177
Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 28. März 1973 Nr. 13
Tag Inhalt Seite
22. 3. 73 Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an den Internatio-
nalen Weizenrat nach dem Weizenhandels-Obereinkommen von 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
27. 2. 73 Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechts-
stellung der „Embry Riddle Aeronautical University" und des „Central Texas College"
in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
1. 3. 73 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsd1-
land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Verordnung
über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen
an den Internationalen Weizenrat nach dem Weizenhandels-Ubereinkommen von 1971
Vom 22. März 1973
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 des Ge-
22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik setzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der
Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über
und Befreiungen der Sonderorganisationen der Ver- die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisa-
einten Nationen vom 21. November 1947 und über tionen der Vereinten Nationen vom 21. November
die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und
andere zwischenstaatliche Organisationen (Bundes- Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisa-
gesetzbl. 1954 II S. 639), zuletzt geändert durch das tionen, zuletzt geändert durch das Gesetz vom
Gesetz vom 28. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. II 28. Februar 1964, auch im Land Berlin.
S. 187), verordnet die Bundesregierung mit Zustim-
mung des Bundesrates:
§ 3
§ 1
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiun- an dem das Weizenhandels-Ubereinkommen von
gen an den Internationalen Weizenrat gilt das Wei- 1971 nach seinem Artikel 26 für die Bundesrepublik
zenhandels-Ubereinkommen von 1971. Das Weizen- Deutschland in Kraft tritt.
handels-Ubereinkommen von 1971 und das Nah-
rungsmi ttelhilfe-Ubereinkommen von 1971 (Interna- (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer
tionale Weizen-Ubereinkunft von 1971) werden Kraft, an dem das Weizenhandels-Ubereinkommen
nachstehend veröffentlicht. von 1971 für die Bundesrepublik Deutschland außer
Kraft tritt.
§ 2 (3) Der Tag des Inkrafttretens und des Außer-
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten krafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzu-
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes- geben.
Bonn, den 22. März 1973
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
Der Bundesminister des Auswärtigen
Scheel
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Eppler
178 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Internationale Weizen-Ubereinkunft von 1971
International Wheat Agreement, 1971
{Ubersetzung)
Conte n t s Page In h a 1t s ver z eich n i s Seite
Preamble to the International Wheat Präambel zur Internationalen Weizen-Ubereinkunft
Agreement, 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 von 1971 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Wheat Trade Convention, 1971 Weizenhandels-Ubereinkommen von 1971
Part I - General Teil I - Allgemeine Bestimmungen
Article Artikel
1 Objectives . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
2 Definitions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 2 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . 180
3 Commercial purchases and special 3 Kommerzielle Käufe und Sonderge-
transactions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 sdiäf te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
4 Recording and reporting . . . . . . . . . . . . 182 4 Unterlagen und Meldungen . . . . . . . . . 182
5 Estimates of requirements and avail- 5 Sdiätzungen des Weizenbedarfs und
ability of wheat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 der verfügbaren Weizenmengen . . . . . 183
6 Consultations on market conditions . . 184 6 Konsultationen über die Marktlage . . 184
7 Disputes and complaints . . . . . . . . . . . . 184 7 Streitigkeiten und Beschwerden . . . . . 184
8 Annual review of the world wheat 8 Jährliche Uberprüfung der Welt-
situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 weizenlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
9 Guidelines relating to concessional 9 Leitlinien für Vorzugsgeschäfte . . . . . . 185
transactions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Part II - Administration Teil JI - Verwaltungsbestimmungen
10 Constitution of the Council . . . . . . . . . 186 10 Zusammensetzung des Rates . . . . . . . . 186
11 Powers and functions of the Council 186 11 Befugnisse und Aufgaben des Rates . . 186
12 Votes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 12 Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
13 Seat, sessions and quorum . . . . . . . . . . 187 13 Sitz, Tagungen und Besdilußfähigkeit . 187
14 Decisions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 14 Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
15 Executive Committee . . . . . . . . . . . . . . . 188 15 Der Exekutivaussdiuß . . . . . . . . . . . . . . 188
16 Advisory Sub-Committee on Market 16 Der Beratende Unterausschuß für die
Conditions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Marktlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
17 Secretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 17 Das Sekretariat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
18 Privileges and immunities . . . . . . . . . . . 189 18 Vorrechte und Immunitäten . . . . . . . . . 189
19 Finance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 19 Finanzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
20 Co-operation with other intergovern- 20 Zusarnmena, beit mit anderen zwi-
mental organizations . . . . . . . . . . . . . . . . 190 schenstaatlichen Organisationen . . . . . . 190
21 Prices and related rights and obli- 21 Preise und diesbezügliche Rechte und
gations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
22 Signature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 22 Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
23 Ratification, acceptance, approval . . . 191 23 Ratifizierung, Annahme, Genehmigung 191
24 Provisional application . . . . . . . . . . . . . . 191 24 Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . 191
25 Accession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 25 Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
26 Entry into force . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 26 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
27 Duration, amendment and withdrawal 192 27 Geltungsdauer, Änderung und Rück-
tritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
28 Territorial application . . . . . . . . . . . . . . 193 28 Räumlicher Geltungsbereich . . . . . . . . . 193
29 Notification by depositary Govern- 29 Notifizierung durch die Verwahrregie-
ment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
30 Certified copy of the Convention . . . . 194 30 Beglaubigte Abschrift des Uberein-
kommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
31 Relationship of Preamble to Con- 31 Verhältnis der Präambel zum Uber-
vention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Annexes Anlagen
Annex A Votes of exporting members 195 Anlage A Stimmen der Ausfuhrmitglieder ..... . 195
Annex B Votes of importing members 195 Anlage B Stimmen der Einfuhrmitglieder ..... . 195
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 179
Food Aid Convention Page N ahrungsmi ttelhilf e-Ubereinkommen Seite
Article Artikel
Objective . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
II International food aid . . . . . . . . . . . . . . 196 II Internationale Nahrungsmittelhilfe . . 196
III Food Aid Committee . . . . . . . . . . . . . . . . 197 III Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß . . . . . . . 197
IV Administrative provisions . . . . . . . . . . 198 IV Verwaltungsbestimmungen . . . . . . . . . . 198
V Defaults and disputes . . . . . . . . . . . . . . . 198 V Versäumnisse und Streitigkeiten . . . . 198
VI Signature . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 VI Unterzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
VII Ratification, acceptance or approval 198 VII Ratifizierung, Annahme oder Geneh-
migung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
VIII Accession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 VIII Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
IX Provisional application . . . . . . . . . . . . . 199 IX Vorläufige Anwendung . . . . . . . . . . . . . 199
X Entry into force..... .. . . .. .. . . . . . . . 199 X Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
XI Duration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 XI Geltungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
XII Notification by depositary Government 200 XII Notifizierung durch die Verwahrregie-
rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
XIII Certified copy of the Convention . . 200 XIII Beglaubigte Abschrift des Uberein-
kommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
XIV Relationship of Preamble to Conven- XIV Verhältnis der Präambel zum Uberein-
tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 kommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Annexe Anlage
Interpretative note 201 Auslegungsnote 201
Preamble Präambel
The United Nations Wheat Conference, 1971, Die Weizenkonferenz der Vereinten Nationen von
1971 -
Considering that the International Wheat Agreement in der Erwägung, daß das Internationale Weizen-Uber-
of 1949 was revised, renewed or extended in 1953, 1956, einkommen von 1949 in den Jahren 1953, 1956, 1959, 1962,
1959, 1962, 1965, 1966 and 1967, 1965, 1966 und 1967 revidiert, erneuert oder verlängert
wurde,
Considering that the provisions of the International in der Erwägung, daß die Internationale Getreide-Uber-
Grains Arrangement 1967, consisting of the Wheat Trade einkunft von 1967, bestehend aus dem Weizenhandels-
Convention, on the one hand, and the Food Aid Conven- Ubereinkommen einerseits und dem Nahrungsmittelhilfe-
tion, on the other, will expire on 30 June 1971 and that Ubereinkommen andererseits, am 30. Juni 1971 außer
it is desirable to conclude an Agreement for a new Kraft treten wird und daß es wünschenswert ist, eine
period, Ubereinkunft für einen neuen Zeitabschnitt zu schließen -
Has agreed that this International Wheat Agreement ist übereingekommen, daß diese Internationale Weizen-
1971 shall consist of two separate legal instruments Ubereinkunft von 1971 aus zwei getrennten rechtsförm-
lichen Urkunden bestehen soll, nämlich
(a) the Wheat Trade Convention 1971 and a) dem Weizenhandels-Obereinkommen von 1971 und
(b) the Food Aid Convention 1971 b) dem Nahrungsmittelhilfe-Ubereinkommen von 1971,
and that either the Wheat Trade Convention, 1971 or und daß entweder das Weizenhandels-Obereinkommen
both the Wheat Trade Convention, 1971 and the Food Aid von 1971 oder gegebenenfalls sowohl das Weizenhandels-
Convention, 1971, as appropriate, shall be submitted for Ubereinkommen von 1971 als auch das Nahrungsmittel-
signature, ratification, acceptance or approval, in con- hilfe-Ubereinkommen von 1971 den auf der Weizen-
formity with their respective constitutional procedures, konferenz der Vereinten Nationen von 1971 vertretenen
by the Governments represented at the United Nations Regierungen und den Regierungen der Vertragsstaaten
Wheat Conference, 1971 and by the Governments of des Weizenhandels-Obereinkommens der Internationalen
States party to the Wheat Trade Convention of the Inter- Getreide-Ubereinkunft von 1967 zur Unterzeichnung, Rati-
national Grains Arrangement 1967. fizierung, Annahme oder Genehmigung nach Maßgabe
ihrer verfassungsmäßigen Verfahren vorgelegt werden
soll.
180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Wheat Trade Convention, 1971 Weizenhandels-Ubereinkommen von 1971
Part I Teil I
General Allgemeine Bestimmungen
Article 1 Artikel 1
Objectives Zweck
The objectives of this Convention are: Zweck dieses Dbereinkommens ist es,
(a) To further international eo-Operation in connection a) im Hinblick auf die Beziehung des Weizenhandels zur
with world wheat problems, recognizing the relation- wirtschaftlichen Stabilität der Märkte anderer land-
ship of the trade in wbeat to the economic stability wirtschaftlichen Erzeugnisse die internationale Zusam-
of markets for other agricultural products; menarbeit auf dem Gebiet der Welt-Weizenprobleme
zu fördern;
(b) To promote the expansion of the international trade b) im Interesse der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder die
in wheat and wheat flour and to secure the freest Ausweitung des internationalen Handels mit Weizen
possible flow of this trade in the interests of both und Weizenmehl zu fördern und hierbei einen mög-
exporting and irnporting members, and thus contribute lichst freien Handelsverkehr zu sichern, um dadurch
to the development of countries, the economies of zur Entwicklung der Länder beizutragen, deren Wirt-
which depend on commercial sales of wheat; schaft von kommerziellen Weizenverkäufen abhängig
ist;
(c) To contribute to the fullest extent possible to the c) im Interesse der Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder mög-
stability of the international wheat market in the lichst weitgehend zur Stabilität des internationalen
inerests of both importing and exporting members; Weizenmarktes beizutragen sowie
and
(d) To provide a framework, in conformity with Ar- d) nach Artikel 21 einen Rahmen für das Aushandeln von
ticle 21 of the present Convention, for the negotia- Bestimmungen über die Weizenpreise sowie über die
tion of provisions relating to the prices of wheat Rechte und Pflichten der Mitglieder im internationalen
and to the rights and obligations of members in Weizenhandel zu schaffen.
respect of international trade in wheat.
Article 2 Artikel 2
Definitions Begriffsbestimmungen
For the purposes of this Convention: Im Sinne dieses Ubereinkommens
(1) (a) "Council" means the International Wheat Coun- (1) a) bedeutet „Rat" den auf Grund des Internatio-
cil established by the International Wheat Agreement nalen Weizen-Dbereinkommens von 1949 eingesetzten
1949 and continued in being by Article 10; und nach Artikel 10 beibehaltenen Internationalen
Weizenrat;
(b) "Member" means a party to this Convention b) bedeutet „Mitglied" eine Vertragspartei dieses
or a territory or a group of territories in respect of which Ubereinkommens oder ein Hoheitsgebiet oder eine Gruppe
a notification has been made pursuant to paragraph (3) von Hoheitsgebieten, für die eine Notifikation nach Arti-
of Article 28; kel 28 Absatz 3 vorgenommen worden ist;
(c) "Exporting member" means a member listed in c) bedeutet „Ausfuhrmitglied" ein in Anlage A
Annex A; aufgeführtes Mitglied;
(d) "Importing member" means a member listed in d) bedeutet. ,,Einfuhrmitglied" ein in Anlage B auf-
Annex B: geführtes Mitglied;
(e) "Territory" in relation to an exporting or im- e) bedeutet „Hoheitsgebiet" in bezug auf ein Aus-
porting member includes any territory in respect of fuhr- oder Einfuhrmitglied jedes Hoheitsgebiet, für das
which the rights and obligations of that member under nach Maßgabe des Artikels 28 die Redlte und Pflidlten
this Convention apply under Article 28; des betreffenden Mitglieds aus diesem Dbereinkommen
gelten;
(f) "Executive Comrnittee" means the Committee f) bedeutet „Exekutivausschuß" den nach Artikel 15
established under Article 15; eingesetzten Ausschuß;
(g) "Advisory Sub-Committee on Market Con- g) bedeutet „Beratender Unterausschuß für die
ditions" means the Sub-Committee etabished under Ar- Marktlage" den nach Artikel 16 eingesetzten Unter-
ticle 16; ausschuß;
(h) "Grains" means wheat, rye, barley, oats, maize h) bedeutet „Getreide" Weizen, Roggen, Gerste,
and sorghum; Hafer, Mais und Sorghum;
(i) "Wheat" includes wheat grain of any descrip- i) bedeutet „Weizen" Weizengetreide jeder Art,
tion, class, type, grade or quality and, except where the Klasse, Type, Gradierung oder Qualität und, außer wenn
context otherwise requires, wheat flour; der Zusammenhang etwas anderes erfordert, Weizenmehl;
(j) "Crop year" means the period from 1 July to j) bedeutet „Erntejahr" die Zeit vom 1. Juli bis
30 June; 30. Juni;
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 181
(k) "Bushel" means in the case of wheat sixty k) bedeutet „Bushel" in bezug auf Weizen 60 eng-
pounds avoirdupois or 27.2155 kilogrammes; lische Pfund Handelsgewicht oder 27,2155 kg;
(1) uMetric ton", or 1,000 kilogrammes, means in 1) bedeutet „metrische Tonne" - gleich 1 000 kg -
the case of wheat 36.74371 bushels; in bezug auf Weizen: 36,74371 Bushel;
(m) (i) "Purchase" means a purchase for import of m) i) bedeutet „Kauf" je nach Sachlage einen Kauf
wheat exported or to be exported from an exporting zwecks Einfuhr von Weizen, der aus einem Ausfuhr-
member or from other than an exporting member, as mitglied oder einem anderen Mitglied ausgeführt wird
the case may be, or the quantity of such wheat so pur- oder werden soll, oder die Menge des so gekauften
chased, as the context requires; Weizens;
(ii) "Sale" means a sale for export of wheat ii) bedeutet „Verkauf" je nad1 Sachlage einen
imported or to be imported by an importing member or Verkauf zwecks Ausfuhr von Weizen, der in ein Einfuhr-
by other than an importing member, as the case may mitglied oder ein anderes Mitglied eingeführt wird oder
be, or the quantity of such wheat so sold, as the context werden soll, oder die Menge des so verkauften Weizens;
requires;
(iii) Where reference is made in this Convention iii) bedeutet in diesem Obereinkommen „Kauf"
to a purchase or sale, it shall be understood to refer not oder „Verkauf" nicht nur Käufe oder Verkäufe zwischen
only to purchases or sales concluded between the Gov- den betreffenden Regierungen, sondern auch zwischen
ernments concerned but also to purchases or sales con- Privathändlern und zwischen einem Privathändler und der
cluded between private traders and to purchases or sales betreffenden Regierung. In dieser Begriffsbestimmung ist
concluded between a private trader and the Government unter „Regierung" auch die Regierung jedes Hoheits-
concerned. In this definition "Government" shall be gebiets zu verstehen, für das nach Maßgabe des Arti-
deemed to include the Government of any territory in kels 28 die Rechte und Pflichten einer Regierung gelten,
respect of which the rights and obligations of any Gov- die durch Ratifizierung, Annahme, Genehmigung oder
ernment ratifying, accepting, approving or acceding to Beitritt Vertragspartei dieses Obereinkommens gewor-
this Convention apply under Article 28; den ist;
(n) Any reference in this Convention to a "Gov- n) gilt jede Bezugnahme auf eine „auf der Weizen-
ernment represented at the United Nations Wheat Con- konferenz der Vereinten Nationen von 1971 vertretene
ference, 1971" shall be construed as including a reference Regierung" in diesem Obereinkommen auch als Bezug-
to the European Economic Community (hereinafter re- nahme auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (im
ferred to as the EEC). Accordingly, any reference in this folgenden als EWG bezeichnet). Entsprechend gilt jede
Convention to "signature" or to the "deposit of instru- Bezugnahme in diesem Obereinkommen auf die „Unter-
ments of ratification, acceptance or approval" or u an zeichnung", die „Hinterlegung der Ratifikations-, An-
instrument of accession" or a "declaration of provisional nahme- oder Genehmigungsurkunden", eine „Beitritts-
application" by a Government shall, in the case of the urkunde" oder eine „Erklärung über die vorläufige An-
EEC be construed as including signature or declaration wendung" durch eine Regierung im Falle der EWG aud1
of provisional application on behalf of the EEC by its als Bezugnahme auf die Unterzeichnung oder die Erklä-
competent authority and the deposit of the instrument rung über die vorläufige Anwendung im Namen der EWG
required by the institutional procedures of the EEC to durch deren zuständige Behörde sowie die Hinterlegung
be deposited for the conclusion of an international der nach den institutionellen Verfahren der EWG für den
agreement. Abschluß einer internationalen Obereinkunft zu hinter-
legende Urkunde.
(2) All calculations of the wheat equivalent of pur- (2) Sämtliche Berechnungen des Weizenäquivalents
chases of wheat flour shall be marle on the basis of the von Weizenmehlkäufen erfolgen auf der Grundlage des
rate of extraction indicated by the contract between the im Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer angegebenen
buyer and the seller. If no such rate is indicated, Ausmahlungssatzes. Ist kein Ausmahlungssatz angegeben,
seventy-two units by weight of wheat flour shall, for the so entsprechen, falls der Rat nichts anderes beschließt, für
purpose of such calculations, be deemed to be equivalent Berechnungszwecke 72 Gewichtseinheiten Weizenmehl
to one hundred units by weight of wheat grain unless 100 Gewichtseinheiten Weizengetreide.
the Council decides otherwise.
Article 3 Artikel 3
Commercial purchases and special transactions Kommerzielle Käufe und Sondergeschäfte
( 1) A commercial purchase for the purposes of this (1) Im Sinne dieses Obereinkommens ist ein kommer-
Convention is a purchase as defined in Article 2 which zieller Kauf nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 ein
conforms to the usual commercial practices in inter- Kauf, der den internationalen Handelsbräuchen entspricht;
national trade and whidi does not include those trans- die in Absatz 2 bezeichneten Geschäfte fallen jedodi nicht
actions referred to in paragraph (2) of this Article. darunter.
(2) A special transaction for the purposes of this (2) Im Sinne dieses Obereinkommens ist ein Sonder-
Convention is one which includes features introduced geschäft ein Geschäft, das Merkmale aufweist, die ihm
by the Government of a member concerned which do von der Regierung eines beteiligten Mitglieds auferlegt
not conform to usual commercial practices. Special trans- sind und den Handelsbräuchen nicht entsprechen. Zu den
actions include the following: Sondergeschäften gehören folgende:
(a) Sales on credit in which, as a result of government a) Verkäufe gegen Kredit, bei denen auf Grund staat-
intervention, the interest rate, period of payment, licher Einflußnahme die Zinssätze, Zahlungsfristen oder
or other related terms do not conform to the com- andere einschlägige Bedingungen den auf dem Welt-
mercial rates, periods or terms prevailing in the world markt geltenden handelsüblichen Zinssätzen, Fristen
market; oder Bedingungen nicht entsprechen;
182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
(b) Sales in which the funds for the purchase of wheat are b) Verkäufe, bei denen die Regierung des Ausfuhrmit-
obtained under a loan from the Government of the glieds die Mittel für den Kauf von Weizen in Form
exporting member tied to the purchase of wheat; eines zweckgebundenen Darlehens gewährt;
(c) Sale:; for currency of the importing members which c) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Einfuhrmitglieds,
is not transferable or convertible into currency or die weder in Zahlungsmittel des Ausfuhrmitglieds
goods for use in the exporting member; transferierbar noch gegen Waren zur Verwendung im
Ausfuhrmitglied austauschbar und konvertierbar sind;
(d) Sales under trade agreements with special payments d) Verkäufe auf Grund von Handelsabkommen mit beson-
arrangements which include clearing accounts for deren Zahlungsvereinbarungen, die Verrechnungs-
settling credit balances bilaterally through the ex- konten zum gegenseitigen Ausgleich von Guthaben
change of goods, except where the exporting member durch Warenaustausch vorsehen, sofern nicht das Aus-
and the importing member concerned agree that the fuhr- und das Einfuhrmitglied vereinbaren, daß der
sale shall be regarded as commercial; Verkauf als kommerzieller Verkauf gilt;
(e) Barter transactions: e) Tauschgeschäfte,
(i) which result from the intervention of governments i) die das Ergebnis staatlicher Einflußnahme sind und
where wheat is exchanged at other than pre- bei denen Weizen zu anderen als den üblichen
vailing world prices, or Weltmarktpreisen ausgetauscht wird, oder
(ii) which involve sponsorship under a government ii) die im Rahmen eines staatlichen Kaufprogramms
purchase programme, except where the purchase gefördert werden, sofern sich der Weizenkauf nicht
of which results from a harter transaction in aus einem Tauschgeschäft ergibt, bei dem das letzte
which the country of final destination was not Bestimmungsland nicht in dem ursprünglichen
named in the original harter contract; Tauschvertrag genannt war;
(f) A gift of wheat or a purchase of wheat out of a f) Weizenschenkungen oder Weizenkäufe, die mit hierfür
monetary grant by the exporting member made for zweckgebundenen Geldzuwendungen des Ausfuhrmit-
that specific purpose; glieds erfolgen;
(g) Any other categories of transactions, as the Council g) alle sonstigen vom Rat bezeichneten Arten von Ge-
may prescribe, that include features introduced by schäften, die den Handelsbräuchen nicht entsprechende,
the Government of a member concerned which do not von der Regierung eines beteiligten Mitglieds geschaf-
conform to usual commercial practices. fene Merkmale aufweisen.
(3) Any question raised by the Executive Secretary or (3) Wirft der Exekutivsekretär oder ein Ausfuhr- oder
by any exporting or importing member as to whether a ein Einfuhrmitglied die Frage auf, ob ein Geschäft ein
transaction is a commercial purchase as defined in kommerzieller Kauf nach Absatz 1 oder ein Sonder-
paragraph (1) of this Article or a special transaction as geschäft nach Absatz 2 ist, so entscheidet der Rat.
defined in paragraph (2) of this Article shall be decided
by the Council.
Article 4 Artikel 4
Recording and reporting Unterlagen und Meldungen
(1) The Council shall keep separate records for each (1) Der Rat führt für jedes Erntejahr
crop year:
{a) for the purposes of the operation of this Convention, a) zum Zwecke der Durchführung dieses Obereinkommens
of all commercial purchases by members from other getrennte Unterlagen über alle kommerziellen Käufe
members and non-members and of all imports by von Mitgliedern bei anderen Mitgliedern und Nicht-
members from other members and non-members on mitgliedern und über alle Einfuhren von Mitgliedern
terms which render them special transactions; and aus anderen Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu
Bedingungen, die sie zu Sondergeschäften machen,
sowie
(b) of all commercial sales by members to non-members b) getrennte Unterlagen über alle kommerziellen Ver-
and of all exports by members to non-members on käufe von Mitgliedern an Nichtmitglieder und über
terms which render them special transactions. alle Ausfuhren von Mitgliedern nach Nichtmitgliedern
zu Bedingungen, die sie zu Sondergeschäften machen.
(2) The records referred to in the preceding para- (2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen sind so zu
graph shall be kept so that records of special trans- führen, daß die Sondergeschäfte von den kommerziellen
actions are separate from records of commercial trans- Geschäften getrennt verzeichnet werden.
actions.
(3) In order to facilitate the operation of the Advisory (3) Um die Arbeit des Beratenden Unterausschusses für
Sub-Committee on Market Conditions under Article 16, die Marktlage nach Artikel 16 zu erleichtern, führt der Rat
the Council shall keep records of international market Unterlagen über die internationalen Marktpreise für
prices for wheat and wheat flour and of transportation Weizen und Weizenmehl und über die Beförderungs-
costs. kosten.
(4) In the case of any wheat which reaches the country (4) Gelangt Weizen in ein Endbestimmungsland, nach-
of final destination after re-sale in, passage through, or dem er in einem anderen als dem Ursprungsland wieder-
trans-shipment from the ports of, a country other than verkauft, durch das andere Land durchgeführt oder in
that in which the wheat originated, members shall to the dessen Häfen umgeschlagen worden ist, so stellen die
maximum extent possible make available such informa- Mitglieder im weitestmöglichen Umfang die Angaben zur
tion as will enable the purchase or transaction to be Verfügung, auf Grund derer der Kauf oder das Geschäft
entered in the records referred to in paragraphe (1) and (2) in die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Unterlagen
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 183
of this Article as a purchase or transaction between als Kauf oder Geschäft zwischen dem Ursprungsland und
the country of origin and the country of final destination. dem Endbestimmungsland eingetragen werden kann. Im
In the case of a re-sale, the provisions of this paragraph Falle eines Wiederverkaufs findet dieser Absatz nur An-
shall apply if the wheat originated in the country of wendung, wenn der Weizen während des betreffenden
origin during the same crop year. Erntejahres in dem Ursprungsland erzeugt wurde.
(5) The Council may authorize purchases to be re- (5) Der Rat kann genehmigen, daß Käufe für ein Ernte-
corded for a crop year if: jahr eingetragen werden,
(a) the loading period involved is within a reasonable a) wenn die in Betracht kommende Verladezeit innerhalb
time up to one month, to be decided by the Council, einer angemessenen, vom Rat zu bestimmenden Frist
before the beginning or after the end of that crop von höchstens einem Monat vor Beginn oder nach
year; and Ende des betreffenden Erntejahres liegt und
(b) the two members concerned so agree. b) wenn die beiden in Betracht kommenden Mitglieder
dies vereinbaren.
(6) For the purpose of this Article: (6) Für die Zwecke dieses Artikels
(a) members shall send to the Executive Secretary such a) übermitteln die Mitglieder dem Exekutivsekretär über
information concerning the quantities of wheat in- die in kommerziellen Verkäufen und Käufen sowie in
volved in commercial sales and purchases and special Sondergeschäften verwendeten Weizenmengen alle
transactions as the Council within its competence Angaben, die der Rat im Rahmen seiner Zuständigkeit
may require, including: benötigt; dazu gehören
(i) in relation to special transactions, such detail of i) in Verbindung mit Sondergesdläften alle diese
the transactions as will enable them to be clas- betreffenden Einzelheiten, die eine Klassifizierung
sified in accordance with Article 3; nach Artikel 3 ermöglichen;
(ii) in respect of wheat, sudl information as may be ii) in bezug auf Weizen alle verfügbaren Angaben
availbale as to the type, class, grade and quality, über Type, Klasse, Gradierung und Qualität und
and the quantities relating thereto; die diesbezüglichen Mengen;
(iii) in respect of flour, sudl information as may be iii) in bezug auf Mehl alle verfügbaren Angaben zur
available to identify the quality of the flour and Feststellung der Qualität des Mehls und der
the quantities relating to each separate quality; Menge jeder einzelnen Qualität;
(b) members when exporting on a regular basis, and such b) übermitteln die regelmäßig ausführenden Mitglieder
other members as the Council shall decide, shall send und alle sonstigen vom Rat bestimmten Mitglieder
to the Executive Secretary such information relating hinsichtlich der Preise bei kommerziellen Geschäften
to prices of commercial and, where available, special und, soweit verfügbar, bei Sondergeschäften mit
transactions in such descriptions, classes, types, grades Weizen oder Weizenmehl dem Exekutivsekretär alle
and qualities of wheat and wheat flour as the Council Angaben über Art, Klasse, Type, Gradierung und
may Tequire; Qualität, die der Rat benötigt;
(c) the Council shall obtain regular information on cur- c) erhält der Rat regelmäßig Angaben über die jeweils
rently prevailing transportation costs, and members üblichen Beförderungskosten und melden die Mit-
shall to the extent practicable report such supplemen- glieder, soweit durchführbar, alle vom Rat benötigten
tary information as the Council may require. zusätzlichen Angaben.
(7) The Council shall make rules of procedure for the (7) Der Rat schreibt Verfahrensregeln für die in diesem
reports and records referred to in this Article. Those Artikel erwähnten Meldungen und Unterlagen vor. In
rules shall prescribe the frequency and the manner in diesen Regeln bestimmt er, wie oft und in welcher Weise
which those reports shall be made and shall prescribe diese Meldungen zu erfolgen haben und welche Pflichten
the duties of members with regard thereto. The Council den Mitgliedern diesbezüglich obliegen. Der Rat trifft
shall also make provision for the amendment of any ferner Vorsorge für die Änderung der von ihm geführten
records or statements kept by it, including provision for Unterlagen und Aufstellungen sowie für die Beilegung
the settlement of any dispute arising in connection etwaiger in diesem Zusammenhang entstehender Streitig-
therewith. lf any member repeatedly and unreasonably keiten. Versäumt es ein Mitglied wiederholt und ohne
fails to make reports as required by this Article, the ausreichenden Grund, die nach diesem Artikel erforder-
Executive Committee shall arrange consultations with lichen Meldungen abzugeben, so führt der Exekutiv-
that member to remedy the situation. ausschuß Konsultationen mit dem betreffenden Mitglied,
um Abhilfe zu schaffen.
Article 5 Artikel 5
Estimates of requirements and availability of wheat Sdlätzungen des Weizenbedarfs und der verfügbaren
Weizenmengen
(1) By 1 October in the case of Northern Hemisphere (1) Jedes Einfuhrmitglied notifiziert dem Rat bis zum
countries and 1 February in the case of Southern 1. Oktober, wenn es sich um ein Land der nördlichen
Hemisphere countries, each importing member · shall Halbkugel handelt, und bis zum 1. Februar, wenn es sid1
notify the Council of its estimate of its commercial im- um ein Land der südlichen Halbkugel handelt, seinen von
port requirements of wheat in that crop year. Any ihm geschätzten kommerziellen Einfuhrbedarf an Weizen
importing member may thereafter notify the Council of für das betreffende Erntejahr. Jedes Einfuhrmitglied kann
any changes it may desire to make in its estimate. dem Rat danach alle Änderungen notifizieren, die es an
seiner Schätzung vorzunehmen wünscht.
(2) By 1 October in the case of Northern Hemisphere (2) Jedes Ausfuhrmitglied notifiziert dem Rat bis zum
countries and 1 February in the case of Southern 1. Oktober, wenn es sidl um ein Land der nördlichen
Hemisphere countries, each exporting member shall Halbkugel handelt, und bis zum 1. Februar, wenn es sich
184 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
notify the Council of its estimate of the wheat it will um ein Land der südlichen Halbkugel handelt, die
have available for export in that crop year. Any ex- Weizenmengen, die ihm nach seiner Schätzung in dem
porting member may thereafter notify the Council of any betreffenden Erntejahr für die Ausfuhr zur Verfügung
changes it may desire to make in its estimate. stehen werden. Jedes Ausfuhrmitglied kann dem Rat
danach alle Änderungen notifizieren, die es an seiner
Schätzung vorzunehmen wünscht.
(3) All estimates notified to the Council shall be used (3) Alle dem Rat notifizierten Schätzungen dienen der
for the purpose of the administration of this Convention Handhabung dieses Ubereinkommens und dürfen den
and may only be made available to exporting and im- Ausfuhr- und den Einfuhrmitgliedern nur unter vom Rat
porting members on such conditions as the Council may vorgeschriebenen Bedingungen zugänglich gemacht wer-
prescribe. Estimates submitted in accordance with this den. Auf Grund dieses Artikels vorgelegte Schätzungen
Article shall in no way be binding. sind nicht bindend.
Article 6 Artikel 6
Consultations on market conditions Konsultationen über die Marktlage
(1) If the Advisory Sub-Committee on Market Con- (1) Gelangt der Beratende Unterausschuß für die Markt-
ditions, in the course of its continuous review of the lage bei seiner ständigen Uberprüfung des Marktes nach
market under paragraph (2) of Article 16, is of the Artikel 16 Absatz 2 zu der Auffassung, daß eine Be-
opm1on that a situation of market instability has arisen einträchtigung der Marktstabilität eingetreten ist oder
or threatens imminently to arise, or if such a situation unmittelbar bevorsteht, oder macht der Exekutivsekretär
is called to the Advisory Sub-Committee's attention by dem Beratenden Unterausschuß von sich aus oder auf
the Executive Secretary on his own initiative or at the Ersuchen eines Ausfuhr- oder eines Einfuhrmitglieds eine
request of any exporting or importing member it shall entsprechende Mitteilung, so erstattet der Beratende
immediately report the facts concerned to the Executive Unterausschuß dem Exekutivausschuß umgehend über
Committee. The Advisory Sub-Committee shall in so den Sachverhalt Bericht. Dabei berücksichtigt der Bera-
informing the Executive Committee give particular regard tende Unterausschuß insbesondere die Umstände, welche
to those circumstances which have brought about, or die Beeinträchtigung der Marktstabilität herbeigeführt
threaten to bring about, the situation of market in- haben oder herbeizuführen drohen, einschließlich von
stability, including price fluctuations. The Executive Com- Preisschwankungen. Der Exekutivausschuß tritt innerhalb
mittee shall meet within five market days to review the von fünf Börsentagen zusammen, um die Lage zu über-
situation and to consider whether it would be possible prüfen und die Möglichkeit allgemein annehmbarer
to arrive at mutually acceptable solutions. Lösungen zu erwägen.
(2) The Executive Committee shall, if it considers it (2) Der Exekutivausschuß unterrichtet, wenn er dies
appropriate, inform the Chairman of the Council who für angezeigt hält, den Vorsitzenden des Rates, der eine
may convene a session of the Council to review the Ratstagung zur Uberprüfung der Lage anberaumen kann.
situation.
Article 7 Artikel 7
Disputes and complaints Streitigkeiten und Beschwerden
(1) Any dispute concerning the interpretation or ap- (1) Jede Streitigkeit über die Auslegung oder die An-
plication of this Convention which is not settled by wendung dieses Ubereinkommens, die nicht durch Ver-
negotiation shall, at the request of any member which handlungen beigelegt werden kann, wird auf Antrag
is a party to the dispute, be referred to the Council for eines Mitglieds, das in dieser Streitigkeit Partei ist, dem
decision. Rat zur Entscheidung vorgelegt.
(2) Any member which considers that its interests as (2} Sind nach Auffassung eines Mitglieds dessen Inter-
a party to this Convention have been seriously pre- essen als Vertragspartei dieses Ubereinkommens durch
judiced by actions of any one or more members affecting Maßnahmen eines oder mehrerer Mitglieder, welche die
the operation of this Convention may bring the matter Wirkungsweise dieses Ubereinkommens berühren, ernst-
before the Council. In such a case, the Council shall lich geschädigt worden, so kann es die Angelegenheit
immediately consult with the members concerned in order dem Rat vorlegen. In einem solchen Fall führt der Rat
to resolve the matter. If the matter is not resolved alsbald Konsultationen mit den beteiligten Mitgliedern,
through such consultations, the Council shall consider um die Angelegenheit zu regeln. Wird durch diese Kon-
the matter further and may make recommendations to sultationen die Angelegenheit nicht geregelt, so unter-
the members concemed. zieht der Rat sie einer weiteren Prüfung; er kann Emp-
fehlungen an die beteiligten Mitglieder richten.
Article 8 Artikel 8
Annual review of tbe world wbeat situation Jährliche Uberprüfung der Weltweizenlage
(1) (a) In the furtherance of the objectives of this (1) a) Im Verfolg des in Artikel 1 genannten Zweckes
Convention as set forth in Article 1 the Council shall dieses Ubereinkommens überprüft der Rat alljährlich die
annually review the world wheat situation and shall Weltweizenlage und unterrichtet die Mitglieder von den
inform members of the effects upon the international Auswirkungen der durch die Uberprüfung ermittelten
trade in wheat of the facts which emerge from the review, Tatsachen auf den internationalen Weizenhandel, damit
in order that these effects be kept in mind by these diese Mitglieder bei der Festlegung und Durchführung
members in determining and administering their internal ihrer inländischen Landwirtschafts- und Preispolitik diese
agricultural and price policies. Auswirkungen berücksichtigen.
(b) The review shall be carried out in the light of b) Die Uberprüfung wird auf Grund der verfüg-
information obtainable in relation to national produc- baren Angaben über die nationale Weizenerzeugung, die
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 185
tion, stocks, consumption, prices and trade, including both Weizenvorräte, den Weizenverbrauch, die Weizenpreise
commercial and special transactions of wheat. und den Weizenhandel einschließlich der kommerziellen
und der Sondergeschäfte durchgeführt.
(c) Each member may submit to the Council in- c) Jedes Mitglied kann dem Rat Angaben über-
formation which is relevant to the annual review of the mitteln, die für die Jahresüberprüfung der Weltweizenlage
world wheat situation and is not alre~dy available to the von Belang sind und dem Rat nicht bereits unmittelbar
Council either directly or through the appropriate or- oder durch die zuständige Organisation im System der
ganization in the United Nations system including the Vereinten Nationen, einschließlich der Konferenz der Ver-
United Nations Conference on Trade and Development einten Nationen für Handel und Entwicklung (WHK) und
(UNCT AD) and the Food and Agriculture Organization der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Ver-
of the United Nations (FAO). einten Nationen (FAO), zugegangen sind.
(2) In carrying out the annual review, the Council shall (2) Bei der Jahresüberprüfung zieht der Rat etwaige
consider the means through which the consumption of Mittel zur Steigerung des Weizenverbraud1s in Betrad1t;
wheat may be increased, and may undertake, in co- er kann in Zusammenarbeit mit Mitgliedern beispielsweise
operation with members, studies of such matters as:
(a) factors affecting the consumption of wheat in various a) die Umstände untersuchen, die in verschiedenen Län-
countries, and dern den Verbrauch von Weizen beeinflussen, und
(b) means of achieving increased consumption, partic- b) prüfen, auf welche Weise der Verbrauch insbesondere
ularly in countries where the possibility of increased in Ländern gesteigert werden kann, in denen Möglich-
consumption is found to exist. keiten für eine Verbrauchssteigerung festgestellt wor-
den sind.
(3) For the purposes of this Article, the Council shall (3) Für die Zwecke dieses Artikels berücksichtigt der
take into account work done on grains by UNCT AD and Rat zur Vermeidung von Doppelarbeit die Arbeiten der
the FAO and by other intergovernmental organizations, WHK und der FAO sowie anderer zwischenstaatlicher
in order to avoid duplication of work, and may, without Organisationen im Bereich des Getreides; unbesmadet der
prejudice to the generality of paragraph (1) of Article 20, Allgemeingültigkeit des Artikels 20 Absatz 1 kann er in
make such arrangements regarding co-operation in any bezug auf die Zusammenarbeit in irgendeinem seiner
of its activities as it considers desirable with such Arbeitsbereiche die von ihm für erwünsdlt gehaltenen
intergovernmental organizations and also with any Gov- Abmachungen mit derartigen zwisdlenstaatlichen Organi-
ernments of Members of the United Nations or of the sationen sowie mit den Regierungen von Mitgliedern der
specialized agencies not party to this Convention which Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen
have a substantial interest in the international trade in treffen, die nicht Vertragspartei dieses Ubereinkommens
grains. sind, aber ein wesentlidles Interesse am internationalen
Getreidehandel haben.
(4) Nothing in this Article shall prejudice the complete (4) Durch diesen Artikel wird die volle Handlungs-
liberty of action of any member in the determination and freiheit der Mitglieder bei der Festlegung und Durchfüh-
administration of its internal agricultural and price rung ihrer inländismen Landwirtschafts- und Preispolitik
policies. nicht eingesduänkt.
Article 9 Artikel 9
Guidelines relating to concessional tranactions Leitlinien für Vorzugsgesc:häfte
(1) Members undertake to conduct any concessional (1) Die Mitglieder verpflimten sim, bei der Durchfüh-
transactions in wheat in such a way as to avoid harmful rung von Vorzugsgeschäften mit Weizen darauf zu ad1ten,
interference with normal patterns of production and inter- daß smädigende Eingriffe in das normale Gefüge der
national commercial trade. Erzeugung und des internationalen kommerziellen Handels
vermieden werden.
(2) To this end members shall undertake appropriate (2) Zu diesem Zweck treffen die Mitglieder angemes-
measures to ensure that concessional transactions are sene Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß die Vorzugs-
additional to commercial sales which could reasonably geschäfte zusätzlich zu den kommerziellen Verkäufen
be anticipated in the absence of such transactions. Such getätigt werden, die in Ermangelung von Vorzugsgeschäf-
measures shall be consistent with the Principles of ten normalerweise zu erwarten wären. Diese Maßnahmen
Surplus Disposal and Guiding Lines recommended by the müssen den von der FAO empfohlenen Grundsätzen und
FAO and may provide that a specified level of com- Leitlinien für die Verwendung von Oberschüssen ent-
mercial imports of wheat, agreed with the recipient sprechen und können vorsehen, daß das Empfängerland
country, be maintained on a global basis by that country. eine mit ihm vereinbarte bestimmte Menge kommerzieller
In establishing or adjusting this level full regard shall Weizeneinfuhren aus allen anderen Ländern beibehält.
be had to the commercial import levels in a represent- Bei der Festsetzung oder Anpassung dieser Menge sind
ative period and to the economic circumstances of the der Umfang der kommerziellen Einfuhren während eines
recipient country, including, in particular, its balance-of- typischen Zeitabsdmitts und die Wirtschaftslage des
payments situation. Empfängerlands, insbesondere seine Zahlungsbilanzlage,
voll zu berücksichtigen.
(3) Members, when engaging in concessional export (3) Mitglieder, die derartige Vorzugs-Ausfuhrgeschäfte
transactions shall consult with exporting members whose tätigen, führen vor Abschluß derartiger Abmachungen
commercial sales might be affected by such transactions, möglimst eingehende Konsultationen mit denjenigen
to the maximum possible extent before sudl arrange- Ausfuhrmitgliedern, deren kommerzielle Verkäufe durch
ments are concluded with recipient countries. diese Geschäfte beeinträchtigt werden könnten.
(4) The Executive Committee shall furnish an annual (4) Der Exekutivausschuß legt dem Rat Jahresberimte
report to the Council on developments in concessional über die Entwicklung der Vorzugsgeschäfte mit Weizen
transactions in wheat. vor.
186 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Part II Tel111
Administration Verwaltungsbestimmungen
Article 10 Artikel 10
Constitution of the Council Zusammensetzung des Rates
(1) The International Wheat Council, established by (1) Der Internationale Weizenrat, der durch das Inter-
the International Wheat Agreement 1949, shall continue nationale \Veizen-Dbereinkommen von 1949 eingesetzt
in being for the purpose of administering this Convention wurde, bleibt zum Zweck der Handhabung des vorliegen-
with the membership, powers and functions provided in den Obereinkommens mit den in demselben vorgesehenen
this Convention. Bestimmungen über die Mitgliedschaft, Befugnisse und
Aufgaben bestehen.
(2) Each exporting and importing member shall be a (2) Jedes Ausfuhr- und jedes Einfuhrmitglied ist stimm-
voting member of the Council and may be represented at berechtigtes Mitglied des Rates und kann auf dessen
its meetings by one delegate, alternates, and advisers. Sitzungen durch einen Delegierten, durch Stellvertreter
und Berater vertreten sein.
(3) Such intergovernmental organizations as the Coun- (3) Zwischenstaatliche Organisationen, die der Rat zu
cil may decide to invite to any of its meetings may each den Sitzungen einzuladen beschließt, können je einen
have one non-voting representative in attendance at nicht stimmberechtigten Vertreter zur Teilnahme an den
those meetings. Ratssitzungen bestellen.
(4) The Council shall elect a Chairman and Vice- (4) Der Rat wählt einen Vorsitzenden und einen stell-
Chairman who shall hold office for one crop year. The vertretenden Vorsitzenden, die ihr Amt für die Dauer
Chairman shall have no vote and the Vice-Chairman eines Erntejahrs bekleiden. Der Vorsitzende oder der den
shall have no vote while acting as Chairman. Vorsitz führende stellvertretende Vorsitzende sind nicht
stimmberechtigt.
Article 11 Artikel lt
Powers and functions of the Council Befugnisse und Aufgaben des Rates
(1) The Council shall establish its Rules of Procedure. (1) Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) The Council shall keep such records as are re- (2) Der Rat führt die in diesem Ubereinkommen vor-
quired by the terms of this Convention and may keep geschriebenen Unterlagen; er kann zusätzlich alle sonsti-
such other records as it considers desirable. gen Unterlagen führen, die er für erwünscht hält.
(3) The Council shall publish an annual report and (3) Der Rat veröffentlicht Jahresberichte und kann
may also publish any other information (including, in andere Mitteilungen (insbesondere seine jährliche Uber-
particular, its annual review or any part or summary prüfung oder Teile oder eine Zusammenfassung der-
thereof) concerning matters within the scope of this selben) über die im Bereich dieses Ubereinkommens
Convention. liegenden Angelegenheiten veröffentlichen.
(4) In addition to the powers and functions specified (4) Außer den in diesem Ubereinkommen genannten
in this Convention the Council shall have such other Befugnissen und Aufgaben hat der Rat die Befugnisse
powers and perform such other functions as are necessary und nimmt die Aufgaben wahr, die zur Durchführung
to carry out the terms of this Convention. dieses Ubereinkommens notwendig sind.
(5) The Council may, by two-thh<ls of the votes cast (5) Der Rat kann mit zwei Dritteln der von den Aus-
by the exporting members and two-thirds of the votes fuhrmitgliedern und zwei Dritteln der von den Einfuhr-
cast by the importing members delegate to any of its mitgliedern abgegebenen Stimmen die Ausübung von
committees or to the Executive Secretary the exercise Befugnissen oder Aufgaben, soweit sie nicht den Haushalt
of powers or functions other than those relating to the und die Festsetzung der Beiträge nach Artikel 19 Ab-
budget and assessment of contributions contained in sätze 2 und 3 betreffen, auf einen seiner Ausschüsse oder
pargaraphs (2) and (3) of Article 19. The Council may auf den Exekutivsekretär übertragen. Der Rat kann eine
at any time revoke such delegation by a majority of the solche Ubertragung mit der Mehrheit der abgegebenen
votes cast. Any decision made under any powers or Stimmen jederzeit widerrufen. Jeder Beschluß, der auf
functions delegated by the Council in accordance with Grund einer nach diesem Absatz vom Rat übertragenen
this paragraph shall be subject to review by the Council Befugnis oder Aufgabe getroffen wird, unterliegt auf
at the request of any exporting or importing members Antrag eines Ausfuhr- oder eines Einfuhrmitglieds, der
made within a period which the Council shall prescribe. innerhalb einer vorn Rat vorgeschriebenen Frist zu stellen
Any decision in respect of which no request for review ist, der Uberprüfung durch den Rat. Beschlüsse, für die ein
has been made within the prescribed period shall be Antrag auf Uberprüfung innerhalb der vorgeschriebenen
binding on all members. Frist nicht gestellt wird, sind für alle Mitglieder bindend.
(6) In order to enable the Council to discharge its (6) Um seine Aufgaben aus diesem Ubereinkommen
functions under this Convention, the Council rnay request, wahrnehmen zu können, kann der Rat die für diesen
and members undertake to supply, such statistics and in- Zweck notwendigen Statistiken und Auskünfte anfordern;
formation as are necessary for this purpose. die Mitglieder verpflichten sich, sie ihm zur Verfügung
zu stellen.
Article 12 Artikel 12
Votes Stimmen
(1) The exporting members shall together hold 1,000 (1) Die Ausfuhrmitglieder und die Einfuhrmitglieder
votes and the importing members shall together hold verfügen über je 1 000 Stimmen.
1,000 votes.
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 187
(2) The votes to be exercised by the respective delega- (2) Die Delegationen der Ausfuhrmitglieder im Rat ver-
tions of exporting members on the Council shall be those fügen über die in Anlage A angegebenen Stimmen.
specified in Annex A.
(3) The votes to be exercised by the respective delega- (3) Die Delegationen der Einfuhrmitglieder im Rat ver-
tions of importing members on the Council shall be those fügen über die in Anlage B angegebenen Stimmen.
specified in Annex B.
(4) Any exporting member may authorize any other (4) Ein Ausfuhrmitglied kann ein anderes Ausfuhrmit-
exporting member, and any importing member may glied und ein Einfuhrmitglied kann ein anderes Einfuhr-
authorize any other importing member, to represent its mitglied ermächtigen, bei einer oder mehreren Sitzungen
interests and to exercise its votes at any meeting or des Rates seine Interessen zu vertreten und sein Stimm-
meetings of the Council. Satisfactory evidence of such recht auszuüben. Ein ausreichender Nachweis der Ermäch-
authorization shall be submitted to the Council. tigung ist dem Rat vorzulegen.
(5) If at any meeting of the Council an exporting (5) Ist auf einer Ratssitzung ein Ausfuhr- oder ein
member or an importing member is not represented by Einfuhrmitglied nicht durch einen beglaubigten Delegier-
an accredited delegate and has not authorized another ten vertreten und hat es kein anderes Mitglied ermächtigt,
member to exercise its votes in accordance with para- sein Stimmrecht nach Absatz 4 auszuüben, oder hat im
graph (4) of this Artic!e, and if at the date of any meeting Zeitpunkt einer Sitzung ein Mitglied auf Grund einer
any member has forfeited, has been deprived of, or has Bestimmung dieses Ubereinkommens sein Stimmrecht ver-
recovered its votes under any provisions of this Con- wirkt, verloren oder zurückerhalten, so wird die Gesamt-
vention, the total votes to be exercised by the ex- stimmenzahl der ihr Stimmrecht ausübenden Ausfuhrmit-
porting members shall be adjusted to a figure equal to glieder der Gesamtstimmenzahl der auf dieser Sitzung ihr
the total of votes to be exercised at that meeting by the Stimmrecht ausübenden Einfuhrmitglieder angeglichen und
importing members and redistributed among exporting sodann auf die Ausfuhrmitglieder im Verhältnis ihrer
members in proportion to their votes. Stimmenzahl neu aufgeteilt.
(6) Whenever any country becomes or any member (6) Wird ein Land Vertragspartei dieses Ubereinkom-
ceases to be a party to this Convention, the Council mens oder hört ein Mitglied auf, Vertragspartei dieses
shall redistribute the votes within either Annex A or Ubereinkommens zu sein, so teilt der Rat die Stimmen
Annex B, as the case may be, proportionally to the in Anlage A bzw. Anlage B im Verhältnis der jedem in
number of votes held by each member Iisted in that der betreffenden Anlage aufgeführten Mitglied zustehen-
Annex. den Stimmenzahl neu auf.
(7) No exporting or importing member shall have less (7) Jedes Ausfuhr- und jedes Einfuhrmitglied hat min-
than one vote and there shall be no fractional votes. destens eine Stimme; es gibt keine Teilstimmen.
Article 13 Artikel 13
Seal, sessions and quorum Sitz, Tagungen und Beschlußfähigkeit
(1) The seat of the Council shall be London unless (1) Der Sitz des Rates ist London, sofern der Rat nicht
the Council decides otherwise. etwas anderes beschließt.
(2) The Council shall meet at least once during each (2) Der Rat tritt mindestens einmal in jedem halben
half of each crop year and at such other times as the Erntejahr und außerdem zu jedem anderen vom Vorsit-
Chairman may decide, or as otherwise required by this zenden bestimmten oder sonst auf Grund dieses Uberein-
Convention. kommens erforderlichen Zeitpunkt zusammen.
(3) The Chairman shall convene a session of the Coun- (3) Der Vorsitzende beraumt eine Ratstagung an, wenn
cil if so requested by (a) five members or (b) one or more dies a) von fünf Mitgliedern oder b) von einem oder
members holding a total of not less than 10 per cent mehreren Mitgliedern, denen insgesamt mindestens
of the total votes or (c) the Executive Committee. 10 v. H. der Gesamtstimmen zustehen, oder c) vom
Exekutivausschuß beantragt wird.
(4) The presence of delegates with a majority of the (4) Der Rat ist beschlußfähig, wenn die bei einer
votes held by the exporting members and a majority Sitzung anwesenden Delegierten vor etwaiger Anglei-
of the votes held by the importing members prior to any chung des Stimmenverhältnisses nach Artikel 12 über
adjustment of votes under Article 12 shall be necessary mehr als die Hälfte der den Ausfuhrmitgliedern und mehr
to constitute a quorum at any meeting of the Council. als die Hälfte der den Einfuhrmitgliedern zustehenden
Stimmen verfügen.
Article 14 Artikel 14
Decisions Beschlüsse
(1) Except where otherwise specified in this Conven- (1) Soweit in diesem Ubereinkommen nichts anderes
tion, decisions of the Council shall be by a majority bestimmt ist, bedürfen die Beschlüsse des Rates der
of the votes cast by the exporting members and a majority Mehrheit der von den Ausfuhrmitgliedern und der Mehr-
of the votes cast by the importing members, counted heit der von den Einfuhrmitgliedern abgegebenen Stim-
separately. men; die Stimmen werden getrennt gezählt.
(2) Each member undertakes to accept as binding all (2) Jedes Mitglied verpflichtet sich, sämtliche auf
decisions of the Council under the provisions of this Grund dieses Ubereinkommens vom Rat gefaßten Be-
Convention. schlüsse als bindend anzuerkennen.
188 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Article 15 Artikel 15
Executive Committee Der Exekutlvaussdluß
(1) The Council shall establish an Executive Commit- (1) Der Rat setzt einen Exekutivausschuß ein. Mit-
tee. The members of the Executive Committee shall be glieder des Exekutivausschusses sind höchstens vier
not more than four exporting members elected annually jährlich von den Ausfuhrmitgliedern zu wählende Aus-
by the exporting members and not more than eight fuhrmitglieder und höchstens acht jährlich von den Ein-'
importing members elected annually by the importing fuhrmitgliedern zu wählende Einfuhrmitglieder. Der Rat
members. The Council shall appoint the Chairman of ernennt den Vorsitzenden des Exekutivausschusses und
the Executive Committee and may appoint a Vice- kann einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Chairman.
(2) The Executive Committee shall be responsible to (2) Der Exekutivausschuß ist dem Rat verantwortlich
and work under the general direction of the Council. und arbeitet nach dessen allgemeinen Weisungen. Er
lt shall have such powers and functions as are expressly hat die Befugnisse und nimmt die Aufgaben wahr, die
assigned to it under this Convention and such other ihm in diesem Ubereinkommen ausdrücklich zugewiesen
powers and functions as the Council may delegate to !t sind oder ihm zusätzlich vom Rat nad1 Artikel 11 Ab-
under paragraph (5) of Article 11. satz 5 übertragen werden.
(3) The exporting members on the Executive Commit- (3) Die Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß haben
tee shall have the same total number of votes as the dieselbe Gesamtstimmenzahl wie die Einfuhrmitglieder. Die
importing members. The votes of the exporting members Stimmen der Ausfuhrmitglieder im Exekutivausschuß
on the Executive Committee shall be divided among them werden so unter diese Mitglieder aufgeteilt, wie sie es
as they shall decide, provided that no such exporting beschließen, mit der Maßgabe, daß kein Ausfuhrmitglied
member shall have more than 40 per cent of the total über mehr als 40 v. H. der Gesamtstimmen der Ausfuhr-
votes of those exporting members. The votes of the mitglieder verfügen darf. Die Stimmen der Einfuhr-
importing members on the Executive Committee shall be mitglieder im Exekutivausschuß werden so unter diese
divided among them as they shall decide, provided that Mitglieder aufgeteilt, wie sie es beschließen, mit der
no such importing member shall have more than 40 per Maßgabe, daß kein Einfuhrmitglied über mehr als
cent of the total votes of those importing members. 40 v. H. der Gesamtstimmen der Einfuhrmitglieder ver-
fügen darf.
(4) The Council shall prescribe rules of procedure (4) Der Rat setzt die Verfahrensregeln für Abstim-
regarding voting in the Executive Committee and may mungen im Exekutivausschuß fest und kann nach seinem
make such other provision regarding rules of procedure Ermessen sonstige Verfahrensregeln für diesen beschlie-
in the Executive Committee as it thinks fit. A decision ßen. Ein Beschluß des Exekutivausschusses bedarf der
of the Executive Committee shall require the same gleichen Stimmenmehrheit, die in diesem Ubereinkom-
majority of votes as this Convention prescribes for the men für den Rat vorgeschrieben ist, wenn er in einer
Council when making a decision on a similar matter. ähnlichen Sache einen Beschluß faßt.
(5) Any exporting or importing member which is not (5) Jedes Ausfuhr- und jedes Einfuhrmitglied, das nicht
a member of the Executive Committee may participate, Mitglied des Exekutivausschusses ist, kann ohne Stimm-
without voting, in the discussion of any question before recht an dessen Erörterungen über eine Frage teilnehmen,
the Executive Committee whenever the latter considers die nach Ansicht des Exekutivausschusses die Interessen
that the interests of that member are affected. dieses Mitglieds berührt.
Article 16 Artikel 16
Advlsory Sub-Committee on Market Conditions Der Beratende Unterausschuß für die Marktlage
(1) The Executive Committee shall establish an Ad- (1) Der Exekutivausschuß setzt einen Beratenden
visory Sub-Committee on Market Conditions consisting of Unterausschuß für die Marktlage ein, der aus Fach-
technical representatives of not more than five exporting vertretern von höchstens fünf Ausfuhrmitgliedern und
members and of not more than five importing members. höchstens fünf Einfuhrmitgliedern besteht. Der Vor-
The Chairman of the Advisory Sub-Committee shall be sitzende des Beratenden Unterausschusses wird vom
appointed by the Executive Committee. Exekutivausschuß ernannt.
(2) The Advisory Sub-Committee shall keep under (2) Der Beratende Unterausschuß überprüft ständig die
continuous review current market conditions and shall jeweilige Marktlage und erstattet dem Exekutivausschuß
report to the Executive Committee as provided in Ar- nach Artikel 6 Bericht. Der Beratende Unterausschuß
ticle 6. The Advisory Sub-Committee shall, in the exer- berücksichtigt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
cise of its functions, take into account any representations alle von einem Ausfuhr- oder einem Einfuhrmitglied
made by any exporting or importing member. erhobenen Vorstellungen.
(3) Any member which is not a member of the Advisory (3) Jedes Mitglied, das nicht Mitglied des Beratenden
Sub-Committee may participate in the discussion of any Unterausschusses ist, kann an dessen Erörterungen über
question before the Advisory Sub-Committee whenever eine Frage teilnehmen, die nach Ansimt des Unteraus-
the latter considers that the interests of that member schusses die Interessen des betreffenden Mitglieds un-
are directl y affected. mittelbar berührt.
(4) The Advisory Sub-Committee shall advise in ac- (4) Der Beratende Unterausschuß nimmt nach Maßgabe
cordance with the relevant Articles of this Convention der einschlägigen Artikel dieses Ubereinkommens sowie
and on such other matters as the Council or the Executive zu allen sonstigen Fragen Stellung, die der Rat oder der
Committee may refer to it, including such matters as Exekutivausschuß an ihn verweist, einschließlich der
the Council may refer to it under Article 21 of this Fragen, mit denen ihn der Rat nach Artikel 21 befaßt.
Convention.
Nr. 13-Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 189
Article 17 Artikel 17
Secretariat Das Sekretariat
(1) The Council shall have a Secretariat consisting of (1) Dem Rat steht ein Sekretariat zur Verfügung; es
an Executive Secretary, who shall be its chief adminis- besteht aus einem Exekutivsekretär, der sein höchster
trative officer, and such staff as may be required for the Verwaltungsbeamter ist, sowie dem für die Arbeiten des
work of the Council and its Committees. Rates und seiner Ausschüsse erforderlichen Personal.
(2) The Council shall appoint the Executive Secretary (2) Der Rat ernennt den Exekutivsekretär; dieser ist
who shall be responsible for the performance of the für die Wahrnehmung der dem Sekretariat bei der Hand-
duties devolving upon the Secretariat in the administra- habung dieses Ubereinkommens zufallenden Aufgaben
tion of this Convention and for the performance of such und aller anderen ihm vom Rat und seinen Ausschüssen
other duties as are assigned to him by the Council and zugewiesenen Aufgaben verantwortlich.
its Committees.
(3) (The staff shall be appointed by the Executive (3) Das Personal wird vom Exekutivsekretär nach den
Secretary in accordance with regulations established by vom Rat aufgestellten Vorschriften ernannt.
the Council.
(4) lt shall be a condition of employment of the (4) Die Beschäftigung des Exekutivsekretärs und des
Executive Secretary and of the staff that they do not hold Personals ist an die Bedingung geknüpft, daß sie am
or shall cease to hold financial interest in the trade Weizenhandel nicht finanziell beteiligt sind oder der-
in wheat and that they shall not seek or receive instruc- artige Beteiligungen aufgeben und daß sie bezüglich
tions regarding their duties under this Convention from ihrer auf Grund dieses Ubereinkommens wahrzunehmen-
any Government or from any other authority external den Aufgaben von keiner Regierung und keiner anderen
to the Council. Stelle außerhalb des Rates Weisungen erbitten oder ent-
gegennehmen.
Article 18 Artikel 18
Privileges and immunities Vorrechte und Immunitäten
(1) The Council shall have legal personality. lt shall in (1) Der Rat besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat ins-
particular have the capacity to contract, acquire and besondere die Fähigkeit, Verträge zu schließen, be-
dispose of movable and immovable property and to wegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben
institute legal proceedings. und zu veräußern sowie vor Gericht zu stehen.
(2) The status, privileges and immunities of the Coun- (2) Die Rechtsstellung, die Vorrechte und Immunitäten
cil in the territory of the United Kingdom shall continue des Rates im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs
to be governed by the headquarters Agreement between bestimmen sich weiterhin nach dem am 28. November
the Government of the United Kingdom of Great Britain 1968 in London unterzeichneten Abkommen über den
and Northern Ireland and the International Wheat Coun- Sitz zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs
cil signed at London on 28 November 1968. Großbritannien und Nordirland und dem Internationalen
Weizenrat.
(3) The Agreement referred to in paragraph (2) of this (3) Das in Absatz 2 genannte Abkommen ist von
Article shall be independent of the present Convention. diesem Ubereinkommen unabhängig. Es endet jedodi
lt shall however terminate:
(a) by agreement between the Government of the United a) durch Vereinbarung zwisdien der Regierung des
Kingdom of Great Britain and Northern lreland and Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nord-
the Council, or irland und dem Rat oder
(b) in the event of the seat of the Council being moved b) wenn der Sitz des Rates aus dem Vereinigten König-
from the United Kingdom, or reich verlegt wird oder
(c) in the event of the Council ceasing to exist. c) wenn der Rat zu bestehen aufhört.
(4) In the event of the seat of the Council being (4) Wird der Sitz des Rates aus dem Vereinigten
moved from the United Kingdom, the Government of the Königreich verlegt, so schließt die Regierung des Mit-
member in which the seat of the Council is situated shall glieds, in dem sich der Sitz des Rates befindet, mit die-
conclude with the Council an international agreement sem ein internationales Abkommen über die Rechts-
relating to the status, privileges and immunities of the stellung, die Vorrechte und Immunitäten des Rates,
Council, its Executive Secretary, its staff and represent- seines Exekutivsekretärs, seines Personals sowie der
atives of members at meetings convened by the Council. Vertreter der Mitglieder, die an den vom Rat anberaum-
ten Sitzungen teilnehmen.
Article 19 Artikel 19
Finance Finanzfragen
(1) The expenses of delegations to the Council and of (1) Die Ausgaben für die Delegationen beim Rat
representatives on its Committees and Sub-Committees sowie für die Vertreter in seinen Aussd1üssen und
shall be met by their respective Governments. The other Unterausschüssen werden von den betreffenden Regie-
expenses necessary for the administration of this Con- rungen getragen. Die anderen für die Handhabung dieses
vention shall be met by annual contributions from the Ubereinkommens erforderlichen Ausgaben werden aus
exporting and importing members. The contribution of jährlichen Beiträgen der Ausfuhr- und der Einfuhrmit-
each such member for each crop year shall be in the glieder bestritten. Der Beitrag eines Mitglieds für jedes
proportion which the number of its votes bears to the Erntejahr entspricht dem Verhältnis, in dem seine
total of the votes of the exporting and importing members Stimmenzahl am Beginn dieses Jahres zur Gesamtstim-
at the beginning of that crop year. menzahl der Ausfuhr- und der Einfuhrmitglieder steht.
190 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
(2) At its first session after this Convention comes into (2) Auf seiner ersten Tagung nach Inkrafttreten dieses
force, the Council shall approve its budget for the period Ubereinkommens genehmigt der Rat seinen Haushalts-
ending 30 June 1972 and assess the contribution to be plan für die am 30. Juni 1972 endende Rechnungsperiode
paid by each exporting and importing member. und setzt den von jedem Ausfuhr- und jedem Einfuhr-
mitglied zu zahlenden Beitrag fest.
(3) The Council shall, at a session during the second (3) Auf einer in der zweiten Hälfte jedes Erntejahrs
half of each crop year, approve its budget for the stattfindenden Tagung genehmigt der Rat seinen Haus-
following crop year and assess the contribution to be haltsplan für das folgende Erntejahr und setzt den von
paid by each exporting and irnporting member for that jedem Ausfuhr- und jedem Einfuhrmitglied für das be-
crop year. treffende Erntejahr zu zahlenden Beitrag fest.
(4) The initial contribution of any exporting or im- (4) Den ersten Beitrag eines Ausfuhr- oder eines
porting member acceding to this Convention under para- Einfuhrmitglieds, das diesem Ubereinkommen nach Ar-
graph (2) of Article 25 shall be assessed by the Council tikel 25 Absatz 2 beitritt, setzt der Rat auf der Grund-
on the basis of the votes to be distributed to it and the lage der diesem Mitglied zuzuteilenden Stimmenzahl und
period remaining in the curtent crop year, but the assess- des für das laufende Erntejahr verbleibenden Zeit-
ments made upon other exporting and importing members abschnitts fest, ohne jedoch die für das laufende Ernte-
for the current crop year shall not be altered. jahr für die anderen Ausfuhr- und Einfuhrmitglieder
festgesetzten Beiträge zu ändern.
(5) Contributions shall be payable immediately upon (5) Die Beiträge sind sofort nadl Festsetzung zu zah-
assessment. Any exporting or importing member f ailing len. Kommt ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrmitglied seiner
to pay its contribution within one year of its assessment Verpflidltung zur Entridltung seines Beitrags innerhalb
shall forfeit its voting rights until its contribution is paid, eines Jahres nadl dessen Festsetzung nicht nadl, so ver-
but shall not be relieved of its obligations under this wirkt es sein Stimmrecht, bis der Beitrag gezahlt ist;
Convention, nor shall it be deprived of any of its rights es wird jedodl weder von seinen Verpflidltungen aus
under this Convention unless the Council so decides. diesem Ubereinkommen befreit, nodl werden ihm seine
Rechte aus dem Ubereinkommen entzogen, es sei denn,
daß der Rat dies beschließt.
(6) The Council shall, each crop year, publish an (6) Der Rat veröffentlicht in jedem Erntejahr eine von
audited statement of its receipts and expenditures in the Rechnungsprüfern beglaubigte Aufstellung über seine
previous crop year. Einnahmen und Ausgaben im vorangegangenen Ernte-
jahr.
(7) The Council shall, prior to its dissolution, provide (7) Bevor der Rat aufgelöst wird, sorgt er für die Rege-
for the settlement of its liabilities and the disposal of its lung seiner Verbindlichkeiten und verfügt über seine
records and assets. Unterlagen und Vermögenswerte.
Article 20 Artikel 20
Co-operation with other intergovernmental organizations Zusammenarbeit mit anderen zwischenstaatlichen
Organisationen
(1) The Council may make whatever arrangements are (1) Der Rat kann alle zweckdienlichen Abmachungen
appropriate for consultation or co-operation with the zur Konsultation oder Zusammenarbeit mit den Ver-
United Nations and its organs, in particular UNCTAD, einten Nationen und ihren Organen, insbesondere der
and with the FAO and such other specialized agencies WHK, sowie mit der F AO und allen sonstigen Sonder-
of the United Nations and intergovernmental organiza- organisationen der Vereinten Nationen und zwisd1en-
tions as may be appropriate. staatlichen Organisationen treffen, wie es jeweils in Be-
tracht kommt.
(2) The Council, bearing in mind the particular role (2) Eingedenk der besonderen Rolle der WHK im
of UNCTAD in international commodity trade, will, as it internationalen Handel in Grundstoffen wird der Rat
considers appropriate, keep UNCTAD informed of its die WHK über seine Tätigkeiten und Arbeitsprogramme
activities and programmes of work. auf dem laufenden halten, soweit er dies für angemessen
hält.
(3) If the Council finds that any terms of this Conven- (3) Stellt der Rat fest, daß eine Bestimmung dieses
tion are materially inconsistent with such requirements Ubereinkommens sachlich mit den Erfordernissen der
as may be laid down by the United Nations or through Vereinten Nationen oder ihzer zuständigen Organe oder
its appropriate organs and specialized agencies regard- Sonderorganisationen in bezug auf zwischenstaatliche
ing intergovernmental commodity agreements, the in- Grundstoff-Ubereinkünfte nicht vereinbar ist, so gilt
consistency shall be deemed to be a circumstance af- diese Unvereinbarkeit als ein Umstand, der die Durch-
fecting adversely the operation of this Convention and führung dieses Ubereinkommens behindert; in diesem
the procedure prescribed in paragraphs (2), (3) and (4) Fall findet das Verfahren nach Artikel 27 Absätze 2, 3
of Article 27 shall be applied. und 4 Anwendung.
Article 21 Artikel 21
Prices and related rights and obligations Preise und diesbezügliche Rechte und Pllichten
In order to assure supplies of wheat and wheat flour Um den Einfuhrmitgliedern die Versorgung mit Weizen
to importing members and rnarkets for wheat and wheat und Weizenmehl und den Ausfuhrmitgliedern den Ab-
flour to exporting rnembers at equitable and stable prices, satz von Weizen und Weizenmehl zu angemessenen und
the Council shall at an appropriate time examine the stabilen Preisen zu gewährleisten, prüft der Rat zu ge-
questions of prices and related rights and obligations. gebener Zeit die Fragen der Preise und der diesbezüg-
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 191
When it is judged that these matters are capable of liehen Rechte und Pflichten. Gelangt man zu der Auffas-
successful negotiation with the objective of bringing them sung, daß über diese Fragen im Hinblick auf eine An-
into effect within the life of this Convention, the Council wendung während der Laufzeit des Ubereinkommens er-
shall request the Secretary-General of UNCT AD to con- folgreich verhandelt werden kann, so ersucht der Rat
vene a negotiating conference. den Generalsekretär der WHK, eine Verhandlungskon-
ferenz anzuberaumen.
Article 22 Artikel 22
Signature Unterzeichnung
This Convention shall be open for signature in Dieses Ubereinkommen liegt für die Regierungen der
Washington from 29 March 1971 until and including Vertragsstaaten des Weizenhandels-Ubereinkommens
3 May 1971 by Governments of countries party to the von 1967 und für die auf der Weizenkonferenz der Ver-
Wheat Trade Convention 1967 and by Governments einten Nationen von 1971 vertretenen Regierungen vom
represented at the United Nations Wheat Conference, 29. März 1971 bis zum 3. Mai 1971 in Washington zur
1971. Unterzeichnung auf.
Article 23 Artikel 23
Ratification, acceptance, approval Ratifizierung, Annahme, Genehmigung
This Convention shall be subject to ratification, ac- Dieses Ubereinkommen bedarf der Ratifizierung, An-
ceptance or approval by each signatory Government in nahme oder Genehmigung durch jede Unterzeichnerre-
accordance with its respective constitutional procedures. gierung nach Maßgabe ihrer verfassungsmäßigen Ver-
Instruments of ratification, acceptance or approval shall fahren. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmi-
be deposited with the Government of the United States gungsurkunden sind bei der Regierung der Vereinigten
of America not later than 17 June 1971, except that the Staaten von Amerika bis zum 17. Juni 1971 zu hinter-
Council may grant one or more extensions of time legen; jedoch kann der Rat einer Unterzeichnerregierung,
to any signatory Government that has not deposited its die ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungs-
instrument of ratification, acceptance or approval by urkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt hat,
that date. eine oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.
Article 24 Artikel 24
Provisional application Vorläufige Anwendung
Any signatory Government may deposit with the Gov- Jede Unterzeichnerregierung kann bei der Regierung
ernment of the United States of America a declaration of der Vereinigten Staaten von Amerika eine Erklärung
provisional application of this Convention. Any other über die vorläufige Anwendung dieses Obereinkommens
Government eligible to sign this Convention or whose hinterlegen. Jede andere Regierung, welche die Voraus-
application for accession is approved by the Council setzungen für die Unterzeichnung dieses Ubereinkommens
may also deposit with the Government of the United erfüllt oder deren Beitrittsersuchen vom Rat genehmigt
States of America a declaration of provisional application. ist, kann ebenfalls bei der Regierung der Vereinigten
Any Government depositing such a declaration shall Staaten von Amerika eine Erklärung über die vorläufige
provisionally apply this Convention and be provisionally Anwendung hinterlegen. Jede Regierung, die eine solche
regarded as a party thereto. Erklärung hinterlegt, wendet dieses Ubereinkommen vor-
läufig an und gilt als vorläufige Vertragspartei desselben.
Article 25 Artikel 25
Accession Beitritt
(1) Any Government represented at the United Nations (1) Jede auf der Weizenkonferenz der Vereinten Natio-
Wheat Conference, 1971 or the Government of any nen von 1971 vertretene Regierung sowie die Regierung
country party to the Wheat Trade Convention 1967 may jedes Vertragsstaats des Weizenhandels-Obereinkommens
accede to the present Convention until and including von 1967 kann dem vorliegenden Obereinkommen bis zum
17 June 1971, except that the Council may grant one 17. Juni 1971 beitreten; jedoch kann der Rat einer Regie-
or more extensions of time to any Government which has rung, die ihre Urkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt
not deposited its instrument by that date. hinterlegt hat, eine oder mehrere Fristverlängerungen
gewähren.
(2) After 17 June 1971, any Government invited to the (2) Nach dem 17. Juni 1971 kann jede zur Weizen-
United Nations Wheat Conference, 1971, may accede to konferenz der Vereinten Nationen von 1971 eingeladene
the present Convention upon such conditions as the Regierung diesem Obereinkommen zu Bedingungen bei-
Council considers appropriate by two-thirds of the votes treten, die der Rat mit zwei Dritteln der von den Aus-
cast by exporting members and by two-thirds of the votes fuhrmitgliedern abgegebenen Stimmen und mit zwei
cast by importing members. Dritteln der von den Einfuhrmitgliedern abgegebenen
Stimmen für angemessen hält.
(3) Accession shall be effected by deposit of an instru- (3) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Bei-
ment of accession with the Government of the United trittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten
States of America. von Amerika.
(4) Where, for the purposes of the operation of this (4) Wird zwecks Durchführung dieses Ubereinkommens
Convention, reference is made to members listed in auf Mitglieder Bezug genommen, die in Anlage A oder B
Annex A or B, any member the Government of which aufgeführt sind, so gilt jedes Mitglied, dessen Regierung
has acceded to this Convention on conditions prescribed diesem Ubereinkommen unter den vom Rat nach diesem
by the Council in accordance with this Article shall be Artikel vorgeschriebenen Bedingungen beigetreten ist, als
deemed to be listed in the appropriate Annex. in der entsprechenden Anlage aufgeführt.
192 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Article 26 Artikel 26
Entry lnto force Inkrafttreten
(1) This Convention shall enter into force among those (1) Dieses Ubereinkommen tritt zwischen den Regie-
Governments that have deposited instruments of ratifica- rungen, die Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder
tion, acceptance, approval or accession as follows: Beitrittsurkunden hinterlegt haben, wie folgt in Kraft:
(a) On 18 June 1971 with respect to all provisions other a) am 18. Juni 1971 hinsichtlich aller Bestimmungen mit
than Articles 3 to 9 inclusive and Article 21, and Ausnahme der Artikel 3 bis 9 und des Artikels 21 und
(b) On 1 July 1971 with respect to Articles 3 to 9 b) am 1. Juli 1971 hinsichtlich der Artikel 3 bis 9 und des
inclusive and Article 21 Artikels 21, sofern diese Ratifikations-, Annahme-,
if such instruments of ratification, acceptance, ap- Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden oder die Erklä-
proval or accession, or declarations of provisional ap- rungen über die vorläufige Anwendung bis zum
plication have been deposited not later than 17 June 17. Juni 1971 für Regierungen hinterlegt worden sind,
1971 on behalf of Government representing exporting die Ausfuhrmitglieder mit mindestens 60 v. H. der in
members holding at least 60 per cent of the votes set Anlage A angegebenen Stimmen und Einfuhrmitglieder
out in Annex A and representing importing members mit mindestens 50 v. H. der in Anlage B angegebenen
holding at least 50 per cent of the votes set out in Stimmen vertreten.
Annex B.
(2) This Convention shall enter into force for any (2) Dieses Ubereinkommen tritt für eine Regierung, die
Government that deposits an instrument of ratification, nach dem 18. Juni 1971 gemäß den einschlägigen Bestim-
acceptance, approval or accession after 18 June 1971 in mungen dieses Ubereinkommens eine Ratifikations-, An-
accordance with the relevant provisions of this Con- nahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt,
vention on the date of such deposit, except that no part am Tag dieser Hinterlegung in Kraft; jedoch tritt für diese
of it shall enter into force for such a Government until Regierung kein Teil des Ubereinkommens in Kraft, ehe er
that part enters into force other Governments under nach Absatz 1 oder 3 auch für andere Regierungen in
paragraph (1) or (3) of this Article. Kraft tritt.
(3) If this Convention does not enter into force in (3) Tritt dieses Ubereinkommen nicht nach Absatz in
accordance with paragraph (1) of this Article, the Govern- Kraft, so können die Regierungen, die Ratifikations-, An-
ments which have deposited instruments of ratification, nahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden oder Er-
acceptance, approval or accession, or declarations of klärungen über die vorläufige Anwendung hinterlegt
provisional application may decide by mutual consent haben, in gegenseitigem Einvernehmen beschließen, daß
that it shall enter into force among those Governments es zwischen den Regierungen in Kraft treten soll, die
that have deposited instruments of ratification, ac- Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitritts-
ceptance, approval or accession. urkunden hinterlegt haben.
Artlcle 27 Artikel 27
Duration, amendment and withdrawal Geltungsdauer, Änderung und Rücktritt
(1) This Convention shall remain in force until and (1) Dieses Ubereinkommen bleibt bis zum 30. Juni 1974
including 30 June 1974. However, if a new agreement in Kraft. Wird jedoch, wie in Artikel 21 vorgesehen, ein
covering wheat is negotiated as envisaged by Article 21 neues Ubereinkommen über den Weizen ausgehandelt
and enters into force before 30 June 1974, this Convention und tritt es vor dem 30. Juni 1974 in Kraft, so bleibt das
shall remain in force only until the date of entry into vorliegende Ubereinkommen nur bis zum Zeitpunkt des
force of the new agreement. Inkrafttretens des neuen Ubereinkommens in Kraft.
(2) The Council may recommend an amendment of this (2) Der Rat kann den Mitgliedern Änderungsvorschläge
Convention to the members. zu diesem Ubereinkommen empfehlen.
(3) The Council may fix a time within which each (3) Der Rat kann eine Frist festlegen, innerhalb derer
member shall notify the Government of the United States jedes Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten von
of America whether or not it accepts the amendment. Amerika zu notifizieren hat, ob es den Änderungsvor-
The amendment shall become effective upon its ac- schlag annimmt. Die Änderung wird wirksam, wenn der
ceptance by exporting members which hold two-thirds of Vorschlag mit zwei Dritteln der den Ausfuhrmitgliedern
the votes of the exporting members and by importing und zwei Dritteln der den Einfuhrmitgliedern zustehenden
members which hold two-thirds of the votes of the im- Stimmen angenommen worden ist.
porting members.
(4) Any member which has not notified the Government (4) Hat ein Mitglied der Regierung der Vereinigten
of the United States of America of its acceptance of an Staaten von Amerika bis zu dem Tag, an dem eine
amendment by the date on which such amendment be- Änderung wirksam wird, deren Annahme nicht notifiziert,
comes effective, may, after giving such written notice so steht es ihm frei, eine schriftliche Rücktrittsanzeige, die
of withdrawal to the Government of the United States der Rat für jeden derartigen Fall vorschreiben kann, an
of America as the Council may require in each case, die genannte Regierung zu richten und sodann vor diesem
withdraw from this Convention at the end of the current Ubereinkommen am Ende des laufenden Erntejahrs
crop _year, but shall not thereby be released from any zurückzutreten; es wird dadurch nicht von den Verpflich-
obligations under this Convention which have not been tungen aus diesem Ubereinkommen befreit, die bis zum
discharged by the end of that crop year. Any such Ende des betreffenden Erntejahrs noch nicht erfüllt sind.
withdrawing member shall not be bound by the pro- Ein demgemäß zurücktretendes Mitglied ist nicht an die
visions of the amendment occasioning its withdrawal. Änderung gebunden, die seinen Rücktritt veranlaßt hat.
If any member satisfies the Council at its first meeting Weist ein Mitglied dem Rat auf seiner ersten Sitzung nach
following the effective date of the amendment that its dem Wirksamwerden der Änderung nach, daß es diese
acceptance could not be secured in time by reason of wegen verfassungsmäßiger oder institutioneller Schwie-
constitutional or insitutional difficulties and declares its rigkeiten nicht rechtzeitig annehmen konnte, und erklärt
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 193
intention to apply the amendment provisionally pending es seine Absicht, die Änderung bis zu ihrer Annahme
acceptance of that amendment, the Council may extend vorläufig anzuwenden, so kann der Rat für dieses Mit-
for such member _the period fixed for acceptance until glied die Annahmefrist verlängern, bis die Schwierig-
these difficulties have been overcome. keiten überwunden sind.
(5) If any member considers that its interests are (5) Ist ein Mitglied der Auffassung, daß seine Inter-
prejudiced by operation of this Convention, it may state essen durch die Anwendung dieses Obereinkommens ge-
its case to the Council and the Council shall, within schädigt werden, so kann es den Rat mit der Angelegen-
thirty days, examine the matter. If the member concerned heit befassen, der sie innerhalb von dreißig Tagen prüft.
considers that notwithstanding the Council's intervention Ist das betreffende Mitglied der Auffassung, daß seine
its interests continue to be prejudiced, it may withdraw Interessen trotz des Eingreifens des Rates weiterhin ge-
from bis Convention at the end of any crop year by schädigt werden, so kann es zum Ende jedes Ernte-
giving written notice of withdrawal to the Government jahrs von diesem übereinkommen zurücktreten, indem
of the United States of America at least ninety days es spätestens neunzig Tage vor Ende des Erntejahrs eine
prior to the end of that crop year, but shall not, thereby, schriftliche Rücktrittsanzeige an die Regierung der Ver-
be released from any obligations under this Convention einigten Staaten von Amerika richtet; es wird dadurch
which have not been discharged by the end of that jedoch nicht von den Verpflichtungen aus diesem über-
crop year. einkommen befreit, die bis zum Fnde des betreffenden
Erntejahrs noch nicht erfüllt sind.
(6) Any member which becomes a member State of (6) Wird ein Mitglied während der Laufzeit dieses
the EEC during the currency of this Convention shall Obereinkommens Mitgliedstaat der EWG, so notifiziert
notify the Council, and the Council shall within thirty es dies dem Rat; dieser prüft die Angelegenheit binnen
days consider the matter with a view to negotiating with dreißig Tagen, um mit dem betreffenden Mitglied und
that member and the EEC an appropriate adjustment der EWG eine geeignete Anpassung ihrer Rechte und
of their respective rights and obligations under this Pflichten aus diesem übereinkommen auszuhandeln. Der
Convention. The Council shall have power, in such Rat hat unter diesen Umständen die Befugnis, nach Ab-
circunstances, to recommend an amendment in ac- satz 2 einen Änderungsvorschlag zu emptehlen.
cordance with paragraph (2) of this Article.
Article 28 Artikel 28
Territorial application Räumlicher Geltungsbereich
(1) Any Government may, at the time of signature or (1) Jede Regierung kann in dem Zeitpunkt, zu dem
ratification, acceptance, approval, provisional applica- sie dieses übereinkommen unterzeichnet, ratifiziert,
tion of or accession to this Convention declare that its annimmt, genehmigt, vorläufig anwendet oder ihm bei-
rights and obligations under this Convention shall not tritt, erklären, daß ihre Rechte und Pflichten aus dem
apply in respect of one or more of the territories for the übereinkommen in bezug auf ein oder mehrere Hoheits-
international relations of which it is responsible. gebiete, für deren internationale Beziehungen sie ver-
antwortlich ist, nicht gelten.
(2) With the exception of territories in respect of which (2) Mit Ausnahme der Hoheitsgebiete, für die eine
a declaration has been made in accordance with para- Erklärung nach Absatz 1 abgegeben wurde, gelten die
graph (1) of this Article, the rights and obligations of Rechte und Pflichten jeder Regierung aus diesem über-
any Government under this Convention shall apply in einkommen in bezug auf alle Hoheitsgebiete, für deren
respect of all territories for the international relations internationale Beziehungen sie verantwortlich ist.
of which that Government is responsible.
(3) Any member may, at any time after its ratification, (3) Jedes Mitglied kann jederzeit, nachdem es dieses
acceptance, approval, provisional application of or acces- übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt oder
sion to this Convention, by notification to the Govern- vorläufig angewendet hat oder ihm beigetreten ist, durch
ment of the United States of America, declare that its eine an die Regierung der Vereinigten Staaten von
rights and obligations under this Convention shall apply Amerika gerichtete Notifikation erklären, daß seine
in respect of one or more of the territories regarding Rechte und Pflichten aus diesem übereinkommen in
which it has made a declaration in accordance with para- bezug auf ein oder mehrere Hoheitsgebiete gelten, für
graph (1) of this Article. die es eine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat.
(4) Any merrrber may, by giving notification of with- (4) Jedes Mitglied kann durch eine an die Regierung
drawal to the Government of the United States of der Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Rück-
America, withdraw from this Convention separately in trittsnotifikation getrennt in bezug auf ein oder mehrere
respect of one or more of the territories for whose inter- Hoheitsgebiete, für deren internationale Beziehungen es
national relations it is responsible. verantwortlich ist, von diesem übereinkommen zurück-
treten.
(5) When a territory to which this Convention extends (5) Erlangt ein Hoheitsgebiet, auf das dieses über-
under paragraphs (2) and (3) of this Article subsequently einkommen nach den Absätzen 2 und 3 erstreckt wird,
attains independence, the Government of that territory später die Unabhängigkeit, so kann die Regierung des
may, within ninety days after the attainment of in- betreffenden Hoheitsgebiets binnen neunzig Tagen nach
dependence, declare by notification to the Government Erlangung der Unabhängigkeit durch eine an die Re-
of the United States of America that it has assumed the gierung der Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete
rights and obligations of a party to this Convention. Notifikation erklären, daß sie die Rechte und Pflichten
einer Vertragspartei dieses Obereinkommens übernom-
men hat.
(6) For the purposes of the redistribution of votes under (6) Für die Neuaufteilung der Stimmen nach Artikel 12
Article 12, any change in the application of this Con- wird in der den Umständen angemessenen Weise jede
vention in accordance with this Article shall be regarded nach dem vorliegenden Artikel eintretende Änderung
194 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
as a change in participation in this Convention in such des räumlichen Geltungsbereichs dieses Ubereinkommen
a manner as may be appropriate to the circumstances. als Änderung der Teilnahme an diesem Ubereinkommen
angesehen.
Article 29 Artikel 29
Notification by depositary Govemment Notifizierung durch die Verwahrregierung
The Government of the United States of America as Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
the depositary Government shall notify all signatory and als Verwahrregierung notifiziert allen Unterzeichner-
acceding Governments of each signature, ratification, ac- regierungen und beitretenden Regierungen jede Unter-
ceptance, approval, provisional application of, and ac- zeidmung, Ratifizierung, Annahme, Genehmigung und
cession to, this Convention, as weil as each notification vorläufige Anwendung dieses Ubereinkommens und
and notice received under Article 27 and each declaration jeden Beitritt zu demselben sowie alle nach Artikel 27
and notification received under Article 28. eingegangenen Notifikationen und Anzeigen und alle
nach Artikel 28 eingegangenen Erklärungen und Noti-
fikationen.
Article 30 Artikel 30
Certiiied copy of the Convention Beglaubigte Abschrift des Obereinkommens
As soon as possible after the definitive entry into force Nach dem endgültigen Inkrafttreten dieses Uberein-
of this Convention, the depositary Government shall send kommens übermittelt die Verwahrregierung dem General-
a certified copy of this Convention in the English, French, sekretär der Vereinten Nationen so bald wie möglich
Russian and Spanish languages to the Secretary-General eine beglaubigte Abschrift des Ubereinkommens in
of the United Nations for registration in accordance englischer, französischer, russischer und spanischer
with Article 102 of the Charter of the United Nations. Sprache zur Registrierung nach Artikel 102 der Charta
Any amendments to this Convention shall likewise be der Vereinten Nationen. Änderungen dieses Uberein-
communicated. kommens werden ebenfalls übermittelt.
Article 31 Artikel 31
Relationship of Preamble to Convention Verhältnis der Präambel zum Ubereinkommen
This Convention includes the Preamble to the Inter- Die Präambel der Internationalen Weizen-Uberein-
national Wheat Agreement, 1971. kunft von 1971 ist Bestandteil dieses Ubereinkommens.
IN WITNESS WHEREOF the undersigned, having been ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierun-
duly authorized to this effect by their respective Govern- gen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses
ments have signed this Convention on the dates ap- Ubereinkommen an dem jeweils neben ihrer Unterschrift
pearing opposite their signatures. vermerkten Tag unterschrieben.
The texts of this Convention in the English, French, Der englische, französische, russische und spanische
Russian and Spanish languages shall all be equally Wortlaut dieses Ubereinkommens ist gleichermaßen ver-
authentic the originals being deposited with the Govern- bindlich; die Urschriften werden bei der Regierung der
ment of the United States of America, which shall trans- Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt; diese über-
mit a certified copy thereof to each signatory and ac- mittelt jeder Regierung, die das Ubereinkommen unter-
ceding Government and to the Executive Secretary of zeichnet oder ihm beitritt, sowie dem Exekutivsekretär
the Council. des Rates eine beglaubigte Abschrift.
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 195
Annex A Anlage A
Votes of exporting members Stimmen der Ausfuhrmitglieder
Australia 100 Argentinien 100
Argentina 100 Australien 100
Bulgaria 5 Bulgarien 5
Canada 280 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 100
European Econornic Cornmunity 100 Griechenland 5
Greece 5 Kanada 280
Kenya 5 Kenia 5
Mexico 5 Mexiko 5
Spain 5 Schweden 10
Sweden 10 Spanien 5
United States of America 280 Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 100
Union of Soviet Socialist Republics 100 Uruguay 5
Uruguay 5 Vereinigte Staaten von Amerika 280
1,000 1 000
Annex B Anlage B
Votes of importing members Stimmen der Einfuhrmitglieder
Algeria 14 Korea, Republic of 16 Algerien 14 Kuw~t 3
Austria Kuwait 3 Barbados 1 Llbanon 9
Barbados 1 Lebanon 9 Bolivien 5 Llbyen 5
Bolivia 5 Llbya 5 Brasilien 71 Malta 2
Brazil 71 Malta 2 Ceylon 17 Marokko 10
Ceylon 17 Mauritius 2 Chma 19 Mauritius 2
China 19 Morocco 10 Costa Rica 3 Nigeria 7
Colombia 8 Nigeria 7 Dänemark Norwegen 14
Costa Rica 3 Norway 14 Dominikanische Os~rreich 1
Cuba 2 Pakistan 16 Republik Pakistan 16
Denmark 1 Panama 2 Ecuador 3 Panama 2
Dominican Republic 1 Peru 25 EI Salvador 2 Peru 25
Ecuador 3 Portugal 18 Europäische Wirtschafts- Portugal 18
El Salvador 2 Saudi Arabia 10 gemeinschaft 152 Saudi-Arabien 10
European Economic South Africa 10 Finnland 2 Schweiz 16
Community 152 Switzerland 16 Guatemala 3
Südafrika 10
Finland 2 Syria 5 Indien 34 Syrien 5
Guatemala 3 Trinidad and Tobago 4 Indonesien 7 Trinidad und Tobago 4
lndia 34 Tunisia 5 Iran 2 Türkei 4
lndonesia 1 Turkey 4 Irland 1 Tunesien 5
Iran 2 United Arab Republic 65 Israel 5 Vatikanstadt
lreland 1 United Kingdom 183 Japan 178 Venezuela 29
Israel 5 Vatican City 1 Königreich der Vereinigte Ara-
Japan 178 Venezuela 29 Niederlande 1) bische Republik 65
Kingdom of the Nether- Kolumbien 8 Vereinigtes
lands 1) 1 1,000 Korea, Republik 16 Königreich 183
Kuba 2 1 000
1) vVith respect to the interests ol Netherlands Antilles and Surinam. 1) In bezug auf die Interessen der Niederländisdien Antillen und
Surinams
196 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Food Aid Convention, 1971 Nahrungsmittelhilfe-Ubereinkommen von 1971
Article I Artikel I
Objective Zweck
The objective of this Convention is to carry out a food Zweck dieses Ubereinkommens ist es, mit Hilfe von
aid programme with the help of contributions for the Beiträgen ein Nahrungsmittelhilfeprogramm zugunsten
benefit of developing countries. der Entwicklungsländer durchzuführen.
Article II Artikel II
International food aid Internationale Nahrungsmittelhilfe
(1) The countries parties to this Convention agree to (1) Die Vertragsländer dieses Ubereinkommens er-
contribute as food aid to the developing countries wheat, klären sich bereit, als Nahrungsmittelhilfe für Ent-
coarse grains or products derived therefrom, suitable for wicklungsländer Weizen, anderes Getreide oder daraus
human consumption and of an acceptable type and quality, gewonnene Erzeugnisse, die für den menschlichen Ver-
or the cash equivalent thereof, in the minimum annual zehr geeignet und von annehmbarer Type und Qualität
amounts specified in paragraph (2) below. sind, oder deren Gegenwert in Geld in den in Absatz 2
bezeichneten jährlichen Mindestmengen zur Verfügung
zu stellen.
(2) The mrn1mum annual contribution of each country (2) Der jährliche Mindestbeitrag der Vertragsländer
party to this Convention is fixed as follows: dieses Ubereinkommens wird wie folgt festgesetzt:
Metric tons Metrische Tonnen
Argentina 23,000 Argentinien 23 000
Australia 225,000 Australien 225 000
Canada 495,000 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1035000
European Economic Community 1,035,000 Finnland 14 000
Finland 14,000 Japan 225 000
Japan 225,000 Kanada 495 000
Sweden 35,000 Schweden 35 000
Switzerland 32,000 Schweiz 32 000
United States of America 1,890,000 Vereinigte Staaten von Amerika 1890000
(3) For the purpose of the operation of this Conven- (3) Für die Anwendung dieses Ubereinkommens gilt
tion, any country which has signed this Convention jedes Land, das dieses Ubereinkommen nach Artikel VI
pursuant to paragraph (2) of Article VI or whic:h has Absatz 2 unterzeic:hnet hat oder ihm nac:h Artikel VIII
acceded to this Convention pursuant to paragraph (2) Absatz 2 oder 3 beigetreten ist, zusammen mit seinem
or (3) of Article VIII shall be deemed to be listed in nach den einschlägigen Bestimmungen des Artikels VI
paragraph (2} of Article II together with the minimum oder VIII festgesetzten Mindestbeitrag als in Artikel II
contribution of such country as determined in accordance Absatz 2 aufgeführt.
with the relevant provisions of Article VI or Article VIII.
(4} The contribution of a country making the whole (4) Leistet ein Land seinen Beitrag zu dem Programm
or part of its contribution to the programme in the form ganz oder teilweise in Geld, so ist die für dieses Land
of cash shall be calculated by evaluating the quantity festgesetzte Getreidemenge oder die Menge, die von
determined for that country (or that portion of the dem für dieses Land festgesetzten Beitrag nicht in Ge-
quantity not contributed in grain} at US $1.73 per bushel. treide geleistet wird, mit 1,73 US-Dollar je Bushel zu
berechnen.
(5) Food aid in the form of grain shall be supplied on (5) Die Nahrungsmittelhilfe in Form von Getreide-
the following terms: lieferungen wird zu folgenden Bedingungen geleistet;
(a) sales for the currency of the importing country which a) Verkäufe gegen Zahlungsmittel des Einfuhrlands, die
is not transferable and is not convertible into cur- nicht transferierbar und weder in Zahlungsmittel nodl
rency or goods and services for use by the member in Waren und Dienstleistungen zur Verwendung durdl
country *}; das Mitgliedland konvertierbar sind*);
(b) a gift of grain or a monetary grant to be used to b) Getreideschenkungen oder Geldzuwendungen zum
purchase grain for the importing country; or Kauf von Getreide für das Einfuhrland oder
(c) sales on credit with payment to be made in reason- c) Verkäufe gegen Kredit, wobei die Zahlung in zu-
able annual amounts over periods of twenty years mutbaren Jahresbeträgen über Zeitspannen von zwan-
or more and with interest at rates which are below zig Jahren oder mehr zu Zinssätzen erfolgt, die
commercial rates prevailing in world markets **), on unter den auf den Weltmärkten geltenden handels-
the understanding that food aid in the form of grains üblichen Zinssätzen**) liegen; dabei wird davon aus-
shall be supplied to the maximum extent possible gegangen, daß die Nahrungsmittelhilfe in Form von
on the terms indicated in sub-paragraphs (a) and (b) Getreide möglichst weitgehend zu den unter den
above. Buchstaben a und b aufgeführten Bedingungen ge-
leistet wird.
•j Under exceptional circumstances an exemption of not more than •j Unter außergewöhnlichen Umständen können bis zu 10 v. H. er•
10 per cent may be granted. Ja~sen werden.
••j The credit sales agreement may provide for payment of up to .. ) Das Abkommen über Verkäufe gegen Kredit kann vorsehen, daß
15 per cent of principal upon delivery of the grain. bis zu 15 v. H. des Kapitals bei Lieferung des Getreides gezahlt
werden.
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 197
(6) Grain purchases shall be made from participating (6) Die Getreidekäufe werden in den Teilnehmerlän-
counlries. dern getätigt.
(7) In the use of grant funds, special regard shall be (7) Bei der Verwendung von Geldzuwendungen ist
had to facilitating grain exports of developing member besonders darauf zu achten, daß die Getreideausfuhr aus
countries. To this end priority shall be given so that not den in der Entwicklung befindlichen Mitgliedsländern
less than 35 per cent of the cash contribution to purchase gefördert wird. Zu diesem Zweck sind mindestens 35
grain for food aid or that part of such contribution re- v. H. des Geldbeitrags, der als Nahrungsmittelhilfe zum
quired to purchase 200,000 metric tons of grain shall be Kauf von Getreide geleistet wird, oder derjenige Bei-
used to purchase grains produced in developing member tragsteil, der zum Kauf von 200 000 metrischen Tonnen
countries. Getreide erforderlich ist, mit Vorrang zum Kauf von
Getreide zu verwenden, das in den in der Entwicklung
befindlichen Mitgliedsländern erzeugt worden ist.
(8) Contributions in the form of grains shall be placed (8) Die Getreidebeiträge der Geberländer werden fob
in f.o.b. forward position by donor countries. als Terminlieferungen bereitgestellt.
(9) Countries parties to this Convention may, in re- (9) Vertragsländer dieses Ubereinkommens können
spect of their contribution to the food aid programme, für den Beitrag, den sie zum Nahrungsmittelhilfepro-
specify a recipient country or countries. gramm leisten, ein oder mehrere Empfängerländer be-
stimmen.
(10) Countries parties to this Convention may make (10) Die Vertragsländer dieses Ubereinkommens kön-
their contribution through an international organization nen ihren Beitrag über eine internationale Organisation
or bilaterally. However, in accordance with the recom- oder bilateral leisten. Jedoch werden sie entsprechend
mendation made in paragraph (3) of resolution 2682 der in Absatz 3 der Entschießung 2682 (XXV) der Gene-
(XXV) of the United Nations General Assembly, they ralversammlung der Vereinten Nationen abgegebenen
shall give full consideration to the advantages of direct- Empfehlung alle Vorteile berücksichtigen, die mit der
ing a greater proportion of food aid through multilateral Lieferung eines größeren Anteils der Nahrungsmittel-
channels and shall place special emphasis on using the hilfe auf multilateralem Wege verbunden sind; sie
W orld Food Programme. werden sich insbesondere bemühen, das Welternährungs-
programm nutzbai zu machen.
Article III Artikel III
Food Aid Committee N ahrungsmit telhilf e-A usschuß
(1) There shall be established a Food Aid Committee (1) Es wird ein Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß einge-
whose membership shall consist of the countries listed setzt, dem die in Artikel II Absatz 2 aufgeführten Länder
in paragraph (2) of Article II of this Convention and of und die anderen Länder angehören, die Vertragsparteien
the other countries that become party to this Convention. dieses Ubereinkommens werden. Der Ausschuß bestimmt
The Committee shall appoint a Chairman and a Vice- einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vor-
Chairman. sitzenden.
(2) The Committee may, when appropriate, invite rep- (2) Der Ausschuß kann gegebenenfalls Vertreter der
resentatives of the secretariats of other international Sekretariate anderer internationaler Organisationen,
organizations whose membership is limited to Govern- denen als Mitglieder nur Regierungen angehören, die
ments that are also Members of the United Nations or auch Mitglied der Vereinten Nationen oder ihrer Sonder-
its specialized agencies to attend as observers. organisationen sind, zur Teilnahme an seinen Arbeiten
als Beobachter einladen.
(3) The Committee shall: (3) Der Ausschuß
(a) Receive regular reports from member countries on a) erhält von den Mitgliedsländern regelmäßig Berichte
the amount, content, channelling and terms of their über Höhe, Zusammensetzung, Verteilung und Be-
food aid ~ontributions under this Convention; dingungen ihrer Beiträge zur Nahrungsmittelhilfe
nach diesem Ubereinkommen;
(b) Keep under review the purchase of grains financed b) überprüft laufend die mit Geldzuwendungen finanzier-
by cash contributions with particular reference to ten Getreidekäufe unter besonderer Berücksichtigung
the obligation in paragraph (7) of Article II concern- der Verpflichtung aus Artikel II Absatz 7, die den
ing purchase of grain from developing participating Kauf von Getreide aus teilnehmenden Entwicklungs-
countries. ländern betrifft.
(4) The Committee shall: (4) Der Ausschuß
(a) Examine the way in which the obligations under- a) prüft, wie die im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-
taken under the food aid programme have been ful- programms eingegangenen Verpflichtungen erfüllt
filled; worden sind;
(b) Exchange information on a regular basis on the b) tauscht regelmäßig Auskünfte aus über die Wirkungs-
functioning of the food aid arrangements un·der this weise der auf Grund dieses Ubereinkommens getrof-
Convention, in particular, where information is avail- fenen Maßnahmen auf dem Gebiet der Nahrungs-
able, on its effects on food production in recipient mittelhilfe, insbesondere über ihre Auswirkung auf
countries. The Committee shall report as necessary. die Nahrungsmittelerzeugung der Empfängerländer,
soweit derartige Auskünfte vorliegen. Der Ausschuß
erstattet erforderlichenfalls Bericht.
(5) For the purpose of paragraph (4) of this Article (5) Für die Zwecke des Absatzes 4 kann der Ausschuß
the Committee may receive information from recipient Auskünfte von den Empfängerländern entgegennehmen
countries and may consult with them. und mit ihnen Konsultationen führen.
198 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Article IV Artikel IV
Administrative provisions Verwaltungsbestimmungen
The Food Aid Committee as set up according to the Der nach Artikel III eingesetzte Nahrungsmittelhilfe-
provisions of Article III shall use the services of the Ausschuß bedient sich des Sekretariats des Internatio-
Secretariat of the International Wheat Council for the nalen Weizenrats für die Erledigung aller erforderlichen
performance of such administrative duties as the Com- Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Erarbeitung und
mittee may request, including the processing and distri- Verteilung von Unterlagen und Berichten.
bution of documentation and reports.
Article V Artikel V
Defaults and disputes Versäumnisse und Streitigkeiten
In the case of a dispute concerning the interpretation Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung oder
or application of this Convention or of a default in Anwendung dieses Ubereinkommens oder von Versäum-
obligations under this Convention, the Food Aid Com- nissen gegenüber den Verpflichtungen aus dem Uber-
mittee shall meet and take appropriate action. einkommen tritt der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß zu-
sammen und trifft geeignete Maßnahmen.
Article VI Artikel VI
Signature Unterzeichnung
(1) This Convention shall be open for signature in (1) Dieses Ubereinkommen liegt vom 29. März 1971
Washington from 29 March 1971 until and including bis zum 3. Mai 1971 in Washington für die Regierungen
3 May 1971 by the Governments of Argentina, Austra- Argentiniens, Australiens, Finnlands, Japans, Kanadas,
lia, Canada, Finland, Japan, Sweden, Switzerland and Schwedens, der Schweiz und der Vereinigten Staaten von
the United States of America and by the European Amerika sowie für die Europäische Wirtschaftsgemein-
Economic Community and its member States, provided schaft und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf;
that they sign both this Convention and the Wheat Voraussetzung hierfür ist, daß sie auch das Weizen-
Trade Convention, 1971. handels-Ubereinkommen von 1971 unterzeichnen.
(2) This Convention shall also be open for signature, (2) Dieses Ubereinkommen liegt zu denselben Bedin-
on the same conditions, to countries signatories of the gungen auch für die Unterzeichnerländer des Nahrungs-
Food Aid Convention 1967 which are not enumerated mittelhilfe-Ubereinkommens von 1967, die nicht in Ab-
in paragraph (1) of this Article, provided that their satz 1 aufgeführt sind, zur Unterzeichnung auf; Voraus-
contribution is at least equal to that which they agreed setzung hierfür ist, daß ihr Beitrag mindestens demjeni-
to make in the Food Aid Convention 1967. gen entspricht, den sie nach dem Nahrungsmittelhilfe-
Ubereinkommen von 1967 übernommen hatten.
Article VII Artikel VII
Ratification, acceptance or approval Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung
This Convention shall be subject to ratification, ac- Dieses Ubereinkommen bedarf der Ratifizierung, An-
ceptance or approval by each signatory in accordance nahme oder Genehmigung durch jeden Unterzeichner
with its constitutional or institutional procedures, pro- nach Maßgabe seiner verfassungsmäßigen oder institu-
vided that it also ratifies, accepts or approves the Wheat tionellen Verfahren; Voraussetzung hierfür ist, daß er
Trade Convention, 1971. Instruments of ratification, ac- auch das Weizenhandels-Ubereinkommen von 1971 rati-
ceptance, approval or conclusion shall be deposited fiziert, annimmt oder genehmigt. Die Ratifikations-, An-
with the Government of the United States of America nahme-, Genehmigungs- oder Abschlußurkunden sind bei
not later than 17 June 1971, except that the Food Aid der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bis
Committee may grant one or more extensions of time zum 17. Juni 1971 zu hinterlegen; jedoch kann der Nah-
to any signatory that has not deposited its instrument rungsmittelhilfe-Ausschuß einem Unterzeichner, der seine
of ratification, acceptance, approval or conclusion by Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Abschluß-
that date. urkunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt hat,
eine oder mehrere Fristverlängerungen gewähren.
Article VIII Artikel VIII
Accession Beitritt
(1) This Convention shall be open for accession by (1) Dieses Ubereinkommen liegt für die Europäische
the European Economic Community and its member Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sowie
States or by any other Government referred to in für jede andere in Artikel VI bezeichnete Regierung zum
Article VI, provided the Government also accedes to Beitritt auf, sofern diese Regierung auch dem Weizen-
the Wheat Trade Convention, 1971 and provided further handels-Ubereinkommen von 1971 beitritt und sofern
that in the case of Governments referred to in para- der Beitrag der in Artikel VI Absatz 2 bezeichneten
graph (2) of Article VI their contribution is at least Regierungen mindestens demjenigen Beitrag entspricht,
equal to that which they agreed to make in the Food den sie nach dem Nahrungsmittelhilfe-Ubereinkommen
Aid Convention 1967. Instruments of accession under von 1967 übernommen hatten. Die Beitrittsurkunden nach
this paragraph shall be deposited not later than 17 June diesem Absatz sind bis zum 17. Juni 1971 zu hinterlegen;
1971, except that the Food Aid Committee may grant jedoch kann der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß einer Re-
one or more extensions of time to any Government that gierung, die ihre Beitrittsurkunde nicht bis zu diesem
has not deposited its instrument of accession by that Zeitpunkt hinterlegt hat, eine oder mehrere Fristver-
date. längerungen gewähren.
Nr. 13-Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 199
(2) The Food Aid Committee may approve accession to (2) Der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß kann den Bel-
this Convention, as a donor, by the Government of any tritt der Regierung eines Mitglieds der Vereinten Natio-
Member of the United Nations or its specialized agen- nen oder ihrer Sonderorganisationen zu diesem Uber-
cies on such conditions as the Food Aid Committee con- einkommen als Geber zu Bedingungen genehmigen, die
siders appropriate. er für angemessen hält.
(3) If any such Government, which is not referred to (3) Beantragt eine solche nicht in Artikel VI bezeich-
in Article VI, wishes to apply for accession to this nete Regierung, diesem Obereinkommen zwischen dem
Convention between the close of the period fixed for Ende der für die Unterzeichnung festgesetzten Frist und
signature and the entry into force of this Convention, dem Inkrafttreten des Obereinkommens beizutreten, so
the signatories of this Convention may approve acces- können die Unterzeichner des Obereinkommens diesem
sion on such conditions as they consider appropriate. Beitritt zu Bedingungen genehmigen, die sie für ange-
Any such approval and conditions shall be as valid messen halten. Diese Genehmigung und diese Bedingun-
under this Convention as if this action had been taken gen haben dieselbe Gültigkeit nach diesem Obereinkom-
by the Food Aid Committee after the entry into force men, als habe der Nahrungsmittelhilfe-Aussdrnß auf
of this Convention. Grund dieses Ubereinkommens nach dessen Inkrafttreten
gehandelt.
(4) Accession shall be effected by deposit of an instru- (4) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Bei-
ment of accession with the Government of the United trittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten
States of America. von Amerika.
Article IX Artikel IX
Provisional application Vorläufige Anwendung
The European Economic Community and its mem- Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Mit-
ber States and the Government of any other country gliedstaaten sowie die Regierung jedes anderen in Ar-
referred to in Article VI may deposit with the Govern- tikel VI bezeichneten Landes können bei der Regierung
ment of the United States of America a declaration of der Vereinigten Staaten von Amerika eine Erklärung
provisional application of this Convention, provided they über die vorläufige Anwendung dieses Ubereinkommens
also deposit a declaration of provisional application of hinterlegen, sofern sie auch eine Erklärung über die
the Wheat Trade Convention, 1971. Any other Govern- vorläufige Anwendung des Weizenhandels-Ubereinkom-
ment whose application for accession is approved may mens von 1971 hinterlegen. Jede andere Regierung, deren
also deposit with the Government of the United States Beitrittsersuchen genehmigt ist, kann ebenfalls bei der
of America a declaration of provisional application. The Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine
European Economic Community and its member States Erklärung über die vorläufige Anwendung hinterlegen.
as well as any Government depositing such a declara- Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Mit-
tion shall provisionally apply this Convention and be gliedstaaten sowie jede Regierung, die eine solche Er-
provisionally regarded as parties thereto. klärung hinterlegen, wenden dieses Ubereinkommen
vorläufig an und gelten als vorläufige Vertragsparteien
desselben.
Article X Artikel X
Entry into force Inkrafttreten
(1) This Convention shall enter into force for the (1) Dieses Obereinkommen tritt für die Europäische
European Economic Community and its member States Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sowie
and for those Governments that have deposited instru- für diejenigen Regierungen, die Ratifikations-, Annahme-,
ments of ratification, acceptance, approval, conclusion Genehmigungs-, Abschluß- oder Beitrittsurkunden hinter-
or accession as follows: legt haben, wie folgt in Kraft:
(a) on 18 June 1971 with respect to all provisions other a) am 18. Juni 1971 hinsichtlich aller Bestimmungen mit
than Article II; and Ausnahme des Artikels II und
(b) on 1 July 1971 with respect to Article II, b) am 1. Juli 1971 hinsichtlich des Artikels II, sofern
provided that the European Economic Community and die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und ihre Mit-
its member States and all Governments listed in para- gliedstaaten sowie alle in Artikel VI Absatz 1 auf-
graph (1) of Article VI have deposited such instru- geführen Regierungen bis zum 17. Juni 1971 eine der
ments or a declaration of provisional application by genannten Urkunden oder eine Erklärung über die
17 June 1971 and that the Wheat Trade Convention vorläufige Anwendung hinterlegt haben und sofern
1971 is in force. For any other Government that de- das ·weizenhandels-Obereinkommen von 1971 in Kraft
posits an instrument of ratification, acceptance, ap- ist. Für jede andere Regierung, die eine Ratifikations-,
proval, conclusion or accession after the entry into Annahme-, Genehmigungs-, Abschluß- oder Beitritts-
force of the Convention, this Convention shall enter urkunde nach Inkrafttreten dieses Obereinkommens
into force on the date of such deposit. hinterlegt, tritt es am Tag dieser Hinterlegung in Kraft.
(2) If this Convention does not enter into force in (2) Tritt dieses Obereinkommen nicht nach Absatz 1
accordance with the provisions of paragraph (1) of this in Kraft, so können die Regierungen, die bis zum 18.
Article, the Governmen~ which by 18 June 1971 have Juni 1971 Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs-, Ab-
deposited instruments of ratification, acceptance, ap- schluß- oder Beitrittsurkunden oder Erklärungen über
proval, conclusion or accession or declarations of provi- die vorläufige Anwendung hinterlegt haben, in gegen-
slonal application may decide by mutual consent that seitigem Einvernehmen beschließen, daß es zwischen den
it shall enter into force among those Governments that Regierungen in Kraft treten soll, die Ratifikations-,
have deposited instruments of ratification, acceptance, Annahme-, Genehmigungs-, Abschluß- oder Beitritts-
approval, conclusion or accession, provided that the urkunden hinterlegt haben, sofern das Weizenhandels-
Wheat Trade Convention, 1971 is in force, or they may Obereinkommen von 1971 in Kraft ist, oder sie können
take whatever other action they consider the situation andere Schritte unternehmen, die sie auf Grund der
requires. Lage für erforderlich halten.
200 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Article XI Artikel XI
Duration Geltungsdauer
This Convention shall be effective for a three-year Dieses Ubereinkommen bleibt vom Tag des Inkraft-
period from the date of the entry into force of Article II tretens seines Artikels II an drei Jahre lang in Kraft.
of this Convention.
Article XII Artikel XII
Notification by depositary Government Notifizierung durch die Verwahrregierung
The Government of the United States of America as Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
the depositary Government shall notif y all signatory als Venvahrregierung notifiziert allen Vertragsparteien,
and acceding parties of each signature, ratification, ac- die dieses Ubereinkommen unterzeichnen oder ihm bei-
ceptance, approval, conclusion, provisional application treten, jede Unterzeichnung, Ratifizierung, Annahme,
of, and accession to, this Convention. Genehmigung, jeden Abschluß und jede vorläufige An-
wendung dieses Ubereinkomrnens sowie jeden Beitritt
zu demselben.
Artlcle XIII Artikel XIII
Certified copy of the Convention Beglaubigte Abschrift des Obereinkommens
As soon as possible after the definitive entry into Nach dem endgültigen Inkrafttreten dieses Uberein-
force of this Convention, the depositary Government kommens übermittelt die Verwahrregierung dem Ge-
shall send a certified copy of this Convention in the neralsekretär der Vereinten Nationen so bald wie möglich
English, French, Russian and Spanish languages to the eine beglaubigte Abschrift dieses Dbereinkornmens in
Secretary-General of the United Nations for registration englischer, französischer, russischer und spanischer
in accordance with Article 102 of the Charter of the Sprache zur Registrierung nach Artikel 102 der Charta
United Nations. Any amendments to this Convention der Vereinten Nationen. Änderungen dieses Uberein-
shall likewise be communicated. kommens werden ebenfalls übermittelt.
Article XIV Artikel XIV
Relationship of Preamble to Convention Verhältnis der Präambel zum Obereinkommen
This Convention includes the Preamble to the Inter- Die Präambel der Internationalen Weizen-Ubereinkunft
national Wheat Agreement, 1971. von 1971 ist Bestandteil dieses Dbereinkommens.
IN WITNESS WHEREOF the undersigned, having been ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierun-
duly authorized to this effect by their respective Gov- gen oder Behörden hierzu gehörig befugten Unterzeich-
ernments or authorities, have signed this Convention neten dieses Dbereinkommens an dem jeweils neben
on the dates appearing opposite their signature. ihrer Unterschrift vermerkten Tag unterschrieben.
The texts of this Convention in the English, French, Der englische, französische, russische und spanische
Russian and Spanish languages shall all be equally Wortlaut dieses Ubereinkommens ist gleichermaßen ver-
authentic. The originals shall be deposited in the archives bindlich. Die Urschriften werden im Archiv der Regie-
of the Government of the United States of America, rung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt;
which shall transmit certified copies thereof to each diese übermittelt jeder Vertragspartei, die dieses Dber-
signatory and acceding party. einkommen unterzeichnet oder ihm beitritt, beglaubigte
Abschriften.
Nr. 13-Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 201
Interpretative Note Auslegungsnote
lt was agreed that a Conference document should set Es wurde vereinbart, daß ein Konferenzdokument die
out the following understanding in respect of the Food folgende Abmachung hinsichtlich des Nahrungsmittel-
Aid Convention, 1971: hilfe-Obereinkommens von 1971 enthalten sollte:
Article II - International Food Aid Artikel II - Internationale Nahrungsmittelhilfe
The Conference declared that the member countries Die Konferenz erklärte, die Mitgliedsländer sollten
should take the greatest care in order to ensure that größte Sorgfalt darauf verwenden, daß die Erfüllung der
the fulfilment of the food aid obligations under the Nahrungsmittelhilfe-Verpflichtungen im Rahmen des
Food Aid Convention should not introduce interference Nahrungsmittelhilfe-Obereinkommens nicht den freien
with free and fair competition in shipping. und lauteren Wettbewerb in der Seeschiffahrt beeinträch•
tigt.
Article II - Paragraph (4) Artikel II - Absatz 4
Member countries, unless making available as food Die Mitgliedsländer bewerten, wenn sie kein für den
aid domestic grain suitable for human consumption menschlid1en Verzehr geeignetes einheimisches Getreide
and of an acceptable type and quality, shall evaluate einer annehmbaren Type und Qualität als Nahrungs•
their quantitative commitments under paragraph 2, or mittelhilfe zur Verfügung stellen, ihre mengenmäßigen
that part of their quantitative commitments not con- Verpflichtungen nadl Absatz 2 oder den nicht in ein-
tributed in domestic grain, on the basis of US $1.73 per heimischem Getreide geleisteten Teil ihrer mengen-
bushel and shall make available grains or cash in mäßigen Verpflichtungen auf der Grundlage von 1,73
relation to the value so determined. US-Dollar je Bushel und stellen Getreide oder Geld im
Verhältnis des demgemäß bestimmten Wertes zur Ver-
fügung.
202 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Bekanntmachung
des Verwaltungsabkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtsstellung
der „Embry Riddle Aeronautical University„ und des „Central Texas College"
in der Bundesrepublik Deutschland
Vom 27. Februar 1973
In Bonn ist auf Grund des Artikels 71 Abs. 4 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom
3. August 1959 (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 1183, 1218)
durch Notenwechsel vom 4. Dezember 1972 und
9. Februar 1973 ein Verwaltungsabkommen zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika über die Rechtsstellung
der „Embry Riddle Aeronautical University" und
des „Central Texas College"
geschlossen worden.
Das Verwaltungsabkommen ist nach seiner Nr. 6
am 14. Februar 1973
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-
licht.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 9. Juni 1972 (Bundesge-
setzbl. II S. 701).
Bonn, den 27. Februar 1973
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 203
Verbalnoten
(Ubersetzung)
Botschaft der Auswärtiges Amt
Vereinigten Staaten von Amerika
No. 263 514 - 554.60/1
Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Empfang der
beehrt sich, dem Auswärtigen Amt folgendes mitzuteilen: Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika Nr. 263 vom 4. Dezember 1972 zu bestätigen,
Um für die Mitglieder der in der Bundesrepublik
mit welcher die Regierung der Vereinigten Staaten von
Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräfte so-
Amerika vorschlägt, ein Verwaltungsabkommen nach
wie des zivilen Gefolges und ihre Angehörigen weitere
Artikel 71 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-
Möglichkeiten der Fortbildung zu schaffen, die gegen-
wärtig nicht bestehen, schlägt die Regierung der Ver- Truppenstatut zu schließen, das folgenden Wortlaut
haben soll:
einigten Staaten von Amerika der Regierung der Bundes-
republik Deutschland vor, ein Verwaltungsabkommen
nach Artikel 71 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut zu schließen, das folgenden Wort-
laut haben soll:
1. Der „Embry Riddle Aeronautical University" und dem 1. Der „Embry Riddle Aeronautical University" und dem
„Central Texas College", die den Mitgliedern der in „Central Texas College", die den Mitgliedern der in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streit- der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streit-
kräfte der Vereinigten Staaten von Amerika sowie des kräfte der Vereinigten Staaten von Amerika sowie des
zivilen Gefolges und deren Angehörigen Bildungsmög- zivilen Gefolges und deren Angehörigen Bildungsmög-
lichkeiten bieten, wird dieselbe Behandlung gewährt lichkeiten bieten, wird dieselbe Behandlung gewährt
wie den Organisationen, die in Absatz 3 des sich wie den Organisationen, die in Absatz 3 des sich
auf Artikel 71 des Zusatzabkommens zum NATO- auf Artikel 71 des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut beziehenden Abschnitts des Unterzeich- Truppenstatut beziehenden Abschnitts des Unterzeich-
nungsprotokolls aufgeführt sind. nungsprotokolls aufgeführt sind.
2. Die vorgenannten Organisationen sind für die Befrie- 2. Die vorgenannten Organisationen sind für die Befrie-
digung der militärischen Bedürfnisse der in der digung der militärischen Bedürfnisse der in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikani- Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikani-
schen Streitkräfte erforderlich. Sie arbeiten nach den schen Streitkräfte erforderlich. Sie arbeiten nach den
Richtlinien der amerikanischen Truppe und unter- Richtlinien der amerikanischen Truppe und unterstehen
stehen deren Dienstaufsicht. deren Dienstaufsicht.
3. Die ausschließlich im Dienste der „Embry Riddle 3. Die ausschließlich im Dienste der „Embry Riddle
Aeronautical University" und des „Central Texas Aeronautical University" und des „Central Texas
College" stehenden Angestellten sind, unbeschadet College" stehenden Angestellten sind, unbeschadet
des Artikels 71 Absatz 6 des Zusatzabkommens zum des Artikels 71 Absatz 6 des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut, wie Mitglieder des zivilen Ge- NATO-Truppenstatut, wie Mitglieder des zivilen Ge-
folges und die Angehörigen dieser Angestellten wie folges und die Angehörigen dieser Angestellten wie
Angehörige von Mitgliedern des zivilen Gefolges an- Angehörige von Mitgliedern des zivilen Gefolges an-
zusehen und zu behandeln. zusehen und zu behandeln.
4. Die „Embry Riddle Aeronautical University" und das 4. Die „Embry Riddle Aeronautical University" und das
„Central Texas College" gelten nicht als Bestandteil „Central Texas College" gelten nicht als Bestandteil
der Truppe im Sinne von Artikel 41 Absatz 7 des Zu- der Truppe im Sinne von Artikel 41 Absatz 7 des Zu-
satzabkommens zum NATO-Truppenstatut und sind in satzabkommens zum NATO-Truppenstatut und sind in
bezug auf die Abgeltung von Schäden nicht von der bezug auf die Abgeltung von Schäden nicht von der
deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Landfahrzeuge, die deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Landfahrzeuge, die
von ihnen betrieben werden, werden als Dienstfahr- von ihnen betrieben werden, werden als Dienstfahr-
zeuge im Sinne des Artikels XI Absatz 2 Buchstabe c zeuge im Sinne des Artikels XI Absatz 2 Buchstabe c
und Absatz 11 sowie des Artikels XIII Absatz 4 des und Absatz 11 sowie des Artikels XIII Absatz 4 des
NATO-Truppenstatuts angesehen. NATO-Truppenstatuts angesehen.
5. Die Botschaft wird dem Auswärtigen Amt die Orte in 5. Die Botschaft wird dem Auswärtigen Amt die Orte in
der Bundesrepublik Deutschland, in denen die Zweig- der Bundesrepublik Deutschland, in denen die Zweig-
stellen der „Embry Riddle Aeronautical University" stellen der „Embry Riddle Aeronautical University"
und des „Central Texas College" ihren Sitz haben und des „Central Texas College" ihren Sitz haben
werden, sowie die Personalien der bei diesen Einrich- werden, sowie die Personalien der bei diesen Einrich-
tungen beschäftigten Personen mitteilen. tungen beschäftigten Personen mitteilen.
6. Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tage nach dem 6. Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tage nach dem
Eingang der Antwortnote des Auswärtigen Amtes bei Eingang der Antwortnote des Auswärtigen Amtes bei
der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
in Kraft. in Kraft.
Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutsch- Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der
land mit den in den Nummern 1 bis 6 enthaltenen Vor- Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, daß sich
schlägen einverstanden erklärt, schlägt die Botschaft vor, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem
204 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
daß diese Verbalnote und eine das Einverständnis der Vorschlag der Regierung der Vereinigten Staaten von
Bundesrepublik bestätigende Note ein Verwaltungs- Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß bilden die
abkommen im Sinne des Artikels 71 Absatz 4 des Zusatz- Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von
abkommens zum NATO-Truppenstatut zwischen der Re- Amerika Nr. 263 vom 4. Dezember 1972 und diese Ant-
gierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der wortnote ein Verwaltungsabkommen im Sinne der Arti-
Regierung der Bundesrepublik Deutschland bilden. kels 71 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut zwischen der Regierung der Bundesrepu-
53 Bonn-Bad Godesberg, den 4. Dezember 1972 blik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika.
L. s.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Bot-
schaft der Vereinigten Staaten von Amerika erneut
seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
53 Bonn, den 9. Februar 1973
L. S.
An die
An das Botschaft der Vereinigten
Auswärtige Amt Staaten von Amerika
53 Bonn 53 B o n n - B a d G o d e s b e r g
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 205
Bekanntmachung
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten
über Finanzielle Zusammenarbeit
Vom 1. März 1973
In Kairo ist am 8. Februar 1973 ein Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Arabischen
Republik Agypten über Finanzielle Zusammenarbeit
unterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach
seinem Artikel 9
am 8. Februar 1973
in Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-
licht.
Bonn, den 1. März 1973
Der Bundesminister für Wirtschaft
Im Auftrag
Steeg
206 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten
über Finanzielle Zusammenarbeit
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stungen zu finanzieren. Die vVarengruppen, die aus die-
sem Darlehen finanziert werden können, sind in einer
und
diesem Abkommen als Anlage beigefügten Liste aufge-
die Regierung der Arabischen Republik Agypten führt.
im Geiste der bestehenden freundschaftlichen Bezie- (2) Die Zahlungsverpflichtungen für die im vorher-
hungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und gehenden Absatz genannten Einfuhren müssen aus Liefer-
der Arabischen Republik Agypten, verträgen stammen, für die Verschiffungen nach dem
in dem Wunsche, diese freundschaftlichen Beziehun- 30. Juni 1972 durchgeführt worden sind.
gen durch fruchtbare Zusammenarbeit auf dem Gebiet (3) Die Auszahlung dieses Darlehens ist davon ab-
der Entwicklungshilfe zu festigen und zu vertiefen, hängig, daß die in dem zwischen der Regierung der Bun-
im Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Be- desrepublik Deutschland und der Regierung der Ara-
ziehungen die Grundlage dieses Abkommens ist, bischen Republik Ägypten vereinbarten Protokoll vom
8. Februar 1973 übernommenen Zahlungsverpflichtungen
in der Absicht, die Entwicklung der ägyptischen Wirt- fristgerecht erfüllt werden. Von dem Darlehensbetrag
schaft zu fördern, in Höhe von 90 Millionen DM (neunzig Millionen
sind wie folgt übereingekommen: Deutsche Mark) dürfen bis zum 30. Juni 1973 nicht mehr
als 30 Millionen DM (dreißig Millionen Deutsche Mark),
bis zum 30. September 1973 nicht mehr als 50 Millionen
Artikel 1
DM (fünfzig Millionen Deutsche Mark) und bis zum
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ge- 31. Dezember 1973 nicht mehr als 60 Millionen DM (sech-
währt der Regierung der Arabischen Republik Ägypten zig Millionen Deutsche Mark) ausgezahlt werden.
eine Finanzhilfe in Höhe von 160 Millionen DM (ein-
hundertsechzig Millionen Deutsche Mark), die gemäß Artikel 4
Artikel 2 und Artikel 3 dieses Abkommens zu verwen-
den ist. Von diesem Betrag entfallen 100 Millionen DM (1) Die Verwendung dieser Darlehen sowie die Be-
(einhundert Millionen Deutsche Mark) auf das Jahr 1972 dingungen, zu denen sie gewährt werden, bestimmen
und 60 Millionen DJ'v1 (sechzig Millionen Deutsche Mark) die zwischen dem Darlehensnehmer und der Kreditanstalt
auf das Jahr 1973. für Wiederaufbau abzuschließenden Verträge, die den in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvor-
Artikel 2 schriften unterliegen.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög- (2) Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten,
licht es der Regierung der Arabischen Republik Agypten sofern sie nicht selbst Darlehensnehmerin ist, und die
oder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszu- Central Bank of Egypt garantieren gegenüber der Kredit-
wählenden ägyptischen Darlehensnehmern, bei der anstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen und den sich
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für daraus ergebenden Transfer in Erfüllung von Verbind-
gemeinsam auszuwählende Vorhaben, die der Entwick- lichkeiten des Darlehensnehmers auf Grund der abzu-
lung der ägyptischen Wirtschaft dienen, wenn nach schließenden Darlehensverträge.
Prüfung ihre Förderungswürdigkeit festgestellt worden
ist, Darlehen bis zur Höhe von insgesamt 70 Millionen
DM (siebzig Millionen Deutsche Mark) aufzunehmen. Artikel 5
Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten stellt
Artikel 3 die Kreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen
Steuern, Stempelgebühren und sonstigen öffentlichen
(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland er- Abgaben frei, die bei Abschluß oder Durchführung der
möglicht es der Regierung der Arabischen Republik in Artikel 4 erwähnten Darlehensverträge in der Ara-
Ägypten oder einem anderen, von beiden Vertragspar- bischen Republik Ägypten erhoben werden.
teien gemeinsam auszuwählenden ägyptischen Darlehens-
nehmer, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frank-
Artikel 6
furt am Main, ein Darlehen bis zu 90 Millionen DM (neun-
zig Millionen Deutsche Mark) aufzunehmen, um die Ein- Lieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus den
fuhr von für den laufenden zivilen Bedarf der ägyptischen Darlehen gemäß Artikel 2 bezahlt werden, sind inter-
Wirtschaft bestimmten Waren aus der Bundesrepublik national öffentlich auszuschreiben, soweit nicht im Ein-
Deutschland sowie die damit zusammenhängenden Lei- zelfall etwas Abweichendes festgelegt wird.
Nr. 13 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. März 1973 207
Artikel 7 ten innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des
Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt
besonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar-
lehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeug- Artikel 9
nisse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berück- Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung
sichtigt werden. in Kraft.
Artikel 8
GESCHEHEN zu Kairo am 8. Februar 1973 in zwei
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern Urschriften, je eine in deutscher und in englischer
nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbind-
gegenüber der Regierung der Arabischen Republik Ägyp- lich ist.
Für die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland
Günther van Weil
H. G. S t e 1 t z e r
Für die Regierung der
Arabischen Republik Ägypten
Sherif L o t f y
Anlage
zum Abkommen
über Finanzielle Zusammenarbeit
Liste der Waren nach Artikel 3 Absatz 1:
(1) Maschinen und Geräte,
(2) Industrielle Ausrüstung,
(3) Ersatz- und Zubehörteile aller Art,
(4) Erzeugnisse der chemischen Industrie,
(5) Sonstige gewerbliche Erzeugnisse, die für die wirt-
schaftliche Entwicklung der Arabischen Republik
Agyptrn von Bedeutung sind.
208 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II
Fundstellennachweis B
Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1972 - Format DIN A 4 - Umfang 344 Seiten
Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren
Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit
der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht
wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeu-
tung haben können.
Einzelstücke können zum Preise von je DM 7,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-
packungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-
gesetzblatt" Köln 399-509 bezogen werden.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.
Herausgeber: 0PJ Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlilgs~ies.m b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblat! Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und ddfnit im Zusamm<>11hunq stehende Bekc1nntmc1ct1ur1qe11 veröffentlicht.
Im Bundes~1esetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR ur,d die dc1zu gehorendc•n Red1tsvurschriften und
Bekr1nntmacbtrn9en sowie Zulltarrfverordnungen v~rotfentlicht.
Bezugs b e d in g u 11 gen: Laufender Rezug nur im Post<1bonnemPnt. ALbcstellumJen miissC'n bis spiitestens 30. 4. bzw. 31 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Posta11~d11ift für Abonncmentsbestellunger, sowie Bestellungen bereits e1sd1ie11e1Je1 Ausg,1be:n: Bundesgesetzblatt,
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ß e zu g s preis: Für Teil I und Teil II halb1ährlid1 je 31,- DM. Einzelstücke je anqefanqene 16 Seiten 0,85 D:\1. Die~<>r Preis gilt i\uch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 aUS\Jegehen worden siud Lieferung geuen \/ure1nse11dur1g des Betrages uul dc1s Postscheckkonto
Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechr.ung bzw. Nactrnahme.
Preis dieser Ausgabe: 1,70 D!I.I zuzü4lich Versr111dgehüh1 0,20 Dlvl. bei Lieferung gegen Vorausredrnung zuzüglich Purtokoslen für die
Vorausiedrnung. Im Bezugspreis ist die !',1ehrwertsteuer enthalten; der aIJgewandte Steuersatz betlagt 5,5 °/,.