700 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften
sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Bezugsbedingungen: laufender Bc3zug nur im Verlagsabonnement.
Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag VOfliegen. Postanschrift für Abonnementsbesteffungen sowie
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach
13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je
angefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt
auch für Bundesgesetzblätter, die vordem 1. Juli 1987 ausgegeben worden
sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokooto
Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen VOfausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-
kosten), bei Lieferung gegen VOf'ausrechnung 5,54 DM.
Bundesanzeiger Verlegagea.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-
satz beträgt 7 % . Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Investitionsförderungsvertrags
Vom 13. Oktober 1987
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. August
1987 zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volks-
republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapitalanlagen (BGBI. 1987 II S. 438) wird bekannt-
gemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 2
sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag
am 7. November 1987
in Kraft treten werden.
Die Ratifikationsurkunden sind am 7. Oktober 1987 in
Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 13. Oktober 1987
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 es t er h e I t
670 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Verordnung
über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten
an den Internationalen Weizenrat
Vom 22. Oktober 1987
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni §2
1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der
tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 4 des in der
Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom
Eingangsformel genannten Gesetzes vom 22. Juni 1954,
21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrech-
der durch das Gesetz vom 28. Februar 1964 (BGBI. II
ten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organi-
S. 187) neu gefaßt wurde, auch im Land Berlin.
sationen (BGBI. 1954 II S. 639), der durch das Gesetz vom
16. August 1980 (BGBI. II S. 941) neu gefaßt wurde, ver-
ordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes-
rates: · §3
§ 1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem
Die Bestimmungen des Artikels II des Abkommens über das Weizenhandels-übereinkommen von 1986 nach sei-
die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen nem Artikel 28 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft
der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 tritt.
(BGBI. 1954 II S. 639) finden sinngemäß auf den Interna- (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an
tionalen Weizenrat nach Maßgabe des Artikels 20 Abs. 1 dem das Weizenhandels-übereinkommen von 1986 für
des Internationalen Weizenhandels-Übereinkommens die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.
vom 14. März 1986 Anwendung. Die Internationale Wei-
zen-Übereinkunft von 1986 wird nachstehend veröffent- (3) Der Tag des lnkrafttretens und der Tag des Außer-
licht. krafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 22. Oktober 1987
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1. Kiechle
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Hans Klein
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 671
Internationale Weizen-Übereinkunft von 1986
International Wheat Agreement, 1986
(Übersetzung)
Table of Contents Inhaltsverzeichnis
Preamble Präambel
Wheat Trade Convention, 1986 Weizenhandels-übereinkommen von 1986
Part 1 Tell l
General Allgemeine Bestimmungen
Article Artikel
Objectives .................................. . 1 Zweck...................................... 1
Definitions .................................. . 2 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Information, reports and studies ................. . 3 Informationen, Berichte und Untersuchungen . . . . . . . 3
Consultations on market developments ........... . 4 Konsultationen über Marktentwicklungen . . . . . . . . . . . 4
Commercial purchases and special transactions .... . 5 Kommerzielle Käufe und Sondergeschäfte . . . . . . . . . . 5
Guidelines relating to concessional transactions .... . 6 Leitlinien für Vorzugsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Reporting and recording ....................... . 7 Meldungen und Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Disputes and complaints ....................... . 8 Streitigkeiten und Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Part II Tell II
Administration Verwaltungsbestimmungen
Constitution of the Council . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Zusammensetzung des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Powers and functions of the Council . . . . . . . . . . . . . . . 10 Befugnisse und Aufgaben des Rates . . . . . . . . . . . . . . 1O
Votes for entry into force and budgetary procedures . . . 11 Stimmen für das Inkrafttreten und für die Haushalts-
verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Determination of exporting and importing members Bestimmung der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder und
and distribution of their votes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verteilung ihrer Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Seat, sessions and quorum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit . . . . . . . . . . . . . 13
Decisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Executive Committee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Der Exekutivausschuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Sub-Committee on Market Conditions . . . . . . . . . . . . . 16 Der Unterausschuß für die Marktlage . . . . . . . . . . . . . . 16
Secretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Das Sekretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Admission of observers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Zulassung von Beobachtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Cooperation with other intergovernmental Zusammenarbeit mit anderen zwischenstaatlichen
organizations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Privileges and immunities . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Vorrechte und lmmunitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Finance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Finanzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Economic provisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wirtschaftliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Part III Tell III
Final Provisions Schlußbestlmmungen
Depositary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Verwahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Signature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Ratification, acceptance, approval . . . . . . . . . . . . . . . 25 Ratifikation, Annahme, Genehmigung . . . . . . . . . . . . . 25
Provisional application . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Accession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Entry into force . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Withdrawal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Exclusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Ausschluß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
672 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 11
Settlement of accounts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kontenabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Amendment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Duration, extension and termination . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung . 33
Relationship of Preamble to Convention . . . . . . . . . . . . 34 Verhältnis der Präambel zum Übereinkommen . . . . . . 34
Votes of members under Article 11 . . . . . . . . . . . . . . . . Annex Stimmen der Mitglieder nach Artikel 11 . . . . . . . . . . . . . Anlage
Food Aid Convention, 1986 Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986
Part 1 Teil 1
Objective and Definitions Zweck und Begriffsbestimmungen
Article Artikel
Objective .................................. . Zweck ..................................... .
Definitions .................................. . II Begriffsbestimmungen II
Part II Tell II
Main provlsions Grundlegende Bestimmungen
Contributions of members . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III Beiträge der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III
Terms of fooc:I aid contributions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV Bedingungen der Nahrungsmittelhilfe-Beiträge . . . . . . IV
Channelling of contributions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V Verteilung der Beiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Wheat equivalents . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI Weizen-Äquivalente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI
Impact on trade and agricultural production and con- Auswirkung auf den Handel und die Agrarerzeugung
duct of aid transactions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII sowie Durchführung von Nahrungsmittelhilfe-Geschäf-
ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII
Special provision for emergency needs . . . . . . . . . . . . VIII Sonderbestimmung für den Bedarf in Notfällen . . . . . . VIII
Food Aid Committee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX
Powers and functions of the Committee . . . . . . . . . . . . X Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses . . . . . . . . X
Seat, sessions and quorum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit . . . . . . . . . . . . . XI
Decisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII
Admission of observers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII Zulassung von Beobachtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII
Administrative provisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV Verwaltungsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV
Defaults and disputes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XV Versäumnisse und Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . XV
Part III Teil III
Final Provisions Schlußbestlmmungen
Depositary XVI Verwahrer .................................. . XVI
Signature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII
Ratification, acceptance or approval . . . . . . . . . . . . . . . XVIII Ratifikation, Annahme oder Genehmigung . . . . . . . . . . XVIII
Provisional application . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIX Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIX
Accession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX
Entry into force . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXI Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXI
Duration, extension and termination . . . . . . . . . . . . . . . XXII Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung . XXII
Withdrawal and rejoining . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXIII Rücktritt und Wiederzulassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXIII
Relationship of this Convention to the International Verhältnis dieses Übereinkommens zu der Internatio-
Wheat Agreement, 1986 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXIV nalen Weizen-Übereinkunft von 1986 . . . . . . . . . . . . . . XXIV
Notification by depositary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXV Notifikation des Verwahrers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXV
Authentie texts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXVI Verbindliche Wortlaute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXVI
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 673
Preamble Präambel
The signatories to this Agreement Die Unterzeichner dieser Übereinkunft -
Considering that the International Wheat Agreement, 1949 was in der Erwägung, daß das Internationale Weizen-übereinkom-
revised, renewed or extended on successive occasions leading to men von 1949 mehrmals revidiert, erneuert oder verlängert wurde
the conclusion of the International Wheat Agreement, 1971, und zum Abschluß der Internationalen Weizen-Übereinkunft von
1971 führte,
Considering that the provisions of the International Wheat Ag- in der Erwägung, daß die Internationale Weizen-Übereinkunft
reement, 1971, consisting of the Wheat Trade Convention, 1971, von 1971 , bestehend aus dem Weizenhandels-übereinkommen
on the one hand, and the Food Aid Convention, 1980, on the von 1971 einerseits und dem Nahrungsmittelhilfe-übereinkom-
other, as extended by Protocol, will expire on 30th June 1986, and men von 1980 andererseits in der durch Protokoll geänderten
that it is desirable to conclude an agreement for a new period, Fassung, am 30. Juni 1986 außer Kraft treten wird und daß es
wünschenswert ist, eine Übereinkunft für einen neuen Zeitab-
schnitt zu schließen -
Have agreed that the International Wheat Agreement, 1971 sind übereingekommen, daß die Internationale Weizen-Über-
shall be updated and renamed the International Wheat Agree- einkunft von 1971 auf den neuesten Stand gebracht und in
ment, 1986, which shall consist of two separate legal instruments, Internationale Weizen-Übereinkunft von 1986 umbenannt wird,
bestehend aus zwei getrennten rechtsförmlichen Urkunden, näm-
lich
(a) the Wheat Trade Convention, 1986 and a) dem Weizenhandels-übereinkommen von 1986 und
(b) the Food Aid Convention, 1986, b) dem Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986,
and that each of these two Conventions, or either of them as und daß jedes dieser beiden übereinkommen oder gegebenen-
appropriate, shall be submitted for signature and ratification, falls eines von ihnen den beteiligten Regierungen zur Unterzeich-
acceptance or approval, in conformity with their respective con- nung und Ratifikation, Annahme oder Genehmigung nach Maß-
stitutional or institutional procedures, by the Governments con- gabe ihrer verfassungsrechtlichen oder institutionellen Verfahren
cerned. vorgelegt wird.
Wheat Trade Convention, 1986 Weizenhandels-übereinkommen von 1986
Part 1 Teil 1
General Allgemeine Bestimmungen
Artlcle 1 Artikel 1
Objectlves Zweck
The objectives of this Convention are: Zweck dieses Übereinkommens ist es,
(a) To further international cooperation in all aspects of trade in a) die internationale Zusammenarbeit in allen Aspekten des Han-
wheat, and other grains, especially insofar as these affect the dels mit Weizen und anderem Getreide, insbesondere soweit
wheat situation; diese die Lage des Weizens berühren, zu fördern;
(b) To promote the expansion of international trade in grains, b) im Interesse aller Mitglieder, insbesondere der in der Entwick-
and to secure the freest possible flow of this trade, including lung befindlichen Mitglieder, die Ausweitung des internationa-
the elimination of trade barriers and unfair and discriminatory len Getreidehandels zu fördern und hierbei einen möglichst
practices, in the interest of all members, in particular develop- freien Handelsverkehr zu sichern, einschließlich der Beseiti-
ing members; gung von Handelshemmnissen sowie unlauteren und diskrimi-
nierenden Praktiken;
(c) To contribute to the fullest extent possible to the stability of c) im Interesse aller Mitglieder möglichst weitgehend zur Stabili-
international grain markets in the interests of all members, to tät der internationalen Getreidemärkte beizutragen, die
enhance world food security, and to contribute to the de- Sicherheit der Versorgung der Welt mit Nahrungsmitteln zu
velopment of countries whose economies are heavily erhöhen und zur Entwicklung der Länder beizutragen, deren
dependent on commercial sales of grain; Wirtschaft in hohem Maß von kommerziellen Getreideverkäu-
fen abhängt;
(d) To provide a forum for exchange of information and dis- d) ein Forum für den Informationsaustausch und die Beratung
cussion of members' concerns regarding trade in grains; and über Sorgen der Mitglieder bezüglich des Getreidehandels zu
schaffen und
(e) To provide an appropriate framework for the possible negoti- e) einen geeigneten Rahmen für das mögliche Aushandeln einer
ation of a new international agreement or convention with neuen internationalen Übereinkunft oder eines neuen interna-
economic provisions. tionalen Übereinkommens mit wirtschaftlichen Bestimmungen
zu schaffen.
674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Artlcle 2 Artikel 2
Definitions Begriffsbestimmungen
For the purposes of this Convention: Im Sinne dieses Übereinkommens
(1) (a) "Council" means the International Wheat Council estab- 1. a) bedeutet „Rat" den aufgrund des Internationalen Weizen-
lished by the International Wheat Agreement, 1949 and Übereinkommens von 1949 eingesetzten und nach Arti-
continued in being by Article 9; kel 9 beibehaltenen Internationalen Weizenrat;
(b) (i) "member" means a party to this Convention: b) i) bedeutet „Mitglied" eine Vertragspartei des Überein-
kommens;
(ii) "exporting member" means a member so desig- ii) bedeutet „Ausfuhrmitglied" ein in Artikel 12 als solches
nated under Article 12; bezeichnetes Mitglied;
(iii) "importing member" means a member so desig- iii) bedeutet „Einfuhrmitglied" ein in Artikel 12 als solches
nated under Article 12; bezeichnetes Mitglied;
(c) "Executive Committee" means the Committee estab- c) bedeutet „Exekutivausschuß" den nach Artikel 15 einge-
lished under Article 15; setzten Ausschuß;
(d) "Sub-Committee on Market Conditions" means the Sub- d) bedeutet „Unterausschuß für die Marktlage" den nach
Committee established under Article 16; Artikel 16 eingesetzten Unterausschuß;
(e) "grain" or "grains" means wheat, wheat flour, rye, bar- e) bedeutet „Getreide" Weizen, Weizenmehl, Roggen, Ger-
ley, oats, maize, millet and sorghum, and such other ste, Hafer, Mais, Hirse und Sorghum sowie alles sonstige
grains and products as the Council may decide; Getreide und alle sonstigen Getreideerzeugnisse, die der
Rat bestimmt:
(f) (i) "purchase" means a purchase of grain for import, f) i) bedeutet „Kauf" je nach Sachlage einen Kauf von
or the quantity of grain so purchased, as the Getreide für Einfuhrzwecke oder die Menge des so
context requires; gekauften Getreides:
(ii) "sale" means a sale of grain for export, or the ii) bedeutet „ Verkauf" je nach Sachlage einen Verkauf
quantity of such grain so sold, as the context von Getreide für Ausfuhrzwecke oder die Menge des
requires; so verkauften Getreides:
(iii) where reference is made in this Convention to a iii) bedeutet in dem übereinkommen „Kauf" oder "Ver-
purchase or sale, it shall be understood to refer kauf" nicht nur Käufe oder Verkäufe zwischen den
not only to purchases or sales concluded between betreffenden Regierungen, sondern auch zwischen
the Governments concemed, but also to pur- Privathändlern und zwischen einem Privathändler und
chases or sales concluded between private trad- der betreffenden Regierung:
ers, and to purchases or sales concluded between
a private trader and the Government concerned;
(g) "special vote" means a vote requiring at least two thirds g) bedeutet „besondere Abstimmung" eine Abstimmung, die
of the votes cast by the exporting members present and mindestens zwei Drittel der von den anwesenden und
voting, and at least two thirds of the votes cast by the abstimmenden Ausfuhrmitgliedern abgegebenen Stimmen
importing members present and voting, counted sep- und mindestens zwei Drittel der von den anwesenden und
arately; abstimmenden Einfuhrmitgliedern abgegebenen und
getrennt gezählten Stimmen erfordert;
(h) "crop year" means the period from 1 July to 30 June; h) bedeutet „Erntejahr" die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni;
(i) "working day" means a working day at the headquarters i) bedeutet „Werktag" einen Werktag am Sitz des Rates;
of the Council.
(2) Any reference in this Convention to a "Government" or 2. gilt jede Bezugnahme in dem Übereinkommen auf eine
"Governments" shall be construed as including a reference to the „Regierung" oder „Regierungen" auch als Bezugnahme auf
European Economic Community (hereinafter referred to as the die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (im folgenden als
EEC). Accordingly, any reference in this Convention to "signa- EWG bezeichnet). Entsprechend gilt jede Bezugnahme in
ture" or to the "deposit of instruments of ratification, acceptance, dem Übereinkommen auf die „Unterzeichnung", die „Hinterle-
or approval" or "an instrument of accession" or "a declaration of gung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkun-
provisional application" by a Government shall, in the case of the den", eine „Beitrittsurkunde" oder eine „Erklärung über die
EEC, be construed as including signature or declaration of provi- vorläufige Anwendung" durch eine Regierung im Fall der
sional application on behalf of the EEC by its competent authority EWG auch als Bezugnahme auf die Unterzeichnung oder die
and the deposit of the instrument required by the institutional Erklärung über die vorläufige Anwendung im Namen der EWG
procedures of the EEC to be deposited for the conclusion of an durch deren zuständige Behörde sowie die Hinterlegung der
international agreement. nach den institutionellen Verfahren der EWG für den Abschluß
einer internationalen Übereinkunft zu hinterlegenden
Urkunde.
Artlcle 3 Artikel 3
Information, reports and studles lnformatlonen, Berichte und Untersuchungen
( 1) To facilitate the achievement of the objectives in Article 1, (1) Um die Verwirklichung des in Artikel 1 bezeichneten Zwek-
make possible a fuller exchange of views at Council sessions, and kes zu erleichtern, einen umfassenderen Meinungsaustausch auf
provide information on a continuing basis to serve the general Ratstagungen zu ermöglichen und im allgemeinen Interesse der
interest of members, arrangements shall be made for regular Mitglieder für einen stetigen Informationsfluß zu sorgen, werden
reports and exchange of information, and also special studies, as Vorkehrungen für eine regelmäßige Berichterstattung und einen
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 675
appropriate, covering grains, focusing primarily upon the regelmäßigen Informationsaustausch sowie gegebenenfalls für
following: besondere Untersuchungen in bezug auf Getreide getroffen, die
sich in erster Linie auf folgendes konzentrieren:
(a) supply, demand and market conditions; a) Angebot, Nachfrage und Marktlage;
(b) developments in national policies and their effects on the b) Entwicklungen in der Politik der einzelnen Staaten und ihre
international market; Auswirkungen auf den internationalen Markt;
(c) developments concerning the improvement and expansion of c) Entwicklungen betreffend die Verbesserung und Ausweitung
trade, utilization, storage and transportation, especially in des Handels, der Verwendung, der Lagerung und der Beför-
developing countries. derung, insbesondere in den Entwicklungsländern.
(2) To improve the collection and presentation of information for (2) Um die Sammlung und Aufbereitung der Informationen für
those reports and studies referred to in paragraph (1) of this die in Absatz 1 bezeichneten Berichte und Untersuchungen zu
Article, to make it possible for more members to participate verbessern, mehr Mitgliedern eine unmittelbare Beteiligung an der
directly in the work of the Council, and to supplement the guidance Arbeit des Rates zu ermöglichen und die bereits vom Rat während
already given by the Council in the course of its sessions, there seiner Tagungen erteilten Anweisungen zu ergänzen, wird ein
shall be established a Sub-Committee on Market Conditions with Unterausschuß für die Marktlage eingesetzt, der die in Artikel 16
the functions specified in Article 16. aufgeführten Aufgaben wahrnimmt.
Article 4 Artikel 4
Consultatlons on market developments Konsultationen über Marktentwicklungen
(1) lf the Sub-Committee on Market Conditions, in the course of (1) Gelangt der Unterausschuß für die Marktlage bei seiner
its continuous review of the market under Article 16, is of the ständigen Überprüfung des Marktes nach Artikel 16 zur der Auf-
opinion that developments in the international grain market seri- fassung, daß die Entwicklungen auf dem internationalen Getreide-
ously threaten to affect the interests of members, or if such markt die Interessen der Mitglieder ernsthaft zu beeinträchtigen
developments are called to the Sub-Committee's attention by the drohen, oder macht der Exekutivdirektor dem Unterausschuß von
Executive Director on his own initiative or at the request of any sich aus oder auf Ersuchen eines Mitglieds des Rates eine
member of the Council, it shall immediately report the facts entsprechende Mitteilung, so erstattet der Unterausschuß dem
concerned to the Executive Committee. The Sub-Committee, in Exekutivausschuß umgehend über den Sachverhalt Bericht.
so informing the Executive Committee, shall give particular regard Dabei berücksichtigt der Unterausschuß insbesondere die
to those circumstances which threaten to affect the interests of Umstände, welche die Interessen der Mitglieder zu beeinträchti-
members. gen drohen.
(2) The Executive Committee shall meet within ten working (2) Der Exekutivausschuß tritt innerhalb von zehn Werktagen
days to review such developments and, if it deems it appropriate, zusammen, um diese Entwicklungen zu überprüfen und, wenn er
request the Chairman of the Council to convene a session of the dies für angezeigt hält, den Vorsitzenden des Rates zu ersuchen,
Council to consider the situation. eine Ratstagung zur Prüfung der Lage anzuberaumen.
Article 5 Artikel 5
Commercial purchases and special transactions Kommerzielle Käufe und Sondergeschäfte
(1) A commercial purchase for the purposes of this Convention (1) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein kommerzieller
is a purchase as defined in Article 2 which conforms to the usual Kauf nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 ein Kauf, der den
commercial practices in international trade and which does not internationalen Handelsbräuchen entspricht; die in Absatz 2
include those transactions referred to in paragraph (2) of this bezeichneten Geschäfte fallen jedoch nicht darunter.
Article.
(2) A special transaction for the purposes of this Convention is (2) Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Sondergeschäft
one which includes features introduced by the Government of a ein Geschäft, das Merkmale aufweist, die ihm von der Regierung
member concerned which do not conform to usual commercial eines beteiligten Mitglieds auferlegt sind und den Handelsbräu-
practices. Special transactions include the following: chen nicht entsprechen. Zu den Sondergeschäften gehören fol-
gende:
(a) Sales on credit in which, as a result of govemment interven- a) Verkäufe gegen Kredit, bei denen aufgrund staatlicher Einfluß-
tion, the interest rate, period of payment, or other related nahme die Zinssätze, Zahlungsfristen oder andere einschlä-
terms do not conform to the commercial rates, periods or gige Bedingungen den auf dem Weltmarkt geltenden handels-
terms prevailing in the world market; üblichen Zinssätzen, Fristen oder Bedingungen nicht entspre-
chen;
(b) Sales in which the funds for the purchase of grain are b) Verkäufe, bei denen die Regierung des Ausfuhrmitglieds die
obtained under a loan from the Government of the exporting Mittel für den Kauf von Getreide in Form eines zweckgebunde-
member tied to the purchase of grain; nen Darlehens gewährt;
(c) Sales for currency of the importing member which is not c) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Einfuhrmitglieds, die nicht
transferable or convertible into currency or goods for use in transferierbar und weder im Zahlungsmittel noch in Waren zur
the exporting member; Verwendung im Ausfuhrmitglied konvertierbar oder aus-
tauschbar sind;
(d) Sales under trade agreements with special payments d) Verkäufe aufgrund von Handelsabkommen mit besonderen
arrangements which include clearing accounts for settling Zahlungsvereinbarungen, die Verrechnungskonten zum
credit balances bilaterally through the exchange of goods, gegenseitigen Ausgleich von Guthaben durch Warenaus-
except where the exporting member and the importing tausch vorsehen, sofern nicht das beteiligte Ausfuhrmitglied
member concerned agree that the sale shall be regarded as und das beteiligte Einfuhrmitglied vereinbaren, daß der Ver-
commercial; kauf als kommerzieller Verkauf gilt;
----------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
676 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
(e) Barter transactions: e) Tauschgeschäfte,
(i) which result from the intervention of governments where i) die das Ergebnis staatlicher Einflußnahme sind und bei
grain is exchanged at other than prevailing world prices, denen Getreide zu anderen als den üblichen Weltmarkt-
or preisen ausgetauscht wird, oder
(ii) which involve sponsorship under a government purchase ii) die im Rahmen eines staatlichen Kaufprogramms geför-
programme, except where the purchase of grain results dert werden, sofern sich der Getreidekauf nicht aus einem
from a barter transaction in which the country of final Tauschgeschäft ergibt, bei dem das letzte Bestimmungs-
destination was not named in the original barter contract; land nicht in dem ursprünglichen Tauschvertrag genannt
war;
(f) A gift of grain or a purchase of grain out of a monetary grant f) Getreideschenkungen oder Getreidekäufe, die mit Hilfe
by the exporting member made for that specific purpose; zweckgebundener Geldzuwendungen des Ausfuhrmitglieds
erfolgen;
(g) Any other categories of transactions, as the Council may g) alle sonstigen vom Rat bezeichneten Arten von Geschäften,
prescribe, that include features introduced by the Govern- die den Handelsbräuchen nicht entsprechende, von der
ment of a member concerned which do not conform to usual Regierung eines beteiligten Mitglieds geschaffene Merkmale
commercial practices. aufweisen.
(3) Any question raised by the Executive Director or by any (3) Wirft der Exekutivdirektor oder ein Mitglied die Frage auf, ob
member as to whether a transaction is a commercial purchase as ein Geschäft ein kommerzieller Kauf nach Absatz 1 oder ein
defined in paragraph (1) of this Article or a special transaction as Sondergeschäft nach Absatz 2 ist, so entscheidet der Rat.
defined in paragraph (2) of this Article shall be decided by the
Council.
Artlcle 6 Artikel 6
Guidellnes relatlng to concessional transactions Leitlinien für Vorzugsgeschäfte
( 1) Members undertake to conduct any concessional transac- (1) Die Mitglieder verpflichten sich, bei der Durchführung von
tions in grains in such a way as to avoid harmful interference with Vorzugsgeschäften mit Getreide darauf zu achten, daß schädi-
normal patterns of production and international commercial trade. gende Eingriffe in die normalen Strukturen der Erzeugung und
des internationalen kommerziellen Handels vermieden werden.
(2) To this end both supplying and recipient members shall (2) Zu diesem Zweck treffen sowohl Liefer- als auch Empfän-
undertake appropriate measures to ensure that concessional germitglieder angemessene Maßnahmen, um zu gewährleisten,
transactions are additional to commercial sales which could daß die Vorzugsgeschäfte zusätzlich zu den kommerziellen Ver-
reasonably be anticipated in the absence of such transactions, käufen getätigt werden, die in Ermangelung von Vorzugsgeschäf-
and would increase consumption or stocks in the recipient coun- ten normalerweise zu erwarten wären, und den Verbrauch oder
try. Such measures shall, for countries which are members of die Vorräte im Empfängerland erhöhen. Diese Maßnahmen müs-
FAQ, be consistent with the FAQ Principles of Surplus Disposal sen bei Ländern, die Mitglieder der FAQ sind, den FAQ-Grundsät-
and Guiding Lines and the consultative Obligations of FAQ mem- zen und Leitlinien für die Verwendung von Überschüssen und den
bers, and may include the requirement that a specified level of Konsultatiwerpflichtungen von FAQ-Mitgliedern entsprechen und
commercial imports of grains agreed with the recipient country be können vorschreiben, daß das Empfängerland eine mit ihm ver-
maintained on a global basis by that country. In establishing or einbarte bestimmte Menge kommerzieller Getreideeinfuhren aus
adjusting this level, full regard shall be had to the commercial allen anderen Ländern beibehält. Bei der Festsetzung oder
import levels in a representative period, to recent trends in utiliza- Anpassung dieser Menge sind der Umfang der kommerziellen
tion and imports, and to the economic circumstances of the Einfuhren während eines typischen Zeitabschnitts, jüngste Trends
recipient country, including, in particular, its balance-of-payments in bezug auf Verwendung und Einfuhren sowie die Wirtschafts-
situation. lage des Empfängerlands, insbesondere seine Zahlungsbilanz-
lage, voll zu berücksichtigen.
(3) Members, when engaging in concessional export transac- (3) Mitglieder, die derartige Vorzugs-Ausfuhrgeschäfte tätigen,
tions, shall consult with exporting members whose commercial führen vor Abschluß derartiger Abmachungen mit Empfängerlän-
sales might be affected by such transactions to the maximum dern möglichst eingehende Konsultationen mit denjenigen Aus-
possible extent before such arrangements are concluded with fuhrmitgliedern, deren kommerzielle Verkäufe durch diese
recipient countries. Geschäfte beeinträchtigt werden könnten.
(4) The Secretariat shall periodically report to the Council on (4) Das Sekretariat berichtet dem Rat regelmäßig über die
developments. in concessional transactions in grains. Entwicklung der Vorzugsgeschäfte mit Getreide.
Artlcle 7 Artikel 7
Reportlng and recording Meldungen und Unterlagen
( 1) Members shall provide regular reports, and the Council shall (1) Die Mitglieder legen regelmäßige Meldungen vor, und der
maintain records for each crop year, showing separately commer- Rat führt für jedes Erntejahr Unterlagen, in denen kommerzielle
cial and special transactions, of all shipments of grain by members und Sondergeschätte getrennt ausgewiesen sind, über alle
and all imports of grain from non-members. The Council shall also Getreidelieferungen von Mitgliedern und alle Getreideeinfuhren
maintain, to the extent possible, records of all shipments between aus Nichtmitgliedern. Der Rat führt außerdem, soweit möglich,
non-members. Unterlagen über alle Lieferungen zwischen Nichtmitgliedern.
(2) Members shall provide, as far as possible, such information (2) Die Mitglieder stellen, soweit möglich, alle vom Rat benötig-
as the Council may require concerning their grain supply and ten Angaben über Angebot und Nachfrage auf dem Getreidesek-
demand, and report promptly all changes in their national grain tor zur Verfügung und melden umgehend alle Änderungen in ihrer
policies. jeweiligen Getreidepolitik.
(3) For the purposes of this Article: (3) Für die Zwecke dieses Artikels
(a) members shall send to the Executive Oirector such informa- a) übermitteln die Mitglieder dem Exekutivdirektor über die in
tion concerning the quantities of grain involved in commercial kommerziellen Verkäufen und Käufen sowie in Sonderge-
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 677
sales and purchases and special transactions as the Council schäften verwendeten Getreidemengen alle Angaben, die der
within its competence may require, including: Rat im Rahmen seiner Zuständigkeit benötigt; dazu gehören
(i) in relation to special transactions, such detail of the i) in Verbindung mit Sondergeschäften alle diese betreffen-
transactions as will enable them to be classified in den Einzelheiten, die eine Klassifizierung nach Artikel 5
accordance with Article 5; ermöglichen;
(ii) such information as may be available as to the type, ii) alle verfügbaren Angaben über Type, Klasse, Gradierung
class, grade and quality of the grains concerned; und Qualität des betreffenden Getreides;
(b) any member when exporting grain shall send to the Execu- b) übermitteln die Mitglieder, wenn sie Getreide ausführen, dem
tive Director such information relating to their export prices as Exekutivdirektor alle Angaben über ihre Ausfuhrpreise, die der
the Council may require; Rat benötigt;
(c) the Council shall obtain regular information on currently c) erhält der Rat regelmäßig Angaben über die jeweils üblichen
prevailing grain transportation costs, and members shall Beförderungskosten für Getreide und melden die Mitglieder
report such supplementary information as the Council may alle vom Rat benötigten zusätzlichen Angaben.
require.
(4) In the case of any grain which reaches the country of final (4) Gelangt Getreide in ein Endbestimmungsland, nachdem es
destination after resale in, passage through, or transshipment in einem anderen als dem Ursprungsland wiederverkauft, durch
from the ports of, a country other than that in which it originated, das andere Land durchgeführt oder in dessen Häfen umgeschla-
members shall to the maximum extent possible make available gen worden ist, so stellen die Mitglieder im weitestmöglichen
such information as will enable the shipment to be entered in the Umfang die Angaben zur Verfügung, aufgrund deren die Liefe-
records as a shipment between the country of origin and the rung in die Unterlagen als Lieferung zwischen dem Ursprungsland
country of final destination. In the case of a resale, the provisions und dem Endbestimmungsland eingetragen werden kann. Im Fall
of this paragraph shall apply if the grain originated in the country of eines Wiederverkaufs findet dieser Absatz nur Anwendung, wenn
origin during the same crop year. das Getreide während des betreffenden Erntejahrs in dem
Ursprungsland erzeugt wurde.
(5) The Council shall make rules of procedure for the reports (5) Der Rat schreibt Verfahrensregeln für die in diesem Artikel
and records referred to in this Article. Those rules shall prescribe erwähnten Meldungen und Unterlagen vor. In diesen Regeln
the frequency and the manner in which those reports shall be bestimmt er, wie oft und in welcher Weise diese Meldungen zu
made and shall prescribe the duties of members with regard erfolgen haben und welche Pflichten den Mitgliedern diesbezüg-
thereto. The Council shall also make provision for the amendment lich obliegen. Der Rat trifft ferner Vorsorge für die Änderung der
of any records or statements kept by it, including provision for the von ihm geführten Unterlagen und Aufstellungen sowie für die
settlement of any dispute arising in connection therewith. lf any Beilegung etwaiger in diesem Zusammenhang entstehender
member repeatedly and unreasonably fails to make reports as Streitigkeiten. Versäumt es ein Mitglied wiederholt und ohne
required by this Article, the Executive Committee shall arrange ausreichenden Grund, die nach diesem Artikel erforderlichen
consultations with that member to remedy the situation. Meldungen abzugeben, so führt der Exekutivausschuß Konsulta-
tionen mit dem betreffenden Mitglied, um Abhilfe zu schaffen.
Artlcle 8 Artikel 8
Disputes and complalnts Streitigkeiten und Beschwerden
( 1) Any dispute concerning the interpretation or application of (1) Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung die-
this Convention which is not settled by negotiation shall, at the ses Übereinkommens, die nicht durch Verhandlungen beigelegt
request of any member which is a party to the dispute, be referred werden kann, wird auf Antrag eines Mitglieds, das in dieser
to the Council for decision. Streitigkeit Partei ist, dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
(2) Any member which considers that its interests as a party to (2) Sind nach Auffassung eines Mitglieds dessen Interessen als
this Convention have been seriously prejudiced by actions of any Vertragspartei dieses Übereinkommens durch Maßnahmen eines
one or more members affecting the operation of this Convention oder mehrerer Mitglieder, welche die Wirkungsweise des Überein-
may bring the matter before the Council. In such a case, the kommens berühren, ernstlich geschädigt worden, so kann es die
Council shall immediately consult with the members concerned in Angelegenheit dem Rat vorlegen. In einem solchen Fall führt der
order to resolve the matter. lf the matter is not resolved through Rat alsbald Konsultationen mit den beteiligten Mitgliedern, um die
such consultations, the Council shall consider the matter further Angelegenheit zu regeln. Wird durch diese Konsultationen die
and may make recommendations to the members concemed. Angelegenheit nicht geregelt, so unterzieht der Rat sie einer
weiteren Prüfung; er kann Empfehlungen an die beteiligten Mit-
glieder richten.
Part II Tell II
Administration Verwaltungsbestimmungen
Artlcle 9 Artikel 9
Constltutlon of the Councll Zusammensetzung des Rates
(1) The International Wheat Council, established by the Interna- (1) Der Internationale Weizenrat, der durch das Internationale
tional Wheat Agreement, 1949, shall continue in being for the Weizen-übereinkommen von 1949 eingesetzt wurde, bleibt zum
purpose of administering this Convention with the membership, Zweck der Handhabung des vorliegenden Übereinkommens mit
powers and functions provided in this Convention. den in demselben vorgesehenen Bestimmungen über die Mit-
gliedschaft, Befugnisse und Aufgaben bestehen.
(2) Members may be represented at Council meetings by (2) Die Mitglieder können auf Ratssitzungen durch Delegierte,
delegates, alternates and advisers. Stellvertreter und Berater vertreten sein.
678 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
(3) The Council shall elect a Chairman and a Vice-Chairman (3) Der Rat wählt einen Vorsitzenden und einen stellvertreten-
who shall hold office for one crop year. The Chairman shall have den Vorsitzenden, die ihr Amt für die Dauer eines Erntejahres
no vote and the Vice-Chairman shall have no vote while acting as bekleiden. Der Vorsitzende und der den Vorsitz führende stellver-
Chairman. tretende Vorsitzende sind nicht stimmberechtigt.
Artlcle 10 Artikel 10
Powers and functlons of the Councll Befugnisse und Aufgaben des Rates
(1) The Council shall establish its Rules of Procedure. (1) Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) The Council shall keep such records as are required by the (2) Der Rat führt die in diesem Übereinkommen vorgeschriebe-
terms of this Convention and may keep such other records as it nen Unterlagen; er kann zusätzlich alle sonstigen Unterlagen
considers desirable. führen, die er für erwünscht hält.
(3) In order to enable the Council to discharge its functions (3) Um seine Aufgaben aus diesem Übereinkommen wahrneh-
under this Convention, the Council may request, and members men zu können, kann der Rat die für diesen Zweck notwendigen
undertake to supply, subject to the provisions of paragraph (2) of Statistiken und Auskünfte anfordern; die Mitglieder verpflichten
Article 7, such statistics and information as are necessary for this sich vorbehaltlich des Artikels 7 Absatz 2, sie ihm zur Verfügung
purpose. zu stellen.
(4) The Council may, by special vote, delegate to any of its (4) Der Rat kann durch besondere Abstimmung die Ausübung
committees, or to the Executive Director, the exercise of powers von Befugnissen oder Aufgaben mit Ausnahme der folgenden auf
or functions other than the following: einen seiner Ausschüsse oder auf den Exekutivdirektor übertra-
gen:
(a) Decisions on matters under Article 8; a) Beschlüsse über Angelegenheiten nach Artikel 8;
(b) Review, und er Article 11, of the votes of members listed in b) Überprüfung der Stimmen der in der Anlage aufgeführten
the Annex; Mitglieder nach Artikel 11 ;
(c) Determination of exporting and importing members and dis- c) Bestimmung der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder und Vertei-
tribution of their votes under Article 12; lung ihrer Stimmen nach Artikel 12;
(d) Location of the seat of the Council under paragraph (1) of d) Bestimmung des Sitzes des Rates nach Artikel 13 Absatz 1;
Article 13;
(e) Appointment of the Executive Director, under paragraph (2) e) Ernennung des Exekutivdirektors nach Artikel 17 Absatz 2;
of Article 17;
(f) Adoption of the budget and assessment of members' con- f) Annahme des Haushalts und Festsetzung der Beiträge der
tributions under Article 21 ; Mitglieder nach Artikel 21 ;
(g) Suspension of the voting rights of a member under paragraph g) zeitweiliger Entzug der Stimmrechte eines Mitglieds nach
(6) of Article 21; Artikel 21 Absatz 6;
(h) Any request to the Secretary-General of UNCTAD to con- h) Ersuchen an den Generalsekretär der UNCTAD, eine Ver-
vene a negotiating Conference under Article 22; handlungskonferenz nach Artikel 22 anzuberaumen;
(i) Exclusion of a member from the Council under Article 30; i) Ausschluß eines Mitglieds aus dem Rat nach Artikel 30;
(j) Recommendation of an amendment under Article 32; j) Empfehlung einer Änderung nach Artikel 32;
(k) Extension or termination of this Convention under Article 33. k) Verlängerung oder Außerkraftsetzung dieses Übereinkom-
mens nach Artikel 33.
The Council may at any time revoke such delegation by a majority Der Rat kann eine solche Übertragung mit der Mehrheit der
of the votes cast. abgegebenen Stimmen jederzeit widerrufen.
(5) Any decision made under any powers or functions delegated (5) Jeder Beschluß, der aufgrund einer nach Absatz 4 vom Rat
by the Council in accordance with paragraph (4) of this Article übertragenen Befugnis oder Aufgabe gefaßt wird, unterliegt auf
shall be subject to review by the Council at the request of any Antrag eines Mitglieds, der innerhalb einer vom Rat vorgeschrie-
member made within a period which the Council shall prescribe. benen Frist zu stellen ist, der Überprüfung durch den Rat.
Any decision in respect of which no request for review has been Beschlüsse, für die ein Antrag auf Überprüfung innerhalb der
made within the prescribed period shall be binding on all mem- vorgeschriebenen Frist nicht gestellt wird, sind für alle Mitglieder
bers. bindend.
(6) In addition to the powers and functions specified in this (6) Außer den in diesem Übereinkommen genannten Befugnis-
Convention the Council shall have such other powers and perform sen und Aufgaben hat der Rat die Befugnisse und nimmt die
such other functions as are necessary to carry out the terms of this Aufgaben wahr, die zur Durchführung des Übereinkommens not-
Convention. wendig sind.
Artlcle 11 Artikel 11
Votes for entry lnto force Stimmen für das Inkrafttreten
and budgetary procedures und für die Haushaltsverfahren
( 1) For the purposes of the entry into force of this Convention (1) Für die Zwecke des lnkrafttretens dieses Übereinkommens
under paragraph (1) of Article 28, the votes of each Government nach Artikel 28 Absatz 1 hat jede Regierung die ihr in der Anlage
shall be as set out in the Annex. zugeteilte Stimmenzahl.
(2) For the purposes of the assessment of financial contribu- (2) Für die Zwecke der Festsetzung der Finanzbeiträge nach
tions under Article 21, the votes of members shall be based on Artikel 21 beruhen die Stimmen der Mitglieder auf den in der
those set out in the Annex subject to the following: Anlage angegebenen Stimmen; jedoch gilt folgendes:
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 679
(a) upon the entry into force of the Convention, the Council shall a) sobald dieses Übereinkommen in Kraft tritt, teilt der Rat die in
redistribute the votes in the Annex among the Govemments der Anlage aufgeführten Stimmen zwischen den Regierungen,
which have deposited instruments of ratification, acceptance, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitritts-
approval or accession to the Convention, or declarations of urkunden zu dem Übereinkommen oder Erklärungen über die
provisional application of it, in proportion to the number of vorläufige Anwendung des Übereinkommens hinterlegt
votes held by each member listed in the Annex; haben, im Verhältnis der jedem in der Anlage aufgeführten
Mitglied zustehenden Stimmenzahl neu auf;
(b) after the Convention has entered into force, whenever any b) nachdem das Übereinkommen in Kraft getreten ist, teilt der
Government becomes, or ceases to be, a party to this Rat, wenn eine Regierung Vertragspartei des Übereinkom-
Convention, the Council shall redistribute the votes of the mens wird oder aufhört, Vertragspartei des Übereinkommens
other members in proportion to the number of votes held by zu sein, die Stimmen der anderen Mitglieder im Verhältnis der
each member listed in the Annex; jedem in der Anlage aufgeführten Mitglied zustehenden Stim-
menzahl neu auf;
(c) three years after the entry into force of this Convention, and c) drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens, und
whenever the Convention is extended under paragraph (2) of sobald das Übereinkommen nach Artikel 33 Absatz 2 verlän-
Article 33, the Council shall review and may adjust the votes gert wird, überprüft der Rat die Stimmen der in der Anlage
of members listed in the Annex. aufgeführten Mitglieder und kann sie angleichen.
(3) For all other purposes regarding the administration of the (3) Für alle anderen Zwecke im Zusammenhang mit der Hand-
Convention, the votes to be exercised by members shall be as habung dieses Übereinkommens richtet sich die Zahl der den
determined under Article 12. Mitgliedern zustehenden Stimmen nach Artikel 12.
Artlcle 12 Artikel 12
Determination of exportlng and lmportlng members Bestimmung der Ausfuhr- und Elnfuhrmltglleder
and dlstrlbutlon of thelr votes und Verteilung Ihrer Stimmen
(1) At the first session held under this Convention, the Council (1) Auf der ersten aufgrund dieses Übereinkommens abgehal-
shall establish which members shall be exporting members and tenen Tagung legt der Rat fest, welche Mitglieder Ausfuhrmitglie-
which members shall be importing members for the purposes of der und welche Mitglieder Einfuhrmitglieder im Sinne des Über-
the Convention. In so deciding, the Council shall take account of einkommens sind. Dabei berücksichtigt der Rat die Weizenhan-
the wheat trading patterns of those members and of their own delsstrukturen dieser Mitglieder und ihre eigenen Ansichten.
views.
(2) As soon as the Council has determined which members (2) Sobald der Rat bestimmt hat, welche Mitglieder Ausfuhr-
shall be exporting and which shall be importing members under und welche Einfuhrmitglieder aufgrund dieses Übereinkommens
this Convention, the exporting members, on the basis of their sind, teilen die Ausfuhrmitglieder vorbehaltlich der in Absatz 3
votes under Article 11 shall divide their votes among them as they festgesetzten Bedingungen ihre Stimmen auf der Grundlage ihrer
shall decide, subject to the conditions laid down in paragraph (3) Stimmen nach Artikel 11 untereinander auf, und die Einfuhrmit-
of this Article, and the importing members shall similarly divide glieder teilen ihre Stimmen in ähnlicher Weise auf.
their votes.
(3) For the purposes of the allocation of votes under paragraph (3) Für die Zwecke der Zuteilung von Stimmen nach Absatz 2
(2) of this Article, the exporting members shall together hold 1,000 verfügen die Ausfuhrmitglieder und die Einfuhrmitglieder über je
votes, and the importing members shall together hold 1,000 votes. 1 000 Stimmen. Ein Mitglied darf nicht über mehr als 333 Stimmen
No member shall hold more than 333 votes as an exporting als Ausfuhrmitglied oder mehr als 333 Stimmen als Einfuhrmit-
member or more than 333 votes as an importing member. There glied verfügen. Es gibt keine Teilstimmen.
shall be no fractional votes.
(4) The lists of exporting and importing members shall be (4) Die Listen der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder werden vom
reviewed by the Council, in the light of changing patterns in their Rat aufgrund der sich ändernden Strukturen in ihrem Weizenhan-
wheat trade, after a period of three years following the entry into del drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens über-
force of the Convention. They shall also be reviewed whenever prüft. Sie werden ferner überprüft, sobald das Übereinkommen
the Convention is extended under paragraph (2) of Article 33. nach Artikel 33 Absatz 2 verlängert wird.
(5) At the request of any member, the Council may, at the (5) Auf Ersuchen eines Mitglieds kann der Rat zu Beginn eines
beginning of any crop year, agree by special vote to the transfer of Erntejahrs durch besondere Abstimmung beschließen, daß das
that member from the list of exporting members to the list of betreffende Mitglied von der Liste der Ausfuhrmitglieder auf die
importing members, or from the list of importing members to the Liste der Einfuhrmitglieder bzw. von der Liste der Einfuhrmitglie-
list of exporting members, as appropriate. der auf die Liste der Ausfuhrmitglieder gesetzt wird.
(6) The distribution of the votes of exporting and importing (6) Die Verteilung der Stimmen der Ausfuhr- und Einfuhrmitglie-
members shall be reviewed by the Council whenever the lists of der wird vom Rat überprüft, sobald die Listen der Ausfuhr- und
the exporting and importing members are changed under para- Einfuhrmitglieder nach Absatz 4 oder 5 geändert werden. Eine
graphs (4) or (5) of this Article. Any redistribution of votes under Neuaufteilung der Stimmen aufgrund dieses Absatzes erfolgt
this paragraph shall be subject to the conditions set out in para- unter den in Absatz 3 festgesetzten Bedingungen.
graph (3) of this Article.
(7) Whenever any Government becomes, or ceases to be, a (7) Wird eine Regierung Vertragspartei dieses Übereinkom-
party to this Convention, the Council shall redistribute the votes of mens oder hört sie auf, Vertragspartei des Übereinkommens zu
the other exporting or importing members, as appropriate, in sein, so teilt der Rat die Stimmen der anderen Ausfuhr- bzw.
proportion to the number of votes held by each member, subject to Einfuhrmitglieder im Verhältnis der jedem Mitglied zustehenden
the conditions set out in paragraph (3) of this Article. Stimmenzahl vorbehaltlich der in Absatz 3 festgesetzten Bedin-
gungen neu auf.
(8) Any exporting member may authorize any other exporting (8) Ein Ausfuhrmitglied kann ein anderes Ausfuhrmitglied, und
member, and any importing member may authorize any other ein Einfuhrmitglied kann ein anderes Einfuhrmitglied ermächtigen,
680 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Importing member, to represent Its mterests and to exercise its auf einer oder mehreren Sitzungen des Rates seine Interessen zu
votes at any meeting or meetings of the Council. Satisfactory vertreten und sein Stimmrecht auszuüben. Ein ausreichender
ev1dence of such authorization shall be submitted to the Council. Nachweis der Ermächtigung 1st dem Rat vorzulegen.
(9) lf at any meeting of the Council a member is not represented (9) Ist auf einer Ratssitzung ein Mitglied nicht durch einen
by an accredited delegate and has not authorized another beglaubigten Delegierten vertreten, und hat es kein anderes
member to exercise its votes in accordance with paragraph (8) of Mitglied ermächtigt, sein Stimmrecht nach Absatz 8 auszuüben,
this Article, or if at the date of any meeting any member has oder hat im Zeitpunkt einer Sitzung ~in Mitglied aufgrund einer
forfeited, has been deprived of, or has recovered its votes under Bestimmung dieses Übereinkommens sein Stimmrecht verwirkt,
any provisions of this Convention, the total votes to be exercised verloren oder zurückerhalten, so wird die Gesamtstimmenzahl der
by the exporting members at that meeting shall be adjusted to a auf dieser Sitzung ihr Stimmrecht ausübenden Ausfuhrmitglieder
figure equal to the total of votes to be exercised at that meeting by der Gesamtstimmenzahl der auf dieser Sitzung ihr Stimmrecht
the importing members and redistributed among exporting ausübenden Einfuhrmitglieder angeglichen und sodann auf die
members in proportion to their votes. Ausfuhrmitglieder im Verhältnis ihrer Stimmenzahl neu aufgeteilt.
Artlcle 13 Artikel 13
Seat, sesslons and quorum Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit
(1) The seat of the Council shall be in London unless the (1) Der Sitz des Rates ist London, sofern der Rat nicht etwas
Council decides otherwise. anderes beschließt.
(2) The Council shall meet at least once during each half of (2) Der Rat tritt mindestens einmal in jedem halben Erntejahr
each crop year and at such other times as the Chairman may und außerdem zu jedem anderen vom Vorsitzenden bestimmten
decide, or as otherwise required by this Convention. _ oder sonst aufgrund dieses Übereinkommens erforderlichen Zeit-
punkt zusammen.
(3) The Chairman shall convene a session of the Council if so (3) Der Vorsitzende beraumt eine Ratstagung an, wenn dies a)
requested by (a) five members or (b) one or more members von fünf Mitgliedern oder b) von einem oder mehreren Mitgliedern,
holding a total of not less than 10 per cent of the total votes or (c) denen insgesamt mindestens 10 v. H. der Gesamtstimmen zuste-
the Executive Committee. hen, oder c) vom Exekutivausschuß beantragt wird.
(4) The presence of delegates with a majority of the votes held (4) Der Rat ist beschlußfähig, wenn die auf einer Sitzung
by the exporting members and a majority of the votes held by the anwesenden Delegierten vor etwaiger Angleichung des Stimmen-
importing members prior to any adjustment of votes under para- verhältnisses nach Artikel 12 Absatz 9 über mehr als die Hälfte
graph (9) of Article 12 shall be necessary to constitute a quorum at der den Ausfuhrmitgliedern und mehr als die Hälfte der den
any meeting of the Council. Einfuhrmitgliedern zustehenden Stimmen verfügen.
Article 14 Artikel 14
Declsions Beschlüsse
(1) Except where otherwise specified in this Convention, deci- (1) Soweit in diesem Übereinkommen nichts anderes bestimmt
sions of the Council shall be by a majority of the votes cast by the ist, bedürfen die Beschlüsse des Rates der Mehrheit der von den
exporting members and a majority of the votes cast by the Ausfuhrmitgliedern und der Mehrheit der von den Einfuhrmitglie-
importing members, counted separately. dern abgegebenen und getrennt gezählten Stimmen.
(2) Without prejudice to the complete liberty of action of any (2) Unbeschadet der vollen Handlungsfreiheit jedes Mitglieds
member in the determination and administration of its agricultural bei der Festlegung und Durchführung seiner Agrar- und Preispoli-
and price policies, each member undertakes to accept as binding t_\k verpflichtet sich jedes Mitglied, sämtliche aufgrund dieses
all decisions of the Council under the provisions of this Conven- Ubereinkommens vom Rat gefaßten Beschlüsse als bindend
tion. anzuerkennen.
Article 15 Artikel 15
Executlve Committee Der Exekutivausschuß
(1) The Council shall establish an Executive Committee consist- (1) Der Rat setzt einen Exekutivausschuß ein, der aus höch-
ing of not more than six exporting members elected annually by stens sechs jährlich von den Ausfuhrmitgliedern zu wählenden
the exporting members and not more than eight importing mem- Ausfuhrmitgliedern und höchstens acht jährlich von den Einfuhr-
bers elected annually by the importing members. The Council mitgliedern zu wählenden Einfuhrmitgliedern besteht. Der Rat
shall appoint the Chairman of the Executive Committee and may ernennt den Vorsitzenden des Exekutivausschusses und kann
appoint a Vice-Chairman. einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
(2) The Executive Committee shall be responsible to and work (2) Der Exekutivausschuß ist dem Rat verantwortlich und arbei-
under the general direction of the Council. lt shall have such tet nach dessen allgemeinen Weisungen. Er hat die Befugnisse
powers and functions as are expressly assigned to it under this und nimmt die Aufgaben wahr, die ihm in diesem Übereinkommen
Convention and such other powers and functions as the Council ausdrücklich zugewiesen sind oder ihm zusätzlich vom Rat nach
may delegate to it under paragraph (4) of Article 10. Artikel 10 Absatz 4 übertragen werden.
(3) The exporting members on the Executive Committee shall (3) Die Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß haben dieselbe
have the same total number of votes as the importing members. Gesamtstimmenzahl wie die Einfuhrmitglieder. Die Stimmen der
The votes of the exporting members on the Executive Committee Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß werden so unter diese
shall be divided among them as they shall decide, provided that Mitglieder aufgeteilt, wie sie es beschließen, mit der Maßgabe,
no such exporting member shall have more than 40 per cent of the daß kein Ausfuhrmitglied über mehr als 40. v„ H. der Gesamtstim-
total votes of those exporting members. The votes of the importing men der Ausfuhrmitglieder verfügen darf. Die Stimmen der Ein-
members on the Executive Committee shall be divided among fuhrmitglieder im Exekutivausschuß werden so unter diese Mit-
them as they shall decide, provided that no such importing glieder aufgeteilt, wie sie es beschließen, mit der Maßgabe, daß
member shall have more than 40 per cent of the total votes of kein Einfuhrmitglied über mehr als 40 v. H. der Gesamtstimmen
those importing members. der Einfuhrmitglieder verfügen darf.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 681
(4) The Council shall prescribe rules of procedure regarding (4) Der Rat setzt die Verfahrensregeln für Abstimmungen im
voting in the Executive Committee and may make such other Exekutivausschuß fest und kann nach seinem Ermessen sonstige
provision regarding rules of procedure in the Executive Committee Verfahrensregeln für diesen beschließen. Ein Beschluß des
as it thinks fit. A decision of the Executive Committee shall require Exekutivausschusses bedarf der gleichen Stimmenmehrheit, die
the same majority of votes as this Convention prescribes for the in diesem Übereinkommen für den Rat vorgeschrieben ist, wenn
Council when making a decision on a similar matter. er in einer ähnlichen Sache einen Beschluß faßt.
(5) Any member of the Council which is not a member of the (5) Jedes Mitglied des Rates, das nicht Mitglied des Exekutiv-
Executive Committee may participate, without voting, in the dis- ausschusses ist, kann ohne Stimmrecht an dessen Erörterungen
cussion of any question bef ore the Executive Committee whenev- über eine Frage teilnehmen, die nach Ansicht des Exekutivaus-
er the latter considers that the interests of that member are schusses die Interessen dieses Mitglieds berührt.
affected.
Artlcle 16 Artikel 16
Sub-Committee on Market Conditions Der Unterausschuß für die Marktlage
( 1) The Executive Committee shall establish a Sub-Committee (1) Der Exekutivausschuß setzt einen Unterausschuß für die
on Market Conditions consisting of representatives of not more Marktlage ein, der aus Vertretern von höchstens sechs Ausfuhr-
than six exporting and six importing members. The Chairman of mitgliedern und höchstens sechs Einfuhrmitgliedern besteht. Der
the Sub-Committee shall be appointed by the Executive Com- Vorsitzende des Unterausschusses wird vom Exekutivausschuß
mittee. ernannt.
(2) The Sub-Committee shall keep under continuous review, (2) Der Unterausschuß prüft ständig alle Umstände, welche die
and report to members on, all matters affecting the world grain Weltgetreidewirtschaft beeinflussen, und berichtet den Mitglie-
economy. The Sub-Committee shall take account, in its review, of dern darüber. Der Unterausschuß berücksichtigt bei seiner Prü-
relevant information supplied by any member of the Council. fung alle von einem Mitglied des Rates vorgelegten einschlägigen
Angaben.
(3) The Sub-Committee shall supplement the guidance given by (3) Der Unterausschuß ergänzt die Anweisungen des Rates zur
the Council to assist the Secretariat in carrying out the work Unterstützung des Sekretariats bei der Ausführung der in Artikel 3
envisaged in Article 3. vorgesehenen Arbeiten.
(4) The Sub-Committee shall make special efforts to involve (4) Der Unterausschuß bemüht sich besonders, andere Mitglie-
other members of the Council in its discussion of questions that der des Rates an der Erörterung von Fragen zu beteiligen, die ihre
directly affect their interests, such as their national grain policies, Interessen unmittelbar berühren, wie ihre nationale Getreidepolitik
or particularly in the case of developing countries, their import oder insbesondere im Fall der Entwicklungsländer ihre Einfuhrbe-
requirements. Any member of the Council which is not a member dürfnisse. Ein Mitglied des Rates, das nicht Mitglied des Unter-
of the Sub-Committee may attend its meetings as an observer. ausschusses ist, kann an dessen Sitzungen als Beobachter teil-
nehmen.
(5) The Sub-Committee shall advise in accordance with the (5) Der Unterausschuß nimmt nach Maßgabe der einschlägigen
relevant Articles of the Convention and on any matters which the Artikel dieses Übereinkommens sowie zu allen Fragen Stellung,
Council or the Executive Committee may refer to it. die der Rat oder der Exekutivausschuß an ihn verweist.
Article 17 Artikel 17
Secretarlat Das Sekretariat
(1) The Council shall have a Secretariat consisting of an Execu- (1) Dem Rat steht ein Sekretariat zur Verfügung; es besteht aus
tive Director, who shall be its chief administrative officer, and such einem Exekutivdirektor, der sein höchster Verwaltungsbeamter
statt as may be required for the work of the Council and its ist, sowie dem für die Arbeiten des Rates und seiner Ausschüsse
Committees. erforderlichen Personal.
(2) The Council shall appoint the Executive Director who shall (2) Der Rat ernennt den Exekutivdirektor; dieser ist für die
be responsible for the performance of the duties devolving upon Wahrnehmung der dem Sekretariat bei der Handhabung dieses
the Secretariat in the administration of this Convention and for the Übereinkommens zufallenden Aufgaben und aller anderen ihm
performance of such other duties as are assigned to him by the vom Rat und seinen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben ver-
Council and its Committees. antwortlich.
(3) The statt shall be appointed by the Executive Director in (3) Das Personal wird vom Exekutivdirektor nach den vom Rat
accordance with regulations established by the Council. aufgestellten Vorschriften ernannt.
(4) lt shall be a condition of employment of the Executive (4) Die Beschäftigung des Exekutivdirektors und des Personals
Director and of the statt that they do not hold or shall cease to hold ist an die Bedingung geknüpft, daß sie am Getreidehandel nicht
financial interest in the grain trade and that they shall not seek or finanziell beteiligt sind oder derartige Beteiligungen aufgeben und
receive instructions regarding their duties under this Convention daß sie bezüglich ihrer aufgrund dieses Übereinkommens wahr-
from any Government or from any other authority external to the zunehmenden Aufgaben von keiner Regierung und keiner ande-
Council. ren Stelle außerhalb des Rates Weisungen erbitten oder entge-
gennehmen.
Artlcle 18 Artikel 18
Admission of observers Zulassung von Beobachtern
The Council may invite any non-member State, and any inter- Der Rat kann jeden Nichtmitgliedstaat und jede zwischenstaatli-
governmental organization, to attend any of its meetings as an che Organisation einladen, als Beobachter an seinen Sitzungen
observer. · teilzunehmen.
682 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Artlcle 19 Artikel 19
Cooperatlon wlth other lntergovernmental organlzatlons Zusammenarbeit
mit anderen zwischenstaatlichen Organisationen
(1) The Council may make whatever arrangements are approp- (1) Der Rat kann alle zweckdienlichen Abmachungen zur Kon-
riate for consultation or cooperation with the United Nations and sultation oder Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und
its organs, in particular the United Nations Conference on Trade ihren Organen, insbesondere der Konferenz der Vereinten Natio-
and Development, and with the Food and Agriculture Organization nen für Handel und Entwicklung, sowie mit der Ernährungs- und
and such other specialized agencies of the United Nations and Landwirtschaftsorganisation und allen sonstigen Sonderorganisa-
intergovernmental organizations as may be appropriate. tionen der Vereinten Nationen und zwischenstaatlichen Organisa-
tionen treffen, wie es jeweils in Betracht kommt.
(2) The Council, bearing in mind the particular role of the United (2) Eingedenk der besonderen Rolle der Konferenz der Verein-
Nations Conference on Trade and Development in international ten Nationen für Handel und Entwicklung im internationalen Han-
commodity trade, will, as it considers appropriate, keep the United del mit Grundstoffen wird der Rat die Organisation der Vereinten
Nations Conference on Trade and Development informed of its Nationen für Handel und Entwicklung über seine Tätigkeiten und
activities and programmes of work. Arbeitsprogramme auf dem laufenden halten, soweit er dies für
angemessen hält.
(3) lf the Council finds that any terms of this Convention are (3) Stellt der Rat fest, daß eine Bestimmung dieses Überein-
materially inconsistent with such requirements as may be laid kommens sachlich mit den Erfordernissen der Vereinten Nationen
down by the United Nations through its appropriate organs or by oder ihrer zuständigen Organe oder ihrer Sonderorganisationen in
its specialized agencies regarding intergovernmental commodity bezug auf zwischenstaatliche Grundstoff-Übereinkünfte nicht ver-
agreements, the inconsistency shall be deemed to be a circum- einbar ist, so gilt diese Unvereinbarkeit als ein Umstand, der die
stance affecting adversely the operation of this Convention and Durchführung des Übereinkommens behindert; in diesem Fall
the procedure prescribed in Article 32 shall be applied. findet das Verfahren nach Artikel 32 Anwendung.
Artlcle 20 Artikel 20
Prlvlleges and lmmunltles Vorrechte und lmmunltäten
( 1) The Council shall have legal personality. lt shall in particular ( 1) Der Rat besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat insbesondere
have the capacity to contract, acquire and dispose of movable and die Fähigkeit, Verträge zu schließen, bewegliches und unbeweg-
immovable property and to institute legal proceedings. liches Vermögen zu erwerben und zu veräußern sowie vor Gericht
zu stehen.
(2) The status, privileges and immunities of the Council in the (2) Die Rechtsstellung, Vorrechte und lmmunitäten des Rates
territory of the United Kingdom shall continue to be governed by im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs bestimmen sich
the Headquarters Agreement between the Government of the weiterhin nach dem am 28. November 1968 in London unterzeich-
United Kingdom of Great Britain and Northern lreland and the neten Abkommen über den Sitz zwischen der Regierung des
International Wheat Council signed at London on 28 November Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und dem
1968. Internationalen Weizenrat.
(3) The Agreement referred to in paragraph (2) of this Article (3) Das in Absatz 2 genannte Abkommen ist von diesem
shall be independent of the present Convention. lt shall however Übereinkommen unabhängig. Es endet jedoch
terminate:
(a) by agreement between the Government of the United King- a) durch Vereinbarung zwischen der Regierung des Vereinigten
dom of Great Britain and Northern lreland and the Council, or Königreichs Großbritannien und Nordirland und dem Rat,
(b) in the event of the seat of the Council being moved from the b) wenn der Sitz des Rates aus dem Vereinigten Königreich
United Kingdom, or verlegt wird oder
(c) in the event of the Council ceasing to exist. c) wenn der Rat zu bestehen aufhört.
(4) In the event of the seat of the Council being moved from the (4) Wird der Sitz des Rates aus dem Vereinigten Königreich
United Kingdom, the Government of the member in which the seat verlegt, so schließt die Regierung des Mitglieds, in dem sich der
of the Council is situated shall conclude with the Council an Sitz des Rates befindet, mit diesem ein internationales Abkom-
international agreement relating to the status, privileges and im- men über die Rechtsstellung, Vorrechte und lmmunitäten des
munities of the Council, its Executive Director, its staff and rep- Rates, seines Exekutivdirektors, seines Personals sowie der Ver-
resentatives of members at meetings convened by the Council. treter der Mitglieder, die an den vom Rat anberaumten Sitzungen
teilnehmen.
Artlcle 21 Artikel 21
Flnance Finanzfragen
( 1) The expenses of delegations to the Council and of represen- (1) Die Ausgaben für die Delegationen beim Rat sowie für die
tatives on its Committees and Sub-Committees shall be met by Vertreter in seinen Ausschüssen und Unterausschüssen werden
their respective Governments. The other expenses necessary for von den betreffenden Regierungen getragen. Die anderen für die
the administration of this Convention shall be met by annual Handhabung dieses Übereinkommens erforderlichen Ausgaben
contributions from all members. The contribution of each member werden aus jährlichen Beiträgen aller Mitglieder bestritten. Der
for each crop year shall be in the proportion which the number of Beitrag eines Mitglieds für jedes Erntejahr richtet sich nach dem
its votes in the Annex bears to the total of the votes of members in Verhältnis der ihm nach der Anlage zustehenden Stimmenzahl
the Annex, as adjusted under paragraph (2) of Article 11 to reflect zur Gesamtstimmenzahl der in der Anlage aufgeführten Mitglie-
the membership of the Convention at the time when the budget for der, dabei wird die jedem Mitglied zustehende Stimmenzahl nach
that crop year is adopted. Artikel 11 Absatz 2 entsprechend der Zusammensetzung des
Rates zu dem Zeitpunkt, zu dem der Haushaltsplan für das
betreffende Erntejahr angenommen wird, angeglichen.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 683
(2) At its first session after this Convention comes into force, the (2) Auf seiner ersten Tagung nach Inkrafttreten dieses Überein-
Council shall approve its budget for the crop year ending 30 June kommens genehmigt der Rat seinen Haushaltsplan für das am
1987, and assess the contribution to be paid by each member. 30. Juni 1987 endende Erntejahr und setzt den von jedem Mit-
glied zu zahlenden Beitrag fest.
(3) The Council shall, at a session during the second half of (3) Auf einer in der zweiten Hälfte jedes Erntejahrs stattfinden-
each crop year, approve its budget for the following crop year and den Tagung genehmigt der Rat seinen Haushaltsplan für das
assess the contribution to be paid by each member for that crop folgende Erntejahr und setzt den von jedem Mitglied für das
year. betreffende Erntejahr zu zahlenden Beitrag fest.
(4) The initial contribution of any member acceding to this (4) Den ersten Beitrag eines Mitglieds, das diesem überein-
Convention L:nder paragraph (1) of Article 27 shall be assessed by kommen nach Artikel 27 Absatz 1 beitritt, setzt der Rat auf der
the Council on the basis of the votes to be distributed to it under Grundlage der diesem Mitglied nach Artikel 11 Absatz 2 Buch-
paragraph (2) (b) of Article 11 and the period remaining in the stabe b zuzuteilenden Stimmenzahl und des für das laufende
current crop year, but the assessments made upon other mem- Erntejahr verbleibenden Zeitabschnitts fest, ohne jedoch die für
bers for the current crop year shall not be altered. das laufende Erntejahr für die anderen Mitglieder festgesetzten
Beiträge zu ändern.
(5) Contributions shall be payable immediately upon assess- (5) Die Beiträge sind sofort nach Festsetzung zu zahlen.
ment.
(6) lf, at the end of six months following the date on which its (6) Hat ein Mitglied binnen sechs Monaten nach dem Tag, an
contribution is due in accordance with paragraph (5) of this Article, dem sein Beitrag nach Absatz 5 fällig ist, seinen vollen Beitrag
a member has not paid its full contribution, the Executive Director nicht gezahlt, so ersucht der Exekutivdirektor das Mitglied, die
shall request the member to make payment as quickly as poss- Zahlung so bald wie möglich zu leisten. Hat das Mitglied seinen
ible. lf, at the expiration of six months after the request of the Beitrag binnen sechs Monaten nach dem Ersuchen des Exekutiv-
Executive Director, the member has still not paid its contribution, direktors noch nicht gezahlt, so wird sein Stimmrecht im Rat und
its voting rights in the Council and in the Executive Committee im Exekutivausschuß so lange entzogen, bis der volle Beitrag
shall be suspended until such time as it has made full payment of entrichtet ist.
the contribution.
(7) A member whose voting rights have been suspended under (7) Ein Mitglied, dem sein Stimmrecht nach Absatz 6 zeitweilig
paragraph (6) of this Article shall not be deprived of any of its other entzogen worden ist, geht dadurch seiner sonstigen Rechte nicht
rights or relieved of any of its obligations under this Convention, verlustig und wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Über-
unless the Council so decides by special vote. lt shall remain einkommen nicht entbunden, sofern der Rat dies nicht durch
liable to pay its contribution and to meet any other of its financial besondere Abstimmung beschließt. Es bleibt zur Zahlung seines
obligations under this Convention. Beitrags verpflichtet und hat weiterhin alle sonstigen finanziellen
(8) The Council shall, each crop year, publish an audited Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu erfüllen.
statement of its receipts and expenditures in the previous crop (8) Der Rat veröffentlicht in jedem Erntejahr eine von Rech-
year. nungsprüfern beglaubigte Aufstellung über seine Einnahmen und
(9) The Council shall, prior to its dissolution, provide for the Ausgaben im vorangegangenen Erntejahr.
settlement of its liabilities and the disposal of its records and (9) Bevor der Rat aufgelöst wird, sorgt er für die Regelung
assets. seiner Verbindlichkeiten und verfügt über seine Unterlagen und
Vermögenswerte.
Article 22 Artikel 22
Economic provislons Wirtschaftliche Bestimmungen
In order to assure supplies of wheat and other grains to import- Um den Einfuhrmitgliedern die Versorgung mit Weizen und
ing members and markets for wheat and other grains to exporting anderem Getreide und den Ausfuhrmitgliedern den Absatz von
members at equitable and stable prices, the Council shall at an Weizen und anderem Getreide zu angemessenen und stabilen
appropriate time examine the possibility of the negotiation of a Preisen zu gewährleisten, prüft der Rat zu gegebener Zeit die
new international agreement or convention with economic provi- Möglichkeit, eine neue internationale Übereinkunft oder ein neues
sions. When it is judged that such a negotiation could be success- internationales Übereinkommen mit wirtschaftlichen Bestimmun-
fully concluded, the Council shall request the Secretary-General gen auszuhandeln. Gelangt man zu der Auffassung, daß eine
of the United Nations Conference on Trade and Development to solche Verhandlung erfolgreich abgeschlossen werden könnte, so
convene a negotiating conference. ersucht der Rat den Generalsekretär der Konferenz der Vereinten
Nationen für Handel und Entwicklung, eine Verhandlungskonfe-
renz anzuberaumen.
Part III Tell III
Final Provisions Schlußbestlmmungen
Artlcle 23 Artlkel 23
Deposltary Verwahrer
( 1) The Secretary-General of the United Nations is hereby (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiermit
designated as the depositary of this Convention. zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.
(2) The depositary shall notify all signatory and acceding Gov- (2) Der Verwahrer notifiziert allen Unterzeichnerregierungen
ernments of each signature, ratification, acceptance, approval, und beitretenden Regierungen jede Unterzeichnung, Ratifikation,
provisional application of, and accession to, this Convention, as Annahme, Genehmigung und vorläufige Anwendung dieses Über-
weil as each notification and notice received under Articles 29 and einkommens und jeden Beitritt zu demselben sowie alle nach den
32. Artikeln 29 und 32 eingegangenen Notifikationen und Anzeigen.
684 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Artlcle 24 Artikel 24
Slgnature Unterzeichnung
This Convention shall be open for signature at United Nations Dieses Übereinkommen liegt für die in der Anlage aufgeführten
Headquarters from 1 May 1986 until and including 30 June 1986 Regierungen sowie für jede Regierung, die Mitglied der Konferenz
by the Governments listed in the Annex and any Government der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung ist, vom
member of the United Nations Conference on Trade and Develop- 1. Mai 1986 bis zum 30. Juni 1986 am Sitz der Vereinten Nationen
ment. zur Unterzeichnung auf.
Artlcle 25 Artikel 25
Ratlflcatlon, acceptance, approval Ratifikation, Annahme, Genehmigung
(1) This Convention shall be subject to ratification, acceptance (1) Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme
or approval by each signatory Government in accordance with its oder Genehmigung durch jede Unterzeichnerregierung nach
respective constitutional procedures. Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Verfahren.
(2) Instruments of ratification, acceptance or approval shall be (2) Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden
deposited with the depositary not later than 30 June 1986. The werden bis zum 30. Juni 1986 beim Verwahrer hinterlegt. Der Rat
Council may, however, grant one or more extensions of time to kann jedoch einer Unterzeichnerregierung, die ihre Urkunde nicht
any signatory Government which is unable to deposit its instru- bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegen kann, eine oder mehrere
ment by that date. The Council shall inform the depositary of all Fristverlängerungen gewähren. Der Rat unterrichtet den Verwah-
such extensions of time. rer von allen solchen Fristverlängerungen.
Artlcle 26 Artikel 26
Provlslonal appllcatlon Vorläufige Anwendung
Any signatory Government and any other Government eligible Jede Unterzeichnerregierung und jede andere Regierung, wel-
to sign this Convention, or whose application for accession is che die Voraussetzungen für die Unterzeichnung dieses Überein-
approved by the Council, may deposit with the depositary a kommens erfüllt oder deren Beitrittsersuchen vom Rat genehmigt
declaration of provisional application. Any Government depositing ist, kann beim Verwahrer eine Erklärung über die vorläufige
such a declaration shall provisionally apply this Convention and Anwendung hinterlegen. Jede Regierung, die eine solche Erklä-
be provisionally regarded as a party thereto. rung hinterlegt, wendet das Übereinkommen vorläufig an und gilt
als vorläufige Vertragspartei desselben.
Artlcle 27 Artikel 27
Accesslon Beitritt
( 1) Any Government listed in the Annex and any Government ( 1) Jede in der Anlage aufgeführte Regierung und jede Regie-
member of the United Nations Conference on Trade and Develop- rung, die Mitglied der Konferenz der Vereinten Nationen für Han-
ment may accede to the present Convention until and including 30 del und Entwicklung ist, kann diesem Übereinkommen bis zum
June 1986, except that the Council may grant one or more 30. Juni 1986 beitreten; jedoch kann der Rat einer Regierung, die
extensions of time to any Government which has not deposited its ihre Urkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt hat, eine
instrument by that date. oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.
(2) This Convention shall be open for accession after 30 June (2) Dieses Übereinkommen liegt nach dem 30. Juni 1986 für die
1986 by the Governments of all States upon such conditions as Regierungen aller Staaten zu Bedingungen zum Beitritt auf, die
the Council considers appropriate. Accession shall be effected by der Rat für angemessen hält. Der Beitritt erfolgt durch Hinter-
the deposit of an instrument of accession with the depositary. legung einer Beitrittsurkunde beim Verwahrer. In den Beitritts-
Such instruments of accession shall state that the Government urkunden ist darzulegen, daß die Regierung alle vom Rat festge-
accepts all the conditions established by the Council. setzten Bedingungen annimmt.
(3) Where, for the purposes of the operation of this Convention, (3) Wird zwecks Durchführung dieses Übereinkommens auf
reference is made to members listed in the Annex, any member Mitglieder Bezug genommen, die in der Anlage aufgeführt sind, so
the Government of which has acceded to this Convention on gilt jedes Mitglied, dessen Regierung dem übereinkommen unter
conditions prescribed by the Council in accordance with this den vom Rat nach diesem Artikel vorgeschriebenen Bedingungen
Article shall be deemed to be listed in the Annex. beigetreten ist, als in der Anlage aufgeführt.
Artlcle 28 Artikel 28
Entry lnto force Inkrafttreten
( 1) This Convention shall enter into force on 1 July 1986 if (1) Dieses übereinkommen tritt am 1. Juli 1986 in Kraft, wenn
instruments of ratification, acceptance, approval or accession, or bis zum 30. Juni 1986 Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-
declarations of provisional application have been deposited not oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläufige
later than 30 June 1986 on behalf of Governments holding, at Anwendung für Regierungen hinterlegt worden sind, die über
least, 60 per cent of votes set out in the Annex. mindestens 60 v. H. der in der Anlage angegebenen Stimmen
verfügen.
(2) lf this Convention does not enter into force in accordance (2) Tritt dieses Übereinkommen nicht nach Absatz 1 in Kraft, so
with paragraph ( 1) of this Article, the Govemments which have können die Regierungen, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmi-
deposited instruments of ratification, acceptance, approval or gungs- oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläu-
accession, or declarations of provisional application may decide fige Anwendung hinterlegt haben, in gegenseitigem Einverneh-
by mutual consent that it shall enter into force between them- men beschließen, daß es zwischen ihnen in Kraft treten soll, oder
selves, or may take whatever action they consider the situation andere Maßnahmen treffen, die sie aufgrund der Lage für erfor-
requires. derlich halten.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 685
Article 29 Artikel 29
Withdrawal Rücktritt
Any member may withdraw from this Convention at the end of Jedes Mitglied kann am Ende jedes Erntejahrs durch eine
any crop year by giving written notice of withdrawal to the deposi- mindestens neunzig Tage vor Ablauf dieses Erntejahrs an den
tary at least ninety days prior to the end of that crop year, but shall Verwahrer gerichtete schriftliche Rücktrittsanzeige von diesem
not thereby be released from any obligations under this Conven- Übereinkommen zurücktreten; es wird dadurch nicht von den
tion which have not been discharged by the end of that crop year. Verpflichtungen aus dem Übereinkommen befreit, die bis zum
The member shall simultaneously inform the Council of the action Ende des betreffenden Erntejahrs noch nicht erfüllt sind. Das
it has taken. Mitglied unterrichtet den Rat gleichzeitig von der von ihm getroffe-
nen Maßnahme.
Article 30 Artikel 30
Excluslon Ausschluß
lf the Council finds that any member is in breach of its obliga- Stellt der Rat fest, daß ein Mitglied seine Verpflichtungen aus
tions under this Convention and decides further that such breach diesem übereinkommen verletzt hat, und beschließt er ferner, daß
significantly impairs the operation of this Convention, it may, by diese Verletzung die Durchführung des Übereinkommens erheb-
special vote, exclude such member from the Council. The Council lich beeinträchtigt, so kann er dieses Mitglied durch besondere
shall immediately notify the depositary of any such decision. Abstimmung aus dem Rat ausschließen. Der Rat notifiziert diesen
Ninety days after the date of the Council's decision, that member Beschluß umgehend dem Verwahrer. Das Mitglied verliert seine
shall cease to be a member of the Council. Mitgliedschaft im Rat neunzig Tage nach dem Beschluß des
Rates.
Artlcle 31 Artikel 31
Settlement of accounts Kontenabrechnung
( 1) The Council shall determine any settlement of accounts (1) Der Rat regelt in einer von ihm für angemessen erachteten
which it finds equitable with a member which has withdrawn from Weise die Kontenabrechnung mit einem Mitglied, das von diesem
this Convention or which has been excluded from the Council, or Übereinkommen zurückgetreten oder vom Rat ausgeschlossen
has otherwise ceased to be a party to this Convention. The worden ist oder auf andere Weise aufgehört hat, Vertragspartei
Council shall retain any amounts already paid by such member. des Übereinkommens zu sein. Der Rat behält die von diesem
Such member shall be bound to pay any amounts due from it to Mitglied bereits eingezahlten Beträge ein. Das Mitglied ist zur
the Council. Zahlung der an den Rat zu zahlenden Beträge verpflichtet.
(2) Upon termination of this Convention, any member referred (2) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens hat ein in
to in paragraph (1) of this Article shall not be entitled to any share Absatz 1 bezeichnetes Mitglied keinen Anspruch auf Beteiligung
of the proceeds of the liquidation or the other assets of the am Liquidationserlös oder an anderen Vermögenswerten des
Council; nor shall it be burdened with any part of the deficit, if any, Rates; es hat auch etwaige Fehlbeträge des Rates nicht mit zu
of the Council. tragen.
Artlcle 32 Artikel 32
Amendment Änderung
( 1) The Council may by special vote recommend to members an ( 1) Der Rat kann durch besondere Abstimmung den Mitgliedern
amendment of this Convention. The amendment shall become eine Änderung dieses Übereinkommens empfehlen. Die Ände-
effective 100 days after the depositary has received notifications rung wird einhundert Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem die
of acceptance from exporting members which hold two thirds of Annahmenotifikationen von Ausfuhrmitgliedern, die über zwei
the votes of the exporting members and by importing members Drittel der Stimmen der Ausfuhrmitglieder verfügen, und von
which hold two thirds of the votes of the importing members, or on Einfuhrmitgliedern, die über zwei Drittel der Stimmen der Einfuhr-
such later date as the Council may have determined by special mitglieder verfügen, beim Verwahrer eingegangen sind, oder zu
vote. The Council may fix a time within which each member shall einem vom Rat durch besondere Abstimmung zu beschließenden
notify the depositary of its acceptance of the amendment and, if späteren Zeitpunkt wirksam. Der Rat kann eine Frist festlegen,
the amendment has not become effective by such time, it shall be innerhalb deren jedes Mitglied dem Verwahrer die Annahme der
considered withdrawn. The Council shall provide the depositary Änderung zu notifizieren hat; ist die Änderung bis zum Ablauf
with the information necessary to determine whether the notifica- dieser Frist nicht wirksam geworden, so gilt sie als zurückgenom-
tions of acceptance received are sufficient to make the amend- men. Der Rat macht dem Verwahrer die notwendigen Mitteilungen
ment effective. zu der Feststellung, ob die eingegangenen Annahmenotifikatio-
nen ausreichen, um die Änderung wirksam zu machen.
(2) Any member on behalf of which notification of acceptance of (2) Ein Mitglied, für das bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine
an amendment has not been made by the date on which such Änderung wirksam wird, deren Annahme nicht notifiziert worden
amendment becomes effective shall as of that date cease to be a ist, hört mit diesem Zeitpunkt auf, Vertragspartei dieses Überein-
party to this Convention, unless such member has satisfied the kommens zu sein, sofern es nicht dem Rat überzeugend darge-
Council that acceptance could not be secured in time owing to legt hat, daß die Annahme wegen Schwierigkeiten bei der Durch-
difficulties in completing its constitutional procedures and the führung seiner verfassungsrechtlichen Verfahren nicht rechtzeitig
Council decides to extend for such member the period fixed for herbeigeführt werden konnte, und d~r Rat beschließt, die für die
acceptance. Such member shall not be bound by the amendment Annahme festgesetzte Frist für dieses Mitglied zu verlängern. Ein
before it has notified its acceptance thereof. solches Mitglied wird durch die Änderung nicht gebunden, bis es
deren Annahme notifiziert hat.
Artlcle 33 Artikel 33
Duratlon, extension and termlnation Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung
( 1) This Convention shall remain in force until 30 June 1991 , (1) Dieses Übereinkommen bleibt bis zum 30. Juni 1991 in
unless extended under paragraph (2) of this Article, or terminated Kraft, sofern es nicht nach Absatz 2 verlängert, nach Absatz 3
686 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
earlier under paragraph (3) of this Article, or replaced before früher außer Kraft gesetzt oder nach Artikel 22 vor diesem Zeit-
that date by a new agreement or convention negotiated under punkt durch eine neue Übereinkunft oder ein neues Übereinkom-
Article 22. men ersetzt wird.
-(2) The Council may, by special vote, extend this Convention (2) Der Rat kann durch besondere Abstimmung dieses überein-
beyond 30 June 1991 for successive periods not exceeding two kommen über den 30. Juni 1991 hinaus um Zeitabschnitte von
years on each occas1on. Any member which does not accept such jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Ein Mitglied, das eine
extension of th1s Convention shall so inform the Council and shall solche Verlängerung des Übereinkommens nicht annimmt, unter-
cease to be a party to this Convention from the beginning of the richtet den Rat davon und hört mit Beginn der Verlängerungsfrist
period of extens1on. auf, Vertragspartei des Übereinkommens zu sein.
(3) The Council may at any time decide, by special vote, to (3) Der Rat kann jederzeit durch besondere Abstimmung
terminate this Convention with effect from such date and subject beschließen, dieses Übereinkommen von dem Tag an und zu den
to such conditions as it may determine. Bedingungen, die er beschließt, außer Kraft zu setzen.
(4) Upon termination of this Convention, the Council shall (4) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens bleibt der Rat
continue in being for such time as may be required to carry out its so lange weiter bestehen, wie es zu seiner Auflösung notwendig
liquidation and shall have such powers and exercise such func- ist; er hat alle Befugnisse und nimmt alle Aufgaben wahr, die für
tions as may be necessary for that purpose. diesen Zweck erforderlich sind.
(5) The Council shall notify the depositary of,any action taken (5) Der Rat notifiziert dem Verwahrer alle nach Absatz 2 oder 3
under paragraph (2) or paragraph (3) of this Article. getroffenen Maßnahmen.
Artlcle 34 Artikel 34
Relatlonshlp of Preamble to Conventlon Verhältnis der Präambel zum Übereinkommen
This Convention includes the Preamble to the International Die Präambel der Internationalen Weizen-Übereinkunft von
Wheat Agreement, 1986. 1986 ist Bestandteil dieses Übereinkommens.
In witness whereof the undersigned, having been duly au- Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu
thorized to this effect by their respective Governments, have gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen an
signed this Convention on the dates appearing opposite their dem jeweils neben ihrer Unterschrift vermerkten Tag unterschrie-
signatures. ben.
Done at London, this fourteenth day of March, One Thousand Geschehen zu London am 14. März 1986; der englische, französi-
Nine Hundred and Eighty-Six, the texts of this Convention in the sche, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens
English, French, Russian and Spanish languages being equally ist gleichermaßen verbindlich.
authentic.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 687
Annex Anlage
Votes of members under Article 11 Stimmen der Mitglieder nach Artikel 11
Algeria 14 Ägypten, Arabische Republik 71
Argentina 88 Algerien 14
Australia 129 Argentinien 88
Austria 1 Australien 129
Barbados 1 Barbados 1
Bolivia 5 Bolivien 5
Brazil 70 Brasilien 70
Canada 286 Costa Rica 3
Costa Rica 3 Dominikanische Republik 1
Cuba 2 Ecuador 3
Dominican Republic 1 EI Salvador 2
Ecuador 3 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 424
Egypt (Arab Republic of) 71 Finnland 2
EI Salvador 2 Ghana 2
European Economic Community 424 Guatemala 3
Finland 2 Indien 39
Ghana 2 Irak 5
Guatemala 3 Iran 2
lndia 39 Israel 5
Iran 2 Japan 185
lraq 5 Jemen, Arabische Republik 2
Israel 5 Kanada 286
Japan 185 Kenia 4
Kenya 4 Korea, Republik 20
Korea, Republic of 20 Kuba 2
Lebanon 10 Libanon 10
Libyan Arab Jamahiriya 5 Libysch-Arabische Dschamahirija 5
Malta 2 Malta 2
Mauritius 2 Marokko 10
Morocco 10 Mauritius 2
Nigeria 8 Nigeria 8
Norway 15 Norwegen 15
Pakistan 18 Österreich 1
Panama 2 Pakistan 18
Peru 19 Panama 2
Saudi Arabia 12 Peru 19
South Africa 11 Saudi-Arabien 12
Sweden 10 Schweden 10
Switzerland 18 Schweiz 18
Syrian Arab Republic 5 Südafrika 11
Trinidad and Tobago 4 Syrien, Arabische Republik 5
Tunisia 5 Trinidad und Tobago 4
Turkey 4 Tunesien 5
Union of Soviet Socialist Republics 129 Türkei 4
United States of America 311 Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 129
Vatican City 1 Vatikanstadt 1
Venezuela 30 Venezuela 30
Yeman Arab Republic 2 Vereinigte Staaten von Amerika 311
2000
2,000
688 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Food Aid Convention, 1986 Nahrungsmittelhilfe-übereinkommen von 1986
Part 1 Teil 1
Objective and Definitions Zweck und Begriffsbestimmungen
Artlcle 1 Artikel 1
Objectlve Zweck
The objective of this Convention is to secure, through a joint Zweck dieses Übereinkommens ist es sicherzustellen, daß das
effort by the international community, the achievement of the Ziel der Welternährungskonferenz in Höhe von mindestens
World Food Conference target of at least 10 million tonnes of food 10 Millionen Tonnen Nahrungsmittelhilfe jährlich für Entwick-
aid annually to developing countries in the form of grain suitable lungsländer in Form von für den menschlichen Verzehr geeigne-
for human consumption, and as determined by the provisions of tem Getreide durch gemeinsame Anstrengungen der internationa-
this Convention. len Gemeinschaft erreicht wird, wie dies durch das Übereinkom-
men festgelegt ist.
Article II Artikel II
Definitions Begriffsbestimmungen
(1) For the purposes of this Convention: (1) Im Sinne dieses Übereinkommens
(a) "Committee" means the Food Aid Committee referred to in a) bedeutet „Ausschuß" den in Artikel IX bezeichneten Nah-
Article IX; rungsmittelhilfe-Ausschuß;
(b) "member" means a party to this Convention; b) bedeutet „Mitglied" eine Vertragspartei des Übereinkommens;
(c) "Executive Director" means the Executive Director of the c) bedeutet „Exekutivdirektor" den Exekutivdirektor des Interna-
International Wheat Council; tionalen Weizenrats;
(d) "Secretariat" means the secretariat of the International d) bedeutet „Sekretariat" das Sekretariat des Internationalen
Wheat Council; Weizenrats;
(e) "grain" or "grains" means wheat, barley, maize. millet, oats, e) bedeutet „Getreide" Weizen, Gerste, Mais, Hirse, Hafer, Rog-
rye, sorghum and rice, and any other type of grain suitable for gen, Sorghum und Reis sowie jede andere Art von für den
human consumption that the Committee may decide, or menschlichen Verzehr geeignetem Getreide, die der Aus-
products derived therefrom, including products of secondary schuß bestimmt, oder daraus gewonnene Erzeugnisse ein-
processing, as defined in the Rules of Procedure, subject to schließlich Verarbeitungserzeugnisse, wie in den Verfahrens-
the provisions of paragraph (1) of Article III; regeln festgelegt, vorbehaltlich des Artikels III Absatz 1;
(f) "f.o.b." means free on board; f) bedeutet „fob" frei an Bord;
(g) "c.i.f." means cost, insurance and freight; g) bedeutet „cif" Kosten, Versicherung und Fracht;
(h) "tonne" means 1,000 kilogrammes; h) bedeutet „Tonne" 1 000 kg;
(i) "year" means the period from 1 July to 30 June, unless i) bedeutet „Jahr" den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni, sofern
otherwise stated. nichts anderes bestimmt ist.
(2) Any reference in this Convention to a "Government" or (2) Jede Bezugnahme in diesem Übereinkommen auf eine
"Governments" shall be construed as including a reference to the „Regierung" oder „Regierungen" gilt auch als Bezugnahme auf
European Economic Community (hereinafter referred to as the die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (im folgenden als EWG
EEC). Accordingly, any reference in this Convention to "signa- bezeichnet). Entsprechend gilt jede Bezugnahme in dem überein-
ture" or to the "deposit of instruments of ratification, acceptance or kommen auf die „Unterzeichnung", die „Hinterlegung der Ratifika-
approval" or "an instrument of accession" or to a "declaration of tions-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden", eine „Beitritts-
provisional application" by a Government shall, in the case of the urkunde" oder eine „Erklärung über die vorläufige Anwendung"
EEC, be construed as including signature or declaration of provi- durch eine Regierung im Fall der EWG auch als Bezugnahme auf
sional application on behalf of the EEC by its competent authority, die Unterzeichnung oder die Erklärung über die vorläufige Anwen-
and the deposit of the instrument required by the institutional dung im Namen der EWG durch deren zuständige Behörde sowie
procedures of the EEC to be deposited for the conclusion of an die Hinterlegung der nach den institutionellen Verfahren der EWG
international agreement. für den Abschluß einer internationalen Übereinkunft zu hinterle-
genden Urkunde.
Part II Teil II
Main Provisions Grundlegende Bestimmungen
Article III Artikel III
Contributlons of members Beiträge der Mitglieder
(1) The members of this Convention agree to contribute to ( 1) Die Mitglieder dieses Übereinkommens erklären sich bereit,
developing countries grains as food aid, as defined in Article II, als Nahrungsmittelhilfe für Entwicklungsländer Getreide im Sinne
paragraph (1) (e), suitable for human consumption and of an des Artikels II Absatz 1 Buchstabe e, das für C:en menschlichen
acceptable type and quality, or the cash equivalent thereof. in the Verzehr geeignet und von annehmbarer Type und Qualität ist,
minimum annual amounts specified in paragraph (3) below. oder dessen Gegenwert in Geld in den in Absatz 3 bezeichneten
jährlichen Mindestmengen zur Verfügung zu stellen.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 689
(2) To the rnaxirnurn extent possible, contributions shall be (2) Im weitestmöglichen Umfang werden die Beitragsleistungen
made by members on a forward planning basis, so that recipient der Mitglieder vorausgeplant, so daß die Empfängerländer vor-
countries may be able to take account, in their development aussichtliche Nahrungsmittelhilfe, die sie während der Geltungs-
programmes, of the likely flow of food aid they will receive during dauer dieses Übereinkommens jährlich erhalten werden, in ihren
each year of this Convention. Furthermore, members should, to Entwicklungsprogrammen berücksichtigen können. Ferner sollen
the extent possible, indicate the arnount of their contributions to be die Mitglieder die Höhe ihrer in Form von Schenkungen vorgese-
made In the form of gifts, and the grant element of any aid which is henen Beiträge und den als Zuschuß gewährten Bestandteil einer
not in the form of gifts. Hilfe, die nicht in Form einer Schenkung geleistet wird, soweit wie
möglich anzeigen.
(3) The minimum annual contribution, in wheat equivalent, of (3) Der jährliche Mindestbeitrag der Mitglieder in Weizen-Äqui-
each member towards the achievement of the objective of Article 1 valent zur Erreichung des in Artikel I festgelegten Zieles ist wie
is as follows: folgt:
Member Tonnes Mitglied Tonnen
Argentina 35,000 Argentinien 35000
Australia 400,000 Australien 400 000
Austria 20,000
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Canada 600,000
und ihre Mitgliedstaaten 1670000
European Economic Community
1,670,000 Finnland 25000
and its member States
Finland 25,000 Japan 300 000
Japan 300,000 Kanada 600 000
Norway 30,000 Norwegen 30000
Sweden 40,000
Österreich 20000
Switzerland 27,000
United States of America 4,470,000 Schweden 40000
Schweiz 27000
Vereinigte Staaten von Amerika 4 470 000
(4) For the purposes of the operation of this Convention, any (4) Für die Anwendung dieses Übereinkommens gilt jedes
member which has acceded to this Convention pursuant to para- Mitglied, das dem Übereinkommen nach Artikel XX Absatz 2 bei-
graph (2) of Article XX shall be deemed to be listed in paragraph getreten ist, zusammen mit seinem nach Artikel XX festgesetzten
(3) of this Article together with its minimum contribution as Mindestbeitrag als in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführt.
determined under the provisions of Article XX.
(5) In the case of the inability of a member to fulfil its obligations (5) Kann ein Mitglied seinen Verpflichtungen aus diesem Über-
under this Convention in any one year, the obligations of that einkommen in einem bestimmten Jahr nicht nachkommen, so
member shall be increased in the following year by the residual erhöhen sich die Verpflichtungen dieses Mitglieds im folgenden
amount remaining from the preceding year. Jahr um den aus dem vorhergehenden Jahr verbliebenen Restbe-
trag.
(6) Contributions in the form of grains shall be placed in a f.o.b. (6) Die Getreidebeiträge der Mitglieder werden fob als Termin-
forward position by members. However, donors are encouraged, lieferungen bereitgestellt. Jedoch werden die Geber ermutigt,
as appropriate, to bear the costs of transporting their grain con- gegebenenfalls die Kosten für die Beförderung ihrer Getreidebei-
tributions under this Convention beyond the f.o.b. stage, es- träge aufgrund dieses Übereinkommens über das tob-Stadium
pecially in emergency situations or in the case of shipments to hinaus zu tragen, insbesondere in Notlagen oder bei Lieferungen
low-income, food deficit countries. Due reference to the payment an Länder mit niedrigem Einkommen und Nahrungsmittelmangel.
of such contributions shall be made in any reviews of the perform- Bei allen Überprüfungen der Leistungen der Mitglieder aufgrund
ance of members under this Convention. des Übereinkommens wird die Zahlung solcher Beförderungsko-
sten gebührend vermerkt.
(7) Grain purchases under paragraph (1) (a) of Article IV shall (7) Die Getreidekäufe nach Artikel IV Absatz 1 Buchstabe a
be made from members of the Food Aid Convention, 1986, and werden in den Mitgliedern des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkom-
the Wheat Trade Convention in force, with preference accorded to mens von 1986 und des geltenden Weizenhandels-Übereinkom-
developing members of both Conventions, with a view to facilitat- mens getätigt, wobei die in der Entwicklung befindlichen Mitglie-
ing exports of, or processing by, developing members of both der beider Übereinkommen bevorzugt werden, um die Ausfuhren
Conventions. In making purchases it shall be the general aim that oder die Verarbeitung durch diese Mitglieder zu fördern. Bei der
the major part of such purchases shall come from developing Tätigung von Käufen ist das allgemeine Ziel, daß der Hauptteil
countries, with priority being given to developing members of the solcher Käufe in den Entwicklungsländern abgewickelt wird,
Food Aid Convention. These provisions shall not however exclude wobei den in der Entwicklung befindlichen Mitgliedern des Nah-
the purchase of grain from a developing country, not a member of rungsmittelhilfe-Übereinkommens Vorrang eingeräumt wird.
this Convention or the Wheat Trade Convention. In all purchases Diese Bestimmungen schließen jedoch den Kauf von Getreide in
under this paragraph, special regard shall be given to the quality, einem Entwicklungsland, das nicht Mitglied dieses Übereinkom-
the c.i.f. price advantages and the possibilities of speedy delivery mens oder des Weizenhandels-Übereinkommens ist, nicht aus.
to the recipient country and the specific requirements of the Bei allen Käufen nach diesem Absatz sind die Qualität, die cif-
recipient countries themselves. Cash contributions shall not nor- Preisvorteile und die Möglichkeiten einer raschen Lieferung an
mally be used in any year to purchase grain from a country which das Empfängerland sowie die besonderen Bedürfnisse der Emp-
is the same type of grain as that country has received as bilateral fängerländer selbst besonders zu berücksichtigen. Geldbeiträge
or multilateral food aid during the same year, or during previous werden in der Regel nicht dazu verwendet, in einem bestimmten
years, if the grain so provided is still being used. Jahr in einem Land Getreide zu kaufen, das von der gleichen
Type ist wie das Getreide, das dieses Land während desselben
Jahres oder vorhergehender Jahre als bilaterale oder multilaterale
Nahrungsmittelhilfe erhalten hat, wenn das auf diese Weise zur
Verfügung gestellte Getreide noch verwendet wird.
690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Artlcle IV Artikel IV
Terms of food ald contrlbutlons Bedingungen der Nahrungsmittelhilfe-Beiträge
Food aid under this Convention may be supplied on any of the Die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen dieses Übereinkommens
following terms: kann zu jeder der folgenden Bedingungen geleistet werden:
(a) gifts of grain or gifts of cash to be used to purchase grain for a) Getreideschenkungen oder Geldschenkungen zum Kauf von
the recipient country; Getreide für das Empfängerland;
(b) sales for the currency of the recipient country which is not b) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Empfängerlands, die nicht
transferable and is not convertible into currency or goods and transferierbar und weder in Zahlungsmittel noch in Waren und
services for use by the donor members 1 ); Dienstleistungen zur Verwendung durch die Gebermitglieder
konvertierbar oder austauschbar sind; 1 )
(c) sales on credit, with payment to be made in reasonable c) Verkäufe gegen Kredit, wobei die Zahlung in zumutbaren
annual amounts over periods of 20 years or more and with Jahresbeträgen über Zeitspannen von 20 Jahren oder mehr
interest at rates which are below commercial rates prevailing zu Zinssätzen erfolgt, die unter den auf den Weltmärkten
in world markets 2); geltenden handelsüblichen Zinssätzen liegen; 2)
on the understanding that such aid shall be supplied to the dabei wird davon ausgegangen, daß diese Hilfe möglichst weitge-
maximum extent possible by way of gifts, especially in the c-.ase of hend in Form von Schenkungen geleistet wird, insbesondere bei
least developed countries, low per capita income countries and den am wenigsten entwickelten Ländern, den Ländern mit niedri-
other developing countries in serious economic difficulties. gem Pro-Kopf-Einkommen und anderen Entwicklungsländern mit
ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Artlcle V Artikel V
Channelllng of contrlbutlons Verteilung der Beiträge
(1) Members may, in respect of their contributions under this (1) Die Mitglieder können für ihre Beiträge nach diesem Über-
Convention, specify a recipient country or countries. einkommen ein oder mehrere Empfängerländer bestimmen.
(2) Members may make their contributions bilaterally or through (2) Die Mitglieder können ihre Beiträge bilateral oder über
intergovemmental organizations and/or non-govemmental organ- internationale Organisationen und/oder nichtstaatliche Organisa-
izations. tionen leisten.
(3) Members shall give full consideration to the advantages of (3) Die Mitglieder werden die Vorteile voll berücksichtigen, die
directing a greater proportion of food aid through multilateral mit der Lieferung eines größeren Anteils der Nahrungsmittelhilfe
channels, in particular the World Food Programme. auf multilateralem Weg, insbesondere durch das Welternährungs-
programm, verbunden sind.
Artlcle VI Artikel VI
Wheat equlvalents Weizen-Äquivalente
(1) The Committee shall establish Rules of Procedure for the (1) Der Ausschuß legt Verfahrensregeln für die Berechnung des
purposes of evaluating a member's contribution shipped in grain Beitrags eines Mitglieds fest, der in anderem Getreide als Weizen
other than wheat, or in grain products, taking into account, where oder in Getreideerzeugnissen geliefert wird, wobei gegebenen-
appropriate, the grain content of products and the commercial falls der Getreidegehalt der Erzeugnisse und der Handelswert des
value of the grain or product relative to wheat. Getreides oder Erzeugnisses im Verhältnis zu Weizen berück-
sichtigt wird.
(2) For the purposes of evaluating a member's contribution, (2) Zur Bewertung des Beitrags eines Mitglieds werden die für
cash provided for the purchase of grain shall be evaluated at den Kauf von Getreide bereitgestellten Geldmittel nach den gel-
prevailing international market prices for wheat. For th~ purposes tenden internationalen Marktpreisen für Weizen bewertet. Für die
of this paragraph, the Committee shall annually determine the Zwecke dieses Absatzes setzt der Ausschuß den geltenden inter-
prevailing international market price for the following year on the nationalen Marktpreis für das folgende Jahr auf der Grundlage
basis of the average monthly price of wheat for the preceding des monatlichen Durchschnittspreises für Weizen im vorherge-
calendar year. The Committee shall establish a Rule of Procedure henden Kalenderjahr alljährlich fest. Der Ausschuß legt eine Ver-
for the determination of the average monthly price of wheat. fahrensregel für die Festsetzung des monatlichen Durchschnitts-
preises für Weizen fest.
(3) In determining the prevailing international market price (3) Bei der Festsetzung des geltenden internationalen Markt-
under paragraph (2) of this Article, the Committee shall pay due preises nach Absatz 2 berücksichtigt der Ausschuß gebührend
consideration to any significant increase or decrease in the annual jeden wesentlichen Anstieg oder Rückgang des jährlichen Durch-
average price. A significant increase or decrease shall be consi- schnittspreises. Ein wesentlicher Anstieg oder Rückgang gilt als
dered to have taken place when the annual average price referred erfolgt, wenn der jährliche Durchschnittspreis nach Absatz 2 um
to in paragraph (2) of this Article rises more than 20 per cent mehr als 20 v. H. über den des vorhergehenden Kalenderjahrs
above, or falls mor than 20 per cent below, that of the previous steigt bzw. um mehr als 20 v. H. unter den des vorhergehenden
calendar year, respectively. In that regard, the prevailing interna- Kalenderjahrs fällt. In diesem Zusammenhang darf der für die
tional market price actually used to evaluate a member's contribu- Bewertung des Beitrags eines Mitglieds tatsächlich verwendete
1) Under exceptional circumstances an exemption of not more than 10 per cent may be 1) Unter außergewöhnlichen Umständen können bis zu 10 v. H. erlassen werden. Von
granted. This limitation may be waived for transactions which are to be used for the dieser Begrenzung kann abgesehen werden bei Geschäften, die zur Ausweitung der
expanison of economic development activity in the recip1ent country. provided that wirtschaftlichen Entwicklungstätigkeit in dem Empfängerland verwendet werden
the currency of the recipient coontry is not transferable or convertible in less than sollen, sofern die Zahlungsmittel des Empfängerlands nicht in weniger als 10 Jahren
10 years. transferierbar oder konvertierbar sind.
2) The credit sales agreement may provide for payment of up to 15 per cent of principal 2) Das Abkommen über Verkäufe gegen Kredit kann vorsehen, daß bis zu 15 v.H. des
upon delivery of the grain Kapitals bei Lieferung des Getreides gezahlt werden.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 691
tion shall not be more than 20 per cent above nor more than geltende internationale Marktpreis nicht mehr als 20 v. H. über
20 per cent below that of the previous year. oder mehr als 20 v. H. unter dem des vorhergehenden Jahres
liegen.
Artlcle VII Artikel VII
Impact on trade and agrlcultural productlon Auswirkung auf den Handel und die Agrarerzeugung
and conduct of ald transactlons sowie Durchführung von Nahrungsmittelhilfe-Geschäften
( 1) All aid transactions under this Convention shall be carried (1) Alle Hilfegeschäfte aufgrund dieses Übereinkommens wer-
out in a way consistent with the concerns expressed in the current den im Einklang mit den in den FAQ-Grundsätzen und Leitlinien
FAQ principles of Surplus Disposal and Guiding Lines. Members für die Verwendung von Überschüssen niedergelegten Gesichts-
undertake to conduct all aid transactions under this Convention in punkten durchgeführt. Die Mitglieder verpflichten sich, bei der
such a way as to avoid harmful interference with normal patterns Durchführung von Hilfegeschäften aufgrund des Übereinkom-
of production and international commercial trade. mens darauf zu achten, daß schädigende Eingriffe in die norma-
len Strukturen der Erzeugung und des internationalen kommer-
ziellen Handels vermieden werden.
(2) Members shall, as appropriate, act in accordance with the (2) Die Mitglieder handeln gegebenenfalls im Einklang mit den
Guidelines and Criteria for Food Aid, approved by the Committee vom Ausschuß für Nahrungsmittelhilfepolitik und -programme des
on Food Aid Policies and Programmes of the World Food Pro- Welternährungsprogramms gebilligten Richtlinien und Kriterien.
gramme.
Artlcle VIII Artikel VIII
Special provlsion for emergency needs Sonderbestimmung für den Bedarf In Notfällen
lt in any year there is a substantial food grain production Kommt es in einem Jahr in den in der Entwicklung befindlichen
shortfall in low income developing countries in a particular region Niedrigeinkommensländern in einer bestimmten Region oder in
or regions, the Chairman of the Committee, after considering bestimmten Regionen zu einem beträchtlichen Produktionsdefizit
information received from the Executive Director, may call a bei Nahrungsgetreide, so kann der Vorsitzende des Ausschusses,
session of the Committee to consider the seriousness of the nachdem er sich mit den vom Exekutivdirektor erhaltenen Aus-
production shortfall. The Committee may recommend that mem- künften befaßt hat, eine Tagung des Ausschusses einberufen, um
bers should respond to the situation by increasing the amount of die Bedenklichkeit des Produktionsdefizits zu prüfen. Der Aus-
food aid available. schuß kann empfehlen, daß die Mitglieder auf die Situation reagie-
ren, indem sie die verfügbare Nahrungsmittelhilfe erhöhen.
Artlcle IX Artikel IX
Food Ald Commlttee Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß
There shall be established a Food Aid Committee whose mem- Es wird ein Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß eingesetzt, dem alle
bership shall consist of all parties to this Convention. The Com- Vertragsparteien dieses Übereinkommens angehören. Der Aus-
mittee shall appoint a Chairman and a Vice-Chairman. schuß bestimmt einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden
Vorsitzenden.
Artlcle X Artikel X
Powers and functlons of the Commlttee Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses
(1) The Committee shall: (1 ) Der Ausschuß
(a) receive from members, and members shall provide, regular a) erhält von den Mitgliedern regelmäßig Berichte über Höhe,
reports on the amount, content, channelling and terms of Zusammensetzung, Verteilung und Bedingungen ihrer Bei-
their contributions under this Convention; träge nach diesem übereinkommen, und die Mitglieder liefern
regelmäßig solche Berichte;
(b) keep under review the purchase of grains financed by cash b) überprüft laufend die mit Geldbeiträgen finanzierten Getreide-
contributions with particular reference to purchases of grain käufe unter besonderer Berücksichtigung der Verkäufe von
from developing countries under paragragh (7) of Article III; Getreide aus Entwicklungsländern nach Artikel III Absatz 7;
(c) examine the way in which the obligations undertaken under c) prüft, wie die im Rahmen des Übereinkommens eingegange-
this Convention have been fulfilled; and nen Verpflichtungen erfüllt worden sind, und
(d) exchange information on a regular basis on the functioning of d) tauscht regelmäßig Auskünfte aus über die Wirkungsweise
the food arrangements under this Convention. der aufgrund des Übereinkommens getroffenen Maßnahmen
auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe.
(2) (a) The Committee shall seek from the Secretariats of the (2) a) Der Ausschuß fordert von den Sekretariaten des Interna-
International Wheat Council and other appropriate organizations tionalen Weizenrats und anderer geeigneter Organisationen die
the information required to enable members to discharge their Auskünfte an, die erforderlich sind, damit die Mitglieder ihre
obligations in the most effective way. The information shall cover, Verpflichtungen möglichst wirksam erfüllen können. Die Aus-
in particular: künfte umfassen insbesondere
(i) details of production and requirements in low-income de- i) die für die Zwecke des Artikels VIII benötigten Einzelheiten der
veloping countries needed for the purposes of Article VIII; Produktion und des Einfuhrbedarfs in den in der Entwicklung
befindlichen Niedrigeinkommensländern;
(ii) possibilities of usi11g grain surpluses in developing countries ii) Möglichkeiten der Verwendung von Getreideüberschüssen in
for transactions under paragraph (7) of Article 111, and Entwicklungsländern für Geschäfte nach Artikel III Absatz 7
und
692 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 11
(iii) possible effects of food aid on grain production and con- iii) mögliche Auswirkungen der Nahrungsmittelhilfe auf die
sumption in recipient countries. Getreideerzeugung und den Getreideverbrauch in den Emp-
fängerländern.
(b) The Committee may also receive information from reci- b) Der Ausschuß kann auch Auskünfte von den Empfänger-
pient countries and consult with them. ländern entgegennehmen und mit ihnen Konsultationen führen
(3) The Committee shall issue reports as necessary. (3) Der Ausschuß gibt erforderlichenfalls Berichte heraus.
(4) The Committee shall establishe such rules of procedure as (4) Der Ausschuß legt die Verfahrensregeln fest, die zur Durch-
are necessary to carry out the provisions of this Convention. führung dieses Übereinkommens notwendig sind.
(5) In addition to the powers and functions specified in this (5) Außer den in diesem Artikel genannten Befugnissen und
Article, the Committee shall have such other powers and perform Aufgaben hat der Ausschuß die Befugnisse und nimmt die Aufga-
such other functions as are necessary to carry out the provisions ben wahr, die zur Durchführung dieses Übereinkommens notwen-
of this Convention. dig sind.
Article XI Artikel XI
Seat, sesslons and quorum Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit
(1) The seat of the Committee shall be in London. ( 1) Der Sitz des Ausschusses ist London.
(2) The Committee shall meet at least twice a year in conjunc- (2) Der Ausschuß tritt mindestens zweimal jährlich in Verbin-
tion with the statutory sessions of the International Wheat Council. dung mit den satzungsgemäßen Tagungen des Internationalen
The Committee shall meet also at such other times as the Chair- Weizenrats zusammen. Der Ausschuß tritt außerdem zu jedem
man shall decide; or at the request of three members; or as anderen vom Vorsitzenden bestimmten Zeitpunkt oder auf Antrag
otherwise required by this Convention. von drei Mitgliedern oder wenn es sonst aufgrund dieses Überein-
kommens erforderlich ist, zusammen.
(3) The presence of delegates representing two thirds of the (3) Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn bei einer Tagung
membership of the Committee shall be necessary to constitute a Delegierte anwesend sind, die zwei Drittel der Mitglieder des
quorum at any session of the Committee. Ausschusses vertreten.
Artlcle XII Artikel XII
Declsions Beschlüsse
The decisions of the Committee shall be reached by consensus. Die Beschlüsse des Ausschusses werden durch Konsens
gefaßt.
Article XIII Artikel XIII
Admission of observers Zulassung von Beobachtern
The Committee may, when appropiate, invite representatives Der Ausschuß kann gegebenenfalls Vertreter anderer interna-
from other international organizations, whose membership is li- tionaler Organisationen, denen als Mitglieder nur Regierungen
mited to governments that are members of the United Nations, or angehören, die Mitglieder der Vereinten Nationen oder ihrer Son-
its specialized agencies, to attend its open meetings as observers. derorganisationen sind, zur Teilnahme an seinen öffentlichen
Sitzungen als Beobachter einladen.
Artlcle XIV Artikel XIV
Administrative provlslons Verwaltungsbestimmungen
The Committee shall use the services of the Secretariat for the Der Ausschuß bedient sich des Sekretariats für die Erledigung
performance of such administrative duties as the Comrhittee may aller Verwaltungsaufgaben, die er verlangt, einschließlich der
request, including the processing and distribution of documenta- Erarbeitung und Verteilung von Unterlagen und Berichten.
tion and reports.
Artlcle XV Artikel XV
Defaults and dlsputes Versäumnisse und Streitigkeiten
In the case of a dispute concerning the interpretation or applica- Im Fall von Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung
tion of this Convention, or of a default in obligations under this dieses Übereinkommens oder von Versäumnissen gegenüber
Convention, the Committee shall meet and take appropriate den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen tritt der Ausschuß
action. zusammen und trifft geeignete Maßnahmen.
Part III Teil III
Final Provisions Schlußbestimmungen
Artlcle XVI Artikel XVI
Deposltary Verwahrer
The Secretary-General of the United Nations is hereby desig- Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird hiermit zum
nated as the depositary of this Convention. Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 693
Artlcle XVII Artikel XVII
Slgnature Unterzeichnung
This Convention shall be open for signature at United Nations Dieses Übereinkommen liegt vom 1. Mai 1986 bis zum 30. Juni
Headquarters from 1 May 1986 until and including 30 June 1986 1986 am Sitz der Vereinten Nationen für die in Artikel III Absatz 3
by the Governments referred to in paragraph (3) of Article III. bezeichneten Regierungen zur Unterzeichnung auf.
Artlcle XVIII Artikel XVIII
Ratlflcation, acceptance or approval Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
This Convention shall be subject to ratification, acceptance or Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder
approval by each signatory Government in accordance with its Genehmigung durch jede Unterzeichnerregierung nach Maßgabe
constitutional procedures. Instruments of ratification, acceptance ihrer verfassungsrechtlichen Verfahren. Die Ratifikations-,
or approval shall be deposited with the depositary not later than Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden bis zum 30. Juni
30 June 1986, except that the Committee may grant one or more 1986 beim Verwahrer hinterlegt; jedoch kann der Ausschuß einer
extensions of time to any signatory Government that has not Unterzeichnerregierung, die ihre Ratifikations-, Annahme- oder
deposited its instrument of ratification, acceptance or approval by Genehmigungsurkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt
that date. hat, eine oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.
Artlcle XIX Artikel XIX
Provlslonal appllcatlon Vorläufige Anwendung
Any signatory Government may deposit with the depositary a Jede Unterzeichnerregierung kann beim Verwahrer eine Erklä-
declaration of provisional application of this Convention. Any such rung über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens
Government shall provisionally apply this Convention and be hinterlegen. Diese Regierung wendet das Übereinkommen vor-
provisionally regarded as a party thereto. läufig an und gilt als vorläufige Vertragspartei desselben.
Artlcle XX Artikel XX
Accesslon Beitritt
(1) This Convention shall be open for accession by any Govern- (1) Dieses Übereinkommen liegt für jede in Artikel III Absatz 3
ment referred to in paragraph (3) of Article III that has not signed bezeichnete Regierung, die das Übereinkommen nicht unter-
this Convention. Instruments of accession shall be desposited zeichnet hat, zum Beitritt auf. Die Beitrittsurkunden werden bis
with the depositary not later than 30 June 1986, except that the zum 30. Juni 1986 beim Verwahrer hinterlegt; jedoch kann der
Committee may grant one or more extensions of time to any Ausschuß einer Regierung, die ihre Beitrittsurkunde nicht bis zu
Government that has not deposited its instrument of accession by diesem Zeitpunkt hinterlegt hat, eine oder mehrere Fristverlänge-
that date. rungen gewähren.
(2) Once this Convention has entered into force in accordance (2) Sobald dieses Übereinkommen nach Artikel XXI in Kraft
with Article XXI, it shall be open for accession by any Government getreten ist, liegt es für jede andere Regierung als die in Artikel III
other than those referred to in paragraph (3) of Article 111, upon Absatz 3 bezeichneten Regierungen zu Bedingungen zum Beitritt
such conditions as the Committee considers appropriate. Instru- auf, die der Ausschuß für angemessen hält. Die Beitrittsurkunden
ments of accession shall be deposited with the depositary. werden beim Verwahrer hinterlegt.
(3) Any Government acceding to this Convention under para- (3) Jede Regierung, die diesem Übereinkommen nach Absatz 1
graph (1) or paragraph (2) of this Article may deposit with the oder Absatz 2 beitritt, kann beim Verwahrer eine Erklärung über
depositary a declaration of provisional application of this Conven- die vorläufige Anwendung des Übereinkommens bis zur Hinterle-
tion pending the deposit of its instrument of accession. Any such gung ihrer Beitrittsurkunde hinterlegen. Diese Regierung wendet
Government shall provisionally apply this Convention and be das Übereinkommen vorläufig an und gilt als vorläufige Vertrags-
provisionally regarded as a party thereto. partei desselben.
Artlcle XXI Artikel XXI
Entry lnto force Inkrafttreten
( 1) This Convention shall enter into force on 1 July 1986 if by ( 1) Dieses Übereinkommen tritt am 1. Juli 1986 in Kraft, wenn
30 June 1986 the Governmerits referred to in paragraph (3) of die in Artikel III Absatz 3 bezeichneten Regierungen bis zum
Article III have deposited instruments of ratification, acceptance, 30. Juni 1986 Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder
approval or accession, or declarations of provisional application, Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläufige Anwen-
and provided that the Wheat Trade Convention, 1986 is in force. dung hinterlegt haben und sofern das Weizenhandels-überein-
kommen von 1986 in Kraft ist.
(2) lf this Convention does not enter into force in accordance (2) Tritt dieses Übereinkommen nicht nach Absatz 1 in Kraft, so
with paragraph (1) of this Article, the Governments which have können die Regierungen, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmi-
deposited instruments of ratification, acceptance, approval or gungs- oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über die vorläu-
accession, or declarations of provisional application, may decide fige Anwendung hinterlegt haben, einstimmig beschließen, daß es
by unanimous consent that it shall enter into force among them- zwischen ihnen in Kraft treten soll, sofern das Weizenhandels-
selves provided that the Wheat Trade Convention, 1986 is in Übereinkommen von 1986 in Kraft ist, oder sie können andere .
force, or may take whatever other action they consider the situ- Maßnahmen treffen, die sie aufgrund der Lage für erforderlich
ation requires. halten.
Artlcle XXII Artikel XXII
Duratlon, extenslon and termlnatlon Geltungsdauer, Verlängerung und Außerkraftsetzung
(1) This Convention shall remain in force until and including (1) Dieses übereinkommen bleibt bis zum 30. Juni 1989 in
30 June 1989, unless extended under paragraph (2) of this Article Kraft, sofern es nicht nach Absatz 2 verlängert oder nach
694 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
or terminated earlier under paragraph (4) of this Article, provided Absatz 4 früher außer Kraft gesetzt wird, vorausgesetzt, daß das
that the Wheat Trade Convention, 1986, or a new Wheat Trade Weizenhandels-übereinkommen von 1986 oder ein neues Wei-
Convention replacing it, remains in force until and including that zenhandels-übereinkommen, das an dessen Stelle tritt, bis zu
date. diesem Zeitpunkt in Kraft bleibt.
(2) The Committee may extend the Convention beyond 30 June (2) Der Ausschuß kann dieses übereinkommen über den
1989 for successive periods not exceeding two years on each 30. Juni 1989 hinaus um Zeitabschnitte von jeweils höchstens
occasion, provided always that the Wheat Trade Convention, zwei Jahren verlängern, vorausgesetzt, daß das Weizenhandels-
1986, or a new Wheat Trade Convention replacing it, remains in Übereinkommen von 1986 oder ein neues Weizenhandels-über-
force during the period of the extension. einkommen, das an dessen Stelle tritt, während der Verlänge-
rungsfrist in Kraft bleibt.
(3) lf the Convention is extended under paragraph (2) of this (3) Wird das Übereinkommen nach Absatz 2 verlängert, so
Article, the annual contributions of members under paragraph (3) können die Jahresbeiträge der Mitglieder nach Artikel III Absatz 3
of Article III may be subject to review by members before the entry einer Überprüfung durch die Mitglieder unterzogen werden, bevor
into force of each extension. Their respective obligations, as jede Verlängerung in Kraft tritt. Ihre jeweiligen Verpflichtungen
reviewed, shall remain unchanged for the duration of each exten- aufgrund der Überprüfung bleiben während der Dauer jeder Ver-
sion. längerung unverändert.
(4) In the event of this Convention being terminated, the Com- (4) Bei Außerkrafttreten dieses Übereinkommens bleibt der
mittee shall continue in being for such time as may be required to Ausschuß so lange weiter bestehen, wie es zu seiner Auflösung
carry out its liquidation, and shall have such powers, and exercise notwendig ist; er hat alle Befugnisse und nimmt alle Aufgaben
such functions, as may be necessary for that purpose. wahr, die für diesen Zweck erforderlich sind.
Artlcle XXIII Artikel XXIII
Withdrawal and rejolning Rücktritt und Wiederzulassung
(1) Any member may withdraw from this Convention at the end (1) Ein Mitglied kann am Ende jeden Jahres durch eine minde-
of any year by giving written notice of withdrawal to the depositary stens neunzig Tage vor Ablauf dieses Jahres an den Verwahrer
at least ninety days prior to the end of that year, but shall not gerichtete schriftliche Rücktrittsanzeige von diesem Übereinkom-
thereby be released from any obligations incurred under this men zurücktreten; es wird dadurch nicht von den Verpflichtungen
Convention which have not been discharged by the end of that aus dem Übereinkommen befreit, die bis zum Ende des betreffen-
year. The member shall simultaneously inform the Comittee of the den Jahres noch nicht erfüllt sind. Das Mitglied unterrichtet den
action it has taken. Ausschuß gleichzeitig von der von ihm getroffenen Maßnahme.
(2) Any member which withdraws from this Convention may (2) Ein Mitglied, das von diesem Übereinkommen zurücktritt,
thereafter rejoin by giving notice to the Committee. lt shall be a kann später durch eine Anzeige an den Ausschuß wieder Ver-
condition of rejoining the Convention that the member shall be tragspartei werden. Voraussetzung dafür ist, daß das Mitglied sich
responsible for fulfilling its full annual obligations with effect from verpflichtet, seine vollen jährlichen Verpflichtungen mit Wirkung
the year in which it rejoins. von dem Jahr, in dem es wieder Vertragspartei wird, zu erfüllen.
Artlcle XXIV Artikel XXIV
Relatlonshlp of this Conventlon to the Verhältnis dieses Übereinkommens zu der
International Wheat Agreement, 1986 Internationalen Weizen-Übereinkunft von 1986
This Convention shall replace the Food Aid Convention, 1980, Dieses übereinkommen tritt an die Stelle des verlängerten
as extended, and shall be one of the constituent instruments of the Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1980 und ist eine der
International Wheat Agreement, 1986. Urkunden, welche die Internationale Weizen-Übereinkunft von
1986 bilden.
Article XXV Artikel XXV
Notlflcatlon by depositary Notifikation des Verwahrers
The Secretary-General of the United Nations as depositary Der Generalsekretär der Vereinten Nationen als Verwahrer
shall notify all signatory and acceding Governments of each notifiziert allen Unterzeichnerregierungen und beitretenden
signature, ratification, acceptance, approval, provisional applica- Regierungen jede Unterzeichnung, Ratifik~!ion, Annahme,
tion of, and accession to, this Convention. Genehmigung und vorläufige Anwendung des Ubereinkommens
und jeden Beitritt zu demselben.
Article XXVI Artikel XXVI
Authentie texts verbindliche Wortlaute
The texts of this Convention in the English, French, Russian Der englische, französische, russische und spanische Wortlaut
and Spanish languages shall all be equally authentic. dieses Übereinkommens ist gleichermaßen verbindlich.
In witness whereof the undesigned, having been duly au- Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen oder
thorized to this effect by their respective Governments or au- Behörden hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Über-
thorities, have signed this Convention on the dates appearing einkommen an dem jeweils neben ihrer Unterschrift vermerkten
opposite their signatures. Tag unterschrieben.
Done at London, this thirteenth day of March, One Thousand Geschehen zu London am 13. März 1986.
Nine Hundrect and Eighty-Six.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 695
Bekanntmachun.~
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Vom 19. Oktober 1987
1.
Das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (BGBI. 1985 II S. 647) ist nach seinem Artikel 27 Abs. 2
für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Irak am 12. September 1986
nach Maßgabe folgender Vorbehalte:
(Übersetzung)
(Translation / Original: Arabic) (Übersetzung/ Original: Arabisch)
Approval of and accession to this Con- Die Genehmigung dieses Übereinkom-
vention shall not mean that the Republic of mens und der Beitritt dazu bedeuten nicht,
lraq is bound by the provisions of article 2, daß die Republik Irak durch Artikel 2 Buch-
paragraphs (f) and (g), of article 9, para- staben f und g, Artikel 9 und Artikel 16 des
graphs 1 and 2, nor of article 16 of the Übereinkommens gebunden ist. Der Vorbe-
Convention. The reservation to this last- halt zu Artikel 16 läßt die Bestimmungen der
mentioned article shall be without prejudice islamischen Scharia unberührt, die Frauen
to the provisions of the lslamic Shariah Rechte gewähren, die denen ihrer Ehemän-
according women rights equivalent to the ner entsprechen, um ein gerechtes Gleich-
rights of their spouses so as to ensure a just gewicht zwischen ihnen sicherzustellen.
balance between them. lraq also enters a Irak bringt auch einen Vorbehalt zu Artikel
reservation to article 29, paragraph 1, of this 29 Absatz 1 des Übereinkommens in bezug
Convention with regard to the principle of auf den Grundsatz eines internationalen
international arbitration in connection with Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit
the interpretation or application of this Con- der Auslegung oder Anwendung des Über-
vention. einkommens an.
Irland am 22. Januar 1986
nach Maßgabe folgender Vorbehalte:
(Übersetzung)
"Article 9(1) *) ,,Artikel 9 Absatz 1 *)
Articles 13(b) and (c) Artikel 13 Buchstaben b und c
The question of supplementing the gua- Die Frage der Ergänzung der in der iri-
rantee of equality contained in the lrish Con- schen Verfassung enthaltenen Garantie der
stitution with special legislation governing Gleichberechtigung durch besondere
access to financial credit and other services Rechtsvorschriften über den Zugang zu
and recreational activities, where these are Finanzkrediten und sonstigen Diensten und
provided by private persons, organisations Freize;tbeschäftigungen, soweit diese von
or enterprises is under consideration. For privaten Personen, Organisationen oder
the time being lreland reserves the right to Unternehmen zur Verfügung gestellt wer-
regard its existing law and measures in this den, wird derzeit geprüft. Irland behält sich
area as appropriate for the attainment in vorerst das Recht vor, seine geltenden
lreland of the objectives of the Convention. Rechtsvorschriften und Maßnahmen in die-
sem Bereich als für die Erreichung der Ziele
des Übereinkommens in Irland angemes-
sen anzusehen.
Article 15 Artikel 15
With regard to paragraph 3 of this Article, Zu Absatz 3 dieses Artikels behält sich
lreland reserves the right not to supplement Irland das Recht vor, die geltenden Bestim-
the existing provisions in lrish law which mungen im irischen Recht, die Frauen die
accord women a legal capacity identical to gleiche Rechtsfähigkeit wie Männern zuer-
that of men with further legislation gover- kennen, nicht durch weitere Rechtsvor-
") Die zu Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 15 Abs. 4 gemachten Vorbehalte sind von Irland mit Wirkung vom 19. Dezember
1986 zurückgenommen worden.
696 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
ning the validity of any contract or other schritten über die Gültigkeit von Verträgen
private instrument freely entered into by a oder sonstigen Privaturkunden, die von
woman. einer Frau frei geschlossen oder errichtet
worden sind, zu ergänzen.
With regard to paragraph 4 of this Article, Zu Absatz 4 dieses Artikels beachtet
lreland observes ... *) Irland ... *)
Articles 16, 1(d) and (f) Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben d und f
lreland is of the view that the attainment Irland vertritt die Auffassung, daß die
in lreland of the objectives of the Conven- Erreichung der Ziele des Übereinkommens
tion does not necessitate the extension to in Irland nicht erfordert, daß Rechte, die
men of rights identical to those accorded by denen gleich sind, die den Frauen hinsicht-
law to women in respect of the guardian- lich der Vormundschaft, Adoption und
ship, adoption and custody of children born Betreuung in bezug auf nichteheliche Kin-
out of wedlock and reserves the right to der gewährt werden, auf Männer ausge-
implement the Convention subject to that dehnt werden, und behält sich das Recht
understanding. vor, das Überkommen mit dieser Maßgabe
durchzuführen.
Articles 11 (1) and 13(a) Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 13 Buch-
stabe a
lreland reserves the right to regard the Irland behält sich das Recht vor, das Anti-
Anti-Discrimination (Pay) Act, 1974 and the Discrimination (Pay) Act (Gesetz gegen
Employment Equality Act, 1977 and other Diskriminierung beim Entgelt) von 1974 und
measures taken in implementation of the das Employment Equality Act (Gesetz über
European Economic Community standards Gleichbehandlung im Beruf) von 1977
concerning employment opportunities and sowie sonstige Maßnahmen, die zur
pay as sufficient implementation of Articles Anwendung der Normen der Europäischen
11, 1(b), (c) and (d). Wirtschaftsgemeinschaft hinsichtlich der
Arbeitsmöglichkeiten und der Bezahlung
getroffen worden sind, für die Durchführung
des Artikels 11 Absatz 1 Buchstaben b, c
und d als ausreichend zu betrachten.
lreland reserves the right for the time Irland behält sich das Recht vor, Bestim-
being to maintain provisions of lrish legis!a- mungen irischer Rechtsvorschriften im
tion in the area of social security which are Bereich der sozialen Sicherheit, die für
more favourable to women than men [and, Frauen günstiger sind als für Männer, vor-
pending the coming into force of the Social erst beizubehalten [und bis zum Inkrafttre-
Welfare (Amendment) (No. 2) Act, 1985, to ten des Social Welfare (Amendment) (No.
apply special conditions to the entitlement 2) Act (2. Änderungsgesetz über die Sozial-
of married women to certain social security fürsorge) von 1985 auf die Berechtigung
schemes]." **) verheirateter Frauen in bezug auf
bestimmte Systeme der sozialen Sicherheit
besondere Bedingungen anzuwenden]." **)
Paraguay am 6. Mai 1987
Türkei am 19. Januar 1986
nach Maßgabe folgender Vorbehalte und nachstehender Erklärung:
(Übersetzung)
Reservations: Vorbehalte:
"The Government of the Republic of Tur- „Die Regierung der Republik Türkei [bringt
key [makes reservations] with regard to the Vorbehalte an] zu den Artikeln des Überein-
Articles of the Convention dealing with fam- kommens betreffend die Beziehungen in-
ily relations which are not completely com- nerhalb der Familie, die mit dem türkischen
patible with the provisions of the Turkish Bürgerlichen Gesetzbuch nicht völlig ver-
Civil Code, in particular, Article 15, para- einbar sind, insbesondere Artikel 15 Ab-
graphs 2 and 4, and Article 16, paragraphs sätze 2 und 4 und Artikel 16 Absatz 1 Buch-
1 (c), (d), (f) and (g), as well as with respect staben c, d, f, und g, sowie zu Artikel 29
to Article 29, paragraph 1. In pursuance of Absatz 1. Nach Artikel 29 Absatz 2 des
Article 29, paragraph 2 of the Convention, Übereinkommens erklärt die Regierung der
the Govemment of the Republic of Turkey Republik Türkei, daß sie sich durch Ab-
declares that it does not consider itself satz 1 dieses Artikels nicht als gebunden
bound by paragraph 1 of this Article." ansieht."
•1 Die zu Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 15 Abs. 4 gemachten Vorbehalte sind von Irland mit Wirkung vom 19. Dezember
1986 zurückgenommen worden.
••1 Der in eckige Klammem gesetzte Wortlaut in Absatz 2 des Vorbehalts zu Artikel 11 Abs. 1 und Artikel 13 Buchstabe a
ist von Irland mit Wirkung vom 19. Dezember 1986 zurückgenommen worden.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 697
Declaration: Erklärung:
"The Government of the Republic of Tur- ,,Die Regierung der Republik rq_rkei er-
key declares that Article 9, paragraph 1 of klärt, daß Artikel 9 Absatz 1 des Uberein-
the Convention is not in conflict with the kommens nicht in Widerspruch steht zu Arti-
provisions of Article 5, paragraph 1, and kel 5 Absatz 1, Artikel 15 und Artikel 17 des
Article 15 and 17 of the Turkish Law on türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Nationality, relating to the acquisition of citi- betreffend den Erwerb der Staatsangehö-
zenship, since the intent of those provisions rigkeit, da diese Bestimmungen über den
regulating acquisition of citizenship through Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Ehe-
marriage is to prevent statelessness." schließung den Zweck haben, Staatenlosig-
keit zu vermeiden."
II.
Dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sind Einsprüche von folgen-
den Staaten notifiziert worden:
1. am 7. Mai 1986 von Mexiko:
(Übersetzung)
"EI Gobierno de los Estados Unidos Mexi- ,,Die Regierung der Vereinigten Mexikani-
canos ha estudiado et contenido de las schen Staaten ist nach Prüfung des Inhalts
reservas de Tu r q u i a , en relaci6n a los der Vorbehalte der T ü r k e i zu Artikel 15
pärrafos 2 y 4 del Articulo 15, y al pärrafo 1, Absätze 2 und 4 und Artikel 16 Absatz 1
incisos (c), (d), (f) y (g) del Articulo 16 de Buchstaben c, d, f und g des Übereinkom-
dicha Convenci6n, llegando a la conclusi6n mens zu dem Ergebnis gekommen, daß
de que deben considerarse invalidas a la diese Vorbehalte aufgrund des Artikels 28
luz del pärrafo 2 del Articulo 28 de la propia Absatz 2 des Übereinkommens als ungültig
Convenci6n, por ser incompatibles con el zu betrachten sind, da sie mit Ziel und
objeto y prop6sito de la misma. Zweck des Übereinkommens unvereinbar
sind.
En efecto, las reservas indicadas, de lle- Würden nämlich die genannten Vorbe-
garse a aplicar, tendrian el inevitable resul- halte wirksam, so hätten sie unweigerlich
tado de discriminar en perjuicio de las muje- eine Diskriminierung der Frau aufgrund
res por raz6n de sexo, lo que es contrario a ihres Geschlechts zur Folge, was dem
todo el articulado de la Convenci6n. Los gesamten Übereinkommen widerspricht.
principios relativos a la igualdad entre Der Grundsatz der Gleichberechtigung von
hombres y mujeres y a la no discriminaci6n, Mann und Frau und der Grundsatz der
por raz6n de sexo, se encuentran consa- Unzulässigkeit der Diskriminierung auf-
grados en el preämbulo y el parrafo 3 del grund des Geschlechts sind in der Präam-
Articulo 1 de la Carta de la Organizaci6n de bel und in Artikel 1 Absatz 3 der Charta der
las Naciones Unidas. Vereinten Nationen verankert.
La objeci6n del Gobierno de los Estados Der Einspruch der Regierung der Verei-
Unidos Mexicanos a la reserva en cuesti6n nigten Mexikanischen Staaten gegen den
no debe interpretarse en el sentido de que betreffenden Vorbehalt ist nicht so auszule-
impida la entrada en vigor de la Convenci6n gen, als verhindere er das Inkrafttreten des
de 1979 entre los Estados Unidos Mexica- Übereinkommens von 1979 zwischen den
nos y la Republica de Turquia." Vereinigten Mexikanischen Staaten und der
Republik Türkei."
2. am 16. Oktober 1986 von M ex i k o : *)
(Übersetzung)
"EI Gobierno de los Estados Unidos Mexi- .,Die Regierung der Vereinigten Mexikani-
canos ha estudiado el contenido de las schen Staaten ist nach Prüfung des Inhalts
reservas de Ta i I a n d i a en relaci6n a los der Vorbehalte von Thai I an d zu Artikel 9
articulos 9, parrafo 2, 15 pärrafo 3 y 16 de Absatz 2, Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 16
dicha Convenci6n, llegando a la conclusi6n des Übereinkommens zu dem Ergebnis
de que deben considerarse invalidas a la gekommen, daß diese Vorbehalte aufgrund
luz del parrafo 2 del articulo 28 de la propia des Artikels 28 Absatz 2 des Übereinkom-
Convenci6n, por ser incompatibles con el mens als ungültig zu betrachten sind, da sie
objeto y prop6sito de la misma. mit Ziel und Zweck des Übereinkommens
unvereinbar sind.
En efecto, las reservas indicadas, de lle- Würden nämlich die genannten Vorbe-
garse a aplicar, tendrian el inevitable resul- halte wirksam, so hätten sie unweigerlich
tado de discriminar en perjuicio de las muje- eine Diskriminierung der Frau aufgrund
res por raz6n de sexo, lo que es contrario a ihres Geschlechts zur Folge, was dem
todo el articulado de la Convenci6n. Los gesamten Übereinkommen widerspricht.
principios relativos a la igualdad entre Der Grundsatz der Gleichberechtigung von
*) Wegen der Vorbehalte Thailands vgl. die Bekanntmachung vom 27. März 1987 (BGBI. II S. 233).
698 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
hombres y mujeres y a la no discriminaci6n Mann und Frau und der Grundsatz der.
por raz6n de sexo, se encuentran consa- Unzulässigkeit der Diskriminierung auf~
grados en el preambulo y en el parrafo 3 del grund des Geschlechts sind in der Präam-
articulo 1 de la Carta de la Organizaci6n de bel und in Artikel 1 Absatz 3 der Charta der
las Naciones Unidas. Vereinten Nationen verankert.
La objeci6n del Gobierno de los Estados Der Einspruch der Regierung der Verei-
Unidos Mexicanos a las reservas en nigten Mexikanischen Staaten gegen die
cuesti6n no debe interpretarse en el sentido betreffenden Vorbehalte ist nicht so auszu-
de que impida la entrada en vigor de la legen, als verhindere er das Inkrafttreten
Convenci6n de 1979 entre los Estados Uni- des Übereinkommens von 1979 zwischen
dos Mexicanos y el Reino de Tailandia." den Vereinigten Mexikanischen Staaten
und dem Königreich Thailand."
3. am 4. Dezember 1986 von Mexiko:
(Übersetzung)
"EI Gobierno de los Estados Unidos Mexi- ,,Die Regierung der Vereinigten Mexikani-
canos ha estudiado el contenido de la schen Staaten ist nach Prüfung des Inhalts
reserva de la Republica de I r a q al Articulo des Vorbehalts der Republik I r a k zu Artikel
2, parrafo f y g; Articulo 9, parrafos 1 y 2 y 2 Buchstaben f und g, Artikel 9 Absätze 1
Articulo 16 de dicha Convenci6n, llegando a und 2 und Artikel 16 des Übereinkommens
la conclusi6n de que debe considerarse zu dem Ergebnis gekommen, daß der Vor-
invalida a la luz del parrafo 2 del Articulo 28 behalt aufgrund des Artikels 28 Absatz 2
de la propia Convenci6n, por ser incompati- des Übereinkommens als ungültig zu
ble con el objeto y prop6sito de la misma. betrachten ist, da er mit Ziel und Zweck des
Übereinkommens unvereinbar ist.
En efecto, la reserva indicada, de lle- Würde nämlich der genannte Vorbehalt
garse a aplicar, tendria el inevitable resul- wirksam, so hätte er unweigerlich eine Dis-
tado de discriminar en perjuicio de las muje- kriminierung der Frau aufgrund ihres
res por raz6n de su sexo, lo que es contra- Geschlechts zur Folge, was dem gesamten
rio a todo el articulado de la Convenci6n. Übereinkommen widerspricht. Der Grund-
Los principios relativos a la igualdad entre satz der Gleichberechtigung von Mann und
hombres y mujeres y a la no discriminaci6n Frau und der Grundsatz der Unzulässigkeit
por raz6n de sexo, se encuentran consa- der Diskriminierung aufgrund des
grados en el segundo parrafo preambular y Geschlechts sind in Absatz 2 der Präambel
el parrafo 3 del Articulo 1 de la Carta de la und Artikel 1 Absatz 3 der Charta der Ver-
Organizaci6n de las Naciones Unidas, de la einten Nationen, deren Vertragspartei die
que la Republica de lraq es Parte, y en los Republik Irak ist, sowie in den Artikeln 2 und
articulos 2 y 16 de la Declaraci6n Universal 16 der Allgemeinen Erklärung der Men-
de Derechos Humanos de 1948 que fueron schenrechte von 1948 verankert und wur-
con anterioridad adoptados por el Gobierno den bereits früher von der irakischen Regie-
de lraq al ratificar, el 25 de junio de 1971, el rung angenommen, als diese am 25. Juli
Pacto lnternacional de Derechos Civiles y el 1971 den Internationalen Pakt von 1966
Pacto lnternacional de Derechos Econ6mi- über bürgerliche und politische Rechte
cos, Sociales y Culturales, de 1966. sowie den Internationalen Pakt von 1966
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte ratifizierte.
La objeci6n de los Estados Unidos Mexi- Der Einspruch der Vereinigten Mexikani-
canos a la reserva en cuesti6r, no debe schen Staaten gegen den betreffenden Vor-
interpretarse en el sentido de que impida la behalt ist nicht so auszulegen, als verhin-
entrada en vigor de la Convenci6n de 1979 dere er das Inkrafttreten des Übereinkom-
entre los Estados Unidos Mexicanos y la mens von 1979 zwischen den Vereinigten
Republica de lraq." Mexikanischen Staaten und der Republik
Irak."
4. am 3. März 1987 von der B u n d es r e p u b I i k De u t s c h I an d:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland weist den Vorbehalt der Türkei zu den
Artikeln des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
betreffend die Beziehungen innerhalb der Familie, die mit dem türkischen Bürgerlichen
Gesetzbuch nicht völlig vereinbar sind, insbesondere zu Artikel 15 Absätze 2 und 4 und zu
Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben c, d, f und g des Übereinkommens, als mit Ziel und Zweck
des Übereinkommens unvereinbar zurück.
Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als verhindere sie das Inkrafttreten des Überein-
kommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei."
5. am 3. März 1987 von der B u n d es r e p u b I i k D e u t s c h I an d:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland weist die Vorbehalte Iraks zu Artikel 2
Buchstaben f und g, zu Artikel 9 und zu Artikel 16 des Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau als mit Ziel und Zweck des Übereinkommens
unvereinbar zurück.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Oktober 1987 699
Im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland können sie nicht zur Rechtfertigung einer
Rechtspraxis herangezogen werden, die die in der Bundesrepublik Deutschland in Überein-
stimmung mit den genannten Artikeln des Übereinkommens Frauen und Kindern einge-
räumten Rechtspositionen nicht beachtet.
Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als verhindere sie das Inkrafttreten des Überein-
kommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irak."
6. am 12. März 1987 von Schweden:
(Übersetzung)
"The Government of Sweden has exami- „Die Regierung von Schweden ist nach
ned the contents of the reservations made Prüfung des Inhalts der Vorbehalte I r a k s
by Ir a q to article 2, paragraphs (f) and (g), zu Artikel 2 Buchstaben f und g, Artikel 9
article 9, paragraph 1, and article 16 of the Absatz 1 und Artikel 16 des Übereinkom-
Convention and has come to the conclusion mens zu dem Ergebnis gekommen, daß
that they are incompatible with the object diese Vorbehalte mit Ziel und Zweck des
and purpose of the Convention (article 28, Übereinkommens unvereinbar sind (Artikel
paragraph 2). The Government of Sweden 28 Absatz 2). Daher erhebt die Regierung
therefore objects to them. von Schweden Einspruch dagegen.
lf the reservations were to apply they Würden die Vorbehalte wirksam, so hät-
would inevitably have the effect of discrimi- ten sie unweigerlich eine Diskriminierung
nating against women on the grounds of der Frau aufgrund ihres Geschlechts zur
sex, which is contrary to everything the Folge, was allem widerspricht, wofür das
Convention stands for. lt should also be Übereinkommen eintritt. Es sollte auch
borne in mind that the principles of the equal bedacht werden, daß die Grundsätze der
rights of men and women and of non-discri- Gleichberechtigung von Mann und Frau und
mination on the grounds of sex are set forth der Nichtdiskriminierung aufgrund des
in the Charter of the United Nations as one Geschlechts in der Charta der Vereinten
ot its purposes, in the Universal Declaration Nationen als einer ihrer Zwecke, in der All-
of Human Rights of 1948, and in the Inter- gemeinen Erklärung der Menschenrechte
national Covenants on Economic, Social von 1948 und in den beiden Internationalen
and Cultural Rights and on Civil and Politi- Pakten von 1966 über wirtschaftliche,
cal Rights, both of 1966, to which lraq is a soziale und kulturelle Rechte sowie über
party. bürgerliche und politische Rechte, deren
Vertragspartei Irak ist, verankert sind.
In this context the Government of Swe- In diesem Zusammenhang möchte die
den wishes to take this opportunity to make Regierung von Schweden diese Gelegen-
the observation that the reason why reser- heit zu der Feststellung benutzen, daß der
vations incompatible with the object and Grund, warum Vorbehalte, die mit Ziel und
purpose of a treaty are not acceptable is Zweck eines Vertrags unvereinbar sind,
precisely that otherwise they would render a nicht annehmbar sind, gerade darin
basic international obligation of a contrac- besteht, daß sie sonst eine grundlegende
tual nature meaningless. lncompatible internationale Verpflichtung vertraglicher
reservations, made in respect of the Con- Art bedeutungslos machen würden. Unver-
vention on the Elimination of All Forms of einbare Vorbehalte zu dem Übereinkom-
Discrimination against Women, do not only men zur Beseitigung jeder Form von Diskri-
cast doubts on the commitments of the minierung der Frau lassen nicht nur das
reserving States to the object and purpose Bekenntnis der die Vorbehalte anbringen-
of this Convention, but moreover, contribute den Staaten zu Ziel und Zweck dieses
to undermine the basis of international con- Übereinkommens zweifelhaft erscheinen,
tractual law. lt is in the common interest of sondern tragen überdies dazu bei, die
States that treaties to which they have cho- Grundlage des vertraglichen Völkerrechts
sen to become parties also are respected, auszuhöhlen. Es liegt im gemeinsamen
as to object and purpose, by other parties." Interesse der Staaten, daß Verträge, deren
Vertragspartei zu werden sie beschlossen
haben, nach Ziel und Zweck auch von
anderen Vertragsparteien geachtet wer-
den."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
27. März 1987 (BGBI. II S. 233).
Bonn, den 19. Oktober 1987
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Oeste rh elt
700 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil II
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften
sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Bezugsbedingungen: laufender Bc3zug nur im Verlagsabonnement.
Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag VOfliegen. Postanschrift für Abonnementsbesteffungen sowie
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach
13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM. Einzelstücke je
angefangene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt
auch für Bundesgesetzblätter, die vordem 1. Juli 1987 ausgegeben worden
sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokooto
Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen VOfausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 4,74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-
kosten), bei Lieferung gegen VOf'ausrechnung 5,54 DM.
Bundesanzeiger Verlegagea.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuer-
satz beträgt 7 % . Postvertriebsstück · Z 1998 A · Gebühr bezahlt
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Investitionsförderungsvertrags
Vom 13. Oktober 1987
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. August
1987 zu dem Vertrag vom 30. April 1986 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volks-
republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapitalanlagen (BGBI. 1987 II S. 438) wird bekannt-
gemacht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 2
sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag
am 7. November 1987
in Kraft treten werden.
Die Ratifikationsurkunden sind am 7. Oktober 1987 in
Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 13. Oktober 1987
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. 0 es t er h e I t