2652 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Überstellung verurteilter Personen
Vom 21. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter
Personen (BGBI. 1991 II S. 1006) ist nach seinem Artikel 18 Abs. 3 für
Litauen am 1. September 1996
nach Maßgabe der nachstehenden, bei Hinterlegung der Ratifikations-
urkunde abgegebenen Erklärungen
in Kraft getreten:
(Übersetzung)
In relation to Article 3, paragraph 4, of the Zu Artikel 3 Absatz 4 des Übereinkom-
Convention: For the purposes of the Con- mens: Die Republik Litauen versteht unter
vention, the Republic of Lithuania under- dem Begriff „Staatsangehöriger'' im Sinne
stands by the term "national" a person who des Übereinkommens eine Person, die
is a citizen of the administering State nach den Gesetzen des Vollstreckungs-
according to the laws of that State. staats Bürger jenes Staates ist.
In relation to Article 5, paragraph 3, of the Zu Artikel 5 Absatz 3 des Übereinkom-
Convention: While it accepts the possibility mens: Die Republik Litauen erkennt zwar
of using channels of communication of re- die Möglichkeit an, die in Artikel 5 Absatz 2
quests for transfer and replies as indicated des Übereinkommens genannten Wege für
in Article 5, paragraph 2, of the Convention, die Übermittlung von Ersuchen um Über-
the Republic of Lithuania does not reject stellung und von Antworten zu benutzen,
the possibility to transfer requests and re- doch weist sie die Möglichkeit nicht zurück,
plies through diplomatic channels. Ersuchen um Überstellung und Antworten
auf diplomatischem Weg zu übermitteln.
In relation to Article 16, paragraph 7, of the Zu Artikel 16 Absatz 7 des Übereinkom-
Convention: The competent authorities of mens: Den zuständigen Behörden der
the Republic of Lithuania shall be notified in Republik Litauen ist jede Durchbeförde-
advance about any event of transit of sen- rung verurteilter Personen auf dem Luftweg
tenced persons by air over its territory, über ihr Hoheitsgebiet im voraus zu notifi-
even when no landing there is scheduled. zieren, auch wenn dort keine Zwischenlan-
dung vorgesehen ist.
In relation to Article 17, paragraph 3, of the Zu Artikel 17 Absatz 3 des Übereinkom-
Convention: All requests for transfer and mens: Bei einer Durchbeförderung verur-
supporting documents concerned with the teilter Personen durch das Hoheitsgebiet
transit of sentenced persons through the der Republik Litauen müssen alle Ersuchen
territory of the Republic of Lithuania shall um Überstellung und die Unterlagen mit
be accompanied by a translation into the einer Übersetzung in die litauische Sprache
Lithuanian language or into one of the offi- oder in eine der Amtssprachen des Euro-
cial languages of the Council of Europe. parats übermittelt werden.
Das Übereinkommen wird nach seinem Artikel 18 Abs. 3 ferner für
Rumänien am 1. Dezember 1996
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
23. Juli 1996 (BGBI. II S. 1456).
Bonn, den 21. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. H i II g e n b e r g
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2653
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Vom 25. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Voll-
streckung ausländischer Schiedssprüche (BGBI. 1961 II S. 121; 1987 II S. 389)
ist nach seinem Artikel XII Abs. 2 für
Mauritius am 17. September 1996
nach Maßgabe der folgenden, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde ab-
gegebenen Erklärungen
in Kraft getreten:
(Übersetzung)
"In accordance with paragraph 3 of Arti- ,,Nach Artikel I Absatz 3 des Übereinkom-
cle I of the Convention, the Republic of mens erklärt die Republik Mauritius, daß
Mauritius declares that it will, on the basis sie das übereinkommen auf der Grundlage
of reciprocity, apply the Convention only to der Gegenseitigkeit nur auf die Anerken-
the recognition and enforcement of awards nung und Vollstreckung solcher Schieds-
made in the territory of another Contracting sprüche anwenden wird, die in dem Ho-
State. heitsgebiet eines anderen Vertragsstaates
ergangen sind.
Referring to paragraphs 1 and 2 of Arti- Unter Bezugnahme auf Artikel X Absät-
cle X of the Convention, the Republic of ze 1 und 2 des Übereinkommens erklärt die
Mauritius declares that this Convention will Republik Mauritius, daß das Übereinkom-
extend to all the territories forming part of men auf alle Gebiete ausgedehnt wird, die
the Republic of Mauritius." Teil der Republik Mauritius sind."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
7. Mai 1996 (BGBI. II S. 966).
Bonn, den 25. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
Bekanntmachung
des deutsch-honduranischen Abkommens
über finanzielle Zusammenarbeit
Vom 28. Oktober 1996
Das in Tegucigalpa am 26. Juli 1996 unterzeichnete
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Honduras
über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Arti-
kel 5
am 26. Juli 1996
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 28. Oktober 1996
Bund esm in isteri um
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Im Auftrag
Schweiger
2654 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Honduras
über Finanzielle Zusammenarbeit
(Vorhaben „Förderung der Grundbildung")
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland a) weitere Darlehen oder Finanzjerungsbeiträge zur Vorberei-
tung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder
und
die Regierung der Republik Honduras - b) Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen
zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen Vorhabens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repubtlk
Honduras, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses
Abkommen Anwendung.
in dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch
(4) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und
nahmen gemäß Absatz 2 werden in Darlehen umgewandelt,
zu vertiefen,
wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden.
in dem Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-
hungen die Grundlage dieses Abkommens ist,
Artikel 2
in der Absicht, zur sozjaJen und wirtschaftlichen Entwicklung in
Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags, die
Honduras beizutragen - Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, und das
sind wie folgt übereingekommen: Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Finanzie-
rungsbeitrags zu schließende Vertrag, der den in der Bundesre-
Artikel 1 publik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht
es der Regierung der Republik Honduras, von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau, FrankfurVMain, für das Vorhaben "Förderung Artikel 3
der Grundbildung" einen Finanzierungsbeitrag bis zu einem
Die Regierung der Republik Honduras stellt die Kreditanstalt
Gesamtbetrag von 20,0 Mio. DM (in Worten: zwanzig Millionen
für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-
Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungs-
lichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß
würdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, daß es als ein und der Durchführung des in Artikel 2 erwähnten Vertrags in
Vorhaben der sozialen Infrastruktur die besonderen Vorausset- Honduras erhoben werden.
zungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages
erfüllt.
(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh- Artikel 4
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Die Regierung der Republik Honduras überläßt bei den sich
und der Regierung der Republik Honduras durch andere Vorha-
aus der Darlehensgewährung und der Gewährung des Finanzie-
ben ersetzt werden. rungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und
Wird es durch ein Vorhaben des Umweltschutzes, der sozialen Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-
Infrastruktur, eine setbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts- feranten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine
bekämpfung oder einen Kreditgarantiefonds für mittelständische Maßnahmen, die die Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit
Betriebe ersetzt, das die besonderen Voraussetzungen für die Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder
Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllt, kann erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung
ein Finanzierungsbeitrag, andernfalls ein Darlehen gewährt wer- dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.
den.
(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Artikel 5
Regierung der Republik Honduras zu einem späteren Zeitpunkt
ermöglicht, Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Tegucigalpa am 26. Juli 1996 in zwei Urschrif-
ten, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Christian Hausmann
Für die Regierung der Republik Honduras
Delmer Urbizo Panting
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2655
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Protokolls
betreffend die Änderung des Übereinkommens
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 29. Oktober 1996
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 1992 zu dem Protokoll
vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom
9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) - BGBI. 1992 II
S. 1182 - wird bekanntgemacht, daß das Protokoll nach seinem Artikel V für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. November 1996
in Kraft treten wird.
Die Ratifikationsurkunde ist am 30. April 1993 bei der schweizerischen Regie-
rung hinterlegt worden.
Das Protokoll wird weiterhin am 1. November 1996 für folgende weitere
Staaten in Kraft treten:
Albanien
Algerien
Bulgarien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Iran, Islamische Republik
Italien
Liechtenstein
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Vereinigtes Königreich
Bonn, den 29. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
2656 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 29. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahn-
verkehr (COTIF) - BGBI. 1985 II S. 130 - Ist nach seinem Artikel 23 § 2 Abs. 4 für
Bosnien und Herzegowina am 1. Oktober 1996
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
18. Juni 1996 (BGBI. II S. 1184).
Bonn, den 29. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
Bekanntmachung
der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland,
dem Innenministerium der Republik Kroatien, der Regierung der Republik Österreich,
dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien
über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung
bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge
Vom 8. November 1996
Die in Bonn am 29. Mai 1996 unterzeichnete Verein-
barung zwischen dem Innenministerium der Bundesrepu-
blik Deutschland, dem Innenministerium der Republik
Kroatien, der Regierung der Republik Österreich, dem
Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Repu-
blik Slowenien über die Gestattung der Durchreise und
Durchbeförderung bosnisch-herzegowinischer Kriegs-
flüchtlinge ist nach ihrem Artikel 12
am 1. Juli 1996
in Kraft getreten; die Vereinbarung wird nachstehend ver-
öffentlicht.
Bonn, den 8. November 1996
Bund.esministeri um des Innern
Im Auftrag
Dr. Lehnguth
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2657
Vereinbarung
zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland,
dem Innenministerium der Republik Kroatien,
der Regierung der Republik Österreich,
dem Schweizerischen Bundesrat
und der Regierung der Republik Slowenien
über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung
bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge
Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, Artikel3
das Innenministerium der Republik Kroatien, Aufzeichnungspflicht
die Regierung der Republik Österreich, Die Vertragsparteien führen Aufzeichnungen über die Persona-
lien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort), Art und Num-
der Schweizerische Bundesrat und
mer des Reisepasses zur Einhaltung der Rückübernahmegaran-
die Regierung der Republik Slowenien, tie gemäß Artikel 1 Absatz 3.
im folgenden Vertragsparteien genannt,
Abschnitt B
haben folgendes vereinbart:
Durchbeförderung
Abschnitt A Artikel4
Durchreise bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge (1) Die Vertragsparteien gestatten die Durchbeförderung von
Personen gemäß Artikel 1 durch ihr Hoheitsgebiet, wenn eine
Artikel 1 andere Vertragspartei darum ersucht und die Übernahme in
mögliche Durchgangsstaaten und den Zielstaat sichergestellt ist.
Durchreise zum Zwecke der Rückkehr
(1) Die Vertragsparteien gestatten unentgeltlich nach Maßgabe (2) Die Durchbeförderung kann abgelehnt werden, wenn Gf ie
dieses Abschnitts die Durchreise von bosnisch-herzegowini- Person in einem weiteren Durchgangsstaat oder im Zielstaat
schen Kriegsflüchtlingen durch ihr Hoheitsgebiet zum Zwecke 1. Gefahr läuft, unmenschlicher Behandlung oder Strafe oder
der Rückkehr. der Todesstrafe unterworfen zu werden oder
(2) Voraussetzung für die Durchreise ist der Besitz eines gülti- 2. sie in ihrem Leben oder ihrer Freiheit aus Gründen ihrer
gen Reisepasses der Republik Bosnien und Herzegowina, in dem Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu
ein Vermerk über die Eigenschaft als Rückkehrer nach Bosnien einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen
und Herzegowina angebracht ist. Ansichten bedroht wäre.
(3) Der Staat des vorübergehenden Aufenthalts verpflichtet 3. Die Durchbeförderung der Person kann auch abgelehnt wer-
sich zur Rückübernahme der Person, bei der die Weiterreise den, wenn sie wegen einer strafbaren Handlung verfolgt wer-
durch mögliche Durchgangsstaaten oder die Einreise in den Ziel- den müßte.
staat nicht gesichert ist.
In allen Fällen wird von der ersuchenden Vertragspartei bestätigt,
(4) Ein Transit-Visum der Vertragsparteien ist nicht erforderlich. daß Durchbeförderungen nicht erfolgen, wenn diese Vorausset-
zungen vorliegen.
Artikel 2 (3) Ein Transit-Visum der ersuchten Vertragsparteien ist nicht
Mehrmalige Durchreisen aus besonderem Anlaß erforderlich.
Die mehrmalige Durchreise von bosnisch-herzegowinischen (4) Trotz erteilter Bewilligung können zur Durchbeförderung
Kriegsflüchtlingen wird unentgeltlich auch zu Besuchszwecken übernommene Personen an die ersuchende Vertragspartei
im Zielstaat gestattet. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen zurückgegeben werden, wenn nachträgliche Tatsachen im Sinne
Reisepasses der Republik Bosnien und Herzegowina, aus dem des Absatzes 2 eintreten oder bekannt werden, die einer Durch-
sich die Rückkehrberechtigung in den Staat des vorübergehen- beförderung entgegenstehen, oder wenn die Weiterreise oder die
den Aufenthalts ergibt. Artikel 1 Absatz 3 gilt entsprechend. Übernahme durch den Zielstaat nicht mehr gesichert ist.
2658 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Artikels Abt. für Migration und Ausländer
(Odjel za migracije i strance)
Übernahmeverfahren
Vukovarska 33, HR-10000 Zagreb
(1) Der Antrag auf Durchbeförderung nach Artikel 4 ist bei den
ersuchten Vertragsparteien schriftlich zu stellen. Der Antrag muß, Tel.: 003851/6122559
soweit möglich, die persönlichen Daten des bosnisch-herzego-
Fax: 003851/6112339
winischen Kriegsflüchtlings (Vornamen, Namen, Geburtsdatum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Reise- 3. österreichischer Seite
dokuments) und stets die Erklärung enthalten, daß die Voraus-
setzungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 erfüllt sind und daß keine - Bundesministerium für Inneres
Gründe für die Ablehnung gemäß Artikel 4 Absatz 2 bekannt sind. Abteilung 111/16
Ferner müssen der Grenzübergang und der Zeitpunkt der Über-
gabe sowie im Falle der beabsichtigten Durchbeförderung über Am Hof 4
einen Flughafen einer anderen Vertragspartei die Flugdaten (Tag, A-1014 Wien
Flugnummer, Flugzeiten) sowie die Daten etwaiger amtlicher
Tel.: 00431/53126 Nebenstelle: 4621
Begleitpersonen angegeben werden.
Fax: 00431/53126 Nebenstelle: 4648
(2) Die ersuchten Vertragsparteien benachrichtigen unverzüg-
lich schriftlich die ersuchende Vertragspartei über die Übernah-
4. schweizerischer Seite
me mit Angabe des Grenzübergangs und des Zeitpunkts der
Übernahme oder über die Ablehnung der Übernahme und die - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Gründe der Ablehnung. Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)
(3) Die Übergabe findet an den Grenzübergängen des jeweili- Briefanschrift: Taubenstraße 16, CH-3003 Bern
gen Durchgangs oder Zielstaats durch Vertreter der zuständigen
Behörden der ersuchenden oder ersuchten Vertragsparteien Tel.: 0041/31 325 94 14
statt. Fax: 0041/313259115
Artikel 6 5. slowenischer Seite
Transportmittel, Begleitung Mini.sterium für innere Angelegenheiten der Republik
(1) Die Durchreise gemäß den Artikeln 1 und 2 wird auch mit Slowenien
eigenen Transportmitteln der Personen gestattet. (Ministrstvo za notranje zadeve Republike Slovenije)
(2) Im Falle des Artikels 4 kann die Durchbeförderung durch a) Urad za varnost drzavne meje in tujce uprave Policije
das Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei grundsätzlich mit (Amt für Grenzschutz und Ausländer in der Direktion
Transportmitteln der ersuchenden Vertragspartei, oder, nach der Sicherheitspolizei)
vorheriger Absprache, mit Transportmitteln der ersuchten Ver- Stefanova ul. 2, SLO-1000 Ljubljana;
tragspartei erfolgen. Die Transporte werden von Vertretern der
zuständigen Behörden begleitet. Zur Regelung der Durchbeför- Tel.: +386 61 217-580
derung und der Übergabe der Personen gestatten die ersuchten Fax: +386 61 217-450
Vertragsparteien Vertretern der ersuchenden Vertragspartei die (in der Zeit der Amtsstunden)
visumfreie Einreise und den visumfreien Aufenthalt.
b) Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik
Slowenien
Abschnitt C (Ministrstvo za notranje zadeve Republike Slovenije)
Gemeinsame Bestimmungen Operativno-Komunikacijski Center
(Einsatz- und Kommunikationszentrale)
Artikel7 Stefanova ul. 2, SLO-1000 Ljubljana;
Kosten Tel.: +386 61126-31-97
Die Kosten der Durchbeförderung in den Durchgangsstaaten Fax: +386 61 214-300
und bis an die Grenze des Zielstaats und gegebenenfalls auch (außerhalb der Amtsstunden!)
die aus dem Rücktransport und dem Aufenthalt erwachsenen
Kosten gemäß Abschnitten A und B trägt die ersuchende Ver-
Artikel9
tragspartei.
Datenschutzklausel
Artikel 8
(1) Soweit für die Durchführung dieser Vereinbarung personen-
Zuständige Stellen bezogene Daten zu übermitteln sind, dürfen diese Informationen
Die zuständigen Stellen für die Durchführung der Aufgaben ausschließlich betreffen
nach den Artikeln 1, 4, 5, 6 und 7 sind auf: 1. die Personalien der zu übergebenden Person und gegebe-
1. deutscher Seite nenfalls der Angehörigen (Name, Vorname, gegebenenfalls
früherer Name, Beinamen oder Pseudonyme, Geburtsdatum
- die Grenzschutzdirektion und -ort, Geschlecht, derzeitige und frühere Staatsan-
Roonstraße 13 gehörigkeit),
D - 56068 Koblenz 2. den Personalausweis oder den Reisepaß (Nummer, Gültig-
keitsdauer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde, Aus-
Telefon: 0261/399-0 (Vermittlung)
stellungsort usw.),
/399250 (Fahndungsleitstelle)
3. sonstige zur Identifizierung der zu übergebenden Personen
Fax: 0261/399472
erforderliche Angaben,
2. kroatischer Seite 4. die Aufenthaltsorte und die Reisewege,
- Innenministerium der Republik Kroatien 5. die Aufenthaltserlaubnisse oder die durch eine der Vertrags-
(Ministarstvo unutarnjih poslova Republike Hrvatske) parteien erteilten Visa,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2659
6. sonstige Angaben auf Ersuchen einer der Vertragsparteien, mittelnde Stelle den Empfänger darauf hin. Unabhängig von-
die diese für die Prüfung der Übernahmevoraussetzungen diesen Fristen sind die übermittelten personenbezogenen
nach dieser Vereinbarung benötigen. Daten zu löschen, sobald sie für den Zweck, für den sie über-
mittelt worden sind, nicht mehr erforderlich sind.
(2) Soweit aufgrund dieser Vereinbarung nach Maßgabe des
innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten übermittelt 8. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind verpflich-
werden, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen tet, die Übermittlung und den Empfang von personenbezoge-
unter Beachtung der für jede Vertragspartei geltenden Rechts- nen Daten aktenkundig zu machen.
vorschriften:
9. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind verpflich-
1. Die Verwendung der Daten durch den Empfänger ist nur zu tet, die übermittelten personenbezogenen Daten wirksam
dem angegebenen Zweck und nur zu den durch die übermit- gegen unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung und
telnde Behörde vorgeschriebenen Bedingungen zulässig. unbefugte Bekanntgabe zu schützen.
2. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Behörde auf
Ersuchen über die Verwendung der übermittelten Daten und Artikel10
über die dadurch erzielten Ergebnisse. Konsultationspflicht
3. Personenbezogene Daten dürfen nur an die zuständigen Die Vertragsparteien verpflichten sich, Probleme, die bei der
Stellen übermittelt werden. Anwendung dieser Vereinbarung entstehen, einvernehmlich zu
4. Sofern die gesetzlichen Regelungen beim Empfänger Abwei- lösen und alle hierzu notwendigen Informationen zu übermitteln.
chungen von den Nummern 1 und 3 erforderlich machen,
bedürfen diese der Zustimmung der übermittelnden Vertrags- Artikel 11
partei, die für diese Abweichungen in völkerrechtlich verbind-
licher Weise generell erteilt werden kann. Darüber hinausge- Vorrang zwischenstaatlicher Sonderregelungen
hende Übermittlungen an andere Stellen und die Verwen- Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus zwischenstaat-
dung für andere Zwecke dürfen nur mit der vorherigen lichen Rückübernahme- und Schubabkommen bleiben unbe-
Zustimmung der übermittelnden Stellen erfolgen. rührt.
5. Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der Artikel 12
zu übermittelnden Daten sowie auf die Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit in bezug auf den mit der Übermittlung Inkrafttreten, Geltungsdauer
verfolgten Zweck zu achten. Dabei sind die nach dem jewei- Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats
ligen innerstaatlichen Recht geltenden Übermittlungsverbote nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit
zu beachten. Erweist sich, daß unrichtige Daten oder Daten, geschlossen.
die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind,
so ist dies dem Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Er ist Artikel 13
verpflichtet, die Berichtigung oder Vernichtung vorzunehmen. Suspendierung, Kündigung
6. Dem Betroffenen ist auf Antrag über die zu seiner Person (1) Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichti-
übermittelten Informationen sowie über den vorgesehenen gem Grund, insbesondere bei einer Störung oder Gefahr der
Verwendungszweck Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung nationalen Sicherheit, nach Konsultation mit den anderen Ver-
zur Auskunftserteilung besteht nicht, soweit eine Abwägung tragsparteien durch eine an den Verwahrer gerichtete Notifikati-
ergibt, daß das öffentliche Interesse, die Auskunft nicht zu on suspendieren oder kündigen.
erteilen, das Interesse des Betroffenen an der Auskunftsertei-
lung überwiegt. Im übrigen richtet sich das Recht der Betrof- (2) Die Suspendierung oder Kündigung tritt am ersten Tag des
fenen, über die zu seiner Person vorhandenen Daten Aus- Monats nach Eingang der Notifikation bei dem Verwahrer in
kunft zu erhalten, nach dem innerstaatlichen Recht der Ver- Kraft.
tragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Auskunft beantragt
Artikel14
wird.
Verwahrer
7. Soweit das für die übermittelnde Stelle geltende nationale
Recht in bezug auf die übermittelten personenbezogenen Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland ist
Daten besondere Löschungsfristen vorsieht, weist die über- Verwahrer dieser Vereinbarung.
Geschehen zu Bonn am 29. Mai 1996 in deutscher, kroatischer
und slowenischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen
verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Innenministe-
riums der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt wird.
Für das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland
Kant her
Für das Innenministerium der Republik Kroatien
Jarnjak
Für die Regierung der Republik Österreich
Einern
Für den Schweizerischen Bundesrat
A. Koller
Für die Regierung der Republik Slowenien
Andrej Ster
2660 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-
kanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-
blatt Teil II zu verOffentlichen sind.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) VOlkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-
setzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende
Bekanntmachungen,
b) Zolttarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:
Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn
Telefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.
Bezugspreis für Tell l und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-
gesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Bundesanzeiger Verlagsgea.m.b.H . . Postfach 13 20 . 53003 Bonn
Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM. Postvertriebsstück, Z 1998, Entgelt bezahlt
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7%.
Berichtigung
der Bekanntmachung
von Änderungen der Klasseneinteilung
der internationalen Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
Vom 11. November 1996
Die Klasseneinteilung der internationalen Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen in der Bekanntmachung ·
vom 18. Mai 1992 (BGBI. II S. 438) ist wie folgt zu berich-
tigen:
In Nummer 4 (Klasse 29) der Änderungen der Klassenein-
teilung ist in der deutschen Übersetzung das Wort
,,Fruchtsaucen" durch das Wort „Fruchtmuse" zu erset-
zen.
Bonn, den 11 . November 1996
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag
Niederleithinger
2622 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Gesetz
zu dem Abkommen vom 16. November 1995
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Republik Vietnam
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 12. November 1996
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen:
Artikel 1
Dem in Hanoi am 16. November 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag
wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend ver-
öffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 sowie das
Protokoll in Kraft treten, ist im,Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-
blatt verkündet.
Berlin, den 12. November 1996
Der Bundespräsident
Roman Herzog
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Waigel
Der Bundesminister des Auswärtigen
Kinkel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2623
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Sozialistischen Republik Vietnam
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Agreement
between the Federal Republic of Germany
and the Socialist Republic of Vietnam
for the avoidance of double taxation
with respect to taxes on income and on capital
Die Bundesrepublik Deutschland The Federal Republic of Germany
und and
die Sozialistische Republik Vietnam - The Socialist Republic of Vietnam,
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Desiring to conclude an Agreement for the avoidance of double
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung taxation and the prevention of fiscal evasion with respect to taxes
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen on income and on capital,
zu schließen -
haben folgendes vereinbart: Have agreed as follows:
Artikel 1 Article 1
Persönlicher Geltungsbereich Personal Scope
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat This Agreement shall apply to persons who are residents of one
oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. or both of the Contracting States.
Artikel 2 Artlcle 2
Unter das Abkommen fallende Steuern Taxes Covered
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der 1. This Agreement shall apply to taxes on income and on capital
Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die imposed on behalf of a Contracting State, of a Land or of its
für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder political subdivisions or local authorities, irrespective of the man-
einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden. ner in which they are levied.
(2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle 2. There shall be regarded as taxes on income and on capital all
Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen taxes imposed on total income, on total capital, or on elements of
2624 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben income or of capital, including taxes on gains from the alienation of
werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräuße- movable or immovable property, taxes on the total amounts of
rung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsum- wages or salaries paid by enterprises as weil as taxes on capital
mensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs. appreciation.
(3) Zu den bestehenden Steuern, für die dieses Abkommen gilt, 3. The existing taxes to which this Agreement shall apply are:
gehören
a) in der Sozialistischen Republik Vietnam: (a) in Vietnam:
i) die Personen-Einkommensteuer (personal income tax), (i) the personal income tax;
ii) die Gewinnsteuer (profit tax) und (ii) the profit tax; and
iii) die Gewinntransfersteuer (profit remittance tax) (iii) the profit remittance tax;
(im folgenden als „vietnamesische Steuer" bezeichnet); (hereinafter referred to as "Vietnamese tax'');
b) in der Bundesrepublik Deutschland: (b) in the Federal Republic of Germany:
i) die Einkommensteuer, (i) the income tax;
ii) die Körperschaftsteuer, (ii) the corporation tax;
iii) die Vermögensteuer und (iii) the capital tax; and
iv) die Gewerbesteuer (iv) the trade tax;
(im folgenden als „deutsche Steuer" bezeichnet). (hereinafter referred to as "German tax").
(4) Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im 4. The Agreement shall also apply to any identical or substan-
wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des tially similar taxes which are imposed after the date of signature of
Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren this Agreement in addition to, or in place of, the existing taxes. The
Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden teilen einander competent authorities of the Contracting States shall notify each
die in ihren Steuergesetzen eingetretenen wichtigen Änderungen other of important changes which have been made in their re-
mit. spective taxation laws.
Artikel 3 - Article 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen General Definitions
(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang 1. For the purposes of this Agreement, unless the context
nichts anderes erfordert: otherwise requires:
a) bedeutet der Ausdruck „ Vietnam" die Sozialistische Republik (a) the term "Vietnam" means the Socialist Republic of Vietnam;
Vietnam und im geographischen Sinne verwendet das Ho- when used in a geographical sense, it means all its national
heitsgebiet Vietnams einschließlich der Hoheitsgewässer und territory, including its territorial sea and any area beyond its
derjenigen Gebiete außerhalb der Hoheitsgewässer, in denen territorial sea, within which Vietnam by Vietnamese legislation
Vietnam nach vietnamesischem Recht und in Übereinstim- andin accordance with international law, has sovereign rights
mung mit dem Völkerrecht souveräne Rechte zur Erforschung of exploration for and exploitation of natural resources of the
und zur Ausbeutung der Naturschätze des Meeresgrunds und sea-bed and its sub-soil and superjacent water mass;
des Meeresuntergrunds und der darüberliegenden Gewässer
hat;
b) bedeutet der Ausdruck „Bundesrepublik Deutschland" das (b) the term "Federal Republic of Germany" means the area in
Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutsch- which the tax law of the Federal Republic of Germany is in
land gilt, einschließlich des Meeresgrunds, des Meeresunter- force, including the area of the sea-bed, its sub-soil and the
grunds und der darüberliegenden, an das Küstenmeer an- superjacent water column adjacent to the territorial sea, inso-
grenzenden Wassersäule, soweit die Bundesrepublik far as the Federal Republic of Germany exercises there
Deutschland dort in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht sovereign rights and jurisdiction in conformity with international
und ihrem innerstaatlichen Recht souveräne Rechte und Ho- law and its national legislation;
heitsbefugnisse ausübt;
c) bedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat" und „der andere (c) the terms "a Contracting State" and "the other Contracting
Vertragsstaat", je nach dem Zusammenhang Vietnam oder die State" mean Vietnam or the Federal Republic of Germany as
Bundesrepublik Deutschland; the context requires;
d) bedeutet der Ausdruck „Person" natürliche Personen oder (d) the term "person" means an individual or a company;
Gesellschaften;
e) bedeutet der Ausdruck „Gesellschaft" juristische Personen (e) the term "company" means any body corporate or any entity
oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische which is treated as a body corporate for tax purposes;
Personen behandelt werden;
f) bedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats" (f) the terms "enterprise of a Contracting State" and "enterprise of
und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats", je nachdem, the other Contracting State" mean respectively an enterprise
ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat an- carried on by a resident of a Contracting State and an enter-
sässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das prise carried on by a resident of the other Contracting State;
von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrie-
ben wird;
g) bedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger" (g) the term "national" means:
i) in bezug auf Vietnam alle natürlichen Personen, die (i) in respect of Vietnam any individual possessing the na-
Staatsangehörige Vietnams sind, sowie alle juristischen tionality of Vietnam and any legal person, partnership and
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Personen, PersÖnengesellschaften und anderen Perso- association deriving its status as such from the laws in
nenvereinigungen, die nach dem in Vietnam geltenden force in Vietnam;
Recht errichtet worden sind;
ii) in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland alle Deut- (ii) in respect of the Federal Republic of Germany any German
schen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgeset- within the meaning of Article 116, paragraph (1 ), of the
zes für die Bundesrepublik Deutschland sowie alle juristi- Basic Law for the Federal Republic of Germany and any
schen Personen, Personengesellschaften und anderen legal person, partnership and association deriving its
Personenvereinigungen, die.nach dem in der Bundesrepu- status as such from the law in force in the Federal Re-
blik Deutschland geltenden Recht errichtet worden sind; public of Germany;
h) bedeutet der Ausdruck „intematjonaler Verkehr" jede Beförde- (h) the term "international traffic" means any transport by a ship or
rung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem aircraft operated by an enterprise which has its place of
Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Ver- effective management in a Contracting State, except when the
tragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder ship or aircraft is operated solely between places in the other
Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Contracting State; and
Vertragsstaat betrieben;
i) bedeutet der Ausdruck ,.zuständige Behörde" (i) the term "competent authority" means:
i) auf seiten Vietnams den Finanzminister oder seinen be- (i) in the case of Vietnam, the Minister of Finance or his
vollmächtigten Vertreter, und authorised representative; and
ii) auf seiten der Bundesrepublik Deutschland das Bundes- (ii) in the case of the Federal Republic of Germany, the
ministerium der Finanzen. Federal Ministry of Finance.
(2) Bei A_nwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat 2. As regards the application of the Agreement by a Contracting
hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im State, any term not defined therein shall, unless the context
Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach otherwise requires, have the meaning which it has under the law
dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das of that State conceming the taxes to which the Agreement ap-
Abkommen gilt. plies.
Artikel 4 Artlcle 4
Ansässige Person Resident
(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in 1. For the purposes of this Agreement, the term "resident of a
einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach Contracting State" means any person who, under the laws of that
dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres State, is liable to tax therein by reason of his domicile, residence,
ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder place of management or any other criterion of a similar nature.
eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist.
(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertrags- 2. Where by reason of the provisions of paragraph 1 an indi-
staaten ansässig, so gilt folgendes: vidual is a resident of both Contracting States, then his status shall
be determined as follows:
a) Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine (a) he shall be deemed to be a resident of the State in which he
ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Staaten has a permanent home available to him. lf he has a permanent
über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat home available to him in both States, he shall be deemed to be
ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaft- a resident of the State with which his personal and economic
lichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); relations are closer (centre of vital interests};
b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den (b) if the State in which he has his centre of vital interests cannot
Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in be determined, or if he has no permanent home available to
keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie him in either State, he shall be deemed to be a resident of the
als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen State in which he has an habitual abode;
Aufenthalt hat;
c} hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staa- (c) if he has an habitual abode in both States or in neither of them,
ten oder in keinem der Staaten, so gift sie als in dem Staat he shall be deemed to be a resident of the State of which he is
ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; anational;
d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines (d) if he is a national of both States or of neither of them, the
der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Ver- competent authorities of the Contracting States shall settle the
tragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen. question by mutual agreemenl
(3) Ist nach Absatz 1 eine Gesellschaft in beiden Vertragsstaa- 3. Where by reason of the provisions of paragraph 1, a company
ten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der is a resident of both Contracting States, then it shall be deemed to
Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. be a resident of the State in which its place of effective manage-
ment is situated.
Artikel 5 Artlcle 5
Betriebsstätte Permanent Establlahment
(1} Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Be- 1. For the purposes of this Agreement, the term "permanent
triebsstätte• eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätig- establishment" means a fixed place of business through which the
keit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. business of an enterprise is wholly or partly carried on.
(2) Der Ausdruck „Betriebsstätte" umfaßt insbesondere: 2. The term •permanent establishment" includes especially
a) einen Ort der Leitung, (a) a place of management;
b) eine Zweigniederlassung, (b) a branch;
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c) eine Geschäftsstelle, (c) an office;
d) eine Fabrikationsstätte, (d) a factory;
e) eine Werkstätte und (e) a workshop; and
f) ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch (f) a mine, an oil or gas weil, a quarry or any other place ot
oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschät- extraction of natural resources.
zen.
(3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Be- 3. A building site or construction or installation project constitutes
triebsstätte, wenn ihre Dauer sechs Monate überschreitet. a permanent establishment only if it lasts more than six months.
(4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Arti- 4. Notwithstanding the preceding provisions of this Article, the
kels gelten nicht als Betriebsstätten: term "permanent establishmenr shall be deemed not to include:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung (a) the use of facilities solely for the purpose of storage, display or
oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens delivery of goods or merchandise belonging to the enter-
benutzt werden; prise;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die (b) the maintenance of a stock of goods or merchandise belong-
ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung ing to the enterprise solely for the purpose of storage, display
unterhalten werden; or delivery;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die (c) the maintenance of a stock of goods or merchandise belong-
ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein ing to the enterprise solely for the purpose of processing by
anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu wer- another enterprise;
den;
d) Eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem (d) the maintenance of a fixed place of business solely for the
Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder purpose of purchasing goods or merchandise or of collecting
Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen; information, for the enterprise;
e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem (e) the maintenance of a fixed place of business solely for the
Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen andere Tätig- purpose of carrying on, for the enterprise, any other activity of
keiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfs- a preparatory or auxiliary character;
tätigkeit darstellen;
f) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem (f) the maintenance of a fixed place of business solely for any
Zweck unterhalten wird, mehrere der unter den Buchstaben a combination of activities mentioned in sub-paragraphs (a) to
bis e genannten Tätigkeiten auszuüben, vorausgesetzt, daß (e), provided that the overall activity of the fixed place of
die sich daraus ergebende Gesamttätigkeit der festen Ge- business resulting from this combination is of a preparatory or
schäftseinrichtung vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätig- auxiliary character.
keit darstellt.
(5) Ist eine Person, mit Aus·nahme eines unabhängigen Vertre- 5. Notwithstanding the provisions of paragraphs 1 and 2, where
ters im Sinne des Absatzes 6, für ein Unternehmen tätig und a person - other than an agent of an independent status to whom
besitzt sie in einem Vertragsstaat die Vollmacht, im Namen des paragraph 6 applies - is acting on behalf of an enterprise and has,
Unternehmens Verträge abzuschließen, und übt sie die Vollmacht and habitually exercises, in a Contracting State an authority to
dort gewöhnlich aus, so wird das Unternehmen ungeachtet der conclude contracts in the name of the enterprise, that enterprise
Absätze 1 und 2 so behandelt, als habe es in diesem Staat für alle shall be deemed to have a permanent establishment in that State
von der Person für das Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten eine in respect of any activities which that person undertakes for the
Betriebsstätte, es sei denn, diese Tätigkeiten beschränken sich enterprise, unless the activities of such person are limited to those
auf die in Absatz 4 genannten Tätigkeiten, die, würden sie durch mentioned in paragraph 4 which, if exercised through a fixed place
eine feste Geschäftseinrichtung ausgeübt, diese Einrichtung nach of business, would not make this fixed place of business a perman-
dem genannten Absatz nicht zu einer Betriebsstätte machen. eht establishment under the provisions of that paragraph.
(6) Ein Unternehmen wird nicht schon deshalb so behandelt, als 6. An enterprise shall not be deemed to have a permanent
habe es eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, weil es dort establishment in a Contracting State merely because it carries on
seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen business in that State through a broker, general commission agent
anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen or any other agent of an independent status, provided that such
im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. persons are acting in the ordinary course of their business.
(7) Allein dadurch, daß eine in einem Vertragsstaat ansässige 7. The fact that a company which is a resident of a Contracting
Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesell- State controls or is controlled by a company which is a resident of
schaft beherrscht wird, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist the other Contracting State, or which carries on business in that
oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder auf andere other State (whether through a permanent establishment or
Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird keine der beiden Gesellschaften otherwise), shall not of itself constitute either company a per-
zur Betriebsstätte der anderen. manent establishment of the other.
Artikel 6 Artlcle 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen lncome from lmmovable Property
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person 1. lncome derived by a resident of a Contracting State from
aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus immovable property (including income from agriculture or forestry)
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen situated in the other Contracting State may be taxed in that other
Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. State.
(2) Der Ausdruck „unbewegliches Vermögen" hat die Bedeu- 2. The term •immovable property" shall have the meaning which
tung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in it has under the law of the Contracting State in which the property
dem das Vermögen liegt. Der Ausdruck umfaßt in jedem Fall das in question is situated. The term shall in any case include property
Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote accessory to immovable property, livestock and equipment used
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2627
Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für in agriculture and forestry, rights to which the provisions of general
die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, law respecting landed property apply, usufruct of immovable prop-
Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf erty and rights to variable or fixed payments as consideration for
veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder the working of, or the right to work, mineral deposits, sources and
das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und other natural resources; ships and aircraft shall not be regarded as
anderen Bodenschätzen; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht immovable property.
als unbewegliches Vermögen.
(3) Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, 3. The provlsions of paragraph 1 shall apply to income derived
der Vermietung oder Verpachtung sowie jeder anderen Art der from the direct use, letting, or use in any other form of immovable
Nutzung unbeweglichen Vermögens. property.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten auch für Einkünfte aus unbeweg- 4. The provisions of paragraphs 1 and 3 shall also apply to the
lichem Vermögen eines Unternehmens und für Einkünfte aus income from immovable property of an enterprise and to income
unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständi- from immovable property used for the performance of indepen-
gen Arbeit dient. dent personal services.
Artikel 7 1
Artlcle 7
Unternehmensgewinne Business Profits
(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können 1. The profits of an enterprise of a Contracting State shall be
nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unterneh- taxable only in that State unless the enterprise carries on business
men übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort In the other Contracting State through a permanent establishment
gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätig- situated therein. lf the enterprise carries on business as aforesaid,
keit auf diese Weise aus, so können die Gewinne eines Unterneh- the profits of the enterprise may be taxed in the other State but
mens im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als only so much of them as is attributable to that permanent estab-
sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können. lishment.
(2) Übt ein Unternehmen eines Vertragsstaats seine Tätigkeit 2. Subject to the provisions of paragraph 3, where an enterprise
im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte of a Contracting State carries on business in the other Contracting
aus, so werden vorbehaltlich des Absatzes 3 in jedem Vertrags- State through a permanent establishment situated therein, there
staat dieser Betriebsstätte die Gewinne zugerechnet, die sie hätte shall in each Contracting State be attributed to that permanent
erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit establishment the profits which it might be expected to make if it
unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges were a distinct and separate enterprise engaged In the same or
Unternehmen ausgeübt hätte und im Verkehr mit dem Unter- similar activities under the same or similar conditions and dealing
nehmen, dessen Betriebsstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wholly independently with the enterprise of which it is a permanent
wäre. establishment.
(3) Bei der Ermittlung der Gewinne einer Betriebsstätte werden 3. In determining the profifs of a permanent establishment, there
die für diese Betriebsstätte entstandenen Aufwendungen, ein- shall be allowed as deductions expenses which are incurred for
schließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwal- the purposes of the business of the permanent establishment,
tungskosten, zum Abzug zugelassen, gleichgültig, ob sie in dem including executive and general administrative expenses so in-
Staat, in dem die Betriebsstätte liegt, oder anderswo entstanden curred, whether in the State in which the permanent establishment
sind. is situated or elsewhere.
(4) Soweit es in einem Vertragsstaat üblich ist, die einer 4. lnsofar as it has been customary in a Contracting State to
Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne durch Aufteilung der determine the profits to be attributed to a permanent establish-
Gesamtgewinne des Unternehmens auf seine einzelnen Teile zu ment on the basis of an apportionment of the total profits of the
ermitteln, schließt Absatz 2 nicht aus, daß dieser Vertragsstaat die enterprise to its various parts, nothing in paragraph 2 shall preclude
zu besteuernden Gewinne nach der üblichen Aufteilung ermittelt; such Contracting State from determining the profits to be taxed by
die gewählte Gewinnaufteilung muß jedoch derart sein, daß das such an apportionment as may be customary; the method of
Ergebnis mit den Grundsätzen dieses Artikels übereinstimmt. apportionment adopted shall, however, be such that the result
shall be in accordance with the principles contained in this Ar-
ticle.
(5) Aufgrund des bloßen Einkaufs von Gütern oder Waren für 5. No profits shall be attributed to a permanent establishment by
das Unternehmen wird einer Betriebsstätte kein Gewinn zuge- reason of the mere purchase by that permanent establishment of
rechnet. goods or merchandise for the enterprise.
(6) Bei der Anwendung der vorstehenden Absätze sind die der 6. For the purposes of the preceding paragraphs, the profits to
Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne jedes Jahr auf dieselbe be attributed to the permanent establishment shall be determined
Art zu ermitteln, es sei denn, daß ausreichende Gründe dafür by the same method year by year unless there is good and
bestehen, anders zu verfahren. sufficient reason to the contrary.
(7) Gehören zu den Gewinnen Einkünfte, die in anderen Artikeln 7. Where proflts include items of income which are dealt with
dieses Abkommens behandelt werden, so werden die Bestim- separately in other Articles of this Agreement, then the provisions
mungen jener Artikel durch die Bestimmungen dieses Artikels of those Articles shall not be affected by the provisions of this
nicht berührt. Articfe ..
Artikel 8 Artlcle8
Seeschlffahrt und Luftfahrt Shtpptng and Air Transport
(1) Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeu- 1. Profits from the operation of ships or aircraft in international
gen im internationalen Verkehr können nur in dem Vertragsstaat traffic shall be taxable only in the Contracting State in which the
besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Ge- place of effective management of the enterprise is situated.
schäftsleitung des Unternehmens befindet.
2628 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
(2) Absatz 1 gilt auch für Gewinne aus der Beteiligung an einem 2. The provisions of paragraph 1 shall also apply to profits from
Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einer internationalen Be- the participation in a pool, a joint business or an international
triebsstelle. operating agency.
Artikel 9 Artlcle 9
Verbundene Unternehmen Assoclated Enterprtses
Wenn Where
a) ein Unternehmen eines Vertragsstaats unmittelbar oder mittel- (a) an enterprise of a Contracting State participates directfy or
bar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital indirectfy in the management, control or capital of an enterprise
eines Unternehmens des anderen Vertragsstaats beteiligt ist of the other Contracting State, or
oder
b) dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Ge- (b) the same persons participate directly or indirectfy in the man-
schäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital eines Unterneh- agement, control or capital of an enterprise of a Contracting
mens eines Vertragsstaats und eines Unternehmens des an- State and an enterprise of the other Contracting State,
deren Vertragsstaats beteiligt sind
und in diesen Fällen die beiden Unternehmen in ihren kaufmänni- and in either case conditions are made or imposed between the
schen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder aufer- two enterprises in their commercial or financial relations which
legte Bedingungen gebunden sind, die von denen abweichen, die differ from those which would be made between Independent
unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so enterprises, then any profits which would, but for those conditions,
dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese have accrued to one of the enterprises, but, by reason of those
Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht conditions, have not so accrued, may be included in the profits of
erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und that enterprise and taxed accordingly.
entsprechend besteuert werden.
Artikel 10 Artlcle 10
Dividenden Dividend•
(1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Ge- 1. Dividends paid by a company which is a resident of a
sellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person Contracting State to a resident of the other Contracting State may
zahlt, können im anderen Staat besteuert werden. be taxed in that other State.
(2) Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat, 2. However, such dividends may also be taxed in the Contract-
in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, ing State of which the company paying the dividends is a resident
nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf and according to the laws of that State, but if the recipient is the
aber, wenn der Empfänger der Dividenden der Nutzungsberech- beneficial owner of the dividends the tax so charged shall not
tigte ist, nicht übersteigen: exceed:
a) 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der (a) 5 per cent of the gross amount of the dividends if the recipient
Empfänger eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesell- is a company (excluding partnerships) which owns directly at
schaft) ist, die unmittelbar über mindestens 70 vom Hundert least 70 per cent of the capital of the company paying the
des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft ver- dividends;
fügt;
b) 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der (b) 10 per cent of the gross amount of the dividends if the recipient
Empfänger eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesell- is a company (excluding partnerships) which owns directly at
schaft) ist, die unmittelbar über mindestens 25 vom Hundert least 25 per cent of the capital of the company paying the
des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft ver- dividends;
fügt;
c) 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in allen (c) 15 per cent of the gross amount of the dividends in all other
anderen Fällen. cases.
(3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Dividenden" 3. The term "dividends" as used in this Article means dividends
bedeutet Dividenden auf Aktien einschließlich Einkünfte aus Ak- on shares including income from shares, •jouissance" shares or
tien, Genußscheinen oder Genußrechten, Kuxen, Gründerantei- "jouissance" rights, mining shares, founders' shares or other
len oder anderen Rechten, ausgenommen Forderungen, mit Ge- rights, not being debt-claims, participating in profits, as weil as
winnbeteiligung sowie sonstige Einkünfte, die nach dem Recht other income which is subjected to the same taxation treatment as
des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, income from shares by the laws of the State of which the company
den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind. making the distribution is a resident.
(4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in 4. The provisions of paragraphs 1 and 2 shall not apply if the
einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen beneficial owner of the dividends, being a resident of a Contract-
Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ing State, carries on business in the other Contracting State of
ansässig ist, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene which the company paying the dividends is a resident through a
Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gele- permanent establishment situated therein, or performs in that
gene feste Einrichtung ausübt und die Beteiligung, für die die other State Independent personal services from a fixed base
Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte situated therein, and the holding in respect of which the dividends
oder festen Einrichtung gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 bezie- are paid is effectively connected with such permanent establish-
hungsweise Artikel 14 anzuwenden. ment or fixed base. In such case the provisions of Article 7 or
Article 14, as the case may be, shall appfy.
(5) Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft 5. Where a company which is a resident of a Contracting State
Gewinne oder Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, so darf derives profits or income from the other Contracting State, that
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2629
dieser andere Staat weder die von der Gesellschaft gezahlten other State may not impose any tax on the dividends paid by the
Dividenden besteuern, es sei denn, daß diese Dividenden an eine company, except insofar as such dividends are paid to a resident
in diesem anderen Staat ansässige Person gezahlt werden oder . of that other State or insofar as the holding in respect of which the
daß die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tat- dividends are paid is effectively connected with a permanent
sächlich zu einer im anderen Staat gelegenen Betriebsstätte oder establishment or a fixed base situated in that other State, nor
festen Einrichtung gehört, noch Gewinne der Gesellschaft einer subject the company's undistributed profits to a tax on the com-
Steuer für nichtausgeschüttete Gewinne unterwerfen, selbst wenn pany's undistributed profits, even if the dividends paid or the un-
die gezahlten Dividenden oder die nichtausgeschütteten Gewinne distributed profits consist wholly or partly of profits or income
ganz oder teilweise aus im anderen Staat erzielten Gewinnen arising in that other State.
oder Einkünften bestehen.
Artikel 11 Artlcle 11
Zinsen lnterest
(1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine 1. lnterest arising in a Contracting State and paid to a resident of
im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, kön- the other Contracting State may be taxed in that other State.
nen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Diese Zinsen können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus 2. However, such interest may also be taxed in the Contracting
dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert State in which it arises, and according to the laws of that State, but
werden; die Steuer darf aber, wenn der Empfänger der Zinsen der if the recipient is the beneficial owner of the interest, the tax so
Nutzungsberechtigte ist, 1O vom Hundert des Bruttobetrags der charged shall not exceed 1O per cent of the gross amount of the
Zinsen nicht übersteigen. interest.
(3) Ungeachtet des Absatzes 2 gilt folgendes: 3. Notwithstanding the provisions of paragraph 2,
a) Zinsen, die aus Vietnam stammen und an die Regierung der (a) interest arising in Vietnam and paid to the Govemment of the
Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Bundesbank, die Federal Republic of Germany, the Deutsche Bundesbank, the
Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Deutsche Investitions- Kreditanstalt für Wiederaufbau or the Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft (DEG) gezahlt werden und Zin- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) and interest paid in con-
sen aus Darlehen, die durch die HERMES-Deckung verbürgt sideration of a loan guaranteed by HERMES-Deckung shall be
werden, sind von der vietnamesischen Steuer befreit. exempt from Vietnamese tax;
b) Zinsen, die aus der Bundesrepublik Deutschland stammen (b) interest arising in the Federal Republic of Germany and paid to
und an die vietnamesische Regierung, die State Bank of the Govemment of Vietnam, the State Bank of Vietnam or the
Vietnam oder die Gebietskörperschaften der Sozialistischen local authorities of Vietnam shall be exempt from German
Republik Vietnam gezahlt werden, sind von der deutschen tax.
Steuer befreit.
(4) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck .,Zinsen" bedeu- 4. The term "interest" as used in this Article means income from
tet Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderun- debt-claims of every kind, whether or not secured by mortgage,
gen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer and whether or not carrying a right to participate in the debtor's
Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind, und profits, and, in particular, income from govemment securities and
insbesondere Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und aus Obliga- income from bonds or debentures, including premiums and prizes
tionen einschließlich der damit verbundenen Aufgelder und der attaching to such securities, bonds or debentures. Penalty
Gewinne aus Losanleihen. Zuschläge für verspätete Zahlung charges for late payment shall not be regarded as interest for the
gelten nicht als Zinsen im Sinne dieses Artikels. purpose of this Article.
(5) Die Absätze 1, 2 und 3 sind nicht anzuwenden, wenn der in 5. The provisions of paragraphs 1, 2 and 3 shall not apply if the
einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen beneficial owner of the interest, being a resident of a Contracting
Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gewerbliche State, carries on business in the other Contracting State in which
Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selb- the interest arises, through a permanent establishment situated
ständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt therein, or performs in that other State independent personal
und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich services from a fixed base situated therein and the debt-claim in
zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehört. In diesem respect of which the interest is paid is effectively connected with
Fall ist Artikel 7 beziehungsweise Artikel 14 anzuwenden. such permanent establishment or fixed base. In such case the
provisions of Article 7 or Article 14, as the case may be, shall
apply.
(6) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, 6. lnterest shall be deemed to arise in a Contracting State when
wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder the payer is that State itself, a Land, a political subdivision, a local
eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat an- authority or a resident of that State. Where, however, the person
sässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Zinsen, ohne paying the interest, whether he is a resident of a Contracting State
Rücksicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder or not, has in a Contracting State a permanent establishment or a
nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte oder eine feste fixed base.in connection with which the indebtedness on which the
Einrichtung und ist die Schuld, für die die Zinsen gezahlt werden, interest is paid was incurred, and such interest is bome by such
für Zwecke der Betriebsstätte oder der festen Einrichtung einge- permanent establishment or fixed base, then such interest shall be
gangen worden und trägt die Betriebsstätte oder die feste Einrich- deemed to arise in the State in which the permanent establish-
tung die Zinsen, so gelten die Zinsen als aus dem Staat stam- ment or fixed base is situated.
mend, in dem die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung liegt.
(7) Bestehen zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsbe- 7. Where, by reason of a special relationship between the payer
rechtigten oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten and the beneficial owner or between both of them and some other
besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die Zinsen, person, the amount of the interest, having regard to the debt-claim
gemessen an der zugrundeliegenden Forderung, den Betrag, den for which it is paid, exceeds the amount which would have been
Schuldner und Nutzungsberechtigter ohne diese Beziehungen agreed upon by the payer and the beneficial owner in the absence
vereinbart hätten, so wird dieser Artikel nur auf den letzteren of such relationship, the provisions of this Article shall apply only
Betrag angewendet. In diesem Fall kann der übersteigende Be- to the last-mentioned amount. In such case, the excess part of the
2630 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
trag nach dem Recht eines jeden Vertragsstaats und unter Be- payments shall remain taxable according to the laws of each
rücksichtigung der anderen Bestimmungen dieses Abkommens Contracting State, due regard being had to the other provisions of
besteuert werden. this Agreement.
Artikel 12 Article 12
Lizenzgebühren und Vergütungen Royaltles and Fees
für technische Dienstleistungen for Technical Services
(1) Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstlei- 1. Royalties and fees for technical services arising in a Contract-
stungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im ing State and paid to a resident of the other Contracting State may
anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können be taxed in the Contracting State in which they arise and accord-
in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht ing to the laws of that State, but if the recipient is the beneficial
dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der owner of the royalties or of the fees for technical services the tax
Empfänger der Lizenzgebühren oder der Vergütungen für techni- so charged shall not exceed:
sche Dienstleistungen der Nutzungsberechtigte ist, folgende
Vomhundertsätze nicht übersteigen:
a) im Fall von Lizenzgebühren 10 vom Hundert des Bruttobe- (a) in the case of royalties 1O per cent of the gross amount of such
trags der Lizenzgebühren, royalties,
b) im Fall von Vergütungen für technische Dienstleistungen (b) in the case of fees for technical services 7.5 per cent of the
7 ,5 vom Hundert des Bruttobetrags der Vergütungen. gross amount of such fees.
(2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Lizenzgebüh- 2. The term •royalties" as used in this Article means payments of
ren" bedeutet Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder any kind received as a consideration for the use of, or the right to
für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, use, any copyright of literary, artistic or scientific work (including
künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken (einschließlich cinematographic films and films or tapes for radio or television
kinematographischer Filme und Filme oder Bandaufnahmen für broadcasting), any patent, trade mark, design or model, plan,
Rundfunk oder Fernsehen), Patenten, Warenzeichen, Mustern secret formula or process, or for the use of, or the right to use,
oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder industrial, commercial, or scientific equipment, or for information
für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, conceming industrial, commercial or scientific experience.
kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für
die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftli-
cher Erfahrungen gezahlt werden.
(3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Vergütungen 3. The term "fees for technical services" as used in this Article
für technische Dienstleistungen" bedeutet Zahlungen jeder Art an means payments of any kind to any person, other than payments
Personen, ausgenommen an Arbeitnehmer des Schuldners der to an employee of the person making the payments, in consider-
Zahlung, für Dienstleistungen auf den Gebieten der Geschäftslei- ation for any services of a managerial, technical or consultancy
tung, der Technik oder der Beratung, die in dem Vertragsstaat nature rendered in the Contracting State of which the payer is a
erbracht werden, in dem der Schuldner ansässig ist. resident.
(4) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertrags- 4. The provisions of paragraph 1 of this Article shall not apply if
staat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, the beneficial owner of the royalties or fees for technical services,
aus dem die Lizenzgebühren oder Vergütungen für technische being a resident of a Contracting State, carries on business in the
Dienstleistungen stammen, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine other Contracting State in which the royalties or fees for technical
dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch services arise through a permanent establishment situated there-
eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte, in, or performs in that other State independent personal services
Vermögenswerte oder Verträge, für die die Lizenzgebühren oder from a fixed base situated therein, and the right, property or
Vergütungen für technische Dienstleistungen gezahlt werden, contract in respect of which the royalties or fees for technical
tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehö- services are paid is effectively connected with such permanent
ren. In diesem Fall ist Artikel 7 beziehungsweise Artikel 14 anzu- establishment or fixed base. In such case, the provisions of
wenden. Article 7 or Article 14, as the case may be, shall apply.
(5) Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstlei- 5. Royalties and fees for technical services shall be deemed to
stungen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, arise in a Contracting State when the payer is that State itself, a
wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder Land, a political subdivision, a local authority or a resident of that
eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat an- State. Where, however, the person paying the royalties or fees for
sässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Lizenzgebühren technical services, whether he is a resident of a Contracting State
oder Vergütungen für technische Dienstleistungen, ohne Rück- or not, has in a Contracting State a permanent establishment or a
sicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, fixed base in connection with which the obligation to make the
in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte oder eine feste Einrich- payments was incurred, and the payments are bome by that
tung und ist die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren permanent establishment or fixed base, then the royalties or fees
oder Vergütungen für technische Dienstleistungen für Zwecke der for technical services shall be deemed to arise in the Contracting
Betriebsstätte oder der festen Einrichtung eingegangen worden State in which the permanent establishment or fixed base is
und trägt die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung die Zahlun- situated.
gen, so gelten die Lizenzgebühren 9(1er Vergütungen für techni-
sche Dienstleistungen als aus dem Vertragsstaat stammend, in
dem die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung liegt.
(6) Bestehen zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsbe- 6. Where, by reason of a special relationship between the payer
rechtigten oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten and the beneficial owner or between both of them and some other
besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die Lizenzge- person, the amount of the royalties or fees for technical services
bühren oder Vergütungen für technische Dienstleistungen, aus paid exceeds, for whatever reason, the amount which would have
welchem Grund auch immer, den Betrag, den Schuldner und been agreed upon by the payer and the beneficial owner in the
Nutzungsberechtigter ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, absence of such relationship, the provisions of this Article shall
so wird dieser Artikel nur auf den letzteren Betrag angewendet. In apply only to the last-mentioned amount. In such case, the excess
diesem Fall kann der übersteigende Betrag nach dem Recht eines part of the payments shall remain taxable according to the laws of
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2631
jeden Vertragsstaats und unter Berücksichtigung der anderen each Contracting State, due regard being had to the other provi-
Bestimmungen dieses Abkommens besteuert werden. sions of this Agreement.
Artikel 13 Artlcle 13
Gewinne aus der Verlußerung von Vermögen Galns from the Allenatlon of Property
(1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person 1. Gains derived by a resident of a Contracting State from the
aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des alienation of immovable property referred to in Article 6 and
Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im situated in the other Contracting State may be taxed in that other
anderen Staat besteuert werden. State.
(2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, 2. Gains from the alienation of movable property forming part of
das Teil des Betriebsvermögens einer Betriebsstätte ist, die ein the business property of a permanent establishment which an
Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, enterprise of a Contracting State has in the other Contracting
oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem State or of movable property pertaining to a fixed base available to
Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selb- a resident of a Contracting State in the other Contracting State for
ständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, the purpose of performing independent personal services, includ-
einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer ing such gains from the alienation of such a permanent establish-
solchen Betriebsstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) ment (alone or with the whole enterprise) or of such fixed base,
oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können im may be taxed in that other State.
anderen Staat besteuert werden.
(3) Gewinne aus der Veräußerung von Seeschiffen oder Luft- 3. Gains from the alienation of ships or aircraft operated in
fahrzeugen, die im internationalen Verkehr betrieben werden oder international traffic or movable property pertaining to the operation
von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder of such ships or aircraft shall be taxable only in the Contracting
Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert State in which the place of effective management of the enterprise
werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung is situated.
des Unternehmens befindet.
(4) Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen am Kapital 4. Gains from the alienation of shares of the capital stock of a
einer Gesellschaft, deren Vermögenswerte unmittelbar oder mit- company the property of which consists directly or indirectly
telbar hauptsächlich aus in einem Vertragsstaat gelegenem unbe- principally of immovable property situated in a Contracting State
weglichen Vermögen besteht, können in diesem Staat besteuert may be taxed in that State.
werden.
(5) Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1, 2, 3 5. Gains from the alienation of any property other than that
und 4 nicht genannten Vermögens können nur in dem Staat referred to in paragraphs 1, 2, 3 and 4 shall be taxable only in the
besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. State of which the alienator is a resident.
Artikel 14 Artlcle 14
Selbständige Arbeit Independent Personal Services
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person 1. lncome derived by a resident of a Contracting State in respect
aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit of professional services or other activities of an independent
bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei character shall be taxable only in that State unless he has a fixed
denn, daß der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung base regularty available to him in the other Contracting State for
ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung the purpose of performing his activities. lf he has such a fixed
steht. Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so base, the income may be taxed in the other State but only so much
können die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch of it as is attributable to that fixed base.
nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden
können.
(2) Der Ausdruck "freier Beruf' umfaßt insbesondere die selb- 2. The term "professional services" includes especially in-
ständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, dependent scientific, literary, artistic, educational or teaching ac-
erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständi- tivities as well as the independent activities of physicians, lawyers,
ge Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, engineers, architects, dentists and accountants.
Zahnärzte und Buchsachverständigen.
Artikel 15 Artlcle 15
Unselbständige Arbeit Dependent Personal Services
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 können Gehälter, 1. Subject to the provisions of Articles 16, 18 and 19, salaries,
Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat wages and other similar remuneration derived by a resident of a
ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in die- Contracting State in respect of an employment shall be taxable
sem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im only in· that State unless the employment is exercised in the other
anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, Contracting State. lf the employment is so exercised, such re-
so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat muneration as is derived therefrom may be taxed in that other
besteuert werden. State.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in 2. Notwithstanding the provisions of paragraph 1, remuneration
einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Ver- derived by a resident of a Contracting State in respect of an
tragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht,. nur im erst- employment exercised in the other Contracting State shall be
genannten Staat besteuert werden, wenn taxable only in the first-mentioned State if:
a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger (a) the recipient is present in the other State for a period or
als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält periods not exceeding in the aggregate 183 days in the calen-
und dar year concerned, and
2832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeit- (b) the remuneration is paid by, or on behalf of, an employer who
geber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, is not a resident of the other State, and
und
c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer {c) the remuneration is not bome by a permanent establishment
festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im or a fixed base which the employer has in the other State.
anderen Staat hat.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Arti- 3. Notwithstanding the preceding provisions of this Article, re-
kels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord muneration derived in respect of an employment exercised aboard
eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das im inter- a ship or aircraft operated in international traff"ic by an enterprise of
nationalen Verkehr von einem Unternehmen eines Vertragsstaats a Contracting State shall be taxable onty in that State.
betrieben wird, nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 16 Artlcle 16
Aufsichtsrats- und Verwattungsratsvergütungen Dlrectora' Fees
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Directors' fees and other similar payments derived by a resident
Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in of a Contracting State in his capacity as a member of the board of
ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats directors of a company which is a resident of the other Contracting
einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig State may be taxed in that other State.
ist, können im anderen Staat besteuert werden.
Artlkel 17 Artlcle 17
Künstler und Sportler Artlstes and Athletes
(1) Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine 1. Notwithstanding the provisions of Articles 14 and 15, income
in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Büh- derived by a resident of a Contracting State as an entertainer,
nen-, Film-, Rundfunk- und Femsehkünstfer sowie Musiker, oder such as a theatre, motion picture, radio or tetevision artiste, or a
als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausge- musician, or as an athlete, from his personal activities as such
übten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden. exercised in .the other Contracting State, may be taxed in that
other State.
(2) Fließen Einkünfte aus einer von einem Künstler oder Sport- 2. Where income in respect of personal activities exercised by
ler in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht an entertainer or an athlete in his capacity as such accrues
dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person not to the entertainer or athlete himself but to another person,
zu, so können diese Einkünfte ungeachtet der Artikel 7, 14 und 15 that income may, notwithstanding the provisions of Articles 7, 14
in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Künstler oder and 15, be taxed in the Contracting State in which the activities
Sportler seine Tätigkeit ausübt. of the entertainer or athlete are exercised.
(3) Ungeachtet der Absätze 1 und 2 sind Einkünfte aus der in 3. Notwithstanding the provisions of paragraphs 1 and 2 of this
Absatz 1 genannten Tätigkeit, die im Rahmen eines von beiden Article, income derived in respect of activities referred to in para-
Vertragsstaaten gebilligten Kultur- oder Sportaustauschpro- graph 1 of this Article within the framework of any cultural or sports
gramms ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat von der Besteue- exchange programme agreed to by both Contracting States shall
rung ausgenommen, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. be exempt from tax in the Contracting State in which these
activities are exercised.
Artikel 18 Article 18
Ruhegehiher Pensions
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 19, pensions
und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat an- and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting
sässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt wer- State in consideration of past employment shall be taxable only in
den, nur in diesem Staat besteuert werden. that State.
Artikel 19 Artlcle 19
Öffentlicher Dienst Govemment Service
(1) a) Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von ei- 1. (a) Remuneration other than a pension, paid by a Contracting
nem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebiets- State, a Land, a political subdMsion or a local authority thereof to
körperschaften an eine natür1iche Person für die diesem Staat, an individual in respect of services rendered to that State, Land,
dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste ge- subdivision or authority shall be taxable only in that State.
zahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
b) Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Ver- (b) However, such remuneration shall be taxable only in the
tragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat other Contracting State, if the services are rendered in that State
geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat an- and the individual is a resident of that State who:
sässig und
i) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder (i) is a national of that State; or
ii) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig (ii) did not become a resident of that State solely for the purpose
geworden ist, um die Dienste zu leisten. of rendering the services.
(2) a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner 2. (a) Any pension paid by a Contracting State, a Land, a
Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche political subdivision or a local authority thereof to an individual in
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bor:m am 19. November 1996 2633
Person für die diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörper- respect of services rendered to that State, Land, subdivision or
schaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem authority shall be taxable only in that State.
Staat besteuert werden.
b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Ver- (b) However, such pension shall be taxable only in the other
tragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in die- Contracting State if the individual is a resident of, and a national
sem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates of, that other State.
ist.
(3) Auf Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die 3. The provisions of Articles 15, 16 and 18 shall apply to
im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Ver- remuneration and pensions in respect of services rendered in
tragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörper- connection with a business carried on by a Contracting State, a
schaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzu- Land, a political subdivision or a local authority thereof.
wenden.
(4) Absatz 1 gilt entsprechend für Vergütungen, die im Rahmen 4. The provisions of paragraph 1 shall likewise apply in respect
eines Entwicklungshilfeprogramms eines Vertragsstaats, eines of remuneration paid, under a development assistance programme
seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften aus Mitteln, of a Contracting State, a Land, a political subdivision or a local
die ausschließlich von diesem Staat, dem Land oder der Gebiets- authority thereof, out of funds exclusively supplied by that State,
körperschaft bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Land, political subdivision or local authority, to a specialist or
Helfer gezahlt werden, die in den anderen Vertragsstaat mit volunteer seconded to the other Contracting •State with the con-
dessen Zustimmung entsandt worden sind. sent of that other State.
Artikel 20 Artlcle 20
Lehrer sowie Studenten und Teachers, Students and Trainees
andere In der Ausbildung stehende Personen
(1) Eine natürliche Person, die sich auf Einladung eines Ver- 1. An individual who visits a Contracting State at the invitation of
tragsstaats oder einer Universität, Hochschule oder Schule, eines that State or of a university, college, school, museum or other
Museums oder einer anderen kulturellen Einrichtung dieses Ver- cultural institution of that State or under an official programme of
tragsstaats oder im Rahmen eines amtlichen Kulturaustauschs in cultural exchange for a period not exceeding two years solely for
diesem Staat höchstens zwei Jahre lang lediglich zur Ausübung the purpose of teaching, giving lectures or carrying out research at
einer Lehrtätigkeit, zum Halten von Vorlesungen oder zur Ausü- such institution and who is, or was immediately before that visit, a
bung einer Forschungstätigkeit bei dieser Einrichtung aufhält und resident of the other Contracting State shall be exempt from tax in
die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar the first-mentioned State on his remuneration for such activity,
vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, ist im provided that such remuneration is derived by him from outside
erstgenannten Staat mit ihren für diese Tätigkeit bezogenen Ver- that State.
gütungen von der Steuer befreit, vorausgesetzt, daß diese Vergü-
tungen von außerhalb dieses Staates bezogen werden.
(2) Zahlungen, die ein Student, Praktikant oder Lehrling, der 2. Payments which a student or business apprentice who is or
sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur was immediately before visiting a Contracting State a resident of
Ausbildung aufhält und der im anderen Vertragsstaat ansässig ist the other Contracting State and who is present in the first-men-
oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat tioned State solely for the purpose of his education or training
ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine receives for the purpose of his maintenance, education or training
Ausbildung erhält, dürfen im erstgenannten Staat nicht besteuert shall not be taxed in that State, provided that such payments arise
werden, sofern diese Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses from sources outside that State.
Staates stammen.
(3) Ungeachtet des Artikels 15 werden Vergütungen, die ein 3. Notwithstanding the provisions of Article 15, remuneration for
Student oder Lehrling (in der Bundesrepublik Deutschland ein- services rendered by a student or a business apprentice (including
schließlich der Volontäre oder Praktikanten) in einem Vertrags- in the case of the Federal Republic of Germany a "Volontär'' or a
staat für unselbständige Arbeit bezieht, nicht in diesem Staat "Praktikant") in a Contracting State shall not be taxed in that State,
besteuert, wenn diese Arbeit im Zusammenhang mit seinem Stu- provided that such services are in connection with his studies or
dium oder seiner Ausbildung erbracht. wird und die Vergütungen training, and the total amount of such remuneration does not
den Gesamtbetrag von 9000 Deutsche Mark oder deren Gegen- exceed DM 9,000 or the equivalent in Vietnamese currency in a
wert in vietnamesischer Währung je Kalenderjahr nicht überstei- calendar year.
gen.
Artikel 21 Artlcle 21
Andere Einkünfte Other lncome
(1) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, 1. ltems of income of a resident of a Contracting State, wher-
die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, können ever arising, not dealt with in the foregoing Articles of this Agree-
ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert ment shall be taxable only in that State.
werden.
(2) Absatz 1 ist auf andere Einkünfte als solche aus unbewegli- 2. The provisions of paragraph 1 shall not apply to income, other
chem Vermögen im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 nicht anzu- than income from immovable property as defined in paragraph 2
wenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger of Article 6, if the recipient of such income, being a resident of a
im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Contracting State, carries on business in the other Contracting
dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch State through a permanent establishment situated therein, or
eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte oder performs in that other State independent personal services from a
Vermögenswerte, für die die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich fixed base situated therein, and the right or property in respect of
zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehören. In die- which the income is paid is effectively connected with such per-
sem Fall ist Artikel 7 beziehungsweise Artikel 14 anzuwenden. manent establishment or fixed base. In such case the provisions
of Article 7 or Article 14, as the case may be, shall apply.
2634 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Artikel 22 Article 22
Vermögen Capltal
(1) Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das einer 1. Capital represented by immovable property referred to in
in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Article 6, owned by a resident of a Contracting State and situated
Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden. in the other Contracting State, may be taxed in that other State.
(2) Bewegliches Vermögen, das Teil des Betriebsvermögens 2. Capital represented by movable property forming part of the
einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats business property of a permanent establishment which an enter-
im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrich- prise of a Contracting State has in the other Contracting State or
tung gehört. die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person by movable property pertaining ,to a fixed base available to a
für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertrags- resident of a Contracting State in the other Contracting State for
staat zur Verfügung steht, kann im anderen Staat besteuert the purpose of performing independent personal services, may be
werden. taxed in that other State.
(3) Seeschiffe und Luftfahrzeuge, die ;m intemationafen Ver- 3. Capital represented by ships and aircraft operated in interna-
kehr betrieben werden, sowie bewegliches Vermögen, das dem tional traffic and by movable property pertaining to the operatlan of
Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in such ships or aircraft, shafl be taxable onty in the Contracting
dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der State in which the place of effective management of the enterprise
tatsächlichen Geschäftsleitung des Untemehmens befindet. is situated.
(4) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat 4. All other elements of capital of a resident of a Contracting
ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert wer- State shall be taxable only in that State.
den.
Artikel 23 Artlc1e 23
Methoden zur Methodsfor
Vermeidung der Doppelbesteuerung Elimination of Double Taxation
(1) In Vietnam wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermie- 1. In Vietnam the double taxation shall be eliminated as fol-
den: k>ws:
Bezieht eine in Vietnam ansässige Person Einkünfte oder besitzt Where a resident of Vietnam derives income or owns elements of
sie Vermögenswerte, die nach diesem Abkommen in der Bundes- capital which, in accordance with the provisions of this Agreement,
republik Deutschland besteuert werden können, so läßt Vietnam may be taxed in the Federal Republic of Germany, Vietnam shall
allow:
a) zum Abzug von der Steuer vom Einkommen dieser Person (a) as a deduction from the tax on the income of that resident an
einen Betrag zu, der der in der Bundesrepublik Deutschland amount equal to the income tax paid in the Federal Republic of
gezahlten Einkommensteuer entspricht; Germany;
b) zum Abzug von der Steuer vom Vermögen dieser Person (b) as a deduction from the tax on the capital of that resident, an
einen Betrag zu, der der in der Bundesrepublik Deutschland amount equal to the capital tax paid in the Federal Republic of
gezahlten Vermögensteuer entspricht. Germany.
Der Abzug darf aber in keinem Fall den Teil der vietnamesischen Such deduction in either case shall not, however, exceed that part
Einkommensteuer oder Vermögensteuer übersteigen, der nach of the Vietnamese mcome tax or capital tax, as computed before
den Bestimmungen des vietnamesischen Steuerrechts vor dem the deduction is given, on the income or the capital, in accordance
Abzug ermittelt wurde. with the taxation laws and regulations of Vietnam.
(2) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen 2. Tax shall be determined in the case of a resident of the
Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: Federal Republic of Germany as follows:
a) Die Einkünfte aus Vietnam sowie die dort gelegenen Vermö- (a) Unless foreign tax credit is to be allowed under sub-paragraph
genswerte, die nach diesem Abkommen dort besteuert wer- (b), there shall be exempted from German tax any item of
den können, werden van der deutschen Steuer freigestellt, income arising in Vietnam and any item of capital situated
sofem nicht die Anrechnung nach Buchstabe b durchzuführen within Vietnam which, according to this Agreement, may be
ist. Die Bundesrepublik Deutschland behält aber das Recht, taxed in Vietnam. The Federal Republic of Germany, however,
die so freigestellten Einkünfte und Vermögenswerte bei der retains the right to take into account in the determination of its
Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen. rate of tax the items of income and capital so exempted.
Für Dividenden gilt die Freistellung nur dann, wenn diese In the case of dividends, exemption shall apply only to such
Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansäs- dividends as are paid to a company (not including partner-
sige Gesellschaft 0edoch nicht an eine Personengesellschaft) ships) being a resident of the Federal Republic of Germany by
von einer in Vietnam ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, a company being a resident of Vietnam at least 1O per cent of
deren Kapital zu mindestens 1O vom Hundert unmittelbar der the capital of which is owned directly by the German com-
deutschen Gesellschaft gehört. pany.
Von Steuern vom Vermögen werden Beteiligungen freigestellt, There shall be exempted from taxes on capital any sharehold-
wenn deren Dividenden, falls solche gezahlt werden oder ing the dividends of which are exempted or, if paid, would be
gezahlt worden wären, nach dem vorhergehenden Satz freizu- exempted, according to the immediately foregoing sentence.
stellen sind oder wären.
b) Auf die von den nachstehenden aus Vietnam stammenden (b) Subject to the provisions of German tax law regarding credit
Einkünften und den dort gelegenen Vermögenswerten zu er- for foreign tax, there shall be allowed as a credit against
hebende deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und German income, corporation and capital tax payable in re-
Vermögensteuer wird unter Beachtung der Vorschriften des spect of the following items of income arising in Vietnam and
deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer the items of capital situated therein the Vietnamese tax paid
Steuern die vietnamesische Steuer angerechnet, die nach under the laws of Vietnam and in accordance with this Agree-
vietnamesischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem ment on:
Abkommen gezahlt worden ist für
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2635
aa) Dividenden, die nicht unter Buchstabe a fallen; aa) dividends not dealt with in sub-paragraph (a);
bb) Zinsen; bb) interest;
cc) Lizenzgebühren; cc) royalties;
dd) Vergütungen für technische Dienstleistungen; dd) fees for technical services;
ee) Einkünfte im Sinne des Artikels 13 Absatz 4; ee) income in the meaning of Article 13 paragraph 4;
ff) Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen; ff) directors' fees;
gg) Einkünfte von Künstlern und Sportlern. gg) income of artistes and athletes.
c) Für die Zwecke der unter Buchstabe b vorgesehenen Anrech- (c) For the purpose of credit referred to in sub-paragraph (b) the
nung wird der Satz der vietnamesischen Steuer ungeachtet Vietnamese tax shall, irrespective of the amount of tax actually
des tatsächlich gezahlten Steuerbetrags angesetzt paid, be deemed to be, in the case of
aa) bei den unter Buchstabe a nicht genannten Dividenden aa) dividends not mentioned in sub-paragraph (a), 1O per cent
mit 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, of the gross amount of the dividends;
bb) bei Zinsen mit 10 vom Hundert des Bruttobetrags der bb) interest, 1O per cent of the gross amount of the interest but
Zinsen, jedoch mit 5 vom Hundert solange Artikel 5 des 5 per cent as long as paragraph 5 of the Protocol is
Protokolls anwendbar ist, und applicable; and
cc) bei Lizenzgebühren mit 10 vom Hundert des Bruttobe- cc) royalties, 1O per cent of the gross amount of the roy-
trags der Lizenzgebühren, alties;
wenn die Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor Ablauf provided that such dividends, interest or royalties are paid
des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens ge- before the end of the tenth year after the entry into force of this
zahlt werden. Agreement.
d) Ungeachtet der Bestimmungen des Buchstabens a werden (d) Notwithstanding the provisions of sub-paragraph (a) items of
Einkünfte Im Sinne der Artikel 7 und 1O und Gewinne aus der income dealt wtth in Article 7 and Article 10 and gains derived
Veräußerung des Betriebsvermögens einer Betriebsstätte so- from the alienation of the business property of a permanent
wie die diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögenswer- establishment as wert as the items of capital undertying such
te nur dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die in income shall be exempted from German tax onty if the resident
der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person nach- of the Federal Repubfic of Germany can prove that the re-
weist, daß die Einnahmen der Betriebsstätte oder Gesellschaft ceipts of the permanent establishment or company are derived
ausschließlich oder fast ausschließlich aus aktiven Tätigkeiten exclusively or almost exctusivety from active operations.
stammen.
Für Einkünfte im Sinne von Artikel 1O und die diesen Einkünf- In the case of items of income dealt with in Article 1O and the
ten zugrundeliegenden Vermögenswerte gilt die Freistellung items of capital underlying such income the exemption shall
auch dann, wenn die Dividenden aus Beteiligungen an ande- apply even when the dividends are derived from holdings in
ren in Vietnam ansässigen Gesellschaften stammen, die akti- other companies being residents of Vietnam which carry on
ve Tätigkeiten ausüben und an denen die zuletzt ausschütten- active operations and in which the company which last made a
de Gesellschaft zu mehr als 25 vom Hundert beteiligt ist. distribution has a holding of more than 25 per cent.
Aktive Tätigkeiten sind in Vietnam ausgeübte Herstellung und Active operations are the follqwing: producing or selling goods
Verkauf von Gütern oder Waren, technische Beratung und or merchandise, giving technical advice or rendering engineer-
technische Dienstleistung und Bank- oder Versicherungsge- ing services, or doing banking or insurance business, within
schäfte. Vietnam.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so ist nur das Anrech- lf this is not proved, only the credit procedure as per sub-para-
nungsverfahren nach Buchstabe b, mit Ausnahme der fiktiven graph (b) shall apply, except for the fictitious credit as per
Anrechnung nach Buchstabe c, anzuwenden. sub-paragraph (c).
Artikel 24 Artlcle 24
Gleichbehandlung Non-Dlscrlmlnation
(1) Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen 1. Nationals of a Contracting State shall not be subjected in the
Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängen- other Contracting State to any taxation or any requirement con-
den Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belasten- nected therewith which is other or more burdensome than the
der ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden taxation and connected requirements to which nationals of that
Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates other State in the same circumstances are or may be subjected.
unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen This provision shall, notwithstanding the provisions of Article 1,
werden können. Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 also apply to persons who are not residents of one or both of the
auch für Personen, die in keinem Vertragsstaat ansässig sind. Contracting States.
(2) Die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen 2. The taxation on a permanent establishment which an enter-
eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, darf im ande- prise of a Contracting State has in the other Contracting State
ren Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unter- sha11 not be 1ess favourably 1evied in that other State than the
nehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben. taxation levied on enterprises of that other State carrying on the
Dieser Absatz ist nicht so auszulegen, als hindere er den anderen same activities, provided that this paragraph shall not prevent that
Staat, auf die Gewinne einer in diesem Staat gelegenen Be- other State from imposing on the profits attnbutable to a perma-
triebsstätte, die eine Gesellschaft des erstgenannten Staates nent establishment in that State of a company which is a resident
unterhält, einen Steuersatz anzuwenden, der 1O vom Hundert der of the first-mentioned State further tax not exceeding 1O per cent
Gewinne nicht übersteigt, soweit diese Gewinne von der Betriebs- on such profits as far as they are remitted from the permanent
stätte an die Hauptnieder1assung überwiesen worden sind. Außer- establishment to the head office. Moreover, this paragraph shall
dem gilt dieser Absatz nicht für die Besteuerung von in Vietnam not apply to the taxation of permanent establishments in Vietnam
2636 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
gelegenen Betriebsstätten von Unternehmen im Zusammenhang of enterprises in respect of oil exploration or production activities
mit der Erdölförderung oder -produktion oder im Zusammenhang or in respect of activities which in the case of Vietnamese enter-
mit Tätigkeiten, die für vietnamesische Unternehmen nach dem prises are subject to tax under the law on Agriculture Land
Gesetz über die Steuer für landwirtschaftliche Nutzung steuer- Using Tax.
pflichtig sind.
(3) Dieser Artikel ist nicht so auszulegen, als verpflichte er einen 3. Nothing contained in this Article shall be construed as ob-
Vertragsstaat, den im anderen Staat ansässigen natürlichen Per- liging either Contracting State to grant to individuals not resident in
sonen Steuerfreibeträge, -vergünstigungen und -ermäßigungen that State any of the personal allowances, reliefs and reductions
zu gewähren, die er seinen ansässigen natürlichen Personen for tax purposes which are granted to individuals so resident.
gewährt.
(4) Sofern nicht Artikel 9, Artikel 11 Absatz 7 oder Artikel 12 4. Except where the provisions of Article 9, paragraph 7 of
Absatz 6 anzuwenden ist, sind Zinsen, Lizenzgebühren und ande- Article 11, or paragraph 6 of Article 12 apply, interest, royalties
re Entgelte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats an eine im and other disbursements paid by an enterprise of a Contracting
anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, bei der Ermittlung State to a resident of the other Contracting State shall, for the
der steuerpflichtigen Gewinne dieses Unternehmens unter den purpose of determining the taxable profits of such enterprise, be
gleichen Bedingungen wie Zahlungen an eine im erstgenannten deductible under the same conditions as if they had been paid to a
Staat ansässige Person zum Abzug zuzulassen. Dementspre- resident of the first-mentioned State. Similarty, any debts of an
chend sind Schulden, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats enterprise of a Contracting State to a resident of the other Con-
gegenüber einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person tracting State shall, for the purpose of determining the taxable
hat, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens dieses capital of such enterprise, be deductible under the same condi-
Unternehmens unter den gleichen Bedingungen wie Schulden tions as if they had been contracted to a resident of the first-men-
gegenüber einer im erstgenannten Staat ansässigen Person zum tioned State.
Abzug zuzulassen.
(5) Unternehmen eines Vertragsstaats, deren Kapital ganz oder 5. Enterprises of a Contracting State, the capital of which is
teilweise unmittelbar oder mittelbar einer im anderen Vertrags- wholly or partly owned or controlled, directly or indirectly, by one or
staat ansässigen Person oder mehreren solchen Personen gehört more residents of the other Contracting State, shall not be sub-
oder ihrer Kontrolle unterliegt, dürfen im erstgenannten Staat jected in the first-mentioned State to any taxation or any require-
keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflich- ment connected therewith which is other or more burdensome
tung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die than the taxation and connected requirements to which other
Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtun- similar enterprises of the first-mentioned State are or may be
gen, denen andere ähnliche Unternehmen des erstgenannten subjected.
Staates unterworfen sind oder unterworfen werden können.
Artikel 25 Article 25
Verständigungsverfahren Mutual Agreement Procedure
(1) Ist eine in einem Vertragsstaat ansässige Person der Auffas- 1. Where a person who is a resident of a Contracting State
sung, daß die Maßnahmen der zuständigen Behörde eines Ver- considers that the actions of the competent authority of one or
tragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteue- both of the Contracting States result or will result for him in
rung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht taxation not in accordance with the provisions of this Agreement,
entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaat- he may, irrespective of the remedies provided by the domestic law
lichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall of those States, present his case to the competent authority of the
der zuständigen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, in dem Contracting State of which the person is a resident. The case must
sie ansässig ist. Der Fall muß innerhalb von drei Jahren nach der be presented within three years from the first notification of the
ersten Mitteilung der Maßnahme unterbreitet werden, die zu einer action resulting in taxation not in accordance with the provisions of
dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt. the Agreement.
(2) Hält die zuständige Behörde die Einwendung für begründet 2. The competent authority shall endeavour, if the objection
und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung appears to it to be justified and if it is not itself able to arrive at a
herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall durch Verstän- satisfactory solution, to resolve the case by mutual agreement
digung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats with the competent authority of the other Contracting State, with a
so zu regeln, daß eine dem Abkommen nicht entsprechende view to the avoidance of taxation which is not in accordance with
Besteuerung vermieden wird. Die Verständigungsregelung ist un- the Agreement. Any agreement reached shall be implemented
geachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertrags- notwithstanding any time limits in the domestic laws of the Con-
staaten durchzuführen. tracting States.
(3) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich 3. The competent authorities of the Contracting States shall
gemeinsam bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der jointly endeavour to resolve any difficulties or doubts arising as to
Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, zu be- the interpretation or application of the Agreement. They may also
seitigen. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie eine consult together for the elimination of double taxation in cases not
Doppelbesteuerung in Fallen vermieden werden kann, die im provided for in the Agreement.
Abkommen nicht behandelt sind.
(4) Erfolgt die Besteuerung des Einkommens in einem Vertrags- 4. lt the taxation of income in a Contracting State is effected by
staat im Abzugswege und ist die Besteuerung durch die Bestim- way of withholding tax at source, and if this taxation is limited by
mungen dieses Abkommens begrenzt, wird die Ermäßigung der the provisions of this Agreement, the application of this tax reduc-
Steuern vom Einkommen oder die Befreiung von diesen Steuern tion or exemption shall be govemed by the national law of that
in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht dieses Staa- State in conjunction with the procedures agreed upon for this
tes und den von den zuständigen Behörden der beiden Vertrags- purpose between the competent authorities of the two Contracting
staaten zu diesem Zweck vereinbarten Verfahren angewendet. States.
(5) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können zur 5. The competent authorities of the Contracting States may
Herbeiführung einer Einigung im Sinne der vorstehenden Absätze communicate with each other directty for the purpose of reaching
unmittelbar miteinander verkehren. an agreement in the sense of the preceding paragraphs.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2637
Artikel 26 Artlcle 26
Informationsaustausch Exchange of Information
(1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die 1. The competent authorities of the Contracting States shall
Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens er- exchange such information as is necessary for carrying out the
forderlich sind. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat erhalten provisions of this Agreement. Any information received by a Con-
hat, sind ebenso geheimzuhalten wie die aufgrund des innerstaat- tracting State shall be treated as secret in the same manner as
lichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dür- information obtained under the domestic laws of that State and
fen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte shall be disclosed only to persons or authorities (including courts
und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die and administrative bodies) involved in the assessment or collec-
mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Straf- tion of, the enforcement or prosecution in respect of, or the
verfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsbehelfen und determination of appeals in relation to, the taxes covered by the
Rechtsmitteln hinsichtlich der unter dieses Abkommen fallenden Agreement. Such persons or authorities shall use the Information
Steuern befaßt sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die only for such purposes. They may disclose the Information in
Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die public court proceedings or in judicial decisions.
Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in
einer Gerichtsentscheidung offenlegen.
(2) Absatz 1 ist nicht so auszulegen, als verpflichte er einen 2. In no case shall the provisions of paragraph 1 be construed
Vertragsstaat, so as to impose on a Contracting State the obligation:
a) Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Geset- (a) to carry out administrative measures at variance with the laws
zen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Ver- and administrative practice of that or of the other Contracting
tragsstaats abweichen; State;
b) Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im (b) to supply information which is not obtainable under the laws or
üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Ver- in the normal course of the administration of that or of the other
tragsstaats nicht beschafft werden können; Contracting State;
c) Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Industrie-, Ge- (c) to suppfy information which would disclose any trade, busi-
werbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren ness, industrial, commercial or professional secret or trade
preisgeben würden oder deren Erteilung der öffentlichen Ord- process, or information, the disclosure of which would be
nung widerspräche. contrary to public policy (ordre public).
Artikel 27 Article 27
Diplomaten und Konsularbeamte Diplomatie Agents and Consular Officers
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die Nothing in this Agreement shall affect the fiscal privileges of
den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Ver- members of a diplomatic mission, a consular post or an interna-
tretungen sowie internationaler Organisationen nach den allge- tional organisation under the general rules of international law or
meinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Über- under the provisions of special agreements.
einkünfte zustehen.
Artikel 28 Article 28
Inkrafttreten Entry lnto Force
Die Regierungen der Vertragsstaaten notifizieren einander, daß The Govemments of the Contracting States shall notify each
die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das In- other of the completion of the procedures required by its law for
krafttreten des Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt einen the entry into force of this Agreement. This Agreement shall enter
Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte Notifikation into force one month after receipt of the latter of these notifications
eingegangen ist. Es ist anzuwenden and shall thereupon have effect:
a) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern und Dividenden, (a) in the case of taxes withheld at source on dividends, interest,
Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische royalties and fees for technical services, in respect of amounts
Dienstleistungen auf die Beträge, die am oder nach dem paid on or after the first day of January of the calendar year
ersten Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem next following that in which the Agreement enters into force;
Kalenderjahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft getreten
ist;
b) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab (b) in the case of other taxes, in respect of taxes levied for periods
dem ersten Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das beginning on or after the first day of January of the calendar
auf das Kalenderjahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft year next following that in which the Agreement enters into
getreten ist. · force.
Artikel 29 Article 29
Außerkrafttreten Termination
Dieses Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, jedoch This Agreement shall continue in effect indefinitely but either of
kann jeder der Vertragsstaaten bis zum dreißigsten Juni eines the Contracting States may, on or before the thirtieth day of June
jeden Kalenderjahrs nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tag des in any calendar year beginning after the expiration of a period of
lnkrafttretens an gerechnet, das Abkommen gegenüber dem an- five years from the date of its entry into force, give the other
deren Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich kündigen; Contracting State, through diplomatic channels, written notice of
in diesem Fall ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden termination and, in such event, the Agreement shall cease to have
effect:
a) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern von Dividenden, (a) in the case of taxes withheld at source on dividends, interest,
Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische royalties and fees for technical services, in respect of amounts
2638 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Dienstleistungen auf die Beträge, die am oder nach dem paid on or after the first day of January of the calendar year
1. Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das auf das next following that in which notice of termination is given;
Kündigungsjahr folgt;
b) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab (b) in the case of other taxes, in respect of taxes levied for periods
dem 1. Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf beginning on or after the first day of January of the calendar
das Kündigungsjahr folgt. year next following that in which notice of termination is gi-
ven.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unter- In witness whereof the undersigned, being duly authorised
zeichneten dieses Abkommen unterschrieben. thereto, have signed this Agreement.
Geschehen zu Han<M am 16. November 1995 in zwei Urschrif- Oone at Hanoi on 16 November 1995 in two originals, each in
ten, jede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache, the German, Vietnamese and English languages, all three texts
wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus- being authentic. In case of divergent interpretation of the German
legung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der and the Vietnamese texts, the English text shall prevail.
englische Wortlaut maßgebend.
Für die Bundesrepublik Deutschland
For the Federal Republic of Germany
Dr. Werner Hoyer
Klaus-Christian Kraemer
Für die Sozialistische Republik Vietnam
For the Socialist Republic of Vietnam
Ho Te
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2639
Protokoll Protocol
Die Bundesrepublik Deutschland The Federal Aepublic of Germany
und and
die Sozialistische Republik Vietnam the Socialist Aepublic of Vietnam
haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen have agreed at the signing at Hanoi on 16 November 1995 of
den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf the Agreement between the two States for the avoidance of
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am double taxation with respect to taxes on income and on capital
16. November 1995 in Hanoi die nachstehenden Bestimmungen upon the following provisions which shall form an integral part of
vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: the said Agreement.
1. Zu Artikel 2 1. Wlth reference to Article 2
Es besteht Einvemehmen darüber, daß die in Artikel 2 Absatz 3 lt is understood that the profit tax as mentioned in Article 2,
Buchstabe a genannte Gewinnsteuer die „foreign petroleum sub- paragraph 3, sub-paragraph (a), includes the foreign petroleum
contractor tax" und die „foreign contractor tax" einschließt. sub-contractor tax and the foreign contractor tax.
2. Zu Artlkel 7 2. With reference to Artlcle 7
a) Einer Bauausführung oder Montage dürfen in dem Vertrags- (a) In the Contracting State in which the permanent establishment
staat, in dem die Betriebsstätte liegt, nur die Gewinne aus is situated, no profits shall be attributed to a building site or
dieser Tätigkeit selbst zugerechnet werden. Gewinne, die construction or installation project except those which are the
Maschinen und Ausrüstungen zugerechnet werden, die von result of such activities themselves. Profits derived from the
der Hauptbetriebsstätte oder einer anderen Betriebsstätte des supply of machinery or equipments connected with such activi-
Unternehmens oder einem Dritten im Zusammenhang mit ties and effected by the principal permanent establishment or
dieser Tätigkeit geliefert werden, dürfen der Bauausführung any other permanent establishment of the enterprise or by a
oder Montage nicht zugerechnet werden. third party shall not be attributed to the building site or con-
struction or installation project.
b) Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus (b) lncome derived from design, planning, engineering or re-
Entwicklungs-, Planungs-, Konstruktions- oder Forschungsar- search or from technical services which a resident of a Con-
beiten oder aus technischen Dienstleistungen, die in diesem tracting State performs in that State and which are connected
Staat im Zusammenhang mit einer im anderen Vertragsstaat with a permanent establishment in the other Contracting State
gelegenen Betriebsstätte ausgeübt werden, werden der Be- shall not be attributed to that permanent establishment.
triebsstätte nicht zugerechnet.
c) Stehen angemessene Buchführungsunterlagen oder andere (c) In the absence of appropriate accounting or other data permit-
Unterlagen zur Ermittlung der der Betriebsstätte zuzurechnen- ting the determination of the profits to be attributed to a
den Gewinne nicht zur Verfügung, kann die Steuer in dem permanent establishment, the tax may be assessed in the
Vertragsstaat, in dem die Betriebsstätte liegt, nach dem Recht Contracting State in which the permanent establishment is
dieses Staates geschätzt werden, wobei insbesondere die situated in accordance with the laws of that State, in particular
üblichen Gewinne ähnlicher Unternehmen, die unter gleichen regard being had to the normal profits of similar enterprises
oder vergleichbaren Bedingungen tätig sind, zu berücksichti- engaged in the same or similar conditions, provided that, on
gen sind, vorausgesetzt, daß auf der Grundlage der verfügba- the basis of the available information, the determination of the
ren Informationen die Ermittlung der Gewinne der Betriebs- profits of the permanent establishment is consistent with tt·1e
stätte den in diesem Artikel dargelegten Grundsätzen ent- principles stated in this Article.
spricht.
3. Zu Artikel 10 3. Wlth reference to Article 1O
a) Die in Artikel 1O Absatz 2 festgelegte Begrenzung gilt im Falle (a) The limitation provided in paragraph 2 of Article 1O includes in
Vietnams auch für die „profit remittance tax" (Gewinntransfer- the case of Vietnam the profit remittance tax.
steuer).
b) Für die Zwecke der Besteuerung in der Bundesrepublik (b) For the purpose of taxation in the Federal Republic of Germany
Deutschland schließt der Ausdruck „Dividenden" die Einkünfte the term "dividends" includes income derived by a sleeping
eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller partner ("stiller Gesellschafter') from his participation as such
Gesellschafter sowie die Ausschüttungen auf Anteilscheine an and distributions on certificates of an investment fund or in-
einem Investmentvermögen ein. vestment trust.
4. Zu den Artikeln 1O und 11 4. With reference to Article 1O and Artlcle 11
Ungeachtet der Bestimmungen dieser Artikel können Dividenden Notwithstanding the provisions of these Articles, dividends and
und Zinsen in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach interest may be taxed in the Contracting State in which they arise,
dem Recht dieses Staates besteuert werden, wenn sie and according to the law of that State, if they
a) auf Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung (ein- (a) are derived from rights or debt-claims carrying a right to
schließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus participate in profits (including income derived by a sleeping
seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter oder der Einkünfte partner from his participation as such, from a "partiarisches
aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne Darlehen" and from "Gewinnobligationen" within the meaning
des Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland) beruhen of the tax law of the Federal Republic of Germany), and
und
2640 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
b) bei der Ermittlung der Gewinne des Schuldners der Dividen- (b) under the condition that they are deductible in the determina-
den oder Zinsen abzugsfähig sind. tion of profits of the debtor of such income.
5. Zu Artlkel 11 5. Wlth reference to Artlcle 11
Ungeachtet der Bestimmung in Artikel 11 Absatz 2 wird der dort Notwithstanding the provisions of paragraph 2 of Article 11, as
genannte Prozentsatz auf 5 vom Hundert des Bruttobetrags der lang as, according to the German tax law, the Federal Republic of
Zinsen begrenzt, solange die Bundesrepublik Deutschland nach Germany does not levy a tax at source on interest paid to a
ihrem Steuerrecht keine Quellensteuer auf Zinsen erhebt, die an resident of Vietnam, _the percentage provided for in this paragraph
iri Vietnam ansässige Personen gezahlt werden. shall be reduced to 5 per cent of the gross amount of the in-
terest.
6. Zu Artikel 23 6. Wlth reference to Artlcle 23
a) Verwendet eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige (a) Where a company being a resident of the Federal Republic of
Gesellschaft Einkünfte aus Quellen innerhalb Vietnams zur Germany distributes income derived from sources within
Ausschüttung, so schließt Artikel 23 Absatz 2 die Herstellung Vietnam, paragraph 2 of Article 23 shall not preclude the
der Ausschüttungsbelastung nach den Vorschriften des deut- compensatory imposition of corporation tax an such distribu-
schen Steuerrechts nicht aus. tions in accordance with the provisions of German tax law.
b) Die Bundesrepublik Deutschland vermeidet die Doppelbesteue- (b) The Federal Republic of Germany shall avoid double taxation
rung durch Steueranrechnung nach Artikel 23 Absatz 2 Buch- by a tax credit as provided for in paragraph 2 sub-paragraph
stabe b und nicht durch Steuerbefreiung nach Artikel 23 Ab- (b) of Article 23, and not by a tax exemption under paragraph 2
satz 2 Buchstabe a, sub-paragraph (a) of Article 23,
aa) wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte unterschiedlichen aa) if in the Contracting States income is placed under differ-
Abkommensbestimmungen zugeordnet oder verschiede- ing provisions of the Agreement or attributed to different
nen Personen zugerechnet werden (außer nach Artikel 9 persons [other than under Article 9 (Associated Enter-
[Verbundene Unternehmen]) und dieser Konflikt sich prises)] and this conflict cannot be settled by procedure
nicht durch ein Verfahren nach Artikel 25 regeln läßt pursuant to Article 25 and
und
i) wenn aufgrund dieser unterschiedlichen Zuordnung i) if as a result of such placement or attribution the
oder Zurechnung die betreffenden Einkünfte doppelt relevant income would be subject to double taxation;
besteuert würden oder or
ii) wenn aufgrund dieser unterschiedlichen Zuordnung ii) if as a result of such placement or attribution the
oder Zurechnung die betreffenden Einkünfte in Viet- relevant income would remain untaxed or be subject
nam unbesteuert bleiben oder zu niedrig besteuert only to inappropriately reduced taxation in Vietnam
würden und in der Bundesrepublik Deutschland (abge- and would (but for the application of this paragraph)
sehen von der Anwendung dieses Absatzes) von der remain exempt from tax in the Federal Republic of
Steuer befreit blieben, oder Germany; or
bb) wenn die Bundesrepublik Deutschland nach gehöriger bb) if the Federal Republic of Germany has, after due consul-
Konsultation und vorbehaltlich der Beschränkungen ihres tation and subject to the limitations of its intemal law,
innerstaatlichen Rechts Vietnam auf diplomatischem notified Vietnam through diplomatic channels of other
Weg andere Einkünfte notifiziert hat, auf die sie diesen items of income to which it intends to apply this paragraph
Absatz anzuwenden beabsichtigt, um die steuerliche in order to prevent the exemption of income from taxation
Freistellung von Einkünften in beiden Vertragsstaaten-- in both Contracting States or other arrangements for the
oder sonstige Gestaltungen zum Mißbrauch des Abkom- improper use of the Agreement.
mens zu verhindern.
Im Fall einer Notifikation nach Doppelbuchstabe bb kann In the case of notification under sub-paragraph (bb) Vietnam
Vietnam vorbehaltlich einer Notifikation auf diplomatischem may, subject to notification through diplomatic channels, cha- -
Weg diese Einkünfte aufgrund des Abkommens entsprechend racterise such income under the Agreement consistently with
der Qualifikation der Einkünfte durch die Bundesrepublik the characterisation of that income by the Federal Repub-
Deutschland qualifizieren. Eine Notifikation nach diesem Ab- lic of Germany. A notification made under this paragraph shall
satz wird erst ab dem ersten Tag des Kalenderjahrs wirksam, have effect only from the first day of the calendar year follo-
das auf das Jahr folgt, in dem die Notifikation übermittelt wing the year in which it was transmitted and any legal prere-
wurde und alle rechtlichen Voraussetzungen nach dem inner- quisites under the domestic law of the notifying State for giving
staatlichen Recht des notifizierenden Staates für das Wirk- it effect have been fulfilled.
samwerden der Notifikation erfüllt sind.
7. Zu Artikel 24 7. Wlth reference to Artlcle 24
Unterzeichnet Vietnam ein Abkommen zur Vermeidung der Dop- lf Vietnam has signed an Agreement for the avoidance of double
pelbesteuerung mit einem Mitgliedstaat der OECD, in dem ein taxation with a member country of the OECD which contains a
niedrigerer Steuersatz auf überwiesene Gewinne als der in Arti- lower rate of the tax on remitted profits than that provided for in
kel 24 Absatz 2 genannte vereinbart wurde, so gilt dieser niedri- paragraph 2 of Article 24 then this lower rate shall also apply to
gere Satz auch für in der Bundesrepublik Deutschland ansässige residents of the Federal Republic of Germany.
Personen.
8. Zu Artikel 26 8. Wlth reference to Artlcle 26
Soweit nach diesem Artikel personenbezogene Daten übermittelt lf personal data is exchanged under this Article, the following
werden, gelten ergänzend hierzu die nachfolgenden Bestimmun- additional provisions shall apply subject to the domestic laws of
gen unter Beachtung der für jeden Vertragsstaat geltenden each Contracting State:
Rechtsvorschriften:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2641
a) Die übermittelnden Vertragsstaaten sind verpflichtet, auf die (a) The data supplying Contracting States shall be responsible for
Richtigkeit der zu übermittelnden Daten zu achten. Erweist the accuracy of the data they supply. lf it emerges that inaccu-
sich, daß unrichtige Daten oder Daten, die nicht übermittelt rate data or data which should not have been supplied have
werden durften, übermittelt worden sind, so ist dies dem been communicated, the receiving State shall be notified of
Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die this without delay. That State shall be obliged to correct or
Berichtigung oder Vernichtung vorzunehmen. destroy said data.
b) Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Übermittlung und (b) The Contracting States shall be obliged to keep official records
den Empfang von personenbezogenen Daten aktenkundig zu of the transmission and receipt of personal data.
machen.
c) Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die übermittelten perso- (c) The Contracting States shall be obliged to take effective
nenbezogenen Daten wirksam gegen unbefugten Zugang, measures to protect the personal data communicated against
unbefugte Veränderung und unbefugte Bekanntgabe zu unauthorised access, unauthorised alteration and unauthor-
schützen. ised disclosure.
d) Dem Betroffenen ist auf Antrag über die zu seiner Person (d) Upon application the person concerned shall be informed of
vorhandenen Informationen sowie Ober den vorgesehenen the information stored about him and of the use planned to be
Verwendungszweck Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung made of it. There shall be no obligation to give this information
zur Auskunftserteilung besteht nicht, soweit eine Abwägung if on balance it appears that the public interest in withholding it
ergibt, daß das öffentliche Interesse, die Auskunft nicht zu outweighs the interest of the person concemed in receiving it.
erteilen, das Interesse des Betroffenen an der Auskunftsertei- Apart from that, the right of the person concemed to be
lung überwiegt. Im übrigen richtet sich das Recht des Betrof- informed of the data stored about him shall be a matter of the
fenen, über die zu seiner Person vorhandenen Daten Auskunft domestic law of the Contracting State in whose sovereign
zu erhalten, nach dem nationalen Recht des Vertragsstaats, in territory the application for the information is made.
dessen Hoheitsgebiet die Auskunft beantragt wird.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unter- In witness whereof the undersigned, being duly authorised
zeichneten dieses Protokoll unterschrieben. thereto, have signed this Protocol.
Geschehen zu Hanoi am 16. November 1995 in zwei Urschrif- Done at Hanoi on 16 November 1995 in two originals, each in
ten, jede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache, the German, Vietnamese and English languages, all three texts
wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus- being authentic. In case of divergent interpretation of the German
legung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der and the Vietname~e texts, the English text shall prevail.
englische Wortlaut maßgebend.
Für die Bundesrepublik Deutschland
For the Federal Republic of Germany
Dr. Werner Hoyer
Klaus-Christian Kraemer
Für die Sozialistische Republik Vietnam
For the Socialist Republic of Vietnam
Ho Te
2642 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Verordnung
über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 82
über einheitliche Bedingungen
für die Genehmigung von Mopedschelnwerfern,
die mit Halogenglühlampen (H~-Glühlampen) ausgerüstet sind
(Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 82)
Vom 6. November 1996
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkom-
men vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und
über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBI. 1965 II S. 857), der
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBI. 1968 II S. 1224)
eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach An-
hörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Artikel 1
Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene
ECE-Regelung Nr. 82 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von
Mopedscheinwerfem, die mit Halogenglühlampen (HS2 -Glühlampen) ausgerüstet
sind, wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut der Regelung wird mit einer
amtlichen deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung veröffent-
licht.
Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die ECE-Regelung
Nr. 82 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die ECE-Regelung
Nr. 82 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
(3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im
Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 6. November 1996
Der Bundesminister für Verkehr
Wissmann
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2643
Anhang
Regelung Nr. 82
Einheitliche Bedingungen
für die Genehmigung von Mopedschelnwerfern,
die mit Halogenglühlampen (HS2 -Glühlampen) ausgerüstet sind
Regulation No. 82
Uniform provlsions
concernlng the approval of moped headlamps
equipped with filament halogen lamps (HS2 lamps)
(Obersetzung) *)
Contents In haltsverzelch n ls
Regulation Regelung
1. Scope 1 Anwendungsbereich
2. Definition of "type" 2 Bestimmung des Begriffs "Typ"
3. Application for approval 3 Antrag
4. Markings 4 Aufschriften
5. Approval 5 Genehmigung
6. General specifications 6 Allgemeine Vorschriften
7. Special specifications 7 Besondere Vorschriften
8. Conformity of production 8 Übereinstimmung der Produktion
9. Penalties for non-conformity of production 9 Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
10. Modification and extension of approval of a type of headlamp 10 Änderung und Erweiterung der Genehmigung eines Scheinwerfertyps
11. Production definitely discontinued 11 Endgültige Einstellung der Produktion
12. Names and addresses of technical services responsible for conducting 12 Namen und Anschriften der Technischen Dienste, die die Prüfungen für
approval tests and of administrative departments die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Annexes Anhänge
Annex 1 - Communication concerning the approval or extension or refusal Mitteilung über die Erteilung, Erweiterung, Versagung oder Zurück-
or withdrawal of approval or production definitely discontinued nahme der Genehmigung oder die endgültige Einstellung der Produk-
of a type of headlamp pursuant to Regulation No. 82 tion für einen Typ eines Scheinwerfers nach der Regelung Nr. 82
Annex 2 - Arrangement of approval mark 2 Muster des Genehmigungszeichens
Annex 3 - Photometrie tests 3 Photometrische Messungen
Annex 4 - Colour of the Light Emitted 4 Farbe des ausgestrahlten Lichts
*) Entsprechend dem Protokoll vom 26. August 1994 über die Besprechung der
Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Osterreich und der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft zur Herstellung einer einheitlichen deutschen Über-
setzung.
2644 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
1. Scope 1 Anwendungsbereich
This Regulation appfies to the approval of headlamps Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Schein-
equipped with halogen lamps (HS2 lamps), which are werfern mit Halogenlampen (HS:!-lampen), die zur
provided for the equipment of mopeds and vehicles Anbringung an Mopeds und diesen gleichgestellten
treated as such. Fahrzeugen bestimmt sind.
2. Definiton of "type" 2 Bestimmung des Begriffs „Typ"
Headlamps of different "types" means headlamps Scheinwerfer verschiedener Typen sind Scheinwerfer,
which differ in such essential respects as: die untereinander wesentliche Unterschiede aufwei-
sen; diese Unterschiede können insbesondere sein:
2.1. The trade name or mark, 2.1 die Fabrik- oder Handelsmarke,
2.2. The characteristics of the optical systems, 2.2 die Eigenschaften des optischen Systems,
2.3. The inclusion or elimination of components capable of 2.3 das Hinzufügen oder das Weglassen von Bauteilen,
altering the optical effects by reflection, refraction or die die optische Wirkung durch Reflexion, Brechung
absorption. A change in the colour of the beams oder Absorption verändern können. Eine Änderung der
emitted by headlamps whose other characteristics are Farbe des von Scheinwerfern ausgestrahlten Lichts
not changed does not constitute a change of headlamp stellt keine Änderung des Sc~einwerfertyps dar, wenn
type. The same approval number shall accordingly be sich die anderen Eigenschaften des Scheinwerfers
assigned to such headlamps. nicht verändern. Diesen Scheinwerfern ist demzufolge
dieselbe Genehmigungsnummer zuzuteilen.
3. Appllcation for approvaJ 3 Antrag
3.1. The application for approval shall be submitted by the 3.1 Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
holder of the trade name or mark or by his duly accred- Scheinwerfer ist vom Inhaber der Fabrik- oder Han-
ited representative. delsmarke oder von seinem ordentlich bevollmächtig-
ten Vertreter einzureichen.
3.2. Any application for approval shall be accompanied 3.2 Jedem Antrag sind beizufügen:
by:
3.2.1. Drawings in triplicate, sufficiently detailed to permit 3.2.1 Zeichnungen in dreifacher Ausfertigung, die genügend
identification of the type (see paragraphs 4.2. and 5.3.) Einzelheiten enthalten, um die Feststellung des Typs
and showing the headlamp in cross-(vertical) section zu ermöglichen (siehe die Absätze 4.2 und 5.2*)), und
and in front elevation, with details of the flutings, if any, einen Querschnitt und eine Ansicht des Scheinwerfers
of the lens, von vom mit Einzelheiten einer gegebenenfalls vorhan-
denen Riffelung der Abschlußscheibe enthalten,
3.2.2. A brief technical description, 3.2.2 eine kurze technische Beschreibung,
3.2.3. Samples, as follows: 3.2.3 Muster wie folgt:
3.2.3.1. Two samples with colourless lenses, 3.2.3.1 zwei Muster mit farblosen Abschlußscheiben,
3.2.3.2. For the testing of a coloured fitter or coloured screen 3.2.3.2 zwei Muster für die Überprüfung eines farbigen Filters
(or of a coloured lens): two samples. (oder einer farbigen Blende oder einer farbigen Ab-
schlußscheibe).
3.3. The competent authority shall verify the existence of 3.3 Vor Erteilung der Genehmigung hat die zuständige
satisfactory arrangements for ensuring effective control Behörde nachzuprüfen, ob ausreichende Maßnahmen
of the conformity of production before type approval is getroffen wurden, um eine wirkungsvolle Kontrolle der
granted. Übereinstimmung der Produktion sicherzustellen. ·
4. Marklngs 1) 4 Aufschriften
4.1. Headlamps submitted for approval shall bear the trade 4.1 Die für die Erteilung einer Genehmigung eingereichten
name or mark of the applicant, this mark must be Scheinwerfer müssen die Fabrik- oder Handelsmarke
clearly legible and be indelible. des Antragstellers aufweisen. Diese Aufschrift muß
deutlich lesbar und dauerhaft sein.
4.2. A space of sufficient size to accommodate the approval 4.2 Sowohl auf der Abschlußscheibe als auch auf dem
mark shall be provided both on the lens and on the Scheinwerferkörper ) eines jeden Scheinwerfers muß
1
main body 1) of every headlamp, these spaces shall be eine ausreichend große Fläche für das Genehmi-
*) Anmerkung der Übersetzer: Im englischen Text müßte es ebenfalls 5.2 heißen.
') lf the lens cannot be separated from the main body, the provision of such a space on ') Sind Abschlußscheibe und Scheinwerfer unlOsbar miteinander verbunden, so ge-
the lens will suffice. nügt eine Stelle auf der Abschlußscheibe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2645
shown on the drawings referred to in paragraph 3.3.1. gungszeichen vorgesehen sein; diese Stellen müssen in
above. den Zeichnungen nach Absatz 3.2.1 *) angegeben sein.
5. Approval 5 Genehmigung
5.1. lf all the samples of a type of headlamp which are 5.1 Entsprechen alle nach Absatz 3.2.3**) eingereichten
submitted in accordance with paragraph 3.3.3. above Muster eines Scheinwerfertyps den Vorschriften dieser
meet the requirements of this Regulation, approval Regelung, so ist die Genehmigung zu erteilen.
shall be granted.
5.2. An approval number shall be assigned to each type 5.2 Jede Genehmigung umfaßt die Zuteilung einer Ge-
approved. lts first two digits (at present 00 for the nehmigungsnummer. Die ersten beiden Ziffern (gegen-
Regulation in its original form) shall indicate the series wärtig 00 für die Regelung in ihrer ursprünglichen
of amendments incorporating the most recent major Fassung) bezeichnen die Änderungsserie mit den
technical amendments made to the Regulation at the neuesten, wichtigsten technischen Änderungen, die
time of issue of the approval. The number so assigned zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung in die
shall not be assigned by the same Contracting Party to Regelung aufgenommen sind. Dieselbe Vertragspartei
another type of headlamp covered by this Regula- darf diese Nummer keinem anderen Typ eines Schein-
tion. 2 ) werfers mehr zuteilen. 2)
5.3. Notice of approval or of extension or refusal of approval 5.3 Über die Erteilung, Erweiterung oder Versagung einer
of a type of headlamp pursuant to this Regulation shall Genehmigung für einen Scheinwerfertyp sind die Ver-
be communicated to the Parties to the 1958 Agreement tragsparteien des Übereinkommens von 1958, die die-
applying this Regulation, by means of a form conform- se Regelung anwenden, mit einem Mitteilungsblatt
ing to the model in annex 1 to this Regulation. nach Anhang 1 dieser Regelung zu unterrichten.
5.4. There shall be placed on every headlamp conforming 5.4 Auf jedem Scheinwerfer, der einem nach dieser Rege-
to a type approved under this Regulation, in the spaces lung genehmigten Typ entspricht, ist an den Stellen
referred to in paragraph 4.2. above, in addition to the nach Absatz 4.2 zusätzlich zu der Aufschrift nach Ab-
mark prescribed in paragraph 4.1. above, an interna- satz 4.1 ein internationales Genehmigungszeichen 3 )
tional approval mark 3 ) consisting of: anzubringen, bestehend aus:
5.4.1. A circle surrounding the letter "E" followed by the 5.4.1 einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E" und die
distinguishing number of the country which has granted Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung
approval; 4 ) erteilt hat und 4 )
5.4.2. The approval number. 5.4.2 der Genehmigungsnummer.
5.5. The marks referred to in paragraph 5.4. above shall be 5.5 Die Zeichen nach Absatz 5.4 müssen deutlich lesbar
clearly legible and be indelible. und dauerhaft sein.
5.6. Annex 2 to this Regulation gives examples of the 5.6 Anhang 2 dieser Regelung zeigt Muster der Gestaltung
arrangement of the approval marks ref erred to der Genehmigungszeichen.
above.
6. General specifications 6 Allgemeine Vorschriften
6.1. Each sample shall conform to the specifications set 6.1 Jedes Muster muß den Vorschriften in Absatz 7 ge-
forthin paragraph 7. below. nügen.
6.2. Headlamps shall be so designed and made that. in 6.2 Die Scheinwerfer müssen so beschaffen sein, daß sie
normal use, in spite of the vibration to which they may bei üblicher Verwendung trotz der dabei möglicherwei-
then be subjected, their satisfactory operation con- se auftretenden Erschütterungen die in dieser Rege-
tinues to be ensured and they retain the characteristics lung vorgeschriebenen Eigenschaften behalten und ihr
prescribed by this Regulation. richtiges Arbeiten sichergestellt bleibt.
6.3. The components by which the halogen lamp is fixed to 6.3 Die Teile, die für die Befestigung der Halogen-Glüh-
the reflector shall be so made that, even in darkness, lampe am Reflektor bestimmt sind, müssen so gebaut
the halogen lamp can be fixed in no position but the sein, daß die Halogen-Glühlampe auch bei Dunkelheit
correct one. mit Sicherheit nur in der richtigen Lage eingesetzt
werden kann.
") Anmerkung der Übersetzer: im englischen Text müßte es ebenfalls 3.2.1 heißen.
••) Anmerkung der Übersetzer: im englischen Text müßte es ebenfalls 3.2.3 heißen.
2
') A change in the colour of the beams emilted by headlamps whose other characteris- ) Eine Änderung der Farbe des von den Scheinwerfern ausgestrahlten Lichts stellt
tics are not changed does not constitute a change of headlamp type. The same keine Änderung des Scheinwerfertyps dar, wenn sich die anderen Eigenschaften
approval number shall accordingly be assigned to such headlamps (see para• des Scheinwerfers nicht verändern. Diesen Scheinwerfern ist demzufolge dieselbe
graph 2.3.). Genehmigungsnummer zuzuteilen (siehe Absatz 2.3).
') lf different types of headlamps have an identical lens or an identical reflector, the ') Haben unterschiedliche Scheinwerfertypen die gleiche Abschlußscheibe oder den
Jens and the reflector may bear the various approval marks of these types of gleichen Reflektor, so dürfen diese die jeweiligen Genehmigungszeichen dieser
headlamps, on condition that the approval number granted for the specific type Scheinwerfertypen tragen, vorausgesetzt die Genehmigungsnummer für den spe-
submitted can be identified without ambiguity. ziellen eingereichten Typ kann eindeutig festgestellt werden.
") 1 for the Federal Republic of Germany, 2 for France, 3 for ltaly, 4 fOf the Netherlands, ') 1 für die Bundesrepublik Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für die
5 for Sweden, 6 for Belgium, 7 for Hungary, 8 for Czechoslovakia, 9 for Spain, 10 for Niederlande, 5 für Schweden, 6 für Belgien, 7 für Ungarn. 8 für die Tschechoslowa-
Yugoslavia, 11 for the United Kingdom, 12 for Austria, 13 for Luxembourg, 14 for kei, 9 für Spanien, 10 für Jugoslawien, 11 für das Vereinigte Königreich, 12 für
Switzerland, 15 for the German Democratic Republic, 16 for Norway, 17 for Finland, Osterreich, 13 für Luxemburg, 14 für die Schweiz, 15 für die Deutsche Demokrati-
18 for Denmark, 19 for Romania, 20 for Poland, 21 for Portugal and 22 for the Union sche Republik, 16 für Norwegen, 17 für Finnland, 18 für Dänemark, 19 für Rumä-
of Soviel Socialist Republics. Subsequent numbers shall be assigned to other nien, 20 für Polen, 21 für Portugal und 22 für die UdSSR. Die folgenden Zahlen
countries in the chronological order in which they ratify or accede to the Agreement werden den Ländern, die dem .übereinkommen über die Annahme einheitlicher
concerning the Adoption of Uniform Conditions of Approval and Aeciprocal Recogni- Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von
tion of Approval for Motor Vehicle Equipment and Parts. and the numbers lhus Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung" beige-
assigned shall be communicated by the Secretary-General of the United Nations to treten sind, nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Ratifikation oder ihres Beitritts
the Contracting Parties to the Agreement. zugeteilt, und die so zugeteilten Zahlen werden den Vertragsparteien des überein•
kommens vom Generalsekretär der Vereinten Nationen mitgeteilt.
2646 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
7. Special speclflcatlons 7 Besondere Vorschriften
7.1. The correct position of the lens in relation to the 7 .1 Die richtige Lage der Abschlußscheibe in bezug auf
optional system shall be unequivocally marked and be das optische*) System muß eindeutig gekennzeichnet
blocked against rotation. und gegen Verdrehung gesichert sein.
7.2. For the measurement of the illumination produced by 7 .2 Zur Messung der vom Scheinwerfer erzeugten Be-
the headlamps, a measurlng screen as descrlbed in leuchtungsstärke sind ein Meßschlrm nach Anhang 3
annex 3 of this Regulation and a standard .halogen und eine Halogen-Prüfglühlampe mit glattem, farb-
filament lamp with a smooth and colourless bulb ac- losem Kolben entsprechend der Kategorie HS2 nach
cording to HS2 category of Regulation No. 37 shall be der Regelung Nr. 37 zu verwenden.
used.
The standard halogen filament lamp shall be adjusted Die Halogen-Prüfglühlampe ist auf den in der Rege-
to the applicable reference luminous flux according to lung Nr. 37 für diese Lampen vorgeschriebenen Be-
values prescrlbed for these lamps of Regulation No. 37 zugslichtstrom bei einer Nennspannung von 6 V ein-
for a rated voltage of six volts. zustellen.
7.3. The passing beam shall have a cut-off sufficiently 7.3 Das Abblendlichtbündel muß eine so deutlich erkenn-
sharp in order that satisfactory aiming can practically bare Hell-Dunkel-Grenze aufweisen, daß mit deren
be achieved with its aid. The cut-off shall be as straight Hilfe eine gute Einstellung möglich ist. Die Hell-Dun-
and horizontal as possible over a horizontal length of at kel-Grenze muß über eine horizontale Breite von min-
least ± 2,250 mm measured at a distance of 25 m. destens ± 2 250 mm, gemessen in einer Entfemung
von 25 m, so gerade und horizontal wie möglich ver-
laufen.
When aimed 5) according to annex 3, the headlamps Werden die Scheinwerfer nach Anhang 3 eingestellt 5),
shall meet the requirements specified in it. so müssen sie die darin enthaltenen Vorschriften erfül-
len.
7.4. The beam pattem shall not present any lateral vari- 7 .4 Das Bild des Lichtbündels darf keine seitlichen Unre-
ations detrimental to good visibility. gelmäßigkeiten aufweisen, die eine gute Sicht beein-
trächtigen.
7.5. The screen illumination values shall be measured by 7 .5 Die Beleuchtungsstärke auf dem Schirm ist mit einem
means of a photoreceptor, the effective area of which Photoempfänger zu messen, dessen wirksame Ober-
shall be contained within a square of 65 mm side. fläche innerhalb eines Quadrats von 65 mm Seiten-
länge liegt.
8. Conformity of production 8 Übereinstimmung der Produktion
8.1. Every headlamp bearing an approval mark as pre- 8.1 Jeder Scheinwerfer, der ein Genehmigungszeichen
scribed under this Regulation shall conform to the type nach dieser Regelung trägt, muß dem genehmigten
approved and the requirements of this Regulation. Typ und den Vorschriften dieser Regelung entspre-
chen.
8.2. Nevertheless, in the case of a device picked at random 8.2 Ungeachtet dessen müssen bei einer zufällig aus der
from series production, the requirements as to maxim- Serie entnommenen Stichprobe (die mit einer Prüf-
um and minimum intensities of the light emitted glühlampe nach Absatz 7.2 gemessenen Lichtstärken)
(measured with a standard halogen lamp as referred to mindestens 80 % der Mindestwerte betragen und dür-
in paragraph 7.2. above) shall be at least 80 % of the fen höchstens 120 % der Höchstwerte nach Anhang 3
minimum values and not exceed 120 % of the max- erreichen.
imum values specified in annex 3.
9. Penalties for non-conformlty of production 9 Maßnahmen bei Abweichungen In der Produktion
9.1. The approval granted in respect of a type of headlamp 9.1 Die für einen Scheinwerfertyp nach dieser Regelung
pursuant to this Regulation may be withdrawn if the erteilte Genehmigung kann zurückgenommen werden,
requirements set forth above are not met. wenn die vorstehenden Vorschriften nicht eingehalten
sind.
9.2. ff a Contracting Party to the Agreement applying this 9.2 Nimmt eine Vertragspartei des Übereinkommens, die
Regulation withdraws an approval it has previously diese Regelung anwendet, eine von ihr erteilte Geneh-
granted, it shall forthwith so notify the other Contracting migung zurück, so hat sie unverzüglich die anderen
Parties applying this Regulation, by means of a com- Vertragsparteien, die diese Regelung anwenden, hier-
munication form conforming to the model in annex 1 to über mit einem Mitteilungsblatt zu unterrichten, das
this Regulation. dem Muster in Anhang 1 dieser Regelung entspricht.
10. Modification and extension of approval of a type of 1O Änderung und Erweiterung der Genehmigung
headlamp eines Scheinwerfertypa
10.1. Every modification of the type of headlamp shall be 10.1 Jede Änderung des Scheinwerfertyps ist der Behörde
notified to the administrative department which ap- mitzuteilen, die die Genehmigung erteilt hat. Die Be-
proved the type of headlamp. The department may hörde kann dann entweder.
then either.
") Anmerkung der Übersetzer. In der englischen Fassung moßte es ,.optical" heißen.
") lt shall be possible to adjust the vertical angle of the headlamp. ') Es muß möglich sein, den Scheinwerfer vertikal zu verstellen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2647
10. 1.1. Consider that the modifications made are unlikely to 10.1.1 die Auffassung vertreten, daß die vorgenommenen
have an appreciable adverse effect and that in any Änderungen keine nennenswerte nachteilige Wirkung
case the headlamp still complies with the re- haben und der Scheinwerfer in jedem Fall noch den
quirements; or Vorschriften entspricht, oder
10.1.2. Require a further test report from the technical service 10.1.2 ein weiteres Gutachten bei dem Technischen Dienst
responsible for conducting the tests. anfordern, der die Prüfungen durchführt.
10.2. Confirmation or refusal of approval, specifying the al- 10.2 Die Bestätigung oder Versagung der Genehmigung ist
terations shall be communicated by the procedure den Vertragsparteien des Übereinkommens, die diese
specified in paragraph 5.3. above to the Parties to the Regelung anwenden, unter Angabe der Änderungen
Agreement applying this Regulation. nach dem Verfahren nach Absatz 5.3 mitzuteilen.
10.3. The competent authority issuing the extension of ap- 10.3 Die zuständige Behörde, die die Erweiterung der Ge-
proval shall assign a series number for such an exten- nehmigung bescheinigt, teilt dieser Erweiterung eine
sion and inform thereof the other Parties to the 1958 laufende Nummer zu und unterrichtet hierüber die an-
Agreement applying this Regulation by means of a deren Vertragsparteien des Übereinkommens von
communication form conforming to the model in an- 1958, die diese Regelung anwenden, mit einem Mittei-
nex 1 to this Regulation. lungsblatt, das dem Muster in Anhang 1 dieser Rege-
lung entspricht.
11. Production definitely discontinued 11 Endgültige Einstellung der Produktion
lf the holder of the approval completely ceases to Stellt der Inhaber der Genehmigung die Produktion
manufacture a type of headlamp approved in accord- eines nach dieser Regelung genehmigten Scheinwer-
ance with this Regulation, he shall so inform the fertyps endgültig ein, so hat er hierüber die Behörde,
authority which granted the approval. Upon receiving die die Genehmigung erteilt hat, zu unterrichten. Nach
the relevant communication that authority shall inform Erhalt der entsprechenden Mitteilung hat diese Behör-
thereof the other Parties to the 1958 Agreement apply- de die anderen Vertragsparteien des Übereinkommens
ing this Regulation by means of a communication form von 1958, die diese Regelung anwenden, mit einem
conforming to the model in annex 1 to this Regula- Mitteilungsblatt zu unterrichten, das dem Muster in
tion. Anhang 1 dieser Regelung entspricht.
12. Names and addresses of technical servlces re- 12 Namen und Anschriften der Technischen Dienste,
sponsible for conductlng approval tests and of die die Prüfungen für die Genehmigung durchfüh-
administrative departments ren, und der Behörden
The Parties to the 1958 Agreement applying this Regu- Die Vertragsparteien des Übereinkommens von 1958,
lation shall communicate to the United Nations Secre- die diese Regelung anwenden, übermitteln dem Sekre-
tariat the names and addresses of the technical ser- tariat der Vereinten Nationen die Namen und Anschrif-
vices responsible for conducting approval tests and of ten der Technischen Dienste, die die Prüfungen für die
the administrative departments which grant approval Genehmigung durchführen, und der Behörden, die die
and to which forms certifying approval or extension or Genehmigung erteilen und denen die in anderen Län-
refusal or withdrawal of approval, issued in other coun- dern ausgestellten Mitteilungsblätter für die Erteilung,
tries, are to be sent. Erweiterung, Versagung oder Zurücknahme der Ge-
nehmigung zu übersenden sind.
2648 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Annex 1 Anhang 1
Communlcatlon Mitteilung
[maximum format: A4 (210 mm x 297 mm)] [größtes Format: A4 (210 mm x 297 mm)]
ausfertigende Stelle:
Name of administration: ..... . (Bezeichnung der Behörde): ...
conceming: 2) - approval granted über die 2) - Erteilung der Genehmigung
- approval extended - Erweiterung der Genehmigung
- approval refused - Versagung der Genehmigung
- approval withdrawn - Zurücknahme der Genehmigung
- production definitively discontinued - endgültige Einstellung der Produktion
of a type of headlamp pursuant to Regulation für einen Typ eines Scheinwerfers nach der Rege-
No. 82. lung Nr. 82
Approval No. Extension No. . ......... . Nummer der Genehmigung Nummer der Erweiterung
der Genehmigung ....... .
1. Headlamp type .................................. . Scheinwerfertyp ........................... .
2. Headlamp emitting, with a colourless lamp, a colourless 2 Scheinwerfer ergibt mit farbloser Lampe:
beam/a selective yellow beam 2) weißes Licht/hellgelbes Licht2)
3. Trade name or mark .............................. . 3 Fabrik- oder Handelsmarke ......................... .
4. Manufacturer's name and address ................... . 4 Name und Anschrift des Herstellers .................. .
5. lf applicable, name and address of manufacturer's represen- 5 Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Her-
tative .......................................... . stellers ......................................... .
6. Submitted for approval on .......................... . 6 Eingereicht zur Genehmigung am .................... .
7. Technical service responsible for conducting approval tests 7 Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung
durchführt ...................................... .
8. Date of report issued by that service .................. . 8 Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes . . . .... .
9. Number of report issued by that service ............... . 9 Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes ..... .
10. Approval is granted/refused/extended/withdrawn 2) 10 Die Genehmigung wird erteilt/versagt/erweitert/zurückge-
nommen2)
11. Place: ......................................... . 11 Ort ............................................ .
12. Date: .......................................... . 12 Datum ......................................... .
13. Signature: ...................................... . 13 Unterschrift ..................................... .
14. The attached drawing No..... bearing the approval number 14 Die beigefügte Zeichnung Nr....... , die die Nummer der
shows the headlamp. Genehmigung trägt, zeigt den Scheinwerfer.
15. The list of documents filed with the administration service 15 Das Verzeichnis der Unterlagen, die bei der Behörde hinter-
which has granted approval and available on request is legt sind, die die Genehmigung erteilt hat, und die bei Bedarf
annexed to this communication. angefordert werden können, ist dieser Mitteilung beigefügt.
') Oistinguishing number of the country which has granted/extended/refused/with- ') Kennzahl des Landes, das die Genehmigung erteilt/erweiterVversagt/zurückgenom-
drawn approval (see approval provisions in the Regulation). men hat (siehe die Vorschriften über die Genehmigung in der Regelung)
2
) Strike out what does not apply. ') Nichtzutreffendes streichen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2649
Annex 2 Anhang 2
Arrangement of approval mark Muster des Genehmigungszeichens
HS2Il
a a a
2 3
00243Il
a ~ 12 mm a ~ 12 mm
The headlamp bearing the above approval mark has been ap- Der Scheinwerfer mit dem obigen Genehmigungszeichen ist in
proved in the Netherlands (E4) pursuant to Regulation No. 82 den Niederlanden (E 4) nach der Regelung Nr. 82 unter der
under approval number 00243. The first two digits of the approval Nummer 00243 genehmigt worden. Aus den ersten beiden Ziffern
number indicate that the approval was granted in accordance with der Genehmigungsnummer geht hervor, daß die Genehmigung
the requirements of this Regulation in its original form. nach den Vorschriften dieser Regelung in ihrer ursprünglichen
Fassung erteilt wurde.
2650 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Annex 3 Anhang 3
Photometrie Tests Photometrische Messungen
1. For measurements, the measuring screen shall be located at a Für die Messungen ist der Maßschirm in einer Entfernung von
distance of 25 m in front of the headlamp and perpendicular to 25 m vor dem Scheinwerfer und rechtwinklig zu der Linie, die
the line joining the filament of the lamp and the point HV; the den Leuchtkörper der Glühlampe mit dem Punkt HV verbindet,
line H-H shall be horizontal. aufzustellen; die Linie H-H muß horizontal verlaufen.
2. Laterally, the headlamp shall be so aimed that the centre of the 2 Seitlich ist der Scheinwerfer so auszurichten, daß sich die
beam is on the vertical line V-V. Mitte des Lichtbündels auf der Vertikalen V-V befindet.
3. Vertically, the headlamp shall be so aimed that the "cut-off' is 3 Vertikal ist der Scheinwerfer so auszurichten, daß sich die
situated 250 mm below the line H-H. lt shall be as horizontal Hell-Dunkel-Grenze 250 mm unterhalb der Linie H-H befindet.
as possible. Es muß so horizontal wie möglich sein.
4. The headlamp when aimed according to paragraphs 2. and 3. 4 Ist der Scheinwerfer nach den Absätzen 2 und 3 eingestellt,
above, shall meet the following conditions: muß er die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
Measuring point Illumination Meßpunkt Beleuchtungsstärke
E/lux E/Lux
Any point on and above Jeder Punkt auf und über
the line H-H :S 0.7 der Linie H-H :S 0,7
Any point on the line 35 L-35 R Jeder Punkt auf der Linie 35 L-35 R
except 35 V ~1 außer 35 V ~1
Point 35 V ~2 Punkt 35 V ~2
Any point on the line 25 L-25 R ~2 Jeder Punkt auf der Linie 25 L-25 R ~2
Any point on the line 15 L-15 R ~Q5 Jeder Punkt auf der Linie 15 L-15 R ~ 0,5
5. Measuring screen 5 Meßschirm
(dimensions in mm for 25 m distance) (Abmessungen in mm bei 25 m Entfernung)
V
HV H
___ _
Cut-off 1
Hell-Dunkel-Grenze
1
/
11
35L
- -- · - ,__
-L- 35A
1 t 25L ~25V 25A
2250 2250
3000
II
15L 15A
V
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2651
Annex 4 Anhang 4
Colour of the Light Emitted Farbe des ausgestrahlten Lichts
1. The headlamps may emit white or selective yellow light. Die Scheinwerfer dürfen weißes oder hellgelbes Licht aus-
strahlen.
2. The trichromatic co-ordinates of the selective yellow colour 2 Die Farbmerkmale des hellgelben Lichts müssen innerhalb
are: folgender Grenzen liegen:
limit towards red y?: 0.138 + 0.580 X Grenze gegen rot: y ?: 0, 138 + 0,580 x
limit towards green y S 1.29 X - 0.100 Grenze gegen grün: y s 1,29 x - 0, 100
limit towards white y ?: - X + 0.966 Grenze gegen weiß: y?: - x + 0,966
limit towards spectral value yS -X+ 0,992 Grenze gegen den Spektralwert: y s - x + 0,992
3. The trichromatic co-ordinates for white light are: 3 Die Farbmerkmale des weißen Lichts müssen innerhalb fol-
gender Grenzen liegen:
limit towards blue X?: 0.310 Grenze gegen blau: X?: 0,310
limit towards yellow X S 0.500 Grenze gegen gelb: XS 0,500
limit towards green y S 0.150 + 0.640 X Grenze gegen grün: y S 0,150 + 0,640 X
limit towards green y s 0.440 Grenze gegen grün: y s 0,440
limit towards purple y?: 0.050 + 0.750 X Grenze gegen purpur: y?: 0,050 + 0,750 X
limit towards red y?: 0.382 Grenze gegen rot: y?: 0,382
Note: Article 3 of the Agreement to which this Regulation is Anmerk u n g : Artikel 3 des Übereinkommens, zu dem diese
annexed shall not prevent the Contracting Parties from prohibiting Regelung eine Anlage ist, hindert die Vertragsparteien nicht, an
headlamps emitting either white or selective yellow light on ve- den von ihnen zugelassenen Fahrzeugen Scheinwerfer zu ver-
hicles approved by them. bieten, die entweder weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen.
2652 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Überstellung verurteilter Personen
Vom 21. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter
Personen (BGBI. 1991 II S. 1006) ist nach seinem Artikel 18 Abs. 3 für
Litauen am 1. September 1996
nach Maßgabe der nachstehenden, bei Hinterlegung der Ratifikations-
urkunde abgegebenen Erklärungen
in Kraft getreten:
(Übersetzung)
In relation to Article 3, paragraph 4, of the Zu Artikel 3 Absatz 4 des Übereinkom-
Convention: For the purposes of the Con- mens: Die Republik Litauen versteht unter
vention, the Republic of Lithuania under- dem Begriff „Staatsangehöriger'' im Sinne
stands by the term "national" a person who des Übereinkommens eine Person, die
is a citizen of the administering State nach den Gesetzen des Vollstreckungs-
according to the laws of that State. staats Bürger jenes Staates ist.
In relation to Article 5, paragraph 3, of the Zu Artikel 5 Absatz 3 des Übereinkom-
Convention: While it accepts the possibility mens: Die Republik Litauen erkennt zwar
of using channels of communication of re- die Möglichkeit an, die in Artikel 5 Absatz 2
quests for transfer and replies as indicated des Übereinkommens genannten Wege für
in Article 5, paragraph 2, of the Convention, die Übermittlung von Ersuchen um Über-
the Republic of Lithuania does not reject stellung und von Antworten zu benutzen,
the possibility to transfer requests and re- doch weist sie die Möglichkeit nicht zurück,
plies through diplomatic channels. Ersuchen um Überstellung und Antworten
auf diplomatischem Weg zu übermitteln.
In relation to Article 16, paragraph 7, of the Zu Artikel 16 Absatz 7 des Übereinkom-
Convention: The competent authorities of mens: Den zuständigen Behörden der
the Republic of Lithuania shall be notified in Republik Litauen ist jede Durchbeförde-
advance about any event of transit of sen- rung verurteilter Personen auf dem Luftweg
tenced persons by air over its territory, über ihr Hoheitsgebiet im voraus zu notifi-
even when no landing there is scheduled. zieren, auch wenn dort keine Zwischenlan-
dung vorgesehen ist.
In relation to Article 17, paragraph 3, of the Zu Artikel 17 Absatz 3 des Übereinkom-
Convention: All requests for transfer and mens: Bei einer Durchbeförderung verur-
supporting documents concerned with the teilter Personen durch das Hoheitsgebiet
transit of sentenced persons through the der Republik Litauen müssen alle Ersuchen
territory of the Republic of Lithuania shall um Überstellung und die Unterlagen mit
be accompanied by a translation into the einer Übersetzung in die litauische Sprache
Lithuanian language or into one of the offi- oder in eine der Amtssprachen des Euro-
cial languages of the Council of Europe. parats übermittelt werden.
Das Übereinkommen wird nach seinem Artikel 18 Abs. 3 ferner für
Rumänien am 1. Dezember 1996
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
23. Juli 1996 (BGBI. II S. 1456).
Bonn, den 21. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. H i II g e n b e r g
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2653
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Vom 25. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Voll-
streckung ausländischer Schiedssprüche (BGBI. 1961 II S. 121; 1987 II S. 389)
ist nach seinem Artikel XII Abs. 2 für
Mauritius am 17. September 1996
nach Maßgabe der folgenden, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde ab-
gegebenen Erklärungen
in Kraft getreten:
(Übersetzung)
"In accordance with paragraph 3 of Arti- ,,Nach Artikel I Absatz 3 des Übereinkom-
cle I of the Convention, the Republic of mens erklärt die Republik Mauritius, daß
Mauritius declares that it will, on the basis sie das übereinkommen auf der Grundlage
of reciprocity, apply the Convention only to der Gegenseitigkeit nur auf die Anerken-
the recognition and enforcement of awards nung und Vollstreckung solcher Schieds-
made in the territory of another Contracting sprüche anwenden wird, die in dem Ho-
State. heitsgebiet eines anderen Vertragsstaates
ergangen sind.
Referring to paragraphs 1 and 2 of Arti- Unter Bezugnahme auf Artikel X Absät-
cle X of the Convention, the Republic of ze 1 und 2 des Übereinkommens erklärt die
Mauritius declares that this Convention will Republik Mauritius, daß das Übereinkom-
extend to all the territories forming part of men auf alle Gebiete ausgedehnt wird, die
the Republic of Mauritius." Teil der Republik Mauritius sind."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
7. Mai 1996 (BGBI. II S. 966).
Bonn, den 25. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
Bekanntmachung
des deutsch-honduranischen Abkommens
über finanzielle Zusammenarbeit
Vom 28. Oktober 1996
Das in Tegucigalpa am 26. Juli 1996 unterzeichnete
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Honduras
über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Arti-
kel 5
am 26. Juli 1996
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 28. Oktober 1996
Bund esm in isteri um
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Im Auftrag
Schweiger
2654 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Honduras
über Finanzielle Zusammenarbeit
(Vorhaben „Förderung der Grundbildung")
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland a) weitere Darlehen oder Finanzjerungsbeiträge zur Vorberei-
tung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder
und
die Regierung der Republik Honduras - b) Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen
zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen Vorhabens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repubtlk
Honduras, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses
Abkommen Anwendung.
in dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch
(4) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und
nahmen gemäß Absatz 2 werden in Darlehen umgewandelt,
zu vertiefen,
wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden.
in dem Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-
hungen die Grundlage dieses Abkommens ist,
Artikel 2
in der Absicht, zur sozjaJen und wirtschaftlichen Entwicklung in
Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags, die
Honduras beizutragen - Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, und das
sind wie folgt übereingekommen: Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Finanzie-
rungsbeitrags zu schließende Vertrag, der den in der Bundesre-
Artikel 1 publik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht
es der Regierung der Republik Honduras, von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau, FrankfurVMain, für das Vorhaben "Förderung Artikel 3
der Grundbildung" einen Finanzierungsbeitrag bis zu einem
Die Regierung der Republik Honduras stellt die Kreditanstalt
Gesamtbetrag von 20,0 Mio. DM (in Worten: zwanzig Millionen
für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-
Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungs-
lichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß
würdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, daß es als ein und der Durchführung des in Artikel 2 erwähnten Vertrags in
Vorhaben der sozialen Infrastruktur die besonderen Vorausset- Honduras erhoben werden.
zungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages
erfüllt.
(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh- Artikel 4
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Die Regierung der Republik Honduras überläßt bei den sich
und der Regierung der Republik Honduras durch andere Vorha-
aus der Darlehensgewährung und der Gewährung des Finanzie-
ben ersetzt werden. rungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und
Wird es durch ein Vorhaben des Umweltschutzes, der sozialen Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-
Infrastruktur, eine setbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts- feranten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine
bekämpfung oder einen Kreditgarantiefonds für mittelständische Maßnahmen, die die Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit
Betriebe ersetzt, das die besonderen Voraussetzungen für die Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder
Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllt, kann erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung
ein Finanzierungsbeitrag, andernfalls ein Darlehen gewährt wer- dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.
den.
(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Artikel 5
Regierung der Republik Honduras zu einem späteren Zeitpunkt
ermöglicht, Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Tegucigalpa am 26. Juli 1996 in zwei Urschrif-
ten, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Christian Hausmann
Für die Regierung der Republik Honduras
Delmer Urbizo Panting
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2655
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Protokolls
betreffend die Änderung des Übereinkommens
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 29. Oktober 1996
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 1992 zu dem Protokoll
vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom
9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) - BGBI. 1992 II
S. 1182 - wird bekanntgemacht, daß das Protokoll nach seinem Artikel V für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. November 1996
in Kraft treten wird.
Die Ratifikationsurkunde ist am 30. April 1993 bei der schweizerischen Regie-
rung hinterlegt worden.
Das Protokoll wird weiterhin am 1. November 1996 für folgende weitere
Staaten in Kraft treten:
Albanien
Algerien
Bulgarien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Iran, Islamische Republik
Italien
Liechtenstein
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Vereinigtes Königreich
Bonn, den 29. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
2656 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 29. Oktober 1996
Das übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahn-
verkehr (COTIF) - BGBI. 1985 II S. 130 - Ist nach seinem Artikel 23 § 2 Abs. 4 für
Bosnien und Herzegowina am 1. Oktober 1996
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
18. Juni 1996 (BGBI. II S. 1184).
Bonn, den 29. Oktober 1996
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Hillgenberg
Bekanntmachung
der Vereinbarung zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland,
dem Innenministerium der Republik Kroatien, der Regierung der Republik Österreich,
dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien
über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung
bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge
Vom 8. November 1996
Die in Bonn am 29. Mai 1996 unterzeichnete Verein-
barung zwischen dem Innenministerium der Bundesrepu-
blik Deutschland, dem Innenministerium der Republik
Kroatien, der Regierung der Republik Österreich, dem
Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Repu-
blik Slowenien über die Gestattung der Durchreise und
Durchbeförderung bosnisch-herzegowinischer Kriegs-
flüchtlinge ist nach ihrem Artikel 12
am 1. Juli 1996
in Kraft getreten; die Vereinbarung wird nachstehend ver-
öffentlicht.
Bonn, den 8. November 1996
Bund.esministeri um des Innern
Im Auftrag
Dr. Lehnguth
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2657
Vereinbarung
zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland,
dem Innenministerium der Republik Kroatien,
der Regierung der Republik Österreich,
dem Schweizerischen Bundesrat
und der Regierung der Republik Slowenien
über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung
bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge
Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, Artikel3
das Innenministerium der Republik Kroatien, Aufzeichnungspflicht
die Regierung der Republik Österreich, Die Vertragsparteien führen Aufzeichnungen über die Persona-
lien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort), Art und Num-
der Schweizerische Bundesrat und
mer des Reisepasses zur Einhaltung der Rückübernahmegaran-
die Regierung der Republik Slowenien, tie gemäß Artikel 1 Absatz 3.
im folgenden Vertragsparteien genannt,
Abschnitt B
haben folgendes vereinbart:
Durchbeförderung
Abschnitt A Artikel4
Durchreise bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge (1) Die Vertragsparteien gestatten die Durchbeförderung von
Personen gemäß Artikel 1 durch ihr Hoheitsgebiet, wenn eine
Artikel 1 andere Vertragspartei darum ersucht und die Übernahme in
mögliche Durchgangsstaaten und den Zielstaat sichergestellt ist.
Durchreise zum Zwecke der Rückkehr
(1) Die Vertragsparteien gestatten unentgeltlich nach Maßgabe (2) Die Durchbeförderung kann abgelehnt werden, wenn Gf ie
dieses Abschnitts die Durchreise von bosnisch-herzegowini- Person in einem weiteren Durchgangsstaat oder im Zielstaat
schen Kriegsflüchtlingen durch ihr Hoheitsgebiet zum Zwecke 1. Gefahr läuft, unmenschlicher Behandlung oder Strafe oder
der Rückkehr. der Todesstrafe unterworfen zu werden oder
(2) Voraussetzung für die Durchreise ist der Besitz eines gülti- 2. sie in ihrem Leben oder ihrer Freiheit aus Gründen ihrer
gen Reisepasses der Republik Bosnien und Herzegowina, in dem Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu
ein Vermerk über die Eigenschaft als Rückkehrer nach Bosnien einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen
und Herzegowina angebracht ist. Ansichten bedroht wäre.
(3) Der Staat des vorübergehenden Aufenthalts verpflichtet 3. Die Durchbeförderung der Person kann auch abgelehnt wer-
sich zur Rückübernahme der Person, bei der die Weiterreise den, wenn sie wegen einer strafbaren Handlung verfolgt wer-
durch mögliche Durchgangsstaaten oder die Einreise in den Ziel- den müßte.
staat nicht gesichert ist.
In allen Fällen wird von der ersuchenden Vertragspartei bestätigt,
(4) Ein Transit-Visum der Vertragsparteien ist nicht erforderlich. daß Durchbeförderungen nicht erfolgen, wenn diese Vorausset-
zungen vorliegen.
Artikel 2 (3) Ein Transit-Visum der ersuchten Vertragsparteien ist nicht
Mehrmalige Durchreisen aus besonderem Anlaß erforderlich.
Die mehrmalige Durchreise von bosnisch-herzegowinischen (4) Trotz erteilter Bewilligung können zur Durchbeförderung
Kriegsflüchtlingen wird unentgeltlich auch zu Besuchszwecken übernommene Personen an die ersuchende Vertragspartei
im Zielstaat gestattet. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen zurückgegeben werden, wenn nachträgliche Tatsachen im Sinne
Reisepasses der Republik Bosnien und Herzegowina, aus dem des Absatzes 2 eintreten oder bekannt werden, die einer Durch-
sich die Rückkehrberechtigung in den Staat des vorübergehen- beförderung entgegenstehen, oder wenn die Weiterreise oder die
den Aufenthalts ergibt. Artikel 1 Absatz 3 gilt entsprechend. Übernahme durch den Zielstaat nicht mehr gesichert ist.
2658 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Artikels Abt. für Migration und Ausländer
(Odjel za migracije i strance)
Übernahmeverfahren
Vukovarska 33, HR-10000 Zagreb
(1) Der Antrag auf Durchbeförderung nach Artikel 4 ist bei den
ersuchten Vertragsparteien schriftlich zu stellen. Der Antrag muß, Tel.: 003851/6122559
soweit möglich, die persönlichen Daten des bosnisch-herzego-
Fax: 003851/6112339
winischen Kriegsflüchtlings (Vornamen, Namen, Geburtsdatum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Reise- 3. österreichischer Seite
dokuments) und stets die Erklärung enthalten, daß die Voraus-
setzungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 erfüllt sind und daß keine - Bundesministerium für Inneres
Gründe für die Ablehnung gemäß Artikel 4 Absatz 2 bekannt sind. Abteilung 111/16
Ferner müssen der Grenzübergang und der Zeitpunkt der Über-
gabe sowie im Falle der beabsichtigten Durchbeförderung über Am Hof 4
einen Flughafen einer anderen Vertragspartei die Flugdaten (Tag, A-1014 Wien
Flugnummer, Flugzeiten) sowie die Daten etwaiger amtlicher
Tel.: 00431/53126 Nebenstelle: 4621
Begleitpersonen angegeben werden.
Fax: 00431/53126 Nebenstelle: 4648
(2) Die ersuchten Vertragsparteien benachrichtigen unverzüg-
lich schriftlich die ersuchende Vertragspartei über die Übernah-
4. schweizerischer Seite
me mit Angabe des Grenzübergangs und des Zeitpunkts der
Übernahme oder über die Ablehnung der Übernahme und die - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Gründe der Ablehnung. Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)
(3) Die Übergabe findet an den Grenzübergängen des jeweili- Briefanschrift: Taubenstraße 16, CH-3003 Bern
gen Durchgangs oder Zielstaats durch Vertreter der zuständigen
Behörden der ersuchenden oder ersuchten Vertragsparteien Tel.: 0041/31 325 94 14
statt. Fax: 0041/313259115
Artikel 6 5. slowenischer Seite
Transportmittel, Begleitung Mini.sterium für innere Angelegenheiten der Republik
(1) Die Durchreise gemäß den Artikeln 1 und 2 wird auch mit Slowenien
eigenen Transportmitteln der Personen gestattet. (Ministrstvo za notranje zadeve Republike Slovenije)
(2) Im Falle des Artikels 4 kann die Durchbeförderung durch a) Urad za varnost drzavne meje in tujce uprave Policije
das Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei grundsätzlich mit (Amt für Grenzschutz und Ausländer in der Direktion
Transportmitteln der ersuchenden Vertragspartei, oder, nach der Sicherheitspolizei)
vorheriger Absprache, mit Transportmitteln der ersuchten Ver- Stefanova ul. 2, SLO-1000 Ljubljana;
tragspartei erfolgen. Die Transporte werden von Vertretern der
zuständigen Behörden begleitet. Zur Regelung der Durchbeför- Tel.: +386 61 217-580
derung und der Übergabe der Personen gestatten die ersuchten Fax: +386 61 217-450
Vertragsparteien Vertretern der ersuchenden Vertragspartei die (in der Zeit der Amtsstunden)
visumfreie Einreise und den visumfreien Aufenthalt.
b) Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik
Slowenien
Abschnitt C (Ministrstvo za notranje zadeve Republike Slovenije)
Gemeinsame Bestimmungen Operativno-Komunikacijski Center
(Einsatz- und Kommunikationszentrale)
Artikel7 Stefanova ul. 2, SLO-1000 Ljubljana;
Kosten Tel.: +386 61126-31-97
Die Kosten der Durchbeförderung in den Durchgangsstaaten Fax: +386 61 214-300
und bis an die Grenze des Zielstaats und gegebenenfalls auch (außerhalb der Amtsstunden!)
die aus dem Rücktransport und dem Aufenthalt erwachsenen
Kosten gemäß Abschnitten A und B trägt die ersuchende Ver-
Artikel9
tragspartei.
Datenschutzklausel
Artikel 8
(1) Soweit für die Durchführung dieser Vereinbarung personen-
Zuständige Stellen bezogene Daten zu übermitteln sind, dürfen diese Informationen
Die zuständigen Stellen für die Durchführung der Aufgaben ausschließlich betreffen
nach den Artikeln 1, 4, 5, 6 und 7 sind auf: 1. die Personalien der zu übergebenden Person und gegebe-
1. deutscher Seite nenfalls der Angehörigen (Name, Vorname, gegebenenfalls
früherer Name, Beinamen oder Pseudonyme, Geburtsdatum
- die Grenzschutzdirektion und -ort, Geschlecht, derzeitige und frühere Staatsan-
Roonstraße 13 gehörigkeit),
D - 56068 Koblenz 2. den Personalausweis oder den Reisepaß (Nummer, Gültig-
keitsdauer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde, Aus-
Telefon: 0261/399-0 (Vermittlung)
stellungsort usw.),
/399250 (Fahndungsleitstelle)
3. sonstige zur Identifizierung der zu übergebenden Personen
Fax: 0261/399472
erforderliche Angaben,
2. kroatischer Seite 4. die Aufenthaltsorte und die Reisewege,
- Innenministerium der Republik Kroatien 5. die Aufenthaltserlaubnisse oder die durch eine der Vertrags-
(Ministarstvo unutarnjih poslova Republike Hrvatske) parteien erteilten Visa,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996 2659
6. sonstige Angaben auf Ersuchen einer der Vertragsparteien, mittelnde Stelle den Empfänger darauf hin. Unabhängig von-
die diese für die Prüfung der Übernahmevoraussetzungen diesen Fristen sind die übermittelten personenbezogenen
nach dieser Vereinbarung benötigen. Daten zu löschen, sobald sie für den Zweck, für den sie über-
mittelt worden sind, nicht mehr erforderlich sind.
(2) Soweit aufgrund dieser Vereinbarung nach Maßgabe des
innerstaatlichen Rechts personenbezogene Daten übermittelt 8. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind verpflich-
werden, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen tet, die Übermittlung und den Empfang von personenbezoge-
unter Beachtung der für jede Vertragspartei geltenden Rechts- nen Daten aktenkundig zu machen.
vorschriften:
9. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind verpflich-
1. Die Verwendung der Daten durch den Empfänger ist nur zu tet, die übermittelten personenbezogenen Daten wirksam
dem angegebenen Zweck und nur zu den durch die übermit- gegen unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung und
telnde Behörde vorgeschriebenen Bedingungen zulässig. unbefugte Bekanntgabe zu schützen.
2. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Behörde auf
Ersuchen über die Verwendung der übermittelten Daten und Artikel10
über die dadurch erzielten Ergebnisse. Konsultationspflicht
3. Personenbezogene Daten dürfen nur an die zuständigen Die Vertragsparteien verpflichten sich, Probleme, die bei der
Stellen übermittelt werden. Anwendung dieser Vereinbarung entstehen, einvernehmlich zu
4. Sofern die gesetzlichen Regelungen beim Empfänger Abwei- lösen und alle hierzu notwendigen Informationen zu übermitteln.
chungen von den Nummern 1 und 3 erforderlich machen,
bedürfen diese der Zustimmung der übermittelnden Vertrags- Artikel 11
partei, die für diese Abweichungen in völkerrechtlich verbind-
licher Weise generell erteilt werden kann. Darüber hinausge- Vorrang zwischenstaatlicher Sonderregelungen
hende Übermittlungen an andere Stellen und die Verwen- Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus zwischenstaat-
dung für andere Zwecke dürfen nur mit der vorherigen lichen Rückübernahme- und Schubabkommen bleiben unbe-
Zustimmung der übermittelnden Stellen erfolgen. rührt.
5. Die übermittelnde Stelle ist verpflichtet, auf die Richtigkeit der Artikel 12
zu übermittelnden Daten sowie auf die Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit in bezug auf den mit der Übermittlung Inkrafttreten, Geltungsdauer
verfolgten Zweck zu achten. Dabei sind die nach dem jewei- Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats
ligen innerstaatlichen Recht geltenden Übermittlungsverbote nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit
zu beachten. Erweist sich, daß unrichtige Daten oder Daten, geschlossen.
die nicht übermittelt werden durften, übermittelt worden sind,
so ist dies dem Empfänger unverzüglich mitzuteilen. Er ist Artikel 13
verpflichtet, die Berichtigung oder Vernichtung vorzunehmen. Suspendierung, Kündigung
6. Dem Betroffenen ist auf Antrag über die zu seiner Person (1) Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichti-
übermittelten Informationen sowie über den vorgesehenen gem Grund, insbesondere bei einer Störung oder Gefahr der
Verwendungszweck Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung nationalen Sicherheit, nach Konsultation mit den anderen Ver-
zur Auskunftserteilung besteht nicht, soweit eine Abwägung tragsparteien durch eine an den Verwahrer gerichtete Notifikati-
ergibt, daß das öffentliche Interesse, die Auskunft nicht zu on suspendieren oder kündigen.
erteilen, das Interesse des Betroffenen an der Auskunftsertei-
lung überwiegt. Im übrigen richtet sich das Recht der Betrof- (2) Die Suspendierung oder Kündigung tritt am ersten Tag des
fenen, über die zu seiner Person vorhandenen Daten Aus- Monats nach Eingang der Notifikation bei dem Verwahrer in
kunft zu erhalten, nach dem innerstaatlichen Recht der Ver- Kraft.
tragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Auskunft beantragt
Artikel14
wird.
Verwahrer
7. Soweit das für die übermittelnde Stelle geltende nationale
Recht in bezug auf die übermittelten personenbezogenen Das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland ist
Daten besondere Löschungsfristen vorsieht, weist die über- Verwahrer dieser Vereinbarung.
Geschehen zu Bonn am 29. Mai 1996 in deutscher, kroatischer
und slowenischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen
verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Innenministe-
riums der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt wird.
Für das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland
Kant her
Für das Innenministerium der Republik Kroatien
Jarnjak
Für die Regierung der Republik Österreich
Einern
Für den Schweizerischen Bundesrat
A. Koller
Für die Regierung der Republik Slowenien
Andrej Ster
2660 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 19. November 1996
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-
kanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-
blatt Teil II zu verOffentlichen sind.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) VOlkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-
setzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende
Bekanntmachungen,
b) Zolttarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:
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gene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-
gesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Bundesanzeiger Verlagsgea.m.b.H . . Postfach 13 20 . 53003 Bonn
Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM. Postvertriebsstück, Z 1998, Entgelt bezahlt
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7%.
Berichtigung
der Bekanntmachung
von Änderungen der Klasseneinteilung
der internationalen Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
Vom 11. November 1996
Die Klasseneinteilung der internationalen Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen in der Bekanntmachung ·
vom 18. Mai 1992 (BGBI. II S. 438) ist wie folgt zu berich-
tigen:
In Nummer 4 (Klasse 29) der Änderungen der Klassenein-
teilung ist in der deutschen Übersetzung das Wort
,,Fruchtsaucen" durch das Wort „Fruchtmuse" zu erset-
zen.
Bonn, den 11 . November 1996
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag
Niederleithinger