470 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil II
Gesetz '
zu dem BerldlUgungsprotokoll vom 1. Jull 1955
zu dem Abkommen über das Zolltarlfsdlema
für die Einreihung d.er Waren in die Zolltarife
Vom 9. Februar 1960
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be-
schlossen:
Artikel l
Dem von dem Bevollmädltigten der Bundesrepu-
blik Deutsäiland am 29. November 1955 in Brüssel
unterzeichneten Berichtigungsprotokoll zu dem Ab-
kommen über das Zolltarifschema für die Einreihung
der Waren in die Zolltarife vom 15. Dezember 1950
(Bundesgesetzbl. 1952 II S. 1) wird zugestimmt. Das
Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das
Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-
stellt.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nadl seiner Ver-
kündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll gemäß seinem
Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutsdtland in
Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt-
zugeben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 9. Februar 1960
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister des Auswärtigen
von Brentano
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Für den Bundesminister für Wirtschaft
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel