18 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Vierte Verordnung
über die Inkraftsetzung von Änderungen
internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr*)
(Vierte Inkraftsetzungsverordnung Umweltschutz-See)
Vom 10. Januar 2001
Auf Grund Artikel 1
– des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zu (1) Die in London am 1. Juli 1999 durch Entschließung
dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Ver- MEPC. 78(43) des Ausschusses für den Schutz der
hütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Orga-
zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen nisation angenommenen Änderungen der Anlage I mit
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Septem- Änderungen der Regeln 13G und 26 sowie des IOPP-
ber 1998 (BGBl. 1998 II S. 2546), Zeugnisses und der Anlage II mit der Hinzufügung
– des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 und Abs. 2 Satz 1 der neuen Regel 16 zu dem Internationalen Überein-
Nr. 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der kommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmut-
Bekanntmachung vom 18. September 1998 (BGBl. I zung durch Schiffe und dem Protokoll von 1978 zu
S. 2986), diesem Übereinkommen (BGBl. 1982 II S. 2), zuletzt
geändert durch die Entschließung MEPC. 75(40) vom
– des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrig- 25. September 1997 (BGBl. 1999 II S. 18), werden hiermit
keiten in der Fassung der Bekanntmachung vom in Kraft gesetzt.
19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), der durch Artikel 1
Nr. 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (2) Die Entschließung wird nachstehend mit einer amt-
(BGBl. I S. 156, 340) geändert worden ist, lichen deutschen Übersetzung bekannt gemacht.
jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeits-
anpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) Artikel 2
und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
(BGBl. I S. 3288), verordnet das Bundesministerium für 2001 in Kraft. Am selben Tag tritt die Entschließung nach
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: ihrer Nummer 3 für die Bundesrepublik Deutschland in
Kraft.
*) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informations- (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an
verfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften dem die Entschließung für die Bundesrepublik Deutsch-
(ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. land außer Kraft tritt. Der Tag ist im Bundesgesetzblatt
EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden. bekannt zu geben.
Berlin, den 10. Januar 2001
Der Bund esminist er
f ü r Ve r k e h r , B a u - u n d W o h n u n g s w e s e n
Kurt Bod ew ig
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 19
Entschließung MEPC.78(43)
angenommen am 1. Juli 1999
Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978
zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
(Änderungen der Regeln 13G und 26
sowie des IOPP-Zeugnisses in Anlage I
und Hinzufügung einer neuen Regel 16
zu Anlage II von MARPOL 73/78)
Resolution MEPC.78(43)
adopted on 1 July 1999
Amendments to the Annex of the Protocol of 1978
Relating to the International Convention for the Prevention
of Pollution from Ships, 1973
(Amendments to regulations 13G and 26
and IOPP Certificate of Annex I
and addition of new regulation 16
to Annex II of MARPOL 73/78)
Résolution MEPC.78(43)
adoptée le 1er juillet 1999
Amendements à l’Annexe du Protocole de 1978
relatif à la Convention internationale de 1973
pour la prévention de la pollution par les navires
(Amendements aux règles 13G et 26
et au Certificat IOPP de l’Annexe I
et adjonction d’une nouvelle règle 16
à l’Annexe II de MARPOL 73/78)
(Übersetzung)
The Marine Environment Protection Le Comité de la protection du milieu Der Ausschuss für den Schutz der
Committee, marin, Meeresumwelt –
Recalling article 38(a) of the Convention Rappelant l’article 38 a) de la Convention gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des
on the International Maritime Organization portant création de l’Organisation maritime Übereinkommens über die Internationale
concerning the function of the Committee internationale qui a trait aux fonctions Seeschifffahrts-Organisation betreffend die
conferred upon it by international conven- conférées au Comité aux termes des Aufgaben, die dem Ausschuss durch inter-
tions for the prevention and control of conventions internationales pour la préven- nationale Übereinkommen zur Verhütung
marine pollution, tion de la pollution des mers et la lutte und Bekämpfung der Meeresverschmut-
contre celle-ci, zung übertragen werden;
Noting article 16 of the International Notant l’article 16 de la Convention inter- im Hinblick auf Artikel 16 des Internatio-
Convention for the Prevention of Pollution nationale de 1973 pour la prévention de la nalen Übereinkommens von 1973 zur Ver-
from Ships, 1973 (hereinafter referred to as pollution par les navires (ci-après dénom- hütung der Meeresverschmutzung durch
the “1973 Convention”) and article VI of mée la «Convention de 1973») et l’article VI Schiffe (im Folgenden als „Übereinkommen
the Protocol of 1978 relating to the Interna- du Protocole de 1978 relatif à la Conven- von 1973“ bezeichnet) sowie auf Artikel VI
tional Convention for the Prevention of Pol- tion internationale de 1973 pour la préven- des Protokolls von 1978 zu dem Internatio-
lution from Ships, 1973 (hereinafter re- tion de la pollution par les navires (ci-après nalen Übereinkommen von 1973 zur Ver-
ferred to as the “1978 Protocol”) which to- dénommée le «Protocole de 1978») qui hütung der Meeresverschmutzung durch
gether specify the amendment procedure définissent la procédure d’amendement du Schiffe (im Folgenden als „Protokoll von
of the 1978 Protocol and confer upon the Protocole de 1978 et confèrent à l’organe 1978“ bezeichnet), in denen das Ände-
appropriate body of the Organization the compétent de l’Organisation les fonctions rungsverfahren für das Protokoll von 1978
function of considering and adopting ayant trait à l’examen et à l’adoption festgelegt und dem zuständigen Gremium
amendments to the 1973 Convention, as d’amendements à la Convention de 1973, der Organisation die Aufgabe der Prüfung
modified by the 1978 Protocol (MARPOL telle que modifiée par le Protocole de 1978 von Änderungen des Übereinkommens von
73/78), (MARPOL 73/78), 1973 in der durch das Protokoll von 1978
geänderten Fassung (MARPOL 73/78) so-
wie die Beschlussfassung darüber über-
tragen wird;
20 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Having considered the proposed amend- Ayant examiné les propositions d’amen- nach Prüfung der vorgeschlagenen Än-
ments to make existing oil tankers between dements visant à ce que les pétroliers exis- derungen, wonach für vorhandene Öltank-
20,000 and 30,000 tons deadweight carry- tants d’un port en lourd compris entre schiffe mit einer Tragfähigkeit zwischen
ing persistent product oil subject to the 20 000 et 30 000 tonnes qui transportent 20 000 und 30 000 Tonnen, die beständige
same construction requirements for crude des produits pétroliers persistants soient Ölprodukte befördern, dieselben Bauvor-
oil tankers and the proposed amendments soumis aux mêmes prescriptions en matiè- schriften gelten sollen wie für Rohöltank-
to the Supplement of the International Oil re de construction que les transporteurs de schiffe, sowie nach Prüfung der vorge-
Pollution Prevention Certificate (IOPP Cer- pétrole brut ainsi que les propositions schlagenen Änderungen des Nachtrags
tificate), d’amendements au Supplément au Certifi- zum Internationalen Zeugnis über die Ver-
cat international de prévention de la pollu- hütung der Ölverschmutzung (IOPP-Zeug-
tion par les hydrocarbures (Certificat IOPP), nis);
Having also considered the proposed Ayant également examiné les proposi- sowie nach Prüfung der vorgeschlage-
amendments to regulation 26 of Annex I tions d’amendements à la règle 26 de nen Änderungen von Regel 26 der Anlage I
and the proposed new regulation 16 of l’Annexe I et le projet de nouvelle règle 16 sowie der vorgeschlagenen neuen Regel 16
Annex II of MARPOL 73/78, de l’Annexe II de MARPOL 73/78, der Anlage II von MARPOL 73/78 –
1. adopts, in accordance with article 16(2)(d) 1. adopte, conformément à l’article 16 2) d) 1. beschließt nach Artikel 16 Absatz 2
of the 1973 Convention, the amend- de la Convention de 1973, les amende- Buchstabe d des Übereinkommens von
ments to Annexes I and II of MARPOL ments aux Annexes I et II de MARPOL 1973 die Änderungen der Anlagen I und II
73/78, the text of which is set out at 73/78 dont le texte figure en annexe à la von MARPOL 73/78, deren Wortlaut in
Annex to the present resolution; présente résolution; der Anlage dieser Entschließung wie-
dergegeben ist;
2. determines, in accordance with article 2. décide, conformément à l’article 16 2) f) 2. bestimmt nach Artikel 16 Absatz 2
16(2)(f)(iii) of the 1973 Convention, that iii) de la Convention de 1973, que ces Buchstabe f Ziffer iii des Übereinkom-
the amendments shall be deemed to amendements seront réputés avoir été mens von 1973, dass die Änderungen
have been accepted on 1 July 2000, acceptés le 1er juillet 2000 à moins que, als am 1. Juli 2000 angenommen gel-
unless prior to the date, not less than avant cette date, une objection n’ait été ten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt
one-third of the Parties or the Parties communiquée à l’Organisation par un mindestens ein Drittel der Vertragspar-
the combined merchant fleets of which tiers au moins des Parties ou par des teien oder aber Vertragsparteien, deren
constitute not less than 50 per cent of Parties dont les flottes marchandes Handelsflotten insgesamt mindestens
the gross tonnage of the world’s mer- représentent au total au moins 50 % du fünfzig vom Hundert des Bruttoraum-
chant fleet, have communicated to the tonnage brut de la flotte mondiale des gehalts der Welthandelsflotte ausma-
Organization their objections to the navires de commerce; chen, der Organisation ihren Einspruch
amendments; gegen die Änderungen übermittelt
haben;
3. invites the Parties to note that, in accor- 3. invite les Parties à noter que, en appli- 3. fordert die Vertragsparteien auf, zur
dance with article 16(2)(g)(ii) of the 1973 cation de l’article 16 2) g) ii) de la Con- Kenntnis zu nehmen, dass die Ände-
Convention, the amendments shall vention de 1973, les amendements rungen nach Artikel 16 Absatz 2 Buch-
enter into force on 1 January 2001 upon entreront en vigueur le 1er janvier 2001, stabe g Ziffer ii des Übereinkommens
their acceptance in accordance with après avoir été acceptés conformé- von 1973 nach ihrer Annahme gemäß
paragraph 2 above; ment à la procédure décrite au para- Nummer 2 dieser Entschließung am
graphe 2 ci-dessus; 1. Januar 2001 in Kraft treten;
4. requests the Secretary-General, in con- 4. prie le Secrétaire général, conformé- 4. ersucht den Generalsekretär, nach Arti-
formity with article 16(2)(e) of the 1973 ment à l’article 16 2) e) de la Convention kel 16 Absatz 2 Buchstabe e des Über-
Convention, to transmit to all Parties to de 1973, de communiquer à toutes les einkommens von 1973 allen Vertrags-
MARPOL 73/78 certified copies of the Parties à MARPOL 73/78 des copies parteien von MARPOL 73/78 beglau-
present resolution and the text of the certifiées conformes de la présente bigte Abschriften der Entschließung
amendments contained in the Annex; résolution et du texte des amende- und des Wortlauts der in der Anlage
and ments joint en annexe; et enthaltenen Änderungen zuzuleiten;
5. requests further the Secretary-General 5. prie en outre le Secrétaire général de 5. ersucht den Generalsekretär ferner, den
to transmit to the Members of the Orga- communiquer des exemplaires de la Mitgliedern der Organisation, die nicht
nization which are not Parties to résolution et de son annexe aux Vertragsparteien von MARPOL 73/78
MARPOL 73/78 copies of the resolution Membres de l’Organisation qui ne sont sind, Abschriften der Entschließung
and its Annex. pas Parties à MARPOL 73/78. und ihrer Anlage zuzuleiten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 21
Anlage
Änderungen
der Anlagen I und II von MARPOL 73/78
I. Änderungen der Anlage I von MARPOL 73/78
Änderungen von Regel 13G
1. Der bisherige Wortlaut von Absatz 1 Buchstabe a wird durch nachstehenden Wortlaut
ersetzt:
„(1) Diese Regel
a) findet Anwendung
i) auf Öltankschiffe von 20 000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit, die Rohöl, Heizöl,
schweres Dieselöl oder Schmieröl als Ladung befördern, und
ii) auf Öltankschiffe von 30 000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit, die nicht unter die
Aufzählung in Ziffer i fallen,
wenn deren Bauauftrag, Kiellegung oder Ablieferung vor den in Regel 13F Absatz 1
genannten Daten liegen; und“.
2. Der bisherige Wortlaut von Absatz 2 wird durch nachstehenden Wortlaut ersetzt:
„(2) Die Vorschriften dieser Regel treten am 6. Juli 1995 in Kraft; jedoch treten abwei-
chend hiervon die Vorschriften von Absatz 1 Buchstabe a, die für Öltankschiffe von
20 000 und mehr, jedoch weniger als 30 000 Tonnen Tragfähigkeit gelten, die Heizöl,
schweres Dieselöl oder Schmieröl als Ladung befördern, am 1. Januar 2003 in Kraft.“
3. Nach dem Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 gelten nachstehende Begriffsbestimmun-
gen:
a) Der Ausdruck „schweres Dieselöl“ bezeichnet Schiffsdieselkraftstoff mit Ausnahme
der Destillate, von denen bei Anwendung des von der Organisation anerkannten
Prüfverfahrens1) mehr als 50 Volumenprozente bei einer Temperatur von höchstens
340 °C destillieren.
b) Der Ausdruck „Heizöl“ bezeichnet schwere Destillate oder Rückstände aus Rohöl
oder aber Gemische solcher Stoffe, die zur Verwendung als Brennstoff zur Erzeu-
gung von Wärme oder Energie bestimmt sind und deren Zusammensetzung der
von der Organisation anerkannten Spezifikation2) gleichwertig ist.“
Änderungen der Regel 26
4. Nach dem bisherigen Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 hinzugefügt:
„(3) Bei Schiffen, für die auch Regel 16 von Anlage II gilt, kann dieser Plan mit dem
nach Regel 16 von Anlage II vorgeschriebenen bordeigenen Notfallplan für Meeresver-
schmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe zusammengefasst werden. In einem
derartigen Fall wird ein solcher Plan als „Bordeigener Notfallplan für Meeresver-
schmutzungen“ bezeichnet.“
II. Änderungen des IOPP-Zeugnisses nach Anlage I von MARPOL 73/78
1 Änderungen des Nachtrags zum IOPP-Zeugnis (Formblatt A)
Die bisherigen Punkte 2.4 bis 3.2 werden durch nachstehenden Wortlaut ersetzt:
„2.4 Zulassungsnormen3):
2.4.1 Die Separator- oder Filteranlage
.1 ist nach Entschließung A.393(X) zugelassen worden w“
.2 ist nach Entschließung MEPC.60(33) zugelassen worden w“
.3 ist nach Entschließung A.233(VII) zugelassen worden w“
.4 ist nach nationalen Normen zugelassen worden, die nicht w“
auf Entschließung A.393(X) oder A.233(VII) beruhen
.5 ist nicht zugelassen worden. w“
1) Es wird auf das Standard-Prüfverfahren der American Society for Testing and Materials (ASTM) mit der Bezeichnung
D86 verwiesen.
2) Es wird auf die Spezifikation der American Society for Testing and Materials (ASTM) für Heizöl Nr. 4 oder schwerere
Heizöle mit der Bezeichnung D396 verwiesen.
3) Es wird auf die von der Organisation am 14. November 1977 mit Entschließung A.393(X) angenommene Empfehlung
über die internationalen Leistungs- und Prüfungsanforderungen für Öl-Wasser-Separatoranlagen und Ölgehaltsmess-
geräte verwiesen, welche die Entschließung A.233(VII) ersetzt hat; siehe die IMO-Veröffentlichung mit der Bestell-
nummer IMO-608. Des Weiteren wird auf die vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt mit Entschließung
MEPC.60(33) angenommenen Richtlinien und Leistungsmerkmale für Anlagen zur Verhütung der Meeresverschmut-
zung durch Bilgenwasser aus Maschinenräumen verwiesen, mit deren Inkrafttreten am 6. Juli 1993 die Entschließun-
gen A.393(X) und A.444(XI) ersetzt worden sind; siehe die IMO-Veröffentlichung mit der Bestellnummer IMO-646.
22 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
2.4.2 Die Zusatzeinrichtung ist nach Entschließung A.444(XI) w“
zugelassen worden.
2.4.3 Das Ölgehaltsmessgerät
.1 ist nach Entschließung A.393(X) zugelassen worden w“
.2 ist nach Entschließung MEPC.60(33) zugelassen worden. w“
2.5 Der maximale Durchfluss des Systems beträgt … m3/h.
2.6 Befreiung von der Anwendung der Regel 16:
2.6.1 Nach Regel 16 Absatz 3 Buchstabe a wird das Schiff von der w“
Anwendung von Regel 16 Absatz 1 bzw. Absatz 2 befreit. Das
Schiff wird ausschließlich eingesetzt auf Reisen innerhalb eines
oder mehrerer Sondergebiete, nämlich: …………………………
2.6.2 Das Schiff ist mit dem (den) folgenden Sammeltank(s) für das w“
Zurückbehalten des gesamten ölhaltigen Bilgenwassers an Bord
ausgerüstet:
Tank- Tankanordnung Fassungsvermögen
bezeichnung (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
……………… (m3)
3 Vorrichtungen für das Zurückbehalten und die Beseitigung von Ölrückständen (Öl-
schlamm) (Regel 17) sowie Sammeltank(s) für Bilgenwasser4)
3.1 Das Schiff ist mit folgenden Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) ausgestattet:
Tank- Tankanordnung Fassungsvermögen
bezeichnung (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
……………… (m3)
3.2 Vorrichtungen, die zusätzlich zu den Ölschlammtanks für die Beseitigung von
Rückständen vorgesehen sind:
3.2.1 Verbrennungsanlage für Ölrückstände; Durchsatz … l/h w“
3.2.2 für die Verbrennung von Ölrückständen geeigneter Hilfskessel w“
3.2.3 Tank(s) zum Mischen von Ölrückständen mit Brennstoff; w“
Fassungsvermögen … m3
3.2.4 andere zulässige Vorrichtungen: …………………………………… w“
3.3 Das Schiff ist mit dem (den) folgenden Sammeltank(s) für das Zurückbehalten ölhal-
tigen Bilgenwassers an Bord ausgerüstet:
Tank- Tankanordnung Fassungsvermögen
bezeichnung (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
……………… (m3) “
4) Da Sammeltank(s) für Bilgenwasser im Übereinkommen nicht vorgeschrieben sind, sind Eintragungen in der Tabelle
zu Punkt 3.3 freiwillig.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 23
2 Änderungen des Nachtrags zum IOPP-Zeugnis (Formblatt B)
2.1 Nach dem bisherigen Punkt 1.11.2 wird nachstehender Wortlaut hinzugefügt:
„1.11.2a Produktentankschiff, das weder Heizöl noch schweres w“
Dieselöl nach der Begriffsbestimmung in Regel 13G
Absatz 2a noch Schmieröl befördert.
2.2 Die bisherigen Punkte 2.4 bis 3.2 werden durch nachstehenden Wortlaut ersetzt:
„2.4 Zulassungsnormen5):
2.4.1 Die Separator- oder Filteranlage
.1 ist nach Entschließung A.393(X) zugelassen worden w“
.2 ist nach Entschließung MEPC.60(33) zugelassen worden w“
.3 ist nach Entschließung A.233(VII) zugelassen worden w“
.4 ist nach nationalen Normen zugelassen worden, die nicht w“
auf Entschließung A.393(X) oder A.233(VII) beruhen
.5 ist nicht zugelassen worden. w“
2.4.2 Die Zusatzeinrichtung ist nach Entschließung A.444(XI) w“
zugelassen worden.
2.4.3 Das Ölgehaltsmessgerät
.1 ist nach Entschließung A.393(X) zugelassen worden w“
.2 ist nach Entschließung MEPC.60(33) zugelassen worden. w“
2.5 Der maximale Durchfluss des Systems beträgt … m3/h.
2.6 Befreiung von der Anwendung der Regel 16:
2.6.1 Nach Regel 16 Absatz 3 Buchstabe a wird das Schiff von der w“
Anwendung von Regel 16 Absatz 1 bzw. Absatz 2 befreit. Das
Schiff wird ausschließlich eingesetzt auf Reisen innerhalb eines
oder mehrerer Sondergebiete, nämlich: …………………………
2.6.2 Das Schiff ist mit dem (den) folgenden Sammeltank(s) für das w“
Zurückbehalten des gesamten ölhaltigen Bilgenwassers an Bord
ausgerüstet:
Tank- Tankanordnung Fassungs-
bezeichnung vermögen (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
…………… (m3)
2.6.3 Anstatt des/der Sammeltanks ist das Schiff mit Vorrichtungen w“
zum Umpumpen des Bilgenwassers in den Sloptank ausgestattet.
3 Vorrichtungen für das Zurückbehalten und die Beseitigung von Ölrückständen
(Ölschlamm) (Regel 17) sowie Sammeltank(s) für Bilgenwasser6)
3.1 Das Schiff ist mit folgenden Tanks für Ölrückstände (Ölschlamm) ausgestattet:
Tank- Tankanordnung Fassungs-
bezeichnung vermögen (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
…………… (m3)
5) Es wird auf die von der Organisation am 14. November 1977 mit Entschließung A.393(X) angenommene Empfehlung
über die internationalen Leistungs- und Prüfungsanforderungen für Öl-Wasser-Separatoranlagen und Ölgehaltsmess-
geräte verwiesen, welche die Entschließung A.233(VII) ersetzt hat; siehe die IMO-Veröffentlichung mit der Bestell-
nummer IMO-608. Des Weiteren wird auf die vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt mit Entschließung
MEPC.60(33) angenommenen Richtlinien und Leistungsmerkmale für Anlagen zur Verhütung der Meeresverschmut-
zung durch Bilgenwasser aus Maschinenräumen verwiesen, mit deren Inkrafttreten am 6. Juli 1993 die Entschließun-
gen A.393(X) und A.444(XI) ersetzt worden sind; siehe die IMO-Veröffentlichung mit der Bestellnummer IMO-646.
6) Da Sammeltank(s) für Bilgenwasser im Übereinkommen nicht vorgeschrieben sind, sind Eintragungen in der Tabelle
zu Punkt 3.3 freiwillig.
24 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
3.2 Vorrichtungen, die zusätzlich zu den Ölschlammtanks für die Beseitigung von
Rückständen vorgesehen sind:
3.2.1 Verbrennungsanlage für Ölrückstände; Durchsatz … l/h w“
3.2.2 für die Verbrennung von Ölrückständen geeigneter Hilfskessel w“
3.2.3 Tank(s) zum Mischen von Ölrückständen mit Brennstoff; w“
Fassungsvermögen … m3
3.2.4 andere zulässige Vorrichtungen: …………………………………… w“
3.3 Das Schiff ist mit dem (den) folgenden Sammeltank(s) für das Zurückbehalten
ölhaltigen Bilgenwassers an Bord ausgerüstet:
Tank- Tankanordnung Fassungs-
bezeichnung vermögen (m3)
Spanten Lage in der
von – bis Schiffsquer-
richtung
Gesamtfassungs-
vermögen
…………… (m3) “
2.3 Nach dem bisherigen Punkt 5.7.2 wird nachstehender Wortlaut hinzugefügt:
„5.7.3 Das Schiff muss nach den Vorschriften der Regel 25A w“
gebaut sein und entspricht diesen Vorschriften.
5.7.4 Informationen und Angaben nach Regel 25A für Tank- w“
Massengutschiffe sind in schriftlicher und von der
Verwaltung genehmigter Form an Bord vorhanden.
2.4 Der bisherige Punkt 5.8.4 wird durch nachstehenden Wortlaut ersetzt:
„5.8.4 Das Schiff unterliegt der Regel 13G;
.1 es muss spätestens am …………… der Regel 13F ent- w“
sprechen
.2 es ist so angeordnet, dass folgende Tanks oder Räume w“
nicht zur Beförderung von Öl benutzt werden: …………
…………………………………………………………………
.3 es hat eine Anerkennung nach Regel 13G Absatz 7 und w“
Entschließung MEPC.64(36) erhalten
.4 es führt das am …………… genehmigte Betriebshandbuch w“
nach Entschließung MEPC.64(36) mit.
III. Änderungen der Anlage II von MARPOL 73/78
Nach der bisherigen Regel 15 wird folgende neue Regel 16 hinzugefügt:
„Regel 16
Bordeigener Notfallplan
für Meeresverschmutzungen durch
schädliche flüssige Stoffe
(1) Jedes Schiff mit einem Bruttoraumgehalt von 150 und mehr, für das ein Zeugnis
über die Eignung für die Beförderung von schädlichen flüssigen Stoffen als Massengut
ausgestellt worden ist, muss einen von der Verwaltung genehmigten „Bordeigenen Not-
fallplan für Meeresverschmutzungen durch schädliche flüssige Stoffe“ mitführen. Diese
Vorschrift findet Anwendung auf alle davon betroffenen Schiffe nicht später als dem
1. Januar 2003.
(2) Ein solcher Plan hat den von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien7) zu ent-
sprechen und muss in einer oder mehreren Arbeitssprachen verfasst sein, die vom Kapitän
und den Schiffsoffizieren verstanden wird. Der Plan muss mindestens Folgendes ent-
halten:
a) das vom Kapitän oder von sonstigen für das Schiff verantwortlichen Personen für die
Meldung eines Verschmutzungsereignisses im Zusammenhang mit schädlichen flüssi-
gen Stoffen zu befolgende Verfahren, das in Artikel 8 und im Protokoll I dieses Über-
einkommens vorgeschrieben ist und sich auf die von der Organisation ausgearbeiteten
Richtlinien stützt 8);
7) Es wird auf die „Richtlinien für die Erstellung bordeigener Notfallpläne für Meeresverschmutzungen durch Öl und/
oder schädliche flüssige Stoffe“ verwiesen.
8) Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.851(20) beschlossenen „Allgemeinen Grundsätze für
Schiffsmeldesysteme und Schiffsmeldevorschriften einschließlich der Richtlinien für die Meldung von Ereignissen im
Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, Schadstoffen und/oder Meeresschadstoffen“ verwiesen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 25
b) ein Verzeichnis der Behörden oder Personen, mit denen bei einem Verschmutzungs-
ereignis im Zusammenhang mit schädlichen flüssigen Stoffen Verbindung aufzuneh-
men ist;
c) eine ausführliche Beschreibung der von den Personen an Bord sofort zu treffenden
Maßnahmen, um das Einleiten von schädlichen flüssigen Stoffen nach dem Ereignis zu
verringern oder zu überwachen;
d) die Verfahren und die Verbindungsstelle an Bord für die Koordinierung der an Bord zu
treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung mit gesamtstaatlichen
und kommunalen Behörden.
(3) Bei Schiffen, für die auch Regel 26 von Anlage I gilt, kann dieser Plan mit dem nach
Regel 26 von Anlage I vorgeschriebenen bordeigenen Notfallplan für Ölverschmutzungen
zusammengefasst werden. In einem derartigen Fall wird ein solcher Plan als „Bordeigener
Notfallplan für Meeresverschmutzungen“ bezeichnet.“
26 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Annex
Amendments
to Annexes I and II of MARPOL 73/78
I Amendments to Annex I of MARPOL 73/78
Amendments to regulation 13G
1 The existing text of paragraph (1) (a) is replaced by the following:
“(1) This regulation shall:
(a) apply to
(i) oil tankers of 20,000 tons deadweight and above carrying crude oil, fuel oil,
heavy diesel oil or lubricating oil as cargo; and
(ii) oil tankers of 30,000 tons deadweight and above other than those referred to in
subparagraph (i),
which are contracted, the keels of which are laid, or which are delivered before the
dates specified in regulation 13F(1) of this Annex; and”.
2 The existing text of paragraph (2) is replaced by the following:
“(2) The requirements of this regulation shall take effect as from 6 July 1995, except
that the requirements of paragraph (1) (a) applicable to oil tankers of 20,000 tons dead-
weight and above but less than 30,000 tons deadweight carrying fuel oil, heavy diesel
oil or lubricating oil as cargo shall take effect as from 1 January 2003.”
3 The following new paragraph (2bis) is inserted after paragraph (2):
“(2bis) For the purpose of paragraphs (1) and (2) of this regulation:
(a) “Heavy diesel oil” means marine diesel oil, other than those distillates of which
more than 50 per cent by volume distils at a temperature not exceeding 340 °C
when tested by the method acceptable to the Organization.1)
(b) “Fuel oil” means heavy distillates or residues from crude oil or blends of such mate-
rials intended for use as a fuel for the production of heat or power of a quality equiv-
alent to the specification acceptable to the Organization.2)”
Amendments to regulation 26
4 The following new paragraph (3) is added after the existing paragraph (2):
“(3) In the case of ships to which regulation 16 of Annex II of the Convention also
apply, such a plan may be combined with the shipboard marine pollution emergency
plan for noxious liquid substances required under regulation 16 of Annex II of the Con-
vention. In this case, the title of such a plan shall be “Shipboard marine pollution emer-
gency plan”.”
II Amendments to the IOPP Certificate under Annex I of MARPOL 73/78
1 Amendments to the Supplement to the IOPP Certificate (Form A)
The existing paragraphs 2.4 to 3.2 is replaced by the following:
“2.4 Approval Standards3):
2.4.1 The separating/filtering equipment:
.1 has been approved in accordance with resolution A.393(X) w“
.2 has been approved in accordance with resolution MEPC.60(33) w“
.3 has been approved in accordance with resolution A.233(VII) w“
.4 has been approved in accordance with national standards w“
not based upon resolution A.393(X) or A.233(VII)
.5 has not been approved. w“
2.4.2 The process unit has been approved in accordance with w“
resolution A.444(XI).
2.4.3 The oil content meter:
.1 has been approved in accordance with resolution A.393(X) w“
.2 has been approved in accordance with resolution MEPC.60(33). w“
1) Refer to the American Society for Testing and Materials’ Standard Test Method (Designation D86).
2) Refer to the American Society for Testing and Materials’ Specification for Number Four Fuel Oil (Designation D396) or
heavier.
3) Refer to Recommendation on international performance and test specifications of oily-water separating equipment
and oil content meters adopted by the Organization on 14 November 1977 by resolution A.393(X), which superseded
resolution A.233(VII); see IMO sales publication IMO-608E. Further reference is made to the Guidelines and specifi-
cations for pollution prevention equipment for machinery space bilges adopted by the Marine Environment Protection
Committee of the Organization by resolution MEPC.60(33), which, effective on 6 July 1993, superseded resolutions
A.393(X) and A.444(XI); see IMO sales publication IMO-646E.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 27
2.5 Maximum throughput of the system is … m3/h.
2.6 Waiver of regulation 16:
2.6.1 The requirements of regulation 16(1) and 16(2) are waived in w“
respect of the ship in accordance with regulation 16(3)(a).
The ship is engaged exclusively on voyages within special
area(s): ……………………………………………………………
2.6.2 The ship is fitted with holding tank(s) for the total retention on w“
board of all oily bilge water as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
……………… (m3)
3 Means for retention and disposal of oil residues (sludge) (regulation 17) and bilge
water holding tank(s)4)
3.1 The ship is provided with oil residue (sludge) tanks as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
……………… (m3)
3.2 Means for the disposal of residues in addition to the provisions of sludge tanks:
3.2.1 Incinerator for oil residues, capacity … l/h w“
3.2.2 Auxiliary boiler suitable for burning oil residues w“
3.2.3 Tank for mixing oil residues with fuel oil, capacity … m3 w“
3.2.4 Other acceptable means: …………………………………… w“
3.3 The ship is fitted with holding tank(s) for the retention on board of oily bilge water
as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
……………… (m3) ”
2 Amendments to the Supplement to the IOPP Certificate (Form B)
2.1 The following is added after the existing paragraph 1.11.2:
“1.11.2bis Product carrier not carrying fuel oil or heavy diesel oil w”
as referred to in regulation 13G(2bis), or lubricating oil.
2.2 The existing paragraphs 2.4 to 3.2 is replaced by the following:
“2.4 Approval Standards5):
2.4.1 The separating/filtering equipment:
4) Bilge water holding tank(s) are not required by the Convention, entries in the table under paragraph 3.3 are voluntary.
5) Refer to Recommendation on international performance and test specifications of oily-water separating equipment
and oil content meters adopted by the Organization on 14 November 1977 by resolution A.393(X), which superseded
resolution A.233(VII); see IMO sales publication IMO-608E. Further reference is made to the Guidelines and specifi-
cations for pollution prevention equipment for machinery space bilges adopted by the Marine Environment Protection
Committee of the Organization by resolution MEPC.60(33), which, effective on 6 July 1993, superseded resolutions
A.393(X) and A.444(XI); see IMO sales publication IMO-646E.
28 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
.1 has been approved in accordance with resolution A.393(X) w“
.2 has been approved in accordance with resolution MEPC.60(33) w“
.3 has been approved in accordance with resolution A.233(VII) w“
.4 has been approved in accordance with national standards w“
not based upon resolution A.393(X) or A.233(VII)
.5 has not been approved. w“
2.4.2 The process unit has been approved in accordance with w“
resolution A.444(XI).
2.4.3 The oil content meter:
.1 has been approved in accordance with resolution A.393(X) w“
.2 has been approved in accordance with resolution MEPC.60(33). w“
2.5 Maximum throughput of the system is … m3/h.
2.6 Waiver of regulation 16:
2.6.1 The requirements of regulation 16(1) and 16(2) are waived in w“
respect of the ship in accordance with regulation 16(3)(a).
The ship is engaged exclusively on voyages within special
area(s): ……………………………………………………………
2.6.2 The ship is fitted with holding tank(s) for the total retention on w“
board of all oily bilge water as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
…………… (m3)
2.6.3 In lieu of the holding tank(s) the ship is provided with arrange- w“
ments to transfer bilge water to the slop tank.
3 Means for retention and disposal of oil residues (sludge) (regulation 17) and
bilge water holding tank(s)6)
3.1 The ship is provided with oil residue (sludge) tanks as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
…………… (m3)
3.2 Means for the disposal of residues in addition to the provisions of sludge tanks:
3.2.1 Incinerator for oil residues, capacity … l/h w“
3.2.2 Auxiliary boiler suitable for burning oil residues w“
3.2.3 Tank for mixing oil residues with fuel oil, capacity … m3 w“
3.2.4 Other acceptable means: …………………………………… w“
3.3 The ship is fitted with holding tank(s) for the retention on board of oily bilge
water as follows:
Tank Tank location Volume
identification (m3)
Frames Lateral
(from) – (to) position
Total
volume
…………… (m3) ”
6) Bilge water holding tank(s) are not required by the Convention, entries in the table under paragraph 3.3 are voluntary.
G 1998
Bundesgesetzblatt
Teil II
Jahrgang 2000
–– Seite 1 bis 1576 ––
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH.
I
Der Jahrgang 2000 umfasst die Nummern 1 bis 38
Hinweise für das Einbinden
Diesem Titelblatt folgt die Zeitliche Übersicht für das Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 2000.
Das Sachverzeichnis zum Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 2000, wird hinter der Nummer 38
eingebunden.
Nicht eingebunden werden folgende Beilagen und Anlageband*):
– Hinweis in Ausgabe Nr. 4 vom 7. Februar 2000
Fundstellennachweis B, Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge zur Vorbereitung und
Herstellung der Einheit Deutschlands
– zur Ausgabe Nr. 22 vom 20. Juli 2000
Zeitliche Übersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 2000
– zur Ausgabe Nr. 29 vom 22. September 2000
ECE-Regelung Nr. 107.
*) Innerhalb des Abonnements werden die Beilagen und der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedin-
gungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von
wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen
Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Verordnungen können nach dem Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432), auch im Bundesanzeiger
oder in den in diesem Gesetz vorgesehenen Amtsblättern verkündet werden.
Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn
Die bisher erschienenen Jahrgänge (1949/50 in einem Band) sowie einzelne Nummern können von der
Bundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn, bezogen werden.
Bundesgesetzblatt · Teil II
Zeitliche Übersicht
Jahrgang 2000
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
1999
24. 9. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 II/1
12. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer
Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen
Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 II/1
12. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über weiträumige grenz-
überschreitende Luftverunreinigung und des Protokolls vom 28. September 1984 hierzu
betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der
Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in
Europa (EMEP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 II/1
12. 11. 1999 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung von 1997 des Montrealer Protokolls
über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 II/1
12. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung einer
Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 II/1
15. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale
Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren 14 II/1
16. 11. 1999 Bekanntmachung zu dem deutsch-belgischen Vertrag über eine Berichtigung der deutsch-
belgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen 15 II/1
16. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 II/1
17. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
(Umweltkriegsübereinkommen) 16 II/1
17. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsangehörig-
keit verheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 II/1
17. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . . . 17 II/1
17. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und
Befreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 II/1
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Zivil-
prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 II/1
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
sichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 II/1
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie des Protokolls
zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 II/1
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 II/1
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Inter-
nationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 II/1
IV Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
18. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 II/1
22. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . . 21 II/1
22. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 22 II/1
22. 11. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . 22 II/1
1. 12. 1999 Bekanntmachung des deutsch-slowenischen Abkommens über den grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 II/1
2. 12. 1999 Bekanntmachung des deutsch-chinesischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 II/1
6. 12. 1999 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens von 1992 über den Schutz der
Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 II/1
8. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete,
insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung 24 II/1
8. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des Weltpostvereins . . . . 32 II/1
9. 12. 1999 Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen
über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 II/1
9. 12. 1999 Bekanntmachung der deutsch-srilankischen Vereinbarung zur Änderung der deutsch-
srilankischen Abkommen vom 9. Mai 1980 und vom 16. Mai 1997 über Finanzielle
Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 II/1
12. 12. 1999 Bekanntmachung des deutsch-ugandischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 66 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der
wandernden wild lebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
vom 7. Oktober 1998 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das
Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Choctaw Management/Services
Enterprise“ sowie über das Außerkrafttreten der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „ The
Chesapeake Center, Inc.“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
vom 10. Juni 1999 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das
Unternehmen „ Choctaw Management/Services Enterprise“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 II/1
13. 12. 1999 Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über die gegenseitige Einräumung
von Eigentum an Grundstücken für die Zwecke der diplomatischen Vertretungen beider
Staaten in Warschau und Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 II/2
14. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutz-
übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 II/1
14. 12. 1999 Bekanntmachung der deutsch-srilankischen Vereinbarung zur Änderung des deutsch-srilan-
kischen Abkommens vom 21. Mai 1998 über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 II/1
16. 12. 1999 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-französischen
Abkommens über die Gründung einer Deutsch-Französischen Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . 43 II/1
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-armenischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-aserbaidschanischen
Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-belarussischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-georgischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 II/2
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II V
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-moldauischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-rumänischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-tadschikischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-usbekischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 II/2
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-estnischen Abkommens über
kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 II/3
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-lettischen Abkommens über
kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454 II/3
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-kasachischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 II/3
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-turkmenischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 II/3
16. 12. 1999 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-ungarischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 II/3
21. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens
zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . 43 II/1
21. 12. 1999 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-japanischen Abkommens über Soziale
Sicherheit sowie der Durchführungsvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 II/1
21. 12. 1999 Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für
Umwelt der Tschechischen Republik über die gemeinsame Durchführung von Umweltschutz-
pilotprojekten in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüber-
schreitenden Umweltbelastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 II/2
22. 12. 1999 Verordnung zu dem Abkommen vom 10. Februar 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik über die Erstattung
von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 II/1
22. 12. 1999 Verordnung zu der Vereinbarung vom 21. April 1999 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Kostenerstattung
im Bereich der sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 II/1
22. 12. 1999 Verordnung zu dem Abkommen vom 28. Mai 1999 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über den Verzicht auf die
Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall
und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen . . . . . . 9 II/1
27. 12. 1999 Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 169 II/2
28. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 II/2
28. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der
Staatenlosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 II/2
28. 12. 1999 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 II/2
2000
5. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 II/2
5. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979
über den Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 II/2
11. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 174 II/2
11. 1. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur Belgrader Donaukonvention 176 II/2
11. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der
Welthandelsorganisation (WTO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 II/2
VI Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
11. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 410 II/3
12. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-griechischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz
von Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 II/3
13. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1991 zu dem Überein-
kommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend
die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihres grenz-
überschreitenden Flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 II/2
13. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz
von Heimtieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 II/2
15. 1. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 II/1
GESTA: XE002
18. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die
Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände
und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die
Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen
Vorschriften erteilt wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 II/2
18. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 II/2
19. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche
Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 II/2
19. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 II/2
19. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . . 244 II/2
21. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 II/3
25. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 II/3
25. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-russischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von
Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 II/3
25. 1. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen
Freibord-Übereinkommen von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 II/3
27. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse
in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 II/3
27. 1. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . . . 412 II/3
28. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-estnischen Rückübernahmeabkommens und des Protokolls
zur Durchführung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 II/4
28. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-lettischen Rückübernahmeabkommens und des Protokolls
zur Durchführung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 II/4
28. 1. 2000 Bekanntmachung des deutsch-litauischen Rückübernahmeabkommens und des Protokolls
zur Durchführung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 II/4
29. 1. 2000 Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. September 1988 zu dem Übereinkommen
vom 5. April 1973 (Verifikationsabkommen) zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der
Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der
Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4
des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 II/2
FNA: neu: 751-16
GESTA: XE005
1. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur
Bekämpfung des Terrorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 II/3
1. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem
Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens
durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 II/3
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II VII
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
2. 2. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 II/3
2. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen . . . . . . . . . . 606 II/5
2. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606 II/5
2. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleich-
wertigkeit der Reifezeugnisse und des Zusatzprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607 II/5
2. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607 II/5
3. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das
grenzüberschreitende Fernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 II/5
3. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des architek-
tonischen Erbes Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 II/5
7. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974
zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem
Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 II/3
7. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 II/3
7. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und des Protokolls zur
Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich
auf dem Festlandsockel befinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 II/5
7. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und
Bestrafung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 II/5
9. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555 II/3
10. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Kupfer-
Studiengruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 II/3
10. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-dominikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 II/5
10. 2. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1992 über den Schutz
der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 II/5
11. 2. 2000 Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über das
Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 II/2
GESTA: XN001
14. 2. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-estnischen Abkommens über die
Aufhebung der Visumpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 II/5
14. 2. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-lettischen Abkommens über die
Aufhebung der Visumpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 II/5
14. 2. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-litauischen Abkommens über die
Aufhebung der Visumpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 II/5
14. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kirgisischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 614 II/5
15. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-türkischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 616 II/5
16. 2. 2000 Bekanntmachung zu dem deutsch-amerikanischen Verwaltungsabkommen über die Rechts-
stellung von Kreditgenossenschaften der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 617 II/5
17. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-israelischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 618 II/5
17. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 630 II/5
21. 2. 2000 Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 24. November 1997 zur Gründung
einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitglied-
staaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits . . . . . . 246 II/3
GESTA: XE013
23. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 632 II/5
VIII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
23. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-mazedonischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634 II/5
23. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-mazedonischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 635 II/5
24. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 637 II/5
24. 2. 2000 Bekanntmachung des deutsch-mazedonischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638 II/5
27. 2. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Mai 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen
Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 II/3
GESTA: XD005
6. 3. 2000 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwischen der Bundes-
republik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung der
Italienischen Republik und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien
und Nordirland zur Gründung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation
(Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement) OCCAR (OCCAR-
Übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 II/3
GESTA: XH001
10. 3. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 640 II/5
14. 3. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 17. März 1992 über die
grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642 II/5
15. 3. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsabkommens
vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten
Arabischen Emiraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494 II/3
GESTA: XJ003
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Republik Armenien über den Luftverkehr 497 II/3
GESTA: XJ002
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508 II/3
GESTA: XJ004
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr . . . . . 520 II/3
GESTA: XJ005
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom
2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 II/3
GESTA: XJ006
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Südafrika über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 II/3
GESTA: XJ007
16. 3. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544 II/3
GESTA: XJ008
17. 3. 2000 Gesetz zu den Änderungen vom 24. April 1998 des Übereinkommens vom 3. Sep-
tember 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation
(Inmarsat-Übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558 II/4
GESTA: XE003
17. 3. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kasachischen Abkommens über die Entsendung von deutschen
Lehrkräften an Schulen in der Republik Kasachstan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 680 II/5
20. 3. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-dominikanischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 II/5
22. 3. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Abkommens über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 II/5
23. 3. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über Soziale
Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644 II/5
23. 3. 2000 Bekanntmachung der deutsch-bolivianischen Vereinbarung über die Anerkennung deutscher
Fachhochschulabschlüsse in der Republik Bolivien sowie der dazugehörigen Zusatz-
vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682 II/5
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II IX
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
23. 3. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-philippinischen Abkommens über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695 II/6
23. 3. 2000 Bekanntmachung des deutsch-südafrikanischen Abkommens über kulturelle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 695 II/6
24. 3. 2000 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der grenz-
überschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . 699 II/6
27. 3. 2000 Erste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Rheinpatentverordnung . . . . . . 568 II/4
27. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines
Internationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701 II/6
27. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701 II/6
27. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und
Immunitäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702 II/6
28. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und
Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702 II/6
28. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölver-
schmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 703 II/6
28. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Energiecharta und des
Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . . 760 II/7
29. 3. 2000 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 738 II/6
30. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 703 II/6
30. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 740 II/6
30. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seeschifffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 740 II/6
31. 3. 2000 Bekanntmachung der Zusatzvereinbarung zur Anwendung der deutsch-französischen Regie-
rungsvereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum
Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften vom 10. Juli 1980 auf inge-
nieurwissenschaftliche und technische Studiengänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 704 II/6
31. 3. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Hydrographische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 741 II/6
3. 4. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die grenzüber-
schreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 741 II/6
3. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 743 II/6
3. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 743 II/6
3. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744 II/6
3. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (hier: Nr. DOCPER 01) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 761 II/7
3. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (hier: Nr. DOCPER 02) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763 II/7
3. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (hier: Nr. DOCPER 03) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 766 II/7
3. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (hier: Nr. DOCPER 04) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768 II/7
X Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
3. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (hier: Nr. DOCPER 05) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 770 II/7
5. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 II/6
5. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744 II/6
5. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller
von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 745 II/6
10. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung
der Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772 II/7
11. 4. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 5. November 1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über
ihre gegenseitigen Seeschifffahrtsbeziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598 II/5
GESTA: XJ010
12. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten und des Protokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 745 II/6
12. 4. 2000 Bekanntmachung der deutsch-libanesischen Vereinbarung über die Entsendung eines
deutschen Leichtathletiksachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 746 II/6
12. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seefunksatelliten-Organisation (Inmarsat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 748 II/6
12. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 778 II/7
12. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete,
insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung 778 II/7
14. 4. 2000 Gesetz zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit an die Internationale
Kommission zum Schutze des Rheins (IKSRRechtsG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 II/5
GESTA: N001
14. 4. 2000 Verordnung zur Änderungsvereinbarung zum Protokoll vom 1. Dezember 1981 über die
Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für mobile Satellitenkommu-
nikation 623 II/5
14. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779 II/7
14. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1979 über weit-
räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 780 II/7
14. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1985 zu dem Überein-
kommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend
die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um
mindestens 30 vom Hundert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 780 II/7
14. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1988 zu dem Überein-
kommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die
Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses 781 II/7
14. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1991 zu dem Überein-
kommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend
die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihres grenz-
überschreitenden Flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781 II/7
14. 4. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Notenwechsels vom 29. April 1998 über die
Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen,
portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland 782 II/7
17. 4. 2000 Bekanntmachung zur Festlegung des Gebührensatzes für die Slowakische Republik für den
am 1. März 2000 beginnenden Erhebungszeitraum nach dem Internationalen Übereinkommen
über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 II/6
18. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Kupfer-Studien-
gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782 II/7
19. 4. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 10. September 1996 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646 II/5
GESTA: XE006
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II XI
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
19. 4. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 21. März 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Kroatien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 II/5
GESTA: XE007
19. 4. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Turkmenistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 664 II/5
GESTA: XE008
19. 4. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik El Salvador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673 II/5
GESTA: XE009
20. 4. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ecuadorianischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 783 II/7
20. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale
Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungs-
vereinbarung zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 784 II/7
20. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung
verurteilter Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785 II/7
20. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 7. Juni 1930 zur
Vereinheitlichung des Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785 II/7
26. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der
Ozonschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 786 II/7
27. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu
einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 786 II/7
27. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer
Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787 II/7
27. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer
Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787 II/7
27. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1997 des Montrealer
Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788 II/7
28. 4. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der
wandernden wild lebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 810 II/7
3. 5. 2000 Gesetz zum Rahmenabkommen vom 28. Oktober 1996 über den Handel und die
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Republik Korea andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 686 II/6
GESTA: XE004
3. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Internationalen
Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ und
der Mehrseitigen Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 810 II/7
3. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz
der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere . . . . . . . . . . . 811 II/7
3. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsangehörig-
keit verheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811 II/7
4. 5. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der deutsch-österreichischen
Vereinbarung über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 812 II/7
8. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 826 II/8
15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 826 II/8
15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 827 II/8
15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . . . 827 II/8
15. 5. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ukrainischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 841 II/8
XII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
15. 5. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über die
Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842 II/8
15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der
Staatenlosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1054 II/9
17. 5. 2000 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Mai 1998 über Partnerschaft und Zusammenarbeit
zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Turkmenistan andererseits . . . . . . . . . . 710 II/6
GESTA: XA004
17. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer
Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem
vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . 842 II/8
24. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . . 843 II/8
29. 5. 2000 Verordnung zu dem Abkommen vom 2. März 1999 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über Kriegsgräber . . . . . 750 II/7
29. 5. 2000 Verordnung zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über Kriegsgräber . . . . . . . . 755 II/7
30. 5. 2000 Berichtigung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über
die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 888 II/8
31. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Über-
einkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-
scheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung
dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 828 II/8
31. 5. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarungen über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „National Emergency Sevices (NES)
International, Inc.“ (Nr. DOCPER 07 bis 09) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843 II/8
31. 5. 2000 Bekanntmachung des deutsch-bulgarischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz
von Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849 II/8
31. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853 II/8
7. 6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über die
Seeschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853 II/8
8.6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Einbringung von Korrekturen
in das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für
kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854 II/8
9. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 855 II/8
13. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-mauretanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878 II/8
19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 880 II/8
19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . . 880 II/8
19. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-ugandischen Vereinbarung über die Entsendung eines
deutschen Fußballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 881 II/8
19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die
Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883 II/8
19. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ (Nr. DOCPER 06) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883 II/8
21. 6. 2000 Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Überein-
kommens von 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 774 II/7
GESTA: XE010
21. 6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 10. Februar 1998 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik
über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung sowie
über das gleichzeitige Inkrafttreten der Verordnung vom 22. Dezember 1999 zu diesem
Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885 II/8
Sachverzeichnis
zum Bundesgesetzblatt Teil II
Jahrgang 2000
Abkürzungen
Abk. = Abkommen europ. = europäisch
Abs. = Absatz Fass. = Fassung
Änd. = Änderung Fortg. = Fortgeltung
Anl. = Anlage Forts. = Fortsetzung
AnO = Anordnung G = Gesetz
Anw. = Anwendung geänd. = geändert
Art. = Artikel GG = Grundgesetz
Aufh. = Aufhebung IAO = Internationale
Arbeitsorganisation
Ausf. = Ausführung
Inkrafts. = Inkraftsetzung
Ausn. = Ausnahme
Inkrafttr. = Inkrafttreten
Außerkrafttr. = Außerkrafttreten
int. = international
Beitr. = Beitritt
NF = Neufassung
Bek. = Bekanntmachung
Nr. = Nummer
Ber. = Berichtigung
O = Ordnung
best. = bestimmt
Prot. = Protokoll
Best. = Bestimmung
Rep. = Republik
betr. = betreffend
Übereink. = Übereinkommen
DDR = Deutsche Demokratische
Republik
V = Verordnung
Durchf. = Durchführung
v. = vom
EG = Europäische
Gemeinschaft(en) Vereinb. = Vereinbarung
einschl. = einschließlich Veröffentl. = Veröffentlichung
erg. = ergänzend VN = Vereinte Nationen
EU = Europäische Union vorl. = vorläufig
Die arabischen Zahlen verweisen auf die Seiten.
2 Sachverzeichnis 2000, Teil II
A Aserbaidschan
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-aserbaidschanischen
ADR Abk. über kulturelle Zusammenarbeit: 186
Ber. der NF der Anl. A und B des Europ. Übereink. über die
int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 888 Atomenergie
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die Bek. über den Geltungsbereich der Vereinb. über die Vorrechte
int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 890; und Befreiungen der Int. Atomenergie-Organisation: 17; 1362
1484 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über nukleare
Sicherheit: 1249
AETR
ATP
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Arbeit des im int. Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über int. Beför-
(AETR): 17; 412; 827 derungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die be-
sonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu
verwenden sind (ATP): 1232
AGR
V zur Änd. der Anl. 1, 2 und 3 des Übereink. v. 1.9.1970 über
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die int. Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über
Hauptstraßen des int. Verkehrs (AGR): 743 die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderun-
gen zu verwenden sind (2. V zur Änd. des ATP-Übereink.): 1233
Ägypten
G zu dem Abk. v. 5.11.1998 zwischen der Regierung der Bun- Auskünfte über ausländisches Recht
desrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. betr.
Rep. Ägypten über ihre gegenseitigen Seeschifffahrtsbe- Auskünfte über ausländisches Recht: 1210
ziehungen: 598
Bek. des deutsch-ägyptischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit 1999: 1148
Akademische Anerkennung B
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die Bangladesch
akademische Anerkennung von akademischen Graden und Bek. der deutsch-bangladeschischen Vereinb. über die Ent-
Hochschulzeugnissen: 606 sendung eines deutschen Hockeysachverständigen: 1333
Bek. der deutsch-bolivianischen Vereinb. über die Anerken-
nung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Rep. Bolivien Basler Übereinkommen
sowie der dazugehörigen Zusatzvereinb.: 682
Bek. über den Geltungsbereich des Basler Übereink. über die
Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher
Albanien Abfälle und ihrer Entsorgung: 21; 244; 843; 1155
Bek. des deutsch-albanischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 410; 630; 632; 637; 855 Belarus
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-belarussischen Abk. über
Antigua und Barbuda kulturelle Zusammenarbeit: 194
G zu dem Vertrag v. 5.11.1998 zwischen der Bundesrepublik G zu dem Abk. v. 3.12.1997 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Antigua und Barbuda über die Förderung und Deutschland und der Rep. Belarus über den Luftverkehr: 508;
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 858 Bek. 1250
Antipersonenminen Belgien
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot Bek. zu dem deutsch-belgischen Vertrag über eine Ber. der
des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weiter- deutsch-belgischen Grenze und andere die Beziehungen
gabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung: zwischen beiden Ländern betr. Fragen: 15
1324
Belgrader Donaukonvention
Armenien Bek. über das Inkrafttr. des Zusatzprot. zur Belgrader Donau-
konvention: 176; 1084
G zu dem Vertrag v. 21.12.1995 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Rep. Armenien über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 46; Bek. 1087 Binnenschifffahrt
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-armenischen Abk. über Erste V über die Inkrafts. von Änd. der RheinpatentV: 568
kulturelle Zusammenarbeit: 181 V zur Inkrafts. der V über die Erteilung von Radarpatenten
(RadarPatIV): 818
G zu dem Abk. v. 4.5.1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep. Bek. der Regionalen Vereinb. über den Binnenschifffahrtsfunk:
Armenien über den Luftverkehr: 497 1213
Sachverzeichnis 2000, Teil II 3
V über Änd. der RheinpatentV und der Rheinschiffsunter- G zu dem Prot. v. 14.12.1998 zur Änd. des am 3.12.1980
suchungsO: 1536 in Bonn unterzeichneten Abk. zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur
Biologische Vielfalt Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nach-
lass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern: 1170
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die biolo-
gische Vielfalt: 22; 853; 1567
Bolivien
Bek. der deutsch-bolivianischen Vereinb. über die Anerken-
nung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Rep. Bolivien E
sowie der dazugehörigen Zusatzvereinb.: 682 Ecuador
Bek. des deutsch-ecuadorianischen Abk. über Finanzielle
Bulgarien
Zusammenarbeit: 783
Bek. des deutsch-bulgarischen Abk. über den gegenseitigen
Schutz von Verschlusssachen: 849
Einfuhr
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Einfuhr
von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder
kulturellen Charakters sowie des Prot. zu diesem Abk.: 19
C Bek. über den Geltungsbereich des Zollabk. über die vorüber-
gehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge: 1209; 1522
Chemikalien
G zu dem Rotterdamer Übereink. über das Verfahren der
vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für best. ge- Eisenbahn
fährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlings- Bek. der Vereinb. zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der
bekämpfungsmittel im int. Handel v. 10.9.1998: 1058 grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor
Passau/Salzburg: 699
China G zu dem Vertrag v. 19.6.1997 zwischen der Bundesrepublik
Bek. des deutsch-chinesischen Abk. über Finanzielle Zusam- Deutschland und der Tschechischen Rep. über den Eisen-
menarbeit 1998: 30 bahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze und über den
erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr: 1289
Container Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über sichere Eisenbahnverkehr (COTIF): 1326
Container: 19; 1132 Bek. der deutsch-tschechischen Vereinb. über die Eröffnung
des Eisenbahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Gras-
Côte d’Ivoire litz: 1547
Bek. des deutsch-ivorischen Abk. über Finanzielle Zusammen-
arbeit: 169; 640; 1331 El Salvador
G zu dem Vertrag v. 11.12.1997 zwischen der Bundesrepublik
COTIF Deutschland und der Rep. El Salvador über die Förderung und
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int. den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 673
Eisenbahnverkehr (COTIF): 1326
Energiecharta
Bek. über den Geltungsbereich des Vertrags über die Ener-
giecharta und des Energiechartaprot. über Energieeffizienz und
D damit verbundene Umweltaspekte: 760
Dominikanische Republik Entschädigung
Bek. des deutsch-dominikanischen Abk. über Finanzielle Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Zusammenarbeit: 610 Entschädigung für Opfer von Gewalttaten: 1209
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-dominikanischen Abk.
über den Luftverkehr: 643 Estland
Doping Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-estnischen Abk. über
kulturelle Zusammenarbeit: 445
Bek. der NF des Anhangs zu dem Übereink. v. 16.11.1989
gegen Doping: 1156 Bek. des deutsch-estnischen Rückübernahmeabk. und des
Prot. zur Durchf. des Abk.: 570
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. gegen Doping:
1365 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-estnischen Abk. über die
Aufh. der Visumpflicht: 612
Doppelbesteuerung
EUROCONTROL
G zu dem Abk. v. 18.5.1999 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Bek. zur Festlegung des Gebührensatzes für die Slowakische
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen Rep. für den am 1.3.2000 beginnenden Erhebungszeitraum
und v. Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Be- nach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der
ziehungen: 390; Bek. 1156 Flugsicherung (EUROCONTROL): 707
4 Sachverzeichnis 2000, Teil II
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Änd. des Int. Frankreich
Übereink. über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt
Bek. über das Inkrafttr. der V und des deutsch-französischen
„EUROCONTROL“ und der Mehrseitigen Vereinb. über Flug-
Abk. über die Gründung einer Deutsch-Französischen Hoch-
sicherungs-Streckengebühren: 810
schule: 43
Bek. zur Festlegung der Gebührensätze und über die Erhebung Bek. der Zusatzvereinb. zur Anw. der deutsch-französischen
von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von FS-Strecken- Regierungsvereinb. über die Befreiung von Studienzeiten,
gebühren für den am 1.1.2001 beginnenden Erhebungszeit- -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in
raum nach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der den Geistes- und Naturwissenschaften v. 10.7.1980 auf
Flugsicherung (EUROCONTROL): 1572 ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge: 704
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-französischen Abk. über
Europäische Gemeinschaften die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den
G zu dem Europa-Mittelmeer-Abk. v. 24.11.1997 zur Gründung Grenzgebieten: 842
einer Assoziation zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten Bek. der deutsch-französischen Vereinb. über den Sitz des
einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien Deutsch-Französischen Jugendwerks: 890
andererseits: 246
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-französischen Abk. über
G zum Rahmenabk. v. 28.10.1996 über den Handel und die Kleinwasserkraftwerke an den Kulturwehren Breisach und
Zusammenarbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten Kehl/Straßburg: 1335
einerseits und der Rep. Korea andererseits: 686
Bek. der deutsch-französischen Vereinb. über die Überleitung
G zu dem Abk. v. 25.5.1998 über Partnerschaft und Zusam- des Deutsch-Französischen Hochschulkollegs in die Deutsch-
menarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den EG Französische Hochschule: 1363
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.Turkmenistan
andererseits: 710 Frauen
G zu dem Prot. v. 29.11.1996 aufgrund von Art. K.3 des Ver- Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Staats-
trags über die EU betr. die Auslegung des Übereink. über den angehörigkeit verheirateter Frauen: 16; 811
Schutz der finanziellen Interessen der EG durch den Gerichts-
hof der EG im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanz-
schutz-AuslegungsprotG): 814
Europäische Organisation für Kernforschung G
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung Gebietskörperschaften
einer Europ. Organisation für Kernforschung (CERN): 14
Bek. des Zusatzprot. zum Europ. Rahmenübereink. v.
21.5.1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften: 1522
Geiselnahme
F Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. gegen
Fernsehen Geiselnahme: 1563
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über das
Geldwäsche
grenzüberschreitende Fernsehen: 608
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Geld-
G zu dem Prot. v. 9.9.1998 zur Änd. des Europ. Übereink. v.
wäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von
5.5.1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen: 1090
Erträgen aus Straftaten: 1304
Feuchtgebiete Georgien
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Feucht- Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-georgischen Abk. über
gebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wat- kulturelle Zusammenarbeit: 202
vögel, von int. Bedeutung: 24; 778
Gewerblicher Rechtsschutz
Fischbestände
Bek. über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsüber-
G zu dem Übereink. v. 4.8.1995 zur Durchf. der Best. des einkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums: 707
Seerechtsübereink. der VN v. 10.12.1982 über die Erhaltung Bek. über den Geltungsbereich des Haager Abk. über die int.
und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbestän- Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der
den und Beständen weit wandernder Fische: 1022 Stockholmer Ergänzungsvereinb. zu diesem Abk.: 784
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zum Madrider Abk.
Fledermäuse über die int. Registrierung von Marken: 1358
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Erhaltung der Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung
Fledermäuse in Europa: 411; 1205 der Weltorganisation für geistiges Eigentum: 1521
V über die Inkrafts. von Änd. der Gemeinsamen AusfO v.
Flüchtlinge 18.1.1996 zum Madrider Abk. über die int. Registrierung von
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechts- Marken und zum Prot. zu diesem Abk.: 1554
stellung der Flüchtlinge und des Prot. über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge: 172 Griechenland
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechts- Bek. des deutsch-griechischen Abk. über den gegenseitigen
stellung der Flüchtlinge: 826 Schutz von Verschlusssachen: 436
Sachverzeichnis 2000, Teil II 5
H Israel
Bek. des deutsch-israelischen Abk. über Finanzielle Zusam-
Hafenstaatkontrolle menarbeit: 618
Bek. der NF der Pariser Vereinb. über die Hafenstaatkontrolle:
Italien
892
V zu dem Abk. v. 3.4.2000 zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen
Honduras
Rep. über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der
Bek. des deutsch-honduranischen Abk. über Finanzielle Sozialen Sicherheit: 1299
Zusammenarbeit: 738
Bek. der deutsch-italienischen Vereinb. über die Änd. der Liste
der begünstigten Kulturinstitute: 1369
I J
Industrieunfälle
Japan
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 17.3.1992 über die
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-japanischen Abk. über
grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen:
Soziale Sicherheit sowie der DurchfVereinb.: 44
642; 741; 1330
Jemen
Inmarsat
Bek. der deutsch-jemenitischen Vereinb. über die Entsendung
G zu den Änd. v. 24.4.1998 des Übereink. v. 3.9.1976 über die eines deutschen Fußballsachverständigen: 1548
Int. Organisation für mobile Satellitenkommunikation (Inmar-
sat-Übereink.): 558 Jordanien
V zur ÄndVereinb. zum Prot. v. 1.12.1981 über die Vorrechte G zu dem Europa-Mittelmeer-Abk. v. 24.11.1997 zur Gründung
und Immunitäten der Int. Organisation für mobile Satelliten- einer Assoziation zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten
kommunikation: 623; Bek. 1544 einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int. andererseits: 246
Seefunksatelliten-Organisation (Inmarsat): 748 Bek. des deutsch-jordanischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 1568; 1570
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
int. Handelsschiedsgerichtsbarkeit: 554
K
Internationale Hydrographische Organisation Kamerun
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int. Bek. des deutsch-kamerunischen Abk. über Finanzielle Zu-
Hydrographische Organisation: 741 sammenarbeit: 886; 1311
Internationale Kommission zum Schutze des Rheins Kapitalanlagen
G zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit an die G zu dem Vertrag v. 21.12.1995 zwischen der Bundesrepublik
Int. Kommission zum Schutze des Rheins (IKSRRechtsG): 622 Deutschland und der Rep. Armenien über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 46; Bek. 1087
Internationale Kupfer-Studiengruppe Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk.
Bek. über den Geltungsbereich der Satzung der Int. Kupfer- über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
Studiengruppe: 492; 782; 1208 anl.: 643
G zu dem Abk v. 10.9.1996 zwischen der Regierung der Bun-
Internationaler Strafgerichtshof desrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
G zum Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs v. 17.7. anl.: 646
1998 (IStGH-StatutG): 1393
G zu dem Vertrag v. 21.3.1997 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Rep. Kroatien über die Förderung und
Internationaler Währungsfonds den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 653; Bek. 1331
G zu der Vierten Änd. des Übereink. über den Int. Währungs- G zu dem Vertrag v. 28.8.1997 zwischen der Bundesrepublik
fonds (IWF): 799 Deutschland und Turkmenistan über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 664
Internationales Kaffee-Übereinkommen G zu dem Vertrag v. 11.12.1997 zwischen der Bundesrepublik
G zur Verlängerung der Geltungsdauer des Int. Kaffee-Über- Deutschland und der Rep. El Salvador über die Förderung und
eink. von 1994: 774 den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 673
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-philippinischen Abk. über
INTERSPUTNIK die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anl.: 695
Bek. über das Inkrafttr. des Prot. über die Einbringung von
Korrekturen in das Abk. über die Schaffung des int. Systems G zu dem Vertrag v. 5.11.1998 zwischen der Bundesrepublik
und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen Deutschland und Antigua und Barbuda über die Förderung und
„INTERSPUTNIK“: 854 den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 858
6 Sachverzeichnis 2000, Teil II
G zu dem Vertrag v. 25.8.1998 zwischen der Bundesrepublik Kraftfahrzeuge
Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über
Bek. über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereink.
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für
anl.: 866
Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Rad-
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kenianischen Vertrags fahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von
anl.: 1561 Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden:
179; 1086
Kasachstan V zu der ECE-Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-kasachischen Abk. über für die Genehmigung großer Doppelstockfahrzeuge zur Perso-
kulturelle Zusammenarbeit: 462 nenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktions-
merkmale (V zur ECE-Regelung Nr. 107): 1177
Bek. des deutsch-kasachischen Abk. über die Entsendung von
deutschen Lehrkräften an Schulen in der Rep. Kasachstan: 680
Kriegsgräber
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kasachischen Vertrags
über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf V zu dem Abk. v. 2.3.1999 zwischen der Regierung der Bun-
dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Tech- desrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen
nik: 1180 Rep. über Kriegsgräber: 750; Bek. 1181
V zu dem Abk. v. 19.10.1998 zwischen der Regierung der
Kenia Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.
Slowenien über Kriegsgräber: 755
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kenianischen Vertrags
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anl.: 1561 Kroatien
G zu dem Vertrag v. 21.3.1997 zwischen der Bundesrepublik
Kindesentführung Deutschland und der Rep. Kroatien über die Förderung und
Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über die den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 653; Bek. 1331
zivilrechtlichen Aspekte int. Kindesentführung: 180; 1566
Kulturgut
Kinofilme Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die architektonischen Erbes Europas: 608, 1343
Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen: 1248
Bek. über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz
von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und des Prot. hierzu:
Kirgisistan 745
Bek. des deutsch-kirgisischen Abk. über Finanzielle Zusam- Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des
menarbeit: 614 Kultur- und Naturerbes der Welt: 1153
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-kirgisischen Abk. über
kulturelle Zusammenarbeit: 1139 Kuwait
G zu dem Abk. v. 18.5.1999 zwischen der Bundesrepublik
Klimaänderungen Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der
Bek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. der VN Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen
über Klimaänd.: 744; 1084; 1327 und v. Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Be-
ziehungen: 390; Bek. 1156
Korea, Republik
G zum Rahmenabk. v. 28.10.1996 über den Handel und die
Zusammenarbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Rep. Korea andererseits: 686
L
Kostenerstattung Legalisation
V zu dem Abk. v. 10.2.1998 zwischen der Regierung der Bun- Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. zur
desrepublik Deutschland und der Regierung der Portugie- Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Lega-
sischen Rep. über die Erstattung von Aufwendungen für Sach- lisation: 1362
leistungen der Krankenversicherung: 2; Bek. 885
V zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der Lettland
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.
Österreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-lettischen Abk. über
Sicherheit: 6; Bek. 812 kulturelle Zusammenarbeit: 454
V zu dem Abk. v. 28.5.1999 zwischen der Regierung der Bun- Bek. des deutsch-lettischen Rückübernahmeabk. und des
desrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Prot. zur Durchf. des Abk.: 579
Norwegen über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwen-
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-lettischen Abk. über die
dungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,
Aufh. der Visumpflicht: 613
Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwal-
tungsmäßige und ärztliche Kontrollen: 9; Bek. 1326
Libanon
Bek. über das Außerkrafttr. der deutsch-spanischen Vereinb.
über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Bek. der deutsch-libanesischen Vereinb. über die Entsendung
Krankenversicherung: 1288 eines deutschen Leichtathletiksachverständigen: 746
Sachverzeichnis 2000, Teil II 7
Liechtenstein Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 15.9.1962 zur
Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1492
G zu der Vereinb. v. 19.5.1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürsten- Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 12.3.1971 zur
tums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1492
Anmeldung neuer Stoffe: 166; Bek. 1085 Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 7.7.1971 zur
Änd. des Art. 56 des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1493
Litauen
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 16.10.1974 zur
Bek. des deutsch-litauischen Rückübernahmeabk. und des Änd. des Art. 50 Buchstabe a des Abk. über die Int. Zivilluft-
Prot. zur Durchf. des Abk.: 588 fahrt: 1493
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über die Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 6.10.1980 zur
Aufh. der Visumpflicht: 613 Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1494
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über den Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 10.5.1984 zur
Luftverkehr: 1287 Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1494
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die int. Anerken-
Luftverkehr nung von Rechten an Luftfahrzeugen: 1495
Bek. über den Geltungsbereich des Zusatzabk. zum War- Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über
schauer Abk. zur Vereinheitlichung von Regeln über die von den Luftverkehr: 1501
einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausge-
führte Beförderung im int. Luftverkehr: 11; 842
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Änd. des Abk.
zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im int.
Luftverkehr: 43
M
Marokko
G zu dem Prot. v. 15.6.1998 zur Ergänzung des Luftverkehrs-
abk. v. 2.3.1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland Bek. des deutsch-marokkanischen Abk. über Finanzielle Zu-
und den Vereinigten Arabischen Emiraten: 494; Bek. 1560 sammenarbeit: 1545
G zu dem Abk. v. 4.5.1998 zwischen der Regierung der
Mauretanien
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.
Armenien über den Luftverkehr: 497 Bek. des deutsch-mauretanischen Abk. über Finanzielle Zu-
sammenarbeit: 878
G zu dem Abk. v. 3.12.1997 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Rep. Belarus über den Luftverkehr: 508;
Bek. 1250 Mazedonien
G zu dem Abk. vom 29.5.1998 zwischen der Regierung der Bek. des deutsch-mazedonischen Abk. über Finanzielle Zu-
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei sammenarbeit: 634; 635; 638
über den Fluglinienverkehr: 520 G zu dem Abk. v. 10.9.1996 zwischen der Regierung der Bun-
G zu dem Prot. v. 12.11.1997 zur Ergänzung des Abk. v. desrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung
2.11.1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
Neuseeland über den Luftverkehr: 531 anl.: 646
G zu dem Abk. v. 10.3.1998 zwischen der Bundesrepublik
Menschenrechte
Deutschland und der Rep. Südafrika über den Luftverkehr:
534; Bek. 1287 Bek. über den Geltungsbereich der Konvention über die Ver-
hütung und Bestrafung des Völkermordes: 610
G zu dem Abk. v. 23.4.1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur
schen Rep. über den Luftverkehr: 544 Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe: 1484
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-dominikanischen Abk.
über den Luftverkehr: 643
Mexiko
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über strafbare und
G zu dem Vertrag v. 25.8.1998 zwischen der Bundesrepublik
best. andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Hand-
Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über
lungen: 827; 1495
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ukrainischen Abk. über anl.: 866
den Luftverkehr: 841
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Vereinheitlichung Mongolei
von Regeln über die Beförderung im int. Luftverkehr und des G zu dem Abk. vom 29.5.1998 zwischen der Regierung der
Prot. zur Änd. des Abk.: 1152 Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämp- über den Fluglinienverkehr: 520
fung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der
Zivilluftfahrt und des Prot. zur Bekämpfung widerrechtlicher Montrealer Protokoll
gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der int. Zivilluft-
Bek. über das Inkrafttr. der Änd. von 1997 des Montrealer
fahrt dienen: 1205
Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen:
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung 13; 788
der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen: 1206
Bek. über den Geltungsbereich des Montrealer Prot. über
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über den Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen: 786
Luftverkehr: 1287
Bek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1990 des
Bek. über den Geltungsbereich der Prot. v. 14.6.1954 über Montrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozon-
Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1491 schicht führen: 787
8 Sachverzeichnis 2000, Teil II
Bek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1992 des Norwegen
Montrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozon-
V zu dem Abk. v. 28.5.1999 zwischen der Regierung der
schicht führen: 787
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des König-
reichs Norwegen über den Verzicht auf die Erstattung von
Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,
Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für ver-
N waltungsmäßige und ärztliche Kontrollen: 9; Bek. 1326
Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen
Bek. des Nahrungsmittelhilfe-Übereink. von 1999: 1182
Namibia O
Bek. der deutsch-namibischen Vereinb. über die Einrichtung OCCAR
eines wissenschaftlichen Experiments unter der Bezeichnung G zu dem Übereink. v. 9.9.1998 zwischen der Bundesrepublik
„Experiment der bodengebundenen Gamma-Astronomie bei Deutschland, der Regierung der Französischen Rep., der
. . .
sehr hohen Energien (H E S S)“: 1250 Regierung der Italienischen Rep. und der Regierung des Verei-
nigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Grün-
NATO-Truppenstatut dung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation
(Organisation Conjointe de Coopération en Matière d´Arme-
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 18.3.1993 zur Außer-
ment) OCCAR (OCCAR-Übereink.): 414
kraftsetzung des Abk. v. 3.8.1959 über die Durchf. von
Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg:
1202 Ölverschmutzungsschäden
Bek. des Verwaltungsabk. v. 18.3.1993 zur Durchf. des Art. 60 Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd.
des Zusatzabk. v. 3.8.1959 zum NATO-Truppenstatut: 1316 des Int. Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden: 703
Nepal Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd.
Bek. der deutsch-nepalesischen Vereinb. zur Änd. von Abk. des Int. Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int.
über Finanzielle Zusammenarbeit: 64; 1366 Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 703
Bek. des deutsch-nepalesischen Abk. über Finanzielle Zusam- Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über Maß-
menarbeit: 1367 nahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen: 880
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1990
Neuseeland über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Ölverschmutzung: 880
G zu dem Prot. v. 12.11.1997 zur Ergänzung des Abk. v.
2.11.1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum
Neuseeland über den Luftverkehr: 531 Int. Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int. Fonds zur
Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 1180
Nicaragua Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum
Bek. des deutsch-nicaraguanischen Abk. über Finanzielle Int. Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für
Zusammenarbeit: 1210 Ölverschmutzungsschäden: 1230
Niederlande Österreich
Bek. über das Inkrafttr. des Zusatzabk. zu dem Abk. v. V zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der
19.6.1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.
über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Österreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen
Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen: Sicherheit: 6; Bek. 812
1153
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-niederländischen Abk.
über die Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederlän-
dische) Korps und dem Korps zugeordnete Truppenteile,
Einrichtungen und Dienststellen: 1253 P
Bek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die Organi- Palästinensische Selbstverwaltungsbehörde
sation und Arbeitsweise des I. (Deutsch-Niederländischen)
Bek. des deutsch-palästinensischen Abk. über Finanzielle
Korps und des Verbindungskommandos der Luftstreitkräfte:
Zusammenarbeit: 242; 487
1253
Bek. des deutsch-niederländischen Abk. über die Bereitstel-
Paraguay
lung von Liegenschaften und die Mitbenutzung von Übungs-
einrichtungen: 1501 Bek. des deutsch-paraguayischen Abk. über Finanzielle
Zusammenarbeit: 1132
Bek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die Mit-
benutzung von Übungseinrichtungen: 1505
Patentwesen
Bek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die von dem
Königreich der Niederlande zu leistende Unterstützung bei der Bek. über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über
Verwaltung der Liegenschaft Budel: 1509 die int. Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen
für die Zwecke von Patentverfahren: 14
Bek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die von der
Bundesrepublik Deutschland zu leistende Unterstützung bei Bek. über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeits-
der Verwaltung der Liegenschaft Seedorf: 1515 vertrages: 1567
Sachverzeichnis 2000, Teil II 9
Pflanzen Russische Föderation
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int. Bek. des deutsch-russischen Abk. über den gegenseitigen
Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen Schutz von Verschlusssachen: 439
(Washingtoner Artenschutzübereink.): 41; 1055
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zum Schutz
von Pflanzenzüchtungen: 1229
S
Philippinen
Scheckrecht
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-philippinischen Abk. über
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über das Einheitliche
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.:
ScheckG: 1363
695
Schengener Übereinkommen
Plastiksprengstoff
G zu den Übereink. v. 19.12.1996 über den Beitr. des König-
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Markie-
reichs Dänemark, der Rep. Finnland und des Königreichs
rung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens:
Schweden zum Schengener DurchfÜbereink. und zu dem Über-
1231
eink. v. 18.5.1999 über die Assoziierung der Rep. Island und
des Königreichs Norwegen: 1106
Polen
Bek. des deutsch-polnischen Abk. über die gegenseitige Schiedssprüche
Einräumung von Eigentum an Grundstücken für die Zwecke Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Aner-
der diplomatischen Vertretungen beider Staaten in Warschau kennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche:
und Berlin: 152 173; 743; 1490
Portugal Schuldverhältnisse
V zu dem Abk. v. 10.2.1998 zwischen der Regierung der Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den Beitr.
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portu- der Rep. Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs
giesischen Rep. über die Erstattung von Aufwendungen für Schweden zu dem Übereink. von 1980 über das auf vertrag-
Sachleistungen der Krankenversicherung: 2; 885 liche Schuldverhältnisse anzuw. Recht sowie zu dem Ersten
und dem Zweiten Prot. über die Auslegung des Übereink.
durch den Gerichtshof: 489; 1204
R Schutz nationaler Minderheiten
Bek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. des
Radarpatente Europarats v. 1.2.1995 zum Schutz nationaler Minderheiten:
V zur Inkrafts. der V über die Erteilung von Radarpatenten 607; 1565
(RadarPatIV): 818
Seeforderungen
Rechtshilfe G zu dem Prot. v. 1996 zur Änd. des Übereink. von 1976 über
die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen: 790
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Zusatzprot. hierzu: 555
Seerecht, Seeschifffahrt
Reifezeugnisse Bek. über den Geltungsbereich des Int. Freibord-Übereink. von
1966: 20; 388; 740; 1087
Bek. über den Geltungsbereich der Europ. Konvention über die
Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und des Zusatzprot.: 607 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1972 über
die Int. Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See:
Republik Moldau 20; 883
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-moldauischen Abk. über Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erleichterung
kulturelle Zusammenarbeit: 208 des Int. Seeverkehrs: 21; 826
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1979
Rheinpatentverordnung über den Such- und Rettungsdienst auf See: 173; 1155
Erste V über die Inkrafts. von Änd. der RheinpatentV: 568 Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von 1988 zu dem Int. Frei-
bord-Übereink. von 1966: 443; 1085
V über Änd. der RheinpatentV und der Rheinschiffsunter-
suchungsO: 1536 Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von 1988 zu dem Int. Über-
eink. von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See:
489; 889
Römisches Statut
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1974
G zum Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs v. 17.7. zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Prot.
1998 (IStGH-StatutG): 1393 von 1978 zu diesem Übereink.: 491
G zu dem Abk. v. 5.11.1998 zwischen der Regierung der
Rumänien
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabi-
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-rumänischen Abk. über schen Rep. Ägypten über ihre gegenseitigen Seeschifffahrts-
kulturelle Zusammenarbeit: 216 beziehungen: 598
Bek. des deutsch-rumänischen Abk. über die Zusammenarbeit Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung
auf dem Gebiet des Umweltschutzes: 1498 widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der See-
10 Sachverzeichnis 2000, Teil II
schifffahrt und des Prot. zur Bekämpfung widerrechtlicher Bek. des deutsch-spanischen Abk. über den Austausch und
Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen: 1389
auf dem Festlandsockel befinden: 609
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int. Sri Lanka
Seeschifffahrts-Organisation: 740 Bek. der deutsch-srilankischen Vereinb. zur Änd. des deutsch-
G zu dem Übereink. v. 4.8.1995 zur Durchf. der Best. des srilankischen Abk. v. 21.5.1998 über Finanzielle Zusammen-
Seerechtsübereink. der VN v. 10.12.1982 über die Erhaltung arbeit: 41
und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbestän- Bek. der deutsch-srilankischen Vereinb. zur Änd. der deutsch-
den und Beständen weit wandernder Fische: 1022 srilankischen Abk. v. 9.5.1980 und v. 16.5.1997 über Finan-
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Durchf. des zielle Zusammenarbeit: 65
Teiles XI des Seerechtsübereink. der VN zum 10.12.1982: 1178 Bek. des deutsch-srilankischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 1496
Bek. der Änd. der Anl. des Übereink. zur Erleichterung des Int.
Seeverkehrs: 1343; 1355; 1485
Staatenlosigkeit
12. V über die Inkrafts. von Änd. des int. Übereink. von 1974
zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Prot. Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Verminde-
von 1978 zu diesem Übereink. (12. SOLAS-ÄndV): 1556 rung der Staatenlosigkeit: 171; 1054
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Rechts-
Simbabwe stellung der Staatenlosen: 772; 1315
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über
Streitfälle
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.:
643 Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur friedlichen Erle-
digung int. Streitfälle: 778; 1572
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über
den Luftverkehr: 1501
Streitkräfte
Slowakei Bek. über das Inkrafttr. des Notenwechsels v. 29.4.1998 über
die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen,
Bek. zur Festlegung des Gebührensatzes für die Slowakische luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen
Rep. für den am 1.3.2000 beginnenden Erhebungszeitraum und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland:
nach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der 782
Flugsicherung (EUROCONTROL): 707
V zu dem Abk. v. 2.3.1999 zwischen der Regierung der Bun- Studienzeit an den Universitäten
desrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Rep. über Kriegsgräber: 750 Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten: 606
Slowenien Sucht- und psychotrope Stoffe
Bek. des deutsch-slowenischen Abk. über den grenzüber- Bek. über den Geltungsbereich des Einheits-Übereink. von
schreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße: 26 1961 über Suchtstoffe: 1203; 1359; 1562
V zu dem Abk. v. 19.10.1998 zwischen der Regierung der Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 31.1.1995 über den
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep. unerlaubten Verkehr auf See zur Durchf. des Art. 17 des Über-
Slowenien über Kriegsgräber: 755; Bek. 1181 eink. der VN gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen
und psychotropen Stoffen: 1313
Sorgerecht Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1971 über
psychotrope Stoffe: 1564
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das
Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorge- Südafrika
verhältnisses: 1207 G zu dem Abk. v. 10.3.1998 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Rep. Südafrika über den Luftverkehr:
Soziale Sicherheit 534; Bek. 1287
V zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der Bek. des deutsch-südafrikanischen Abk. über kulturelle Zu-
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep. sammenarbeit: 695
Österreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen
Sicherheit: 6; Bek. 812
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-japanischen Abk. über
Soziale Sicherheit sowie der DurchfVereinb.: 44
T
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über Tadschikistan
Soziale Sicherheit: 644 Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-tadschikischen Abk. über
V zu dem Abk. v. 3.4.2000 zwischen der Regierung der Bun- kulturelle Zusammenarbeit: 225
desrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen
Rep. über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Tansania
Sozialen Sicherheit: 1299 Bek. des deutsch-tansanischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 174
Spanien
Terrorismus
Bek. über das Außerkrafttr. der deutsch-spanischen Vereinb.
über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur
Krankenversicherung: 1288 Bekämpfung des Terrorismus: 444
Sachverzeichnis 2000, Teil II 11
Tiere
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erhaltung
U
der wandernden wild lebenden Tierarten: 33; 810; 1088 Überstellung verurteilter Personen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int. Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Über-
Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen stellung verurteilter Personen: 785
(Washingtoner Artenschutzübereink.): 41; 1055
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zum Uganda
Schutz von Heimtieren: 178 Bek. des deutsch-ugandischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit.: 66
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zum
Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke Bek. der deutsch-ugandischen Vereinb. über die Entsendung
verwendeten Wirbeltiere: 811 eines deutschen Fußballsachverständigen: 881
Tschechien Ukraine
Bek. des Abk. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ukrainischen Abk. über
Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik den Luftverkehr: 841; 1178
Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-
schen Rep. über die gemeinsame Durchf. von Umweltschutz- Umweltkriegsübereinkommen
pilotprojekten in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot
Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:
der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung
162
umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereink.): 16
G zu dem Abk. v. 23.4.1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- Umweltschutz
schen Rep. über den Luftverkehr: 544
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über weiträumi-
G zu dem Vertrag v. 19.6.1997 zwischen der Bundesrepublik ge grenzüberschreitende Luftverunreinigung und des Prot.
Deutschland und der Tschechischen Rep. über den Eisen- v. 28.9.1984 hierzu betr. die langfristige Finanzierung des
bahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze und über den Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und
erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr: 1289 Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreini-
Bek. des deutsch-tschechischen Abk. über die gemeinsame genden Stoffen in Europa (EMEP): 12
Durchf. des Umweltschutzpilotprojekts „Sanierung und Ertüch- Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Ver-
tigung der Abwasserbehandlungsanl. Most-Chanov und hütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von
Teplice-Bystrany“ in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der Abfällen und anderen Stoffen: 22
Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:
1370 Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. von 1992 über den
Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Über-
Bek. der deutsch-tschechischen Vereinb. über die Eröffnung eink.): 23; 612
des Eisenbahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Gras-
Bek. des Abk. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt,
litz: 1547
Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik
Bek. des deutsch-tschechischen Abk. über die gemeinsame Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-
Durchf. des Projekts „Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechi- schen Rep. über die gemeinsame Durchf. von Umweltschutz-
schen Rep. mit dem Ziel der Verminderung der grenzüber- pilotprojekten in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der
schreitenden Umweltbelastung: 1550 Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:
162
Tunesien Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1991 zu dem
Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-tunesischen Abk. über die Luftverunreinigung betr. die Bekämpfung von Emissionen
Seeschifffahrt: 853 flüchtiger organischer Verbindungen oder ihres grenzüber-
schreitenden Flusses: 178; 781
Bek. des deutsch-tunesischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 1134 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz und
zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und int. Seen:
779; 1329
Türkei
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1979 über
Bek. des deutsch-türkischen Abk. über Finanzielle Zusammen- weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung: 780
arbeit: 616
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1985 zu dem
Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende
Turkmenistan Luftverunreinigung betr. die Verringerung von Schwefelemis-
sionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um min-
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-turkmenischen Abk. über destens 30 v. Hundert: 780
kulturelle Zusammenarbeit: 471
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1988 zu dem
G zu dem Vertrag v. 28.8.1997 zwischen der Bundesrepublik Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende
Deutschland und Turkmenistan über die Förderung und den Luftverunreinigung betr. die Bekämpfung von Emissionen von
gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 664 Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses:
781
G zu dem Abk. v. 25.5.1998 über Partnerschaft und Zusam-
menarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den EG V über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.Turkmenistan Gebiete, historische Stätten und Denkmäler in der Antarktis
andererseits: 710 (Antarktis-SchutzgebietsV – AntSchV): 830
12 Sachverzeichnis 2000, Teil II
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz der – DOCPER 05: 770
Meeresumwelt des Nordostatlantiks: 892
– DOCPER 06: 883
Ungarn Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewäh-
rung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-ungarischen Abk. über nehmen „National Emergency Services (NES) Int., Inc.“
kulturelle Zusammenarbeit: 479 (Nr. DOCPER 07 bis 09): 843
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über G zu dem Prot. v. 14.12.1998 zur Änd. des am 3.12.1980 in
Soziale Sicherheit: 644 Bonn unterzeichneten Abk. zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur
Unterhaltsansprüche Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern: 1170
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Gel-
tendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland: 171; Bek. d. deutsch-amerikanischen Abk. über die Stiftung „Erin-
744; 1328 nerung, Verantwortung und Zukunft“: 1372
Urheberrecht Vereinte Nationen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz der Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN zur
Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
ihrer Tonträger: 745 Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in
Afrika: 701; 1365
Bek. über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum
Schutz von Werken der Literatur und Kunst: 1359 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Vor-
rechte und Immunitäten der VN: 702
Usbekistan Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Vorrechte
Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-usbekischen Abk. über und Befreiungen der Sonderorganisationen der VN: 702
kulturelle Zusammenarbeit: 233 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Sicher-
Bek. des deutsch-usbekischen Abk. über Finanzielle Zusam- heit von Personal der VN und beigeordnetem Personal: 1181
menarbeit: 1130 Bek. über den Geltungsbereich der Charta der VN: 1231
Bek. über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation
der VN für industrielle Entwicklung: 1562
V Verkehr
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. über die Europ. Kon-
Vereinigte Arabische Emirate
ferenz der Verkehrsminister: 1054; 1208; 1358
G zu dem Prot. v. 15.6.1998 zur Ergänzung des Luftverkehrs-
Bek. zum Europ. Zusatzübereink. zum Übereinkommen über
abk. v. 2.3.1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
den Straßenverkehr: 1200
und den Vereinigten Arabischen Emiraten: 494; Bek. 1560
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Zusatzübereink.
Vereinigte Staaten zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen: 1212
Bek. der ÄndVereinb. zu der deutsch-amerikanischen Vereinb. Bek. über den Geltungsbereich des Prot. über Straßenmar-
v. 7.10.1998 über die Gewährung von Befreiungen und kierungen zum Europ. Zusatzübereink. zum Übereink. über
Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications Straßenverkehrszeichen: 1213
Int. Corporation (SAIC)“: 33 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Straßen-
Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die verkehrszeichen: 1229
Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das G zu dem Prot. v. 22.3.2000 zur Änd. des Übereink. v. 9.2.1994
Unternehmen „Science Applications Int. Corporation (SAIC)“: über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung best.
35 Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen: 1530
Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Ge- Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
währung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter- Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten
nehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ sowie des Europarates: 1571
über das Außerkrafttr. der deutsch-amerikanischen Vereinb.
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an
das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“: 37 Verwaltungssachen im Ausland
Bek. der ÄndVereinb. zu der deutsch-amerikanischen Vereinb. Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
v. 10.6.1999 über die Gewährung von Befreiungen und Ver- Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungs-
günstigungen an das Unternehmen „Choctaw Management/ sachen im Ausland: 1152
Services Enterprise“: 39
Bek. zu dem deutsch-amerikanischen Verwaltungsabk. über
die Rechtsstellung von Kreditgenossenschaften der amerikani-
schen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland: 617
Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewäh-
W
rung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter- Waffen
nehmen „Science Applications Int. Corporation (SAIC)“ (hier G zu dem Zusatzprot. v. 22.9.1998 zu dem Übereink. v.
Nr. DOCPER 01): 761 5.4.1973 (Verifikationsabk.) zwischen den Nichtkernwaffen-
– DOCPER 02: 763 staaten der Europ. Atomgemeinschaft, der Europ. Atom-
gemeinschaft und der Int. Atomenergie-Organisation in Ausf.
– DOCPER 03: 766
von Art. III Abs. 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei-
– DOCPER 04: 768 tung von Kernwaffen: 70
Sachverzeichnis 2000, Teil II 13
Bek. über den Geltungsbereich des Chemiewaffenübereink.: Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. zum
1230 Schutz der Ozonschicht: 786
Bek. über den Geltungsbereich des VN-Waffenübereink. sowie
der Prot. zu diesem Übereink.: 1538
Warenkauf
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN über Ver-
Z
träge über den int. Warenkauf: 15 Zivil- und Handelssachen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den Beitr.
Warenkontrollen der Rep. Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur Harmoni- Schweden zum Übereink. über die gerichtliche Zuständigkeit
sierung der Warenkontrollen an den Grenzen: 1204; 1568 und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen sowie zum Prot. betr. die Auslegung
Wechselrecht dieses Übereink. durch den Gerichtshof: 828; 1154
Bek. über den Geltungsbereich der Genfer Abk. v. 7.6.30 zur Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die gericht-
Vereinheitlichung des Wechselrechts: 785 liche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-
scheidungen in Zivil- und Handelssachen: 1246
Welthandelsorganisation
Zivilprozess
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung
der Welthandelsorganisation (WTO): 177 Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über den
Zivilprozess: 18
Weltpostverein
Bek. über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des
Zollwesen
Weltpostvereins: 32
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Gründung
Weltraum eines Int. Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife: 701;
1182
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die völker-
rechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände: 69. V zur Änd. der ZolltarifV (Reinrassige Zuchttiere): 1138
179 Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die vorübergehen-
de Verwendung: 1144; 1566
Wiener Übereinkommen
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Gründung
Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. über das eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des
Recht der Verträge: 58 Zollwesens: 1327; 1561
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II XIII
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
21. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 II/8
26. 6. 2000 Verordnung zur Inkraftsetzung der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten
(RadarPatIV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 818 II/8
FNA: neu: 9503-22; 9503-13, 9503-14
26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . 889 II/9
26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 II/9
26. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den Sitz des Deutsch-
Französischen Jugendwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 II/9
26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordostatlantiks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 892 II/9
27. 6. 2000 Gesetz zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über
die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 790 II/7
GESTA: XC003
27. 6. 2000 Gesetz zu der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen
Währungsfonds (IWF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 799 II/7
GESTA: XD003
28. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz
der Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1054 II/9
29. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 1055 II/9
29. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1084 II/10
30. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Belgrader Donau-
konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1084 II/10
30. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen
Freibord-Übereinkommen von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1085 II/10
6. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-liechtensteinischen Vereinbarung über
das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1085 II/10
6. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die
Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände
und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die
Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen
Vorschriften erteilt wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1086 II/10
10. 7. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags
über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung
(EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 814 II/8
FNA: neu: 173-1
GESTA: XC001
10. 7. 2000 Verordnung über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete Gebiete, historische
Stätten und Denkmäler in der Antarktis (Antarktis-Schutzgebietsverordnung – AntSchV) . . . . . 830 II/8
10. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-armenischen Vertrags über die Förde-
rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087 II/10
13. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-usbekischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1130 II/10
18. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1087 II/10
19. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der
wandernden wild lebendenTierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1088 II/10
19. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
sichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1132 II/10
20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 5. November 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Antigua und Barbuda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 858 II/8
GESTA: XE011
XIV Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. August 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866 II/8
GESTA: XE012
20. 7. 2000 Bekanntmachung der Neufassung der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle . . . . 892 II/9
25. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-paraguayischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1132 II/10
25. 7. 2000 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-kirgisischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1139 II/10
26. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die vorübergehende
Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1144 II/10
27. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1148 II/10
1. 8. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1134 II/10
1. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung
des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1152 II/10
2. 8. 2000 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmungen
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über
die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und
Beständen weit wandernder Fische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1022 II/9
GESTA: XF001
2. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 1152 II/10
2. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens zu dem Abkommen vom
19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung
ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen 1153 II/10
4. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ukrainischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1178 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des
Kultur- und Naturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1153 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Überein-
kommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-
scheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung
dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . . 1155 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979
über den Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1155 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kuwaitischen Abkommens zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des
Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 1178 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kasachischen Vertrags über die
Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie,
Wissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1180 II/10
7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 18. März 1993 zur
Außerkraftsetzung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von
Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202 II/11
8. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen
Übereinkommen von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung
für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1180 II/10
8. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-slowenischen
Abkommens über Kriegsgräber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181 II/10
9. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von
Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181 II/10
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II XV
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
11. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1203 II/11
14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines
Internationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1182 II/10
14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur
Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1204 II/11
14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem
Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens
durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1204 II/11
15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse
in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1205 II/11
15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Protokolls zur
Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen
Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1205 II/11
15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der
widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206 II/11
16. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und
die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1207 II/11
16. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Kupfer-
Studiengruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1208 II/11
18. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz
der Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1208 II/11
18. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1209 II/11
22. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende
Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1209 II/11
22. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1210 II/11
24. 8. 2000 Bekanntmachung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1182 II/10
24. 8. 2000 Bekanntmachung zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den
Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1200 II/10
24. 8. 2000 Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1210 II/11
24. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum
Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1212 II/11
24. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Straßenmarkierungen zum
Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen 1213 II/11
28. 8. 2000 Gesetz zu dem Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zu-
stimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflan-
zenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel vom 10. Sep-
tember 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1058 II/10
GESTA: XN002
28. 8. 2000 Bekanntmachung der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk . . . . . . . . . . . 1213 II/11
28. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrs-
zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1229 II/11
30. 8. 2000 Bekanntmachung der Neufassung des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November
1989 gegen Doping . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156 II/10
30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1229 II/11
30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1230 II/11
30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Chemiewaffenübereinkommens . . . . . . . . . . 1230 II/11
XVI Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Markierung
von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1231 II/11
31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . 1231 II/11
31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale
Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-
mittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1232 II/11
31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1246 II/11
1. 9. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen
Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen . . . . . . 1090 II/10
GESTA: XP001
1. 9. 2000 Gesetz zu den Übereinkommen vom 19. Dezember 1996 über den Beitritt des
Königreichs Dänemark, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden
zum Schengener Durchführungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom
18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik Island und des Königreichs Norwegen 1106 II/10
GESTA: XB001
1. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1248 II/11
3. 9. 2000 Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Reinrassige Zuchttiere) 1138 II/10
FNA: 613-2-8
9. 9. 2000 Verordnung zu der ECE-Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen für die Genehmi-
gung großer Doppelstockfahrzeuge zur Personenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen
Konstruktionsmerkmale (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 107) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1177 II/10
11. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit 1249 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-belarussischen Abkommens über den
Luftverkehr und über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 11. November 1971 1250 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung der deutsch-namibischen Vereinbarung über die Einrichtung eines
wissenschaftlichen Experiments unter der Bezeichnung „Experiment der bodengebundenen
Gamma-Astronomie bei sehr hohen Energien (H·E·S·S)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1250 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens über die
Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederländische) Korps und dem Korps zugeordnete
Truppenteile, Einrichtungen und Dienststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1253 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die Organisation und
Arbeitsweise des I. (Deutsch-Niederländischen) Korps und des Verbindungskommandos
der Luftstreitkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1253 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-litauischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1287 II/11
14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-südafrikanischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1287 II/11
15. 9. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des am 3. Dezember
1980 in Bonn unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1170 II/10
GESTA: XD007
18. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1304 II/11
20. 9. 2000 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der deutsch-spanischen Vereinbarung über die
Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 1288 II/11
20. 9. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1311 II/11
21. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 31. Januar 1995 über
den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens
der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen
Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313 II/11
21. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung
der Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1315 II/11
22. 9. 2000 Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens vom 18. März 1993 zur Durchführung des
Artikels 60 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut . . . . . . . . . . 1316 II/11
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II XVII
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
22. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und
über deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1324 II/11
25. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-norwegischen Abkommens über den
Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,
Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche
Kontrollen sowie über das gleichzeitige Inkrafttreten der Verordnung zu diesem Abkommen 1326 II/11
27. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1326 II/11
28. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1327 II/11
29. 9. 2000 Verordnung zur Änderung der Anlagen 1, 2 und 3 des Übereinkommens vom 1. September
1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die
besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweite
Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1233 II/11
29. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1327 II/11
2. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1329 II/12
2. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüber-
schreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1330 II/12
5. 10. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kroatischen Vertrags über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1331 II/12
6. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1331 II/12
6. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-bangladeschischen Vereinbarung über die Entsendung eines
deutschen Hockeysachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1333 II/12
6. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und
Befreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1362 II/12
6. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1362 II/12
9. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1328 II/11
9. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über das Einheitliche
Scheckgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1363 II/12
11. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über die Überleitung des
Deutsch-Französischen Hochschulkollegs in die Deutsch-Französische Hochschule . . . . . 1363 II/12
12. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1365 II/12
12. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1484 II/13
13. 10. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über
Kleinwasserkraftwerke an den Kulturwehren Breisach und Kehl/Straßburg . . . . . . . . . . . . . . 1335 II/12
13. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des
architektonischen Erbes Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1343 II/12
16. 10. 2000 Verordnung zu dem Abkommen vom 3. April 2000 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Einziehung und
Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1299 II/11
16. 10. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1343 II/12
16. 10. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1355 II/12
16. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über
die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358 II/12
XVIII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
16. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Doping . . . . . . . . . . 1365 II/12
17. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz
der Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358 II/12
17. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen
über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1366 II/12
17. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1367 II/12
18. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1359 II/12
18. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des VN-Waffenübereinkommens sowie der
Protokolle zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1538 II/13
19. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der
begünstigten Kulturinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1369 II/12
23. 10. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über den Eisenbahnverkehr über die gemeinsame
Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . 1289 II/11
FNA: neu: 188-91
GESTA: XJ011
23. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken
der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1359 II/12
24. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durch-
führung des Umweltschutzpilotprojekts „Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehand-
lungsanlagen Most-Chanov und Teplice-Bystrany“ in der Tschechischen Republik mit dem
Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1370 II/12
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle vom 14. Juni 1954 über
Änderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1491 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 15. September 1962 zur
Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1492 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 12. März 1971 zur Änderung
des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1492 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 7. Juli 1971 zur Änderung
des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1493 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 16. Oktober 1974 zur
Änderung des Artikels 50 Buchstabe a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt 1493 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur
Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 10. Mai 1984 zur Änderung
des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale
Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495 II/13
24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495 II/13
25. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1496 II/13
26. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1372 II/12
30. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf
dem Gebiet des Umweltschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1498 II/13
31. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-spanischen Abkommens über den Austausch und den
gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1389 II/12
31. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 1484 II/13
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II XIX
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
8. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung zum Protokoll vom
1. Dezember 1981 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für
mobile Satellitenkommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 II/13
9. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-marokkanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1545 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-niederländischen Abkommens über die Bereitstellung von
Liegenschaften und die Mitbenutzung von Übungseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die Mitbenutzung von
Übungseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die von dem Königreich
der Niederlande zu leistende Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaft Budel . . . . . . 1509 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die von der Bundes-
republik Deutschland zu leistende Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaft
Seedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1515 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-tschechischen Vereinbarung über die Eröffnung des Eisen-
bahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Graslitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1547 II/13
10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-jemenitischen Vereinbarung über die Entsendung eines
deutschen Fußballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 II/13
13. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1521 II/13
13. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende
Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1522 II/13
13. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Ergänzung des Luftverkehrs-
abkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten
Arabischen Emiraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1560 II/13
15. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kenianischen Vertrags über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 II/13
15. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1561 II/13
15. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten
Nationen für industrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1562 II/13
16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1562 II/13
16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen
Geiselnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 II/13
16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psychotrope
Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1564 II/13
21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1565 II/13
21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die vorübergehende
Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1566 II/13
21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1566 II/13
21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . 1567 II/13
21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 II/13
22. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durch-
führung des Projekts „Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der
Verminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550 II/13
22. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur
Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 II/13
XX Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
24. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1568 II/13
24. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1570 II/13
27. 11. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1485 II/13
30. 11. 2000 Bekanntmachung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen vom
21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften 1522 II/13
4. 12. 2000 Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
(IStGH-Statutgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1393 II/13
GESTA: XC002
5. 12. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates . . . . . . . . . . . 1571 II/13
6. 12. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 II/13
19. 12. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom
9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen
mit schweren Nutzfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 II/13
FNA: neu: 9290-10-4; 9290-10-2
GESTA: XJ015
19. 12. 2000 Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung
vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von
Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1554 II/13
20. 12. 2000 Verordnung über Änderungen der Rheinpatentverordnung und der Rheinschiffsunter-
suchungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1536 II/13
FNA: 9500-1-3, 9502-16-3
21. 12. 2000 Zwölfte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Über-
einkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls
von 1978 zu diesem Übereinkommen (12. SOLAS-ÄndV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1556 II/13
21. 12. 2000 Bekanntmachung zur Festlegung der Gebührensätze und über die Erhebung von Ver-
zugszinsen bei verspäteter Zahlung von FS-Streckengebühren für den am 1. Januar 2001
beginnenden Erhebungszeitraum nach dem Internationalen Übereinkommen über die
Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572 II/13
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 29
2.3 The following is added after existing paragraph 5.7.2:
„5.7.3 The ship is required to be constructed according to, and w“
complies with the requirements of regulation 25A.
5.7.4 Information and data required under regulation 25A for w”
combination carriers have been supplied to the ship in a
written procedure approved by the Administration.
2.4 The existing paragraph 5.8.4 is replaced by the following:
“5.8.4 The ship is subject to regulation 13G and:
.1 is required to comply with regulation 13F not later w“
than …………………………………………………………
.2 is so arranged that the following tanks or spaces are w“
not used for the carriage of oil ……………………………
…………………………………………………………………
.3 has been accepted in accordance with regulation 13G(7) w“
and resolution MEPC.64(36)
.4 is provided with the operational manual approved on w”
…………… in accordance with resolution MEPC.64(36).
III Amendments to Annex II of MARPOL 73/78
The following new regulation 16 is added after the existing regulation 15:
„Regulation 16
Shipboard marine
pollution emergency plan
for noxious liquid substances
(1) Every ship of 150 gross tonnage and above certified to carry noxious liquid sub-
stances in bulk shall carry on board a shipboard marine pollution emergency plan for nox-
ious liquid substances approved by the Administration. This requirement shall apply to all
such ships not later than 1 January 2003.
(2) Such a plan shall be in accordance with Guidelines7) developed by the Organization
and written in a working language or languages understood by the master and officers.
The plan shall consist at least of:
(a) the procedure to be followed by the master or other persons having charge of the ship
to report a noxious liquid substances pollution incident, as required in article 8 and
Protocol I of the present Convention, based on the Guidelines developed by the Orga-
nization8);
(b) the list of authorities or persons to be contacted in the event of a noxious liquid sub-
stance pollution incident;
(c) a detailed description of the action to be taken immediately by persons on board to
reduce or control the discharge of noxious liquid substances following the incident;
and
(d) the procedures and point of contact on the ship for co-ordinating shipboard action with
national and local authorities in combating the pollution.
(3) In the case of ships to which regulation 26 of Annex I of the Convention also apply,
such a plan may be combined with the shipboard oil pollution emergency plan required
under regulation 26 of Annex I of the Convention. In this case, the title of such a plan shall
be “Shipboard marine pollution emergency plan”.”
7) Refer to “Guidelines for the development of shipboard marine pollution emergency plans for oil and/or noxious
liquid substances”.
8) Refer to General principles for ship reporting systems and ship reporting requirements, including Guidelines for report-
ing incidents involving dangerous goods, harmful substances and/or marine pollutants adopted by the Organization
by resolution A.851(20).
30 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Annexe
Amendements
aux Annexes I et II de MARPOL 73/78
I Amendements à l’Annexe I de MARPOL 73/78
Amendements à la règle 13G
1 Remplacer le paragraphe 1) a) actuel par ce quit suit:
«1) La présente règle:
a) s’applique:
i) aux pétroliers d’un port en lourd égal ou supérieur à 20 000 tonnes qui trans-
portent du pétrole brut, du fuel-oil, de l’huile diesel lourde ou de l’huile de grais-
sage en tant que cargaison; et
ii) aux pétroliers d’un port en lourd égal ou supérieur à 30 000 tonnes autres que
ceux visés à l’alinéa i) ci-dessus,
dont le contrat de construction est passé, dont la quille est posée ou dont la livrai-
son s’effectue avant les dates spécifiées au paragraphe 1) de la règle 13F de la pré-
sente Annexe; et».
2 Remplacer le paragraphe 2) actuel par ce qui suit:
«2) Les prescriptions de la présente règle prennent effet à compter du 6 juillet 1995, à
l’exception des prescriptions de l’alinéa a) du paragraphe 1) applicables aux pétroliers
d’un port en lourd égal ou supérieur à 20 000 tonnes mais inférieur à 30 000 tonnes qui
transportent du fuel-oil, de l’huile diesel lourde ou de l’huile de graissage en tant que
cargaison, qui prennent effet à compter du 1er janvier 2003.»
3 Après le paragraphe 2), insérer le nouveau paragraphe 2bis) suivant:
«2bis) Aux fins des paragraphes 1) et 2) de la présente règle:
a) «Huile diesel lourde» désigne l’huile diesel marine, autre que les distillats dont plus
de 50 % en volume se distillent à une température ne dépassant pas 340 °C au
cours d’essais effectués selon une méthode agréée par l’Organisation.1)
b) «Fuel-oil» désigne les distillats lourds ou résidus de pétrole brut ou mélanges de
ces produits destinés à être utilisés comme carburants pour la production de cha-
leur ou d’énergie, d’une qualité équivalente à la spécification agréée par l’Organi-
sation.2)»
Amendements à la règle 26
4 Ajouter le nouveau paragraphe 3) ci-après à la suite du paragraphe 2) actuel:
«3) Dans le cas des navires auxquels s’applique également la règle 16 de l’An-
nexe II de la Convention, un tel plan peut être combiné avec le plan d’urgence de bord
contre la pollution des mers par les substances liquides nocives prescrit par cette
règle. Dans ce cas, le plan doit être intitulé «Plan d’urgence de bord contre la pollution
des mers».»
II Amendements au Certificat IOPP prescrit en vertu de l’Annexe I de MARPOL
73/78
1 Amendements au Supplément au Certificat IOPP (Modèle A)
Remplacer les paragraphes 2.4 à 3.2 actuels par ce qui suit:
«2.4 Normes d’approbation3):
2.4.1 L’équipement de séparation/de filtrage:
.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X) w»
.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33) w»
.3 a été approuvé conformément à la résolution A.233(VII) w»
.4 a été approuvé conformément à des normes nationales qui ne w»
sont pas fondées sur la résolution A.393(X) ou A.233(VII)
.5 n’a pas été approuvé. w»
1) Se reporter à la méthode d’essai normalisée (D86) de l’American Society for Testing and Materials.
2) Se reporter à la spécification concernant le fuel-oil No 4 (D396) ou les fuel-oils plus lourds de l’American Society for
Testing and Materials.
3) Se reporter à la Recommandation sur les spécifications internationales relatives au fonctionnement et aux essais
des séparateurs d’eau et d’hydrocarbures et des détecteurs d’hydrocarbures que l’Organisation a adoptée le
14 novembre 1977 par la résolution A.393(X), qui a remplacé la résolution A.233(VII); voir la publication de l’OMI
portant le numéro de vente IMO-609F. Se reporter en outre aux Directives et spécifications relatives au matériel de
prévention de la pollution destiné aux eaux de cale de la tranche des machines des navires que le Comité de la
protection du milieu marin de l’Organisation a adoptées par la résolution MEPC.60(33) qui, depuis le 6 juillet 1993,
remplace les résolutions A.393(X) et A.444(XI); voir la publication de l’OMI portant le numéro de vente IMO-647F.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 31
2.4.2 Le dispositif de traitement a été approuvé conformément à la w»
résolution A.444(XI).
2.4.3 Le détecteur d’hydrocarbures:
.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X) w»
.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33). w»
2.5 Le débit maximal du système est de … m3/h.
2.6 Exemption de l’application des prescriptions de la règle 16:
2.6.1 Le navire est exempté de l’application des prescriptions du para- w»
graphe 1) ou du paragraphe 2) de la règle 16, en vertu de l’alinéa a)
du paragraphe 3) de la règle 16. Le navire effectue uniquement des
voyages dans une ou des zones spéciales: …………………………
2.6.2 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour w»
la conservation à bord de toutes les eaux de cale polluées par les
hydrocarbures comme suit:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
……………… (m3)
3 Moyens prévus pour la conservation et l’évacuation des résidus d’hydrocarbures
(boues) (règle 17) et citerne(s) de stockage des eaux de cale4)
3.1 Le navire est pourvu des citernes à résidus d’hydrocarbures (boues) ci-après:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
……………… (m3)
3.2 Moyens prévus pour l’évacuation des résidus en plus des citernes à boues:
3.2.1 Incinérateur pour les résidus d’hydrocarbures; capacité … l/h w»
3.2.2 Chaudière auxiliaire pouvant brûler les résidus d’hydrocarbures w»
3.2.3 Citerne où les résidus d’hydrocarbures se mélangent au fuel-oil;
capacité … m3 w»
3.2.4 Autres moyens acceptables: ………………………………………… w»
3.3 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour la conserva-
tion à bord des eaux de cale polluées par les hydrocarbures comme suit:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
……………… (m3) »
2 Amendements au Supplément au Certificat IOPP (Modèle B)
2.1 Après le paragraphe 1.11.2 actuel, ajouter ce qui suit:
«1.11.2bis) Transporteur de produits ne transportant pas de fuel-oil ou w»
d’huile diesel lourde, tel que visé à la règle 13G 2bis), ni
d’huile de graissage.
4) Les citernes de stockage des eaux de cale n’étant pas prescrites par la Convention, les mentions dans le tableau du
paragraphe 3.3 sont facultatives.
32 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
2.2 Remplacer les paragraphes 2.4 à 3.2 actuels par ce qui suit:
«2.4 Normes d’approbation5):
2.4.1 L’équipement de séparation/de filtrage:
.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X) w»
.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33) w»
.3 a été approuvé conformément à la résolution A.233(VII) w»
.4 a été approuvé conformément à des normes nationales qui ne w»
sont pas fondées sur la résolution A.393(X) ou A.233(VII)
.5 n’a pas été approuvé. w»
2.4.2 Le dispositif de traitement a été approuvé conformément à la w»
résolution A.444(XI).
2.4.3 Le détecteur d’hydrocarbures:
.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X) w»
.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33). w»
2.5 Le débit maximal du système est de … m3/h.
2.6 Exemption de l’application des prescriptions de la règle 16:
2.6.1 Le navire est exempté de l’application des prescriptions du para- w»
graphe 1) ou du paragraphe 2) de la règle 16, en vertu de l’alinéa a)
du paragraphe 3) de la règle 16. Le navire effectue uniquement des
voyages dans une ou des zones spéciales: …………………………
2.6.2 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage w»
pour la conservation à bord de toutes les eaux de cale polluées
par les hydrocarbures comme suit:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
…………… (m3)
2.6.3 À défaut de citernes de stockage, le navire est équipé de dispositifs w»
permettant d’envoyer les eaux de cale dans la citerne à résidus.
3 Moyens prévus pour la conservation et l’évacuation des résidus d’hydrocar-
bures (boues) (règle 17) et citerne(s) de stockage des eaux de cale6)
3.1 Le navire est pourvu des citernes à résidus d’hydrocarbures (boues) ci-après:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
…………… (m3)
3.2 Moyens prévus pour l’évacuation des résidus en plus des citernes à boues
3.2.1 Incinérateur pour les résidus d’hydrocarbures; capacité … l/h w»
3.2.2 Chaudière auxiliaire pouvant brûler les résidus d’hydrocarbures w»
3.2.3 Citerne où les résidus d’hydrocarbures se mélangent au combus- w»
tible liquide; capacité … m3
3.2.4 Autres moyens acceptables: …………………………………… w»
5) Se reporter à la Recommandation sur les spécifications internationales relatives au fonctionnement et aux essais des
séparateurs d’eau et d’hydrocarbures et des détecteurs d’hydrocarbures que l’Organisation a adoptée le 14 no-
vembre 1977 par la résolution A.393(X), qui a remplacé la résolution A.233(VII); voir la publication de l’OMI portant le
numéro de vente IMO-609F. Se reporter en outre aux Directives et spécifications relatives au matériel de prévention
de la pollution destiné aux eaux de cale de la tranche des machines des navires que le Comité de la protection du
milieu marin de l’Organisation a adoptées par la résolution MEPC.60(33) qui, depuis le 6 juillet 1993, remplace les
résolutions A.393(X) et A.444(XI); voir la publication de l’OMI portant le numéro de vente IMO-647F.
6) Les citernes de stockage des eaux de cale n’étant pas prescrites par la Convention, les mentions dans le tableau du
paragraphe 3.3 sont facultatives.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 33
3.3 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour la con-
servation à bord des eaux de cale polluées par les hydrocarbures comme suit:
Identification Emplacement de la citerne Volume
de la citerne (m3)
Couples Position
(de) – (à) latérale
Volume
total
…………… (m3) »
2.3 Après l’actuel paragraphe 5.7.2, ajouter ce qui suit:
«5.7.3 Le navire est tenu d’être construit conformément aux pres- w»
criptions de la règle 25A et satisfait à ces prescriptions.
5.7.4 Les instructions et renseignements prescrits à la règle 25A w»
pour les transporteurs mixtes ont été fournis au navire sous
forme de consignes écrites approuvées par l’Autorité.
2.4 Remplacer le paragraphe 5.8.4 actuel par ce qui suit:
«5.8.4 Le navire est soumis aux prescriptions de la règle 13G et:
.1 est tenu de satisfaire aux prescriptions de la règle 13F w»
le ……………………………………………… au plus tard
.2 est conçu de manière que les citernes ou espaces suivants w»
ne soient pas utilisés pour le transport d’hydrocarbures
…………………………………………………………………
.3 a été accepté conformément au paragraphe 7) de la règle 13G w»
et à la résolution MEPC.64(36)
.4 est muni du manuel d’exploitation, approuvé le ………………... w»
…………… conformément à la résolution MEPC.64(36).
III. Amendements à l’Annexe II de MARPOL 73/78
Après la règle 15 actuelle, ajouter la nouvelle règle 16 suivante:
«Règle 16
Plan d’urgence de bord
contre la pollution des mers
par les substances liquides nocives
1) Tout navire d’une jauge brute égale ou supérieure à 150 qui est autorisé à transpor-
ter des substances liquides nocives en vrac conformément à son certificat doit avoir à
bord un plan d’urgence de bord contre la pollution des mers par les substances liquides
nocives approuvé par l’Autorité. La présente prescription s’applique à tous les navires de
ce type le 1er janvier 2003 au plus tard.
2) Un tel plan doit se présenter conformément aux Directives7) élaborées par l’Organi-
sation et doit être rédigé dans une langue de travail ou dans des langues comprises par le
capitaine et les officiers. Il doit comporter au moins:
a) la procédure que le capitaine ou d’autres personnes responsables du navire doivent
suivre pour signaler un événement de pollution par les substances liquides nocives,
conformément aux dispositions de l’article 8 et du Protocole I de la présente Conven-
tion, en se fondant sur les Directives élaborées par l’Organisation8);
b) la liste des autorités ou personnes à contacter en cas d’événement de pollution par
des substances liquides nocives;
c) un exposé détaillé des mesures que doivent prendre immédiatement les personnes à
bord afin de réduire ou de maîtriser le rejet de substances liquides nocives à la suite de
l’événement; et
d) les procédures et le point de contact à bord du navire pour la coordination des mesu-
res à bord avec les autorités nationales et locales en vue de lutter contre la pollution.
3) Dans le cas des navires auxquels s’applique également la règle 26 de l’Annexe I de la
Convention, un tel plan peut être combiné avec le plan d’urgence de bord contre la pollu-
tion par les hydrocarbures prescrit par cette règle. Dans ce cas, le plan doit être intitulé
«Plan d’urgence de bord contre la pollution des mers».»
7) Se reporter aux «Directives pour l’élaboration de plans d’urgence de bord contre la pollution des mers par les hydro-
carbures et/ou les substances liquides nocives».
8) Se reporter aux «Principes généraux applicables aux systèmes de comptes rendus de navires et aux prescriptions en
matière de notification, y compris directives concernant la notification des événements mettant en cause des mar-
chandises dangereuses, des substances nuisibles et/ou des polluants marins» que l’Organisation a adoptés par la
résolution A.851(20).
34 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger
im internationalen Geschäftsverkehr
Vom 6. Dezember 2000
I.
Das Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der
Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
(BGBl. 1998 II S. 2327) ist nach seinem Artikel 15 Abs. 1 für folgende weitere
Staaten in Kraft getreten:
Australien am 17. Dezember 1999
Belgien am 25. September 1999
Brasilien am 23. Oktober 2000
nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Erklärung
Dänemark am 4. November 2000
(ohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland)
Frankreich am 29. September 2000
nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Erklärung
Griechenland am 15. Februar 1999
Mexiko am 26. Juli 1999
Österreich am 19. Juli 1999
Polen am 7. November 2000
Schweden am 7. August 1999
Schweiz am 30. Juli 2000
Slowakei am 23. November 1999
Spanien am 14. März 2000
Tschechische Republik am 21. März 2000
Türkei am 24. September 2000.
II.
Erklärungen
B r a s i l i e n bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 24. August 2000:
(Übersetzung)
“O Artigo 9, parágrafo 3, da Convençao, „Artikel 9 Absatz 3 des Übereinkommens
deve ser entendida como proibição à recu- ist dahin gehend zu verstehen, dass
sa baseada apenas no instituto do sigilo grundsätzlich nur die Verweigerung [der
bancário, em tese, e não a recusa em Rechtshilfe in Strafsachen] unter Berufung
decorrência da obediência às normas auf das Bankgeheimnis untersagt ist, nicht
legais pertinentes à matéria, integrantes aber die Verweigerung auf Grund der Ein-
do ordenamento jurídico brasileiro, e a haltung einschlägiger Rechtsvorschriften,
interpretação relativa à sua aplicação, die Bestandteil der brasilianischen Rechts-
feitas pelo Tribunal competente, ao caso ordnung sind, und auf Grund deren Aus-
concreto.” legung durch das zuständige Gericht hin-
sichtlich der Anwendung in einem konkre-
ten Fall.“
F r a n k r e i c h bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 31. Juli 2000:
(Übersetzung)
«Aux fins de la concertation prévue à l’ar- „Für die Zwecke des Artikels 4 Absatz 3
ticle 4 paragraphe 3, de l’entraide judiciaire (über Konsultationen), des Artikels 9 (über
prévue à l’article 9 et de l’extradition pré- Rechtshilfe) und des Artikels 10 (über Aus-
vue à l’article 10, l’envoi et la réception des lieferung) erfolgt für Frankreich die Stellung
demandes s’effectueront pour la France, und Entgegennahme von Ersuchen unbe-
par la voie diplomatique, sans préjudice schadet anderer Vereinbarungen zwischen
d’autres arrangements entre les parties.» den Vertragsparteien auf diplomatischem
Wege.“
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
4. Februar 1999 (BGBl. II S. 87).
Berlin, den 6. Dezember 2000
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 35
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Vom 6. Dezember 2000
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Euro-
parats vom 5. November 1992 (BGBl. 1998 II S. 1314) ist nach ihrem Artikel 19
Abs. 2 für
Schweden am 1. Juni 2000
nach Maßgabe der nachstehenden, bei Hinterlegung der Ratifikations-
urkunde abgegebenen Erklärung
in Kraft getreten:
(Übersetzung)
“Sami, Finnish and Meänkieli (Tornedal „Samisch (Lappisch), Finnisch und Meän-
Finnish) are regional or minority languages kieli (Tornedalen-Finnisch) sind Regional-
in Sweden. Sweden’s undertakings pur- oder Minderheitensprachen in Schweden.
suant to Article 2, paragraph 2 with respect Die Verpflichtungen Schwedens nach Arti-
to these languages are described in the kel 2 Absatz 2 im Hinblick auf diese Spra-
appendix. chen sind im Anhang dargelegt.
Romani Chib and Yiddish shall be re- Romanes (Romani Chib) und Jiddisch
garded as non-territorial minority lan- gelten bei der Anwendung der Charta als
guages in Sweden when the Charter is nicht territorial gebundene Minderheiten-
applied. sprachen.
Ap p end ix Anhang
The following paragraphs and sub-para- Die folgenden Absätze, Buchstaben und
graphs under Article 8 shall apply to Sami, Ziffern des Artikels 8 gelten für Samisch,
Finnish and Meänkieli; Finnisch und Meänkieli:
8.1.a.iii Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii
8.1.b.iv Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv
8.1.c.iv Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv
8.1.d.iv Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iv
8.1.e.iii Absatz 1 Buchstabe e Ziffer iii
8.1.f.iii Absatz 1 Buchstabe f Ziffer iii
8.1.g Absatz 1 Buchstabe g
8.1.h Absatz 1 Buchstabe h
8.1.i Absatz 1 Buchstabe i
8.2. Absatz 2.
The following paragraphs and sub-para- Die folgenden Absätze, Buchstaben und
graphs under Article 9 shall apply to Sami, Ziffern des Artikels 9 gelten für Samisch,
Finnish and Meänkieli; Finnisch und Meänkieli:
9.1.a.ii Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii
9.1.a.iii Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii
9.1.a.iv Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv
9.1.b.ii Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii
9.1.b.iii Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii
9.1.c.ii Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii
9.1.c.iii Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii
9.1.d Absatz 1 Buchstabe d
9.2 Absatz 2
9.3. Absatz 3.
The following paragraphs and sub-para- Die folgenden Absätze, Buchstaben und
graphs under Article 10 shall apply to Sami, Ziffern des Artikels 10 gelten für Samisch,
Finnish and Meänkieli; Finnisch und Meänkieli:
10.1.a.iii Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii
10.1.a.v Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v
36 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
10.1.c. Absatz 1 Buchstabe c
10.2.b. Absatz 2 Buchstabe b
10.2.c. Absatz 2 Buchstabe c
10.2.d. Absatz 2 Buchstabe d
10.2.g. Absatz 2 Buchstabe g
10.4.a. Absatz 4 Buchstabe a
10.5. Absatz 5.
The following paragraphs and sub-para- Die folgenden Absätze, Buchstaben und
graphs under Article 11 shall apply to Sami, Ziffern des Artikels 11 gelten für Samisch,
Finnish and Meänkieli; Finnisch und Meänkieli:
11.1.a.iii Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii
11.1.d Absatz 1 Buchstabe d
11.1.e.i Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i
11.1.f.ii Absatz 1 Buchstabe f Ziffer ii
11.2. Absatz 2.
In addition, 11.1.c.i will apply with respect Zusätzlich gilt Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i
to Finnish. für Finnisch.
The following paragraphs under Artic- Die folgenden Absätze und Buchstaben
le 12 shall apply to Sami, Finnish and des Artikels 12 gelten für Samisch, Fin-
Meänkieli; nisch und Meänkieli:
12.1.a Absatz 1 Buchstabe a
12.1.b Absatz 1 Buchstabe b
12.1.d Absatz 1 Buchstabe d
12.1.f Absatz 1 Buchstabe f
12.1.g Absatz 1 Buchstabe g
12.2. Absatz 2.
In addition, 12.1.e will apply to Sami, and Zusätzlich gilt Absatz 1 Buchstabe e für
12.1.c and 12.1.h to Finnish and Sami. Samisch und Absatz 1 Buchstaben c und h
für Finnisch und Samisch.
The following paragraphs under Artic- Die folgenden Absätze und Buchstaben
le 13 shall apply to Sami, Finnish and des Artikels 13 gelten für Samisch, Fin-
Meänkieli; nisch und Meänkieli:
13.1.a. Absatz 1 Buchstabe a.
The following paragraphs under Artic- Die folgenden Buchstaben des Arti-
le 14 shall apply to Sami, Finnish and kels 14 gelten für Samisch, Finnisch und
Meänkieli; Meänkieli:
14.a Buchstabe a
14.b. Buchstabe b.
This means that a total of 45 paragraphs Damit gelten insgesamt 45 Absätze,
or sub-paragraphs in part III of the Charter Buchstaben oder Ziffern des Teiles III der
shall apply to Sami and Finnish, and 42 pa- Charta für Samisch und Finnisch und
ragraphs or sub-paragraphs to Meänkieli.” 42 Absätze, Buchstaben oder Ziffern für
Meänkieli.“
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
28. Juli 1999 (BGBl. II S. 732).
Berlin, den 6. Dezember 2000
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 37
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994
zwischen den Europäischen Gemeinschaften
sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
sowie des Protokolls vom 10. April 1997 zu diesem Abkommen
Vom 6. Dezember 2000
I.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Februar 1997 zu dem Abkommen
über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den
Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Ukraine andererseits (BGBl. 1997 II S. 268) wird bekannt gemacht, dass das
Abkommen nach seinem Artikel 108 Abs. 2 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. März 1998
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunde ist am 6. Mai 1997 beim Generalsekretär des Rates
der Europäischen Union hinterlegt worden.
Das Abkommen ist ferner am 1. März 1998 für die nachstehend genannten
anderen Vertragsparteien in Kraft getreten:
Europäische Atomgemeinschaft
Europäische Gemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Belgien
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Vereinigtes Königreich
und
Ukraine.
II.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1998 zu den Protokollen zu
den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Russischen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits
(BGBl. 1998 II S. 1659, 1662) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll vom
10. April 1997 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi-
schen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Ukraine andererseits nach seinem Artikel 4 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 2000
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunde ist am 20. Oktober 1998 beim Generalsekretär des
Rates der Europäischen Union hinterlegt worden.
38 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Das Protokoll ist ferner am 1. Dezember 2000 für die nachstehend genannten
anderen Vertragsparteien in Kraft getreten:
Europäische Atomgemeinschaft
Europäische Gemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Vereinigtes Königreich
und
Ukraine.
Berlin, den 6. Dezember 2000
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
–––––––––––––––
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zur Gründung einer Partnerschaft
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Russischen Föderation andererseits
sowie des Protokolls vom 21. Mai 1997 zu diesem Abkommen
Vom 6. Dezember 2000
I.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. April 1997 zu dem Abkommen
über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Euro-
päischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russi-
schen Föderation andererseits (BGBl. 1997 II S. 846) wird bekannt gemacht,
dass das Abkommen nach seinem Artikel 112 Abs. 2 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1997
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunde ist am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates
der Europäischen Union hinterlegt worden.
Das Abkommen ist ferner am 1. Dezember 1997 für die nachstehend genann-
ten anderen Vertragsparteien in Kraft getreten:
Europäische Atomgemeinschaft
Europäische Gemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Belgien
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 39
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Vereinigtes Königreich
und
Russische Föderation.
II.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1998 zu den Protokollen zu
den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Euro-
päischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russi-
schen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits (BGBl.
1998 II S. 1659, 1661) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll vom 21. Mai
1997 zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen
den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Russischen Föderation andererseits nach seinem Artikel 4 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 2000
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunde ist am 20. Oktober 1998 beim Generalsekretär des
Rates der Europäischen Union hinterlegt worden.
Das Protokoll ist ferner am 1. Dezember 2000 für die nachstehend genannten
anderen Vertragsparteien in Kraft getreten:
Europäische Atomgemeinschaft
Europäische Gemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Schweden
Spanien
Vereinigtes Königreich
und
Russische Föderation.
Berlin, den 6. Dezember 2000
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
40 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-
kanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-
blatt Teil II zu veröffentlichen sind.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-
setzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende
Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:
Bundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn
Telefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36
Internet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2001 ausgegeben worden sind.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger
Verlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder
gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten), Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn
bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM. Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7% .
ISSN 0341-1109
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland
und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll
betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof
Vom 6. Dezember 2000
Das Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik
Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Überein-
kommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie
zum Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung dieses Übereinkom-
mens durch den Gerichtshof (BGBl. 1998 II S. 1411) wird nach seinem Artikel 16
Abs. 2 für
das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2001
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
7. August 2000 (BGBl. II S. 1154).
Berlin, den 6. Dezember 2000
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r