838 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Neunte Verordnung
zur Änderung der Anlagen A und B zum ADA-übereinkommen
(9. ADA-Änderungsverordnung)
Vom 9. August 1990
Auf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. August 1969 zu dem
Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADA - (BGBI. 1969 II S. 1489)
verordnet der Bundesminister für Verkehr:
§ 1
Die in Genf vom 11. bis 15. Mai 1987 und vom 2. bis 6. Mai 1988 beschlosse-
nen Änderungen der Anlagen A und B zum ADA in der Fassung der ADA-
Neufassungsverordnung vom 4. November 1977 (BGBI. 1977 II S. 1190), zuletzt
geändert durch die 8. ADA-Änderungsverordnung vom 16. Februar 1988 (BGBI.
1988 II S. 202), werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden mit einer
deutschen Übersetzung als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht.*)
§2
Der Bundesminister für Verkehr kann den Wortlaut des Europäischen Überein-
kommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADA) in der vom 1. Januar 1990 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt
bekanntmachen.
§3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbin-
dung mit Artikel 5 Satz 2 des in der Eingangsformel genannten Gesetzes auch im
Land Berlin.
§4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die in § 1
genannten Änderungen sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 des ADA-Übereinkommens
für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich am 1. Januar 1990 in Kraft
getreten.
Bonn, den 9. August 1990
Der Bundesminister für Verkehr
Dr. Zimmermann
*) Die Anlage wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnen-
ten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedin-
gungen des Verlags übersandt.
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 839
Bekanntmachung
der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen
der Republik Ungarn
über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
auf den Gebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung
Vom 4. Jull 1990
Die in Budapest am 31. Oktober 1989 geschlossene
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumord-
nung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik
Deutschland und dem Ministerium für Verkehr, Nachrich-
ten und Bauwesen der Republik Ungarn über die wissen-
schaftlich-technische Zusammenarbeit auf den Gebieten
des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung
ist nach ihrem Artikel 8
am 10. Mai 1990
in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 4. Juli 1990
Der Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Im Auftrag
Remling
Vereinbarung
zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen
der Republik Ungarn
über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
auf den Gebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter Bezugnahme auf Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens vom
der Bundesrepublik Deutschland 7. Oktober 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik
und
über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und
das Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen der technologischen Entwicklung -
Republik Ungarn -
haben folgendes vereinbart:
von dem Wunsch geleitet, die wissenschaftlich-technischen
Beziehungen zwischen beiden Seiten zu erleichtern, zu ent- Artikel 1
wickeln und zu vertiefen,
Zweck der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit von Experten,
in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit zur Festigung um - zum beiderseitigen Vorteil und unter Vermeidung von paral-
der beiderseitigen Beziehungen beitragen wird, lelen nationalen Arbeiten - fachliche Probleme zu lösen sowie die
wissenschaftliche Forschung und die technologische Entwicklung
in Anbetracht ihres gemeinsamen Interesses an Fortschritten in auf den in Artikel 5 genannten Gebieten zu fördern.
der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwick-
lung, Artikel 2
im Bewußtsein der Vorteile, die aus einer direkten engen wis- Zur Realisierung der durch diese Vereinbarung angestrebten
senschaftlich-technischen Zusammenarbeit für beide Seiten beiderseitigen Vorteile dienen folgende Maßnahmen:
erwachsen, a) gegenseitiger Informationsaustausch,
840 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
b) Festlegung von Projekten der Zusammenarbeit in der For- - Wohnungs- und Bauwirtschaft
schung auf den Fachgebieten, die im Artikel 5 dieser Verein- - Konventionelles Bauen
barung benannt sind, - Baumaschinen
c) Organisation und Durchführung von gemeinsamen wissen-
schaftlich-technischen Veranstaltungen, b) Raumordnung
d) Austausch von Delegationen, wissenschaftlichem und son- - Instrumente der Raumordnung
stigem Fachpersonal. - Verbesserung der Situation im ländlichen Raum
Beide Seiten werden Kontakte und Zusammenarbeit zwischen - Raumordnung und Umweltschutz
ihren wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsinstitutio- - Raumordnung und Verkehr
nen sowie Wissenschaftlern herstellen, fördern und erleichtern. - Raumordnung und Wirtschaft
Die bereits bestehende Kooperation zwischen der dem Bundes-
minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bun-
c) Städtebau
desrepublik Deutschland nachgeordneten Bundesforschungs-
anstalt für Landeskunde und Raumordnung und dem Ungari- - Städtebau und Wirtschaft
schen Institut für Städtebau und Raumordnung (VATI) wird fortge- - Städtebau und Verkehr
setzt. - Stadtplanung und Umweltschutz, umweltgerechtes Bauen
Artikel 3 - Städtebauliche Dorferneuerung
Ein erstes abgestimmtes Durchführungsprogramm gemein- - Städtebauliche Stadterneuerung.
samer Projekte ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und
tritt gleichzeitig mit ihr in Kraft. Weitere Projekte werden die
Projektkoordinatoren nach dem Muster des ersten Durchfüh-
rungsprogramms vereinbaren. Artikel 6
Die Zusammenarbeit erfolgt nach den Bestimmungen des
Artikel 4 Abkommens vom 7. Oktober 1987 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen
Jede Seite ernennt einen Programmkoordinator, der für die
Volksrepublik über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen
Organisation, Koordination und den Gesamtablauf der Zusam-
Forschung und technologischen Entwicklung, soweit nicht in die-
menarbeit verantwortlich ist. Die Programmkoordinatoren sind
ser Vereinbarung etwas anderes geregelt ist.
berechtigt,
a) gegebenenfalls eine Arbeitsgruppe der jeweiligen Seite zu
benennen,
Artikel 7
b) Projektvereinbarungen zu erarbeiten,
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September
c) Kontakte mit der jeweils anderen Seite zwecks Realisierung 1971 wird diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit den fest-
der Zielsetzungen herzustellen. gelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
Die Programmkoordinatoren stellen das gesamte Programm
sowie die Bewertung der erzielten Ergebnisse und die Einschät-
zung der eventuellen Hindernisse jährlich einmal zusammen.
Artikel 8
Artikel 5 Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide
Bei der Aufnahme der Zusammenarbeit werden die folgenden Seiten einander notifiziert haben, daß die innerstaatlichen Voraus-
Fachgebiete von gemeinsamem Interesse festgesetzt: setzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Sie wird für die Dauer
von fünf Jahren geschlossen. Sie verlängert sich jeweils still-
a) Bauwesen und Bauwirtschaft schweigend um weitere fünf Jahre, sofern sie nicht von einer der
- Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem beiden Seiten spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen
Bausektor in der Republik Ungarn und in Drittländern Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird.
Geschehen zu Budapest am 31. Oktober 1989, in zwei Urschrif-
ten, jede in deutscher und ungarischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
Gerda Hasselfeldt
Für das Ministerium für Verkehr, Nachrichten und Bauwesen
der Republik Ungarn
Andräs Derzsi
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn. den 6. September 1990 841
1. Programm
zur Durchführung gemeinsamer Projekte
in den Bereichen des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung
in den Jahren 1989/90
Anlage gemäß Artikel 3 der Vereinbarung
Lfd. Form und Ziel
Thema Kooperationspartner
Nr. der Zusammenarbeit
1. Sanierung von Altlasten in ehemaligen Indu- auf deutscher Seite: Wissenschaftliches
striegebieten Seminar
Prof. Dr. H. Wollmann
Institut für Stadtforschung und Struktur-
politik,
Lützowstr. 93, Berlin 30
Prof. Dr. E.-U. von Weizsäcker
Institut für Europäische Umweltpolitik,
Bonn
Prof. Dr. K. Ganser
ISA-Emscher-Park GmbH,
Gelsenkirchen
auf ungarischer Seite:
2. Abbau technischer Handelshemmnisse durch auf deutscher Seite: Seminare
geeignete Angleichungsmaßnahmen der tech-
Prof. Dr. A. Planck
nischen Bauvorschriften und technischen
Postfach
Regeln. Auswirkungen der Bauproduktenricht-
Berlin 45
linie der EG auf den Handelsaustausch von
Bauprodukten mit Ungarn. Erarbeitung von Institut für Bautechnik (lfBT)
Vorschlägen. N.N.
Reichpietschufer 72-76
Berlin 30
auf ungarischer Seite:
842 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Bekanntmachung
des deutsch-sowjetischen Abkommens
über eine vertiefte Zusammenarbeit In der Aus- und Weiterbildung
von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft
Vom 16. Jull 1990
Das in Bonn am 13. Juni 1989 unterzeichnete Abkom-
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Union der sozialisti-
schen Sowjetrepubliken über eine vertiefte Zusammen-
arbeit in der Aus- und Weiterbildung von Fach- und
Führungskräften der Wirtschaft ist nach seinem Artikel 11
am 7. März 1990
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 16. Juli 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
~nd d~r Regi~rung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
uber eme vertiefte Zusammenarbeit in der Aus- und Weiterbildung
von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sehen Sowjetrepubliken M. S. Gorbatschow im Oktober 1988 in
und Moskau,
die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken - zur Durchführung des Angebots von Bundeskanzler Dr. Helmut
Kohl, über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich eintausend
im folgenden Vertragsparteien genannt junge Sowjetbürger einzuladen,
auf der Grundlage der bestehenden Abkommen über die wirt- in Würdigung der bereits bestehenden Zusammenarbeit in die-
schaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit, ins- sem Bereich zwischen Regierungsstellen einschließlich der Län-
besondere des Abkommens vom 6. Mai 1978 über die Entwick- der und der Unionsrepubliken, Organisationen und Unternehmen,
lung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit der
Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen angesichts der großen Bedeutung, die der Zusammenarbeit in
Sowjetrepubliken auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie und der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der
des langfristigen Programms vom 1. Juli 1980 über die Haupt- Wirtschaft für die weitere Vertiefung der wirtschaftlichen und
richtungen der Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland anderen Beziehungen zukommt,
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf dem
Gebiet der Wirtschaft und Industrie, unter Bezugnahme auch auf die Erweiterung der Zusammen-
arbeit in den Bereichen von Wissenschaft und Hochschulen -
auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Mai 1973 zwi- · haben folgendes vereinbart:
sehen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über
Artikel
kulturelle Zusammenarbeit,
(1) Die Vertragsparteien organisieren die Zusammenarbeit
in Durchführung und Ergänzung des Ersten Programms der zwischen entsprechenden Unternehmen, Organisationen und
kulturellen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und Bildungseinrichtungen in der Aus- und Weiterbildung von Fach-
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die Jahre 1988 . und Führungskräften der Wirtschaft.
und 1989, (2) Die Vertragsparteien legen während der Geltungsdauer des
Abkommens ihr Hauptaugenmerk auf die Aus- und Weiterbildung
in Ausführung der abgestimmten Ergebnisse des Treffens des von Fach- und Führungskräften der Union der Sozialistischen
Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Helmut Kohl . Sowjetrepubliken.
mit dem Generalsekretär des ZK der KPdSU und Vorsitzenden (3) Die· Zusammenarbeit soll allmählich auch um Aus- und
des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der Sozialisti- Weiterbildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte der
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 843
Wirtschaft von seiten der Bundesrepublik Deutschland erweitert 3. Zusammenarbeit in der Berufsbildung und Berufsbildungs-
werden. forschung,
Artikel 2 4. Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Industrie- und
Die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Handelskammern in der Aus- und Weiterbildung von Fach-
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erfolgt durch: und Führungskräften
1. Seminare, Studienaufenthalte und Praktika in Bildungseinrich- gemäß dem diesem Abkommen als Anlage 1 beigefügten Pro-
tungen, Unternehmen und Organisationen auf seiten der Bun- gramm.
desrepublik Deutschland für Mitarbeiter, die sich mit außen- (2) Während der Geltungsdauer dieses Abkommens können
wirtschaftlicher Tätigkeit befassen, und Führungskräfte der die Anlagen zu diesem Abkommen im gegenseitigen Einverneh-
Wirtschaft; men geändert und fortgeschrieben werden.
2. Studienaufenthalte für Lehrkräfte aus Berufs-, Fach- und Han-
delsschulen an entsprechenden Bildungseinrichtungen. Artikel 7
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Aus-
Artikel 3 und Weiterbildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte im
Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß die im Rah- Rahmen dieses Abkommens wie nachstehend finanziert werden:
men dieses Abkommens aus- beziehungsweise weitergebildeten 1. alle Kosten, die in Deutscher Mark oder einer anderen, frei
Kräfte nach Möglichkeit in gemeinsamen Projekten eingesetzt konvertierbaren Währung anfallen, trägt die Seite der Bundes-
werden sollen. republik Deutschland;
Artikel 4 2. alle Kosten, die in Rubel anfallen, trägt die Seite der Union der
(1) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß für eine Sozialistischen Sowjetrepubliken.
erfolgreiche Zusammenarbeit die Kenntnis der Sprache des Part- (2) Durchführungs- und Finanzierungsbestimmungen im einzel-
ners durch die Personen, die im Rahmen dieses Abkommens nen sind diesem Abkommen als Anlage 2 beigefügt.
aus- und weitergebildet werden, von besonderer Bedeutung ist.
Die Vertragsparteien beabsichtigen, dieser Frage besondere Auf-
Artikel 8
merksamkeit zu widmen.
(2) Die Seite der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß sich die Zahl der
wird für Fach- und Führungskräfte, die im Rahmen dieses Ab- Fach- und Führungskräfte der Union der Sozialistischen Sowjet-
kommens zu langfristigen (mehr als drei Monate) Ausbildungs- republiken, die im Rahmen dieses Abkommens aus- und weiter-
maßnahmen entsandt werden, vorab einen Sprachunterricht gebildet werden sollen, 1989 auf ca. 500 bis 600 Personen
organisieren. Bei kürzeren Aufenthalten werden alle Fach-· und. beläuft, einschließlich derjenigen, die im laufenden Jahr bereits an
Führungskräfte in Gruppen mit Dolmetschern entsandt. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. In
den Jahren 1990 und 1991 soll jeweils annähernd die gleiche
(3) Die Seite der Bundesrepublik Deutschland wird zu einem
Anzahl von Fach- und Führungskräften aus- und weitergebildet
gründlicheren Erlernen der deutschen Sprache durch Fach- und werden.
Führungskräfte der Wirtschaft der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken sowohl in eigenen Bildungseinrichtungen als Artikel 9
auch durch Entsendung von Deutschlektoren an Bildungseinrich- (1) Falls erforderlich, halten die Vertragsparteien Konsulta-
tungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beitragen. tionen über die Durchführung dieses Abkommens sowie über
Möglichkeiten seiner Ergänzung oder weiteren Entwicklung ab.
Artikel 5 (2) Drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer dieses Ab-
Die Vertragsparteien arbeiten im Rahmen der Kommission der kommens nehmen die Vertragsparteien Verhandlungen über die
Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen weitere Zusammenarbeit auf.
Sowjetrepubliken für wirtschaftliche und wissenschaftlich-techni-
sche Zusammenarbeit in einer Fachgruppe für Aus- und Weiter- Artikel 10
bildungsfragen von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September
zusammen, in der die an dieser Zusammenarbeit interessierten
1971 wird dieses Abkommen in Übereinstimmung mit den fest-
und beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen vertreten
gelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
sind.
Artikel 6
Artikel 11
(1) Die Vertragsparteien unterstützen die Durchführung von
(1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die
Maßnahmen der
Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen
1. Aus- und Weiterbildung von Führungskräften der Wirtschaft, innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
2. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der Wirtschaft, (2) Dieses Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 1991.
Geschehen zu Bonn am 13. Juni 1989 in zwei Urschriften, jede
in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut
gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Hans-Dietrich Genscher
Helmut Haussmann
Jürgen W. Möllemann
Für die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Schewardnadse
844 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Anlage 1
Programm
zum Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
über eine vertiefte Zusammenarbeit
In der Aus- und Weiterbildung
von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft
Lfd. Maßnahme Dauer Teilnehmer- Partner beider Zeit-
Nr. zahl Vertragsparteien raum
2 3 4 5 6 7
1. Aus- und Weiterbildung von Führungskräften der Wirtschaft
1. Drei Management- und jeweils jeweils 20 Carl-Duisberg- Akademie für Volkswirtschaft 1989
Marketingseminare ein- vier Wochen Gesellschaft e. V. beim Ministerrat der Union
schließlich jeweils zweier der Sozialistischen Sowjet-
Dolmetscher republiken
2. Ein Managementseminar für zwei Wochen 20 Carl-Duisberg- Akademie für Volkswirtschaft 1989
seitens der Bundesrepublik Gesellschaft e. V. beim Ministerrat der Union
Deutschland entsandte der Sozialistischen Sowjet-
Teilnehmer republiken
3. Zwei Managementseminare jeweils jeweils 24 Carl-Duisberg- Handelshochschule bei der 1989
für Teilnehmer aus verschie- zwei Wochen Gesellschaft e. V. Unionsakademie für
denen Ministerien und Außenhandel
zentralen Dienststellen
einschließlich jeweils vier
Dolmetschern
4. Zwei Management- und jeweils jeweils 20 Carl-Duisberg- Handelshochschule bei der 1989
Marketingseminare für vier Wochen Gesellschaft e. V. Unionsakademie für
Führungskräfte aus Unter- Außenhandel
nehmen einschließlich
jeweils zweier Dolmetscher
5. Seminare und Praktikum ein- vierzehn 60 Carl-Duisberg- Büro für Maschinenbau beim 1989
schließlich Fachsprachkurs Monate Gesellschaft e. V. Ministerrat der Union der bis
für Führungsnachwuchs- Sozialistischen Sowjet- 1990
kräfte republiken
6. Praktika für Absolventen der jeweils bis zu 10 Carl-Duisberg- Unionsakademie für 1990
Unionsakademie für Außen- drei Monate Gesellschaft e. V. Außenhandel und
handel mit Deutschkenntnis- 1991
sen in Unternehmen der
Seite der Bundesrepublik
Deutschland
7. Ein Management- und Mar- zwei bis vier 20 Carl-Duisberg- S. -Ordshonikidse-lnstitut für 1989
ketingseminar für Betriebs- Wochen Gesellschaft e. V. Management, Moskau
leiter und Direktoren
einschließlich zweier
Dolmetscher
8. Ein Fachseminar für Dozen- vier Wochen 20 Carf-Duisberg- G. W. Plechanow-lnstitut für 1989
ten im Managementbereich Gesellschaft e. V. Volkswirtschaft, Moskau,
einschließlich zweier S.-Ordshonikidse-lnstitut für
Dolmetscher Management, Moskau,
Unionsakademie für
Außenhandel
9. Ein Seminar für Hörer und vier Wochen 20 Carl-Duisberg- Managerausbildungszen- 1989
Dozenten einschließlich Gesellschaft e. V. trum beim G. W. Plechanow-
zweier Dolmetscher Institut für Volkswirtschaft,
Moskau
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 845
lfd. Maßnahme Dauer Teilnehmer- Partner beider Zeit-
Nr. zahl Vertragsparteien raum
2 3 4 5 6 7
10. Ein Management- und Mar- eine Woche bis 100 Carl-Duisberg- G. W. Plechanow-lnstitut für 1989
ketingseminar für Studenten Gesellschaft e. V. Volkswirtschaft, Moskau
des G. W. Plechanow-lnsti-
tuts für Volkswirtschaft und
des S.-Ordshonikidse-lnsti-
tuts für Management mit
Dozenten der Seite der
Bundesrepublik Deutschland
in Moskau
11. Fachseminar für Juristen zwei Wochen 12 Carl-Duisberg- Unionsakademie für 1989
einschließlich zweier Gesellschaft e. V. Außenhandel
Dolmetscher
12. Zwei Seminare Markterkun- jeweils jeweils 12 Carl-Duisberg- Handels- und Industrie- 1989
dung einschließlich jeweils zwei Wochen Gesellschaft e. V. kammer der Union der
zweier Dolmetscher Sozialistischen Sowjet-
republiken
13. Zwei Managementseminare jeweils jeweils 20 Otto-Benecke- Handelshochschule der 1989
für Hörer der Handelshoch- vier Wochen Stiftung Unionsakademie für
schule der Unionsakademie Außenhandel
für Außenhandel einschließ-
lieh jeweils zweier
Dolmetscher
14. Ein Informationsaufenthalt vier Wochen 5 Friedrich- Institut für Marxismus- 1989
für Manager Ebert-Stiftung Leninismus
15. Praktika für Führungskräfte bis zu drei bis zu 10 Deutscher Industrie- und Handels- und Industrie- 1989
aus mittleren Betrieben Monaten Handelstag (Wirtschafts- kammer der Union der bis
junioren) Sozialistischen Sowjet- 1990
republiken
16. Drei Managementseminare jeweils jeweils 15 Firma, Personal- und Akademie für Volkswirtschaft 1989
zwei Wochen Managementberatung beim Ministerrat der Union
der Sozialistischen Sowjet-
republiken
17. Entsendung von Dozenten Carl-Duisberg- Unionsakademie 1990
und Referenten der Seite Gesellschaft e. V., für Außenhandel
der Bundesrepublik Otto-Benecke-
Deutschland auf Stiftung
Einladung in die Union
der Sozialistischen Sowjet-
republiken
18. Fachtagung mit Dozenten ein Woche 5 Otto-Benecke- Handelshochschule 1989
der Handelshochschule der Stiftung der Unionsakademie
Unionsakademie für für Außenhandel
Außenhandel zur Erstellung
eines Curriculums für
das Exportmanagement
II. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der Wirtschaft
1. Nach Vorlage einer Otto-Benecke- Büro für Maschinenbau 1989
Feasibility-Studie Stiftung beim Ministerrat der
Schaffung von beiden Union der Sozialistischen
Seiten der Voraussetzungen Sowjetrepubliken
für den Beginn der
Projektarbeit an einem
technischen Modell-
zentrum zur Weiterbildung
von Facharbeitern, Techni-
kern und Ingenieuren und
Ausstellung von Werkzeug-
maschinen
846 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Lfd. Maßnahme Dauer Teilnehmer- Partner beider Zeit-
Nr. zahl Vertragsparteien raum
2 3 4 5 6 7
2. Ein Seminar für vier Wochen 20 Carl-Duisberg- Büro für Maschinenbau 1989
Deutschlehrer Gesellschaft e. V. beim Ministerrat der
Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, Staats-
komitee für Volks-
bildung der Union der
Sozialistischen Sowjet-
republiken
3. Ein Seminar für vier Wochen 20 Carl-Duisberg- Büro für Maschinenbau 1989
Dolmetscher Gesellschaft e. V. beim Ministerrat der
Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken
4. Weiterbildung von Fach- sechs Monate 2 Bundesminister für Handels- und Industrie- 1989
kräften der Landwirtschaft Ernährung, Landwirt- kammer der Union der
in landwirtschaftlichen schaft und Forsten Sozialistischen Sowjet-
Betrieben, der Bundesrepublik republiken
überbetrieblichen Aus- Deutschland
bildungsstätten und in
Lehr- und Versuchs-
anstalten, 1989 zwei
Fachkräfte, 1990 und
1991 jährlich bis zu
1O Fachkräfte
5. Seminar für Führungskräfte zwei Wochen 12 Bundesminister für Handels- und Industrie- 1989
aus dem Bereich der Ernährung, Landwirt- kammer der Union der
Verarbeitung landwirtschaft- schaft und Forsten Sozialistischen Sowjet-
licher Produkte und der der Bundesrepublik republiken
Nahrungsmittelproduktion Deutschland
einschließlich zweier
Dolmetscher
III. Zusammenarbeit in der Berufsausbildung und Berufsbildungsforschung
1. Fachkonferenz über Aus- Ost-Ausschuß der Handels- und Industrie- 10. bis
und Weiterbildung von deutschen Wirtschaft kammer der Union 12.Mai
Fach- und Führungskräften der Sozialistischen Sowjet- 1989
der Wirtschaft in Moskau republiken
mit dem Ziel, Konzepte
und konkrete Möglichkeiten
der weiteren beiderseitigen
Zusammenarbeit zu
erörtern und abzustimmen
2. Durchführung eines Kollo- eine Woche jeweils 15 Bundesminister für Staatskomitee für Okt.
quiums in der Bundes- von jeder Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1989
republik Deutschland zur Seite schaft der Bundes- der Sozialistischen
Erörterung der Systeme und republik Deutschland, Sowjetrepubliken
neuen Anforderungen an die Deutscher Industrie-
berufliche Bildung und und Handelstag
Weiterbildung von
Facharbeitern, Fach-
angestellten und von
schulischem und betrieb-
lichem Ausbildungspersonal
sowie zur Erörterung
weiterer Möglichkeiten
einer weiteren Ver-
tiefung der Zusammenarbeit
und des Austausches
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 847
Lfd. Maßnahme Dauer Teilnehmer- Partner beider Zeit-
Nr. zahl Vertragsparteien raum
2 3 4 5 6 7
3. Durchführung von Experten- jeweils jeweils 15 Bundesminister für Staatskomitee für 1990
Seminaren zur Einführung eine Woche von jeder Bildung und Wissen- Volksbildung der und
neuer Informationstechno- Seite schaft der Bundes- Union der Sozialistischen 1991
logien und ihre Auswirkun- republik Deutschland Sowjetrepubliken
gen auf die berufliche
Aus- und Weiterbildung,
1990 in der Bundes-
republik Deutschland
und 1991 in der
Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken
4. Gegenseitige Besuche von jeweils jeweils 10 Bundesminister für Staatskomitee für 1990
Fachdelegationen zur zwei Wochen Bildung und Wissen- Volksbildung der und
Information über Aus- schaft der Bundes- Union der Sozialistischen 1991
und Weiterbildung im republik Deutschland Sowjetrepubliken,
Bereich des Außenhandels Ministerium für Außen-
(1990 in der Bundes- wirtschaftsbeziehungen der
republik Deutschland Union der Sozialistischen
und 1991 in der Union Sowjetrepubliken
der Sozialistischen Sowjet-
republiken)
5. Jährlicher Austausch von jeweils jeweils 15 Bundesminister für Staatskomitee für 1989
Fachkräften der beruf- drei Wochen Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1990
liehen Bildung zur schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet- 1991
gegenseitigen Information republik Deutschland, republiken
über die Aus- und Weiterbil- Carl-Duisberg-
dung von Arbeitern und Gesellschaft e. V.
Angestellten in unterschied-
liehen Fachbereichen
1989 und 1991 in der
Bundesrepublik Deutsch-
land und 1990 in der
Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken
6. Austausch von Fachkräften drei bis jährlich Bundesminister für Staatskomitee für 1990
der beruflichen Bildung, sechs Monate bis zu 30 Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1991
einzeln oder in Gruppen, schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet-
zur fachlichen Weiter- republik Deutschland, republiken
bildung im jeweils anderen Carl-Duisberg-
land Gesellschaft e. V.
7. Austausch von Ausbildungs- Bundesminister für Staatskomitee für 1989
plänen und -materialien Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1990
für Aus- und Weiterbildungs- schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet- 1991
gänge nach weiterer republik Deutschland republiken
Absprache der Partner
und im Rahmen direkter
Beziehungen zwischen
Organisationen und
Bildungseinrichtungen
beider Länder
8. laufender Austausch von Bundesminister für Staatskomitee für 1989
Informationen über Berufs- Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1990
bildungsforschung, über schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet- 1991
Arbeitspunkte und deren republik Deutschland republiken
Ergebnisse. Der Aus-
tausch erfolgt gemäß
Anlage A hierzu
9. Gemeinsame Bearbeitung Bundesminister für Staatskomitee für 1989
von Forschungsthemen auf Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1990
dem Feld der Berufsbil- schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet- 1991
dungspolitik und -praxis republik Deutschland republiken
durch Wissenschaftler
beider Seiten in Überein-
stimmung mit der geson-
derten Anlage B hierzu
848 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Lfd. Maßnahme Dauer Teilnehmer- Partner beider Zeit-
Nr. zahl Vertragsparteien raum
2 3 4 5 6 7
10. Austausch von Wissen- Bundesminister für Staatskomitee für 1989
schaftlern und Hochschul- Bildung und Wissen- Volksbildung der Union 1990
dozenten, die in der schaft der Bundes- der Sozialistischen Sowjet- 1991
Berufsbildungsforschung republik Deutschland, republiken
tätig sind, zu Studien- Carl-Duisberg-
aufenthalten und Kurzzeit- Gesellschaft e. V.
dozenturen auf gegen-
seitige Einladung
IV. Entwicklung der Zusammenarbeit durch Industrie- und Handelskammern in der Aus- und Weiterbildung
1. Entsendung von Staats- eine Woche 10 bis 15 Deutscher Industrie- Handels- und Industrie- 1989
bürgern der Union der und Handelstag kammer der Union
Sozialistischen Sowjet- der Sozialistischen Sowjet-
republiken zur Information republiken
über das Angebot der
Industrie- und Handels-
kammern der Bundes-
republik Deutschland
in der Außenwirtschafts-
beratung der Unternehmen
2. Entsendung von Staats- eine Woche 1O bis 15 Deutscher Industrie- Handels- und Industrie- 1989
bürgern der Union und Handelstag kammer der Union oder
der Sozialistischen Sowjet- der Sozialistischen Sowjet- 1990
republiken zur Informa- republiken
tion über das System
zur Weiterbildung
erfahrener Arbeiter bis
hin zum Meister der
Industrieproduktion in
Betrieben und die Rolle
der Kammern in diesem
Prozeß
Anlage A (Anlage 1, Ziffer 111.8)
Teilnehmer
Der Austausch von Arbeitsschwerpunkten und Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Berufsbildung erfolgt durch folgende
Wissenschaftler
Professor Dr. Oskar Anweiler M. 1. Machmutow, Doktor der pädagogischen Wis-
Ruhr Universität Bochum senschaften und Direktor des Forschungsinstituts
Arbeitsstelle für vergleichende für Berufsbildung Kasan
Bildungsforschung
Bochum 1
Dr. Valentin Gramlich *) N. P. Netschajew, Stellvertretender Direktor des
Postfach 31 07 48 Forschungsinstituts für Hochschulfragen des
Berlin (West) 31 Staatskomitees für Volksbildung der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken
N. A. Roslik, Leiter des Unionsforschungsinstituts
für Berufsbildung
") Diese Person mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) nimmt in Übereinstimmung mit Teil II Bund Anlage IV Nr. 1 und 2d des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971
teil.
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 849
Anlage B (Anlage 1, Ziffer 111.9)
Thema Teilnehmer
1. Erarbeitung eines Glossars Professor Dr. Oskar Anweiler A. P. Beljajewa, Korrespondierendes Mitglied der
(deutsch-russisch, russisch- Ruhr-Universität Bochum Akademie der pädagogischen Wissenschaften der
deutsch) und Behandlung metho- Arbeitsstelle für vergleichende Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und
discher Fragen vergleichender Bildungsforschung Stellvertretender Direktor des Unionsforschungs-
Berufsbildungsforschung Bochum 1 instituts für Hochschulfragen
Dr. Friedrich Kuebart N. P. Netschajew, Doktor der psychologischen
Ruhr-Universität Bochum Wissenschaften und Stellvertretender Direktor des
Arbeitsstelle für vergleichende Forschungsinstituts für Hochschulfragen
Bildungsforschung
Bochum 1
2. Auswirkung der neuen Technolo- Dr. Dieter Buschhaus*) L. G. Semuschina, Referatsleiterin im Forschungs-
gien auf die berufliche Aus- und Postfach 31 01 47 institut für Hochschulfragen
Fortbildung (Grundsatzanalyse) Berlin (West) 31
Oberschulrat Klaus-Peter Carstensen, W. W. Schapkin, Direktor des Unionsforschungs-
Behörde für Schule, Jugend und instituts für Berufsbildung
Berufsbildung Hamburg
Hamburg76
Hamburger Str. 31
Dr. Richard Koch*) N. G. Jaroschenko, leitender wissenschaftlicher
Postfach 31 03 28 Assistent am Forschungsinstitut für Hochschul-
Berlin (West) 31 fragen
Professor Dr. Felix Rauner
Institut für Technik und Bildung
Universität Bremen
Postfach 33 04 40
Bremen
3. Erstellung von Ausbildungspro- Oberschulrat Klaus-Peter Carstensen, L. D. Fedotowa, Stellvertretende Direktorin des
grammen und Entwicklung von Behörde für Schule, Jugend und wissenschaftlich-methodischen Unionszentrums
Ausbildungsmitteln für Metall- und Berufsbildung Hamburg für Berufsbildung
Elektrotechnik/Elektronik Hamburger Str. 31
Hamburg76
Fritz Gutschmidt*)
Postfach 31 05 69
Berlin (West) 31
Dieter Krischok *)
Postfach 31 05 08
Berlin (West) 31
Studiendirektor Harry Schmidt
Berufsbildende Schulen II in
Braunschweig
Salzdahlumerstraße 85
Braunschweig
4. Neue Formen und Methoden in Johannes Koch W. N. Kowyrtschow, leitender wissenschaftlicher
der betrieblichen Ausbildung Büro Koch und Schneider Assistent am Unionsforschungsinstitut für Berufs-
An der Schölke 5 bildung
Salzgitter 1
Dietrich Weissker *) N. P. Netschajew, Stellvertretender Direktor des
Postfach 31 12 80 Forschungsinstituts für Hochschulfragen
Berlin (West) 31
5. Aus- und Weiterbildung von Dr. Jürgen Justin A. A. Werbizki, leitender wissenschaftlicher Assi-
betrieblichen Ausbildern und Leh- Institut für Erziehungswissenschaft stent am Forschungsinstitut für Hochschulfragen
rern an beruflichen Schulen Rheinisch Westfälische Technische
Hochschule
Aachen
Reinhard Selka *) W. N. Maximowa, Lehrstuhlinhaberin am Unionsin-
Postfach 31 12 23 stitut für Weiterbildung von Lehrkräften der Berufs-
Berlin (West) 31 bildung
*) Diese Person mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) nimmt in Übereinstimmung mit Teil II Bund Anlage IV Nr. 1 und 2d des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971
teil.
850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Anlage 2
Durchführungs- und Finanzierungsbestimmungen
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Union der Sozlallstlschen Sowjetrepubliken
über eine vertiefte Zusammenarbeit In der Aus- und Welterblldung
von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft
Organisationen, die Programme im Rahmen der Aus- und d) Der entsendende Partner stattet die Teilnehmer an Maß-
Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft nahmen bis zu drei Monaten mit einem angemessenen
durchführen, treffen alle hierzu notwendigen Regelungen mit Taschengeld aus.
ihren jeweiligen Partnern.
6. Bei Langzeitmaßnahmen auf der Seite der Bundesrepublik
Deutschland von mehr als drei Monaten und insbesondere
Hierbei gehen sie von folgenden Grundsätzen aus:
bei Individualmaßnahmen zahlt der programmdurchführende
1. Die Partner legen die jeweiligen Maßnahmen nach Möglich- Partner ein Stipendium, das sich ungeachtet der akademi-
keit zu Beginn des Kalenderjahres nach Inhalt, Dauer, Zeit schen Qualifikation und beruflichen Stellung der Teilnehmer
und Ort fest. Sie beachten hierbei eine Vorbereitungszeit für auf DM 1 800,- (in Worten: eintausendachthundert Deutsche
die verabredeten Maßnahmen von mindestens drei Monaten. Mark) monatlich beläuft. Aus diesem Stipendium müssen alle
Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Falls der programm-
2. Die jeweiligen Partner werden nach Möglichkeit, vor allem durchführende Partner Unterkunft und Verpflegung stellt,
aber bei Langzeitprogrammen von drei Monaten und länge- vermindert sich das Stipendium, beträgt aber mindestens
rer Dauer an der Auswahl von Bewerbern beteiligt. DM 1 000,- (in Worten: eintausend Deutsche Mark).
3. Die Vorlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach dem bei 7. Der programmdurchführende Partner zahlt programmbe-
den Partnern üblichen Verfahren. Die Bewerber äußern in zogene Ausbildungskosten.
ihren Bewerbungsunterlagen ihre Weiterbildungswünsche, 8. Der programmdurchführende Partner übernimmt die Kosten
die soweit wie möglich bei der Durchführung der Programme für einen ein- bis zweimonatigen Einführungs- und Sprach-
berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sollen kurs, der einem drei- und mehrmonatigen Programm voraus-
spätestens zehn Wochen vor Beginn der Maßnahme dem gehen kann. Während des Aufenthalts an einem Sprach-
programmdurchführenden Partner vorliegen. Der programm- institut gewährt der programmdurchführende Partner den
durchführende Partner bestätigt dem entsendenden Partner Teilnehmern kostenlose Unterkunft und Frühstück und zahlt
die Aufnahme des Bewerbers spätestens vier Wochen vor ihnen monatlich einen Betrag von DM 950,- (in Worten:
Beginn der Maßnahme. neunhundertfünfzig Deutsche Mark) einschließlich eines Ver-
pflegungszuschlags.
4. Der jeweils programmdurchführende Partner legt spätestens
zwei Wochen vor Beginn einer Maßnahme sein Programm 9. Der programmdurchführende Partner übernimmt die Kosten
vor. Innerhalb einer Woche nach Eingang dieses Programms für die Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Es
wird es durch den entsendenden Partner bestätigt. Späte- gelten die jeweils üblichen Versicherungsbedingungen.
stens eine Woche vor Beginn der Maßnahme teilt der entsen- 10. Der programmdurchführende Partner übernimmt die Ab-
dende Partner dem programmdurchführenden Partner die holung von Gruppen am Ankunftsort und die Verabschiedung
Ankunftszeit der Teilnehmer mit. am Abreiseort. Bei Einzelreisenden stellt der programm-
durchführende Partner die Weiterreise vom Ankunftsort bis
5. Die Partner übernehmen folgende Verpflichtungen:
zum ersten Programmort sicher.
a) Der entsendende Partner trägt die Reisekosten seiner _
11 Dozenten, die seitens der Bundesrepublik Deutschland zu
Bewerber bis Frankfurt am Main (Flugzeug) oder bis Köln ·
Vorlesungen oder Veranstaltungen von Seminaren in die
(Zug) beziehungsweise bis Moskau oder Leningrad und
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken entsandt
für die Rückreise ab den genannten Städten.
werden, gewährt der aufnehmende Partner kostenlose
b) Der programmdurchführende Partner übernimmt die pro- Unterkunft und medizinische Betreuung bei Erkra,,kung und
grammbedingten Reisekosten für Reisen der Teilnehmer Unfällen und zahlt ein Honorar von mindestens 200,- bis
innerhalb des jeweiligen Landes vom Ankunftsort bis zum 300,- Rubel (in Worten: zweihundert bis dreihundert Rubel)
Abreiseort. im Monat, sofern nicht andere Bedingungen in der Einladung
vereinbart sind.
c) Der programmdurchführende Partner übernimmt bei
Kurzzeitmaßnahmen bis zu drei Monaten für Gruppen die 12. Die Partner sind den Teilnehmern bei der Erlangung der
Kosten für Unterbringung und Verpflegung. erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis behilflich.
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. September 1990 851
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Vom 3. August 1990
1.
Das Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Voll-
streckung ausländischer Schiedssprüche (BGBI. 1961 II S. 121; 1987 II
S. 389) ist nach seinem Artikel XII Abs. 2 für
Argentinien am 12.Juni 1989
Lesotho am 11. September 1989
in Kraft getreten.
Argen t i n i e n hat bei Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde folgende
Erklärung abgegeben:
(Übersetzung)
(Traduction) (Original: espagnol) (Übersetzung) (Original: Spanisch)
La Republique argentine appliquera la Die Argentinische Republik wird das
Convention, sur la base de la reciprocite, a Übereinkommen auf der Grundlage der Ge-
la reconnaissance et a I'execution des genseitigkeit nur auf die Anerkennung und
seules sentences arbitrales rendues sur le Vollstreckung solcher Schiedssprüche an-
territoire d'un autre Etat contractant. En wenden, die in dem Hoheitsgebiet eines
outre, eile appliquera la Convention unique- anderen Vertragsstaats ergangen sind.
ment aux differends issus de rapports de Darüber hinaus wird sie das Übereinkom-
droit, contractuels ou non contractuels, qui men nur auf Streitigkeiten aus solchen
sont consideres comme commerciaux par Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher
sa loi nationale. oder nichtvertraglicher Art, anwenden, die
nach ihrem innerstaatlichen Recht als Han-
delssachen angesehen werden.
La presente Convention sera interpretee Dieses Übereinkommen wird nach den
conformement aux principes et dispositions geltenden Grundsätzen und Bestimmungen
de la Constitution nationale en vigueur ou a der Verfassung oder nach denjenigen aus-
ceux qui resulteraient de reformes aux- gelegt, die sich möglicherweise aus Ände-
quelles il serait procede en vertu de ladite rungen aufgrund der Verfassung ergeben.
constitution.
II.
Unter Bezugnahme auf die in Abschnitt I wiedergegebene Erklärung Argen-
tiniens hat die Bundesrepublik Deutsch land am 21. Dezember 1989
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen folgenden Einspruch notifiziert:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, daß der als
Vorbehalt zu qualifizierende Absatz 2 der Erklärung der Argentini-
schen Republik sowohl zu Artikel I Absatz 3 des Übereinkommens
in Widerspruch steht als auch wegen Unbestimmtheit unzulässig
ist, und erhebt daher Einspruch gegen diesen Vorbehalt.
Dieser Einspruch soll das Inkrafttreten des Übereinkommens
zwischen der Argentinischen Republik und der Bundesrepublik
Deutschland im übrigen nicht verhindern."
III.
Unter Bezugnahme auf seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am
26. Juni 1959 abgegebenen Erklärungen (vgl. die Bekanntmachung vom
23. März 1962/BGBI. II S. 102) hat F ran k r e i c h dem Generalsekretär der
Vereinten Nationen am 27. November 1989 die Rücknahme folgender
Erklärung notifiziert:
(Übersetzung)
«La France declare qu'elle appliquera la ,,Frankreich erklärt, daß es das Überein-
convention uniquement aux differends issus kommen nur auf Streitigkeiten aus solchen
852 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0
Telefax: (0228) 38208-36
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 2,56 DM zuzügHch Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes·
gesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM
Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.
Preis des Anlagebandes: 61,28 DM (58,88 DM zuzüglich 2,40 DM Versandkosten),
bei Lieferung gegen Vorausrechnung 62,28 DM. Bundesanzeiger Vertagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz Postvertrlebutück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt
beträgt 7%.
de rapports de droit, contractuels ou non Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher
contractuels, qui sont consideres comme oder nichtvertraglicher Art, anwenden wird,
commerciaux par sa loi nationale.» die nach französischem Recht als Handels-
sachen angesehen werden."
Die Rücknahme ist am 27. November 1989, dem Tage ihrer Notifikation,
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom
23. März 1962 (BGBI. II S. 102) und vom 5. Juli 1989 (BGBI. II S. 639).
Bonn, den 3. August 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt