BGBl. Teil II: Nr. 33 (1962)

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Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

3.
Die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Verordnung Nr. 65 vom 9. Juli 1962 über bestimmte, auf die Ausfuhren von Getreide, Grob- und Feingrieß von Hartweizen sowie der in Artikel 1 Buchstabe d) der Verordnung Nr. 19 genannten Erzeugnisse nach dritten Ländern anwendbare Übergangsbestimmungen Verordnung Nr. 66 vom 11. Juli 1962 zur Änderung des Zeitpunkts bestimmter Übergangsmaßnahmen für Getreide Verordnung Nr. 67 vom 11. Juli 1962 zur Festlegung der Kriterien für die Änderung der Abschöpfungssätze auf Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß Verordnung Nr. 68 vom 11. Juli 1962 über die Kriterien für die Bestimmung der cif-Preise für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß Verordnung Nr. 69 vom 17. Juli 1962 über die Festsetzung der Pauschbeträge für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß Verordnung Nr. 70 vom 17. Juli 1962 über die Festsetzung der Ausgleichskoeffizienten zwischen den auf dem Weltmarkt angebotenen Getreidequalitäten und der für den Schwellenpreis maßgebenden Standardqualität Verordnung Nr. 71 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge für Eier in der Schale von Hausgeflügel Verordnung Nr. 72 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Eier in der Schale von Hausgeflügel Verordnung Nr. 73 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge für Eier ohne Schale und Eigelb, von Hausgeflügel, genießbar, frisch, haltbar gemacht, getrocknet oder gezuckert Verordnung Nr. 74 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung des Einschleusungspreises für Eier ohne Schale und Eigelb, von Hausgeflügel, genießbar, frisch, haltbar gemacht, getrocknet oder gezuckert Verordnung Nr. 75 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge für geschlachtetes Hausgeflügel Verordnung Nr. 76 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für geschlachtetes Hausgeflügel Verordnung Nr. 77 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht über 185 Gramm und Teile von geschlachtetem Hausgeflügel Verordnung Nr. 78 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung des Einschleusungspreises für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht über 185 Gramm und Teile von geschlachtetem Hausgeflügel Verordnung Nr. 79 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innnergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm Verordnung Nr. 80 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm Verordnung Nr. 81 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung des Einschleusungspreises gegenüber dritten Ländern für lebende Schweine außer lebenden Schlachtsauen Verordnung Nr. 82 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung des Einschleusungspreises gegenüber dritten Ländern für lebende Schlachtsauen Verordnung Nr. 83 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Einschleusungspreise für geschlachtete Schweine Verordnung Nr. 84 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Einschleusungspreise für lebende Schweine außer lebenden Schlachtsauen Verordnung Nr. 85 vom 23. Juli 1962 über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Einschleusungspreise für lebende Schlachtsauen Verordnung Nr. 86 vom 25. Juli 1962 über Bestimmungen zur Vermeidung von Verkehrsverlagerungen im Handel mit Getreide Verordnung Nr. 87 vom 25. Juli 1962 über den Erlaß von Durchführungsbestimmungen zu den Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Getreideerzeugnisse Verordnung Nr. 88 vom 25. Juli 1962 über die Festsetzung von Ausgleichskoeffizienten für bestimmte Arten von Mehl zwischen den Mehlqualitäten des Weltmarkts und der für den Schwellenpreis maßgebenden Qualität Verordnung Nr. 89 vom 25. Juli 1962 über die Kriterien für die Bestimmung der Frei-Grenze-Preise für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß Verordnung Nr. 90 vom 25. Juli 1962 über Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide Verordnung Nr. 91 vom 25. Juli 1962 über Erstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von Mehl, Grob- und Feingrieß Verordnung Nr. 92 vom 25. Juli 1962 über die Erstattungsbeträge, die auf Ausfuhren von Getreideverarbeitungserzeugnissen anzuwenden sind Verordnung Nr. 93 vom 25. Juli 1962 über die Bestimmung des Stärkegehalts von Kleie und von zusammengesetzten Futtermitteln Verordnung Nr. 94 vom 25. Juli 1962 über die Denaturierung von Mehl von Manihot und anderen Wurzeln Verordnung Nr. 95 vom 25. Juli 1962 zur Änderung der Verordnung Nr. 29 über bestimmte Übergangsbestimmungen für Weizenmehlausfuhren Verordnung Nr. 96 vom 25. Juli 1962 über die Höhe und die Erteilungsbedingungen für die Gewährung von Denaturierungsprämien Verordnung Nr. 97 vom 25. Juli 1962 über die Auswirkungen der Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung auf die Regelung für Stärke und Kleber Verordnung Nr. 98 vom 25. Juli 1962 über die Kriterien für die Änderung des beweglichen Teilbetrags der Abschöpfung auf bestimmte Getreideverarbeitungserzeugnisse Verordnung Nr. 99 vom 11. Juli 1962 über bestimmte, die Einfuhr von Hartweizen betreffende Übergangsbestimmungen (Seite 10)

4.
Die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Verordnung Nr. 100 betreffend die Festlegung von Durchführungsbestimmungen für Artikel 11 Absatz (2) der Verordnung Nr. 23 des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse Verordnung Nr. 101 zur Festsetzung von Referenzpreisen für Birnen Verordnung Nr. 102 zur Festsetzung von Referenzpreisen für Pflaumen Verordnung Nr. 103 zur Festsetzung von Referenzpreisen für im Freien angebaute Tafeltrauben Verordnung Nr. 104 zur Festsetzung von Referenzpreisen für Pfirsiche Verordnung Nr. 105 zur Festsetzung von Referenzpreisen für im Freien angebaute Tomaten Verordnung Nr. 106 zur Festsetzung von Referenzpreisen für Mandarinen und Clementinen Verordnung Nr. 107 zur Festsetzung von Referenzpreisen für Zitronen Verordnung Nr. 108 zur vorübergehenden Beschränkung des Höchstbetrags der Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter Getreideverarbeitungserzeugnisse nach den Mitgliedstaaten Verordnung Nr. 109 über die Festsetzung des Zusatzbetrags nach Artikel 7 der Verordnung Nr. 20 des Rats und nach Artikel 6 der Verordnungen Nr. 21 und 22 des Rats Verordnung Nr. 110 über die Festsetzung des Zusatzbetrags nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 20 des Rats Verordnung Nr. 111 über die Festsetzung des zusätzlichen Betrags, der bei Ausfuhren in dritte Länder nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 20 des Rats und nach Artikel 8 der Verordnungen Nr. 21 und 22 des Rats erstattet werden kann Verordnung Nr. 112 zur Änderung der Verordnung Nr. 75 der Kommission über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge für geschlachtetes Hausgeflügel und der Verordnung Nr. 79 der Kommission über die Festsetzung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm (Seite 52)