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Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 1973 Nr. 7
Tag Inhalt Seite
15. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens und Statuts über die
internationale Rechtsordnung der Seehäfen ........................................... .
18. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber
Kindern ........................................................................... . 74
19. 1. 73 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ....... . 7-l
24. 1. 73 Bekanntmachung des Vierten Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ..... . 75
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts
über die internationale Rechtsordnung der Seehäfen
Vom 15. Januar 1973
Das auf der Verkehrskonferenz in Genf am 9. De-
zember 1923 beschlossene Ubereinkommen und
Statut über die internationale Rechtsordnung der
Seehäfen (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 22) wird nach Ar-
tikel 6 des Dbereinkommens für
Marokko am 17.Januar 1973
in Kraft treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Juni 1972 (Bundesgesetz-
blatt II S. 714).
Bonn,den 15.Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
74 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Obereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Vom 18. Januar 1973
Das Ubereinkommen vom 15. April 1958 über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidun-
gen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegen-
über Kindern (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 1005) ist im
Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Li echten s t ein
am 7. Dezember 1972
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. Juli 1971 (Bundesgesetz-
blatt II S. 988).
Bonn, den 18. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 19. Januar 1973
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Sep-
tember 1972 zu dem Abkommen vom 11. August 1971
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen (Bundesgesetz-
blatt 1972 II S. 1021) wird hiermit bekanntgemacht,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 32 Abs. 2
am 29. Dezember 1972
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 29. Dezember
1972 in Bern ausgetauscht worden.
Bonn, den 19. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
74 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Obereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Vom 18. Januar 1973
Das Ubereinkommen vom 15. April 1958 über die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidun-
gen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegen-
über Kindern (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 1005) ist im
Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Li echten s t ein
am 7. Dezember 1972
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 12. Juli 1971 (Bundesgesetz-
blatt II S. 988).
Bonn, den 18. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 19. Januar 1973
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Sep-
tember 1972 zu dem Abkommen vom 11. August 1971
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen (Bundesgesetz-
blatt 1972 II S. 1021) wird hiermit bekanntgemacht,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 32 Abs. 2
am 29. Dezember 1972
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 29. Dezember
1972 in Bern ausgetauscht worden.
Bonn, den 19. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973 15
Bekanntmachung
des Vierten Protokolls zum Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
Vom 24. Januar 1973
In Bonn ist am 22. Januar 1973 das Vierte Proto-
koll zum Abkommen vom 22. Dezember 1969 zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Sozialistischen Republik
Rumänien über den Warenverkehr und die Erweite-
rung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Bundes-
anzeiger Nr. 71 vom 16. April 1970) unterzeichnet
worden. Das Protokoll ist
am 22. Januar 1973
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 24. Januar 1973
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Dr. Hanemann
Viertes Protokoll
zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien
über den Warenverkehr
und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
vom 22. Dezember 1969
Auf Grund der Verhandlungen der Gemischten Kom- Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über
mission, die gemäß Artikel 1 des oben genannten Ab- den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaft-
kommens vom 28. August bis 8. September 1972 in Bonn lichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969 nebst den
zusammengetreten ist, haben die Regierung der Bundes- Warenlisten A und B und den dazugehörigen Briefen.
republik Deutschland und die Regierung der Sozialisti-
schen Republik Rumänien folgendes vereinbart:
Artikel 3
Artikel 1 Dieses Protokoll mit den beigefügten Warenlisten A
und B und den beigefügten Briefen ist Bestandteil des
Dieses Protokoll mit seinen als Anlage beigefügten
Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Warenlisten A (Warenlieferungen aus der Sozialistischen
Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-
Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland)
blik Rumänien über den Warenverkehr und die Erwei-
und B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutsch-
terung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom 22. De-
land in die Sozialistische Republik Rumänien) sowie die
zember 1969.
diesem Protokoll als Anlage beigefügten Briefe gelten für
die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1973.
Artikel 2 GESCHEHEN zu Bonn am 22. Januar 1973 in zwei
Dieses Protokoll ersetzt das am 21. Dezember 1971 Urschriften, davon je eine in deutscher und rumänischer
unterzeichnete Dritte Protokoll zum Abkommen zwischen Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlid1
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der ist.
Für die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Peter H e r m e s
Für die Regierung
der Sozialistischen Republik Rumänien
Cristian Sc o rn ea
76 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Liste A
Warenlieferungen aus der Sozialistischen Republik Rumänien
in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973
L
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
Wert in
Ware 1 0OODM
1. Schlachtschafe Beteiligung
an Global-
ausschreibungen
2. Schaffleisch Beteiligung
an Global-
ausschreibungen
3. Schnittblumen Beteiligung
an Global-
ausschreibungen
4. Gemüsekonserven (Erbsen und Bohnen) p.m.
5. Spezialgemüsekonserven (z. B. Tocana und Auberginen in 01, Mischgemüse (Ghiveci].
marinierter Paprika in 01, Tomatenpaprika in Essig, Tomaten und Paprika mit Reis,
Aperitifsalat mit Paprika) 6 000
6. Gurken, mit oder ohne Essig zubereitet p.m.
7. Gurken, ohne Essig zubereitet 500
8. Obstkonserven
ausgenommen: Apfelmus (2005 11,
2005 51) 5 300
9. Marmeladen und Konfitüren 2500
10. Säfte und Konzentrate von Äpfeln und Birnen 1 000 m. E. *)
11. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie 1 000
•) mit Erhöhungsrnöglic:hkeit
n.
Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft
Wert in
Ware 1 000 DM
1. Mineralöl 67 000
2. Sperrholz, 10 000 cbm
- davon Furnierplatten bis 8 000 cbm - = ca. 7 500
3. Holzspanplatten, 50 000 cbtn = ca. 11 000
4. Grobkorbwaren
- davon aus geschälter Weide bis 400 - 1 200
5. Klein- und Kleinstkorbwaren 1 400
6. Holzfaserplatten, 15 500 t = ca. 4 650
7. Sitzmöbel, nicht gepolstert
- davon Sitzmöbel aus Buche bis 3 500 - 5 500
8. Haushaltsgeräte aus Holz 600
9. Gewebe aus Wolle 2400
10. Künstliche und synthetische Spinnfasern sowie Spinnfäden 10 000
11. Handgeknüpfte Teppiche aus Wolle oder feinen Tierhaaren, Kelims u.ä. Teppiche 14 000
12. Teppiche, maschinengeknüpft 2000
13. Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh, für Reexport 2600
14. Strick- und Wirkwaren 38000
15. Leinengewebe und Haushaltswäsche aus Leinen 1 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973 77
Wert in
Ware
1 000DM
16. Gewebe aus Baumwolle 5500
17. Gewebe aus Baumwolle, roh, für Reexport 2 500
18. Gewebe aus künstlichen und synthetischen Spinnfasern 7 000
19. Oberkleidung für Männer 9 000
20. Oberkleidung für Frauen 5 500
21. Passive Lohnveredelung von Oberkleidung für Männer und Frauen 16 000
22. Passive Lohnveredelung von Strick- und Wirkwaren 300
23. Unterkleidung für Männer 9 000
24. Unterkleidung für Frauen 2 000
25. Taschentücher, Schals, Krawatten, Kragen, Miederwaren, Handschuhe 500
26. Decken aus Wolle, Zellwolle u.ä. 1 500
27. Viskosegewebe 1 000
28. Cordgewebe für die Reifenherstellung 1 500
29. Bettwäsche aus Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 1 200
30. Badeanzüge aus synthetischen Fasern 900
31. Hüte, Hutstumpen, Posamentierwaren 100
32. Bordsteine, Pflastersteine und Pflasterplatten aus Natursteinen 1 700 m. E. *)
33. Halbzeug und Walzwerkserzeugnisse aus Stahl 46 500 t
34. Aluminiumblöcke 28 000
35. Aluminiumdraht 3000
3(>. Kabel und Seile aus Aluminium und Stahlaluminium 500
37. Zinkblöcke 5 000
38. Volkskunsterzeugnisse 1 200
- davon Textilien 900, Keramik 300 -
39. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft 20 000
*) mit Erhöhungsmöglid1keit
18 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Liste B
Warenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland
in die Sozialistische Republik Rumänien im Jahre 1973
I.
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
Wert in
Ware
1 OOODM
1. Hopfen 2 000
2. Fische, gesalzen, gefroren und Fischkonserven 2 500 m. E. *)
3. Samen und Saaten 600
4. Zuchtvieh 300 m. E.
5. Pflanzliche Speiseöle, Fette und Margarine 3 000 m. E.
6. Talg für Ernährung 1 000
7. Wein und Bier 200
8. Pektin 200
9. Milcherzeugnisse 2 000
10. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie 1 000
*l mit Erhöhungsmöglichkeit
n.
Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft
(Spezifikation vorbehalten)
Wert in
Ware
1 000DM
1. Steinkohle einschließlich Kokskohle und Koks p.m.
2. Erzeugnisse der chemischen Industrie einschließlich Teerfarbstoffe, technischer Talg
und andere technische Ole und Fette, Kali- und andere Düngemittel 60 000 m. E. *l
3. Kunststoffe und Erzeugnisse aus Kunststoffen 17 000
a) Kunststoffe 14 500
b) Erzeugnisse aus Kunststoffen 2 500
4. Synthetischer Kautschuk und Asbest 3 000
5. Leder, Lederwaren, Schuhe 5 000
a) Leder 2 000
b) Lederwaren 1 000
c) Schuhe 2 000
6. Erzeugnisse der Holzverarbeitung und verwandter Gebiete
z. B. Holzfaserplatten, Pinsel und Bürsten, Stuhlrohr- und Korkerzeugnisse, Knöpfe 6 000
7. Papier und Pappe
- insbesondere Spezialpapiere - 6 500
8. Erzeugnisse der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie 3 100
9. Wissenschaftliche und fachliche Bücher und Zeitschriften, Musiknoten, Schallplatten 1 200
10. Graphische Erzeugnisse 1 200
11. Textile Rohstoffe 5 000
12. Textile Halbwaren
- insbesondere Garne - 18000
13. Textilfertigwaren und Bekleidung 51 800
davon: Gewebe und Gewirke aus künstlichen und synthetischen Spinnfasern und
Spinnfäden, nicht bedruckt 7 000
Gewebe aus Wolle, Baumwolle und anderen natürlichen Spinn-
stoffen, nicht bedruckt 7 000
Strick- und Wirkwaren als Meterware 6 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973 79
Wert in
Ware
1 000 DM
Oberkleidung für Männer und Frauen 7 000
Unterkleidung für Männer und Frauen 7 000
Teppiche und Möbelstoffe, Gardinen; sonstige Heimtextilien 4 000
Bedruckte Gewebe 3 500
Strick- und Wirkwaren als Fertigkleidung 6 000
Andere Fertigwaren 4 300
14. Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie, darunter feuerfeste Erzeugnisse 10 500
15. Keramische Erzeugnisse, darunter Schleifmittel und Isolatoren 3 000
16. Geschirr und Ziergegenstände aus Porzellan und Steingut 1 000
17. Versdliedene Glaserzeugnisse 2 000
18. Ferrolegierungen 2 000
19. Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie 40 000
u. a. Röhren, Edelstahl, Freiformschmiedestücke, rollendes Eisenbahnzeug und Erzeug-
nisse der Eisengießereiindustrie
20. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke 40 000 m. E.
21. Erzeugnisse der Stahlverformung 2 500
u. a. Bahnbedarf wie Eisenbahnoberbau und Waggonbeschlag, Waggon- und Loko-
motivfedern, Ketten aller Art, Schrauben und Normteile, Schmiedestücke, Ersatz-
teile für landwirtschaftliche Maschinen
22. NE-MetaJle und deren Legierungen sowie Halbzeug einschließlich Widerstands-
drähte, Stahlaluminiumseile 10 000
23. Edelmetalle und Halbzeug daraus 1 000
24. Erzeugnisse der Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie 15 000 m. E.
u. a. Schneidwaren, Werkzeuge, Aluminiumfolien u.ä.
25. Erzeugnisse des Maschinenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile 110 000 m. E.
26. Erzeugnisse des Stahl- und Eisenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile 12 000
27. Erzeugnisse der Elektroindustrie einschließlich isolierte Kupferdrähte und -kabel 22 000 m. E.
28. Erzeugnisse des Fahrzeugbaus und Ersatzteile 8 000 m. E.
29. Neue Kraftfahrzeuge 1 300
30. Erzeugnisse der feinmechanischen und optischen Industrie einschließlich Uhren 16 000
31. Kleinmusikinstrumente, Spielwaren, Sportartikel, Schmuck- und Silberwaren 1 000
32. Füllschreibgeräte und deren Teile 500
33. Sonstige Kautschukwaren einschließlich Reifen sowie Asbestwaren 2 500 m. E.
34. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen \Virtschaft 20 000
*) mit Erhi:ihun9~m<HJlichkt>it
80 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Der Vorsitzende Der Vorsitzende
der Delegation der Regierung der Delegation der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland der Sozialistischen Republik Rumänien
Bonn, den 22. Januar 1973 Bonn, den 22. Januar 1973
Herr Vorsitzender, Herr Vorsitzender,
ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom heu-
tigen Tage, das folgenden Wortlaut hat:
unter Bezugnahme auf das· heute unterzeichnete Proto- ,, Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Pro-•
koll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: tokoll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
In der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti- In der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti-
schen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch- sc:hen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch-
land) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr land) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr
enthalten. Diese und andere Waren können in die Bundes- enthalten. Diese und andere Waren können in die Bun-
republik Deutschland nach deren autonomen Einfuhr- desrepublik Deutschland nach deren autonomen Einfuhr-
bestimmungen ohne Mengen- oder Wertbegrenzung ein- bestimmungen ohne Mengen- oder Wertbegrenzung ein-
geführt werden. geführt werden.
Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert
werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin- werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin-
dung treten, um über beide Seiten befriedigende vertrag- dung treten, um über beide Seiten befriedigende vertrag-
liche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum Ende liche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum Ende
dieser Verhandlungen wird die Regierung der Bundes- dieser Verhandlungen wird die Regierung der Bundes-
republik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglichkeiten republik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglichkeiten
auf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente oder, auf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente oder,
soweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente fest- soweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente fest-
gelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Einfuhren gelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Einfuhren
des Vorjahres zu eröffnen. des Vorjahres zu eröffnen.
Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen. Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen."
Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis hierzu mit-
zuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung. meiner vorzüglichen Hochachtung.
Peter H e r m e s Cri~tian S c o r n e d
An den An den
Vorsitzenden der Delegation der Regierung Vorsitzenden der Delegation der Regierung
der Sozialistischen Republik Rumänien der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Ministerialrat Cristian Sc o r n e a Herrn Botschafter Dr. Peter H e r m e s
Bonn Bonn
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nu1 im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,
53 Bonn 1. Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätte1, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto
Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausredlnung bzw. Nachnahme.
Preis dieser Ausgabe : 0,85 DM zuzüglich Versandgebüh1 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnunq zuzüglid1 Portokosten für die
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