109
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1970 Ausgegeben zu Bonn am 7. Miirz 1970 Nr. 10
Tag In h a It Seite
2.3. 70 Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 26/69 - Zollaussetzung für
Kartoffeln - 1969) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
17. 2. 70 Bekanntmadrnng über das Inkrafttreten des Obereinkommens über die Erklärung des Ehe-
willens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . . . . . . . 11 O
18. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereidl des Obereinkommens über die Zwischenstaatlidle
Beratende Seesdliffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . 111
18. 2. 70 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet · A.T.A.
für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
19. 2. 70 Bekanntmadlung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Weltorganisation
für Meteorologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
20.2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereidl des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
20. 2. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens zur Beilegung von Investi-
tionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Verordnung
zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
(Nr. 26/69 - Zollaussetzung für Kartoffeln - 1969)
Vom 2. März 1970
Auf Grund des § 77 Abs. 4 Nr. 1 Buchstaben b § 2
und c des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 (Bundes-
gesetzbl. I S. 737), zuletzt geändert durch das Zwölfte Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Gesetz zur Anderung des Zollgesetzes vom 22. Juli leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
1969 (Bundesgesetzbl. I S. 879), wird verordnet: blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 1
Im Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968
II S. 1044) in der am 31. Dezember 1969 geltenden § 3
Fassung wird der Anhang Zollaussetzungen/1 mit
Wirkung vom 24. Dezember 1969 nach Maßgabe der Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Anlage geändert. kündung in Kraft.
Bonn, den 2. März 1970
Der Bundesminister der Finanzen
Möller
Anlage
(zu §. 1)
Nach der Bestimmung zu Tarifstelle ex 07 .01 -A- I werden folgende neue Bestimmungen eingefügt:
Tarifstelle Zollsatz
Warenbezeichnung
:n_gem~inl· ermäßigt
3 4
Binnen-
Zollsatz
2a
07 .01 - A - III - a frei frei
ex A - III - b aus A - III - b - 2 .................................... . frei frei
110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Obereinkommens
über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter
und die Registrierung von Eheschließungen
Vom 17. Februar 1970
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Februar mit dem Vorbehalt, daß Artikel 1 Abs. 2 auf
1969 zu dem Ubereinkommen vom 10. Dezember das Königreich Norwegen keine Anwendung
1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heirats- findet;
mindestalter und die Registrierung von Ehe- Obervolta am 8.März 1965
schließungen (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 161) wird Osterreich am 30. Dezember 1969
hiermit bekanntgemacht, daß das Ubereinkommen Philippinen rtm 21. April 1965
nach seinem Artikel 6 Abs. 2 für
mit der folgenden Erklärung:
die Bundesrepublik Das Ubereinkommen über die Erklärung des
Deutschland am 7. Oktober 1969 Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die
in Kraft getreten ist. Registrierung von Eheschließungen ist insbe-
sondere deshalb angenommen worden, um
Die deutsche Beitrittsurkunde ist am 9. Juli 1969 allen Menschen die Möglichkeit zu geben, frei
beim Generalsekretär der Organisation der Ver- einen Ehegatten zu wählen. Artikel 1 Abs. 1 des
einten Nationen hinterlegt worden. Ubereinkommens bestimmtL daß die freie und
uneingeschränkte Willenserklärung beider Ver-
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Hinter-
lobten vor der zuständigen Behörde in Gegen-
legung der Beitrittsurkunde am 8. Oktober 1969 er-
wart von Zeugen persönlich abgegeben werden
klärt, daß sie davon ausgehe, daß Artikel 1 Abs. 2
soll.
die Vertragsparteien berechtigt, aber nicht verpflich-
tet, Vorschriften zu schaffen, wonach die Ehe- Im Hinblick auf die Bestimmungen ihres Zivil-
schließung in Abwesenheit eines der Verlobten gesetzbuchs vertreten die Philippinen Lei der
stattfinden kann. Ratifikation dieses Ubereinkommens die Auf-
fassung, daß sie nicht verpflichtet sind, nach
Das Ubereinkommen ist ferner für folgende Artikel 1 Abs. 2 (der in Ausnahmefällen die
Staaten in Kraft getreten: Eheschließung durch Stellvertreter zuläßt) in
ihrem Hoheitsgebiet die Eheschließung durch
Dänemark am 9. Dezember 1964
Stellvertreter oder Eheschließungen der in dem
Dahome am 17. Januar 1966
genannten Absatz vorgesehenen Art zu geneh-
Dominikanische
migen, wenn diese Formen der Eheschließung
Republik am 6. Januar 1965
nach den philippinischen Rechtsvorschriften
mit dem Vorbehalt, daß hinsichtlich der in Arti- nicht zulässig sind. Im philippinischen Hoheits-
kel 1 Abs. 2 vorgesehenen Möglichkeit, eine gebiet ist eine Eheschließung in Abwesenheit
Zivilehe auf Grund einer Vollmacht oder durch eines der beiden Verlobten unter den in dem
Stellvertreter zu schließen, das innerstaatliche genannten Absatz vorgesehenen Bedingungen
Recht vorgeht; nur möglich, wenn sie nach den philippinischen
Finnland am 9. Dezember 1964 Rechtsvorschriften zulässig ist.
mit dem Vorbehalt, daß Artikel 1 Abs. 2 auf Polen am 8. April 1965
die Republik Finnland keine Anwendung findet; Schweden am 9. Dezember 1964
Jugoslawien am 9. Dezember 1964 mit Vorbehalt zu Artikel 1 Abs. 2 des Uberein-
Kuba am 18. November 1965 kommens;
Mali am 9. Dezember 1964 Spanien am 14. Juli 1969
Neuseeland am 9. Dezember 1964 Trinidad und Tobago am 31. Dezember 1969
Niederlande am 30. September 1965 Tschechoslowakei am 3. Juni 1965
Niger am 1. März 1965 Tunesien am 23. April 1968
Norwegen am 9. Dezember 1964 Westsamoa am 9. Dezember 1964.
Bonn, den 17. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. März 1970 111
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
über die Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrts-Organisation
Vom 18. Februar 1970
Das Ubereinkommen vom 6. März 1948 über die
Zwischenstaatliche Beratende Seeschiff ahrts-Organi-
sation (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 313) mit seinen
Anderungen vorn 15. September 1964 und 28. Sep-
tember 1965 (Bundesgesetzbl. 1968 II S. 31 und 1033,
ber. 1969 II S. 108) ist nach seinem Artikel 57 Buch-
stabe c für
Barbados am 7. Januar 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. II
s. 1020).
Bonn, den 18. Februar 1970
Der Bundes rn in ist er des Auswärtig e·n
In Vertretung
Duckwitz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet A.T. A.
für die vorübergehende Einfuhr von Waren
Vom 18. Februar 1970
Das Zollübereinkommen vom 6. Dezember 1961 über
das Carnet A.T. A. für die vorübergehende Einfuhr
von Waren {Bundesgesetzbl. 1965 II S. 948) ist nach
seinem Artikel 21 Abs. 2 für
Niederlande und
Niederländische
Antillen am 18. April 1964
Schweden am 20. Juni 1964
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 2. April 1969 (Bundesgesetz-
blatt II S. 848).
Bonn, den 18. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. März 1970 111
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Obereinkommens
über die Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrts-Organisation
Vom 18. Februar 1970
Das Ubereinkommen vom 6. März 1948 über die
Zwischenstaatliche Beratende Seeschiff ahrts-Organi-
sation (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 313) mit seinen
Anderungen vorn 15. September 1964 und 28. Sep-
tember 1965 (Bundesgesetzbl. 1968 II S. 31 und 1033,
ber. 1969 II S. 108) ist nach seinem Artikel 57 Buch-
stabe c für
Barbados am 7. Januar 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 5. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. II
s. 1020).
Bonn, den 18. Februar 1970
Der Bundes rn in ist er des Auswärtig e·n
In Vertretung
Duckwitz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet A.T. A.
für die vorübergehende Einfuhr von Waren
Vom 18. Februar 1970
Das Zollübereinkommen vom 6. Dezember 1961 über
das Carnet A.T. A. für die vorübergehende Einfuhr
von Waren {Bundesgesetzbl. 1965 II S. 948) ist nach
seinem Artikel 21 Abs. 2 für
Niederlande und
Niederländische
Antillen am 18. April 1964
Schweden am 20. Juni 1964
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 2. April 1969 (Bundesgesetz-
blatt II S. 848).
Bonn, den 18. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Weltorganisation für Meteorologie über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit
Vom 19. Februar 1970
auf dem Gebiete des Zollwesens
Das übereinkommen über die Weltorganisation Vom 20. Februar 1970
für Meteorologie in der Fassung der Bekannt-
machung vom 12. Januar 1970 (Bundesgesetzbl. II Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die
S. 18) ist nach seinen Artikeln 3 Abs. b) und 33 für Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
am 16. August 1969 dem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952 II
Mauritius
S. 1) ist nach Artikel XVIII Abs. (c) für
in Kraft getreten. Peru am 27. Januar 1970
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die in Kraft getreten.
Bekanntmachung vom 8. April 1968 (Bundesgesetz-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
blatt II S. 232).
die Bekanntmachung vom 28. Oktober 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2130).
Bonn, den 19. Februar 1970 Bonn, den 20. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Duckwitz Duckwitz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
Vom 20. Februar 1970
Das Ubereinkommen vom 18. März 1965 zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen
Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Bundes-
gesetzbl. 1969 II S. 369) ist nach seinem Artikel 68
Abs. 2 für
Botsuana am 14. Februar 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 13. August 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1551).
Bonn, den 20. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Duckwitz
Heraus geb c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Vcrlc1g~ges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.
Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Im Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nac.b ihre,
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bunde~-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.
Bezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung de~
erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Kein 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vor<1t1,J!'<hnunq
Bestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfadl.
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil II
Bekanntmachung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den Geltungsbereich des Abkommens
über die Weltorganisation für Meteorologie über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit
Vom 19. Februar 1970
auf dem Gebiete des Zollwesens
Das übereinkommen über die Weltorganisation Vom 20. Februar 1970
für Meteorologie in der Fassung der Bekannt-
machung vom 12. Januar 1970 (Bundesgesetzbl. II Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die
S. 18) ist nach seinen Artikeln 3 Abs. b) und 33 für Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
am 16. August 1969 dem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952 II
Mauritius
S. 1) ist nach Artikel XVIII Abs. (c) für
in Kraft getreten. Peru am 27. Januar 1970
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die in Kraft getreten.
Bekanntmachung vom 8. April 1968 (Bundesgesetz-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
blatt II S. 232).
die Bekanntmachung vom 28. Oktober 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 2130).
Bonn, den 19. Februar 1970 Bonn, den 20. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Duckwitz Duckwitz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
Vom 20. Februar 1970
Das Ubereinkommen vom 18. März 1965 zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen
Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Bundes-
gesetzbl. 1969 II S. 369) ist nach seinem Artikel 68
Abs. 2 für
Botsuana am 14. Februar 1970
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 13. August 1969 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1551).
Bonn, den 20. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
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Duckwitz
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Bekanntmachung Bekanntmachung
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für die Zusammenarbeit
Vom 19. Februar 1970
auf dem Gebiete des Zollwesens
Das übereinkommen über die Weltorganisation Vom 20. Februar 1970
für Meteorologie in der Fassung der Bekannt-
machung vom 12. Januar 1970 (Bundesgesetzbl. II Das Abkommen vom 15. Dezember 1950 über die
S. 18) ist nach seinen Artikeln 3 Abs. b) und 33 für Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf
am 16. August 1969 dem Gebiete des Zollwesens (Bundesgesetzbl. 1952 II
Mauritius
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Bonn, den 19. Februar 1970 Bonn, den 20. Februar 1970
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Duckwitz Duckwitz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Ubereinkommens
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Vom 20. Februar 1970
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Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen
Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Bundes-
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Botsuana am 14. Februar 1970
in Kraft getreten.
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gesetzbl. II S. 1551).
Bonn, den 20. Februar 1970
Der Bundesminister des Auswärtigen
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Duckwitz
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