1493
Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998A
1972 Ausgegeben zu Bonn am :t November 1972 Nr. 67
Tag I n h a 1t Seite
6. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen
im Touristenverkehr, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbe-
schriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die
vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1493
10. 10. 72 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Osterreich über die Gewährung von Abgabenfreiheit für
Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495
10. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Abänderung der Sdllußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495
11. 10. 72 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 27 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Sdliffen beför-
derten Fradltstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
11. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 42 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . 1497
13. 10. 72 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 29 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1498
13. 10. 72 Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens über die
Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder
Betriebswedlselbahnhöfen an der deutsdl-niederländisdlen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1499
13. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500
17.10.72 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur
Verhütung der Versdlmutzung der See durch 01, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500
17. 10. 72 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Absdlaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501
17. 10. 72 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 26 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von
Mindestlöhnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1502
18. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 3 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigung der Frauen vor und nadl der Nieder-
kunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1503
18. 10. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 56 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . 1504
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,
des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften
und Werbematerial für den Fremdenverkehr und
des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr
privater Straßenfahrzeuge
Vom 6. Oktober 1972
Das Abkommen über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr, das
Zusatzprotokoll hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und
Werbematerial für den Fremdenverkehr und das Zollabkommen über die
vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, sämtlich vom 4. Juni
1954 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1886, 1968 II S. 231), sind für
Senegal am 18. Juli 1972
in Kraft getreten.
Senegal hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunden erklärt:
A. Zum Abkommen über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr:
(Ubersetzung)
1. Le Gouvernement de la Repu- 1. Die Regierung der Republik Senegal
blique du Senegal se reserve le behält sich das Recht vor, das Ab-
1494 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
droit de ne pas admettre au kommen über die Zollerleichterun-
benefice des dispositions de la gen im Touristenverkehr nicht auf
Convention sur les facilites Personen anzuwenden, die Senegal
douanieres en faveur du touris- als Touristen besuchen und dort
me les personnes qui, lorsqu'el- eine Beschäftigung gegen oder ohne
les visitent le Senegal en qua- Entgelt aufnehmen;
lite de touristes, prennent un
emploi remunere ou non;
2. Le Gouvernement de la Repu- 2. Die Regierung der Republik Sene-
blique du Senegal se reserve le gal behält sich das Recht vor,
droit:
a) De ne pas considerer comme a) Personen, die zu geschäftlichen
touristes, nonobstant les termes Zwecken nach Senegal reisen, un-
de l'article premier, les person- geachtet des Artikels 1 nicht als
nes qui se rendent dans le pays Touristen anzusehen;
pour leurs affaires;
b) De considerer que les dispo- b) davon auszugehen, daß Arti-
sitions de l'article 19 ne s'appli- kel 19 nicht auf Hoheitsgebiete An-
quent pas aux territoires dont la wendung findet, deren Lage um-
situation fait l'objet d'une con- stritten ist und die de facto von
testation et qui sont adminis- einem anderen Staat verwaltet wer-
tres de facto par un autre Etat. den.
B. Zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater
Straßenfahrzeuge:
(Vbersetzung)
1. Nonobstant les dispositions de 1. Ungeachtet des Artikels 2 des ge-
l'article 2 de ladite Convention, nannten Abkommens behält sich die
le Gouvernement de la Repu- Regierung der Kepublik Senegal das
blique du Senegal se reserve le Recht vor, diesen Artikel nicht auf
droit de ne pas admettre au Personen anzuwenden, die ihren ge-
benefice dudit article les person- wöhnlichen Wohnort außerhalb
nes qui resident normalement Senegals haben und anläßlich eines
hors du Senegal et qui, a l'occa- vorübergehenden Besuchs in Sene-
sion d'une visite temporaire gal eine Beschäftigung gegen Ent-
dans le pays, prennent un gelt oder eine andere gewinnbrin-
emploi remunere ou se livrent gende Tätigkeit aufnehmen;
a une occupation quelconque
donnant lieu a remuneration;
2. Le Gouvernement de la Repu- 2. Die Regierung der Republik Sene-
blique du Senegal se reserve le gal behält sich das Recht vor,
droit:
a) De considerer que les dispo- a) davon auszugehen, daß das Ab-
sitions de la Conventioo ne kommen nur auf natürliche Perso-
s'appliquent qu'aux seules per- nen Anwendung findet, nicht aber
sonnes physiques et non pas auf natürliche und juristische Per-
aux personnes physiques et mo- sonen, wie in Kapitel I Artikel 1
rales, comme le prevoit l'article vorgesehen;
premier du chapitre premier;
b) De ne pas appliquer sur son b) Artikel 4 in ihrem Hoheitsgebiet
territoire les dispositions de nicht anzuwenden;
l'article 4;
c) De considerer que les dispo- c) davon auszugehen, daß Arti-
sitions de l'article 38 ne s'appli- kel 38 nicht auf Hoheitsgebiete
quent pas aux territoires dont la Anwendung findet, deren Lage um-
situation fait l'objet d'une con- stritten ist und die de facto von
testation et qui sont adminis- einem anderen Staat verwaltet wer-
tres de facto par un autre Etat. den.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung
vom 26. April 1972 (Bundesgesetzbl. II S. 592}.
Bonn, den 6. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 67 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1495
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich
über die Gewährung von Abgabenfreiheit
für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet
Vom 10. Oktober 1972
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Mai
1972 zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über die Gewährung von Abgabenfrei-
heit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Bundes-
gesetzbl. 1972 II S. 577) wird hiermit bekanntge-
macht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2
am 26. November 1972
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 26. September
1972 in .Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 10. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Abänderung der Schlußartikel
Vom 10. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter- Ukraine am 17. Juni 1970
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 26. Juni Vietnam am 7. Dezember 1970
1961 angenommene Ubereinkommen Nr. 116 über
die Abänderung der Schlußartikel (Bundesgesetz- Weißrußland am 11. März 1970
blatt 1963 II S. 1135) ist nach seinem Artikel 4 Abs. 4 mit Wirkung vom 5. Februar 1962 in Kraft getreten.
für
Bangladesch am 22. Juni 1972 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Japan am 29. April 1971 Bekanntmachung vom 18. Februar 1971 (Bundes-
Kuba am 5. Februar 1971 gesetzbl. II S. 154).
Bonn, den 10. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Eh r e n b e r g
Nr. 67 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1495
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich
über die Gewährung von Abgabenfreiheit
für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet
Vom 10. Oktober 1972
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Mai
1972 zu dem Vertrag vom 28. Juni 1971 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über die Gewährung von Abgabenfrei-
heit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (Bundes-
gesetzbl. 1972 II S. 577) wird hiermit bekanntge-
macht, daß der Vertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2
am 26. November 1972
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 26. September
1972 in .Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 10. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Abänderung der Schlußartikel
Vom 10. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter- Ukraine am 17. Juni 1970
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 26. Juni Vietnam am 7. Dezember 1970
1961 angenommene Ubereinkommen Nr. 116 über
die Abänderung der Schlußartikel (Bundesgesetz- Weißrußland am 11. März 1970
blatt 1963 II S. 1135) ist nach seinem Artikel 4 Abs. 4 mit Wirkung vom 5. Februar 1962 in Kraft getreten.
für
Bangladesch am 22. Juni 1972 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Japan am 29. April 1971 Bekanntmachung vom 18. Februar 1971 (Bundes-
Kuba am 5. Februar 1971 gesetzbl. II S. 154).
Bonn, den 10. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Eh r e n b e r g
1496 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 27
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken
Vom 11. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 21. Juni
1929 angenommene Ubereinkommen Nr. 27 über
die Gewidltsbezeidmung an sdlweren, auf Schiffen
beförderten Frachtstücken (Reidlsgesetzbl. 1933 II
S. 940) ist nach seinem Artikel 3 Abs. 3 für
Kenia am 9. Februar 1972
Panama am 19. Juni 1971
in Kraft getreten.
Ferner hat
Nauru am 5. September 1968
dem Generaldirektor des Internationalen Arbeits-
amtes notifiziert, daß es sidl an das Ubereinkom-
men, dessen Anwendung durdl Australien auf sein
Hoheitsgebiet erstreckt worden war, als gebunden
betradltet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Ansdlluß an
die Bekanntmachungen vom 31. Oktober 1933
(Reichsgesetzbl. II S. 940) und vom 19. August 1970
(Bundesgesetzbl. II S. 899, 988).
Bonn, den 11. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Ehrenberg
Nr. 67 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1497
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 42
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Entschädigung bei Berufskrankheiten
Vom 11. Oktober 1972
Na u ru hat am 5. September 1968 dem General-
direktor des Internationalen Arbeitsamtes notifi-
ziert, daß es sich an das von der Allgemeinen
Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation
in Genf am 21. Juni 1934 angenommene Uberein-
kommen Nr. 42 über die Entschädigung bei Berufs-
krankheiten (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 577), dessen
Anwendung durch Australien auf sein Hoheitsgebiet
erstreckt worden war, als gebunden betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachungen vom 2. Mai 1962 {Bundes-
gesetzbl. II S. 811) und vom 19. August 1970 (Bun-
desgesetzbl. II S. 900, 988).
Bonn, den 11. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b f' r g
1498 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 29
der Internationalen Arbeitsorganisation
über Zwangs- oder Pflichtarbeit
Vom 13. Oktober 1912
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 28. Juni
1930 angenommene Ubereinkommen Nr. 29 über
Zwangs- oder Pflichtarbeit (Bundesgesetzbl. 1956 II
S. 640) ist nach seinem Artikel 28 Abs. 3 für
Jemen am 14. April 1970
(Demokratische Volksrepublik)
Kolumbien am 4. März 1970
Kuwait am 23. September 1969
Mauritius am 2. Dezember 1970
Thailand am 26.Februar1970
in Kraft getreten.
Ferner hat
Nauru am 5. September 1968
die von Australien für Nauru angenommenen Ver-
pflichtungen aus dem Ubereinkommen als für sich
verbindlich anerkannt. Das Ubereinkommen bleibt
somit für Nauru in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 4. März 1968 (Bundesge-
setzbl. II S. 149).
Bonn, den 13. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Ehrenberg
Nr. 67 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1499
Bekanntmachung
zu Artikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens
über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung
und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen
an der deutsch-niederländischen Grenze
Vom 13. Oktober 1972
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland fertigung an den Grenzübergängen Wyler-Beek und
hat der Regierung des Königreichs der Niederlande Wyler-Berg en Dal (Bundesgesetzbl. II S. 866) fol-
mit Verbalnote vom 12. September 1972 unter Be- gendes mitgeteilt:
zugnahme auf Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens
vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande Die deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschrif-
über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung ten, die sich auf die Grenzabfertigung beziehen,
und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder gelten nach den Bestimmungen des Abkommens
Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-nieder- vom 30. Mai 1958 in der auf niederländischem Ge-
ländischen Grenze (Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2181) biet liegenden Zone
in Verbindung mit den Vereinbarungen 1. für die Grenzabfertigungsstelle
vom 4. Mai/9. Juni 1971 über die Zusammenlegung a) im Rheinschiffsverkehr in Lobith wie in der
der deutschen und der niederländischen Grenzab- Gemeinde Hüthum,
fertigung im Rheinschiffsverkehr (Bundesgesetz-
blatt II S. 980), b) am Straßengrenzübergang Neurhede-Boer-
tange wie in der Gemeinde Neurhede und
vom 8. Dezember 1971/17. Februar 1972 über die
Zusammenlegung der deutschen und der nieder- c) an den Straßengrenzübergängen Wyler-Beek
ländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang und Wyler-Berg en Dal wie in der Gemeinde
Neurhede--Boertange (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 301) Wyler,
und 2. für die Grenzabfertigung auf Schiffen auf der
vom 31. Mai/27. Juni 1972 über die Zusamme:µlegung Strecke von Rheinstromkilometer 866.500 bis zur
der deutschen und der niederländischen Grenzab- Grenze wie in der Gemeinde Hüthum.
Bonn, den 13. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
1500 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen
begangene Handlungen
Vom 13. Oktober 1972
Das Abkommen vom 14. September 1963 über
strafbare und bestimmte andere an Bord von Luft-
fahrzeugen begangene Handlungen (Bundesgesetz-
blatt 1969 II S. 121) ist nach seinem Artikel 22
Abs. 2 für
Barbados am 3. Juli 1972
Lesotho am 27. Juli 1972
Senegal am 7. Juni 1972
Thailand am 4. Juni 1972
Trinidad und Tobago am 9.Mai 1972
in Kraft getreten.
F i d s c h i hat erklärt, daß es sidl an das durdl
das Vereinigte Königreidl ratifizierte Abkommen
seit Erlangung der Unabhängigkeit am 10. Oktober
1970 gebunden betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Ansdlluß an die
Bekanntmachung vom 7. März 1972 (Bundesgesetz-
blatt II S. 236).
Bonn, den 13. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens
zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954
Vom 17. Oktober 1972
Das Internationale Ubereinkommen vom 12. Mai
1954 zur Verhütung der Versdlmutzung der See
durdl 01 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 379) mit seinen
Änderungen vom 11. April 1962 (Bundesgesetzbl.
1964 II S. 749) ist nach seinem Artikel XV Abs. 2
Budlstabe a Satz 2 für
Libyen am 18. Mai 1972
Senegal am 27. Juni 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 15. Mai 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 581 ).
Bonn, den 17. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. B r a u n
1500 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen
begangene Handlungen
Vom 13. Oktober 1972
Das Abkommen vom 14. September 1963 über
strafbare und bestimmte andere an Bord von Luft-
fahrzeugen begangene Handlungen (Bundesgesetz-
blatt 1969 II S. 121) ist nach seinem Artikel 22
Abs. 2 für
Barbados am 3. Juli 1972
Lesotho am 27. Juli 1972
Senegal am 7. Juni 1972
Thailand am 4. Juni 1972
Trinidad und Tobago am 9.Mai 1972
in Kraft getreten.
F i d s c h i hat erklärt, daß es sidl an das durdl
das Vereinigte Königreidl ratifizierte Abkommen
seit Erlangung der Unabhängigkeit am 10. Oktober
1970 gebunden betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Ansdlluß an die
Bekanntmachung vom 7. März 1972 (Bundesgesetz-
blatt II S. 236).
Bonn, den 13. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens
zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954
Vom 17. Oktober 1972
Das Internationale Ubereinkommen vom 12. Mai
1954 zur Verhütung der Versdlmutzung der See
durdl 01 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 379) mit seinen
Änderungen vom 11. April 1962 (Bundesgesetzbl.
1964 II S. 749) ist nach seinem Artikel XV Abs. 2
Budlstabe a Satz 2 für
Libyen am 18. Mai 1972
Senegal am 27. Juni 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 15. Mai 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 581 ).
Bonn, den 17. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. B r a u n
Nr. 67 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1501
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 105
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Abschaffung der Zwangsarbeit
Vom 17. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 25. Juni
1957 angenommene Ubereinkommen Nr. 105 über
die Abschaffung der Zwangsarbeit (Bundesgesetz-
blatt 1959 II S. 441) ist nach seinem Artikel 4 Abs. 3
für
Sudan am 22. Oktober 1971
in Kraft getreten.
Ferner hat
Nauru am 5. September 1968
die von Australien für Nauru angenommenen Ver-
pflichtungen aus dem Ubereinkommen als für sich
verbindlich anerkannt. Das Ubereinkommen bleibt
somit für Nauru in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 19. November 1962 (Bun-
desgesetzbl. 1963 II S. 23) und vom 8. April 1971
(Bundesgesetzbl. II S. 226).
Bonn, den 17. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b e r g
1502 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 26
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
Vom 17. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 16. Juni
1928 angenommene Ubereinkommen Nr. 26 über die
Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von
Mindestlöhnen (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 375) ist
nach seinem Artikel 7 Abs. 2 für
Japan am 29. April 1972
Libyen am 27. Mai 1972
Sri Lanka (Ceylon) am 9. Juni 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 19. August 1970 (Bundesge-
setzbl. II S. 898, 988).
Bonn, den 17. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b e r g
Nr. 67 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1972 1503
Bekanntmadlung
über den Geltungsbereidl des Obereinkommens Nr. 3
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Besdläftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft
Vom 18. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Washington am
29. November 1919 angenommene Ubereinkommen
Nr. 3 über die Beschäftigung der Frauen vor und
nach der Niederkunft (Reichsgesetzbl. 1927 II S. 497)
ist nach seinem Artikel 8 für
Libyen am 27. Mai 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 18. Februar 1971 (Bundesge-
setzbl. II S. 149).
Bonn, den 18. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b e r g
1504 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Obereinkommens Nr. 56
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Krankenversicherung der Sdliffsleute
Vom 18. Oktober 1972
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 24. Okto-
ber 1936 angenommene Ubereinkommen Nr. 56 über
die Krankenversicherung der Schiffsleute (Bundes-
gesetzbl. 1956 II S. 891) ist nach seinem Artikel 14
Abs. 3 für
Panama am 4. Juni 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 28. November 1967 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2591).
Bonn, den 18. Oktober 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b e r g
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
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Im Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verla~1sabonnement bezo!]en werden.
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