1850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II
Anlage
(zu § 1 Abs. 2)
Änderungen der Erläuterungen
zum Deutsdlen Zolltarif 1960
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
„B-5 (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica
(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten
sowie ihre Kreuzungen."
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:
„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder
sonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05)."
b) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.
3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:
,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein."
b) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:
„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von
Getreidekeimöl (Tarifnr. 23.04)."
4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:
.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im
zweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen" gestrichen.
6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue
Nummer 11 angefügt:
„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst
zerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:
.s. Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder
Soßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-
anteil mengenmäßig überwiegt."
b) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:
,.II.
Hierher gehören nicht:
a) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit
Zusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-
über dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).
b) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05)."
8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort
,.gehören" eingefügt „nur".
'"
1850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II
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(zu § 1 Abs. 2)
Änderungen der Erläuterungen
zum Deutsdlen Zolltarif 1960
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
„B-5 (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica
(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten
sowie ihre Kreuzungen."
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:
„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder
sonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05)."
b) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.
3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:
,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein."
b) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:
„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von
Getreidekeimöl (Tarifnr. 23.04)."
4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:
.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im
zweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen" gestrichen.
6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue
Nummer 11 angefügt:
„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst
zerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:
.s. Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder
Soßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-
anteil mengenmäßig überwiegt."
b) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:
,.II.
Hierher gehören nicht:
a) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit
Zusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-
über dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).
b) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05)."
8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort
,.gehören" eingefügt „nur".
'"
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1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
„B-5 (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica
(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten
sowie ihre Kreuzungen."
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:
„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder
sonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05)."
b) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.
3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:
,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein."
b) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:
„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von
Getreidekeimöl (Tarifnr. 23.04)."
4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:
.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im
zweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen" gestrichen.
6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue
Nummer 11 angefügt:
„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst
zerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:
.s. Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder
Soßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-
anteil mengenmäßig überwiegt."
b) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:
,.II.
Hierher gehören nicht:
a) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit
Zusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-
über dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).
b) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05)."
8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort
,.gehören" eingefügt „nur".
'"
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Anlage
(zu § 1 Abs. 2)
Änderungen der Erläuterungen
zum Deutsdlen Zolltarif 1960
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 06.02 werden wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
„B-5 (3) Zu B-5 gehören Azaleen der Art Azalea indica
(Rhododendron simsii) und andere Rhododendron-Arten
sowie ihre Kreuzungen."
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 07.06 werden in Absd:mitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:
„e) Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder
sonst zerkleinert (Tarifnr. 14.05)."
b) Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.
3. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.02 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 2 erhält der Satz 2 folgende Fassung:
,.Sie können haltbar gemacht, z.B. geröstet, sein."
b) In Abschnitt II wird als neuer Buchstabe e angefügt:
„e) Olkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von
Getreidekeimöl (Tarifnr. 23.04)."
4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 11.06 werden in Abschnitt II wie folgt
geändert:
a) Als neuer Buchstabe b wird eingefügt:
.,b) Konjakumehl und Ilesmannaanmehl (Tarifnr. 14.05).•
b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
5. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 13.03 wird in Abschnitt I Abs. 6 im
zweiten Klammerhinweis das Wort ,.. Carrageen" gestrichen.
6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 14.05 wird in Abschnitt I als neue
Nummer 11 angefügt:
„ 11. Knollen von Amorphophallus-Arten, ganz, gemahlen oder sonst
zerkleinert (z.B. Konjakumehl und Ilesmannaanmehl). •
1. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 16.04 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 6 erhält die Nummer 5 folgende Fassung:
.s. Vorgerichte aus Fischen und Gemüse, mit Zusatz von 01 oder
Soßen, bei denen der Fischanteil gegenüber dem Gemüse-
anteil mengenmäßig überwiegt."
b) Der Abschnitt II erhält folgende Fassung:
,.II.
Hierher gehören nicht:
a) Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen und Fischen, mit
Zusatz von 01 oder Soßen, bei denen der Gemüseanteil gegen-
über dem Fischanteil mengenmäßig überwiegt (Tarifnr. 20.02).
b) Fischsuppen (Tarifnr. 21.05)."
8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 17.03 werden wie folgt geändert:
a) In Abschnitt I Abs. 1 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort
,.gehören" eingefügt „nur".
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