Freier Zugang zu unseren Gesetzen.

Ein privater Verlag bestimmt darüber, wie unsere Gesetze in Kraft treten. Wer Gesetzesblätter des Bundes durchsuchen, kopieren oder ausdrucken will, wird zur Kasse gebeten.

Das ändern wir!

Wir stellen das Bundesgesetzblatt in digitaler Form kostenfrei zur Verfügung.

Ausschnitt der 1. Ausgabe des BGBl Teil 1 vom 23. Mai 2949

Alle Gesetzesblätter auf einer Website.
Kostenlos, digital, offen.

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Vergleich

„Kostenloser Bürgerzugang“
des Bundes­anzeiger Verlags
Offene­Gesetze.de
Dokumente druckbarBundes­anzeiger Verlag
 Nein
Offene­Gesetze.de
 Ja
VolltextsucheBundes­anzeiger Verlag
 Nein
Offene­Gesetze.de
 Ja
Text in älteren AusgabenBundes­anzeiger Verlag
 Nein
Offene­Gesetze.de
 Ja
Gesamt-DownloadBundes­anzeiger Verlag
 Nein
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 Ja
Freie WeiterverwendungBundes­anzeiger Verlag
 Nein
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 Ja
Stabile LinksBundes­anzeiger Verlag
 Nein
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 Ja
RSS-FeedsBundes­anzeiger Verlag
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 Ja
Programmier-SchnittstelleBundes­anzeiger Verlag
 Nein
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 Ja
alle Funktionen kostenlosBundes­anzeiger Verlag
 Nein
Offene­Gesetze.de
 Ja
gemeinnützigBundes­anzeiger Verlag
 Nein, profitorientiert
Offene­Gesetze.de
 Ja

Hintergrund

Im Jahr 2006 wurde der staatliche Bundesanzeiger Verlag privatisiert. In einem umstrittenen Verfahren sicherte sich der Dumont-Verlag das Unternehmen und damit die Veröffentlichung aller Gesetze im Bundesgesetzblatt. Mehr lesen.

Wie tritt ein Gesetz in Kraft?

1. Gesetzgebungs­initiative

Die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat starten eine Initiative für ein neues Gesetz.

2. Beratung und Zustimmung

Der Bundestag und der Bundesrat beraten über den Gesetzentwurf und verabschieden ihn, meist mit Änderungen.

3. Gegen­zeichnung

Die Bundesregierung zeichnet den Gesetzentwurf gegen.

4. Ausfertigung

Der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus und unterzeichnet es.

5. Verkündung

Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Der zuständige Bundesanzeiger Verlag ist ein privater Verlag. Er verbietet die Weiterverwendung der Gesetzesblätter online.