2109
Bundesgesetzblatt
Teil II Z1998A
1967 Ausgegeben zu Bonn am 17. August 1967 Nr. 37
Tag I n h alt Seite
11. 8. 67 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Redl-
DUDgsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967) . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 2109
7. 8. 67 Fünfundsiebzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2151
Bundesgeset.zbl. III 934-1
24. 7. 67 Bekanntmadrnng über den Geltungsbereich des Wiener Obereinkommens über diplomatische
Beziehungen ... .. .. .... .. .. . .... ... ... ............ .... . .... ......... ...... .... .. .. ... 2153
25. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationa-
len Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154
26. 7. 67 Bekanntmachung zu dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von
Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154
26. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . . 2155
27. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivil-
luftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2155
27. 7. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2156
27. 7. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zur Einsetzu:p.g eines gemeinsamen
Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinsdlaften . . . . . . . . . . . . . .. 2156
Gesetz
über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
für das Rechnungsjahr 1967
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967)
V~m 11. August 1967
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Gewährleistungen bis zum Gesamtbetrage von
schlossen: 300 000 000 Deutsche Mark_ zu Lasten des ERP-Son-
§ 1 dervermögens zu übernehmen. Diese Gewährleistun-
Für das Rechnungsjahr 1967 werden in Einnahme gen können auch abweichend von § 2 des Gesetzes
und Ausgabe der diesem Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1312) und,
als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan des ERP- · soweit erforderlich, zu erleichterten Bedingungen
Sondervermögens auf 1 594 748 000 Deutsche Mark übernommen werden.
1
und der
(2) Auf den Höchstbetrag gemäß Absatz 1 werden
als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Son- die Gewährleistungen angerechnet, für die das ERP-·
dervermögens für berufliche Leistungsförderung Sondervermögen noch in Anspruch genommen wer-
auf 17 105 000 Deutsche Mark den kann oder, ~oweit es in Ansprucn genommen
festgestellt. worden ist, keinen Ersatz erlangt hat.
§ 2
(3) Soweit das_ ERP-Sondervermögen ohne In-
(1) Der Bundesschatzminister kann Kassenmittel anspruchnahme· von seiner Haftung frei wird oder
des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung Ersatz für e!brachte Leistungen erlangt hat, ist eine
für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen übe~qDU.n~ne Gewährleistung auf den Höchstbetrag
Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bun- rüp1i:Jn~hr
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:anzurechnen. .
desbank auch bei Hauptleihinstituten des ERP-Son- (4) ·ote -Absätze' 2 und 3 gelten nicht für Bürg-
dervermögens anlegen. ·
schaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen,
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Kassenmittel die auf Grund
des Sondervermögens für berufliche Leistungsförde-
a) von § 2 des Dritten Gesetzes über die Obernahme
rung.
von -~ict>.erheitsleistungen und Gewährleistungen
§ 3 zur- Förderung der deutschen Wirtschaft vom
(1) Der Bundesschatzminister wird ermächtigt, mit 6. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 365)
vorheriger Zustimmung des Bundesministers der b) des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes
Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige über die Ubemahme von Sicherheitsleistungen
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21-10 Bundesgesetzbll!tt, Jahrgang 1967, Teil II
up.d .Gewährleistungen zur Förderung der geut- - . (4) Die Vorsduiften des § 47 Abs. ·3 -und 4 der
sehen Wirtspi.aft (2. ERP-BürgschG) vom 17. Mai Reichshaushaltsordnung finden im Rechnungsjahr
1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) 1967 auf_ das Eigenkapitalfinanzierungsprogramm in
übernommen worden sind. Berlin keine Anwendung. In Beteiligungsverträgen
darf ein fester Veräußerungspreis vereinbart werden.
§ 5
§ 4
§ 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Verwaltung des
(1) Der Bundesschatzminister wird ermächtigt, im
ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Buri-
Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finan-
desgesetzbl. I S.1312} findet im Rechnungsjahr 1967
zen abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushalts-
auf das Sondervermögen für berufliche Leistungs-
ordnung bewegliche Sachen des Bundes (ERP-Son- förderung Anwendung. ·
dervermögen oder Sondervermögen für berufliche
Leistungsförderung), die aus Zuwendungen eines
- § 6
dieser Sondervermögen erworben worden sind,
a) den Zuschußempfängern Abweichend von § 31 Satz 2 der Reichshaushalts-
ordnung sind übertragbare Ausgabemittel mit ande-
b) den Trägern der Forschungseinrichtungen oder ren Ausgabemitteln nach Maßgabe der ausgebradl-
zentralen Forsd:nmgsorganisationen . ten Vermerke dedcungsfähig.
c) den Trägem der Einrichtungen oder zentralen
Organisationen, die sich auf dem Gebiet der § 7
beruflichen Leistungsförderung betätigen
Der Bundesschatzminister kann im Einvernehmen
unentgeltlich zu übereignen. Die Obereignung an mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Aus-
andere als in Satz 1 genannte natürliche oder juristi~ gaben aus bestimmten Titeln des ERP-Wirtschafts-
sehe Personen bedarf der Zustimmung des Ausschus- planes von der Konjunkturentwicklung in der
ses für das Bundesvermögen des Deutschen Bundes- Gesamtwirtsdiaft oder in einzelnen Wirtsdiaftsbe-
tages. reichen abhängig madlen.
(2) Der Bundesschatzminister kann abweichend
von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung Ver- § 8
öffentlichungen der beiden Sondervermögen auch Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tag.e der Verkün-
unentgeltlich abgeben oder durch Dritte abgeben dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1968 weiter.
lassen.
(3) Der Bundesschatzminister darf im Einverneh- § 9
men mit dem Bundesminister der Finanzen von der Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Einziehung von Forderungen des Bundes (ERP-Son- des Dritten Uber}eitungsgesetzes vom 4. Januar
dervermögen oder Sondervermögen für berufliche 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) audi im Land Berlin.
Leistungsförderung) im Verkehr mit Privatpersonen
Abstand nehmen, wenn die Einziehung mit Verwal-
§ 10
tungsa.ufwand oder Kosten verbunden wäre, die
nicht in angemessenem Verhältnis zur Höhe des Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
Betrages stehen. 1967 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
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Bonn, den 11. August 1967
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Dr. Lemke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesschatzminister
Kurt Schmücker
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn.-den .17. August 1967
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Wirtschaftsplan
1 /
des ERP-Sondervermögens
für das Rechnungsjahr 1967
Teil I: Binnenwirtschaft
Ordentlicher Plan
..... .. ·,
Kapitel 1 : Allgemein
Kapitel 2: Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 3: Berlin
Kapitel 4: Treuhandverwaltung - Anleihe der Export-Import-Bank Washington
.....
Teil II: Entwicklungshilfe
Ordentlidler Plan
Kapitel 5: Allgemein
Kapitel 6: Finanzierungshilfen
Kapitel 7: Liquiditätshilfe
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21t2: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
~•P· Kap.
für für
TU. Tit, Gegenstand
1967 1966
-·r966 DM DM
1 3
• 5
Ordentlicher Plan
Allgemein
1 1- I. Einnahme
.1 1. Vortrag aus Vorjahren ........... _................. . 92 800 000
2 2 Einnahmen aus Veröffentlichungen ................. . 1 000 1000
10 10 Vermischte Einnahmen ............................ . 5000 ~000
Summe Einnahmen ............................... . 6000 92 806 000
1 1 II. Ausgabe·
1 1 Kosten aus Anlaß der Einziehung von Forderungen,
der· Durchführung von Prüfungen sowie Gerkhts- und
ähnliche Kosten ................................... 50000 50000
2 2 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhe-
bungen und Veröffentlichungen ................... 300 000 500000
3 3 Dankesspende und Maßna~en aus Anlaß des 20. Jah-
restages der Verkündung der amerikanischen Aus-
landshilfe ...................................... ' 1180 000 580 000
10 10 Vermischte Ausgaben ............................. 5000 5000
l.' - .
. -·,\:-. - Summe Ausgaben . ................................. 1535000 1135 000
j.c:.: .
Absdiluß
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~-_:~.... -~!.;.,;. Einnahmen 6000 92 8()6 000
Ausgaben ........................... -. ............ . 1535 000 1135 000
Zuschuß/Ubersdmß ............................... . 1529000 91 671 000
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2113
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Binnenwirtschaft ·... ·-~-::~.Ä-o:~~~- ...,;-~ ...:
Erläuterungen
6
_I. Einnahme
Zu Tlt. 2
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit.10
Der Betrag ist geschätzt.
II. Ausgabe
Zu T-it. l Zu Tit.3
Die Mittel sind zur Abdedcung von Kosten und Gebühren Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für
für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol- die von den Vereinigten Staaten von Amerika in der Nach-
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen. kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und
Ferner können im Zusammenhang mit der Gewährung von Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland
Krediten und der Ubernahme von Bürgschaften Prüfungen sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z. B. für Tagun•
durchgeführt werden. gen) bis zur Höhe von 600 000 DM übernommen.
Aus Anlaß des 20. Jahrestages der Verkündung der amerf„
kanischen Auslandshilfe sollen folgende Maßnahmen durch.. ·
geführt werden: \ _
a) Festveranstaltung in der Beethovenhalle in Bonn, ·•.- ·
b) Einladung von 50 amerikanischen Persönlichkeiten aus.
Zu Tit. 2 Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zum Besuch der
Für die zwedcmäßige und wirksame Verwendung der Mit- Bundesrepublik Deutschland,
tel des ERP-Sondervermögens können Untersuchungen, Er- c) Veröffentlichungen.
hebungen und Veröffentlid:mngen vorgenommen werden.
Zu Tlt. 10
Aus dem Ansatz können Untersuchungen und Erhebungen,
die sich über mehrere Jahre erstrecken, anfinanziert werden. Der Betrag ist geschätzt.
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2114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil 1:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. .;, Gegenstand
1967- 1966
1967 1966 DM DM
1 2 3 4 5
Bundesgebiet (ohne Berlin)
2 2 I. Einnahme
·• 1 1 Erträge aus Beteiligungen .......................... 120 000 120 000
2 2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw. . ......................... 186 250 000 177 400 000
3 3 Tilgungen von· Darlehen und sonstige Rückflüsse ..... 522 000 000 466 000 000
4 4 Vergütungen für'die Obernahme von Bürgschaften .... 150 000 150 000
5 5 Rückfi:üsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ....... 300 000 300 000
10 10 Vermischte Einnahmen ............................. 5000 5000
\
Summe Einnahmen ................................ 708 825 000 643 975000
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Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2115
Binnenwirtschaft
Erläuterungen
6
Zu Tit.1 Zu f)
Das ERP-Sondervermögen ist beteiligt an Erfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres
a) der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit 90 000 000 DM Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.
(Vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Än-
derung des Gesetzes über die Kredit-
anstalt für Wiederaufbau vom 16. Au- Zu Tlt. 3
gust 1961 - Bundesgesetzbl. I S. 1339) Veranschlagt sind Tilgungen:
b) der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-
triebene und Geschädigte) mit . . . . . . . . 3 000 000 DM a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 485 000 000 DM
(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten- b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
ausgleichsbank - Bank für Vertriebene für Vertriebene und Geschädigte) . . . . . 27 000 000 DM
und Geschädigte -vom 28. Oktober 1954' c) Mehreinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
- Bundesgesetzbl. I S. 293) 522 000 000 DM
Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen be-
teiligt an Zu c)
c) der Weltbank mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 i:>M Erfahrungsgemäß fallen durch vorzeitige Tilgungen und son-
d) der Internationalen Finanz-Corporation stige Rückflüsse Mehreinnahmen an, die mit 10 000 000 DM
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 318 105 DM geschätzt sind.
Im Redmungsjahr 1967 wird mit einer Gewinnbeteiligung
bei der Lastenausgleichsbank geredmet. Zu Tit. 4
Für die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlic:h- eine
Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Zu Tit. 2
Veransc:hlagt sind Zinsen:
Zu Tit. 5
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 161000000 DM
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse
b) von der Lastenausgleichsbank {Bank für aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Vertriebene und Geschädigte) ........ . 8 000 000 DM Geräte, Ausstattungsgegenstände u. dgl. sowie Reingewinne
c) von der Deutschen Bundesbahn ...... . 3 400 000 DM aus der Verw~rtung von Forschungsergebnissen (Lizenz-
d) von der Deutschen Bundespost ....... . 2850000DM gebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.
e) aus Bankguthaben, Wertpapieren, son-
stigen Anlagen usw. . ............... . 6000000DM
f) Mehreinnahmen ..................... . 5 000000 DM Zu Tit. 10
186 250 000 DM Der Betrag ist gesdlätzt.
2116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II.
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
1 2 3
' 5
2 2 II. Ausgabe
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
dürfen Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt
werden, sofern der Förderungszweck nur durch der-
artige Bedingungen erreicht werden kann.
Förderungsmaßnahmen für die Land-, Forst- u~d Fisch-
wirtsdlaft ..................... : ................ .
2 2 Förderungsmaßnahmen für den Bergbau ............ .
3 3 Förderungsmaßnahmen für die Energie- und Wasser-
wirtsdlaft ..................................... . -47 000000 81500000
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis
zur Höhe von 10 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-
nungsjahres 1968 zu geben.
4 4 Förderungsmaßnahmen für die Eisen- und Stahl- sowie
sonstige Grundstoffindustrie .................... .
5 5 Fö~derungsmaßnahmen für die verarbeitende Industrie 65 000 000 75 000 000
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis zur
Höhe von 73 000 000 DM auf das Aufkommen der Rech-
nungsjahre 1968 und 1969 zu geben.
6 6 Förderungsmaßnahmen für die Verkehrswirtsdlaft .... 77 000 000 63 000 000
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehnszusagen bis zur
Höhe von 27 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-
nungsjahres 1968 zu geben. -·~
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn,-den 17. August 1967 211'1
Binnenwirtschaft - Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap. 2 Zu Tit.5
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden wer- Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher
den bei Schiffswerften, die durch Maßnahmen anderer Länder beein-
trächtigt ist, sind Kredite in Höhe von 424 000 000 DM
Rechnungsjahr zugesagt worden.
Tit. Zweckbestimmung 1967 1968 1969/70 Durch Zahlungen in den vergangenen Rechnungsjahren in
Höhe von 251000000 DM haben sich die Verpflichtungen
in Millionen DM bis zum 31. 12. 1966 auf 166 000 000 DM vermindert.
3 Energie und Wasserwirtschaft 25 25 Für Vorhaben der verarbeitenden gewerblichen Wirtschaft
10*) stehen Mittel bei Kap. 2 Tit. 8 zur Verfügung.
5 Verarbeitende Industrie ...... . 65 56 Bindungsermächtigung: -
15*)
Um den deutschen Schiffswerften die Hereinnahme weiterer
6 Verkehrswirtschaft ........... . 25 10 Aufträge zu ermöglichen, ist es notwendig, vertragliche Bin-
27 *} dungen auf das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 bis
8 Förderungsmaßnahmen für die zur Höhe von 15 000 000 DM und auf das Aufkommen des
sonstige gewerbliche Wirtschaft Redinungsjahres 1969 bis zur Höhe von 58 000 000 DM ein-
12 Wirtschaft im Saarland und in zugehen.
den Bergbaugebieten ......... . 7 45*) 45*)
14 Maßnahmen zur Förderung der
Reinhaltung der Luft ......... .
Zu Tlt.6
30 Auftragsfinanzierung Berlin . . . . 18,5
Zonenrandgebiet ........._._._._._._1_0_0_ _ _ _ _ _ __ Veranschlagt sind Kredite für
a) die Seehafenbetriebe ................ . 8 000 000 DM
240,5 223 169
b} die Binnenschiffahrt ................. . 4 000 000 DM
•) im ERP-Wlrtsdlaftsplan 1967 enthalten.
c) die Verkehrsbetriebe ................ . 5 000 000 DM
Zonenrandgebiet
d} die Seesdliffahrt ..................... . 60000000DM
Zur verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes ist im
Rechnungsjahr 1965 ein mehrjähriges Programm begonnen 77 000 000 DM
worden, nach dem in den Jahren 1965-1967 je 100 000 000 Zu a}
DM bereitgestellt werden sollen. Es ist vorgesehen, 1967 Der veranschlagte Betrag dient zur Finanzierung eines sich
diesen Betrag wie in den Vorjahren bei den Titeln 3, 4, 7 über mehrere Jahre erstreck.enden Programms zum Ausbau
und 8 zur Verfügung zu stellen. Von den Erläuterungen bei und zur Rationalisierung der Seehafenbetriebe, damit diese
den angegebenen Titeln kann abgewic.ben werden, sofern es sich der internationalen Wettbewerbslage anpassen können.
der Förderungszweck erfordert.
Zu b)
3 000 000 DM dienen zur Finanzierung von Rationalisie-
Zu Tit. 3 rungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schiffen der
Veranschlagt sind Kredite für mittelständi~chen Binnenschiffahrt (Partikuliere}.
a} die Wasserwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 000 000 DM 1000000 DM sind zur Rationalisierung und Modernisierung
b) die Atomwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM der deutschen Donauflotte vorgesehen.
47000000DM Zu c)
Zu a) Der veranschlagte Betrag soll für Rationalisierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen ari Betrieben des öffentlichen
Die veranschlagten Mittel sind zur Finanzierung vordring- Personennahverkehrs zur Verfügung gestellt werden. Der
licher Investitionen in Schwerpunkten zum Schutze der Betrag ist für die anteilige Finanzierung von Aufträgen
Gewässer gegen Verunreinigung vorgesehen. nach Berlin bestimmt.
Weitere 5 000 000 DM sind bei Kap. 4 Tit. 2 vorgesehen.
Zu d}
Die Weiterfinanzierung von Projekten, die sich über meh- Die Mittel sind zur Modernisierung der deutschen Handels-
rere Jahre erstrecken, ist in Aussicht genommen. flotte vorgesehen.
Aus dem veranschlagten Betrage sollen Mittel zur verstä~k- Auf die in den vergangenen Rechnungsjahren zugesagten
ten Förderung des Zonenrandgebietes bereitgestellt werden Kredite von 103 000 000 DM sind bis 1966 47 000 000 DM ge-
(vgl. Erläuterungen .zu Kap. 2M). · zahlt worden. Der Restbetrag von 56 000 000 DM soll 1961
Zu b) mit 25 000 000 DM und 1968 bis 1970 mit 31000000 DM zur
Verfügung gestellt werden.
Zur Teilfinanzierung der Kernkraftwerke in Obrigheim/
Neckar und Lingen/Emsland hat das ERP-Sondervermögen Bindungsermächtigung: .
in den Rechnungsjahren 1965 bis 1968 je 25 000 000 DM, ins- Zur kontinuierlichen Fortsetzung der Maßnahmen zur Mo-
gesamt also 100 000 000 DM, zur Verfügung zu stellen. dernisierung der deutschen Handelsflotte .ist eine Bindungs-
Weitere 15 000 000 DM waren in den Vorjahren im Rahmen ennächtigung in Höhe von 27 000 000 DM auf das Aufkom-
der Auftragsfinanzierung Berlin veranschlagt. men des Rechnungsjahres 1968 erforderlich.
Bindungsermächtigung:
Zur Fortführung der Maßnahmen auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft ist eine Bindungsermächtigung von
10 000 000 DM auf das Aufkommen des Rechnungsjahres
1968 erforderlich.
2118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil -1:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
2 5
(2) (2)
7 7 Förderung~maßnahmen für den Wohnungsbau ...... . 10 000 000 10 650 000
8 8 Förderungsmaßnahmen für die sonstige gewerbliche
Wirtsd::iaft ...................... : : ............. . 236 500 000 207 000 000
Aus diesen Mitteln können Ausgaben bei den Tit. 4 und 5
bis zur Höhe von 206 000 000 DM gedeckt werden.
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten
Mittel dürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen
Verwendungszweck als Liquiditätshilfen für die Gewährung
von Betriebsmittelkrediten zugunsten von Vertriebenen,
Flüchtlingen und Kriegssachgesdiädigten eingesetzt wer-
den.
Die f:ür die Kreditgarantiegemeinschaften der mittelständi-
schen gewerblichen Wirtschaft veranschlagten Mittel dür-
fen bis zur Verausgabung für den vorgesehenen Verwen-
dungszweck noch zu gründenden Bundeskreditgarantie-
gemeinsc:haften überlassen werden.
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis
zur Höhe von 10 000 000 DM auf das Aufkommen des
Rechnungsjahres 1968 zu geben.
10 10 Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustausches 250 000 250000
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Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2119
Binnenwirtschaft - Bundesgebiet (ohne Berlin) -
Erläuterungen
6
Zu Tit. 7 Modernisierungs- und Umstellungs-
Im Rahmen der verstärkten Förderung des Zonenrandgebie- maßnahmen sowie zum Auf- und Aus-
tes sollen weitere 10 000 000 DM zur Modernisierung und bau kleinerer und mittlerer Unter-
Instandsetzung des Althausbesitzes zur Verfügung gestellt nehmen solcher Vertriebenen, Sowjet-
zonenflüchtlinge, Kriegssachgeschijdig-
werden (vgl. Erläuterungen .zu Kap. 2"). ten und Evakuierten, die infolge der
erlittenen Kriegs- und Kriegsfolge-
schäden noch der Zuführung von
Zu Tit.8 Krediten aus öffentlichen Mitteln zu
erleichterten Zins-, Tilg~ngs- und Siche-
Veranschlagt sind Kredite für rungsbedingungen bedürfen . . . . . . . . . . 26 500 000 DM
a) die mittelständische gewerbliche Wirt- Aus den bei a) veranschlagten Mitteln
schaft . .. . . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . . . .. . 189 000 000 DM. sind für den vorgenannten Personen-
kreis im Zonenrandgebiet 5 000 000 DM
b) die gewerbliche Wirtschaft der Ver- vorgesehen.
triebenen, Flüchtlinge und Kriegssach- Bindungsermächtigung:
geschädigten .............. '. . . . . . . . . . . 28 000 000 DM
Um eine kontinuierliche Kreditversorgung der gewerb-
c) die Kreditgarantiegemeinschaften der lichen Wirtschaft der Vertriebenen, Flüchtlinge und
mittelständischen gewerblichen Wirt- Kriegssachgeschädigten zu gewährleisten, ist eine Bin-
schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 500 000 DM dungsermächtigung in Höhe von 10 000 000 DM auf das
d) die gewerbliche Wirtschaft für Anpas- Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 erforderlich.
sungs- und Umstellungsmaßnahmen.... 17 000 000 DM bb) für die Gewährung von Krediten an
nichtdeutsche Flüchtlinge und Ver-
236 500 000 DM
schleppte zum Aufbau von selbstän-
digen Existenzen ................... . 1500000 DM
Aus den veranschlagten Beträgen sollen Mittel zur ver-
stärkten Förderung des Zonenrandgebietes bereitgestellt 28 000000 DM
werden (vgl. Erläuterungen „Zu Kap. 2•). ·
Zu c)
Ferner sind zur Förderung des Mittelstandes veranschlagt bei
Aus den veranschlagten Mitteln sollen Kredite zur Bildung
Kap. 2 Tit. 6 - Partikuliere . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
von 1'.'faftungsfonds für noch zu gründende Kreditgarantie-
Kap. 2 Tit. 11 - Produktivität 10000000 DM gememschaften oder, soweit erforderlich, auch zur Erhöhung
von Haftungsfonds bereits bestehender Kreditgarantie-
gemeinschaften der mittelständischen gewerblichen Wirt-
Zu a) schaft gewährt werden.
Zur Fortführung der Förderung Die durch die vorzeitige Bereitstellung der Mittel erzielten
Zinseinnahmen haben die Bundeskreditgarantiegemeinschaf-
aa) kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks, des ten zur Deckung ihrer Anlaufkosten zu verwenden.
Handels und des Beherbergungsgewerbes
bb) des Kletngewerbes
cc) kleiner Industrieunternehmen sowie Zu d)
dd) der mittleren verarbeitenden Industrie Die Kredite sollen zur ·Finanzierung· von Investitionen der
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verwendet wer-
sollen Kredite bereitgestellt werden: den, die durch wesentliche Strukturänderungen infolge des
internationalen Wettbewerbs ihr Produktionsprogramm um-
1. in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten, in den stellen müssen.
Bundesausbauorten sowie in kleinbäuerlichen und schwach-
strukturierten Gebieten für den Auf- und Ausbau, die Kleinere und mittlere Unternehmen sollen bevorzugt berück-
Rationalisierung und Modernisiemng der Betriebe; sichtigt werden.
2. zur Gründung selbständiger Existenzen durch Nachwuchs-
kräfte sowie zur Brrid:itung von Betrieben in neuen
Wohnsiedlungen und neu' geordneten Stadtkernen.
1Unter diese Maßnahmen fallen nicht die bei cc) und dd)
aufgeführten Unternehmen.] · Zu TU. 10
Die Mittel sollen der Carl-Duisberg-Gesellschaft für Nach-
Zu b) wuchsförderung e. V. als Darlehn zur Verfügung gestellt
werden, damit die Gesellschaft ihrerseits Darlehen an deut-
Vorgesehen sind: .sche Praktikanten und Werkstudenten, die sich zu Aus-
aa) für die Gewährung von Krediten zur bildungszwecken in den OECD-Ländern aufhalten, gewäh-
Finanzierung von Rationalisierungs-, ren kann.
2120 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Til. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
3
' 5
(2) (2)
11 11 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ........ . 10 000 000 10 000 000
12 12 Maßnahmen zur Förderung der Wirtsdlaft im Saarland
und in Bergbaugebieten ......................... . 40 900 000 8 400000
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermädltigung erteilt, Darlehenszusagen bis
zur Höhe von 90 000 000 DM auf das Aufkommen der
Redlnungsjahre 1968 und 1969 zu geben.
14 14 Maßnahmen zur Förderung der Reinhaltung der Luft .. 10 000 000
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur
Höhe von 5 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-
nungsjahres 1968 zu geben.
15 15 Abdeckung eines Einnahmerestes im außerordentlichen
Plan 1964 ...................................... . 10 000 000 10 000 000
'
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2121
Binnenwirtschaft - Bundesgebiet (ohne Berlin)-·
Erläuterungen
Zu Tit.11 Zu Tit.12
Die Zuschüsse sind vorgesehen für die Finanzierung Veranschlagt sind:
a) des Rationalisierungs-Kuratoriums der Kredite für
Deutschen Wirtschaft e. V. (Haushalt) . . 5 400 000 DM
a) die gewerbliche Wirtschaft im Saarland
b) von Maßnahmen überbetrieblicher oder und in Bergbaugebieten ............. . 40 500 000 DM
gesamtwirtschaftlicher Bedeutung . . . . . 4 600 000 DM
Zuschüsse für
10 000 000 DM
b) die Absatzförderung saarländischer
Zu b) Erzeugnisse ......................... . 400000DM
Mit den vorgesehenen Mitteln sollen aktuelle Untersuchun-
gen und sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Produktivi- 40900 0OODM
tät durchgeführt werden. Zu a)
Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Förderung der Die Mittel sind vorgesehen zur Verbesserung der Wirt-
Rationalisierung, die der Anpassung an den strukturellen schaftsstruktur
Wandel, insbesondere im Bereich der mittleren und kleine- 1. des Saarlandes,
ren Unternehmen der Wirtschaft, dienen, und zwar u. a. 2. solcher Bergbaugebiete, die von Bergwerksstillegungen,
1. Gruppen- und Einzeluntersuchungen über Rationalisie- insbesondere im Steinkohlenbergbau, betroffen sind.
rungsprobleme auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft
und Maßnahmen zur Umsetzung von Rationalisierungs- Für die Wirtschaft des .Saarlandes sind im Rechnungsjahr
wissen in die PraKis, 1966 auf Grund einer Bindungsermächtigung 7 000 000 DM
zugesagt worden.
2. Untersuchungen über arbeitswirtschaftliche Probleme im
Zusammenhang mit den strukturellen Wandlungen in der Zu b)
Wirtschaft, insbesondere durch den technischen Fortschritt, Die veranschlagten Mittel dienen wie in den vergangenen
3. praxisnahe Aufbereitung neuer technischer Erkenntnisse Rechnungsjahren der Förderung des Absatzes saarländischer
und methodische Erarbeitung von Rationalisierungs- Erzeugnisse in das Bundesgebiet und in das Ausland.
möglichkeiten im Bereich der Betriebstechnik,
Bindungsermächtigung:
4. Förderung des Betriebsberatungswesens.
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen im Saar-
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im land und in den Bergbaugebieten i_st eine Bindungsermäch-
laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden; die Weiter- tigung in Höhe von 90 000 000 DM auf das Aufkommen der
finanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus- Rechnungsjahre 1968 und 1969 erforderlich.
sicht genommen.
Die Förderungsmaßnahmen des Produktivitätszuschuß-
programms erstrecken sich auch auf Berlin. Zu Tit. 14
Aus den Resten der Vorjahre sollen bis zu 530 000 DM im Bindungsermächtigung:
Rahmen der Wohnungsfürsorge für die Angehörigen des Die Bindungsermächtigung in Höhe von 5 000 000 DM auf
Rationalisierungs-Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft e. V., das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 dient der Finan-
Frankfurt (Main), einmalig als Darlehen und Aufwendungs- zierung von Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft.
zuschüsse in Anlehnung an die Wohnungsfürsorge des Bun-
des zur Verfügung gestellt werden.
Zu TH. 15
Im Rechnungsjahr 1964 ist bei Kap. A 2 Tit. 1 eine Kredit-
ermächtigung in Höhe von 30 000 000 DM zugunsten der ge-
werblichen Wirtsdlaft im Zonenrandgebiet und in den Bun-
desausbaugebieten erteilt worden. Die Kreditbeträge sind
ausgezahlt.
Von der Deckung dieser Ausgabe durch die Aufnahme eines
Kredites ist Abstp.nd genommen worden. Der Betrag von
30 000 000 DM soll in jährlichen Teilbeträgen ab 1966 aus
dem ordentlichen Aufkommen des ERP-Sondervermögens
zur Verfügung gestellt werden.
Der veranschlagte Betrag ist die 2. Rate.
'..
2122 Bundesgesetzblatt, Jahrg~ng 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
Gegenstand für für
Tit. Tit.
1967 1966
1967 1966 DM DM
2
' 5
(2) (2)
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen .......................... , ..... . 1500000 1500000
26 26 Erstattung von Verwaltungskosten ................. . 1 000 1 000
30 30 Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen aller Art ..... . 63 487 000 41918 000
Bindungsermäch tigu.ng:
Es wird· die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis
,,,. zur Höhe von 20 000 000 DM auf das Aufkommen de$
.,_ Rechnungsjahres 1968 zu geben,
1;, Die Mittel des Titels sind mit denen der Tit. 1 bis 14 und
22 dedcungsfähig.
40 40 - Vermi~chte Ausgaben 5000 5000
300 000*)
• Summe Ausgaben ................................. . 561643 000 525 524 000
' *) 1966 Ansatz für Tit. 9.
~J
Absdtluß
Einnahmen 708 825 000 643 975 000
Ausgaben ........................................ . 561643 000 525 524 000
Uberschuß ....................................... . 147 182 000 118 451 000
;.,:
,_ -
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2123
Binnenwirtschaft - Bundesgebiet (ohne Berlin) -
Erläuterungen
6
Zu Tit. 22 Die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Ge-
schädigte) verwaltet für das ERP-Sondervermögen Lasten-
Nach ausgleichsansprüche auf Grund des Rundschreibens des
1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher- Bundesausgleichsamtes vom 1. September 1961 (Mtbl. BAA
heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der 1961 S. 464) und der nachträglichen Änderung hierzu vom
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes- 5. Mai 1962 (Mtbl. BAA 1962 S. 183). Hierfür erhält sie eine
gesetzbl. I S. 365), Bearbeitungsgebühr.
2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die
Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft Zu Tit. 30
vom 17. Mai 1957 {Bundesgesetzbl. I S. 517) und
Von dem veranschlagten Betrag von 63 487 000 DM sind
3. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964-1967 40 000 000 DM für die anteilige Finanzierung von Aufträgen
tonnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Sicherheits- an- Berliner Unternehmen vorgesehen. Der Geschäftssitz der
leistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum Auftraggeber muß außerhalb Berlins liegen. Weiter sind
Gesamtbetrage von 700·000 000 DM zu seinen Lasten u. a. Mittel veranschlagt, die infolge Umprogrammierungen
übernehmen. bei anderen als ursprünglich vorgesehenen Titeln veraus-
Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger In- gabt werden müssen. Aus diesen Mitteln können in Aus-
anspruchnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen nahmefällen im Rahmen des § 5 Abs. 2 ERP-VerwGes auch
Verträgen vorgesehen (vgl. auch Kap. 3 Tit. 22 der Aus- verlorene Zuschüsse gewährt werden.
gabe). Eine Aufteilung des Betrages von 63 487 000 DM auf die
einzelnen Wirtschaftsbereiche ist erst nach Festlegung der
Zu Til. 26 Verwendungszwecke möglich.
Auf Grund der in den Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 22 auf- Bindungsermächtigung:
geführten Gesetze haben die Hauptleihinstitute im Auftrage Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
und für Redmung des ERP-Sondervermögens Bürgschaften träge zu ermöglichen, ist es notwendig, vertragliche Bindun-
übernommen. gen auf das Aufkommen des Rechnungsjahres 1968 bis zur
Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an die Hauptleih- Höhe von 20 000 000 DM einzugehen.
institute ist dann erforderlich, wenn . das ERP-Sonderver-
mögen aus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen wird
und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen Zu Tit. 40
übertragen worden ist. Der Betrag ist geschätzt.
-,·"
2124 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag · Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegensta~d
1967 1966
-
1967 -1966 DM DM
1 2 3 4 5
Berlin
3 3 I. Einnahme
Vortrag aus Vorjahren .....................• ....... . 16 478 000
2 Erträge aus Beteiligungen .......... ·............... . 1785000 1785000
3 2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw. . ........................ . 48 788 000 49 412 000
4 3 Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung vertrag-
liche Bindungen bestehen ....................... . 1896000 2 305 000
5 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... . 207 200 000 200 775 000
6 5 Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung ver-
tragliche Bindungen bestehen ................... . 9 227 000 9106 000
7 6 Ablösungen, Erträge und sonstige Einnahmen aus der
Eigenkapitalfinanzierung ........................ . 12 430 000 12 430 000
8 1 Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften .. . 5000 5000
9 8 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ....... . 10 000 10000
20 20 Vermischte Einnahmen ............................ . 5000 5000
Summe Einnahmen ............................... . 297 824 000 275 893 000
:.,.
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2125
Binnenwirtschaft
Erläuterungen
6
Zu Tit.1 Zu f)
Veranschlagt sind in den Vorjahren angefallene Mittel,. die Erfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres
keinem Verwendungszweck zugeführt worden sind. Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.
Zu Tit.2
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industrie-
bank AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Wie im vergangenen
Jahr wird mit der Ausschüttung einer Dividende gerechnet. Zu Tit.6
Wegen der Erträge aus Beteiligungen im Rahmen des Eigen- Veranschlagt sind Tilgungen:
kapitalflnanzierungsprogramms vgl. Tit. 7 der Einnahme. a) durch die Berliner Industriebank AG 7 800 000 DM
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
Zu Tit.3 für Vertriebene und Geschädigte) .... . 15 000 DM
Veranschlagt sind Zinsen: c) durch das Land Berlin ............... . 1412000 DM
a) von der Berliner Industriebank AG 26 600 000 DM 9 227 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) ....... . 20 OOODM
c) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 9350000DM Zu Tit. 7
d) vom Land Berlin .....•............... 3 000 000 DM
e) von der Deutschen Bundespost ~ ...... . Nach einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten
218 000 DM Staaten von Amerika vom 15./19. Juni 1953 sind die aus
· f) aus Bankguthaben, Wertpapieren, son- dem Programm .Eigenkapitalfinanzierung• anfallenden Ein-
stigen Anlagen usw. . ............... . 4 600 000 DM nahmen dem gleichen Verwendungszweck wieder zuzufüh-
g) Mehreinnahmen .................... . SOOOOOODM ren (vgl. Kap. 3 Tit. 20 a der Ausgabe). Aus diesem Grunde
sind diese Einnahmen gesondert veranschlagt.
48788000 DM
Zug).
Erfahrungsgemäß fallen im laufe des Rechnungsjahres
Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.
Zu Tit. 8
Zu Til 4
Für die Ubernahme von Bürgschaften ist grundsätzlich eine
Veranschlagt sind Zinsen: Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
a) von der Berliner Industriebank AG. 1 200 000 DM
b) vom Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696 000 DM
1896000 DM
Zu Tit. 5 Zu Tit.9
Veranschlagt sind Tilgungen: Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich geworden"'!r
a) durch die Berliner Industriebank AG 165 000 000 DM Geräte, Ausstattungsgegenstände u. dgl. sowie Reingewinne
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenz-
für Vertriebene und Geschädigte) ..... 120 000 DM gebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen.
c) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 27750 000 DM
d) durch das Land Berlin ......•......... 7000000DM
e) durch die Deutsche Bundespost ...•... ·, 2330000DM
f) Mehreinnahmen .................... . 5000 OOODM Zu Tlt.20
207 200 000 DM Der Betrag ist geschätzt.
2126 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
2 3 5
3 3 II. Ausgabe
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Ber-
lins können im Rahmen der veranschlagten Mittel
Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen über-
nommen_ werden, bei denen die üblichen bankmäßigen
und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht
oder nicht in vollem Umfange vorliegen, die jedoch im
Hinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe
gerechtfertigt erscheinen.
Abweichend von den allgemeinen ERP-Konditionen
können Kredite und Beteiligungen zu erleichterten Be-
dingungen gewährt werden, sofem der Förderungs-
zweck nur -durch .derartige Bedingungen erreicht wer-
den kann.
1 Zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch Gewäh-
rung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten so-
wie durch sonstige Kreditmaßnahmen ............. . 198 434 000 198 093 000
Die Mittel sind mit denen der Tit. 2 und 3 deckungsfähig.
Ersparnisse bei Tit. 1 können zur Verstärkung der bei
Kap. 3 Tit. 4, 5 und 6 veranschlagten Mittel verwendet
werden.
Bindungsermächtigung:
Es wird die Ermächtigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur
Höhe von 60 000 000 DM auf das Aufkommen der Rech-
nungsjahre 1968 und 1969 zu geben.
2 2 Für Wiederaufbaumaßnahmen ..................... . 8 000 000 8 000 000
Die Mittel sind mit denen der Tit. 1 und 3 dec:kungsfähig.
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2127
Binnenwirtschaft - Berlin -
Erläuterungen
..;
Zu Kap.3 veranschlagten Mitteln sollen 184 070 000 DM verwendet
Wfil~n .
Durch verbindliche Zusagen sind bzw. sollen gebunden
werden bei a) zur Rationalisierung und Erweiterung der Produktion
b) zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Rechnungsjahr
Weiter sind u. a. Mittel veranschlagt, die infolge Umpro-
Titel Zweckbestimmung 1967 1968 1969 grammierungen bei anderen als ursprünglich vorgesehenen
in Millionen DM Titeln verausgabt werden müssen. Aus den Mitteln können
in Ausnahmefällen im Rahmen des § 5 Abs. 2 ERP-VerwGes.
Investitionskredite ....... 60 60 auch verlorene Zuschüsse gewährt werden.
30*) 30*)
5 Förderung des Absatzes Bindungsermächtigung:
Berliner Erzeugnisse ...... 50 50*) Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-
len auch in den Rechnungsjahren 1968 und 1969 fortgeführt
110 140 30 werden. Um bereits im Rechnungsjahr 1967 die Inangriff-
•) im 'ERP-Wirtsdlaftsp\an 1967 enthalten. nahme von Projekten zu ermöglichen, für die erst in den
Rechnungsjahren 1968 und 1969 Mittel zur Verfügung zu
Die bei den einzelnen Titeln ausgebrachte Deckungsfähig- stehen brauchen, ist eine Ermächtigung zum Eingehen ver-
keit ist erforderlich, um zwedtentsprechen~e Verwendungen traglicher Bindungen bis zur Höhe von 60 000 000 DM er-
der Mittel sowie etwa notwendig werdende Umprogram- forderlidi. • ;;.,,.'i~
mierungen nadl den jeweiligen Bedürfnissen zu ermöglichen. ·•-it-:
Zu Tit. 2
Zu Tlt. t
Die Kredite sind zur anteiligen Finanzierung des Wieder-
aufbaues und Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit
Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen erforderlich, von Einrichtungen kultureller oder überregio-
Bedarf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Aus den naler Bedeutung vorgesehen.
2128 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap.· Kap.
Gegen!Jtand für für
Tit. Tit.
1967 1966
1967 1966 DM DM
l 2 3 . s
(3) (3)
3 3 Sonstig•e ·wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ...... 1300000 23 600 000
Die Mittel sind mit denen der Tit. 1 und 2 deckungsfähig.
4 4 Maßnahmen zur Förderung der Forschung und wirt-
schaftlidl bedeutender kultureller Einridltungen .... 2 800000 3 510 000.
5 5 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Er-
zeugnisse ....................................... 70 000 000 11000 000
Bindungsermäditigung:
Es wird die Ermäditigung erteilt, Darlehenszusagen bis zur
Höhe von SO 000 000 DM auf das Aufkommen des Rech-
nungsjahres 1968 zu geben.
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Nr. 37 - Tag- der Al!sgabe: Bonn, den J7. August 1967 2129
Binnenwirtschaft - Berlin -
Erläuterungen
6
Zu Tit. 3 Zu Tit. 4
Veranschlagt sind Zuschüsse für 2 500 000 DM sind für die Förderung solcher Forsdlungs-
a) Werbemaßnahmen .................... . 500000DM vorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen,
b) Veranstaltungen in Berlin .............. . 400000DM daß- sie als Ausgangspunkt für die technische oder wirt-
schaftliche Entwicklung verwendet werden können.
c) Ausstellungen in Berlin ................ . 200000DM
d) Erstellung eines russisch-deutschen natur- Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im
wissensd:iaftlich-technischen Wörterbuches 200 000 DM laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden. Die Weiter-
finanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus-
1300000DM sicht genommen.
Zu a) 300 000 DM soll~n für Vorhaben der Schiffbauforschung
Die veransd:ilagten Mittel sind vorgesehen: verwendet werden.
aa) zur allgemeinen Wirtschaftswerbung,
bb) für den Einsatz eines Werbefilms für den Berliner Frem-
denverkehr. Zu Tlt.5
Zu b) . Veranschlagt sind Kredite für
Die Insellage Berlins erfordert die Wahrung der Stellung a) die Deutsche Bundesbahn .............. 31 500 000 DM
als nationales oder internationales Tagungszentrum. Durch b) die Deutsche Bundespost ............... 23 500 000 DM
die Gewährung von Zuschüssen soll der Anreiz gegeben c) sonstige Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
werden, wirtschaftlich oder wissenschaftlid:i bedeutsame
Veranstaltungen in Berlin durchzuführen. 70000000DM
Zu a) und b)
Zu c) Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung eines Auf-
Die veranschlagten Mittel sollen für Ausstellungen und tragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Berliner Wirt-
Untersuchungen zur Ausgestaltung Berlins als Messestadt schaft.
verwendet werden.
Zud) Zu c)
Seit 1960 wird die Erstellung eines russisch-deutsd:ien natur- Das Auftragsfinanzierungsprogramm wird anteilig aus Mit-
wissenschaftlich-technischen Wörterbuches aus Mitteln des teln des ERP-Sondervermögens, der Auftraggeber bzw.
Landeshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan- -nehmer und der Berliner Geschäftsbanken finanziert. Aus
ziert. dem veranschlagten Fetrage sollen Berliner Geschäfts-
banken Liquiditätshilfen erhalten, sofern sie aus eigenen
Mitteln Kredite für die Finanzierung von Aufträgen solcher
Besteller gewähren, deren Geschäftssitz außerhalb Berlins
liegt.
Im Rechnungsjahr 1966 sind 50 000 000 DM auf Grund einer
Bindungsermächtigung zugesagt.
Bindungsermäch.tigung:
Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Rech-
nungsjahr 1961 vertragliche Bindungen auf das Aufkommen
des Rechnungsjahres 1968 bis zur Höhe von 50 000 000 DM
einzugehen.
--~
_,._·
2130 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
Gegenstand
für für
Tit. Tit. 1967 1966
1967 1966 DM DM
1 2 3 4 5
(3) (3)
6 6 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität und des
Erfahrungsaustausches .......................... . 200 000 350 000
8 8 Maßnahmen zur Beschäftigung von älteren Angestellten 3100 000 4 200 000
20 20 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm
a) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen
Rechten und sonstigen Vermögenswerten ........ . 12 430 000 12 430 000
Ausgaben dürfen bis- zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen
bei Kap. 3 Tit. 7 überschritten werden.
Ersparnisse bei Tit. 20 a können zur Verstärkung der bei
Tit. 1 verans(hlagten Mittel verwendet werden.
b) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen
Rechten und sonstigen Vermögenswerten durch Um-
wandlung bereits gewährter Kredite ............. . 5 000 000 2 000 000
21 21 Kosten für die Ubernahme und Verwaltung von Betei-
ligungen sowie die Bearbeitung von Krediten zu
erleitbterten Bedingungen ....................... . 500 000 450 000
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ..........•...................... 1000000 1000000
23 23 Kosten aus Anlaß der Einziehung von Forderungen,
der Durchführung von Prüfungen, Beratungen und
Untersuchungen sowie Gerichts- und ähnliche Kosten 50000 50000
29 29 Erstattung von Verwaltungskosten ................. . 5000 5000
30 30 Vermischte Ausgaben 5000 5000
Summe Ausgaben 302 824 000 330 693 000
Abschluß
Einnahmen ....................................... . 297 824 000 215 893 000
Ausgaben 302 824 000 330 693 000
Zusdmß 5 000000 54 800 000
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0
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2131
Binnenwirtschaft - Berlin -
Erläuterungen
6
Zu Tlt.6 Zu Tit. 22
Veranschlagt sind Zuschüsse für Nach
a) Maßnahmen zur Förderung der Produktivität 100 000 DM 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
b) Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungs- heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
austausches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 DM deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesge-
200 000 DM setzbl. I S. 365),
Zu a) 2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
Berlin nimmt an den bei Kap. 2 Tit. 11 vorgesehenen Maß- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
nahmen zur Förderung der Produktivität teil. Die bei leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom
Kap. 3 Tit. 6 veranschlagten Mittel dienen nur zur Finan- 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) und
zierung solcher Projekte, die den Besonderheiten der Ber- 3. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964-1967
liner Wirtschaft entsprechen.
konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Sicherheits-
Zu b) leistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum
Die Mittel dienen der Förderung des Erfahrungsaustausches Gesamtbetrage von 700 000 000 DM zu seinen Lasten über-
innerhalb des Bereiches der OECD entsprechend den Maß- nehmen. Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung
etwaiger Inansprudmahmen des ERP-Sondervermögens aus
nahmen des ERP-Sondervermögens zur Förderung der Wirt- solchen Verträgen vorgesehen (vgl. auch Kap. 2 Tit. 22 der
schaft. - Ausgabe).
Zu Tlt.8
Im Rahmen eines Angestelltenprogramms soll 1 500 arbeits- Zu Tit. 23
losen älteren Angestellten vorübergehend Beschäftigung Zur Beurteilung der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
gegeben werden. Die Personalkosten von rd. 12 860 000 D~ in Berlin zu finanzierenden Investitionsprojekte und zur
sollen anteilig vom Land Berlin, der Bundesanstalt fur Uberwadlung der gewährten Kredite und Beteiligungen sind
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und vom fachliche Gutachten erforderlich. Die Zweckmäßigkeit des
ERP-Sondervermögen getragen werden. Einsatzes der Mittel des ERP-Sondervermögens erfordert
auch die Durchführung von Untersuchungen über die Lage
Zu Tit. 20 der Berliner Wirtschaft und ihrer Bereiche. Weitere Kosten
und Gebühren können durch die Rechtsverfolgung und
Zu Untertitel a) Rechtsverteidigung entstehen.
Auf Grund der mit der amerikanischen Regierung getroffe-
nen Vereinbarungen sind die anfallenden Erträge und son-
stigen Einnahmen aus dem Eigenkapitalfinanzierungspro- Zu Tit. 29
gramm dem gleichen Verwendungszwedc wieder zuzuführen Auf Grund der in den Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 22 auf-
(vgl. Kap. 3 Tit. 7 der Einnahme). geführten Gesetze haben die Hauptleihinstitute im Auftrage
und für Rechnung des ERP-Sondervermögens Bürgschaften
Zu Untertitel b) übernommen.
Für die Umwandlung- bereits gewährter Kredite in Beteili~ Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an die Hauptleih-
gungen sind 5 000 000 DM vorgesehen. institute ist· dann erforderlich, wenn das ERP-Sondervermö-
gen aus seiner Bürgschaft in Ansprudl genommen wird und
Zu Tlt. 21 den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das
ERP-Sonderven:nögen übergegangenen Forderungen über-
Für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligungen im tragen worden ist.
Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogr~m.ms und die
Bearbeitung von Krediten zu erleichte!i,en Sedingungen er-
hält die Berliner Industriebank AG. ein~ §~arbeitungsge-
bühr. Ferner werden die hierbei enstehend.en baren Aus- Zu Tlt. 30
lagen erstattet. - Der Betrag ist geschätzt.
2132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil I:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
Gegenstand
für für
Tit. Tit.
1967 1966
1967 1966 DM DM
1 2 3 5
'
Treuhandverwaltung
-Anleihe der Export-Import-Bank
Washington -
4 4 I. Einnahme ·
1 1 Vortrag aus dem Vorjahr .......................... 120 000 3 210 000
2 2 Zinsen aus Darlehen ............................... 2 524 000 3 085 000
3 3 Tilgungen von Darlehen ............................ 5 814 000 5 663 000
Summe Einnahmen ................................ 8 458 000 11958000
I.
4 4 II. Ausgabe
Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 4
geleistet und bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen über-
schritten werden. Die Mittel sind übertragbar.
1 1 Abführung an den Bundeshaushalt .................. 3 458 000 3 458 000
2 2 Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen .............. 5 000 000 8 500 000
3 3 Maßnahmen auf_dem Gebiet der Eigentumsbildung .... - -
Summe Ausgaben ................................. 8 458 000 11958000
Absdtluß
Einnahmen .................... ' .................. 8 458 000 11958 000
Ausgaben ........................................ 8 458 000 11958000
- -
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2133
Binnenwirtschaft
Erläuterungen
6
I. Einnahme
Zu Tit.1 Zu Tit.3
Veranschlagt sind im Rechnungsjahr 1966 angefallene Mit- Veransdilagt sind Tilgungen:
tel, die keinem Verwendungszweck zugeführt worden sind. a) durch die Kreditanstait für Wiederaufbau 5 380 000 DM
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
für Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . '434 000 DM
Zu Tit. 2
5 814000 DM
Veranschlagt sind Zinsen:
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. . 2 500 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Gesdlädigte) . . . . . . . . . . . 24 000 DM
2524 000 DM
II. Ausgabe
Zu Til.1 Zu Tit.2
Die DM-Gegenwerte der Anleihe werden vom ERP-Sonder- Veranschlagt sind Kredite für die Wasserwirtschaft.
vermögen treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die an
Für den gleichen Verwendungszweck sind bei Kap. 2 Tit. 3
die Export-Import-Bank Washington zu zahlenden Zinsen
22 000 000 DM veranschlagt.
und Tilgungen sind daher dem Bundeshaushalt zur Ver-
fügung zu stellen.
Veranschlagt sind:
a) Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 341 000 DM
b) Tilgungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 117 000 DM
3 458 000 DM
.;l
..
·, ·
'.!., / \.
'·
2134 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil II·
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
l 2 3
' 5
Ordentlicher Plan
Allgemein
5 5 I. Einnahme
1 Zinsen aus Darlehen ............................. . 59 630 000 57 200 000
2 2 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... . 20 000 000 15 050 000
3 3 Sonstige Zuweisungen ............................ .
10 10 Vermischte Einnahmen ........................... . 5000 5000
Summe Einnahmen .............. , ................ . '79 635 000 72 255 000
5 5 II. Ausgabe
1 1 Verzinsung der Darlehen ........................... 33 833 000 34122 000
2 2 Tilgung der Darlehen .............................. 4 450000 4450000
10 10 Vermischte Aus~aben ............................. 5000 5000
Summe Ausgaben •••••••••••• 1 •••••••••••••••••••• 38 288 000 38 577 000
Abschluß·
Einnahmen ...................................... . 79 635 000 72 255 000
Ausgaben ....................................... . 38 288 000 38 577 000
Uberschuß /Zuschuß ............................... . 41347000 33 678 000
/
·Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2135
En twi ckl ungshilf e
Erläuterungen
6
1. Einnahme
Zu Tlt.1
Veransdllagt sind Zinsen für Darlehen, die im Rahmen der
Entwicklungshilfe gewährt wurden.
Zu Tlt. 2
Veranschlagt sind Tilgungen auf Darlehen, die im Rahmen
der Entwicklungshilfe gewährt wurden.
Zu Til 10
Der Betrag ist geschätzt.
II. Ausgabe
Zu Tlt.1 Zu Tlt. 2
Veranschlagt sind Zinsen: Veranschlagt sind Tilgungen:
a) an die Bayerisd:le Hypotheken- und a) an die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank, München .............. . 861500 DM Wechselbank, München •.............. 1 000000 DM
b) an die Braunschweig-Hannoversche b) an die Braunschweig-Hannoversche
Hypothekenbank, Hannover .......... . 258500DM Hypothekenbank, Hannover .......... . 300000DM
c) an die Deutsche Centralbodenkredit- c) an die Deutsche Centralbodenkredit-
Aktiengesellschaft, Köln ........... . 827000DM Aktiengesellschaft, Köln ............. . 960000DM
d) an die Frankfurter Hypothekenbank, d) an die Frankfurter Hypothekenbank,
Frankfurt/M. . ...................... . 861500 DM Frankfurt/M. . ...................... . 1 000000 DM
e) an die Rheinische Hypothekenbank, e) an die Rheinische Hypothekenbank,
Mannheim .· ......................... . 568500DM Mannheim .......................... . 660 000 DM
f) .an die Rheinisch-Westfälische Boden- f) an die Rheinisch-Westfälische Boden-
Credit-Bank, Köln ................... . 172 000 DM Credit-Bank, Köln ................... . 200000 DM
g) an die Westdeutsche Bodenkreditanstalt, g) a~. die Westdeutsche Bodenkr~ditanstalt,
Köln ................................ . 284000DM Koln ............................... . 330 000 DM
h) an die Stiftung Volkswagenwerk ..... . 30 000 000 DM 4 450 000 DM
33 833 000 DM
Zu Tit.10
Der Betrag ist geschätzt.
2136 Bundesgesetzblatt, Jah;gang 1967, Teil II
Teil II:
Betrag Betrag
Kap. Kap.
Gegenstand für für
Tit. Tit.
1967 1966
1967 1966 DM DM
2 5
rtnanzierungshilfen
6 6 II. Ausgabe
1 Förderung von Entwicklungsländern durch Gewährung
bilateraler Kapitalhilfe .......................... . 82 000 000 95 000 000
2 2 Förderung von Investitionen und Niederlassungen
deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern .... 20 000 000 14 000 000
Ersparnisse können zur Verstärkung der bei Tit. 1
veranschlagten Mittel verwendet werden.
3 3 Finanzierungshilfen für Lieferungen in Entwicklungs-
länder ......................................... . 80000000 80000000
Summe Ausgaben ................................ . 182 000 000 189 000 000
Abschluß
Ausgaben und zugleich Zuschuß ................... . 182 000 000 189 000 000
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 1
2137
Entwicklungshilfe
Erläuterungen
6
Zu Kap.6 Zu Tit. 2
Auf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP- Veranschlagt sind Kredite
Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (Bundesgesetz-
blatt II S. 577) und die Präambel zu Kap. 2 - Ausgabe - a) zum Auf- und Ausbau von Unternehmen und
Anwendung. b) zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen in Ent-
II. Ausgabe wicklungsländern.
Durch Inanspruchnahme von Bindungsermächtigungen sind
gebunden Zu Tit.3
In Ergänzung der bei Kap. 7 veranschlagten Liquiditätshilfen
Redmungsjahr sind der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite in Höhe
Titel Zweckbestimmung 1967 1968 69/70 von 340 000 000 DM zur anteiligen Finanzierung von Lie-
in Millionen DM ferungen in Entwicklungsländer auf Grund von § 1 des ERP-
Entwidclungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 zugesagt wor-
den. Im Rechnungsjahr 1966 sind hierauf 80 000 000 DM zur
3 Finanzierungshilfen für Lieferungen Verfügung gestellt worden.
in Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . 80 90 90
Ausnahmsweise können im Einvernehmen mit dem Bundes-
Zu Tit.1 minister für Wirtschaft Auslandsaufträge an Berliner Unter-
nehmen bis zur Höhe von 20 000 000 DM aus diesen Mitteln
Die Förderungsmittel dienen in Ergänzung and_erer Leistun- finanziert werden.
gen, insbesondere des Geld- und Kapitalmarktes zur Ge-
währung von Darlehen• durch die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau. ·
Grundlage hierfür ist der Vertrag zur Durchführung der
bilateralen Kapitalhilfe an Entwicklungsländer - General-
vertrag - zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 16. Mai/4. Juli 1966.
••
,I
. ·,::
....
2138 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Teil II:
-·
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1967 1966
1967 1966 DM DM
t 2 3 5
"
Liquiditätshilfe
7 "I I. Einnahme
Bestand und Rückflüsse 500 000 000 500 000 000
Summe Einnahmen 500 000 000 500 000 000
7 7 II. Ausgabe
Liquiditätshilfe an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 500 000 000 500 000 000
Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen bei Kap. 7
Tit. 1 überschritten
b) über das Rechnungsjahr hinaus revolvi~rend in
Anspruch genommen
werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können vertrag-
liche Zusagen erteilt werden.
Summe Ausgaben ................................ . 500 000 000 500000 000
Abschluß
Einnahmen 500 000 000 500 000 000
Ausgaben 500 000 000 500 000 000
Zuschu·a ......................................... .
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2139
En twickl ungshilf e
Erläuterungen
-----------------------------------------------------
I. Einnahme
Zu Tit.1
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen
längerfristige Zahlungsziele von den Entwicklungsländern
gefordert werden. Zur Finanzierung dieser Geschäfte
beschafft sie sich die erforderlichen Mittel auf dem Geld-
und Kapitalmarkt. Während die Kreditzusagen bereits bei
Abschluß der Lieferverträge vorliegen müssen, ist die
Bereitstellung der Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt
notwendig. Da nicht zu übersehen ist, ob und zu welchen
Bedingungen Mittel in den künftigen Jahren am Geld- und
Kapitalmarkt zur Verfügung stehen werden, hat das ERP-
Sondervermögen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
500 000 000 DM als Liquiditätshilfe zugesagt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufba~ ist berechtigt, die Liqui-
ditätshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht über
genügend Mittel im Zeitpunkt der Erfüllung eingegangener
Verpflichtungen verfügt. Die entnommenen Beträge sind
jeweils zurückzuzahlen, sobald die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau sich die entsprechenden Mittel am Geld- oder
Kapitalmarkt beschafft hat.
II. Ausgabe
Zu Tit.1 Ein wirksamer Einsatz der. Mittel ist davon abhängig, daJ
Die Liquiditätshilfe steht zur Verfügung: a) die Mittel revolvierend in Anspruch genommen werden
1. für Kredite an deutsche Lieferfirmen zur Einräumung können,
längerfristiger Zahlungsziele, b) die Bereitstellung der Mittel unbefristet erfolgt,
2. für Kredite an ausländische Besteller zur Finanzierung c) auf künftig zu erwartende Rückflüsse' vertragliche Zu-
deutscher Lieferungen. sagen erteilt werden dürfen.
Die einzelnen Ausfuhrgeschäfte müssen vom ERP-Sonder-
vermögen als förderungswürdig anerkannt sein.
An diesen Maßnahmen wird die Berliner Wirtschaft
beteiligt.
2140 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Abschluß
Einnahmen Ausgaben Obersdiuß Zusdluß
Kap. Gegenstand
DM DM DM DM
Teil 1: Blnnenwirtsdlaft
OrdenWcber Plan
1 Allgemein ..................................... 6000 1535000 - 1529000
2 Bundesgebiet (ohne Berlin) ...... ········ ........ 708 825 000 561643000 147 182 000 -
3 Berlin ......................................... 297 824 000 302 824 000 - 5 000 000
4 Treuhandverwaltung - Anleihe der Export-Import-
Bank Washington -, ............................ 8 458 000 8 458 000 - -
1015113 000 874 460 000 147 182 000 6 529 000
Teil II: Entwiddungshilfe
Ordentlldler Plan
5 Allgemein .......................... 1 ••••••••••• .79 635 000 38 288 000 41347 000 -
6 Finanzierungshilfen ...... , ...................... - 182 000 000 - 182 000 000
7 Liquiditätshilfe ................................. 500000 000 500 000 000 - -
Teil I und II .... 1594748 000 1594748 000 188 529 000 188 529 000
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2141
Nadtweisung
über die Anlage von Kassenmitteln und über die
Vorfinanzierung von Darlehen
Vorbemerkungen:
A. Nadl § 2 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1966 vom 11. 8. 1966 (Bundesgesetzbl. II S. 665) ist der Bundesschatzminic;ter
ermächtigt worden, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen
vorgesehenen Verwendungszwecke auch bei Hauptleihinstituten des ERP-Sondervermögens anzulegen.
B. Nach § 4 des ERP-Entwicklungshilfgesetzes vom 9. 6. 1961 (Bundesgesetzbl. II S. 577) ist der Bundesminister für wirtschaft-
lichen Besitz des Bundes Uetzt Bundesschatzminister) ermächtigt, Kassenmittel des ERP-Sondervermögens zur Vorfinan-
zierung von Darlehen, die im Rahmen der Entwicklungshilfe gegeben werden, zu verwenden.
Betrag für
Lfd. 1966
Nr.
Empfänger Verwendungszweck Bemerkungen
in Millionen
DM
A. Anlage von Kassenmitteln
Kreditanstalt für Stärkung der Liquidität
Wiederaufbau a) für Kredite an Ent-
widdungsländer rd. 36
b) zur Durchführung des
Auftragsfinanzierungs-
programms Berlin rd. 162
c) für Kredite an die
deutsche Werft-
industrie rd. 27
2 Lastenausgleichsbank Stärkung der Liquidität
a) für Betriebsmittel-
kredite 5
b) für Kredite an die
gewerbliche Wirtschaft 10
3 Deutsche Bundesbahn Stärkung der Liquidität 60
Deutsche Bundespost Stärkung der Liquidität 50
B. Vorfinanzierung von Darlehen
Nachweisung
des ERP-~ondervermögens
nach dem Stand vom 31.Dezember 1965
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Verluste im Rechnungsjahr 1965
2142 ·Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
1. Zusammenstellung der y ermögenswerte und Verpßidltungen
AkfHa:
Stand am 31. 12. 1964 Stand am 31.12.1965
A. Bankguthaben ...............................................•....... 132 164 047,58 DM 60 358 159,43 DM
B. Forderungen aus gewährten Krediten
1. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ......................... . 4 824 900 994,76 DM *) 5 283 455 896,91 DM •)
2. gegen die Berliner Industriebank AG ............................. . 894 295 903,29 DM 950 606 949,20 DM
3. gegen die Lastenausgleichsbanlt
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) ........................... . 371 818 185,55 DM 436 165 730,58 DM
4. gegen die Deutsche Bundesbahn .................... : ............. . 95 756 000,- DM 71 474 000,- DM
5. gegen die Deutsche Bundespost ................................... . 40 511 672,- DM 25 808 340,- DM
6. gegen die Rationalisierungs-Gemeinschaft des Handels ............. . 25000,-DM 20000,-DM
7. gegen das Land Berlin ........................................... . 642 81 O 692,08 DM 653 771 996,24 DM
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen .................. . 127 261 994,84 DM 134 264 936,05 DM
2. Tilgungsforderungen ............................................ . 272 804 443,30 DM 168 160 867,80 DM
-.J. 3. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ...... . 180 365 958,- DM 186 044 128,-DM
;..
4. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ·
- zwischenzeitliche Anlage - ................................... . 298 842 416,57 DM 275 632 002,26 DM
5. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe zur Förderung des Absatzes
Berliner Erzeugnisse - ......................................•.•.. 49 196 800,- DM 41 837 934,- DM
6. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe zur Finanzierung von Liefe-
rungen in Entwicklungsländer - ................................. . 285 000 000,- DM 365 570 000,- DM
7. gegen die Deutsche Bundesbahn - zwischenzeitliche Anlage - ..... . 60 000 000,- DM 60 000 000,- DM
8. gegen die Deutsche Bundespost - zwischenzeitliche Anlage - ..... . 50 000 000,- DM 50 000 000,- DM
9. gegen die Lastenausgleichsbank
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) - zwischenzeitliche Anlage - 5 000 000,- DM 5 000 000,- DM
10. gegen Verschiedene ............................................. . 21 i82 479,10 DM 21 546 763,58 DM
D. Beteiligungen
1. an der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) 3 000 000,- DM 3 ooo 000,- D~:
2. an der Berliner Industriebank AG ................................ . 34 000 000,- DM 34 000 000,- DM
3. an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ............................ . 90 000 000,- DM 90 000 000,- DM
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (Weltbank) ..................................... . 100 000 000,- DM 100 000 000,- DM
5. Beitrag des ERP-Sonderverinögens zur Erfüllung der Verpflichtungen
des Bundes als Mitglied der Internationalen Finanz-Corporation ..... 15 318 105,- DM 15 318 105,- DM
'- -
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unternehmen
im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin für
Rechnung des ERP-Sondervermögens ............................. . 33 292 058,49 DM ••) 29 115 000,- DM**)
E. Wertpapiere 304 932 465,29 DM 113 306 609,37 DM
8 932 479 215,85 DM 9174 457 418,42 DM
*) davon Kredite an die Deutsdle Bundesbahn ........................... . 636 903 103.66 DM 601205199,15 DM
davon Kredite an die Deutsche Bundespost ..................... : ..... . 211 310 000,- DM 213 734 000,- DM
••) Höhe der abgesetzten Wertberichtigungen ................... -. . 0
••••••• 537 941,51 DM 70000,-DM
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2143
I
des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1964 Stand am 31.12.1965
A. Vermögensbestand 8 365 460 798,65 DM 8 609 932 418,42 DM
B. Verpflichtungen aus der Aufnahme von Darlehen
1. gegenüber der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank ......... . 15 000 000,- DM 14 500 000,- DM
2. gegenüber der Braunschweigisch-Hannoverschen Hypothekenbank ... . 4 500 000,- DM 4 350 000,- DM
3. gegenüber der Deutschen Centralboden.k.redit AG ................... . 14 500 000,- DM 13 920 000,- DM
4. gegenüber der Frankfurter Hypothekenbank. ....................... . 15 000 000,- DM 14 500 000,- DM
5. gegenüber der Rheinischen Hypothekenbank ....................... . 10 000 000,- DM 9 570 000,- DM
6. gegenüber der Rheinisch-Westfälischen Boden-Credit-Bank .......... . 3 000 000,- DM 2 900 000,- DM
7. gegenüber der Westdeutschen Bodenkreditanstalt .................. . 5 000 000,- DM 4 785 000,- DM
8. gegenüber der Stiftung Volkswagenwerk ........................... . 500 000 000,- DM 500 000 000,- DM
C. Sonstige Verpßicbtungen ............................................ . 18 417,20 DM
8 932 479 215,85 DM 9 174 457 418,42 DM
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2144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
2. Verluste im Rechnungsjahr 1965
Kapitalforderungen Zinsforderungen
DM DM
An Verlusten sind eingetreten
a) im Bundesgebiet (ohne Berlin) 90 938,~7 747.17
b) in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . ..... 700 000,00
790 938,87 747,17
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2145
Vorwort
zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung
für das Rechnungsjahr 1967
1.
Mit dem im Jahre 1965 verabschiedeten Leistungsförderungsgesetz wurde ein revolvierendes
,.Sondervermögen für berufliche Leistungsförderung" geschaffen, dem in zehn jährlichen Teil-
beträgen von je 50 Millionen DM und einem elften Teilbetrag von 60 Millionen DM insgesamt
560 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Aus dem Sondervermögen wird die
Finanzierung von Einrichtungen zur beruflichen Leistungsförderung in der Wirtschaft (institutio-
nelle Förderung) und die Teilnahme der im Erwerbsleben stehenden Personen an beruflichen Fort-
bildungsmaßnahmen (individuelle Förderung) durch Darlehen bzw. Zuschüsse gefördert.
Nach den Vergaberichtlinien werden aus dem Sondervermögen solche Fortbildungsmaßnahmen
anteilig finanziert, die der Anpassung der Berufstätigen an die infolge des technischen und wirt-
schaftlichen Fortschritts rasch wechselnden Arbeitsbedingungen dienen. Außerdem werden auch
Einrichtungen und Maßnahmen gefördert, die der Heranbildung von Ausbildungskräften, der
beruflichen Wiedereingliederung und höheren Qualifizierung weiblicher Arbeitnehmer dienen oder
dazu beitragen, eine bisher fehlende Abschlußprüfung zu erreichen. Durch das Haushaltssidlerungs-
gesetz wurde die Kapitalzuführung an das Sondervermögen für das Rechnungsjahr 1966 aus-
gesetzt. Die Förderungsmaßnahmen konnten im Rechnungsjahr 1966 durch die haushaltsrechtliche
Ubertragung der nur geringfügig beansprudlten Jahresrate 1965 sichergestellt werden. Die geringe
Ausnutzung der Programmbeträge war u. a. darauf zurückzuführen, daß Anträge auf institutionelle
Förderung infolge der mit der Projektierung der speziellen Bauvorhaben verbundenen zeitrauben-
den Planungsarbeiten erst gegen Jahresende 1965 eingereidlt werden konnten. Im Rahmen der
individuellen Förderung mußten zunächst die Lehrgänge auf ihre Einbeziehung in das Förderungs-
programm geprüft werden.
Bis Ende der ersten Jahreshälfte 1966 zeichnete sich folgende Entwicklung bei der Durchführung
der beiden Förderungsprogramme ab:
1. Institutionelle Förderung
Im Vordergrund stand die Förderung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten, in denen die Lehr-
linge ergänzend zur betrieblichen Ausbildung eine Grund- oder Zusatzausbildung nach den von
Bund und Ländern erstellten Ausbildungsplänen erhalten. In der Mehrzahl werden die geförderten
Einrichtungen von den Institutionen des Handwerks (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Hand-
werkskammern) getragen, deren Mitglieder überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe sind. Diese
sind bei der zunehmenden Spezialisierung der Berufszweige immer weniger in der Lage, ihren
Lehrlingen. eine an modernen Entwicklungen orientierte universelle Ausbildung zu vermitteln.
Die gleiche Zielsetzung liegt auch einigen geförderten überbetrieblichen Gemeinschaftslehrwerk-
stätten der Industrie zugrunde.
Zusätzlich zu der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisuny werden in den geförderten Lehr-
werkstätten auch Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung von Gesellen, Meistern, Technikern und
Kaufleuten zur Anpassung an die veränderten Bedingungen in Technik und Wirtschaft durch-
geführt. Das Schulungsprogramm schließt auch die Korrektur mangelhafter oder verfehlter Berufs-
ausbildung, die berufliche Umschulung sowie die Heran- und Fortbildung von Ausbildungs-
fachkräften ein. , ·
· Die geförderten Ausbildungsplätze sind überwiegend für die metallverarbeitenden Berufe sowie
für das Kfz- und Elektrohandwerk bestimmt. Darüber hinaus wurden den branchebezogenen
lokalen oder regionalen Gegebenheiten entsprechend weitere Ausbildungsplätze für das Bauhaupt-
und Baunebengewerbe, für die Landhandwerke, für das Dienstleistungshandwerk sowie für den
fachpraktischen und fadltheoretischen Unterricht -von· Technikern, Ingenieuren, Kaufleuten und
pädagogisch befähigten Ausbildungsfachkräften gefördert.
Insgesamt sind per 30. Juli 1966 30 Projekte mit 5_ 013 Ausbildungsplätzen aus Mitteln des Son-
dervermögens anteilig mit 15 333 200 DM Darlehen und 461 000 DM Zuschüssen finanziert worden.
Gefördert wurden der Neubau, die Erweiterung, der Gebäudeerwerb, die Einrichtung und Aus-
stattung mit neuzeitlichen Ausbildungsmitteln sowie die erstmalige Erstellung von Lehrmitteln
und Lehrunterlagen. Bei Projekten von überregionaler Bedeutung wurde in Einzelfällen auch der
mit dem Neubau der Lehrwerkstätten verbundene Internatsbau anteilig finanziert.
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2146 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II -
2. Individuelle Förderung
Durch die nach dem Leistungsförderungsgesetz eröffnete Förderung der Teilnahme im Erwerbs-
leben stehender Personen an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wurden die bisher bestehenden
Förderungsmöglichkeiten, insbesondere das auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtete Individuelle
Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erweitert und ergänzt.
Art, Dauer und Umfang der Beihilfen sowie die an den Lehrgang zu stellenden Anforderungen
sind in den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen „Richtlinien für die
Gewährung von Beihilfen zur beruflichen Fortbildung (Individuelles Förderungsprogramm)" vom
6. September 1965 geregelt. Da hiernach eine Beihilfegewährung an den einzelnen Teilnehmer u. a.
nur dann in Betracht kommt, wenn auch der besuchte Lehrgang den Anforderungen genügt, war
zunächst zu prüfen, welche Lehrgänge als förderungsfähig in das Programm einbezogen werden
konnten. Bis zum 30. Juni 1966 wurden inzwischen mehr als 100 Lehrgänge als förderungsfähig
anerkannt (u. a. solche für Lehrschweißer, Schweißtechniker, Maschinensetzer, Baustatiker, zur
Vorbereitung auf Facharbeiterprufungen, für Datenverarbeitung, technisches Grundwissen für
Kauijeute, kaufmännisches Grundwissen für Techniker und Wirtschafterinnen sowie für Alten-
und Hauspflegerinnen, Sekretärinnen und Krankengymnastinnen). Einer Beihilfegewährung an die
Teilnehmer dieser Lehrgänge steht damit nichts mehr im Wege. Es ist daher eine erhöhte Inan-
spruchnahme der fii-r die individuelle Förderung bereitgestellten Mittel zu erwarten.
n.
Zur Entlastung des Bundeshaushalts von der Mittelzuführung an das Sondervermögen sieht. das
am_ 8. Dezember 1966 vom Bundestag beschlossene .Finanzplanungsgesetz" vor, daß die bisher
vom Sondervermögen getragenen institutionellen und individuellen Förderuµgsmaßnahmen künf•
tig auf die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als deren eigene,
von ihr zu finanzierende Aufgabe übergehen.
Für eine Zeit der Oberleitung können aus den noch im Sondervermögen vorhandenen Mitteln
institutionelle Maßnahmen gefördert werden.
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2147
Anlage 2
Wirtschaftsplan
des Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung
für das Rechnungsjahr 1967
Bundesgesetzblatt,· Jahrgang 1967, Teil II
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, #"'', Betrag Betrag
Tit. Tit. für für
Gegenstanq
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1967 1966 1967 1966
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DM DM
2 3
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~; .: ... : ~ -::;'.',
~ I. Einnahme
1 Vortrag aus Vorjahren ............................ 15 600 000 -
2 1 Kapitalzuführung aus dem Bundeshaushalt ........... - -
3 2 Sonstige Zuweisungen ............................. - -
__ 4 3 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw. ......................... ' 1500000 1000000
" .. 5 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse ..... - -
.,~:
:RJ~~ 10 5 Vermischte Einnahmen .............................
II. Ausgabe
Summe Einnahmen ....
5 000
17 105 000
5000
1005000
Die Mittel können als Darlehen und Zuschüsse ver-
geben werden.
A. Institutionelle Förderung
1-3 Uberbetriebliche Fortbildungsstätten und -einrichtun-
gen, überbetriebliche Lehrwerkstätten und -einrich-
tungen, überbetriebliche Einrichtungen zur Heran-
und Fortbildung von Ausbildungsfachkräften ..... . 17 100 000 1000000
Die Mittel sind mit denen der Tit. 2 und 4 deckungsfähig.
B. Individuelle Förderung
2 4 Teilnahme der im Erwerbsleben stehenden Personen
an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen .......... .
3 5 Verwaltungskosten
C. Sonstige Ausgaben
4 6 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, I;:r-
hebungen und Veröff~ntlichungen ................ .
10 10 Vermischte Ausgaben ............................. . 5000 5000
Summe Ausgaben ... . 17 105 000 1005000
Absdtluß
Einnahmen 17 105 000 1005000
Ausgaben ........................................ . 17 105 000 1005000
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den,17. August 1967 2149
Erläuterungen
1. Einnahme
Zu Tit.1
Der veransdllagte Betrag setzt sich aus Resten der Zu-
weisung aus dem Bundeshaushalt 1965 sowie aus Zinser-
trägen der Vorjahre zusammen.
Zu Tit. 4
Veranschlagt sind Zinsen
a) für Darlehen, die im Rahmen der Förderungsmaßnahmen
gewährt wurden,
b) aus der zwischenzeitlichen Anlage der Mittel.
Zu Tit.10
Der Betrag ist geschätzt.
II. Ausgabe
Zu Tit.1
Es werden .nur solche Einrichtungen gefördert, die von
Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, Wirtschafts-
vereinigungen, Stiftungen, beruflichen Organisationen (Ar-
beitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen), technisch-
wissenschaftlichen Vereinen und solchen, die wirtschaft-
liches Wissen vermitteln, getragen werden.
Zu Tit.10
Der Betrag ist geschätzt.
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Zusammenstellung
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der Vermögenswerte und Verpflidltungen des Sondervermögens für berufildle Leistungsförderung
nadl dem Stand vom 31. Dezember 1965
Passiva:
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Aktiva:
........................ ····· ....... . 1 096 285,25 DM A. Vermögensbestand so· 419 358,65 DM
~·i A. Bankguthaben
B. Forderungen
1) gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ...... . 6 000 000,- DM
2) gegen den Bundesminister für Arbeit und Sozial-
~:'
497 448,40 DM tx:I
ordnung ............... .- ................ , ...... •
§
0.
C. Wertpapiere ............................... • •. • • • • • - - 42
- 825
- -625,- DM Cl)
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50 419 358,65 DM 50 419 358,65 DM cn
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2151
Fünfundsiebzigste Verordnung
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung
Vom 7. August 1967
. Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisen- 5. § 21 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
:>ahngesetzes vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I ,, (6) Gefährliche Stoffe und Gegenstände, ins-
5. 225) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über besondere geladene Schußwaffen, explosive und
iie Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzün-
ium Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete dend wirkende, giftige, radioaktive und ätzende
:les Eisenbahnwesens vom 28. September 1955 (Bun- Stoffe sowie ekelerregende oder ansteckungs-
iesgesetzbl. I S. 654) wird mit Zustimmung des Bun- gefährliche Stoffe dürfen, wenn der Tarif keine
:lesrates verordnet: Erleichterungen vorsieht, nicht in Personen-
wagen mitgenommen werden."
Artikel 1
6. § 22 wird wie folgt geändert:
Die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. Septem-
ber 1938 (Reichsgesetzbl. II S. 663), zuletzt geändert a) Absatz 1 Satz 2 und 3 erhält folgende Fas-
Jurch Verordnung vom 6. März 1967 (Bundesgesetz- sung:
blatt II S. 941), wird wie folgt geändert: „In Schlaf-, Liege- und Speisewagen dürfen
keine Tiere mitgenommen werden; der Tarif
1. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: kann Ausnahmen zulassen. Tiere, die ent-
,, (1) Für das Verhalten auf dem Gebiet der gegen dieser Vorschrift in die Personen-,
Bahnanlagen gelten die Vorschriften der Eisen- Schlaf-, Liege- oder Speisewagen mitgenom-
bahn-Bau- und Betriebsordnung." men werden, sind aus diesen Wagen zu ent-
fernen."
2. § 8 erhält folgende Fassung: b) Absatz 4 wird aufgehoben.
„ Fahrpläne, Auskunft c) Absatz 5 wird Absatz 4.
(1) Die Eisenbahn hat auf den Bahnhöfen die d) Absatz 6 wird Absatz 5.
Abfahrtszeiten, auf größeren Bahnhöfen auch
die Ankunftszeiten der Züge durch Aushang be- 7. § 25 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
kanntzugeben. Aus dem Aushang müssen Gat- a) Satz 2 wird aufgehoben.
tung, Wagenklassen und etwaige Zulassungs-
bedingungen für die Reisenden ersichtlich sein. b) Satz 3 wird Satz 2.
(2) Soweit ein Bedürfnis besteht, hat die Eisen- 8. § 28 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
bahn dafür zu sorgen, daß auf Bahnhöfen und
im Zuge Auskunft über Zugverbindungen erteilt ,, (7) Für die Behandlung des Gepäcks in beson-
wird." deren Fällen gelten § 9 Abs. 1 und 5, § 15 Abs. 3
und § 23 Abs. 2."
3. § 9 wird wie folgt geändert: 9. § 29 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: a) Als Satz 2 wird eingefügt:
11 (1) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebens- „Für zeitweise 1.mbesetzte Bahnhöfe kann
jahr werden nur in Begleitung einer Auf- der Tarif eine andere Regelung treffen."
sichtsperson befördert."
. b) Satz 2 wird Satz 3.
b) Die bisherigen Absätze b~/'8 werden Ab-
sätze 2 bis 9. c} - Als Satz 4 wird eingefügt:
,,Bei zeitweise unbesetzten Bahnhöfen ver-
4. § 18 _wird wie folgt geändert: längert sich die Lieferfrist um die Zeit, in der
a) Die Ubers~rift erhält folgende Fassung: die Gepäckabfertigung nicht besetzt ist."
.,Nichtraucherabteile" d) Satz 3 whd Satz 5 .
b) Absatz 2 wird aufgehoben. to.· § 30 Abs. 1 ~atz r erhält folgende Fassung:
c) Absatz,.J wird ·Absatz 2 und erhält folgend~ ,, (1) Wird das Gepäck nicht binnen der im Tarif
Fassung: ' · . __vorgeseh_enen F!ist auf_ dem Bestimmungsbahn-
.,(2) Nidttraucherabteile _ siqd durch Auf- .'.hof. abgenommen! so. ist Lagergeld zu entrichten."
sdtrift kenntlich zu machen: -In diesen Ab- ' '
teilen darf auch mit Zustimmung der Mit- 11. § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
reisenden nicht geraucht werden. Wer dem ,, (1) Unverpackte Tiere sind mit Tierfrachtbrief
zuwiderhandelt, hat zwei Deutsche Mark zu nach dem Muster der Anlage F, verpackte Tiere
zahlen." bei Aufgabe als Stückgut mit Frachtbrief nach
2152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
dem Muster der Anlage D, bei Aufgabe als 14. § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Wagenladung mit Eilfrachtbrief nach dem Muster
,,(1) Wagenladungen sind je nach der Aufgabe
der Anlage E aufzuliefern."
als Frachtgut oder Eilgut zu befördern. Stückgut
wird nur als Frachtgut befördert."
12. § 49 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
.,(1) Der Absender kann bei Aufgabe einer 15. In § 14 Abs. 1 wird das unter Budlstabe c zwei-
Tiersendung als Wagenladung· den Beförde- mal erscheinende Wort „Frachtstückgutsendun-
rungsweg vorschreiben." gen" jeweils ersetzt durch das Wort „Stückgut-
sendungen".
13. § 51 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
., (5) Für verpackte Tiere gelten bei Aufgabe Artikel 2
als Stückgut die für Frachtgut, bei Aufgabe als Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 1 bis 10
Wagenladung die für Eilgut festgesetzten Lie- treten am 1. September 1967, diejenigen des Ar-
ferfristen (§ 74)." tikels 1 Nr. 11 bis 15 am 1. Oktober 1968 in Kraft.
Bonn, den 1. August 1967
Der Bundesminister für Verkehr
Georg Leber
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2153
. Bekanntmadmng
über den Geltungsberekh des Wiener Uberelnkommens über diplomatische Beziehungen
Vom 24. Juli 1967
Das in Wien am 18. April 1961 unterzeidmete Ubereinkommen über
diplomatisdle Beziehungen (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957) ist nadl
seinem Artikel 51 Abs. 2 für
Irland am ·g, Juni 1967
in Kraft g~treten.
Malta hat in einer beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am
7. März 1967 eingegangenen Note erklärt, daß es sich an das durch das
Vereinigte Königreidl ratifizierte Wiener Ubereinkommen vom 18. April
1961 über diplomatisdle Beziehungen und das Fakultativ-Protokoll vom
gleidlen Tage über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten ge-
bunden betrachtet.
In der gleidlen Note hat Malta weiterhin erklärt, daß
(Ubersetzung)
"i) it does not regard the statement ,,i) nach seiner Auffassung die Erklä-
concerning paragraph 1 of ar- rung der Weißrussischen Soziali-
ticle 11 made by the Byelorus- stischen Sowjetrepublik, der
sian Soviel Socialist Republic, the Ukrainischen Sozialistischen So-
Ukrainian Soviet Socialist Repub- wjetrepublik und der Union der
lic and the Union of Soviel Social- Sozialistischen Sowjetrepubliken
ist Republics as modifying any zu Artikel 11 Absatz 1 die Rechte
rights and obligations under that und Pflichten nid:lt ändert, die sich
paragraph; aus dem genannten Absatz er-
geben;
ii) paragraph 2 of article 37 shall be ii) Artikel 37 Absatz 2 auf der
applied on the basis of recipro- Grundlage der Gegenseitigkeit an-
city. • gewendet wird."
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmadlung
vom 8. Juni 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 1999).
Bonn, den 24. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Schütz
2154 Bundesgeseb:blatt~ Jahrgang 1967, ·Teil .II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens
über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Vom 25. Juli 1967
Das in Genf am 15. Januar 1959 unterzeichnete
Zollübereinkommen über den internationalen Wa-
rentransport mit Carnets TIR (TIR-Ubereinkommen)
(Bundesgesetzbl. 1961 II S. 649) ist nach seinem Ar-
tikel 40 Abs. 2 für die
Türkei am 24. Mai 1966
in Kraft getreten.
Die Türkei hat bei Hinterlegung de.1; Beitritts-
urkunde erklärt, daß sie sich durch Kapitel IV sowie
durch Artikel 44 Abs. 2 und 3 nicht als gebunden
betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Ansdlluß an
die. Beka'nntmachung vom 16. August 1965 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1161).
Bonn, den 25. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Beka.nntmamung
zu dem Abkommen von Nizza
über di~ internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
für Fabrik- oder Handelsmarken
Vom 26. Jull 1967
Zu d~m Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957
über die internationale Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmar-
ken (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 1217) hat Spanien
mitgeteilt, daß es die internationale Klassifikation
vom 15. Dezemb~r 1966 an als Hauptklassifikation
(Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens) anwendet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 4. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. II
s. 2050}.
Bonn, den 26. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
· In Vertretung
Lahr
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2154 Bundesgeseb:blatt~ Jahrgang 1967, ·Teil .II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens
über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Vom 25. Juli 1967
Das in Genf am 15. Januar 1959 unterzeichnete
Zollübereinkommen über den internationalen Wa-
rentransport mit Carnets TIR (TIR-Ubereinkommen)
(Bundesgesetzbl. 1961 II S. 649) ist nach seinem Ar-
tikel 40 Abs. 2 für die
Türkei am 24. Mai 1966
in Kraft getreten.
Die Türkei hat bei Hinterlegung de.1; Beitritts-
urkunde erklärt, daß sie sich durch Kapitel IV sowie
durch Artikel 44 Abs. 2 und 3 nicht als gebunden
betrachtet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Ansdlluß an
die. Beka'nntmachung vom 16. August 1965 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1161).
Bonn, den 25. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Beka.nntmamung
zu dem Abkommen von Nizza
über di~ internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen
für Fabrik- oder Handelsmarken
Vom 26. Jull 1967
Zu d~m Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957
über die internationale Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmar-
ken (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 1217) hat Spanien
mitgeteilt, daß es die internationale Klassifikation
vom 15. Dezemb~r 1966 an als Hauptklassifikation
(Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens) anwendet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 4. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. II
s. 2050}.
Bonn, den 26. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
· In Vertretung
Lahr
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2155
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens
Vom 26. Juli 1967
Das Welturheberrechtsabkommen vom 6. Septem-
ber 1952 (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 101} ist nach
seinem Artikel IX Abs. 2 für
die Niederlande am 22. Juni 1967
in Kraft getreten.
Die Zusatzprotokolle 1 und 2 zu dem Abkommen
sind nach ihrer Nummer 2 Buchstabe b für
die Niederlande am · 22. Juni 1967
in Kraft getreten.
Das Zusatzprotokoll 3 zu dem Abkommen ist nadl
se:iner Nummer 6 Buchstabe b für
die Niederlande am. 22.März 1967
in Kraft getreten.
Das Zusatzprotokoll 1 zu dem Abkommen ist nach
seiner Nummer 2 Buchstabe b ferner für
Italien am 19. Dezember 1966
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmadmng ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. Dezember 1966 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1601).
Bonn, den 26. Juli 1967
,.
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Der Bundesminister des Auswärtigen
;.• In Vertretung
Schütz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Abkommens
über die Internationale Zivilluftfahrt
Vom 27. Juli 1967
'.\
Da~ in Chicago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Abkommen über die Internationale Zivilluft-
fahrt (Buridesgesetzbl. 1956 II$. 411) ist nach seinem
Artikel 92 Abs. b für folgende Staaten in Kraft ge-
treten: ' .
Barbados am 20. April 1967
Bulgarien am 8. Juli 1967
Uganda. am , 10'. Mai 1007.
Dtese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an d~e
Bekanntmachung vom 6.;hj>tll :1967 (Bundesgesetz-
blatt II S.)533). . ·~:.< .
l
Bonn; den 27. Juli 1967 '
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. August 1967 2155
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens
Vom 26. Juli 1967
Das Welturheberrechtsabkommen vom 6. Septem-
ber 1952 (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 101} ist nach
seinem Artikel IX Abs. 2 für
die Niederlande am 22. Juni 1967
in Kraft getreten.
Die Zusatzprotokolle 1 und 2 zu dem Abkommen
sind nach ihrer Nummer 2 Buchstabe b für
die Niederlande am · 22. Juni 1967
in Kraft getreten.
Das Zusatzprotokoll 3 zu dem Abkommen ist nadl
se:iner Nummer 6 Buchstabe b für
die Niederlande am. 22.März 1967
in Kraft getreten.
Das Zusatzprotokoll 1 zu dem Abkommen ist nach
seiner Nummer 2 Buchstabe b ferner für
Italien am 19. Dezember 1966
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmadmng ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. Dezember 1966 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1601).
Bonn, den 26. Juli 1967
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Der Bundesminister des Auswärtigen
;.• In Vertretung
Schütz
Bekanntmachung
über den Geltungsbereidl des Abkommens
über die Internationale Zivilluftfahrt
Vom 27. Juli 1967
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Da~ in Chicago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Abkommen über die Internationale Zivilluft-
fahrt (Buridesgesetzbl. 1956 II$. 411) ist nach seinem
Artikel 92 Abs. b für folgende Staaten in Kraft ge-
treten: ' .
Barbados am 20. April 1967
Bulgarien am 8. Juli 1967
Uganda. am , 10'. Mai 1007.
Dtese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an d~e
Bekanntmachung vom 6.;hj>tll :1967 (Bundesgesetz-
blatt II S.)533). . ·~:.< .
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Bonn; den 27. Juli 1967 '
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
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2156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Europäisdlen Obereinkommens
über die internationale Handelsschiedsgeridltsbarkeit
Vom 27. Juli 1967
Das Europäische Ubereinkommen über die interna-
tionale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April
1961 (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 425) ist nach seinem
Artikel- X Ziff. 8 für
Kuba am 30. November 1965
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 1. März 1967 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1194).
Bonn, den 27. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Vertrages
zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission
der Europäisdlen Gemeinschaften ,
Vom 27. Juli 1967
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Ok-
·tober 1965 7u dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Ein-
setzung eines gemeinsamen Rates und einer gemein-
samen Kommission der Europäisdlen Genieinschaf-
·ten (Bundesgesetzbl. II S. 1453) wird hiermit be-
kanntgemadlt, daß der Vertrag nadl seinem Artikel
38 Abs. 2 für
die Bundesrepublik Deutsdlland am 1. Juli 1967
in Kraft getreten ist.
Die deutsdle Ratifikationsurkunde ist am 30. Juni
1967 bei. der Regierung der ltalienisdlen Republik
hinterlegt worden.
Der Vertrag ist am gleidlen Tag für folgende
Staaten in Kraft getreten:
Belgien
Frankreidl
Italien
Luxemburg
Niederlande.
Bonn, den 27. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdrut1erei.
Des Bundesgesetzblatt ersdleint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in Hitlidler Reihenfolge nadl ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesredlt auf Grund des Gesetzes Qber die Sammlung des B1111des-
red1.ts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437} nadl Sadlgebieten geordnet veröffentlldlt. Bezugsbedingungen fiir Teil III durdl den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: La u f ende r Bezug nur durdi die Post. Bezugs p r e i s vierteljlhrlldl fQr Teil I und Teil II je DM 8,50.
EI n z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlldlen Betrages auf Postsdledtkonto .BundesQesetzblatt•
Köln 3 99 oder nadl Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung, Preis dieser Ausgabe DM t,20 zuzüglldl Versandgebühr DM 0,20.
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2156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil II
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Europäisdlen Obereinkommens
über die internationale Handelsschiedsgeridltsbarkeit
Vom 27. Juli 1967
Das Europäische Ubereinkommen über die interna-
tionale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April
1961 (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 425) ist nach seinem
Artikel- X Ziff. 8 für
Kuba am 30. November 1965
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 1. März 1967 (Bundesgesetz-
blatt II S. 1194).
Bonn, den 27. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Bekanntmadmng
über das Inkrafttreten des Vertrages
zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission
der Europäisdlen Gemeinschaften ,
Vom 27. Juli 1967
Nach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Ok-
·tober 1965 7u dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Ein-
setzung eines gemeinsamen Rates und einer gemein-
samen Kommission der Europäisdlen Genieinschaf-
·ten (Bundesgesetzbl. II S. 1453) wird hiermit be-
kanntgemadlt, daß der Vertrag nadl seinem Artikel
38 Abs. 2 für
die Bundesrepublik Deutsdlland am 1. Juli 1967
in Kraft getreten ist.
Die deutsdle Ratifikationsurkunde ist am 30. Juni
1967 bei. der Regierung der ltalienisdlen Republik
hinterlegt worden.
Der Vertrag ist am gleidlen Tag für folgende
Staaten in Kraft getreten:
Belgien
Frankreidl
Italien
Luxemburg
Niederlande.
Bonn, den 27. Juli 1967
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Lahr
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdrut1erei.
Des Bundesgesetzblatt ersdleint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in Hitlidler Reihenfolge nadl ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesredlt auf Grund des Gesetzes Qber die Sammlung des B1111des-
red1.ts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437} nadl Sadlgebieten geordnet veröffentlldlt. Bezugsbedingungen fiir Teil III durdl den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: La u f ende r Bezug nur durdi die Post. Bezugs p r e i s vierteljlhrlldl fQr Teil I und Teil II je DM 8,50.
EI n z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlldlen Betrages auf Postsdledtkonto .BundesQesetzblatt•
Köln 3 99 oder nadl Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung, Preis dieser Ausgabe DM t,20 zuzüglldl Versandgebühr DM 0,20.
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