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Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1971 Ausgegeben zu Bonn am 4. März 1971 Nr. 11
Tag In h a 1 t Seite
26. 2. 71 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltc1rifs (Nr. 6./71 - Anpassung an den
Gemeinsamen Zolltarif) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
4. 2. 71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über den Austausch von
Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärzt-
lichen Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
11.2.71 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
15. 2. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an der deutsch.-
belgischen Grenze in Petergensfeld (Raeren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
15. 2. 71 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
deutsche und die schweizerische Grenzabfertigung in Reisezügen während der Fahrt auf
dem deutschen und dem schweizerischen Teil der Strecke Lindau Hbf-St. Margrethen . . . . 104
Verordnung
zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
(Nr. 6/71 - Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif)
Vom 26. Februar 1971
Auf Grund des § 77 Abs. 4 Nr. 4, Abs. 8 Nr. 1 und e) In .der Tarifstelle 12.07 E wird in der Spalte 3
Abs. 9 des Zollgesetzes in der Fassung der Bekannt- der Zollsatz „4,5 6 /o" ersetzt durch: ,,3 °10".
machung vom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529)
wird verordnet: § 2
§ 1
Im Deutschen Teil-Zolltarif in der sich aus § 1 er-
Der Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968 gebenden Fassung werden mit Wirkung vom 15. Ja-
II S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nuar 1971 im Anhang Besondere Zollsätze gegen-
mit Wirkung vom 1. Januar 1971 wie folgt geändert: über Griechenland die Tarifstellen „aus 20.07 A.
1. Nach der Bestimmung zu Tarifstelle zu 07.03 AI II. a)", ,,aus 20.07 A. II. b) 1" und „aus 20.07 A.11.
wird folgende Bestimmung eingefügt: b) 2." in der Spalte 1 geändert in „aus 20.07 A.
III. a)", ,,aus 20.07 A. III. b) 1" und „aus 20.07 A. III.
Tarifnummer Warenbezeichnung b) 2.".
§ 3
Der für die Waren der Tarifstelle 09.04 A I a) des
Gemeinsamen Zolltarifs festgesetzte Zollsatz „frei"
Zu 09.04 A. 1. a) 1 unter zollamtlicher Uberw achung
wird auf Antrag auch für die dort bezeichneten
Waren angewendet, die in der Zeit vom 1. Januar
2. Die Tarifstellen „Zu 11.02 A. V. a) 2." und „Zu 1971 bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung zum
11.06 B. II." in der Spalte 1 werden geändert in freien Verkehr abgefertigt oder aus einem offenen
,,Zu ll.02A.V.a) 1." und „Zu 11.06B.I.". Zollager in den freien Verkehr entnommen und die
3. In der Bestimmung zu Tarifnr. 22.10 wird in der nachweislich zu dem begünstigten Zweck verwendet
Spalte 2 (Warenbezeichnung) in der Anmerkung 1 worden sind.
das Wort „Speiseessig" ersetzt durch: ,,Für Speise- § 4
essig des Absatzes B erhöhen sich die Zollsätze
auf". Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
4. Der Anhang Besondere Zollsätze gegenüber Grie- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
chenland wird wie folgt geändert: auch im Land Berlin.
a) Die Tarifstellen 08.01 E I, E II und G erhalten
§ 5
die aus der Anlage I ersichtliche Fassung.
b) In der Tarifstelle 08.12 E wird in der Spalte 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
der Zollsatz „4,8 0/o" ersetzt durch: ,,3 6 /o". kündung in Kraft.
c) Die Tarifstelle 09.04 AI erhält die aus der An-
lage II ersichtliche Fassung. Bonn, den 26. Februar 1971
d) Die Tarifstellen 12.02 B und 12.07 D werden Der Bundesminister der Finanzen
gestrichen. Möller
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Anlage I
(zu § 1 Nr. 4 Buchstabe a)
Tarifstelle Warenbezeichnung Zollsatz
08.01 E. 1,5 °/o
F. 1,5 °/o
H. 3,6 °/o
Anlage II
(zu § 1 Nr. 4 Buchstabe c)
Tarifstelle Warenbezeichnung Zollsatz
09.04 A. I. b) 10 °/o
Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
über den Austausch von Kriegsbeschädigten
zwischen den Mitgliedsländern des Europarates
zum Zwecke der ärztlidten Behandlung
Vom 4. Februar 1971
Das in Paris am 13. Dezember 1955 unterzeichnete
Ubereinkommen über den Austausch von Kriegs-
beschädigten zwischen den Mitgliedsländern des
Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung
(Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1957) ist
nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für
Zypern am 1. Januar 1971
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 4. Juli 1970 (Bundesgesetz-
blatt II S. 788).
Bonn, den 1- Februar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. März 1971 103
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidt des Abkommens
über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Vom 11. Februar 1971
Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Bundes-
gesetzbl. 1952 II S. 1, 19) ist nach seinem Artikel XVIII Abs. c für die
Vereinigten Staaten am 5. November 1970
in Kraft getreten.
Die Vereinigten Staaten haben bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde
folgende Erklärung abgegeben: (Ubersetzung)
"The United States of America ac- ,,Die Vereinigten Staaten von Ame-
cepts the obligations of Article XIII of rika nehmen die Verpflichtungen des
the Convention and the Annex to the Artikels XIII des Abkommens und der
Convention only to the extent the Anlage zu dem Abkommen nur in dem
United States of America generally Umfang an, wie sie bestimmten öffent-
accords privileges and immunities to lichen internationalen Organisationen
designated public international or- im allgemeinen Vorrechte und Immu-
ganizations und er its law." nitäten nach dem Recht der Vereinig-
ten Staaten von Amerika gewähren."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung
vom 20. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. II S. 112).
Bonn, den 11. Februar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung
über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld (Raeren)
Vom 15. Februar 1971
Auf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom
20. November 1970 über die Errichtung nebenein-
anderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld
(Raeren) (Bundesgesetzbl. II S. 1178) wird hiermit
bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem
§ 3 Abs. 1
am 1. Februar 1971
in Kraft getreten ist.
Am gleichen Tage ist auf Grund des Notenwech-
sels vom 5./8. Januar 1971 die Vereinbarung vom
8./20. Oktober 1970 über die Errichtung nebenein-
anderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld
(Raeren) (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 1179) in Kraft
getreten.
Bonn, den 15. Februar 1971
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Dr. Reischl
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Dr. Schäfer
Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. März 1971 103
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidt des Abkommens
über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
Vom 11. Februar 1971
Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Bundes-
gesetzbl. 1952 II S. 1, 19) ist nach seinem Artikel XVIII Abs. c für die
Vereinigten Staaten am 5. November 1970
in Kraft getreten.
Die Vereinigten Staaten haben bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde
folgende Erklärung abgegeben: (Ubersetzung)
"The United States of America ac- ,,Die Vereinigten Staaten von Ame-
cepts the obligations of Article XIII of rika nehmen die Verpflichtungen des
the Convention and the Annex to the Artikels XIII des Abkommens und der
Convention only to the extent the Anlage zu dem Abkommen nur in dem
United States of America generally Umfang an, wie sie bestimmten öffent-
accords privileges and immunities to lichen internationalen Organisationen
designated public international or- im allgemeinen Vorrechte und Immu-
ganizations und er its law." nitäten nach dem Recht der Vereinig-
ten Staaten von Amerika gewähren."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung
vom 20. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. II S. 112).
Bonn, den 11. Februar 1971
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung
über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld (Raeren)
Vom 15. Februar 1971
Auf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom
20. November 1970 über die Errichtung nebenein-
anderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld
(Raeren) (Bundesgesetzbl. II S. 1178) wird hiermit
bekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem
§ 3 Abs. 1
am 1. Februar 1971
in Kraft getreten ist.
Am gleichen Tage ist auf Grund des Notenwech-
sels vom 5./8. Januar 1971 die Vereinbarung vom
8./20. Oktober 1970 über die Errichtung nebenein-
anderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen
an der deutsch-belgischen Grenze in Petergensfeld
(Raeren) (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 1179) in Kraft
getreten.
Bonn, den 15. Februar 1971
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Dr. Reischl
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Dr. Schäfer
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil II
Bekanntmadlung
über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung
über die deutsche und die sdlweizerisdle Grenzabfertigung in Reisezügen
während der Fahrt auf dem deutsdlen und dem schweizerischen Teil
der Strecke Lindau Hbf-St. Margrethen
Vom 15. Februar 1971
Auf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom
25. August 1970 über die deutsche und die schweize-
rische Grenzabfertigung in Reisezügen während der
Fahrt auf dem deutschen und dem schweizerischen
Teil der Strecke Lindau Hbf-St. Margrethen (Bundes-
gesetzbl. II S. 849} wird hiermit bekanntgemacht, daß
die Verordnung nach ihrem § 3 Abs. 1
am 2.März 1971
in Kraft tritt.
Am gleichen Tage tritt auf Grund des Noten-
wechsels vom 18. Januar 1971 die Vereinbarung vom
13./25. Mai 1970 über die deutsche und die schweize-
rische Grenzabfertigung in Reisezügen während der
Fahrt auf dem deutschen und dem schweizerischen
Teil der Strecke Lindau Hbf-St. Margrethen (Bun-
desgesetzbl. 1970 II S. 850} in Kraft.
Bonn, den 15. Februar 1971
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Dr. Reis c h 1
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Dr. Schäfer
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S. 437) nadl Sadlgebieten geordnet veröffentlicht Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.
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gesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes•
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