1069
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998 A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 17. :November l970 Nr. 56
Tag lnhc1lt SL•itC'
14. 9. 70 ßC'kc11111tmachung über den Geltungsbereich des Jn!Prnc1tionalen Pfl,rnzenschulzc11Jkommen.., 106fJ
12. 10. 70 Bck<1nntmachung über dus Inkrafttreten des am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten
Ubereinkommens zur Errichtung der vVeltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . 1070
12. 10. 70 ßf'kanntmachung über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten
Fassung des Abkomnwns von Nizza vom 15. Juni 1957 über die internationale Klctssifikdlion
von \Varen und Dienstll,istungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1071
12. 10. 70 B<•kanntmachung über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeiclrnotcn
Zusatzvereinbarung zum tvlaclrider Abkommen ·vom 14. April 1891 über die Unterd1ückun~1
f,dscher oder irreführcnc!Pr Herkunfts,rngabon auf \Varcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1072
U. 10. 70 Bekanntmachung über dc1s Inkrc1fttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten
Fassung der Pdfiser Verbundsübereinkunft vom 20. Mä.rz 1883 zum Schutz des gewerblichen
Eigentun1s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1073
l!J. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der GPnfer Abkommen vom 10. J\1~irz 1011 zm
Vereinheitlichun~J des Scheckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1075
2!l 10. 70 Bek<1nntmachung des Geltungsbereichs der Internationalen Meterkonvention . . . . . . . . . . . . . . . 1076
J. 11. 70 Bekcmntmachung über den Geltungsbereich des Zolltibcrf'inkommens über clds Cnnet A.T./\.
für die \'orübergehencle Einfuhr von \\',H('ll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1078
3. 11. 70 Bckcrnntn1c1chung über den Geltungsbereich clcs Abkommens über die Jnternc1tion,Ile Ent-
wicklungsorganisation (!DA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1078
:l. 11. 70 Bekimntmachung über clen Geltungsbercith des Internationalen freibord-Ulwreinkommen..,
von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I07ci
'.l. 11 70 BPkanntrnachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum vVarschauer Abkom-
men zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertrdglichen
Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . IOBO
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Internationalen Pflanzenschutzabkommens
Vom 14. September 1970
Dt1s in Rom am 6. Dezember 1951 unterzeichnete Panama am 14. Februar 1968
Internationale Pflanzenschutzabkommen (Bundesge- Paraguay am 5. April 1968
setzbl. 1956 II S. 947) ist nach seinem Artikel XIV
für folgende Staa.lPn in Kra.ft getreten: Trinidad und Tobago am 30. Juni 1970
Uruguay am 15. Juli 1970
Brasilien am t 4. September 1961
am 24. November 1969 Venezuela am 12. Mai 196b
Ja.maika
Jordanien am 24. April 1970
Diese Bekanntmachung ergeht im AnschluR an dit>
Kolumbien am 26.Januar 1970 Bekanntmachung vom 24. Febnwr 1961 (Bundf's9e-
Libyen am 9. Juli 1970 set:bl. II S. 314).
Bonn, den 14. September 1970
Der Bundesminister des A11swärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
1070 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Obereinkommens
zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Vom 12. Oktober 1970
Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes vom Finnland am 8. September 1970
5. Juni 1970 über die am 14. Juli 1967 in Stockholm Irland am 26. April 1970
unterzeichneten Ubereinkünfte auf dem Gebiet des Israel am 26. April 1970
geistigen Eigentums (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293) Kanada am 26. Juni 1970
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ubereinkom-
Malawi am 11. Juni 1970
men zur Errichtung der Weltorganisation für geisti-
Rumänien am 26. April 1970
ges Eigentum nach seinem Artikel 15 für die
Schweden am 26. April 1970
Bundesrepublik Deutschland am 19. September 1970 Schweiz am 26. April 1970
in Kraft getreten ist. Senegal am 26. April 1970
Spanien am 26. April 1970
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 19. Juni Tschad am 26. September 1970
1970 beim Direktor der Vereinigten Internationalen Sowjetunion am 26. April 1970
Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI) Ukraine am 26. April 1970
hinterlegt worden. Das Ubereinkommcn ist ferner
Weißrußland am 26. April 1970
für folgende Staaten in Kraft getreten:
Ungarn am 26. April 1970
Bulgarien am 19. Mai 1970 Vereinigtes Königreich am 26. April 1970
Dänemark am 26. April 1970 Vereinigte Staaten am 25. August 1970
Bonn, den 12. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970 1071
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Fassung
des Abkommens von Nizza vom 15. Juni 1957 über die internationale Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
Vom 12. Oktober 1970
Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
5. Juni 1970 über die am 14. Juli 1967 in Stockholm
unterzeichneten Ubereinkünfte auf dem Gebiet des
geistigen Eigentums (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293,
434) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Stock-
holmer Fassung des Abkommens von Nizza vom
15. Juni 1957 über die internationale Klassifikation
von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung
von Marken nach ihrem Artikel 9 für die
Bundesrepublik Deutschland am 19. September 1970
in Kraft getreten ist.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 19. Juni
1970 beim Direktor der Vereinigten Internationalen
Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI)
hinterlegt worden.
Die Stockholmer Fassung des Nizzaer Abkommens
ist ferner für folgende Staaten in Kraft getreten:
Dänemark am 4. Mai 1970
Irland am 18. März 1970
Israel am 18. März 1970
Schweden am 18. März 1970
Schweiz am 4.Mai 1970
Ungarn am 18. März 1970
Vereinigtes Königreich am 18. März 1970
Bonn, den 12. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswiirtigen
In Vertretung
Frank
1072 Bundesgesetzblatt, J ührgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm
unterzeichneten Zusatzvereinbarung zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891
über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren
Vom 12. Oktober 1970
Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes
vom 5. Juni 1970 über die am 14. Juli 1967 in Stock-
holm unterzeichneten Ubereinkünfte auf dem Ge-
biet des geistigen Eigentums (Bundesgesetzbl. 1970
II S. 293, 444) wird hiermit bekanntgemacht, daß die
Stockholmer Zusatzvereinbarung zum Madrider Ab-
kommen vom 14. April 1891 über die Unterdrückung
falscher oder irreführender Herkunftsangttben auf
Waren nach ihrem Artikel 5 für die
Bundesrepublik Deutschland am 19. Soptember 1970
in Kraft getreten ist.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 19. Juni
1970 beim Direktor der Vereinigten Internationalen
Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI)
hinterlegt worden.
Die Stockholmer Zusatzvereinbarung zum Madrider
Abkommen ist ferner für folgende Staaten in Kraft
getreten:
Irland am 26. April 1970
Israel am 26. April 1970
Schweden am 26. April 1970
Schweiz am 26. April 1970
Ungarn am 26. April 1970
Vereinigtes Königreich am 26. April 1970
Bonn, den 12. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970 1073
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Fassung
der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883
zum Schutz des gewerblichen Eigentums
Vom 13. Oktober 1970
Auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1970 über
die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Ubereinkünfte auf
dem Gebiet des geistigen Eigentums (Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 391)
wird hiermit bekanntgemacht, daß die Stockholmer Fassung der Pariser
Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen
Eigentums nach ihrem Artikel 21 für die
Bundesrepublik Deutschland am 19. September 1970
in Kraft getreten ist.
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 19. Juni 1970 beim Direktor
der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigen-
tums (BIRPI) hinterlegt worden.
Die Stockholmer Fussung der Pariser Verbandsübereinkunft ist ferner
für folgende Staaten in Kraft getreten:
Bulgarien - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Die Bulgarische Regierung
hat mit der Hinterlegung
ihrer Ratifikationsurkunde
eine Erklärung nach Arti-
kel 28 Abs. 2 der Uberein-
kunft abgegeben.
Dänemark hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Finnland hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 15. September 1970
Irland hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
-- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Israel - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Kanada - hinsichtlich Artikel 13bis30 am 7. Juli 1970
Malawi am 25. Juni 1970
Rumünien - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich J\rt ikl'l 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Die Rumünische Regierung
hat mit der Hinterlegung
ihrer Rat ifikationsurkunde
eine Erklürung nach Arti-
kel 28 Abs. 2 der Uberein-
kunft abgegeben.
Schweden hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 9. Oktober 1970
Schweiz - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Senegal - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Tschad am 26. September 1970
1074 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Sowjetunion -- hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Die Sowjetische Regierung
hat mit der Hinterlegung
ihrer Ratifikationsurkunde
eine Erklärung nach Arti-
kel 28 Abs. 2 der Uberein-
kunft abgegeben.
Ungarn hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
-- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Die Ungarische Regierung
hat mit der Hinterlegung
ihrer Ratifikationsurkunde
eine Erklärung nach Arti-
kel 28 Abs. 2 der Uberein-
kunft abgegeben.
Vereinigtes
Königreich hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 26. April 1970
- hinsichtlich Artikel 1 bis 12 am 19. Mai 1970
Vereinigte
Staaten - hinsichtlich Artikel 13 bis 30 am 5. September 1970
Bonn, den 13. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970 1075
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931
zur Vereinheitlichung des Scheckrechts
Vom 19. Oktober 1970
Die in Genf unterzeichneten Abkommen vom Brasilien ist die Verpflichtung zur Einführung des
19. März 1931 (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 537, 594, Einheitlichen Scheckgesetzes unter den Vorbehalten
618) über eingegangen, die in den Artikeln 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 29
c1) das Einheitliche Scheckgesetz nebst Anlagen und
und 30 der Anlage II des Abkommens zu a) vorge-
Protokoll, sehen sind.
b) Bestimmungen auf dem Gebiete des internatio- Indonesien hat in einer an den Generalsekretär
nalen Scheckprivatrechts nebst Protokoll, der Vereinten Nationen gerichteten Note vom
c) dc1s Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheck- 9. Mä.rz 1959 erklärt, daß es sich an die drei Ab-
recht nebst Protokoll kommen gebunden betrachtet, die vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf sein Gebiet erstreckt wor-
sind nach ihren Artikeln VII, 15 und 6 für den waren.
Belgien am 18. März 1962 Malaysia hat in einer an den Generalsckret~ir der
Brasilien am 24. November 19-42 Vereinten Nationen gerichteten Note vom 14. Ja-
nuar 1960 erklärt, daß es sich an das Abkommen zu
in Kraft getreten. c) gebunden betrachtet, das vor Erlangung der Un-
Belgien ist die Verpflichtung zur Einführung des abhüngigkeit auf sein Gebiet erstreckt worden ,var.
Einheitlichen Scheckgesetzes unter allen Vorbehal- Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
ten eingegangen, die in der Anlage II des Abkom- die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1968 (Buncles-
mens zu a) vorgesehen sind. gesetzbl. II S. 926).
Bonn, den 19. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
1076 Bundesgesetzblc1tt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
des Geltungsbereichs der Internationalen Meterkonvention
Vom 29. Oktober 1970
Die in Paris am 20. Mai 1875 unterzeichnete Internationale Meter-
konvention nebst Reglement und Ubergangsbestimmungen (Reichsgesetz-
blatt 1876 S. 191) und die in Sevres am 6. Oktober 1921 unterzeichnete
Internationale Ubereinkunft wegen Abänderung der Internationalen
Meterkonvention vom 20. Mai 1875 und des dieser Konvention beigefüg-
ten Reglements (Reichsgesetzbl. 1927 II S. 409) sind wie folgt in Kraft ge-
treten:
die Konvention die Ubereinkunft
von 1875 von 1921
für
Argentinien am 1. Januar 1876
Australien am 30. November 1907 am 27. November 1947
Belgien am 1. Januar 1876 am 28. Juli 1923
Brasilien am 14. April 1954 am 14. April 1954
Bulgarien am l. Januar 1911 am 27. August 1925
Chile am 3. April 1908
China (Taiwan) am 5. Oktober 1964 am 5. Oktober 1964
Dänemark am 1.Januar 1876 am 10. Februar 1923
Deutschland am 1. Januar 1876 am 30. Januar 1928
Dominikanische
Republik am 24. Februar 1954 am 24. Februar 1954
Finnland am 26. November 1920 am 31. August 1923
Frankreich am 1. Januar 1876 am 1. August 1928
Indien am 11. Januar 1957 am 11. Januar 1957
Indonesien am 30. September 1960 am 30. September 1960
Irland am 29. Oktober 1925 am 29. Oktober 1925
Italien am 1. Januar 1876 am 7. August 1924
Japan am 9. Oktober 1885 um 30. Dezember 1924
Jugoslawien am 21. September 1879 am 10. November 1929
(Serbien)
Kanada am 15. Juni 1907 am 21. Februar 1923
Korea am 28. Juli 1959 am 28. Juli 1959
Mexiko am 30. Dezember 1890 am 15. April 1927
Nieuerlande am 1. Januar 1929 am 1. Januar 1929
Norwegen am 1. Januar 1876 am 3. August 1923
Osterreich am 1. Januar 1876 am 15. Dezember 192b
(Osterreich-
Ungarn)
Polen am 12.Mc1i 1925 c1m 12. Mc1i 1925
Portugal am 1. Januar 1876 am 17. Juni 1926
Rumänien am 28. Dezember 1882 am 11. Februar 1926
Schweden am 1. Januar 1876 am 16. Februar 1923
Schweiz am 1. Januar 1876 am 5. Februar 1923
Sowjetunion am 1. Januar 1876 am 12. August 1925
(Rußland)
Spanien am 1. Januar 1876 am 31. Dezember 1926
Südafrika am 31. Juli 1964 am 31. Juli 1964
Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970 1077
die Konvention die Ubereinkunft
von 1875 von 1921
Thailand dm 17. August 1912 dm 25. NovembC'r 1950
(Siam)
Tschechos Iow c1 J.; (' i dffi 21. Juni 1922 dll1 21. Juni 1922
Türkei am 1. Januar 1933 am l. Januc1r 193.1
lTngarn c1 m 1. Januar 1876 am 1-!. Auqust 1925
(Osterreich-
Ungarn)
Uruguay clll1 26. Juni 1908 c1m 2. Dezember 1925
Venezuela am 18. November 1960 ctm 18. November 1960
Vereinigte
Arabische
Republik d 111 2. Novemlwr 1%2 cl Ill L November 1962
Vereinigtes
Königreich cllll 17. September 1884 c1m 21. Februar 1923
Vereinigte
StaalPn d In 2. August 1878 t\111 24. Oktober 1923
Argentinien und Chile leisten zur Deckung der Ausgaben des inter-
nationalen Maß- und Gewichtsbüros Beiträge, obwohl beide Staaten die
Ubereinkunft von 1921 nicht rcitifiziert haben.
Argentinien und Chile fungieren damit faktisch cils Mitglieder der
lnterndtionctlen Meterkonvention.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmdchung
vom 22. September 1964 (Bundesgesetzbl. II S. 1320) und ersetzt diese
und alle früheren Bekanntmachungen über den Geltungsbereich der
Internationalen Meterkonvention.
Bonn, den 29. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswdrtigen
Tn Vertretung
Frank
1078 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens
über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren
Vom 3. November 1970
Das Zollübereinkommen vom 6. Dezember 19Gl
über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende
Einfuhr von Waren (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 948)
ist nach seinem Artikel 21 Abs. 2 für
Island am 16. September 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1970 /Bundes-
gesetzbl. II S. 111).
Bonn, den]. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Vom 3. November 1970
Das Abkommen vom 26. Januar 1960 über die
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) (Bun-
desgesetzbl. 1960 II S. 2137) ist nach seinem Arti-
kel XI Abschnitt 2 Buchstabe d für
Südjemen am 9. Oktober 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 7. April 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 203).
Bonn, den 3. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
1078 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens
über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren
Vom 3. November 1970
Das Zollübereinkommen vom 6. Dezember 19Gl
über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende
Einfuhr von Waren (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 948)
ist nach seinem Artikel 21 Abs. 2 für
Island am 16. September 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1970 /Bundes-
gesetzbl. II S. 111).
Bonn, den]. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Vom 3. November 1970
Das Abkommen vom 26. Januar 1960 über die
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) (Bun-
desgesetzbl. 1960 II S. 2137) ist nach seinem Arti-
kel XI Abschnitt 2 Buchstabe d für
Südjemen am 9. Oktober 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 7. April 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 203).
Bonn, den 3. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. November 1970 1079
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich
des Internationalen Freibord-Ubereinkommens von 1966
Vom 3. November 1970
Das Internationale Freibord-Ubereinkommen vom
5. April 1966 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 249) ist nach
seinem Artikel 28 Abs. 3 für
Island am 24. September 1970
Libanon am 7. Oktober 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 8. Juni 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 668).
Bonn, den 3. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr.v. Braun
1080 Bundesgesetzblatt, Jcllugc1ng 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen
zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen
Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft verkehr
Vom 3. November 1970
Das in Guadalajara am 18. September 1961 unter-
zeichnete Zusatzabkommen zum vVarschaucr Ab-
kommen zur Vereinheitlichung von Regeln über
die von einem anderen als dem vertraglichen Luft-
frachtführcr ausgeführte Beförderung im inte>rnatio-
nalen Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1159)
tritt nach seinEm Artikel XIV Abs. 2 für
Zypern am 29. November 1970
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 14. August 1970 (Bundes-
gesetzbl. II S. 886).
Bonn, den 3. November 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr.v. Braun
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