OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil II: Nr. 18 (1981)

Veröffentlicht am 27.06.1981,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Seite 12)

2.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau (Seite 14)

3.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und über das Außerkrafttreten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) und des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumforschungs-Organisation (ESRO) (Seite 15)

4.
Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen (Seite 16)

5.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Seite 17)



Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
Seite 18S. 18
Seite 19S. 19
Seite 20S. 20
Seite 21S. 21
Seite 22S. 22
Seite 23S. 23
Seite 24S. 24
Seite 25S. 25
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.