378 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Dritte Verordnung
zur Änderung der Antarktis-Schutzgebietsverordnung
Vom 3. Juni 2020
Auf Grund des § 29 Absatz 1 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgeset-
zes, der zuletzt durch Artikel 98 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Einvernehmen mit dem Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie:
Artikel 1
Änderung der
Antarktis-Schutzgebietsverordnung
Die Antarktis-Schutzgebietsverordnung vom 25. April 2005 (BGBl. 2005 II
S. 386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 2008 (BGBl.
2008 II S. 214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Verwahrung und Bereitstellung
von Karten und sonstigen Informationen aus den Verwaltungsplänen
Das Umweltbundesamt verwahrt die von der Konsultativtagung der Ant-
arktis-Vertragsstaaten beschlossenen Karten zu den in § 1 Nummer 1 und 2
genannten Gebieten in archivmäßig gesicherter Form und stellt diese sowie
gegebenenfalls sonstige Informationen aus den korrespondierenden Verwal-
tungsplänen auf Anfrage kostenfrei elektronisch zur Verfügung.“
2. Die Anhänge 1 bis 3 erhalten die aus der Anlage zu dieser Verordnung er-
sichtliche Fassung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 3. Juni 2020
Die Bundesministerin
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Svenja Schulze
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Anlage zu Artikel 1 Nummer 2
Anhang 1
(zu § 1 Nummer 1)
Besonders geschützte Gebiete
im Sinne des Artikels 3 der Anlage V
des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag
1. Taylor Rookery, Mac. Robertson Land 4. Sabrina Island, Balleny Islands
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 101) (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 104)
(67°27'14"S, 60°53'0"E) (66°55'0"S, 163°19'0"E)
Die Balleny Islands liegen etwa 325 km nördlich der Pennell und
Das Gebiet von Taylor Rookery beherbergt die größte Kaiser- Oates Coasts und umfassen drei Hauptinseln (Young Island,
pinguinkolonie an Land, die sich an der Ostseite des Taylor Buckle Island und Sturge Island) sowie mehrere kleine Inseln
Glacier befindet. Das Schutzgebiet umfasst die nördlichste und Felsen. Sabrina Island liegt 3 km vom südlichen Ende der
Felsenfläche an der Ostseite von Taylor Glacier (67°27'14"S, Buckle Island entfernt, ist weniger als 2 km breit und erreicht eine
60°53'0"E) und liegt etwa 90 km westlich der Station Mawson. geschätzte Höhe von 180 m über dem Meeresspiegel. Am Süd-
Die Kaiserpinguinkolonie befindet sich auf einem tiefliegenden ende von Sabrina Island befindet sich ein etwa 80 m hoher
Felsvorsprung an der Südwestecke einer Bucht, geformt durch Vulkanstotzen (The Monolith). Nordöstlich der Insel befindet sich
den Taylor Glacier im Westen. Im Süden der Bucht befindet sich eine kleine Insel (Chinstrap Islet). Zum Schutzgebiet gehören
die polare Eiskappe und im Osten die Inseln des Colbeck Sabrina Island, The Monolith und Chinstrap Islet über dem
Archipelago. Im Norden und im Osten ist das Gebiet von Festeis Meeresspiegel bei Niedrigwasser. Die sie umgebenden Ge-
umgeben. wässer gehören nicht zum Schutzgebiet.
Die Gebietsgrenze folgt der Küstenlinie (bei Niedrigwasser) Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
von der Nordwestecke des Taylor Glacier bei 67°27'4.9"S,
60°52'58.2"E in südöstliche Richtung zum Koordinatenpunkt 5. Beaufort Island, McMurdo Sound, Ross Sea
67°27'27.8"S, 60°53'7.7"E. Die Grenze verläuft weiter zunächst (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 105)
in westliche und dann in nördliche Richtung (ungefähr der Grenze
des eisfreien Gebiets folgend) zu den Koordinaten 67°27'18"S, (76°56'S, 166°56'E)
60°52'50.2"E, dann weiter Richtung Norden entlang der Eiskante Beaufort Island, Teil eines ehemaligen Vulkankegelkranzes, ist die
zu den Koordinaten 67°27'5.3"S, 60°52'57.1"E und schließlich nördlichste Insel der Ross Inselgruppe und liegt etwa 30 km
zurück zum Ausgangspunkt bei 67°27'4.9"S, 60°52'58.2"E. nördlich von Cape Bird, Ross Island. Das Schutzgebiet umfasst
die gesamte Beaufort Island (76°56'0"S, 166°56'0"E) über der
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. mittleren Hochwassermarke und das angrenzende Festeis, auf
dem Kaiserpinguine brüten.
2. Rookery Islands, Holme Bay, Mac. Robertson Land Die Grenze verläuft von der Nordküste von Beaufort Island bei
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 102) 76°55'44"S, 166°52'42"E in Richtung Norden zu 76°55'30"S,
166°52'49"E, von dort aus weiter in Richtung Osten zu
(67°36'36"S, 62°32'01"E)
76°55'30"S, 167°00'E und von dort in Richtung Süden entlang
Das Schutzgebiet umfasst etwa 75 kleine Inseln und Felsen des 167. Längengrades, bis sie sich bei 76°55'30"S, 167°00'E
im südwestlichen Teil der Holme Bay, nördlich der Masson mit der Küstenlinie von Beaufort Island schneidet.
und David Ranges und ca. 10 km westlich der Station Mawson. Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Das Gebiet schließt die Inseln und Felsen ein, die in einem
Rechteck zwischen den Koordinaten 62°28'01"E, 67°33'45"S 6. Cape Hallett, Northern Victoria Land, Ross Sea
und 62°34'37"E, 67°33'47"S sowie 62°28'02"E, 67°38'10"S (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 106)
und 62°34'39"E, 67°38'11"S liegen.
(72°19'11"S, 170°13'25"E)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Cape Hallett befindet sich am südlichen Ende der Moubray Bay,
Northern Victoria Land, in der westlichen Ross Sea. Das etwa
3. Ardery Island und Odbert Island, Budd Coast, Wilkes Land, 0,53 km2 große Schutzgebiet umfasst den größten Teil des eis-
East Antarctica freien Geländes der Landzunge Seabee Hook und die angren-
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 103) zenden westlichen Hänge des nördlichsten Zipfels der Hallett
Peninsula bis zum Rand der Gletscher östlich der Willett Cove.
(66°22'15"S, 110°27'0"E und 66°22'24"S, 110°32'28"E)
Die nördliche Grenze des Gebiets erstreckt sich entlang der
Ardery Island (66°22'15"S, 110°27'0"E; etwa 1,2 km lang und Nordküste von Seabee Hook von 170°14'25.5"E, 72°19'05.0"S
0,8 km breit) und Odbert Island, (66°22'24"S, 110°32'28"E; etwa zum östlichen Ende der Adéliepinguinkolonie bei 170°14'19.3"E,
2,7 km lang und 0,8 km breit) gehören zu den am weitesten 72°19'04.9"S. Die Grenze folgt dann in einem Abstand von min-
südlich gelegenen Inseln der Windmill Islands im Süden der destens 5 m dem Rand des Nistplatzes der Kolonie bis zu den
Vincennes Bay vor der Budd Coast von Wilkes Land. Sie liegen Koordinaten 170°12'25.3"E, 72°19'07.9"S. Von dort erstreckt
5 km und 0,6 km westlich von Robinson Ridge südlich der sich die Grenze 33 m nach Westen zur Küste bei 170°12'21.8"E,
Station Casey. Das Schutzgebiet umfasst beide Inseln bis zur 72°19'07.9"S, dann weiter südlich entlang der westlichen
Niedrigwassergrenze. und südlichen Küstenlinie von Seabee Hook zur Position
170°12'54.3"E, 72°19'19.1"S. Von dort verläuft die Grenze nach
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Norden mit einem Abstand von mindestens 5 m entlang des
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Randes des Nistplatzes der Kolonie zunächst zum südöst- Das Schutzgebiet umfasst Lynch Island einschließlich eisfreier
lichen Bereich von Seabee Hook zur Position 170°12'58.7"E, sowie permanent und semi-permanent eisbedeckter Flächen bis
72°19'15.3"S, dann der Niedrigwasserküstenlinie folgend erst die zu einer Entfernung von 10 m von der Küste bei Niedrigwasser.
Ostküste von Seabee Hook entlang und dann um die Niedrig- Nicht umfasst sind unbenannte benachbarte Inseln.
wasserküstenlinie von Willet Cove herum zur südlichen Grenze
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
bei 170°13'24.9"E, 72°19'28.0"S. Von dort verläuft die Grenze
einem saisonalen Gletscherbach folgend östlich zum Bornmann
Glacier. Die östliche Grenze des Gebiets folgt dem Gletscher 11. Southern Powell Island und angrenzende Inseln, South
und permanentem Eisrand nordwärts in Höhen von etwa Orkney Islands
120 – 150 m, überquert die steilen westlichen Hänge der Hallett (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 111)
Peninsula und folgt den oberen Ausläufern einer Reihe von (60°42'S, 45°01'W)
felsigen Graten. Die Grenze fällt dann ab und führt entlang der
Das Schutzgebiet umfasst den Teil von Powell Island, der südlich
nördlichen Küstenlinie von Seabee Hook zum Ausgangspunkt
des südlichen Gipfels von John Peaks liegt, sowie Fredriksen
bei 170°14'25.5"E, 72°19'05.0"S.
Island, Michelsen Island (eine den Gezeiten unterworfene Halb-
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. insel an der südlichen Spitze von Powell Island), Christoffersen
Island, Grey Island und die namenlosen angrenzenden Inseln.
7. Emperor Island, Dion Islands, Marguerite Bay, Antarctic Das Gebiet schließt den gesamten eisfreien Bereich sowie per-
Peninsula manent und semi-permanent eisbedeckte Flächen bis zu einer
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 107) Entfernung von 10 m von der Küste bei Niedrigwasser ein.
(67°53'S, 68°42'W) Das Gebiet wird von den Eckkoordinaten 60°42'35"S,
45°04'00"W im Nordwesten, 60°42'35"S, 44°58'00"W im Nord-
Emperor Island gehört zur Gruppe der Dion Islands, die 13,5 km
osten, 60°45'30"S, 45°04'00"W im Südwesten und 60°45'30"S,
südlich der Südwestspitze von Adelaide Island im nordwest-
44°58'00"W im Südosten begrenzt.
lichen Teil der Marguerite Bay liegen. Das Schutzgebiet mit einer
Größe von etwas über 3 km2 umfasst Emperor Island sowie den Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Meeresbereich (einschließlich des saisonalen Meereises) bis zu
einer Entfernung von 1 000 m zur Küste der Insel. 12. Coppermine Peninsula, Robert Island, South Shetland
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit, Islands
allerdings unter der Voraussetzung, dass Kaiserpinguine dort (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 112)
weiterhin brüten. (62°24'S, 59°30'W)
Die etwa 2 km lange und 500 m breite Halbinsel Coppermine
8. Green Island, Berthelot Islands, Antarctic Peninsula Peninsula liegt am nordwestlichen Ende von Robert Island, wobei
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 108) sie sich von Cape Morris nach Triplet Hill erstreckt und an der
(65°19'S, 64°09'W) westlichen Spitze bei Fort Williams endet. Das Schutzgebiet um-
fasst den gesamten Bereich westlich einer von Nord nach Süd
Green Island mit einer Größe von ca. 0,2 km2 liegt 150 m nördlich
verlaufenden Landenge zwischen Carlota Cove und Coppermine
der größten Insel der Berthelot Islands im Grandidier Channel,
Cove.
etwa 3 km vor der Graham Coast der Antarctic Peninsula. Das
Schutzgebiet umfasst die gesamte Insel bei Niedrigwasser. Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Küstennahe Inseln und Felsen gehören nicht zum Schutzgebiet.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. 13. Litchfield Island, Arthur Harbor, Anvers Island, Palmer
Archipelago
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 113)
9. Moe Island, South Orkney Islands
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 109) (64°46'15"S, 64°05'40"W)
(60°44'S, 45°41'W) Litchfield Island liegt in Arthur Harbor, etwa 1 500 m westlich der
Station Palmer, Gamage Point, Anvers Island, in dem Gebiet
Moe Island ist eine kleine Insel 300 m vor dem südwestlichen
westlich der Antarctic Peninsula, das als Palmer Archipelago be-
Ende von Signy Island, von der sie durch den Fyr Channel
kannt ist. Sie ist eine der größten Inseln in Arthur Harbor. Das
getrennt ist. Zum 1,22 km2 großen Schutzgebiet gehören Moe
Schutzgebiet umfasst Litchfield Island (0,34 km2) oberhalb des
Island und unbenannte benachbarte Inseln. Das Gebiet schließt
Wasserstandes bei Niedrigwasser. Die kleinen Inseln und Felsen
den gesamten eisfreien Bereich sowie permanent und semi-
vor der Küste gehören nicht zum Schutzgebiet.
permanent eisbedeckte Flächen bis zu einer Entfernung von
10 m von der Küste bei Niedrigwasser ein. Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Die Grenze verläuft, beginnend vom nordwestlichsten Punkt des
Gebiets im Uhrzeigersinn, entlang folgender Koordinaten: 14. Northern Coronation Island, South Orkney Islands
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 114)
60°43'40"S, 45°42'15"W zu
aufgehoben
60°43'40"S, 45°40'30"W zu
60°43'55"S, 45°40'10"W zu 15. Lagotellerie Island, Marguerite Bay, Graham Land
60°44'40"S, 45°40'10"W zu (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 115)
60°44'40"S, 45°42'15"W. (67°53'20"S, 67°25'30"W)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Lagottellerie Island ist ca. 1,58 km2 groß und liegt in der
Marguerite Bay, 3,25 km westlich des südlichen Endes von
Horseshoe Island. Das Schutzgebiet umfasst die gesamte Insel
10. Lynch Island, South Orkney Islands
einschließlich der unbenannten benachbarten Inseln. Das Gebiet
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 110)
schließt den gesamten eisfreien Bereich sowie permanent und
(60°39'10"S, 45°36'25"W) semi-permanent eisbedeckte Flächen bis zu einer Entfernung
von 10 m von der Küste bei Niedrigwasser ein.
Lynch Island ist eine kleine Insel von ca. 500 x 300 m (ca.
0,15 km2) am östlichen Rand der Marshall Bay, etwa 200 m süd- Das Gebiet wird von den Eckkoordinaten 67°52'30"S,
lich von Coronation Island und 2,4 km nördlich von Signy Island. 67°27'00"W im Nordwesten, 67°52'30"S, 67°22'00"W im Nord-
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osten, 67°54'00"S, 67°27'00"W im Südwesten und 67°54'00"S, Die Grenze folgt überwiegend dem Rand der umgebenden Eis-
67°22'00"W im Südosten begrenzt. felder von Ford Ice Piedmont und Sallee Snowfield. Die nördliche
Grenze verläuft parallel zum und 500 m nördlich vom südlichen
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Rand von Ford Ice Piedmont und dem angrenzenden Tal ein-
schließlich Forlidas Pont und erstreckt sich von 51°24'02"W,
16. New College Valley, Caughley Beach, Cape Bird, Ross 82°26'23.4"S im Nordwesten zu 50°52'10"W, 82°26'45.5"S
Island im Nordosten. Die östliche Grenze folgt dem Eisrand ent-
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 116) lang von Wujek Ridge von Ford Ice Piedmont bis zum Mount
Pavlovskogo. Die südöstliche Grenze verläuft von Mount
(77°13'S, 166°29'E)
Pavlovskogo über das Sallee Snowfield und die oberen Hänge
Cape Bird befindet sich am nordwestlichen Ende von Mount Bird des Edge Glacier bis zum Mount Beljakova. Die südliche und die
(1 800 m), einem inaktiven Vulkankegel, dem wahrscheinlich westliche Grenze folgen den Eisrändern mit der südlichsten
ältesten auf Ross Island. Das etwa 0,33 km2 große Schutzgebiet Ausdehnung bei 51°17'00"W, 82°33'20"S.
von New College Valley befindet sich südlich von Cape Bird auf
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
den eisfreien Hängen über Caughley Beach zwischen zwei
Adéliepinguinkolonien, bekannt als Cape Bird Northern und
Middle Rookeries. 20. Pointe-Géologie Archipelago, Terre Adélie
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 120)
Die Schutzgebietsgrenzen folgen dicht dem Bergrücken, der
New College Valley umgibt. Die nordwestliche Ecke der Nord- (66°39'30" – 66°40'30"S, 140°00' – 140°02'E)
grenze des Gebiets liegt etwa 100 m südlich von Cape Bird Hut
und wird von einem ASPA-Schild (Schild für ein besonderes ant- Das knapp 2,4 km2 große Schutzgebiet liegt entlang der Terre
arktisches Schutzgebiet) markiert (77°13.128'S, 166°26.147'E). Adélie-Küste, dem Herz des Pointe-Géologie Archipelago
Die nördliche Grenze des Gebiets erstreckt sich aufwärts und (66°39'30" – 66°40'30"S, 140°00' – 140°02'E). Das Schutzgebiet
nach Osten zu einer Endmoräne, etwa 20 m von der Cape Bird umfasst Jean Rostand Island, Le Mauguen (ehemals Alexis
Ice Cap entfernt und ist mit einem Felsen markiert (77°13.158'S, Carrel) Island, Lamarck Island, Claude Bernard Island, den „Good
166°26.702'E). Die östliche Grenze folgt dem Kamm der End- Doctor“ Nunatak und die Brutplätze der Kaiserpinguine auf dem
moräne vom Felsen (77°13.158'S, 166°26.702'E) nach Südosten, Meereis, das die Inseln im Winter umgibt.
bis der Kamm verschwindet und an die Eiskappe (Cape Bird Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Ice Cap) anschließt. Die Grenze verläuft – dem Gletscherrand fol-
gend – weiter südöstlich bis zur südlichen Grenze. Diese ist eine
gerade Linie, die die breite Südflanke von New College Valley 21. Cape Royds, Ross Island
kreuzt und mit Felsen an der südwestlichen Ecke (77°13.471'S, (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 121)
166°25.832'E) und der südöstlichen Ecke (77°13.571'S, (77°33'20"S, 166°09'56"E)
166°27.122'E) des Gebiets (auf einem Hügel 100 m vom Glet-
scherrand der Cape Bird Ice Cap entfernt) markiert ist. Die west- Das etwa 0,66 km2 umfassende Schutzgebiet von Cape Royds
liche Grenze des Gebiets folgt der Spitze der Küstenklippen befindet sich am äußeren westlichen Ende von Ross Island,
von Caughley Beach vom südwestlichen Felsen (77°13.471'S, McMurdo Sound, auf einem eisfreien Küstenstreifen von ca. 8 km
166°25.832'E) über eine Distanz von 650 m zur nordwestlichen Breite am unteren Westhang des Mount Erebus. Das Gebiet um-
Ecke des Gebiets (77°13.128'S, 166°26.147'E) zum ASPA-Schild fasst sowohl Land- als auch Wasserbereiche.
(77°13.128'S, 166°26.147'E; Schild für ein besonderes antarkti-
An Land besteht das Schutzgebiet aus dem eisfreien Ge-
sches Schutzgebiet).
biet innerhalb von 350 m von Flagstaff Point (77°33'21"S,
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. 166°09'55"E), das saisonal von einer brütenden Adéliepinguin-
Kolonie besetzt ist. Das Schutzgebiet umfasst das gesamte Ge-
biet mit den brütenden Pinguinen und die südliche Hauptroute
17. Avian Island, Marguerite Bay, Antarctic Peninsula
der Pinguine zum Wasser. Die nördliche Grenze des terrestri-
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 117)
schen Bereichs erstreckt sich von einer kleinen Einbuchtung
(67°46'S, 68°54'W) an der Nordwestecke des Gebiets über 53 m in gerader Linie
nordöstlich zu einem Untersuchungspunkt bei 77°33'11.1"S,
Die 0,49 km2 große Avian Island liegt 400 m südlich der Süd-
166°09'33.8"E, welcher an einem Eisenrohr am Boden befestigt
westspitze von Adelaide Island im Nordwesten der Marguerite
ist. Die Grenze erstreckt sich dann 9 m nach Osten zu einem
Bay. Zum Schutzgebiet gehören die gesamte Fläche der Insel
Wegweiser (77°33'11.2"S, 166°09'35.2"E), dann weitere 30 m
einschließlich des Uferbereichs, die kleinen Inseln und Felsen vor
nach Ost-Nordost zu einem Wegweiser auf halber Höhe eines
der Küste sowie die Meeresumgebung bis zu einer Entfernung
kleinen Hügels (77°33'10.9"S, 166°09'39.4"E). Von dort verläuft
von 100 m zur Küste der Hauptinsel.
die Grenze in südöstlicher Richtung über 133 m zu einem weite-
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. ren Wegweiser (77°33'11.8"S, 166°09'59.0"E) östlich von Pony
Lake. Von dort verläuft die Grenze 42 m in süd-südöstlicher
Richtung zu einem weiteren Wegweiser bei 77°33'12.9"S,
18. Summit of Mount Melbourne, Victoria Land
166°10'01.9"E, dann weitere 74 m zu einem Wegweiser bei
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 118)
77°33'15.2"S, 166°10'05.7"E am südlichen Ende des Pinguin-
aufgehoben besichtigungsgebiets. Die Grenze verläuft dann 18 m weiter zur
Küste bei Arrival Bay (77°33'15.8"S, 166°10'06.6"E) und von dort
entlang der Küstenlinie bis Derrick Point. Die Grenze von Pony
19. Davis Valley und Forlidas Pond, Dufek Massif, Pensacola
Lake bis Derrick Point stimmt mit der südlichen Grenze des be-
Mountains
sonderen antarktischen Schutzgebiets Backdoor Bay (ASPA 157)
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 119)
überein.
(82°29'21"S, 51°04'53"W)
Der marine Bereich des Schutzgebiets umfasst das Meeres-
Davis Valley (51°05'W, 82°28'30"S) und Forlidas Pond gebiet innerhalb von 500 m von der Küstenlinie Cape Royds,
(51°16'48"W, 82°27'28"S) liegen im Nordosten des Dufek Massif welches die Hauptroute der Pinguine zwischen Kolonie und
als Teil des Transantarktischen Gebirges. Zum etwa 55,8 km2 Meer umfasst. Die Grenze erstreckt sich 500 m südwestlich
großen Schutzgebiet gehören das gesamte Davis Valley, die von Derrick Point im Osten (77°33'14.1"S, 166°10'22"E), dann
direkt daran angrenzenden kleinen eisfreien Täler sowie mehrere westwärts – eine Distanz von 500 m zur Küste haltend – bis
Talgletscher in diesem Einzugsgebiet. 77°33'11.8"S, 166°08'10"E und dann nach Osten 500 m zur
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Küste an der Nordwestecke des Gebiets bei 77°33'11.8"S, dem Hauptkamm nach Nordosten über 5 km zum Gipfel von
166°09'25"E. Skew Peak (2 537 m, 77°13.16'S, 160°42.07'E), weiter dann ab-
steigend entlang des östlichen Kamms von Skew Peak über
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Webb Cirque und dann weiter in südlicher Richtung zu Parker
Mesa. Von dort steigt die Grenze weiter ab und folgt dem oberen
22. Arrival Heights, Hut Point Peninsula, Ross Island Kamm von The Fortress und dem Cruzon Range, der Victoria
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 122) Upper Glacier und Barwick Valley trennt. Sodann verläuft die
(77°49'41.2"S, 166°40'2.8"E) Grenze nach Osten entlang dieses Bergrückens für etwa 12 km
über Loewenstein Peak (1 539 m) und Shulman Peak (1 400 m)
Bei den Arrival Heights handelt es sich um eine kleine Kette nied- zu Sponsors Peak (1 454 m, 77°18.2'S, 161°24.4'E). Die Grenze
riger Hügel in der Nähe des südwestlichen Endes der Hut Point führt dann hinab zum südöstlichen Kamm von Sponsors Peak
Peninsula, etwa 1,5 km nördlich der Station McMurdo und und Nickell Peak (etwa 1 400 m, 77°19.21'S, 161°28.25'E) zur
2,7 km nordwestlich der Station Scott. Hut Point Peninsula be- östlichsten Ausdehnung des Gebiets, die etwa 4 km nordwest-
steht aus einer Reihe von Kratern, die sich vom Mount Erebus lich von Lake Vida im Victoria Valley liegt.
aus erstrecken. Der First Crater und der Second Crater sind
jeweils Bestandteil der südlichen sowie der nördlichen Grenze Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
des ca. 0,73 km2 großen Schutzgebiets.
24. Cape Crozier, Ross Island
Die südöstliche Grenzecke befindet sich bei 77°50'08.4"S, (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 124)
166°40'16.4"E auf einer Höhe von 157,3 m und ist mit einem
orange gestrichenen Eisenstab, umgeben von einem kleinen (77°30'30"S, 169°21'30"E)
Steinkreis, etwa 7,3 m westlich der Zugangsstraße zu den Arrival Cape Crozier befindet sich am äußersten östlichen Ende von
Heights markiert. Von dort erstreckt sich die Grenze in einer Ross Island, einem eisfreien Gebiet der unteren östlichen Hänge
geraden Linie 656 m nordwestlich über den First Crater zu des Mount Terror. Das ca. 70 km2 große Schutzgebiet besteht
77°49'53.8"S, 166°39'03.9"E auf 150 m Höhe. Die Grenze folgt aus einem marinen (etwa 43 km2, einschließlich des Schelfeises)
dann der 150 m-Höhenlinie nordwärts für 1 186 m zum Punkt und einem terrestrischen Gebiet (etwa 27 km2). Das Gebiet
77°49'18.6"S, 166°39'56.1"E, genau im Westen zum nördlichen schließt die Historischen Stätten Nr. 21 und Nr. 69 ein und liegt
Rand des Second Crater. Die Grenze erstreckt sich dann für in der Nähe des Post Office Hill (407 m), des Bomb Peak (740 m)
398 m genau nach Osten zum Second Crater und um den und von The Knoll (360 m). Es umfasst Gamble, Topping und
Kraterrand herum zu einem Hydrographic Survey Marker bei Kyle Cones und erstreckt sich bis in das angrenzende Ross-
77°49'23.4"S, 166°40'59.0"E in einer Höhe von 282 m, welcher Eisschelf hinein, wo große Risse von Festeis überdeckt werden
die nordöstliche Grenze des Schutzgebiets bildet. Von diesem und auf dem Kaiserpinguine brüten.
Marker aus verläuft die Grenze südlich über 1 423 m in gerader
Linie zum Ausgangspunkt bei 77°50'08.4"S, 166°40'16.4"E. Die marine nördliche Grenze des Gebiets erstreckt sich über
6,5 km entlang des Breitengrades 77°26'00"S von 169°12'00"E
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. bis 169°28'00"E. Die westliche Grenze erstreckt sich 1,68 km
nach Süden von der nördlichen Grenze zur Küste, weiter nach
23. Barwick und Balham Valleys, Southern Victoria Land Süden für weitere 800 m zur Kante des eisfreien Gebiets, dann
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 123) weiter zum Gipfel eines kleinen Hügels (etwa 300 m) östlich von
Field Hut. Sodann verläuft die Grenze direkt zum Gipfel von Post
(77°21'S, 160°57'E)
Office Hill (407 m, 77°27'55"S, 169°12'40"E), dann weiter in einer
Das etwa 423 km2 große Schutzgebiet Barwick und Balham geraden Linie nach Süden zu einem Punkt in der Nähe des
Valleys liegt etwa 65 km von der Küste der Ross Sea entfernt im Gipfels von Bomb Peak (740 m, 77°31'02"S, 169°11'30"E), wei-
Süden von Victoria Land und befindet sich innerhalb des be- ter hinab am südöstlichen Kamm von Bomb Peak zu Igloo Spur
sonderen antarktischen Verwaltungsgebiets Nr. 2 (McMurdo Dry (77°32'00"S, 169°20'00"E) und von dort entlang des Breiten-
Valleys). Es umfasst das Barwick Valley und das Balham Valley grades 77°26'00"S zur Ostgrenze bei 169°28'00"E.
sowie die dazugehörigen Einzugsgebiete. Im Süden, Westen und Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Norden wird es begrenzt durch das McKelvey Valley, die Willet
Range und die Wasserscheide zwischen Victoria Valley und
Barwick Valley. 25. Fildes Peninsula, King George Island (25 de Mayo)
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 125)
Die Grenze des Gebiets verläuft von seinem östlichsten Ende im
unteren Barwick Valley (rund um die Einmündung der Valleys (62°12'S, 58°58'W)
Barwick, Victoria und McKelvey) mehrere Kilometer südlich in Fildes Peninsula ist das weitläufigste im Sommer schneefreie
Richtung des Bergrückens, der südwestlich zum Gipfel des Küstengebiet auf King George Island (25 de Mayo) und etwa
Mount Insel (1 345 m, 77°23.50'S, 161°30.74'E) führt. Von dort 7 km lang. Das Schutzgebiet umfasst acht Teilgebiete:
folgt die Grenze den höchsten Punkten des Bergrückens von
Insel Range über Halzen Mesa für 5,5 km, bevor sie zu einem tie- – Zone 125a liegt bei Fossil Hill im Zentrum des südlichen Be-
fen Pass zwischen dem McKelvey Valley und dem Balham Valley reichs der Fildes Peninsula und ist 0,568 km2 groß.
zum Bullseye Lake (722 m, 77°24.78'S, 161°14.41'E) hin abfällt. – Zone 125b liegt bei Holz Stream (Madera Stream) im südöst-
Die Grenze überquert den See hinauf zum Kamm zu Canfield lichen Teil der Fildes Peninsula und ist 0,178 km2 groß. Sie
Mesa auf der Insel Range (etwa 1 250 m) und verläuft weiter besteht aus zwei Gebieten, die durch eine Straße getrennt
über Green Mesa, dem Gebirgskamm Rude Spur folgend, zum sind, welche die Station Artigas und die Stationen im Süden
Mount Cassidy (1 917 m) und weiter zu den höheren Bereichen der Halbinsel verbindet.
von Balham Valley. Etwa 6,5 km südöstlich des Gipfels von
– Zone 125c ist die Pufferzone um die Gletscherzunge von
Shapeless Mountain (2 736 m) verläuft die Grenze nach Norden
Glacier Dome Bellingshausen (Collins Glacier) und ist
auf einer Höhe von 1 800 bis 1 900 m in Richtung Huka Kapo
1,412 km2 groß.
Glacier und Apocalypse Peaks. Die Grenze erstreckt sich nach
Nordwesten vom Huka Kapo Glacier über etwa 9 km in Richtung – Zone 125d umfasst Halfthree und Dario Points und ist
eines herausragenden Bergrückens, der zum Gipfel von 0,019 km2 groß.
Mount Bastion (2 477 m, 77°19.18'S, 160°29.39'E) führt. Die
– Zone 125e befindet sich bei Suffield Point und hat eine Fläche
Grenze folgt diesem Bergrücken nach Norden zum Gipfel von
von 0,024 km2.
McSaveney Spur, weiter der höheren Kammlinie des Bergkessels
folgend, der Webb Icefall umfasst, bis zum Gipfel von Vishniac – Zone 125f umfasst Fossil Point mit einer Fläche von
Peak (2 280 m, 77°14.71'S, 160°31.82'E). Die Grenze folgt dann 0,013 km2.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 383
– Zone 125g befindet sich im nördlichen Bereich der Gradzinski sich eine Markierung an der nördlichen Grenze des Schutz-
Cove (Biologists Bay) mit einem Zugang vom Klotz Valley. Die gebiets bei 58°27'48.7"W, 62°09'43.7"S, ca. 500 m südöstlich
Zone liegt an der Nordküste der Fildes Peninsula und hat eine der Station Arctowski.
Fläche von 0,021 km2.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
– Zone 125h befindet sich in der Nähe der Skua Cove und um-
fasst Fuschloger Beach an der Nordküste der Fildes Peninsula. 29. Rothera Point, Adelaide Island
Die Zone ist 0,117 km2 groß. (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 129)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. (67°34'S, 68°08'W)
Rothera Point befindet sich in der Ryder Bay, an der südöstlichen
26. Byers Peninsula, Livingston Island, South Shetland Islands
Ecke der Wright Peninsula an der Ostseite von Adelaide Island,
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 126)
südwestlich der Antarktischen Halbinsel. Das Gebiet liegt im
(62°34'35"S, 61°13'07"W) nordöstlichen Drittel von Rothera Point. Es erstreckt sich etwa
280 m von West nach Ost und 230 m von Nord nach Süd und
Byers Peninsula (zwischen den Breitengraden 62°34'35"S steigt auf eine maximale Höhe von 36 m an. An der Küste bildet
und 62°40'35"S und den Längengraden 60°53'45"W und die Kontur von 5 m die Schutzgebietsgrenze.
61°13'07"W) liegt am westlichen Ende von Livingston Island, der
zweitgrößten der South Shetland Islands, und ist 84,7 km2 groß. Die Grenze wird weitgehend durch die folgenden Koordinaten
Das Schutzgebiet umfasst Byers Peninsula und den gesamten dargestellt, die im Uhrzeigersinn aufgeführt sind, beginnend
eisfreien Bereich sowie die Eisfläche westlich des Längengrades mit dem nördlichsten Punkt bei 67°33'59"S, 68°06'47"W zu
60°53'45"W einschließlich Clark Nunatak und Rowe Point, den 67°34'06"S, 68°06'48"W im Osten, 67°34'06"S, 68°07'00"W im
Küstenbereich 10 m vor der Niedrigwasserlinie sowie die an die Süden und 67°34'02"S, 68°07'08"W im Westen.
Südküste von Devils Point angrenzenden Demon und Sprite Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Islands. Die anderen vorgelagerten Inseln, einschließlich Rugged
Island und Felsen, sind ausgenommen. Die gerade östliche
Grenze folgt dem Längengrad 60°53'45"W, um zu gewährleisten, 30. Tramway Ridge, Mount Erebus, Ross Island
dass neu exponierte eisfreie Bereiche durch den Rückzug von (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 130)
Rotch Dome innerhalb der Grenzen des Schutzgebiets liegen. aufgehoben
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
31. Canada Glacier, Lake Fryxell, Taylor Valley, Victoria Land
27. Haswell Island (Haswell Island and Adjacent Emperor (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 131)
Penguin Rookery on Fast Ice) (77°37'S, 163°03'E)
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 127)
Das etwa 1 km2 große Gebiet liegt im Taylor Valley, einem der
(66°31'S, 93°00'E) McMurdo Trockentäler im südlichen Victoria Land. Es umfasst
Das Gebiet umfasst die 0,82 km2 große Haswell Island, die fast den gesamten vor dem Gletscher liegenden Bereich östlich
größte einer Gruppe von Inseln in der Nähe der Mirny Station, des unteren Canada Glaciers am Nordufer des Lake Fryxell.
und eine ca. 5 km2 großen Fläche Festeis (zeitweise vorhanden) Die südliche Grenze des Gebiets wird durch die Uferlinie
mit einer Kaiserpinguinkolonie in der Davis Sea. Das Schutz- des Lake Fryxell bis zum Ufer definiert. Diese Grenze erstreckt
gebiet nimmt die Fläche eines Polygons innerhalb der Koordina- sich etwa 1 km nach Nordosten entlang der Küstenlinie, wo
ten 66°31'10"S, 92°59'20"E; 66°31'10"S, 93°03'E; 66°32'30"S, der Canada Glacier auf den Lake Fryxell trifft (77°37.20'S,
93°03'E; 66°32'30"S, 93°01'E; 66°31'45"S, 93°01'E; 66°31'45"S, 163°3.64'E) zur südöstlichen Ecke der Grenze, die mit einem
92°59'20"E ein. Steinhaufen (77°36.83'S, 163°4.88'E) markiert ist, nahe einer
kleinen Insel im Lake Fryxell. Der Kamm einer Moräne, der sich
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. von der südöstlichen Ecke der Grenze in nördlicher Richtung
nach oben erstreckt, definiert die östliche Grenze des Gebiets.
28. Western Shore of Admiralty Bay, King George Island, Die nordöstliche Grenze des Gebiets ist durch einen Steinhaufen
South Shetland Islands gekennzeichnet (77°36.43'S, 163°3.73'E). Von dort verläuft die
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 128) nördliche Grenze sanft nach oben und für 1,7 km nach Westen
zum Canada Glacier bis zu dem Punkt, an dem der Gletscher
(62°11'50"S, 58°27'40"W) durch eine auffallend enge Lücke in der Moräne (77°36.42'S,
Hierbei handelt es sich um ein ungefähr 17 km2 großes Gebiet 162°59.69'E) abfließt. Die westliche Grenze folgt der Gletscher-
an der Westküste der Admiralty Bay an der Südseite von King kante für etwa 1 km bis zur südwestlichen Ecke der Grenze, wo
George Island, der größten der South Shetland Islands. Die der Gletscher auf das Ufer trifft (77°37.20'S, 163°3.64'E).
Station Arctowski befindet sich 0,5 km entfernt im Norden. Das Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Schutzgebiet umfasst eisfreies Gelände mit steilen Felswänden
von bis zu 400 m Höhe und sanfteren Moränenhügeln, die von
32. Potter Peninsula, King George Island (Isla 25 de Mayo),
mehreren Gletschern bis zur Küste durchzogen sind.
South Shetland Islands
Die östliche Grenze des Schutzgebiets folgt der Küstenlinie an (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 132)
der Westküste der Admiralty Bay von der südöstlichen Ausdeh-
(62°15'S, 58°38'W)
nung der Halfmoon Cove (58°27'49"W, 62°09'44"S) über 6 km
zu Demay Point. Die Grenze folgt dann der Küstenlinie nach Süd- Das Schutzgebiet befindet sich an der Küste der Maxwell Bay,
westen um Paradise Cove und Utchatka Point herum für ca. südöstlich von King Georg Island zwischen dem südlichsten
3,5 km zu Telefon (Patelnia) Point (58°28'28"W, 62°14'03"S). Von Punkt von Mirounga Point (nordöstlich von Potter Peninsula) und
Telefon Point aus erstreckt sich die Grenze nordwärts in einer der Felsnase, genannt „Penon 7“ („Stein 7“) an der Nordostgrenze
geraden Linie für ca. 2,3 km bis The Tower (367 m; 58°28'48"W, von Stranger Point. Das Gebiet erstreckt sich entlang des
62°12'55"S), weiter in dieser Richtung über 5,3 km zu Jardine Küstenstreifens in Richtung des Niedrigwasserspiegels und bis
Peak (285 m; 58°29'54"W, 62°10'03"S). Die Grenze verläuft von zu einer Klippe mit einer Höhe von 15 bis 50 m. Der vordere Teil
Jardine Peak nach Osten in gerader Linie für ca. 1,7 km bis zum der Klippenkante gehört zum Schutzgebiet. Dieser Küstenstreifen
höchsten Punkt von Penguin Ridge, ca. 550 m von der Station ist variabel breit und erstreckt sich bei Ebbe bis zu 500 m von
Arctowski entfernt. Die Grenze verläuft weiter nach Nordosten für der Küste. Die Küstenlinie ist unregelmäßig, kleine Buchten
ca. 0,3 km zur Südostküste von Halfmoon Cove. Dort befindet schließen sich an steinige Landzungen an. Diese natürliche
384 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Grenze umfasst Brutkolonien von Meeressäugern und Pinguinen, Grenze 20: 110°32'29"E, 66°16'53"S
die sich im Schutzgebiet ansiedeln.
Grenze 21: 110°32'44"E, 66°16'54"S
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Grenze 22: 110°33'9"E, 66°17'5"S
33. Harmony Point, Nelson Island, South Shetland Islands Grenze 23: 110°33'11"E, 66°17'6"S
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 133) Grenze 24: 110°33'10"E, 66°17'9"S
(62°18'S, 59°14'W) Grenze 25: 110°33'2"E, 66°17'11"S.
Das Schutzgebiet befindet sich an der Westküste von Nelson Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Island zwischen King George Island (25 de Mayo) im Nordosten
und Robert Island im Südwesten. Zum Schutzgebiet gehören
36. Clark Peninsula, Budd Coast, Wilkes Land, East
Harmony Point und der Toe, das angrenzende Eis sowie das
Antarctica
umgebende Seegebiet.
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 136)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
(66°15'S, 110°36'E)
34. Cierva Point and Offshore Islands, Danco Coast, Das 9,4 km2 große Schutzgebiet befindet sich auf der Nordseite
Antarctic Peninsula der Newcomb Bay am Ostende der Vincennes Bay an der Budd
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 134) Coast. Es ist ungefähr 3,5 km breit und 4,5 km lang. Das Schutz-
gebiet umfasst auf der Clark Peninsula das Gebiet nördlich
(64°10'1.05"S, 60°56'38.06"W) der südlichen Grenzlinie, die die Ostseite von Powell Cove
Cierva Point liegt im Nordwesten der Antarktischen Halbinsel an (66°15'15"S, 110°31'59"E) über die Punkte 66°15'29"S,
der Südküste von Cierva Cove am Nordende der Hughes Bay 110°33'26"E; 66°15'21"S, 110°34'00"E; 66°15'24"S, 110°35'09"E;
zwischen der Danco und Palmer Coast. Zum Schutzgebiet 66°15'37"S, 110°34'40"E; 66°15'43"S, 110°34'45"E mit einem
gehören das eisfreie Gelände zwischen der Südwestküste Punkt ostsüdöstlich auf den Løken Moraines (66°16'06"S,
von Cierva Cove und der Nordostküste von Santucci Cove 110°37'11"E) verbindet. Die östliche Grenze entspricht der west-
sowie Apéndice Island (64°11'41.99"S, 61°1'3.25"W), José lichsten Grenze der Løken Moraines und zieht sich gen Norden
Hernández Island (64°10'10.06"S, 61°6'11.34"W), Moss Islets bis zum Punkt östlich von Blakeney Point mit den Koordinaten
(64°10'2.22"S, 61°1'49.43"W) und Penguin Islets (64°8'35.90"S, 66°14'15"S, 110°38'46"E. Von dort läuft die Grenze geradlinig
60°59'11.43"W). Die Gezeitenzonen dieser Gebiete sind vom bis zur Küste zu den Koordinaten 66°14'15"S, 110°38'06"E und
Schutzgebiet umfasst, die Bereiche der subtidalen Meeres- von dort entlang der Küste zum Ausgangspunkt.
umwelt nicht. Die argentinische Station Primavera sowie die Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
dazugehörigen Anlagen einschließlich des als Stationszugang
genutzten Strandbereichs gehören nicht zum Schutzgebiet.
37. Northwest White Island, McMurdo Sound
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 137)
(78°02.5'S, 167°18.3'E)
35. North-East Bailey Peninsula, Budd Coast, Wilkes Land
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 135) White Island ist Teil des Vulkankomplexes McMurdo und liegt
ca. 20 km südöstlich vom Rand des McMurdo Eisschelfs sowie
(66°16'59.9"S, 110°31'59.9"E)
25 km südöstlich von Hut Point, dem Standort der Station
Das etwa 0,28 km2 große Schutzgebiet liegt im Nordosten der McMurdo, auf Ross Island. Das Schutzgebiet umfasst einen fünf
Bailey Peninsula in der Region der Windmill Islands der Budd Kilometer breiten Streifen, der sich rund um die nordwestliche
Coast, Wilkes Land, ungefähr 200 m östlich der Station Casey und nördliche Küstenlinie der White Island zieht, zentriert bei
(66°16'59.9"S, 110°31'59.9"E). Die Grenze ist unregelmäßig und 167°18.3'E, 78°02.5'S. Es umfasst insgesamt 141,6 km2 des
erstreckt sich im Norden bis etwa 70 m südlich von Brown Bay. Ross Ice Shelf und des McMurdo Ice Shelf. Die Grenze erstreckt
Die Grenzkoordinaten für das Gebiet sind Folgende: sich von der Nordostküste am Cape Spencer-Smith (78°0.717'S,
167°32.7'E) über 5 km gen Osten zu 78°0.717'S, 167°46.617'E).
Grenze 1: 110°32'56"E, 66°17'11"S
Die Grenze erstreckt sich dann nach Nordwesten und folgt
Grenze 2: 110°32'50"E, 66°17'11"S einer Linie parallel zur und 5 km entfernt von der Küste um Cape
Grenze 3: 110°32'41"E, 66°17'10"S Spencer-Smith herum und dann in südwestlicher Richtung bis
167°00'E, 78°05.0'S. Die Grenze erstreckt sich dann für 7,8 km
Grenze 4: 110°32'22"E, 66°17'7"S nach Süden bis 167°0.0'E, 78°09.2'S und von dort 1,5 km nach
Grenze 5: 110°32'20"E, 66°17'6"S Osten zum südlichsten Felsvorsprung an der Westküste der
White Island (167°05.0'E, 78°09.2'S). Die Grenze erstreckt sich
Grenze 6: 110°32'18"E, 66°17'2"S
dann nach Norden und folgt der Küste um Cape Spencer-Smith
Grenze 7: 110°32'18"E, 66°17'0"S bis zur nordöstlichen Grenze des Gebiets.
Grenze 8: 110°32'14"E, 66°17'0"S Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Grenze 9: 110°32'9"E, 66°16'56"S
38. Linnaeus Terrace, Asgard Range, Victoria Land
Grenze 10: 110°32'8"E, 66°16'54"S
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 138)
Grenze 11: 110°32'5"E, 66°16'54"S
(77°35.8'S, 161°05.0'E)
Grenze 12: 110°32'7"E, 66°16'52"S
Das Schutzgebiet befindet sich am westlichen Ende von Asgard
Grenze 13: 110°32'7"E, 66°16'52"S Range, 1,5 km nördlich des Oliver Peak (161°02.5'E, 77°36.7'S,
Grenze 14: 110°32'12"E, 66°16'51"S 2 410 m). Es umfasst eine verwitterte 1,5 km lange und 1 km
breite Sandsteinfläche in etwa 1 600 m Höhe.
Grenze 15: 110°32'16"E, 66°16'52"S
Die untere (nördliche) Grenze des Schutzgebiets ist durch einen
Grenze 16: 110°32'19"E, 66°16'53"S vorwiegend aus Sandstein bestehenden Vorsprung von etwa 3 m
Grenze 17: 110°32'19"E, 66°16'55"S Höhe gekennzeichnet, der sich über die gesamte Länge der
Linnaeus Terrace erstreckt. Die obere (südwestliche) Grenze des
Grenze 18: 110°32'24"E, 66°16'55"S
Gebiets ist durch eine etwa 2 bis 5 m hohe Linie von Sand-
Grenze 19: 110°32'25"E, 66°16'53"S steinfelsen, zwischen den Erhebungen von 1 660 bis 1 700 m,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 385
etwa 70 m über der allgemeinen Erhebung der Linnaeus Terrace, Gebiet C – Caliente Hill, southern end of Fumarole Bay:
gekennzeichnet. Die westliche Grenze wird durch die Stelle Das Gebiet C umfasst eine schmale Linie von Fumarolen, die sich
definiert, an der sich die Terrasse verengt und mit einem Dolerit- ca. 40 m × 3 m entlang des flach abfallenden Gipfelkamms (auf
Talus-Hang an der Flanke des nordwestlichen Kamms des Oliver einer Höhe von ca. 95 bis 107 m) auf dem Caliente Hill ober-
Peaks verschmilzt. Die westliche Grenze fällt steil ab und ver- halb der Nordwestseite der Albufera Lagoon, nordwestlich der
schwindet an der Grenze des Dolerit-Talus bis zur westlichsten Station Decepción, am südlichen Ende der Fumarole Bay er-
Ecke. Die östliche Grenze ist definiert als eine 1 615 m lange strecken. Das Gebiet umfasst die gesamte Fläche oberhalb der
Kontur, die dicht dem Rand des Aufschlusses folgt, der sich über 90 m-Kontur des Hügels, mit Ausnahme des Gebiets südöstlich
die gesamte Breite der Linnaeus Terrace erstreckt. An der süd- eines Punkts 10 m nordwestlich eines Steinhaufens (62°58'27"S,
lichsten Ecke des Gebiets geht die Terrasse mit den Hängen im 60°42'31"W) am südöstlichen Ende des Kamms.
Osten in das Tal über. Von diesem Punkt aus erstreckt sich die
Grenze bis auf 1 700 m. Von dort aus folgt sie der Aufschluss- Gebiet D – Fumarole Bay: Das Gebiet D umfasst die instabilen
linie, die die südwestliche Grenze definiert. Geröllabhänge unterhalb der steilen Lavaklippen an der Ostseite
des südlichen Endes des Stonethrow Ridge bis zum Abhang
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. unterhalb des Strandes westlich der Mitte der Fumarole Bay.
Das südliche Ende der Klippen endet in einem markanten Grat,
39. Biscoe Point, Anvers Island, Palmer Archipelago der nach Südosten zum Strand hin abfällt. Die südliche Grenze
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 139) erstreckt sich vom Fuß des Bergrückens (in einer Höhe von
ca. 10 m) entlang der Kammlinie bis zum Fuß der Klippen in einer
(64°48'40"S, 63°46'27"W)
Höhe von etwa 50 m. Die westliche Grenze folgt der Geröllgrenze
Das 0,59 km2 große Gebiet von Biscoe Point befindet sich am am Fuß der Klippen ungefähr 800 m in nördlicher Richtung in
westlichen Ende einer kleinen Insel (0,48 km2), die nahe der Süd- einer Höhe von etwa 50 m. Die östliche Grenze erstreckt sich
westküste von Anvers Island gelegen ist, ca. 6 km südlich des 800 m lang entlang des Abhangs an der Rückseite des Strandes
Mount William (1 515 m) und westlich der Antarktischen Halb- nach Norden einschließlich aller großen Felsbrocken. Die nörd-
insel, die als Palmer Archipelago bekannt ist. Die Insel, auf der liche Grenze (ca. 100 m lang) verbindet den Abhang am Ende
sich Biscoe Point befindet, hat in Ost-West-Richtung eine Aus- des Strandes mit dem Geröll am Fuße des Lavastroms. Der
dehnung von ca. 1,8 km und eine Breite von bis zu 450 m. Sie flache Strandbereich am Ufer, einschließlich zweier Gezeiten-
wird von Anvers Island durch einen ca. 50 m breiten Wasser- fumarolen südlich der Fumarole Bay, gehört nicht zum Gebiet.
streifen getrennt.
Gebiet E – West of Stonethrow Ridge: Das Gebiet E umfasst
Das Schutzgebiet umfasst das Gebiet oberhalb des Niedrig- eine Fläche mit aktiven Fumarolen und einem roten Schlacke-
wasserspiegels der Hauptinsel, auf der sich der Biscoe Point be- Zapfen auf ca. 270 m Höhe auf der Nordseite des Ost-West-
findet (0,48 km2), alle vorgelagerten Inseln und Felsen innerhalb Kamms ca. 600 m südsüdwestlich des höchsten Punktes des
von 100 m vom Ufer der Hauptinsel und den größten Teil des Stonethrow Ridge (330 m), westlich der zentralen Fumarole Bay.
überwiegend eisfreien Vorgebirges 300 m nördlich (0,1 km2). Es umfasst zwei Fumarolen im Abstand von etwa 20 m, wo-
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. bei die östlichere Fumarole stärker auf einer Fläche von etwa
15 × 5 m bewachsen ist. Die Grenze erstreckt sich bis 10 m über
40. Parts of Deception Island, South Shetland Islands dem Bereich mit geothermischer Aktivität und nichtheißem
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 140) Boden, der die beiden Fumarolen verbindet.
(62°57'S, 60°38'W) Gebiet F – Telefon Bay: Das Gebiet F umfasst Pisagua Hill auf
der Südseite des Gebiets, den kleinen flachen Ajmonecat Lake
Das Schutzgebiet umfasst elf Teilgebiete auf Deception Island
auf der Asche-Ebene nördlich der Stancomb Cove und die
– einem aktiven Vulkan –, die von A bis L (ohne I) im Uhrzeiger-
niedrige flache Asche-Ebene, die sich vom Ufer der Telefon Bay
sinn am südwestlichen Ende der Caldera beginnend jeweils nach
bis zu den steilen Hängen und Lavaausbrüchen erstreckt, die
dem markantesten geographischen Punkt benannt sind:
ca. 0,5 km im Landesinneren liegen. Der Pisagua Hill entstand
Gebiet A – Collins Point: Das Gebiet A umfasst die Nordhänge 1967 als neue Insel und ist heute durch die Asche-Ebene mit der
zwischen Collins Point und einem unbenannten Punkt 1,15 km Hauptinsel verbunden. Am nördlichen Ende der Ebene befindet
östlich (0,6 km westlich von Entrance Point) und erstreckt sich sich die Extremadura Cove, die ein See war, bis die schmale
von der Rückseite des Strandes bis zu einem Hügelrücken, der Landenge (ca. 2 m breit und 50 m lang), die sie von Port Foster
sich bis zu 1 km landeinwärts von der Küste erstreckt. Die öst- trennte, 2006 brach. Extremadura Cove gehört nicht zum Gebiet.
liche Grenze verläuft südlich des Ufers an einem unbenannten
Punkt 0,6 km westlich des Entrance Point und folgt dem Berg- Die Norduferlinie der Lagune (Stancomb Cove) im Südwesten der
rücken bis zu einer Höhe von 184 m. Die westliche Grenze er- Telefon Bay markiert die südliche Grenze des Gebiets, während
streckt sich von Collins Point entlang eines Kamms nach Süden das Südwestufer der Extremadura Cove im Norden der Telefon
bis zu einer Höhe von 145 m. Die südliche Grenze wird durch den Bay die nordöstliche Grenze markiert. Die südöstliche Grenze er-
gekrümmten Kamm begrenzt (einer Linie von Gipfeln von Ost streckt sich entlang des Ufers südlich des Pisagua Hill, nordwärts
nach West bei 172 m, 223 m und 214 m), die die Punkte 184 m bis zur Küste der Extremadura Cove am nördlichen Ende der
und 145 m verbinden. Der Strandbereich, einschließlich des Telefon Bay. Die nordwestliche Grenze wird grob durch die 10 m
Collins Point Light Beacon (von der chilenischen Marine unter- lange Kontur des Telefon Ridge gezeichnet, der die Stancomb
halten), mit einem Abstand von 10 m gehört nicht zum Gebiet A. Cove mit der Extremadura Cove verbindet. Ajmonecat Lake
(62°55'23"S, 60°40'45"W) einschließlich seiner Uferlinie gehört
Gebiet B – Crater Lake: Das Gebiet B umfasst Crater Lake und zum Gebiet, die Uferlinie der Telefon Bay nicht.
seine Küstenlinie, den flachen Bereich im Norden und die mit
Schimmel bedeckte Lavazunge im Süden. Die nördliche Grenze Gebiet G – Pendulum Cove: Das Gebiet G umfasst den un-
erstreckt sich am Fuß des Abhangs entlang zum Nordende des ebenen Hang mit grober grauer, purpurroter und roter Schlacke
breiten Tals etwa 300 m nördlich von Crater Lake (in ca. 30 m und gelegentlich zerfallenden Blöcken aus gelblichem Tuffstein
Höhe). Die westliche Grenze folgt der Kammlinie unmittelbar ostnordöstlich von Crimson Hill und etwa 0,4 – 0,8 km östlich
westlich des Sees zum Ostende eines kleinen unbenannten Sees von Pendulum Cove. Es erstreckt sich von Westen nach Osten
bei 62°59'00"S, 60°40'30"W. Die südwestliche und die südliche über ca. 500 m und ist von Norden nach Süden bis zu ca. 400 m
Grenze folgen der Spitze des Abhangs (in ca. 80 m Höhe), der breit. Es entstand hauptsächlich durch den Ausbruch von
sich nach Südwesten und Süden des Sees erstreckt. Die östliche 1969, der die nahe gelegene verlassene chilenische Station
Grenze verläuft östlich der südlich des Crater Lake gelegenen (Historische Stätte und Denkmal Nr. 76) zerstörte. Das Gebiet
Lavazunge, entlang am östlichen Rand des Sees, und ca. 300 m umfasst den Hang und das hügelige Plateau hinter der Pendulum
quer durch die flache Ebene zum Nordende des Crater Lake. Cove.
386 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Die westliche Grenze folgt der 40 m-Konturlinie und die östliche Grenze des Gebiets folgt einer geraden Linie von 69°14'00"S,
Grenze der 140 m-Konturlinie ost-südöstlich der Pendulum 39°48'00"E nach Süden hin zu 69°14'00"S, 39°48'00"E. Die
Cove. Die nördlichen und südlichen Grenzen folgen dem Rand nördliche Grenze des Gebiets folgt einer geraden Linie von
des von vulkanischem Schutt bedeckten Eises, das an das 69°14'00"S, 39°48'00"E nach Westen zur Küstenlinie bei
Gebiet grenzt. 69°14'00"S, 39°44'20"E. Die südliche Grenze des Gebiets folgt
einer geraden Linie von 69°15'00"S, 39°48'00"E nach Westen
Gebiet H – Mt. Pond: Das Gebiet H liegt ca. 1,4 bis 2 km nord-
zum Fluss von Yatude Valley bei 69°15'00"S, 39°45'20"E. Die
nordwestlich des Gipfels von Mount Pond. Die ausgedehnte
westliche Grenze des Gebiets zwischen 69°14'00"S, 39°44'20"E
Fläche des geothermisch beheizten Bodens umfasst eine Fläche
und 69°15'00"S, 39°45'20"E wird durch die Hochwasserlinie der
(ca. 150 × 500 m) auf der nordöstlichen Seite des sanft abfallen-
Küste, die Seilgrenzen und den Fluss von Yatude Valley begrenzt.
den oberen Teils eines breiten Grates in ca. 385 bis 500 m Höhe.
Am nördlichen Ende des Gebiets befinden sich zahlreiche un- Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
scheinbare Fumarolen in niedrigen Hügeln aus sehr feinem, ver-
dichtetem Boden. Der höhere, südliche Teil des Gebiets liegt in
der Nähe einer großen Kalkkuppel auf 512 m Höhe, in deren Lee 42. Svarthamaren
(auf ca. 500 bis 505 m Höhe) sich zahlreiche aktive Fumarolen (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 142)
befinden, die ebenfalls von feinem, verdichtetem Boden an (zwischen 71°53'16"S, 5°9'24"E und 71°56'10"S, 5°15'37"E)
einem steilen Hang umgeben sind.
Der Nunatak Svarthamaren ist Teil des Mühlig-Hofmannfjella in
Die nördliche Grenze ist durch den Breitengrad 62°55'51"S, die Dronning Maud Land und liegt ca. 200 km von der Eiskante ent-
südliche Grenze durch den Breitengrad 62°56'12"S und die fernt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 7,5 km2 und besteht
östliche Grenze durch den Längengrad 60°33'30"W markiert. aus den eisfreien Bereichen einschließlich Felsen und Steinen,
Die westliche Grenze folgt der Kammlinie eines breiten Grats, die naturgemäß zu einem Nunatak gehören. Das Schutzgebiet
der nord-nordwestlich vom Gipfel des Mt. Pond zwischen erstreckt sich von ca. 71°53'16"S, 5°9'24"E nach Nordosten bis
60°33'48"W und 60°34'51"W abfällt. ca. 71°56'10"S, 5°15'37"E im Südosten. Die norwegische Station
Gebiet J – Perchuc Cone: Dieser Aschekegel liegt ca. 750 m Tor (71°53'22"S, 5°9'34"E) gehört nicht zum Schutzgebiet.
nordöstlich von Ronald Hill und beinhaltet eine sehr
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
schmale Linie von Fumarolen und angrenzenden erwärmten
Böden am Westhang in ca. 160 – 170 m Höhe (62°58'00.9"S,
60°33'39.7"W). Die Geothermiefläche umfasst ca. 25 × 10 m mit 43. Marine Plain, Mule Peninsula, Vestfold Hills, Princess
feiner Asche. Elizabeth Land
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 143)
Die nördliche Grenze ist durch den Breitengrad 62°57'50"S und
die südliche Grenze durch 62°58'05"S markiert. Die östliche (68°37'50.2"S, 78°07'55.2"E)
Grenze ist durch den Längengrad 60°33'25"W und die westliche
Grenze durch 60°33'50"W markiert. Marine Plain, ein etwa 23,4 km2 großes Gebiet, liegt ca. 10 km
südöstlich der Station Davis in den Vestfold Hills. Es mündet
Gebiet K – Ronald Hill to Kroner Lake: Das Gebiet K umfasst in einen Arm des Crooked Fjord auf der Südseite der Mule
die kreisförmige flache Ebene des Kraters unmittelbar südlich Peninsula, der südlichsten der drei Haupthalbinseln, zu denen
des Ronald Hill und erstreckt sich entlang der markanten breiten, die Vestfold Hills gehören. Die Vestfold Hills umfassen ein ca.
flachen Schlucht mit einem niedrigen Ufer auf beiden Seiten, die 512 km2 großes, vorwiegend eisfreies Gebiet aus Festgestein,
von hier aus nach Süden zum Kroner Lake führt. Die intertidale glazialem Geröll, Seen und Teichen auf der Ostseite der Prydz
geothermische Lagune (Kroner Lake) gehört zum Gebiet und ist Bay, Princess Elizabeth Land. Das Gebiet umfasst die Marine
die einzige geothermisch beheizte Lagune in der Antarktis. Plain (ca. 3 km2), die das Zentrum des Gebiets in Nord-Süd-
Die Grenze umschließt das Kraterbecken, die Schlucht, den Ausrichtung einnimmt. Pickard Ridge (maximale Höhe von 70 m)
Kroner Lake und ein ca. 100 – 150 m breites Gebiet um den See. trennt das Gebiet vom Poseidon Basin im Nordosten.
Ein Korridor unterhalb von Ronald Hill, vom Hangende bis zu den
Ausgehend vom nördlichsten Punkt des Gebiets lautet die
niedrigen massiven Felsbrocken etwa 10 bis 20 m weiter, liegt
Grenzbeschreibung wie folgt: Beginnend bei 68°36'34"S,
außerhalb der Grenze, um den Zugang über das Gebiet hinaus
78°09'28"E, dann südöstlich bis 68°36'45"S, 78°10'30"E, weiter
zu ermöglichen.
südöstlich bis 68°37'30"S, 78°12'30"E, dann südlich entlang des
Gebiet L – South East Point: Das Gebiet L umfasst den ost- Längengrades 78°12'30"E bis zu seiner Kreuzung mit dem Nord-
westlich verlaufenden felsigen Kamm ca. 0,7 km nördlich von ufer des Pineapple Lake; dann nach Westen entlang dieses Ufers
South East Point, der sich von der Spitze der Klippe (in ca. 20 m bis zum Rand des Sørsdal Glacier, weiter nach Westen entlang
Höhe) ca. 250 m nach Westen bis zu einem Punkt von ca. 80 m des Nordrandes des Sørsdal Glaciers bis zu seiner Kreuzung mit
Höhe erstreckt. Die Nordkante des Kamms ist ein niedriger ver- der niedrigen Wasserlinie des Nordostufers des Crooked Fjords;
tikaler Lavaaufschluss an einem steilen, instabilen Hang, der zu dann westlich entlang der Niedrigwassermarke des Nordufers
einer Schlucht parallel zum Kamm führt. Die Südseite des Ge- des Crooked Fjords (quer über den Ausläufer des Burton Lake in
biets bildet der sanft abfallende Bergkamm, der mit Asche und den Crooked Fjord) bis zu dessen Schnittpunkt mit dem Längen-
Lapilli bedeckt ist. Das Gebiet erstreckt sich 50 m nördlich und grad 78°03'0"E, dann weiter nördlich entlang des Längengrades
südlich des Lavaaufschlusses. 78°03'0"E bis zu dessen Schnittpunkt mit der Parallele des
Breitengrades 68°37'30"S, dann nordöstlich bis 68°36'56"S,
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
78°05'39"E und dann nach Nordosten bis zum Anfangspunkt.
41. Yukidori Valley, Langhovde, Lützow-Holm Bay Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 141)
(69°14'30"S, 39°46'00"E) 44. Chile Bay (Discovery Bay), Greenwich Island, South
Shetland Islands
Yukidori Valley liegt im mittleren Teil von Langhovde an der (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 144)
Ostküste der Lützow-Holm Bay. Das Gebiet, in dem zwei Seen
liegen und durch das ein markanter Schmelzwasserbach fließt, Das Gebiet umfasst zwei kleine Teilgebiete eines benthischen
erstreckt sich von Ost nach West über 2 bis 2,5 km und ist Habitats in der Chile Bay:
1,8 km breit.
– Benthisches Habitat A: ist zwischen 50 und 100 m tief und
Zum Schutzgebiet gehört das gesamte Land innerhalb des Be- liegt zwischen den Koordinaten: 62°28.9'S, 59°41'12"W
reichs, das durch die folgenden Linien begrenzt ist: Die östliche und 62°29.3'S, 59°41'43"W.
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– Benthisches Habitat B: ist zwischen 100 und 200 m tief und 48. Mount Flora, Hope Bay, Antarctic Peninsula
liegt zwischen den Koordinaten: 62°28.3'S, 59°40'15"W (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 148)
und 62°28.3'S, 59°40'47"W.
(63°25'S, 57°01'W)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das etwa 0,3 km2 große Schutzgebiet Mount Flora liegt an der
Südostflanke von Hope Bay am nördlichen Ende der Trinity
45. Port Foster, Deception Island, South Shetland Islands Peninsula und ist von vier Gletschern eingerahmt. Die Grenze des
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 145) Schutzgebiets verläuft vom nördlichen Gipfel des Mount Flora
(516 m) – der höchste Punkt der Grenze – westwärts den Ge-
Das Gebiet umfasst zwei kleine Teilgebiete eines benthischen birgskamm hinab bis zum Kenney Glacier, dann den östlichen
Habitats: Rand des Kenney Glacier nordwärts bis zur 150 m Höhenlinie,
dann ostwärts entlang dieser Höhenlinie bis zum nordwestlichen
– Benthisches Habitat A: ist zwischen 50 und 150 m tief und
Rand des Flora Glacier und schließlich diesen Rand entlang in
liegt zwischen den Koordinaten: 62°55.5'S, 60°38'00"W
südwestlicher Richtung bis zum Gebirgskamm, der nach Westen
und 62°56.2'S, 60°37'00"W.
wiederum zum nördlichen Gipfel des Mount Flora führt.
– Benthisches Habitat B: ist zwischen 100 und 150 m tief und Die Grenzkoordinaten des Gebiets, beginnend mit dem Nord-
befindet sich zwischen den Koordinaten: 62°57.2'S, gipfel von Mount Flora, verlaufen im Uhrzeigersinn:
60°37'20"W und 62°57.9'S, 60°36'20"W.
1: 63°25'01.6"S, 57°01'44.6"W
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
2: 63°24'52.7"S, 57°01'58.4"W
3: 63°24'49.2"S, 57°01'47.5"W
46. South Bay, Doumer Island, Palmer Archipelago
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 146) 4: 63°24'42.5"S, 57°00'51.8"W
Doumer Island liegt an den südwestlichen Einfahrten zum 5: 63°24'47.9"S, 57°01'12.0"W
Neumayer Channel und ist von Wiencke Island durch den Peltier 6: 63°24'54.4"S, 57°01'19.4"W
Channel getrennt. South Bay liegt an der Südküste von Doumer
Island. Das Schutzgebiet umfasst einen kleinen Bereich von 7: 63°24'54.8"S, 57°01'31.0"W.
Küsten- und küstennahem Benthos bis zu 45 m Tiefe, den fol- Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
gende Koordinaten begrenzen: 64°51'42"S im Norden, zwischen
63°34'00"W und 63°35'20"W, im Süden durch eine diagonale 49. Cape Shirreff and San Telmo Island, Livingston Island,
Linie, die bei einem Punkt 100 m nördlich der chilenischen South Shetland Islands
Schutzhütte Yelcho an der südlichen Küste von South Bay be- (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 149)
ginnt und sich bis 64°51'58"S und 63°34'00"W erstreckt.
(62°27'30"S, 60°47'17"W)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Das ca. 9,7 km2 große Gebiet umfasst Cape Shirreff, das sich an
der Nordküste von Livingston Island, der zweitgrößten der South
47. Ablation Valley and Ganymede Heights, Alexander Island Shetland Islands, zwischen Barclay Bay und Hero Bay befindet.
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 147) Cape Shirreff liegt am nördlichen Ende einer eisfreien Halbinsel
mit tiefem, hügeligem Relief. Im Westen der Halbinsel liegt
(zwischen 70°45'S und 70°55'S, 68°21'W und 68°40'W)
Shirreff Cove, im Osten Black Point und im Süden die perma-
Das etwa 180 km2 große Gebiet von Ablation Valley und nente Eiskappe von Livingston Island. Die Halbinsel hat eine
Ganymede Heights befindet sich auf der Ostseite von Alexander Fläche von ca. 3,1 km2 (2,6 km von Nord nach Süd und 0,5
Island. Es erstreckt sich über ca. 10 km in West-Ost- und über bis 1,5 km von Ost nach West). Das Innere der Halbinsel umfasst
ca. 18 km in Nord-Süd-Richtung. Das Gebiet umfasst vier Haupt- eine Reihe von erhöhten Stränden und sowohl abgerundeten als
täler ohne Eis (Ablation, Moutonnée, Flatiron und Striation), von auch steilen Hügeln, die bis zum Toqui Hill (82 m) im zentralen
denen die ersten drei große eisbedeckte Süßwasserseen ent- nördlichen Teil der Halbinsel ansteigen. Die Westküste wird
halten. Die Täler werden von Hügelketten und Plateaus von von fast durchgehenden, 10 bis 15 m hohen Klippen gebildet,
650 – 750 m Höhe, auf eine maximale Höhe von 1 070 m an- während die Ostküste über ausgedehnte Sand- und Kiesstrände
steigend, durchzogen. verfügt. Eine kleine Gruppe von tief gelegenen, felsigen kleinen
Inseln liegt ca. 1 200 m westlich der Halbinsel Cape Shirreff und
Das Gebiet umfasst das gesamte Ablation Valley und Ganymede bildet den westlichen Teil der Shirreff Cove. Die Insel San Telmo,
Heights Massiv, das im Westen durch den Hauptkamm begrenzt die größte der Gruppe, ist 950 m lang, bis zu 200 m breit und
ist, der den Jupiter Glacier von der Hauptabtragung der etwa 0,1 km2 groß. An der Südostküste der Insel San Telmo gibt
Moutonnée und Flatiron Täler trennt. Im Osten wird die Grenze es einen Sand- und Kiesstrand, der im Norden durch zwei un-
durch den westlichen Rand des Georg VI Ice Shelf gebildet. Im regelmäßige Klippen und schmale Kiesstrände von einem Sand-
Norden wird die Grenze durch den Hauptkamm des Grotto strand getrennt ist.
Glacier markiert, der diesen vom Erratic Valley und anderen
Nebentälern trennt, die in das Ablation Valley unmittelbar nach Das Schutzgebiet umfasst die gesamte Halbinsel Cape Shirreff
Süden münden. Im Nordwesten erstreckt sich die Grenze über nördlich der permanenten Eiskappe von Livingston Island, die
den meist vergletscherten Gebirgspass, der den oberen Teil des San Telmo Island Gruppe sowie das umgebende und da-
Jupiter Glacier vom Ablation Valley trennt. Die südliche Grenze zwischenliegende Meeresgebiet. Die Meeresgrenze umfasst ein
des Gebiets verläuft vom Osten des Hauptkammes auf der West- Gebiet, das sich 100 m von und parallel zur äußeren Küstenlinie
seite des Flatiron Valley bis zu der Stelle, an der der Jupiter der Halbinsel Cape Shirreff und der San Telmo Island Gruppe er-
Glacier auf das George VI Ice Shelf trifft, und bildet den nörd- streckt. Im Norden erstreckt sich die Meeresgrenze vom nord-
lichen Seitenrand des Jupiter Glacier. Da der Rand zwischen westlichen Ende der Halbinsel Cape Shirreff für 1,4 km nach
Ablation Lake und George VI Ice Shelf stellenweise undeutlich Südwesten zur San Telmo Island Gruppe und umschließt das
ist, wird die östliche Grenze des Bereichs am Ablation Valley dazwischenliegende Meer innerhalb der Shirreff Cove. Die west-
definiert als eine gerade Linie, die sich nach Süden vom östlichen liche Grenze erstreckt sich für 1,8 km von 62°28'S nach Süden
Ende des Ablation Point bis dorthin erstreckt, wo das Schelf zu einer kleinen Insel bei 62°29'S, verläuft um das Westufer die-
an Land angrenzt und von wo aus die östliche Grenze dem ser kleinen Insel herum und weitere 1,2 km nach Südosten zum
Land-/Eisschelf-Rand folgt. Ufer von Livingston Island bei 62°29'30"S, das etwa 300 m süd-
lich von Mercury Bluff liegt. Von diesem Punkt an der Küste er-
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. streckt sich die südliche Grenze etwa 300 m nach Osten bis
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60°49'W, von wo aus sie für etwa 2 km in nordöstlicher Richtung die Bellingshausen Sea. Das Gebiet liegt ca. 80 km westlich der
parallel zur Küste zum Eisschildrand bei 60°47'W verläuft. Die Antarctic Peninsula, meist innerhalb des 200 m langen Isobaths
südliche Grenze erstreckt sich dann für 600 m nach Osten zur direkt südlich und westlich von Low Island.
Ostküste. Die östliche Grenze ist der Meeresboden und folgt der
Die Grenzen des Schutzgebiets sind im Norden definiert durch
östlichen Küstenlinie 100 m vom Ufer entfernt. Das Gebiet um-
den Breitengrad bei 63°15'S und im Süden bei 63°30'S; im Osten
fasst eine Fläche von 9,7 km2. Im Gebiet liegt die Historische
ist die Grenze definiert durch den Längengrad bei 62°00'W und
Stätte Nr. 59.
im Westen bei 62°45'W. Die nordöstliche Grenze des Gebiets
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. bildet die Küstenlinie von Low Island, die sich von 62°00'W,
63°20'S im Südosten (etwa 2 km von Cape Hooker) bis
50. Ardley Island, Maxwell Bay, King George Island 62°13'30"W, 63°15'S im Nordwesten (Cape Wallace) erstreckt.
(25 de Mayo) Die Küstengrenze des westlichen und südlichen Ufers von
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 150) Low Island wird bestimmt durch den Wasserstand bei Flut, wobei
die Gezeitenzone ebenfalls zum Gebiet gehört. Das Schutzgebiet
(62°13'S, 58°54'W) erstreckt sich maximal 27,6 km von Nord nach Süd und maximal
Ardley Island liegt an der Südwestküste von King George Island, 37,15 km von Ost nach West.
ca. 500 m östlich der Küste der Fildes Peninsula, Maxwell Bay. Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Sie liegt etwa 2 km südöstlich der Station Bellingshausen und
der Stationen Escudero und Frei sowie ca. 2 km östlich der
Station Great Wall. Die Insel ist etwa 2 km lang, bis zu 1,5 km 53. Eastern Dallmann Bay
breit und am höchsten Punkt 65 m hoch. Im Sommer ist sie (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 153)
schnee- und eisfrei und zwischen November und Februar bildet (zwischen 64°00'S und 64°20'S, 62°50'W)
sich im Südwesten der Insel ein kleiner, ca. 100 m langer Süß-
wassersee. Über eine Landenge, die bei Flut unter Wasser liegt, Das ca. 610 km2 große und rein marine Schutzgebiet befindet
ist sie mit King George Island (25 de Mayo) verbunden. Der sich vor der West- und Nordküste von Brabant Island, Palmer
östliche Teil der Landenge, der bei Flut trocken bleibt, gehört Archipelago, und liegt zwischen den Breitengraden 64°00'S
zum Schutzgebiet, da er Teil von Ardley Island ist. Der westliche und 64°20'S sowie vom Längengrad 62°50'W ostwärts zum
Teil der Landenge – der Strand unterhalb der 1 m langen Höhen- Westufer von Brabant Island. Es liegt ca. 65 km westlich der
linie im nordöstlichen Teil der Insel von Faro Point (62°12'34"S, Antarktischen Halbinsel zwischen Brabant Island und Anvers
58°55'34"W) bis zum Anfangspunkt von Braillard Point Island, die Bransfield Strait im Norden und die Gerlache Strait im
(62°12'40"S, 58°55'4"W) – liegt außerhalb des Schutzgebiets. Süden.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das Schutzgebiet wird im Süden durch den Breitengrad 64°20'S
definiert und erstreckt sich von Fleming Point nach Westen für
2 km bis zu 62°40'W. Von dort erstreckt sich die westliche
51. Lions Rump, King George Island, South Shetland Islands
Grenze nach Norden vom Längengrad 62°40'W über 18,5 km
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 151)
bis zu 64°10'S, südsüdwestlich von Astrolabe Needle. Die
(62°08'S, 58°07'W) westliche Grenze erstreckt sich dann weiter nach Nordnord-
west über fast 19 km bis 62°45'W, 64°00'S und dann weiter für
Das ca. 1,32 km2 große Schutzgebiet liegt an der Südwestküste
etwa 13 km nach Norden auf dem Längengrad 62°45'W bis
von King George Island, South Shetland Islands. Zum Schutz-
63°53'S, der nördlichen Grenze des Gebiets. Die nördliche
gebiet gehört das gesamte Land- und Meeresgebiet, das durch
Grenze erstreckt sich entlang des 63°53'S-Breitengrades von
die folgenden Koordinaten begrenzt wird:
62°45'W bis 62°16'W, was einer Entfernung von etwa 23,4 km
62°07'48"S, 58°09'17"W entspricht. Die östliche Grenze erstreckt sich nach Süden etwa
62°07'49"S, 58°07'14"W 16 km von 62°16'W, 63°53'S bis zum östlichen Ende der Pasteur
Peninsula, Brabant Island, bei 62°16'W, 64°02'S. Von dort aus
62°08'19"S, 58°07'19"W wird die östliche Grenze definiert als die mittlere Hochwasser-
62°08'16"S, 58°09'15"W marke der nördlichen und westlichen Küste von Brabant Island,
die die intertidale Zone innerhalb des Gebiets umfasst. Das Ge-
62°08'16"S, 58°09'15"W. biet erstreckt sich 50 km von Nord nach Süd und bis maximal
Es umfasst Litoral und Sublitoral vom Ostende des Lajkonik Rock 23,4 km von Ost nach West. Westlich von Brabant Island breitet
bis zum nördlichsten Punkt von Twin Pinnacles. Von dort er- sich das Gebiet zwischen 10 km (bei der Bucht von Guyou) und
streckt sich die Grenze zum östlichsten Ende des Säulenstopfens 1,5 km (bei Claude Point) aus.
von Lions Head östlich des White Eagle Glacier. An Land umfasst Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
das Gebiet die Küste mit erhöhten Stränden, Süßwasserpools
und Bächen an der Südseite der King George Bay, um die Lions
Cove herum, sowie die Moränen und Hänge, die zur unteren Eis- 54. Botany Bay, Cape Geology, Victoria Land
zunge des White Eagle Glacier und dann nach Westen zu einer (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 154)
kleinen Moräne, die bis zur Eiskappe südöstlich der Sukiennice (77°0.230'S, 162°32.870'E)
Hills ragt, führen.
Botany Bay, Cape Geology, liegt an der südwestlichen Ecke von
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Granite Harbour, südliches Victoria Land, ca. 100 km nordwest-
lich von Ross Island. Die Grenzen des Gebiets umfassen die
52. Western Bransfield Strait Wassereinzugsgebiete und den erhöhten Bergkessel von einem
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 152) kleinen Eisfeld bis zur Küste. Ein Messingschild in einem
Felsbrocken entlang der Uferlinie, 400 m südwestlich von Cape
(zwischen 63°15'S und 63°30'S, 62°00'W und 62°45'W)
Geology, markiert die nordwestliche Grenze (Punkt M1 bei
Das ca. 916 km2 große und rein marine Schutzgebiet befindet 77°0.316'S, 162°31.883'E). Die westliche Grenze wird durch eine
sich vor der West- und Südküste von Low Island, South Shetland Linie definiert, die sich zunächst 260 m südsüdöstlich von M1 zu
Islands, und liegt zwischen den geographischen Breiten 63°15'S einem großen Felsbrocken (markiert durch einen Steinhaufen mit
und 63°30'S und den geographischen Längen 62°00'W und Terrierriegel als Punkt M2 bei 77°0.450'S, 162°33.133'E) in einer
62°45'W. Bransfield Strait ist ein etwa 220 km langer und 120 km Höhe von 118 m auf einem Bergrücken erstreckt. Die Grenze ver-
breiter Tiefenwasserkanal zwischen der Antarctic Peninsula und läuft dann 250 m weiter über diesen Kamm hoch bis zu einem
den zahlreichen Inseln, aus denen die South Shetland Islands Punkt in 162 m Höhe, der durch ein Eisenrohr mit Bambusstab
bestehen. Die Drake Passage liegt im Norden und im Westen gekennzeichnet ist. Die Westgrenze erstreckt sich weitere 300 m
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diesen Kamm hinauf zu einem großen spitzen Fels in 255 m Höhe sich im Nordosten von Cape Royds und grenzt an die Backdoor
(77°0.667'S, 162°31.767'E) nahe dem Rand des permanenten Bay. Im Zentrum des Gebiets liegt die Historische Stätte Nr. 15
Eisfeldes. Die Grenze erstreckt sich dann 150 m südlich über das (Shackleton’s Hut).
Eisfeld bis zum Westrand einer markanten Linie aus freiliegenden
Die Grenze des Gebiets verläuft im Süden und Osten entlang der
Gesteinen und Moränen in der südwestlichen Ecke des Gebiets
östlichen Küstenlinie von Cape Royds von einem nicht markier-
in 325 m Höhe. Die Südgrenze folgt dieser Felslinie nach Osten
ten Punkt in der Backdoor Bay bei 77°33'07.5"S, 166°10'32.6"E
bis die Exposition durch das Eisfeld verdeckt ist, dann nach Süd-
zu einem nicht markierten Punkt in der Arrival Bay bei
osten über das Eisfeld für 500 m bis zum Rand einer zweiten und
77°33'15.8"S, 166°10'06.6"E. Im Westen folgt sie 18 m der
prominenteren Exposition in einer Höhe von etwas über 400 m
Grenzlinie des besonderen antarktischen Schutzgebiets Nr. 121
(Punkt M3 bei 77°0.983'S, 162°33.367'E). Die Grenze folgt dann
von der Küstenlinie der Arrival Bay nach Nordwesten zu einem
der Oberkante dieser Exposition und überquert das Eisfeld süd-
Wegweiser am südlichen Ende des Pinguinaussichtsgebiets bei
östlich auf ca. 325 m Höhe, wo der eisfreie östliche Grenzrücken
77°33'15.2"S, 166°10'05.7"E, dann weitere 74 m zu einem Weg-
und das Eisfeld zusammenlaufen (77°01.267'S, 162°34.250'E).
weiser bei 77°33'12.9"S, 166°10'01.9"E am nördlichen Ende des
Die östliche Grenze folgt dem Bergkamm für 1 550 m in nordöst-
Pinguinaussichtsgebiets und weitere 42 m zu einem Wegweiser
licher Richtung zu einem tiefen Punkt auf etwa 392 m (Punkt M4
bei 77°33'11.8"S, 166°09'59.0"E östlich des Pony Lake. Die
bei 77°0.217'S, 162°36.167'E), wo die östliche Grenze nach
Grenze erstreckt sich dann nordwestlich vom Wegweiser östlich
Norden zu der Küste am östlichen Ende des felsigen Strandes
des Pony Lake bei 77°33'11.8"S, 166°09'59.0"E entlang einer
der Botany Bay abfällt (Punkt M5 bei 77°0.200'S, 162°36.200'E).
Schlucht, die zu einem nicht markierten Punkt bei 77°33'07.5"S,
Die mittlere Hochwassermarke der Küstenlinie bildet die nörd-
166°10'12.9"E führt, der an die neuseeländische Schutzhütte
liche Grenze des Bereichs zwischen M1 und M5.
angrenzt. Die nördliche Grenze erstreckt sich von diesem Punkt
Im Gebiet liegt die Historische Stätte Nr. 67. Die Bezeichnung nach Osten bis zur Küste der Backdoor Bay bei 77°33'07.5"S,
des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. 166°10'32.6"E.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
55. Cape Evans, Ross Island
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 155)
58. Hut Point, Ross Island
Cape Evans ist ein kleines dreieckiges eisfreies Gebiet im (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 158)
Südwesten von Ross Island, 10 km südlich von Cape Royds und
(77°50'S, 166°37'E)
22 km nördlich von Hut Point Peninsula auf Ross Island. Das
Gebiet liegt an der Nordwestküste von Cape Evans und grenzt Hut Point ist ein kleines, eisfreies, westlich der Station McMurdo
an den Home Beach. Es schließt die Historischen Stätten Nr. 16 gelegenes Gebiet im südwestlichen Bereich der Hut Point
(Terra Nova Hut) und Nr. 17 (Cross on Wind Vane Hill) ein. Im Peninsula. Das Gebiet besteht ausschließlich aus dem Hütten-
Süden wird die Grenze des Schutzgebiets durch eine Linie defi- bauwerk an der Südwestspitze von Hut Point (Historische Stätte
niert, die sich von einem Punkt bei 77°38'15.47"S, 166°25'9.48"E Nr. 18).
nach Osten erstreckt, 20 m südlich des Kreuzes auf dem Wind
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Vane Hill. Im Südwesten wird die Grenze durch eine Linie
vom vorgenannten Bezugspunkt über einen kleinen Bergkamm
in nordwestlicher Richtung zum Ufer bei 77°38'11.50"S, 59. Cape Adare, Borchgrevink Coast
166°24'49.47"E definiert. Im Nordwesten bildet die Küstenlinie (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 159)
von Home Beach die Grenze und im Nordosten eine Linie vom Cape Adare ist eine meist eisfreie, markante vulkanische Land-
Ausgangsstrom des Skua Lake bis Home Beach bei zunge am nördlichen Ende von Victoria Land, die den westlichen
77°38'4.89"S, 166°25'13.46"E. Die östliche Grenze definiert eine Zugang zur Ross Sea markiert. Das Gebiet liegt im Südwesten
Linie, die sich südlich vom westlichen Rand des Skua Lake bei des Kaps am südlichen Ufer der Ridley Beach, welche einen
77°38'5.96"S, 166°25'35.74"E erstreckt und sich mit der süd- großen, flachen, dreieckigen Bereich mit Kies umfasst. Das ge-
lichen Grenze bei 77°38'15.48"S, 166°25'35.68"E kreuzt. samte Flachland und die unteren Westhänge der Adare Peninsula
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. werden von einer der größten Adélie-Pinguinkolonien der
Antarktis bewohnt. Die nördliche Grenze des Gebiets bildet eine
Linie von Ost nach West 50 m nördlich der Northern Party Hut.
56. Lewis Bay, Mount Erebus, Ross Island
Die östliche Grenze bildet eine Linie von Nord nach Süd, die
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 156)
50 m östlich der Borchgrevink Hut verläuft. Das nordöstliche
(77°25'29"S, 167°28'30"E) Ende dieser Linie liegt bei 71°18.502'S, 170°11.735'E und
das südöstliche Ende bei 71°18.633'S, 170°11.735'E. Im Westen
Das Schutzgebiet an den Hängen des Mount Erebus umfasst die
bildet eine Linie von Nord nach Süd, die 50 m westlich der
in 520 m Höhe gelegene Stelle, an der 257 Personen am
Borchgrevink Hut verläuft, die Grenze, wobei deren nordwest-
28.11.1979 beim Absturz einer DC-10 ums Leben kamen, sowie
liches Ende bei 71°18.502'S, 170°11.547'E und das südwestliche
das umgebende Gletschereis bis 2 km zu beiden Seiten der Ab-
Ende bei 71°18.591'S, 170°11.547'E liegt. Im Süden ist die
sturzstelle. Es erstreckt sich als 4 km breites „Rechteck“ bis zum
Grenze die Marke bei Flut von Ridley Beach.
Meer und schließt den Luftraum über diesem Gebiet bis zu einer
Höhe von ca. 1 000 m mit Ausnahme eines 200 m breiten „Luft- Das Schutzgebiet schließt die Historische Stätte Nr. 22 ein.
fahrtkorridors“ entlang der Küste ein. Die westliche Grenze ist Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
der Längengrad 167°23'33"E und die östliche Grenze der
Längengrad 167°33'27"E. Die Südgrenze verläuft parallel zum 60. Frazier Islands, Windmill Islands, Wilkes Land, East
Breitengrad 77°26'33"S, während die Nordgrenze durch die Antarctica
Küstenlinie definiert ist. (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 160)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. (66°14'S, 110°10'E)
Bei den Frazier Islands handelt es sich um eine Gruppe von drei
57. Backdoor Bay, Cape Royds, Ross Island
Inseln (Nelly, Dewart und Charlton), die im östlichen Teil der
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 157)
Vincennes Bay ca. 16 km westnordwestlich der Station Casey
(77°33'S, 166°10'E) liegen. Das Gebiet umfasst den gesamten Landbereich der Inseln
und wird seewärts begrenzt durch die Niedrigwassermarke. Das
Cape Royds ist ein eisfreies Gebiet an der Westspitze von Ross
Schutzgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,6 km2.
Island, ca. 40 km südlich von Cape Bird und 35 km nördlich von
Hut Point Peninsula auf Ross Island. Das Schutzgebiet befindet Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
390 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
61. Terra Nova Bay, Ross Sea Sbrosovoye Lake) und das im Norden liegende, wellenförmige
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 161) Schelfeis.
Das Schutzgebiet befindet sich in der Terra Nova Bay zwischen Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Campbell Glacier Tongue und Drygalski Ice Tongue, Victoria
Land. Es ist begrenzt auf einen schmalen Streifen Küstengewäs- 64. Scullin and Murray Monoliths, Mac.Robertson Land
ser südlich der italienischen Station Mario Zucchelli. Das Gebiet (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 164)
erstreckt sich über eine Länge von ca. 9,4 km und liegt innerhalb
(67°47'37"S, 66°43'8"E und 67°47'3"S, 66°53'17"E)
eines Bereiches von 1,5 bis 7 km vor der Küste. Das Gebiet hat
insgesamt eine Größe von 29,4 km2. Die Monolithen Scullin und Murray befinden sich an der Küste
von Mac.Robertson Land ungefähr 160 km östlich der Station
Seine westliche Grenze wird gebildet durch die mittlere Hoch- Mawson. Sie liegen etwa 7 km voneinander entfernt und grenzen
wassermarke entlang der Küste zwischen 74°42'57"S im Norden am Rand der kontinentalen Eisplatte ans Meer. Die Küste im
(2,3 km südlich der Station) und 74°48'00"S im Süden (Südufer Westen und Osten sowie zwischen den Monolithen besteht aus
der Adélie Cove) und schließt den intertidalen Bereich ein. 30 bis 40 m hohen Eisklippen. Das antarktische Plateau erhebt
Eine Linie, die sich vom Breitengrad 74°42'57"S von der Küste sich von dort aus steil nach Süden.
1,55 km nach Osten bis zum Längengrad 164°10'00"E ausdehnt,
definiert die nördliche Grenze. Eine Linie, die sich vom Breiten- Scullin Monolith ist ein sichelförmiges Massiv, dessen höchster
grad 74°48'00"S von der Küste 3,63 km nach Osten bis zum Punkt 443 m über dem Meeresspiegel liegt. Es umschließt eine
Längengrad 164°10'00"E erstreckt, bildet die südliche Grenze. breite nach Norden ausgerichtete Bucht mit einem etwa 1 km
Die östliche Grenze definiert der Längengrad 164°10'00"E, der breiten Eingang. Alle oberen Hänge des Monolithen sind steil,
sich zwischen 74°42'57"S im Norden und 74°48'00"S im Süden allerdings lässt der Hang in den unteren 100 m in vielen Teilen
erstreckt. nach, so dass diese Bereiche mit Felsbrocken und großen
Steinen übersät sind. An anderer Stelle in den unteren Teilen fällt
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. die Felswand steil ins Meer und es gibt einige Geröllhänge.
Die Wände des Murray Monolith erheben sich vom Meer zu
62. Mawson’s Huts, Cape Denison, Commonwealth Bay, einem kuppelförmigen Gipfel auf 340 m über dem Meeres-
George V Land, East Antarctica spiegel. Auf der Westseite des Murray Monolithen fallen die
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 162) unteren Hänge zu einer Küstenplattform ab. Das Gebiet erstreckt
sich über alle eisfreien Gebiete, die mit den beiden Monolithen
(67°00'35"S, 142°40'6"E)
verbunden sind, und umfasst einen Teil des angrenzenden
Cape Denison liegt an der Küste der Commonwealth Bay, einem kontinentalen Eises und des Torlyn Mountain im Südwesten des
60 km breiten Küstenabschnitt im George V Land, etwa 3 000 km Murray Monolithen (der sich auf etwa 400 m über dem Meeres-
südlich von Hobart, Australien. Das Kap selbst ist eine zer- spiegel befindet).
klüftete, 1,5 km breite Zunge aus Eis, Schnee, Fels und Moräne, Der Grenzverlauf von Scullin Monolith beginnt an der Küste bei
die von der steil ansteigenden Wand der Eiskappe des Konti- 67°46'59"S, 66°40'30"E, verläuft dann südwärts bis 67°48'03"S,
nents in die Commonwealth Bay hineinragt. Auf der westlichen 66°40'26"E, von dort nach Osten bis 67°48'06"S, 66°44'33"E,
Seite des Kaps befindet sich Boat Harbour, eine 330 m lange dann nach Norden bis zur Küste bei 67°46'41"S, 66°44'37"E
Einbuchtung an der Küste. und schließlich nach Westen der Küstenlinie bei Niedrigwasser
Das Schutzgebiet erstreckt sich von Land’s End (67°00'47"S, folgend bis 67°46'59"S, 66°40'30"E.
142°39'28"E) im Westen, entlang der Küste bis zur Nordspitze Für Murray Monolith lauten die entsprechenden Koordinaten:
des Westufers von Boat Harbour (67°00'21"S, 142°39'28"E), 67°46'36"S, 66°51'01"E beginnend an der Küste, dann in süd-
über die Mündung des Boat Harbour (in gerader Nordostdiago- licher Richtung bis 67°48'03"S, 66°50'55"E, weiter nach Osten
nale) zum Ostufer von Boat Harbour (67°00'21"S, 142°39'27"E), zu 67°48'05"S, 66°53'51"E, dann nach Norden bis 67°46'38"S,
südwestlich des Penguin Knob, und dann entlang der Küste 66°54'00"E und schließlich nach Westen der Küstenlinie bei
in südöstlicher Richtung bis hinunter zu John O’Groats Niedrigwasser folgend bis 67°46'36"S, 66°51'01"E.
(67°00'47"S, 142°41'27"E). Die südliche Grenze erstreckt sich in
einer geraden Linie von Land’s End bis John O’Groats entlang Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
des Breitengrades 67°00'47"S. Mit Ausnahme der Grenze über
der Mündung des Boat Harbour erstreckt sich die nördliche 65. Edmonson Point, Wood Bay, Victoria Land, Ross Sea
Küstengrenze bis zu dem Gebiet über der niedrigsten Flut. (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 165)
Das Schutzgebiet schließt die Historische Stätte Nr. 77 ein. (74°20'S, 165°08'E)
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Edmonson Point, ein ca. 1,79 km2 großes eisfreies Küsten-
gebiet, liegt an der Wood Bay, 50 km nördlich der Terra Nova
63. Dakshin Gangotri Glacier, Dronning Maud Land Bay und etwa 13 km östlich des Gipfels am Fuß von Mount
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 163) Melbourne (2 732 m). Das gesamte Schutzgebiet umfasst ins-
gesamt 5,49 km2. Zum Gebiet gehören das eisfreie Gelände von
Bei dem 4,53 km2 großen Schutzgebiet Dakshin Gangotri Glacier Edmonson Point, das etwa 1,5 km nordwestlich davon liegende
handelt es sich um eine kleine Gletscherzunge der kontinentalen 1,12 km2 große, eisfreie Gebiet von Colline Ippolito (Ippolito Hills)
Eisplatte über den Schirmacher Hills mitten im Dronning Maud sowie die zwischen den eisfreien Bereichen liegende Meeres-
Land. Die Schirmacher Hills sind eine felsige Hügelkette, die von küstenumwelt der Siena Bay (2,58 km2), die östlich und am Fuße
Ost nach West ca. 17 km lang (begrenzt durch die Längengrade des permanenten Eisschildes von Mount Melbourne liegt.
11°22'40"E und 11°54'20"E) und etwa 0,7 bis 3,3 km breit
Der Rand des permanenten Eisschildes, der sich vom Mount
(begrenzt durch die Breitengrade 70°43'50"S und 70°46'40"S)
Melbourne erstreckt, definiert die Grenzen im Westen, Norden
ist. Die Höhe variiert von 0 bis 228 m über dem mittleren Meeres-
und Süden des Schutzgebiets. Die östliche Grenze ist marin und
spiegel. Das Schutzgebiet liegt zwischen den Längengraden
folgt in der südlichen Hälfte des Gebiets der Küstenlinie 200 m
11°33'30"E und 11°36'30"E sowie zwischen den Breitengraden
vor der Küste den südlichen bis nördlichen Enden des eis-
70°44'10"S und 70°45'30"S. Die nordöstlichen und nordwest-
freien Gebiets von Edmonson Point. Vom nördlichen Ende des
lichen Ecken des Gebiets befinden sich auf Schelfeis, während
Edmonson Point erstreckt sich die östliche Grenze nach Nord-
das südwestliche Ende auf dem Eisschild und das südöstliche
westen über Siena Bay über 2 km bis zu einer Position 200 m
Ende auf einem Felsvorsprung liegt. Topografisch umfasst es
östlich von der Küste des nördlichen Endes des Colline Ippolito.
vier verschiedene Bereiche: die südliche kontinentale Eis-
platte, felsige Berghänge, einen großen Eisstausee (Lake-B7, Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 391
66. Port-Martin, Terre-Adélie 1. 74°57'E, 72°51'S
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 166)
2. 74°54'E, 72°53'S
(66°49'S, 141°23'E)
3. 74°53'E, 72°55'S
Das Schutzgebiet ist auf einen Punkt konzentriert, der dem
4. 74°54'E, 72°57'S
Markierungspunkt „Astrolabe Pillar“ auf der linken Seite einer
Schutzhütte entspricht. Das Gebiet umfasst den historischen Ge- 5. 75°00'E, 72°57'S
bäudekomplex der Port-Martin Station, der auch als Historische
6. 75°10'E, 72°57'S
Stätte und Denkmal Nr. 46 ausgewiesen ist. Das Schutzgebiet
hat die Form eines Polygons und seine Grenzpunkte liegen etwa 7. 75°12'E, 72°55'S
6 m hinter den verschiedenen Überbleibseln der Station: Im
8. 75°11'E, 72°52'S
Norden der Pol mit der Trombone-Antenne des ionosphärischen
Sensors, der Nordnordwest-Winkel des Windmaschinenturms, 9. 75°08'E, 72°51'S.
der Nordnordwest-Winkel und der Ostsüdost-Winkel der Werk- Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
statt; im Westen der Westsüdwest-Winkel der Werkstatt, der
West-Winkel des Versorgungshauses und der Südwinkel des
Windmaschinenturms; im Süden der Südwinkel des Wind- 69. Amanda Bay, Ingrid Christensen Coast, Princess Elizabeth
maschinenturms, der Südsüdwest-Winkel des meteorologischen Land, East Antarctica
Turms und der Niederschlagsmesser; im Osten der Nieder- (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 169)
schlagsmesser, der Ost-Winkel des Wetterschutzes und der (69°15'S, 76°49'E)
Pol der Trombone-Antenne des ionosphärischen Sensors. Des
Weiteren gehört auch ein 200 m breites Band, das parallel zur Das Schutzgebiet liegt südwestlich der Brattstrand Cliffs
Küste vom Sphinx Mountain zum Bold Mountain verläuft, zum zwischen den Vestfold Hills im Nordosten und den Larsemann
Schutzgebiet. Hills im Südwesten an der Ingrid Christensen Coast von Princess
Elizabeth Land in der Ostantarktis. Amanda Bay ist ca. 3 km breit
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. und 6 km lang und öffnet sich nordwestlich in die Prydz Bay. Sie
wird von der Flatnes Ice Tongue und dem Hovde Glacier im Süd-
67. Hawker Island, Princess Elizabeth Land westen und Südosten flankiert. Die Südseite wird von kontinen-
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 167) talen Eisfelsen und Felsvorsprüngen begrenzt. Im südwestlichen
Teil gibt es kleine Inseln und mehrere unbenannte Inseln wenige
(68°38'S, 77°51'E)
Kilometer vor der Küste.
Die etwa 1,9 km2 große Hawker Island liegt 7 km südwestlich der
Das Schutzgebiet umfasst die Felsen, Inseln, offenes Wasser so-
Station Davis und ca. 300 m vor der Küste der Vestfold Hills an
wie Festeis. Die Grenze beginnt im Nordosten von Hovde Island
der Ingrid Christensen Coast, Princess Elizabeth Land. Hawker
am Ende des Hove Glacier bei 76°53'54.48"E, 69°13'25.77"S,
Island ist eine unregelmäßig geformte Insel mit geringer Höhe
verläuft dann weiter Richtung Süden entlang der Küste am
(maximale Höhe 40 m), mit zwei parallelen Bereichen, die in
Fuße der Eisfelsen des Hovde Glacier bis zu 76°53'44.17"E,
Nord-Süd-Richtung verlaufen und in zwei kleinen südlichen
69°16'22.72"S, dann westwärts entlang der Küstenlinie am
Halbinseln enden. Eine dritte Halbinsel liegt westlich und endet
Sockel einer Reihe eisfreier Klippen bis zu 76°49'37.47"E,
mit einem 40 m hohen Hügel mit steilen Klippen auf der West-
69°16'58.8"S, von dort Richtung Norden entlang der Eisfelsen
und Südseite. Zwischen den Hügelketten im Norden der Insel
der Flatnes Ice Tongue bis zu einem Punkt am Ende der Flatnes
liegen eine Reihe kleiner Süßwasserseen, während eine Reihe
Ice Tongue bei 76°46'41.07"E, 69°14'44.37"S und schließlich
kleiner Seen auf dem flachen Gelände im östlichen Teil der Insel
direkt in nordöstliche Richtung zurück zum Ausgangspunkt bei
liegen. Die maximale Ausdehnung der Insel beträgt 2 km von
76°53'54.48"E, 69°13'25.77"S.
Norden nach Süden und 1,7 km von Osten nach Westen. Das
Schutzgebiet umfasst den gesamten terrestrischen Bereich der Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Hawker Island mit der seewärtigen Grenze an der Niedrig-
wassergrenze. 70. Marion Nunataks, Charcot Island, Antarctic Peninsula
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 170)
(69°45'S, 75°15'W)
68. Mount Harding, Grove Mountains, East Antarctica
Die Marion Nunataks liegen am nördlichen Ende von Charcot
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 168)
Island, einer abgelegenen, eisbedeckten Insel im Westen von
(72°51' – 72°57'S, 74°53' – 75°12'E) Alexander Island, Antarctic Peninsula, in der östlichen Bellings-
hausen Sea. Marion Nunataks sind eine 12 km lange Kette von
Die Grove Mountains (72°20' – 73°10'S, 73°50' – 75°40'E) be-
Felsvorsprüngen in der Mitte der Nordküste der Insel, die sich
finden sich ca. 400 km landeinwärts (südlich) von den Larsemann
vom Mount Monique am westlichen Ende bis zum Mount Martine
Hills im Princess Elizabeth Land in der Ostantarktis, am Ostufer
am östlichen Ende erstrecken. Das Gebiet ist 106,5 km2 groß mit
des Lambert Rift. Mount Harding ist der größte Berg der Grove
einer maximalen Ausdehnung von 9,2 km von Nord nach Süd
Mountains. Das Schutzgebiet ist unregelmäßig und etwa recht-
und 17,0 km von Ost nach West.
eckig. Es umfasst etwa 120 km2 und erstreckt sich von Ost nach
West über 10 km und von Nord nach Süd über 12 km. Zum Ge- Die Grenzen des Gebiets sind wie folgt definiert: Der Punkt an
biet gehören neben dem Blaueisfeld, das sich von der Moräne der Nordküste von Charcot Island bei 69°43'07"S, 75°00'00"W
auf der Westseite von Mount Harding bis zur Ostseite des stellt den nordöstlichsten Punkt des Gebiets dar. Von hier aus
Zakharoff Ridge zieht, einige Nunataks, Geröllhalden und folgt die Gebietsgrenze der Küstenlinie nach Westen bis zum
Moränen. Punkt an der Küste bei 69°48'00"S, 75°19'19"W. Die Grenze
erstreckt sich dann nach Osten ins Landesinnere bis zu einem
Die westliche Grenze des Gebiets ist die Moräne auf der West-
Punkt auf der Eiskappe der Charcot Island bei 69°48'00"S,
seite des Mount Harding, deren nördliches Ende nach Osten zum
75°00'00"W. Von dort aus erstreckt sich die Grenze nach Norden
offenen Blaueisfeld auf der Ostseite des Zakharoff Ridge über
bis zur Küste bei 69°43'07"S, 75°00'00"W. Das Gebiet schließt
die Nordflanke des nördlichen Kammes des Mount Harding und
auch Cheeseman Island bei 69°43'24"S, 75°11'00"W ein. Das
des nördlichen Endes des Zakharoff Ridge verläuft, sich dann
Gebiet umfasst eine Eiskappe, die sich mindestens 4 km südlich
nach Süden zum nördlichen Ende von Davey Nunataks wendet
und östlich der Marion Nunataks erstreckt und als Pufferzone
und dann nach Westen zum südlichen Ende der Moräne des
dient.
Xi Lake führt. Der Grenzverlauf folgt den Koordinaten folgender
neun Kontrollpunkte gegen den Uhrzeigersinn: Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
392 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
71. Narębski Point, Barton Peninsula, King George Island der Station Mario Zucchelli. Das Gebiet umfasst ca. 286 km2.
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 171) Davon sind 279,5 km2 marines Gebiet und 6,5 km2 Landfläche.
(62°13'40"S – 62°14'23"S, 58°45'25"W – 58°47'00"W) Die östliche Grenze des Schutzgebiets an der nordöstlichen Ecke
erstreckt sich von den Koordinaten 165°27'E, 74°37'S an der
Narębski Point liegt an der Südost-Küste von Barton Peninsula,
Ostküste der Cape Washington Halbinsel nach Süden für ca.
King George Island. Das Schutzgebiet wird begrenzt durch die
5,6 km bis 165°27'E, 74°40'S. Die Grenze erstreckt sich dann
Breitengrade 62°13'40"S und 62°14'23"S sowie durch die
nach Westen über die Closs Bay auf dem Breitengrad 74°40'S
Längengrade 58°45'25"W und 58°47'00"W. Die Grenzen werden
für etwa 26,8 km bis zur Campbell Glacier Tongue. Dann folgt sie
durch die Berggipfel im Norden und Osten und die Küstenlinie
dem östlichen Rand der Campbell Glacier Tongue für etwa
im Südwesten definiert. Die südwestliche Grenze ist aufgrund
11,2 km nach Norden bis zur Küste am Shield Nunatak. Die
ihrer ausgeprägten Geomorphologie leicht zu erkennen. Das
Grenze folgt dann der Küstenlinie nach Osten, um den Vacchi
Schutzgebiet umfasst nur das terrestrische Gebiet ohne die
Piedmont Glacier herum, zur Westküste der Cape Washington
intertidale Zone.
Halbinsel etwa 23 km in einer geraden Linie vom Shield Nunatak.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die Grenze verläuft weiter entlang der Küstenlinie nach Süden
etwa 7,5 km in Richtung des ersten markanten Felsvorsprungs
72. Lower Taylor Glacier and Blood Falls, McMurdo Dry bei 74°37.03'S an der Westküste der Cape Washington Halb-
Valleys, Victoria Land insel. Die Grenze erstreckt sich dann etwa 2,8 km von dieser
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 172) Küste nach Osten entlang des Breitengrades 74°37'S bis zum
Ausgangspunkt an der Ostküste der Cape Washington Halbinsel.
Die Blood Falls (162°16.288'E, 77°43.329'S) sind ein stark salz-
und eisenhaltiger Abfluss, der aus einer Spalte am Fuß des Taylor Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Glacier in den McMurdo Dry Valleys im südlichen Victoria Land
entspringen. Die Quelle des Ausflusses ist vermutlich eine sub- 74. Stornes, Larsemann Hills, Princess Elizabeth Land
glaziale, ausgedehnte Salzwasserschicht, die sich unterhalb der (Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 174)
messbaren Länge (~5 km) der Ablationszone des Taylor Glaciers
(69°25'S, 76°6'E)
befindet und die schätzungsweise zwischen 1 und 6 km über
den Blood Falls liegt. Das Untergrundgebiet erstreckt sich auf Stornes ist die größte Halbinsel in den Larsemann Hills an der
etwa 436 km2 (zentriert bei 161°40.230'E, 77°50.220'S) und das Südostküste der Prydz Bay, Prinzess Elizabeth Land in der Ost-
Oberflächengebiet am Fuß des Gletschers umfasst eine Fläche antarktis, und liegt im besonderen antarktischen Verwaltungs-
von 0,11 km2 (zentriert bei 162°15.809'E, 77°43.365'S). gebiet Nr. 6. Stornes ist eine 21,13 km2 große eisfreie Küsten-
region zwischen dem Thala Fjord und Wilcock Bay. Das Gebiet
Die wichtigsten Grenzkoordinaten für das Untergrundgebiet sind:
umfasst den Großteil von Stornes sowie kleine unbenannte
A) Blood Falls Hauptabfluss bei 162°16.305'E, 77°43.325'S Vorgebirge im Südwesten. Das Gebiet hat keine marine Kom-
B) Taylor/Ferrar Gletscher-Eisteilung, südlicher Rand von Kukri ponente.
Hills bei 161°57.300'E, 77°49.100'S Die Gebietsgrenze umfasst die Küstenlinie (nach der Ebbe)
C) Knobhead, am Fuß des Nordost-Kamms bei 161°44.383'E, zwischen einem Punkt auf der Westseite des Thala Fjords bei
77°52.257'S 76°8'29"E, 69°25'29"S (Grenzpunkt 1) zu einem Punkt südlich
des McCarthy-Punktes bei 76°3'22"E, 69°28'40"S (Grenz-
D) Kennar Valley, zentral am Rand von Taylor Glacier bei punkt 25). Die Grenze folgt dann weitgehend der südlichen
160°25.998'E, 77°44.547'S Grenze der Felsvorsprünge zwischen den Grenzpunkten 1
E) Beehive Mountain, am Fuß des Südwest-Kamms bei und 25.
160°33.328'E, 77°39.670'S Weitere Grenzpunkte sind:
F) Mudrey Cirque, Südwestausdehnung bei 160°42.988'E, 2: 76°8'6"E, 69°25'29"S
77°39.205'S
3: 76°7'45"E, 69°25'34"S
G) Mudrey Cirque, Südostausdehnung bei 160°48.710'E,
77°39.525'S. 4: 76°5'60"E, 69°26'1"S
Die wichtigsten Grenzkoordinaten für das Oberflächengebiet 5: 76°5'52"E, 69°26'4"S
sind: 6: 76°5'44"E, 69°26'8"S
a) Taylor Glacier, Eis-/Moränenaufschluss bei 162°16.639'E, 7: 76°5'38"E, 69°26'11"S
77°43.356'S
8: 76°5'37"E, 69°26'15"S
b) Supraglaziales Einzugsgebiet der Blood Falls, westliche
9: 76°5'38"E, 69°26'19"S
Ausdehnung bei 162°14.508'E, 77°43.482'S
10: 76°5'44"E, 69°26'22"S
c) Taylor Glacier, nördlicher Rand bei 162°15.758'E, 77°43.320'S
11: 76°5'51"E, 69°26'24"S
d) Santa Fe Stream Delta, westlicher Rand bei 162°15.792'E,
77°43.315'S 12: 76°6'1"E, 69°26'26"S
e) Lawson Creek, Felsbrocken am Westufer bei 162°16.178'E, 13: 76°8'12"E, 69°26'36"S
77°43.268'S
14: 76°8'21"E, 69°26'38"S
f) Lake Bonney, ca. 180 m östlich der Küste des Santa Fe
15: 76°8'25"E, 69°26'39"S
Stream Deltas bei 162°16.639'E, 77°43.268'S.
16: 76°8'28"E, 69°26'42"S
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
17: 76°8'30"E, 69°26'47"S
73. Cape Washington und Silverfish Bay, Terra Nova Bay, 18: 76°8'29"E, 69°26'51"S
Ross Sea
19: 76°8'26"E, 69°26'55"S
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 173)
20: 76°8'22"E, 69°26'60"S
(164°57.6'E, 74°37.1'S)
21: 76°8'18"E, 69°27'3"S
Cape Washington und Silverfish Bay liegen in der nördlichen
Terra Nova Bay, Victoria Land in der Ross Sea, und 40 km östlich 22: 76°8'14"E, 69°27'6"S
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 393
23: 76°8'8"E, 69°27'10"S der Halbmondform des Cryptogam Ridge zu nicht markierten
Punkten bei 74°21'21.523"S, 164°42'03.989"E (Punkt 1F);
24: 76°3'36"E, 69°28'39"S.
74°21'20.117"S, 164°41'57.869"E (Punkt 1E); 74°21'19.307"S,
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. 164°41'51.137"E (Punkt 1D); 74°21'19.153"S, 164°41'45.329"E
(Punkt 1C); 74°21'19.650"S, 164°41'37.695"E (Punkt 1B) zur
75. High altitude geothermal sites of the Ross Sea Region Nordost-Grenzecke (Punkt 1A). Sowohl die nördliche als auch
(Besonderes antarktisches Schutzgebiet Nr. 175) die südliche Grenze liegen unterhalb des eisfreien Grates.
Das Schutzgebiet umfasst Teile der Gipfel des Mount Erebus, 2. Die zweite Position (Geothermal Slope) am südöstlichen
Ross Island, und des Mount Melbourne sowie des Mount Rand des Hauptgipfelkraters des Mount Melbourne grenzt
Rittmann, nördliches Victoria Land. Das Gebiet enthält drei an den Cryptogam Ridge an einem Hang, der zum östlichen
geothermisch aktive Flächen: Rand des Gipfelkraters führt. Geothermische Aktivität ist
am Hang als Spalten und Eistürme zu erkennen, die sich
Tramway Ridge auf dem Gipfel des Mount Erebus (77°31'S etwa 50 m weit den steilen Rand der Caldera hinauf er-
167°06'E): Mount Erebus ist der größte und aktivste Vulkan der strecken. Die nördliche Grenze dieses Standortes er-
Antarktis und befindet sich auf der Ross Island. Tramway Ridge streckt sich von der nordwestlichen Grenzecke von den
ist ein Kamm, der sich am Nordwesthang des Hauptkraters Koordinaten 74°21'13.740"S, 164°42'01.816"E (Punkt 2A)
auf ca. 3 450 m über dem Meeresspiegel erhebt. Das zum aus nach Süden ca. 50 m bis zur Südwest-Grenzecke bei
Schutzgebiet gehörende Gebiet befindet sich entlang dieses 74°21'15.620"S, 164°42'03.474"E (Punkt 2D). Die Grenze
Bergrückens, etwa 1,5 km vom Hauptkrater entfernt. Es ist das erstreckt sich dann nach Osten hinauf den Hang zur
größte geothermisch beheizte Gebiet auf dem Gipfel des Monte Südost-Grenzkante bei 74°21'14.567"S, 164°42'12.729"E
Erebus. Die Grenze des ausgewiesenen Standortes ist definiert (Punkt 2C), dann nach Norden zur Nordost-Grenzkante
als ein Rechteck von 200 x 200,8 m, das den größten Teil des bei 74°21'12.865"S, 164°42'08.972"E (Punkt 2B).
geothermisch beheizten Bodens des unteren Tramway Ridge
umfasst. Die westliche Grenze des Standortes an der Nordwest- 3. Der dritte Standort (Northwest Slope) befindet sich an den
Grenzecke erstreckt sich von den Koordinaten 77°31'01.853"S, Nordwesthängen des Vulkans ca. 1,5 km nordwestlich vom
167°06'21.251"E (Punkt A) südlich zur Südwest-Grenzkante Cryptogam Ridge. Die nördliche Grenze des Standortes er-
bei 77°31'08.327"S, 167°06'20.686"E (Punkt E). Die Grenze streckt sich von der nordwestlichen Begrenzungsecke von
erstreckt sich dann nach Osten bis zur Südost-Grenzkante den Koordinaten 74°21'00"S, 164°39'02"E (Punkt 3A) südlich
bei 77°31'08.448"S, 167°06'50.521"E (Punkt D). Die Grenze hügelabwärts bis zur Südwest-Grenzecke bei 74°21'11"S,
erstreckt sich dann nach Norden zur Nordost-Grenzkante 164°39'02"E (Punkt 3D). Die Grenze erstreckt sich dann
bei 77°31'01.976"S, 167°06'51.074"E (Punkt B). nach Osten bis zur Südost-Grenzecke bei 74°21'11"S,
164°42'05"E (Punkt 3C), dann nach Norden hügelaufwärts
Mount Melbourne (74°21'S, 164°42'E) ist ein Stratovulkan im bis zur Nordost-Grenzkante bei 74°21'00"S, 164°40'05"E
nördlichen Victoria Land, zwischen Wood Bay und Terra Nova (Punkt 3B).
Bay, auf der Westseite des Rossmeeres und etwa 10 km östlich
des Campbell Glacier. Er erhebt sich auf eine Höhe von 2 733 m Mount Rittmann (73°28'S, 165°37'E) befindet sich in der
über dem Meeresspiegel. Mount Melbourne ist ein fast perfekter Mountaineer Range auf der Südseite des Aviator Glacier,
niederwinkeliger Vulkankegel mit Standorten von geothermisch zwischen dem Pilot Glacier und dem Ende des Icebreaker
beheiztem Boden, Fumarolen und Eistürmen, die um den Gipfel- Glacier im nördlichen Victoria Land. Er erhebt sich auf eine
krater und an einigen oberen Teilen des Berges verstreut sind. Höhe von 2 600 m über dem Meeresspiegel und liegt etwa
Der Gipfel der Caldera hat einen Durchmesser von etwa 1 km 103 km nördlich des Mount Melbourne sowie etwa 50 km land-
und bildet das Névé für einen nach Westen fließenden Gletscher. einwärts von der Küste entfernt. Das Gelände umfasst die ge-
Der vom Schutzgebiet umfasste Standort besteht aus drei ver- samte exponierte Caldera des Mount Rittmann. Die westlichste
schiedenen Standorten, zwei auf dem Hauptkrater des Gipfels Grenzecke befindet sich am westlichen Rand der Caldera bei
und einem dritten am Nordwesthang des Berges: 73°28'18.797"S, 165°36'43.851"E (Punkt A). Die Grenze folgt
dem Rand der Caldera nach Osten zu nicht markierten Punkten
1. Der erste Standort, Cryptogam Ridge, ist ein halbmond-
bei 73°28'16.818"S, 165°36'54.698"E (Punkt B); 73°28'16.290"S,
förmiger Grat und besteht aus Bereichen mit schneebedeck-
165°37'00.144"E (Punkt C); 73°28'16.405"S, 165°37'04.438"E
tem unbeheiztem Boden, schneefreiem, geothermisch be-
(Punkt D); 73°28'17.655"S, 165°37'12.235"E (Punkt E);
heiztem Boden und Eishügeln mit Dampfemissionen, die sich
73°28'18.024"S, 165°37'14.468"E (Punkt F); 73°28'19.823"S;
ca. 40 m in alle Richtungen von der Gratlinie erstrecken. Die
165°37'16.943"E (Punkt G); 73°28'20.628"S, 165°37'20.089"E
westliche Grenze des Standortes von der nordwestlichen
(Punkt H); 73°28'21.530"S, 165°37'21.567"E (Punkt I) zur öst-
Begrenzungsecke erstreckt sich von den Koordinaten
lichsten Begrenzungsecke bei 73°28'22.015"S, 165°37'23.817"E
74°21'20.389"S; 164°41'31.652"E (Punkt 1A) nach Süden
(Punkt J). Die Grenze erstreckt sich dann nach Süden hügel-
etwa 50 m bis zur Südwest-Grenzecke bei 74°21'22.096"S,
abwärts bis zur Südost-Grenzkante bei 73°28'23.436"S,
164°41'32.551"E (Punkt 1N). Die Grenze erstreckt sich dann
165°37'20.540"E (Punkt K). Die Grenze folgt dann dem Boden
nach Osten, indem sie der halbmondförmigen Form des
des Steilhangs unterhalb des Calderarandes und der eisfreien
Cryptogam Ridge folgt, zu nicht markierten Punkten bei
Flächen zu nicht markierten Punkten bei 73°28'22.414"S,
74°21'21.383"S; 164°41'38.254"E (Punkt 1M); 74°21'20.840"S,
165°37'17.302"E (Punkt L); 73°28'20.945"S, 165°37'13.936"E
164°41'45.230"E (Punkt 1L); 74°21'21.220"S, 164°41'49.934"E
(Punkt M); 73°28'19.430"S, 165°37'08.865"E (Punkt N);
(Punkt 1K); 74°21'21.815"S, 164°41'54.574"E (Punkt 1J);
73°28'18.558"S, 165°37'03.457"E (Punkt O); 73°28'18.722"S,
74°21'22.588"S, 164°41'58.044"E (Punkt 1I) zur Südost-
165°37'56.296"E (Punkt P); 73°28'19.778"S, 165°36'50.065"E
Grenzkante bei 74°21'24.103"S, 164°42'00.579"E (Punkt 1H).
(Punkt Q) und dann hügelaufwärts bis zur westlichsten Be-
Die Grenze erstreckt sich dann nach Norden bis zur Nordost-
grenzungsecke (Punkt A).
Grenzkante bei 74°21'23.355"S, 164°42'07.010"E (Punkt 1G).
Die nördliche Grenze erstreckt sich nach Westen und folgt Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
394 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Anhang 2
(zu § 1 Nummer 2)
Besonders verwaltete Gebiete
im Sinne des Artikels 4 der Anlage V
des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag
1. Admiralty Bay, King George Island Südwest bis zum Gipfel von The Pyramid (854 m; 78°20.64'S,
(Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 1) 163°29.95'E), dann weiter in südwestlicher Richtung ungefähr
13,3 km zum Fuß von Highway Ridge (78°23.97'S, 162°58.57'E),
(62°01'21"S, 58°15'05"W)
anschließend weiter die Kammlinie in nordwestlicher Rich-
Admiralty Bay – ein großer Fjord südlich von King Georg Island tung ungefähr 3,8 km bis zum Gipfel von Shark Fin (2 242 m;
vor der Nordwestküste der Antarctic Peninsula, getrennt von 78°22.11'S, 162°54.66'E). Von dort aus verläuft die Grenze in
dieser durch die Bransfield Strait – ist geprägt von einer außer- nordwestlicher Richtung ungefähr 6,7 km zum Gipfel Mount
gewöhnlichen Gletschergebirgslandschaft. Das 360 km2 große Kempe (3 004 m; 78°19.35'S, 162°43.18'E) und in gerader Linie
Verwaltungsgebiet zwischen den Breitengraden 62°01'21"S weiter ungefähr 83 km bis zum Gipfel Mount Wisneski (dem süd-
und 62°14'09"S sowie den Längengraden 58°15'05"W und lichsten Punkt der Lashley Mountains, 2 320 m; 77°57.65'S,
58°41'02"W umfasst Land- und Meeresgebiete innerhalb des 159°33.73'E), dann weiter in nördlicher Richtung ungefähr
Gletschereinzugsgebiets der Admiralty Bay. Es schließt das 8,7 km bis zum Mount Crean (dem höchsten Punkt der Lashley
teilweise außerhalb dieses Einzugsgebiets liegende besondere Mountains, 2 550 m; 77°53.00'S, 159°30.66'E) und weitere 5,6 km
antarktische Schutzgebiet Nr. 128 und die Historische Stätte in nördlicher Richtung bis zum Gipfel Mount Koger (dem nörd-
Nr. 51 ein. lichsten Punkt der Lashley Mountains, 2 450 m; 77°50.05'S,
Das Verwaltungsgebiet wird durch eine Linie begrenzt, die 159°33.09'E). Von dort aus geht die Grenze weiter in nordöst-
von Telefon Point (62°14'09.3"S, 58°28'00.5"W) im Süden nach licher Richtung ungefähr 15,3 km nach Depot Nunatak (1 980 m;
„The Tower“ (58°28'48"W, 62°12'55"S) und anschließend quer 77°44.88'S, 160°03.19'E), dann weiter in nordwestliche Richtung
über die Eisscheide des Warszawa Ice Field in Richtung Jardine ungefähr 19,6 km bis zum eisfreien Westrand des Horseshoe
Peak (58°29'54"W, 62°10'03"S) führt. Von dort verläuft die Grenze Mountain (77°34.52'S, 159°53.72'E), weiter in nördlicher Rich-
entlang dieser Eisscheide bis in den Westen des Ezcurra Inlet, in tung ungefähr 40 km bis zum Gipfel Mount DeWitt (2 190 m;
nordöstlicher Richtung unter Einbeziehung des Mackellar Inlet 77°13.05'S, 159°50.30'E), dann in nordwestlicher Richtung un-
und des Martel Inlet und dann südwärts durch die Ternyck Needle gefähr 38,4 km bis zum Gipfel von Carapace Nunatak (2 321 m;
(62°04'52.6"S, 58°15'24.1"W) nach Cape Syrezol (62°11'38.4"S, 76°53.31'S, 159°23.76'E) und weitere 39 km weiter in nördlicher
58°16'29.6"W) an der Ostküste der Admiralty Bay. Richtung zum Gipfel von Battlements Nunatak (2 128 m;
76°32.27'S, 159°21.41'E). Von dort verläuft die Grenze in öst-
Die Gewässer der Admiralty Bay und ein kleiner Teil der licher Richtung ungefähr 51 km bis zum Gipfel Mount Douglas
Bransfield Strait nördlich einer geraden Linie zwischen Cape (1 750 m; 76°31.25'S, 161°18.64'E) und schließlich ungefähr
Syrezol und Telefon Point, gehören zum Verwaltungsgebiet. 18 km in südöstlicher Richtung über den Mount Endeavour
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. (1 870 m; 76°32.49'S, 161°59.97'E) und noch einmal ungefähr
21,3 km zurück zum Ausgangspunkt, der Nordostspitze von
Tripp Island.
2. McMurdo Dry Valleys, Southern Victoria Land
(Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 2) Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
(etwa 77°30'S, 162°00'E)
3. Cape Denison, Commonwealth Bay, George V Land,
Das etwa 17 500 km2 große Gebiet beherbergt die größte weit-
East Antarctica
gehend eisfreie Region der Antarktis und ist gekennzeichnet
(Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 3)
durch seltene glaziologische und geologische Gegebenheiten
wie salzhaltige subglaziale Seen, wüstenähnliche Gebiete und aufgehoben
einzigartige Sedimenteigenschaften. Es befindet sich im süd-
lichen Teil von Victoria Land an der Westküste von McMurdo 4. Deception Island, South Shetland Islands
Sound in der südlichen Ross Sea. Im Norden befindet sich das (Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 4)
eisfreie Gebiet von Convoy Range. Im Süden wird das Gebiet
durch den Koettlitz Glacier begrenzt. Das Gebiet schließt die be- (62°57'S, 60°38'W)
sonderen antarktischen Schutzgebiete Nr. 123, 131, 138 und 154
Deception Island ist ein aktiver basaltischer Vulkan an der
ein.
Bransfield Strait am südlichen Ende der South Shetland Islands
Ausgehend von der nordöstlichen Ecke verläuft die Gebiets- vor der Nordwestküste der Antarctic Peninsula. Der Vulkan hat
grenze im Uhrzeigersinn entlang der folgenden Koordinaten: unterhalb des Meeresspiegels einen Durchmesser von ca. 30 km
Vom nordöstlichsten Zipfel von Tripp Island (76°38.09'S, und erhebt sich bis zu 1,5 km über dem Meeresboden. Der große
162°42.90'E) verläuft die Grenze ca. 170 km in südlicher Rich- ringförmige Rest einer Caldera verleiht dem Vulkan eine charak-
tung entlang der Küste bei mittlerem Wasserstand bei Ebbe teristische Hufeisenform, die nur an der südöstlichen Seite
bis DeMaster Point (östlich des Marshall Valley, 78°04.20'S, von Neptun Bellows, einem schmalen, seichten, 500 m breiten
164°25.43'E) und folgt weiter dem nordwestlichen Rand des Durchgang, durchbrochen wird. Das Verwaltungsgebiet schließt
Koettlitz Glacier für ca. 25 km in südwestlicher Richtung bis die besonderen antarktischen Schutzgebiete Nr. 140 und Nr. 145
Walcott Bay und Trough Lake, wobei die Flüsse und Seen ent- sowie die Historischen Stätten Nr. 71 und Nr. 76 ein.
lang des Gletschers zum Verwaltungsgebiet gehören. Die Grenze
Ca. 57 % der Insel sind ständig von Gletschern bedeckt, wobei
verläuft dann annähernd entlang der südlichen Linie des Koettlitz
viele dieser Gletscher von Vulkanasche überlagert werden. Die
Glacier, weitet sich nach Osten auf „The Bulwark“ aus und um-
äußere Küstenlinie oberhalb des Wasserstandes bei Niedrig-
fasst den gesamten Trough Lake. Sie folgt sodann östlich dem
wasser bildet die Grenze dieses besonderen antarktischen Ver-
Bulwark Stream ungefähr 1,5 km bis zu dessen nördlichem Ende.
waltungsgebiets. Es umfasst die Gewässer und den Meeres-
Die Grenze verläuft dann 3 km in nordöstlicher Richtung zur
boden von Port Foster nördlich von Neptun Bellows zwischen
Nordwestküste von Heald Island und folgt dessen Küste im Norden
Entrance Point und Cathedral Crags.
bis zum östlichen Ende der Insel (78°15.00'S, 163°57.80'E).
Von Heald Island verläuft die Grenze ungefähr 14,8 km nach Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 395
5. Amundsen-Scott South Pole Station, South Pole Betts Island und weiter zu 69°21'50"S, 76°2'10"E nordwestlich
(Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 5) von Osmar Island und weiter zu 69°22'30"S, 75°58'30"E westlich
von Osmar Island und schließlich weiter südwestlich zu
(90°S)
69°24'40"S, 75°56'0"E westlich von Mills Island. Die Grenze
Die Amundsen-Scott Südpolstation befindet sich auf dem Inland- verläuft dann in jeweils südöstlicher Richtung zu 69°26'40"S,
eisplateau nahe dem geografischen Südpol bei 90°S. Die Grenze 75°58'50"E südlich von Xiangsi Dao, weiter zu 69°28'10"S,
des etwa 26 344 km2 großen besonderen antarktischen Verwal- 76°1'50"E südwestlich von McCarthy Point und bis zur Küsten-
tungsgebiets wird durch zwei Halbkreise definiert, die sich mit linie bei 69°28'40"S, 76°3'20"E. Anschließend verläuft die Grenze
einem Radius von 20 km bzw. 150 km um die Südpolstation er- in nordöstlicher Richtung zu 69°27'32"S, 76°17'55"E südlich der
strecken. Der größere Halbkreis erstreckt sich mit einem russischen Landebahn, dann weiter südöstlich zu 69°25'10"S,
Radius von 150 km vom Ursprungsort des Atmospheric Research 76°24'10"E an die Westseite des Dålk Glacier und dann nord-
Observatory, das ungefähr 365 m vom geographischen Südpol östlich zu 69°24'40"S, 76°30'20"E zur Ostseite des Dålk Glacier
(2017) entfernt liegt, zwischen den Längengraden 110°E sowie schließlich in nordöstliche Richtung zurück zum Aus-
und 20°W. Dieser Halbkreis umfasst den Clean Air Sector der gangspunkt bei 69°23'20"S, 76°31'0"E.
Scientific Zone. Der kleinere Halbkreis erstreckt sich in einem
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Radius von 20 km um die Station, wobei den Ausgangspunkt
eine kreisförmige Aluminiumturmtreppe am Hauptgebäude der
Station definiert. Durch die Bewegung der Eisschicht in dieser 7. Southwest Anvers Island und Palmer Basin
Region verändert sich die Lage dieses besonderen antarktischen (Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 7)
Verwaltungsgebiets um ca. 10 m pro Jahr. Das Verwaltungsge- (64°50'00"S, 64°30'00"W)
biet schließt die Historischen Stätten Nr. 1 und Nr. 80 ein.
Das Gebiet umfasst etwa 3 238 km2 zu Land und zu Wasser.
Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die nordöstliche Grenze des Gebiets wird durch eine Linie defi-
niert, die etwa 1 km landeinwärts parallel zur Südwestküste von
6. Larsemann Hills, East Antarctica Anvers Island liegt, zwischen den Koordinaten 64°33'S, 64°06'W
(Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet Nr. 6) im Norden (3,1 km nördlich von Gerlache Island) und 64°51.35'S,
63°42.2'W im Süden (Cape Lancaster). Von Cape Lancaster
(69°30'00"S, 76°19'58"E)
bildet der Längengrad 63°42.2'W die östliche Grenze über die
Larsemann Hills ist ein etwa 40 km2 großes eisfreies und weit- Bismarck Strait 7,9 km nach Wednesday Island (64°55.6'S) und
gehend unberührtes Gebiet, das auf halbem Weg zwischen dann den östlichen Küstenlinien der Wauwermans, Dannebrog
Vestfold Hills und dem Amery Ice Shelf an der südöstlichen Küste und Vedel Inselgruppe folgend weiter nach Südwesten bis zum
von Prydz Bay liegt. Das Gebiet umfasst zwei große Halb- südlichsten Ende der Vedel Islands bei 65°08.55'S, 64°14.37'W.
inseln (Stornes und Broknes), vier kleinere Halbinseln, ungefähr Von dort verläuft die südliche Grenze entlang des Breitengrades
130 küstennahe Inseln und das angrenzende Plateau. 65°08.55'S, der sich von 64°14.37'W in den Vedel Islands nach
Westen bis zu 65°00'W erstreckt, der wiederum die westliche
Die Grenze verläuft beginnend bei 69°23'20"S, 76°31'0"E östlich
Grenze zwischen 64°33'S im Norden und 65°08.55'S im Süden
der Südspitze von Dalkoy in Richtung Norden zu 69°22'20"S,
bildet. Die nördliche Grenze bildet eine Linie vom Breitengrad bei
76°30'50"E nördlich von Dalkoy, dann weiter nordwestlich zu
den Koordinaten 64°33'S, 64°06'W bis zur Küste (ca. 3,1 km
69°20'40"S, 76°21'30"E nördlich von Striped Island und weiter-
nördlich von Gerlache Island) und dann genau westlich zum
hin nordwestlich zu 69°20'20"S, 76°14'20"E nordöstlich von
Längengrad 65°00'W.
Betts Island. Anschließend verläuft die Grenze weiter in südwest-
licher Richtung zu 69°20'40"S, 76°10'30"E nordwestlich von Die Bezeichnung des Gebiets erfolgt auf unbestimmte Zeit.
396 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Anhang 3
(zu § 1 Nummer 3)
Historische Stätten und Denkmäler
im Sinne des Artikels 8 der Anlage V
des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag
1. South Pole Flag Mast 12. (weggefallen)
(90°S) 13. (weggefallen)
Fahnenmast am geographischen Südpol, errichtet im Jahr 14. Inexpressible Island Ice Cave
1965
(74°54'S, 163°43'E)
2. Fukushima’s Rock Cairn
Ort einer im Jahr 1912 gebauten Eishöhle auf Inexpressible
(69°00'S, 39°35'E) Island, Terra Nova Bay
Steinhügel aus dem Jahr 1961 mit Gedenktafeln an der An dem Ort befinden sich noch ein hölzernes Schild, eine
Station „Syowa“, East Ongul Island, Queen Maud Land Gedenktafel sowie mehrere Robbenknochen.
Ein Teil der Asche von Shin Fukushima ruht in dem Hügel.
15. Shackleton’s Hut
3. Mawson’s Rock Cairn, Proclamation Island
(77°33'S, 166°10'E)
(65°51'S, 53°41'E)
Hütte aus dem Jahr 1908 bei Cape Royds, Ross Island, im
Steinhügel aus dem Jahr 1930 mit Gedenktafel auf besonderen antarktischen Schutzgebiet Nr. 157
Proclamation Island, Enderby Land
16. Terra Nova Hut
4. Pole of Inaccessibility Station Building
(77°38'S, 166°24'E)
(82°06'42"S, 55°01'57"E)
Hütte aus dem Jahr 1911 bei Cape Evans, Ross Island, im
Mit Schnee überdecktes, im Jahr 1958 errichtetes Stations- besonderen antarktischen Schutzgebiet Nr. 155
gebäude „Pol der Unzugänglichkeit“ in Kemp Land mit
einer auf dem Dach befestigten, ca. 1,5 m aus dem Schnee 17. Cross on Wind Vane Hill
herausragenden Büste von Lenin und einer Gedenktafel (77°38'S, 166°24'E)
5. Mawson’s Rock Cairn, Cape Bruce
Kreuz aus dem Jahr 1916 auf dem Wind Vane Hill, Cape
(67°25'S, 60°47'E) Evans, Ross Island, im besonderen antarktischen Schutz-
Steinhügel aus dem Jahr 1931 mit einer Gedenktafel bei gebiet Nr. 155
Cape Bruce, Mac. Robertson Land 18. Scott’s Discovery Hut
6. Wilkins’s Rock Cairn (77°50'S, 166°37'E)
(68°22'S, 78°33'E) Hütte aus dem Jahr 1902 bei Hut Point, Ross Island, im
Steinhügel aus dem Jahr 1939 bei Walkabout Rocks, besonderen antarktischen Schutzgebiet Nr. 158
Vestfold Hills, Princess Elizabeth Land 19. George Vince’s Cross
Der Hügel birgt einen Behälter mit einem Reisebericht von (77°50'S, 166°37'E)
Sir Hubert Wilkins.
Kreuz aus dem Jahr 1904 bei Hut Point, Ross Island
7. Ivan Khmara’s Stone
20. Observation Hill Cross
(66°32'04"S, 92°59'57"E)
Stein mit einer Gedenktafel auf Buromsky Island, im Jahr (77°51'S, 166°41'E)
1974 von Mabus Point hierher verschoben Kreuz aus dem Jahr 1913 auf Observation Hill, Ross Island
8. Anatoly Shcheglov’s Monument 21. Wilson’s Stone Igloo
(66°34'43"S, 92°58'23"E) (77°31'S, 169°22'E)
Auf einem Schlitten errichtete Metallstele mit einer Gedenk- Überreste einer Steinhütte aus dem Jahr 1911 auf Cape
tafel auf der Mirny-Vostok-Route, 2 km von der Station Crozier, Ross Island
„Mirny“, Queen Mary Land, entfernt
22. Borchgrevink’s Huts
9. Buromsky Island Cemetery
(71°18'S, 170°12'E)
(66°32'04"S, 93°00'E)
Drei Hütten und dazugehörige historische Relikte auf Cape
Friedhof in der Nähe des Mirny-Observatoriums auf Buromsky
Adare im besonderen antarktischen Schutzgebiet Nr. 159,
Island
zwei errichtet im Jahr 1899, eine im Jahr 1911
10. Soviet Oasis Station Observatory
Eine Hütte ist bis auf den Vorbau eingestürzt.
(66°16'30"S, 100°45'03"E)
23. Hanson’s Grave
Magnetisches Observatorium mit Gedenktafel bei der
Station „Dobrowolsky“, Bunger Hills (71°17'S, 170°13'E)
11. Vostok Station Tractor Grab des norwegischen Biologen Nicolai Hanson auf Cape
Adare; ein großer Felsbrocken markiert das Kopfende des
(78°27'48"S, 106°50'06"E)
Grabes, dessen Umrisse durch weiße Quarzsteine markiert
Traktor mit Gedenktafel der ersten Traverse zum geo- sind. An dem Felsbrocken sind ein Kreuz sowie eine
magnetischen Pol an der Station „Vostok“ Gedenktafel angebracht.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 397
24. Amundsen’s Cairn Kapitäns (63°19'14.3"S, 57°53'53.9"W), eine Gedenktafel
für die Leutnants Inostroza Contreras und Ponce Torrealba
(85°11'S, 163°45'W)
(63°19'15.4"S, 57°53'52.9"W) sowie die „Virgen del Carmen
Steinhügel aus dem Jahr 1912 auf Mount Betty, Queen Grotto“ in der Umgebung der Station (63°19'15.9"S,
Maud Range 57°54'03.2"W).
25. (weggefallen) 38. Nordenskjöld’s Hut
26. San Martin abandoned Station (64°22'S, 56°59'W)
(68°08'S, 67°08'W)
Holzhütte aus dem Jahr 1902 auf Snow Hill Island
Verlassene Anlagen der argentinischen Station „General
San Martin“ aus dem Jahr 1951 mit Kreuz, Fahnenmast und 39. Hope Bay Hut
Monolith auf Barry Island, Debenham Islands, Marguerite Bay (63°24'S, 56°59'W)
27. Charcot’s Cairn 1909 Steinhütte aus dem Jahr 1903 in der Hope Bay, Trinity
(65°10'S, 64°09'W) Peninsula
Steinhügel aus dem Jahr 1909 mit der Nachbildung einer 40. General San Martin’s Bust
Bleitafel auf dem Megalestris Hill, Petermann Island
(63°24'S, 56°59'W)
28. Charcot’s Cairn 1904
Die historische Stätte umfasst die Büste von General
(65°03'S, 64°01'W) San Martin, eine Höhle mit der Statue der Jungfrau von
Steinhügel mit Holzsäule und Gedenktafel bei Port Charcot, Lujan, einen im Jahr 1955 errichteten Fahnenmast an der
Booth Island Station „Esperanza“ (Hope Bay) und einen Friedhof mit
Grabsäulen.
29. Lighthouse „Primero de Mayo“
(64°18'S, 62°59'W) 41. Paulet Island Hut
Leuchtturm aus dem Jahr 1942 auf Lambda Island, Melchior (63°34'S, 55°45'W)
Islands Steinhütte aus dem Jahr 1903 auf Paulet Island mit einem
Grab und einem am höchsten Punkt der Insel errichteten
30. Shelter „Gabriel Gonzalez Videla“ Steinhügel
(64°49'S, 62°51'W) 42. Scotia Bay Huts
Schutzhütte aus dem Jahr 1950 in Paradise Harbour nahe (60°46'S, 44°40'W)
der Station „Gabriel Gonzalez Videla“
Das Gebiet bei Scotia Bay, Laurie Island, South Orkney
31. (weggefallen)
Island, umfasst eine Steinhütte, eine meteorologische Hütte,
32. Prat Base Monolith ein magnetisches Observatorium („Moneta House“) sowie
(62°28'S, 59°40'W) einen Friedhof mit zwölf Gräbern, von denen das älteste aus
dem Jahr 1903 stammt.
Beton-Monolith aus dem Jahr 1947 in der Nähe der Station
„Capitán Arturo Prat“ auf Greenwich Island, South Shetland 43. General Belgrano Cross
Islands (77°52'S, 34°37'W)
33. González Pacheco Shelter
Kreuz aus dem Jahr 1955; im Jahr 1979 an die Station
(62°29'S, 59°40'W) „Belgrano II“, Nunatak Bertrab, Confin Coast, Coats Land,
Schutzhütte und Kreuz mit Gedenktafel in der Nähe der verschoben
Station „Capitán Arturo Prat“ auf Greenwich Island, South 44. Dakshin Gangotri Plaque
Shetland Islands
(70°45'S, 11°38'E)
34. Arturo Prat’s Bust
Gedenktafel an der Station „Dakshin Gangotri“ an der
(62°50'S, 59°41'W)
Princess Astrid Kyst, Dronning Maud Land
Büste des chilenischen Kapitäns Arturo Prat aus dem Jahr
1947 auf der gleichnamigen Station auf Greenwich Island, 45. Gerlache Expedition Plaque
South Shetland Islands (64°02'S, 62°34'W)
35. Virgin of Carmen Statue Gedenktafel auf Brabant Island am Metchnikoff Point in
(62°29'S, 59°40'W) einer Höhe von 70 m auf dem Kamm der Moräne aufgestellt
Holzkreuz und Statue der Jungfrau Carmen aus dem Jahr 46. Remains of Port-Martin Base
1947 nahe der Station „Capitán Arturo Prat“ auf Greenwich
Island, South Shetland Islands (66°49'S, 141°24'E)
36. Dallmann Expedition Plaque Gebäude und Anlagen der Station „Port-Martin“, Terre Adélie
aus dem Jahr 1950, teilweise durch Feuer zerstört
(62°14'S, 58°39'W)
47. Base Marret
Nachbildung einer metallenen Gedenktafel in der Potter
Cove, King George Island (66°40'S, 140°01'E)
37. O’Higgins Historic Site Holzgebäude auf Ile des Pétrels, Terre Adélie
(63°19'S, 57°54'W) 48. Prudhomme’s Cross
Historische Stätte am Cape Legoupil, Antarctic Peninsula,
(66°40'S, 140°01'E)
mit folgenden Bauten: die frühere Station „Capitán General
Bernardo O’Higgins Riquelme“ (63°19'S, 57°54'W), eine im Eisernes Gedenkkreuz an der nordöstlichen Landspitze der
Jahr 1948 gegenüber der Station errichtete Büste des Ile des Pétrels, Terre Adélie
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49. Bunger Hill Pillar 60. Wooden pole and cairn (I) and wooden plaque and
cairn (II)
(66°16'S, 100°45'E)
(I: 64°17'47.2"S, 56°41'30.7"W; II: 64°16'S, 56°39'W)
Betonsäule aus dem Jahr 1959 bei der Station „Dobrolowski“
auf Bunger Hill Alle zur historischen Stätte gehörenden Bauten befinden
sich in der Penguins Bay an der Südküste von Seymour
50. Polish Eagle Plaque Island (Marambio), James Ross Archipelago. Der Holzmast
und Steinhügel (I) wurden 1902 errichtet. Der Steinhügel
(62°12'S, 59°01'W) hatte früher einen 4 m hohen Holzmast – heute nur noch
Gedenktafel aus Messing mit dem polnischen Adler auf 44 cm hoch. Die Holztafel (II) wurde 1903 aufgestellt. 1990
einer Klippe südwestlich von der chilenischen und sowjeti- wurde an gleicher Stelle ein Steinhügel errichtet.
schen Station der Maxwell Bay (Fildes Peninsula, King 61. Port Lockroy
George Island) zugewandt
(64°49'S, 63°29'W)
51. Puchalski Grave
Stützpunkt („Base A“) der Operation Tabarin im Jahr 1944
(62°13'S, 58°28'W) sowie für die wissenschaftliche Forschung bei Port Lockroy,
Goudier Island, vor Wiencke Island, Antarctic Peninsula
Grab von Wlodzimierz Puchalski aus dem Jahr 1979 mit
Eisenkreuz auf einem Hügel südlich der Station „Arctowski“ 62. Base F Wordie House
auf King George Island (65°15'S, 64°16'W)
52. Great Wall Station Monolith Frühere britische Forschungsstation auf Winter Island,
Argentine Islands
(62°13'S, 58°58'W)
63. Base Y
Monolith bei der Station „Great Wall“ auf Fildes Peninsula,
(67°48'S, 67°18'W)
King George Island, South Shetland Islands
Nahezu unveränderte und vollständig ausgerüstete britische
53. Endurance Memorial Site Forschungsstation aus den späten 1950er Jahren auf
(61°03'S, 54°50'W) Horseshoe Island, Marguerite Bay, Western Graham Land,
mit nahegelegener Schutzhütte „Blaiklock“
Die historische Stätte bei Point Wild, Elephant Island, South
64. Base E
Shetland Islands, umfasst eine Büste von Kapitän Luis
Alberto Pardo, einen Monolithen und Gedenktafeln. (68°11'S, 67°00'W)
54. Richard Byrd’s Bust Britische Station auf Stonington Island, Marguerite Bay,
Western Graham Land
(77°51'S, 166°40'E)
65. Antarctic Message Post
Bronzebüste von Richard Evelyn Byrd auf schwarzem
(71°56'S, 171°05'W)
Marmor (5 x 2 Fuß) auf einer Holzplattform an der Station
„McMurdo“, Hut Point Peninsula, errichtet im Jahr 1965 Nachrichtenpfosten aus dem Jahr 1895 auf Svend Foyn
Island, Possession Islands
55. East Base
66. Prestrud’s Cairn
(68°11'S, 67°00'W)
(77°11'S, 154°32'W)
Gebäude und Artefakte der „East Base“ auf Stonington Kleiner Steinhügel aus dem Jahr 1911 bei Scott Nunataks,
Island und in deren unmittelbarer Umgebung; das Gebiet Alexandra Mountains, Edward VII Peninsula, am Fuß der
erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung (vom Strand bis zum Hauptklippe auf der nördlichen Seite der Nunataks
Northeast Glacier bei Back Bay) auf ca. 1 000 m und in Ost-
West-Richtung auf ca. 500 m. 67. Granite House
56. Waterboat Point Hut (77°00'S, 162°32'E)
Felsunterstand aus dem Jahr 1911 am Cape Geology,
(64°49'S, 62°51'W)
Granite Harbour, mit korrodierten Überresten von Blech-
Überreste einer Hütte sowie ihre unmittelbare Umgebung dosen, einem Robbenfell und etwas Kabel
bei Waterboat Point, Danco Coast, Antarctic Peninsula. Ein Schlitten liegt 50 m seewärts des Unterstandes und be-
Es existieren nur noch der Sockel des Bootes und der steht aus wenigen verstreuten Holzstücken, Riemen und
Türpfosten, ein Grundriss der Hütte und des Anbaus nahe Schnallen. Die Steinwände des Unterstandes sind teilweise
der Station „President Gabriel Gonzáles Videla“. eingestürzt. Die Stätte gehört zum besonderen antarkti-
57. MacFarlane’s Plaque schen Schutzgebiet Nr. 154.
68. Hells Gate Moraine Depot Site
(62°32'S, 59°45'W)
(74°52'S, 163°50'E)
Gedenktafel in Yankee Bay (Yankee Harbour), MacFarlane
Strait, Greenwich Island, South Shetland Islands nahe einer Lagerstätte bei Hells Gate Moraine, Inexpressible Island,
chilenischen Schutzhütte Terra Nova Bay
Ein mit Vorräten und Ausrüstung beladener, von der briti-
58. (weggefallen)
schen Antarktisexpedition (1910 bis 1913) dort platzierter
59. San Telmo Cairn Schlitten wurde 1994 entfernt, um ihren Zustand zu erhalten.
(62°28'S, 60°46'W) 69. Discovery’s Message Post
(77°27'S, 169°16'E)
Steinhügel auf Half Moon Beach, Cape Shirreff, Livingston
Island, South Shetland Islands und Erinnerungstafel am Nachrichtenpfosten aus dem Jahr 1902 am Cape Crozier,
Cerro Gaviota gegenüber den San Telmo Islets im beson- Ross Island, im besonderen antarktischen Schutzgebiet
deren antarktischen Schutzgebiet Nr. 149 Nr. 124
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 399
70. Scott’s Message Post 80. Amundsen’s Tent
(73°19'S, 169°47'E) (90°S)
Nachrichtenpfosten aus dem Jahr 1902 am Cape Wadworth, Im Jahre 1911 in der Nähe des Südpols errichtetes Zelt,
Coulman Island, bestehend aus einem Metallzylinder, der derzeit von Schnee und Eis bedeckt
an einen roten Pfosten 8 m über dem Meeresspiegel an-
gebracht ist. Kapitän Scott bemalte die Felsen dahinter mit 81. Rocher du Débarquement
roter und weißer Farbe, um ihn deutlicher sichtbar zu (66°36.30'S, 140°03.85'E)
machen.
Anlandungsfelsen, eine kleine Insel, die das nördliche Ende
71. Whalers Bay
der Dumoulin Islands im Geologie Archipelago markiert
(62°59'S, 60°34'W)
82. Antarctic Treaty Monument
Die Stätte auf Deception Island, South Shetland Islands,
umfasst alle Überreste aus der Zeit vor 1970 an der Küste (62°12'01"S, 58°57'41"W)
der Whalers Bay: Überreste aus der frühen Walfangzeit von Denkmal auf Fildes Peninsula, King Goerge Island, South
1906 – 1912, Überreste der norwegischen Walfangstation Shetland Islands, in der Nähe der Stationen Frei, Bellings-
„Hektor“ aus dem Jahre 1912 und sämtliche Gegenstände hausen und Escudero mit vier Plaketten aus dem Jahr 2011
im Zusammenhang mit ihrem Betrieb bis 1931, einen Fried- am Fuße des Denkmals, die in den offiziellen Vertrags-
hof mit 35 Gräbern sowie einer Gedenkstätte und Überreste sprachen jeweils an die Unterzeichnerstaaten des Antarktis-
aus der Zeit der britischen Wissenschafts- und Kartierungs- Vertrages und die Internationalen Polarjahre (1882 – 1883,
tätigkeiten von 1944 – 1969. 1932 – 1933 und 2007 – 2008) sowie an das Geophysika-
72. Mikkelsen Cairn lische Jahr (1957 – 1958) erinnern
(68°22'S, 78°24'E) 83. Base „W“
Steinhügel mit einem hölzernen Mast auf Tryne Islands, (66°52'S, 66°48'W)
Vestfold Hills
Im Jahr 1956 errichtete Station auf Detaille Island, Lallemande
73. Mount Erebus Cross Fjord, Loubet Coast, auf einer schmalen Landenge am nörd-
(77°25'S, 167°27'E) lichen Ende von Detaille Island
Gedenkkreuz für die Opfer des Flugzeugabsturzes von 1979 Auf dem Gelände stehen eine Hütte und eine Reihe dazu-
aus Edelstahl auf einem Felsvorsprung 3 km von der Ab- gehöriger Nebengebäude einschließlich einer kleinen Lager-
sturzstelle entfernt am Mount Erebus, Lewis Bay, Ross stätte für Notfälle, ein Hundezwinger, ein Windmessermast
Island und zwei Standard-Stahlröhrenfunkmasten (einer südwest-
lich der Haupthütte und einer östlich davon).
74. Un-Named Cove
84. Hut at Damoy Point
(61°14'S, 55°22'W)
Namenlose Bucht an der Südwestküste von Elephant Island (64°49'S, 63°31'W)
samt Ufer- und Tidenbereich, in dem das Wrack eines Gut erhaltene, im Jahr 1973 errichtete Hütte mit wissen-
großen hölzernen Segelschiffs liegt schaftlicher Ausrüstung und anderen Artefakten bei Dorian
75. Hut A, Scott Base Bay, Wiencke Island, Palmer Archipelago
(77°51’S, 166°46’E) 85. Plaque Commemorating the PM-3A Nuclear Power
Plant at McMurdo Station
Einziges noch existierendes Gebäude der Trans-Antarctic
Expedition von 1956/57 bei Pram Point, Ross Island, Ross (77°51'S, 166°41'E)
Sea Region
Erinnerungsplakette an das PM-3A Kernkraftwerk, 18 x 24 Zoll
76. Aguirre Cerda Station Ruins groß und aus Bronze, befestigt an einem großen senk-
(62°59'S, 60°40'W) recht stehenden Felsen an der Station „McMurdo“ auf Hut
Point Island, etwa auf halbem Weg bis zur Westseite von
Ruinen der Station „Pedro Aguirre Cerda“ bei Pendulum Observation Hill
Cove, Deception Island, zerstört durch Vulkanausbrüche in
den Jahren 1967 und 1969 86. No. 1 Building at Great Wall Station
77. Cape Denison (62°13'4"S, 58°57'44"W)
(67°00'30"S, 142°39'40"E) Im Jahr 1985 errichtetes Gebäude im Zentrum der Station
„Great Wall“ auf Fildes Peninsula, King George Island, South
Historische Stätte in der Commonwealth Bay, George V
Shetlands, West Antarctica, mit einer Gesamtfläche von
Land, mit „Boat Harbour“ und den im Wasser liegenden
175 m2
historischen Artefakten im besonderen antarktischen Ver-
waltungsgebiet Nr. 3 und teilweise im besonderen antark- 87. Location of the first permanently occupied German
tischen Schutzgebiet Nr. 162 Antarctic research station „Georg Forster“ at the
78. Ninth Indian Expedition Plaque Schirmacher Oasis, Dronning Maud Land
(71°45'08"S, 11°12'30"E) (70°46'39"S, 11°51'03"E)
Gedenktafel bei India Point, Humboldt Mountains, Wohlthat Ort der ersten ganzjährig genutzten deutschen Antarktis-
Massif, Central Dronning Maud Land Forschungsstation „Georg Forster“ in der Schirmacher
Oasis, Dronning Maud Land
79. Lillie Marleen Hut
Der Ort ist am südlichen Ende mit einer an einer Steinwand
(71°12'S, 164°31'E)
befestigten, gut erhaltenen bronzenen Gedenktafel markiert
Biwakartige Container-Hütte, bestehend aus Fieberglas- und liegt ca. 1,5 km östlich der derzeitigen russischen
Fertigteilen, die mit Polyurethan ausgeschäumt sind, am Forschungsstation „Novolazarevskaya“. Die Station selbst
Mt. Dockery, Everett Range, Northern Victoria Land wurde 1996 vollständig abgebaut.
400 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
88. Professor Kudryashov’s Drilling Complex Building Speziell für den Einsatz in der Antarktis entworfener und in
den Jahren 1959 – 2010 eingesetzter Traktor auf einem
(78°28'S, 106°48'E)
Hügel westlich der Station „Progress“, Larsemann Hills,
In den Jahren 1983/84 errichtetes Bohranlagen-Gebäude Princess Elizabeth Land
der Station „Vostok“ in Princess Elizabeth Land
93. Endurance, Wreck of the vessel owned and used
89. Upper „Summit Camp“ by Sir Ernest Shackleton during his 1914 – 15 Trans-
(77°30.348'S, 167°10.223'E) Antarctic Expedition
Camp der Terra Nova Expedition von 1910 – 1912 am (genaue Position unbekannt)
Mount Erebus, Lewis Bay, Ross Island, ca. 3 410 m über Zur historischen Stätte gehören das Wrack des Schiffs
dem Meeresspiegel, mit einem Steinkreis „Endurance“ einschließlich aller Artefakte, die im Schiff ent-
90. Lower „Camp E“ halten sind oder früher im Schiff enthalten waren und die auf
dem Meeresboden im Wrack oder in dessen Nähe in einem
(77°30.348'S, 167°9.246'E) Radius von 150 m liegen können. Dazu gehören auch alle
Camp der Terra Nova Expedition von 1910 – 1912 am mit dem Schiff verbundenen Einrichtungen einschließlich
Mount Erebus, Lewis Bay, Ross Island, ca. 3 410 m über Schiffsrad, Glocke usw. Die Bezeichnung umfasst auch alle
dem Meeresspiegel auf einem leicht erhöhten Kiesgebiet mit persönlichen Gegenstände, die von der Schiffsbesatzung
aneinandergereihten Steinen zum Zeitpunkt des Untergangs auf dem Schiff zurückgelas-
sen wurden. Die genaue Position des Wracks ist unbekannt.
91. Lame Dog Hut
Die von Shackletons Skipper und Hauptnavigator erstellten
(62°38'29"S, 60°21'53"W) Aufzeichnungen enthalten genaue Koordinaten über den Ort
des Untergangs des Schiffs. Das Wrack wird irgendwo auf
Hütte aus dem Jahr 1988 an der Station „St. Kliment
dem Meeresboden im Weddellmeer vermutet.
Ohridski“, Livingston Island, mit einer Ausstellung von Arte-
fakten der frühen bulgarischen Forschungs- und Logistik- 94. C.A. Larsen Multiexpedition Cairn
aktivitäten
(64°14'13.06"S, 56°35'7.50"W)
92. Oversnow heavy tractor „Kharkovchanka“
Felssteinhaufen, der 1892 nordöstlich der heutigen argen-
(69°22'41"S, 76°22'59,1"E) tinischen Station „Marambio“ errichtet wurde
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 401
Erste Verordnung
über Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004
zur Kontrolle und Behandlung
von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
Vom 15. Juni 2020
Auf Grund
– des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 und 4b, jeweils in Verbindung mit Ab-
satz 2 Satz 1 Nummer 1, und § 9c des Seeaufgabengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), und
– des Artikels 2 Satz 1 des Ballastwasser-Gesetzes vom 5. Februar 2013 (BGBl.
2013 II S. 42) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 des Zuständig-
keitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem
Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310)
verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Artikel 1
(1) Die vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation in London am 13. April 2018 mit den Entschließun-
gen MEPC.296(72), MEPC.297(72) und MEPC.299(72) angenommenen Ände-
rungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 2004 zur Kontrolle
und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BGBl. 2013 II
S. 42, 44) werden hiermit in Kraft gesetzt.
(2) Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen
Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wort-
laut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens
von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von
Schiffen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im
Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Artikel 3
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Entschließungen MEPC.296(72), MEPC.297(72) und MEPC.299(72)
treten für die Bundesrepublik Deutschland am 13. Oktober 2019 in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 2020
Der Bundesminister
f ü r Ve r k e h r u n d d i g i t a l e I n f ra s t r u k t u r
Andreas Scheuer
402 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Entschließung MEPC.296(72)
(angenommen am 13. April 2018)
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 2004
zur Kontrolle und Behandlung
von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
Änderungen der Regeln A-1 und D-3
(Code für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS-Code))
Resolution MEPC.296(72)
(adopted on 13 April 2018)
Amendments to the International Convention
for the Control and Management
of Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004
Amendments to regulations A-1 and D-3
(Code for Approval of Ballast Water Management Systems (BWMS Code))
Résolution MEPC.296(72)
(adoptée le 13 avril 2018)
Amendements à la Convention internationale de 2004
pour le contrôle et la gestion
des eaux de ballast et sédiments des navires
Amendements aux règles A-1 et D-3
(Code pour l’approbation des systèmes de gestion des eaux de ballast (Code BWMS))
(Übersetzung)
The Marine Environment Protection Le Comité de la protection du milieu Der Ausschuss für den Schutz der
Committee, marin, Meeresumwelt –
recalling Article 38(a) of the Convention rappelant l’article 38 a) de la Convention gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des
on the International Maritime Organization portant création de l’Organisation maritime Übereinkommens über die Internationale
concerning the functions of the Marine internationale, qui a trait aux fonctions Seeschifffahrts-Organisation betreffend die
Environment Protection Committee con- conférées au Comité de la protection du Aufgaben, die dem Ausschuss für den
ferred upon it by international conventions milieu marin aux termes des conventions Schutz der Meeresumwelt durch internatio-
for the prevention and control of marine internationales visant à prévenir et à com- nale Übereinkünfte zur Verhütung und Be-
pollution from ships, battre la pollution des mers par les navires, kämpfung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe übertragen werden,
noting article 19 of the International Con- notant l’article 19 de la Convention inter- im Hinblick auf Artikel 19 des Internatio-
vention for the Control and Management of nationale de 2004 pour le contrôle et la nalen Übereinkommens von 2004 zur Kon-
Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004 gestion des eaux de ballast et sédiments trolle und Behandlung von Ballastwasser
(the BWM Convention), which specifies the des navires (Convention BWM), qui énonce und Sedimenten von Schiffen (Ballastwas-
amendment procedure and confers upon la procédure d’amendement et confère au ser-Übereinkommen), in dem das Ände-
the Marine Environment Protection Com- Comité de la protection du milieu marin la rungsverfahren festgelegt und dem Aus-
mittee of the Organization the function of fonction d’examiner les amendements à schuss für den Schutz der Meeresumwelt
considering amendments thereto for adop- ladite convention, aux fins d’adoption par der Organisation die Aufgabe der Prüfung
tion by the Parties, les Parties, von Änderungen des Übereinkommens
zur Beschlussfassung durch die Vertrags-
parteien übertragen wird,
noting also resolution MEPC.300(72), by notant également la résolution sowie im Hinblick auf Entschließung
which it adopted the Code for Approval MEPC.300(72), par laquelle il a adopté le MEPC.300(72), mit der er den Code für die
of Ballast Water Management Systems Code pour l’approbation des systèmes de Zulassung von Ballastwasser-Behandlungs-
(BWMS Code), gestion des eaux de ballast (Code BWMS), systemen (BWMS-Code) beschlossen hat,
having considered, at its seventy-second ayant examiné, à sa soixante-douzième nach der auf seiner zweiundsiebzigsten
session, proposed amendments to regula- session, les propositions d’amendements Tagung erfolgten Prüfung der vorgeschlage-
tions A-1 and D-3 of the BWM Convention aux règles A-1 et D-3 de la Convention nen Änderungen der Regeln A-1 und D-3
to make the provisions of the BWMS Code BWM visant à rendre obligatoires les dispo- des Ballastwasser-Übereinkommens mit
mandatory, sitions du Code BWMS, dem Ziel, den BWMS-Code verbindlich vor-
zuschreiben –
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 403
1 adopts, in accordance with article 19(2)(c) 1. adopte, conformément à l’article 19 2) c) 1. beschließt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
of the BWM Convention, amendments de la Convention BWM, les amende- stabe c des Ballastwasser-Übereinkom-
to regulations A-1 and D-3, the text of ments aux règles A-1 et D-3 dont le mens die Änderungen der Regeln A-1
which is set out in the annex to the texte figure en annexe à la présente und D-3, deren Wortlaut in der Anlage
present resolution; résolution ; dieser Entschließung wiedergegeben
ist;
2 determines, in accordance with arti- 2. décide, conformément à l’article 19 2. bestimmt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
cle 19(2)(e)(ii) of the BWM Convention, 2) e) ii) de la Convention BWM, que ces stabe e Ziffer ii des Ballastwasser-Über-
that the amendments shall be deemed amendements seront réputés avoir été einkommens, dass die Änderungen als
to have been accepted on 13 April 2019 acceptés le 13 avril 2019, à moins am 13. April 2019 angenommen gelten,
unless, prior to that date, more than one qu’avant cette date, plus d’un tiers des sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr
third of the Parties have notified the Parties n’aient notifié au Secrétaire als ein Drittel der Vertragsparteien dem
Secretary-General that they object to général qu’elles élèvent une objection Generalsekretär notifiziert haben, dass
the amendments; contre ces amendements ; sie Einspruch gegen die Änderungen
erheben;
3 invites the Parties to note that, in 3. invite les Parties à noter que, conformé- 3. fordert die Vertragsparteien auf, zur
accordance with article 19(2)(f)(ii) of the ment à l’article 19 2) f) ii) de la Conven- Kenntnis zu nehmen, dass nach Arti-
BWM Convention, the said amend- tion BWM, ces amendements entreront kel 19 Absatz 2 Buchstabe f Ziffer ii
ments shall enter into force on 13 Octo- en vigueur le 13 octobre 2019, lorsqu’ils des Ballastwasser-Übereinkommens die
ber 2019 upon their acceptance in auront été acceptés dans les conditions Änderungen nach ihrer Annahme ge-
accordance with paragraph 2 above; prévues au paragraphe 2 ci-dessus ; mäß Nummer 2 dieser Entschließung
am 13. Oktober 2019 in Kraft treten;
4 requests the Secretary-General, for 4. prie le Secrétaire général de communi- 4. ersucht den Generalsekretär, für die
the purposes of article 19(2)(d) of the quer, en application de l’article 19 2) d) Zwecke des Artikels 19 Absatz 2 Buch-
BWM Convention, to transmit certified de la Convention BWM, des copies stabe d des Ballastwasser-Übereinkom-
copies of the present resolution and the certifiées conformes de la présente mens allen Vertragsparteien des Ballast-
text of the amendments contained résolution et du texte des amendements wasser-Übereinkommens beglaubigte
in the annex to all Parties to the qui y est annexé à toutes les Parties à la Abschriften dieser Entschließung und
BWM Convention; Convention BWM ; des Wortlauts der in der Anlage enthal-
tenen Änderungen zuzuleiten;
5 requests also the Secretary-General to 5. prie également le Secrétaire général de 5. ersucht den Generalsekretär ebenso,
transmit copies of the present resolution communiquer des copies de la présente den Mitgliedern der Organisation, die
and its annex to Members of the Orga- résolution et de son annexe aux nicht Vertragsparteien des Ballastwas-
nization which are not Parties to the Membres de l’Organisation qui ne sont ser-Übereinkommens sind, Abschriften
BWM Convention; and pas Parties à la Convention BWM ; dieser Entschließung und ihrer Anlage
zuzuleiten;
6 requests further the Secretary-General 6. prie en outre le Secrétaire général 6. ersucht den Generalsekretär ferner, eine
to prepare a consolidated certified text d’établir un texte récapitulatif certifié beglaubigte konsolidierte Fassung des
of the BWM Convention. conforme de la Convention BWM. Ballastwasser-Übereinkommens zu er-
stellen.
404 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Annex Annexe Anlage
Amendments to the Annex Amendements à l’annexe Änderungen der Anlage des
to the BWM Convention de la Convention BWM Ballastwasser-Übereinkommens
(BWMS Code) (Code BWMS) (BWMS-Code)
Section A Section A Abschnitt A
General provisions Dispositions générales Allgemeine Bestimmungen
Regulation A-1 Règle A-1 Regel A-1
Definitions Définitions Begriffsbestimmungen
1 A new paragraph 8 is added as follows: 1 Le nouveau paragraphe 8 suivant est 1 Folgender neuer Absatz 8 wird ange-
ajouté : fügt:
“8 “BWMS Code” means the Code for « 8 Code BWMS désigne le Code pour „8 Der Ausdruck „BWMS-Code“ be-
Approval of Ballast Water Manage- l’approbation des systèmes de ges- zeichnet den durch die Entschlie-
ment Systems adopted by resolution tion des eaux de ballast adopté ßung MEPC.300(72) beschlossenen
MEPC.300(72), as may be amended par la résolution MEPC.300(72), Code für die Zulassung von Ballast-
by the Organization, provided that telle qu’elle pourrait être modifiée wasser-Behandlungssystemen in
such amendments are adopted and par l’Organisation, à condition que der jeweils von der Organisation
brought into force in accordance ces amendements soient adoptés geänderten Fassung, sofern diese
with article 19 of the present Con- et soient mis en vigueur conformé- Änderungen nach Maßgabe des
vention relating to amendment pro- ment aux dispositions de l’arti- Artikels 19 dieses Übereinkommens
cedures applicable to the Annex.” cle 19 de la présente convention betreffend die Verfahren zur Ände-
concernant les procédures d’amen- rung der Anlage beschlossen und in
dement applicables à l’Annexe. » Kraft gesetzt werden.“
Section D Section D Abschnitt D
Standards for Normes applicables à la Normen für die
ballast water management gestion des eaux de ballast Ballastwasser-Behandlung
Regulation D-3 Règle D-3 Regel D-3
Approval requirements for Prescriptions relatives à Zulassungsvorschriften für
ballast water management systems l’approbation des systèmes Ballastwasser-Behandlungssysteme
de gestion des eaux de ballast
2 Paragraph 1 is replaced with the follow- 2 Le texte du paragraphe 1 est remplacé 2 Absatz 1 wird durch folgenden Wortlaut
ing: par le suivant : ersetzt:
“1 Except as specified in paragraph 2, « 1 Sauf dans le cas prévu au para- „1 Mit Ausnahme der in Absatz 2
ballast water management systems graphe 2, les systèmes de gestion genannten Fälle müssen alle zur Er-
used to comply with this Convention des eaux de ballast utilisés pour füllung dieses Übereinkommens ein-
shall be approved by the Adminis- satisfaire à la Convention doivent gesetzten Ballastwasser-Behand-
tration as follows: être approuvés par l’Administration lungssysteme von der Verwaltung
comme suit : wie folgt zugelassen werden:
.1 ballast water management sys- .1 les systèmes de gestion des .1 Ballastwasser-Behandlungssys-
tems installed on or after 28 Oc- eaux de ballast installés le teme, die am oder nach dem
tober 2020 shall be approved 28 octobre 2020 ou après cette 28. Oktober 2020 eingebaut1
in accordance with the BWMS date doivent être approuvés werden, müssen nach Maßgabe
Code, as may be amended; and conformément au Code BWMS, des BWMS-Codes in der jeweils
tel qu’il pourra être modifié ; et geänderten Fassung zugelassen
werden, und
.2 ballast water management sys- .2 les systèmes de gestion des .2 Ballastwasser-Behandlungssys-
tems installed before 28 October eaux de ballast installés avant le teme, die vor dem 28. Oktober
2020 shall be approved taking 28 octobre 2020 doivent être 2020 eingebaut werden, müssen
into account the guidelines de- approuvés compte tenu des unter Berücksichtigung der von
veloped by the Organization or directives élaborées par l’Orga- der Organisation ausgearbeite-
the BWMS Code, as may be nisation ou du Code BWMS, tel ten Richtlinien2 oder des BWMS-
amended.” qu’il pourra être modifié. » Codes in der jeweils geänderten
Fassung zugelassen werden.“
1 Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur: Es wird auf Absatz 2
der in BWM.2/Rundschreiben 66 enthaltenen
einheitlichen Auslegung von Anhang I (Muster
des Internationalen Zeugnisses über die Ballast-
wasser-Behandlung) des Ballastwasser-Über-
einkommens betreffend das „Einbaudatum“ ver-
wiesen.
2 Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur: Es wird je nach
Fall auf die Entschließungen MEPC.125(53),
MEPC.174(58) oder MEPC.279(70) verwiesen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 405
Entschließung MEPC.297(72)
(angenommen am 13. April 2018)
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 2004
zur Kontrolle und Behandlung
von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
Änderungen der Regel B-3
(Durchführungszeitplan für die Ballastwasser-Behandlung auf Schiffen)
Resolution MEPC.297(72)
(adopted on 13 April 2018)
Amendments to the International Convention
for the Control and Management
of Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004
Amendments to regulation B-3
(Implementation schedule of ballast water management for ships)
Résolution MEPC.297(72)
(adoptée le 13 avril 2018)
Amendements à la Convention internationale de 2004
pour le contrôle et la gestion
des eaux de ballast et sédiments des navires
Amendements à la règle B-3
(Calendrier d’application de la gestion des eaux de ballast par les navires)
(Übersetzung)
The Marine Environment Protection Le Comité de la protection du milieu Der Ausschuss für den Schutz der
Committee, marin, Meeresumwelt –
recalling Article 38(a) of the Convention rappelant l’article 38 a) de la Convention gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des
on the International Maritime Organization portant création de l’Organisation maritime Übereinkommens über die Internationale
concerning the functions of the Marine internationale, qui a trait aux fonctions Seeschifffahrts-Organisation betreffend die
Environment Protection Committee con- conférées au Comité de la protection du Aufgaben, die dem Ausschuss für den
ferred upon it by international conventions milieu marin aux termes des conventions Schutz der Meeresumwelt durch internatio-
for the prevention and control of marine internationales visant à prévenir et à com- nale Übereinkünfte zur Verhütung und Be-
pollution from ships, battre la pollution des mers par les navires, kämpfung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe übertragen werden,
noting article 19 of the International Con- notant l’article 19 de la Convention inter- im Hinblick auf Artikel 19 des Internatio-
vention for the Control and Management of nationale de 2004 pour le contrôle et la nalen Übereinkommens von 2004 zur Kon-
Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004 gestion des eaux de ballast et sédiments trolle und Behandlung von Ballastwasser
(the BWM Convention), which specifies the des navires Convention BWM, qui énonce und Sedimenten von Schiffen (Ballastwas-
amendment procedure and confers upon la procédure d’amendement et confère au ser-Übereinkommen), in dem das Ände-
the Marine Environment Protection Com- Comité de la protection du milieu marin la rungsverfahren festgelegt und dem Aus-
mittee of the Organization the function of fonction d’examiner les amendements à schuss für den Schutz der Meeresumwelt
considering amendments thereto for adop- ladite convention, aux fins d’adoption par der Organisation die Aufgabe der Prüfung
tion by the Parties, les Parties, von Änderungen des Übereinkommens
zur Beschlussfassung durch die Vertrags-
parteien übertragen wird,
having considered, at its seventy-second ayant examiné, à sa soixante-douzième nach der auf seiner zweiundsiebzigsten
session, proposed amendments to regula- session, les propositions d’amendements à Tagung erfolgten Prüfung der vorgeschlage-
tion B-3 of the BWM Convention concern- la règle B-3 de la Convention BWM concer- nen Änderungen der Regel B-3 des Ballast-
ing the implementation schedule of ballast nant le calendrier d’application de la ges- wasser-Übereinkommens betreffend den
water management for ships, tion des eaux de ballast par les navires, Durchführungszeitplan für die Ballastwas-
ser-Behandlung auf Schiffen,
406 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
recalling resolution MEPC.287(71), by rappelant la résolution MEPC.287(71), gestützt auf Entschließung MEPC.287(71),
which it resolved that the Parties should par laquelle il a décidé que les Parties de- mit der er beschloss, dass die Vertrags-
implement the amended regulation B-3 vraient mettre en œuvre les dispositions de parteien die geänderte Regel B-3 anstelle
immediately after the entry into force of the la règle B-3 modifiée immédiatement après des in Entschließung A.1088(28) über die
BWM Convention, in lieu of the implemen- l’entrée en vigueur de la Convention BWM, Anwendung des Ballastwasser-Überein-
tation schedule recommended in resolution au lieu d’appliquer le calendrier recom- kommens empfohlenen Durchführungs-
A.1088(28) on the application of the mandé dans la résolution A.1088(28) sur zeitplans und ungeachtet des in Regel B-3
BWM Convention and notwithstanding the l’Application de la Convention BWM et festgelegten Zeitplans unmittelbar nach
schedule set forth in regulation B-3, with a nonobstant le calendrier décrit à la règle B-3, Inkrafttreten des Ballastwasser-Überein-
view to avoiding the creation of a dual treaty en vue d’éviter l’existence d’un double kommens umsetzen sollen, um zu ver-
regime during the time period between the régime conventionnel pendant la période de meiden, dass während des Zeitabschnitts
entry into force of the BWM Convention and temps qui s’écoulerait entre l’entrée en zwischen dem Inkrafttreten des Ballastwas-
the entry into force of the amended regula- vigueur de la Convention BWM et l’entrée ser-Übereinkommens und dem Inkrafttreten
tion B-3, en vigueur de la règle B-3 modifiée, der geänderten Regel B-3 eine doppelte
Vertragsregelung verursacht wird –
1 adopts, in accordance with article 19(2)(c) 1. adopte, conformément à l’article 19 2) c) 1. beschließt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
of the BWM Convention, amendments to de la Convention BWM, les amende- stabe c des Ballastwasser-Übereinkom-
regulation B-3, the text of which is set ments à la règle B-3 dont le texte figure mens die Änderungen der Regel B-3,
out in the annex to the present resolu- en annexe à la présente résolution ; deren Wortlaut in der Anlage dieser
tion; Entschließung wiedergegeben ist;
2 determines, in accordance with arti- 2. décide, conformément à l’article 19 2. bestimmt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
cle 19(2)(e)(ii) of the BWM Convention, 2) e) ii) de la Convention BWM, que ces stabe e Ziffer ii des Ballastwasser-Über-
that the amendments shall be deemed amendements seront réputés avoir été einkommens, dass die Änderungen als
to have been accepted on 13 April 2019 acceptés le 13 avril 2019, à moins que, am 13. April 2019 angenommen gelten,
unless, prior to that date, more than avant cette date, plus d’un tiers des sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr
one-third of the Parties have notified the Parties n’aient notifié au Secrétaire als ein Drittel der Vertragsparteien dem
Secretary-General that they object to général qu’elles élèvent une objection Generalsekretär notifiziert haben, dass
the amendments; contre ces amendements ; sie Einspruch gegen die Änderungen
erheben;
3 invites the Parties to note that, in 3. invite les Parties à noter que, conformé- 3. fordert die Vertragsparteien auf, zur
accordance with article 19(2)(f)(ii) of the ment à l’article 19 2) f) ii) de la Conven- Kenntnis zu nehmen, dass nach Arti-
BWM Convention, the said amend- tion BWM, ces amendements entreront kel 19 Absatz 2 Buchstabe f Ziffer ii
ments shall enter into force on 13 Octo- en vigueur le 13 octobre 2019, lorsqu’ils des Ballastwasser-Übereinkommens die
ber 2019 upon their acceptance in auront été acceptés dans les conditions Änderungen nach ihrer Annahme ge-
accordance with paragraph 2 above; prévues au paragraphe 2 ci-dessus ; mäß Nummer 2 dieser Entschließung
am 13. Oktober 2019 in Kraft treten;
4 requests the Secretary-General, for 4. prie le Secrétaire général de communi- 4. ersucht den Generalsekretär, für die
the purposes of article 19(2)(d) of the quer, en application de l’article 19 2) d) Zwecke des Artikels 19 Absatz 2 Buch-
BWM Convention, to transmit certified de la Convention BWM, des copies cer- stabe d des Ballastwasser-Übereinkom-
copies of the present resolution and the tifiées conformes de la présente résolu- mens allen Vertragsparteien des Ballast-
text of the amendments contained in the tion et du texte des amendements qui y wasser-Übereinkommens beglaubigte
annex to all Parties to the BWM Con- est annexé à toutes les Parties à la Abschriften dieser Entschließung und
vention; Convention BWM ; des Wortlauts der in der Anlage enthal-
tenen Änderungen zuzuleiten;
5 requests also the Secretary-General to 5. prie également le Secrétaire général de 5. ersucht den Generalsekretär ebenso,
transmit copies of the present resolution communiquer des copies de la présente den Mitgliedern der Organisation, die
and its annex to Members of the Orga- résolution et de son annexe aux nicht Vertragsparteien des Ballastwas-
nization which are not Parties to the Membres de l’Organisation qui ne sont ser-Übereinkommens sind, Abschriften
BWM Convention; pas Parties à la Convention BWM ; dieser Entschließung und ihrer Anlage
zuzuleiten;
6 requests further the Secretary-General 6. prie en outre le Secrétaire général 6. ersucht den Generalsekretär ferner, eine
to prepare a consolidated certified text d’établir un texte récapitulatif certifié beglaubigte konsolidierte Fassung des
of the BWM Convention. conforme de la Convention BWM. Ballastwasser-Übereinkommens zu er-
stellen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 407
Annex Annexe Anlage
Amendments Amendements à l’annexe Änderungen der Anlage des
to the Annex de la Convention BWM Ballastwasser-Übereinkommens
to the BWM Convention
(Implementation schedule of (Calendrier d’application (Durchführungszeitplan für die
ballast water management for ships) de la gestion des eaux Ballastwasser-Behandlung
de ballast par les navires) auf Schiffen)
Section B Section B Abschnitt B
Management and Prescriptions en matière de gestion Behandlungs- und
control requirements for ships et de contrôle applicables aux navires Kontrollvorschriften für Schiffe
Regulation B-3 Règle B-3 Regel B-3
Ballast water management for ships Gestion des eaux Ballastwasser-Behandlung auf Schiffen
de ballast par les navires
1 The text of regulation B-3 is replaced 1 Le texte de la règle B-3 est remplacé 1 Der Wortlaut der Regel B-3 wird durch
with the following: par le suivant : folgenden Wortlaut ersetzt:
“1 A ship constructed before 2009: « 1 Un navire construit avant 2009 : „1 Ein vor 2009 gebautes Schiff
.1 with a ballast water capacity of .1 qui a une capacité en eaux de .1 mit einem Ballastwasser-
between 1,500 and 5,000 cubic ballast comprise entre 1 500 Fassungsvermögen von 1 500
metres, inclusive, shall conduct et 5 000 m3 inclus doit procé- bis einschließlich 5 000 Kubik-
ballast water management that der à la gestion des eaux de metern muss bis zu der in
at least meets the standard ballast de façon à satisfaire au Absatz 10 beschriebenen Er-
described in regulation D-1 or moins à la norme décrite à neuerungsbesichtigung Ballast-
regulation D-2 until the renew- la règle D-1 ou à la règle D-2 wasser-Behandlungen durch-
al survey described in para- jusqu’à la visite de renouvelle- führen, die mindestens die in
graph 10, after which time it ment décrite au paragraphe 10, Regel D-1 oder D-2 beschriebe-
shall at least meet the standard après laquelle il doit satisfaire ne Norm erfüllen; nach diesem
described in regulation D-2; au moins à la norme décrite à Zeitpunkt muss es mindestens
la règle D-2 ; die in Regel D-2 beschriebene
Norm erfüllen;
.2 with a ballast water capacity of .2 qui a une capacité en eaux de .2 mit einem Ballastwasser-Fas-
less than 1,500 or greater than ballast inférieure à 1 500 m3 ou sungsvermögen von weniger
5,000 cubic metres shall con- supérieure à 5 000 m3 doit pro- als 1 500 oder mehr als 5 000
duct ballast water management céder à la gestion des eaux de Kubikmetern muss bis zu der
that at least meets the standard ballast de façon à satisfaire au in Absatz 10 beschriebenen Er-
described in regulation D-1 or moins à la norme décrite à neuerungsbesichtigung Ballast-
regulation D-2 until the renew- la règle D-1 ou à la règle D-2 wasser-Behandlungen durch-
al survey described in para- jusqu’à la visite de renouvelle- führen, die mindestens die in
graph 10, after which time it ment décrite au paragraphe 10, Regel D-1 oder D-2 beschriebe-
shall at least meet the standard après laquelle il doit satisfaire ne Norm erfüllen; nach diesem
described in regulation D-2. au moins à la norme décrite à Zeitpunkt muss es mindestens
la règle D-2. die in Regel D-2 beschriebene
Norm erfüllen.
2 A ship constructed in or after 2009 2 Un navire construit en 2009 ou 2 Ein im Jahr 2009 oder später und
and before 8 September 2017 with après cette date mais avant le vor dem 8. September 2017 gebau-
a ballast water capacity of less 8 septembre 2017 qui a une capa- tes Schiff mit einem Ballastwasser-
than 5,000 cubic metres shall con- cité en eaux de ballast inférieure Fassungsvermögen von weniger
duct ballast water management à 5 000 m3 doit procéder à la ges- als 5 000 Kubikmetern muss ab
that at least meets the standard tion des eaux de ballast de façon dem Zeitpunkt der in Absatz 10 be-
described in regulation D-2 from à satisfaire au moins à la norme schriebenen Erneuerungsbesichti-
the date of the renewal survey décrite à la règle D-2 à compter de gung Ballastwasser-Behandlungen
described in paragraph 10. la date de la visite de renouvelle- durchführen, die mindestens die in
ment décrite au paragraphe 10. Regel D-2 beschriebene Norm er-
füllen.
3 A ship constructed in or after 2009, 3 Un navire construit en 2009 ou 3 Ein im Jahr 2009 oder später, je-
but before 2012, with a ballast wa- après cette date mais avant 2012 doch vor dem Jahr 2012 gebautes
ter capacity of 5,000 cubic metres qui a une capacité en eaux de bal- Schiff mit einem Ballastwasser-
or more shall conduct ballast water last égale ou supérieure à 5 000 m3 Fassungsvermögen von 5 000 Ku-
management in accordance with doit procéder à la gestion des bikmetern oder mehr muss Ballast-
paragraph 1.2. eaux de ballast conformément au wasser-Behandlungen nach Ab-
paragraphe 1.2. satz 1.2 durchführen.
4 A ship constructed in or after 2012 4 Un navire construit en 2012 ou 4 Ein im Jahr 2012 oder später und
and before 8 September 2017 après cette date mais avant le vor dem 8. September 2017 gebau-
with a ballast water capacity of 8 septembre 2017 qui a une capa- tes Schiff mit einem Ballastwasser-
5,000 cubic metres or more shall cité en eaux de ballast égale ou Fassungsvermögen von 5 000 Ku-
conduct ballast water management supérieure à 5 000 m3 doit procé- bikmetern oder mehr muss ab
408 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
that at least meets the standard der à la gestion des eaux de bal- dem Zeitpunkt der in Absatz 10 be-
described in regulation D-2 from last de façon à satisfaire au moins schriebenen Erneuerungsbesichti-
the date of the renewal survey à la norme décrite à la règle D-2 à gung Ballastwasser-Behandlungen
described in paragraph 10. compter de la date de la visite de durchführen, die mindestens die in
renouvellement décrite au para- Regel D-2 beschriebene Norm er-
graphe 10. füllen.
5 A ship constructed on or after 5 Un navire construit le 8 septembre 5 Ein am oder nach dem 8. Septem-
8 September 2017 shall conduct 2017 ou après cette date doit pro- ber 2017 gebautes Schiff muss Bal-
ballast water management that at céder à la gestion des eaux de bal- lastwasser-Behandlungen durch-
least meets the standard described last de façon à satisfaire au moins führen, die mindestens die in Regel
in regulation D-2. à la norme décrite à la règle D-2. D-2 beschriebene Norm erfüllen.
6 The requirements of this regulation 6 Les prescriptions de la présente 6 Diese Regel gilt nicht für Schiffe,
do not apply to ships that dis- règle ne s’appliquent pas aux die Ballastwasser an eine Auffang-
charge ballast water to a reception navires qui rejettent des eaux de anlage abgeben, bei deren Entwurf
facility designed taking into ac- ballast dans une installation de ré- die von der Organisation für solche
count the Guidelines developed by ception conçue conformément aux Anlagen ausgearbeiteten Richt-
the Organization for such facilities. directives élaborées par l’Organi- linien berücksichtigt worden sind.
sation pour de telles installations.
7 Other methods of ballast water 7 D’autres méthodes de gestion des 7 Ebenso können andere Methoden
management may also be accepted eaux de ballast peuvent également der Ballastwasser-Behandlung als
as alternatives to the requirements être acceptées en remplacement Alternative zu den Vorschriften
described in paragraphs 1 to 5 and des prescriptions énoncées aux nach den Absätzen 1 bis 5 und Ab-
paragraph 8, provided that such paragraphes 1 à 5 et au para- satz 8 anerkannt werden, voraus-
methods ensure at least the same graphe 8, à condition qu’elles as- gesetzt, sie gewährleisten mindes-
level of protection to the environ- surent au moins le même degré de tens den gleichen Grad des
ment, human health, property or protection de l’environnement, de Schutzes der Umwelt, der mensch-
resources, and are approved in la santé humaine, des biens ou lichen Gesundheit, von Sachwerten
principle by the Committee. des ressources et qu’elles soient oder Ressourcen und sind vom
approuvées en principe par le Ausschuss im Grundsatz zuge-
Comité. lassen.
8 A ship constructed before 8 Un navire construit avant le 8 sep- 8 Ein vor dem 8. September 2017
8 September 2017 to which the tembre 2017 auquel la visite de gebautes Schiff, für das die in
renewal survey described in para- renouvellement décrite au para- Absatz 10 beschriebene Erneue-
graph 10 does not apply, shall con- graphe 10 ne s’applique pas doit rungsbesichtigung nicht gilt, muss
duct ballast water management procéder à la gestion des eaux de ab dem von der Verwaltung festge-
that at least meets the standard ballast de façon à satisfaire au legten Zeitpunkt, spätestens jedoch
described in regulation D-2 from moins à la norme décrite à la ab dem 8. September 2024, Bal-
the date decided by the Adminis- règle D-2 à compter de la date lastwasser-Behandlungen durch-
tration, but not later than 8 Septem- fixée par l’Administration et au plus führen, die mindestens die in Re-
ber 2024. tard le 8 septembre 2024. gel D-2 beschriebene Norm erfüllen.
9 A ship subject to paragraphs 2, 4 9 Un navire visé aux paragraphes 2, 4 9 Ein Schiff, das Absatz 2, 4 oder 8
or 8 will be required to comply ou 8 devra satisfaire soit à la unterliegt, wird bis zu dem Zeit-
with either regulation D-1 or regu- règle D-1 soit à la règle D-2 punkt, ab dem es zur Erfüllung der
lation D-2, until such time as it is jusqu’à ce qu’il soit tenu de satis- Regel D-2 verpflichtet ist, zur Erfül-
required to comply with regula- faire à la règle D-2. lung entweder der Regel D-1 oder
tion D-2. der Regel D-2 verpflichtet sein.
10 Notwithstanding regulation E-1.1.2, 10 Nonobstant la règle E-1.1.2, la 10 Ungeachtet der Regel E-1.1.2 han-
the renewal survey referred to in visite de renouvellement mention- delt es sich bei der in den Ab-
paragraphs 1.1, 1.2, 2 and 4 is: née aux paragraphes 1.1, 1.2, 2 sätzen 1.1, 1.2, 2 und 4 genannten
et 4 est : Erneuerungsbesichtigung
.1 the first renewal survey, as de- .1 la première visite de renouvelle- .1 um die erste Erneuerungsbe-
termined by the Committee, on ment, telle que déterminée par sichtigung, wie vom Ausschuss
or after 8 September 2017 if: le Comité, effectuée le 8 sep- bestimmt1, die am oder nach
tembre 2017 ou après cette dem 8. September 2017 durch-
date si : geführt wird, wenn
.1 this survey is completed on .1 cette visite est achevée le .1 diese Besichtigung am oder
or after 8 September 2019; 8 septembre 2019 ou après nach dem 8. September
or cette date ; ou 2019 abgeschlossen wird
oder
.2 a renewal survey is complet- .2 une visite de renouvelle- .2 eine Erneuerungsbesichti-
ed on or after 8 September ment est achevée le 8 sep- gung am oder nach dem
2014 but prior to 8 Septem- tembre 2014 ou après cette 8. September 2014, jedoch
ber 2017; and date mais avant le 8 sep- vor dem 8. September
tembre 2017 ; et 2017, abgeschlossen wird,
und
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 409
.2 the second renewal survey, as .2 la deuxième visite de renouvel- .2 um die zweite Erneuerungsbe-
determined by the Committee, lement, telle que déterminée par sichtigung, wie vom Ausschuss
on or after 8 September 2017 le Comité, effectuée le 8 sep- bestimmt1, die am oder nach
if the first renewal survey on or tembre 2017 ou après cette date dem 8. September 2017 durch-
after 8 September 2017 is com- si la première visite de renou- geführt wird, wenn die erste
pleted prior to 8 September vellement effectuée le 8 sep- Erneuerungsbesichtigung, die
2019, provided that the condi- tembre 2017 ou après cette date am oder nach dem 8. Septem-
tions of paragraph 10.1.2 are est achevée avant le 8 septem- ber 2017 durchgeführt wird, vor
not met.” bre 2019, si les conditions dem 8. September 2019 abge-
énoncées à l’alinéa .2 du para- schlossen wird, sofern die Be-
graphe 10.1 ne sont pas rem- dingungen nach Absatz 10.1.2
plies. » nicht erfüllt sind.“
1 Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur: Es wird auf Ent-
schließung MEPC.298(72) verwiesen.
410 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Entschließung MEPC.299(72)
(angenommen am 13. April 2018)
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 2004
zur Kontrolle und Behandlung
von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
Änderungen der Regeln E-1 und E-5
(Bestätigung zusätzlicher Besichtigungen in dem Internationalen Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung)
Resolution MEPC.299(72)
(adopted on 13 April 2018)
Amendments to the International Convention
for the Control and Management
of Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004
Amendments to regulations E-1 and E-5
(Endorsements of additional surveys on the International Ballast Water Management Certificate)
Résolution MEPC.299(72)
(adoptée le 13 avril 2018)
Amendements à la Convention internationale de 2004
pour le contrôle et la gestion
des eaux de ballast et sédiments des navires
Amendements aux règles E-1 et E-5
(Apposition de visas relatifs aux visites supplémentaires sur le Certificat international de gestion des eaux de ballast)
(Übersetzung)
The Marine Environment Protection Le Comité de la protection du milieu Der Ausschuss für den Schutz der
Committee, marin, Meeresumwelt –
recalling Article 38(a) of the Convention rappelant l’article 38 a) de la Convention gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des
on the International Maritime Organization portant création de l’Organisation maritime Übereinkommens über die Internationale
concerning the functions of the Marine internationale, qui a trait aux fonctions Seeschifffahrts-Organisation betreffend die
Environment Protection Committee con- conférées au Comité de la protection du Aufgaben, die dem Ausschuss für den
ferred upon it by international conventions milieu marin aux termes des conventions Schutz der Meeresumwelt durch internatio-
for the prevention and control of marine internationales visant à prévenir et à com- nale Übereinkünfte zur Verhütung und Be-
pollution from ships, battre la pollution des mers par les navires, kämpfung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe übertragen werden,
noting article 19 of the International Con- notant l’article 19 de la Convention inter- im Hinblick auf Artikel 19 des Internatio-
vention for the Control and Management of nationale de 2004 pour le contrôle et la nalen Übereinkommens von 2004 zur Kon-
Ships’ Ballast Water and Sediments, 2004 gestion des eaux de ballast et sédiments trolle und Behandlung von Ballastwasser
(the BWM Convention), which specifies the des navires (Convention BWM), qui énonce und Sedimenten von Schiffen (Ballastwas-
amendment procedure and confers upon la procédure d’amendement et confère au ser-Übereinkommen), in dem das Ände-
the Marine Environment Protection Com- Comité de la protection du milieu marin la rungsverfahren festgelegt und dem Aus-
mittee of the Organization the function of fonction d’examiner les amendements à schuss für den Schutz der Meeresumwelt
considering amendments thereto for adop- ladite convention, aux fins d’adoption par der Organisation die Aufgabe der Prüfung
tion by the Parties, les Parties, von Änderungen des Übereinkommens
zur Beschlussfassung durch die Vertrags-
parteien übertragen wird,
having considered, at its seventy-second ayant examiné, à sa soixante-douzième nach der auf seiner zweiundsiebzigsten
session, proposed amendments to regula- session, les propositions d’amendements Tagung erfolgten Prüfung der vorgeschlage-
tions E-1 and E-5 of the BWM Convention aux règles E-1 et E-5 de la Convention nen Änderungen der Regeln E-1 und E-5
concerning endorsements of additional BWM concernant l’apposition de visas des Ballastwasser-Übereinkommens betref-
surveys on the International Ballast Water relatifs aux visites supplémentaires sur le fend die Bestätigung zusätzlicher Besichti-
Management Certificate, Certificat international de gestion des eaux gungen in dem Internationalen Zeugnis über
de ballast, die Ballastwasser-Behandlung –
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 411
1 adopts, in accordance with article 19(2)(c) 1. adopte, conformément à l’article 19 2) c) 1. beschließt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
of the BWM Convention, amendments de la Convention BWM, les amende- stabe c des Ballastwasser-Übereinkom-
to regulations E-1 and E-5, the text of ments aux règles E-1 et E-5 dont le mens die Änderungen der Regeln E-1
which is set out in the annex to the texte figure en annexe à la présente und E-5, deren Wortlaut in der Anlage
present resolution; résolution ; dieser Entschließung wiedergegeben
ist;
2 determines, in accordance with art- 2. décide, conformément à l’article 2. bestimmt nach Artikel 19 Absatz 2 Buch-
icle 19(2)(e)(ii) of the BWM Convention, 19 2) e) ii) de la Convention BWM, que stabe e Ziffer ii des Ballastwasser-Über-
that the amendments shall be deemed ces amendements seront réputés avoir einkommens, dass die Änderungen als
to have been accepted on 13 April 2019 été acceptés le 13 avril 2019, à moins am 13. April 2019 angenommen gelten,
unless, prior to that date, more than one que, avant cette date, plus d’un tiers sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mehr
third of the Parties have notified the des Parties n’aient notifié au Secrétaire als ein Drittel der Vertragsparteien dem
Secretary-General that they object to général qu’elles élèvent une objection Generalsekretär notifiziert haben, dass
the amendments; contre ces amendements ; sie Einspruch gegen die Änderungen
erheben;
3 invites the Parties to note that, in 3. invite les Parties à noter que, conformé- 3. fordert die Vertragsparteien auf, zur
accordance with article 19(2)(f)(ii) of the ment à l’article 19 2) f) ii) de la Conven- Kenntnis zu nehmen, dass nach Arti-
BWM Convention, the said amend- tion BWM, ces amendements entreront kel 19 Absatz 2 Buchstabe f Ziffer ii
ments shall enter into force on 13 Octo- en vigueur le 13 octobre 2019, lorsqu’ils des Ballastwasser-Übereinkommens die
ber 2019 upon their acceptance in auront été acceptés dans les conditions Änderungen nach ihrer Annahme ge-
accordance with paragraph 2 above; prévues au paragraphe 2 ci-dessus ; mäß Nummer 2 dieser Entschließung
am 13. Oktober 2019 in Kraft treten;
4 invites further the Parties to consider the 4. invite également les Parties à envisager 4. fordert die Vertragsparteien ferner auf,
application of the aforesaid amend- d’appliquer le plus tôt possible ces in Erwägung zu ziehen, die genannten
ments to the BWM Convention as soon amendements à la Convention BWM Änderungen des Ballastwasser-Über-
as possible to ships entitled to fly their aux navires autorisés à battre leurs einkommens so bald wie möglich auf
flag; pavillons ; Schiffe anzuwenden, die berechtigt
sind, ihre Flagge zu führen;
5 requests the Secretary-General, for 5. prie le Secrétaire général de communi- 5. ersucht den Generalsekretär, für die
the purposes of article 19(2)(d) of the quer, en application de l’article 19 2) d) Zwecke des Artikels 19 Absatz 2 Buch-
BWM Convention, to transmit certified de la Convention BWM, des copies stabe d des Ballastwasser-Übereinkom-
copies of the present resolution and certifiées conformes de la présente mens allen Vertragsparteien des Ballast-
the text of the amendments contained résolution et du texte des amendements wasser-Übereinkommens beglaubigte
in the annex to all Parties to the qui y est annexé à toutes les Parties à la Abschriften dieser Entschließung und
BWM Convention; Convention BWM ; des Wortlauts der in der Anlage ent-
haltenen Änderungen zuzuleiten;
6 requests also the Secretary-General to 6. prie également le Secrétaire général de 6. ersucht den Generalsekretär ebenso,
transmit copies of the present resolution communiquer des copies de la présente den Mitgliedern der Organisation, die
and its annex to Members of the Orga- résolution et de son annexe aux nicht Vertragsparteien des Ballastwas-
nization which are not Parties to the Membres de l’Organisation qui ne sont ser-Übereinkommens sind, Abschriften
BWM Convention; pas Parties à la Convention BWM ; dieser Entschließung und ihrer Anlage
zuzuleiten;
7 requests further the Secretary-General 7. prie en outre le Secrétaire général 7. ersucht den Generalsekretär ferner, eine
to prepare a consolidated certified text d’établir un texte récapitulatif certifié beglaubigte konsolidierte Fassung des
of the BWM Convention. conforme de la Convention BWM. Ballastwasser-Übereinkommens zu er-
stellen.
412 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Annex Annexe Anlage
Amendments to the Annex Amendements à l’annexe Änderungen der Anlage des
to the BWM Convention de la Convention BWM Ballastwasser-Übereinkommens
(Endorsements of additional (Apposition de visas relatifs (Bestätigung zusätzlicher
surveys on the International aux visites supplémentaires Besichtigungen in dem
Ballast Water Management Certificate) sur le Certificat international Internationalen Zeugnis
de gestion des eaux de ballast) über die Ballastwasser-Behandlung)
Section E Section E Abschnitt E
Survey and certification Prescriptions en matière de visites Vorschriften für Besichtigungen
requirements for et de délivrance des certificats aux fins und die Erteilung von Zeugnissen
ballast water management de la gestion des eaux de ballast über die Ballastwasser-Behandlung
Regulation E-1 Règle E-1 Regel E-1
Surveys Visites Besichtigungen
1 In paragraph 1.5, the last sentence “Such 1 Au paragraphe 1.5, la dernière phrase 1 In Absatz 1.5 wird der letzte Satz „Diese
surveys shall be endorsed on the « Ces visites doivent être portées sur le Besichtigungen sind in dem nach Re-
Certificate issued under regulation E-2 certificat délivré en vertu de la règle E-2 gel E-2 oder E-3 ausgestellten Zeugnis
and E-3” is deleted. ou E-3. » est supprimée. zu bestätigen.“ aufgehoben.
Regulation E-5 Règle E-5 Regel E-5
Duration and validity of the Certificate Durée et validité du Certificat Geltungsdauer und
Gültigkeit des Zeugnisses
2 In the chapeau of paragraph 8, the words 2 Dans la phrase liminaire du paragraphe 8, 2 In dem Einleitungssatz des Absatzes 8
“annual survey” are replaced by “annual l’expression « visite annuelle » est rem- werden die Wörter „jährliche Besichti-
or intermediate survey”. placée par « visite annuelle ou inter- gung“ durch die Wörter „jährliche Be-
médiaire ». sichtigung oder Zwischenbesichtigung“
ersetzt.
3 In paragraph 8.3, the words “annual 3 Au paragraphe 8.3, l’expression « visites 3 In Absatz 8.3 werden die Wörter „jährliche
surveys” are replaced by “annual or annuelles » est remplacée par « visites Besichtigungen“ durch die Wörter „jähr-
intermediate surveys”. annuelles ou intermédiaires ». liche Besichtigungen oder Zwischen-
besichtigungen“ ersetzt.
4 The existing paragraph 9.1 is deleted 4 L’actuel paragraphe 9.1 est supprimé 4 Der bisherige Absatz 9.1 wird aufge-
and the existing paragraphs 9.2 to 9.4 et les actuels paragraphes 9.2 à 9.4 hoben und die bisherigen Absätze 9.2
are renumbered as paragraphs 9.1 to 9.3, deviennent les paragraphes 9.1 à 9.3, bis 9.4 werden in die Absätze 9.1 bis 9.3
respectively. respectivement. umnummeriert.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 413
Bekanntmachung
des deutsch-palästinensischen Abkommens
über Finanzielle Zusammenarbeit
Vom 14. Mai 2020
Das in Ramallah am 12. Dezember 2018 unterzeichnete
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Palästinensischen Befreiungsorga-
nisation zugunsten des Ministeriums für Finanzen und
Planung, des Ministeriums für Kommunalverwaltung, des
Ministeriums für Arbeit und des Ministeriums für Bildung
und Hochschulbildung über Finanzielle Zusammenarbeit
2017 ist nach seinem Artikel 5 Absatz 1
am 12. Dezember 2018
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 14. Mai 2020
Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Im Auftrag
To r g e M a t t h i e s e n
414 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten
des Ministeriums für Finanzen und Planung,
des Ministeriums für Kommunalverwaltung,
des Ministeriums für Arbeit und
des Ministeriums für Bildung und Hochschulbildung
über Finanzielle Zusammenarbeit 2017
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland d) Förderung beruflicher Bildung in Höhe von bis zu 7 Millionen
Euro,
und
die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt und
des Ministeriums für Finanzen und Planung, bestätigt worden ist, dass sie als Maßnahmen zur Verbesserung
des Ministeriums für Kommunalverwaltung, der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbsthilfeorientierte
des Ministeriums für Arbeit und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für
des Ministeriums für Bildung und Hochschulbildung – mittelständische Betriebe, Vorhaben der sozialen Infrastruktur
oder des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen für
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen.
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinen- (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der
sischen Befreiungsorganisation zugunsten der oben genannten Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der oben
Ministerien, genannten Ministerien zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht,
weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung
in dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch
der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder weitere Finanzierungs-
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und
beiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung
zu vertiefen,
und Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der KfW
in dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie- zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.
hungen die Grundlage dieses Abkommens ist,
Artikel 2
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung
in den Palästinensischen Gebieten beizutragen, (1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten
Beträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt
in Bekräftigung ihres Eintretens für die gemeinsame Vision werden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die
eines Palästinensischen Staates, eingebettet in eine Zweistaaten- zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbei-
lösung als Ergebnis von Verhandlungen über den endgültigen träge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik
Status, Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.
(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge
unter Bezugnahme auf die Verbalnote Nr. 81/2017 vom 4. De-
entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren nach
zember 2017 des Vertretungsbüros der Bundesrepublik Deutsch-
dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge ge-
land in Ramallah an das Außenministerium der Palästinensischen
schlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf
Behörde –
des 31. Dezember 2021.
sind wie folgt übereingekommen: (3) Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der
oben genannten Ministerien, soweit sie nicht selbst Empfänger
Artikel 1 der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungsansprü-
che, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Finanzie-
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht
rungsverträge entstehen können, gegenüber der KfW garantieren.
es der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der
oben genannten Ministerien oder anderen gemeinsam auszu-
wählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Artikel 3
(KfW) Finanzierungsbeiträge in Höhe von insgesamt 43 Millionen Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der
Euro für folgende Vorhaben zu erhalten: oben genannten Ministerien befreit die KfW von direkten Steuern,
a) Europäisch-Palästinensischer Kreditgarantiefonds IV (EPCGF die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung
IV) in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro; der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Verträge in den Palästinen-
sischen Gebieten erhoben werden. In diesem Zusammenhang
b) Municipal Development and Lending Fund (MDLF)IX – Kom-
erhobene Umsatzsteuer und ähnliche indirekte Steuern werden
munalentwicklungsprogramm (MDP) III (in der Verbalnote
von der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der
Nummer 81/2017 vom 4. Dezember 2017 ursprünglich be-
oben genannten Ministerien getragen. Erhobene besondere
zeichnet als Municipal Development and Lending Fund
Verbrauchssteuern werden von der Palästinensischen Befrei-
(MDLF) VIII - Municipal Development Program III) in Höhe von
ungsorganisation zugunsten der oben genannten Ministerien
bis zu 16 Millionen Euro;
übernommen. Darüber hinaus befreit die Palästinensische Be-
c) EGP XI – Beschäftigungsprogramm Armutsorientierte Infra- freiungsorganisation zugunsten der oben genannten Ministerien
struktur in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro; die KfW von sonstigen öffentlichen Abgaben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 415
Artikel 4 Artikel 5
Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der (1) Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in
oben genannten Ministerien überlässt bei den sich aus der Ge- Kraft.
währung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von
Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Pas- (2) Die Vertragsparteien können Änderungen dieses Abkom-
sagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunterneh- mens vereinbaren.
men, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte
Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundes- (3) Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses
republik Deutschland ausschließen oder erschweren und erteilt Abkommens werden durch die Vertragsparteien gütlich im
gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunterneh- Rahmen von Gesprächen beziehungsweise Verhandlungen
men erforderlichen Genehmigungen. beigelegt.
Geschehen zu Ramallah am 12. Dezember 2018 in zwei Ur-
schriften, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache,
wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-
legung des deutschen und des arabischen Wortlauts ist der eng-
lische Wortlaut maßgebend.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Christian Clages
Für die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten
der Ministerien für Finanzen und Planung, Kommunalverwaltung,
Arbeit, Bildung und Hochschulbildung
Dr. R i a d A l M a l k i
Bekanntmachung
des deutsch-palästinensischen Abkommens
über Finanzielle Zusammenarbeit
Vom 14. Mai 2020
Das in Ramallah am 17. Dezember 2019 unterzeichnete
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Palästinensischen Befreiungsorga-
nisation zugunsten des Ministeriums für Finanzen, des
Ministeriums für Arbeit und des Ministeriums für Bildung
über Finanzielle Zusammenarbeit 2018 ist nach seinem
Artikel 5 Absatz 1
am 17. Dezember 2019
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 14. Mai 2020
Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Im Auftrag
To r g e M a t t h i e s e n
416 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten
des Ministeriums für Finanzen,
des Ministeriums für Arbeit
und des Ministeriums für Bildung
über Finanzielle Zusammenarbeit 2018
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt und
bestätigt worden ist, dass sie als Maßnahmen zur Verbesserung
und
der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbsthilfeorientierte
die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für
des Ministeriums für Finanzen, mittelständische Betriebe oder Vorhaben der sozialen Infrastruk-
des Ministeriums für Arbeit tur oder des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen
und des Ministeriums für Bildung – für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllen.
Für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit des unter Buch-
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen stabe a genannten Vorhabens sind auch die Ergebnisse der im
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinen- Juli 2019 durch die Europäische Union beauftragten wissen-
sischen Befreiungsorganisation zugunsten der oben genannten schaftlichen Untersuchung der palästinensischen Schulbücher
Ministerien, relevant. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland behält
sich in diesem Zusammenhang vor, das „Bildungsprogramm V“
in dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch
abweichend von den Regierungsverhandlungen vom 4. Dezem-
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und
ber 2018 als bilaterales Entwicklungsvorhaben zur Förderung des
zu vertiefen,
Zugangs zu Bildungseinrichtungen auszugestalten.
in dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie- (2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es
hungen die Grundlage dieses Abkommens ist, der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der
oben genannten Ministerien zu einem späteren Zeitpunkt ermög-
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung licht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung der in Ab-
in den Palästinensischen Gebieten beizutragen, satz 1 genannten Vorhaben oder weitere Finanzierungsbeiträge
für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Be-
in Bekräftigung ihres Eintretens für die gemeinsame Vision ei- treuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu er-
nes Palästinensischen Staates, eingebettet in eine Zweistaaten- halten, findet dieses Abkommen Anwendung.
lösung als Ergebnis von Verhandlungen über den endgültigen
Status,
Artikel 2
unter Bezugnahme auf das Protokoll der Verhandlungen über (1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-
palästinensisch-deutsche Entwicklungszusammenarbeit vom träge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt wer-
4. Dezember 2018 in Ramallah – den, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die
zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbei-
sind wie folgt übereingekommen:
träge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.
Artikel 1
(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren nach
es der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge ge-
oben genannten Ministerien oder anderen gemeinsam auszu- schlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf
wählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau des 31. Dezember 2022.
(KfW) folgende Beträge zu erhalten:
(3) Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der
Finanzierungsbeiträge in Höhe von bis zu 41 Millionen Euro für oben genannten Ministerien, soweit sie nicht Empfänger der
die Vorhaben: Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche,
a) „Bildungsprogramm V“ bis zu 25 Millionen Euro; die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Finanzierungs-
verträge entstehen können, gegenüber der KfW garantieren.
b) „Förderung beruflicher Bildung II“, bis zu 3 Millionen Euro;
c) „Förderung beruflicher Bildung II“, Begleitmaßnahme bis zu Artikel 3
1 Million Euro;
Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der
d) „Abwasserentsorgung Salfeet“ bis zu 2 Millionen Euro;
oben genannten Ministerien befreit die KfW von direkten Steuern,
e) „Multisektorales Investitionsprogramm Gaza“ bis zu 10 Mil- die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung
lionen Euro, der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Verträge in den Palästinensi-
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 417
schen Gebieten erhoben werden. In diesem Zusammenhang er- men, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Be-
hobene Umsatzsteuer oder ähnliche indirekte Steuern werden teiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepu-
von der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der blik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt ge-
oben genannten Ministerien getragen. Erhobene besondere Ver- gebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen
brauchssteuern werden von der Palästinensischen Befreiungs- erforderlichen Genehmigungen.
organisation zugunsten der oben genannten Ministerien über-
nommen. Darüber hinaus befreit die Palästinensische Artikel 5
Befreiungsorganisation zugunsten der oben genannten Ministe-
rien die KfW von sonstigen öffentlichen Abgaben. (1) Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in
Kraft.
Artikel 4 (2) Die Vertragsparteien können Änderungen dieses Abkom-
mens vereinbaren.
Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der
oben genannten Ministerien überlässt bei den sich aus der Ge- (3) Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses
währung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Abkommens werden durch die Vertragsparteien gütlich im Rah-
Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Pas- men von Gesprächen beziehungsweise Verhandlungen beige-
sagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunterneh- legt.
Geschehen zu Ramallah am 17. Dezember 2019 in zwei Ur-
schriften, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache,
wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-
legung des deutschen und des arabischen Wortlauts ist der eng-
lische Wortlaut maßgebend.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Christian Clages
Für die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten
der Ministerien für Finanzen, Arbeit sowie Bildung
D r. R i a d A l M a l k i
418 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „SOS International, LLC“
(Nr. DOCPER-AS-73-08)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 23. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„SOS International, LLC“ (Nr. DOCPER-AS-73-08) geschlossen worden. Die Ver-
einbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 23. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 419
Auswärtiges Amt Berlin, 23. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Ver-
balnote Nummer 438 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 23. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundes-
republik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rah-
menvereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 29. Juni 2001, in der jeweils gel-
tenden Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten hat die Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika mit dem Unternehmen SOS International, LLC (Auftragnehmer) einen Vertrag über
die Erbringung von analytischen Dienstleistungen auf der Grundlage der beigefügten Ver-
tragsniederschrift Nummer DOCPER-AS-73-08 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Auf-
tragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach Arti-
kel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ge-
währt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen,
die folgenden Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Ver-
einigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des Beratungs- und Unterstützungsvertrags
(Advisory and Assistance Services, A&AS) umfangreiche technische und analytische
Dienstleistungen für die Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa und Afrika.
Die Dienstleistungen umfassen Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen militärischer
Zusammenarbeit, Unterstützung und Verbesserung von Strategieentwicklung, Ent-
scheidungsfindung, Management und Verwaltung, Programm- beziehungsweise Pro-
jektmanagement und -verwaltung sowie Unterstützung bei Verbesserungen im Betrieb
von Systemen wie Kommunikations- und IT-Systemen. Die Arbeitsleistung kann in
Form von Informationen, Beratung, Erarbeitung von Alternativen, Analysen, Beurteilun-
gen, Empfehlungen, Schulungen und Hilfestellung für das Unterstützungspersonal im
Arbeitsalltag erbracht werden. Die im Rahmen dieses Vertrags beschäftigten Vertrags-
arbeitnehmer steuern weder die Einsatzplanung noch die Ausführung von Plänen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass alle Beschäftigten
des Auftragnehmers vor Aufnahme ihrer Arbeit an dieser Aufgabe Schulungen und Zer-
tifizierungen durchlaufen. Der Schwerpunkt dieser Schulungen hat darin zu liegen, den
Beschäftigten des Auftragnehmers die Tatsache bewusst zu machen und sie genau
darin zu unterweisen, dass der autorisierte Arbeitsbereich für diese Aufgabe lediglich
solche Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umfassen darf, die unter
Einhaltung deutschen Rechts durchgeführt werden können. Der Auftragnehmer ergreift
alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Beschäftigten deut-
sches Recht einhalten. Zu diesem Zweck hat die Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika folgende Schritte zu unternehmen:
1.) Sie verlangt von dem Auftragnehmer eine Bestätigung, dass alle Beschäftigten des
Auftragnehmers die erforderlichen Schulungen und Zertifizierungen vollständig
durchlaufen;
2.) sie stellt sicher, dass der Auftragnehmer und alle seine Beschäftigten den Tätig-
keitsbereich und dessen Grenzen nach dem Vertrag kennen und ihnen bewusst ist,
dass Verstöße gegen deutsches Recht dazu führen können, dass der Auftragneh-
mer und seine Beschäftigten vorbehaltlich einer Notifikation und eines ordnungs-
gemäßen Verfahrens ihre Rechtsstellung nach dem NATO-Truppenstatut und alle
damit verbundenen Vorrechte verlieren;
3.) sie verlangt unverzügliche Berichte an die Vertreter der Truppen der Vereinigten
Staaten in der Bundesrepublik Deutschland über jegliches Verhalten, das eine Miss-
achtung deutschen Rechts darstellt, und
4.) sie verlangt einen monatlichen Bericht durch die Beschäftigten des Auftragnehmers
und das Programm-Management-Personal, um zu bescheinigen, dass alle im Be-
richtszeitraum durchgeführten Tätigkeiten unter Einhaltung deutschen Rechts
durchgeführt wurden.
420 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Training Specialist“ (Anhang IV Nummer 1 der Rahmenvereinbarung).
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 4, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 6 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 30. September
2019 bis 29. September 2020 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beige-
fügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regie-
rung der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 23. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 438 vom 23. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August
1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 23. April 2020 in Kraft tritt und deren
deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 421
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Raytheon Company“
(Nr. DOCPER-AS-159-01)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 23. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Raytheon Company“ (Nr. DOCPER-AS-159-01) geschlossen worden. Die Ver-
einbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 23. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
422 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Auswärtiges Amt Berlin, 23. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Ver-
balnote Nummer 400 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 23. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundes-
republik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rah-
menvereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 29. Juni 2001, in der jeweils gel-
tenden Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten hat die Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika mit dem Unternehmen Raytheon Company (Auftragnehmer) einen Vertrag über
die Erbringung von analytischen Dienstleistungen auf der Grundlage der beigefügten Ver-
tragsniederschrift Nummer DOCPER-AS-159-01 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Auf-
tragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach Arti-
kel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ge-
währt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen,
die folgenden Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Ver-
einigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt umfassende spezialisierte Unterstützung für die Durchfüh-
rung von Training und Übungen von militärischen Einheiten in einer dynamischen und
realistisch simulierten Trainingsumgebung für das gesamte Spektrum an militärischen
Einsätzen. Die Dienstleistungen umfassen Beiträge zur Entwicklung von Übungs- und
Trainingsveranstaltungen, den Betrieb von Trainingsgeräten, Simulatoren, Schießplatz-
instrumentierung, Videosystemen und Systemen zur Übungskontrolle und Datenerfas-
sung, Betrieb und Wartung bestimmter Sicherheitssysteme und Computernetzwerke
für den Schießbetrieb, Bereitstellung realistischer ziviler Darsteller auf dem Übungs-
gelände, Nachbildung von Aktivitäten von Pressediensten und sozialen Medien, Video-
produktion und -bearbeitung sowie weitere Unterstützung bei Auswertung, gemeinsa-
men Abschlussberichten und anderen Produkten für Trainingszielgruppen. Diese
Dienstleistungen unterstützen das hochwertige Training von US-, Bundeswehr- und
NATO-Truppen, was letztlich dazu beiträgt, dass diese gemeinsam Einsätze durchfüh-
ren und in künftigen Einsätzen erfolgreich sein können.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass alle Beschäftigten
des Auftragnehmers vor Aufnahme ihrer Arbeit an dieser Aufgabe Schulungen und Zer-
tifizierungen durchlaufen. Der Schwerpunkt dieser Schulungen hat darin zu liegen, den
Beschäftigten des Auftragnehmers die Tatsache bewusst zu machen und sie genau
darin zu unterweisen, dass der autorisierte Arbeitsbereich für diese Aufgabe lediglich
solche Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umfassen darf, die unter
Einhaltung deutschen Rechts durchgeführt werden können. Der Auftragnehmer ergreift
alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Beschäftigten deut-
sches Recht einhalten. Zu diesem Zweck hat die Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika folgende Schritte zu unternehmen:
1.) Sie verlangt von dem Auftragnehmer eine Bestätigung, dass alle Beschäftigten des
Auftragnehmers die erforderlichen Schulungen und Zertifizierungen vollständig
durchlaufen;
2.) sie stellt sicher, dass der Auftragnehmer und alle seine Beschäftigten den Tätig-
keitsbereich und dessen Grenzen nach dem Vertrag kennen und ihnen bewusst ist,
dass Verstöße gegen deutsches Recht dazu führen können, dass der Auftragneh-
mer und seine Beschäftigten vorbehaltlich einer Notifikation und eines ordnungs-
gemäßen Verfahrens ihre Rechtsstellung nach dem NATO-Truppenstatut und alle
damit verbundenen Vorrechte verlieren;
3.) sie verlangt unverzügliche Berichte an die Vertreter der Truppen der Vereinigten
Staaten in der Bundesrepublik Deutschland über jegliches Verhalten, das eine
Missachtung deutschen Rechts darstellt, und
4.) sie verlangt einen monatlichen Bericht durch die Beschäftigten des Auftragnehmers
und das Programm-Management-Personal, um zu bescheinigen, dass alle im Be-
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 423
richtszeitraum durchgeführten Tätigkeiten unter Einhaltung deutschen Rechts
durchgeführt wurden.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Military Planner” (Anhang I Nummer 1 der Rahmenvereinbarung), „Military Analyst”
(Anhang II Nummer 4 der Rahmenvereinbarung), „Functional Analyst” (Anhang II Num-
mer 6 der Rahmenvereinbarung) und „Training Specialist” (Anhang IV Nummer 1 der
Rahmenvereinbarung).
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 4, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 6 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 1. Mai 2019 bis
31. Oktober 2024 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beigefügt. Die Re-
gierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regierung der Ver-
einigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland die
Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 23. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 400 vom 23. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung
424 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August
1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 23. April 2020 in Kraft tritt und deren
deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“
(Nr. DOCPER-TC-07-63)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 9. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die
Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-63) geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 9. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 425
Auswärtiges Amt Berlin, 9. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der
Verbalnote Nummer 437 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 9. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-
blik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rahmen-
vereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 27. März 1998, in der jeweils gelten-
den Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die
Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts hat die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. (Auftrag-
nehmer) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer
DOCPER-TC-07-63 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem
Auftragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach
Artikel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
gewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen, die folgen-
den Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Verei-
nigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Telemedizin für Soldaten im
aktiven Dienst an entlegenen Standorten, an denen klinische Dienstleistungen ansons-
ten nicht verfügbar sind. Die erbrachten Dienstleistungen unterstützen Einführung,
Betrieb, Management, Auswertung, Modernisierung und ständige Verbesserung im Be-
reich Telemedizin im gesamten Zuständigkeitsbereich des Regional Health Command
Europe (RHCE).
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass in Bezug auf alle
Aspekte der nach dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen der Auftragnehmer und
seine Beschäftigten deutsches Recht einhalten.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Medical Services Coordinator“ und „Telecommunications System Manager“.
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 3, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mit-
glieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
426 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 23. September
2019 bis 31. Oktober 2022 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beigefügt.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundes-
republik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 9. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 437 vom 9. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959
zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 9. April 2020 in Kraft tritt und deren deutscher
und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 427
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“
(Nr. DOCPER-TC-07-64)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 9. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-64) geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 9. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
428 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Auswärtiges Amt Berlin, 9. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der
Verbalnote Nummer 440 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 9. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-
blik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rahmen-
vereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 27. März 1998, in der jeweils gelten-
den Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die
Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts hat die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. (Auftrag-
nehmer) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer
DOCPER-TC-07-64 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem
Auftragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach
Artikel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
gewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen, die folgen-
den Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Verei-
nigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Verhaltensmedizin in ver-
schiedenen militärischen Behandlungseinrichtungen des US Army Medical Command
(MEDCOM) in Europa und anderer Behörden des US-Verteidigungsministeriums mit
ähnlichen Anforderungen. Ziel ist es, einen Beitrag zu einer stabilen Belegschaft zu leis-
ten, deren Auftrag es ist, hochwertige medizinische Dienstleistungen für ein breites
Spektrum an Anspruchsberechtigten zu erbringen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass in Bezug auf alle
Aspekte der nach dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen der Auftragnehmer und
seine Beschäftigten deutsches Recht einhalten.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Certified Nurse“.
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 3, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mit-
glieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 429
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 1. September
2019 bis 31. Oktober 2020 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beigefügt.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundes-
republik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 9. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 440 vom 9. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959
zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 9. April 2020 in Kraft tritt und deren deutscher
und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
430 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“
(Nr. DOCPER-TC-07-65)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 9. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die
Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-65) geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 9. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 431
Auswärtiges Amt Berlin, 9. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der
Verbalnote Nummer 443 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 9. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-
blik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rahmen-
vereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 27. März 1998, in der jeweils gelten-
den Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die
Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts hat die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. (Auftrag-
nehmer) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer
DOCPER-TC-07-65 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem
Auftragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach
Artikel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
gewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen, die folgen-
den Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Verei-
nigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt Labordienstleistungen zur Unterstützung aller medizini-
schen Fachbereiche sowie von Maßnahmen zur Überwachung der öffentlichen Ge-
sundheit beim Militär, einschließlich der Programme des US-Verteidigungsministeriums
zur Überwachung von Magen-Darm-Erkrankungen und für Studien über Durchfaller-
krankungen bei weltweit Reisenden. Der Auftragnehmer führt Untersuchungen im Rah-
men klinischer Labortests und -studien durch.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass in Bezug auf alle
Aspekte der nach dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen der Auftragnehmer und
seine Beschäftigten deutsches Recht einhalten.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Medical Services Coordinator“.
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 3, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mit-
glieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
432 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 18. September
2019 bis 31. Oktober 2022 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beigefügt.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundes-
republik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 9. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 443 vom 9. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959
zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 9. April 2020 in Kraft tritt und deren deutscher
und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 433
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“
(Nr. DOCPER-TC-07-66)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 9. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die
Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-66) geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 9. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
434 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Auswärtiges Amt Berlin, 9. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der
Verbalnote Nummer 451 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 9. April
2020 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-
blik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rahmen-
vereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 27. März 1998, in der jeweils gelten-
den Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die
Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts hat die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. (Auftrag-
nehmer) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer
DOCPER-TC-07-66 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem
Auftragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach
Artikel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
gewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen, die folgen-
den Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Verei-
nigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt Unterstützungsdienstleistungen klinischer Pharmazeuten
und pharmazeutisch-technischer Assistenten für eine Apothekenzweigstelle mit dem
kompletten Leistungsspektrum zur Erbringung ambulanter Apothekendienste für alle
Anspruchsberechtigten im Einzugsbereich der Kaiserslautern Military Community
(KMC). Die Apothekenzweigstelle fungiert als alternative Unterstützungsstelle für die
Apotheke des zukünftigen Rhine Ordnance Barracks Medical Center (ROBMC).
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass in Bezug auf alle
Aspekte der nach dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen der Auftragnehmer und
seine Beschäftigten deutsches Recht einhalten.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Pharmacist“ und „Medical Services Coordinator“.
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 3, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mit-
glieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 435
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 26. September
2019 bis 25. September 2023 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote bei-
gefügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Arti-
kel 72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 9. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 451 vom 9. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959
zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 9. April 2020 in Kraft tritt und deren deutscher
und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
436 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“
(Nr. DOCPER-TC-07-67)
Vom 15. Mai 2020
Nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-
tober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom
18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,
1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel
vom 9. April 2020 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die
Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-67) geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 9. April 2020
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 15. Mai 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 437
Auswärtiges Amt Berlin, 9. April 2020
Verbalnote
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Ver-
balnote Nummer 450 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 9. April 2020
zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die Vereinbarung zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,
die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundes-
republik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Rah-
menvereinbarung), bewirkt durch den Notenwechsel vom 27. März 1998, in der jeweils gel-
tenden Fassung Folgendes mitzuteilen:
Zur Erbringung von Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die
Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts hat die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. (Auftrag-
nehmer) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer
DOCPER-TC-07-67 (Vertrag) geschlossen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Auf-
tragnehmer zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünstigungen nach Arti-
kel 72 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ge-
währt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des ZA-NTS zu schließen,
die folgenden Wortlaut haben soll:
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bestätigt hiermit, dass die Verei-
nigten Staaten von Amerika mit dem Auftragnehmer den beigefügten Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistungen geschlossen haben:
Der Auftragnehmer erbringt pharmazeutische Dienstleistungen zur Unterstützung der
Pharmazieabteilung beim Landstuhl Regional Medical Center. Der Auftragnehmer ver-
stärkt das aus Militärangehörigen im aktiven Dienst bestehende Personal der Pharma-
zieabteilung, um Dienstleistungen für anspruchsberechtigte Militärangehörige zu er-
bringen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt, dass in Bezug auf alle As-
pekte der nach dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen der Auftragnehmer und seine
Beschäftigten deutsches Recht einhalten.
Der Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit beziehungsweise die folgenden Tätigkeiten:
„Pharmacist“.
2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach den darin vereinbarten Rah-
menbedingungen, vor allem Nummer 3, werden dem Auftragnehmer die Befreiungen
und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des ZA-NTS gewährt.
3. Der Auftragnehmer wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten, die Mit-
glieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider tätig.
4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung genannten Bestimmun-
gen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b
des ZA-NTS, werden Beschäftigten des Auftragnehmers, deren Tätigkeit beziehungs-
weise Tätigkeiten unter Nummer 1 genannt sind, wenn sie ausschließlich für diesen
Auftragnehmer tätig sind, die gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie
Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass
die Vereinigten Staaten von Amerika solche Befreiungen und Vergünstigungen be-
schränken.
5. Für die Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen der Rahmenvereinbarung.
6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-
führung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-
tungen das deutsche Recht eingehalten wird. Ferner trifft sie alle erforderlichen Maß-
nahmen, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und
ihre Beschäftigten bei der Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen
das deutsche Recht einhalten.
7. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Vertrag ausläuft, sofern
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht mindestens zwei Wochen vor Ab-
lauf des Vertrags einen Vorschlag zur weiteren Gewährung der Befreiungen und Ver-
günstigungen in Form eines Entwurfs einer einleitenden Note erhält. In Ausnahmefällen
438 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
kann die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung des Entwurfs der
einleitenden Note noch nach dieser Frist, jedoch vor Ablauf des Vertrags, annehmen.
Erhält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag mindestens zwei
Wochen vor Ablauf des Vertrags oder nimmt sie den nach diesem Datum erhaltenen
Entwurf der einleitenden Note an, so genießen die Beschäftigten weiterhin bis zum Aus-
tausch der Noten oder bis zur endgültigen Entscheidung der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, keine Noten zu dem Vertrag auszutauschen, die nach dieser Ver-
einbarung gewährten Befreiungen und Vergünstigungen, jedoch nicht länger als zwei
Monate. Eine Zusammenfassung des Vertrags mit einer Laufzeit vom 23. September
2019 bis 31. Oktober 2021 (Memorandum for Record) ist dieser Verbalnote beigefügt.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundes-
republik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika teilt der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.
8. Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht im Einklang mit den Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung oder der vorliegenden Vereinbarung handelt, kann eine Vertrags-
partei der vorliegenden Vereinbarung diese jederzeit nach vorhergehenden Konsulta-
tionen durch Notifikation kündigen; die vorliegende Vereinbarung tritt drei Monate nach
Eingang der Notifikation bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
9. Der englische und deutsche Wortlaut dieser Vereinbarung ist gleichermaßen verbind-
lich.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1
bis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-
standen erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel
72 Absatz 4 des ZA-NTS bilden, die am 9. April 2020 in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-
tige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu
versichern.“
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika Nummer 450 vom 9. April 2020 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959
zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), die am 9. April 2020 in Kraft tritt und deren deutscher
und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020 439
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags
und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten
über die Rechtsstellung ihrer Truppen
sowie des Zusatzprotokolls hierzu
Vom 4. Juni 2020
I.
Das Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des
Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden
teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. 1998 II
S. 1338, 1340) ist nach seinem Artikel V Absatz 3 Satz 2 für
Irland* am 9. Mai 2019
nach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrach-
ten Vorbehalts
Montenegro am 26. Februar 2012
Serbien* am 3. Oktober 2015
nach Maßgabe von bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten
Vorbehalten
in Kraft getreten.
II.
Das Zusatzprotokoll vom 19. Juni 1995 zum Übereinkommen vom 19. Juni
1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen
an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechts-
stellung ihrer Truppen (BGBl. 1998 II S. 1338, 1343) ist nach seinem Artikel II
Absatz 4 für
Montenegro am 26. Februar 2012
Serbien am 3. Oktober 2015
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
8. Dezember 2010 (BGBl. 2011 II S. 198).
* Vorbehalte und Erklärungen:
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden
im Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer Sprache auf der Webseite des
Verwahrers unter https://www.state.gov/depositary-status-lists/ (NATO) einsehbar. Gleiches gilt für
die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.
Berlin, den 4. Juni 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k
440 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2020
Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln
G 1998 · PVST · Deutsche Post AG · Entgelt bezahlt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des
Internationalen Übereinkommens von 2004
zur Kontrolle und Behandlung
von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
Vom 5. Juni 2020
Das Internationale Übereinkommen vom 13. Februar 2004 zur Kontrolle und
Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BGBl. 2013 II
S. 42, 44) wird nach seinem Artikel 18 Absatz 3 für
Belarus am 23. Juni 2020
Nauru am 23. Juni 2020
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
29. Januar 2018 (BGBl. II S. 66).
Berlin, den 5. Juni 2020
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. C h r i s t o p h e E i c k