OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil II: Nr. 16 (2014)

Veröffentlicht am 02.07.2014,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten (Seite 2)

2.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Seite 5)

3.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 176 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in Bergwerken (Seite 7)

4.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 144 der Internationalen Arbeitsorganisation über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen (Seite 8)

5.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau (Seite 8)



Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.