1305
Bundesgesetzblatt
Teil II
1959 Ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 1959 Nr.49
Tag Inhalt: Seite
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck):
15. 5. 59 Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Rat der Europäischen Atom-
gemeinschaft - Statut des Kontrollausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305
5. 5. 59 Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Haushaltsplan der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft für das Haushaltsjahr 1959 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1308
Bekanntmachung.
Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Rat der
Europäischen Atomgemeinschaft haben am 15. Mai 1959 des Statut des
Kontrollausschusses beschlossen.
Das Statut, das im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Aus-
gabe in deutscher Sprache) Nr. 46 vom 17. August 1959 S. 861 veröffent-
licht wurde, wird nachstehend bekanntgegeben.
1306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Nachrichtlicher Abdruck
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
DER RAT
EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT
DER RAT
Statut des Kontrollausschusses
DER RAT DER EUROPAISCHEN WIRTSCHAFTS- Artikel 3
GEMEINSCHAFT UND
Die Rechnungsprüfer werden von den Räten einstimmig
DER RAT DER EUROPA.ISCHEN ATOM GEMEINSCHAFT, auf fünf Jahre bestellt.
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Euro- Die Räte bestellen für den gleichen Zeitraum einstim-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Arti- mig einen der Rechnungsprüfer zum Vorsitzenden des
kel 206, Kontrollausschusses.
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Euro-
päischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 180, Artikel 4
Die Rechnungsprüfer dürfen bei der Erfüllung ihrer
gestützt auf Artikel 15 des Protokolls über die Vor- Pflichten Anweisungen von einer Regierung oder einer
rechte und Befreiungen der Europäischen Wirtschafts- anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen.
gemeinsd1aft,
Sie haben jede Handlung zu unterlassen, die mit dem
gPstützt auf den Vorschlag der Kommission der Wesen ihrer Tütigkeit unvereinbar ist.
EuropJischen \Virtschaftsgemeinschaft zur Anwendung
des Artikels 15 dieses Protokolls,
gestützt auf Artikel 15 des Protokolls über die Vorrechte Artikel 5
und Befreiungen der Europäischen Atomgemeinschaft, Das Amt eines Rechnungsprüfers ist mit jeder anderen
Tätigkeit im Dienste der Gemeinschaften unvereinbar.
gestützt auf den Vorschlag der Kommission der Euro-
päischen Atomgemeinschaft zur Anwendung des Arti- Die Rechnungsprüfer übernehmen bei der Aufnahme
kels 15 dieses Protokolls, ihrer Tätigkeit die feierliche Verpflichtung, während der
Ausübung und nach Ablauf ihrer Amtstätigkeit die sich
BESCHLIESSEN:
aus ihrem Amt ergebenden Pflichten zu erfüllen, insbe-
sondere die Pflicht, in bezug auf die Annahme gewisser
Artikel 1 Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend
zu sein.
Die in Artikel 206 des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und in Artikel 180
Artikel 6
des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atom-
gemeinschaft festgelegten Befugnisse werden von einem Das Amt eines Rechnungsprüfers endet, wenn er bei
einzigen Kontrollausschuß ausgeübt. Er erfüllt seine Auf- Ablauf der Amtszeit nicht wiederernannt wird. Es endet
gaben in voller Unabhängigkeit und unter eigener Ver- ferner bei Tod oder Rücktritt.
antwortung zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften.
Bei Rücktritt eines Rechnungsprüfers ist das Rücktritts-
Der Kontrollausschuß tritt in regelmäßigen Zeitabstän- schreiben an den Vorsitzenden des Kontrollauss~usses
den, zumindest alle zwei Monate, zusammen. zur Weiterleitung an die Präsidenten der Räte zu richten.
Mit der Benachrichtigung der letzteren wird der Sitz frei.
Artikel 2 Endet das Amt des Rechnungsprüfers vor dem Zeit-
punkt des normalen Ablaufs seines Mandats, so wird er
Der Kontrollausschuß besteht aus sechs Rechnungs- für die restliche verbleibende Amtszeit ersetzt. Die Räte
prüfern; sie sind unter Personen auszuwählen, die in der können einstimmig entscheiden, für diese Zeit einen
Regel Beamte oder Bedienstete einer juristischen Person Nachfolger nicht zu ernennen.
des nationalen oder des internationalen öffentlichen
Rechts sein sollen. Sie müssen volle Gewähr für ihre
Unabhängigkeit bieten und im Rechnungs- und Finanz- Artikel 7
wesen sowie in der Wirtschaftsführung oder im öffent-
lichen Rechnungsprüfungswesen von anerkannt hervor- Ein Rechnungsprüfer, der die Voraussetzungen für die
ragender Befähigung sein. Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine
schwere Verfehlung begangen hat, insbesondere einer
Nur Staatsangehörige der Mitgliedstaaten können Mit- der in Artikel 5 festgelegten Verpflichtungen nicht nach-
glieder des Kontrollausschusses sein. gekommen ist, kann auf Antrag der Räte oder des
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 19~9 1307
Kontrollausschusses vom Gerichtshof seines Amtes ent- Artikel 9
hoben werden. Im Falle einer solc:hen Verfehlung kann
Der Kontrollausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.
er ferner in dem gleichen Verfahren seines Anspruc:hs
auf etwaiges Ruhegehalt oder auf sonstige an dessen
Stelle gewährte Vergünstigungen für verlustig erklärt Artikel 10
werden.
Auf Vorschlag des Kontrollausschusses und im Ein-
Auf Antrag der Räte oder des Kontrollausschusses vernehmen mit ihm ernennen die Räte das der Aufsicht
kann der Gerichtshof den Rechnungsprüfer vorläufig von des Ausschusses unterstehende ausführende Personal.
seinen Dienstpflic:hten entbinden.
Das Personal des Kontrollausschusses darf keine andere
Endet das Amt des Rechnungsprüfers vor dem Zeitpunkt entgeltliche oder unentgeltliche Erwerbstätigkeit aus-
des normalen Ablaufs seines Mandats, so wird er für die üben, es sei denn, daß der Kontrollausschuß hierfür eine
restliche verbleibende Amtszeit ersetzt. Die Räte können Ausnahmegenehmigung erteilt.
einstimmig entscheiden, für diese Zeit einen Nachfolger
nicht zu ernennen. Soweit die Räte keine abweichende Bestimmung treffen,
finden die Vorschriften des Statuts der Beamten sowie
Artikel 8 die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen für die
Während der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit sind sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften auf dieses
die Artikel 11 bis 14 und 17 der Protokolle über die Vor- Personal Anwendung.
rec:hte und Befreiungen der Europäischen Wirtschafts- Zur Ausführung bestimmter ·Kontrollaufgaben von be-
gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft sonderer Art und von begrenzter Dauer kann der
auf die Rechnungsprüfer anwendbar. Kontrollausschuß Sachverständige heranziehen.
GESCHEHEN zu Brüssel am 15. Mai 1959.
Im Namen des Rates der Im Namen des Rates der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Europäischen Atomgemeinsd1aft
Der Präsident Der Präsident
Couve de Murville Couve de Murville
1308 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Bekanntmachung.
Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat am 5. Mai 1959
den Haushaltsplan der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für das
Haushaltsjahr 1959 festgestellt.
Der Haushaltsplan, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-
ten (Ausgabe in deutscher Sprache) Nr. 48 vom 28. August 1959 S. 885
veröffentlicht wurde, wird nachstehend bekanntgegeben.
Nachrichtlicher Abdruck
Haushaltsplan der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
für das Haushaltsjahr 1959
DER RAT DER EURO PAISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 203;
gestützt auf den Entwurf eines Haushaltsplans der Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 1959, der vom
Rat am 3. Februar 1959 aufgestellt und dem Europäischen Parlament mit Schreiben des Präsidenten des Rates
vom 12. März 1959 übermittelt wurde;
gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 1959 betreffend die Änderungen
zu den Entwürfen der Haushaltspläne der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen
Atomgemeinschaft für das Haushaltsjahr 1959;
nach Beratung mit der Kommission,
hat folgenden Haushaltsplan der Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 1959 endgültig festgestellt:
TITEL I
Verwaltungsausgaben
Ziffer I
Den Organen werden folgende Ausgabenansätze bewilligt:
Einzelplan I Europäisches Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 425 000 bfrs
Einzelplan II Rat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 148 000 bfrs
Einzelplan III Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 354 828 000 bfrs
Einzelplan IV Gerichtshof 15 195 000 bfrs
Insgesamt ...• 1 490 596 000 bfrs
Diese Haushaltsmittel können nur entsprechend der Aufgliederung nach Kapiteln, Artikeln und Posten
verwendet werden, wie sie in den folgenden verschiedenen Einzelplänen enthalten ist.
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1309
EINZELPLAN I
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Beitrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Finanzierung des Europäischen Parlaments
(In Anwendung des Artikels 6 des Abkommens über Gemeinsame Organe für die
Europäischen Gemeinsc:hiaften)
Gesamtausgaben nach dem Einzelplan ................................................. . 184 275 000
Eigene Einnahmen 4 665 000
bleibt .... 179 610 000
Davon 1/3 zu Lasten der EWG 59 870 000 (1)
ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABEN
für das Haushaltsjahr 1959.
Kapitel Art der Ausgaben Betraq der Mittel
1 Allgemeine Haushaltsausgaben .........................................• 47 791 000
II Sekretariatskosten ..................................................... . 129 918 000
III Verschiedene Ausgaben 6 566 000
Insgesamt .... 184 275 000
(1) Abzüglich des Anteils der eigenen Einnahmen des Europäischen Parlaments, die im Posten .Sonstige Einnahmen• des Titels III Ziffer IV
aufuelührt sind, in Höhe von bfrs 1 555 000 - (s. Seite 1375).
1310 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - ALLGEMEINE HAUSHALTSAUSGABEN
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
Erstattung der Reisekosten und Vergütungen der Abgeordneten .......... . 30 625 000
2 Kostea für Veröffentlichungen 9 500 000
3 Sonstige allgemeine Haushaltsausgaben des Parlaments .................. . 7 666 000
Kapitel I insgesamt .... 47 791 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1311
KAPITEL I - ALLGEMEINE HA USHALTSA US GABEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
Erstattung der Reisekosten und Vergütungen der Abgeordneten
a) Reisekosten ........................................................ . 9 869 000
b) Vergütungen ....................................................... . 20 146 000
c) Kosten für Studienreisen ............................................ . 600 000
d) Nebenkosten und Verschiedenes ..................................... . 10 000
Artikel 1 insgesamt ...• 30 625 000
2 Kosten für Veröffentlichungen
a) Verhandlungsberichte ............................................... . 3 400 000
b) Ausschußberichte ................................................... . 4 550 000
c) Jahrbuch-Handbuch ................................................. . 900 000
d) Verschiedene Veröffentlichungen .................................... . 650 000
Artikel 2 insgesamt .... 9 500 000
3 Sonstige allgemeine Haushaltsausgaben des Parlaments
a) Beteiligung an den Sekretariatskosten der Fraktionen ................. . 5 966 000
b) Fonds für Ausgaben nach Artikel 47 der Geschäftsordnung ............ . 300 000
c) Kosten für Forischungen und Untersuchungen ......................... . 800 000
d) Auslagen für Empfänge, Dienstaufwandskosten .................•...... 350 000
e) Sonstige allgemeine Haushaltsaus-gaben des Parlaments, die in diesem
Kapitel nicht vorgesehen sind ....................................... . 250 000
Artikel 3 insgesamt ... . 7 666 000
1312 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SEKRET ARIA TSKOSTEN
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
4 Personalausgaben (Gehälter, Vergütungen und Soziallasten) .............. . 107 468 000
5 Kosten für Mieten und Instandhaltung der Gebäude, des Mobiliars und des
Materials ............ .- ................................................ . 7 435 000
6 Lieferungen und Dienstleistungen außer Haus ........................... . 5 025 000
1 Sonstige Sachausgaben des Sekretariats 9 990 000
Kapitel II insgesamt .•.• 129 918 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1313
KAPITEL II - SEKRET ARIA TSKOSTEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
4 Personalausgaben (Gehälter, Vergütungen und Soziallasten)
a) Grundgehälter ...................................................... • 53 890 000
b) Zulagen zu den Gehältern .......................................... . 18 583 000
c) Familienzulagen ....................................................• 3 850 000
d) Soziallasten ........................................................• 14 445 000
e) Hilfskräfte und Aushilfspersonal ..................................... . 14 600 000
f) Sonstige Personalausgaben .......................................... . 2 100 000
Artikel 4 insg,esamt 101468 000
5 Kosten für Mieten und Instandhaltung der Gebäude, des Mobiliars und des
Materials
a) Mieten und Instandhaltungskosten der Gebäude ...................... . 3 175 000
b) Wasser, Gas, Strom und Heizung .................................... . 680 000
c) Miete, Reparatur und Instandhaltung der technischen Anlagen, des
Mobiliar~ und des Materials ......................................... . 1770000
d) Ausstattungskosten, Transportkosten und sonstige Ausgaben .......... . 1160 000
e) Betriebskosten des Kraftwagenparks 650 000
Artikel 5 insgesamt ...• 1435 000
6 Lieferungen und Dienstleistungen außer Haus
a) Papier und sonstiges Büromaterial ................................... . 2 225 000
b) Postgebühren und Versandkosten .................................... . 1160 000
c) Fernmeldegebühren ................................................. . 1040000
d) Ausgaben für Dokumentation und Information ........................ . 600 000
Artikel 6 insgesamt .•.• 5 025 000
1 Sonstige Sachausgaben des Sekretariats
a) Dienstreisekosten des Personals ..................................... . 8 700 000
b) Pauschalabgeltungen von Fahrtkosten ................................ . 600 000
c) Pauschale für Kosten des Präsidialbüros ............................. . 240 000
d) Sonstige Sachausgaben .............................................. . 450 000
Artikel 7 insgesamt ...• 9 990 000
1314 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Art. Bezeidrnung Betrag der Mittel
8 Ausstattungsausgaben ................................................. . 2 766 000
9 Kosten und Entsdlädigungen bei Dienstantritt, Versetzung und Aussdleiden
aus dem Dienst sowie zeitweilige Residenzzulage ........................ . 3 800 000
Kapitel III insgesamt ..•• 6 566 000
Gesamtbetrag ...• 184 275 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1315
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
8 A ussta ttungsa usgaben
a) Technische Anlage und Büromaschinen ........................•...... 1216000
b) Inventarisierbares Mobiliar und Material ............................ . 900 000
c) Transportmaterial ...........................•................. _..... . 200 000
d) Bücher und Bibliothek .............................................. . 450 000
Artikel 8 insgesamt ...• 2 766 000
9 Kosten und Entschädigungen bei Dienstantritt, Versetzung und Ausscheiden
aus dem Dienst sowie zeitweilige Residenzzulage
a) Entschädigungen auf Grund von Dienstordnungen oder Verträgen ..... . 3 800 000
Artikel 9 insgesamt ...• 3 800 000
1316 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
ZUSAMMENFASSUNG DER EINNAHMEN
für das Haushaltsjahr 1959
Beträge
Kap. Art. Art der Einnahmen
nach Art. nach Kap.
Beiträge der Gemeinschaften ................... . 179 610 000
EGKS 59 870 000
2 EWG 59 870 000
3 Euratom 59 870 000
II Beiträge des Personals 4 435 000
4 zur Versorgungskasse 4 040 000
5 zur Krankenkasse ............................. . 350 000
6 zur Unfallversicherung .........•................ 45000
III Verschiedene Einnahmen ....................... . 230 000
1 Bankzinsen .................................... . 150 000
8 Verkauf von Material und Veröffentlichungen ... . 80000
9 Nebeneinnahmen .............................. . z. E.
Gesamtbetrag 184 275 000
Nr.A9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1317
EINZELPLAN II
DER RAT
Beiträge der drei Gemeinschaften zu den Verwaltungsausgaben der Räte
Gesamtbetrag der Ansätze für die Räte 166 593 000
abzüglich
- Reise- und Aufenthaltskosten bei Tagungen
- für die EGKS ............................ . 8 000 000
- für die EWG und die EAG ................ . 12 000 000
20 000 000
- Rechnungsprüfer (EGKS) (Art. 31) ............ . 2 900 000
- Kontrollausschuß (Art. 33) und nicht besonders
vorgesehene Ausgaben (Art. 34) (EWG - EAG) 6 500 000
- Wirtschafts- und Sozialausschuß (Kap. IV) ..... 25 000 000
54 400 000
bleibt ..•. 112 193 000
2
1318 Bundesge,setzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Zu Lasten der
EGKS EWG EAG
- Gemeinsame Kosten 1/3 von 112 193 000 ............• 37 397 000 37 398 000 37 398 000
- Reise- und Aufenthaltskosten bei Tagungen
- für die EGKS ....... : .......................... . 8 000 000
- für die EWG und die EAG ..................... . 6 000 000 6 000 000
- Rechnungsprüfer (EGKS) .......................... . 2 900 000
- Kontrollausschuß und nicht besonders vorgesehene
Ausgaben (EWG - EAG) .......................... . 3 250 000 3 250 000
- Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWG - EAG) ..... . 12 500 000 12 500 000
48 297 000 59 148 000 59148 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1319
ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABEN DER RATE
für das Haushaltsjahr 1959
Kapitel
und Art der Ausgaben Betrag der Mittel
Artikel
Kapitel I Gehälter, Vergütungen und Soziallasten
Artikel 11 Personal .....................................................•..• 73 780 000
Artikel 12 Kosten und Vergütungen anläßlich ·des Dienstantritts .............. . 10 250 000
Artikel 13 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben ..•......................... z. E.
Kapitel I insgesamt .••• 84 030000
Kapitel II Sachausgaben
Artikel 20 Ausgaben für Gebäude, Mobiliar und Material 11735000
Artikel 21 Ausgaben für Ausstattung ....................................... . 1650000
Artikel 22 Verschiedene Sachausgaben der Dienststellen ..................... . 4 900 000
Artikel 23 Kosten für Drucksachen .........................................• 1750000
Artikel 24 Dienstreisekosten, Reisekosten und Aufenthaltsentschädigungen bei
Tagungen ....................................................... . 25 628 000
Artikel 25 Ausgaben für Empfänge und Repräsentation ...................... . 500 000
Artikel 26 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben 2 000 000
Kapitel II insgesamt .... 48 163 000
Kapitel III Verschiedene Ausgaben
Artikel 30 Ausschuß der Präsidenten z. E.
Artikel 31 Rechnungsprüfer ................................................. . 2 900 000
Artikel 33 Kontrollausschuß ................................................ . z. E.
Artikel 34 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben ........................... . 6 500 000
Kapitel III insgesamt ... . 9 400 000
Kapitel IV Wirtschafts- und Sozialausschuß
Artikel 40 Wirtschafts- und Sozialausschuß .................................. . 20 000 000
Artikel 41 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben ..........................• 5 000 000
Kapitel IV insgesamt 25 000 000
Gesamtbetrag 166 593 000
1320 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGOTUNGEN UND SOZIALLASTEN
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
11 Personal .............................................................. . 73 780 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1321
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
Auf Grund der Entscheidung der Räte vom 25. Januar 1958 haben die Organe
der neuen Gemeinschaften vorläufig die bei der EGKS geltende Tabelle der
Gehälter, Zulagen und Vergütungen angewandt.
Daher liegen den Berechnungen zur Festlegung der Mittel die Bestimmungen
des Statuts und der Personalordnung der EGKS zugrunde (am 1. Juli 1956
in Kraft getreten).
Bei der Berechnung der unter diesem Artikel beantragten Mittel wurde von
einem Personalbestand von 264 Bediensteten ausgegangen.
111 Grundgehalt .......................................................... . 45 250 000
112 Residenzzulage und Trennungszulage ................................... . 14 030 000
Die Residenzzulage macht 15 v. H. des Grundgehalts aus (Artikel 8 der Per-
sonalordnung; geändert durch Entscheidung vom 4. Februar 1958). 6 790 000
Die Trennungszulage macht 20 v. H. des Grundgehalts aus und wird Bedien-
steten gezahlt, die vor ihrem Dienstantritt seit mehr als sechs Monaten
ständig an einem Ort ansässig waren, der in einer bestimmten Entfernung
vom Ort ihrer dienstlichen Verwendung liegt (Artikel 9 der Personalordnung).
Die Trennungszulage wird nicht gleichzeitig mit der unter Posten 125 vor-
gesehenen vorläufigen Aufenthaltsentschädigung gewährt. . . . . . 7 240 000
113 Familienzulagen ....................................................... . 3 360 000
a) Zulage für den Familienvorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 350 000
Bedienstete, die Familienvorstand sind, erhalten eine Zulage in Höhe von
5 v. H. ihres Jahresgrundgehalts; die Zulage darf jährlich jedoch nicht unter
7 500 bfrs liegen (Artikel 4 der Personalordnung).
b) Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000
Bedienstete, die Familienvorstand sind und ein oder mehrere Kinder zu
unterhalten haben, erhalten für jede9' unterhaltsberechtigte Kind eine Zu-
lage von jährlich 10 000 bfrs (Artikel 5 der Personalordnung).
c) Erziehungszulage ......................................... . 210 000
Bedienstete, deren Kinder die Europaschule nicht besuchen können, erhal-
ten eine Erziehungszulage in Höhe von 10 000 bfrs jährlich. Voraussetzung
ist, daß das Kind die Schule eines anderen als des Landes besucht, in dem
die Europaschule ihren Sitz hat, und daß es nicht in häuslicher Gemeinschaft
mit dem Bediensteten lebt (Artikel 6 der Personalordnung).
114 Versicherung für den Fall von Krankheiten und Unfallversicherung ...... . 1350 000
a) Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 220 000
Der Beitrag zur Krankenversicherung, der entsprechend dem Gehalt des
Bediensteten festgesetzt ist, schwankt zwischen 375 und 525 bfrs monatlich,
, 2 /a dieses Betrags gehen zu Lasten der Institution, 1/s trägt der Bedienstete
(Artikel 22 der Personalordnung).
b) Unfallversicherung ........................................ . 130 000
Die Bediensteten sind gegen Unfälle versichert, die ihnen in Ausübung ihres
Dienstes zustoßen können. Die Versicherungsprämie beträgt zur Zeit 0,3 v. H.
des Grundgehalts (Artikel 23 der Personalordnung). Die Bediensteten leisten
als Beitrag 0,1 v. H. ihres Gehalts für die Versicherung gegen Unfälle außer-
halb des Dienstes.
1322 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - GEHAL TER, VERGOTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
12 Kosten und Vergütungen bei Dienstdntritt, bei Ausscheiden aus dem Dienst
und bei Versetzungen ................................................. . 10 250 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1323
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
115 Beiträge auf Grund der Versorgungsordnung ........................... . 6 790 000
Der Gesamtbeitrag zum Versorgungsfonds und zur Versorgungskasse be-
läuft sich auf 22,5 v. H. des Grundgehalts; 15 v. H. gehen zu Lasten des
Organs und 7,5 v. H. zu Lasten des Bediensteten (Artikel 92 und 93 der
Personalordnung).
116 Reisekosten anläßlich des Jahresurlaubs ............................... . 400 000
Die Bediensteten und ihre Familienangehörigen haben einmal jährlich An-
spruch auf Erstattung der Reisekosten von dem Ort ihrer dienstlichen Ver-
wendung zu ihrem Herkunftsort (Artikel 14 der Personalordnung).
117 Geburtenzulagen und Beihilfen in außergewöhnlichen Fällen ............. . 100 000
a) Di,e Geburtenzulage beläuft sich je Kind auf 5 000 bfrs (Artikel 24 der Per-
sonalordnung).
b) Bediensteten, die sich infolge einer schweren oder längeren Erkrankung
oder auf Grund ihrer Familienverhältnisse in einer besonders schwierigen
Lage befinden, können ausnahmsweise Beihilfen gewährt werden (Arti-
kel 26 der Personalordnung).
118 Uberstunden .............., ..... , ...................................... . 500 000
Uberstunden in dringenden Fällen oder bei außergewöhnlichem Arbeitsanfall
dürfen nur vergütet werden, wenn dienstliche Erfordernisse keinen Aus-
gleich durch Freizeit ermöglichen (Artikel 28 der Personalordnung).
119 Hilfskräfte .....................................• ....................... . 2 000 000
Unter diesem Posten sind namentlich die Vergütungen der freischaffenden
Dolmetscher verbucht, die zu den Tagungen und Sitzungen der Räte einbe-
rufen werden.
Bei der Berechnung der Vergütungen und Zulagen wurde davon ausgegan-
gen, daß 4/5 der Bediensteten außerhalb des Ortes ihrer dienstlichen Ver-
wendung rekrutiert werden und ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen haben,
sowie davon, daß 2/a der Bediensteten Familienvorstand sind (1/s für die
Kategorie C).
121 Reisekosten bei Dienstantritt, bei Ausscheiden aus dem Dienst und bei Ver-
setzung ............................................................... . 250 000
Die Bediensteten haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für sich
selbst und für ihre Familienmitglieder bei Dienstantritt, bei Ausscheiden
aus dem Dienst und bei Versetzung (Artikel 13 der Personalordnung).
122 Einrichtungs-, Wiedereinrichtungs- und Versetzungsbeihilfe .............. . 6 000 000
Dieser Ansatz soll zur Deckung der Beihilfe dienen, die den neu eingestell-
ten oder vensetzten Bedienstet,en gezahlt wird, wenn sie am Ort der dienst-
lichen Verwendung tatsächlich Wohnung nehmen, sowie den Bediensteten,
die aus dem Dienst ausscheiden, bei der Rückkehr an ihren Herkunftsort.
124 Umzugskosten 2 500 000
· Die Umzugskosten werden neu eingestellten, versetzten oder ausgeschiede-
nen Bediensteten erstattet; der Umfang des Umzugsguts und die Höhe der
voraussichtlichen Umzugskosten bedürfen der vorherigen Genehmigung
(Artikel 15 der Personalordnung).
1324 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGOTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
13 In den Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehene Ausgaben ............ . z. E.
Kapitel I insgesamt ..•• 84 030000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1325
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGlJTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
125 Vorläufige Aufenthaltsentschädigungen .................................• 1500000
Die neu eingestellten Bediensteten erhalten während eines Zeitraums von
zwei Monaten eine zeitweilige Aufenthaltsentschädigung. Di,ese Entschädi-
gung, deren Satz je nach dem Gehalt und dem Familienstand des Bedienste-
ten zwischen 250 und 750 bfrs pro Tag liegt, kann nicht gleichzeitig mit der
unter Posten 112 vorgesehenen Trennungszulage gewährt werden.
131 In den Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehene Ausgaben ............. . z. E.
1326 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN
~rt. Bezeichnung Betrag der Mittel
20 Ausgaben für Gebäude, Mobiliar und Material ..................•......•• 11735000
21 Ausgaben für Ausstattung ............................................ . 1650000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 132'1
KAPITEL II - SACHAUSGABEN
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
201 Gebäudemieten ............................................ , , , • • • • .. • • • • 7 345 000
a) in Luxemburg benutzte Räume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 000
b) in Brüssel, rue Ravenstein, benutzte Räume . . . . . . . . . . . . . . . . 6 150 000
c) Miete von Sitzungssälen anläßlich der Tagungen und Sitzungen 600 000
d) Sonstige Mietkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000
202 Wasser, Gas, Strom und Heizung ....................................... . 970 000
Wasser und Gas .........................................•... 20 000
Strom ....................................................... . 350 000
Heizung ..................................................... . 600 000
203 Kosten für die Reinigung und Unterhaltung der Gebäude ................. . 1370000
a) Reinigung der Diensträume durch Privatunternehmen auf Grund
eines Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 120 000
b) Sonstige Unterhaltungskosten (Reinigungsmittel usw.) . . . . . . . . 100 000
c) Instandsetzung und Kleinmaterial betreffend das Gebäude ..-. 150 000
204 Miete für technische Anlagen ........................................... . 300 000
Fernsprech- und Fernschreibanlagen, Buchungsmaschine
205 Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten der technischen Anlagen, des
Mobiliars und des Materials ............................................ . 350 000
a) Laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Schreib-
maschinen 80 000
b) Fernsprechvermittlung und Fernschreiber (Unterhaltungs-
vertrag) .................................................. . 70 000
c) Vervielfältigungs- und Buchungsmaschinen• ................. . 40 000
d) Material für Tonaufnahme .......................•......... 45 000
e) Dolmetschanlage .......................................... . 100 000
f) Sonstiges ................................................ . 15 000
206 Versicherungen für Gebäude und Material, Beförderung von Material, Haft-
pflicht gegenüber Dritten .............................................. . 200 000
207 Kosten für _Einrichtung und sonstige Gebäudeausgaben ..........•.... ; ... 1200000
Die beantragten Mittel sind zur Deckung der Hausmeisterkosten sowie zur
Deckung der verschiedenen Ausgaben bestimmt, die zur Vervollständigung
der Einrichtung der Gebäude, in denen das Sekretariat untergebracht ist,
erforderlich sein werden.
Die unter diesem Artikel beantragten Mittel sind zur Vervollständigung
der Ausrüstung des Sekretariats sowie zur Erneuerung von Masdlinen und
technischen Anlagen bestimmt, die nach mehr als 6jähriger intensiver Be-
nutzung nicht mehr verwendet werden können.
211 Anschaffung von Büromaschinen (Schreibmaschinen, Rechenmaschinen usw.) 200 000
212 Anschaffung von Möbeln und Büromaterial ............................. . 600 000
1328 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
22 Verschiedene Sachausgaben der Dienststellen ........................... . 4 900 000
23 Ausgaben für Drucksachen ............................................ . 1750000
24 Dienstreisekosten, Reis,ekosten und Aufenthaltsentschädigungen bei Tagun-
gen, Sachverständigenhonorare ......................................... . 25 628 000
25 Ausgaben für Empfänge und Repräsentation ............................ . 500 000
2ö In den Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehene Ausgaben 2 000 000
Kapitel II insgesamt 48 163 000
Nr. 49 - Tag de·r Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1329
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Posten Aufgliederung und Erfäuterungen Vorgesehener Betrag
213 Anschaffung von technischen Anlagen (Simultandolmetschanlagen, Verviel-
fältigungsmaschinen, Zusammenstellungsmaterial usw.) ..................• 700 000
214 Anschaffung von Fahrzeugen .......................................... . 150 000
221 Schreibwaren und sonstiges Büromaterial ............................... . 2 000000
Diese Mittel decken die Kosten für die Vervielfältigung von Dokumenten
für interne Zwecke {Saugpost, Matrizen usw.)
222 Post- und Fernmeldegebühren .......................................... . 1750000
Gebührenabführung für Frankiermaschinen, Teilnehmergebühren für Fern-
sprech- und Fernschreibernetz und Kosten für Verbindungen
223 Bücher, Zeitungen, Bibliothekskosten und Abonnements bei Nachrichten-
agenturen ............................................................. . 500 000
224 Unterhaltung und Benutzung der Fahrzeuge ............................ . 250 000
225 Sonstige Sachausgaben ................................................ . 400 000
- Dienstkleidung ............................................ . 30000
- Umzug und Beförderung von Material ..................... . 160 000
- Einstellungskosten ........................................ . 150 000
- Ärztliche Untersudrnngen 60 000
231 Ausgaben für Drucksachen ............................................. . 1750000
a) Anteil der Räte an Veröffentlichungskosten des Amtsblatts . . 1 500 000
b) Veröffentlichung für die Räte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 000
241 Dienstreisekosten 5 000 000
Dieser Betrag ist zur Deckung der Reisekosten und Aufenthaltsentschädi-
gungen bei Dienstaufträgen bestimmt, die von Bediensteten des Sekretariats
oder von nationalen Beamten, die mit Aufgaben für Rechnung der Räte
betraut sind, außerhalb des Sitzes des Sekretariats ausgeführt werden.
242 Pauschalabgeltung von Fahrtkosten {Artikel 20 der Personalordnung) ..... . 528 000
243 Reisekosten und Aufenthaltsentschädigungen bei Tagungen und Sitzungen 20 000 000
Diese Mittel sind zur Zahlung der Reisekosten und der Aufenthaltsentschä-
digungen an die Regierungsvertreter anläßlich der Ratstagungen und der
Ausschußsitzungen sowie anläßlich der Arbeiten des Europäischen Parla-
ments bestimmt. Sie verteilen sich wie folgt:
a) Rat der EGKS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 000 000
b) EWG- und EAG-Rat ....................................... 12 000 000
244 Sachverständigenhonorare, Kosten für Forschungen, Untersuchungen und
Erhebungen ........................................................... . 100000
251 Ausgaben für Empfänge und Repräsentation ............................. . 500 000
261 In den Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehene Ausgaben 2 000 000
Diese Mittel sind zur Deckung von etwaigen Sachausgaben bestimmt, die
zur Zeit noch nicht vorausgeschätzt werden können.
3
1330 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Art. Bezeichnung Betraq der Mittel
30 Ausschuß der Präsidenten .............................................. . z. E.
31 Rechnungsprüfer ....................................................... . 2 900 000
33 Kontrollausschuß z. E.
34 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben ................................ . 6 500 000
Kapitel III insgesamt .... 9 400 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1331
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorqesehcncr Bf'trdq
301 Ausschuß der Präsidenten ............................................. . z. E.
Auf seiner Tagung am 19. März 1954 hat der Ausschuß der Präsidenten be-
schlossen, alle für die Tätigkeit seines Sekretariats erforderlichen Ausgaben
in den Haushaltsvoranschlag des Gerichtshofes einzusetzen.
311 Rechnungsprüfer ....................................................... . 2 900 000
Diese Mittel, die vom Ausschuß der Präsidenten der EGKS am 7. März 1958
festgesetzt wurden, sind zur Deckung der Ausgaben des Rechnungsprüfers
der EGKS für das Rechnungsjahr 1958/59 bestimmt. Sie umfassen die vom
Ministerrat der EGKS festgesetzten Honorare, Reisekosten und Aufenthalts-
entschädigungen des Rechnungsprüfers sowie die vom Ausschuß der Präsi-
denten festgesetzten Personal- und Sashausgaben seiner Dienststellen.
331 Kontrollausschuß ......................................................• z. E.
341 In den Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehene Ausgaben .... 6 500 000
Diese Mittel werden zur Deckung der Ausgaben, die zur Zeit noch nicht
vorausgeschätzt werden können, und insbesondere zur etwaigen Deckung
von Sachausgaben des Kontrollausschusses beantragt.
1332 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL IV - WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
40 Wirtschafts- und Sozialaussdmß 20 000 000
41 Nicht besonders vorgesehene Ausgaben ................................ . 5 000 000
'
Kapitel IV insgesamt .... 25 000 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1333
KAPITEL IV - WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Posten Aufgliederung und Erläuterungen Vorqesehener Bctraq
401 Wirtschafts- und Sozialausschuß ........................................ . 20 000 000
. 411 In den Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehene Ausgaben ... . 5 000 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1335
EINZELPLAN III
KOMMISSION
ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABEN
für das Haushaltsjahr 1959
einschließlich der Ausgaben des Europäischen Sozialfonds
Kapitel Art der Ausgaben Betrag der.Mittel
I Gehälter, Vergütungen und Soziallasten ........................... . 557 878 000
II Sachausgaben ................................................... . 198 898 000
III Ver_schiedene Ausgaben .......................................... . 12 135 000
IV Gemeinsame, einmalige und außerordentliche Ausgaben ........... . 77 917 000
Eigene Verwaltungsausgaben der Kommission .... 846 828 000
Sonderkapitel Von der Kommission verwaltete Sonderfonds
Titel I - Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheits-
gebiete (Verwaltungs- und Kontrollkosten) .................... . 7 000 000
Titel II - Europäischer Sozialfonds (1) .............•.....•..•..•.....•..•• 501000000
Gesamtsumme des Sonderkapitels .... 508 000 000
Gesamtbetrag .... 1354828 000
(1) Siehe Titel II Ziffer III dieses Haushaltsplans {Seite 1374).
1336 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Post~n je Artikel
10 Präsident, Vizepräsidenten und Europäische Kom- 7 878 000
missare ........................... • • • • • • • • • · · · ·
101 Grundgehalt .................................. . 5 850 000
102 Residenzzula~e ................................ . 878 000
103 Repräsentationszulage ......................... . 660 000
104 Familien- und Erziehungszulagen 290 000
105 Unfall- und Krankenversicherung 50 000
106 Einrichtungs- und Wiedereinrichtungskosten ..... . z. E.
107 Ubergangsgeld ................................ . z. E.
109 Ruhegelder und Renten 150 000
Personal 465 000 000
11 111 Grundgehalt .................................. . 279 867 000
112 Hilfskräfte .................................... . 10 600 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1337
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN
Erläuterungen
Artikel 10
Bei den angeforderten Mitteln für das vorliegende Rechnungsjahr wurde von den gleichen Gehalts-
bestandteilen ausgegangen (Beschluß des Ministerrats vom 25. Januar 1958) wie bei der Aufstellung des
Haushaltsvoranschlags für das Rechnungsjahr 1958.
Artikel 11 - Posten 111
Es ist darauf hinzuweisen, daß die Gehalts- und Zulagetabellen sowie die Einzelheiten ihrer Anwendung
die gleichen geblieben sind wie bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags für das Redlnungsjahr 1958,
wo sie ausfültrlich dargestellt und erläutert wurden.
Die Veranschlagung der Mittel bei Posten 111 geht vom Stellenplan für 1958 und von folgenden Er-
höhungen des Personalbestands im Jahr 1959 aus:
1 300 Bedienstete bis zum 31. März 1959
1 375 Bedienstete bis zum 30. Juni 1959
1 450 Bedienstete bis zum 30. September 1959 und
1 480 Bedienstete bis zum 31. Dezember 1959.
Es ist folgende Aufteilung nadl Geha·Itsgruppen vorgesehen:
Kategorie Grad Zahl der Bediensteten
1 12
2 42
A
B
{ 3
4 bis 8
106
240
336 (1)
C 604
Sprachendienst 140
Ins,gesamt 1480
(1) Mit der Möglidlkeit, 20 Stellen für Bedienstete der Kategorie B in soldle der Kategorie A (Grad 6, 7 und 8) umzuwandeln.
Artikel 11 - Posten 112
Die Mittel in Höhe von 10 600 000 bfrs sollen vor allem die Ausgaben decken, die sich daraus ergeben
können, daß unter gewissen Umständen· zeitweilig eingestelltes Personal beschäftigt werden muß. Dieser
Betrag deckt auch die Bezahlung der Arbeitskräfte, die der Kommi,ssion von der staatlichen belgischen
Telefon- und Telegraphenverwaltung für den Fernsprechdienst zur Verfügung gestellt werden. Schließlich
deckt er die Honorare für Free-lance-Dolmetscher, die unter Umständen herangezogen werden müssen,
wenn das Dolmetscher-Stammpersonal nidlt ausreicht.
1338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
11 113 Residenz- und Trennungszulage ................. . 90 957 000
114 Familien- und Erziehungszulagen ............... . 26 586 000
115 Kranken- und Unfallversi~erung ................ . 5 000 000
116 Geburtszulage und Sterbegeld ..................• 1500 000
117 Reisekosten anläßlich des Jahresurlaubs .•........ 4 500000
118 Oberstunden 4 010 000
119 Beiträge zur Versorgung~asse ................ . 41980000
12 Kosten und Vergütungen anläßlich des Dienst-
antritts, beim Ausischeiden aus dem Dienst und bei
Versetzungen ................................. . 85 000 000
121 Reisekosten 400000
Nr. 49 - Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1339
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 11 - Posten 113
Der Betrag für die Residenz- und Trennungszulagen beruht wie 1958 auf einem Satz von 32,5 v. H. des
Gesamtbetrags der Grundgehälter.
Artikel 11 - Posten 114
Die Zulage für den Familienvorstand beträgt 5 0/o des Grundgehalts. Die Zulage für jedes unterhalts-
berechtigte Kind beträgt 10 000 bfrs pro Jahr. Die Erziehungszulage beträgt 833 bfrs pro Monat und Kind
und wird für die Kinder derjenigen Bediensteten gezahlt, die eine Trennungszulage erhalten, sofern die
Kinder bei ihrer AusbHdung nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Bediensteten und außerhalb von
Belgien leben. Wenn die Kinder in Brüssel bzw. am Wohnsitz ihrer Familie ein Externat besuchen oder
wenn die Bediensteten keinen Anspruch auf eine Trennungszulage haben, wird die Erziehungszulage auf
ein Drittel des obengenannten Betrags herabgesetzt.
Artikel 11 - Posten 115
Die angeforderten Mittel belaufen sich auf 5 000 000 bfrs. Dieser Berechnung liegt ein Beitrag der Kom-
mission an die Krankenkasse zugrunde, der doppelt so hoch ist wie die Beiträge der Bediensteten.
Artikel 11 - Posten 116
Die Mittel für diesen Posten wurden geschätzt.
Artikel 11 - Posten 117
Hier wurde von der Annahme ausgegangen, daß die Reisekosten für Jahresurlaub an rund 3000 Personen
in einer durchschnittlichen Höhe von 1500 bfrs gezahlt werden müssen, was einen Betrag von 4 500 000 bfrs
ergibt.
Artikel 11 - Posten 118
Der Ansatz von 4 010 000 bfrs enthält einen Voranschlag von 2 000 000 bfrs für die Bezahlung zusätzlicher
Leistungen, die nicht in anderer Form kompensiert werden können.
Außerdem enthält er einen Betrag von 2 010 000 bfrs zur Deckung der besonderen Pauschalvergütung,
die den Kraftfahrern und den Kabinettss~kretärinnen für Dienstleistungen außerhalb der normalen Dienst-
stunden gewährt wird. Für 1959 wurde die Zahl der für diese Vergütung in Frage kommenden Personen
auf 67 geschätzt.
Artikel 11 - Posten 119
Der Betrag von 41980000 bfrs entspricht 15 v. H. der Grundgehälter.
Artikel 12 - Posten 121
Der Betrag von 400 000 bfrs entspricht den Reisekosten der Bediensteten, deren Dienstantritt im Laufe
des Jahres 1959 vorgesehen ist; die Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Eisenbahnpreis von den
sechs Hauptstädten bis nach Brüssel.
1340 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, _Teil II
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
1
12 122 Einrichtungs- und Wiedereinrichtungszulagen .... 53 600 000
123 Umzugskosten .................................. 22 000 000
124 Zeitweilige Tagegelder der Bediensteten ......... 9 000 000
Kapitel I insgesamt .... 557 878 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1341
KAPITEL I - GEHÄLTER, VERGUTUNGEN UND SOZIALLASTEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 12 - Posten 122
Dieser Betrag deckt die Einrkhtungsheihilfe für die im Stellenplan 1958 vorgesehenen Bediensteten, die
am 31. Dezember 1958 noch nicht umgezogen waren, sowie für die Neuzugänge im Jahr 1959 unter Berück-
sichtigung der Entscheidungen des Rates vom 2. und 3. Februar 1959.
Artikel 12 - Posten 123
Mit den Mitteln des Postens 123 sollen die Umzugskosten für alle Bediensteten gedeckt werden, die im
Jahr 1959 ihren Wohnsitz am Arbeitsplatz haben werden, gleichgültig ob sie im Jahr 1958 oder 1959 ein-
gestellt wurden.
Der Posten deckt auch die Reisekosten für die Familien beim endgültigen Umzug an den Arbeitsort des
Bediensteten.
Artikel 12 - Posten 124
Der Ansatz von 9 000 000 bfrs beruht auf der im Jahr 1959 vor dem Inkrafttreten des endgültigen
Personalstatuts anzuwendenden Tagegeldregelung in Anlehnung an die Handhabung bei der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
Danach werden diese auf eine Höchstdauer von 60 Tagen begrenzten Zulagen lediglich noch jenen Be-
diensteten gezahlt, die ihren Dienst im Jahr 1959 antreten.
1342 Bundesgesetzblatt, Jalirgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN
'
Betraq der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
20 Ausgaben für Gebäude, Mobiliar und Material ... 69 623 000
201 Gebäudemieten, Betriebskosten .................. 45 623000
202 Wasser, Gas, Strom, Heizung .................... 5 851 000
.
203 Kosten für Reinigung und Instandhaltung der
Diensträume ................................... 9 980 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1343
KAPITEL Il - SACHAUSGABEN
Erläuterungen
Artikel 20 - Posten 201
Gebäudemieten in Brüssel, einschließlich der Betriebskosten:
avenue de la Joyeuse-Entree, 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 379 000 bfrs
avenue de Cortenberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 892 000 bfrs
rue du Marais, 58 ................................... -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 531 000 bfrs
rue de la Loi, 244 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 511 000 bfrs
25 313 000 bfrs
Veranschlagte Mieten für neue Gebäude 17 000 000 bfrs
Zwischensumme . . . . 42 313 000 bfrs
Auf den Gebäuden ruhen.de Steuern und Abgaben 3 310 000 bfrs
Gesamtsumme . . . . 45 623 000 bfrs
Der veranschlagte Betrag für die neu zu mietenden Gebäude wurde nach der Anzahl des bis zum
31. Dezember 1959 unterzubringenden Personals und nach den bisherigen Erfahrungsunterlagen berechnet.
Außerdem wurde dabei berücksichtigt, daß für die vor dem 30. Juni 1959 gemieteten Räume die Miete
für zwei Halbjahre gezahlt werden muß, da die Miete im voraus entrichtet wird.
Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf das Grundeigentum, die vom Besitzer zu entrichten ist. in der Praxis
wird sie meistens der Miete zugeschlagen und so letztlich vom Mieter bezahlt. Die Kommission wird bei
den belgischen Behörden die erforderlichen SchriUe für die Rückerstattung dieser Steuer unternehmen.
Artikel 20 - Posten 202
Im einzelnen für
- Wasser ........................................................................ . 351 000 bfrs
- Gas, Strom ..................................................................... . 3 250 000 bfrs
- Heizung 2 250 000 bfrs
Gesamtsumme .... 5 851 000 bfrs
Artikel 20 - Posten 203
Die Kosten für die Instandhaltung der Diensträume werden auf der Grundlage der mittleren Instand-
haltungspreise berechnet, die von den einschlägigen Firmen gefordert werden. Dabei wurde allerdings eine
geringe Sicherheitsspanne eingerechnet, um eine schon jetzt bemerkbare Preiserhöhungstendenz abzufangen.
So wurden den Kostenvoranschlägen für das Jahr 1958 13 bfrs pro Quadratmeter zugrunde gelegt; für 1959
wu:rde dieser Satz vorsorglich auf 15 bfrs erhöht.
Eigentliche Instandhaltung durch Vertragsfirmen ............... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 5 834 000 bfrs
Sonstige Instandhaltung, Reinigungs- und Pflegemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 195 000 bfrs
Instandsetzung und erforderliche Lieferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 876 000 bfrs
Instandhaltun,g und Uberwachung der Aufzüge durch die "Association
des industriels belg,es" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 075 000 bfrs
Insgesamt . . . . 9 980 000 bfrs
1344 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
Je Posten Je Artikel
20 204 Mieten für technische Anlagen ................. . 456 000
205 Instandhaltung und Reparatur des Mobiliars, des
Materials und der technischen Anlagen ......... . 1238000
206 Versicherung der Gebäude und des Materials .... 235 000
207 Herrichtung der Diensträume .................. . 4 190 000
208 Vergütungen für vorzeitige Kündigung und Kosten
für die Wiederinstandsetzung der Diensträume ... z. E.
209 Sonstige Gebäudekosten ....................... . 2 050 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1345
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 20 - Posten 204
Diese Mittel sind bestimmt
a) für die Miete von Fernschreibern 280 000 bfrs
Zum Bedarf von 1958 kommen vier zusätzliche Geräte in den neuen Gebäuden.
b) für die Miete von Vervielfältigungsgeräten ...................................... . 100 000 bfrs
Dadurch soll bei dringenden und außergewöhnlichen Aufgaben sowie anläßlich von
Auslandsdienstreisen oder Tagungen die leihweise Benutzung von Vervielfältigungs-
geräten ermöglicht werden.
c) für die Miete von Feuerlöschern in den bereits belegten sowie in den im Jahr 1959
noch zu belegenden Gebäuden ................................................... . 16 000 bf:ris
Insgesamt ... . 456 000 bfrs
Artikel 20 - Posten 205
Vorgesehen sind
a) für die Instandhaltung und Reparatur der Büro- und Vervielfältigungsmaschinen .... 688 000 bfrs
b) für die jährliche feste Grundgebühr für die Fernsprech- und Fernschreibanlagen 430 000 bfr.s
c) für die der Stadt Brüssel zu zahlende Grundgebühr für die Uberwachung der
Feuerhydranten ................................................................. . 20 000 bfrs
d) zur Instandhaltung der Anlagen der Konferenzräume 100 000 bfrs
Insgesamt .... 1 238 000 bfrs
Artikel 20 - Posten 206
Dieser Betrag berücksichtigt die Prämien aus den laufenden Verträgen sowie die erforderliche Abdeckung
der Risiken bei neu gemieteten Gebäuden.
Artikel 20 - Posten 207
Die hier veranschlagten Mittel sollen die Einrichtung und Verbesserung der Archivräume und des ärzt-
lichen Behandlungsraumes ermöglichen. Außerdem enthalten sie einen Voranschlag für die Herrichtungs-
kosten der Räume in den neuen Gebäuden; diese Ausgabe kann geschätzt werden auf 4 000 000 bfrs.
Außerdem wird zur Vervollständigung der Feuerbekämpfungsgeräte in den schon belegten Gebäuden
und für die erforderlichen Einrichtungen in den neuen Gebäuden ein Betrag von 190 000 bfrs in Anschlag
gebracht.
Artikel 20 - Posten 209
Die Mittel in Höhe von 2 050 000 bfrs sind zur Deckung der Ausgaben für Müllabfuhr, für die Anbringung
von Schildern, die Aufstellung von Hydranten und die Bewachung der Gebäude usw. bestimmt.
1346 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Betraq der Mittel
Art. Posten Bezeichnunq
je Posten je Artikel
1
21 Ausstattungskosten ............................. 26 000 000
211 Kauf von Büromaschinen ........................ 1000000
212 Kauf von Mobiliar und Material ................ 13 000 000
213 Kauf von technischen Anlagen ................... 10 700 000
214 Kauf von Fahrzeugen .......................... 1300000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1347
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 21
Die erste Phase der Einrichtung und Ausstattung hat im Jahr 1958 begonnen. Sie wird sich durch den
vorgesehenen Ausbau der Verwaltungszweige auf das ganze Jahr 1959 erstrecken. Die Ausgaben-
voranschläge berücksichtigen die Einsparungen durch die Errichtung einer zentralen Besd1affungsstelle, wie
sie bei der Hohen Behörde in Luxemburg besteht.
Artikel 21 - Posten 211
Kauf von Büromaschinen
- Schreibmaschin~n 250 000 bfrs
- Rechenmaschinen 450 000 bfrs
-- sonstigen Büromaschinen 300 000 bfrs
Insgesamt .... 1 000 000 bfrs
Artikel 21 - Posten 212
Auf Grund des Personalzuwachses ist der Kauf ,des folgenden Büromaterials und -mobiliars erforderlich:
-- Eigentlid1es Büromaterial und zusätzliche Ausstattung der Diensträume
der Mitglieder der Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 11400000 bfrs
- Verschiedenes Material (Gardinen, Kleiderständer, Bücherregale usw.) . . . . . . . . . . . • • 1600000 bfrs
Insgesamt . . . . 13 000 000 bfrs
Artikel 21 - Posten 213
Durch die Belegung neuer Gebäude wird die Anlage neuer Fernsprechnetze, die Einrichtung der dazu-
gehörenden Telefonzentralen, die Erweiterung der bestehenden Zentralen und die Vermehrung der Stadt-
anschlüsse erforderlich.
Auf der Grundlage der Ausgaben für die bestehenden Anlagen sind die neuen Ausgaben
geschätzt worden auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 025 000 bfrs
Ferner wird durch den Ausbau der Verwaltungszweige eine größere Zahl von Verviel-
fältigungsapparaten erforderlich, deren Kosten geschätzt werden auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 000 bfrs
Schließlich werden die Kosten für die Anlage von Hausanschlüssen in den neuen Ge-
bäuden sowie für die Erweiterung und Änderung der bestehenden Anschlüsse in den vor-
handenen Gebäuden ge1schätzt auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 1 000 000 bfrs
Insgesamt • • • • 10 700 000 bfrs
Artikel 21 - Posten 214
Die Mittel des Postens 214 sind wie folgt geschätzt worden:
- Erweiterung und Ern.euerung des Kraftwagenparks ................................• 1 200 000 bfrs
- Zubehör und Verschiedenes ·············· ....................................... . 100 000 bfrs
Insgesamt .... 1 300 000 bfrs
Die oben erwähnten Beträge stellen die Bruttokosten für die Beschaffung von Fahrzeugen ohne die \tVieder-
verkaufs..:.:rlöse dar; diese sind im Kapitel der Einnahmen der Kommission eingesetzt.
1343 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil IT
KAPITEL TI - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Betraq der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
22 Verschiedene Ausgaben ...........•............. 35 000 000
221 Papier- und Büromaterial ...................... . 13 700 000
222 Post- und Fernmeldegebühren .................. . 13 600 000
223 Bücher, BibHothekskosten, Zeitungen und Zeit-
schriften ...................................... . 4 000 000
224 Instandhaltung und Benutzung des Kraftwagen-
parks ......................................... . 2 500 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe:, Bonn, den 5. Dezember 1959 1349
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 22 - Posten 221
In Ermangelung von Erfahrungssätzen sind die Mittel nach den gleichartigen Ausgaben im Haushaltsplan
1958/59 der EGKS und unter Berücksichtigung folgender Faktoren geschätzt worden:
- größerer Personalbe,stand dez Kommission,
- Vielfältigkeit der Aufgaben,
- höherer Bedarf infolge des Arbeitszuwachses der Gemeinschaft.
Artikel 22 - Posten 222
In diesem Posten sind folgende Ausgaben zusammengefaßt:
- Postgebühren und Zustellungskosten ............................................. . 1 100 000 bfrs
- Fernsprech-, Telegramm- und Fernschreibergebühren .............................. . 12 5-00 000 bfrs
Insgesamt ... . 13 600 000 bfrs
In Ermangelung konkreter Bezugsunterlagen sind die Mittel für die Fernsprechgebühren unter Zugrunde-
legung der von der Hohen Behörde für das Haushaltsjahr 1958/59 beantragten Mittel geschätzt worden;
dabei wurde der Personalbestand der Kommission _berücksichtigt.
Artikel 22 - Posten 223
. Die Mittel für das Haushaltsjahr 1958 waren zur Anschaffung einer Mindestzahl von Büchern für den
ständigen Gebrauch, wie Nachscfl.lagewerken und sonstigen Unterlagen, für die Kabinette und General-
direktionen bestimmt. Im Jahr 1959 wird bereits mit der Einrichtung einer zentralen Bibiliothek begonnen.
Die für diesen Posten vorgesehenen Mittel in Höhe von 4 000 000 bfrs gliedern sich wie folgt:
a) Erstausstattung der Bibliothek ................................................... . 2 000 000 bfrs
b) Veröffentlichungen, Zeitschriften, andere Abonnements .•...............•.......... 2 000 000 bfrs
Insgesamt .... 4 000 000 bfrs
Artikel 22 - Posten 224
Der Bedarf an Treibstoff, Schmi•erstoffen und Reparaturen ist für das Jahr 1959 wie folgt geschätzt worden:
- Allgemeine Instandhaltung ...................................................... . 306 000 bfrs
Treibstoff, Schmierstoffe ......................................................... . 637 000 bfrs
Reifen, Schläuche ............................................................... . 354 000 bfrs
Reparaturen, Ersatzteile, Pflegemittel ............................................. . 515 000 bfrs
Versicherungen ............................... , ................................. . 409 000 bfns
Sonderausgaben für Dienstreisen ................................................. . 29 000 bfrs
Verschiedenes einschließlich Mieten .............................................. . 250 000 bfrs
Insgesamt ... . 2 500 000 bfrs
1350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Betrc1q der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten ie Artikel
22 225 Sonstige Sachausgaben ......................... . 1200000
23 Ausgaben für Veröffentlichungen und für Zwecke
der Information ............................... . 15 000 000
231 Amtsblatt und verschiedene Veröffentlichungen .. 15 000 000
24 Dienstreisekosten, Reisekosten, Aufenthaltsentschä-
digungen bei Sitzungen und Einberufungen - Sach-
verständigenhonorare, Kosten für Untersuchungen
und Erhebungen ............................... . 47 787 000
241 Dienstreisekosten ............................. . 18 550 000
242 Pauschalabgeltung von Beförderungskosten ...... . 2 160 000
243 Reise- und Aufenthaltskosten für einberufene Per-
sonen ......................................... . 5 881 000
Nr. 49 - Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1351
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 22 - Posten 225
Die Mittel in Höhe von 1 200 000 bfrs sind zur Deckung von Ausgaben für folgende Zwecke bestimmt:
- Dienstkleidung für Amtsboten und Fahrer ........................................ . 375 000 bfrs
- Arbeitskleidung für Drucker, Mechaniker usw ................................... , .. 80 000 bfrs
- Umzug im Falle der Verlegung des Sitzes ........................... : ............ . z. E.
- Mieten für Konferenzräume ...................................................... . 400 000 bfrs
- Abhaltung von Sprachkursen für die Beamten und Bediensteten .................... . 125 000 bfrs
Ferner sind zur Deckung verschiedener Ausgaben, z.B. für Lichtbilder, außerhalb der
Institution angefertigte Fotokopien usw., eingesetzt .................................... . 220 000 bfl'ls
Insgesamt ... . 1 200 000 bfrs
Artikel 23 - Posten 231
Außer dem Beitrag, den die EWG für die Druck.kosten des Amtsblatts leistet, wird ein Betrag von
15 000 000 bfrs zur Deckung der Kosten für den Druck von Beriichten, Studien und Drucksachen aller Art ein-
gesetzt. Es ist zur Zeit nur schwer vorauszusehen, wie groß der Umfang dieser Veröffentlichungen sein wird.
Da der Tätigkeitsbereich der Kommission groß ist und. alle Dokumente in den vier Sprachen der Gemein-
schaft gedruckt werden müssen, dürfte der Bedarf für das Jahr 1959 mit 15 000 000 bfrs nicht zu hoch
geschätzt sein.
Artikel 24 - Posten 241
Die Höhe dieser Mittel wird dadurch gerechtfertigt, daß sich die Bediensteten der Kommi,ssion häufig
dienstlich in die Mitgliedstaaten begeben müssen, um die durch die Inkraftsetzung des Vertrags erforderlich
werdenden Verbindungen herzustellen und Verhandlungen aufzunehmen. Ferner wird die Aufstellung von
Investitionsprogrammen für Wirtschafts- und Sozialvorhaben, mit deren Durchführung der Entwicklungsfonds
in den überseeischen Ländern und Gebieten beauftragt ist, zahlreiche Dienstreisen nach Afrika und sogar
nach Ozeanien, aber auch nach Amerika erforderlich machen, da zwischen dem Entwicklungsfonds und der
BIRD in Washington eine enge Zusammenarbeit gewährleistet sein muß.
Artikel 24 - Posten 242
· Die Mittel dieses Postens sind zur Deckung von Pauschalabgeltungen bestimmt, die einigen Bediensteten-
kategorien für die Benutzung ihres Privatkraftwagens im dienstlichen Interesse gewährt werden.
Artikel 24 - Posten 243
Die vorgesehenen Mittel sollen die Kosten für Honorare sowie für Reise- und Aufenthaltskosten von
Personen decken, die in irgendeiner Eigenschaft von der Kommission zur gemeinsamen Bewältigung von
Aufgaben mit den Bediensteten einberufen werden. Bei der Veranschlagung der Mittel wurde zugrunde
gelegt, daß den von der Kommission einberufenen Regierungsbeamten ab 1. 1. 1959 nur noch die Reisekosten
- die zu Lasten des Haushalts der Kommission gehen - erstattet werden und daß die Aufenthaltskosten
von den betroffenen Regierungen zu tragen sind.
1352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
1
24 244 Sachverständigenhonorare, Kosten für Forschungen,
Untersuchungen und Erhebungen ................ 21 l,96 000
25 Auslagen für Empfänge und Repräsentation ..... 3 437 000
251 Auslagen für Empfänge und Repräsentation ..... 3 437 000
'
26 Wiedergutmachung der von der Gemeinschaft oder
deren Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätig-
keit verursachten Schäden ....................... z. E.
261 Außervertragliche Haftung und Streitfälle ........ z. E.
27 Ausgaben, die in den Artikeln dieses Kapitels nicht
besonders vorgesehen sind ...................... 2 051000
271 Unvorhergesehene Ausgaben ................... 2 051 000 (1 )
Kapitel II insgesamt .... 198 898 000
(1) Davon können gegebenenfalls 500 000 bfrs auf Posten 313 übertragen werden.
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1353
KAPITEL II - SACHAUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterunqen
Artikel 24 - Posten 244
Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 21196 000 bfrs dienen in erster Linie zur Deckung von Ausgaben
für die zahlreichen Erhebungen, welche die Kommission insbesondere auf folgenden wichtigen Gebieten
durchgeführt hat oder noch durchführen wird:
- die Aufhebung der Beschränkungen im Niederlassungsrecht,
- die Beschäftigungslage und Freizügigkeit der Arbeitnehmer,
- Wohnungsproblem in den Großstädten und Industriezentren.
Die Kommission ist bestrebt, die Mittel des Entwicklungsfonds für die übenseeischen Länder und Gebiete
erst nach eingehender Prüfung der Sozial- und Wirtschaftsvorhaben, für die eine Finanzierungshilfe der
Kommission beantragt ist, zu verwenden; sie wird ferner wichtigere Vorhaben - an Ort und Stelle -
prüfen und Ingenieure oder besonders fachkundige Planungsbüros zur Mitarbeit heranziehen. Die Mittel
decken ferner die Kosten für Untersuchungen und Erhebungen über die wirtschaftliche Entwicklung dritter
Länder.
Dieser Posten enthält ferner die Bezüge der Wirtschafts- und Finanzberater und deren Assistenten, denen
die Kommission verschiedene festumrissene Aufgaben übertragen will.
Artikel 25 - Posten 251
Aus den bei den Generaldirektionen eingeholten spezifischen Erkundigungen geht hervor, daß Mittel in
Höhe von 3 437 000 bfrs für Empfänge und Repräsentationskosten, die sich aus dem Aufgabenbereich der
Kommission ergeben, erforderlich sind. Die Kommission wäre außerstande, ihren Repräsentationspflichten
mit den ihr zur Verfügung stehenden Räumen und Mitteln nachzukommen.
Artikel 27 - Posten 271
Die für diesen Artikel vorgesehenen Mittel sind zur Deckung von Sachausgaben bestimmt, die in keiner
Spalte dieses Kapitels eingesetzt worden sind.
1354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Betraq der Mittel
Art Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
30 Ausschüsse und Konferenzen ..................• 6 295 000
301
.
Ausschüsse und ähnliche Gremien 3 795 000
302 Konferenzen ..................•..•.....•..•.... 2 500 000
31 Beihilfen und Ausgaben für Sozialleistungen ..•.. 2 840 000
311 Außergewöhnliche Beihilfen ....................• 500 000
312 Personalklubs ................................. . 350 000
313 Kasino und Kantinen .......................... . 1300000
314 Ärztliche Betreuung .....................•.. ·..... 690 000
315 Sonstige Aufwendungen ........•............... z. E.
33 Beihilfen, Zuschüsse und Beiträge ............... . 3 000 000
331 Beihilfe, Zuschüsse, Beiträge .................... . 3 000 000
Kapitel III insgesamt .... 12 135 000
N_r. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1355
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Erläuterungen
Artikel 30 - Posten 301
Dieser Posten umfaßt die Kosten für die Sitzungen der verschiedenen vom Vertrag eingesetzten Aus-
schüsse oder ähnlichen Gremien. ,
Die Mittel von 3 795 000 bfrs sind wie folgt aufgeteilt:
- Verkehrsausschuß (Artikel 83 des Vertrags) ...................................... . 1 800 000 bfrs
.....,. Währungsausschuß (Artikel 105 des Vertrags) ....................................• 960 000 bfrs
Verwaltungskommission lt. Verordnung über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeit-
nehmer in Durchführung von Artikel 121 des Vertrags .............................. __1_0_3_5_0_0_0_b_fr_s
Insgesamt .... 3 795 000 bfrs
Artikel 30 - Posten 302
Im Konferenzprogramm für 1959 steht insbesondere die Veranstaltung einer Konferenz über die wirt-
scbaftlichen und namentlich die sozialen Auswirkungen der Automation.
Artikel 31 - Posten 311
Die Mittel von 500 000 bfrs sollen Interventionen zugunsten Bediensteter ermöglichen, die sich in einer
besonderen sozialen Lage befinden.
Artikel 31 - Posten 312
Die Kommission glaubt, daß es angebracht ist, alle Initiativen finanziell zu fördern und zu unterstützen,
die geeignet sind, die gesellschaftlichen Beziehungen der Bediensteten untereinander zu fördern und in
ihren Kreisen den Geist europäischer Kameradschaft heranzubilden.
Artikel 31 - Posten 313
Zur vollständigen Einrichtung und Ausstattung des Kasinos wird ein Betrag von 1 300 000 bfrs vorgesehen.
Artikel 31 - Posten 314
Zur Vervollständigung der Einrichtung des Behandlungsraums und der Röntgenstation sowie für Honorare
von Fachärzten ist ein Betrag von 450 000 bfrs vorges-ehen.
Außerdem werden die Kosten für die ärztliche Untersuchung der Bediensteten bei ihrem Dienstantritt für
das Jahr 1959 auf 240 000 bfrs geschätzt.
Artikel 33 - Posten 331
Der Betrag von 3 000 000 bfrs stellt die Höchstgrenze der Mittel dar, welche die Kommission in Form
von Stipendien, Preisen für Sieger in Wettbewerben, Schenkungen, Beiträgen und für die Teilnahme an
Kongressen, Beteiligungen usw. zur Verfügung hält.
1356 Bu~desgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL IV - GEMEINSAME, EINMALIGE UND AUSSERGEWOHNLICHE AUSGABEN
Betraq der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artike~
40 Gemeinsame Ausgaben der EWG und EAG ..... . 2 500 000
401 Wirtschafts- und Sozialaussdmß ................ . z. E. z. E.
402 Errichtung einer Europäischen Schule in Brüssel .. 2 500 000
41 Gemeinsame Ausgaben der EWG mit der EAG
und EGKS, Anteile der EWG an den Verwaltungs-
kosten der gemeinsamen Dienste ............... . 72 117 000
411 Gemeinsamer Informations- und Pressedienst .... 25 000 000
412 Gemeinsamer statistischer Dien,st .............. . 25 600 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1357
KAPITEL IV - GEMEINSAME, EINMALIGE UND AUSSERGEWOHNLICHE AUSGABEN
Erläuterungen
Artikel 40 - Posten 401
Während des Haushaltsjahres 1959 entfallen die Ausgaben auf den Teil des Haushaltsplans betreffend
den Rat. Für die späteren Haushaltsjahre bestimmt sich der Teil des Haushaltsplans mit den Verwaltungs-
mitteln für den Wirtsdiafts- und Sozialausschuß nach der Haushaltsordnung für die Auf,stellung des Haus-
haltsplans.
Artikel 40 - Posten 402
Am 15. September 1958 ist in Brüssel eine Europäische Schule eröffnet worden, zu der ein Kindergarten,
eine Grundschule und eine Oberschulklasse gehören. Zur Zeit ist es unmöglich, die Zahl der Schüler für das -
Jahr 1959, insbesondere zum Beginn des Schuljahres 1959/60, vorauszusehen.
Es ist Sache der Delegationen der Mitgliedstaaten, die im Schulaufsichtsrat vertreten sind, den Lehrplan
für das zweite Jahr der Schule aufzustellen und sich insbesondere darüber zu äußern, ob es zweckmäßig
ist, den Oberschulunterricht auf den ganzen ersten Zyklus, d. h. auf drei Schuljahre mit vier Sprach-
abteilungen, auszudehnen oder lediglich ein zweites Oberschuljahr einzurichten.
Ohne den Entscheidungen des Schulaufsichtsrats vorgreifen zu wollen, hielt man es im Hinblick auf den
Haushaltsplan für klug, dem schrittweisen Aufbau den Vorzug vor der oben erwähnten Mindestforderung
von zwei Schulklassen zu geben.
Unter diesen Bedingungen würden die Verwaltungskosten für das Jahr 1959 s,ich auf ungefähr 5 Mil-
lionen bfrs belaufen, die zur Hälfte, d. h. mit 2,5 Millionen bfrs, von der Kommission der Europäi-schen Wirt-
schaftsgemeinschaft getragen würden.
Artikel 41 - Posten 411
Für das Jahr 1959 wurde folgender Haushaltsbedarf veranschlagt:
Eigentliche Informationsausgaben ................................................ . 39 000 000 bfrs
Verwaltungs-, Personal- und Sachausgaben ....................................... . 36 000 000 bfrs
Insgesamt ... . 75 000 000 bfrs
Der Anteil der Kommission für 1959 wurde auf 330/o, d. h. auf 25 000 000 bfrs, festgesetzt.
Artikel 41 - Posten 412
Für d·as Jahr 1959 wurde folgender Haushaltsbedarf veranschlagt:
- Personalausgaben ............................... : ...............................• 31 000 000 bfrs
- Sachausgaben (Einrichtung, Hollerithabteilung, Dokumentation) .................... . 7 700 000 bfrs
- Ausgaben für Veröffentlichungen ................................................. . 9 800 000 bfrs
- Ausgaben für statistische Arbeiten ................................................ . 15 500 000 bfrs
Insgesamt 64 000 000 bfrs
davon 40 °/o zu Lasten der EWG 25 600 000 bfrs
1358 .Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL IV - GEMEINSAME, EINMALIGE UND AUSSERGEWOHNLICHE AUSGABEN (Fortsetzung)
Betrag der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
41 413 Gemeinsame Rechtsabteilung ................... . 10 800 000
414 Sonstige gemeinsame Ausgaben ................ . 10 717 000
48 Einmalige Ausgaben .......................... . 3 300 000
481 Kosten zur Einrichtung von Praktikantenstellen
für afrikanische Verwaltungsbeamte ............ . 3 300 000
49 Außergewöhnliche Ausgaben ................... . z. E.
491 Erwerb oder Errichtung von Gebäuden .......... . z. E.
Kapitel IV insgesamt .... 77 917 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, dei;i 5. Dezember 1959 1359
KAPITEL IV - GEMEINSAME, EINMALIGE UND AUSSERGEWOHNLICHE AUSGABEN (Fortsetzung)
Erläuterungen
Artikel 41 - Posten 413
Für das Jahr 1959 wurde folgender Haushaltsbedarf veranschlagt:
Personalausgaben ............................................................... . 28 200 450 bfrs
- Dienstreisekosten ............................................................... . 1 920 000 bfrs
- Honorare für Rechtsanwälte und Sachverständige ................................. . 7 000 000 bfrs
- Bibliothek ............................................................. · .. · · · . · · · 1 000 000 bfrs
Insgesamt ·.... 38 120 450 bfrs
abgerundet auf 38 000 000 bfrs
davon 28 °/o zu Lasten der EWG 10 800 000 bfrs
Artikel 41 - Posten 414
Der Ansatz von 10 717 000 bfrs dient zur Deckung von Ausgaben für etwaige weitere gemeinsame Dienste
bzw. zur etwa erforderlich werdenden Verstärkung der bei Posten 411, 412 und 413 veranschlagten Mittel.
Artikel 48 - Posten 481
Die Kommission bemüht sich sehr darum, eine Anzahl von Beamten aus den überseeischen Gebieten für
ihre Arbeit zu interessieren. Sie denkt dab.ei an kürzere oder längere Praktikantenzeiten am Sitz der Ge-
meinschaft für afrikanische Verwaltungsbeamte, die sich mit dem Geist und den Methoden der europäischen
Verwaltungsarbeit vertraut machen wollen.
Für das Jahr 1959 sind vorgesehen:
eine Reihe von kurzfristigen Praktikantenzeiten (2 bis 3 Wochen); die Kosten werden auf etwa
1,5 Millionen bfrs geschätzt;
die Einstellung einer Anzahl von überseeischen Bediensteten für die Dauer von 2 bis 3 Jahren außer-
halb des festen Stellenplans. Diese werden nach Beendigung dieses Praktikums in ihr Ursprungsland
zurückkehren, ohne daß jedoch die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, einige von ihnen end-
gültig in den Verwaltungsdienst der Gemeinschaft zu übernehmen.
1360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
SONDERKAPITEL - VON DER KOMMISSION VERWALTETE SONDERFONDS
Betraq der Mittel
Art. Posten Bezeichnung
je Posten je Artikel
TITEL I
50 Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder 7 000 000
und Gebiete . . . . . . . . . . . . . .................... .
501 Verwaltungs- und Kontrollkosten .............. . 7 000 000
TITEL II
60 Der Europäische Sozialfonds ................... . 501000000
611 Kosten für die Arbeit des in Artikel 124 des Ver-
trags eingesetzten Gutachteraussc:husses ........ . 600 000
612 Sac:hverständigenhonorare, Reisekosten und Tage-
gelder für hinzugezogene Personen, Kosten für
Forschungen, Studien und Erhebungen .......... . 400 000
613 Vom Fonds bewilligte Beihilfen ................ . 500 000 000 (1)
Sonderkapitel insgesamt .... 508 000 000
(1) Siehe Titel II Ziffer III dieses Haushaltsplans (Seite 1374).
Nr. 49 - Tag der-Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1361
SONDERKAPITEL - VON DER KOMMISSION VERWALTETE SONDERFONDS
Erläuterungen
Artikel 50 - Posten 501
Die Mittel in Höhe von 7 000 000 bfrs dienen zur Deckung der internen Verwaltungskosten der gemäß
Artikel 11 der Verordnung Nr. 5 mit der Verwaltung des Fonds für die übersee1schen Länder und Gebiete
beauftragten Stellen sowie zur Honorierung der Sachverständigen, die unter Umständen unter denselben
Bedingungen, unter denen die Bediensteten der Kommission eingesetzt worden wären, auf Vertrag für
diesen Fonds arbeiten.
Artikel 60 - Posten 611 und 612
Für die Kosten, die sich im Jahr 1959 aus der Arbeit des nach Artikel 124 des Vertrags eingesetzten Gut-
achterausschusses ergeben, sowie zur Deckung der Sachverständigenhonorare, der Reisekosten und Tage-
gelder für hinzugezogene Personen und zur Deckung der Kosten für Forschungen, Studien und Erhebungen
sind Mittel in Höhe von 1 000 000 bfrs vorgesehen.
Artikel 60 - Posten 613
Es war nicht möglich, für das Haushaltsjahr 1959 die Beträge genau zu veranschlagen, die für die ver-
schiedenen in Artikel 125 des Vertrags vorgesehenen Leistungskategorien des Europäischen Sozialfonds
(Kosten für die Berufsumschulung, Umsiedlungsbeihilfen, Beihilfen im Zusammenhang mit der Umstellung
von Unternehmen usw.) auszugeben sind. Die nebenseitig vorgesehenen Globalmittel beruhen daher auf
einer sehr groben Schätzung der Zuschüsse, die der Fonds im Rahmen dieses Haushaltsplans gewähren kann.
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1363
EINZELPLAN IV
DER GERICHTSHOF
Beitrag der Europäisdlen Wirtsdlaftsgemeinschaft
zur Finanzierung des Geridltshofes
(In Anwendung des Artikels 6 des Abkommens über Gemeinsame Organe für die
Europäisdlen Gemeinschaften)
Ge,gamtausgaben nadl dem Einzelplan 48 610 000
Eigene Einnahmen ................................ . 1575000
Ausgaben zu Lasten der EGKS 3 025 000 4 600 000
bleibt ..•. 44 010 000
Davon 1/a zu Lasten der EWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 010 000 14 670 000 (1)
1
ZUSAMMENFASSUNG DER AUSGABEN
für das Haushaltsjahr 1959
Kapitel Art der Ausgaben Betrag der Mittel
Eigentliche Verwaltungskosten ......................................... . 10 250 000
II Verwaltungskosten der Dienststellen ...... ·.......................•.....• 32 010 000
III Versdliedene Ausgaben •..••............•.............................. 3 325 000
IV Ausgaben zu Lasten der EGKS ......................................... . 3 025 000
Gesamtbetrag .••• 48 610 000
(1) Abzüglich des Anteils der eigenen Einnahmen des Gerichtshofes, die im Posten .Sonstige Einnahmen" des Titels III Ziffer IV aufqeführt
sind, in Höhe von 525 000 bfrs (s. Seile 1375).
1364 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL I - EIGENTLICHE VERWALTUNGSKOSTEN
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
Gehälter, Vergütungen und Soziallasten der Mitglieder des Gerichtshofes
(mit Ausnahme der ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der EGKS) 8175 000
2 Kosten für Veröffentlichungen 1600000
Sonstige eigentliche Ausgaben ......................................... . 475 000
Kapitel I insgesamt 10 250 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1365
KAPITEL I - EIGENTLICHE VERWALTUNGSKOSTEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
Gehälter, Vergütungen und Soziallasten der Mitglieder des Gerichtshofes
(mit Ausnahme der ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der EGKS)
a) Grundgehälter ....•................................................. 6 100 000
b) Aufenthaltszulage ......................._........................... . 915 000
c) Aufwandsentschädigung und Vergütung für Kammerpräsidenten ...... . 885 000
d) Familienzulagen .................................................... . 250 000
e) Deckung der Risikos bei Unfällen und Krankheiten, die bei Dienstaus-
übung eintreten .................................................... . 25 000
f) Ubergangsentschädigungen .......................................... . z. E.
g) Ruhegehälter ...................................................... . z. E.
Artikel 1 insgesamt .••• 8175000
2 Kosten für Veröffentlichungen
a) Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes ..................... . 1000000
b) Amtsblatt .......................................................... . 500 000
c) Sonstige Veröffentlichungen 100 000
Artikel 2 insgesamt .... 1600000
3 Sonstige eigentliche Ausgaben
a) Reise- und Aufenthaltskosten für vom Gerichtshof geladene Personen 25 000
b) Gebühren und Auslagen für Sachverständige und Zeugen ............. . 50 000
c) Kosten für Empfänge und Repräsentation ............................ . 100 000
d) Dienstreisekosten der Mitglieder des Gerichtshofes ................... . 300 000
Artikel 3 insgesamt ... . 475 000
1366 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
\
KAPITEL II - VERWALTUNGSKOSTEN ·DER DIENSTSTELLEN
Art. Bezeichnung Betrag der Mittel
4 Personalausgaben (Gehälter, Vergütungen und Soziallasten) 27 535 000
5 Ausgaben für Gebäude, Mobiliar und Material .......................... . 3 200 000
6 Lieferungen und verschiedene Dienstleistungen ......................... . 625 000
1 Sonstige Verwaltung,skosten ............................................ . 650 000
Kapitel II insgesamt .... 32 010 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1367
KAPITEL II - VERWALTUNGSKOSTEN DER DIENSTSTELLEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorgesehener Betrag
4 Personalausgaben (Gehälter, Vergütungen und Soziallasten)
a) Grundgehälter ...................................................... . 15 725 000
b) Dienstbezüge der Hilfsberichterstatter ................................ . z. E.
c) Zusätzliche auf der Grundlage der Gehälter bemessene Vergütungen .. . 5 025 000
d) Familienzulagen .................................................... . 1650000
e) Soziallasten ........................................................ . 4 135 000
f) Hilfskräfte und ·Oberstunden ........................................ . 750 000
g) Sonstige Personalausgaben .......................................... . 250 000
Artikel 4 insgesamt ...• 27 535 000
5 Ausgaben für Gebäude, Mobiliar und Material
a) Mieten und Instandhaltungskosten der Gebäude ..................... . 1500000
b) Wasser, Gas, Strom und Heizung ................................... . 350 000
c) Miete für technische Anlagen, Reparatur- und Instandhaltungskosten für
Mobiliar und Material, Versicherungen .............................. . 350 000
d} Instandsetzungsausgaben, Transportkosten und sonstige Ausgaben ....• 250 000
e} Kraftfahrzeugkosten ................................................ . 750 000
Artikel 5 insgesamt ... . 3 200 000
6 Lieferungen und verschiedene Dienstleistungen
a) Papier und Büromaterial .........................• ................... . 350 000
b) Post- und Versandgebühren ........................................ . 50 000
c) Fernmeldegebühren ....................................•............ 200 000
d) Ausgaben zu Dokumentations- und Informationszwecken ............. . 25 000
Artikel 6 insgesamt ... . 625 000
7 Sonstige Verwaltungkosten
a) Dienstreisekosten des Personals ..................................... . 250 000
b) Pauschalvergütungen für Reisespesen ................................• 50 000
c) Sonstige Ausgaben (Anschaffung von Dienstkleidung, Kosten der Stellen-
ausschreibungen, Arzthonorare usw.) ................................ . 250 000
d} Nicht besonders vorges-ehene Ausgaben ............................. . 100 000
Artikel 7 insgesamt ...• 650 000
1368 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Art. Bezeichnung Betraq der Mittel
8 Ausstattungskosten 1725000
Kosten und Vergütungen bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst
(mit Ausnahme der ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der EGKS) 1600000
Kapitel III insgesamt •••. 3 325 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1369
KAPITEL III - VERSCHIEDENE AUSGABEN
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorqesehener Betraq
8 Ausstattungskosten
a) Technische Anlagen und Büromaschinen .............................• 350 000
b) Mobiliar und inventurfähiges Material .............................. . 250 000
c) Transportmaterial .................................................. . 550 000
d) Bücher und Bibliothekswerke ....................................... . 575 000
e) Obernahme des Inventars des Gerichtshofes der EGKS ............... . z. E.
Artikel 8 insgesamt ... . 1725000
9 Kosten und Vergütungen bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst
(mit Ausnahme der ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der EGKS)
a) Gesetzlich vorgesehene Vergütungen für Mitglieder des einzigen
Gerichtshofes ...................................................... . 600 000
b) Gesetzlich vorgesehene Vergütungen für Bedienstete des Gerichtshofes 1 000 000
Artikel 9 insgesamt .... 1 600 000
\
1370 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
KAPITEL IV - AUSGABEN ZU LASTEN DER EGKS
Art. Bezeidmung Betrag der Mittel
10 Ausschuß der Präsidenten 2 050 000
11 Ausgaben betreffend die ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der
EGKS ................................................................. . 975 000
Kapitel IV insgesamt .... 3 025 000
Gesamtbetrag .... 48 610 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, der 5. Dezember 1959 1371
KAPITEL IV - AUSGABEN ZU LASTEN DER EGKS
Art. Aufgliederung und Erläuterungen Vorqesehener Betrag
10 Ausschuß der Präsidenten
a) Gehälter, Vergütungen, Soziallasten und sonstige Personalausgaben 1 800 000
b) Allgemeine Ausgaben .............................................. . 150 000
c) Vom Ausschuß'der Präsidenten unmittelbar angeordnete Ausgaben ....• 100 000
Artikel 10 insgesamt ...• 2 050 000
11 Ausgaben betreffend die ausscheidenden Mitglieder des Gerichtshofes der
EGKS
a) Ubergangsentschädigungen und Ruhegehälter ........................ . 975 000
13'12 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
ZUSAMMENFASSUNG DER EINNAHMEN
für das Haushaltsjahr 1959
Betrag
Kapitel Art. Art der Einnahmen
je Artikel je Kapitel
Beiträge der Gemeinschaften .................. . 47 035 000
1a EGKS ........... :.· ........................... . 14 670 000
lb EGKS (die Verwaltungskosten für den Ausschuß
der Präsidenten und die Ausgaben be-
treffend die ausscheidenden Mitglieder des
Gerichtshofes) ...........•............... 3 025 000
2 EWG 14 670 000
3 EAG 14 670 000
II Beiträge des Personals 1390000
4 zur Versorgungskasse .......................... . 1255000
5 zur Krankenkasse ............ : ................ . 120 000
6 zur Unfallversicherung ......................... . 15 000
III Verschiedene Einnahmen ...................... . 185 000
7 Bankzinsen ................................... . 40 000
8 Verkauf von Material ......................... . 145 000
9 Steuern und Nebeneinnahmen z. E.
Insgesamt .... 48 610 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Dezember 1959 1373
Ziffer II
Die Zahl der Bediensteten, die im Haushaltsjahr 1959 auf Grund der Personalausgaben besoldet werden
können, die in den Artikeln 11 Kapitel I der den Rat und die Kommission betreffenden Einzelpläne des
Haushalts und in den Artikeln 4 Kapitel II der das Europäische Parlament und den Gerichtshof betreffenden
Einzelpläne veranschlagt sind, wird für jedes Organ wie folgt festgesetzt:
Europäisches Parlament 317 Bedienstete
Rat 264 Bedienstete
Kommission 1 300 Bedienstete bis zum 31. März 1959
1 375 Bedienstete bis zum 30. Juni 1959
1 450 Bedienstete bis zum 30. September 1959
1 480 Bedienstete bis zum 31. Dezember 1959
Gerichtshof 80 Bedienstete
Die Verteilung dieser Bediensteten nach Graden oder Kategorien ist innerhalb der Grenzen der nach-
stehenden Personalübersicht zu halten:
Kateqorie Gruppe Parlament (1) Rat Kommission (!) Gerichtshof (1)
Sonder-
gruppe
2 1 - -
5 12
1
6 42
2
15 106
3
A 13
4 18
> 63 >
6
5
6 > 240 (3)
22
7
8 1
B 45 27 17
C 158 131 604 37
Kader
Sprachen- 49 38 140 8
dienst
•
Insgesamt 317 264 1 480 80
(1) Als Unterlage.
(2) Personalbestand am 31. Dezember 1959.
(3) Mit der Möglichkeit, 20 Bedienstete der Kategorie B in Kategorie A aufzunehmen (Gruppen 6, 7 und 8).
1374 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
TITEL II
.Europäischer Sozialfonds
Ziffer III
Die Kommission kann die in Artikel 60 Posten 613 des Haushaltsteils für die Kommission eingesetzten
Globalmittel erst nach Inkrafttreten der in Artikel 127 de,s Vertrags vorgesehenen Durchführungsvorschriften
verwenden.
Die entsprechenden Finanzbeiträge sind nach Einzelheiten und Verfahren anzufordern, die in Durchführung
des Artikels 209 b) des Vertrags festzulegen sind. Bei diesen Anforderung~n übermittelt die Kommission
den Mitgliedstaaten zur Unterrichtung die Angaben, über die sie hinsichtlich der Verwendung der Mittel
verfügt.
Die Ubertragung der am Ende des Haushaltsjahrs nicht verwendeten Mittel unterliegt den Vorschriften
der in Artikel 209 a) des Vertrags vorgesehenen Haushaltsordnung .
•
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. DezLrnud 1959 3175
TITEL III
Einnahmen
Ziffer IV
A. Die eigenen Einnahmen der Gemeinschaft werden wie folgt geschätzt:
a) Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . z. E.
b) Steuer (Artikel 12 des Protokolls über die Vorrechte ~nd Befreiungen der
Gemeinschaft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . z. E.
c) Sonstige Einnahmen 2 580 000 bfrs (1)
Insgesamt • • • • 2 580 000 bfrs
B. Die BeitrJge der Mitgliedstaaten werden wie folgt festgesetzt:
Verwaltungs- Europäischer Jnscwsamt
ausgaben Sozialfonds
bfrs bfrs bfrs
Belgien .................................... . 77 974 264 44 088 000 122 062 264
Deutschland (BR) ........................... . 276 364 480 160 320 000 436 684 480
Frankreich ................................. . 276 364 480 160 320 000 436 684 480
Italien ..................................... . 276 364 480 100 200 000 376 564 480
Luxen1burg ................................. . l 974 032 1002000 2 976 012
Niederlande ................................ . 77 974 264 35 070 000 113 044 264
Insgesamt ...• 987 016 000 501 000 000 1488016 ouu
GESCHEHEN zu Brüssel am 5. Mai 1959.
Im Namen des Rate.s
Der Präsident
Couve de Murville
(1) Davon zugunsten
- des EuropäisLhen Parlaments 1 555 000 bfrs
- der Kommission 500 000 bfrs
- des Gerichtshofes 525 000 bfrs.
1376 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Hinweis der Schriftleitung
Im Bundesgesetzblatt II S. 1114 ist die „Anwendung der Verordnung
Nr. 5 der Kommission" nachrichtlich abgedruckt worden. Die Verord-
nung Nr. 5 trug ursprünglich die Bezeichnung „ V~rordm~ng Nr. 1 ". In
der Uberschrift der „Anwendung der Verordnulllg Nr. 5 der Kommission"
ist die neue Numerierung laut Amtsblatt der Europäi,schen Gemein-
schaften (Ausgabe in deutscher Sprache) Nr. 34 vom 29. Mai 1959 S. 649
berücksichtigt worden, im Text dage,gen nicht. Es muß auch hier jeweils
statt „Verordnung Nr. 1" richtig „Verordnung Nr. 5" heißen.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
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Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•
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