104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Österreichische Botschaft
ZI. 112.05/293-A/87
Verbalnote
Die österreichische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang seiner
Verbalnote vom 9. Dezember 1987 - 510.511.13/3 OST - zu bestätigen, deren Text wie
folgt lautet:
(Es folgt der Wortlaut der einleitenden Note.)
Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Österreichische
Bundesregierung damit einverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den
Austausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und dieser Antwortnote eine Vereinba-
rung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 in der
Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 19n bildet, die am 1. März 1988 in Kraft
tritt und gleichzeitig mit der Vereinbarung vom 12. Juni 1974 außer Kraft tritt.
Die österreichische Botschaft benützt gerne auch diesen Anlaß, dem Auswärtigen Amt
den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Bonn, den 9. Dezember 1987
L. s.
An das
Auswärtige Amt
Bekanntmachun~
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung
bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxlnwaffen
sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Vom 8. Januar 1988
Be I i z e hat dem Verwahrer in London am 20. Oktober 1986 notifiziert, daß es
sich an das Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwick-
lung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von
Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBI. 1983 II S. 132)
gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit
durch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
25. September 1987 (BGBI. II S. 619).
Bonn, den 8. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 105
Bekanntmachung
zu dem Übereinkommen über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation,
der nationalen Vertreter und des Internationalen Personals
Vom 8. Januar 1988
Das Übereinkommen vom 20. September 1951 über
den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der
nationalen Vertreter und des internationalen Personals
(BGBI. 1958 II S. 117) ist nach seinem Artikel 26 Abs. 2 für
Spanien am 10. August 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. August 1958 (BGBI. II S. 350).
Bonn, den 8. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Bekanntmachung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens des Abkommens zwischen der Regierung
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags der Bundesrepublik Deutschland
über die Rechtsstellung ihrer Truppen und der Regierung der Republik Senegal
(NATO-Truppenstatut) über Flnanzlelle Zusammenarbeit
Vom 8. Januar 1988 Vom 13. Januar 1988
Das Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Par- In Dakar ist am 25. November 1987 ein Abkommen
teien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
ihrer Truppen (BGBI. 1961 II S. 1183, 1190) ist nach sei- und der Regierung der Republik Senegal über Finanzielle
nem Artikel XVIII Abs. 3 für Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Das Abkommen
Spanien am 9. September 1987 ist nach seinem Artikel 7
in Kraft getreten. am 25. November 1987
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bekanntmachung vom 16. Juni 1963 (BGBI. II S. 745).
Bonn, den 8. Januar 1988 Bonn, den 13. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister
Im Auftrag für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Dr. Eitel Im Auftrag
Zahn
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 105
Bekanntmachung
zu dem Übereinkommen über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation,
der nationalen Vertreter und des Internationalen Personals
Vom 8. Januar 1988
Das Übereinkommen vom 20. September 1951 über
den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der
nationalen Vertreter und des internationalen Personals
(BGBI. 1958 II S. 117) ist nach seinem Artikel 26 Abs. 2 für
Spanien am 10. August 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. August 1958 (BGBI. II S. 350).
Bonn, den 8. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Bekanntmachung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens des Abkommens zwischen der Regierung
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags der Bundesrepublik Deutschland
über die Rechtsstellung ihrer Truppen und der Regierung der Republik Senegal
(NATO-Truppenstatut) über Flnanzlelle Zusammenarbeit
Vom 8. Januar 1988 Vom 13. Januar 1988
Das Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Par- In Dakar ist am 25. November 1987 ein Abkommen
teien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
ihrer Truppen (BGBI. 1961 II S. 1183, 1190) ist nach sei- und der Regierung der Republik Senegal über Finanzielle
nem Artikel XVIII Abs. 3 für Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Das Abkommen
Spanien am 9. September 1987 ist nach seinem Artikel 7
in Kraft getreten. am 25. November 1987
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bekanntmachung vom 16. Juni 1963 (BGBI. II S. 745).
Bonn, den 8. Januar 1988 Bonn, den 13. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister
Im Auftrag für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Dr. Eitel Im Auftrag
Zahn
106 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Senegal
über Finanzielle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland (4) Die in Absatz 3 genannten Vorhaben können im Einver-
nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
und
land und der Republik Senegal durch andere Vorhaben ersetzt
die Regierung der Republik Senegal - werden.
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik gemäß Absatz 1 werden in Darlehen umgewandelt, wenn sie nicht
Senegal, für solche Maßnahmen verwendet werden.
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch Artikel 2
partnerschaftliche finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu
vertiefen, Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Gesamtbetrags, die
Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird sowie das
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-
die Grundlage dieses Abkommen_s ist, ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Darlehen und
Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-
der Republik Senegal beizutragen - liegen.
Artikel 3
sind wie folgt übereingekommen:
Die Regierung der Republik Senegal stellt die Kreditanstalt für
Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen
Artikel 1
Abgaben, die im Zusammenhang mit Abschluß und Durchführung
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik Senegal
es der Regierung der Republik Senegal, von der Kreditanstalt für erhoben werden, frei.
Wiederaufbau, Frankfurt (Main), für die in Absatz 3 genannten Artikel 4
Vorhaben, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit fest-
gestellt worden ist, Darlehen aufzunehmen und zur Vorbereitung Die Regierung der Republik Senegal überläßt bei den sich aus
sowie für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und der Darlehensgewährung und der Gewährung der Finanzierungs-
Betreuung der Vorhaben erforderlichenfalls Finanzierungsbei- beiträge ergebenden Transporten von Personen und Gütern im
träge bis zu einem Gesamtbetrag von 56 500 000,- DM (in Wor- See- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie
ten: sechsundfünfzig Millionen fünfhunderttausend Deutsche Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche
Mark) zu erhalten. die Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz im deutschen
Geltungsbereich dieses Abkommens ausschließen oder erschwe-
(2) Zur Finanzierung der in Absatz 3 genannten Vorhaben ren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser
werden außerdem 26 100 000,- DM (in Worten: sechsundzwan- Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.
zig Millionen einhunderttausend Deutsche Mark) verwendet, die
bereits mit dem Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit
vom 27. November 1985 zugesagt wurden, für die dort genannten Artikel 5
Vorhaben aber nicht in Anspruch genommen worden sind. Damit Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-
beläuft sich der Gesamtbetrag der verfügbaren Finanzierungs- ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung
mittel auf 82 600 000,- DM (in Worten: zweiundachtzig Millionen und der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Liefe-
sechshunderttausend Deutsche Mark). rungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des
(3) Die Darlehen und Finanzierungsbeiträge sind für die folgen- Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.
den Vorhaben bestimmt:
Artikel 6
a) Sozialsiedlung Kaolack
Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich
b) Instandsetzung Bewässerung Boundoum
des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,
c) Industriepark Dakar III sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber der Regierung der Republik Senegal innerhalb von
d) Elektrifizierung unteres Senegaltal
drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegen-
e) Bewässerung Nianga II teilige Erklärung abgibt.
f) Studien- und Expertenfonds III Artikel 7
g) Wasserversorgung an 4 Flußzentren Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Dakar am 25. November 1987 in zwei Urschrif-
ten, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Wöckel
Für die Regierung der Republik Senegal
Koussa Toure
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 107
Bekanntmachung
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über finanzielle Zusammenarbeit
Vom 15. Januar 1988
In Kingston ist am 23. Dezember 1987 ein Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika über Finanzielle Zusam-
menarbeit unterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach
seinem Artikel 7
am 23. Dezember 1987
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 15. Januar 1988
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Im Auftrag
Zahn
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über Finanzielle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bau, Frankfurt am Main, zur Finanzierung der Devisenkosten für
den Bezug von Waren und Leistungen zur Deckung des laufen-
und
den notwendigen zivilen Bedarfs und der im Zusammenhang mit
die Regierung von Jamaika, der finanzierten Wareneinfuhr anfallenden Devisen- und Inlands-
kosten für Transport, Versicherung und Montage ein Darlehen bis
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu 15 000 000,00 DM (in Worten: fünfzehn Millionen Deutsche
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika, Mark) zu erhalten. Es muß sich hierbei um Lieferungen und
Leistungen gemäß der diesem Abkommen als Anlage beigefügten
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch Liste handeln, für die die Lieferverträge bzw. Leistungsverträge
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu nach dem 1. Juni 1987 abgeschlossen worden sind.
vertiefen,
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen Artikel 2
die Grundlage dieses Abkommens ist,
Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das
Jamaika beizutragen, Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darlehens
unter Bezugnahme auf Ziffer 1 .2.1 der Crgebnisniederschrift zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik
der vierten Regierungsverhandlungen über Finanzielle und Tech- Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.
nische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Jamaika vom 11. Juni 1987,
Artikel 3
sind wie folgt übereingekommen: Die Regierung von Jamaika stellt die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Ab-
Artikel 1
gaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß und der
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in Jamaika
der Regierung von Jamaika, von der Kreditanstalt für Wiederauf- erhoben werden.
------------
108 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Artikel 4 ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen
Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.
Die Regierung von Jamaika überläßt bei den sich aus der
Darlehensgewährung ergebenden Transporten von Personen
und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und
Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Artikel 6
Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunternehmen Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die
mit Sitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens aus- Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
schließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Regierung von JalT'aika innerhalb von drei Monaten nach Inkraft-
Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh- treten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
migungen.
Artikel 5
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde- Artikel 7
ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Kingston am 23. Dezember 1987 in zwei
Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Rolf Enders
Für die Regierung von Jamaika
Edward Seaga
Anlage
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über finanzielle Zusammenarbeit
1. Liste der Waren und Leistungen, die gemäß Artikel 1 des Regierungsabkommens vom
23. Dezember 1987 aus dem Darlehen finanziert werden können:
a) Industrielle Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate,
b) industrielle Ausrüstungen sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte,
c) Ersatz- und Zubehörteile aller Art,
d) Erzeugnisse der chemischen Industrie, einschließlich Düngemittel, Pflanzenschutz-
und Schädlingsbekämpfungsmittel,
e) sonstige gewerbliche Erzeugnisse, die für die Entwicklung von Jamaika von Bedeu-
tung sind,
f) Beratungsleistungen, Patente und Lizenzgebühren.
2. Die vorgenannten Waren und Leistungen sind zur Förderung sowohl traditioneller als
auch nichttraditioneller Bereiche der gewerblich-industriellen Wirtschaft und der Land-
wirtschaft bestimmt. Einfuhrgüter, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur
finanziert werden, wenn die vorherige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland dafür vorliegt.
3. Die Einfuhr von Luxusgütern und von Verbrauchsgütern für den privaten Bedarf sowie
von Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der Finanzierung
aus dem Darlehen ausgeschlossen.
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 109
Bekanntmachun~
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Beseitigung Jeder Form von Diskriminierung der Frau
Vom 15. Januar 1988
Das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (BGBI. 1985 II S. 647) ist nach seinem Artikel 27 Abs. 2
für folgenden weiteren Staat in Kraft getreten:
Vereinigtes Königreich am 7. Mai 1986
(für das Vereinigte Königreich, die Insel Man, die Briti-
schen Jungferninseln, die Falklandinseln, Südgeorgien
und die Südlichen Sandwichinseln sowie die Turks- und
Caicosinseln).
Das V e r e i n i g t e K ö n i g r e i c h hat bei Hinterlegung seiner Ratifikations-
urkunde die folgenden Erklärungen abgegeben und die nachstehenden Vorbe-
halte gemacht:
(Übersetzung)
"A. On behalf of the United Kingdom of ,,A. Für das Vereinigte Königreich Groß-
Great Brltain and Northem lreland: britannien und Nordirland:
(a) The United Kingdom understands the a) Das Vereinigte Königreich sieht als
main purpose of the Convention, in the light Hauptzweck des Übereinkommens auf-
of the definition contained in Article 1, to be grund der in Artikel 1 enthaltenen Begriffs-
the reduction, in accordance with its terms, bestimmung den Abbau der Diskriminierung
of discrimination against women, and does der Frau im Einklang mit den Bestimmun-
not thererfore regard the Convention as im- gen des Übereinkommens und betrachtet
posing any requirement to repeal or modify deshalb das übereinkommen nicht so, als
any existing laws, regulations, customs or verlange es die Aufhebung oder Änderung
practices which provide for women to be bestehender Gesetze, Verordnungen,
treated more favourably than men, whether Gepflogenheiten oder Praktiken, die vorse-
temporartly or in the langer term; the United hen, daß die Frau entweder kurz- oder län-
Kingdom's undertakings under Article 4, pa- gerfristig günstiger behandelt wird als der
ragraph 1, and other provisiom, of the Con- Mann; die Verpflichtungen des Vereinigten
vention are to be construed accordingly. Königreichs nach Artikel 4 Absatz 1 und
anderen Bestimmungen des Übereinkom-
mens sind entsprechend auszulegen.
(b) The United Kingdom reserves the right b) Das Vereinigte Königreich behält sich
to regard the provisions of the Sex Discrimi- das Recht vor, die Bestimmungen des
nation Act 1975, the Employment Protection Gesetzes von 1975 über die Diskriminie-
(Consolidation) Act 1978, the Employment rung aufgrund des Geschlechts (Sex Oiscri-
Act 1980, the Sex Discrimination (Northern mination Act 1975), des Arbeitsschutz(kon-
lreland) Order 1976, the lndustrial Relations solidierungs )gesetzes von 1978 (Employ-
(No. 2) (Northern lreland) Order 1976, the ment Protection (Consolidation) Act 1978),
lndustrial Relations (Northern lreland) Or- des Beschäftigungsgesetzes von 1980
der 1982, the Equal Pay Act 1970 (as (Employment Act 1980), der Verordnung
amended) and the Equal Pay Act (Northern von 1976 über die Diskriminierung aufgrund
lreland) 1970 (as amended), including the des Geschlechts ~Nordirland) (Sex Discrimi-
exceptions and exemotions contained in nation (Northem lreland) Order 1976), der
any of these Acts and Orders, as constitut- Verordnung (Nr. 2) von 1976 über Arbeit-
ing appropriate measures for the practical geber-/Arbeitnehmerbeziehungen (Nordir-
realisation of the objectives of the Conven- land) (lndustrial Relations (No. 2) (Northem
tion in the social and economic circumstan- lreland) Order 1976), der Verordnung von
ces of the United Kingdom, and to continue 1982 über Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbezie-
to apply these provisions accordingly; this hungen (Nordirland) (lndustrial Relations
reservation will apply equally to any future (Northern lreland) Order 1982), des Geset-
legislation which may modify or replace the zes von 1970 über gleichen Lohn (in seiner
above Acts and Orders on the understand- geänderten Fassung) (Equal Pay Act 1970
ing that the terms of such legislation will be (as amended)) und des Gesetzes von 1970
110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
compatible with the United Kingdoms's obli- über gleichen Lohn (Nordirland) (in seiner
gations under the Convention. geänderten Fassung) (Equal Pay Act
(Northern lreland) 1970 (as amended)), ein-
schließlich der in diesen Gesetzen und Ver-
ordnungen enthaltenen Ausnahmen und
Befreiungen, so zu betrachten, als stellten
sie geeignete Maßnahmen zur praktischen
Verwirklichung der Ziele des Übereinkom-
mens unter den snzialen und wirtschaftli-
chen Gegebenheiten des Vereinigten Kö-
nigreichs dar, und diese Bestimmmungen
entsprechend weiter anzuwenden; dieser
Vorbehalt gilt auch für künftige Rechtsvor-
schriften zur Änderung oder Ablösung der
obigen Gesetze und Verordnungen unter
der Voraussetzung, daß die Bestimmungen
solcher Rechtsvorschriften mit den Ver-
pflichtungen des Vereinigten Königreichs
aufgrund des Übereinkommens vereinbar
sind.
(c) In the light of the definition contained in c) Angesichts der in Artikel 1 enthaltenen
Article 1, the United Kingdom's ratification is Begriffsbestimmung erfolgt die Ratifikation
subject to the understanding that none of its durch das Vereinigte Königreich unter der
obligations under the Convention shall be Voraussetzung, daß seine Verpflichtungen
treated as extending to the succession to, or aufgrund des Übereinkommens nicht so
possession and enjoyment of, the Throne, behandelt werden, als erstreckten sie sich
the peerage, titles of honour, social prece- auf die Nachfolge in bezug auf den Thron,
dence or armorial bearings, or as extending den Adelsstand, Ehrentitel, gesellschaftli-
to the affairs of religious denominations or che Rangfolge oder Wappen bzw. auf den
orders or to the admission into or service in Besitz und die Inanspruchnahme dieser
the Armed Forces of the Crown. Rechtsgüter oder als erstreckten sie sich
auf Angelegenheiten religiöser Bekennt-
nisse oder Orden oder auf die Aufnahme in
die Streitkräfte der Krone oder den Dienst in
diesen Streitkräften.
(d) The United Kingdom reserves the right d) Das Vereinigte Königreich behält sich
to continue to apply such immigration legis- das Recht vor, die von ihm von Zeit zu Zeit
lation governing entry into, stay in, and de- als notwendig erachteten Einwanderungs-
parture from, the United Kingdom as it may vorschriften betreffend die Einreise in das
deem necessary from time to time and, Vereinigte Königreich, den Aufenthalt im
accordingly, its acceptance of Article 15 (4) Vereinigten Königreich und die Ausreise
and of the other provisions of the Conven- aus dem Vereinigten Königreich weiterhin
tion is subject to the provisions of any such anzuwenden; die Annahme des Artikels 15
legislation as regards persons not at the Absatz 4 und der anderen Bestimmungen
time having the right under the law of the des Übereinkommens durch das Vereinigte
United Kingdom to enter and remain in the Königreich erfolgt daher nach Maßgabe sol-
United Kingdom. cher Vorschriften in bezug auf Personen,
die nach dem Recht des Vereinigten König-
reichs zu der betreffenden Zeit nicht das
Recht haben, in das Vereinigte Königreich
einzureisen und dort zu bleiben.
Article 1 Artikel 1
With reference to the provisions of the Unter Bezugnahme auf das Gesetz von
Sex Discrimination Act 1975 and other ap- 1975 über die Diskriminierung aufgrund des
plicable legislation, the United Kingdom's Geschlechts (Sex Discrimination Act 1975)
acceptance of Article 1 is subject to the und andere anwendbare Rechtsvorschriften
reservation that the phrase "irrespective of erfolgt die Annahme des Artikels 1 durch
their marital status" shall not be taken to das Vereinigte Königreich unter der Voraus-
render discriminatory any difference of setzung, daß der Satzteil "ungeachtet ihres
treatment accorded to single persons as Familienstands" nicht so ausgelegt wird, als
against married persons, so long as there is stelle eine unterschiedliche Behandlung
equality of treatment as between married Nichtverheirateter gegenüber Verheirateten
men and married women and as between eine Diskriminierung dar, solange im Ver-
single men and single women. hältnis zwischen verheirateten Männern
und verheirateten Frauen sowie zwischen
unverheirateten Männern und unverheirate-
ten Frauen Gleichbehandlung erfolgt.
Article 2 Artikel 2
In the light of the substantial progress Angesichts des beträchtlichen Fort-
already achieved in the United Kingdom in schritts, der bei der Förderung der fort-
----------------------- .. --
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 111
promoting the progressive elimination of schreitenden Beseitigung der Diskriminie-
discrimination against women, the United rung der Frau im Vereinigten Königreich
Kingdom reserves the right, without pre- bereits erzielt worden ist, behält sich das
judice to the other reservations made by the Vereinigte Königreich das Recht vor, unbe-
United Kingdom, to give effect to para- schadet der anderen vom Vereinigten
graphs (f) and (g) by keeping under review. Königreich angebrachten Vorbehalte Artikel
such of its laws and regulations as may still 2 Buchstaben f und g Wirksamkeit zu verlei-
embody significant differences in treatment hen, indem es diejenigen seiner Gesetze
between men and women with a view to und sonstigen Vorschriften, in denen noch
making changes to those laws and regula- ein erheblicher Unterschied in der Behand-
tions when to do so would be compatible lung von Mann und Frau gemacht wird,
with essential and overriding considerations ständig überprüft mit dem Ziel, diese
of economic policy. In relation to forms of Gesetze und sonstigen Vorschriften zu
discrimination more precisely prohibited by ändern, wenn dies mit wesentlichen und
other provisions of the Convention, the obl i- grundlegenden Gesichtspunkten der Wirt-
gations under this Article must (in the case schaftspolitik vereinbar ist. Hinsichtlich der
of the United Kingdom) be read in conjunc- Formen von Diskriminierung, die durch
tion with the other reservations and declara- andere Bestimmungen des Übereinkom-
tions made in respect of those provisions mens ausdrücklicher verboten sind, müs-
including the declarations and reservations sen die Verpflichtungen nach diesem Artikel
of the United Kingdom contained in para- (im Fall des Vereinigten Königreichs) im
graphs (a) - (d) above. Zusammenhang mit den anderen Vorbehal-
ten und Eri<lärungen zu jenen Bestimmun-
gen gesehen werden, einschließlich der
Eri<lärungen und Vorbehalte des Vereinig-
ten Königreichs unter den Buchstaben a bis
d dieses Abschnitts.
With regard to paragraphs (f) and (g) of Zu Artikel 2 Buchstaben f und g behält
this Article the United Kingdom reserves the sich das Vereinigte Königreich das Recht
right to continue to apply its law relating to vor, seine Gesetze über Sittlichkeitsdelikte
sexual offences and prostitution; this reser- und gewerbsmäßige Unzucht weiter anzu-
vation will apply equally to any future law wenden; dieser Vorbehalt gilt auch für künf-
which may modify or replace it. tige Rechtsvorschriften zur Änderung oder
Ablösung dieser Gesetze.
Article 9 Artikel 9
The British Nationality Act 1981 , which Das britische Staatsangehörigkeitsgesetz
was brought into force with effect from von 1981 (British Nationality Act 1981 ), das
January 1983, is based on principles which mit Wirkung vom Januar 1983 in Kraft
do not alfow of any discrimination against gesetzt wurde, beruht auf Grundsätzen, die
warnen within the meaning of Article 1 as eine Diskriminierung der Frau im Sinne des
regards acquisition, change or retention of Artikels 1 hinsichtlich des Erwerbs, des
their nationality or as regards the nationality Wechsels oder der Beibehaltung ihrer
of their children. The United Kingdom's Staatsangehörigkeit oder hinsichtlich der
acceptance of Article 9 shall not, however, Staatsangehörigkeit ihrer Kinder nicht
be taken to invalidate the continuation of zulassen. Die Annahme des Artikels 9
certain temporary or transitional provisions durch das Vereinigte Königreich ist jedoch
which will continue in force beyond that nicht so zu verstehen, als werde dadurch
date. die Fortgeltung bestimmter befristeter oder
Übergangsbestimmungen unwiri<sam, die
über jenen Zeitpunkt hinaus in Kraft bleiben.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
take such steps as may be necessary to Recht vor, die Maßnahmen zu treffen, die
comply with its obligations under Article 2 of notwendig sind, um seinen Verpflichtungen
the First Protocol to the Convention for the nach Artikel 2 des am 20. März 1952 in
Protection of Human Aights and Funda- Paris unterzeichneten (Ersten) Zusatzproto-
mental Freedoms signed at Paris on 20 kolls zu der Konvention zum Schutze der
March 1952 and its obligations under para- Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
graph 3 of Article 13 of the International seinen Verpflichtungen nach Artikel 13
Covenant on Economic, Social and Cultural Absatz 3 des am 19. Dezember 1966 in
Rights opened for signature at New Yori< on New Yori< zur Unterzeichnung aufgelegten
19 december 1966, to the extent that the Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
said provisions preserve the freedom of pa- soziale und kulturelle Rechte nachzukom-
rental choice in respect of the education of men, soweit jene Bestimmungen den Eltern
children; and reserves also the right not to die freie Wahl hinsichtlich der Bildung für
take any measures which may conflict with ihre Kinder erhalten; es behält sich ferner
its obligation under paragraph 4 of Article 13 das Recht vor, keine Maßnahmen zu tref-
of the said Covenant not to interfere with the fen, die seinen Verpflichtungen nach Artikel
liberty of individuals and bodies to establish 13 Absatz 4 jenes Paktes zuwiderlaufen
and direct educational institutions, subject könnten, nicht die Freiheit natürlicher oder
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
to the observation of certain principles and juristischer Personen zu beeinträchtigen,
standards. Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu
leiten, sofern bestimmte Grundsätze und
Normen beachtet werden.
Moreover, the United Kingdom can only Ferner kann das Vereinigte Königreich
accept the obligations under paragraph (c) die Verpflichtungen nach Artikel 10 Buch-
of Article 1O within the limits of the statutory stabe c nur in den Grenzen der gesetzlich
powers of central Government, in the light of verankerten Befugnisse der Zentralregie-
the fact that the teaching curriculum, the rung annehmen angesichts der Tatsache,
provision of text-books and teaching daß der Lehrplan, die Bereitstellung von
methods are reserved for local control and Lehrbüchern und die Lehrmethoden der
are not subject to central Government direc- kommunalen Kontrolle vorbehalten sind
tion; moreover, the acceptance of the objec- und nicht der Weisung der Zentralregierung
tive of encouraging co-education is without unterliegen; ferner läßt die Anerkennung
prejudice to the right of the United Kingdom des Zieles der Förderung der Koedukation
also to encourage other types of education. das Recht des Vereinigten Königreichs
unberührt, auch andere Erziehungsformen
zu fördern.
Article 11 Artikel 11
The United Kingdom interprets the "right Das Vereinigte Königreich legt das in
to work" referred to in paragraph 1 (a) as a Absatz 1 Buchstabe a genannte „Recht auf
reference to the "right to work" as defined in Arbeit" als Bezugnahme auf das „Recht auf
other human rights instruments to which the Arbeit" aus, wie es in anderen Menschen-
United Kingdom is a party, notably Article 6 rechtsübereinkünften, deren Vertragspartei
of the International Covenant on Economic, das Vereinigte Königreich ist, insbesondere
Social and Cultural Rights of 19 December Artikel 6 des Internationalen Paktes vom
1966. 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, definiert ist.
The United Kingdom interprets paragraph Das Vereinigte Königreich legt Artikel 11
1 of Article 11 , in the light of the provisions Absatz 1 im Licht des Artikels 4 Absatz 2
of paragraph 2 of Article 4, as not precluding dahingehend aus, daß er Verbote,
prohibitions, restrictions or conditions on the Beschränkungen oder Bedingungen hin-
employment of women in certain areas, or sichtlich der Beschäftigung von Frauen in
on the work done by them, were this is bestimmten Bereichen oder hinsichtlich der
considered necessary or desirable to pro- von ihnen geleisteten Arbeit nicht aus-
tect the health and safety of women or the schließt, wo dies zum Schutz der Gesund-
human foetus, including such prohibitions, heit und Sicherheit der Frau oder des unge-
restrictions or conditions imposed in conse- borenen Lebens als notwendig oder wün-
quence of other international obligations of schenswert erachtet wird, einschließlich sol-
the United Kingdom; the United Kingdom cher Verbote, Beschränkungen oder Bedin-
declares that, in the event of a conflict be- gungen, die infolge anderer internationaler
tween obligations under the present Con- Verpflichtungen des Vereinigten Köni-
vention and its obligations under the Con- greichs bestehen; das Vereinigte Köni-
vention concerning the employment of greich erklärt, daß im Fall eines Konflikts
women on underground work in mines of all zwischen den Verpflichtungen aufgrund des
kinds (ILO Convention No. 45), the provi- vorliegenden Übereinkommens und seinen
sions of the last mentioned Convention shall Verpflichtungen aufgrund des Übereinkom-
prevail. mens über die Beschäftigung von Frauen
bei Untertagarbeiten in Bergwerken jeder
Art (ILO-Übereinkommen Nr. 45) das letz-
tere übereinkommen vorgeht.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply all United Kingdom legislation and the Recht vor, alle Rechtsvorschriften des Ver-
rules of pension schemes affecting retire- einigten Königreichs und die Vorschriften
ment pensions, survivors' benefits and der Altersversorgungssysteme anzuwen-
other benefits in relation to death or retire- den, die sich auf Altersrenten, Hinterbliebe-
ment (including retirement on grounds of nenrenten und sonstige Leistungen im
redundancy), whether or not derived from a Zusammenhang mit Tod oder Ruhestand
Social Security scheme. (einschließlich des Ruhestands aufgrund
von Entlassung) auswirken, unabhängig
davon, ob sie auf einem System der sozia-
len Sicherheit beruhen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place such legislation, or the rules of pen- sung solcher Rechtsvorschriften oder der
sion schemes, on the understanding that Vorschriften der Altersversorgungssysteme
the terms of such legislation will be compat- unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
ible with the United Kingdom's obligations mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 113
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply the following provisions of United Recht vor, folgende Bestimmungen von
Kingdom legislation conceming the benefits Rechtsvorschriften des Vereinigten König-
specified. reichs über die im einzelnen bezeichneten
Leistungen anzuwenden:
a) social security benefits for persons en- a) Leistungen der sozialen Sicherheit für
gaged in caring for a severely disabled Betreuer eines Schwerbehinderten
person under section 37 of the Social nach § 37 des Gesetzes von 1975 über
Security Act 1975 and section 37 of the soziale Sicherheit (Social Security Act
Social Security (Northern lreland) Act 1975) und § 37 des Gesetzes von 1975
1975; über soziale Sicherheit (Nordirland)
(Social Security (Northern lreland) Act
1975);
b) increases of benefits for adult depen- b) Erhöhungen der Leistung für erwach-
dants under sections 44 to 47, 49 and sene Unterhaltsberechtigte nach §§ 44
66 of the Social Security Act 1975 and bis 47, 49 und 66 des Gesetzes von
under sections 44 to 47, 49 and 66 of 1975 über soziale Sicherheit (Social
the Social Security (Northem lreland) Security Act 1975) und nach §§ 44 bis
Act 1975; 47, 49 und 66 des Gesetzes von 1975
über soziale Sicherheit (Nordirland)
(Social Security (Northem lreland) Act
1975);
c) retirement pensions and survivors' be- c) Altersrenten und Hinterbliebenenrenten
nefits under the Social Security Acts nach den Gesetzen von 1975 bis 1982
1975 to 1982 and the Social Security über soziale Sicherheit (Social Security
(Northern lreland) Acts 1975 to 1982; Acts 1975 to 1982) und den Gesetzen
von 1975 bis 1982 über soziale Sicher-
heit (Nordirland) (Social Security
(Northern lreland) Acts 1975 to 1982);
d) famHy income supplements under the d) Zuschüsse zum Familieneinkommen
Family lncome Supplements Act 1970 nach dem Gesetz von 1970 über
and the Family lncome Supplements Zuschüsse zum Familieneinkommen
Act (Northern lreland) 1971. (Family lncome Supplements Act 1970)
und dem Gesetz von 1971 über
Zuschüsse zum Familieneinkommen
(Nordirland) (Family lncome Supple-
ments Act (Northem lreland) 1971 ).
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place any of the provisions specified in sub- sung einer der unter den Buchstaben a bis d
paragraphs (a) to (d) above, on the under- im einzelnen aufgeführten Bestimmungen
standing that the terms of such legislation unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
will be compatible with the United King- mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
dom 's obligations under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply any non-discriminatory requirement Recht vor, für die Anwendung der in Artikel
for a qualifying period of employment or 11 Absatz 2 enthaltenen Bestimmungen
insurance for the application of the provi- eine nichtdiskriminierende Warte- oder
sions contained in Article 11 (2). Anwartschaftszeit in bezug auf Beschäfti-
gung oder Versicherung vorzuschreiben.
Article 13 Artikel 13
The United Kingdom reserves the right, Das Vereinigte Königreich behält sich das
notwithstanding the obligations undertaken Recht vor, ungeachtet der in Artikel 13 oder
in Article 13, or any other relevant article of einem anderen einschlägigen Artikel des
the Convention, to continue to apply the Übereinkommens übernommenen Ver-
income tax and capital gains tax legislation pflichtungen weiterhin die Einkommen-
which: steuer- und Kapitalertragsteuervorschriften
anzuwenden, die
i) deems for income tax purposes the i) für Einkommensteuerzwecke das Ein-
income of a married woman living with kommen einer verheirateten Frau, die
her husband in a year, or part of a year, in einem Veranlagungsjahr oder einem
of assessment to be her husband ·s Teil eines Veranlagungsjahrs mit ihrem
income and not tobe her income (sub- Ehemann zusammenlebt, als Einkom-
ject to the right of the husband and the men ihres Ehemanns und nicht als ihr
wife to elect jointly that the wife's Einkommen betrachten (vorbehaltlich
earned income shall be charged to in- des Rechts des Ehemanns und der
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
come tax as if she were a single wo- Ehefrau, gemeinsam eine Veranla-
man with no other income); and gung zu wählen, wonach die Einkünfte
der Ehefrau aus Erwerbstätigkeit ein-
kommensteuerpflichtig sind, als sei sie
nicht verheiratet und habe keine weite-
ren Einkünfte);
ii) requires tax in respect of such income ii) eine Steuerpflicht des Ehemanns für
and of chargeable gains accruing to ein derartiges Einkommen und für
such a married woman to be assessed eiAer verheirateten Ehefrau zuflie-
on her husband (subject to the right of ßende steuerpflichtige Erträge vor-
either of them to apply for separate schreiben (vorbehaltlich des Rechts
assessment) and consequently (if no eines jeden von ihnen, eine getrennte
such application is made) restricts to Veranlagung zu beantragen) und folg-
her husband the right to appeal against lich (sofern kein solcher Antrag gestellt
any such assessment and to be heard wird) das Recht, gegen eine derartige
or to be represented at the hearing of Veranlagung Einspruch zu erheben
any such appeal; and und bei der Verhandlung über den Ein-
spruch gehört zu werden oder vertre-
ten zu sein, auf den Ehemann
beschränken und
iii) entitles a man who has his wife living iii) einen Mann, dessen Ehefrau bei ihm
with him, or whose wife is wholly main- lebt oder von ihm ganz unterhalten
tained by him, during the year of wird, berechtigen, während des Veran-
assessment to a deduction from his lagungsjahrs einen Abzug von seinem
total inCOfTle of an amount !arger than Gesamteinkommen in Höhe eines
that to which an individual in any other Betrags vorzunehmen, der größer ist
case is entitled and entitles an individu- als der, zu dem ein einzelner in einem
al whose total income includes any anderen Fall berechtigt ist, oder einen
eamed income of his wife to have that einzelnen, dessen Gesamteinkommen
deduction increased by the amount of Einkünfte seiner Ehefrau aus Erwerbs-
that eamed income or by an amount tätigkeit umfaßt, berechtigen, diesen
specified in the legislation whichever is Abzug um den Betrag dieser Einkünfte
the less. bzw. um einen in den Rechtsvorschrif-
ten vorgeschriebenen Betrag, falls die-
ser geringer ist, zu erhöhen.
Article 15 Artikel 15
In relation to Article 15, paragraph 2, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 2 geht
United Kingdom understands the term "leg- das Vereinigte Königreich davon aus, daß
al capacity" as referring merely to the exist- sich der Ausdruck „Rechtsfähigkeit" ledig-
ence of a separate and distinct legal per- lich auf das Vorhandensein einer getrenn-
sonality. ten und eigenständigen Rechtspersönlich-
keit bezieht.
In relation to Article 15, paragraph 3, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 3 faßt
United Kingdom understands the intention das Vereinigte Königreich die Absicht die-
of this provision to be that only those terms ser Bestimmung so auf, daß nur die in dem
or elements of a contract or other private beschriebenen Sinne diskriminierenden
instrument which are discriminatory in the Bedingungen oder Bestandteile eines Ver-
sense described are to be deemed null and trags oder einer sonstigen Privaturkunde
void, but not necessarily the contract or nichtig sind, nicht jedoch notwendigerweise
instrument as a whole. der Vertrag oder die Urkunde insgesamt.
Article 16 Artikel 16
As regards sub-paragraph 1 (f) of Article In bezug auf Artikel 16 Absatz 1 Buch-
16, the United Kingdom does not regard the stabe f betrachtet das Vereinigte Königreich
reference to the paramountcy of the inter- den Hinweis auf die Vorrangigkeit der Inter-
ests of the children as being directly relev- essen der Kinder nicht als unmittelbar
ant to the elimination of discrimination wesentWch für die Beseitigung der Diskrimi-
against women, and declares in this con- nierung der Frau und erklärt in diesem
nection that the legislation of the United Zusammenhang, daß die Rechtsvorschrif-
Kingdom regulating adoption, while giving a ten des Vereinigten Königreichs zur Rege-
principal position to the promotion of the lung der Adoption zwar der Förderung des
children's welfare, does not give to the Wohlergehens des Kindes einen ersten
child's interests the same paramount place Platz einräumen, den Interessen des Kin-
as in issues concerning custody over chil- des jedoch nicht den gleichen Vorrang ein-
dren. räumen wie in Fragen betreffend das Sor-
gerecht für Kinder.
The United Kingdom's acceptance of pa- Die Annahme des Artikels 16 Absatz 1
ragraph 1 of Article 16 shall not be treated durch das Vereinigte Königreich ist nicht so
as either limiting the freedom of a person to zu behandeln, als schränke sie die Freiheit
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 115
dispose of his property as he wishes or as des einzelnen ein, über sein Vermögen
giving a person a right to property the sub- nach eigenen Wünschen zu verfügen, oder
ject of such a limitation. als gebe sie einem einzelnen ein Recht an
Vermögen, das einer solchen Einschrän-
kung unterliegt.
B. On behalf of the lsle of Man, the B. Für die Insel Man, die Britischen
Brtttsh Vlrgtn lslands, the Falkland Jungfernlnseln, die Falklandlnseln,
lstands, South Georgla and the South Südgeorgien und die Südlichen
Sandwich lslands, and the Turks and Sandwlchlnseln sowie die Turks- und
Calcos lslands: Calcostnseln:
(a) The United Kingdom understands the a) Das Vereinigte Königreich sieht als
main purpose of the Convention, in the light Hauptzweck des Übereinkommens auf-
of the definition contained in Article 1, to be grund der in Artikel 1 enthaltenen Begriffs-
the reduction, in accordance with its terms, bestimmung den Abbau der Diskriminierung
of discrimination against women, and does der Frau im Einklang mit den Bestimmun-
not therefore regard the Convention as im- gen des Übereinkommens und betrachtet
posing any requirement to repeal or modify deshalb das Übereinkommen nicht so, als
any existing laws, regulations, customs or verlange es die Aufhebung oder Änderung
practices which provide for women to be bestehender Gesetze, Verordnungen,
treated more favourably than men, whether Gepflogenheiten oder Praktiken, die vorse-
temporarily or in the longer term; the United hen, daß die Frau entweder kurz- oder län-
Kingdom's undertakings under Article 4, pa- gerfristig günstiger behandelt wird als der
ragraph 1, and other provisions of the Con- Mann; die Verpflichtungen des Vereinigten
vention are to be construed accordingly. Königreichs nach Artikel 4 Absatz 1 und
anderen Bestimmungen des Übereinkom-
mens sind entsprechend auszulegen.
(b) In the light of the definition contained in b) Angesichts der in Artikel 1 enthaltenen
Article 1, the United Kingdom's ratification is Begriffsbestimmung erfolgt die Ratifikation
subject to the understanding that none of its durch das Vereinigte Königreich unter der
obligations under the Convention shall be Voraussetzung, daß seine Verpflichtungen
treated as extending to the succession to, or aufgrund des Übereinkommens nicht so
possession and enjoyment of, the Throne, behandelt werden, als erstreckten sie sich
the peerage, titles of honour, social prece- auf die Nachfolge in bezug auf den Thron,
dence or armorial bearings, or as extending den Adelsstand, Ehrentitel, gesellschaftli-
to the affairs of religious denominations or che Rangfolge oder Wappen bzw. auf den
orders or to the admission into or service in Besitz und die Inanspruchnahme dieser
the Armed Forces of the Crown. Rechtsgüter oder als erstreckten sie sich
auf Angelegenheiten religiöser Bekennt-
nisse oder Orden oder auf die Aufnahme in
die Streitkräfte der Krone oder den Dienst in
diesen Streitkräften.
(c) The United Kingdom reserves the right c) Das Vereinigte Königreich behält sich
to continue to apply such immigration legis- das Recht vor, die von ihm von Zeit zu Zeit
lation governing entry into, stay in, and de- als notwendig erachteten Einwanderungs-
parture from, these territories as it may vorschriften betreffend die Einreise in diese
deem necessary from time to time and, Hoheitsgebiete, den Aufenthalt in den
accordingly, its acceptance of Article 15 (4) Hoheitsgebieten und die Ausreise aus den
and of the other provisions of the Conven- Hoheitsgebieten weiterhin anzuwenden; die
tion is subject to the provisions of any such Annahme des Artikels 15 Absatz 4 und der
legislation as regards persons not at the anderen Bestimmungen des Übereinkom-
time having the right under the law of these mens durch das Vereinigte Königreich
territories to enter and remain in these erfolgt daher nach Maßgabe solcher Vor-
territories. schriften in bezug auf Personen, die nach
dem Recht dieser Hoheitsgebiete zu der
betreffenden Zeit nicht das Recht haben, in
diese Hoheitsgebiete einzureisen und dort
zu bleiben.
Article 1 Artikel 1
The United Kingdom's acceptance of Arti- Die Annahme des Artikels 1 durch das
cle 1 is subject to the reservation that the Vereinigte Königreich erfolgt unter der Vor-
phrase "irrespective of their marital status" aussetzung, daß der Satzteil „ungeachtet
shall not be taken to render discriminatory ihres Familienstands" nicht so ausgelegt
any difference of treatment accorded to wird, als stelle eine unterschiedliche
single persons as against married persons, Behandlung Nichtverheirateter gegenüber
so long as there is equality of treatment as Verheirateten eine Diskriminierung dar,
between married men and married women solange im Verhältnis zwischen verheirate-
and as between single men and single ten Männern und verheirateten Frauen
women. sowie zwischen unverheirateten Männern
und unverheirateten Frauen Gleichbehand-
lung erfolgt.
--~------·----·- ----------
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Article 2 Artikel 2
In the light of the substantial progress Angesichts des beträchtlichen Fort-
already achieved in these territories in schritts, der bei der Förderung der fort-
promoting the progressive elimination of schreitenden Beseitigung der Diskriminie-
discrimination against women, the United rung der Frau in diesen Hoheitsgebieten
Kingdom reserves the right, without pre- bereits erzielt worden ist, behält sich das
judice to the other reservations made by the Vereinigte Königreich das Recht vor, unbe-
United Kingdom, to give effect to para- schadet der anderen vom Vereinigten
graphs (f) and (g) by keeping under review Königreich angebrachten Vorbehalte Artikel
such of the laws and regulations of these 2 Buchstaben f und g Wirksamkeit zu verlei-
territories as may still embody significant hen, indem es diejenigen Gesetze und son-
differences in treatment between men and stigen Vorschriften dieser Hoheitsgebiete,
women with a view to making changes to in denen noch ein erheblicher Unterschied
those laws and regulations when to do so in der Behandlung von Mann und Frau
would be compatible with essential and gemacht wird, ständig überprüft mit dem
overriding considerations of economic poli- Ziel, diese Gesetze und sonstigen Vor-
cy. In relation to forms of discrimination schriften zu ändern, wenn dies mit wesentli-
more precisely prohibited by other provi- chen und grundlegenden Gesichtspunkten
sions of the Convention, the obligations der Wirtschaftspolitik vereinbar ist. Hinsicht-
under this Article must (in the case of these lich der Formen von Diskriminierung, die
territories) be read in conjunction with the durch andere Bestimmungen des Überein-
other reservations and declarations made in kommens ausdrücklicher verboten sind,
respect of those provisions including the müssen die Verpflichtungen nach diesem
declarations and reservations of the United Artikel (im Fall dieser Hoheitsgebiete) im
Kingdom contained in paragraphs (a) - (d) Zusammenhang mit den anderen Vorbehal-
above. ten und Erklärungen zu jenen Bestimmun-
gen gesehen werden, einschließlich der
Erklärungen und Vorbehalte des Vereinig-
ten Königreichs unter den Buchstaben a bis
d dieses Abschnitts.
With regard to paragraphs (f) and (g) of Zu Artikel 2 Buchstaben f und g behält
this Article the United Kingdom reserves the sich das Vereinigte Königreich das Recht
right to continue to apply the laws of these vor, die Gesetze dieser Hoheitsgebiete über
territories relating to sexual offences and Sittlichkeitsdelikte und gewerbsmäßige
prostitution; this reservation will apply Unzucht weiter anzuwenden; dieser Vorbe-
equally to any future law which may modify halt gilt auch für künftige Rechtsvorschriften
or replace them. zur Änderung oder Ablösung dieser
Gesetze.
Article 9 Artikel 9
The British Nationality Act 1981, which Das britische Staatsangehörigkeitsgesetz
was brought into force with effect from von 1981 (British Nationality Act 1981 ), das
January 1983, is based on principles which mit Wirkung vom Januar 1983 in Kraft
do not allow of any discrimination against gesetzt wurde, beruht auf Grundsätzen, die
women within the meaning of Article 1 as eine Diskriminierung der Frau im Sinne des
regards acquisition, change or retention of Artikels 1 hinsichtlich des Erwerbs, des
their nationality or as regards the nationality Wechsels oder der Beibehaltung ihrer
of their children. The United Kingdom's Staatsangehörigkeit oder hinsichtlich der
acceptance of Article 9 shall not, however, Staatsangehörigkeit ihrer Kinder nicht
be taken to invalidate the continuation of zulassen. Die Annahme des Artikels 9
certain temporary or transitional provisions durch das Vereinigte Königreich ist jedoch
which will continue in force beyond that nicht so zu verstehen, als werde dadurch
date. die Fortgeltung bestimmter befristeter oder
Übergangsbestimmungen unwirksam, die
über jenen Zeitpunkt hinaus in Kraft bleiben.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
take such steps as may be necessary to Recht vor, die Maßnahmen zu treffen, die
comply with its obligations under Article 2 of notwendig sind, um seinen Verpflichtungen
the First Protocol to the Convention for the nach Artikel 2 des am 20. März 1952 in
Protection of Human Rights and Funda- Paris unterzeichneten (Ersten) Zusatzproto-
mental Freedoms signed at Paris on 20 kolls zu der Konvention zum Schutze der
March 1952 and its obligations under para- Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
graph 3 of Articfe 13 of the International seinen Verpflichtungen nach Artikel 13
Covenant on Economic, Social and Cultural Absatz 3 des am 19. Dezember 1966 in
Rights opened for signature at New York on New York zur Unterzeichnung aufgelegten
19 December 1966, to the extent that the Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
said provisions preserve the freedom of pa- soziale und kulturelle Rechte nachzukom-
rental chOfce in respect of the education of men, soweit jene Bestimmungen den Eltern
children; and reserves also the right not to die freie Wahl hinsichtlich der Bildung für
take any measures which may conflict with ihre Kinder erhalten; es behält sich ferner
its obligations under paragraph 4 of Article das Recht vor, keine Maßnahmen zu tref-
13 of the said Covenant not to interfere with fen, die seinen Verpflichtungen nach Artikel
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 117
the liberty of individuals and boclies to 13 Absatz 4 jenes Paktes zuwiderlaufen
establish and direct educational institutions, könnten, nicht die Freiheit natürlicher oder
subject to the observation of certain princip- juristischer Personen zu beeinträchtigen,
les and standards. Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu
leiten, sofern bestimmte Grundsätze und
Normen beachtet werden.
Moreover, the United Kingdom can only Ferner kann das Vereinigte Königreich
accept the obligations under paragraph (c) die Verpflichtungen nach Artikel 10 Buch-
of Article 1O within the limits of the statutory stabe c nur in den Grenzen der gesetzlich
powers of central Government, in the light of verankerten Befugnisse der Zentralregie-
the fact that the teaching curriculum, the rung annehmen angesichts der Tatsache,
provision of text-books and teaching daß der Lehrplan, die Bereitstellung von
methods are reserved for local control and Lehrbüchern und die Lehrmethoden der
are not subject to central Government direc- kommunalen Kontrolle vorbehalten sind
tion; moreover, the acceptance of the objec- und nicht der Weisung der Zentralregierung
tive of encouraging co-education is without unterliegen; ferner läßt die Anerkennung
prejudice to the right of the United Kingdom des Zieles der Förderung der Koedukation
also to encourage other types of education. das Recht des Vereinigten Königreichs
unberührt, auch andere Erziehungsformen
zu fördern.
Article 11 Artikel 11
The United Kingdom interpIets the "right Das Vereinigte Königreich legt das in
to work" referred to in paragraph 1 (a) as a Absatz 1 Buchstabe a genannte „Recht auf
reference to the "right to work" as defined in Arbeit" als Bezugnahme auf das "Recht auf
other human rights instruments to which the Arbeit" aus, wie es in anderen Menschen-
United Kingdom is a party, notably Article 6 rechtsübereinkünften, deren Vertragspartei
of the International Covenant on Economic, das Vereinigte Königreich ist, insbesondere
Social and Cultural Rights of 19 December Artikel 6 des Internationalen Paktes vom
1966. 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, definiert ist.
The United Kingdom interprets paragraph Das Vereinigte Königreich legt Artikel 11
1 of Article 11, in the light of the provisions Absatz 1 im Licht des Artikels 4 Absatz 2
of paragraph 2 of Article 4, as not precluding dahingehend aus, daß er Verbote,
prohibitions, restrictions or conditions on the Beschränkungen oder Bedingungen hin-
employment of women in certain areas, or sichtlich der Beschäftigung von Frauen in
on the work done by them, where this is bestimmten Bereichen oder hinsichtlich der
considered necessary or desirable to pro- von ihnen geleisteten Arbeit nicht aus-
tect the health and safety of women or the schließt, wo dies zum Schutz der Gesund-
human foetus, including such prohibitions, heit und Sicherheit der Frau oder des unge-
restrictions or conditions imposed in conse- borenen Lebens als notwendig oder wün-
quence of other international obligations of schenswert eracht~t wird, einschließlich sol-
the United Kingdom; the .United Kingdom cher Verbote, Beschränkungen oder Bedin-
declares that, in the event of a conflict be- gungen, die infolge anderer internationaler
tween obligations under the present Con- Verpflichtungen des Vereinigen Königreichs
vention and its obligations under the Con- bestehen; das Vereinigte Königreich erklärt,
vention concerning the employment of wo- . daß im Fall eines Konflikts zwischen den
men on underground work in mines of all Verpflichtungen aufgrund des vorliegenden
kinds (ILO Convention No. 45), the provi- Übereinkommens und seinen Verpflichtun-
sions of the last mentioned Convention shall gen aufgrund des Übereinkommens über
prevail. die Beschäftigung von Frauen bei Unter-
tagarbeiten in Bergwerken jeder Art (ILO-
Übereinkommen Nr. 45) das letztere Über-
einkommen vorgeht.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply all these territories · legislation and the Recht vor, alle Rechtsvorschriften dieser
rules of pension schemes affecting retire- Hoheitsgebiete und die Vorschriften der
ment pensions, survivors' benefits and Altersversorgungssysteme anzuwenden,
other benefits in relation to death or retire- die sich auf Altersrenten, Hinterbliebenen-
ment (including retirement on grounds of renten und sonstige Leistungen im Zusam-
redundancy), whether or not derived from a menhang mit Tod oder Ruhestand (ein-
Social Security scheme. schließlich des Ruhestands aufgrund von
Entlassung) auswirken, unabhängig davon,
ob sie auf einem System der sozialen
Sicherheit beruhen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ab,ö-
place such legislation, or the rules of pen- sung solcher Rechtsvorschriften oder der
sion schemes, on the understanding that Vorschriften der Altersversorgungssysteme
the terms of such legislation will be compat- unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
ible with the United Kingdom's obligations mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply the provisions of these territories' Recht vor, folgende Bestimmungen von
legislation concerning the benefits Rechtsvorschriften dies~r Hoheitsgebiete
specified: über die im einzelnen bezeichneten Lei-
stungen anzuwenden:
a) social security benefits for persons en- a) Leistungen der sozialen Sicherheit für
gaged in caring for a severely disabled Betreuer eines Schwerbehinderten;
person;
b) increases of benefit for adult depen- b) Erhöhungen der Leistung für erwach-
dants; sene Unterhaltsberechtigte;
c) retirement pensions and survivors' be- c) Altersrenten und Hinterbliebenenrenten;
nefits;
d) family income supplements. d) Zuschüsse zum Familieneinkommen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place any of the provisions specified in sub- sung der unter den Buchstaben a bis d im
paragraphs (a) to (d) above, on the under- einzelnen aufgeführten Bestimmungen
standing that the terms of such legislation unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
will be compatible with the United King- mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
dom 's obligations under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply any non-discriminatory requirement Recht vor, für die Anwendung der in Arti-
for a oualifying period of employment or kel 11 Absatz 2 enthaltenen Bestimmungen
insurance for the application of the provi- eine nichtdiskriminierende Warte- oder
sions contained in Article 11 (2). Anwartschaftszeit in bezug auf Beschäfti-
gung oder Versicherung vorzuschreiben.
Article 13 Artikel 13
The United Kingdom reserves the right, Das Vereinigte Königreich behält sich das
notwithstanding the obligations undertaken Recht vor, ungeachtet der in Artikel 13 oder
in Article 13, or any other relevant article of einem anderen einschlägigen Artikel des
the Convention, to continue to apply the Übereinkommens übernommenen Ver-
income tax and capital gains tax legislation pflichtungen weiterhin die Einkommen-
which: steuer- und Kapitalertragsteuervorschriften
anzuwenden, die
i) deems for income tax purposes the i) für Einkommensteuerzwecke das Ein-
income of a married woman living with kommen einer verheirateten Frau, die
her husband in a year, or part of a year, in einem Veranlagungsjahr oder einem
of assessment to be her husband 's Teil eines Veranlagungsjahrs mit ihrem
income and not to be her income (sub- Ehemann zusammenlebt, als Einkom-
ject to the right of the husband and the men ihres Ehemanns und nicht als ihr
wife to elect jointly that the wife' s Einkommen betrachten (vorbehaltlich
earned income shall be charged to in- des Rechts des Ehemanns und der
come tax as if she were a single wo- Ehefrau, gemeinsam eine Veranla-
man with no other income); and gung zu wählen, wonach die Einkünfte
der Ehefrau aus Erwerbstätigkeit ein-
kommensteuerpflichtig sind, als sei sie
nicht verheiratet und habe keine weite-
ren Einkünfte);
ii) requires tax in respect of such income ii) eine Steuerpflicht des Ehemanns für
and of chargeable gains accruing to ein derartiges Einkommen und für
such a married woman to be assessed einer verheirateten Ehefrau zuflie-
on her husband (subject to the right of ßende steuerpflichtige Erträge vor-
either of them to apply for separate schreiben (vorbehaltlich des Rechts
assessment) and consequently (if no eines jeden von ihnen, eine getrennte
such application is made) restricts to Veranlagung zu beantragen) und folg-
her husband the right to appeal against lich (sofern kein solcher Antrag gestellt
any such assessment and to be heard wird) das Recht, gegen eine derartige
or to be represented at the hearing of Veranlagung Einspruch zu erheben
any such appeal; and und bei der Verhandlung über den Ein-
spruch gehört zu werden oder vertre-
ten zu sein, auf den Ehemann
beschränken und
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 119
iii) entitles a man who has his wife living iii) einen Mann, dessen Ehefrau bei ihm
with him, or whose wife is wholly main- lebt oder von ihm ganz unterhalten
tained by him, during the year of wird, berechtigen, während des Veran-
assessment to a deduction from his lagungsjahrs einen Abzug von seinem
total income of an amount !arger than Gesamteinkommen in Höhe eines
that to which an individual in any other Betrags vorzunehmen, der größer ist
case is entitled and entitles an individu- als der, zu dem ein einzelner in einem
al whose total income includes any anderen Fall berechtigt ist, oder einen
earned income of his wife to have that einzelnen, dessen Gesamteinkommen
deduction increased by the amount of Einkünfte seiner Ehefrau aus Erwerbs-
that earned income or by an amount tätigkeit umfaßt, berechtigen, diesen
specified in the legislation whichever is Abzug um den Betrag dieser Einkünfte
the lass. bzw. um einen in den Rechtsvorschrif-
ten vorgeschriebenen Betrag, falls die-
ser geringer ist, zu erhöhen.
Article 15 Artikel 15
In relation to Article 15, paragraph 2, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 2 geht
United Kingdom understands the term "leg- das Vereinigte Königreich davon aus, daß
al capacity" as referring merely to the exist- sich der Ausdruck „Rechtsfähigkeit" ledig-
ence of a separate and distinl-'t legal per- lich auf das Vorhandensein einer getrenn-
sonality. ten und eigenständigen Rechtspersönlich-
keit bezieht.
In relation to Article 15, paragraph 3, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 3 faßt
United Kingdom understands the intention das Vereinigte Königreich die Absicht die-
of this provision to be that only those terms ser Bestimmung so auf, daß nur die in dem
or elements of a contract or other private beschriebenen Sinne diskriminierenden
instrument which are discriminatory in the Bedingungen oder Bestandteile eines Ver-
sense described are to be deemed null and trags oder einer sonstigen Privaturkunde
void, but not necessarily the contract or nichtig sind, nicht jedoch notwendigerweise
instrument as a whole. der Vertrag oder die Urkunde insgesamt.
Article 16 Artikel 16
As regards sub-paragraph 1 (f) of Article In bezug auf Artikel 16 Absatz 1 Buch-
16, the United Kingdom does not regard the stabe f betrachtet das Vereinigte Königreich
reference to the paramountcy of the inter- den Hinweis auf die Vorrangigkeit der Inter-
ests of the children as being directly relev- essen der Kinder nicht als unmittelbar
ant to the elimination of discrimination wesentlich für die Beseitigung der Diskrimi-
against women, and declares in this con- nierung der Frau und erklärt in diesem
nection that the legislation of these Zusammenhang, daß die Rechtsvorschrif-
territories regulating adoption, while giving a ten dieser Hoheitsgebiete zur Regelung der
principal position to the promotion of the Adoption zwar der Förderung des Wohl-
children's welfare, does not give to the ergehens des Kindes einen ersten Platz
child's interests the same paramount place einräumen, den Interessen des Kindes
as in issues concerning custody over chil- jedoch nicht den gleichen Vorrang einräu-
dren. men wie in Fragen betreffend das Sorge-
recht für Kinder.
The United Kingdom's acceptance of pa- Die Annahme des Artikels 16 Absatz 1
ragraph 1 of Article 16 shall not be treated durch das Vereinigte Königreich ist nicht so
as either limiting the freedom of a person to zu behandeln, als schränke sie die Freiheit
dispose of his property as he wishes or as des einzelnen ein, über sein Vermögen
giving a person a right to property the sub- nach eigenen Wünschen zu verfügen, oder
ject of such a limitation." als gebe sie einem einzelnen ein Recht an
Vermögen, das einer solchen Einschrän-
kung unterliegt."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
19. Oktober 1987 (BGBI. II S. 695).
Bonn, den 15. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 es t e r h e I t
120 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über den Austausch von Informationen auf dem Energiegebiet
Vom 18. Januar 1988
Am 20. November 1987 ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem
Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch
von Informationen auf dem Energiegebiet getroffen worden. Die Vereinbarung ist
nach ihrem Artikel 8 Abs. a
am 20. November 1987
in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister
für Forschung und Technologie
Im Auftrag
Loosch
Vereinbarung
zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika
über den Austausch von Informationen auf dem Energiegebiet
Der Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) lungsvorhaben, laufende Energieforschungs- und -entwicklungs-
der Bundesrepublik Deutschland vorhaben, einschlägige Fakten und Zahlen sowie informations-
technische Forschung.
und
das Department of Energy (DOE)
Artikel 2
der Vereinigten Staaten von Amerika
(im folgenden als „Vertragsparteien" bezeichnet) - Verpflichtungen der Vertragsparteien
Hiermit vereinbaren die Vertragsparteien folgende Zusammen-
in Anerkennung des beiderseitigen Interesses an der wirksame- arbeit:
ren Nutzung konventioneller Energieträger und der Entwicklung
neuer Energieträger sowie in dem Wunsch, die Erreichung dieser A. Einschlägige Fachliteratur
Ziele durch einen geregelten Austausch von Informationen auf (1) Die Vertragsparteien tauschen Informationen aus über
dem Energiegebiet zu beschleunigen - Fachliteratur auf dem Energiegebiet, die in ihrem jeweiligen
Land veröffentlicht oder herausgegeben wurde. Diese Infor-
haben folgendes vereinbart: mationen umfassen Kurzreferate zu Forschungsthemen
(abstracts), Sachregister, Themenklassifikationen und biblio-
graphische Beschreibungen entsprechend internationalen
Artikel 1 Regeln und Formaten. Die Informationen werden monatlich in
Ziele und Umfang des Austausches maschinenlesbarer Form ausgetauscht. Zur einschlägigen
Fachliteratur gehören unter anderem Veröffentlichungen in
Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung ist Büchern, Fachzeitschriften, Artikeln, Konferenzdokumenten,
es, zum beiderseitigen Nutzen der Vertragsparteien einen in etwa Dissertationen, Patenten und Berichten.
ausgewogenen Austausch von Informationen auf dem Energie-
gebiet einzurichten und dadurch in ihrem jeweiligen Land die (2) Das DOE stellt dem BMFT nach Möglichkeit jeweils eine
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Energiegebiet zu Kopie der in den USA erstellten Energieberichte als Mikrofiche
ergänzen. oder Hardcopy zur Verfügung.
Dieser Austausch umfaßt wissenschaftlich-technische Informa- (3) Der BMFT stellt dem DOE über das Fachinformations-
tionen über abgeschlossene Energieforschungs- und -entwick- zentrum Karlsruhe nach Möglichkeit jeweils eine Kopie der in
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 121
der Bundesrepublik veröffentlichten oder herausgegebenen (3) Jede Vertragspartei hat das ausschließliche Recht, inner-
Literatur über nicht konventionelle Energie oder eine Anzeige halb ihrer Staatsgrenzen beliebigen Gebrauch von der Daten-
über das Vorhandensein solcher Literatur zur Verfügung. bank zu machen.
(4) Der Informationsaustausch kann ganz oder teilweise im Artikel 4
Rahmen internationaler Kooperationsuntemehmen durchge- Organisation und Durchführung
führt werden, z. B. im Rahmen einer Durchführungsverein-
barung der Internationalen Energieagentur; diese bilaterale Zur Überwachung der Durchführung dieser Vereinbarung wur-
Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt. den vom BMFT das Fachinformationszentrum Energie, Physik,
Mathematik GmbH und vom DOE das DOE Office of Scientific
and Technical Information als Koordinatoren benannt. Am Ende
B. Literaturnachweise des ersten Jahres nach Beginn des Austausches nehmen die
( 1) Das DOE stellt dem BMFT jeweils einen vollständigen Koordinatoren eine Programmbewertung vor und prüfen etwa
Satz der vom DOE erstellten veröffentlichten Kurzreferate notwendige Korrekturen. Die Koordinatoren können nach eige-
sowie Bibliographien zur Verfügung. nem Ermessen Verbindungsleute zur Erledigung der im Rahmen
der Zusammenarbeit anfallenden Routinearbeiten benennen.
(2) Der BMFT stellt dem DOE jeweils eine Kopie der vom
Fachinformationszentrum Kar1sruhe erstellten Energiebiblio- Artikel 5
graphien sowie Probenummern in der Bundesrepublik
Deutschland erscheinender neuer Zeitschriften zum Thema Versicherung der Richtigkeit
Energie zur Verfügung. Die Richtigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung von einer
Vertragspartei an die andere Vertragspartei übermittelten Infor-
C. laufende Energieforschungs- und -entwicklungsvorhaben mationen versichert die übermittelnde Vertragspartei nach
bestem Wissen und Gewissen; die übermittelnde Vertragspartei
Die Vertragsparteien tauschen mindestens einmal jährlich verbürgt sich jedoch nicht für die Eignung der übermittelten Infor-
jeweils eine Kopie der Computerbänder aus, die eine mationen für eine bestimmte Verwendung oder Anwendung durch
Beschreibung der Forschungs-, Entwicklungs- und Demon- die empfangende Vertragspartei oder irgendeinen Dritten.
strationsvorhaben von BMFT und DOE in einem international
anerkannten Format enthalten.
Artikel 6
D. Einschlägige Zahlen und Fakten Rechtsvorschriften
Die Vertragsparteien können auch Zahlen und Fakten aus Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung ent-
dem Bereich Energie austauschen. Konkrete Kooperations- spricht den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Landes
oder Austauschunternehmen werden dokumentiert und dieser jeder Vertragspartei. Sämtliche während der Laufzeit der Verein-
Vereinbarung als Anhang beigefügt. barung auftretenden Fragen werden von den Vertragsparteien in
gegenseitigem Einvernehmen geklärt. Es gilt als vereinbart, daß
E. Informationstechnische Forschung die Fähigkeit der Vertragsparteien, ihre Verpflichtungen aus die-
Die Vertragsparteien entwickeln zusammen gemeinsame ser Vereinbarung zu erfüllen, vom Vorhandensein bewilligter Mit-
Formate, Terminologie sowie andere Instrumente für Speiche- tel abhängt.
rung und Austausch von Zahlen und Fakten; sie halten einan- Artikel 7
der über die auf diesem Gebiet im Gang befindlichen Tätigkei-
ten auf dem laufenden. Konkrete Kooperationsunternehmen Berlin-Klausel
werden dokumentiert und dieser Vereinbarung als Anhang Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht
beigefügt. die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
Artikel 3 Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von
drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegen-
Grundsätze für den Austausch teilige Erklärung abgibt.
Die Vertragsparteien beachten folgende Grundsätze bei der Artikel 8
Durchführung des Informationsaustausches im Rahmen dieser
Vereinbarung: Laufzeit und Beendigung
a) Es werden keine rechtlich geschützten Informationen ausge- a) Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in
tauscht. Kraft und bleibt vorbehaltlich des Buchstabens b fünf (5) Jahre
in Kraft. Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien in
b) Bei der Übermittlung maschinenlesbarer Informationen wird gegenseitigem schriftlichem Einvernehmen geändert oder
ein international anerkanntes Format eingehalten. verlängert werden.
c) Die von den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinba- b) Jede Vertragspartei kann ihre Beteiligung an dieser Vereinba-
rung ausgetauschten Informationen dürfen nur mit schriftlicher rung nach eigenem Ermessen beenden, indem sie der ande-
Genehmigung der die Informationen zur Verfügung stellenden ren Vertragspartei ihre Kündigungsabsicht zwölf (12) Monate
Vertragspartei an Drittstaaten weitergegeben werden. im voraus schriftlich anzeigt.
d) Überläßt eine Vertragspartei derartige Informationen einem
Drittstaat, so wird die Vertragspartei, die diese Informationen
zur Verfügung gestellt hat, umgehend davon in Kenntnis Geschehen in zwei Urschriften, jede in deutscher und engli-
gesetzt. scher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich
ist.
e) Im Hinblick auf die aus diesen Informationen gebildeten
Datenbanken gilt folgendes: 20. November 1987
(1) Es gilt als vereinbart, daß Drittstaaten Rechte an den Für den Bundesminister
Datenbanken nur durch einen Beitrag ähnlicher Informationen für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland
zu den Datenbanken erwerben können; der Umfang eines Dr. Hans H. Donth
solchen Beitrags wird von den Vertragsparteien und dem
Drittstaat in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Für das Department of Energy
(2) Jede Vertragspartei kann sich die Eigentums- und Ur- der Vereinigten Staaten von Amerika
heberrechte an den von ihr gelieferten Beiträgen vorbehalten. George J. Br ad I e y, J r.
122 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung
der Warenkontrollen an den Grenzen
Vom 18. Januar 1988
Das Internationale Übereinkommen vom 21. Oktober
1982 zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den
Grenzen (BGBI. 1987 II S. 638) wird nach seinem Arti-
kel 17 Abs. 2 für
Portugal am 10. Februar 1988
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. November 1987 (BGBI. II
s. 771).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Konvention
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Vom 18. Januar 1988
Die Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBI. 1967 II
S. 1233) ist nach ihrem Artikel 33 Abs. 2 für
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Das Protokoll vom 14. Mai 1954 zur Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
(BGBI. 1967 II S. 1233, 1300) ist nach seiner Nummer 10
Buchstabe b für
Burkina Faso am 4. Mai 1987
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 30. April 1970 (BGBI. II S. 260)
und vom 8. Januar 1986 (BGBI. II S. 412).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 e s t e r h e lt
122 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung
der Warenkontrollen an den Grenzen
Vom 18. Januar 1988
Das Internationale Übereinkommen vom 21. Oktober
1982 zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den
Grenzen (BGBI. 1987 II S. 638) wird nach seinem Arti-
kel 17 Abs. 2 für
Portugal am 10. Februar 1988
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. November 1987 (BGBI. II
s. 771).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Konvention
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Vom 18. Januar 1988
Die Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBI. 1967 II
S. 1233) ist nach ihrem Artikel 33 Abs. 2 für
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Das Protokoll vom 14. Mai 1954 zur Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
(BGBI. 1967 II S. 1233, 1300) ist nach seiner Nummer 10
Buchstabe b für
Burkina Faso am 4. Mai 1987
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 30. April 1970 (BGBI. II S. 260)
und vom 8. Januar 1986 (BGBI. II S. 412).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 e s t e r h e lt
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 123
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Protokolls
über die Vorrechte und lmmunltäten
der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT)
Vom 18. Januar 1988
Das Protokoll vom 1. Dezember 1981 über die Vorrechte
und lmmunitäten der Internationalen Seefunksatelliten-
Organisation (INMARSAT) - BGBI. 1984 II S. 596 - ist
nach seinem Artikel 21 Abs. 1 für
Indien am 6. November 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Oktober 1987 (BGBI. II S. 725).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rhe lt
Bekanntmachung
zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit
Vom 19. Januar 1988
Unter Bezugnahme auf seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur
Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zu dem
dazugehörigen Protokoll (BGBI. 1970 II S. 909, 949) am 15. Mai 1984 sowie die
im Nachgang hierzu am 13. Mai 1985 abgegebenen Erklärungen hat Port u g a 1
mit Fernschreiben vom 20. November 1987 dem Generalsekretär des Europarats
die nachstehende Erklärung notifiziert:
(Übersetzung)
„Le Portugal a ratifie le Code europeen de "Portugal hat die Europäische Ordnung der
securite sociale et son Protocole le 15 mai Sozialen Sicherheit und das Protokoll am
1984. 15. Mai 1984 ratifiziert.
a
Faisant suite cette ratification, le Portugal Im Anschluß an diese Ratifikation hat Portu-
a accepte, en ce qui conceme le Code, les gal in bezug auf die Ordnung die Teile 11, III,
parties II, III, IV, V, VII, VIII, IX et X (la partie IV, V, VII, VIII, IX und X angenommen (Teil
VI n'a pas ete acceptee), en ce qui con- VI wurde nicht angenommen) und in bezug
ceme le Protocole, le Portugal a accepte les auf das Protokoll die Teile III, IV, V, VII, IX
parties 111, IV, V, VII, IX et X (les parties II, VI und X angenommen (die Teile II, VI und VIII
et VIII n •ont pas ete acceptees).,. wurden nicht angenommen)."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom
27. September 1984 (BGBI. II S. 946), vom 9. August 1985 (BGBI. II S. 1079) und
vom 13. März 1986 (BGBI. II S. 546).
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rh elt
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 123
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Protokolls
über die Vorrechte und lmmunltäten
der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT)
Vom 18. Januar 1988
Das Protokoll vom 1. Dezember 1981 über die Vorrechte
und lmmunitäten der Internationalen Seefunksatelliten-
Organisation (INMARSAT) - BGBI. 1984 II S. 596 - ist
nach seinem Artikel 21 Abs. 1 für
Indien am 6. November 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Oktober 1987 (BGBI. II S. 725).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rhe lt
Bekanntmachung
zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit
Vom 19. Januar 1988
Unter Bezugnahme auf seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur
Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zu dem
dazugehörigen Protokoll (BGBI. 1970 II S. 909, 949) am 15. Mai 1984 sowie die
im Nachgang hierzu am 13. Mai 1985 abgegebenen Erklärungen hat Port u g a 1
mit Fernschreiben vom 20. November 1987 dem Generalsekretär des Europarats
die nachstehende Erklärung notifiziert:
(Übersetzung)
„Le Portugal a ratifie le Code europeen de "Portugal hat die Europäische Ordnung der
securite sociale et son Protocole le 15 mai Sozialen Sicherheit und das Protokoll am
1984. 15. Mai 1984 ratifiziert.
a
Faisant suite cette ratification, le Portugal Im Anschluß an diese Ratifikation hat Portu-
a accepte, en ce qui conceme le Code, les gal in bezug auf die Ordnung die Teile 11, III,
parties II, III, IV, V, VII, VIII, IX et X (la partie IV, V, VII, VIII, IX und X angenommen (Teil
VI n'a pas ete acceptee), en ce qui con- VI wurde nicht angenommen) und in bezug
ceme le Protocole, le Portugal a accepte les auf das Protokoll die Teile III, IV, V, VII, IX
parties 111, IV, V, VII, IX et X (les parties II, VI und X angenommen (die Teile II, VI und VIII
et VIII n •ont pas ete acceptees).,. wurden nicht angenommen)."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom
27. September 1984 (BGBI. II S. 946), vom 9. August 1985 (BGBI. II S. 1079) und
vom 13. März 1986 (BGBI. II S. 546).
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rh elt
124 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: BundeSdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08- 0.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung
gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln
3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei
Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.
Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7%. Postvertrlebutück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen
und den Wachdienst von Seeleuten
Vom 19. Januar 1988
Das Internationale Übereinkommen vom 7. Juli 1978
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähi-
gungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
(BGBI. 1982 II S. 297) ist nach seinem Artikel XIV Abs. 4
für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Cöte d'lvoire am 5. Januar 1988
Venezuela am 13. Januar 1988
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. November 1987 (BGBI. II
s. 815).
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 e s t e r h e I t
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Verordnung
über den Amtsbereich der vorgeschobenen österreichischen Grenzdienststellen
am Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue lunbrücke)
Vom 19. Januar 1988
Auf Grund des Artikels 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. August 1960 zu dem
Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabferti-
gung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahn-
höfen an der deutsch-niederländischen Grenze (BGBI. 1960 II S. 2181) wird
verordnet:
§ 1
Der Amtsbereich der gemäß Vereinbarung vom 12. Juni 1974 (BGBI. 1974 II
S. 1029) errichteten vorgeschobenen österreichischen Grenzdienststellen am
Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue lnnbrücke) wird nach Maßgabe der Vereinba-
rung vom 9. Dezember 1987 neu bestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend
veröffentlicht.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbin-
dung mit Artikel 3 des in der Eingangsformel genannten Gesetzes auch im Land
Berlin.
§3
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1988 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung
vom 12. Juni 1974 außer Kraft tritt.
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesg~setzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Obert
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Neu sei
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 103
Vereinbarung
Auswärtiges Amt
510-511.13/3 OST
Verbalnote
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für
die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutsch-
land in Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik österreich über Erleichterun-
gen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der
Änderungsabkommen vom 21. Januar 1975 und 16. September 19n für die Vereinbarung
vom 12. Juni 1974 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen
am Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue lnnbrücke) folgende Änderung vorschlagen:
Artikel 2 erhält folgende Fassung:
„Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. Septem-
ber 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt
a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und
Räume, und zwar
- die Bundesstraße 512 von der gemeinsamen Grenze auf der lnnbrücke bis zum
Amtsplatz und westlich des Amtsplatzes bis zur Brückenunterführung der Kreisstraße
PA42;
- den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz einschließlich der überdachten Ram-
pen der Güterabfertigung;
- die Wiegehäuschen samt Waagen;
- im Dienstgebäude die Abfertigungshalle im Erdgeschoß, die sanitären Anlagen, den
Putzraum, den Fahrradraum, den Arrestraum, den Durchsuchungsraum und den
Gemeinschaftsraum im Kellergeschoß sowie alle Verbindungswege;
b) die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benutzung überlassenen Räume
des Dienstgebäudes, und zwar
- im Erdgeschoß die östlich der Abfertigungshalle gelegenen Räume;
- im Kellergeschoß auf der Nordseite die beiderseits der Osttreppe gelegenen zwei
Räume und auf der Südseite den ersten, zweiten und fünften Raum von der
Südostecke her gerechnet."
Das Auswärtige Amt beehrt sich vorzuschlagen, daß durch den Austausch dieser
Verbalnote und der Antwortnote der Österreichischen Botschaft die vorstehende Regelung
eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September
1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 19n bildet, die am 1. März
1988 in Kraft tritt und gleichzeitig mit der Vereinbarung vom 12. Juni 1974 außer Kraft tritt.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Österreichische Botschaft erneut seiner
ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Bonn, den 9. Dezember 1987
L. s.
An die
Österreichische Botschaft
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Österreichische Botschaft
ZI. 112.05/293-A/87
Verbalnote
Die österreichische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang seiner
Verbalnote vom 9. Dezember 1987 - 510.511.13/3 OST - zu bestätigen, deren Text wie
folgt lautet:
(Es folgt der Wortlaut der einleitenden Note.)
Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Österreichische
Bundesregierung damit einverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den
Austausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und dieser Antwortnote eine Vereinba-
rung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 in der
Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 19n bildet, die am 1. März 1988 in Kraft
tritt und gleichzeitig mit der Vereinbarung vom 12. Juni 1974 außer Kraft tritt.
Die österreichische Botschaft benützt gerne auch diesen Anlaß, dem Auswärtigen Amt
den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Bonn, den 9. Dezember 1987
L. s.
An das
Auswärtige Amt
Bekanntmachun~
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung
bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxlnwaffen
sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Vom 8. Januar 1988
Be I i z e hat dem Verwahrer in London am 20. Oktober 1986 notifiziert, daß es
sich an das Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwick-
lung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von
Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBI. 1983 II S. 132)
gebunden betrachtet, dessen Anwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit
durch das Vereinigte Königreich auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden war.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
25. September 1987 (BGBI. II S. 619).
Bonn, den 8. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 105
Bekanntmachung
zu dem Übereinkommen über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation,
der nationalen Vertreter und des Internationalen Personals
Vom 8. Januar 1988
Das Übereinkommen vom 20. September 1951 über
den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der
nationalen Vertreter und des internationalen Personals
(BGBI. 1958 II S. 117) ist nach seinem Artikel 26 Abs. 2 für
Spanien am 10. August 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. August 1958 (BGBI. II S. 350).
Bonn, den 8. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Bekanntmachung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens des Abkommens zwischen der Regierung
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags der Bundesrepublik Deutschland
über die Rechtsstellung ihrer Truppen und der Regierung der Republik Senegal
(NATO-Truppenstatut) über Flnanzlelle Zusammenarbeit
Vom 8. Januar 1988 Vom 13. Januar 1988
Das Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Par- In Dakar ist am 25. November 1987 ein Abkommen
teien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
ihrer Truppen (BGBI. 1961 II S. 1183, 1190) ist nach sei- und der Regierung der Republik Senegal über Finanzielle
nem Artikel XVIII Abs. 3 für Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Das Abkommen
Spanien am 9. September 1987 ist nach seinem Artikel 7
in Kraft getreten. am 25. November 1987
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bekanntmachung vom 16. Juni 1963 (BGBI. II S. 745).
Bonn, den 8. Januar 1988 Bonn, den 13. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister
Im Auftrag für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Dr. Eitel Im Auftrag
Zahn
106 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Senegal
über Finanzielle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland (4) Die in Absatz 3 genannten Vorhaben können im Einver-
nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
und
land und der Republik Senegal durch andere Vorhaben ersetzt
die Regierung der Republik Senegal - werden.
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik gemäß Absatz 1 werden in Darlehen umgewandelt, wenn sie nicht
Senegal, für solche Maßnahmen verwendet werden.
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch Artikel 2
partnerschaftliche finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu
vertiefen, Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Gesamtbetrags, die
Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird sowie das
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-
die Grundlage dieses Abkommen_s ist, ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Darlehen und
Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-
der Republik Senegal beizutragen - liegen.
Artikel 3
sind wie folgt übereingekommen:
Die Regierung der Republik Senegal stellt die Kreditanstalt für
Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen
Artikel 1
Abgaben, die im Zusammenhang mit Abschluß und Durchführung
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik Senegal
es der Regierung der Republik Senegal, von der Kreditanstalt für erhoben werden, frei.
Wiederaufbau, Frankfurt (Main), für die in Absatz 3 genannten Artikel 4
Vorhaben, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit fest-
gestellt worden ist, Darlehen aufzunehmen und zur Vorbereitung Die Regierung der Republik Senegal überläßt bei den sich aus
sowie für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und der Darlehensgewährung und der Gewährung der Finanzierungs-
Betreuung der Vorhaben erforderlichenfalls Finanzierungsbei- beiträge ergebenden Transporten von Personen und Gütern im
träge bis zu einem Gesamtbetrag von 56 500 000,- DM (in Wor- See- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie
ten: sechsundfünfzig Millionen fünfhunderttausend Deutsche Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche
Mark) zu erhalten. die Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz im deutschen
Geltungsbereich dieses Abkommens ausschließen oder erschwe-
(2) Zur Finanzierung der in Absatz 3 genannten Vorhaben ren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser
werden außerdem 26 100 000,- DM (in Worten: sechsundzwan- Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.
zig Millionen einhunderttausend Deutsche Mark) verwendet, die
bereits mit dem Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit
vom 27. November 1985 zugesagt wurden, für die dort genannten Artikel 5
Vorhaben aber nicht in Anspruch genommen worden sind. Damit Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-
beläuft sich der Gesamtbetrag der verfügbaren Finanzierungs- ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung
mittel auf 82 600 000,- DM (in Worten: zweiundachtzig Millionen und der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Liefe-
sechshunderttausend Deutsche Mark). rungen und Leistungen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des
(3) Die Darlehen und Finanzierungsbeiträge sind für die folgen- Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.
den Vorhaben bestimmt:
Artikel 6
a) Sozialsiedlung Kaolack
Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hinsichtlich
b) Instandsetzung Bewässerung Boundoum
des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für das Land Berlin,
c) Industriepark Dakar III sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber der Regierung der Republik Senegal innerhalb von
d) Elektrifizierung unteres Senegaltal
drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegen-
e) Bewässerung Nianga II teilige Erklärung abgibt.
f) Studien- und Expertenfonds III Artikel 7
g) Wasserversorgung an 4 Flußzentren Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Dakar am 25. November 1987 in zwei Urschrif-
ten, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Wöckel
Für die Regierung der Republik Senegal
Koussa Toure
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 107
Bekanntmachung
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über finanzielle Zusammenarbeit
Vom 15. Januar 1988
In Kingston ist am 23. Dezember 1987 ein Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika über Finanzielle Zusam-
menarbeit unterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach
seinem Artikel 7
am 23. Dezember 1987
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 15. Januar 1988
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Im Auftrag
Zahn
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über Finanzielle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bau, Frankfurt am Main, zur Finanzierung der Devisenkosten für
den Bezug von Waren und Leistungen zur Deckung des laufen-
und
den notwendigen zivilen Bedarfs und der im Zusammenhang mit
die Regierung von Jamaika, der finanzierten Wareneinfuhr anfallenden Devisen- und Inlands-
kosten für Transport, Versicherung und Montage ein Darlehen bis
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu 15 000 000,00 DM (in Worten: fünfzehn Millionen Deutsche
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika, Mark) zu erhalten. Es muß sich hierbei um Lieferungen und
Leistungen gemäß der diesem Abkommen als Anlage beigefügten
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen durch Liste handeln, für die die Lieferverträge bzw. Leistungsverträge
partnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu nach dem 1. Juni 1987 abgeschlossen worden sind.
vertiefen,
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen Artikel 2
die Grundlage dieses Abkommens ist,
Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die
in der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das
Jamaika beizutragen, Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darlehens
unter Bezugnahme auf Ziffer 1 .2.1 der Crgebnisniederschrift zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik
der vierten Regierungsverhandlungen über Finanzielle und Tech- Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.
nische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Jamaika vom 11. Juni 1987,
Artikel 3
sind wie folgt übereingekommen: Die Regierung von Jamaika stellt die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Ab-
Artikel 1
gaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß und der
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in Jamaika
der Regierung von Jamaika, von der Kreditanstalt für Wiederauf- erhoben werden.
------------
108 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Artikel 4 ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen
Möglichkeiten des Landes Berlin bevorzugt genutzt werden.
Die Regierung von Jamaika überläßt bei den sich aus der
Darlehensgewährung ergebenden Transporten von Personen
und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und
Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Artikel 6
Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunternehmen Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die
mit Sitz im deutschen Geltungsbereich dieses Abkommens aus- Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
schließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Regierung von JalT'aika innerhalb von drei Monaten nach Inkraft-
Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh- treten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
migungen.
Artikel 5
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde- Artikel 7
ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Kingston am 23. Dezember 1987 in zwei
Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Rolf Enders
Für die Regierung von Jamaika
Edward Seaga
Anlage
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Jamaika
über finanzielle Zusammenarbeit
1. Liste der Waren und Leistungen, die gemäß Artikel 1 des Regierungsabkommens vom
23. Dezember 1987 aus dem Darlehen finanziert werden können:
a) Industrielle Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate,
b) industrielle Ausrüstungen sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte,
c) Ersatz- und Zubehörteile aller Art,
d) Erzeugnisse der chemischen Industrie, einschließlich Düngemittel, Pflanzenschutz-
und Schädlingsbekämpfungsmittel,
e) sonstige gewerbliche Erzeugnisse, die für die Entwicklung von Jamaika von Bedeu-
tung sind,
f) Beratungsleistungen, Patente und Lizenzgebühren.
2. Die vorgenannten Waren und Leistungen sind zur Förderung sowohl traditioneller als
auch nichttraditioneller Bereiche der gewerblich-industriellen Wirtschaft und der Land-
wirtschaft bestimmt. Einfuhrgüter, die in dieser Liste nicht enthalten sind, können nur
finanziert werden, wenn die vorherige Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland dafür vorliegt.
3. Die Einfuhr von Luxusgütern und von Verbrauchsgütern für den privaten Bedarf sowie
von Gütern und Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, ist von der Finanzierung
aus dem Darlehen ausgeschlossen.
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 109
Bekanntmachun~
über den Geltungsbereich des Übereinkommens
zur Beseitigung Jeder Form von Diskriminierung der Frau
Vom 15. Januar 1988
Das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (BGBI. 1985 II S. 647) ist nach seinem Artikel 27 Abs. 2
für folgenden weiteren Staat in Kraft getreten:
Vereinigtes Königreich am 7. Mai 1986
(für das Vereinigte Königreich, die Insel Man, die Briti-
schen Jungferninseln, die Falklandinseln, Südgeorgien
und die Südlichen Sandwichinseln sowie die Turks- und
Caicosinseln).
Das V e r e i n i g t e K ö n i g r e i c h hat bei Hinterlegung seiner Ratifikations-
urkunde die folgenden Erklärungen abgegeben und die nachstehenden Vorbe-
halte gemacht:
(Übersetzung)
"A. On behalf of the United Kingdom of ,,A. Für das Vereinigte Königreich Groß-
Great Brltain and Northem lreland: britannien und Nordirland:
(a) The United Kingdom understands the a) Das Vereinigte Königreich sieht als
main purpose of the Convention, in the light Hauptzweck des Übereinkommens auf-
of the definition contained in Article 1, to be grund der in Artikel 1 enthaltenen Begriffs-
the reduction, in accordance with its terms, bestimmung den Abbau der Diskriminierung
of discrimination against women, and does der Frau im Einklang mit den Bestimmun-
not thererfore regard the Convention as im- gen des Übereinkommens und betrachtet
posing any requirement to repeal or modify deshalb das übereinkommen nicht so, als
any existing laws, regulations, customs or verlange es die Aufhebung oder Änderung
practices which provide for women to be bestehender Gesetze, Verordnungen,
treated more favourably than men, whether Gepflogenheiten oder Praktiken, die vorse-
temporartly or in the langer term; the United hen, daß die Frau entweder kurz- oder län-
Kingdom's undertakings under Article 4, pa- gerfristig günstiger behandelt wird als der
ragraph 1, and other provisiom, of the Con- Mann; die Verpflichtungen des Vereinigten
vention are to be construed accordingly. Königreichs nach Artikel 4 Absatz 1 und
anderen Bestimmungen des Übereinkom-
mens sind entsprechend auszulegen.
(b) The United Kingdom reserves the right b) Das Vereinigte Königreich behält sich
to regard the provisions of the Sex Discrimi- das Recht vor, die Bestimmungen des
nation Act 1975, the Employment Protection Gesetzes von 1975 über die Diskriminie-
(Consolidation) Act 1978, the Employment rung aufgrund des Geschlechts (Sex Oiscri-
Act 1980, the Sex Discrimination (Northern mination Act 1975), des Arbeitsschutz(kon-
lreland) Order 1976, the lndustrial Relations solidierungs )gesetzes von 1978 (Employ-
(No. 2) (Northern lreland) Order 1976, the ment Protection (Consolidation) Act 1978),
lndustrial Relations (Northern lreland) Or- des Beschäftigungsgesetzes von 1980
der 1982, the Equal Pay Act 1970 (as (Employment Act 1980), der Verordnung
amended) and the Equal Pay Act (Northern von 1976 über die Diskriminierung aufgrund
lreland) 1970 (as amended), including the des Geschlechts ~Nordirland) (Sex Discrimi-
exceptions and exemotions contained in nation (Northem lreland) Order 1976), der
any of these Acts and Orders, as constitut- Verordnung (Nr. 2) von 1976 über Arbeit-
ing appropriate measures for the practical geber-/Arbeitnehmerbeziehungen (Nordir-
realisation of the objectives of the Conven- land) (lndustrial Relations (No. 2) (Northem
tion in the social and economic circumstan- lreland) Order 1976), der Verordnung von
ces of the United Kingdom, and to continue 1982 über Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbezie-
to apply these provisions accordingly; this hungen (Nordirland) (lndustrial Relations
reservation will apply equally to any future (Northern lreland) Order 1982), des Geset-
legislation which may modify or replace the zes von 1970 über gleichen Lohn (in seiner
above Acts and Orders on the understand- geänderten Fassung) (Equal Pay Act 1970
ing that the terms of such legislation will be (as amended)) und des Gesetzes von 1970
110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
compatible with the United Kingdoms's obli- über gleichen Lohn (Nordirland) (in seiner
gations under the Convention. geänderten Fassung) (Equal Pay Act
(Northern lreland) 1970 (as amended)), ein-
schließlich der in diesen Gesetzen und Ver-
ordnungen enthaltenen Ausnahmen und
Befreiungen, so zu betrachten, als stellten
sie geeignete Maßnahmen zur praktischen
Verwirklichung der Ziele des Übereinkom-
mens unter den snzialen und wirtschaftli-
chen Gegebenheiten des Vereinigten Kö-
nigreichs dar, und diese Bestimmmungen
entsprechend weiter anzuwenden; dieser
Vorbehalt gilt auch für künftige Rechtsvor-
schriften zur Änderung oder Ablösung der
obigen Gesetze und Verordnungen unter
der Voraussetzung, daß die Bestimmungen
solcher Rechtsvorschriften mit den Ver-
pflichtungen des Vereinigten Königreichs
aufgrund des Übereinkommens vereinbar
sind.
(c) In the light of the definition contained in c) Angesichts der in Artikel 1 enthaltenen
Article 1, the United Kingdom's ratification is Begriffsbestimmung erfolgt die Ratifikation
subject to the understanding that none of its durch das Vereinigte Königreich unter der
obligations under the Convention shall be Voraussetzung, daß seine Verpflichtungen
treated as extending to the succession to, or aufgrund des Übereinkommens nicht so
possession and enjoyment of, the Throne, behandelt werden, als erstreckten sie sich
the peerage, titles of honour, social prece- auf die Nachfolge in bezug auf den Thron,
dence or armorial bearings, or as extending den Adelsstand, Ehrentitel, gesellschaftli-
to the affairs of religious denominations or che Rangfolge oder Wappen bzw. auf den
orders or to the admission into or service in Besitz und die Inanspruchnahme dieser
the Armed Forces of the Crown. Rechtsgüter oder als erstreckten sie sich
auf Angelegenheiten religiöser Bekennt-
nisse oder Orden oder auf die Aufnahme in
die Streitkräfte der Krone oder den Dienst in
diesen Streitkräften.
(d) The United Kingdom reserves the right d) Das Vereinigte Königreich behält sich
to continue to apply such immigration legis- das Recht vor, die von ihm von Zeit zu Zeit
lation governing entry into, stay in, and de- als notwendig erachteten Einwanderungs-
parture from, the United Kingdom as it may vorschriften betreffend die Einreise in das
deem necessary from time to time and, Vereinigte Königreich, den Aufenthalt im
accordingly, its acceptance of Article 15 (4) Vereinigten Königreich und die Ausreise
and of the other provisions of the Conven- aus dem Vereinigten Königreich weiterhin
tion is subject to the provisions of any such anzuwenden; die Annahme des Artikels 15
legislation as regards persons not at the Absatz 4 und der anderen Bestimmungen
time having the right under the law of the des Übereinkommens durch das Vereinigte
United Kingdom to enter and remain in the Königreich erfolgt daher nach Maßgabe sol-
United Kingdom. cher Vorschriften in bezug auf Personen,
die nach dem Recht des Vereinigten König-
reichs zu der betreffenden Zeit nicht das
Recht haben, in das Vereinigte Königreich
einzureisen und dort zu bleiben.
Article 1 Artikel 1
With reference to the provisions of the Unter Bezugnahme auf das Gesetz von
Sex Discrimination Act 1975 and other ap- 1975 über die Diskriminierung aufgrund des
plicable legislation, the United Kingdom's Geschlechts (Sex Discrimination Act 1975)
acceptance of Article 1 is subject to the und andere anwendbare Rechtsvorschriften
reservation that the phrase "irrespective of erfolgt die Annahme des Artikels 1 durch
their marital status" shall not be taken to das Vereinigte Königreich unter der Voraus-
render discriminatory any difference of setzung, daß der Satzteil "ungeachtet ihres
treatment accorded to single persons as Familienstands" nicht so ausgelegt wird, als
against married persons, so long as there is stelle eine unterschiedliche Behandlung
equality of treatment as between married Nichtverheirateter gegenüber Verheirateten
men and married women and as between eine Diskriminierung dar, solange im Ver-
single men and single women. hältnis zwischen verheirateten Männern
und verheirateten Frauen sowie zwischen
unverheirateten Männern und unverheirate-
ten Frauen Gleichbehandlung erfolgt.
Article 2 Artikel 2
In the light of the substantial progress Angesichts des beträchtlichen Fort-
already achieved in the United Kingdom in schritts, der bei der Förderung der fort-
----------------------- .. --
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 111
promoting the progressive elimination of schreitenden Beseitigung der Diskriminie-
discrimination against women, the United rung der Frau im Vereinigten Königreich
Kingdom reserves the right, without pre- bereits erzielt worden ist, behält sich das
judice to the other reservations made by the Vereinigte Königreich das Recht vor, unbe-
United Kingdom, to give effect to para- schadet der anderen vom Vereinigten
graphs (f) and (g) by keeping under review. Königreich angebrachten Vorbehalte Artikel
such of its laws and regulations as may still 2 Buchstaben f und g Wirksamkeit zu verlei-
embody significant differences in treatment hen, indem es diejenigen seiner Gesetze
between men and women with a view to und sonstigen Vorschriften, in denen noch
making changes to those laws and regula- ein erheblicher Unterschied in der Behand-
tions when to do so would be compatible lung von Mann und Frau gemacht wird,
with essential and overriding considerations ständig überprüft mit dem Ziel, diese
of economic policy. In relation to forms of Gesetze und sonstigen Vorschriften zu
discrimination more precisely prohibited by ändern, wenn dies mit wesentlichen und
other provisions of the Convention, the obl i- grundlegenden Gesichtspunkten der Wirt-
gations under this Article must (in the case schaftspolitik vereinbar ist. Hinsichtlich der
of the United Kingdom) be read in conjunc- Formen von Diskriminierung, die durch
tion with the other reservations and declara- andere Bestimmungen des Übereinkom-
tions made in respect of those provisions mens ausdrücklicher verboten sind, müs-
including the declarations and reservations sen die Verpflichtungen nach diesem Artikel
of the United Kingdom contained in para- (im Fall des Vereinigten Königreichs) im
graphs (a) - (d) above. Zusammenhang mit den anderen Vorbehal-
ten und Eri<lärungen zu jenen Bestimmun-
gen gesehen werden, einschließlich der
Eri<lärungen und Vorbehalte des Vereinig-
ten Königreichs unter den Buchstaben a bis
d dieses Abschnitts.
With regard to paragraphs (f) and (g) of Zu Artikel 2 Buchstaben f und g behält
this Article the United Kingdom reserves the sich das Vereinigte Königreich das Recht
right to continue to apply its law relating to vor, seine Gesetze über Sittlichkeitsdelikte
sexual offences and prostitution; this reser- und gewerbsmäßige Unzucht weiter anzu-
vation will apply equally to any future law wenden; dieser Vorbehalt gilt auch für künf-
which may modify or replace it. tige Rechtsvorschriften zur Änderung oder
Ablösung dieser Gesetze.
Article 9 Artikel 9
The British Nationality Act 1981 , which Das britische Staatsangehörigkeitsgesetz
was brought into force with effect from von 1981 (British Nationality Act 1981 ), das
January 1983, is based on principles which mit Wirkung vom Januar 1983 in Kraft
do not alfow of any discrimination against gesetzt wurde, beruht auf Grundsätzen, die
warnen within the meaning of Article 1 as eine Diskriminierung der Frau im Sinne des
regards acquisition, change or retention of Artikels 1 hinsichtlich des Erwerbs, des
their nationality or as regards the nationality Wechsels oder der Beibehaltung ihrer
of their children. The United Kingdom's Staatsangehörigkeit oder hinsichtlich der
acceptance of Article 9 shall not, however, Staatsangehörigkeit ihrer Kinder nicht
be taken to invalidate the continuation of zulassen. Die Annahme des Artikels 9
certain temporary or transitional provisions durch das Vereinigte Königreich ist jedoch
which will continue in force beyond that nicht so zu verstehen, als werde dadurch
date. die Fortgeltung bestimmter befristeter oder
Übergangsbestimmungen unwiri<sam, die
über jenen Zeitpunkt hinaus in Kraft bleiben.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
take such steps as may be necessary to Recht vor, die Maßnahmen zu treffen, die
comply with its obligations under Article 2 of notwendig sind, um seinen Verpflichtungen
the First Protocol to the Convention for the nach Artikel 2 des am 20. März 1952 in
Protection of Human Aights and Funda- Paris unterzeichneten (Ersten) Zusatzproto-
mental Freedoms signed at Paris on 20 kolls zu der Konvention zum Schutze der
March 1952 and its obligations under para- Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
graph 3 of Article 13 of the International seinen Verpflichtungen nach Artikel 13
Covenant on Economic, Social and Cultural Absatz 3 des am 19. Dezember 1966 in
Rights opened for signature at New Yori< on New Yori< zur Unterzeichnung aufgelegten
19 december 1966, to the extent that the Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
said provisions preserve the freedom of pa- soziale und kulturelle Rechte nachzukom-
rental choice in respect of the education of men, soweit jene Bestimmungen den Eltern
children; and reserves also the right not to die freie Wahl hinsichtlich der Bildung für
take any measures which may conflict with ihre Kinder erhalten; es behält sich ferner
its obligation under paragraph 4 of Article 13 das Recht vor, keine Maßnahmen zu tref-
of the said Covenant not to interfere with the fen, die seinen Verpflichtungen nach Artikel
liberty of individuals and bodies to establish 13 Absatz 4 jenes Paktes zuwiderlaufen
and direct educational institutions, subject könnten, nicht die Freiheit natürlicher oder
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
to the observation of certain principles and juristischer Personen zu beeinträchtigen,
standards. Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu
leiten, sofern bestimmte Grundsätze und
Normen beachtet werden.
Moreover, the United Kingdom can only Ferner kann das Vereinigte Königreich
accept the obligations under paragraph (c) die Verpflichtungen nach Artikel 10 Buch-
of Article 1O within the limits of the statutory stabe c nur in den Grenzen der gesetzlich
powers of central Government, in the light of verankerten Befugnisse der Zentralregie-
the fact that the teaching curriculum, the rung annehmen angesichts der Tatsache,
provision of text-books and teaching daß der Lehrplan, die Bereitstellung von
methods are reserved for local control and Lehrbüchern und die Lehrmethoden der
are not subject to central Government direc- kommunalen Kontrolle vorbehalten sind
tion; moreover, the acceptance of the objec- und nicht der Weisung der Zentralregierung
tive of encouraging co-education is without unterliegen; ferner läßt die Anerkennung
prejudice to the right of the United Kingdom des Zieles der Förderung der Koedukation
also to encourage other types of education. das Recht des Vereinigten Königreichs
unberührt, auch andere Erziehungsformen
zu fördern.
Article 11 Artikel 11
The United Kingdom interprets the "right Das Vereinigte Königreich legt das in
to work" referred to in paragraph 1 (a) as a Absatz 1 Buchstabe a genannte „Recht auf
reference to the "right to work" as defined in Arbeit" als Bezugnahme auf das „Recht auf
other human rights instruments to which the Arbeit" aus, wie es in anderen Menschen-
United Kingdom is a party, notably Article 6 rechtsübereinkünften, deren Vertragspartei
of the International Covenant on Economic, das Vereinigte Königreich ist, insbesondere
Social and Cultural Rights of 19 December Artikel 6 des Internationalen Paktes vom
1966. 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, definiert ist.
The United Kingdom interprets paragraph Das Vereinigte Königreich legt Artikel 11
1 of Article 11 , in the light of the provisions Absatz 1 im Licht des Artikels 4 Absatz 2
of paragraph 2 of Article 4, as not precluding dahingehend aus, daß er Verbote,
prohibitions, restrictions or conditions on the Beschränkungen oder Bedingungen hin-
employment of women in certain areas, or sichtlich der Beschäftigung von Frauen in
on the work done by them, were this is bestimmten Bereichen oder hinsichtlich der
considered necessary or desirable to pro- von ihnen geleisteten Arbeit nicht aus-
tect the health and safety of women or the schließt, wo dies zum Schutz der Gesund-
human foetus, including such prohibitions, heit und Sicherheit der Frau oder des unge-
restrictions or conditions imposed in conse- borenen Lebens als notwendig oder wün-
quence of other international obligations of schenswert erachtet wird, einschließlich sol-
the United Kingdom; the United Kingdom cher Verbote, Beschränkungen oder Bedin-
declares that, in the event of a conflict be- gungen, die infolge anderer internationaler
tween obligations under the present Con- Verpflichtungen des Vereinigten Köni-
vention and its obligations under the Con- greichs bestehen; das Vereinigte Köni-
vention concerning the employment of greich erklärt, daß im Fall eines Konflikts
women on underground work in mines of all zwischen den Verpflichtungen aufgrund des
kinds (ILO Convention No. 45), the provi- vorliegenden Übereinkommens und seinen
sions of the last mentioned Convention shall Verpflichtungen aufgrund des Übereinkom-
prevail. mens über die Beschäftigung von Frauen
bei Untertagarbeiten in Bergwerken jeder
Art (ILO-Übereinkommen Nr. 45) das letz-
tere übereinkommen vorgeht.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply all United Kingdom legislation and the Recht vor, alle Rechtsvorschriften des Ver-
rules of pension schemes affecting retire- einigten Königreichs und die Vorschriften
ment pensions, survivors' benefits and der Altersversorgungssysteme anzuwen-
other benefits in relation to death or retire- den, die sich auf Altersrenten, Hinterbliebe-
ment (including retirement on grounds of nenrenten und sonstige Leistungen im
redundancy), whether or not derived from a Zusammenhang mit Tod oder Ruhestand
Social Security scheme. (einschließlich des Ruhestands aufgrund
von Entlassung) auswirken, unabhängig
davon, ob sie auf einem System der sozia-
len Sicherheit beruhen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place such legislation, or the rules of pen- sung solcher Rechtsvorschriften oder der
sion schemes, on the understanding that Vorschriften der Altersversorgungssysteme
the terms of such legislation will be compat- unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
ible with the United Kingdom's obligations mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 113
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply the following provisions of United Recht vor, folgende Bestimmungen von
Kingdom legislation conceming the benefits Rechtsvorschriften des Vereinigten König-
specified. reichs über die im einzelnen bezeichneten
Leistungen anzuwenden:
a) social security benefits for persons en- a) Leistungen der sozialen Sicherheit für
gaged in caring for a severely disabled Betreuer eines Schwerbehinderten
person under section 37 of the Social nach § 37 des Gesetzes von 1975 über
Security Act 1975 and section 37 of the soziale Sicherheit (Social Security Act
Social Security (Northern lreland) Act 1975) und § 37 des Gesetzes von 1975
1975; über soziale Sicherheit (Nordirland)
(Social Security (Northern lreland) Act
1975);
b) increases of benefits for adult depen- b) Erhöhungen der Leistung für erwach-
dants under sections 44 to 47, 49 and sene Unterhaltsberechtigte nach §§ 44
66 of the Social Security Act 1975 and bis 47, 49 und 66 des Gesetzes von
under sections 44 to 47, 49 and 66 of 1975 über soziale Sicherheit (Social
the Social Security (Northem lreland) Security Act 1975) und nach §§ 44 bis
Act 1975; 47, 49 und 66 des Gesetzes von 1975
über soziale Sicherheit (Nordirland)
(Social Security (Northem lreland) Act
1975);
c) retirement pensions and survivors' be- c) Altersrenten und Hinterbliebenenrenten
nefits under the Social Security Acts nach den Gesetzen von 1975 bis 1982
1975 to 1982 and the Social Security über soziale Sicherheit (Social Security
(Northern lreland) Acts 1975 to 1982; Acts 1975 to 1982) und den Gesetzen
von 1975 bis 1982 über soziale Sicher-
heit (Nordirland) (Social Security
(Northern lreland) Acts 1975 to 1982);
d) famHy income supplements under the d) Zuschüsse zum Familieneinkommen
Family lncome Supplements Act 1970 nach dem Gesetz von 1970 über
and the Family lncome Supplements Zuschüsse zum Familieneinkommen
Act (Northern lreland) 1971. (Family lncome Supplements Act 1970)
und dem Gesetz von 1971 über
Zuschüsse zum Familieneinkommen
(Nordirland) (Family lncome Supple-
ments Act (Northem lreland) 1971 ).
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place any of the provisions specified in sub- sung einer der unter den Buchstaben a bis d
paragraphs (a) to (d) above, on the under- im einzelnen aufgeführten Bestimmungen
standing that the terms of such legislation unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
will be compatible with the United King- mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
dom 's obligations under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply any non-discriminatory requirement Recht vor, für die Anwendung der in Artikel
for a qualifying period of employment or 11 Absatz 2 enthaltenen Bestimmungen
insurance for the application of the provi- eine nichtdiskriminierende Warte- oder
sions contained in Article 11 (2). Anwartschaftszeit in bezug auf Beschäfti-
gung oder Versicherung vorzuschreiben.
Article 13 Artikel 13
The United Kingdom reserves the right, Das Vereinigte Königreich behält sich das
notwithstanding the obligations undertaken Recht vor, ungeachtet der in Artikel 13 oder
in Article 13, or any other relevant article of einem anderen einschlägigen Artikel des
the Convention, to continue to apply the Übereinkommens übernommenen Ver-
income tax and capital gains tax legislation pflichtungen weiterhin die Einkommen-
which: steuer- und Kapitalertragsteuervorschriften
anzuwenden, die
i) deems for income tax purposes the i) für Einkommensteuerzwecke das Ein-
income of a married woman living with kommen einer verheirateten Frau, die
her husband in a year, or part of a year, in einem Veranlagungsjahr oder einem
of assessment to be her husband ·s Teil eines Veranlagungsjahrs mit ihrem
income and not tobe her income (sub- Ehemann zusammenlebt, als Einkom-
ject to the right of the husband and the men ihres Ehemanns und nicht als ihr
wife to elect jointly that the wife's Einkommen betrachten (vorbehaltlich
earned income shall be charged to in- des Rechts des Ehemanns und der
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
come tax as if she were a single wo- Ehefrau, gemeinsam eine Veranla-
man with no other income); and gung zu wählen, wonach die Einkünfte
der Ehefrau aus Erwerbstätigkeit ein-
kommensteuerpflichtig sind, als sei sie
nicht verheiratet und habe keine weite-
ren Einkünfte);
ii) requires tax in respect of such income ii) eine Steuerpflicht des Ehemanns für
and of chargeable gains accruing to ein derartiges Einkommen und für
such a married woman to be assessed eiAer verheirateten Ehefrau zuflie-
on her husband (subject to the right of ßende steuerpflichtige Erträge vor-
either of them to apply for separate schreiben (vorbehaltlich des Rechts
assessment) and consequently (if no eines jeden von ihnen, eine getrennte
such application is made) restricts to Veranlagung zu beantragen) und folg-
her husband the right to appeal against lich (sofern kein solcher Antrag gestellt
any such assessment and to be heard wird) das Recht, gegen eine derartige
or to be represented at the hearing of Veranlagung Einspruch zu erheben
any such appeal; and und bei der Verhandlung über den Ein-
spruch gehört zu werden oder vertre-
ten zu sein, auf den Ehemann
beschränken und
iii) entitles a man who has his wife living iii) einen Mann, dessen Ehefrau bei ihm
with him, or whose wife is wholly main- lebt oder von ihm ganz unterhalten
tained by him, during the year of wird, berechtigen, während des Veran-
assessment to a deduction from his lagungsjahrs einen Abzug von seinem
total inCOfTle of an amount !arger than Gesamteinkommen in Höhe eines
that to which an individual in any other Betrags vorzunehmen, der größer ist
case is entitled and entitles an individu- als der, zu dem ein einzelner in einem
al whose total income includes any anderen Fall berechtigt ist, oder einen
eamed income of his wife to have that einzelnen, dessen Gesamteinkommen
deduction increased by the amount of Einkünfte seiner Ehefrau aus Erwerbs-
that eamed income or by an amount tätigkeit umfaßt, berechtigen, diesen
specified in the legislation whichever is Abzug um den Betrag dieser Einkünfte
the less. bzw. um einen in den Rechtsvorschrif-
ten vorgeschriebenen Betrag, falls die-
ser geringer ist, zu erhöhen.
Article 15 Artikel 15
In relation to Article 15, paragraph 2, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 2 geht
United Kingdom understands the term "leg- das Vereinigte Königreich davon aus, daß
al capacity" as referring merely to the exist- sich der Ausdruck „Rechtsfähigkeit" ledig-
ence of a separate and distinct legal per- lich auf das Vorhandensein einer getrenn-
sonality. ten und eigenständigen Rechtspersönlich-
keit bezieht.
In relation to Article 15, paragraph 3, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 3 faßt
United Kingdom understands the intention das Vereinigte Königreich die Absicht die-
of this provision to be that only those terms ser Bestimmung so auf, daß nur die in dem
or elements of a contract or other private beschriebenen Sinne diskriminierenden
instrument which are discriminatory in the Bedingungen oder Bestandteile eines Ver-
sense described are to be deemed null and trags oder einer sonstigen Privaturkunde
void, but not necessarily the contract or nichtig sind, nicht jedoch notwendigerweise
instrument as a whole. der Vertrag oder die Urkunde insgesamt.
Article 16 Artikel 16
As regards sub-paragraph 1 (f) of Article In bezug auf Artikel 16 Absatz 1 Buch-
16, the United Kingdom does not regard the stabe f betrachtet das Vereinigte Königreich
reference to the paramountcy of the inter- den Hinweis auf die Vorrangigkeit der Inter-
ests of the children as being directly relev- essen der Kinder nicht als unmittelbar
ant to the elimination of discrimination wesentWch für die Beseitigung der Diskrimi-
against women, and declares in this con- nierung der Frau und erklärt in diesem
nection that the legislation of the United Zusammenhang, daß die Rechtsvorschrif-
Kingdom regulating adoption, while giving a ten des Vereinigten Königreichs zur Rege-
principal position to the promotion of the lung der Adoption zwar der Förderung des
children's welfare, does not give to the Wohlergehens des Kindes einen ersten
child's interests the same paramount place Platz einräumen, den Interessen des Kin-
as in issues concerning custody over chil- des jedoch nicht den gleichen Vorrang ein-
dren. räumen wie in Fragen betreffend das Sor-
gerecht für Kinder.
The United Kingdom's acceptance of pa- Die Annahme des Artikels 16 Absatz 1
ragraph 1 of Article 16 shall not be treated durch das Vereinigte Königreich ist nicht so
as either limiting the freedom of a person to zu behandeln, als schränke sie die Freiheit
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 115
dispose of his property as he wishes or as des einzelnen ein, über sein Vermögen
giving a person a right to property the sub- nach eigenen Wünschen zu verfügen, oder
ject of such a limitation. als gebe sie einem einzelnen ein Recht an
Vermögen, das einer solchen Einschrän-
kung unterliegt.
B. On behalf of the lsle of Man, the B. Für die Insel Man, die Britischen
Brtttsh Vlrgtn lslands, the Falkland Jungfernlnseln, die Falklandlnseln,
lstands, South Georgla and the South Südgeorgien und die Südlichen
Sandwich lslands, and the Turks and Sandwlchlnseln sowie die Turks- und
Calcos lslands: Calcostnseln:
(a) The United Kingdom understands the a) Das Vereinigte Königreich sieht als
main purpose of the Convention, in the light Hauptzweck des Übereinkommens auf-
of the definition contained in Article 1, to be grund der in Artikel 1 enthaltenen Begriffs-
the reduction, in accordance with its terms, bestimmung den Abbau der Diskriminierung
of discrimination against women, and does der Frau im Einklang mit den Bestimmun-
not therefore regard the Convention as im- gen des Übereinkommens und betrachtet
posing any requirement to repeal or modify deshalb das Übereinkommen nicht so, als
any existing laws, regulations, customs or verlange es die Aufhebung oder Änderung
practices which provide for women to be bestehender Gesetze, Verordnungen,
treated more favourably than men, whether Gepflogenheiten oder Praktiken, die vorse-
temporarily or in the longer term; the United hen, daß die Frau entweder kurz- oder län-
Kingdom's undertakings under Article 4, pa- gerfristig günstiger behandelt wird als der
ragraph 1, and other provisions of the Con- Mann; die Verpflichtungen des Vereinigten
vention are to be construed accordingly. Königreichs nach Artikel 4 Absatz 1 und
anderen Bestimmungen des Übereinkom-
mens sind entsprechend auszulegen.
(b) In the light of the definition contained in b) Angesichts der in Artikel 1 enthaltenen
Article 1, the United Kingdom's ratification is Begriffsbestimmung erfolgt die Ratifikation
subject to the understanding that none of its durch das Vereinigte Königreich unter der
obligations under the Convention shall be Voraussetzung, daß seine Verpflichtungen
treated as extending to the succession to, or aufgrund des Übereinkommens nicht so
possession and enjoyment of, the Throne, behandelt werden, als erstreckten sie sich
the peerage, titles of honour, social prece- auf die Nachfolge in bezug auf den Thron,
dence or armorial bearings, or as extending den Adelsstand, Ehrentitel, gesellschaftli-
to the affairs of religious denominations or che Rangfolge oder Wappen bzw. auf den
orders or to the admission into or service in Besitz und die Inanspruchnahme dieser
the Armed Forces of the Crown. Rechtsgüter oder als erstreckten sie sich
auf Angelegenheiten religiöser Bekennt-
nisse oder Orden oder auf die Aufnahme in
die Streitkräfte der Krone oder den Dienst in
diesen Streitkräften.
(c) The United Kingdom reserves the right c) Das Vereinigte Königreich behält sich
to continue to apply such immigration legis- das Recht vor, die von ihm von Zeit zu Zeit
lation governing entry into, stay in, and de- als notwendig erachteten Einwanderungs-
parture from, these territories as it may vorschriften betreffend die Einreise in diese
deem necessary from time to time and, Hoheitsgebiete, den Aufenthalt in den
accordingly, its acceptance of Article 15 (4) Hoheitsgebieten und die Ausreise aus den
and of the other provisions of the Conven- Hoheitsgebieten weiterhin anzuwenden; die
tion is subject to the provisions of any such Annahme des Artikels 15 Absatz 4 und der
legislation as regards persons not at the anderen Bestimmungen des Übereinkom-
time having the right under the law of these mens durch das Vereinigte Königreich
territories to enter and remain in these erfolgt daher nach Maßgabe solcher Vor-
territories. schriften in bezug auf Personen, die nach
dem Recht dieser Hoheitsgebiete zu der
betreffenden Zeit nicht das Recht haben, in
diese Hoheitsgebiete einzureisen und dort
zu bleiben.
Article 1 Artikel 1
The United Kingdom's acceptance of Arti- Die Annahme des Artikels 1 durch das
cle 1 is subject to the reservation that the Vereinigte Königreich erfolgt unter der Vor-
phrase "irrespective of their marital status" aussetzung, daß der Satzteil „ungeachtet
shall not be taken to render discriminatory ihres Familienstands" nicht so ausgelegt
any difference of treatment accorded to wird, als stelle eine unterschiedliche
single persons as against married persons, Behandlung Nichtverheirateter gegenüber
so long as there is equality of treatment as Verheirateten eine Diskriminierung dar,
between married men and married women solange im Verhältnis zwischen verheirate-
and as between single men and single ten Männern und verheirateten Frauen
women. sowie zwischen unverheirateten Männern
und unverheirateten Frauen Gleichbehand-
lung erfolgt.
--~------·----·- ----------
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Article 2 Artikel 2
In the light of the substantial progress Angesichts des beträchtlichen Fort-
already achieved in these territories in schritts, der bei der Förderung der fort-
promoting the progressive elimination of schreitenden Beseitigung der Diskriminie-
discrimination against women, the United rung der Frau in diesen Hoheitsgebieten
Kingdom reserves the right, without pre- bereits erzielt worden ist, behält sich das
judice to the other reservations made by the Vereinigte Königreich das Recht vor, unbe-
United Kingdom, to give effect to para- schadet der anderen vom Vereinigten
graphs (f) and (g) by keeping under review Königreich angebrachten Vorbehalte Artikel
such of the laws and regulations of these 2 Buchstaben f und g Wirksamkeit zu verlei-
territories as may still embody significant hen, indem es diejenigen Gesetze und son-
differences in treatment between men and stigen Vorschriften dieser Hoheitsgebiete,
women with a view to making changes to in denen noch ein erheblicher Unterschied
those laws and regulations when to do so in der Behandlung von Mann und Frau
would be compatible with essential and gemacht wird, ständig überprüft mit dem
overriding considerations of economic poli- Ziel, diese Gesetze und sonstigen Vor-
cy. In relation to forms of discrimination schriften zu ändern, wenn dies mit wesentli-
more precisely prohibited by other provi- chen und grundlegenden Gesichtspunkten
sions of the Convention, the obligations der Wirtschaftspolitik vereinbar ist. Hinsicht-
under this Article must (in the case of these lich der Formen von Diskriminierung, die
territories) be read in conjunction with the durch andere Bestimmungen des Überein-
other reservations and declarations made in kommens ausdrücklicher verboten sind,
respect of those provisions including the müssen die Verpflichtungen nach diesem
declarations and reservations of the United Artikel (im Fall dieser Hoheitsgebiete) im
Kingdom contained in paragraphs (a) - (d) Zusammenhang mit den anderen Vorbehal-
above. ten und Erklärungen zu jenen Bestimmun-
gen gesehen werden, einschließlich der
Erklärungen und Vorbehalte des Vereinig-
ten Königreichs unter den Buchstaben a bis
d dieses Abschnitts.
With regard to paragraphs (f) and (g) of Zu Artikel 2 Buchstaben f und g behält
this Article the United Kingdom reserves the sich das Vereinigte Königreich das Recht
right to continue to apply the laws of these vor, die Gesetze dieser Hoheitsgebiete über
territories relating to sexual offences and Sittlichkeitsdelikte und gewerbsmäßige
prostitution; this reservation will apply Unzucht weiter anzuwenden; dieser Vorbe-
equally to any future law which may modify halt gilt auch für künftige Rechtsvorschriften
or replace them. zur Änderung oder Ablösung dieser
Gesetze.
Article 9 Artikel 9
The British Nationality Act 1981, which Das britische Staatsangehörigkeitsgesetz
was brought into force with effect from von 1981 (British Nationality Act 1981 ), das
January 1983, is based on principles which mit Wirkung vom Januar 1983 in Kraft
do not allow of any discrimination against gesetzt wurde, beruht auf Grundsätzen, die
women within the meaning of Article 1 as eine Diskriminierung der Frau im Sinne des
regards acquisition, change or retention of Artikels 1 hinsichtlich des Erwerbs, des
their nationality or as regards the nationality Wechsels oder der Beibehaltung ihrer
of their children. The United Kingdom's Staatsangehörigkeit oder hinsichtlich der
acceptance of Article 9 shall not, however, Staatsangehörigkeit ihrer Kinder nicht
be taken to invalidate the continuation of zulassen. Die Annahme des Artikels 9
certain temporary or transitional provisions durch das Vereinigte Königreich ist jedoch
which will continue in force beyond that nicht so zu verstehen, als werde dadurch
date. die Fortgeltung bestimmter befristeter oder
Übergangsbestimmungen unwirksam, die
über jenen Zeitpunkt hinaus in Kraft bleiben.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
take such steps as may be necessary to Recht vor, die Maßnahmen zu treffen, die
comply with its obligations under Article 2 of notwendig sind, um seinen Verpflichtungen
the First Protocol to the Convention for the nach Artikel 2 des am 20. März 1952 in
Protection of Human Rights and Funda- Paris unterzeichneten (Ersten) Zusatzproto-
mental Freedoms signed at Paris on 20 kolls zu der Konvention zum Schutze der
March 1952 and its obligations under para- Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
graph 3 of Articfe 13 of the International seinen Verpflichtungen nach Artikel 13
Covenant on Economic, Social and Cultural Absatz 3 des am 19. Dezember 1966 in
Rights opened for signature at New York on New York zur Unterzeichnung aufgelegten
19 December 1966, to the extent that the Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
said provisions preserve the freedom of pa- soziale und kulturelle Rechte nachzukom-
rental chOfce in respect of the education of men, soweit jene Bestimmungen den Eltern
children; and reserves also the right not to die freie Wahl hinsichtlich der Bildung für
take any measures which may conflict with ihre Kinder erhalten; es behält sich ferner
its obligations under paragraph 4 of Article das Recht vor, keine Maßnahmen zu tref-
13 of the said Covenant not to interfere with fen, die seinen Verpflichtungen nach Artikel
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 117
the liberty of individuals and boclies to 13 Absatz 4 jenes Paktes zuwiderlaufen
establish and direct educational institutions, könnten, nicht die Freiheit natürlicher oder
subject to the observation of certain princip- juristischer Personen zu beeinträchtigen,
les and standards. Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu
leiten, sofern bestimmte Grundsätze und
Normen beachtet werden.
Moreover, the United Kingdom can only Ferner kann das Vereinigte Königreich
accept the obligations under paragraph (c) die Verpflichtungen nach Artikel 10 Buch-
of Article 1O within the limits of the statutory stabe c nur in den Grenzen der gesetzlich
powers of central Government, in the light of verankerten Befugnisse der Zentralregie-
the fact that the teaching curriculum, the rung annehmen angesichts der Tatsache,
provision of text-books and teaching daß der Lehrplan, die Bereitstellung von
methods are reserved for local control and Lehrbüchern und die Lehrmethoden der
are not subject to central Government direc- kommunalen Kontrolle vorbehalten sind
tion; moreover, the acceptance of the objec- und nicht der Weisung der Zentralregierung
tive of encouraging co-education is without unterliegen; ferner läßt die Anerkennung
prejudice to the right of the United Kingdom des Zieles der Förderung der Koedukation
also to encourage other types of education. das Recht des Vereinigten Königreichs
unberührt, auch andere Erziehungsformen
zu fördern.
Article 11 Artikel 11
The United Kingdom interpIets the "right Das Vereinigte Königreich legt das in
to work" referred to in paragraph 1 (a) as a Absatz 1 Buchstabe a genannte „Recht auf
reference to the "right to work" as defined in Arbeit" als Bezugnahme auf das "Recht auf
other human rights instruments to which the Arbeit" aus, wie es in anderen Menschen-
United Kingdom is a party, notably Article 6 rechtsübereinkünften, deren Vertragspartei
of the International Covenant on Economic, das Vereinigte Königreich ist, insbesondere
Social and Cultural Rights of 19 December Artikel 6 des Internationalen Paktes vom
1966. 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, definiert ist.
The United Kingdom interprets paragraph Das Vereinigte Königreich legt Artikel 11
1 of Article 11, in the light of the provisions Absatz 1 im Licht des Artikels 4 Absatz 2
of paragraph 2 of Article 4, as not precluding dahingehend aus, daß er Verbote,
prohibitions, restrictions or conditions on the Beschränkungen oder Bedingungen hin-
employment of women in certain areas, or sichtlich der Beschäftigung von Frauen in
on the work done by them, where this is bestimmten Bereichen oder hinsichtlich der
considered necessary or desirable to pro- von ihnen geleisteten Arbeit nicht aus-
tect the health and safety of women or the schließt, wo dies zum Schutz der Gesund-
human foetus, including such prohibitions, heit und Sicherheit der Frau oder des unge-
restrictions or conditions imposed in conse- borenen Lebens als notwendig oder wün-
quence of other international obligations of schenswert eracht~t wird, einschließlich sol-
the United Kingdom; the .United Kingdom cher Verbote, Beschränkungen oder Bedin-
declares that, in the event of a conflict be- gungen, die infolge anderer internationaler
tween obligations under the present Con- Verpflichtungen des Vereinigen Königreichs
vention and its obligations under the Con- bestehen; das Vereinigte Königreich erklärt,
vention concerning the employment of wo- . daß im Fall eines Konflikts zwischen den
men on underground work in mines of all Verpflichtungen aufgrund des vorliegenden
kinds (ILO Convention No. 45), the provi- Übereinkommens und seinen Verpflichtun-
sions of the last mentioned Convention shall gen aufgrund des Übereinkommens über
prevail. die Beschäftigung von Frauen bei Unter-
tagarbeiten in Bergwerken jeder Art (ILO-
Übereinkommen Nr. 45) das letztere Über-
einkommen vorgeht.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply all these territories · legislation and the Recht vor, alle Rechtsvorschriften dieser
rules of pension schemes affecting retire- Hoheitsgebiete und die Vorschriften der
ment pensions, survivors' benefits and Altersversorgungssysteme anzuwenden,
other benefits in relation to death or retire- die sich auf Altersrenten, Hinterbliebenen-
ment (including retirement on grounds of renten und sonstige Leistungen im Zusam-
redundancy), whether or not derived from a menhang mit Tod oder Ruhestand (ein-
Social Security scheme. schließlich des Ruhestands aufgrund von
Entlassung) auswirken, unabhängig davon,
ob sie auf einem System der sozialen
Sicherheit beruhen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ab,ö-
place such legislation, or the rules of pen- sung solcher Rechtsvorschriften oder der
sion schemes, on the understanding that Vorschriften der Altersversorgungssysteme
the terms of such legislation will be compat- unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
ible with the United Kingdom's obligations mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply the provisions of these territories' Recht vor, folgende Bestimmungen von
legislation concerning the benefits Rechtsvorschriften dies~r Hoheitsgebiete
specified: über die im einzelnen bezeichneten Lei-
stungen anzuwenden:
a) social security benefits for persons en- a) Leistungen der sozialen Sicherheit für
gaged in caring for a severely disabled Betreuer eines Schwerbehinderten;
person;
b) increases of benefit for adult depen- b) Erhöhungen der Leistung für erwach-
dants; sene Unterhaltsberechtigte;
c) retirement pensions and survivors' be- c) Altersrenten und Hinterbliebenenrenten;
nefits;
d) family income supplements. d) Zuschüsse zum Familieneinkommen.
This reservation will apply equally to any Dieser Vorbehalt gilt auch für künftige
future legislation which may modify or re- Rechtsvorschriften zur Änderung oder Ablö-
place any of the provisions specified in sub- sung der unter den Buchstaben a bis d im
paragraphs (a) to (d) above, on the under- einzelnen aufgeführten Bestimmungen
standing that the terms of such legislation unter der Voraussetzung, daß die Bestim-
will be compatible with the United King- mungen solcher Rechtsvorschriften mit den
dom 's obligations under the Convention. Verpflichtungen des Vereinigten König-
reichs aufgrund des Übereinkommens ver-
einbar sind.
The United Kingdom reserves the right to Das Vereinigte Königreich behält sich das
apply any non-discriminatory requirement Recht vor, für die Anwendung der in Arti-
for a oualifying period of employment or kel 11 Absatz 2 enthaltenen Bestimmungen
insurance for the application of the provi- eine nichtdiskriminierende Warte- oder
sions contained in Article 11 (2). Anwartschaftszeit in bezug auf Beschäfti-
gung oder Versicherung vorzuschreiben.
Article 13 Artikel 13
The United Kingdom reserves the right, Das Vereinigte Königreich behält sich das
notwithstanding the obligations undertaken Recht vor, ungeachtet der in Artikel 13 oder
in Article 13, or any other relevant article of einem anderen einschlägigen Artikel des
the Convention, to continue to apply the Übereinkommens übernommenen Ver-
income tax and capital gains tax legislation pflichtungen weiterhin die Einkommen-
which: steuer- und Kapitalertragsteuervorschriften
anzuwenden, die
i) deems for income tax purposes the i) für Einkommensteuerzwecke das Ein-
income of a married woman living with kommen einer verheirateten Frau, die
her husband in a year, or part of a year, in einem Veranlagungsjahr oder einem
of assessment to be her husband 's Teil eines Veranlagungsjahrs mit ihrem
income and not to be her income (sub- Ehemann zusammenlebt, als Einkom-
ject to the right of the husband and the men ihres Ehemanns und nicht als ihr
wife to elect jointly that the wife' s Einkommen betrachten (vorbehaltlich
earned income shall be charged to in- des Rechts des Ehemanns und der
come tax as if she were a single wo- Ehefrau, gemeinsam eine Veranla-
man with no other income); and gung zu wählen, wonach die Einkünfte
der Ehefrau aus Erwerbstätigkeit ein-
kommensteuerpflichtig sind, als sei sie
nicht verheiratet und habe keine weite-
ren Einkünfte);
ii) requires tax in respect of such income ii) eine Steuerpflicht des Ehemanns für
and of chargeable gains accruing to ein derartiges Einkommen und für
such a married woman to be assessed einer verheirateten Ehefrau zuflie-
on her husband (subject to the right of ßende steuerpflichtige Erträge vor-
either of them to apply for separate schreiben (vorbehaltlich des Rechts
assessment) and consequently (if no eines jeden von ihnen, eine getrennte
such application is made) restricts to Veranlagung zu beantragen) und folg-
her husband the right to appeal against lich (sofern kein solcher Antrag gestellt
any such assessment and to be heard wird) das Recht, gegen eine derartige
or to be represented at the hearing of Veranlagung Einspruch zu erheben
any such appeal; and und bei der Verhandlung über den Ein-
spruch gehört zu werden oder vertre-
ten zu sein, auf den Ehemann
beschränken und
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 119
iii) entitles a man who has his wife living iii) einen Mann, dessen Ehefrau bei ihm
with him, or whose wife is wholly main- lebt oder von ihm ganz unterhalten
tained by him, during the year of wird, berechtigen, während des Veran-
assessment to a deduction from his lagungsjahrs einen Abzug von seinem
total income of an amount !arger than Gesamteinkommen in Höhe eines
that to which an individual in any other Betrags vorzunehmen, der größer ist
case is entitled and entitles an individu- als der, zu dem ein einzelner in einem
al whose total income includes any anderen Fall berechtigt ist, oder einen
earned income of his wife to have that einzelnen, dessen Gesamteinkommen
deduction increased by the amount of Einkünfte seiner Ehefrau aus Erwerbs-
that earned income or by an amount tätigkeit umfaßt, berechtigen, diesen
specified in the legislation whichever is Abzug um den Betrag dieser Einkünfte
the lass. bzw. um einen in den Rechtsvorschrif-
ten vorgeschriebenen Betrag, falls die-
ser geringer ist, zu erhöhen.
Article 15 Artikel 15
In relation to Article 15, paragraph 2, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 2 geht
United Kingdom understands the term "leg- das Vereinigte Königreich davon aus, daß
al capacity" as referring merely to the exist- sich der Ausdruck „Rechtsfähigkeit" ledig-
ence of a separate and distinl-'t legal per- lich auf das Vorhandensein einer getrenn-
sonality. ten und eigenständigen Rechtspersönlich-
keit bezieht.
In relation to Article 15, paragraph 3, the Hinsichtlich des Artikels 15 Absatz 3 faßt
United Kingdom understands the intention das Vereinigte Königreich die Absicht die-
of this provision to be that only those terms ser Bestimmung so auf, daß nur die in dem
or elements of a contract or other private beschriebenen Sinne diskriminierenden
instrument which are discriminatory in the Bedingungen oder Bestandteile eines Ver-
sense described are to be deemed null and trags oder einer sonstigen Privaturkunde
void, but not necessarily the contract or nichtig sind, nicht jedoch notwendigerweise
instrument as a whole. der Vertrag oder die Urkunde insgesamt.
Article 16 Artikel 16
As regards sub-paragraph 1 (f) of Article In bezug auf Artikel 16 Absatz 1 Buch-
16, the United Kingdom does not regard the stabe f betrachtet das Vereinigte Königreich
reference to the paramountcy of the inter- den Hinweis auf die Vorrangigkeit der Inter-
ests of the children as being directly relev- essen der Kinder nicht als unmittelbar
ant to the elimination of discrimination wesentlich für die Beseitigung der Diskrimi-
against women, and declares in this con- nierung der Frau und erklärt in diesem
nection that the legislation of these Zusammenhang, daß die Rechtsvorschrif-
territories regulating adoption, while giving a ten dieser Hoheitsgebiete zur Regelung der
principal position to the promotion of the Adoption zwar der Förderung des Wohl-
children's welfare, does not give to the ergehens des Kindes einen ersten Platz
child's interests the same paramount place einräumen, den Interessen des Kindes
as in issues concerning custody over chil- jedoch nicht den gleichen Vorrang einräu-
dren. men wie in Fragen betreffend das Sorge-
recht für Kinder.
The United Kingdom's acceptance of pa- Die Annahme des Artikels 16 Absatz 1
ragraph 1 of Article 16 shall not be treated durch das Vereinigte Königreich ist nicht so
as either limiting the freedom of a person to zu behandeln, als schränke sie die Freiheit
dispose of his property as he wishes or as des einzelnen ein, über sein Vermögen
giving a person a right to property the sub- nach eigenen Wünschen zu verfügen, oder
ject of such a limitation." als gebe sie einem einzelnen ein Recht an
Vermögen, das einer solchen Einschrän-
kung unterliegt."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
19. Oktober 1987 (BGBI. II S. 695).
Bonn, den 15. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 es t e r h e I t
120 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Bekanntmachung
der deutsch-amerikanischen Vereinbarung
über den Austausch von Informationen auf dem Energiegebiet
Vom 18. Januar 1988
Am 20. November 1987 ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem
Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch
von Informationen auf dem Energiegebiet getroffen worden. Die Vereinbarung ist
nach ihrem Artikel 8 Abs. a
am 20. November 1987
in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister
für Forschung und Technologie
Im Auftrag
Loosch
Vereinbarung
zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika
über den Austausch von Informationen auf dem Energiegebiet
Der Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) lungsvorhaben, laufende Energieforschungs- und -entwicklungs-
der Bundesrepublik Deutschland vorhaben, einschlägige Fakten und Zahlen sowie informations-
technische Forschung.
und
das Department of Energy (DOE)
Artikel 2
der Vereinigten Staaten von Amerika
(im folgenden als „Vertragsparteien" bezeichnet) - Verpflichtungen der Vertragsparteien
Hiermit vereinbaren die Vertragsparteien folgende Zusammen-
in Anerkennung des beiderseitigen Interesses an der wirksame- arbeit:
ren Nutzung konventioneller Energieträger und der Entwicklung
neuer Energieträger sowie in dem Wunsch, die Erreichung dieser A. Einschlägige Fachliteratur
Ziele durch einen geregelten Austausch von Informationen auf (1) Die Vertragsparteien tauschen Informationen aus über
dem Energiegebiet zu beschleunigen - Fachliteratur auf dem Energiegebiet, die in ihrem jeweiligen
Land veröffentlicht oder herausgegeben wurde. Diese Infor-
haben folgendes vereinbart: mationen umfassen Kurzreferate zu Forschungsthemen
(abstracts), Sachregister, Themenklassifikationen und biblio-
graphische Beschreibungen entsprechend internationalen
Artikel 1 Regeln und Formaten. Die Informationen werden monatlich in
Ziele und Umfang des Austausches maschinenlesbarer Form ausgetauscht. Zur einschlägigen
Fachliteratur gehören unter anderem Veröffentlichungen in
Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung ist Büchern, Fachzeitschriften, Artikeln, Konferenzdokumenten,
es, zum beiderseitigen Nutzen der Vertragsparteien einen in etwa Dissertationen, Patenten und Berichten.
ausgewogenen Austausch von Informationen auf dem Energie-
gebiet einzurichten und dadurch in ihrem jeweiligen Land die (2) Das DOE stellt dem BMFT nach Möglichkeit jeweils eine
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Energiegebiet zu Kopie der in den USA erstellten Energieberichte als Mikrofiche
ergänzen. oder Hardcopy zur Verfügung.
Dieser Austausch umfaßt wissenschaftlich-technische Informa- (3) Der BMFT stellt dem DOE über das Fachinformations-
tionen über abgeschlossene Energieforschungs- und -entwick- zentrum Karlsruhe nach Möglichkeit jeweils eine Kopie der in
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 121
der Bundesrepublik veröffentlichten oder herausgegebenen (3) Jede Vertragspartei hat das ausschließliche Recht, inner-
Literatur über nicht konventionelle Energie oder eine Anzeige halb ihrer Staatsgrenzen beliebigen Gebrauch von der Daten-
über das Vorhandensein solcher Literatur zur Verfügung. bank zu machen.
(4) Der Informationsaustausch kann ganz oder teilweise im Artikel 4
Rahmen internationaler Kooperationsuntemehmen durchge- Organisation und Durchführung
führt werden, z. B. im Rahmen einer Durchführungsverein-
barung der Internationalen Energieagentur; diese bilaterale Zur Überwachung der Durchführung dieser Vereinbarung wur-
Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt. den vom BMFT das Fachinformationszentrum Energie, Physik,
Mathematik GmbH und vom DOE das DOE Office of Scientific
and Technical Information als Koordinatoren benannt. Am Ende
B. Literaturnachweise des ersten Jahres nach Beginn des Austausches nehmen die
( 1) Das DOE stellt dem BMFT jeweils einen vollständigen Koordinatoren eine Programmbewertung vor und prüfen etwa
Satz der vom DOE erstellten veröffentlichten Kurzreferate notwendige Korrekturen. Die Koordinatoren können nach eige-
sowie Bibliographien zur Verfügung. nem Ermessen Verbindungsleute zur Erledigung der im Rahmen
der Zusammenarbeit anfallenden Routinearbeiten benennen.
(2) Der BMFT stellt dem DOE jeweils eine Kopie der vom
Fachinformationszentrum Kar1sruhe erstellten Energiebiblio- Artikel 5
graphien sowie Probenummern in der Bundesrepublik
Deutschland erscheinender neuer Zeitschriften zum Thema Versicherung der Richtigkeit
Energie zur Verfügung. Die Richtigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung von einer
Vertragspartei an die andere Vertragspartei übermittelten Infor-
C. laufende Energieforschungs- und -entwicklungsvorhaben mationen versichert die übermittelnde Vertragspartei nach
bestem Wissen und Gewissen; die übermittelnde Vertragspartei
Die Vertragsparteien tauschen mindestens einmal jährlich verbürgt sich jedoch nicht für die Eignung der übermittelten Infor-
jeweils eine Kopie der Computerbänder aus, die eine mationen für eine bestimmte Verwendung oder Anwendung durch
Beschreibung der Forschungs-, Entwicklungs- und Demon- die empfangende Vertragspartei oder irgendeinen Dritten.
strationsvorhaben von BMFT und DOE in einem international
anerkannten Format enthalten.
Artikel 6
D. Einschlägige Zahlen und Fakten Rechtsvorschriften
Die Vertragsparteien können auch Zahlen und Fakten aus Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung ent-
dem Bereich Energie austauschen. Konkrete Kooperations- spricht den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Landes
oder Austauschunternehmen werden dokumentiert und dieser jeder Vertragspartei. Sämtliche während der Laufzeit der Verein-
Vereinbarung als Anhang beigefügt. barung auftretenden Fragen werden von den Vertragsparteien in
gegenseitigem Einvernehmen geklärt. Es gilt als vereinbart, daß
E. Informationstechnische Forschung die Fähigkeit der Vertragsparteien, ihre Verpflichtungen aus die-
Die Vertragsparteien entwickeln zusammen gemeinsame ser Vereinbarung zu erfüllen, vom Vorhandensein bewilligter Mit-
Formate, Terminologie sowie andere Instrumente für Speiche- tel abhängt.
rung und Austausch von Zahlen und Fakten; sie halten einan- Artikel 7
der über die auf diesem Gebiet im Gang befindlichen Tätigkei-
ten auf dem laufenden. Konkrete Kooperationsunternehmen Berlin-Klausel
werden dokumentiert und dieser Vereinbarung als Anhang Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht
beigefügt. die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
Artikel 3 Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von
drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegen-
Grundsätze für den Austausch teilige Erklärung abgibt.
Die Vertragsparteien beachten folgende Grundsätze bei der Artikel 8
Durchführung des Informationsaustausches im Rahmen dieser
Vereinbarung: Laufzeit und Beendigung
a) Es werden keine rechtlich geschützten Informationen ausge- a) Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in
tauscht. Kraft und bleibt vorbehaltlich des Buchstabens b fünf (5) Jahre
in Kraft. Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien in
b) Bei der Übermittlung maschinenlesbarer Informationen wird gegenseitigem schriftlichem Einvernehmen geändert oder
ein international anerkanntes Format eingehalten. verlängert werden.
c) Die von den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinba- b) Jede Vertragspartei kann ihre Beteiligung an dieser Vereinba-
rung ausgetauschten Informationen dürfen nur mit schriftlicher rung nach eigenem Ermessen beenden, indem sie der ande-
Genehmigung der die Informationen zur Verfügung stellenden ren Vertragspartei ihre Kündigungsabsicht zwölf (12) Monate
Vertragspartei an Drittstaaten weitergegeben werden. im voraus schriftlich anzeigt.
d) Überläßt eine Vertragspartei derartige Informationen einem
Drittstaat, so wird die Vertragspartei, die diese Informationen
zur Verfügung gestellt hat, umgehend davon in Kenntnis Geschehen in zwei Urschriften, jede in deutscher und engli-
gesetzt. scher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich
ist.
e) Im Hinblick auf die aus diesen Informationen gebildeten
Datenbanken gilt folgendes: 20. November 1987
(1) Es gilt als vereinbart, daß Drittstaaten Rechte an den Für den Bundesminister
Datenbanken nur durch einen Beitrag ähnlicher Informationen für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland
zu den Datenbanken erwerben können; der Umfang eines Dr. Hans H. Donth
solchen Beitrags wird von den Vertragsparteien und dem
Drittstaat in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Für das Department of Energy
(2) Jede Vertragspartei kann sich die Eigentums- und Ur- der Vereinigten Staaten von Amerika
heberrechte an den von ihr gelieferten Beiträgen vorbehalten. George J. Br ad I e y, J r.
122 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung
der Warenkontrollen an den Grenzen
Vom 18. Januar 1988
Das Internationale Übereinkommen vom 21. Oktober
1982 zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den
Grenzen (BGBI. 1987 II S. 638) wird nach seinem Arti-
kel 17 Abs. 2 für
Portugal am 10. Februar 1988
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. November 1987 (BGBI. II
s. 771).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Konvention
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Vom 18. Januar 1988
Die Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBI. 1967 II
S. 1233) ist nach ihrem Artikel 33 Abs. 2 für
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Das Protokoll vom 14. Mai 1954 zur Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
(BGBI. 1967 II S. 1233, 1300) ist nach seiner Nummer 10
Buchstabe b für
Burkina Faso am 4. Mai 1987
Senegal am 17. September 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 30. April 1970 (BGBI. II S. 260)
und vom 8. Januar 1986 (BGBI. II S. 412).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 e s t e r h e lt
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. Februar 1988 123
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Protokolls
über die Vorrechte und lmmunltäten
der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT)
Vom 18. Januar 1988
Das Protokoll vom 1. Dezember 1981 über die Vorrechte
und lmmunitäten der Internationalen Seefunksatelliten-
Organisation (INMARSAT) - BGBI. 1984 II S. 596 - ist
nach seinem Artikel 21 Abs. 1 für
Indien am 6. November 1987
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Oktober 1987 (BGBI. II S. 725).
Bonn, den 18. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rhe lt
Bekanntmachung
zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit
Vom 19. Januar 1988
Unter Bezugnahme auf seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zur
Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zu dem
dazugehörigen Protokoll (BGBI. 1970 II S. 909, 949) am 15. Mai 1984 sowie die
im Nachgang hierzu am 13. Mai 1985 abgegebenen Erklärungen hat Port u g a 1
mit Fernschreiben vom 20. November 1987 dem Generalsekretär des Europarats
die nachstehende Erklärung notifiziert:
(Übersetzung)
„Le Portugal a ratifie le Code europeen de "Portugal hat die Europäische Ordnung der
securite sociale et son Protocole le 15 mai Sozialen Sicherheit und das Protokoll am
1984. 15. Mai 1984 ratifiziert.
a
Faisant suite cette ratification, le Portugal Im Anschluß an diese Ratifikation hat Portu-
a accepte, en ce qui conceme le Code, les gal in bezug auf die Ordnung die Teile 11, III,
parties II, III, IV, V, VII, VIII, IX et X (la partie IV, V, VII, VIII, IX und X angenommen (Teil
VI n'a pas ete acceptee), en ce qui con- VI wurde nicht angenommen) und in bezug
ceme le Protocole, le Portugal a accepte les auf das Protokoll die Teile III, IV, V, VII, IX
parties 111, IV, V, VII, IX et X (les parties II, VI und X angenommen (die Teile II, VI und VIII
et VIII n •ont pas ete acceptees).,. wurden nicht angenommen)."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom
27. September 1984 (BGBI. II S. 946), vom 9. August 1985 (BGBI. II S. 1079) und
vom 13. März 1986 (BGBI. II S. 546).
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oe ste rh elt
124 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: BundeSdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08- 0.
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Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung
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3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
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beträgt 7%. Postvertrlebutück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen
und den Wachdienst von Seeleuten
Vom 19. Januar 1988
Das Internationale Übereinkommen vom 7. Juli 1978
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähi-
gungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
(BGBI. 1982 II S. 297) ist nach seinem Artikel XIV Abs. 4
für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Cöte d'lvoire am 5. Januar 1988
Venezuela am 13. Januar 1988
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. November 1987 (BGBI. II
s. 815).
Bonn, den 19. Januar 1988
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 e s t e r h e I t