713
Bundesgesetzblatt
Teil II Z 1998 A
1972 Ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 1972 Nr. 41
Tag In h a 1t Seite
16. 6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die inter-
nationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken 713
16.6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens betreffend die Ent-
scheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstands-
registern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714
20.6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die
internationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714
20.6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung der
Binnenschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715
20.6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des
Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 715
21. 6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-
nationales Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 716
23.6. 72 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-
bandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 716
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza
über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
für Fabrik- oder Handelsmarken
Vom 16. Juni 1972
Das Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957 über
die internationale Klassifikation von Waren und
Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken
(Bundesgesetzbl. 1964 II S. 1217) ist nach seinem Ar-
tikel 6 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 3
der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März
1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der
am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossenen Fas-
sung (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 273) für die
Vereinigten Staaten am 25.Mai 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 15. Januar 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 42).
Bonn, den 16. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
714 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
betreffend die Entscheidungen
über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbücbern
(Zivilstandsregistern)
Vom 16. Juni 1972
Das Ubereinkommen vom 10. September 1964
betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung
von Einträgen in Personenstandsbüdlern (Zivil-
standsregistern} (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 445, 588)
ist nadl seinem Artikel 7 Abs. 2 für die
Niederlande und Surinam am 21.Mai 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. September 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2054).
Bonn, den 16. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Obereinkommens und Statuts
über die internationale Rechtsordnung der Seehäfen
Vom 20. Juni 1972
Fidschi hat in einer beim Generalsekretär der
Vereinten Nationen am 15. März 1972 eingegange-
nen Note erklärt, daß es sich an das durch das Ver-
einigte Königreich ratifizierte Ubereinkommen und
Statut vom 9. Dezember 1923 über die internationale
Rechtsordnung der Seehäfen nebst Zeichnungspro-
tokoll (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 22) gebunden be-
trachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachungen vom 16. Juni 1928 (Reid1s-
gesetzbl. II S. 497) und vom 26. November 1969
(Bundesgesetzbl. II S. 2231).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
714 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
betreffend die Entscheidungen
über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbücbern
(Zivilstandsregistern)
Vom 16. Juni 1972
Das Ubereinkommen vom 10. September 1964
betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung
von Einträgen in Personenstandsbüdlern (Zivil-
standsregistern} (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 445, 588)
ist nadl seinem Artikel 7 Abs. 2 für die
Niederlande und Surinam am 21.Mai 1972
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 27. September 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2054).
Bonn, den 16. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Obereinkommens und Statuts
über die internationale Rechtsordnung der Seehäfen
Vom 20. Juni 1972
Fidschi hat in einer beim Generalsekretär der
Vereinten Nationen am 15. März 1972 eingegange-
nen Note erklärt, daß es sich an das durch das Ver-
einigte Königreich ratifizierte Ubereinkommen und
Statut vom 9. Dezember 1923 über die internationale
Rechtsordnung der Seehäfen nebst Zeichnungspro-
tokoll (Reichsgesetzbl. 1928 II S. 22) gebunden be-
trachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachungen vom 16. Juni 1928 (Reid1s-
gesetzbl. II S. 497) und vom 26. November 1969
(Bundesgesetzbl. II S. 2231).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1972 715
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über die Eichung der Binnenschiffe
Vom 20. Juni 1972
Das auf der Europäischen Eichkonferenz in Paris
am 27. November 1925 unterzeichnete Ubereinkom-
men über die Eichung der Binnenschiffe (Reichs-
gesetzbl. 1927 II S. 355) ist von Belgien am 9. März
1972 gekündigt worden. Das Ubereinkommen tritt
nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für
Belgien am 9. März 1973
außer Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachungen vom 26. August 1927 (Reichs-
gesetzbl. II S. 879) und vom 17. Juli 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1463).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Erklärung
über die Anerkennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste
Vom 20. Juni 1972
F i d s c h i hat in einer beim Generalsekretär der
Vereinten Nationen am 15. März 1972 eingegange-
nen Note erklärt, daß es sich an die durch das Ver-
einigte Königreich ratifizierte Erklärung vom
20. April 1921 über die Anerkennung des Flaggen-
rechts der Staaten ohne Meeresküste (Reichsgesetz-
blatt 1932 II S. 93) gebunden betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 7. Dezember 1970 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1323).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1972 715
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über die Eichung der Binnenschiffe
Vom 20. Juni 1972
Das auf der Europäischen Eichkonferenz in Paris
am 27. November 1925 unterzeichnete Ubereinkom-
men über die Eichung der Binnenschiffe (Reichs-
gesetzbl. 1927 II S. 355) ist von Belgien am 9. März
1972 gekündigt worden. Das Ubereinkommen tritt
nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für
Belgien am 9. März 1973
außer Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachungen vom 26. August 1927 (Reichs-
gesetzbl. II S. 879) und vom 17. Juli 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1463).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Erklärung
über die Anerkennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste
Vom 20. Juni 1972
F i d s c h i hat in einer beim Generalsekretär der
Vereinten Nationen am 15. März 1972 eingegange-
nen Note erklärt, daß es sich an die durch das Ver-
einigte Königreich ratifizierte Erklärung vom
20. April 1921 über die Anerkennung des Flaggen-
rechts der Staaten ohne Meeresküste (Reichsgesetz-
blatt 1932 II S. 93) gebunden betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 7. Dezember 1970 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1323).
Bonn, den 20. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
716 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Satzung
der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Vom 21. Juni 1972
Die auf der Siebenten Tagung der Haager Konf e-
renz für Internationales Privatrecht am 31. Oktober
1951 in Den Haag beschlossene revidierte Fassung
der Satzung der Konferenz (Bundesgesetzbl. 1959 II
S. 981) ist nach ihrem Artikel 14 für
Argentinien am 28. April 1972
in Kraft getreten.
Nach Artikel 2 Abs. 3 der Satzung ist die Zulas-
sung Argentiniens als Mitglied der Haager Konfe-
renz für Internationales Privatrecht am 28. April
1972 wirksam geworden.
Diese Bekanntmadrnng ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 13. April 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 320).
Bonn, den 21. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung
der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblic:hen Eigentums
Vom 23. Juni 1972
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Sdlutz des
gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 in der
in Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen Fassung
(Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 391) tritt nach ihrem
Artikel 21 Abs. 3 für
Jordanien am 17. Juli 1972
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 28. April 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 340).
Bonn, den 23. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:
Bundesgesetzblatt, 53 Bonn l, Postfadi 624, Telefon 22 40 86 - 88.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus•
ferligung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellunyen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
Im Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-
gesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-
gesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen VorausredJnung bzw. gegen NadJnahme.
Preis dieser Ausgabe 0,85 DM zuzüglidJ Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglidJ Portokosten für die Vorausrechnung.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,.
716 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Satzung
der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Vom 21. Juni 1972
Die auf der Siebenten Tagung der Haager Konf e-
renz für Internationales Privatrecht am 31. Oktober
1951 in Den Haag beschlossene revidierte Fassung
der Satzung der Konferenz (Bundesgesetzbl. 1959 II
S. 981) ist nach ihrem Artikel 14 für
Argentinien am 28. April 1972
in Kraft getreten.
Nach Artikel 2 Abs. 3 der Satzung ist die Zulas-
sung Argentiniens als Mitglied der Haager Konfe-
renz für Internationales Privatrecht am 28. April
1972 wirksam geworden.
Diese Bekanntmadrnng ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 13. April 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 320).
Bonn, den 21. Juni 1972
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
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Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung
der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblic:hen Eigentums
Vom 23. Juni 1972
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Sdlutz des
gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 in der
in Stockholm am 14. Juli 1967 beschlossenen Fassung
(Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 391) tritt nach ihrem
Artikel 21 Abs. 3 für
Jordanien am 17. Juli 1972
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 28. April 1972 (Bundes-
gesetzbl. II S. 340).
Bonn, den 23. Juni 1972
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In Vertretung
Frhr. v. Braun
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ferligung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellunyen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
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S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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gesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-
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