841
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 1971 Nr. 29
Tag Inhalt Seite
21. 5. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Revisionsprotokolls zu dem Abkommen zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer-
verkürzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 841
21. 5. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Spanischen Staat über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zoll-
verwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842
24. 5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von
Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842
27.5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843
27. 5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843
27. 5. 71 Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-schweizerischen Abkommens über die Errichtung
nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrs-
mitteln während der Fahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 844
28. 5. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . 845
1. 6. 71 Bekanntmachung einer Änderung der Klasseneinteilung der internationalen Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 846
1. 6. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den
Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene Erstattung
von Aufwendungen für Sachleistungen, welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die
ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind, sowie deren
Familienangehörige gewährt wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 847
Bekanntmadlung
über das Inkrafttreten des Revisionsprotokolls
zu dem Abkommen zwisdlen der Bundesrepublik Deutsdlland
und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung
Vom 21. Mai 1971
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Fe-
bruar 1971 zu dem Revisionsprotokoll vom 23. März
1970 zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung (Bundesgesetzbl. 1971 II S. 45)
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Revisions-
protokoll nach seinem Artikel 14 Abs. 2
am 30. Mai 1971
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 30. April 1971
in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 21. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
842 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmadlung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanisdlen Staat
über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen
Vom 21. Mai 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Fe-
bruar 1971 zu dem Vertrag vom 27. November 1969
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Spanischen Staat über die gegenseitige Unterstüt-
zung ihrer Zollverwaltungen (Bundesgesetzbl. 1971 II
S. 92) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag
nach seinem Artikel 16 Abs. 2
am 28. Mai 1971
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 28. April 1971
in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 21. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft
zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst
Vom 24. Mai 1971
0 b e r v o 1 t a hat erklärt, daß es sich an die Ber-
ner Ubereinkunft zum Schutze von Werken der
Literatur und Kunst in der in Brüssel am 26. Juni
1948 beschlossenen Fassung (Bundesgesetzbl. 1965 II
S. 1213) nicht mehr gebunden betrachtet. Die Erklä-
rung ist gemäß Artikel 29 Abs. 2 der Ubereinkunft
am 20. September 1970
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. April 1971 (Bundesgesetz-
blatt II S. 230).
Bonn, den 24. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
842 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmadlung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanisdlen Staat
über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen
Vom 21. Mai 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Fe-
bruar 1971 zu dem Vertrag vom 27. November 1969
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Spanischen Staat über die gegenseitige Unterstüt-
zung ihrer Zollverwaltungen (Bundesgesetzbl. 1971 II
S. 92) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag
nach seinem Artikel 16 Abs. 2
am 28. Mai 1971
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind am 28. April 1971
in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 21. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft
zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst
Vom 24. Mai 1971
0 b e r v o 1 t a hat erklärt, daß es sich an die Ber-
ner Ubereinkunft zum Schutze von Werken der
Literatur und Kunst in der in Brüssel am 26. Juni
1948 beschlossenen Fassung (Bundesgesetzbl. 1965 II
S. 1213) nicht mehr gebunden betrachtet. Die Erklä-
rung ist gemäß Artikel 29 Abs. 2 der Ubereinkunft
am 20. September 1970
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. April 1971 (Bundesgesetz-
blatt II S. 230).
Bonn, den 24. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juni 1971 843
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Vom 27. Mai 1971
Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die
Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
dem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952
II S. 1, 19) ist nach seinem Artikel XVIII Abs. c für
Indien am 15. Februar 1971
und nach seinem Artikel XVII Abs. b für
Island am 15. Februar 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 11. Februar 1971 (Bundesge-
setzbl. II S. 103).
Bonn, den 27. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Vom 27. Mai 1971
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat in
einer am 3. November 1970 beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen eingegangenen Note er-
klärt, daß das Ubereinkommen vom 10. Juni 1958
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländi-
scher Schiedssprüche (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 121)
auch auf die Gebiete Anwendung findet, deren inter-
nationale Beziehungen die Vereinigten Staaten
wahrnehmen. Nach Artikel X Abs. 2 ist das Uber-
einkommen für diese Gebiete am 1. Februar 1971
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 14. Januar 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S. 15).
Bonn, den 27. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juni 1971 843
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Vom 27. Mai 1971
Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die
Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
dem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952
II S. 1, 19) ist nach seinem Artikel XVIII Abs. c für
Indien am 15. Februar 1971
und nach seinem Artikel XVII Abs. b für
Island am 15. Februar 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 11. Februar 1971 (Bundesge-
setzbl. II S. 103).
Bonn, den 27. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Vom 27. Mai 1971
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat in
einer am 3. November 1970 beim Generalsekretär
der Vereinten Nationen eingegangenen Note er-
klärt, daß das Ubereinkommen vom 10. Juni 1958
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländi-
scher Schiedssprüche (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 121)
auch auf die Gebiete Anwendung findet, deren inter-
nationale Beziehungen die Vereinigten Staaten
wahrnehmen. Nach Artikel X Abs. 2 ist das Uber-
einkommen für diese Gebiete am 1. Februar 1971
wirksam geworden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 14. Januar 1971 (Bundes-
gesetzbl. II S. 15).
Bonn, den 27. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
844 Bundesgesetzblatt, Jahr9ang 1971, Teil II
Bekanntmadlung
zu Artikel 4 des deutsch-schweizerischen Abkommens
über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen
und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt
Vom 27. Mai 1971
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat
der Regierung der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft mit Verbalnote vom 14. April 1971 unter Be-
zugnahme auf Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens vom
1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenz-
abfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in
Verkehrsmitteln während der Fahrt (Bundesgesetz-
blatt 1962 II S. 877) in Verbindung mit der Verein-
barung vom 13./25. Mai 1970 über die deutsche und
schweizerische Grenzabfertigung in Reisezügen
während der Fahrt auf dem deutschen und dem
schweizerischen Teil der Strecke Lindau Hbf-
St. Margrethen (Bundesgesetzbl. II S. 849) folgendes
mitgeteilt:
Die deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschrif-
ten, die sich auf die Grenzabfertigung beziehen, gel-
ten nach den Bestimmungen des Abkommens vom
1. Juni 1961 in der auf schweizerischem Gebiet ge-
legenen Zone der Eisenbahnstrecke Lindau Hbf-
St. Margrethen wie in der Gemeinde Lindau.
Bonn, den 27. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juni 1971 845
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten
und Angehörigen anderer Staaten
Vom 28. Mai 1971
Das Dbereinkommen vom 18. März 1965 zur Bei-
legung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staa-
ten und Angehörigen anderer Staaten (Bundes-
gesetzbl. 1969 II S. 369) ist nadi seinem Artikel 68
Abs. 2 für
Italien am 28. April 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 4. Dezember 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1322).
Bonn, den 28. Mai 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
846 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
einer Änderung der Klasseneinteilung
der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
für die Eintragung von Marken
Vom t. Juni 1971
Die Klasseneinteilung der internationalen Klassi-
fikation nach dem Abkommen von Nizza vom
15. Juni 1957 über die internationale Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung
von Marken (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 1217) in der
Stockholmer Fassung vom 14. Juli 1967 (Bundesge-
setzbl. 1970 II S. 293, 434) ist durch Beschluß des
Sacbverständigenausschusses gemäß Artikel 3 des
Abkommens in seiner Sitzung vom 1. bis 10. Juli
1970 wie aus der Anlage ersichtlich geändert wor-
den.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. Dezember 1966 (Bundesge-
setzbl. II S. 1566).
Bonn, den 1. Juni 1971
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Anlage
Beschluß des Sachverständigenausschusses nach Artikel 3 des Abkommens von Nizza
über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
für die Eintragung von Marken in der Sitzung vom 1. bis 10. Juli 1970
(Uberselzung)
Classe 21 Klasse 21
Le libelle de cette classe rec;oit la teneur suivante: Das Verzeichnis dieser Klasse erhält die folgende Fas-
sung:
Petits ustensiles et recipients portatifs pour le menage Kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Be-
et la cuisine (non en metaux precieux ou en plaque); hälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall
oder plattiert);
peignes et eponges; Kämme und Schwämme;
brosses (a l'exception des pinceaux); Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln);
materiaux pour la brosserie; Bürstenmachermaterial;
instruments et materiel de nettoyage; Reinigungsgeräte und Putzzeug;
paille de fer; Stahlspäne;
verre brut ou mi-ouvre (a l'exception du verre de rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme
construction); von Bauglas);
verrerie, porcelaine et fai:ence non comprises dans Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht
d' autres classes. in anderen Klassen enthalten sind.
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juni 1971 847
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg
über den Verzicht auf die in Artikel 14 Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63
vorgesehene Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen,
welche bei Krankheit an Rentenberechtigte,
die ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines Grenzgängers sind,
sowie deren Familienangehörige gewährt wurden
Vom 1. Juni 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Fe-
bruar 1971 zu dem Abkommen vom 9. Dezember
1969 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung des Großherzogtums
Luxemburg über den Verzicht auf die in Artikel 14
Abs. 2 EWG-Verordnung Nr. 36/63 vorgesehene
Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen,
welche bei Krankheit an Rentenberechtigte, die
ehemalige Grenzgänger oder Hinterbliebene eines
Grenzgängers sind, sowie deren Familienangehöri-
ge gewährt wurden (Bundesgesetzbl. 1971 II S. 40),
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen
nach seinem Artikel 4
am 24. März 1971
mit Wirkung vom 1. Februar 1964 in Kraft getreten
ist.
Die in Artikel 4 des Abkommens vorgesehenen
Mitteilungen sind der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland am 18. März 1970, der Regierung des
Großherzogtums Luxemburg am 24. März 1971 zu-
gegangen.
Bonn, den 1. Juni 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
848 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Einbanddecken 1970
Teil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
In diesem Betrag sind 5,5 °/o Mehrwertsteuer enthalten.
Die Titelblätter und die zeitliche Obersicht für Teil I lagen der
Nr. 10/71 und für Teil II der Nr. 2/71 bei.
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den
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trages auf Postscheckkonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder
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fertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
Im Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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