1330 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II
10. In Kapitel 81 (Andere unedle Metalle) erhalten die Tarifnrn. 81.01 bis 81.04 folgende Fassung:
81.01 Wolfram, roh oder verarbeitet:
A - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 • Pulver 6 6
2 • andere frei frei
B - verarbeitet 6 6
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
81.02 Molybdän, roh oder verarbeitet:
A • roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 - Pulver 6 6
2 - andere frei frei
B - verarbeitet 6 6
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
81.03 Tantal, roh oder verarbeitet:
A • roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott . frei frei
B • verarbeitet . . . . . . . . . . frei frei
81.04 Andere unedle Metalle, roh oder verarbeitet:
A - Wismut:
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott frei frei
2 - verarbeitet frei frei
B - Cadmium:
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott frei frei
2 - verarbeitet frei frei
C - Kobalt:
1 - Matte; roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
a -Matte frei frei
b - roh frei 4
c - Bearbeitungsabfälle und Schrott frei frei
2 - verarbeitet frei 4
D • Chrom:
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott frei frei
2 - verarbeitet ....... . .. - frei frei
E - Germanium:
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
a - Pulver 3 3
b • andere frei frei
2 - verarbeitet 3 3
F - Hafnium (Celtium):
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
a - roh . . . . . . . . . . . 3 3
b - Bearbeitungsabfälle und Schrott . frei frei
2 - verarbeitet . . . . . . . . . . 3 3