5
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 1971 Nr. 2
Tag Inhalt Seite
23. 12. 70 Bekanntmachung über die Kündigung der Konvention zum Schutze der l\1enschenrechte
und Grundfreiheiten und des Zusatzprotokolls ....................................... . 5
23. 12. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht ...................................... . 6
4. 1. 71 Bekanntmachung zu der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute ....................... . 6
7. 1. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beschlusses des Rates der Europäischen Ge-
meinschaften über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene
Mittel der Gemeinschaften .......................................................... . 7
7. 1. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zur Änderung bestimmter Haus-
haltsvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des
Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission
der Europäisdlen Gemeinschaften .................................................. . 8
11. 1. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Gründung einer Assoziation
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tan-
sania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie des Internen Durchführungs-
abkommens ....................................................................... . 9
11. 1.71 Bekanntmachung zu der Nizzaer Fassung des Madrider Abkommens über die internatio-
nale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken ................................. . 10
14. 1. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Protokolls zur Verlängerung der
Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tune-
siens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ................................. . 10
14. 1. 71 Bekanntmachung zu dem deutsch-niederländischen Vertrag über die gegenseitige Aner-
kennung und Vollstreckung gerichtlicher Entsdleidungen und anderer Schuldtitel in
Zivil- und Handelssachen .......................................................... . 11
14. 1. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-
gehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät ...................................... . 12
Dieser Ausgabe sind für die Abonnenten beigefügt:
a) die Titelblätter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil Jl des Bundes-
gesetzblattes, Jahrgang 1970,
b) die Neuauflage des Fundstellennachweises B, völkerrechtliche Vereinbarungen, abge-
schlossen am 31. Dezember 1970.
Bekanntmachung
über die Kündigung der Konvention
zum Schutze der Menschenredlte und Grundfreiheiten
und des Zusatzprotokolls
Vom 23. Dezember 1970
Die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Bekanntmachungen vom 15. Dezember 1953 (Bundes-
Grundfreiheiten (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 685, 953) gesetzbl. 1954 II S. 14), vom 13. April 1957 (Bundes-
und das am 20. März 1952 in Paris unterzeichnete gesetzbl. II S. 226) und vom 7. September 1970 (Bun-
Zusatzprotokoll (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 1879) sind desgesetzbl. II S. 1016).
von Griechenland am 12. Dezember 1969 gekündigt
worden.
Die Konvention und das Zusatzprotokoll sind Bonn, den 23. Dezember 1970
nach Artikel 65 Abs. 1 der Konvention für
Der Bundesminister des Auswärtigen
Griechenland am 13. Juni 1970 In Vertretung
außer Kraft getreten. Frhr. v. Braun
6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidt des Ubereinkommens
über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Vom 23. Dezember 1970
Das Ubereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das
auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwen-
dende Recht (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 1144) ist nach
seinem Artikel 16 für
Südafrika am 4. Dezember 1970
in Kraft getreten.
Südafrika hat sich die in den Artikeln 9, 10 und 12
des Ubereinkommens bezeichneten Rechte vorbehal-
ten.
Die Bekanntmachung vom 15. November 1969
(Bundesgesetzbl. II S. 2200) wird dahin berichtigt,
daß das Ubereinkommen für
Polen am 2. November 1969
in Kraft getreten ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 9. Oktober 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1063).
Bonn, den 23. Dezember 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmadmng
zu der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute
Vom 4. Januar 1971
Mauritius hat in einer an das Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande ge-
richteten Note vom 12. August 1970 erklärt, daß es
sich vom Tage der Erlangung der Unabhängigkeit
ab, dem 12. März 1968, an die in Den Haag am
23. November 1957 unterzeichnete, durch das Ver-
einigte Königreich von Großbritannien und Nord-
irland ratifizierte Vereinbarung über Flüchtlings-
seeleute (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 828) gebunden
betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 17. November 1961 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1670) und vom 31. Juli 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1526)·.
Bonn, den 4. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidt des Ubereinkommens
über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Vom 23. Dezember 1970
Das Ubereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das
auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwen-
dende Recht (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 1144) ist nach
seinem Artikel 16 für
Südafrika am 4. Dezember 1970
in Kraft getreten.
Südafrika hat sich die in den Artikeln 9, 10 und 12
des Ubereinkommens bezeichneten Rechte vorbehal-
ten.
Die Bekanntmachung vom 15. November 1969
(Bundesgesetzbl. II S. 2200) wird dahin berichtigt,
daß das Ubereinkommen für
Polen am 2. November 1969
in Kraft getreten ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 9. Oktober 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1063).
Bonn, den 23. Dezember 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmadmng
zu der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute
Vom 4. Januar 1971
Mauritius hat in einer an das Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande ge-
richteten Note vom 12. August 1970 erklärt, daß es
sich vom Tage der Erlangung der Unabhängigkeit
ab, dem 12. März 1968, an die in Den Haag am
23. November 1957 unterzeichnete, durch das Ver-
einigte Königreich von Großbritannien und Nord-
irland ratifizierte Vereinbarung über Flüchtlings-
seeleute (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 828) gebunden
betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 17. November 1961 (Bun-
desgesetzbl. II S. 1670) und vom 31. Juli 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1526)·.
Bonn, den 4. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1971 7
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Beschlusses des Rates der Europäischen Gemeinsdlaiten
über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten
durch eigene Mittel der Gemeinsdlaften
Vom 7. Januar 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Dezem-
ber 1970 zu dem Beschluß des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 21. April 1970 über die
Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten
durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Bundes-
gesetzbl. II S. 1261) wird hiermit bekanntgemacht,
daß der Beschluß nach seinem Artikel 7 Abs. 3 und
die Erklärungen des Rates der Europäischen Ge-
meinschaften vom 21. April 1970 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1971
in Kraft getreten sind.
Die deutsche Annahmeurkunde ist dem Rat der
Europäischen Gemeinschaften in Brüssel am 22. De-
zember 1970 übergeben worden.
Der Beschluß und die Erklärungen des Rates der
Europäischen Gemeinschaften vom 21. April 1970
sind ferner am gleichen Tage in Kraft getreten für:
Belgien Luxemburg
Frankreich Niederlande
Italien
Bonn, den 7. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
8 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrages
zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften
der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinsdtaften
und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates
und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vom 7. Januar 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. De-
zember 1970 zu dem Vertrag vom 22. April 1970 zur
Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der
Verträge zur Gründung der Europäischen Gemein-
schaften und des Vertrags zur Einsetzung eines ge-
meinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommis-
sion der Europäischen Gemeinschaften (Bundes-
gesetzbl. II S. 1281) wird hiermit bekanntgemacht,
daß der Vertrag nach seinem Artikel 12 sowie die
Entschließungen und Erklärungen des Rates vom
22. April 1970 für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1971
in Kraft getreten sind.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 22. De-
zember 1970 bei der Regierung der Italienischen
Republik hinterlegt worden.
Der Vertrag ist ferner am gleichen Tage in Kraft
getreten für:
Belgien Luxemburg
Frankreich Niederlande
Italien
Bonn, den 7. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1971 9
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia
sowie des Internen Durchführungsabkommens
Vom 11. Januar 1971
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. No-
vember 1970 zu dem· Abkommen vom 24. September
1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ver-
einigten Republik Tansania, der Republik Uganda
und der Republik Kenia sowie zu dem Intem-en Durch-
führungsabkommen (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 1081)
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Assoziierungs-
abkommen mit den in der Schlußakte aufgeführten
Zusatzdokumenten nach seinem Artikel 34 sowie
das Interne Durchführungsabkommen nach seinem
Artikel 9
für die Bundesrepublik Deutschland
und die anderen Vertragsparteien
am 1. Januar 1971
in Kraft getreten sind.
Die Deutsche Ratifikationsurkunde und die Noti-
fikation sind am 30. November 1970 dem General-
sekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaf-
ten übergeben worden.
Bonn, den 11. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
zu der Nizzaer Fassung des Madrider Abkommens
über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken
Vom 11. Januar 1971
Die in Artikel 3bis des Madrider Abkommens vom
14. April 1891 über die internationale. Registrierung
von Fabrik- oder Handelsmarken in der in Nizza am
15. Juni 1957 beschlossenen Fassung (Bundesgesetz-
blatt 1962 II S. 125) vorgesehene Erklärung ist ab-
gegeben worden von der
Tschechoslowakei mit Wirkung vom 14.April 1971.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 24. September 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1043).
Bonn, den 11. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Sedlsten Protokolls
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959
tlber den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Vom 14. Januar 1971
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1970 zu dem Vierten Protokoll vom 14. No-
vember 1967, zu dem Fünften Protokoll vom 19. No-
vember 1968 und zu dem Sechsten Protokoll vom
16. Dezember 1969 zur Verlängerung der Geltungs-
dauer der Erklärung vom 12. November 1959 über
den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen
Zoll- und Handelsabkommen (Bundesgesetzbl.1970 II
S. 1329) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Sechste Protokoll nach seinem Absatz 2 Satz 3 für
die
Bundesrepublik Deutschland am 30. Dezember 1970
in Kraft getreten ist.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 30. De-
zember 1970 beim Generaldirektor des Allgemei-
nen Zoll- und Handelsabkommens hinterlegt worden.
Bonn, den 14. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
zu der Nizzaer Fassung des Madrider Abkommens
über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken
Vom 11. Januar 1971
Die in Artikel 3bis des Madrider Abkommens vom
14. April 1891 über die internationale. Registrierung
von Fabrik- oder Handelsmarken in der in Nizza am
15. Juni 1957 beschlossenen Fassung (Bundesgesetz-
blatt 1962 II S. 125) vorgesehene Erklärung ist ab-
gegeben worden von der
Tschechoslowakei mit Wirkung vom 14.April 1971.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 24. September 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1043).
Bonn, den 11. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Sedlsten Protokolls
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959
tlber den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Vom 14. Januar 1971
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1970 zu dem Vierten Protokoll vom 14. No-
vember 1967, zu dem Fünften Protokoll vom 19. No-
vember 1968 und zu dem Sechsten Protokoll vom
16. Dezember 1969 zur Verlängerung der Geltungs-
dauer der Erklärung vom 12. November 1959 über
den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen
Zoll- und Handelsabkommen (Bundesgesetzbl.1970 II
S. 1329) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Sechste Protokoll nach seinem Absatz 2 Satz 3 für
die
Bundesrepublik Deutschland am 30. Dezember 1970
in Kraft getreten ist.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 30. De-
zember 1970 beim Generaldirektor des Allgemei-
nen Zoll- und Handelsabkommens hinterlegt worden.
Bonn, den 14. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1971 11
Bekanntmadtung
zu dem deutscb-niederländisdten Vertrag über die
gegenseitige Anerkennung und Vollstredmng geridttlicber Entsdleidungen
und anderer Sdtuldtitel in Zivil- und Handelssamen
Vom 14. Januar 1971
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung des Königreichs der
Niederlande ist durch Notenwechsel vom 4. Januar
1971 Einvernehmen darüber festgestellt worden,
daß die Bestimmungen des am 30. August 1962 in
Den Haag geschlossenen Vertrages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der
_ Niederlande über die gegenseitige Anerkennung
und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und
anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
(Bundesgesetzbl. 1965 II S. 26) im Einklang mit
seinem Artikel 21 Abs. 2 auf die
Niederländischen Antillen
mit Wirkung vom 1. Februar 1971
Anwendung finden.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 10. August 1965 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1155).
Bonn, den 14. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
12 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens
über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
Vom 14. Januar 1971
Das Zollübereinkommen vom 11. Juni 1968 über
die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem
Gerät (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1914) ist nach
seinem Artikel 20 Abs. 2 in Kraft getreten oder tritt
in Kraft für
Israel am 5. Februar 1971
Niederlande am 20. Januar 1971
Thailand am 16. Januar 1971
Das Vereinigte Königreich hat durch Erklärung
vom 4. September 1970 die Anwendung des Uber-
einkommens nach seinem Artikel 23 auf folgende
Gebiete ausgedehnt:
Bermudas Gilbert- und Ellice-Inseln
Britisch-Honduras Montserrat
Britische Jungferninseln Pitcairn
Britische Salomonen Seychellen
Gibraltar St. Helena
Das Ubereinkommen ist für diese Gebiete am
4. Dezember 1970 in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 10. Juli 1970 (Bundesgesetz-
blatt II S. 762).
Bonn, den 14. Januar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:
Bundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-
fertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spä~estens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.
Im Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I
S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-
gesetzbl;itter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postsd1eckkonto Bundes-
gesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.
Preis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 •t,.