1445
Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998A
1976 Ausgegeben zu Bonn am 18. August 1976 Nr. 46
Tag Inhalt Seite
10.8. 76 Gesetz zum Vertrag vom 10. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Vorschriften des Proto-
kolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1445
28. 6. 76 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und
Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development
Administration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der natrium-
gekühlten Schnellen Brutreaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448
12. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Dbereinkommens über Suchtstoffe 1459
23. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1460
23. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Errichtung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1461
23. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zum Schutz der Her-
steller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . 1461
23. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 7 der Internationa-
len Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit
auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1462
29. 7. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 18 der Internationa-
len Arbeitsorganisation über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten . . . . . . . 1463
3. 8. 76 Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten und zum Protokoll Nr. 4 der Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1464
Gesetz
zum Vertrag vom 10. Juli 1975
zur Änderung bestimmter Vorschriften des Protokolls
über die Satzung der Europäischen Investitionsbank
Vom 10. August 1976
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- Satzung der Europäischen Investitionsbank nach
sen: seinem Artikel 5 für die Bundesrepublik Deutsch-
Artikel 1 land in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt-
zugeben.
Dem in Brüssel am 10. Juli 1975 von der Bundes-
republik Deutschland unterzeichneten Vertrag zur
Änderung bestimmter Vorschriften des Protokolls Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
über die Satzung der Europäischen Investitionsbank sind gewahrt.
im Anhang zum Vertrag vom 25. März 1957 über die Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 753,964), zuletzt ge- Bonn, den 10. August 1916
ändert durch das Gesetz vom 2. Oktober 1972 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1125, 1328), wird zugestimmt. Der Für den Bundespräsidenten
Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Der Präsident des Bundesrates
Osswald
Artikel 2 Für den Bundeskanzler
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Der Bundesminister für Verkehr
Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest- und für das Post- und Fernmeldewesen
stellt. Gscheidle
Artikel 3 Der Bundesminister für Wirtschaft
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver- Friderichs
kündung in Kraft. Für den Bundesminister des Auswärtigen
(2) Der Tag, an dem der Vertrag zur Änderung Der Bundesminister des Innern
bestimmter Vorschriften des Protokolls über die Maihof er
1446 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Vertrag
zur Änderung bestimmter Vorschriften des Protokolls
über die Satzung der Europäischen Investitionsbank
SEINE MAJESTA T DER KONIG DER BELGIER, ändern; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevoll-
IHRE MAJESTÄT DIE KONIGIN VON DÄNEMARK, mächtigten ernannt:
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK Seine Majestät der König der Belgier:
DEUTSCHLAND, Willy DE CLERCQ, Minister der Finanzen;
DER PRÄSIDENT DER FRANZOSISCHEN REPUBLIK, Ihre Majestät die Königin von Dänemark:
DER PRÄSIDENT IRLANDS, Per HAEKKERUP, Minister für Wirtschaft;
DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
SEINE KONIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG Dr. Hans APEL, Bundesminister der Finanzen;
VON LUXEMBURG, Der Präsident der Französischen Republik:
IHRE MAJEST AT DIE KONIGIN DER NIEDERLANDE, Jean-Pierre FOURCADE, Minister für Wirtschaft
IHRE MAJESTÄT DIE KONIGIN und Finanzen;
DES VEREINIGTEN KONIGREICHS GROSSBRITANNIEN Der Präsident Irlands:
UND NORDIRLAND - Charles MURRA Y, Generalsekretär im Finanz-
departement Irlands;
GESTUTZT auf Artikel 236 des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Der Präsident der Italienischen Republik:
Emilio COLOMBO, Schatzminister;
IN DER ERWAGUNG, daß das Protokoll über die
Satzung der Europäischen Investitionsbank im Anhang Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg:
zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschafts- Jean DONDELINGER, Außerordentlicher und bevoll-
gemeinschaft Bestandteil dieses Vertrags ist, mächtigter Botschafter, Ständiger Vertreter bei den
Europäischen Gemeinschaften;
IN DER ERWÄGUNG, daß die Definition der Rech- Ihre Majestät die Königin der Niederlande:
nungseinheit und die Methoden für die Umrechnung der L. J. BRINKHORST, Staatssekretär im Ministerium für
Rechnungseinheit in die Währungen der Mitgliedstaaten auswärtige Angelegenheiten;
und umgekehrt, wie sie sich aus der derzeitigen Fassung
des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Ar- Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs
tikels 7 Absätze 3 und 4 der Satzung der Bank ergeben, Großbritannien und Nordirland:
den Gegebenheiten der internationalen Währungsbe- Sir Michael PALLISER, K.C.M.G„ Außerordentlicher
ziehungen nicht mehr völlig entsprechen, und bevollmächtigter Botschafter, Ständiger Vertreter
bei den Europäischen Gemeinschaften,
IN DER ERW AGUNG, daß die künftige Entwicklung
des internationalen Währungssystems nicht vorhersehbar DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig
ist und daß es daher angezeigt ist, der Bank - statt befundenen Vollmachten
in ihrer Satzung sofort eine neue Definition der Rech-
nungseinheit festzulegen - insbesondere im Hinblick WIE FOLGT UBEREINGEKOMMEN:
auf ihre Stellung auf den Kapitalmärkten die Möglich-
keit zu geben, die Definition der Rechnungseinheit und Artikel 1
die Umrechnungsmethoden unter angemessenen Bedin-
gungen anzupassen, Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Protokolls wird
durch folgenden Satz ergänzt:
IN DER ERWÄGUNG, daß es, um die Möglichkeit ,.Der Rat der Gouverneure kann auf Vorschlag des Ver-
einer derartigen flexiblen und raschen Anpassung zu waltungsrates einstimmig die Definition der Rechnungs-
schaffen, angezeigt ist, dem Rat der Gouverneure der einheit ändern."
Bank die Befugnis zu übertragen, erforderlichenfalls die Artikel 2
Definition der Rechnungseinheit und die Methoden für die
Umrechnung der Rechnungseinheit in die verschiedenen Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls wird durch folgen-
Währungen und umgekehrt zu ändern - den Satz ergänzt:
„Er kann ferner auf Vorschlag des Verwaltungsrates
HABEN BESCHLOSSEN, bestimmte Vorschriften des einstimmig die Methode der Umrechnung von in Rech-
Protokolls über die Satzung der Europäischen Investi- nungseinheiten ausgedrückten Beträgen in Landeswäh-
tionsbank - im folgenden "Protokoll" genannt - zu rungen und umgekehrt ändern."
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1447
Artikel 3 Artikel 5
Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe g des Protokolls erhält Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des auf die Hinter-
folgende Fassung: legung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Mo-
„g) er nimmt die in den Artikeln 4, 7, 14, 17, 26 und 27 nats in Kraft.
Artikel 6
vorgesehenen Befugnisse und Obliegenheiten wahr;".
Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in dänischer,
deutscher, englischer, französischer, irischer, italienischer
Artikel 4
und niederländischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wort-
Dieser Vertrag bedarf der . Ratifizierung durch die laut gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der
Hohen Vertragsparteien gemäß ihren verfassungsrecht- Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese
lichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichner-
bei der Regierung der, Italienischen Republik hinterlegt. staats eine beglaubigte Abschrift.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Be-
vollmächtigten ihre Unterschriften unter diesen Vertrag
gesetzt.
GESCHEHEN zu Brüssel am zehnten Juli neunzehn-
hundertfünfundsiebzig.
1448 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Bekanntmachung
der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Tedmologie
der Bundesrepublik Deutschland
und der Energy Research and Development Administration
der Vereinigten Staaten von Amerika
aui dem Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreaktoren
Vom 28. Juni 1976
In Bonn ist am 8. Juni 1976 eine Vereinbarung
zwischen dem Bundesminister für Forschung und
Technologie der Bundesrepublik Deutschland und
der Energy Research and Development Administra-
tion der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem
Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreak-
toren unterzeichnet worden. Die Vereinbarung ist
nach ihrem Artikel 18
am 8. Juni 1976
in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-
licht.
Bonn, den 28. Juni 1976
Der Bundesminister
für Forschung und Technologie
In Vertretung
Haunschild
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1449
Vereinbarung
zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie
der Bundesrepublik Deutschland
und der Energy Research and Development Administration
der Vereinigten Staaten von Amerika
auf dem Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreaktoren
Agreement
between the United States Energy Research and Development Administration
and the Federal Minister for Research and Technology
of the Federal Republic of Germany
in the Field of Liquid Metal-Cooled Fast Breeder Reactors
Der Bundesminister für Forschung und Technologie der The United States Energy Research and Development
Bundesrepublik Deutschland (BMFT) und die Energy Administration (ERDA) and the Federal Minister for
Research and Development Administration der Vereinig- Research and Technology of the Federal Republic of
ten Staaten von Amerika (ERDA), im folgenden die Ver- Germany (BMFT), hereinafter called the Parties;
tragsparteien genannt;
im Hinblick auf ihr gemeinsames Interesse an der having a mutual interest in developing the Liquid
Entwicklung des natriumgekühlten Schnellen Brutreak- Metal-Cooled Fast Breeder Reactor (LMFBR);
tors (SNR);
in Erkenntnis des wichtigen Beitrages der ERDA und Recognizing the important roles of both ERDA and the
des BMFT zu dieser Forschung und Entwicklung; BMFT in such research and development;
in der Uberzeugung, daß eine Lösung der Probleme der believing that the solution to problems of obtaining
Energiegewinnung mit Hilfe des SNR auch eine Linde- energy from the LMFBR should also provide for an
rung der Umweltprobleme mit sich bringen dürfte; amelioration of environmental problems;
und in Erkenntnis der Notwendigkeit, Verfahren zum and recognizing the need to establish procedures
Schutze bevorrechtigter Informationen ein~uführen, die governing the protection of privileged information pro-
im Zusammenhang mit Aktivitäten im Rahmen dieser vided in connection with activities under this Agree-
Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, ment,
sind wie folgt übereingekommen: have agreed as follows:
Artikel 1 Article
Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien Cooperation between the Parties in the development of
auf dem Gebiet der Entwicklung des SNR dient der the LMFBR will be directed towards finding solutions to
Suche nach Lösungen für gemeinsam vereinbarte Pro- mutually agreed upon problems connected with the
bleme in Zusammenhang mit Projektierung, Entwicklung, design, development, construction and operation of
Bau und Betrieb von Kernenergiesystemen unter Ver- nuclear power systems utilizing LMFBRs and to ex-
wendung von SNR und dem Austausch von im Zuge der change information developed during the resolution of
Lösung dieser Probleme entwickelten Informationen. these problems. This cooperation may include exchange
Diese Zusammenarbeit kann sich auch auf den Austausch of experience and results of theoretical, experimental,
von Erfahrungen und Ergebnissen aus theoretischen und and conceptual design programs; and agreed upon
experimentellen Programmen und Konzeptstudien research and development projects. Cooperation between
erstrecken sowie auf beschlossene Forschungs- und Ent- the two Parties will be on the basis of mutual benefit,
wicklungsprojekte. Die Zusammenarbeit zwischen den bei- equality, and reciprocity.
den Vertragsparteien erfolgt auf der Grundlage des bei-
derseitigen Nutzens, der Gleichberechtigung und Gegen-
seitigkeit.
Artikel 2 Article 2
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung The areas of cooperation in the development of the
des SNR im Rahmen dieser Vereinbarung kann folgende LMFBR covered by this Agreement may include:
Bereiche umfassen:
1. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der 1. Research and development in the area of reactor
Reaktorneutronenphysik sowie der zugehörigen Ex- neutronics analysis and experimentation;
perimente;
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2. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der 2. Research and development of fuels and materials
Brennstoffe und Materialien unter hohem Neutronen- compatible with high neutron flux and high tempera-
fluß und bei hoher Kühlmitteltemperatur; ture coolant;
3. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des 3. Research and development in the area of fuel recy-
Brennstoffkreislaufs einschließlich Wiederauf arbei• cle, including reprocessing, refabrication, waste
tung, Refabrikation, Abfallbehandlung und -lagerung; processing and storage;
4. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Korn~ 4. Research and development in reactor and reactor
ponenten für Reaktor und Kühlmittelkreisläufe ein- coolant system components, to include steam genera-
schließlich Dampferzeuger; tors;
5. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der 5. Research and development in the area of coolant
Kühlmitteltechnologie einschließlich Methoden der technology to include methods of coolant impurities
Detektion von Kühlmittelverunreinigungen und deren detection and management, and methods for remov-
Handhabung sowie Methoden der Reinigung des ing such impurities;
Kühlmittels von solchen Verunreinigungen;
6. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der 6. Research and development in the area of non-nuclear
nicht-nuklearen Testanlagen zur Unterstützung des test facilities in support of LMFBR programs, to in-
SNR-Programms einschließlich Gemeinschaftspro• clude joint cooperative ventures in such test facili-
jekte in diesen Versuchsanlagen; ties;
7. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Qua- 7. Research and development in the area of quality
litätssicherung und der zerstörungsfreien Prüfverf ah- assurance and non-destructive test·procedures;
ren;
8. Projektierung und Betrieb von SNR; 8. Design and operation of LMFBRs;
9. Wirtschaftliche und umweltbezogene Erwägungen im 9. Economic and Environmental considerations in the
Rahmen der Entwicklung von SNR; development of LMFBRs;
10. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der 10. Research and development in the area of reactor
Reaktorsicherheit. safety.
Die Zusammenarbeit kann in gegenseitigem Einverneh- Other areas of cooperation may be added by mutual
men auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. agreement.
Artikel 3 Article 3
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung Cooperation in accordance with this Agreement may
kann folgende Formen umfassen, muß sich jedoch nicht include but is not limited to the following forms:
auf sie beschränken:
1. Austausch von Wissenschaftlern, Ingenieuren und 1. Exchange of scientists, engineers, and other specialists
anderen Spezialisten zur Beteiligung an vereinbarten for participation in agreed to research, development,
Forschungs-, Entwicklungs-, Analyse-, Projektierungs- analysis, design and experimental activities conducted
und Versuchsaktivitäten in wissenschaftlichen Zen- in scientific centers, laboratories, engineering offices
tren, Forschungsstätten, Ingenieurbüros und Reaktor- and reactor facilities of each of the Parties or its
anlagen der beiden Vertragsparteien oder ihrer Auf- contractors for agreed upon periods;
tragnehmer für einen vereinbarten Zeitraum.
2. Austausch von Proben, Materialien, Instrumenten und 2. Exchange of samples, materials, instruments, and com-
Komponenten für Testzwecke und Austausch von wis~ ponents for testing, and exchange of scientific and
senschaftlicher und technischer Information sowie von technical information, and results and methods of
Ergebnissen und Methoden der Forschung und Ent- research and development;
wicklung.
3. Die Veranstaltung von Seminaren und anderen Tagun- 3. The organization of seminars and other meetings on
gen über vereinbarte Themen im Bereich grundlegen- agreed to topics covering basic problems of research
der Forschungs- und Entwicklungsprobleme auf den in and development in the areas enumerated in Article 2,
Artikel 2 aufgeführten Gebieten gemäß den vom in a manner agreed to by the joint committee (Arti-
Gemeinsamen Ausschuß vereinbarten Modalitäten cle 5);
(Artikel 5).
4. Kurzbesuche von Spezialistenteams oder Einzelperso- 4. Short visits by specialist teams or individuals to the
nen in den SNR-Anlagen der anderen Vertragspartei. LMFBR facilities of the other Party.
Andere spezifische Formen der Zusammenarbeit können Other specific forms of cooperation may be jointly
von den Vertragsparteien gemeinsam vereinbart und agreed to by the Parties and approved by the joint
vom Gemeinsamen Ausschuß gebilligt werden (Artikel 5 committee (Articles 5 and 6).
und 6).
Artikel 4 Article 4
1. Es wird von den Vertragsparteien anerkannt, daß 1. lt is recognized by the Parties that there are orga-
ihre jeweiligen Programme sich in organisatorischer Hin- nizational differences in their respective programs, that
sicht unterscheiden, daß der BMFT für das deutsch-nie- BMFT speaks for the German-Dutch-Belgian LMFBR pro-
derländisch-belgische SNR-Programm spricht und daß der gram, and that the direct implementation of this Agree-
BMFT die unmittelbare Durchführung dieser Vereinba- ment may be delegated by BMFT to the joint industrial
rung an das Industriekonsortium Internationale Natrium- group International Natrium Brutreaktor-Bau (INB).
Brutreaktor-Bau GmbH (INB) delegieren kann.
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2. In Anbetracht der Tatsache, daß der BMFT für die 2. In view of the fact that the BMFT for the purposes
Zwecke dieses Abkommens ein Programm vertritt, das of this Agreement speaks for a program supported by
von drei (3) verschiedenen Ländern unterstützt wird, gilt: three (3) different countries:
a) Für Artikel 7: a) for the purposes of Article 7:
Die Ausdrücke "Gebiet der empfangenden Vertrags- The phrases "territory of the rece1vmg party" and
partei" und „empfangendes Land" umfassen die Bun- "the receiving country" shall, with respect to the
desrepublik Deutschland, Belgien und die Nieder- BMFT, include the Federal Republic of Germany, Bel-
lande, wenn sie in bezug auf den BMFT angewandt gium and the Netherlands.
werden.
b) Für Artikel 10: b) For the purposes of Article 10:
Der Begriff „ihr Land" umfaßt die Bundesrepublik The term "its own country" shall, with respect to the
Deutschland, Belgien und die Niederlande, wenn er in BMFT, mean the Federal Republic of Germany, Bel-
bezug auf den BMFT angewandt wird. gium and the Netherla11ds.
c) Wird das obengenannte Programm von weniger als c) If the program mentioned above becomes funded by
drei (3) Ländern finanziert, beziehen sich die Aus- less than three (3) countries, the phrases "territory of
drücke „Gebiet der empfangenden Vertragspartei", the receiving party," "its own country," and "the
„ihr Land" und „empfangendes Land", wenn sie in receiving country" shall, with respect to the BMFT,
bezug auf den BMFT angewandt werden, auf dasje- mean that country or those countries still supporting
nige Land oder diejenigen Länder, die dieses Pro- such program.
gramm weiterhin unterstützen.
3. Für die Deutsche Seite hat der BMFT das Recht, die 3. For the German side the BMFT has a right to
INB zur Vertretung des SNR-Programms gegenüber dem designate INB to represent the LMFBR program in its
SNR-Programm der Vereinigten Staaten von Amerika zu relationship with the LMFBR program of the United
benennen, indem sie als Zentralstelle für Kommunikation States of America by serving as the focal point for
und Koordination in bezug auf den ERDA/BMFT-SNR- communication and coordination for the ERDA/BMFT-
Forschungs- und Technologieaustausch dient. LMFBR research and technology exchange.
Artikel 5 Article 5
1. Zur Durchführung dieser Vereinbarung wird ein 1. For the implementation of this Agreement, there is
Gemeinsamer BMFT /ERDA-Ausschuß für die Zusammen- established a joint ERDA/BMFT committee on coopera-
arbeit auf dem Gebiet des SNR gebildet. Dieser Aus- tion in the field of LMFBR. This committee will imple-
schuß sorgt für die Durchführung, Koordinierung und ment, coordinate, and review all aspects of this Agree-
Uberprüfung aller Aspekte dieser Vereinbarung und gibt ment, and where necessary, make recommendations
gegebenenfalls Empfehlungen, die jede der Delegationen which each of the delegations will present to its party
ihrer Vertragspartei vorlegt, in bezug auf spezifische covering specific means by which this Agreement shall
Maßnahmen zur Durchführung der Vereinbarung. be implemented.
2. Die Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika 2. The American members of the joint committee shall
im Gemeinsamen Ausschuß werden von der ERDA, die be appointed by ERDA. The German members of the
deutschen Vertreter werden vom BMFT ernannt. Jede joint committee shall be appointed by BMFT. Each party
Vertragspartei ernennt den Leiter ihrer Delegation im shall appoint the head of its delegation to the joint
Gemeinsamen Ausschuß. committee.
3. Der Gemeinsame Ausschuß besteht aus zehn (10) 3. The joint committee will consist of ten (10) mem-
Mitgliedern, von denen jeweils fünf (5) von einer der bers, five (5) of which will be appointed by each of the
beiden Vertragsparteien ernannt werden; diese tagen in parties to this Agreement, meeting as agreed upon by
Absprache zwischen den beiden Delegationsleitern min- the heads of the two delegations at least once a year or
destens einmal jährlich oder einvernehmlich zu anderen at other times by agreement (alternately in the United
Zeiten (abwechselnd in den Vereinigten Staaten von States of America and in the Federal Republic of Germa-
Amerika und in der Bundesrepublik Deutschland) an ny) at an agreed to place.
einem zu vereinbarenden Ort.
Jede Vertragspartei hat das Recht, soweit erforderlich, Each party has the right to invite advisers as necessary.
Berater einzuladen. Der Delegationsleiter der gastgeben- The head of the delegation of the receiving party shall
den Vertragspartei führt den Vorsitz im Gemeinsamen act as chairman of the joint committee whenever it meets.
Ausschuß, sooft dieser tagt.
4. Mindestens einmal im Jahr legen die Vertragspar- 4. At least once a year, the Parties will provide the
teien dem Gemeinsamen Ausschuß einen umfassenden joint committee with a comprehensive review of the
Bericht über Stand und Planung des SNR-Programms, LMFBR program status and plans, which concern co-
soweit es die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Verein- operation under this Agreement.
barung betrifft, vor.
Artikel 6 Article 6
Wichtige neue Zusammenarbeitsvorschläge, die von Major new proposals for cooperation proposed by ei-
einer · der Vertragsparteien vorgelegt werden, werden, ther of the Parties would be reviewed, if deemed suffi-
sofern sie als wichtig genug erachtet werden, entweder ciently important, by either the joint committee or by a
durch den Gemeinsamen Ausschuß oder durch eine vom joint ad hoc group appointed by the joint committee.
Gemeinsamen Ausschuß bestellte gemeinsame ad hoc-
Gruppe geprüft.
Soweit ein Zusammenarbeitsprogramm oder -projekt im Where a cooperative program or project under this
Rahmen dieser Vereinbarung eine besondere förmliche Agreement necessitates a formalized specific memoran-
V~reinbarung zwischen den Vertragsparteien erfordert, dum of agreement executed by both parties, the specific
1452 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
soll diese besondere Vereinbarung alle Einzelheiten zu agreements should cover all detailed prov1s10ns for im-
ihrer Durchführung einschließlich der Patentfragen, des plementing that agreement, including such matters as
Austauschs von Ausrüstungsgegenständen und der Wei- patents, exchange of equipment, and information disclo-
tergabe von Informationen in bezug auf das jeweilige sure specific to the particular program or project.
Programm oder Projekt regeln.
Artikel 7 Article 7
1. Die Vertragsparteien tauschen vereinbarungsgemäß 1. The Parties will exchange, as agreed on a mutually
zum beiderseitigen Nutzen wissenschaftliche und tech- beneficial basis, scientific and technical information
nische Informationsunterlagen sowie Forschungs- und documents and results of research and development
Entwicklungsergebnisse in bezug auf die im Rahmen related to work carried out under this Agreement. Such
dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten aus. information will be limited to that which they have the
Derartige Informationen aus den in Artikel 2 genannten right to disclose, either in their possession or available
Fachgebieten beschränken sich auf diejenigen, die sich to them, from the technical areas described in Article 2.
entweder im Besitz der Vertragsparteien befinden oder
ihnen zugänglich sind und über deren Weitergabe sie
verfügen können.
2. Seminarprotokolle und Berichte über gemeinsame 2. Seminar proceedings and reports of joint programs
Programme im Rahmen dieser Vereinbarung werden carried out under this Agreement will be published as
nach Absprache mit beiden Vertragsparteien als gemein- joirlt publications, as mutually agreed to by both parties.
same Veröffentlichungen herausgegeben.
3. Beide Vertragsparteien stimmen überein, daß im 3. Both parties agree that information developed or
Rahmen dieser Vereinbarung erarbeitete oder ausge- exchanged under this Agreement should be given wide
tauschte Informationen einem möglichst großen Kreis distribution. Such information, except as noted in Para-
zugänglich gemacht werden sollten. Derartige Informa- graphs 4 and 5, may be made available to the public by
tionen - mit Ausnahme der in den Absätzen 4 und 5 either party through customary channels and in accor-
genannten - können der Offentlichkeit von jeder der dance with normal procedures of the Parties.
beiden Vertragsparteien auf dem üblichen Wege und in
Ubereinstimmung mit den üblichen Verfahren der beiden
Vertragsparteien zugänglich gemacht werden.
4. Die Vertragsparteien sind sich der Tatsache bewußt, 4. lt is recognized by both parties that in the process
daß sie im Verlauf des Informationsaustauschs oder der of exchanging information, or in the process of other
sonstigen Zusammenarbeit einander möglicherweise cooperation, the Parties may provide to each other "in-
,.rechtlich geschütztes gewerbliches Eigentum" zur Ver- dustrial property of a proprietary nature.• Such property,
fügung stellen. Derartiges Eigentum, einschließlich including trade secrets, inventions, patent information,
Betriebsgeheimnisse, Erfindungen, Patentinformationen and know-how, made available hereunder, but acquired
und know-how, das im Rahmen dieser Vereinbarung zur by either party prior to, or outside, the course of these
Verfügung gestellt wird, aber durch eine der beiden activities, and which bears a restrictive designation,
Vertragsparteien vor Beginn oder außerhalb dieser Akti- shall be respected by the receiving party and shall not
vitäten erworben wurde und mit einem seine Weitergabe be used for commercial purposes or, made public without
einschränkenden Vermerk gekennzeichnet ist, wird von the consent of the transmitting party. Such property is
der empfangenden Vertragspartei respektiert und darf defined as:
nicht für gewerbliche Zwecke verwendet oder ohne
Zustimmung der übermittelnden Vertragspartei veröf-
fentlicht werden. Als derartiges Eigentum gilt, was
a) seiner Art nach von Handelsfirmen üblicherweise ver- a) Of a type customarily held in confidence by com-
traulich behandelt wird, mercial firms;
b) nicht allgemein bekannt oder öffentlich aus anderen b) Not generally known or publicly available from other
Quellen zugänglich ist, sources;
c) nicht zuvor von der übermittelnden Vertragspartei c) Not having been made available previously by the
oder von anderen ohne vorherige Vereinbarung hin- transmitting party or others without an agreement
sichtlich der Vertraulichkeit zugänglich gemacht concerning its confidentiality; and
wurde und
d) was sich noch nicht im Besitz der empfangenden d) Not already in the possession of the receiving party
Vertragspartei oder ihrer Auftragnehmer befindet. or its contractors.
5. In der Erkenntnis, daß „rechtlich geschütztes 5. Recognizing that "industrial property of a proprie-
gewerbliches Eigentum", wie oben definiert, für die tary nature," as defined above, may be necessary for the
Durchführung eines bestimmten Zusammenarbeitspro- conduct of a specific cooperative project or may be
jekts erforderlidi oder in einen Informationsaustausch included in an exchange of information, such property
miteinbezogen sein kann, soll derartiges Eigentum nur shall be used only in the furtherance of LMFBR programs
zur Förderung der SNR-Reaktorprogramme im empfan- in the receiving country. Its dissemination will, unless
genden Land verwendet werden. Seine Weitergabe wird, otherwise mutually agreed, be limited as follows:
soweit nicht einvernehmlich etwas anderes vereinbart
wird, wie folgt beschränkt:
a) Auf Personen im Zuständigkeitsbereich der empfan- a) To persons within or employed by the rece1vmg
genden Vertragspartei oder auf ihre Bediensteten und party, and to other concerned government agencies of
auf andere beteiligte Regierungsstellen der empfan- the receiving party; and
genden Vertragspartei und
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b) auf Haupt- und Unterauftragnehmer der empfangen- b) To prime or subcontractors of the rece1v111g party for
den Vertragspartei, jedoch nur zur Verwendung auf use only within the territory of the receiving party
dem Gebiet der empfangenden Vertragspartei und im and within the framework of its contract(s) with tlw
Rahmen ihres Vertrags oder ihrer Verträge mit der respective party engaged in work relating to the
betreffenden Vertragspartei, die Arbeiten im Zusam- subject matter of the information so disseminated;
menhang mit dem Gegenstand der auf diese Weise
weitergegebenen Informationen durchführt,
mit der Maßgabe, daß die gemäß den Buchstaben a) oder provided that the information disseminated to any per-
b) an irgendeine Person weitergegebenen Informationen son under Subparagraphs a) or b) above shall bear a
mit einem Vermerk gekennzeichnet werden, der die Ver- marking restricting dissemination outside the recipients'
breitung außerhalb der Organisation des Empfängers organization. Each party will use its best efforts to
beschränkt. Jede Vertragspartei wird alle Anstrengungen ensure that the dissemination of proprietary data re-
unternehmen, um sicherzustellen, daß die Weitergabe ceived under this agreement is controlled as prescribed
von auf Grund dieser Vereinbarung erhaltenen vermö- herein.
gensrechtlichen Informationen wie hierin vorgesehen
beschränkt wird.
Artikel 8 Article 8
Die auf Grund dieser Vereinbarung ausgetauschten The information exchanged under this Agreement shall
Informationen unterliegen den Regelungen betreffend be subject to the patent provisions in Article 10.
Patente in Artikel 10.
Artikel 9 Article 9
Die Anwendung oder Verwendung einer von den Ver- The application or use of any information exchanged
tragsparteien auf Grund dieser Vereinbarung ausge- or transferred between the Parties under this Agreement
tauschten oder übermittelten Information obliegt der shall be the responsibility of the party receiving it, and
empfangenden Vertragspartei; die übermittelnde Ver- the transmitting party does not warrant the suitability of
tragspartei übernimmt keine Gewähr dafür, daß diese such information for any particular use or application.
Information für eine bestimmte Verwendung oder
Anwendung geeignet ist.
Artikel 10 Article 10
1. Für jede im Rahmen dieser Vereinbarung gemachte 1. With respect to any invention or discovery made or
oder konzipierte Erfindung oder Entdeckung gilt, falls conceived in the course of or under this Agreement, if
nicht etwas anderes vereinbart wird (insbesondere not agreed upon otherwise (especially under Article 6):
gemäß Artikel 6):
a) Sofern sie vom Personal einer Vertragspartei (der a) If made or conceived by personnel of one party (the
abordnenden Vertragspartei) oder ihren Auftragneh- assigning party) or its contractors while assigned to
mern während der Abordnung zur anderen Vertrags- the other party (recipient party) or its contractors, in
partei (der empfangenden Vertragspartei) oder ihren connection with exchanges of scientists, engineers,
Auftragnehmern, im Zusammenhang mit dem Aus- and other specialists:
tausch von Wissenschaftlern, Ingenieuren und ande-
ren Spezialisten gemacht oder konzipiert wurde
(1) erwirbt die empfangende Vertragspartei sämt- (1) The recipient party shall acquire all right, title
liche Rechte, Ansprüche und Anteile in bezug auf and interest in and to any such invention, discovery,
diese Erfindung, Entdeckung, Patentanmeldung oder patent application or patent in its own country and in
dieses Patent in ihrem Land und in Drittländern, vor- third countries, subject to a non-exclusive, irrevo-
behaltlich der Einräumung einer nicht ausschließli- cable, royalty-free license to the assigning party, with
chen, unwiderruflichen, gebührenfreien Lizenz an die the right to grant sublicenses, under any such inven-
abordnende Vertragspartei, mit der Berechtigung, tion, discovery, patent application or patent, for use
Unterlizenzen an dieser Erfindung, Entdeckung, Patent- in the production or utilization of special nuclear
anmeldung oder diesem Patent zur Nutzung bei der material or atomic energy.
Herstellung oder Verwertung von besonderem Kern-
material oder von Atomenergie zu erteilen;
(2) erwirbt die abordnende Vertragspartei sämtliche (2) The assigning party shall acquire all right, title
Rechte, Ansprüche und Anteile in bezug auf diese and interest in and to any such invention, discovery,
Erfindung, Entdeckung, Patentanmeldung oder dieses patent application, or patent in its own country, sub-
Patent in ihrem Land, vorbehaltlich einer nicht aus- ject to a non-exclusive, irrevocable, royalty-free
schließlichen, unwiderruflichen, gebührenfreien Lizenz license to the recipient party, with the right to grant
an die empfangende Vertragspartei, mit der Berechti- sublicenses, under any such invention, discovery,
gung, Unterlizenzen an dieser Erfindung, Entdeckung, patent application or patent, for use in the production
Patentanmeldung oder diesem Patent zur Nutzung bei or utilization of special nuclear material or atomic
der Herstellung oder Verwertung von besonderem energy.
Kernmaterial oder von Atomenergie zu erteilen.
b) Sofern sie von einer Vertragspartei oder ihren Auf- b) If made or conceived by a party or its contractors as
tragnehmern als unmittelbares Ergebnis der Verwen- a direct result of employing information which has
dung von Informationen, die ihr auf Grund dieser been communicated to it under this Agreement by the
1454 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Vereinbarung durch die andere Vertragspartei oder other party or its contractors or communicated during
ihre Auftragnehmer oder während eines Seminars seminars or other joint meetings, the party making
oder anderer gemeinsamer Tagungen mitgeteilt wur- the invention shall acquire all right, title and interest
den, gemacht oder konzipiert wurde, erwirbt die Ver- in and to any such invention, descovery, patent appli-
tragspartei, die die Erfindung gemacht hat, sämtliche cation or patent in all countries, subject to a grant to
Rechte, Ansprüche und Anteile in bezug auf diese the other party of a royalty-free, non-exclusive, irrev-
Erfindung, Entdeckung, Patentanmeldung oder dieses ocable license with the right to grant sublicenses, in
Patent in allen Ländern, vorbehaltlich der Einräumung and to any such invention, discovery, patent applica-
einer gebührenfreien, nichtausschließlichen, unwider- tion, or patent, in all countries, for use in the pro-
ruflichen Lizenz an die andere Vertragspartei, mit der duction or utilization of special nuclear material or
Berechtigung, Unterlizenzen an dieser Erfindung, Ent- atomic energy.
deckung, Patentanmeldung oder diesem Patent in
allen Ländern zur Nutzung bei der Herstellung oder
Verwertung von besonderem Kernmaterial oder von
Atomenergie zu erteilen.
c) In bezug auf andere besondere Formen der Zusammen- c) With regard to other specific forms of cooperation,
arbeit einschließlich des Austauschs von Materialien, including exchanges of materials, instruments, and
Geräten und Ausrüstung für besondere gemeinsame equipment for special joint research projects, the
Forschungsprojekte sorgen die Vertragsparteien für parties shall provide for appropriate distribution of
eine angemessene Aufteilung der Rechte an Erfindun- rights to inventions resulting from such cooperation.
gen aus dieser Zusammenarbeit. Im allgemeinen sollte In general, however, each party should normally det-
jedoch jede Vertragspartei normalerweise über die ermine the rights to such inventions in its own coun-
Rechte an derartigen Erfindungen in ihrem Lande try, with a non-exclusive, irrevocable, royalty-free
verfügen, mit einer nicht ausschließlichen, unwider- license to the other party, and the rights to such
ruflichen, gebüh:renfreien Lizenz für die andere Ver- inventions in other countries should be agreed upon
tragspartei; die Rechte an derartigen Erfindungen in by the Parties on an equitable basis.
anderen Ländern sollten von den Vertragsparteien auf
der Grundlage der Billigkeit vereinbart werden.
d) Es wird davon ausgegangen, daß jede Vertragspartei d) lt is understood that after the European patent con-
nach dem Inkrafttreten der Europäischen Patentkon- ventions (Ubereinkommen über die Erteilung euro-
ventionen (Ubereinkommen über die Erteilung euro- päischer Patente; Ubereinkommen über das euro-
päischer Patente; Ubereinkommen über das europäi- päische Patent für den Gemeinsamen Markt) have
sche Patent für den Gemeinsamen Markt) eine Ände- come into force, either party may request a modifica-
rung dieses Absatzes 1 beantragen kann, um im Rah- tion of this Paragraph 1 for the purpose of according
men der Europäischen Patentkonventionen die glei· equivalent rights as provided in Subparagraphs 1. a)
chen Rechte einzuräumen, wie sie gemäß den Buch- - c) above _under the European Patent Conventions.
staben a) bis c) vorgesehen sind.
2. Die Vertragsparteien werden Staatsangehörige des 2. Neither party shall discriminate against citizens of
Staates der anderen Vertragspartei bei der Erteilung von the country of the other party with respect to granting
Lizenzen oder Unterlizenzen an Erfindungen nach Ab- any license or sublicense under any invention pursuant
satz 1 nicht diskriminieren. Es wird davon ausgegangen, to Paragraph 1 above. lt is understood that the licensing
daß die Lizenzierungspolitik und -praxis jeder Vertrags- policies and practices of each party can be affected
partei durch das Recht der beiden Vertragsparteien, because of the rights of both Parties to grant licenses
Lizenzen in einem einzigen Hoheitsgebiet zu vergeben, with a single jurisdiction. Accordingly, either party may
berührt werden können. Demnach kann jede Vertrags- request, in regard to a single invention or class of
partei für eine Einzelerfindung oder eine Gruppe von inventions, that the Parties consult in an effort to lessen
Erfindungen beantragen, daß die Vertragsparteien einan- or eliminate any detrimental effect that the parallel
der konsultieren, um jede nachteilige Wirkung, die par- licensing autho:,;ities may have on the policies and prac-
allele Lizenzierungsbefugnisse auf die Politik und die tices of the Parties.
Praxis der Vertragsparteien haben könnten, zu mindern
oder auszuschließen.
3. Jede Vertragspartei verzichtet auf alle Ansprüche 3. Each Party waives any and all claims against the
auf Ausgleich, Gebühren oder Entschädigung gegen die other Party for compensation, royalty or award as
andere Vertragspartei in bezug auf Erfindungen, Entdek- regards any inventions or discovery, patent application
kungen, Patentanmeldungen oder Patente, die im Rahmen or patent, made or conceived under this Agreement,
dieses Ubereinkommens gemacht oder konzipiert wur- and releases the other party with respect to any and all
den, und stellt die andere Vertragspartei von allen derar- such claims, including any claims under the provisions of
tigen Ansprüchen frei; hierzu gehören auch Ansprüche the U.S. Atomic Energy Act of 1954, as amended, and the
nach den Bestimmungen des Atomenergiegesetzes (Ato- German Employees· Inventions Law (Arbeitnehmererfin-
mic Energy Act) der Vereinigten Staaten von Amerika dergesetz) of July 25, 1957 (BGBl, 1957, Part 1, Page 756),
von 1954, in der geänderten Fassung, und des deutschen as amended, and the BMFT assumes the obligation under
Arbeitnehmererfindergesetzes vom 25. Juli 1957 (BGBl. the said German Law for use of patents by or on behalf
1957, Teil I, Seite 756), in der geänderten Fassung; der of ERDA.
BMFT übernimmt die Verpflichtung nach dem genannten
deutschen Gesetz für die Verwertung von Patenten
durch die ERDA oder in ihrem Auftrag.
Artikel 11 Article 11
1. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die entsen- 1. By mutual agreement the sending party may pro-
dende Vertragspartei Ausrüstungsgegenstände für die vide equipment to be utilized in joint projects and ex-
Verwendung in gemeinsamen Projekten und Experimen- periments. In such cases the sending party shall supply
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1455
ten zur Verfügung stellen. In derartigen Fällen stellt die as soon as possible a detailed !ist of the equipment to be
entsendende Vertragspartei so schnell wie möglich eine provided together with the relevant specifications and
ausführliche Liste der zu liefernden Ausrüstung ein- technical and informational documentation.
schließlich der relevanten Spezifikationen und techni-
schen und informativen Dokumentation zur Verfügung.
2. Die von der entsendenden Vertragspartei für die 2. The equipment and necessary spare parts supplied
Verwendung in gemeinsamen Projekten und Experimen- by the sending party for use in joint projects and ex-
ten zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände periments shall remain its property and shall be returned
und erforderlichen Ersatzteile bleiben ihr Eigentum und to the sending party upon completion of the joint project
werden nach Beendigung des gemeinsamen Projekts oder or experiment, unless otherwise agreed.
Experiments an die entsendende Vertragspartei zurück-
gegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Die obengenannten Ausrüstungsgegenstände finden 3. The above-mentioned equipment shall be brought
in der gastgebenden Einrichtung nur in gegenseitigem into operation at the host establishment only by mutual
Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien oder ihren agreement between the Parties or between their senior
maßgebenden Vertretern in dieser Einrichtung Verwen- representatives at the host establishment.
dung.
4. Die gastgebende Einrichtung stellt die für die Aus- 4. The host establishment shall provide the necessary
rüstung erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung premises for the equipment, and shall provide for electric
und liefert auch elektrischen Strom sowie Wasser, Gas power, water, gas, etc., in accordance with technical
etc. entsprechend den gemeinsam zu vereinbarenden requirements which shall be as mutually agreed upon.
technischen Erfordernissen.
5. Die Verantwortung und die Kosten für den Hin- und 5. The responsibility and expenses for the transport of
Rücktransport der Ausrüstung und der Materialien auf equipment and materials from the United States of
dem Luft- oder Seeweg zwischen den Vereinigten Staa- America by plane or ship to an authorized port of entry
ten von Amerika und einem autorisierten Eingangshafen in the Federal Republic of Germany convenient to the
in der Bundesrepublik Deutschland in der Nähe des ultimate destination, and return, and also responsibility
endgültigen Bestimmungsortes sowie die Verantwortung for their safekeeping and insurance en raute shall rest
für die sichere Verwahrung und die Transportversiche- with ERDA.
rung trägt die ERDA.
6. Die Verantwortung und die Kosten für den Hin- und 6. The responsibility and expenses for the transport of
Rücktransport der Ausrüstung und der Materialien auf equipment and materials from the Federal Republic of
dem Luft- oder Seeweg zwischen der Bundesrepublik Germany by plane or ship to an authorized port of entry
Deutschland und einem autorisierten Eingangshafen in in the United States of America convenient to the ulti-
den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nähe des mate destination, and return, an·d also responsibility for
endgültigen Bestimmungsortes sowie die Verantwortung their safekeeping and insurance en route shall rest with
für die sichere Verwahrung und die Transportversiche- the BMFT.
rung trägt der BMFT.
7. Die von der entsendenden Vertragspartei für die 7. The equipment provided by the sending party for
Durchführung gemeinsamer Projekte oder Experimente carrying out joint projects or experiments will be consid-
zur Verfügung gestellte Ausrüstung gilt als wissenschaft- ered to be scientific, not having a commercial character.
liche Ausrüstung ohne kommerzielle Eigenschaften.
Artikel 12 Art i c 1 e 12
1. Jede Vertragspartei sorgt für die Auswahl von ent- 1. Each party shall ensure the selection of adequate
sprechendem Personal, das die für die Durchführung der staff with the skills and competence necessary to con-
vereinbarten Gemeinschaftsprojekte erforderlichen duct agreed upon joint projects. In carrying out such
Fähigkeiten und Qualifikationen besitzt. Bei der Durch- joint projects, selected staff of both Parties shall be
führung derartiger Gemeinschaftsprojekte wird das von attached to the host establishment.
beiden Vertragsparteien ausgewählte Personal der gast-
gebenden Einrichtung angeschlossen.
2. Jede Vertragspartei ist für die Zahlung von Gehäl- 2. Each party shall be responsible for the salaries,
tern, Versicherungsbeiträgen und Zulagen an ihr Perso- insurance, and allowances to be paid to its personnel.
nal verantwortlich.
3. Jede Vertragspartei kommt für die Reise- und 3. Each party shall pay for the travel and living ex-
Unterhaltskosten ihres Personals während des Aufent- penses of its personnel when staying at the establish-
halts an der gastgebenden Einrichtung auf, sofern nichts ment of the host party unless otherwise agreed.
anderes vereinbart wurde.
4. Die gastgebende Einrichtung sorgt für entspre- 4. The host establishment shall arrange for comparable
chende Unterbringung des Personals der anderen Ver- accommodations for the other party's personnel and their
tragspartei und seiner Familie in gegenseitigem Einver- families on a mutually agreeable reciprocal basis.
nehmen.
5. Jede Vertragspartei läßt den Spezialisten der ande- 5. Each party shall provide all necessary assistance to
ren Vertragspartei (und ihren Familien) die erforderliche the specialists (and their families) of the other party as
Unterstützung zuteil werden hinsichtlich administrativer regards administrative formalities (travel arrangements,
Formalitäten (Reisearrangements etc.). etc.).
6. Das Personal jeder Vertragspartei hält sich an die 6. The personnel of each party shall conform to the
an der gastgebenden Einrichtung geltenden allgemeinen general rules of work and safety regulations in force at
Arbeitsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen. the host establishment.
1456 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Art i. k e l 13 Art i c l e 13
Beide Vertragsparteien stimmen überein, daß hinsicht- Both parties agree that the following prov1s1ons shall
lich der Entschädigung für während der Durchführung apply concerning compensation for damages incurred
gemeinsamer Projekte verursachte Schäden folgende during the implementation of joint projects. lt is under-
Bestimmungen gelten sollen. Es wird davon ausgegan- stood that such compensation will be in accordance with
gen, daß diese Entschädigung sich nach den Gesetzen the laws of the country on whose territory damages will
des Landes richtet, auf dessen Hoheitsgebiet der Schaden have been incurred, except as otherwise provided.
eingetreten ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1. Schäden zwischen den Vertragsparteien 1. First and second party damages
a) Jede Vertragspartei ist allein verantwortlich für die a) Each party shall alone be responsible for payment of
Zahlung von Entschädigungen für Schäden, die ihrem compensation for damages suffered by its staff
Personal entstanden sind, unabhängig davon, wo der · regardless of where the damages have been incurred,
Schaden eingetreten ist, und verlangt keinerlei Ersatz and will not bring suit or lodge any other claims
für Schäden, die an ihrem Eigentum entstanden sind, against the other party for damages to its property
sofern Absätze 1. b) und 1. c) nichts anderes bestim- except as noted in Paragraphs 1. b) and 1. c).
men.
b) Falls der dem Personal einer Vertragspartei entstan- b) If the damage suffered by the staff of one of the
dene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Parties is due to the gross negligence or intentional
das Personal der anderen Vertragspartei verursacht misconduct of the staff of the other party, the latter
wurde, erstattet letztere der ersteren eine vereinbarte shall reimburse the former an agreed to sum of
Summe, die die erstere der Person oder den Personen, money which the former would be obliged to pay to
die den Schaden erlitten haben, zu zahlen verpflichtet the person or persons suffering the damages.
ist.
c) Falls ein Schaden am Eigentum einer Vertragspartei c) If damages to the property of one party are due to the
grob fahrlässig oder vorsätzlich durch das Personal gross negligence or intentional misconduct of the
der anderen Vertragspartei verursacht wurde, ent- staff of the other party, the latter shall compensate
schädigt letztere die erstere für den erlittenen Scha- the former for the damages suffered.
den.
2. Schäden mit Beteiligung Dritter 2. Third party damages
a) Schadhafte Ausrüstung a) Defective equipment
Für Schäden, die dem Personal oder am Eigentum Damages caused to the staff or property of a third
Dritter durch die schadhafte Ausrüstung einer Ver- party by defective equipment of a party will be com-
tragspartei entstehen, wird Schadensersatz geleistet pensated for by the party to which the equipment
durch die Vertragspartei, welcher die Ausrüstung belongs, except as noted in Paragraph 2. c).
gehört, sofern Absatz 2. c) nichts anderes bestimmt.
b) Durch das Personal bJ By staff
Für Schäden, die dem Personal oder am Eigentum Damages caused to the staff or property of a third
Dritter durch das Personal einer Vertragspartei ent- party by the staff of a party will be compensated for
stehen, wird durch die Vertragspartei Schadensersatz by the party in whose territory the damages oc-
geleistet, auf deren Hoheitsgebiet der Schaden einge- curred, except as noted in Paragraph 2.c).
treten ist, sofern Absatz 2. c) nichts anderes bestimmt.
c) Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln c) Gross negligence or intentional misconduct
Wurde der in Absatz 2. a) und 2. b) bezeichnete Scha- If damages referred to in Paragraphs 2. a) and 2. b)
den durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Han- were due to the gross negligence or intentional mis-
deln des Personals einer Vertragspartei verursacht, conduct of the staff of a party, that party will bear
trägt diese Vertragspartei die finanzielle Verantwor- the financial responsibility in regard to the third
tung gegenüber Dritten. party.
d) Durch Dritte verursachte Schäden d) Damage by third party
Für den Fall, daß dem Personal oder am Eigentum In the event of damage of any kind caused by a third
einer der beiden Vertragsparteien durch einen Dritten party to the staff or property of one or both of the
irgendwelcher Schaden entsteht, leistet jede der bei- Parties, each of the two contracting parties will ren-
den Vertragsparteien der anderen Hilfe bei der der the other aid in corroboration of claims on the
Durchsetzung ihrer Forderung gegenüber dem Dritten. third party.
e) Klärung von Fragen e) Resolutions of questions
Die Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet der Scha- The party on whose territory the damage was in-
den eingetreten ist, nimmt es auf sich, in Abstimmung curred will, in consultation with the other party, take
mit der anderen Vertragspartei alle mit der Feststel- upon itself the resolution, with the third party, of all
lung von Ursachen, Ausmaß und Notwendigkeit des questions connected with the determination of the
Schadensersatzes zusammenhängenden Fragen mit dem causes, extent and necessity for compensation for
Dritten zu klären. Jede diesbezügliche Einigung bedarf damages incurred. Any such resolution shall have the
der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Nach concurrence of the other party. After resolution of
Regelung der Angelegenheit einigen sich beide Ver- the matter, both Parties will decide, between them-
tragsparteien einvernehmlich hinsichtlich des Scha- selves, the questions relating to compensation for
densersatzes. damages incurred.
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1457
3. Bei Meinungsverschiedenheiten setzen die Vertrags- 3. In the event of any dispute between the two Par-
parteien einen paritätisch besetzten Ausschuß ein. Die ties, a committee shall be appointed by the Parties, with
Beschlüsse des Ausschusses werden dem BMFT und der equal representation. The conclusions of the committee
ERDA vorgelegt, die die Beschlüsse prüfen und gemein- will be presented to ERDA and BMFT who will review
sam eine endgültige Entscheidung treffen. the conclusions and arrive at a mutual agreement
concerning final disposition.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für 4. The foregoing provisions of this Article shall have
durch ein nukleares Ereignis verursachte Schäden im no applicability to damages caused by a nuclear incident
Sinne der Gesetze der Vertragsparteien. Die Höhe des as defined by the laws of the Parties. Compensation for
Schadensersatzes für durch ein nukleares Ereignis verur- damage caused by such a nuclear incident shall be in
sachte Schäden richtet sich nach den Gesetzen der Ver- accordance with the laws of the Parties.
tragsparteien.
5. Definitionen 5. Definitions
a) ,,Personal" einer Vertragspartei sind die Bediensteten a) "Staff" of a party means the employees of the party,
der Vertragspartei, ihre Auftragnehmer und Unterauf- its contractors and subcontractors performing services
tragnehmer, die im Rahmen dieser Vereinbarung Lei- under this Agreement, and employees of these con-
stungen erbringen, sowie die Bediensteten dieser Auf- tractors and subcontractors performing services under
tragnehmer und Unterauftragnehmer, die im Rahmen this Agreement.
dieser Vereinbarung Leistungen erbringen.
b) ,,Ausrüstung" oder „Eigentum einer Vertragspartei" b) "Equipment" or "property" of a party means the
sind die Ausrüstung oder das Eigentum im Besitz der equipment or property owned by that party, or by the
betreffenden Vertragspartei oder des Auftragnehmers contractor or subcontractors of that party who per-
oder der Unterauftragnehmer der betreffenden Ver- form services in connection with joint projects under
tragspartei, die in Zusammenhang mit den gemeinsa- this Agreement.
men Projekten im Rahmen dieser Vereinbarung Lei-
stungen erbringen.
Artikel 14 Article 14
1. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung berühren 1. The prov1s10ns of this Agreement shall not affect
nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus the rights or duties of the contracting party under other
anderen Abkommen oder Vereinbarungen. Diese Verein- agreements or arrangements. This Agreement also in no
barung schließt audi nidit aus, daß Handelsfirmen way precludes commercial firms or other legally consti-
oder andere nach Maßgabe der Gesetze gegründete tuted enterprises in each of the two countries from
Unternehmen in jedem der beiden Länder im Rahmen engaging in commercial dealings in accordance with the
der in dem betreffenden Land geltenden gesetzlidien applicable laws of each country; nor does it preclude the
Bestimmung Handelsgeschäfte tätigen; sie schließt auch Parties from engaging in activities with other govern-
nicht aus, daß die Vertragsparteien mit anderen Regie- ments or persons. Moreover, it is expected that the
rungen oder Personen zusammenarbeiten. Darüber hinaus present Agreement should facilitate industrial and com-
wird erwartet, daß diese Vereinbarung den industriellen mercial exchanges in the field of LMFBR between the
und gewerblichen Austausch auf dem Gebiet des SNR firms of the countries of the Parties with a view to
zwischen den Firmen der Länder der Vertragsparteien im mutual benefits from such exchanges for both countries.
Hinblick auf die beiden Ländern aus einem solchen Aus-
tausch erwachsenden Vorteile erleichtern wird.
2. Der BMFT und die ERDA dienen als Koordinierungs- 2. ERDA and the BMFT will act as the point of coordi-
stelle für Verträge und Vereinbarungen zwischen Han- nation for contracts and arrangements between commer-
delsfirmen der Bundesrepublik Deutschland und der Ver- cial firms of the United States of America and the
einigten Staaten von Amerika, wenn diese Firmen im Federal Republic of Germany, when such firms act on
Auftrag ihrer jeweiligen Regierung im Rahmen dieser behalf of their respective governments under the terms
Vereinbarung handeln. Es gilt als vereinbart, daß alle of this agreement. lt is understood that all such contracts
derartigen Verträge und Vereinbarungen den in den Län- and arrangements shall conform with the applicable laws
dern der Vertragsparteien geltenden gesetzlichen Vor- and regulations of the Parties. The BMFT has a right to
schriften genügen müssen. Der BMFT ist berechtigt, die designate INB as stated in Article 4.
INB gemäß Artikel 4 zu benennen.
Artikel 15 Art i c l e 15
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung Cooperation under this Agreement shall be in accor-
erfolgt in Ubereinstimmung mit den gesetzlichen Bestim- dance with the laws and regulations of the respective
mungen der betreffenden Länder. Alle sich in ihrem countries. All questions related to the Agreement arising
Verlauf ergebenden Fragen in bezug auf diese Vereinba- during its term shall be settled by the Parties by mutual
rung werden von den Vertragsparteien einvernehmlich agreement.
geregelt.
Artikel 16 Article 16
Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihrer Beteiligung Each party shall bear the costs of its participation in
an den Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung. Es the activities under this Agreement. lt is understood that
wird davon ausgegangen, daß die Fähigkeit der Vertrags- the ability of the parties to carry out their obligations is
parteien, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, von der Ver- subject to the availability of appropriated funds.
fügbarkeit dafür bestimmter Mittel abhängt.
1458 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Artikel 17 Article 17
Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, This Agreement shall also apply to Land Berlin, pro-
sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch- vided that the Government of the Federal Republic of
land gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten Germany has not made a contrary declaration to the
von Amerika innerhalb von drei Monaten nach Inkraft- Government of the United States of America within
treten der Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung three months from the date of entry into force of this
abgibt. Agreement.
Artikel 18 Art i c l e 18
1. Diese Vereinbarung tritt nach ihrer Unterzeichnung 1. This Agreement shall enter into force upon signa-
in Kraft, hat eine Laufzeit von zehn Jahren und kann im ture, shall continue for a ten-year period, and shall be
gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Durch- extendable by mutual consent. The implementation and
führung und Fortschritte im Rahmen dieser Vereinbarung progress under this Agreement may be subject to annual
können einer jährlichen Prüfung durch die Vertragspar- review by the Parties.
teien unterliegen.
2. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung jeder- 2. This Agreement may be terminated at any time at
zeit außer Kraft setzen, indem sie der anderen Vertrags- the discretion of either party, upon one year's advance
partei ihre Absicht ein Jahr im voraus schriftlich notifi- notification in writing by the party seeking to terminale
ziert. Eine solche Beendigung erfolgt unbeschadet der the Agreement. Such termination shall be without preju-
Rechte, die eine Vertragspartei während der Dauer der dice to the rights which may have accrued under this
Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Beendigung erwor- Agreement to either party up to the date of sudl termi-
ben hat. nation.
3. Für den Fall, daß während der Laufzeit dieser Ver- 3. In the event that, during the period of this Agree-
einbarung das SNR-Programm einer Vertragspartei sich ment, the nature of either party's LMFBR program should
wesentlich ändert, sei es durch erhebliche Erweiterung, change substantially, whether this be by substantial ex-
Reduzierung, Umgestaltung oder durch Verschmelzung pansion, reduction, transformation or amalgamation of
von wichtigen Elementen mit dem SNR-Programm eines major elements with the LMFBR program of a third
Dritten, so hat jede Vertragspartei das Recht, eine Revi- party, either party shall have the right to request revi-
sion bezüglich Umfang und/oder Bedingungen dieser sions in the scope and/ or terms of this Agreement.
Vereinbarung zu verlangen.
4. Alle bei Beendigung der Vereinbarung noch nicht 4. All joint efforts and experiments not completed at
abgeschlossenen gemeinsamen Arbeiten und Experi- the termination of this Agreement will be continued until
mente werden bis zu ihrem Abschluß nach den Bestim- their completion under the terms of this Agreement.
mungen der Vereinbarung weitergeführt.
Geschehen zu Bonn am 8. Juni 1976 in zwei Urschrif- Done at Bonn in Duplicate in the English and German
ten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei Languages, each equally authentic, this 8th day of June
jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. 1976.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie For the United States Energy Research
Hans M a t t h ö f e r and Development Administration
Martin J. Hi 11 e n b r a n d
Für die Energy Research The Federal Minister for
and Development Administration der Research and Technology
Vereinigten Staaten of the Federal Republic of Germany
Martin J. Hi 11 e n brand Hans M a t t h ö f e r
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1916 1459
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Einheits-Obereinkommens
über Suchtstoffe
Vom 12. Juli 1976
Das Einheits-Ubereinkommen vom 30. März 1961 des Internationalen Gerichtshofes für Streitfälle, die
über Suchtstoffe (Bundesgesetzbl. 1913 II S. 1353) sich aus der Auslegung oder Anwendung der Kon-
ist in seiner ursprünglichen Fassung nach Artikel 41 vention ergeben, die Auffassung, daß in jedem ein-
Abs. 2 für die zelnen Fall die Zustimmung aller am Streitfall be-
Deutsche Demokratische teiligten Parteien für die Uberweisung eines be-
Republik am 1. Januar 1916 stimmten Streitfalles zur Entscheidung an den Inter-
nationalen Gerichtshof erforderlidi ist."
in Kraft getreten.
Die Änderungen der Anlagen zu dem Einheits-
Bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Ubereinkommen sind mit den Bekanntmachungen
Deutsche Demokratische Republik folgenden Vorbe- vom 11. Dezember 1914 (Bundesgesetzbl. II S. 1464)
halt gemacht: und vom 22. Oktober 1975 (Bundesgesetzbl. II S.
1504) veröff entlidit worden.
„Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet
sich nicht an die Bestimmung des Artikels 48 Absatz Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
2 der Konvention gebunden, die die obligatorische die Bekanntmachungen vom 26. Januar 1976 (Bundes-
Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes gesetzbl. II S. 289) und vom 9. März 1976 (Bundes-
vorsieht, und vertritt hinsichtlich der Zuständigkeit gesetzbl. II S. 441).
Bonn, den 12. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hermes
Der Bundesminister
für i n n e r de u t s c h e B e z i eh u n gen
In Vertretung
Morgenstern
1460 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft
zum Schutz des gewerblichen Eigentums
Vom 23. Juli 1976
Die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März
1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der
in Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen Fas-
sung (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 391) wird nach
ihrem Artikel 21 Abs. 3 für
Ghana am 28. September 1976
Mauritius am 24. September 1976
in Kraft treten.
Ferner wird die in Stockholm am 14. Juli 1967 be-
schlossene Fassung der Pariser Verbandsüberein-
kunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerb-
lichen Eigentums (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293,
391) nach ihrem Artikel 20 Abs. 2 Buchstabe c und
Abs. 3 für
Mauretanien am 21. September 1976
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 26. Mai 1976 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1014).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1461
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Vom 23. Juli 1976
Das Dbereinkommen vom 14. Juli 1967 zur Errich-
tung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
(Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 295) wird nach sei-
nem Artikel 15 Abs. 2 für
Katar am 3. September 1976
Libyen am 28. September 1976
Mauretanien am 17. September 1976
Mauritius am 21. September 1976
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. April 1976 (Bundesgesetz-
blatt II S. 562).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zum Schutz der Hersteller von Tonträgern
gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Vom 23. Juli 1976
Das Dbereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum
Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die un-
erlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Bundes-
gesetzbl. 1973 II S. 1669) wird nach seinem Arti-
kel 11 Abs. 2 für
Neuseeland am 13. August 1976
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 16. Februar 1976 (Bundesge-
setzbl. II S. 405).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1461
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Vom 23. Juli 1976
Das Dbereinkommen vom 14. Juli 1967 zur Errich-
tung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
(Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 295) wird nach sei-
nem Artikel 15 Abs. 2 für
Katar am 3. September 1976
Libyen am 28. September 1976
Mauretanien am 17. September 1976
Mauritius am 21. September 1976
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. April 1976 (Bundesgesetz-
blatt II S. 562).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zum Schutz der Hersteller von Tonträgern
gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Vom 23. Juli 1976
Das Dbereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum
Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die un-
erlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Bundes-
gesetzbl. 1973 II S. 1669) wird nach seinem Arti-
kel 11 Abs. 2 für
Neuseeland am 13. August 1976
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 16. Februar 1976 (Bundesge-
setzbl. II S. 405).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
1462 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Ubereinkommens Nr. 7
der Internationalen Arbeitsorganisation
tlber das Mindestalter für die Zulassung von Kindern
zur Arbeit auf See
Vom 23. Juli 1976
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 9. Juli 1920 in
Genua angenommene Ubereinkommen Nr. 7 über
das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur
Arbeit auf See (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 383) ist
von Br a s i 1 i e n gekündigt worden. Nach seinem
Artikel 12 ist das Ubereinkommen für Brasilien ein
Jahr nach Eintragung der Kündigung durch den
Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes,
das ist der 9. Januar 1975, außer Kraft getreten.
Ferner haben die B a h am a s dem Generaldirek-
tor des Internationalen Arbeitsamtes am 25. Mai
1976 notifiziert, daß sie sich an das Ubereinkommen,
dessen Anwendung durch das Vereinigte König-
reich auf ihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war,
als gebunden betrachten.
Papua - Neuguinea hat dem Generaldirek-
tor des Internationalen Arbeitsamtes am 1. Mai 1976
notifiziert, daß es sich an das Ubereinkommen, des-
sen Anwendung durch Australien auf sein Hoheits-
gebiet erstreckt worden war, als gebund~n betrach-
tet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 21. März 1957 (Bundesge-
setzbl. II S. 202), vom 17. Mai 1963 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1049), vom 1. Juni 1960 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1854) und vom 19. August 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 889).
Bonn, den 23. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
Nr. 46 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1976 1463
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidt des Obereinkommens Nr. 18
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Entsdtädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten
Vom 29. Juli 1976
Frankreich hat die Anwendung des von der
Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeits-
organisation am 10. Juni 1925 in Genf angenomme-
nen Ubereinkommens Nr. 18 über die Entschädigung
aus Anlaß von Berufskrankheiten (Reichsgesetzbl.
1928 II S. 509) auf Grund einer vom Generaldirektor
des Internationalen Arbeitsamtes am 27. November
1974 registrierten Erklärung auf seine Ubersee-
Gebiete Französisch Polynesien, Französischer Afar-
und Issa-Territorium, Neukaledonien und St. Pierre
und Miquelon erstreckt.
Papua-Neuguinea betrachtet sich auf Grund
einer vom Generaldirektor des Internationalen Ar-
beitsamtes am 1. Mai 1976 registrierten Erklärung
an das Ubereinkommen, dessen Anwendung durch
Australien auf sein Hoheitsgebiet erstreckt worden
war, als gebunden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 28. Februar 1962 (Bundes-
gesetzbl. II S. 90) und vom 2. Februar 1973 (Bundes-
gesetzbl. II S. 84).
Bonn, den 29. Juli 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dreher
1464 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II
Bekanntmachung
zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
und zum Protokoll Nr. 4 der Konvention
Vom 3. August 1976
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
hat durch Erklärungen vom 11. Juni 1976 dem Gene-
ralsekretär des Europarats notifiziert, daß die Bun-
desrepublik Deutschland die Zuständigkeit der Euro-
päischen Kommission für Menschenrechte nach Arti-
kel 25 und die Gerichtsbarkeit des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte nach Artikel 46 der
Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten (Bundesgesetz-
blatt 1952 II S. 685, 953)
mit Wirkung vom 1. Juli 1976
für je weitere fünf Jahre
anerkennt; die Unterwerfungserklärungen erstrecken
sich auch auf das Protokoll Nr. 4 vom 16. September
1963 zu der Konvention (Bundesgesetzbl. 1968 II
s. 422).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1971 (Bundes-
gesetzbl. 1972 II S. 9) und vom 23. Juni 1976 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1083).
Bonn, den 3. August 1976
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. F l e i s c h h au e r
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmad1un11en veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Vt>rtrJge mit der DDR und die dazu gehörenden Red1tsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlid1t.
Bezugs b c d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. ,\bbt>,teilungen müssen bis spJtestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
bEim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereih e1sd1ienencr Ausgabt:n: Bundesgesetzblatt
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