1585
Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998 A
1974 Ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 1974 Nr. 7;1
Tag Inhalt Seite
17. 12. 74 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585
96-1-15-1
19. 12. 74 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2175 - Zollkontingent 1975
für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1586
20. 12. 74 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/74 - Zweite Erhöhung
des Zollkontingents 1974 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1587
20. 12. 74 Bekanntmachung zu dem Ubereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und
über die Wehrpflicht von Mehrstaatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1588
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen
der Flugsicherung
Vom 17. Dezember 1974
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Luft- 14. Dezember 1962 bekanntgemachten Fassung" ein-
verkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma- gefügt.
chung vom 4. November 1968 (Bundesgesetzbl. I §2
S. 1113), zuletzt geändert durch § 70 Abs. 6 des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 Der Beschluß der Agentur für die Luftverkehrs-
(Bundesgesetzbl. I S. 721, 1193), wird im Einveq1eh- Sicherungsdienste der EUROCONTROL vom
men mit dem Bundesminister für Wirtschaft und mit 16. Juni 1971 (Bundesgesetzbl. II S. 1153, 1160) ist
Zustimmung des Bundesrates verordnet: zuletzt durch Beschluß vom 1. Oktober 1973 geän-
dert worden, der mit der Yierten Verordnung über
§1 die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnah-
me von Diensten und Einrichtungen der Flugsiche-
Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren rung vom 20. Dezember 1973 (Bundesgesetzbl. II
für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrich- S. 1866; 1974 S. 150) bekanntgemacht worden ist.
tungen der Flugsicherung vom 27. Oktober 1971
(Bundesgesetzbl. II S. 1153) wird wie folgt geändert:
§3
In § 2 wird nach den Worten „vom 16. Juni 1971"
der Satzteil "in seiner jeweils geltenden, im Bun- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
desgesetzblatt nach Artikel 2 des Gesetzes vom kündung in Kraft.
Bonn, den 17. Dezember 1974
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Heinz Ruhnau
1586 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II
Verordnung
zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
(Nr. 2/75 - Zollkontingent 1975 für Bananen)
Vom 19. Dezember 1974
Auf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. 3 des Zollgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai
1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt geändert
durch das Fünfzehnte Gesetz zur Anderung des Zoll-
gesetzes vom 3. August 1973 (Bundesgesetzbl. I
S. 940), verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Im Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968
II S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird
der Anhang Zollkontingente/2 nadl Maßgabe der
Anlage ergänzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nadl § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Bonn, den 19. Dezember 1974
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
Zollsatz
Tarifstelle Warenbezeichnung
allgemein ermäßigt
1 2 3 4
08.01 B Bananen, 368 000 t, vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember
1975, zur Verwendung im Zollgebiet bestimmt .......... frei -
Nr. 73 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1974 1587
Verordnung
zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
(Nr. 16/74 - Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Bananen)
Vom 20. Dezember 1974
Auf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. 3 des Zollgesetzes 08.01 B (Bananan usw.) in der Spalte 2 (Warenbe-
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai zeichnung) die Mengenangabe „575 000 t" ersetzt
1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt geändert durch: ,,597 500 t".
durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des §2
Zollgesetzes vom 3. August 1973 (Bundesgesetzbl. I
Diese Verordnung· gilt nach § 14 des Dritten
S. 940), verordnet die Bundesregierung:
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollge-
§1 setzes auch im Land Berlin.
Im Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968
II S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird §3
mit Wirkung vom 1. Januar 1974 im Anhang Zoll- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
kontingente/2 in der Bestimmung zu Tarifstelle kündung in Kraft.
Bonn, den 20. Dezember 1974
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
1588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II
Bekanntmachung
zu dem Obereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit
und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern
Vom 20. Dezember 1974
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 19. De-
zember 1974 dem Generalsekretär des Europarates
notifiziert, daß sie den bei der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde zum Ubereinkommen vom
6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatig-
keit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern
(Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1953) gemachten Vorbe-
halt der Nummer 1 der Anlage des Ubereinkom-
mens mit Wirkung vom 1. Januar 1975 zurücknimmt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 5. Dezember 1969 (Bun-
desgesetzbl. 1969 II S. 2232).
Bonn, den 20. Dezember 1974
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. von Schenck
Hinweis
Der Jahrgang 1974 des Bundesgesetzblattes Teil 11
umfaßt die Nummern 1 bis 73 und endet mit der
Seite 1588.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
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Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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