OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil II: Nr. 24 (2012)

Veröffentlicht am 03.08.2012,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Seite 2)

2.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Seite 3)

3.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Seite 4)

4.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Seite 4)

5.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Seite 5)



Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
Seite 18S. 18
Seite 19S. 19
Seite 20S. 20
Seite 21S. 21
Seite 22S. 22
Seite 23S. 23
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.