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Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 1t. Februar 1970 Nr. 6
Tag Inhalt Seite
3. 2. 70 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/70 - Zollkontingent für
Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
15. 1. 70 Bekanntmachung zu dem Ubereinkommen vom 31. März 1953 über die politischen Rechte
der Frau (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
21. 1. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereidi des Internationalen Ubereinkommens für die
Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris ......................... ~ . . . . . . 47
22. 1. 70 Bekanntmachung zum Internationalen Ubereinkommen über den Freibord der Kauffahrtei-
schiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
23. 1. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Zypern über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr . . . . 48
23. 1. 70 Bekanntmachung über die Auflösung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Inter-
essen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
26. 1. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereidi der Regelung Nr. 5 nach dem Ubereinkommen
vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der
Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Aner-
kennung der Genehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
28. 1. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Ubereinkommens über die inter-
nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50
30. 1. 70 Bekanntmadiung über das Inkrafttreten des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere und
der Ergänzungsvereinbarungen zu diesem Protokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Verordnung
zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
(Nr. 4/70 - Zollkontingent für Bananen)
Vom 3. Februar 1970
Auf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a des § 2
Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
S. 737), zuletzt geändert durch das Zwölfte Gesetz
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
zur Änderung des Zollgesetzes vom 22. Juli 1969
(Bundesgesetzbl. I S. 879), verordnet die Bundes- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
regierung: auch im Land Berlin.
§ 1
Im Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968
§ 3
II S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird
der Anhang Zollkontingente/2 mit Wirkung vom Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
1. Januar 1970 nach Maßgabe der Anlage ergänzt. kündung in Kraft.
Bonn, den 3. Februar 1970
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Anlage
(zu § 1)
Zollsatz
Tarifstelle Warenbezeichnung
allgemein ermäßigt
08.01 - B Bananen, 356 000 t vom 1. Januar 1970 bis 31. Dezember 1970, zur Ver-
wendung im Zollgebiet bestimmt ................................ . frei
Bekanntmadmng
zu dem Obereinkommen vom 31. März 1953
über die politischen Rechte der Frau
· (Berichtigung)
Vom 15. Januar 1970
Die deutsche Ubersetzung des Artikels VII des
Ubereinkommens vom 31. März 1953 über die politi-
schen Rechte der Frau (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1929)
wird wie folgt berichtigt:
A rti ke 1 VII
,,Macht ein Staat bei der Unterzeichnung, der Ratifizie-
rung oder dem Beitritt einen Vorbehalt zu einem Artikel
dieses Ubereinkommens, so teilt der Generalsekretär den
Wortlaut des Vorbehalts allen Staaten mit, die Vertrags-
parteien dieses Ubereinkommens sind oder werden. Er-
hebt ein Staat gegen diesen Vorbehalt Einspruch, so kann
er binnen neunzig Tagen, vom Zeitpunkt der genannten
Mitteilung an gerechnet (oder im Zeitpunkt, in dem er
Vertragspartei des Ubereinkommens wird), dem General-
sekretär notifizieren, daß er den Vorbehalt nicht annimmt.
In diesem Fall tritt das Ubereinkommen zwischen diesem
Staat und dem Staat, der den Vorbehalt gemacht hat, nicht
in Kraft."
Bonn, den 15. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Groepper
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1970 47
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens
für die Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris
Vom 21. Januar 1970
Das Internationale Ubereinkommen vom 25. Ja- Kamerun hat in einer Note an die französische
nuar 1924 für die Schaffung eines Internationalen Regierung erklärt, daß es die Verpflichtungen, die
Tierseuchenamts in Paris (Reichsgesetzbl. 1928 II sich aus der Erstreckung des Ubereinkommens auf
S. 317) ist in Kraft getreten für sein Gebiet ergeben,
Argentinien am 20. Oktober 1933 mit Wirkung vom 1. Januar 1960
Australien am 9. Februar 1925
übernimmt.
Botsuana am 20.Juni 1968
Brasilien am 14. Dezember 1928 Laos hat am 6. Mai 1950 dem Direktor des Inter-
China am 1. Oktober 1954 nationalen Tierseuchenamts mitgeteilt, daß es dem
Indonesien am 1. Februar 1954 Internationalen Tierseuchenamt als Mitglied anzu-
Irland am 30.Mai 1924 gehören wünsche.
Jugoslawien am 3. April 1928
Kambodscha am 3. April 1951 M ad a g a s k a r hat in einer bei der französischen
Korea am 21. November 1953 Regierung am
Libanon am 1. Oktober 1948 29. September 1969
Mexiko am 7. Dezember 1949 eingegangenen Note vom 17. September 1969 erklärt,
Neuseeland am 19. August 1924 daß es sich, nachdem es an den Arbeiten des Inter-
Norwegen am 9.Juni 1947 nationalen Tierseuchenamts seit 1928 als de facto-
Pakistan am 21. März 1949 Mitglied teilgenommen habe, an das Ubereinkom-
men gebunden betrachtet.
Paraguay am 12. Dezember 1967
Ungarn am 2. März 1929 Von Frankreich ist die Geltung des Ubereinkom-
Vietnam am 22. Februar 1951 mens auf
A 1g er i e n hat in einer Note an die französische Neukaledonien am 13. Februar 1950
Regierung erklärt, daß es sich ausgedehnt worden.
mit Wirkung vom 5. Juli 1962
an das Ubereinkommen gebunden betrachtet, dessen Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Anwendung auf sein Gebiet vor Erlangung der Un- Bekanntmachung vom 23. Oktober 1968 (Bundesge-
abhängigkeit ausgedehnt worden war. setzbl. II S. 930).
Bonn, den 21. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
48 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
zum Internationalen Ubereinkommen
über den Freibord der Kauffahrteisdliffe
Vom 22. Januar 1970
Das Internationale Ubereinkommen vom 5. Juli
1930 über den Freibord der Kauffahrteischiffe
(Reichsgesetzbl. 1933 II S. 707) ist von der Bundes-
republik Deutschland am 25. April 1969 zum 21. Juli
1970 gekündigt worden und tritt nach seinem Arti-
kel 25 für die
Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 1970
außer Kraft.
Die Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Januar 1969 (Bundesge-
setzbl. II S. 120).
Bonn, den 22. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern
über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr
Vom 23. Januar 1970
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Mai
1969 zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der Re-
publik Zypern über den planmäßigen gewerblichen
Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 981) wird
hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nadl
seinem Artikel 17 Abs. 2
am 5. Januar 1970
in Kraft getreten ist.
Der vereinbarte Notenwechsel ist am 26. Novem-
ber/6. Dezember 1969 vollzogen worden.
Bonn, den 23. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
48 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
zum Internationalen Ubereinkommen
über den Freibord der Kauffahrteisdliffe
Vom 22. Januar 1970
Das Internationale Ubereinkommen vom 5. Juli
1930 über den Freibord der Kauffahrteischiffe
(Reichsgesetzbl. 1933 II S. 707) ist von der Bundes-
republik Deutschland am 25. April 1969 zum 21. Juli
1970 gekündigt worden und tritt nach seinem Arti-
kel 25 für die
Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 1970
außer Kraft.
Die Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 20. Januar 1969 (Bundesge-
setzbl. II S. 120).
Bonn, den 22. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwisdlen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern
über den planmäßigen gewerblichen Luftverkehr
Vom 23. Januar 1970
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Mai
1969 zu dem Abkommen vom 18. Oktober 1967 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der Re-
publik Zypern über den planmäßigen gewerblichen
Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 981) wird
hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nadl
seinem Artikel 17 Abs. 2
am 5. Januar 1970
in Kraft getreten ist.
Der vereinbarte Notenwechsel ist am 26. Novem-
ber/6. Dezember 1969 vollzogen worden.
Bonn, den 23. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, d~n 11. Februar 1970 49
Bekanntmachung
über die Auflösung der Schiedskommission
für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland
Vom 23. Januar 1970
Die Schiedskommission für Güter, Rechte und In-
teressen in Deutschland, die gemäß Artikel 7 Abs. 1
des Fünften Teiles des Vertrages zur Regelung aus
Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Uber-
leitungsvertrag, Bundesgesetzbl. 1955 II S. 301, 405)
errichtet worden war, hat, nachdem die in Artikel 1
Abs. 1 ihrer Satzung (Anhang des Uberleitungsver-
trages) vorgesehene Amtsdauer am 5. Mai 1965 ab-
gelaufen war, gemäß Artikel 1 Abs. 3 der Satzung
alle zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Fälle
abgeschlossen.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland,
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland, der Französischen Republik und der Ver-
einigten Staaten von Amerika haben daher am
30. Oktober 1969 beschlossen, daß die Schiedskom-
mission für Güter, Rechte und Interessen in Deutsch-
land ihre Tätigkeit mit Ablauf des 31. Dezember
1969 einstellt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 12. November 1956 (Bun-
desanzeiger Nr. 225 vom 17. November 1956) und
vom 12. April 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 230).
Bonn, den 23. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Regelung Nr. 5 nach dem Ubereinkommen
vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen
für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Vom 26. Januar 1970
Die für die Bundesrepublik Deutschland durch
Verordnung vom 10. September 1969 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1729) in Kraft gesetzte Regelung Nr. 5
nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über
die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und
Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegen-
seitige Anerkennung der Genehmigung ist für
Spanien am 20. Oktober 1969
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. Oktober 1969 (Bundes-
gesetzbl. P S. 2127).
Bonn, den 26. Januar 1970
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Europäischen Ubereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 28. Januar 1970
Nach Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. August Das Ubereinkommen und seine Anlagen sind fer-
1969 zu dem Europäischen Ubereinkommen vom ner für folgende Staaten in Kraft getreten:
30. September 1957 über die internationale Beförde- Ubereinkommen Anlagen A und B
rung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) -
Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1489 - wird hiermit be- Belgien am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
kanntgemacht, daß das Ubereinkommen nach seinem Frankreich am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
Artikel 7 Abs. 2 mit den Anlagen A und B für Italien am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
Niederlande am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1970
(nur für das
in Kraft getreten ist. Königreich.
in Europa)
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 1. De- Portugal am 29. Januar 1958 29. Juli 1958
zember 1969 beim Generalsekretär der Vereinten Vereinigtes
Nationen hinterlegt worden. Königreich am 29. Juli 1968 29. Juli 1968
Bonn, den 28. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Harkort
50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Regelung Nr. 5 nach dem Ubereinkommen
vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen
für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Vom 26. Januar 1970
Die für die Bundesrepublik Deutschland durch
Verordnung vom 10. September 1969 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1729) in Kraft gesetzte Regelung Nr. 5
nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über
die Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und
Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegen-
seitige Anerkennung der Genehmigung ist für
Spanien am 20. Oktober 1969
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. Oktober 1969 (Bundes-
gesetzbl. P S. 2127).
Bonn, den 26. Januar 1970
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Europäischen Ubereinkommens
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 28. Januar 1970
Nach Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. August Das Ubereinkommen und seine Anlagen sind fer-
1969 zu dem Europäischen Ubereinkommen vom ner für folgende Staaten in Kraft getreten:
30. September 1957 über die internationale Beförde- Ubereinkommen Anlagen A und B
rung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) -
Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1489 - wird hiermit be- Belgien am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
kanntgemacht, daß das Ubereinkommen nach seinem Frankreich am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
Artikel 7 Abs. 2 mit den Anlagen A und B für Italien am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
Niederlande am 29. Januar 1968 29. Juli 1968
die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1970
(nur für das
in Kraft getreten ist. Königreich.
in Europa)
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 1. De- Portugal am 29. Januar 1958 29. Juli 1958
zember 1969 beim Generalsekretär der Vereinten Vereinigtes
Nationen hinterlegt worden. Königreich am 29. Juli 1968 29. Juli 1968
Bonn, den 28. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Harkort
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Februar 1970 51
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Protokolls
über die NATO-Hauptquartiere und der Ergänzungsvereinbarungen
zu diesem Protokoll
Vom 30. Januar 1970
Auf Grund des Artikels 9 Abs. 2 des Gesetzes eine Befreiung zu beanspruchen, die ihnen in ihrem
vom 17. Oktober 1969 zu dem Protokoll vom 28. Au- eigenen Staat nicht zustehen würde.
gust 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund 2. Das Abkommen vom 13. März 1967 zwischen
des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten
militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Pro- Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, über
tokoll ergänzenden Vereinbarungen (Bundesgesetz- die besonderen Bedingungen für die Einrichtung
blatt 1969 II S. 1997) wird hiermit bekanntgemacht: und den Betrieb internationaler militärischer Haupt-
quartiere in der Bundesrepublik Deutschland nebst
1. Das Protokoll vom 28. August 1952 über die
Unterzeichnungsprotokoll ist nach seinem Artikel 25
Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikver-
für
trags errichteten internationalen militärischen
Hauptquartiere (Protokoll über die NATO-Haupt- die Bundesrepublik Deutschland und das Oberste
quartiere) ist nach seinem Artikel 16 Abs. 1 für Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa,
am 21. Dezember 1969
die Bundesrepublik in Kraft getreten.
Deutschland am 21. Dezember 1969
3. Nach Hinterlegung aller Ratifikations- oder
in Kraft getreten.
Genehmigungsurkunden bei der Regierung der Bun-
Die deutsche Beitrittsurkunde ist am 21. November desrepublik Deutschland ist das Ubereinkommen
1969 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von vom 7. Februar 1969 über die Rechtsstellung des
Amerika hinterlegt worden. einem internationalen militärischen Hauptquartier
Das Protokoll über die NATO-Hauptquartiere ist der NATO in der Bundesrepublik Deutschland zuge-
teilten Personals der Entsendestaaten nach seinem
ferner für folgende Staaten in Kraft getreten:
Artikel 4 Abs. 2 in Kraft getreten für:
Belgien am 10. April 1954
Belgien am 29. Januar 1970
Dänemark am 27. Juni 1955
Bundesrepublik
Frankreich am 19. Februar 1955
Deutschland am 21. Dezember 1969
Frankreich hat das Protokoll
Kanada am 30.Januar 1970
mit Wirkung vom 31. März 1967
Niederlande am 21. Dezember 1969
gekündigt.
Vereinigtes Königreich
Griechenland am 25. August 1954
Großbritannien und
Island am 10. April 1954
Nordirland am 21. Dezember 1969
Italien am 21. Januar 1956
Vereinigte Staaten von
Luxemburg am 22. August 1954
Amerika am 21. Dezember 1969
Niederlande am 22. Juli 1954
Norwegen am 10. April 1954 4. Ferner ist das Ubereinkommen vom 7. Februar
Portugal am 22. Dezember 1955 1969 über die Uberlassung von Liegenschaften an
Türkei am 17. Juni 1954 internationale militärische Hauptquartiere der NATO
Vereinigtes Königreich in der Bundesrepublik Deutschland durch die Streit-
Großbritannien und kräfte des Vereinigten Königreichs Großbritannien
Nordirland am 2. September 1965 und Nordirland und der Vereinigten Staaten von
Vereinigte Staaten von Amerika gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 nach Hin-
Amerika am 10. April 1954 terlegung aller Ratifikations- oder Genehmigungs-
urkunden bei der Regierung der Bundesrepublik
Die Regierungen Belgiens, der Niederlande und
Deutschland
Luxemburgs haben erklärt, daß ihre Staatsangehöri-
am 21. Dezember 1969
gen im Hoheitsgebiet einer dieser Staaten gegen-
über Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die für die Bundesrepublik Deutschland,
auf Grund von Ubereinkommen zur Gründung das Vereinigte Königreich
der Benelux-Wirtschaftsgemeinschaft vereinheitlicht Großbritannien und Nordirland und
worden sind oder künftig vereinheitlicht werden, die Vereinigten Staaten von Amerika
sich nicht auf dieses Protokoll berufen können, um in Kraft getreten.
Bonn, den 30. Januar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
52 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Einbanddecken 1969
Teil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
Teil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung
In diesem Betrag sind 5,5 °/o Mehrwertsteuer enthalten.
Die Titelblätter und die zeitliche Obersicht für Teil I logen der
Nr. 7/70 und für Teil II der Nr. 4/70 bei.
Die Auslieferung der Einbanddecken erfolgt Anfang Februar 1970.
Ausführung: Halbleineri, Rücken mit Goldschrift, wie in den
vergangenen Jahren.
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-
trages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder
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Druck : Bundesdrudterei Bonn.
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Das Pundesgesetzblatt ersdleiut in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausler tigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht aul Grund des Gesetzes über die Sammluug des Bundes-
redils vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl I S. 437) nach sa·chgebieten geord11ct verollentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Ver lay.
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