1182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II
Gesetz
zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990
betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 11. Dezember 1992
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bern am 20. Dezember 1990 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichneten Protokoll betreffend die Änderung des Übereinkommens über
den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (BGBI. 1985 II
S. 130) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen
deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel V für die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-
blatt verkündet.
Bonn, den 11 . Dezember 1992
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Verkehr
Günther Krause
Der Bundesminister des Auswärtigen
Kinkel
Die Bundesministerin der Justiz
S. Le uth eu sse r-Sch narren berge r
1182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II
Gesetz
zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990
betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 11. Dezember 1992
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bern am 20. Dezember 1990 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichneten Protokoll betreffend die Änderung des Übereinkommens über
den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (BGBI. 1985 II
S. 130) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen
deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel V für die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-
blatt verkündet.
Bonn, den 11 . Dezember 1992
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Verkehr
Günther Krause
Der Bundesminister des Auswärtigen
Kinkel
Die Bundesministerin der Justiz
S. Le uth eu sse r-Sch narren berge r
1182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil II
Gesetz
zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990
betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980
über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Vom 11. Dezember 1992
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in Bern am 20. Dezember 1990 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichneten Protokoll betreffend die Änderung des Übereinkommens über
den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (BGBI. 1985 II
S. 130) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen
deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Artikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel V für die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-
blatt verkündet.
Bonn, den 11 . Dezember 1992
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Verkehr
Günther Krause
Der Bundesminister des Auswärtigen
Kinkel
Die Bundesministerin der Justiz
S. Le uth eu sse r-Sch narren berge r