1061
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 4. November 19,0 Nr. 55
Tag Inhalt Seite
2. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz \'On Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1061
2. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des U\wreinkommens gegen Diskriminierung im
Unterrichtswesen und des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungs-
kon1n1ission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1062
7. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internationalen
Austausch von Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1062
9. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereid1 des Ubereinkommens über den zwischenstc1at-
Jichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . . . . . 1063
9. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über das auf die Form letzt-
williger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1063
12. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereid1 der Genfer Abkommen vom 7. Juni 1930 zur Ver-
einheitlichung des Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106-1
14. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli
1899 unterzeichneten Abkommen und Erklcirungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1065
14. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung inter-
nationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066
15. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung von Olverschmutzungen der Nordsee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066
16. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstc1t1tliche
Beratende Sceschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1067
21. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 vom 16. September 1963 zur
KonH'ntion zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte
und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten
Zusdtzprotokoll enthalten sind,
und
ülier Erkl<lrungen nach A1 tikel 6 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schut·Le der
Mc•nsclwnr('chte und Grundfreiheiten in Verbindung mit Artikeln 25 und 46 dieser Konven-
tion iiher diC' ZusUindigkeit der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Euro-
pJischen Gf'richtshofs für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1068
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Konvention
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Vom 2. Oktober 1970
Die Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von
Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundesge-
setzbl. 1967 II S. 1233) tritt nach ihrem Artikel 33
Abs. 2 für
Sudan am 23. Oktober 1970
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 30. April 1970 (Bundesge-
setzbl. II S. 260}.
Bonn, den 2. Ok tolwr 1970
De r Bu n dc s m in is t e r de s A u s w ~i r t i g e n
In V crtrc:tung
Frhr. v. Braun
1062 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
und des Protokolls
über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission
Vom 2. Oktober 1970
Das Ubereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen
Diskriminierung im Unterrichtswesen und das Pro-
tokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung
einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission
(Bundesgesetzbl. 1968 II S. 385) sind nach Artikel 11
Satz 2 des Ubereinkommens und nach A.rtikel 24
des Protokolls für
Zypern am 9. September 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekc.rnntmachung vom 13. Mai 1970 (Bundesgesetzbl.
II S. 289).
Bonn, den 2. Ok lober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über den internationalen Austausch von VeröHentlichungen
Vom 7. Oktober 1970
Das Ubercinkommen vom 5. Dezember 1958 über
den internationalen Austausch von Veröffentlichun-
gen (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1569) tritt nach
seinem Artikel 16 für
Nigeric1 am 22. Juli 1971
Polen am 12. Februar 1971
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekannl machung vom 19. April 1970 (Bundesgesetz-
blatt II S. 206).
Bonn, den 7. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
1062 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
und des Protokolls
über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission
Vom 2. Oktober 1970
Das Ubereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen
Diskriminierung im Unterrichtswesen und das Pro-
tokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung
einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission
(Bundesgesetzbl. 1968 II S. 385) sind nach Artikel 11
Satz 2 des Ubereinkommens und nach A.rtikel 24
des Protokolls für
Zypern am 9. September 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekc.rnntmachung vom 13. Mai 1970 (Bundesgesetzbl.
II S. 289).
Bonn, den 2. Ok lober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über den internationalen Austausch von VeröHentlichungen
Vom 7. Oktober 1970
Das Ubercinkommen vom 5. Dezember 1958 über
den internationalen Austausch von Veröffentlichun-
gen (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1569) tritt nach
seinem Artikel 16 für
Nigeric1 am 22. Juli 1971
Polen am 12. Februar 1971
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekannl machung vom 19. April 1970 (Bundesgesetz-
blatt II S. 206).
Bonn, den 7. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1970 1063
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen
und Regierungsdokumenten
Vom 9. Oktober 1970
Dc1s Ubereinkommen vom 5. Dezember 1958 über
den zwischenst c:1atlichen Austausch von amtlichen
Veröffentlichungen und Rc-gierungsdokumenten (Bun-
desgesetzbl. 1%9 II S. 997) tritt nach seinem Arti-
kel 17 für
Nigeria am 22. Juli 1971
Polen am 12. Februar 1971
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 17. DPzP:nher 1969 (Bundes-
gesetzbl. 1970 IT S. 15).
Bonn, den 9. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über das auf die Form Jelztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Vom 9. Oktober 1970
Mauritius h,1t in einer am 24. August 1970 im
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der
Niederlande eingegangenen Note erklärt, daß es
sich vom Tage seiner Unabhängigkeit - dem
12. März 1968 -- ab, an das Ubereinkommen
vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letzl-
williger Verfügungen anzuwendende Recht (Bun-
desgesetzbl. 1965 II S. 1144), das vor Erlangung der
Unabhängigkeit von dem Vereinigten Königreich
auf sein Gebiet erst reckt worden war, gebunden be-
trc:1dltet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 25. Februar 1966 (Bundes-
gesetzbl. II S. 191) und vom 15. November 1969 (Bun-
desgesetzbl. II S. 2200).
Bonn, den 9. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1970 1063
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen
und Regierungsdokumenten
Vom 9. Oktober 1970
Dc1s Ubereinkommen vom 5. Dezember 1958 über
den zwischenst c:1atlichen Austausch von amtlichen
Veröffentlichungen und Rc-gierungsdokumenten (Bun-
desgesetzbl. 1%9 II S. 997) tritt nach seinem Arti-
kel 17 für
Nigeria am 22. Juli 1971
Polen am 12. Februar 1971
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 17. DPzP:nher 1969 (Bundes-
gesetzbl. 1970 IT S. 15).
Bonn, den 9. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frhr. v. Braun
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
über das auf die Form Jelztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Vom 9. Oktober 1970
Mauritius h,1t in einer am 24. August 1970 im
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der
Niederlande eingegangenen Note erklärt, daß es
sich vom Tage seiner Unabhängigkeit - dem
12. März 1968 -- ab, an das Ubereinkommen
vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letzl-
williger Verfügungen anzuwendende Recht (Bun-
desgesetzbl. 1965 II S. 1144), das vor Erlangung der
Unabhängigkeit von dem Vereinigten Königreich
auf sein Gebiet erst reckt worden war, gebunden be-
trc:1dltet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachungen vom 25. Februar 1966 (Bundes-
gesetzbl. II S. 191) und vom 15. November 1969 (Bun-
desgesetzbl. II S. 2200).
Bonn, den 9. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
1064 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 7. Juni 1930
zur Vereinheitlichung des Wechselrechts
Vom 12. Oktober 1970
Die in Genf unterzeichneten Abkommen vom ten eingegangen, die in den Artikeln 2, 3, 5, 6, 7, 9,
7. Juni 1930 (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 377, 444, 468) 10, 13, 15, 16, 17, 19 und 20 der Anlage II des Ab-
über kommens zu a) vorgesehen sind.
a) das Einheitliche Wechselgesetz nebst Anlagen und Luxemburg ist die Verpflichtung zur Einführung
Protokoll, des Einheitlichen Wechselgesetzes untf'r den Vor-
b) Bestimmungen auf dem Gebiete des internatio- behalten eingegangen, die in den Artikeln 1, 4, 11,
nalen Wechselprivatrechts nebst Protokoll und 12, 13, 15, 16, 18, 19 und 20 der Anlüge 1I des Ab-
c) das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechsel- kommens zu a) vorgesehen sind.
recht nebst Protokoll Malaysia hat in einer an den Generalsekret~ü der
Vereinten Na.tionen gerichteten Note vom 14. Ja-
sind nach ihren Artikeln VII, 16 und 6 für
nuar 1960 erklürt, daß es sich an dos Abkommen
Brdsilien am 24. November 1942 zu c) gebunden betru.chtct, du.s vor Erlangung der
Luxemburg am 3. Juni 1963 Unabhängigkeit auf sein Gebiet erstreckt wurden
war.
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im 1\nschluf) ,m die
Brasilien ist die Verpflichtung zur Einführun9 des Bekonntmachung vom 7. Juni 19b8 (Bunclcsq<>st>tz-
Einheitlichen \Vechselgesetzes unter den Vorbehal- blott II S. 582).
Bonn, den 12. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1970 1065
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz
am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen
Vom 14. Oktober 1970
J u g o s l a wie n hat erklärt, daß es sich als Ver-
tragspartei der von Serbien ratifizierten Abkommen
a) zur friedlichen Erledigung internationaler Streit-
fälle (Reichsgesetzbl. 1901 S. 393),
b) betreffend die Gesetze und Gebräuche des Land-
kriegs (Reichsgesetzbl. 1901 S. 423)
sowie der Erkldrungen
r1) bctrcffl~nd das Verbot der Verwendung von
Geschossen mit erstickendc·n oder giftigen Gasen
(Reichsgesetzbl. 1901 S. 474),
b) betreffend das Verbot von Geschossen, die sich
leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder
plattclrücken (Reichsgesctzbl. 1901 S. 478),
Stimtlich vom 29. Juli 1899, botrt1chtet.
Mauritius hat erkidrt, daß es sich an dc1s von
dem Vcn·inigtcn Ktinigrcich (Großbritannien) rati-
fizierte Abkommen zur friedlichen Erledigung inter-
nc1tionaler Streitfälle vom Tage der Erlangung seiner
Un<1hh~ingigkeit ab, dem 12. Mürz 1968, als gebunden
betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
BPkanntmachung vom 26. JanuM 1938 (Reichsgesetz-
blatt II S. 31).
Bonn, den 14. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907
Vom 14. Oktober 1970
Dc1s am 18. Oktober 1907 in Den Haag unterzeich-
nete Abkommen zur friedlichen Erledigung inter-
nc1tionaler Streitfälle (Reichsgesetzbl. 1910 S. 5) tritt
nach seinem Artikel 95 für
Irak am 30. Ok tob er 1970
das Vereinigte Königreich am 12. Oktober 1970
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 13. November 1968 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1097).
Bonn, den 14. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswci.rtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Olverschmutzungen der Nordset:
Vom 15. Oktober 1970
Dc1s am 9. Juni 1969 in Bonn unterzeichnete Dber-
einkommen zur Zusammenarbeit bei der Be-
kämpfung von Olverschmutzungen der Nordsee (Bun-
desgesetzbl. II S. 2066) tritt nach seinem Artikel 9
Abs. 5 für
Norwegen am 28. November 1970
in Kraft.
Bonn, den 15. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Abkommens
zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907
Vom 14. Oktober 1970
Dc1s am 18. Oktober 1907 in Den Haag unterzeich-
nete Abkommen zur friedlichen Erledigung inter-
nc1tionaler Streitfälle (Reichsgesetzbl. 1910 S. 5) tritt
nach seinem Artikel 95 für
Irak am 30. Ok tob er 1970
das Vereinigte Königreich am 12. Oktober 1970
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 13. November 1968 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1097).
Bonn, den 14. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswci.rtigen
In Vertretung
Frank
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Olverschmutzungen der Nordset:
Vom 15. Oktober 1970
Dc1s am 9. Juni 1969 in Bonn unterzeichnete Dber-
einkommen zur Zusammenarbeit bei der Be-
kämpfung von Olverschmutzungen der Nordsee (Bun-
desgesetzbl. II S. 2066) tritt nach seinem Artikel 9
Abs. 5 für
Norwegen am 28. November 1970
in Kraft.
Bonn, den 15. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1970 1067
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
über die Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrts-Organisation
Vom 16. Oktober 1970
Das Ubereinkommen vom 6. tvlärz 1948 über die
-Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrts-Organi-
sation (Bundesgesetzhl. 1965 II S. 313) mit seinen
Änderungen vom 15. September 1964 und 28. Sep-
tember 1965 (Bundesgesetzbl. 1968 II S. 31 und 1033,
bcr. 1969 II S. 108) ist nach seinem Artikel 57 Buch-
stabe c für
Ungarn am 10. Juni 1970
in Kraft getrdf''1.
Diese Bek,.nri.tmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 31. März 1970 (Bundesgesetz-
blatt II S. 191).
Bonn, den 16. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In VertrPtung
Frank
1068 Bundesgesetzblc1tt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 4 vom 16. September 1963
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden,
die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind,
und
über Erklärungen nach Artikel 6 Abs. 2 des Protokolls Nr. 4
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in Verbindung mit Artikeln 25 und 46 dieser Konvention
über die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für Menschenrechte
und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Vom 21. Oktober 1970
(1) Das Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und
Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits
in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll
enthalten sind (Bunde~gesetzbl. 19G8 II S. 422), ist
nach seinem Artikel 7 Abs. 1 für
Belgien am 21. September 1970
in Kraft getreten.
(2) Osterreich hat die Wirksamkeit seiner Erklä-
rungen über die Anerkennung der Zuständigkeit der
Europäischen Kommission für Menschenrechte und
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(Artikel 25 und 46 der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten) nach Artikel G
Abs. 2 des Protokolls Nr. 4 für drei .Jdhre bis zum
2. September 1973 notifiziert.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. Mai 1970 (Bundesgr>setz-
blatt II S. 519).
Bonn, den 21. Oktober 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Frank
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S. 4371 nctch Sctc!HJL'b1l'!,•n UL'1J1dn<'l verolll'ri!l1d1I DPr Tt·il III kann nur ab Veri,HJs,tli<111r11·rn1•r1t bL''"lJ"ll Wl'1d1·n.
B1•1uq,p1Pis fur Teil I und Teil II h,ilbjc1hrl1d1 jP 25,- DM. E1n1<·l,:ü,kP te ctnqef,inqene 16 Seill'n 0,65 DM. D1,·,t.-1 PrPis qilt ilud, fur d11· Elur,dPs·
gesetLhl<1ttcr die vor dem 1. Juli ICJ70 c1usqeqelwn w"1d,,11 ,111d LiPIL-rung qeyen \'urc,111,L•r1dun<J d .. , B<•tr,HJt·s <1ul dc1, P1J,hd1C·rid;,,11l11 Bur1dL•s-
CJ<'SL'ILhl<1ll, Knlr1 399. c,tl,.•r qt•qc•r1 \'"1c1usr,•ci1r1u11(J b1w. c1c·(jl'll J',.;,1d1r1<1l!nl''
Preis diesL'f Ausnc1be 0,65 Dt-.1 1uzüc1!1rn VPrs<1rHlq,•buhr O 15 Dt-.1, lw1 LiC'!Prur1y g,·gen Vorau,11·rnn1111(1 zuzüul1c:h Por1,,k<>skr1 lu1 die· V11r,11hr•·d111uI1q.
Im Bezugspreis ist \tehrwertsteuer enthalll'n; der angewandtP Steuersdtl beträgt 5,5 1 /,.