26 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Bekanntmachung
des deutsch-slowenischen Abkommens
über den grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehr auf der Straße
Vom 1. Dezember 1999
Das in Berlin am 21. Oktober 1997 unterzeichnete
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien
über den grenzüberschreitenden Personen- und Güter-
verkehr auf der Straße ist nach seinem Artikel 18
am 15. Oktober 1999
in Kraft getreten. Das Abkommen wird nachstehend ver-
öffentlicht.
Bonn, den 1. Dezember 1999
Bund esminist erium
f ü r Ve r k e h r , B a u - u n d W o h n u n g s w e s e n
Im Auftrag
Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. H u b e r
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Slowenien
über den grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehr auf der Straße
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland (2) Als Kraftomnibusse gelten Kraftfahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Per-
und
sonen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
die Regierung der Republik Slowenien –
in dem Wunsch, den internationalen Personen- und Güterver- Art ikel 3
kehr auf der Straße zu regeln und zu fördern – (1) Linienverkehr ist die regelmäßige Beförderung von Perso-
nen in einer bestimmten Verkehrsverbindung nach im voraus
haben folgendes vereinbart:
festgelegten und veröffentlichten Fahrplänen, Beförderungsent-
gelten und -bedingungen, bei denen Fahrgäste an vorher festge-
Art ikel 1 legten Haltestellen ein- und aussteigen können. Dies gilt auch für
Dieses Abkommen regelt auf der Grundlage des innerstaat- Verkehre, die im wesentlichen wie Linienverkehre durchgeführt
lichen Rechts der Vertragsparteien die Beförderung von Perso- werden.
nen und Gütern im internationalen Straßenverkehr zwischen der (2) Als Linienverkehr im Sinne dieses Abkommens gilt unab-
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien und im hängig davon, wer den Ablauf der Fahrten bestimmt, auch die
Transit durch diese Staaten durch Unternehmer, die im Hoheits- regelmäßige Beförderung bestimmter Kategorien von Personen
gebiet ihres Staates zur Ausführung dieser Beförderungen unter Ausschluß anderer Fahrgäste, soweit die Merkmale des
berechtigt sind. Linienverkehrs nach Absatz 1 gegeben sind. Diese Beförderun-
gen, insbesondere die Beförderung von Arbeitnehmern zur
Personenverkehr Arbeitsstelle und von dort zu ihrem Wohnort, werden als „Son-
derformen des Linienverkehrs“ bezeichnet.
Art ikel 2
(3) Linienverkehre im Wechsel- oder Transitverkehr bedürfen
(1) Personenverkehr im Sinne dieses Abkommens ist die der Genehmigung der zuständigen Behörden beider Vertrags-
Beförderung von Personen und deren Gepäck mit Kraftomnibus- parteien. Die Genehmigung wird im gegenseitigen Einvernehmen
sen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter. Das gilt nach Maßgabe des geltenden Rechts der jeweiligen Vertragspar-
auch für Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Verkehrs- tei erteilt. Die Genehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu
diensten. fünf Jahren erteilt werden.
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(4) Änderungen des Linienverlaufs, der Haltestellen, der Fahr- Art ikel 5
pläne, der Beförderungsentgelte und -bedingungen bedürfen der (1) Gelegenheitsverkehr ist der Verkehr, der nicht Linienverkehr
vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörden beider im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 und auch nicht Pendelverkehr
Vertragsparteien. Das gleiche gilt für die Einstellung des Be- im Sinne von Artikel 4 ist.
triebs.
(2) Gelegenheitsverkehre im Wechsel- oder Transitverkehr
(5) Anträge auf Einrichtung eines Linienverkehrs sowie Anträge bedürfen keiner Genehmigung, wenn es sich handelt
gemäß Absatz 4 sind bei der zuständigen Behörde der Vertrags-
partei einzureichen, in deren Hoheitsgebiet das Unternehmen a) um Fahrten, die mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wer-
seinen Betriebssitz hat. Die Anträge sind mit einer Stellungnahme den, das auf der gesamten Fahrstrecke die gleiche Reise-
des Verkehrsministeriums dieser Vertragspartei dem Verkehrs- gruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt
ministerium der anderen Vertragspartei unmittelbar zu übersen- (Rundfahrten mit geschlossenen Türen),
den. oder
(6) Die Anträge nach den Absätzen 4 und 5 müssen insbeson- b) um Verkehre, bei denen zur Hinfahrt Fahrgäste aufgenom-
dere folgende Angaben enthalten: men werden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist
1. Name und Vorname oder Firma sowie vollständige Anschrift (Leerrückfahrten),
des antragstellenden Unternehmens; oder
2. Art des Verkehrs; c) um Leereinfahrten, um eine Reisegruppe, die zuvor von dem-
selben Unternehmen mit einem Verkehr nach Buchstabe b
3. Beantragte Genehmigungsdauer;
befördert worden ist, wieder aufzunehmen und an den Aus-
4. Betriebszeitraum und Zahl der Fahrten (z.B. täglich, wö- gangsort zurückzubringen.
chentlich);
(3) Bei Gelegenheitsverkehren dürfen unterwegs Fahrgäste
5. Fahrplan; weder aufgenommen noch abgesetzt werden, es sei denn, daß
die zuständige Behörde der betreffenden Vertragspartei dieses
6. Genaue Linienführung (Haltestellen zum Aufnehmen und
gestattet.
Absetzen der Fahrgäste/andere Haltestellen/Grenzüber-
gangsstellen); (4) Gelegenheitsverkehre, die nicht den Bestimmungen des
Absatzes 2 entsprechen, bedürfen in jedem Fall der Genehmi-
7. Länge der Linie in Kilometern: Hinfahrt/Rückfahrt;
gung der zuständigen Behörde der jeweils anderen Vertragspar-
8. Länge der Tagesfahrtstrecke; tei. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist unmittelbar
an die zuständige Behörde der anderen Vertragspartei zu richten.
9. Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer;
Er soll mindestens vier Wochen vor Aufnahme des Verkehrs
10. Zahl der Sitzplätze der einzusetzenden Kraftomnibusse; gestellt werden.
11. Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife). (5) Die Anträge nach Absatz 4 müssen insbesondere folgende
Angaben enthalten:
1. Name und Vorname oder Firma sowie vollständige Anschrift
Art ikel 4
des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Reiseveran-
(1) Pendelverkehr ist der Verkehrsdienst, bei dem vorab ge- stalters, der den Beförderungsauftrag erteilt hat;
bildete Gruppen von Fahrgästen bei mehreren Hin- und Rück-
2. Zweck der Reise (Beschreibung);
fahrten von demselben Ausgangsgebiet zu demselben Zielgebiet
befördert werden. Diese Gruppen, die aus Fahrgästen bestehen, 3. Staat, in dem die Reisegruppe gebildet wird;
die die Hinfahrt zurückgelegt haben, werden bei einer späteren 4. Ausgangs- und Zielort der Fahrt und Herkunftsland der Rei-
Fahrt zum Ausgangsort zurückgebracht. Unter Ausgangsgebiet segruppe;
und Zielgebiet sind der Ort des Reiseantritts und der Ort des Rei-
seziels sowie die in einem Umkreis von 50 km gelegenen Orte zu 5. Fahrtstrecke mit Grenzübergangsstellen;
verstehen. Neben der Beförderungsleistung muß die Unterkunft 6. Daten der Hin- und Rückfahrt mit Angabe, ob Hin-/Rückfahrt
der Reisegruppe mit oder ohne Verpflegung am Zielort und gege- besetzt oder leer erfolgen sollen;
benenfalls während der Reise eingeschlossen sein. Die erste
7. Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer;
Rückfahrt und die letzte Hinfahrt in der Reihe der Pendelfahrten
müssen Leerfahrten sein. 8. Amtliche Kennzeichen und Zahl der Sitzplätze der einzuset-
zenden Kraftomnibusse.
(2) Die Zuordnung eines Verkehrsdienstes zum Pendelverkehr
wird nicht dadurch berührt, daß mit Zustimmung der zuständigen (6) Kontrolldokumente für genehmigungsfreie Gelegenheits-
Behörden der betreffenden Vertragspartei oder der betreffenden verkehre werden in der nach Artikel 16 gebildeten Gemischten
Vertragsparteien Reisende abweichend von Absatz 1 die Rück- Kommission vereinbart.
fahrt mit einer anderen Gruppe vornehmen.
(3) Pendelverkehre bedürfen im Einzelfall der Genehmigung Art ikel 6
der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei. Der An- (1) Nach Artikel 3 Absatz 3, Artikel 4 Absatz 3, Artikel 5
trag auf Erteilung einer Genehmigung ist unmittelbar an die Absätze 3 und 4 erteilte Genehmigungen dürfen nur von dem
zuständige Behörde der anderen Vertragspartei zu richten. Er soll Unternehmen genutzt werden, dem sie erteilt werden. Sie dürfen
mindestens 60 Tage vor Aufnahme des Verkehrs gestellt wer- weder auf ein anderes Unternehmen übertragen werden noch, im
den. Falle des Gelegenheitsverkehrs, für andere Kraftfahrzeuge als in
(4) Anträge auf Genehmigung eines Pendelverkehrs nach der Genehmigung angegeben genutzt werden. Im Rahmen des
Absatz 3 müssen außer den Angaben nach Artikel 3 Absatz 6 Linienverkehrs kann jedoch der Verkehrsunternehmer, dem die
noch die Reisedaten, Zahl der Fahrten und die Angaben über Ort Genehmigung erteilt ist, Vertragsunternehmer aus den Hoheits-
und Hotels oder sonstige Einrichtungen, in denen die Fahrgäste gebieten der Vertragsparteien einsetzen. Diese brauchen in der
während ihres Aufenthalts untergebracht werden sollen, sowie Genehmigungsurkunde nicht genannt zu sein, müssen jedoch
über die Dauer des Aufenthalts enthalten. eine amtliche Ausfertigung dieser Urkunde und den Vertrag oder
eine beglaubigte Ausfertigung des Vertrags mit sich führen.
(5) Grundsätze über das Genehmigungsverfahren bei Pendel-
verkehren, Genehmigungsvordrucke und zuständige Behörden (2) Die nach diesem Abkommen erforderlichen Genehmigun-
werden erforderlichenfalls in der nach Artikel 16 gebildeten gen, Kontrolldokumente oder sonstige Beförderungspapiere sind
Gemischten Kommission erarbeitet. bei allen in diesem Abkommen geregelten Fahrten im Fahrzeug
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mitzuführen und auf Verlangen den Vertretern der zuständigen 9. Beförderungen von Medikamenten, medizinischen Geräten
Kontrollbehörden vorzuweisen. Die Kontrolldokumente sind vor und Ausrüstungen sowie anderen zur humanitären Hilfelei-
Beginn der Fahrt vollständig auszufüllen. stung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkata-
strophen) bestimmten Gütern;
10. Beförderungen von lebenden Tieren;
Güterverkehr
11. Beförderungen von Gepäck in Anhängern an Kraftomnibus-
sen;
Art ikel 7
12. Beförderungen von Wohncontainern, sofern es sich nicht
Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des um Handelsgut handelt.
Werkverkehrs bedürfen für Beförderungen zwischen dem
(2) Die nach Artikel 16 gebildete Gemischte Kommission kann
Hoheitsgebiet, in dem das verwendete Kraftfahrzeug zugelassen
weitere Beförderungen von der Genehmigungspflicht ausneh-
ist, und dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei sowie im
men.
Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei für
jede Beförderung der Genehmigung der zuständigen Behörde
dieser Vertragspartei. Artikel 12 Absatz 2 des Verkehrsabkom- A r t i k e l 10
mens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und (1) Die für Unternehmer der Republik Slowenien erforderlichen
der Republik Slowenien vom 5. April 1993 bleibt unberührt. Genehmigungen werden durch das Bundesministerium für Ver-
kehr der Bundesrepublik Deutschland erteilt und von den zustän-
digen Behörden der Republik Slowenien ausgegeben.
Art ikel 8
(2) Die für Unternehmer der Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Genehmigung wird dem Unternehmer erteilt. Sie gilt nur erforderlichen Genehmigungen werden durch das Ministerium
für ihn selbst und ist nicht übertragbar. für Verkehr und Kommunikation der Republik Slowenien erteilt
(2) Eine Genehmigung ist erforderlich für jedes Lastkraftfahr- und von dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik
zeug und für jede Zugmaschine. Sie gilt zugleich für mitgeführte Deutschland oder von den von ihm beauftragten Behörden aus-
Anhänger oder Sattelanhänger unabhängig vom Ort ihrer Zulas- gegeben.
sung.
(3) Eine Genehmigung gilt im Wechsel- und Transitverkehr für A r t i k e l 11
eine beliebige Anzahl von Fahrten während der in ihr bestimmten (1) Die Verkehrsministerien beider Vertragsparteien oder die
Zeit (Zeitgenehmigung) oder für jeweils eine oder mehrere Hin- nach Artikel 16 gebildete Gemischte Kommission vereinbaren
und Rückfahrten in dem in der Genehmigung angegebenen Zeit- die Anzahl der Genehmigungen, die jährlich jeder Vertragspartei
raum (Fahrtgenehmigung). zur Verfügung gestellt werden.
(4) Beförderungen zwischen dem Hoheitsgebiet der anderen (2) Die vereinbarte Anzahl der Genehmigungen kann im
Vertragspartei und einem dritten Staat sind nur zulässig, wenn Bedarfsfall nach Maßgabe des Artikels 16 geändert werden.
dabei das Hoheitsgebiet, in dem das Fahrzeug zugelassen (3) Die Muster der Genehmigungen werden von der nach Arti-
ist, auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wird. In der nach kel 16 gebildeten Gemischten Kommission festgelegt.
Artikel 16 gebildeten Gemischten Kommission können nach
Überprüfung des Bedarfs Ausnahmen vereinbart werden.
(5) Es ist nicht gestattet, Beförderungen von Gütern zwischen Allgemeine Bestimmungen
zwei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei liegenden
Orten durchzuführen. Ausnahmen können in bestimmten Einzel- A r t i k e l 12
fällen von dem jeweiligen Verkehrsministerium oder anderen
zuständigen Stellen gestattet werden, wenn in deren Hoheitsge- Genehmigungen, Kontrolldokumente oder die sonst erforder-
biet Fahrzeuge für besondere Zwecke nicht ausreichend zur Ver- lichen Dokumente sind bei allen Fahrten im Fahrzeug mitzu-
fügung stehen. führen, auf Verlangen Vertretern der zuständigen Kontrollbehör-
den vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Art ikel 9
A r t i k e l 13
(1) Einer Genehmigung bedürfen nicht
(1) Die Unternehmer sind verpflichtet, die im Hoheitsgebiet der
1. Fahrten mit leeren Kraftfahrzeugen, soweit es sich nicht um
anderen Vertragspartei geltenden Bestimmungen des Verkehrs-
Fahrzeuge handelt, die Handelsgut sind;
und Kraftfahrzeugrechts sowie die jeweils geltenden Zoll- und
2. Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren Tarifbestimmungen einzuhalten.
zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtge-
(2) Bei schweren oder wiederholten Zuwiderhandlungen eines
wichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zuläs-
Unternehmens oder seines Fahrpersonals gegen das im Hoheits-
sige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t
gebiet der anderen Vertragspartei geltende Recht oder gegen die
nicht übersteigt;
Bestimmungen dieses Abkommens können die zuständigen Be-
3. Beförderungen von Umzugsgut; hörden der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Kraftfahr-
zeug zugelassen ist, auf Ersuchen der zuständigen Behörde der
4. Beförderungen von Gegenständen und Einrichtungen, die
Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Zuwiderhandlung
für Theater-, Musik- oder Filmvorstellungen, Messen und
begangen wurde, im Rahmen des jeweils geltenden Rechts fol-
Ausstellungen oder für Rundfunk-, Fernseh- oder Filmauf-
gende Maßnahmen treffen:
nahmen bestimmt sind, sofern diese Gegenstände oder Ein-
richtungen nur vorübergehend ein- oder ausgeführt werden; a) Aufforderung an das verantwortliche Unternehmen, die gel-
tenden Vorschriften einzuhalten (Verwarnung);
5. Überführung von Leichen;
b) vorübergehender Ausschluß vom Verkehr;
6. gelegentliche Beförderungen von Luftfrachtgütern nach und
von Flughäfen bei Umleitung der Flugdienste; c) Einstellung der Ausgabe von Genehmigungen an das verant-
wortliche Unternehmen oder Entzug einer bereits erteilten
7. Beförderungen von Postsendungen;
Genehmigung für den Zeitraum, für den die zuständige
8. Beförderungen von beschädigten oder reparaturbedürftigen Behörde der anderen Vertragspartei das Unternehmen vom
Fahrzeugen (Rückführung); Verkehr ausgeschlossen hat.
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(3) Die Maßnahme nach Absatz 2 Buchtabe b kann auch A r t i k e l 15
unmittelbar von der zuständigen Behörde der Vertragspartei
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, für Beförderun-
ergriffen werden, in deren Hoheitsgebiet der Zuwiderhandlung
gen im Sinne von Artikel 1 den Einsatz von lärm- und schad-
begangen worden ist.
stoffarmen sowie von Fahrzeugen mit moderner Ausrüstung der
(4) Die Verkehrsministerien beider Vertragsparteien unterrich- fahrzeugtechnischen Sicherheit zu fördern.
ten einander nach Maßgabe von Artikel 14 über die getroffenen
Die Einzelheiten werden in der Gemischten Kommission nach
Maßnahmen.
Artikel 16 festgelegt.
A r t i k e l 14
Soweit auf Grund dieses Abkommens nach Maßgabe des A r t i k e l 16
innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten übermittelt Die Vertreter der Verkehrsministerien beider Vertragsparteien
werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen unter Beach- bilden eine Gemischte Kommission. Sie besteht aus Beauftrag-
tung der für jede Vertragspartei geltenden Rechtsvorschriften: ten der beiden Vertragsparteien und tritt im Bedarfsfalle zusam-
1. Die Nutzung der Daten durch den Empfänger ist nur zu dem men, um die Durchführung dieses Abkommens sicherzustellen,
angegebenen Zweck und zu den durch die übermittelnde andere Fragen zu behandeln, die mit dem internationalen
Behörde vorgeschriebenen Bedingungen zulässig. Straßenverkehr zusammenhängen, die Bestimmungen des Ab-
kommens der Entwicklung des Verkehrs anzupassen und alle
2. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Behörde auf auftretenden Streitfragen einvernehmlich zu regeln.
Ersuchen über die Verwendung der übermittelten Daten und
über die dadurch erzielten Ergebnisse.
3. Personenbezogene Daten dürfen nur an die zuständigen
Behörden übermittelt werden. Die weitere Übermittlung an Schlußbestimmungen
andere Stellen darf nur mit vorheriger Zustimmung der über-
mittelnden Behörde erfolgen. A r t i k e l 17
4. Die übermittelnde Behörde ist verpflichtet, auf die Richtigkeit Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen
der zu übermittelnden Daten sowie auf die Erforderlichkeit und von ihnen geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkünften, dar-
Verhältnismäßigkeit in bezug auf den mit der Übermittlung unter die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus
verfolgten Zweck zu achten. Dabei sind die nach dem jeweili- der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, werden durch die-
gen innerstaatlichen Recht geltenden Übermittlungsverbote ses Abkommen nicht berührt.
zu beachten. Erweist sich, daß unrichtige Daten oder Daten,
die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind,
so ist dies dem Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Er ist ver-
A r t i k e l 18
pflichtet, die Berichtigung oder Vernichtung der Daten vorzu-
nehmen. (1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die
Regierung der Republik Slowenien der Regierung der Bundes-
5. Dem Betroffenen ist auf Antrag über die zu seiner Person vor-
republik Deutschland mitgeteilt hat, daß die erforderlichen inner-
handenen Informationen sowie über den vorgesehenen Ver-
staatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
wendungszweck Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung zur
Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.
Auskunftserteilung besteht nicht, soweit eine Abwägung
ergibt, daß das öffentliche Interesse, die Auskunft nicht zu (2) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
erteilen, das Interesse des Betroffenen an der Auskunftsertei- Es kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich gekün-
lung überwiegt. Im übrigen richtet sich das Recht des Betrof- digt werden. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist der Tag
fenen auf Auskunftserteilung nach dem innerstaatlichen des Eingangs der Kündigung bei der anderen Vertagspartei.
Recht der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Auskunft
beantragt wird.
6. Die übermittelnde Behörde weist bei der Übermittlung auf die A r t i k e l 19
nach ihrem Recht geltenden Löschungsfristen hin. Unabhän-
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die Vereinbarung vom
gig von diesen Fristen sind die übermittelten personenbezo-
16. Juli 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
genen Daten zu löschen, sobald sie für den Zweck, für den
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den
sie übermittelt worden sind, nicht mehr erforderlich sind.
grenzüberschreitenden Straßenpersonen- und -güterverkehr in
7. Die übermittelnde und empfangende Behörde sind verpflich- der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 26. Juli 1973 und
tet, die übermittelten personenbezogenen Daten wirksam der Änderungsvereinbarung vom 23. Juli 1976 im Verhältnis
gegen unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
unbefugte Bekanntgabe zu schützen. Slowenien außer Kraft.
Geschehen zu Berlin am 21. Oktober 1997 in zwei Urschriften,
jede in deutscher und slowenischer Sprache, wobei jeder Wort-
laut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Klaus Neub ert
M at t hias Wissmann
Für die Regierung der Republik Slowenien
Ant on Bergauer
30 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Bekanntmachung
des deutsch-chinesischen Abkommens
über Finanzielle Zusammenarbeit 1998
Vom 2. Dezember 1999
Das in Peking am 9. Juni 1999 unterzeichnete Abkom-
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China
über Finanzielle Zusammenarbeit 1998 ist nach seinem
Artikel 7
am 9. Juni 1999
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 2. Dezember 1999
Bund esminist erium
für w irt sc haft lic he Zusammenarb eit
u n d En t w i c k l u n g
Im Auftrag
M ic hael Bohnet
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Volksrepublik China
über Finanzielle Zusammenarbeit 1998
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland a) Windpark IV bis zu 32 000 000,– DM (in Worten: zwei-
unddreißig Millionen Deutsche Mark),
und
b) Moderne Kohlekraftwerke bis zu 34 000 000,– DM (in
die Regierung der Volksrepublik China –
Worten: vierunddreißig Millionen Deutsche Mark),
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen c) Eisenbahnelektrifizierung 2. Teilstrecke Shenyang – Dalian
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepu- bis zu 60 000 000,– DM (in Worten: sechzig Millionen
blik China, Deutsche Mark),
d) Umweltprogramm Energie I bis zu 50 000 000,– DM (in
in dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch
Worten: fünfzig Millionen Deutsche Mark),
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und
zu vertiefen, wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt
worden ist;
in dem Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie- 2. Finanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 24 000 000,– DM (in
hungen die Grundlage dieses Abkommens ist, Worten: vierundzwanzig Millionen Deutsche Mark) für die
Vorhaben
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in
der Volksrepublik China beizutragen, a) Aufforstung zur Wüstenbekämpfung Innere Mongolei bis
zu 12 000 000,– DM (in Worten: zwölf Millionen Deutsche
unter Bezugnahme auf das Protokoll über die 16. Sitzung der Mark),
Gemischten Kommission für entwicklungspolitische Zusammen- b) Aufforstung zur Wüstenbekämpfung Liaoning bis zu
arbeit vom 29. Mai 1998 – 12 000 000,– DM (in Worten: zwölf Millionen Deutsche
Mark),
sind wie folgt übereingekommen:
wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt
und bestätigt worden ist, daß sie als Vorhaben des Umwelt-
Art ikel 1
schutzes die besonderen Voraussetzungen für die Förderung
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllen.
es der Regierung der Volksrepublik China, von der Kreditanstalt
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist grund-
für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main, folgende Beträge zu
sätzlich bereit, zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Beträ-
erhalten:
gen, im Rahmen der in der Bundesrepublik Deutschland beste-
1. Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt 176 000 000,– DM henden innerstaatlichen Richtlinien und bei Vorliegen der
(in Worten: einhundertsechsundsiebzig Millionen Deutsche Deckungsvoraussetzungen eine Bürgschaft in Höhe von bis zu
Mark) für die Vorhaben 304 600 000,– DM (in Worten: dreihundertvier Millionen sechs-
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 31
hunderttausend Deutsche Mark) zur Ermöglichung von Verbund- Art ikel 3
krediten der Finanziellen Zusammenarbeit durch die Kreditan-
Die Regierung der Volksrepublik China stellt die Kreditanstalt
stalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für das in Absatz 1
für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-
Nummer 1 Buchstabe b genannte Vorhaben Moderne Kohle-
lichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß
kraftwerke bis zu 144 600 000,– DM (in Worten: einhundert-
und der Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der
vierundvierzig Millionen sechshunderttausend Deutsche Mark),
Volksrepublik China erhoben werden können.
für das in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannte Vorhaben
Eisenbahnelektrifizierung 2. Teilstrecke Shenyang –Dalian bis
zu 60 000 000,– DM (in Worten: sechzig Millionen Deutsche Art ikel 4
Mark) und für das in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d genannte Für die sich aus der Gewährung von Darlehen und der Finan-
Vorhaben Umweltprogramm Energie I bis zu 100 000 000,– DM zierungsbeiträge ergebenden Transporte treffen die beiden
(in Worten: einhundert Millionen Deutsche Mark) zu über- Regierungen eine beide Seiten befriedigende Regelung. Insoweit
nehmen. sind die Bestimmungen des Abkommens vom 10. Juni 1985 zwi-
(3) Kann bei den in Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben a und b schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
bezeichneten Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht Regierung der Volksrepublik China über Finanzielle Zusammen-
erfolgen, ermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik arbeit maßgebend.
Deutschland der Regierung der Volksrepublik China, von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main, für diese Vorha- Art ikel 5
ben bis zur Höhe der vorgesehenen Finanzierungsbeiträge ein (1) Das im Abkommen vom 27. Februar 1992 über Finanzielle
Darlehen zu erhalten. Zusammenarbeit für das Vorhaben „Rehabilitierung thermischer
(4) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver- Kraftwerke II“ vorgesehene Darlehen wird mit einem Betrag
nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- von 1 300 000,– DM (in Worten: eine Million dreihunderttausend
land und der Regierung der Volksrepublik China durch andere Deutsche Mark), das im Abkommen vom 29. April 1993 über
Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2 Buch- Finanzielle Zusammenarbeit für das Vorhaben „Trinkwasserver-
staben a und b bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben des sorgung Shizuishan“ vorgesehene Darlehen wird mit einem
Umweltschutzes, der sozialen Infrastruktur oder als selbsthilfe- Betrag von 7 000 000,– DM (in Worten: sieben Millionen Deut-
orientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung ersetzt, das die sche Mark) und das im Abkommen vom 13. Juli 1995 über Finan-
besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines zielle Zusammenarbeit für das Vorhaben „Programm Kohlekraft-
Finanzierungsbeitrages erfüllt, kann ein Finanzierungsbeitrag, werke moderner Umwelttechnologie“ vorgesehene Darlehen
andernfalls ein Darlehen gewährt werden. wird mit einem Betrag von 30 000 000,– DM (in Worten: dreißig
Millionen Deutsche Mark) reprogrammiert und zusätzlich für das
(5) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b erwähnte Vorhaben
Regierung der Volksrepublik China zu einem späteren Zeitpunkt „Moderne Kohlekraftwerke“ verwendet, wenn nach Prüfung des-
ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur sen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.
Vorbereitung oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige
(2) Der im Abkommen vom 29. April 1993 über Finanzielle
Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in
Zusammenarbeit für das Vorhaben „Aufforstung III“ vorgesehene
Absatz 1 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wieder-
Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von 8 000 000,– DM
aufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.
(in Worten: acht Millionen Deutsche Mark) reprogrammiert und in
(6) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß- Höhe von 4 000 000,– DM (in Worten: vier Millionen Deutsche
nahmen werden in Darlehen umgewandelt, wenn sie nicht für Mark) für einen Studien- und Fachkräftefonds sowie in Höhe von
solche Maßnahmen verwendet werden. 4 000 000,– DM (in Worten: vier Millionen Deutsche Mark) zu-
sätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
erwähnte Vorhaben „Aufforstung zur Wüstenbekämpfung Innere
Art ikel 2 Mongolei“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-
würdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, daß es als Vor-
Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Bedin-
haben des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen für
gungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie das
die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt.
Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau und dem Ministerium für Finanzen
der Volksrepublik China zu schließenden Verträge. Auf diese Ver- Art ikel 6
träge findet das Recht des Ortes Anwendung, an dem das Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten
Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Regierung der Bun- Abkommens vom 10. Juni 1985 sowie des dazugehörenden
desrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Briefwechsels in der durch die Vereinbarung vom 11./12. Dezem-
China über Finanzielle Zusammenarbeit unterzeichnet wurde. Die ber 1986 geänderten Fassung auch für dieses Abkommen.
Zusage der in Artikel 1 genannten Beträge entfällt, soweit nicht
innerhalb einer Frist von 8 Jahren nach dem Zusagejahr die ent-
Art ikel 7
sprechenden Darlehens-/Finanzierungsverträge abgeschlossen
wurden. Für die in Artikel 1 genannten Beträge endet die Frist am Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in
31. Dezember 2006. Kraft.
Geschehen zu Peking am 9. Juni 1999 in zwei Urschriften, jede
in deutscher, chinesischer und englischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des
deutschen und des chinesischen Wortlauts ist der englische
Wortlaut maßgebend.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Ueb ersc haer
Für die Regierung der Volksrepublik China
Jin Liqun
32 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
der Verträge von 1994 des Weltpostvereins
Vom 8. Dezember 1999
Die nachstehend bezeichneten Verträge des Weltpostvereins vom 14. Sep-
tember 1994 (BGBl. 1998 II S. 2082)
1. das Fünfte Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
2. die Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang
3. der Weltpostvertrag
4. das Postpaketübereinkommen
5. das Postanweisungsübereinkommen
6. das Postgiroübereinkommen
7. das Postnachnahmeübereinkommen
nebst Schlussprotokollen
sind für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Albanien am 30. Juli 1999, Nr. 1–7
Barbados am 11. August 1999, Nr. 1–4
Indien am 18. Juni 1999, Nr. 1–4
Kenia am 4. Oktober 1999, Nr. 5, 6
Kirgisistan am 18. Mai 1999, Nr. 1–4
Lesotho am 23. August 1999, Nr. 1–3
Luxemburg am 9. Juni 1999, Nr. 1–7.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
22. Juni 1999 (BGBl. II S. 604).
Bonn, den 8. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 33
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten
Vom 13. Dezember 1999
Das Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wild
lebenden Tierarten (BGBl. 1984 II S. 569) wird nach seinem Artikel XVIII Abs. 2
für
Kongo am 1. Januar 2000
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
28. September 1999 (BGBl. II S. 980).
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bekanntmachung
der Änderungsvereinbarung
zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 7. Oktober 1998
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“
Vom 13. Dezember 1999
Durch Notenwechsel vom 30. August 1999 wurde in Bonn und Berlin eine
Änderungsvereinbarung zu der durch Notenwechsel vom 7. Oktober 1998
geschlossenen Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Science Applications International Corporation (SAIC)“ (BGBl. 1999 II S. 42)
geschlossen, deren rückwirkende Rechtswirkung
zum 7. Oktober 1998
festgelegt wurde; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 33
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten
Vom 13. Dezember 1999
Das Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wild
lebenden Tierarten (BGBl. 1984 II S. 569) wird nach seinem Artikel XVIII Abs. 2
für
Kongo am 1. Januar 2000
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
28. September 1999 (BGBl. II S. 980).
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bekanntmachung
der Änderungsvereinbarung
zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 7. Oktober 1998
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“
Vom 13. Dezember 1999
Durch Notenwechsel vom 30. August 1999 wurde in Bonn und Berlin eine
Änderungsvereinbarung zu der durch Notenwechsel vom 7. Oktober 1998
geschlossenen Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Science Applications International Corporation (SAIC)“ (BGBl. 1999 II S. 42)
geschlossen, deren rückwirkende Rechtswirkung
zum 7. Oktober 1998
festgelegt wurde; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
34 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Auswärtiges Amt Bonn, den 30. August 1999
Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-
einigten Staaten von Amerika Nr. 109 vom 30. August 1999 zu bestätigen, die wie folgt
lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt
ihre Hochachtung auszusprechen und hat die Ehre, unter Bezug auf die durch Noten-
wechsel vom 7. Oktober 1998 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science
Applications International Corporation (SAIC)“ im Namen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika folgende Änderungsvereinbarung vorzuschlagen:
1. Der Wortlaut der Vereinbarung vom 7. Oktober 1998 zwischen der Regierung der Ver-
einigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Science Applications International Corporation (SAIC)“ wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe der Vertragsnummer am Ende des zweiten Textabsatzes der Ver-
balnote Nr. 423 der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika sowie am
Ende des dritten Textabsatzes der Antwortnote des Auswärtigen Amts vom
7. Oktober 1998 wird im deutschen Wortlaut beider Noten von „(Vertragsnummer:
DADA-01-95-0-0006)“ und im englischen Wortlaut von „(Vertragsnummer: DADA-
01-95-D-0006)“ geändert in „(Vertragsnummer: DASW 01-95-C-0081)“.
b) Nach Nummer 5 der Vereinbarung wird folgende Nummer 6 eingefügt:
„6. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag Nr. DASW 01-95-C-0081
zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Unter-
nehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“ über die
Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen endet. Die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die
Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.“
c) Im auf die Nummern 1 bis 6 folgenden Textabsatz werden die Worte „mit den unter
Nummer 1 bis 5 gemachten Vorschlägen“ ersetzt durch die Worte „mit den unter
Nummern 1 bis 6 gemachten Vorschlägen“.
2. Diese Änderungen sollen als mit rückwirkender Rechtswirkung ab 7. Oktober 1998 ver-
einbart gelten.
3. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 3
gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-
den erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
eine Änderungsvereinbarung zur eingangs genannten Vereinbarung vom 7. Oktober 1998
bilden, deren rückwirkende Rechtswirkung mit 7. Oktober 1998 festgelegt ist.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswärtige
Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-
gen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß
bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereingten Staaten von Amerika Nr. 109 vom
30. August 1999 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zur eingangs
genannten Vereinbarung vom 7. Oktober 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, deren
rückwirkende Rechtswirkung zum 7. Oktober 1998 festgelegt und deren deutscher und
englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
G 1998
Bundesgesetzblatt
Teil II
Jahrgang 1999
–– Seite 1 bis 1104 ––
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H.
Der Jahrgang 1999 umfasst die Nummern 1 bis 34
Hinweise für das Einbinden
Diesem Titelblatt folgt die Zeitliche Übersicht für das Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1999.
Das Sachverzeichnis zum Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1999, wird hinter der Nummer 34
eingebunden.
Anlagebände zum Bundesgesetzblatt Teil II wurden nicht ausgegeben.
Nicht eingebunden werden folgende Beilagen*):
– Hinweis in Ausgabe Nr. 2 vom 26. Januar 1999
Fundstellennachweis B, Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge zur Vorbereitung und
Herstellung der Einheit Deutschlands
– zur Ausgabe Nr. 17 vom 15. Juli 1999
Zeitliche Übersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1999
*) Innerhalb des Abonnements werden die Beilagen auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags
übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von
wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechts-
vorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Verordnungen können nach dem Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432), auch im Bundesanzeiger
oder in den in diesem Gesetz vorgesehenen Amtsblättern verkündet werden.
Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn
Die bisher erschienenen Jahrgänge (1949/50 in einem Band) sowie einzelne Nummern können von der
Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn, bezogen werden.
Bundesgesetzblatt · Teil II
Zeitliche Übersicht
Jahrgang 1999
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
1998
3. 9. 98 Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung und einer Änderung des Gebüh-
renverzeichnisses als Anhang zu der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationa-
le Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 II/4
9. 11. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über das Verbot oder die Beschrän-
kung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai
1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem
Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsat-
zes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter-
schiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik
Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen
von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem
Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den
Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 6 zu der Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe . . 8 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden . . 8 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen
Übereinkommen von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädi-
gung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immuni-
täten der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 II/1
3. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Republik
Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens
durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 II/6
4. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Investitionsförderungs-
vertrags und über das Außerkrafttreten der Vorgängerübereinkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 II/1
7. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsula-
rische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 II/1
7. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungs-
vertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 II/1
7. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 II/1
7. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationa-
le Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren 13 II/1
IV Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
9. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 II/1
9. 12. 98 Bekanntmachung zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte . . . . . 14 II/1
9. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-polnischen Abkommens über die
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . 15 II/1
11. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 II/1
11. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 II/1
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „ALIRON International, Inc.“ . . . . . . . . 36 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Resource Consultants, Inc.“ . . . . . . . 38 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „National Emergency Services (NES)
International“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „J & E Associates, Inc.“ . . . . . . . . . . . . 44 II/2
11. 12. 98 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“ . . . . . . 46 II/2
14. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kroatischen Abkommens über Soziale
Sicherheit und über das Außerkrafttreten von Vorgängerübereinkünften . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 II/1
14. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Protokolle vom 16. Dezember 1997 zum Nord-
atlantikvertrag über den Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der
Republik Ungarn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 II/1
15. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung zum Abkommen vom
5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von
Hongkong über den Fluglinienverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 II/1
15. 12. 98 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation über
die Errichtung und den Betrieb einer Bodenstation für die Kontrolle geostationärer Satelliten
bei Michelstadt/Odenwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 II/1
16. 12. 98 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 27 II/1
16. 12. 98 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 29 II/1
16. 12. 98 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 30 II/1
17. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nut-
zung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeers und in Häfen . . . . . 32 II/1
17. 12. 98 Bekanntmachung des deutsch-ungarischen Rückübernahmeabkommens und des Protokol-
ls zur Durchführung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur
Regelung des Walfangs und des dazugehörigen Protokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1994 zu dem Übereinkom-
men von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die
weitere Verringerung von Schwefelemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . 49 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie des Protokolls
zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 II/2
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II V
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
18. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-bulgarischen Abkommens über Sozia-
le Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 II/2
18. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz
der Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 II/2
22. 12. 98 Bekanntmachung des deutsch-bulgarischen Abkommens über den grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 II/2
22. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte sowie des Fakultativprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 II/2
29. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-saudiarabischen Abkommens über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 II/2
29. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zur Durchführung des deutsch-
polnischen Abkommens über Soziale Sicherheit und des Notenwechsels hierzu . . . . . . . . . . 57 II/2
29. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung
verurteilter Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 II/2
30. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Wer-
ken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 II/2
30. 12. 98 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Europäischen Charta der Regional- oder Min-
derheitensprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 II/2
30. 12. 98 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internatio-
nale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 II/2
1999
5. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu
einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 II/2
5. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Energiecharta und des
Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . 69 II/2
5. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-guatemaltekischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 II/2
5. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der
Ozonschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 II/2
5. 1. 99 Bekanntmachung der deutsch-schwedischen Vereinbarung über die praktischen Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens vom 15. Juni 1990 über
die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) . . . . . . . . . 196 II/3
6. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . 71 II/2
7. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 II/2
7. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 II/5
11. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-katarischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Elften Verordnung über die Inkraftsetzung von
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . 75 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer
Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertrag-
lichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . 76 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Donauschutzübereinkommens . . . . . . . . . . 77 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung
des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 II/2
VI Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit 78 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und
über deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrech-
te und Befreiungen des Europarates sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen . . . . 80 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die
Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des Abkommens vom 18. September 1998
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank
über den Sitz der Europäischen Zentralbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 II/2
12. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-katarischen Abkommens über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 II/2
13. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge von 1994 des Weltpostvereins . . . . . . 82 II/2
14. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-estnischen Abkommens zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 II/2
14. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 84 II/2
14. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 II/2
14. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kasachischen Abkommens zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 II/2
14. 1. 99 Bekanntmachung der deutsch-botsuanischen Vereinbarung über die Entsendung eines deut-
schen Fußballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-
erkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur 4. Änderung des Abkommens
über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur Ände-
rung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ecuadorianischen Vertrags über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen sowie das Außerkrafttreten der
Vorgängerübereinkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Straßburger Abkommens über die Inter-
nationale Patentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften . . . . . . . . 114 II/2
15. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 II/2
19. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . 115 II/2
19. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der in Genf am 19. März 1991 unterzeichneten
Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . 116 II/2
19. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 II/2
20. 1. 99 Dritte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen internationaler Vorschriften über
den Umweltschutz im Seeverkehr (Dritte Inkraftsetzungsverordnung Umweltschutz-See) . . . 18 II/1
FNA: neu: 2129-12-2; 2129-12-1
20. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immuni-
täten der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 II/2
20. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 117 II/2
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II VII
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Tag Inhalt Seite
Nr.
20. 1. 99 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bun-
desrepublik Deutschland und dem Innenministerium von Rumänien über die Rückübernahme
von staatenlosen Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 II/3
20. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . 200 II/3
22. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 II/2
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über
die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher
gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . 123 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Hydrographische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 II/3
27. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über die
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . 125 II/3
27. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und
Immunitäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 II/3
28. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über
blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980
über
das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die
übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-französischen Abkommens über die gegenseitige Anerken-
nung der Meisterprüfungszeugnisse im Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . 132 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen den Mitglied-
staaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung und Modernisierung der
Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den
Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen 134 II/3
1. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 II/3
2. 2. 99 Bekanntmachung des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich der Verwen-
dung des bei der Zerlegung der zu reduzierenden russischen Kernwaffen anfallenden Pluto-
niums für friedliche Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 II/4
3. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-madagassischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 II/3
3. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zur Durchführung des deutsch-
kroatischen Abkommens über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Bekämpfung der
Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr . . . . . . . . . . . . . . 87 II/2
4. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-russischen Abkommens über die Lieferung hochangereicher-
ten Urans für den Forschungsreaktor München II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 140 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II VII
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Tag Inhalt Seite
Nr.
20. 1. 99 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bun-
desrepublik Deutschland und dem Innenministerium von Rumänien über die Rückübernahme
von staatenlosen Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 II/3
20. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . 200 II/3
22. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 II/2
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über
die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher
gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . 123 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 II/3
25. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Hydrographische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 II/3
27. 1. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über die
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . 125 II/3
27. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und
Immunitäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 II/3
28. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über
blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980
über
das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die
übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung des deutsch-französischen Abkommens über die gegenseitige Anerken-
nung der Meisterprüfungszeugnisse im Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . 132 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen den Mitglied-
staaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung und Modernisierung der
Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 II/3
29. 1. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den
Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen 134 II/3
1. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 II/3
2. 2. 99 Bekanntmachung des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich der Verwen-
dung des bei der Zerlegung der zu reduzierenden russischen Kernwaffen anfallenden Pluto-
niums für friedliche Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 II/4
3. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-madagassischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 II/3
3. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zur Durchführung des deutsch-
kroatischen Abkommens über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Bekämpfung der
Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr . . . . . . . . . . . . . . 87 II/2
4. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-russischen Abkommens über die Lieferung hochangereicher-
ten Urans für den Forschungsreaktor München II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 140 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
VIII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Markierung von
Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom
31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 II/3
4. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 II/3
5. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei
nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 II/3
5. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige
Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 II/3
8. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 146 II/3
8. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 148 II/3
10. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über
wichtige Linien des internationalen Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende
Einrichtungen (AGTC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 II/3
10. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 II/3
10. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 II/3
10. 2. 99 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über
den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen durch Personal der Streitkräfte der Verei-
nigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 II/3
10. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-kenianischen Vereinbarung über die Entsendung eines Fuß-
ballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 II/3
11. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beför-
derungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die
für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 II/3
11. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 II/3
12. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die
Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 II/3
12. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und
über deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 II/3
12. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestra-
fung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 II/3
16. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tschechischen Abkommens über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 II/3
16. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Be-
freiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 II/3
16. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen und des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsüberein-
kommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 II/3
16. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit 230 II/3
17. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 II/3
17. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europa-Abkommens zur Gründung einer Asso-
ziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien anderer-
seits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst
von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 II/3
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II IX
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Über-
einkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
sichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Cherokee Nation Industries, Inc.“ . . . . . 238 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz
und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Inter-
nationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des Inter-
nationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungs-
schäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des Weltpostvereins . . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die
Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der
widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Ein-
satzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter-
schiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur Ände-
rung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-
erkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der in Genf am 19. März 1991 unterzeichneten
Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . 295 II/4
28. 2. 99 Vierte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Internationalen
Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungs-
zeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 II/3
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II IX
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Über-
einkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
sichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Cherokee Nation Industries, Inc.“ . . . . . 238 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz
und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Inter-
nationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des Inter-
nationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungs-
schäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des Weltpostvereins . . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die
Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der
widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Ein-
satzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter-
schiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur Ände-
rung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-
erkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der in Genf am 19. März 1991 unterzeichneten
Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . 295 II/4
28. 2. 99 Vierte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Internationalen
Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungs-
zeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 II/3
X Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . 233 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Über-
einkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des
Internationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
sichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Be-
freiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Cherokee Nation Industries, Inc.“ . . . 238 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Energiechartaprotokolls über Energieeffi-
zienz und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 II/3
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
19. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Inter-
nationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des Inter-
nationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmut-
zungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 II/4
22. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des Weltpostvereins . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die
Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 II/4
24. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der
widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur Ände-
rung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale An-
erkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 II/4
26. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der in Genf am 19. März 1991 unterzeichneten
Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . 295 II/4
28. 2. 99 Vierte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Internationalen
Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungs-
zeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 II/3
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XI
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Tag Inhalt Seite
Nr.
1. 3. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-laotischen Abkommens über die För-
derung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 II/4
1. 3. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 10. Mai 1984 zur Änderung des
Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . 307 II/4
1. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 II/5
2. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 II/4
2. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Besei-
tigung jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 II/4
2. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Artikels 56 des
Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 II/4
4. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über
blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen,
die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . 310 II/4
4. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Wer-
ken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 II/4
4. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 II/4
4. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 II/4
4. 3. 99 Bekanntmachung des Fünften Protokolls zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel
mit Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 II/4
5. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Ver-
hütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe . . . . . . . 343 II/4
9. 3. 99 Siebte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des TIR-Übereinkommens 1975
und seiner Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 II/3
10. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestra-
fung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 II/4
10. 3. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-macauischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 II/4
10. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über
die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1994 zu dem Übereinkom-
men von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die
weitere Verringerung von Schwefelemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Inter-
nationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe . . . 346 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Ab-
kommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen
Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . 346 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Protokolls zur Bekämp-
fung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivil-
luftfahrt dienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 II/4
12. 3. 99 Bekanntmachung über die vorzeitige Anwendung des Übereinkommens über das vereinfach-
te Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union . . . . . . . . . 357 II/5
15. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . 348 II/4
15. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 360 II/5
17. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-ghanaischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 362 II/5
17. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-guineischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 364 II/5
XII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
17. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . 365 II/5
18. 3. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen
Zentralbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 II/5
19. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums und des Madrider Abkommens über die internationale Regi-
strierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 II/5
19. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-marokkanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 II/5
22. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . 370 II/5
22. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . 372 II/5
23. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-ghanaischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 372 II/5
24. 3. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkom-
mens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des
Ständigen Sekretariats des Übereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 II/3
FNA: neu: 188-92
GESTA: XL001
24. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 386 II/5
25. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-estnischen Abkommens über die Aufhebung der Visumpflicht 374 II/5
25. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-lettischen Abkommens über die Aufhebung der Visumpflicht 376 II/5
25. 3. 99 Bekanntmachung des deutsch-litauischen Abkommens über die Aufhebung der Visumpflicht 378 II/5
29. 3. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zum deutsch-rumänischen Abkom-
men über die deutschen Kriegsgräber in Rumänien und die rumänischen Kriegsgräber in der
Bundesrepublik Deutschland sowie des Abkommens selber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 II/5
31. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wan-
dernden wildlebenden Tierarten und das Inkrafttreten von Änderungen der Anhänge I und II 381 II/5
31. 3. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Adoption von Kindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 II/5
6. 4. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 296 II/4
8. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt des
Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem Übereinkommen über das auf
vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 II/5
8. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das
grenzüberschreitende Fernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 II/5
12. 4. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Straßburger Übereinkommens über die Be-
schränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 II/5
12. 4. 99 Bekanntmachung der deutsch-schweizerischen Vereinbarung über Erleichterungen des
Arbeitserlaubnisverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 II/5
13. 4. 99 Bekanntmachung der deutsch-srilankischen Vereinbarung zur Änderung des deutsch-srilan-
kischen Abkommens vom 22. November 1982 über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 392 II/5
13. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsula-
rische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 II/5
14. 4. 99 Verordnung zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1993 . . . . . . 242 II/4
20. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Rechtshilfe in Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 II/5
20. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 II/5
21. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Über-
einkommen über den Handel mit Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 II/5
21. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 II/5
21. 4. 99 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 398 II/5
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XIII
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Tag Inhalt Seite
Nr.
23. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustel-
lung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 II/5
26. 4. 99 Bekanntmachung der Neufassung des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November
1989 gegen Doping . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 II/5
26. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der
widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 II/5
27. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 II/6
27. 4. 99 Bekanntmachung des deutsch-lettischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von
Verschlußsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 II/6
28. 4. 99 Bekanntmachung über eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags
von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 II/5
28. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher
gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . 423 II/6
29. 4. 99 Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 II/6
30. 4. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 II/6
4. 5. 99 Bekanntmachung des deutsch-bulgarischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 427 II/6
6. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Wer-
ken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 II/6
6. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 II/6
6. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und Immuni-
täten der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze zur Rege-
lung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einsch-
ließlich des Mondes und anderer Himmelskörper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung)
zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche
Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und
Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegen-
ständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 II/6
7. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 II/6
17. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 II/6
17. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Interna-
tionales Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 II/6
17. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verfassung der Internationalen Arbeitsorga-
nisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 II/6
17. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 II/6
17. 5. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wan-
dernden wildlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 II/6
XIV Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
4. 6. 99 Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von
Verschlußsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477 II/6
7. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 24 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel
und der Hausgehilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 II/6
7. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 25 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft . . . 489 II/6
8. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 II/6
8. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 II/6
9. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Men-
schen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 II/6
9. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie
Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 II/6
9. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die
Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 II/6
11. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 73 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 II/6
15. 6. 99 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-schweizerischen Vereinba-
rung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 II/7
16. 6. 99 Bekanntmachung der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Europäischen Patentorganisation über die Errichtung der Dienststelle Berlin des
Europäischen Patentamts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 II/6
16. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Überein-
kommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie
zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch
den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 II/6
17. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirt-
schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 II/6
17. 6. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den gegen-
seitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 II/6
17. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 88 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536 II/7
17. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits-
kräfte für gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537 II/7
18. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 102 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 538 II/7
18. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 113 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die ärztliche Untersuchung der Fischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538 II/7
18. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und
Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegen-
ständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 II/7
18. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 II/7
21. 6. 99 Bekanntmachung der Ergänzungsprotokolle zum deutsch-ukrainischen Protokoll vom
21. August 1996 über die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstart-
silos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540 II/7
22. 6. 99 Verordnung zu dem Abkommen vom 19. September 1997 zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Gründung
einer Deutsch-Französischen Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 II/6
FNA: neu: 188-93
Sachverzeichnis
zum Bundesgesetzblatt Teil II
Jahrgang 1999
Abkürzungen
Abk. = Abkommen europ. = europäisch
Abs. = Absatz Fass. = Fassung
Änd. = Änderung Fortg. = Fortgeltung
Anl. = Anlage Forts. = Fortsetzung
AnO = Anordnung G = Gesetz
Anw. = Anwendung geänd. = geändert
Art. = Artikel GG = Grundgesetz
Aufh. = Aufhebung IAO = Internationale
Arbeitsorganisation
Ausf. = Ausführung
Inkrafts. = Inkraftsetzung
Ausn. = Ausnahmen
Inkrafttr. = Inkrafttreten
Außerkrafttr. = Außerkrafttreten
int. = international
Beitr. = Beitritt
NF = Neufassung
Bek. = Bekanntmachung
Nr. = Nummer
Ber. = Berichtigung
O = Ordnung
best. = bestimmt
Prot. = Protokoll
Best. = Bestimmung
Rep. = Republik
betr. = betreffend
Übereink. = Übereinkommen
DDR = Deutsche Demokratische
Republik
V = Verordnung
Durchf. = Durchführung
v. = vom
EG = Europäische
Gemeinschaft(en) Vereinb. = Vereinbarung
einschl. = einschließlich Veröffentl. = Veröffentlichung
erg. = ergänzend VN = Vereinte Nationen
EU = Europäische Union vorl. = vorläufig
Die arabischen Zahlen verweisen auf die Seiten.
2 Sachverzeichnis 1999, Teil II
A Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Zusammenarbeit zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Rep. Aserbaidschan andererseits: 686
ADR
Ber. der 14. ADR-ÄndV: 446 Äthiopien
Ber. der NF der Anl. A und B zu dem Europ. Übereink. über die Bek. der deutsch-äthiopischen Abk. über Finanzielle Zusam-
int. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 447 menarbeit: 84
Fünfundzwanzigste V über Ausn. von den Vorschriften der
Anl. A und B zu dem Europ. Übereink. über die int. Beförderung Atomenergie
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 986 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über nukleare
Sicherheit: 78; 230; 981
AETR Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Hilfe-
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die leistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen:
Arbeit des im int. Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals 145; 613
(AETR): 115; 654 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die früh-
zeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen: 146; 613
Afrikanische Entwicklungsbank Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den physi-
G zur Änd. des Übereink. v. 4. 8. 63 zur Errichtung der Afrikani- schen Schutz von Kernmaterial: 656
schen Entwicklungsbank: 554; Bek. 1019 Bek. über den Geltungsbereich der Satzung der Int. Atom-
energie-Organisation: 946
AGC
ATP
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Hauptlinien des int. Eisenbahnverkehrs (AGC): 953 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über int. Beför-
derungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die
besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen
AGTC zu verwenden sind (ATP): 180; 936
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über
wichtige Linien des int. Kombinierten Verkehrs und damit Auskünfte über ausländisches Recht
zusammenhängende Einrichtungen (AGTC): 150
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. betr.
Auskünfte über ausländisches Recht: 15; 132; 696
Albanien
Bek. des deutsch-albanischen Abk. über Finanzielle Zu- Auslieferung
sammenarbeit: 27; 29; 30 Bek. über die vorl. Anw. des Abk. zwischen den Mitglied-
staaten der EG über die Vereinfachung und Modernisierung der
Algerien Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen: 133
G zu dem Abk. v. 24. 4. 95 zwischen der Regierung der Bek. über die vorzeitige Anw. des Übereink. über das verein-
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demo- fachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
kratischen Volksrepublik Algerien über die Seeschifffahrts- der EU: 357
beziehungen: 970 Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Auslieferungsüber-
eink.: 693
Amsterdamer Vertrag Bek. über die vorl. Anw. des Übereink. über die Auslieferung
Bek. über das Inkrafttr. des Vertrags von Amsterdam v. 2. 10. zwischen den Mitgliedstaaten der EU: 707
97: 296; 416
Antipersonenminen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot
des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weiter-
B
gabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung: 79; Bangladesch
181; 797; 968; 1094 Bek. des deutsch-bangladeschischen Abk. über Finanzielle
Zusammenarbeit (1998): 823; 934
Armenien
Basler Übereinkommen
Bek. des deutsch-armenischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit 1997: 564 Bek. über den Geltungsbereich des Basler Übereink. über die
Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher
Bek. über das Inkrafttr. der V und des deutsch-armenischen Abk. Abfälle und ihrer Entsorgung: 71; 695; 813; 1006
über die deutschen Kriegsgräber in der Rep. Armenien: 1051
Belgrader Donaukonvention
Aserbaidschan
G zu dem Zusatzprot. v. 26. 3. 98 zum Übereink. v. 18. 8. 48
Bek. des deutsch-aserbaidschanischen Abk. über Finanzielle über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (Belgrader
Zusammenarbeit: 532 Donaukonvention): 578
Sachverzeichnis 1999, Teil II 3
Benin COTIF
Bek. des deutsch-beninischen Abk. über Finanzielle Zusam- Zweite V über Ausn. von den Vorschriften der O für die int.
menarbeit: 954 Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anl. I des
Anhangs B des Übereinkommens über den int. Eisenbahnver-
Bestechung kehr (COTIF) (2. RID-AusnV): 1085
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die Bekämpfung
der Bestechung ausländischer Amtsträger im int. Geschäfts-
verkehr: 87
Binnenschifffahrt D
Bek. über das Inkrafttr. des Straßburger Übereink. über die Dänemark
Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI): 388
Bek. der deutsch-dänischen Vereinb. über die Einrichtung von
deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen: 649
Biologische Vielfalt
Bek. des deutsch-dänischen Abk. über das European Centre
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die biolo-
for Minority Issues (ECMI): 1041
gische Vielfalt: 612; 788; 979
Bolivien Datenschutz
Bek. des deutsch-bolivianischen Abk. über Finanzielle Zusam- Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des
menarbeit: 140 Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbe-
zogener Daten: 491
Botsuana
Dienstleistungen
Bek. der deutsch-botsuanischen Vereinb. über die Entsendung
Bek. des Fünften Prot. zum Allgemeinen Übereink. über den
eines deutschen Fußballsachverständigen: 109
Handel mit Dienstleistungen: 312
Bulgarien Bek. über den Geltungsbereich des Vierten Prot. zum Allge-
meinen Übereink. über den Handel mit Dienstleistungen: 384
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-bulgarischen Abk. über
Soziale Sicherheit: 51
Diplomatenschutzkonvention
Bek. des deutsch-bulgarischen Abk. über den grenzüber-
schreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße: 52 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Ver-
hütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen
Bek. des deutsch-bulgarischen Abk. über Finanzielle Zusam- völkerrechtlich geschützte Personen einschl. Diplomaten
menarbeit: 427 (Diplomatenschutzkonvention): 661; 795; 1018
Dominikanische Republik
C Bek. des deutsch-dominikanischen Abk. über Finanzielle Zu-
sammenarbeit: 1061, 1062
Carnets TIR
Donauschutzübereinkommen
Bek. über den Geltungsbereich des Zollübereink. über den int.
Warentransport mit Carnets TIR: 572 Bek. über den Geltungsbereich des Donauschutzübereink.: 77
Chile Doping
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-chilenischen Vertrags Bek. der NF des Anhangs zu dem Übereink. v. 16. 11. 89 gegen
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- Doping: 400
anl.: 455 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. gegen Doping:
Bek. des Rahmenabk. über die Zusammenarbeit zur Vorberei- 761
tung einer politischen und wirtschaftlichen Assoziation
zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Doppelbesteuerung
Rep. Chile andererseits: 750
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-estnischen Abk. zur Ver-
Bek. der deutsch-chilenischen Vereinb. über die Entsendung meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
eines deutschen Leichtathletiksachverständigen: 770 v. Einkommen und v. Vermögen: 84
Bek. der deutsch-chilenischen Vereinb. zur Änd. des deutsch- Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kasachischen Abk. zur
chilenischen Abk. v. 15. 3. 95 über Finanzielle Zusammenarbeit Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
1995: 871 Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 86
G zu dem Abk. v. 17. 1. 95 zwischen der Bundesrepublik
CMR
Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Beförderungsvertrag im int. Straßengüterverkehr (CMR): 12; 822 Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 826
G zu dem Übereink. v. 21. 12. 1995 über den Beitr. der Rep.
Container
Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs Schweden
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über sichere zu dem Übereink. über die Beseitigung der Doppelbesteuerung
Container: 235 im Falle von Gewinnber. zwischen verbundenen Unternehmen:
1010
Côte d‘Ivoire
G zu dem Prot. zur Änd. des Übereink. v. 23. 7. 1990 über die
Bek. des deutsch-ivorischen Abk. über Finanzielle Zusammen- Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnber.
arbeit: 365 zwischen verbundenen Unternehmen: 1082
4 Sachverzeichnis 1999, Teil II
Dubliner Übereinkommen Europäische Charten
Bek. der deutsch-schwedischen Vereinb. über die praktischen Bek. über das Inkrafttr. der Europ. Charta der Regional- oder
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anw. des Übereink. Minderheitensprachen: 59; 732
v. 15. 6. 90 über die Best. des zuständigen Staates für die
Bek. über den Geltungsbereich der Europ. Sozialcharta: 777
Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylan-
trags (Dubliner Übereink.): 196 Bek. über den Geltungsbereich der Europ. Charta der kommu-
nalen Selbstverwaltung: 808
Europäische Gemeinschaften
Bek. über das Inkrafttr. des Europa-Abk. zur Gründung einer
E Assoziation zwischen den im Rahmen der EU handelnden EG
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep. Slowenien
Ecuador andererseits: 231
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ecuadorianischen Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Vertrags über die Förderung und den gegenseitigen Schutz Zusammenarbeit zwischen den EG sowie ihren Mitgliedstaaten
von Kapitalanl. sowie das Außerkrafttr. der Vorgängerüber- einerseits und der Kirgisischen Rep. andererseits: 658
einkunft: 113
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Bek. des deutsch-ecuadorianischen Abk. über Finanzielle Zusammenarbeit zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten
Zusammenarbeit: 1016 einerseits und der Rep. Aserbaidschan andererseits: 686
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Eherecht Zusammenarbeit zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die einerseits und Georgien andererseits: 687
Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Registrierung von Eheschließungen: 458; 661 Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die Ausstellung von den EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.
Ehefähigkeitszeugnissen: 486 Usbekistan andererseits: 688
Bek. des Interregionalen Rahmenabk. über die Zusammen-
Einfuhr arbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und dem Mercado Común del Sur (Mercosur) und seinen
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Einfuhr von Teilnehmerstaaten andererseits: 740
Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kultu-
rellen Charakters sowie des Prot. zu diesem Abk.: 51; 605; 800 Bek. des Rahmenabk. über die Zusammenarbeit zur Vorbe-
reitung einer politischen und wirtschaftlichen Assoziation zwi-
Bek. über den Geltungsbereich des Zollabk. über die vorüber- schen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.
gehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge: 655 Chile andererseits: 750
G zu dem Abk. v. 8. 12. 97 über wirtschaftliche Partnerschaft,
Eisenbahn
politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. und Statuts über EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten
die int. RechtsO der Eisenbahnen: 803 Mexikanischen Staaten andererseits: 847
Energiecharta Europäische Patentorganisation
Bek. über den Geltungsbereich des Vertrags über die Bek. der Vereinb. zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Energiecharta und des Energiechartaprot. über Energieeffi- Deutschland und der Europ. Patentorganisation über die
zienz und damit verbundene Umweltaspekte: 69; 240; 1080 Errichtung der Dienststelle Berlin des Europ. Patentamts: 493
Estland Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-estnischen Abk. zur Ver- Bek. des Rahmenabk. über die Zusammenarbeit zwischen der
meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern Europ. Wirtschaftsgemeinschaft und dem Abk. von Cartagene
v. Einkommen und v. Vermögen: 84 und seinen Mitgliedstaaten, der Rep. Bolivien, der Rep. Ecua-
dor, der Rep. Kolumbien, der Rep. Peru und der Rep.
Bek. des deutsch-estnischen Abk. über die Aufh. der Visum-
Venezuela: 925
pflicht: 374
Bek. des Rahmenabk. über die Zusammenarbeit zwischen der
EURATOM Europ. Wirtschaftsgemeinschaft und den Rep. Costa Rica, El
Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama: 1026
Bek. über die Meldung an die Behörden der Mitgliedstaaten auf
dem Gebiet der Sicherungsmaßnahmen gemäß Art. 79 Abs. 2
Europäische Zentralbank
des EURATOM-Vertrags: 811
Bek. über die vorl. Anw. des Abk. v. 18. 9. 98 zwischen der
Bek. über eine Ber. der authentischen deutschen Fassung des
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europ.
Vertrags zur Gründung der Europ. Atomgemeinschaft (EURA-
Zentralbank über den Sitz der Europ. Zentralbank: 81
TOM): 1024
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung der
EUROCONTROL Bundesrepublik Deutschland und der Europ. Zentralbank über
den Sitz der Europ. Zentralbank: 367
Bek. zur Änd. der Grundsätze zur Festlegung der Gebühren-
erhebungsgrundlage für Streckennavigationsdienste und zur
Europäisches Arzneibuch
Berechnung der Gebührensätze nach dem Int. Übereink. über
die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL): Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Aus-
700; 726; 727; 1007; 1098 arbeitung eines Europ. Arzneibuches: 762
Sachverzeichnis 1999, Teil II 5
Europarat Geiselnahme
Bek. über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abk. über die Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. gegen
Vorrechte und Befreiungen des Europarates sowie des Zusatz- Geiselnahme: 724; 947
prot. zu diesem Abk.: 80; 977
Geldwäsche
Europol
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über Geldwäsche sowie
Bek. über das Inkrafttr. des Prot. auf Grund von Art. K.3 des Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus
Vertrags über die EU und von Art. 41 Abs. 3 des Europol- Straftaten: 200; 370; 491
Übereink. über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die
Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Genfer Rotkreuz-Abkommen
Bediensteten von Europol: 614
Bek. über den Geltungsbereich der Zusatzprot. zu den vier
Genfer Rotkreuz-Abk. über den Schutz der Opfer int. und nicht
int. bewaffneter Konflikte – Prot. I und II –: 599
F Georgien
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und
Falschmünzerei Zusammenarbeit zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Abk. zur Bekämpfung einerseits und Georgien andererseits: 687
der Falschmünzerei: 807
Gewerblicher Rechtsschutz
Fernsehen
Bek. über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsüberein-
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über das kunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums: 13; 367; 435;
grenzüberschreitende Fernsehen: 383 690
Bek. über den Geltungsbereich des Madrider Abk. über die int.
Feuchtgebiete
Registrierung von Marken: 68; 367
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Feuchtge-
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zum Madrider Abk.
biete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wat-
über die int. Registrierung von Marken: 122; 345
vögel, von int. Bedeutung: 470
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. von Nizza über die int.
Fledermäuse Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintra-
gung von Marken: 457
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Erhaltung der
Fledermäuse in Europa: 720; 950; 1065 Bek. zu dem Übereink. über handelsbezogene Aspekte der
Rechte des geistigen Eigentums: 1018
Flüchtlinge
Ghana
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Aufh. des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge: 490 Bek. des deutsch-ghanaischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 362; 372; 1054
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechts-
stellung der Flüchtlinge und des Prot. über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge: 659 Guatemala
Bek. des deutsch-guatemaltekischen Abk. über Finanzielle Zu-
Frankreich sammenarbeit: 69; 712; 1064
Bek. des deutsch-französischen Abk. über die gegenseitige
Anerkennung der Meisterprüfungszeugnisse im Handwerk: 130 Guinea
V zu dem Abk. v. 19. 9. 97 zwischen der Regierung der Bek. des deutsch-guineischen Abk. über Finanzielle Zusam-
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi- menarbeit: 364
schen Rep. über die Gründung einer Deutsch-Französischen
Hochschule: 450
Frauen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von New York v. H
31. 3. 53 über die politischen Rechte der Frau: 145; 459; 684 Honduras
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Beseitigung Bek. des deutsch-honduranischen Abk. über Finanzielle Zu-
jeder Form von Diskriminierung der Frau: 151; 312; 734 sammenarbeit: 74; 354; 1092; 1096
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Staats-
angehörigkeit verheirateter Frauen: 692; 804 Hongkong
Bek. über den Geltungsbereich der Int. Übereinkunft zur Bek. über das Inkrafttr. der ÄndVereinb. zum Abk. v. 5. 5. 95
Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels: 799 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr: 26
G I
Gebietskörperschaften
Indonesien
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Rahmenübereink.
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-indonesischen Abk. über
Gebietskörperschaften: 114; 810 die Seeschifffahrt: 1004
6 Sachverzeichnis 1999, Teil II
INMARSAT Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. über die Vorrechte Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
und Immunitäten der Int. Seefunksatelliten-Organisation int. Handelsschiedsgerichtsbarkeit: 768
(INMARSAT): 10; 117; 430
Bek. über den Geltungsbereich der Int. Vereinb. über die Internationale Hydrographische Organisation
Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int.
Küstenmeers und in Häfen: 32 Hydrographische Organisation: 125
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int.
Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT): 86; 235 Internationale Pakte
Bek. zu dem Int. Pakt über bürgerliche und politische Rechte:
Internationale Arbeitsorganisation
14
Bek. über den Geltungsbereich der Verfassung der IAO: 436
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Paktes über wirtschaft-
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der IAO liche, soziale und kulturelle Rechte: 98; 784
– Nr. 9 über die Stellenvermittlung für Seeleute: 460 Bek. über den Geltungsbereich des Int. Paktes über bürger-
– Nr. 18 über die Entschädigung aus Anlass von Berufskrank- liche und politische Rechte sowie des Fakultativprot. hierzu:
heiten: 469 98; 294; 784
– Nr. 27 über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Bek. über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprot. zu
Schiffen beförderten Frachtstücken: 471 dem Int. Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur
Abschaffung der Todesstrafe: 346; 698; 935
– Nr. 53 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der
Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen: 477
Internationales Kakao-Übereinkommen
– Nr. 56 über die Krankenversicherung der Schiffsleute: 488
V zur Verlängerung des Int. Kakao-Übereink. von 1993: 242
– Nr. 24 über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in
Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen: 489
Internationales Privatrecht
– Nr. 25 über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der
Landwirtschaft: 489 Bek. über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konfe-
renz für Int. Privatrecht: 435
– Nr. 73 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute: 492
– Nr. 99 über die Verfahren zur Festsetzung von Mindest-
löhnen in der Landwirtschaft: 503
– Nr. 88 über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung: 536
– Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit: 537
J
Japan
– Nr. 102 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit: 538
G zu dem Abk. v. 20. 4. 98 zwischen der Bundesrepublik
– Nr. 113 über die ärztliche Untersuchung der Fischer: 538 Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit: 874
– Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf: 551
– Nr. 114 über den Heuervertrag der Fischer: 575
– Nr. 116 über die Abänd. der Schlussart.: 575
– Nr. 120 über den Gesundheitsschutz im Handel und in
Büros: 576
K
– Nr. 121 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufs- Kambodscha
krankheiten: 605 Bek. des deutsch-kambodschanischen Abk. über den Status
– Nr. 126 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahr- entsandter Kulturmittler: 1036
zeugen: 606
– Nr. 129 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft: 606 Kamerun
– Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (NF v. Jahre 1970): Bek. des deutsch-kamerunischen Abk. über Finanzielle Zu-
733 sammenarbeit: 398
– Nr. 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle:
Kapitalanlagen
734
– Nr. 135 über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmer- Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-rumänischen Investitions-
vertreter im Betrieb: 735 förderungsvertrags und über das Außerkrafttr. der Vorgänger-
übereinkunft: 11
– Nr. 136 über den Schutz vor den durch Benzol verursachten
Vergiftungsgefahren: 736 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-saudiarabischen Abk.
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
– Nr. 139 über die Verhütung und Bekämpfung der durch anl.: 57
krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten
Berufsgefahren: 736 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-katarischen Abk. über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 81
– Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub: 737
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ecuadorianischen
– Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäf- Vertrags über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
tigung: 767 von Kapitalanl. sowie das Außerkrafttr. der Vorgängerüberein-
– Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (NF v. Jahre 1970): 962 kunft: 113
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. Nr. 176 der IAO über den Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-laotischen Abk. über die
Arbeitsschutz in Bergwerken: 692 Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 295
Sachverzeichnis 1999, Teil II 7
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-chilenischen Vertrags Kraftfahrzeuge
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- Bek. über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereink.
anl.: 455 über die Annahme einheitlicher Vorschriften für Radfahrzeuge,
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Bundesrepublik Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n)
Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedin-
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: gungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigun-
504 gen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden: 814
Kasachstan Kriegsgräber
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kasachischen Abk. zur Bek. über das Inkrafttr. der V zum deutsch-rumänischen Abk.
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der über die deutschen Kriegsgräber in Rumänien und die rumäni-
Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 86 schen Kriegsgräber in der Bundesrepublik Deutschland sowie
des Abk. selber: 380
Bek. der deutsch-kasachischen Vereinb. über den Abschluss
der auf die Rep. Kasachstan entfallenden Teile des Um- Bek. über das Inkrafttr. der V und des deutsch-armenischen Abk.
schulungsprogramms gemäß Art. 4 Abs. 1 des deutsch- über die deutschen Kriegsgräber in der Rep. Armenien: 1051
sowjetischen Abk. v. 9. 10. 90 über einige überleitende Maß-
nahmen: 475 Kroatien
Bek. des deutsch-kasachischen Abk. über Finanzielle Zusam- Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kroatischen Abk. über
menarbeit (1997): 1004 Soziale Sicherheit und über das Außerkrafttr. von Vorgänger-
Bek. der deutsch-kasachischen Vereinb. über die Zusammen- übereinkünften: 25
arbeit bei der Unterstützung der Bürger deutscher Nationalität Bek. über das Inkrafttr. der Vereinb. zur Durchf. des deutsch-
der Rep. Kasachstan: 1019 kroatischen Abk. über Soziale Sicherheit: 138
Katar Kultur
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-katarischen Abk. über den Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Kulturabk.: 689
Luftverkehr: 72
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zum
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-katarischen Abk. über die Schutz archäologischen Kulturguts: 766
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 81
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des
Kultur- und Naturerbes der Welt: 1094
Kenia
Bek. der deutsch-kenianischen Vereinb. über die Entsendung
eines Fußballsachverständigen: 177
Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-kenianischen Abk.
über den visumfreien Reiseverkehr: 573
L
Laos
Kinder Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-laotischen Abk. über die
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 295
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das
Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgever- Legalisation
hältnisses: 291; 492 Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. zur
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legali-
Adoption von Kindern: 382 sation: 142; 420; 794
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Rechte Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur
des Kindes: 738 Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Ver-
tretern errichteten Urkunden von der Legalisation: 762
Bek. über den Geltungsbereich der Int. Übereinkunft zur Unter-
drückung des Frauen- und Kinderhandels: 799
Lettland
Kindesentführung Bek. des deutsch-lettischen Abk. über die Aufh. der Visum-
pflicht: 376
Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über die
zivilrechtlichen Aspekte int. Kindesentführung: 355; 434; 552; Bek. des deutsch-lettischen Abk. über den gegenseitigen
732 Schutz von Verschlusssachen: 420
Kirgisistan Litauen
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und Bek. des deutsch-litauischen Abk. über die Aufh. der Visum-
Zusammenarbeit zwischen den EG sowie ihren Mitgliedstaaten pflicht: 378
einerseits und der Kirgisischen Rep. andererseits: 658 Bek. des deutsch-litauischen Abk. über den gegenseitigen
Schutz von Verschlusssachen: 569
Kleinwale
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Erhaltung der Luftverkehr
Kleinwale in der Nord- und Ostsee: 1023 Bek. über das Inkrafttr. der ÄndVereinb. zum Abk. v. 5. 5. 95
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
Klimaänderungen der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr: 26
Bek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. der VN Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-katarischen Abk. über den
über Klimaänd.: 12; 116; 715; 948; 1096 Luftverkehr: 72
8 Sachverzeichnis 1999, Teil II
Bek. über den Geltungsbereich des Zusatzabk. zum War- Marokko
schauer Abk. zur Vereinheitlichung von Regeln über die von
Bek. des deutsch-marokkanischen Abk. über Finanzielle Zu-
einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausge-
sammenarbeit 1998: 368; 1090
führte Beförderung im int. Luftverkehr: 76; 346
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Vereinheitlichung Mazedonien
von Regeln über die Beförderung im int. Luftverkehr und des
Prot. zur Änd. des Abk.: 78; 716 Bek. des deutsch-mazedonischen Abk. über kulturelle Zusam-
menarbeit: 460
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die int. Anerken-
nung von Rechten an Luftfahrzeugen: 111; 294 Bek. des deutsch-mazedonischen Abk. über Finanzielle
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zur 4. Änd. des Abk. Zusammenarbeit: 1049
über die Int. Zivilluftfahrt: 112
Menschenrechte
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 6. 10. 80 zur Änd.
des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 112; 293 Bek. über den Geltungsbereich des Prot. Nr. 6 zu der Konven-
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Bekämpfung tion zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über
widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die die Abschaffung der Todesstrafe: 8
der int. Zivilluftfahrt dienen: 123; 347; 423; 765 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. gegen Folter und
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand-
der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen: 292; lung oder Strafe: 79; 184; 730; 983
415 Bek. über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhü-
Bek. über das Inkrafttr. des Prot. v. 10. 5. 84 zur Änd. des Abk. tung und Bestrafung des Völkermordes: 181; 343; 721; 946;
v. 7. 12. 44 über die Int. Zivilluftfahrt: 307; 961 1053
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über strafbare und Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur Beseiti-
best. andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Hand- gung jeder Form von Rassendiskriminierung: 309; 763; 967
lungen: 308 Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur Ver-
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Änd. des Art. 56 hütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 310 Behandlung oder Strafe: 343
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-macauischen Abk. über Bek. über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze
den Luftverkehr: 344 der Menschenrechte und Grundfreiheiten: 396
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung Bek. über den Geltungsbereich des Zusatzübereink. über die
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluft- Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklave-
fahrt: 347; 765 reiähnlicher Einrichtungen und Praktiken: 611; 804
Bek. über den Geltungsbereich der Prot. v. 14. 6. 54 über Änd.
des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 960 Mercosur
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 15. 9. 62 zur Änd. Bek. des Interregionalen Rahmenabk. über die Zusammen-
des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 960 arbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-turkmenischen Abk. über und dem Mercado Común del Sur (Mercosur) und seinen Teil-
den Luftverkehr: 967 nehmerstaaten andererseits: 740
Mexiko
G zu dem Abk. v. 8. 12. 97 über wirtschaftliche Partnerschaft,
M politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der
EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten
Macau Mexikanischen Staaten andererseits: 847
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-macauischen Abk. über
Montrealer Protokoll
den Luftverkehr: 344
Bek. über den Geltungsbereich des Montrealer Prot. über
Madagaskar Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen: 68; 817;
1088
Bek. des deutsch-madagassischen Abk. über Finanzielle Zu-
sammenarbeit: 136 Bek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1990 des Mont-
realer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht
Mädchenhandel führen: 230; 574; 723; 952; 1089
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über Verwaltungs- Bek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1992 des Mont-
maßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den realer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht
Mädchenhandel: 803 führen: 233; 574; 724; 952; 1089
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur
Bekämfpung des Mädchenhandels: 806 Moselschifffahrtspolizeiverordnung
Erste V zur Änd. moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften:
Malawi 482
Bek. des deutsch-malawischen Abk. über Finanzielle Zu-
sammenarbeit: 117; 981 Multinationale Korps Nordost
G zu dem Übereink. v. 5. 9. 98 zwischen der Regierung der
Mali
Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs
Bek. des deutsch-malischen Abk. über Finanzielle Zusammen- Dänemark und der Regierung der Rep. Polen über das Multi-
arbeit: 1039 nationale Korps Nordost: 675
Sachverzeichnis 1999, Teil II 9
N Papua-Neuguinea
G zu dem Abk. v. 17. 1. 95 zwischen der Bundesrepublik
Nepal Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Bek. des deutsch-nepalesischen Abk. über Finanzielle Zusam- Steuern v. Einkommen und v. Vermögen: 826
menarbeit: 360
Patentwesen
Nicaragua
Bek. über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über
Bek. des deutsch-nicaraguanischen Abk. über Finanzielle Zu- die int. Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen
sammenarbeit: 135 für die Zwecke von Patentverfahren: 13
Bek. des deutsch-nicaraguanischen Abk. über kulturelle Zu- Bek. über den Geltungsbereich des Straßburger Abk. über die
sammenarbeit: 567 Int. Patentklassifikation: 113
Bek. von Änd. der AusfO und einer Änd. des Gebührenver-
Nordatlantikvertrag zeichnisses als Anhang zu der AusfO zum Vertrag über die int.
Bek. über das Inkrafttr. der Prot. v. 16. 12. 97 zum Nord- Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT):
atlantikvertrag über den Beitr. der Rep. Polen, der Tschechi- 244
schen Rep. und der Rep. Ungarn: 26 Bek. über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeits-
Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. zwischen den Vertrags- vertrages: 372; 691
staaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der
Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Pflanzen
Rechtsstellung ihrer Truppen sowie des Zusatzprot. hierzu: 465
Bek. über den Geltungsbereich der in Genf am 19. 3. 91 unter-
zeichneten Fass. des Int. Übereink. zum Schutz von Pflanzen-
züchtungen: 116; 295
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zum Schutz
O von Pflanzenzüchtungen: 429; 539
Ölverschmutzungsschäden Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen:
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum Int. 433; 545; 725
Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölver-
schmutzungsschäden: 8 Bek. über den Geltungsbereich des Int. Pflanzenschutzüber-
eink. v. 6. 12. 51: 822
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd.
des Int. Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int.
Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 9; Philippinen
290 Bek. des deutsch-philippinischen Abk. über Finanzielle Zusam-
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum Int. menarbeit 1997: 215
Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int. Fonds zur
Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 10 Plastiksprengstoff
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1990 Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die Markierung von
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens: 143; 961
Gebiet der Ölverschmutzung: 233; 1052
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd. Polen
des Int. Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden: 289 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-polnischen Abk. über die
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über Maß- Unglücksfällen: 15
nahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen: 1053
Bek. über das Inkrafttr. der Vereinb. zur Durchf. des deutsch-
polnischen Abk. über Soziale Sicherheit und des Notenwech-
OSPAR-Kommission sels hierzu: 57
Erste V zum Inkrafts. von Beschlüssen der OSPAR-Kommis-
Bek. des deutsch-polnischen Abk. über kulturelle Zusammen-
sion nach Art. 13 des Übereink. zum Schutz der Meeresumwelt
arbeit: 348
des Nordostatlantiks (1. OSPAR-V): 618
Bek. über die Erg. der Anl. 2 zum deutsch-polnischen Abk.
Bek. zu Beschlüssen der OSPAR-Kommission nach Art. 13 des
über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschul-
Übereink. zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlan-
bereich: 471
tiks: 662
V zur Durchf. der Vereinb. v. 28. 5. 99 zwischen dem Bundes-
ministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Minister für Transport und Seewirtschaft der Rep. Polen
über die Zonen an den Grenzübergängen (Eisenbahn) Gram-
P bow – Stettin-Scheune (Szczecin Gumience), Tantow – Stettin-
Scheune (Szczecin Gumience), Küstrin-Kietz – Küstrin
Palästinensischer Rat (Kostrzyn), Frankfurt (Oder) – Kunersdorf (Kunowice), Guben –
Guben (Gubin), Forst – Skaren (Zasieki), Görlitz – Görlitz
Bek. des deutsch-palästinensischen Abk. über Finanzielle (Zgorzelec) und über die Grenzabfertigung während der Fahrt
Zusammenarbeit: 425 in Reisezügen auf best. Strecken: 938
10 Sachverzeichnis 1999, Teil II
R Schiedssprüche
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Aner-
Rechtshilfe kennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche:
7; 124; 699
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
Rechtshilfe in Strafsachen: 395; 566
Schuldverhältnisse
RID Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über den Beitr. der Rep.
Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs Schweden
Zweite V über die Ausn. von den Vorschriften der O für die int. zu dem Übereink. von 1980 über das auf vertragliche Schuld-
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anl. I des verhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und
Anhangs B des Übereink. über den int. Eisenbahnverkehr dem Zweiten Prot. über die Auslegung des Übereink. durch
(COTIF) (2. RID-AusnV): 1085 den Gerichtshof: 7; 503
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den Beitr.
Ruanda des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Rep. zu dem
Bek. des deutsch-ruandischen Abk. über Finanzielle Zusam- Übereink. über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzu-
menarbeit: 455 wendende Recht: 383
Rückübernahme Schutz nationaler Minderheiten
Bek. des deutsch-ungarischen Rückübernahmeabk. und des Bek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. des
Prot. zur Durchf. des Abk.: 90 Europarats v. 1. 2. 95 zum Schutz nat. Minderheiten: 50; 176;
Bek. der Vereinb. zwischen dem Bundesministerium des 490; 805
Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenminis-
terium von Rumänien über die Rückübernahme von staaten- Schweden
losen Personen: 172 Bek. der deutsch-schwedischen Vereinb. über die praktischen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anw. des Übereink.
Rumänien v. 15. 6. 90 über die Best. des zuständigen Staates für die Prü-
fung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylantrags
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-rumänischen Investitions-
(Dubliner Übereink.): 196
förderungsvertrags und über das Außerkrafttr. der Vorgänger-
übereinkunft: 11
Schweiz
Bek. des deutsch-rumänischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 146 Bek. der deutsch-schweizerischen Vereinb. über Erleichtungen
des Arbeitserlaubnisverfahrens: 390
Bek. der Vereinb. zwischen dem Bundesministerium des Innern
der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenministerium Bek. der Vereinb. zur Änd. der deutsch-schweizerischen Ver-
von Rumänien über die Rückübernahme von staatenlosen einb. über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires)
Personen: 172 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweize-
rischen Eidgenossenschaft: 534
Bek. über das Inkrafttr. der V zum deutsch-rumänischen Abk.
über die deutschen Kriegsgräber in Rumänien und die rumäni- Seerecht, Seeschifffahrt
schen Kriegsgräber in der Bundesrepublik Deutschland sowie
des Abk. selber: 380 Dritte V über die Inkrafts. von Änd. int. Vorschriften über den
Umweltschutz im Seeverkehr (Dritte InkraftsV Umweltschutz-
Bek. des deutsch-rumänischen Abk. über den gegenseitigen See): 18
Schutz von Verschlusssachen: 477
Bek. über das Inkrafttr. der Elften V über die Inkrafts. von Änd.
des Int. Übereink. von 1974 zum Schutz des menschlichen
Russische Föderation
Lebens auf See und des Prot. von 1978 zu diesem Übereink.:
Bek. des deutsch-russischen Abk. über die Lieferung hochan- 75
gereicherten Urans für den Forschungsreaktor München II: 138 Bek. über den Geltungsbereich des Int. Freibord-Übereink. von
1966: 77; 288
Vierte V über die Inkrafts. von Änd. der Anl. des Int. Übereink.
von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten:
S 154
Satelliten Bek. über den Geltungsbereich des Seerechtsübereink. der VN
und des Übereink. zur Durchf. des Teiles XI des Seerechts-
Bek. über das Außerkrafttr. des Abk. zwischen der Regierung übereink. der VN v. 10. 12. 82: 183; 344; 656; 870
der Bundesrepublik Deutschland und der Europ. Weltraum-
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über Normen
forschungs-Organisation über die Errichtung und den Betrieb
für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen
einer Bodenstation für die Kontrolle geostationärer Satelliten
und den Wachdienst von Seeleuten: 232
bei Michelstadt/Odenwald: 27
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1979
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Verbrei-
über den Such- und Rettungsdienst auf See: 232
tung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden
Signale: 698 Bek. über den Geltungsbereich des Int. Schiffsvermessungs-
Übereink. von 1969: 234; 1052
Saudi-Arabien Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erleichterung
des Int. Seeverkehrs: 234
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-saudiarabischen Abk.
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital- Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1972 über die
anl.: 57 Int. Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: 288
Sachverzeichnis 1999, Teil II 11
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung Sucht- und psychotrope Stoffe
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der See-
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN gegen
schifffahrt: 290
den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int. Stoffen: 445; 778; 978
Seeschifffahrts-Organisation: 716
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1971 über
Bek. über den Geltungsbereich der Erklärung über die Aner- psychotrope Stoffe: 612; 1092
kennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste:
Bek. über den Geltungsbereich des Einheits-Übereink. von
809
1961 über Suchtstoffe: 781
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. und Statuts über
die int. RechtsO der Seehäfen: 809
Bek. der Änd. der Anl. des Int. Übereink. von 1979 über den
Such- und Rettungsdienst auf See: 1066
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1973 über Maß-
T
Tansania
nahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch
andere Stoffe als Öl: 1095 Bek. des deutsch-tansanischen Abk. über Finanzielle Zusam-
menarbeit: 148; 386
Slowakei
Terrorismus
Bek. des deutsch-slowakischen Abk. über den gegenseitigen
Schutz von Verschlusssachen: 607 Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur
Bekämpfung des Terrorismus: 761
Slowenien
Tiere
Bek. über das Inkrafttr. des Europa-Abk. zur Gründung einer
Assoziation zwischen den im Rahmen der EU handelnden EG Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erhaltung
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep. Slowenien der wandernden wild lebenden Tierarten und das Inkrafttr. von
andererseits: 231 Änd. der Anhänge I und II: 381; 437; 871; 980
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-slowenischen Abk. über Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.
Soziale Sicherheit sowie über das Außerkrafttr. von Vorgän- Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen:
gerübereinkünften: 796 433; 545; 725
Soziale Sicherheit TIR-Übereinkommen
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-kroatischen Abk. über Siebte V über die Inkrafts. von Änd. des TIR-Übereink. 1975
Soziale Sicherheit und über das Außerkrafttr. von Vorgänger- und seiner Anl.: 185
übereinkünften: 25
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-bulgarischen Abk. über Tschechoslowakei
Soziale Sicherheit: 51 Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-tschechischen Abk. über
Bek. über das Inkrafttr. der Vereinb. zur Durchf. des deutsch- die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes: 182
polnischen Abk. über Soziale Sicherheit und des Noten- Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-tschechischen Abk. über
wechsels hierzu: 57 kulturelle Zusammenarbeit: 1057
Bek. über das Inkrafttr. der Vereinb. zur Durchf. des deutsch-
kroatischen Abk. über Soziale Sicherheit: 138 Tunesien
G zu dem Abk. v. 20 4. 98 zwischen der Bundesrepublik Bek. des deutsch-tunesischen Abk. über Finanzielle Zusam-
Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit: 874 menarbeit: 472
G zu dem Abk. v. 2. 5. 98 zwischen der Bundesrepublik G zu dem Abk. v. 17. 10. 97 zwischen der Regierung der Bun-
Deutschland und der Rep. Ungarn über Soziale Sicherheit: 900 desrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen
Rep. über die Seeschifffahrt: 862
Sri Lanka
Turkmenistan
Bek. der deutsch-srilankischen Vereinb. zur Änd. des deutsch-
srilankischen Abk. v. 22. 11. 82 über Finanzielle Zusammen- Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-turkmenischen Abk. über
arbeit: 392 den Luftverkehr: 967
Staatenlosigkeit
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechtsstel-
lung der Staatenlosen: 691; 807; 979 U
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Verminde- Überstellung verurteilter Personen
rung der Staatenlosigkeit: 962 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Über-
stellung verurteilter Personen: 58; 964
Streitfälle
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur friedlichen Er- Ukraine
ledigung int. Streitfälle: 573 Bek. des deutsch-ukrainischen Abk. über die Zusammenarbeit
bei der Entwicklung gemeinsamer Technologien zur Eliminie-
Streitkräfte rung unterirdischer Raketenstartsilos: 437; Zusatzprot. dazu:
G zu dem Notenwechsel v. 29. 4. 98 über die Rechtsstellung 441; Prot. dazu: 443
der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, Bek. der Ergänzungsprot. zum deutsch-ukrainischen Prot. v.
norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen 21. 8. 96 über die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unter-
Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland: 506 irdischer Raketenstartsilos: 540
12 Sachverzeichnis 1999, Teil II
Bek. der deutsch-ukrainischen Vereinb. über den Abschluss
der auf die Ukraine entfallenden Teile des Umschulungs- V
programms gemäß Art. 4 Abs. 1 des deutsch-sowjetischen
Venezuela
Abk. v. 9. 10. 90 über einige einleitende Maßnahmen: 772
Bek. des deutsch-venezolanischen Abk. über die Errichtung
Bek. des deutsch-ukrainischen Abk. über den gegenseitigen einer bikulturellen Schule Humboldt in der Rep. Venezuela: 817
Schutz von Verschlusssachen: 956
Vereinigte Arabische Emirate
Umweltkriegsübereinkommen
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. zwischen der Bundesrepublik
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über
der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.:
umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereink.): 660 504
Umweltschutz Vereinigte Staaten
Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewäh-
Dritte V über die Inkrafts. von Änd. int. Vorschriften über den
rung von Befreiungen und Vergünstigungen
Umweltschutz im Seeverkehr (Dritte InkraftsV Umweltschutz-
See): 18 – an das Unternehmen „Science Applications International
Corporation (SAIC)“: 34
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1994 zu dem
Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende – an das Unternehmen „ALIRON International, Inc.“: 36
Luftverunreinigung betr. die weitere Verringerung von Schwefel- – an das Unternehmen „Resource Consultants, Inc.“: 38
emissionen: 49; 345; 715
– an das Unternehmen „National Emergency Services (NES)
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Ver- International“: 40
hütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von
– an das Unternehmen „Science Applications International
Abfällen und anderen Stoffen: 289; 953
Corporation (SAIC)“: 42
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über weiträumi- – an das Unternehmen „J & E Associates, Inc.“: 44
ge grenzüberschreitende Luftverschmutzung: 714
– an das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“: 46
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz und
zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und int. Seen: – an das Unternehmen „Science Applications International
820; 1095 Corporation (SAIC): 236
– an das Unternehmen „Cherokee Nation Industries, Inc.“: 238
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordostatlantiks: 966 – an das Unternehmen „Resource Consultants, Inc.“ sowie
das Außerkrafttr. der Vorgängervereinb.: 545
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1973 über Maß-
nahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch – an das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“: 547
andere Stoffe als Öl: 1095 – an das Unternehmen „Choctaw Management/Services Ent-
erprise“ sowie über das Außerkrafttr. der Vorgängervereinb.:
Ungarn 775
– an das Unternehmen „National Emergency Services (NES)
Bek. des deutsch-ungarischen Rückübernahmeabk. und des
International, Inc.“: 948
Prot. zur Durchf. des Abk.: 90
Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-amerikanischen Abk.
Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über die über den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen durch
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der
Unglücksfällen: 125 Bundesrepublik Deutschland: 177
G zu dem Abk. v. 2. 5. 98 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Rep. Ungarn über Soziale Sicherheit: 900 Vereinigtes Königreich
Bek. über das Außerkrafttr. des deutsch-britischen Abk. über
Unzüchtige Veröffentlichungen die beiderseitige Zulassung best. Freibordzeugnisse: 1022
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Bekämpfung der
Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen: 978 Vereinte Nationen
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Vor-
Urheberrecht rechte und Immunitäten der VN: 126; 657
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN zur
Bek. über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum
Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
Schutz von Werken der Literatur und Kunst: 58; 311; 429; 699
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Abk. über den Schutz Afrika: 127; 311; 426; 655; 802; 980
der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Vorrechte
der Sendeunternehmen: 134 und Befreiungen der Sonderorganisationen der VN: 182; 615
G zu dem Abk. v. 18. 8. 98 zwischen der Regierung der
Usbekistan Bundesrepublik Deutschland, den VN und dem Sekretariat des
Bek. über das Inkrafttr. des Abk. über Partnerschaft und Übereink. der VN zur Bekämpfung der Wüstenbildung über
Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Sitz des Ständigen Sekretariats des Übereink.: 218; Bek.
den EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep. 725
Usbekistan andererseits: 688 Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die Sicherheit von
Personal der VN und beigeordnetem Personal: 718; 947; 1051
Bek. des deutsch-usbekischen Abk. über Finanzielle Zu-
sammenarbeit (1998): 721 Bek. zur Charta der VN: 965
Sachverzeichnis 1999, Teil II 13
Verkehr Warenkontrollen
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. über die Europ. Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur Harmoni-
Konferenz der Verkehrsminister: 52; 1023 sierung der Warenkontrollen an den Grenzen: 615
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. und Statuts über
Weltpostverein
die Freiheit des Durchgangsverkehrs: 690; 806
Bek. über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpost-
vereins: 49; 604
Verwaltungssachen im Ausland
Bek. über das Inkrafttr. der Verträge von 1994 des Weltpost-
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die vereins: 82; 291; 604
Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Aus-
land: 616
Weltraum
Bek. über den Geltungsbereich des Vertrages über die
Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der
Erforschung und Nutzung des Weltraums einschl. des Mondes
und anderer Himmelskörper: 430
W Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die völker-
Waffen rechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände:
432
Bek. über das Inkrafttr. des Prot. über das Verbot oder die
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Rettung
Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und
und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in
anderen Vorrichtungen in der am 3. 5. 96 geänd. Fass. (Prot. II
den Weltraum gestarteten Gegenständen: 432; 539
in der am 3. 5. 96 geänd. Fass.) zu dem Übereink. v. 10. 10. 80
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes best. Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Regis-
konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen trierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen: 685
oder unterschiedslos wirken können: 2; 119; 293; 431; 789
Bek. über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nicht- Wiener Übereinkommen
verbreitung von Kernwaffen: 25 Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. über
konsularische Beziehungen: 11; 394; 694; 821
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot
der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. zum
chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen: Schutz der Ozonschicht: 71; 816; 1088
80; 180; 611; 815
Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. über das
Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 13. 10. 95 über Recht der Verträge: 123; 397; 654
blind machende Laserwaffen (Prot. IV) zu dem Übereink. v. Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. über
10. 10. 80 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsat- diplomatische Beziehungen sowie des Fakultativ-Prot. über die
zes best. konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verur- obligatorische Beilegung von Streitigkeiten: 689
sachen oder unterschiedslos wirken können: 126; 310; 717
Bek. des Übereink. über die Zusammenarbeit im Bereich der
Verwendung des bei der Zerlegung der zu reduzierenden
russischen Kernwaffen anfallenden Plutoniums für friedliche
Zwecke: 298 Z
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot
Zivil- und Handelssachen
oder die Beschränkung des Einsatzes best. konventioneller
Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter- Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über die
schiedslos wirken können, sowie der Prot. zu diesem Über- Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
eink.: 720 im Ausland in Zivil- oder Handelssachen: 400; 714; 945
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über den Beitr. der Rep.
der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs Schweden
(biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die zum Übereink. über die gerichtliche Zuständigkeit und die Voll-
Vernichtung solcher Waffen: 794 streckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-
sachen sowie zum Prot. betr. die Auslegung dieses Übereink.
Bek. über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot durch den Gerichtshof: 419; 697; 951
der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernich-
tungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund: Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Be-
799 weisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen: 788
Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über die
Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen durch
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: 1014
Einzelpersonen: 963
Zollwesen
Walfang
Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Gründung
Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur Regelung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zoll-
des Walfangs und des dazugehörigen Prot.: 48 wesens: 436
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Gründung
Warenkauf eines Int. Verbandes für die Veröffentl. der Zolltarife: 774
Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN über Bek. über den Geltungsbereich des Int. Abk. zur Vereinfachung
Verträge über den int. Warenkauf: 115; 660; 795 der Zollförmlichkeiten: 810
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XV
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Tag Inhalt Seite
Nr.
22. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Resource Consultants, Inc.“ sowie
des Außerkrafttretens der Vorgängervereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“ . . . 547 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 111 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . 551 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 II/7
22. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . 604 II/8
23. 6. 99 Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über kulturelle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567 II/7
23. 6. 99 Bekanntmachung des deutsch-litauischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz von
Verschlußsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569 II/7
24. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internatio-
nalen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 II/7
24. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 II/7
24. 6. 99 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Ausliefe-
rung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 II/8
28. 6. 99 Erste Verordnung zur Änderung moselschiffahrtspolizeilicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . 482 II/6
FNA: 9501-52
29. 6. 99 Bekanntmachung der deutsch-dänischen Vereinbarung über die Einrichtung von deutsch-
dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 649 II/8
29. 6. 99 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-kenianischen Abkommens über
den visumfreien Reiseverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 114 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den Heuervertrag der Fischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 116 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 120 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros . . . . . . . . . . 576 II/7
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie des Protokolls
zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605 II/8
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 121 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten . . . . . . 605 II/8
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 126 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen . . . . . . . 606 II/8
30. 6. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 129 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 606 II/8
30. 6. 99 Bekanntmachung des deutsch-slowakischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz
von Verschlußsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607 II/8
1. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die
Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611 II/8
XVI Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
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Tag Inhalt Seite
Nr.
2. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken 611 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psycho-
trope Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige
Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei
nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Ver-
trags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens
über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertre-
tenden Direktoren und die Bediensteten von Europol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Befrei-
ungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur
Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 616 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ´654 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . 654 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende
Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des
Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 . . 656 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den physischen
Schutz von Kernmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 656 II/8
5. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und
Immunitäten der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 II/8
6. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusam-
menarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Kirgisischen Republik andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 II/8
6. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . 659 II/8
6. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660 II/8
7. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
(Umweltkriegsübereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660 II/8
7. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . . . 661 II/8
7. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Ver-
folgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einsch-
ließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661 II/8
7. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom
31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 II/8
7. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung
von in den Weltraum gestarteten Gegenständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 685 II/8
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XVII
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Tag Inhalt Seite
Nr.
9. 7. 99 Gesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der däni-
schen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen,
spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . 506 II/7
FNA: neu: 188-94
GESTA: XA001
9. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusam-
menarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Aserbaidschan andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 686 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusam-
menarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und Georgien andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 687 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Partnerschaft und Zusam-
menarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits . . . . . . . . . . . 688 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens . . . . . . . . 689 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomati-
sche Beziehungen sowie des Fakultativ-Protokolls über die obligatorische Beilegung von
Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 689 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die
Freiheit des Durchgangsverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 690 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 690 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . 691 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsan-
gehörigkeit verheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 692 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 176 der Internationalen
Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in Bergwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 692 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkom-
mens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 693 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsulari-
sche Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 694 II/8
9. 7. 99 Bekanntmachung des deutsch-guatemaltekischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 712 II/8
13. 7. 99 Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der
Afrikanischen Entwicklungsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554 II/7
GESTA: XL002
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . 695 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend
Auskünfte über ausländisches Recht sowie des Zusatzprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . 696 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der
Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Überein-
kommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidun-
gen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übe-
reinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der
durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 698 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Inter-
nationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe . . . 698 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 699 II/8
13. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustel-
lung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714 II/8
XVIII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
15. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Wer-
ken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 699 II/8
15. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über weiträumige grenz-
überschreitende Luftverschmutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714 II/8
16. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715 II/8
20. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1994 zu dem Übereinkom-
men von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die
weitere Verringerung von Schwefelemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715 II/8
20. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung
des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 716 II/8
22. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 716 II/8
22. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über
blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen,
die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . 717 II/8
22. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Sicherheit von
Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 718 II/8
23. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die
Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden
verursachen oder unterschiedslos wirken können, sowie der Protokolle zu diesem Überein-
kommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 720 II/8
26. 7. 99 Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen vom 18.
August 1948 über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Donaukonven-
tion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 578 II/8
GESTA: XJ009
26. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäu-
se in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 720 II/8
26. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestra-
fung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721 II/8
27. 7. 99 Bekanntmachung des deutsch-usbekischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit
(1998) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721 II/8
27. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 II/8
27. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 II/8
27. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen
Geiselnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724 II/8
27. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . 730 II/9
28. 7. 99 Erste Verordnung zum Inkraftsetzen von Beschlüssen der OSPAR-Kommission nach Arti-
kel 13 des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (1.
OSPAR-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 II/8
28. 7. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens
der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen
Sekretariats des Übereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 II/8
28. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 II/8
28. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-
rechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732 II/9
28. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732 II/9
29. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) . . 733 II/9
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XIX
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
29. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 134 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . 734 II/9
29. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 734 II/9
29. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 135 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im
Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735 II/9
29. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 136 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungs-
gefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 736 II/9
30. 7. 99 Bekanntmachung zu Beschlüssen der OSPAR-Kommission nach Artikel 13 des Übereinkom-
mens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662 II/8
30. 7. 99 Bekanntmachung zur Änderung der Grundsätze zur Festlegung der Gebührenerhebungs-
grundlage für Streckennavigationsdienste und zur Berechnung der Gebührensätze nach dem
Internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCON-
TROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 700 II/8
30. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 139 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende
Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 736 II/9
30. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 140 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 737 II/9
30. 7. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des
Kindes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 738 II/9
1. 8. 99 Bekanntmachung des Interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwi-
schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Merca-
do Común del Sur (Mercosur) und seinen Teilnehmerstaaten andererseits . . . . . . . . . . . . . . . 740 II/9
1. 8. 99 Bekanntmachung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung einer
politischen und wirtschaftlichen Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 750 II/9
1. 8. 99 Bekanntmachung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Abkommen von Cartagena und seinen Mitglied-
staaten, der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik
Peru und der Republik Venezuela . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925 II/9
1. 8. 99 Bekanntmachung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala,
Honduras, Nicaragua und Panama . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1026 II/12
2. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Doping . . . . . . . . 761 II/9
3. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur
Bekämpfung des Terrorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 761 II/9
3. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befrei-
ung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der
Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762 II/9
3. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung
eines Europäischen Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762 II/9
3. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Besei-
tigung jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763 II/9
4. 8. 99 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September 1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Dänemark und der
Regierung der Republik Polen über das Multinationale Korps Nordost . . . . . . . . . . . . . . 675 II/8
GESTA: XH002
4. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung wider-
rechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Protokolls zur
Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationa-
len Zivilluftfahrt dienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765 II/9
4. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum
Schutz archäologischen Kulturguts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 766 II/9
4. 8. 99 Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über die Entsendung eines deut-
schen Leichtathletiksachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 770 II/9
XX Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
5. 8. 99 Bekanntmachung der deutsch-ukrainischen Vereinbarung über den Abschluss der auf die
Ukraine entfallenden Teile des Umschulungsprogramms gemäß Artikel 4 Abs. 1 des deutsch-
sowjetischen Abkommens vom 9. Oktober 1990 über einige einleitende Maßnahmen . . . . . . 772 II/9
5. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Inter-
nationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 774 II/9
5. 8. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Choctaw Management/Services
Enterprise“ sowie über das Außerkrafttreten der Vorgängervereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . 775 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationa-
len Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung . . . . . . . 767 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . 777 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen . . . . . . . . . . . . . 778 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781 II/9
9. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 870 II/9
10. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte sowie des Fakultativprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 784 II/9
10. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788 II/9
11. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Beweisaufnah-
me im Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788 II/9
11. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die
Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am
3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu
dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 789 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von
Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 794 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 794 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Ver-
folgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einsch-
ließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-slowenischen Abkommens über Sozia-
le Sicherheit sowie über das Außerkrafttreten von Vorgängerübereinkünften . . . . . . . . . . . . . 796 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über
deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 797 II/9
12. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot der Anbringung
von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im
Meeresuntergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 799 II/9
13. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Übereinkunft zur Unter-
drückung des Frauen- und Kinderhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 799 II/9
13. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
ständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . . . 800 II/9
13. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 802 II/9
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XXI
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Tag Inhalt Seite
Nr.
16. 8. 99 Bekanntmachung zur Festlegung des Gebührensatzes für Österreich, Kroatien, die frühere
jugoslawische Republik Mazedonien und die slowakische Republik für den am 1. September
1999 beginnenden Erhebungszeitraum nach dem Internationalen Übereinkommen über die
Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 726 II/8
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die
internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über Verwaltungsmaßregeln
zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsan-
gehörigkeit verheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken 804 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats
vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 805 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die
Freiheit des Durchgangsverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur
Bekämpfung des Mädchenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämp-
fung der Falschmünzerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Charta der kommunalen
Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des
Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 809 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die
internationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 809 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 810 II/9
16. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften . . . . . . . . 810 II/9
19. 8. 99 Bekanntmachung über die Meldung an die Behörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der
Sicherungsmaßnahmen gemäß Artikel 79 Abs. 2 des EURATOM-Vertrags . . . . . . . . . . . . . . . 811 II/9
20. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . 813 II/9
20. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die
Annahme einheitlicher Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,
die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen
für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt
wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 814 II/9
20. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die
Vernichtung solcher Waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815 II/9
23. 8. 99 Bekanntmachung zur Festlegung des Gebührensatzes für die Türkei für den am 1. Septem-
ber 1999 beginnenden Erhebungszeitraum nach dem Internationalen Übereinkommen über
die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 727 II/8
23. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der
Ozonschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 816 II/9
23. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu
einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817 II/9
23. 8. 99 Bekanntmachung des deutsch-venezolanischen Abkommens über die Errichtung einer
bikulturellen Schule Humboldt in der Republik Venezuela . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817 II/9
24. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 820 II/9
XXII Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
25. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsulari-
sche Beziehungen sowie der Fakultativprotokolle hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 821 II/9
25. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungs-
vertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie des Protokolls hierzu . . . . . . . . 822 II/9
27. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pflanzenschutzübereinkom-
mens vom 6. Dezember 1951 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 822 II/9
30. 8. 99 Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusam-
menarbeit (1998) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 823 II/9
30. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wan-
dernden wildlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871 II/9
30. 8. 99 Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung zur Änderung des deutsch-chileni-
schen Abkommens vom 15. März 1995 über Finanzielle Zusammenarbeit 1995 . . . . . . . . . . 871 II/9
30. 8. 99 Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusam-
menarbeit (1998) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 934 II/10
30. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Inter-
nationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe . . . 935 II/10
31. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale
Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-
mittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 936 II/10
31. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustel-
lung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 945 II/10
31. 8. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Atomenergie-
Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 II/10
1. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestra-
fung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 II/10
1. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen
Geiselnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 947 II/10
1. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von
Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 947 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 948 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von
Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „National Emergency Services (NES)
International, Inc.“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 948 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäu-
se in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 950 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssa-
chen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 951 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952 II/10
3. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 952 II/10
6. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Hauptlinien des internationalen Eisenbahnverkehrs (AGC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 953 II/10
7. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . 953 II/10
9. 9. 99 Bekanntmachung des deutsch-beninischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . 954 II/10
9. 9. 99 Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz
von Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 956 II/10
10. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle vom 14. Juni 1954 über Ände-
rungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960 II/10
10. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 15. September 1962 zur
Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960 II/10
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XXIII
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
10. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 10. Mai 1984 zur Änderung
des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 II/10
10. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Markierung von
Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961 II/10
14. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) . . 962 II/10
15. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der
Staatenlosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962 II/10
15. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen durch Einzelpersonen . . . . . . . . . . . . 963 II/10
16. 9. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-indonesischen Abkommens über die
Seeschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1004 II/11
17. 9. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 826 II/9
GESTA: XD001
17. 9. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 über wirtschaftliche Partnerschaft,
politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemein-
schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten
andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 847 II/9
GESTA: XE001
17. 9. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Seeschiff-
fahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 862 II/9
GESTA: XJ001
21. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung
verurteilter Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 964 II/10
21. 9. 99 Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 965 II/10
21. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Meeres-
umwelt des Nordostatlantiks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966 II/10
22. 9. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Japan über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874 II/10
FNA: neu: 826-2-46
GESTA: XG001
22. 9. 99 Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 28. Mai 1999 zwischen dem Bundes-
ministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Transport
und Seewirtschaft der Republik Polen über die Zonen an den Grenzübergängen (Eisenbahn)
Grambow – Stettin-Scheune (Szczecin Gumience), Tantow – Stettin-Scheune (Szczecin
Gumience), Küstrin-Kietz – Küstrin (Kostrzyn), Frankfurt (Oder) – Kunersdorf (Kunowice),
Guben – Guben (Gubin), Forst – Skaren (Zasieki), Görlitz – Görlitz (Zgorzelec) und über die
Grenzabfertigung während der Fahrt in Reisezügen auf bestimmten Strecken . . . . . . . . . . . . 938 II/10
FNA: neu: 188-95
22. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Besei-
tigung jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967 II/10
22. 9. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-turkmenischen Abkommens über den
Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967 II/10
22. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über
deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 968 II/10
23. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dritten und Fünften Protokolls zum Allge-
meinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . 977 II/11
23. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen . . . . . . . . . . . . . 978 II/11
24. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Verbrei-
tung unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 978 II/11
24. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1014 II/11
27. 9. 99 Bekanntmachung des deutsch-kasachischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit
(1997) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1004 II/11
XXIV Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Viel-
falt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer
betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 980 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wan-
dernden wild lebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 980 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit 981 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 981 II/11
28. 9. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . 1006 II/11
29. 9. 99 Bekanntmachung des deutsch-ecuadorianischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016 II/11
4. 10. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900 II/10
FNA: neu: 826-2-45
GESTA: XG002
4. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . 983 II/11
5. 10. 99 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des
geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1018 II/11
11. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Ver-
folgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einsch-
ließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1018 II/11
11. 10. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens vom 4. August
1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019 II/11
11. 10. 99 Bekanntmachung der deutsch-kasachischen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der
Unterstützung der Bürger deutscher Nationalität der Republik Kasachstan . . . . . . . . . . . . . . 1019 II/11
12. 10. 99 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-britischen Abkommens über die
beiderseitige Zulassung bestimmter Freibordzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1022 II/11
13. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in
der Nord- und Ostsee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1023 II/11
13. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz
der Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1023 II/11
13. 10. 99 Bekanntmachung über eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags
zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1024 II/11
18. 10. 99 Bekanntmachung des deutsch-kambodschanischen Abkommens über den Status entsand-
ter Kulturmittler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1036 II/12
20. 10. 99 Bekanntmachung des deutsch-malischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . 1039 II/12
25. 10. 99 Bekanntmachung zur Änderung der Anwendungsbedingungen für das Flugsicherungs-
Streckengebührensystem und Zahlungsbedingungen nach dem Internationalen Übereinkom-
men über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1007 II/11
25. 10. 99 Bekanntmachung des deutsch-dänischen Abkommens über das European Centre for
Minority Issues (ECMI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1041 II/12
25. 10. 99 Bekanntmachung des deutsch-mazedonischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1049 II/12
27. 10. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 24. April 1995 zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien
über die Seeschifffahrtsbeziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 970 II/11
GESTA: XJ018
27. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von
Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1051 II/12
27. 10. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-armenischen
Abkommens über die deutschen Kriegsgräber in der Republik Armenien . . . . . . . . . . . . . . . . 1051 II/12
Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II XXV
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
27. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990
über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . 1052 II/12
27. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Über-
einkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1052 II/12
27. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über
Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1053 II/12
28. 10. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestra-
fung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1053 II/12
29. 10. 99 Bekanntmachung des deutsch-ghanaischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1054 II/12
2. 11. 99 Fünfundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B
zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße (ADR) (25. ADR-Ausnahmeverordnung – 25. ADR-AusnV) . . . . . . . . . . . 986 II/11
8. 11. 99 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-tschechischen Abkommens
über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1057 II/12
8. 11. 99 Bekanntmachung des deutsch-dominikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1061 II/12
8. 11. 99 Bekanntmachung des deutsch-dominikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1062 II/12
8. 11. 99 Bekanntmachung des deutsch-guatemaltekischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1064 II/12
9. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäu-
se in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1065 II/12
9. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der
Ozonschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1088 II/12
9. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu
einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1088 II/12
9. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1089 II/12
9. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Proto-
kolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1089 II/12
11. 11. 99 Bekanntmachung des deutsch-marokkanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1090 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psycho-
trope Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1092 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1092 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des
Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und
über deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1094 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur-
und Naturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1094 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1973 über Maßnahmen auf
Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1095 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur
Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1095 II/12
12. 11. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096 II/12
16. 11. 99 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 über den Beitritt der Republik
Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Überein-
kommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigun-
gen zwischen verbundenen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1010 II/11
GESTA: XD002
29. 11. 99 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von
1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066 II/12
XXVI Zeitliche Übersicht, Jahrgang 1999, Teil II
Mikrofiche
Tag Inhalt Seite
Nr.
6. 12. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Energiecharta und des
Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte . . . . . . 1080 II/12
14. 12. 99 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096 II/12
15. 12. 99 Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Ordnung für die internationale
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anlage I des Anhangs B des Übereinkom-
mens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (2. RID-Ausnahmeverordnung –
2. RID-AusnV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1085 II/12
16. 12. 99 Bekanntmachung zur Änderung der Anwendungsbedingungen für das Flugsicherungs-
Streckengebührensystem und Zahlungsbedingungen, zur Festlegung der ab 1. Januar 2000
geltenden Gebührensätze und über die Erhebung von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung
von FS-Streckengebühren für den am 1. Januar 2000 beginnenden Erhebungszeitraum nach
dem Internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit in der Flugsicherung (EURO-
CONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1098 II/12
17. 12. 99 Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über
die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen
verbundenen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1082 II/12
GESTA: XD006
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 35
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“
Vom 13. Dezember 1999
Nach Artikel 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der
durch das Abkommen vom 21. Oktober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai
1981 und das Abkommen vom 18. März 1993 geänderten Fassung zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland sta-
tionierten ausländischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183; 1973 II S. 1021;
1982 II S. 530; 1994 II S. 2594) ist in Bonn und Berlin durch Notenwechsel vom
10. September 1999 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-
nehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“ geschlossen
worden. Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 21. September 1999
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Auswärtiges Amt Bonn, den 10. September 1999
Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-
einigten Staaten von Amerika Nr. 302 vom 10. September 1999 zu bestätigen, die wie folgt
lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland ihre Hochachtung auszusprechen und hat die Ehre,
unter Bezug auf den Notenwechsel vom 27. März 1998 betreffend die Tätigkeit von mit
Truppenbetreuung beauftragten Unternehmen Folgendes mitzuteilen:
Um die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der
Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehö-
rigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen auf den Gebieten
des Sozial- und Gesundheitswesens und der Laufbahnberatung versorgen zu können,
ist die Regierung der Vereinigten Staaten im Begriff, mit dem Unternehmen „ Science
Applications International (SAIC)“ einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen
zur Truppenbetreuung für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten im Bereich psycholo-
gischer Unterstützung und Fachberatung von Brustkrebspatienten zu schließen (Vertrags-
nummer: GS-23F-8006H).
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn das
Unternehmen „Science Applications International (SAIC)“ zur Erleichterung seiner Tätigkeit
im Rahmen dieses Vertrags Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Artikel 72 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut erhalten könnte und schlägt deshalb der
36 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72
Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu schließen, die folgenden
Wortlaut haben soll:
1. Das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“ wird im
Rahmen seines Vertrags zur Truppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundes-
republik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika,
die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider im Sinne des
NATO-Truppenstatuts ausschließlich folgende Dienstleistungen erbringen:
Klinische Untersuchung und Behandlung von Personen, bei denen Brustkrebs
diagnostiziert worden ist, und deren Angehörigen. Dieser Vertrag umfasst den
folgenden Beruf: Examinierte Krankenschwester.
Unter Bezug auf den Notenwechsel vom 27. März 1998 betreffend die Tätigkeit von
mit Truppenbetreuung beauftragten Unternehmen und nach Maßgabe der darin
vereinbarten Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Nummer 3 des Noten-
wechsels, werden diesem Unternehmen die Befreiungen und Vergünstigungen gemäß
Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
gewährt.
2. Das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“ wird in der
Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für die Mitglieder der hier stationierten
Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges
und die Angehörigen beider tätig. Artikel 72 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut findet keine Anwendung.
3. Nach Maßgabe der in Nummer 5 des Notenwechsels vom 27. März 1998 vereinbarten
Bestimmungen, insbesondere auch der Einschränkungen des Artikels 72 Absatz 5
Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeit-
nehmern des oben genannten Unternehmens, deren Berufe oben unter Nummer 1
aufgeführt sind, wenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die
gleichen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen
Gefolges der Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die
Vereinigten Staaten von Amerika sie ihnen beschränken.
4. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen des Notenwechsels vom 27. März 1998.
5. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
6. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag Nr. GS-23F-8006H zwischen
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Unternehmen „Science
Applications International Corporation (SAIC)“ über die Erbringung der unter Nummer 1
genannten Dienstleistungen endet. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unver-
züglich mit.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1
bis 6 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein-
verstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen
Amts eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Artikels 72 Absatz 4
des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 21. September 1999
in Kraft tritt.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswärtige
Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-
schlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.
Demgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Nr. 302 vom 10. September 1999 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut,
die am 21. September 1999 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut
gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 37
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“
sowie über das Außerkrafttreten der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“
Vom 13. Dezember 1999
Nach Artikel 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der
durch das Abkommen vom 21. Oktober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai
1981 und das Abkommen vom 18. März 1993 geänderten Fassung zu dem
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-
stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183; 1973 II S. 1021;
1982 II S. 530; 1994 II S. 2594) ist in Bonn und Berlin durch Notenwechsel vom
9. September 1999 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-
nehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ geschlossen worden. Die
Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel
am 15. Oktober 1999
in Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Gleichzeitig ist die Vereinbarung vom 22. Oktober 1998 zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staa-
ten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an
das Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“ (BGBl. 1999 II S. 46) außer
Kraft getreten.
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
38 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Auswärtiges Amt Bonn, den 9. September 1999
Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-
einigten Staaten von Amerika Nr. 301 vom 9. September 1999 zu bestätigen, die wie folgt
lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland ihre Hochachtung auszusprechen und hat die Ehre, unter
Bezug auf den Notenwechsel vom 27. März 1998 betreffend die Tätigkeit von mit Trup-
penbetreuung beauftragten Unternehmen folgendes mitzuteilen:
Um die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der
Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehö-
rigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen auf den Gebieten
des Sozial- und Gesundheitswesens und der Laufbahnberatung versorgen zu können,
ist die Regierung der Vereinigten Staaten im Begriff, mit dem Unternehmen „Choctaw
Management/Services Enterprise“ einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistun-
gen zur Truppenbetreuung für Personen, die von Missbrauch und häuslicher Gewalt
betroffen sind, für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu schließen (Vertragsnummer:
DASW 01-99-D-0029). Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag Nr. DADA 10-95-D-0025 mit
dem Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“, dem durch die Vereinbarung vom
22. Oktober 1998 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland Befreiungen und Vergünstigungen gemäß
Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt worden sind.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn das Unter-
nehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ zur Erleichterung seiner Tätigkeit
Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut erhalten könnte und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:
1. Das Unternehmen „ Choctaw Management/Services Enterprise“ wird im Rahmen
seines Vertrags zur Truppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik
Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder
ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppen-
statuts ausschließlich folgende Dienstleistungen erbringen:
Klinische Untersuchung und Behandlung von Personen, die von Missbrauch und häus-
licher Gewalt betroffen sind. Dieser Vertrag umfasst die folgenden Berufe: Sozialar-
beiter.
Unter Bezug auf den Notenwechsel vom 27. März 1998 betreffend die Tätigkeit von mit
der Truppenbetreuung beauftragten Unternehmen und nach Maßgabe der darin ver-
einbarten Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Nummer 3 des Notenwech-
sels, werden diesem Unternehmen die Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Arti-
kel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
gewährt.
2. Das Unternehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ wird in der Bundes-
republik Deutschland ausschließlich für die Mitglieder der hier stationierten Truppen
der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges und die
Angehörigen beider tätig. Artikel 72 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Trup-
penstatut findet keine Anwendung.
3. Nach Maßgabe der in Nummer 5 des Notenwechsels vom 27. März 1998 vereinbarten
Bestimmungen, insbesondere auch der Einschränkungen des Artikels 72 Absatz 5
Buchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeit-
nehmern des oben genannten Unternehmens, deren Berufe oben unter Nummer 1 auf-
geführt sind, wenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen
Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der
Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staa-
ten von Amerika sie ihnen beschränken.
4. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die
Bestimmungen des Notenwechsels vom 27. März 1998.
5. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
6. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag Nr. DASW 01-99-D-0029 zwi-
schen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Unternehmen
„Choctaw Management/Services Enterprise“ über die Erbringung der unter Nummer 1
genannten Dienstleistungen endet. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags unverzüg-
lich mit.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 39
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 6
gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-
den erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Artikels 72 Absatz 4 des Zusatz-
abkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 15. Oktober 1999 in Kraft tritt.
Gleichzeitig tritt die Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 1998
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „The
Chesapeake Center, Inc.“ außer Kraft.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswärtige
Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-
gen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß
bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 301 vom
9. September 1999 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am
15. Oktober 1999 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen
verbindlich ist. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Okto-
ber 1998 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„The Chesapeake Center, Inc.“ außer Kraft.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bekanntmachung
der Änderungsvereinbarung
zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 10. Juni 1999
über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen
an das Unternehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“
Vom 13. Dezember 1999
Durch Notenwechsel vom 5. November 1999 wurde in Bonn und Berlin eine
Änderungsvereinbarung zu der durch Notenwechsel vom 10. Juni 1999
geschlossenen Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen
„Choctaw Management/Services Enterprise“ (BGBl. 1999 II S. 775) geschlossen,
deren rückwirkende Rechtswirkung
zum 10. Juni 1999
festgelegt wurde; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin, den 13. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
40 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Auswärtiges Amt Bonn, den 5. November 1999
Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-
nigten Staaten von Amerika Nr. 325 vom 5. November 1999 zu bestätigen, die wie folgt
lautet:
„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt
ihre Hochachtung auszusprechen und hat die Ehre, unter Bezug auf die durch Noten-
wechsel vom 10. Juni 1999 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Ver-
einigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über
die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Choctaw
Management/Services Enterprise“ im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika folgende Änderungsvereinbarung vorzuschlagen:
1. In Nummer 1 zweiter Textabsatz Satz 2 der Vereinbarung vom 10. Juni 1999 zwischen
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundes-
republik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an
das Unternehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ werden nach den
Worten „examinierte Krankenschwestern“ die Worte „und Kinderpsychologen“ einge-
fügt. Der geänderte Satz lautet dann wie folgt: „Dieser Vertrag umfasst die folgenden
Berufe: Sozialarbeiter, examinierte Krankenschwestern und Kinderpsychologen“.
2. Diese Änderung soll als mit rückwirkender Rechtswirkung ab 10. Juni 1999 vereinbart
gelten.
3. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 3
gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-
den erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts
eine Änderungsvereinbarung zur eingangs genannten Vereinbarung vom 10. Juni 1999 bil-
den, deren rückwirkende Rechtswirkung mit 10. Juni 1999 festgelegt ist.
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswärtige
Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-
gen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß
bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 325 vom
5. November 1999 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zur eingangs
genannten Vereinbarung vom 10. Juni 1999 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, deren rückwirkende
Rechtswirkung zum 10. Juni 1999 festgelegt und deren deutscher und englischer Wortlaut
gleichermaßen verbindlich ist.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
An die
Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 41
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Übereinkommens über den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
(Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
Vom 14. Dezember 1999
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen in der Fassung der
Änderung vom 22. Juni 1979 (BGBl. 1975 II S. 773; 1995 II S. 771) ist nach
seinem Artikel XXII Abs. 2 für
Grenada am 28. November 1999
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
28. Juli 1999 (BGBl. II S. 725).
Bonn, den 14. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bekanntmachung
der deutsch-srilankischen Vereinbarung
zur Änderung des deutsch-srilankischen Abkommens vom 21. Mai 1998
über Finanzielle Zusammenarbeit
Vom 14. Dezember 1999
Die in Colombo durch Notenwechsel vom 13./19. Oktober 1999 geschlosse-
ne Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Ände-
rung des Abkommens vom 21. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen
Republik Sri Lanka über Finanzielle Zusammenarbeit (BGBl. II S. 1973) ist nach
ihrer Inkrafttretensklausel
am 19. Oktober 1999
in Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 14. Dezember 1999
Bund esminist erium
für w irt sc haft lic he Zusammenarb eit
u n d En t w i c k l u n g
Im Auftrag
Bohnet
42 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
Der Botschafter Colombo, den 13. Oktober 1999
der Bundesrepublik Deutschland
Herr Generaldirektor
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter
Bezugnahme auf das Abkommen vom 21. Mai 1998 zwischen unseren beiden Regierun-
gen über Finanzielle Zusammenarbeit folgende Vereinbarung vorzuschlagen:
1. Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens vom 21. Mai 1998 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen
Sozialistischen Republik Sri Lanka über Finanzielle Zusammenarbeit genannten Vorha-
ben werden ergänzt um die Projekte National Development Bank IV sowie Elektrizi-
tätsverteilung im Großraum Colombo.
2. Die Einzelbeträge, die nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a für die Vorhaben zur Ver-
fügung gestellt werden, werden wie folgt geändert:
a) Wasserver- und -entsorgung Koggala bis zu 11 000 000,– DM (in Worten: elf Millio-
nen Deutsche Mark),
b) Umspannstationen Kelania/Ratmalana 14 000 000,– DM (in Worten: vierzehn Mil-
lionen Deutsche Mark),
c) Ländliche Elektrifizierung bis zu 8 000 000,– DM (in Worten: acht Miillionen Deut-
sche Mark),
d) Studien- und Fachkräftefonds bis zu 3 000 000,– DM (in Worten: drei Millionen
Deutsche Mark),
e) National Development Bank IV bis zu 1 796 799,– DM (in Worten: eine Million sieben-
hundertsechsundneunzigtausendsiebenhundertneunundneunzig Deutsche Mark),
f) Elektrizitätsverteilung im Großraum Colombo 500 000,– DM (in Worten: fünfhundert-
tausend Deutsche Mark).
Das Darlehensvolumen erhöht sich damit auf bis zu insgesamt 38 296 799,– DM (in
Worten: achtunddreißig Millionen zweihundertsechsundneunzigtausendsiebenhundert-
neunundneunzig Deutsche Mark), wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der
Vorhaben festgestellt worden ist.
3. Für das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b genannte Vorhaben Wasserversorgungs-
systeme in der Region Mannar wird der Finanzierungsbeitrag, nach dem die Projekt-
prüfung erfolgt ist, auf bis zu insgesamt 1 000 000,– DM (in Worten: eine Million Deut-
sche Mark) vermindert.
Von den verbleibenden 1 000 000,– DM sollen 500 000,– DM (in Worten: fünfhundert-
tausend Deutsche Mark) in ein Darlehen umgewandelt und für das in Nummer 2 Buch-
stabe f genannte Vorhaben verwendet werden.
Das Gesamtvolumen von DM 40 000 000,– (in Worten: vierzig Millionen Deutsche
Mark), das mit dem Abkommen vom 21. Mai 1998 zugesagt wurde, verändert sich
nicht.
4. Die Vorhaben können, falls sie nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, in Über-
einstimmung zwischen den beiden Regierungen durch andere Vorhaben ersetzt wer-
den.
5. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom
21. Mai 1998 auch für diese Vereinbarung.
6. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Falls sich die Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka mit den
unter den Nummern 1 bis 6 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese
Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote
eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-
wortnote in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung.
H. v a n E d i g
An den Generaldirektor
Department of External Resources
Finanzministerium der
Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
Herrn Faiz Mohideen
Colombo
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000 43
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
der Verordnung und des deutsch-französischen Abkommens
über die Gründung einer Deutsch-Französischen Hochschule
Vom 16. Dezember 1999
Nach Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung vom 22. Juni 1999 zu dem Abkommen
vom 19. September 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Französischen Republik über die Gründung einer
Deutsch-Französischen Hochschule (BGBl. 1999 II S. 450) wird hiermit bekannt
gemacht, dass die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Abs. 1
am 13. September 1999
in Kraft getreten ist.
Am gleichen Tag ist das Abkommen vom 19. September 1997 über die Grün-
dung einer Deutsch-Französischen Hochschule nach seinem Artikel 11 in Kraft
getreten.
Berlin, den 16. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung
von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Vom 21. Dezember 1999
Das Protokoll vom 28. September 1955 zur Änderung des Abkommens
zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luft-
verkehr (BGBl. 1958 II S. 291) ist nach seinem Artikel XXIII für
Kenia am 4. Oktober 1999
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
20. Juli 1999 (BGBl. II S. 716).
Berlin, den 21. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r
44 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 18. Januar 2000
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Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7% .
ISSN 0341-1109
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-japanischen Abkommens
über Soziale Sicherheit sowie der Durchführungsvereinbarung
Vom 21. Dezember 1999
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. September 1999 zu dem Abkom-
men vom 20. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan
über Soziale Sicherheit (BGBl. 1999 II S. 874) wird bekannt gemacht, dass das
Abkommen nach seinem Artikel 24 Abs. 2 sowie die Vereinbarung vom selben
Tag zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit
am 1. Februar 2000
in Kraft treten.
Die Ratifikationsurkunden sind in Bonn am 17. Dezember 1999 ausgetauscht
worden.
Bonn, den 21. Dezember 1999
Ausw ärt iges Amt
Im Auftrag
Dr. H i l g e r