849
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 1971 Nr. 30
Tag In h a lt Seite
15.6. 71 Gesetz betreffend die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen
Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849
24.5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Geltend-
madrnng von Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852
2. 6. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 15 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlichen zur
Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853
2.6. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 16 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der See-
schiffahrt beschäftigten Kinder und Jugendlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854
3.6. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der
Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855
3. 6. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen
im Touristenverkehr, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbe-
schriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die
vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855
Gesetz
betreffend die Änderung vom 28. September 1970
der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation
Vom 15. Juni 1971
Der Bundestag hat das folgende Gesetz besdilos- Artikel 2
sen: Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das
Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-
stellt.
Artikel 1 Artikel 3
Der in Wien am 28. September 1970 von der Ge- (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-
neralkonferenz der Internationalen Atomenergie-Or- kündung in Kraft.
ganisation durch Entschließung genehmigten Ände- (2) Der Tag, an dem die Änderung nach Artikel
rung des Artikels VI der Satzung der Internationalen XVIII Abs. C der Satzung der Internationalen Atom-
Atomenergie-Organisation (Bundesgesetzbl. 1957 II energie-Organisation für die Bundesrepublik
S. 1357, 1958 II S. 2, 1963 II S. 329) wird zugestimmt. Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt
Die Entschließung wird nadistehend veröffentlicht. bekanntzugeben.
Die verfassungsmäßigen Redite des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 15. Juni 1971
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Koschnick
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
Leus sink
Der Bundesminister des Auswärtigen
Scheel
850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Entschließung,
angenommen auf der 142. Vollversammlung am 28. September 1970
Resolution
adopted during the 142nd plenary meeting on 28 September 1970
(Ubersetzung)
Amendment of Article VI of the Statute Änderung des Artikels VI der Satzung
THE GENERAL CONFERENCE, DIE GENERALKONFERENZ -
(a) RECALLING Resolutions GC (XII)/RES/241 and a) EINGEDENK der Entschließung GC (XII)/RES/241
GC (XIII)/RES/261 whereby it requested the Board und GC (XIII)/RES/261, mit denen sie den Gouver-
of Governors to undertake a review of Article VI neursrat ersuchte, Artikel VI der Satzung zu revi-
of the Statute, and to continue the study of the dieren bzw. die Untersuchung dieses Problems als
problem as an urgent matter, respectively, dringliche Aufgabe fortzusetzen,
(b) NOTING that the Ad Hoc Committee of the Whole b) IM HINBLICK DARAUF, daß der vom Rat im Fe-
to Review Article VI of the Statute, established by bruar 1969 zur Revision des Artikels VI der Satzung
the Board in February 1969, has aff orded an op- eingesetzte Ad hoc-Gesamtausschuß allen Mitgliedern
portunity to all Members of the Agency to participate der Organisation die Möglichkeit gegeben hat, an den
in the discussions which took place during eleven Beratungen teilzunehmen, die während elf Sitzungen
meetings of the Committee, des Ausschusses stattfanden,
(c) NOTING FURTHER that the Board has also studied c) SOWIE IM HINBLICK DARAUF, daß sich der Rat im
the problem in the course of nine meetings, Verlauf von neun Sitzungen ebenfalls mit diesem
Problem befaßt hat,
(d) HAVING EXAMINED the proposals for amendment d) NACH PRUFUNG der in Teil A des Dokuments
of Article VI contained in part A of document GC (XIV)/437 enthaltenen Änderungsvorschläge zu
GC (XIV)/437, and Artikel VI,
(e) HAVING CONSIDERED the Board's report contained e) NACH ERWÄGUNG des in Teil B und im Anhang
in part B of, and in the Appendix to, document des Dokuments GC (XIV)/437 enthaltenen Berichts des
GC (XIV)/437, which constitute the Board's observa- Rates, der die Bemerkungen des Rates zu den nach
tions on the amendments, submitted in accordance Artikel XVIII Absatz C Ziffer i der Satzung vor-
with Article XVIII.C(i) of the Statute, gelegten Änderungsvorschlägen darstellt -
1. APPROVES the following amendment of paragraphs 1. GENEHMIGT folgende Änderung des Artikels VI
A, B, C and D of Article VI of the Statute: Absätze A, B, C und D der Satzung:
(a) Replace sub-paragraphs A.1-A.3 by the following: a) Absatz A Ziffer 1 bis 3 werden durch folgende
Ziffern ersetzt:
1. The outgoing Board of Governors shall de- 1. Der abtretende Gouverneursrat bezeichnet als
signate for membership on the Board the nine Mitglieder des Gouverneursrates diejenigen neun
members most advanced in the. tedrnology of Mitglieder der Organisation, die in der Technik
atomic energy including tl.e production of source der Atomenergie einschließlich der Erzeugung von
materials, and the member most advanced in the Ausgangsmaterial am weitesten fortgeschritten
technology of atomic energy including the produc- sind, sowie das in der Technik der Atomenergie
tion of source materials in each of the following einschließlich der Erzeugung von Ausgangsmaterial
areas in which none of the aforesaid nine is am weitesten fortgeschrittene Mitglied aus jedem
located: der folgenden, nicht bereits durch eines der vor-
genannten neun Mitglieder vertretenen geographi-
schen Räume:
(1) North America 1) Nordamerika
(2) Latin America 2) Lateinamerika
(3) Western Europe 3) Westeuropa
(4) Eastern Europe 4) Osteuropa
(5) Africa 5) Afrika
(6) Middle East and South Asia 6) Mittlerer Osten und Südasien
(7) South East Asia and the Pacific 7) Südostasien und Pazifik
(8) Far East 8) Ferner Osten
2. The General Conference shall elect to member- 2. Die Generalkonferenz wählt zu Mitgliedern des
ship of the Board of Governors: Gouverneursrates
(a) Twenty members, with due regard to equit- a) zwanzig Mitglieder der Organisation; dabei
able representation on the Board as a whole achtet sie gebührend darauf, daß im Gouver-
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1971 851
of the members in the. areas listed in sub- neursrat die Mitglieder aus den unter Ziffer 1
paragraph A-1 of this article, so that the angeführten geographischen Räumen ange-
Board shall at all times include in this category messen vertreten sind, so daß der Gouver-
five representatives of the area of Latin neursrat in dieser Kategorie stets fünf Ver-
America, four representatives of the area of treter des lateinamerikanischen Raumes, vier
Western Europe, three representatives of the Vertreter des westeuropäischen Raumes, drei
area of Eastern Europe, four representatives Vertreter des osteuropäischen Raumes, vier Ver-
of the area of Africa, two representatives of treter des afrikanischen Raumes, zwei Vertreter
the area of the Middle East and South Asia, des mittelöstlichen und südasiafü:chen Raumes,
one representative of the area of South East einen Vertreter des südostasiatischen und pazi-
Asia and the Pacific, and one representative fischen Raumes und einen Vertreter des fern-
of the area of the Far East. No member in this östlichen Raumes enthält. Zu diesen Kategorien
category in any one term of office will be gehörende Mitglieder können nach Ablauf ihrer
eligible for re-election in the same category Amtszeit für die folgende Amtszeit in derselben
for the following term of office, and Kategorie nicht wiedergewählt werden;
(b) One further member from among the members b) ein weiteres Mitglied aus den Reihen der Mit-
in the following areas: glieder aus folgenden geographischen Räumen:
Middle East and South Asia Mittlerer Osten und Südasien
South East Asia and the Pacific Südostasien und Pazifik
Far East; Ferner Osten;
(c) One further member from among the members c) ein weiteres Mitglied aus den Reihen der Mit-
in the following areas: glieder aus folgenden geographischen Räumen:
Africa Afrika
Middle East and South Asia Mittlerer Osten und Südasien
South East Asia and the Pacific. Südostasien und Pazifik.
(b) In paragraph B: b) In Absatz B:
(i) First sentence - replace "sub-paragraphs A-1 i) Satz 1 - ,,Absatz A Ziffer 1 und Ziffer 2" wird
and A-2" by "sub-paragraph A-1" and durch „Absatz A Ziffer l" ersetzt;
(ii) Second sentence - replace "sub-paragraph ii) Satz 2 - ,,Absatz A Ziffer 3" wird durch
A-3" by "sub-paragraph A-2"; ,,Absatz A Ziffer 2" ersetzt.
(c) In paragraph C, replace "sub-paragraphs A-1 and c) In Absatz C wird „Absatz A Ziffer 1 und Ziffer 2"
A-2" by "sub-paragraph A-1 "; durch „Absatz A Ziffer 1" ersetzt.
and
(d) In paragraph D, replace "sub-paragraph A-3" by d) In Absatz D wird „Absatz A Ziffer 3" durch „Ab-
"sub-paragraph A-2", and delete the second satz A Ziffer 2" ersetzt; Satz 2 wird gestrichen.
sentence;
2. URGES all Members of the Agency to accept this 2. FORDERT alle Mitglieder der Organisation AUF, diese
amendment as soon as possible in accordance with Änderung so bald wie möglich in Obereinstimmung
their respective constitutional procedures, as provided mit ihren verfassungsmäßigen Vorschriften anzuneh-
for in Article XVIII.C(ii) of the Statute; and men, wie in Artikel XVIII Absatz C Ziffer ii der
Satzung vorgesehen, und
3. REQUESTS the Director General to report to the 3. ERSUCHT den Generaldirektor, der Generalkonferenz
General Conference at its fifteenth 1egular session on auf ihrer fünfzehnten ordentlichen Tagung über die
the progress made towards entry into force of the Fortschritte zu berichten, die hinsichtlich des Inkraft-
amendment. tretens dieser Änderung gemacht worden sind.
852 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Vom 24. Mai 1971
Das Ubereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen im Ausland (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 149) ist
nach seinem Artikel 14 Abs. 2 für
Algerien am 10. Oktober 1969
in Kraft getreten.
Algerien hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde die folgende Er-
klärung abgegeben:
(Ubersetzung)
i< La Republique algerienne demo- „Die Demokratische Volksrepublik
cratique et populaire ne se considere Algerien betrachtet sich durch Arti-
pas liee par les dispositions de l'arti- kel 16 des Ubereinkommens betref-
cle 16 de la Convention, relatif ä la fend die Zuständigkeit des Internatio-
competence de la Cour internationale nalen Gerichtshofs als nicht gebunden
de Justice et declare que, pour qu'un und vertritt den Standpunkt, daß in
differend soit porte devant la Cour jedem Fall das Einvernehmen der
internationale de Justice, l'accord de Streitparteien erforderlich ist, bevor
toutes les parties en cause sera, dans eine Streitigkeit dem Internationalen
chaque cas, necessaire. » Gerichtshof unterbreitet werden kann."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung
vom 25. September 1970 (Bundesgesetzbl. II S. 1045).
Bonn, den 24. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1971 853
Bekanntmachung
über den Geltungsberekh des Obereinkommens Nr. 15
der Internationalen Arbeitsorganisation
über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlieben
zur Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer
Vom 2. Juni 1971
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 11. No-
vember 1921 angenommene Ubereinkommen Nr. 15
über das Mindestalter für die Zulassung von Jugend-
lieben zur Beschäftigung als Kohlenzieher (Trimmer)
oder Heizer (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 383), das von
Kamerun für das ehemalige britische Treuhand-
gebiet Südkamerun als für sich verbindlich aner-
kannt worden war, ist auf Grund seines Artikels 8
Abs. 3
mit Wirkung vom 25. Mai 1970
nunmehr für das gesamte Staatsgebiet von Kamerun
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 17. Mai 1963 (Bundesge-
setzbl. II S. 1054) und vom 18. Februar 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S. 151).
Bonn, den 2. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Ehrenberg
854 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 16
der Internationalen Arbeitsorganisation
über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung
der in der Seeschiiiahrt beschäftigten Kinder und Jugendlieben
Vom 2. Juni 1971
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 11. No-
vember 1921 angenommene Ubereinkommen Nr. 16
über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in
der Seeschiffahrt beschäftigten Kinder und Jugend-
lichen (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 383, 386), das von
Kamerun für das ehemalige britische Treuhand-
gebiet Südkamerun als für sich verbindlich aner-
kannt worden war, ist auf Grund seines Artikels 6
Abs. 3
mit Wirkung vom 25. Mai 1970
nunmehr für das gesamte Staatsgebiet von Kamerun
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 17. Mai 1963 (Bundesge-
setzbl. II S. 1054) und vom 18. Februar 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S. 152).
Bonn, den 2. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Fr.ank
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. E h r e n b e r g
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1971 855
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 3. Juni 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Fe-
bruar 1967 zu dem Abkommen zwischen der Bundes-
republik DeutschlaQd und der Republik Kolumbien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiff-
fahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 10. September 1965 (Bundesgesetzbl. 1967 II
S. 762) wird hiermit bekanntgemach( daß das Ab-
kommen nach seinem Artikel IV Abs. 2
am 14. Juni 1971
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 14. Mai 1971
in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 3. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,
des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften
und Werbematerial für den Fremdenverkehr
und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Vom 3. Juni 1971
Bar bad o s hat am 5. März 1971 gegenüber dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärt,
daß es sich an das vor Erlangung seiner Unabhän-
gigkeit durch das Vereinigte Königreich auf sein
Gebiet erstreckte Abkommen über die Zollerleichte-
rungen im Touristenverkehr, das Zusatzprotokoll
hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften
und Werbematerial für den Fremdenverkehr und das
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr
privater Straßenfahrzeuge, sämtlich vom 4. Juni
1954 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1886), gebunden be-
trachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 7. März 1960 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1511) und vom 9. November 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2192).
Bonn, den 3. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1971 855
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vom 3. Juni 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Fe-
bruar 1967 zu dem Abkommen zwischen der Bundes-
republik DeutschlaQd und der Republik Kolumbien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiff-
fahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 10. September 1965 (Bundesgesetzbl. 1967 II
S. 762) wird hiermit bekanntgemach( daß das Ab-
kommen nach seinem Artikel IV Abs. 2
am 14. Juni 1971
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 14. Mai 1971
in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 3. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Zollerleichterungen im Touristenverkehr,
des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften
und Werbematerial für den Fremdenverkehr
und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Vom 3. Juni 1971
Bar bad o s hat am 5. März 1971 gegenüber dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärt,
daß es sich an das vor Erlangung seiner Unabhän-
gigkeit durch das Vereinigte Königreich auf sein
Gebiet erstreckte Abkommen über die Zollerleichte-
rungen im Touristenverkehr, das Zusatzprotokoll
hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften
und Werbematerial für den Fremdenverkehr und das
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr
privater Straßenfahrzeuge, sämtlich vom 4. Juni
1954 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1886), gebunden be-
trachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 7. März 1960 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1511) und vom 9. November 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2192).
Bonn, den 3. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
856 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Einbanddecken 1970
Teil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
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