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Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 1973 Nr. 4
Tag In h a 1 t Seite
15. 12. 72 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik von Sierra leone über Kapitalhilfe ............. . 33
15. 12. 72 Bekanntmachung des Vierten Protokolls zum langfristigen Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaft-
lichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet ..................................... . 35
15. 12. 72 Bekanntmachung des Protokolls zum langfristigen Abkommen zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den
Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-
technischem Gebiet ................................................................ . 42
Bekanntmachung
des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik von Sierra Leone
über Kapitalhilfe
Vom 15. Dezember 1972
In Freetown ist am 24. Oktober 1972 ein Abkom-
men zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik von
Sierra Leone über Kapitalhilfe unterzeichnet worden.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 8
am 24. Oktober 1972
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 15. Dezember 1972
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Dr. H a n e m an n
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik von Sierra Leone
über Kapitalhilfe
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Artikel 4
und Die Regierung der Republik von Sierra Leone überläßt
die Regierung der Republik von Sierra Leone bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Bezie- Transporten von Personen und Gütern im See- und Luft-
hungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der verkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl
Republik von Sierra Leone, in dem Wunsche, diese der Transportunternehmen vorbehaltlich des Artikels 5,
freundschaftlichen Beziehungen durch fruchtbare Zusam- trifft keine Maßnahme, welche die Beteiligung der deut-
menarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe zu festi- schen Verkehrsunternehmen ausschließen oder erschwe-
gen und zu vertiefen, ren, und erteilt gegebenenfalls die erforderlichen Geneh-
migungen.
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Be-
ziehungen die Grundlage dieses Abkommens ist, Artikel 5
in der Absicht, die Entwicklung der sierraleonischen Lieferungen und Leistungen aus Ländern und Gebieten,
Wirtschaft zu fördern, die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
gesondert mitgeteilt werden, dürfen aus dem Darlehen
sind wie folgt übereingekommen: nicht finanziert werden. Hierunter fallen auch Lieferun-
gen, die ihren Ursprung in einem dieser Länder und Ge-
Artikel biete haben. Desgleichen dürfen Lieferungen, die aus dem
Darlehen finanziert werden, nicht auf Verkehrsmitteln
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög- dieser Länder und Gebiete transportiert werden.
licht es der Regierung der Republik von Sierra Leone, bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main,
für das Vorhaben „Straße Makeni-Matotoka" ein Dar- Artikel 6
lehen bis zur Höhe von insgesamt fünfzehn Millionen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt
Deutsche Mark aufzunehmen. besonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar-
lehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeug-
Artikel 2 nisse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berück-
sichtigt werden.
(1) Die Verwendung dieses Darlehens sowie die Be-
dingungen zu denen es gewährt wird, bestimmt der zwi- Artikel 7
schen dem Darlehensnehmer und der Kreditanstalt für Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hin-
Wiederaufbau abzuschließende Vertrag, der den in der sichtlich des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch
Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorsdl.rif- für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bun-
ten unterliegt. desrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der
(2) Die Bank von Sierra Leone garantiert gegenüber Republik von Sierra Leone innerhalb von drei Monaten
der Kreditanstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen und nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Er-
den sich daraus ergebenden Transfer in Erfüllung von klärung abgibt.
Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers auf Grund des Artikel 8
abzuschließenden Darlehensvertrages.
Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung
in Kraft.
Artikel 3
Die Regierung der Republik von Sierra Leone stellt die
Kreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern GESCHEHEN zu Freetown, am 24. Oktober 1972 in vier
und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die bei Ab- Urschriften, je zwei in deutscher und in englischer
schluß oder Durchführung des in Artikel 2 erwähnten Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbind-
Darlehensvertrages in Sierra Leone erhoben werden. lich ist.
Für die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Karl Münch
Für die Regierung
der Republik von Sierra Leone
S.A.J. Pr a t t
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 35
Bekanntmachung
des Vierten Protokolls zum langfristigen Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
über den Warenverkehr
und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet
Vom 15. Dezember 1972
In Prag ist am 5. Dezember 1972 das Vierte Proto-
koll zum Langfristigen Abkommen zwischen der Re-
gierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik über den vVarenverkehr und die Koopera-
tion auf wirtschaftlichem und wissensdlaftlich-tech-
nischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 unterzeich-
net worden. Das Vierte Protokoll ist nadl seinem
Artikel 4
am 5. Dezember 1972
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 15. Dezember 1972
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Dr. Hanemann
36 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Viertes Protokoll
zum Langfristigen Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
über den Warenverkehr
und die Kooperation auf wirtschaftlichem
und wissenschaftlich-technischem Gebiet
vom 17. Dezember 1970
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Soweit Einfuhrgenehmigungen in Höhe der in den
und Warenlisten angegebenen Werte oder Mengen bereits
die Regierung der Tschechoslowakischen erteilt sind, werden die zuständigen Behörden beider
Sozialistischen Republik Länder die Möglidlkeit prüfen, ob und inwieweit darüber
hinausgehende Genehmigungen erteilt werden können.
haben auf Grund des Artikels 4 des am 17. Dezember Entsprechendes gilt, falls Waren eingeführt werden sol-
1970 unterzeichneten Langfristigen Abkommens über den len, deren Einfuhr nidlt liberalisiert ist und die in den
Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem Warenlisten nidlt angeführt sind.
und wissenschaftlich-technischem Gebiet folgendes ver-
einbart:
Artikel 3
Artikel 1 Dieses Protokoll mit den Warenlisten A und B und den
Dieses Protokoll mit der Warenliste A (Warenliefe- heute unterzeichneten Briefen ist Bestandteil des am
rungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Re- 17. Dezember 1970 unterzeidlneten Langfristigen Abkom-
publik in die Bundesrepublik Deutschland, soweit sie mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen) und der land und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozia-
Warenliste B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik listischen Republik über den Warenverkehr und die
Deutschland in die Tschechoslowakische Sozialistische Re- Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-
publik) sowie den heute unterzeichneten Briefen gilt für technischem Gebiet.
die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1973.
Artikel 4
Artikel 2 Dieses Protokoll tritt am Tage der Unterzeichnung in
Kraft.
Für die in den Warenlisten aufgeführten Waren werden
die zuständigen Behörden beider Länder Ein- und Aus- GESCHEHEN zu Prag am 5. Dezember 1972 in zwei
fuhrgenehmigungen gemäß Artikel 5 des oben genannten Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache,
Abkommens erteilen. wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Peter Hermes
Für die Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Alfred Killian
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 37
Warenliste A
Warenlieferungen aus der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
in die Bundesrepublik Deutschland
Wert
Ware Menge in 1000 DM
1.
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
1. Lammfleisch, frisch, gekühlt, gefroren Globalaus-
schreibung
2. Karpfen, lebend 300
3. Karpfen, gefroren 500
4. Speisekartoffeln 900
5. Luzernemehl 500
6. Gemüsekonserven der Tarif-Nr. 2002
davon: Champignons und S~argel
bis zu je 250)
ausgenommen: Erbsen (200261),
grüne Bohnen (2002 66), Mischgemüse (2002 81),
Kartoffeln (2002 85) 1 500
7. Zubereitungen von Paprika 1 500
8. Mixed Pickles, Salate (Spezialitäten) 2 000
9. Zubereitungen von Gurken ohne Essig
in Behältnissen über 4,5 kg 1 000
10. Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker (2003 00) l 000
11. Früchte usw. der Tarif-Nr. 2004 und Konfitüren,
Marmeladen usw. der Tarif-Nr. 2005,
aus genommen: Apfelmus 750
12. Obstkonserven der Tarif-Nr. 2006
aus genommen : Pflaumen und Kirschen ~ 800
13. Säfte und- Dicksäfte von Äpfeln und Birnen 500
n.
Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft
(Spezifikation vorbehalten)
1. Torfmull 600
2. Braunkohlenbriketts 50 000 t ca. 3 200
3. Koks aus Steinkohle 50 000 t m.E. ca 5 000
4. Verschiedene chemische Erzeugnisse und Rohstoffe 30 000
davon: Hexamethylentetramin bis 1 400
Kalkammonsalpeter bis 25 000 t ca. 3 300
Harnstoff bis 8 500 t ca. 2 000
Zubereitete Sprengstoffe bis 2 750 t ca. 3 500
5. Motorenbenzin 7 000
6. Heizöl 15 000
7. Flüssiggas 1 500
8. Synthetischer Kautschuk 4 000 t ca. 5000
9. Regenerierter Kautschuk 1 000 t ca. 500
10. Sonstige Kautschuk- und Asbestwaren S 000
davon: Luftmatratzen bis 2800
Weichkautschukwaren bis 2 200
11. Bereifungen 4 000
12. Leder- und Ledergalanteriewr1ren 1 000
13. Arbeiterschutzhandschuhe 300
38 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Ware Wert
Menge
in 1 000 DM
14. Leder- und Sporthandschuhe 200
davon: Lohnveredelung 100
15. Sperrholzplatten 1 500
davon: Furnierplatten bis 600
16. Holzspanplaten, auch beschichtet, Flachsschäbenplatten 3 000
17. Haushaltsgeräte aus Holz 500
davon Wäscheklammern bis 170
18. Schilfrohrmatten und -platten 400
19. Spankörbe 180
20. Korb- und Flechtwaren 850
21. Holzfaserplatten 1 000
22. Textile Halbwaren, insbesondere Garne 3000
23. Textile Fertigwaren einschließlich Bekleidung 89 000
24. Passive Lohnveredelung für Textilien und Bekleidung 12 500
25. Tapisserien 50
26. Lederschuhe 4500
27. Bord- und Pflastersteine 1000
28. Magnesit- und Chrommagnesitsteine 4500
29. Schmelzbasalterzeugnisse 800
30. Schamotte-, Silika- und andere feuerfeste Steine 1 200
31. Hourdis 250
32. Dach- und Mauerziegel 840
33. Drainagerohre 400
34. Wand- und Bodenfliesen 1 000
35. Geschirr und Ziergegenstände
aus Feinsteinzeug, Porzellan
und anderen keramischen Stoffen 1 000
36. Verschiedene Glaserzeugnisse 8 000
davon: Mundgeblasenes Wirtschaftsglas bis 1 300
37. Isolierflaschen und Glaskolben für Isolierbehälter 400
davon: Isolierflaschen bis 100
38. Schuckwaren 1 200
39. Ferrolegierungen 4000m.E.
(davon je statistische Warennummer bis 50 °/o)
40. W alzwerksfertigerzeugnisse 81 700 t
41. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke 5 500 m. E.
42. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren 10 500
davon: Pistolen und Revolver bis 300
Jagdwaffen bis 1 300
Jagdmunition bis 1 650
Fahrrad- und Kraftradteile bis 800
Einheitskanister bis 100
Schaufeln und Spaten bis 50
Sonstige Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren
üe 6-stellige Warennummer bis 800)
43. Verschiedene NE-Metalle 3 000 m. E.
davon: Rohaluminium bis 2 000
44. Spiral- und Gewindebohrer 3 600 m. E.
45. Haushaltsnähmaschinen 3 000
46. Armaturen 7 500
47. Kugellager 2 650 m. E.
48. Isolierteile und Isolatoren aus keramischen Stoffen 900
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 39
Ware Wert
Menge
in 1000 DM
49. Personenkraftwagen 16 000
50. Mopeds 2 000m. E.
51. Fahrräder 1 800 m. E.
52. Erzeugnisse der Flugindustrie 3 500
53. Kleinmusikinstrumente 300
54. Sitzmöbel aus Holz 1 500
davon: aus Buche bis 1 100
55. Spielwaren und Christbaumschmuck 2 200
davon: Christbaumschmuck bis 200
Pl üschspiel waren bis 900
Holzspielwaren bis 600
56. Sportartikel 700
57. Volkskunstartikel 850
58. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft 35000
m E. -~ mit Erhöhunqsmöglichkeit
Warenliste B
Warenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland
in die Tschechoslowakische Sozialistische Republik
Wert
Ware
in 1 000 DM
1.
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
1. Zuchttiere 100 m. E.
2. Zootiere 40
3. Fleisch p.m.
4. Fische und Fischwaren, einschließlich Fischmehl 5000
5. Käse, Speisequark, Dauermilcherzeugnisse 300 m. E.
6. Därme 100
7. Obst und Gemüse, insbesondere Tafelobst 420
8. Saathülsenfrüchte 500
9. Gewürze 200
10. Essenzen, Aromen, Pektin 200
11. Sämereien und Saaten 2 200
12. Hopfen p.m.
13. Pflanzliche und tierische Fette für die Ernährung,
Margarine, Plattenfette, Lebertran p. rn.
14. Wein und Schaumwein 1 000 m. E
15. Spirituosen 130
16. Futtermittel einschließlich Seemuschelschalenschrot p.m.
40 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Wert
Ware in 1 000 DM
II.
Erzeugnisse der gewerblidlen Wirtschaft
(Spezifikation vorbehalten)
1. Graphit 250
2. Chemische und pharmazeutische Rohstoffe und Erzeugnisse 95 000
3. Kunststoffwaren 3 500
4. Synthetischer und regenerierter Kautschuk 4 500
5. Bereifungen 1 000
6. Sonstige Kautschuk- und Asbestwaren,
insbesondere tedmische Gummiwaren 4 000
7. Leder 3 000
8. Lederschuhe 1 600
9. Leder- und Plastikgalanteriewaren 800
10. Erzeugnisse der holzverarbeitenden Industrie 3 000
11. Zellstoff, Papier und Pappe sowie Erzeugnisse daraus 5 000
12. Erzeugnisse des Buchhandels und des graphischen Gewerbes 3000
13. Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie 81 000
davon: Halbwaren, insbesondere Garne bis 32 000
Fertigwaren bis 49 000
14. Erzeugnisse der Steine- und Erden-Industrie,
darunter auch Ziegelei-Erzeugnisse 5 000
15. Keramische Erzeugnisse 5 000
davon: Geschirr und Zierporzellan bis 500
Keramische Isolatoren bis 300
16. Glaserzeugnisse aller Art 3 500
17. Ferrolegierungen 600
18. Erzeugnisse der Eisen- und Stahlindustrie 45 000
19. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke 38 000
20. Erzeugnisse des Stahlbaus p.m.
21. Eisen-, Stahl-, Blech- und Metallwaren 16 000
(darunter auch Füllhalter und Kugelschreiber)
davon: Schmuckwaren bis 850
22. NE-Metalle 21 000
23. Erzeugnisse des Maschinenbaus 80 000
24. Erzeugnisse der Elektroindustrie 13 000
25. Erzeugnisse der Kraftfahrzeugindustrie 9 000
26. Erzeugnisse der Flugzeugindustrie 500
27. Erzeugnisse des Schiffsbaus p.m.
28. Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik
einschließlich Uhren 16 000 m. E.
29. Kleinmusikinstrumente 400
30. Spielwaren 600
31. Sportartikel 1 000
32. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft 28 000
m E. = mit Erhöhungsmöglichkeit
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 41
Der Vorsitzende Der Vorsitzende
der Delegation der Regierung der Delegation der Regierung der
der Bundesrepublik Deutschland Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik
Prag, den 5. Dezember 1972 Prag, den 5. Dezember 1972
Herr Vorsitzender, Herr Vorsitzender,
ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens
vom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut
hat:
unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte
Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre
ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat ihr
fortbestehendes besonderes Interesse an weiteren regel- fortbestehendes besonderes Interesse an weiteren regel-
mäßigen Lieferungen von Edelkaolinen zum Ausdruck mäßigen Lieferungen von Edelkaolinen zum Ausdruck
gebracht. gebracht.
Sie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von Sie hat außerdem ihr Interesse an der Lieferung von
Antimon bekundet. Antimon bekundet."
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung. meiner vorzüglichen Hochachtung.
Peter Hermes Alf red K i 11 i a n
An den An den
Vorsitzenden der Delegation der Regierung Vorsitzenden der Delegation der Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Alfred K i 11 i an Herrn Botschafter Dr. Peter He r m e s
Prag Prag
Der Vorsitzende Der Vorsitzende
der Delegation der Regierung der Delegation der Regierung der
der Bundesrepublik Deutschland Tschechoslowakischen Sozialistismen
Republik
Prag, den 5. Dezember 1972 Prag, den 5. Dezember 1972
Herr Vorsitzender, Herr Vorsitzender,
im beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens
vom heutigen Tage zu bestätigen, das folgenden Wortlaut
hat:
unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte „ Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Vierte
Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre Protokoll zum Abkommen vom 17. Dezember 1970 beehre
im mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsm- 1. Die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutsch-
land werden Einfuhrgenehmigungen für Drainagerohre land werden Einfuhrgenehmigungen für Drainagerohre
und Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die Waren und Hourdis mit der Auflage erteilen, daß die Waren
nimt in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe (Luft- nicht in einen Gebietsstreifen von 50 km Tiefe (Luft-
linie) entlang der Grenze verbracht werden dürfen. linie) entlang der Grenze verbracht werden dürfen.
2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine 2. Einfuhrgenehmigungen für Bord- und Pflastersteine
werden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht werden mit der Auflage erteilt, daß die Steine nicht
in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Nieder- in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Nieder-
bayern verwendet werden dürfen. bayern verwendet werden dürfen."
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck
meiner vorzüglimen Hochachtung. meiner vorzüglichen Hochachtung.
Peter Hermes Alfred Killian
An den An den
Vorsitzenden der Delegation der Regierung Vorsitzenden der Delegation der Regierung
der Tschemoslowakischen Sozialistismen Republik der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Alf red K i 11 i an Herrn Botschafter Dr. Peter Her m e s
Prag Prag
42 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
des Protokolls zum langfristigen Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Volksrepublik Polen
über den Warenverkehr
und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem
und wissenschaftlich-technischem Gebiet
Vom 15. Dezember 1972
In Bonn ist am 9. Dezember 1972 ein Protokoll zum
Langfristigen Abkommen zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr
und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und
wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober
1970 unterzeichnet worden. Das Protokoll ist nach
seinem Artikel IV
am 9. Dezember 1972
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 15. Dezember 1972
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Dr. Hanemann
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 43
Protokoll
über den Warenverkehr für das Jahr 1973 zum Langfristigen Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Volksrepublik Polen
über den Warenverkehr
und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem
und wissenschaftlich-technischem Gebiet
vom 15. Oktober 1970
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland III.
und Dieses Protokoll mit den Warenlisten A und B sowie
die Regierung der Volksrepublik Polen den heute unterzeichneten Briefen ist Bestandteil des am
15. Oktober 1970 unterzeichneten Langfristigen Abkom-
haben folgendes vereinbart: mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen
I. über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf
wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Ge-
Dieses Protokoll mit der Warenliste A (Kontingente für biet.
Lieferungen aus der Volksrepublik Polen im Jahre 1973)
und der Warenliste B (Kontingente für Lieferungen aus
der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973) sowie IV.
den heute unterzeichneten Briefen, die sich auf den Dieses Protokoll tritt am Tage der Unterzeichnung in
Warenverkehr beziehen, gilt für die Zeit vom 1. Januar Kraft.
1973 bis zum 31. D. Dezember 1973.
II.
GESCHEHEN zu Bonn am 9. Dezember 1972 in zwei
Die in den Warenlisten A und B festgelegten Kontin- Urschriften, davon eine in deutscher und eine in polni-
gente können mit Zustimmung der zuständigen Behörden scher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen ver-
überschritten werden. bindlich ist.
Für die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Peter H e r m es
Für die Regierung
der Volksrepublik Polen
St r us
44 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Warenliste A
Kontingente für
Lieferungen aus der Volksrepublik Polen im Jahre 1973
Menge in Wert in
Ware
t oder Stück 1 000 DM
I.
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
1. Schafe, lebend, Schaffleisch, frisch, gekühlt, gefroren Globalaus-
schreibung
2. Karpfen, lebend 1 000
3. Speisekartoffeln 70 000 t
4. Industriekartoffeln p.m.
5. a) Kartoffelflocken p.m.
b) Kartoffelflocken zu Futterzwecken 2 000 t
6. Luzernemehl 3 000
7. a} Gurkenkonserven 100
b) Gurkenkonserven Globalaus-
schreibung
8. Gemüsespezialitäten mit Essig 500
9. Pilzkonserven 6 000
(davon:
Champignons bis 250)
10. Sauerkraut in Behältnissen mit einem Gewicht
des Inhalts von 5 kg oder mehr 300
11. Gurkenkonserven ohne Essig 1 100
12. a) Gemüsekonserven (2002) 1 500
(davon:
Stangenspargel und Brechspargel
mit Köpfen bis 250)
ausgenommen:
Sauerkraut (2002 41), Erbsen (2002 61),
grüne Bohnen (2002 66), Mischgemüse (2002 81)
b) Gemüsekonserven (2002) Globalaus-
schreibung
13. Tiefgefrorene Früchte für Konsumzwecke 7 000
14. a) Obstkonserven (2006) 2 600
ausgenommen:
Pflaumen, Kirschen und Äpfel
b) Obstkonserven (2006) Globalaus-
schreibung
15. Pflaumenmus ohne Zusatz von Zucker oder Syrup 100
16. Konfitüren, Marmeladen 750
17. Obstmuttersäfte mit Ausnahme von Apfel-
und Birnensaft 2 500
18. Säfte und Dicksäfte von Äpfeln und Birnen 1 000 m. E.
19. Dextrin 500
II.
Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft
1. Industrie- und Gewerbesalz 750
2. Kohle p.m.
3. Weißtorf 1 500
4. Koksgrus 1 300
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 45
Menge in Wert in
Ware 1 000 DM
t oder Stück
5. Verschiedene chemische Erzeugnisse und Rohstoffe 25 000
davon:
Zinkweiß bis zu 500 t
Aluminiumsulfat bis zu 2 300 t
Stickstoffdüngemitte 1 bis zu 7 000
Sprengstoff bis zu 1 600
6. Heizöl, leicht 450 000
7. Heizöl, schwer 50 000 t
8. Flüssiggas 3 000 t
9. Synthetischer Kautschuk 2 000
10. Verschiedene Gummi- und Asbestwaren, Bereifung
und Luftmatratzen 4200
11. Kalbleder, gegerbt und zugerichtet 800
12. Lederwaren, Ledergalanteriewaren 2 500
13. Lederhandschuhe 50
14. Lohnveredelung für Lederhands~huhe 100
15. Sperrholzplatten 1 200
davon für Furnierplatten bis zu 800
16. Holzspanplatten und Flachsschäbenplatten 1 500
17. Haushaltsgeräte aus Holz 1 200
davon: Wäscheklammern bis zu 300
18. Schilfrohrmatten und -platten 600
19. Grobe Korbwaren 1 200
davon: weiße Korbwaren bis zu 400
20. Kleinkorbwaren und andere Flechtwaren 1 200
davon: Kleinkorbwaren bis zu 500
21. Faserplatten 1 500
22. Synthetische Spinnfasern und Spinnfäden,
Kasein! asern und -spinnfäden 2 500
23. Kunstseidengewebe 2 500
24. Gewebe aus Wolle und synthetischen Spinnstoffen 2000
25. Leinengewebe und Haushaltswäsche aus Leinen 2300
26. Baumwollgewebe, roh 800
27. Baumwollgewebe, ausgerüstet 3200
28. Baumwollgewebe für Eigenveredelung 1000
29. Verbandszeug 800
30. Zellwollgewebe, roh und ausgerüstet 1 500
31. Gewebe aus Jute 50
32. Teppiche, Kelims und Läufer 1 200
33. Textile Volkskunsterzeugnisse 600
34. Gewirke, Waren aus Gewirken, Wirkwaren 9 500
35. Lohnveredelung für handgestrickte und handgehäkelte
Säuglingskleidung 1 000
36. Oberkleidung für Männer 7 600
37. Berufskleidung, Schürzen, nichtgewirkte
Handschuhe und dergleichen 1 800
38. Oberkleidung für Frauen 7 500
39. Lohnveredelung für Oberkleidung 21 000
40. Damen- und Herrenunterwäsche 4500
41. Lohnveredelung für Miederwaren 1 000
42. Haushaltswäsche, Taschentücher, Vorhänge, Gardinen 2 000
43. Fußbekleidung aus Leder einschließlich Sportschuhe 6000
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Menge in Wert in
Ware t oder Stück 1 000 DM
44. Lohnveredelung für Fußbekleidung aus Leder 2 000
45. Hutstumpen 300
46. Perücken 150
47. Bordsteine Pflastersteine 2 200
48. Silikasteine, Schamottsteine 500
49. Mauerziegel 200
50. Drainagerohre 200
51. Geschirr und Zierporzellan 300
52. Glaskolben für Isolierbehälter 500 m. E.
53. Wirtschaftsglas 2 500
davon: mundgeblasen bis zu 1 000
54. Glaswaren zur Ausstattung von Beleuchtungskörpern 200
55. Ferrolegierungen 1 300
56. Halbzeug, Walzwerkserzeugnisse
(z.B. Stabstahl, Profile, Bleche, usw.) 31 100 t
57. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke 1 500 m. E.
58. Tempergußfittings 1 500 t
59. Schiffsanker 500
davon: über 10 t bis zu 200
60. Eisen-, Blech-, Metallwaren und Handwerkzeuge 6 500
davon:
Fahrrad- und Kraftradteile bis zu 500
Sonstige Waren Ue 6stellige Warennummer) nicht mehr
als 600
61. Erzeugnisse der Stahlverformung und der
Schraubenindustrie 1 500
davon:
Schaufeln und Spaten bis zu 100
rohe Schrauben (Handelsschrauben) bis zu 720
62. Zink in Blöcken 12 000
63. Zinklegierungen 2 300
64. Zinkbleche 1 200
65. Zinkanoden 150
66. Präzisionswerkzeuge (Maschinenwerkzeuge) 2 500
67. Nähmaschinen 2 500
68. Schieber und Ventile 4 800
69. Kugellager 3 000
70. Isolatoren aus keramischen Stoffen 500
71. Personenkraftwagen 18 000
72. Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor 2 800
73. Fahrräder 1 400
74. Sport- und Segelflugzeuge 500
75. Binnenschiffe 20000
76. Kleinmusikinstrumente 100
77. Sitzmöbel, nicht gepolstert 3 500
78. Spielwaren und Christbaumschmuck 2 500
davon:
Christbaumschmuck bis zu 200
Plüschspielwaren bis zu 1 200
79. Sportartikel 500
80. Isolierflaschen 200 m. E.
81. Messekontingent 3 000
82. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen
Wirtschaft (Spezifikation vorbehalten) 7 000
m. E. = mit Erhöhungsmöglichkeiten
Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1973 47
Warenliste B
Kontingente für
Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973
Wert in
Ware 1 000 DM
I.
Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft
1. Zuchttiere 1 000
2. Rindfleisch und Fleischkonserven p.m.
3. Hopfen p.m.
4. Getreide 5000
5. Land- und forstwirtschaftliches Saatgut aller Art 700
6. Wein 200
7. Bier 100
8. Seefische als Filet, frisch oder gefroren,
Fisch- und Fischereierzeugnisse, Heringe frisch, gefroren
und gesalzen 600
9. Natürliche und künstliche Därme 300
10. Talg 300
11. Aromen und Essenzen 50 m. E.
II.
Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Spezifikation
vorbehalten)
1. Graphit, Baryt (Schwerspat) 200
2. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse einschließlich
Gerbstoffe 190 000
davon: Kalidünger bis zu 35 000
3. Kunststofferzeugnisse 8 500
4. Kautschuk- und Asbestwaren 10 000
5. Leder aller Art 3 000
6. Schuhe 2000
7. Lederwaren 1 000
8. Holz und Holzerzeugnisse 8000
9. Papier und Pappe sowie Erzeugnisse aus Papier und Pappe 11 500
darunter:
Spezialpapiere wie Photobarytpapiere,
Zeichenpapiere usw.
10. Bücher, Zeitungen, Briefmarken, Musiknoten usw. 8 000
11. Lumpen 500
12. Textile Rohstoffe 5 000
13. Textile Halbwaren, insbesondere Garne 6000
14. Textilfertigwaren 18000
15. Bekleidung )B 000
16. Erzeugnisse aus Steinen und Erden 7 500
davon: Feuerfeste Erzeugnisse bis zu 5 000
17. Erzeugnisse der keramischen Industrie 7 500
darunter: Schleifmittel
davon:
Isolatoren aus keramischen Stoffen bis zu 200
18. Geschirr und Zierporzellan 150
19. Glaserzeugnisse 8 500
48 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Wert in
Ware
1 000 DM
20. Roheisen, warmgewalzte Walzwerkserzeugnisse,
schwarzgewalzter Edelstahl (u. a. Schnellstähle,
nichtrostende Stähle, Stahlröhren und Rohrfertigerzeugnisse,
freigeformte Schmiedestücke und anderes geschmiedetes
Material, rollendes Eisenbahnmaterial) 50 000
21. Gießereierzeugnisse, u. a. Fittings und Armaturen aller Art 4000
22. Ferrolegierungen 300
23. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke sowie
Drahtfertigerzeugnisse 38000
24. Stahlbauerzeugnisse 7 000
25. Erzeugnisse der Stahlverformung 15 000
darunter:
Ketten, Federn, Gesenkschmiedestücke, Schrauben
landwirtschaftliche Geräte
26. Eisen-, Blech- und Metallwaren 20 000
darunter:
Metallkurzwaren, Werkzeuge, Schneidwaren, Fahrrad-
und Kraftradteile, Schiebkarren, Leichtmetallwaren,
Schlösser und Beschläge usw.
27. NE-Metalle und Halbmaterial 30 000
28. Maschinen aller Art 15 000
darunter: Präzisionswerkzeuge 2 000
29. Erzeugnisse der Elektrotechnik 40 000
30. Fahrzeuge aller Art 17 000
davon: Fahrräder bis zu 150
31. Erzeugnisse der feinmechanischen und optischen Industrie 26 000
darunter: Uhren aller Art
32. Musikinstrumente (darunter auch Klaviere und Flügel),
Spielwaren, Sportgeräte, Jagdwaffen, Schmuck- und
Silberwaren, 2 500
davon: Füllschreibgeräte bis zu 500
33. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft
u. a. Sport- und Segelflugzeuge 35 000
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,
53 Bonn l, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.
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