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Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 1973 Nr. 5
Tag Inhalt Seite
22. 12. 72 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Konsularvertrags im Ver-
hältnis zu Jamaika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -t9
27. 12. 72 Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Konsularvertrags im Ver-
hältnis zu Mauritius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SO
28. 12. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung einer
internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
4. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens für die
Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
5. 1. 73 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Korea über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter . . . . . . . . . . 54
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von
Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 26 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Min-
destlöhnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 56 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . 56
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . 57
9. 1. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher
Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
9. l. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 122 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
12. 1. 73 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die gerichtliche Zu-
ständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-
sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Dieser Ausgabe sind für die Abonnenten die Titelblätter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil 11
des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1972, beigefügt.
Bekanntmachung
über die Fortgeltung des deutsch-britisdten Konsularvertrags
im Verhältnis zu Jamaika
Vom 22. Dezember 1972
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik nach seinem Artikel 43 Abs. 2 vor Erlangung der
Deutschland und der Regierung von Jamaika ist Unabhängigkeit auch auf das Gebiet von Jamaika
durch Notenwechsel vorn 25. Februar 1971 und Anwendung fand, im Verhältnis zwischen der Bun-
8. April 1971 Einvernehmen darüber festgestellt desrepublik Deutschland und Jamaika fortgilt.
worden, daß der Konsularvertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Königreich Großbritannien und Nordirland vom Bekanntmachung vom 21. Dezember 1957 (Bundes-
30. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 284), der gesetzbl. 1958 II S. 17).
Bonn, den 22. Dezember 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über die Fortgeltung des deutsch-britischen Konsularvertrags
im Verhältnis zu Mauritius
Vom 27. Dezember 1972
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Mauritius ist
durch Notenwechsel vom 25. Mai 1971 Einverständ-
nis darüber festgestellt worden, daß der Konsular-
vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland vom 30. Juli 1956 (Bundesgesetzbl.
1957 II S. 284), der nach seinem Artikel 43 Abs. 2
auf Mauritius Anwendung fand, im Verhältnis zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Mauri-
tius auch nach Erlangung seiner Unabhängigkeit am
12. März 1968 fortgilt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 21. Dezember 1957 (Bundes-
gesetzbl. 1958 II S. 17).
Bonn, den 27. Dezember 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen
Vom 28. Dezember 1972
Das Ubereinkommen vom 12. Oktober 1955 zur
Errichtung einer internationalen Organisation für
das gesetzliche Meßwesen (Bundesgesetzbl. 1959 II
S. 673) ist nadt seinem Artikel XXXIV Abs. 2 für die
Vereinigten Staaten am 22. Oktober 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 23. November 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1315).
Bonn, den 28. Dezember 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über die Fortgeltung des deutsch-britischen Konsularvertrags
im Verhältnis zu Mauritius
Vom 27. Dezember 1972
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Mauritius ist
durch Notenwechsel vom 25. Mai 1971 Einverständ-
nis darüber festgestellt worden, daß der Konsular-
vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland vom 30. Juli 1956 (Bundesgesetzbl.
1957 II S. 284), der nach seinem Artikel 43 Abs. 2
auf Mauritius Anwendung fand, im Verhältnis zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Mauri-
tius auch nach Erlangung seiner Unabhängigkeit am
12. März 1968 fortgilt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 21. Dezember 1957 (Bundes-
gesetzbl. 1958 II S. 17).
Bonn, den 27. Dezember 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen
Vom 28. Dezember 1972
Das Ubereinkommen vom 12. Oktober 1955 zur
Errichtung einer internationalen Organisation für
das gesetzliche Meßwesen (Bundesgesetzbl. 1959 II
S. 673) ist nadt seinem Artikel XXXIV Abs. 2 für die
Vereinigten Staaten am 22. Oktober 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 23. November 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1315).
Bonn, den 28. Dezember 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1973 51
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens
für die Sdlaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris
Vom 4. Januar 1973
Das Internationale Ubereinkommen vom 25. Ja-
nuar 1924 für die Schaffung eines Internationalen
Tierseuchenamtes in Paris (Reichsgesetzbl. 1928 II
S. 317} ist nach seinem Artikel 6 für
Kuba am 4. September 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. Mai 1971 (Bundesgesetz-
blatt II S. 236).
Bonn, den 4. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
52 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsdlland
und der Regierung der Republik Korea
über Kapitalhilfe
Vom 5. Januar 1973
In Seoul ist am 17. November 1972 ein Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Korea über
Kapitalhilfe unterzeichnet worden. Das Abkommen
ist nach seinem Artikel 9
am 17. November 1972
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 5. Januar 1973
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Elson
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Korea
über Kapitalhilfe
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Regierungen gemeinsam auszuwählenden Darlehnsneh-
und mern, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt
am Main, für die Vorhaben
die Regierung der Republik Korea
1. Eisenbahnsignalanlagen (13 [dreizehn] Mio DM),
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehun-
gen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der 2. Förderung von kleineren
Republik Korea, und mittleren privaten
Unternehmen (22 [zweiundzwanzig! Mio
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehungen DM).
durch fruchtbare Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Entwicklungshilfe zu festigen und zu vertiefen, wenn nach Prüfung ihre Förderungswürdigkeit festge-
stellt worden ist, Darlehen bis zur Höhe von insgesamt
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Be- fünfunddreißig Millionen Deutsche Mark aufzunehmen.
ziehungen die Grundlage dieses Abkommens ist,
(2) Die in Absatz (1) bezeichneten Vorhaben können
in der Absicht, die Entwicklung der koreanischen Wirt- im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundes-
schaft zu fördern, republik Deutschland und der Regierung der Republik
in Ergänzung der Entwicklungshilfe, die zwischen der Korea durch andere Vorhaben ersetzt werden.
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Korea in dem Protokoll über
wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit vom Artikel 2
13. Dezember 1961 sowie in den Abkommen über Ka- (1) Die Verwendung dieser Darlehen sowie die Be-
pitalhilfe vom 7. Dezember 1964, 23. Juni 1969, 3. Novem- dingungen, zu denen sie gewährt werden, bestimmen die
ber 1969 und 21. Mai 1971 vereinbart wurde, zwischen den Darlehnsnehmern und der Kreditanstalt für
sind wie folgt übereingekommen: Wiederaufbau abzuschließenden Darlehnsverträge, die
den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-
vorschriften unterliegen.
Artikel 1
(2) Die Regierung der Republik Korea, sofern sie nicht
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland er- selbst Darlehnsnehmerin ist, garantiert gegenüber der
möglicht es der Republik Korea oder anderen, von beiden Kreditanstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen in Er-
Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1973 53
tüllung von Verbindlichkeiten des Darlehnsnehmers auf Artikel 6
Crund der abzuschließenden o. a. Darlehnsverträge.
Lieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus den
Darlehen bezahlt werden, sind international öffentlich
Artikel 3 auszuschreiben, soweit nicht im Einzelfall etwas Ab-
weichendes festgelegt wird.
Die Regierung der Republik Korea stellt die Kredit-
ctnstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und
sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die bei Abschluß Artikel 7
oder Durchführung der in Artikel 2 dieses Abkommens Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt
erwähnten Darlehnsverträge in der Republik Korea er- besonderen Wert darauf, daß bei den sich aus den Dar-
hoben werden. lehnsgewährungen ergebenden Lieferungen die Erzeug-
nisse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berück-
Artikel 4 sichtigt werden.
Die Regierung der Republik Korea überläßt bei den
Artikel 8
sich aus der Darlehnsgewährung ergebenden Transport-
kosten von Personen und Gütern im See- und Luft- Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 dieses
verkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl Abkommens hinsichtlich des Luftverkehrs gilt dieses
der Transportunternehmen vorbehaltlich des Artikels 5 Abkommen auch für das Land Berlin, sofern nicht die Re-
dieses Abkommens, trifft keine Maßnahmen, welche die gierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der
Beteiligung der deutschen Verkehrsunternehmen aus- Regierung der Republik Korea innerhalb von drei Mo-
schließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die naten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegen-
erforderlichen Genehmigungen. teilige Erklärung abgibt.
Artikel 9
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung
Lieferungen und Leistungen aus Ländern und Gebieten,
in Kraft.
die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
gesondert mitgeteilt werden, dürfen aus den Darlehen
nicht finanziert werden. Hierunter fallen auch Lieferungen,
die ihren Ursprung in einem dieser Länder und Gebiete GESCHEHEN zu Seoul, am 17. November 1972 in sechs
haben. Desgleichen dürfen Lieferungen, die aus den Dar- Urschriften, je zwei in koreanischer, deutscher und eng-
lehen finanziert werden, nicht auf Verkehrsmitteln dieser lischer Sprache. Bei unterschiedlicher Auslegung soll der
Länder und Gebiete trnnsportiert werden. englische Wortlaut maßgebend sein.
Für die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland
Sarrazin
Für die Regierung der
Republik Korea
Kirn Yong Shik
54 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter
Vom 9. Januar 1973
Das Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über Behäl-
ter (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 837, 985) ist nach
seinem Artikel 13 Abs. 2 für
Kanada am 7. Dezember 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 2. September 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S 1100).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Vom 9. Januar 1973
Die Berner Ubereinkunft vom 9. September 1886
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in
der in Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen
Fassung (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 348) tritt mit
Ausnahme der Artikel 1 bis 21 und des Protokolls
betreffend die Entwicklungsländer nach ihrem Ar-
tikel 29 für
Mauretanien am 6. Februar 1973
in Kraft.
Auf Grund derselben Vorschrift ist Mauretanien
von dem gleichen Zeitpunkt an durch die Artikel 1
bis 20 der in Brüssel am 26. Juni 1948 beschlossenen
Fassung der Ubereinkunft (Bundesgesetzbl. 1965 II
S. 1213) gebunden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. September 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1467).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
54 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter
Vom 9. Januar 1973
Das Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über Behäl-
ter (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 837, 985) ist nach
seinem Artikel 13 Abs. 2 für
Kanada am 7. Dezember 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 2. September 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S 1100).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Vom 9. Januar 1973
Die Berner Ubereinkunft vom 9. September 1886
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst in
der in Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen
Fassung (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 348) tritt mit
Ausnahme der Artikel 1 bis 21 und des Protokolls
betreffend die Entwicklungsländer nach ihrem Ar-
tikel 29 für
Mauretanien am 6. Februar 1973
in Kraft.
Auf Grund derselben Vorschrift ist Mauretanien
von dem gleichen Zeitpunkt an durch die Artikel 1
bis 20 der in Brüssel am 26. Juni 1948 beschlossenen
Fassung der Ubereinkunft (Bundesgesetzbl. 1965 II
S. 1213) gebunden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. September 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1467).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1973 55
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 26
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
Vom 9. Januar 1973
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 16. Juni 1928 in
Genf angenommene Ubereinkommen Nr. 26 über die
Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von
Mindestlöhnen (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 375) tritt
nach seinem Artikel 7 Abs. 2 für
Costa Rica am 16. März 1973
in Kraft und ist für
Panama am 19. Juni 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 17. Oktober 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1502).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Prof. Dr. Kurt J an t z
56 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 56
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Krankenversicherung der Schiffsleute
Vom 9. Januar 1973
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 24. Oktober 1936
in Genf angenommene Ubereinkommen Nr. 56 über
die Krankenversicherung der Schiffsleute (Bundes-
gesetzbl. 1956 II S. 891) ist nach seinem Artikel 14
Abs. 3 für
Spanien am 30. November 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 18. Oktober 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1504).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Prof. Dr. Kurt J a n t z
Nr. 5 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1973 57
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 81
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel
Vom 9. Januar 1973
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 11. Juli 1947 in
Genf angenommene Ubereinkommen Nr. 81 über die
Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Bundes-
gesetzbl. 1955 II S. 584) ist nach seinem Artikel 33
Abs. 3 für
Madagaskar am 21. Dezember 1972
in Kraft getreten.
Ferner hat Bang 1 ade s c h am 22. Juni 1972
erklärt, daß es sich an dieses Ubereinkommen, das
im Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung in sei-
nem Hoheitsgebiet in Kraft war, gebunden be-
trachte.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 29. November 1956 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1583) und 7. November 1972 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1548).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Prof. Dr. Kurt J an t z
58 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte
für gleichwertige Arbeit
Vom 9. Januar 1973
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 29. Juni 1951 in
Genf angenommene Ubereinkommen Nr. 100 über
die Gleichheit des Entgelts männlicher und weib-
licher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Bun-
desgesetzbl. 1956 II S. 23) tritt nach seinem Artikel 6
Abs. 3 für
Iran am 10. Juni 1973
Sambia am 20. Juni 1973
in Kraft.
Ferner hat das Vereinigte Königreich am 14. Ja-
nuar 1972 den Vorbehalt der Entscheidung über die
Anwendbarkeit des Ubereinkommens nach seinem
Artikel 7 Buchstabe d für Bermuda, Britisch Hondu-
ras, Britische Jungfern Inseln, Falklandinseln (Mal-
winen), Montserrat, St. Helena und Seychellen, am
14. April 1972 für Gilbert- und Ellice-Inseln erklärt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 25. Oktober 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1521).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Prof. Dr. Kurt J an t z
Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Januar 1973 59
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 122
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Beschäftigungspolitik
Vom 9. Januar 1973
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation am 9. Juli 1964 in
Genf angenommene Ubereinkommen Nr. 122 über
die Beschäftigungspolitik (Bundesgesetzbl. 1971 II
S. 57) tritt nach seinem Artikel 5 Abs. 3 für
Iran am 10. Juni 1973
in Kraft.
Ferner hat Dänemark erklärt, daß dieses Uber-
einkommen mit Wirkung vom 29. Juni 1972 ohne
Einschränkung auf Grönland anwendbar ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 22. Juli 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1022) und 27. Oktober 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1538).
Bonn, den 9. Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Prof. Dr. Kurt J an t z
60 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Ubereinkommens
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Vom 12. Januar 1973
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli Das Ubereinkommen tritt ferner am gleichen Tage
1972 zu dem Ubereinkommen vom 27. September für folgende Staaten in Kraft:
1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Belgien
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- Frankreich
und Handelssachen (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 773) Italien
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ubereinkom-
Luxemburg
men nach seinem Artikel 62 für die
Niederlande
Bundesrepublik Deutschland am 1. Februar 1973
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei Hinter-
in Kraft tritt. legung der Ratifikationsurkunde erklärt, daß der in
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 30. Ok- Artikel IV Abs. 2 Satz 1 des Protokolls zu dem Uber-
tober 1972 beim Generalsekretär des Rates der einkommen vorgesehene Widerspruch eingelegt
Europäischen Gemeinschaften hinterlegt worden. wird.
Bonn,den 12.Januar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag; Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Drude Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen verölfentlid1t.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorsduiften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d in g u n gen : Lautender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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