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Bundesgesetzblatt
Teil II
1959 Ausgegeben zu Bonn am 15. August 1959 Nr. 35
Tag Inhalt: Seite
10.7.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Groß-
britannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nord-
atlantik-Vertrages) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 849
13.8.59 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850
6.8.59 Zweite Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 . . . . . . . . 909
13.7.59 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 62 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten (Inkrafttreten
für Tunesien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 912
14. 7.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den Luftverkehr . . . . . . . . 912
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
der Vereinbarung zwisdten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierun-g des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages).
Vom 10. Juli 1959.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Mai
1959 zu der Vereinbarung zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
und Nordirland über eine Devisenhilfe an Groß-
britannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages)
- Bundesgesetzbl. II S. 544 - wird hiermit be-
kanntgemacht, daß die Vereinbarung
am 6. Juni 1959
in Kraft getreten ist.
An diesem Tage hat die Regierung der Bundes-
republik Deutschland der Regierung des Vereinig-
ten Königreichs von Großbritannien und Nordir-
land mitgeteilt, daß die in der Bundesrepublik
Deutschland erforderliche verfassungsmäßige Zu-
stimmung der gesetzgebenden Körperschaften erteilt
worden ist.
Bonn, den 10. Juli 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
van Scherpenberg
850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Gesetz über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959).
Vom 13. August 1959.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Kredits bis zur Höhe von 200 000 000 DM zu be-
schlossen: schaffen, sie zur Deckung der Ausgaben des außer-
§ 1 ordentlichen Plans des ERP-Wirtschaftsplans 1959 zu
verwenden und die hiermit verbundenen A ufwen-
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Wirt- dungen zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu
schaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rech- übernehmen.
nungsjahr 1959 wird in Einnahme und Ausgabe auf
1 413 891 600 Deutsche Mark § 4
festgestellt, und zwar § 8 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-
Sondervermögens vom 31. August 1953 (Bundes-
im ordentlichen Plan auf gesetzbl. I S. 1312) gilt nicht für den außerordent-
1 213 891 600 Deutsche Mark lichen Plan des ERP-Wirtschaftsplans 1959.
an Einnahmen und Ausgaben,
im außerordentlichen Plan auf § 5
200 000 000 Deutsche Mark Die Vorschriften des § 47 Abs. 1, 3 und 4 der
an Einnahmen und Ausgaben. Reichshaushaltsordnung finden im Rechnungsjahre
1959 auf das Eigenkapitalfinanzierungsprogramm in
Berlin keine Anwendung.
§ 2
Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des
Bundes kann Kassenmittel des ERP-Sonderverrnö- § 6
gens bis zur Verausgabung für die in den ERP-Wirt- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
schaf tsplänen vorgesehenen Verwendungszwecke des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
innerhalb des Zentralbanksystems und bei Haupt- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
leihinstituten des ERP-Sondervermögens anlegen.
§ 3 § 7
Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1959
Bundes wird ermächtigt, Geldmittel im Wege des in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 13. August 1959.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Für den Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes
Der Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft
Balke
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 851
Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens
für das Rechnungsjahr 1959
Vorwort
ERSTER TEIL
A. Wirtschaftspolitisdte Zielsetzung des Finanzierungsprogramms
für das Rechnungsjahr 1959
I. Allgemeiner überblick über die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1958
Das wirtschaftlidle Geschehen in der Bundesrepublik war im abgelaufe~en Jahr durdl eine
recht unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Teilbereichen der Wirtschaft gekennzeichnet.
·während die Expansion vor allem in der Bauwirtschaft, in der Investitionsgüterindustrie und in
einer Reihe von Dienstleistungsgewerben weitere Fortschritte machte, schwächte sich der Absatz
im Steinkohlenbergbau, in der Eisen- und Stahlindustrie und in einigen Zweigen der traditionel-
len Verbrauchsgüterindustrie merklich ab. Insgesamt überwogen im Konjunkturverlauf jedoch
die expansiven Kräfte. Das Gesamtbild der wirtschaftlichen Entwicklung zeigte daher weiterhin
ein stetiges Wachstum bei Vollbeschäftigung.
Hauptträger der konjunkturellen Entwicklung war die anhaltende und lebhafte Investitions-
tätigkeit, wobei mit Beginn der Sommermonate die Zunahme der Aufwendungen für Bau-
investitionen besonderes Gewicht hatte. Aber auch die Ausrüstungsinvestitionen, die 1957 fast
stagniert hatten, stiegen im abgelaufenen Jahr wieder an. Dabei lag das Schwergewicht der
Investitionstätigkeit eindeutig auf den Rationalisierungsinvestitionen, da der zunehmende Wett-
bewerb die Unternehmen im Interesse der Erhaltung ihrer Marktanteile mehr als bisher zur
Rationalisierung der Produktions- und Arbeitsprozesse zwang.
Außer von der Entwicklung der Endnachfrage nach Gütern und Leistungen wurde die Investi-
tionstätigkeit entscheidend von der Entspannung und Auflockerung des Kapitalmarktes begünstigt.
Die erhebliche Senkung des Zinsniveaus beeinflußte namentlich die von Zinsveränderungen
relativ stark abhängigen Bauinvestitionen.
Weitere Anregungen erfuhren Produktion und Beschäftigung von der anhaltenden Ausweitung
des privaten Verbrauchs, die jedoch vor allem wegen der Erhöhung der Sparneigung der Ein-
kommensbezieher etwas schwächer war als im Jahr 1957. Gleichzeitig machten sich bedeutsame
Wandlungen in der Struktur der Konsumentennachfrage bemerkbar. Unter den Gesamtauf-
wendungen der Verbraucher gewannen insbesondere die Ausgaben für Dienstleistungen zu-
nehmend an Gewicht. Der Einzelhandel konnte daher seine Umsätze nicht in gleichem Umfange
wie im Vorjahr erhöhen. Darüber hinaus trug die Verlagerung der Nachfrage der Konsumenten
auf höherwertige und langlebige Verbrauchsgüter entscheidend dazu bei, daß die Produktion
und der Absatz in einigen Teilbereichen der traditionellen Verbrauchsgüterindustrie beeinträchtigt
wurde.
Infolge der merklichen Abschwächung der internationalen Konjunktur hat der Export der deut-
schen Wirtschaft im abgelaufenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr nur wenig zugenommen. Da
jedoch gleichzeitig der Wert der Einfuhr infolge der Verbilligung der Importwaren zurüdcging,
ergaben sich wiederum erhebliche Leistungsbilanzüberschüsse, so daß von der Außenwirtsdlaft
auch im Jahre 1957 expansive Einflüsse auf die Einkommensbildung ausgingen. Mengenmäßig
hat die Einfuhr allerdings zugenommen. Insbesondere stieg der Import von Fertigwaren beträcht-
lich an.
Die Produktionsergebnisse des vergangenen Jahres lassen sehr deutlich die Unterschiede in der
Entwicklung der Gesamtnachfrage erkennen. Zu den im Konjunkturverlauf besonders begünstig-
ten Produktionsbereichen gehörte die Investitionsgüterindustrie, die ihre Erzeugung sogar mehr
als im Vorjahr ausweiten konnte. Das stärkste Produktionswachstum war dabei auf Grund der
Verlagerung der Konsumentennachfrage auf höherwertige und langlebige Verbrauchsgüter im
Fahrzeugbau und in der Elektroindustrie zu verzeichnen.
In der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie nahm die Erzeugung ebenfalls weiter
zu, wobei die. Mineralölindustrie und die chemische Industrie überdurchschnittliche Zuwachsraten
erzielten. Aber auch die Metallindustrie konnte infolge der anhaltend guten Konjunktur im
Fahrzeugbau und in der Elektroindustrie ihre Erzeugung erheblich steigern. Desgleichen erfuhren
die von der Bauwirtschaft abhängigen Zweige der Grundstoffindustrie mit der Belebung der Bau-
tätigkeit bedeutende Anregung. Dagegen zeigten Produktion und Absatz in der Eisen- und Stahl-
industrie auf Grund der Dämpfung der internationalen Stahlkonjunktur und des Lagerabbaues beim
852 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Handel und bei den Verarbeitern eine stark rückläufige Tendenz, so daß das Wachstum der Er-
zeugung im gesamten Grundstoff- und Produktionsgüterbereich geringer war als im Vorjahr.
Darüber hinaus trug die ungünstige Entwicklung in der Eisen- und Stahlindustrie in entscheiden-
dem Maße zu der Verschlechterung der Absatzlage im Kohlenbergbau bei.
Die Erzeugung in der traditionellen Verbrauchsgüterindustrie wurde durch die grundlegende
Umschichtung der Konsumentennachfrage und die Erhöhung des Marktanteils einiger Import-
waren beeinträchtigt. Besonders betroffen waren hiervon die Textil- und Bekleidungsindustrie
und die Lederindustrie. Dagegen setzte sich in anderen Industriezweigen dieses Bereiches der
konjunkturelle Aufschwung fort.
Die Ausweitung der Produktion und der Beschäftigung ließen das Gesamteinkommen und das
Masseneinkommen weiter ansteigen. Da die Expansionsmöglichkeiten in Teilbereichen begrenzt
waren, und die konjunkturelle Entwicklung ganz allgemein in einen Prozeß der Normalisierung
und Konsilidierung des bisher Erreichten einmündete, waren die Zuwachsraten allerdings nicht
ganz so hoch wie im vergangenen Jahr.
Infolge des verhältnismäßig ruhigen Verlaufs der Gesamtnachfrage und der Erhöhung der
Elastizität des Angebots kam der noch um die Jahreswende 1957/58 zu beobachtende Preisauftrieb
zum Stillstand. Gegen Ende 1958 wurden die Preise in einigen Bereichen sogar leicht rückläufig.
Das gilt auch für die Verbraucherpreise, so daß sich der Abstand des. Index für die Lebens-
haltungskosten zum entsprechenden Vorjahrswert etwas verringerte. Insgesamt betrachtet voll-
zog sich das Wachstum der Wirtschaft im 2. Halbjahr 1958 bei verhältnismäßig stabilem Preis-
niveau.
II. Aus wirk u n g e n d e r No r m a 1i s i e r u n g d e s K a p i t a 1m a r kt e s
auf die Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens
1. Entwicklung des Kapitalmarktes im Jahre 1958
Der sich bereits in der 2. Jahreshälfte 1957 abzeichnende Prozeß der Gesundung des Kapital-
marktes hat im Jahre 1958 weitere Fortschritte gemacht. Die allmähliche Zunahme des Angebots
an langfristigen Kreditmitteln führte in den zurückliegenden Monaten zu einer fühlbaren Ent-
spannung des Marktes, so daß nicht nur die Unternehmen, sondern auch die öffentliche Hand ihre
Investitionen in steigendem Umfange aus Kapitalmarktmitteln finanzieren konnten.
Ihren sichtbarsten Ausdruck findet die Normalisierung des Kapitalmarktes in der nachhaltigen
Senkung des Kapitalzinses und in der Erhöhung des Absatzes an Wertpapieren. Bereits im Jahre
1957 überstieg der Absatz neu emittierter festverzinslicher Wertpapiere und Aktien mit 5,8 Mil-
liarden DM den Vorjahreswert um 1,4 Milliarden DM. Diese Entwicklung hat sich seither
in verstärktem Umfange fortgesetzt. Im abgelaufenen Jahr konnte bei Kapitalsammelstellen und
privaten Sparern ein Wertpapiervolumen von 9,3 Milliarden DM untergebracht werden.
Die Erstarkung des Kapitalmarktes ist in erster Linie auf die erhebliche Zunahme der privaten
Ersparnisbildung zurückzuführen. Die sich durch Gegenüberstellung der privaten Ersparnis und
des privaten, verfügbaren Einkommens errechnende jährliche Sparquote hat sich von 5,8 v. H. im
Jahre 1956 auf 8,2 v. H. im Jahre 1957 erhöht. Nach vorläufigen Schätzungen ist für das Jahr 1958
eine weitere Erhöhung der Sparquote auf 9 v. H. anzunehmen. ·
Daneben wurde die Entwicklung am Kapitalmarkt durch die sich als Folge der anhaltend hohen
Zahlungsbilanzüberschüsse ergebende ständige Verbesserung der Bankenliquidität und der Liqui-
dität der Wirtschaft sowie durch die Verlangsamung der konjunkturellen Expansion beeinflußt.
Während sich das Bestreben der Wirtschaft und der Banken zur Anlage der reichlich vorhandenen
liquiden Mittel in einer weiteren Erhöhung des Kapitalangebots auswirkte, nahm die Entwicklung
der Nachfrage nach langfristigen Finanzierungsmitteln infolge der Abschwächung der Wirtschafts-
tätigkeit auf der anderen Seite einen entsprechend ruhigeren Verlauf.
Die Besserung des Kapitalmarktklimas ist mithin das Ergebnis der Veränderungen verschiedener
Komponenten. Dabei kommt den von der Kreditnachfrage ausgehenden Einflüssen keine geringe
Bedeutung zu. Die Konsolidierung der gegenwärtigen Kapitalmarktverhältnisse setzt daher die
Bildung weiteren Sparkapitals voraus.
2. Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklung auf das Finanzierungsprogramm
des ERP-Sondervermögens im Rechnungsjahr 1958
Die Auflockerung und Normalisierung des Kapitalmarktes blieb nicht ohne Rückwirkungen auf
die Entwicklung der Einnahmen des ERP-Sondervermögens. Die Ausweitung des Angebots an
langfristigen Kreditmitteln setzte eine Reihe von Großkreditnehmern des ERP-Sondervermögens
instand, einen Teil der ihnen in früheren Jahren gewährten Darlehen durch Kapitalmarktmittel
abzulösen. Durch diese vorzeitige Tilgung von ERP-Krediten erfuhr das Aufkommen des ERP-
Sondervermögens im Rechnungsjahr 1958 eine nicht unbeträchtliche Erhöhung. Aller Voraussicht
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 853
nach werden im Rechnungsjahr 1959 weitere außerplanmäßige Tilgungseinnahmen anfallen. Nadl
den bisherigen Verhandlungen mit den Kreditnehmern ist mit einem zusätzlichen Gesamtauf-
kommen in den Rechnungsjahren 1958 und 1959 von etwa 450 Millionen DM zu rechnen.
Auf Grund dieser vorzeitigen Kredittilgungen konnte das Programm zur Förderung der mittel-
ständischen gewerblichen Wirtschaft im Rechnungsjahr 1958 erheblidl verstärkt werden. Ins-
gesamt erhielten die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ERP-Mittel
in Höhe von 252,5 Millionen DM, die durch namhafte Beträge aus Eigenmitteln der Banken
ergänzt wurden. Die zusätzlichen Einnahmen ermöglichten ferner die Aufstellung eines Sonder-
programms zugunsten der Berliner Wirtschaft, in dessen Rahmen unter gleichzeitiger Heran-
ziehung von Kapitalmarktmitteln bis einsdlließlich des Rechnungsjahres 1959 250 Millionen DM
aufgebracht werden sollen. Schließlich konnte mit Hilfe der vorzeitigen Rückflüsse auf ERP-
Großkredite ein zusätzliches Auftragsfinanzierungsprogramm der Bundesbahn anfinanziert wer-
den, das zu einer Belebung des Absatzes in den Bereichen des Steinkohlenbergbaus und der
Eisen- und Stahlindustrie beitragen soll und in den Rechnungsjahren 1958/59 die Bereitstellung
einer ersten Rate von 150 Millionen DM vorsieht.
Bei allen diesen Maßnahmen handelt es sich um Sonderhilfen, die nur durch die vorzeitige
Tilgung von Krediten ermöglicht wurden und darum· den Charakter der Einmaligkeit tragen.
3. Bedeutung der Kapitalmarktentwicklung für künftige Finanzierungsprogramme
Die durchgreifende Besserung der Kapitalmarktverhältnisse in den zurückliegenden Monaten
wirft die Frage auf, ob die vom ERP-Sondervermögen bisher angewendeten Finanzierungsgrund-
sätze einer Änderung bedürfen.
In den vergangenen Jahren, insbesondere in der ersten Zeit des Wiederaufbaus der deutschen
Wirtschaft, bestand die Aufgabe der öffent1ichen Kreditfonds infolge der Unergiebigkeit des
Kapitalmarktes zu einem bedeutenden Teil in der Kapitalbereitstellung schlechthin. Zur Verbes-
serung der Kreditversorgung der Wirtschaft war es vor allem notwendig, das Angebot an lang-
fristigen Finanzierungsmitteln überhaupt zu erweitern. Auch das ERP-Sondervermögen hatte die
Aufgabe, die Lücken des Kapitalmarkts durch Bereitstellung langfristiger Kredite auszufüllen
und damit die monetären Voraussetzungen für die Durchführung der nach gesamtwirtsdlaftlichen
Gesidltspunkten erforderlichen Investitionen der Wirtschaft zu schaffen.
Da durch die Bereitstellung von ERP-Mitteln das Kapitalmarktangebot ergänzt wurde, mußten
diese Mittel nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen vergeben werden. Dementsprechend wurden
die Konditionen für ERP-Kredite den Bedingungen des Kapitalmarktes angepaßt. Der Normalzins
für Investitionsdarlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens lag an der unteren Grenze des
vergleichbaren Kapitalmarktzinses. Die Einräumung von Sonderkonditionen beschränkte sich auf
diejenigen Fälle, in denen es nicht allein auf die Deckung eines Finanzierungsbedarfs an sich,
sondern auch auf die Höhe der Kreditkosten ankam und in denen ein gesamtwirtsdlaftliches
Interesse an der Durchführung der vorgesehenen Investitionsvorhaben bestand.
Die Normalisierung der Kapitalmarktverhältnisse erlaubt es nunmehr der Mehrzahl der
Investoren, die zur Finanzierung von Investitionen benötigten Kreditmittel in ausreichendem
Umfange auf dem Kapitalmarkt bzw. bei Kreditinstituten aufzunehmen. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, die bisherigen Finanzierungsgrundsätze des ERP-Sondervermögens zu über-
prüfen. Es liegt nahe, die Bereitstellung von ERP-Mitteln künftig in verstärktem Umfange für
solche Verwendungszwecke vorzusehen, die gesamtwirtschaftlich förderungswürdig sind, deren
Finanzierung jedoch nicht zu marktmäßigen Bedingungen erfolgen kann. Gleiches gilt für regio-
nale Förderungsmaßnahmen. Die Anwendung dieses Grundsatzes bedeutet, daß eine Reihe von
bisher im Rahmen der ERP-Programme berücksichtigten Wirtschaftszweige sich in Zukunft aus-
schließlich am Kapitalmarkt bzw. über Kreditinstitute zu finanzieren haben wird. Davon werden
auch diejenigen Unternehmen berührt, die die von den Banken geforderten Sicherheiten nicht
stellen können, da diesen Schwierigkeiten weitgehend durch die Ubernahme von Bürgschaften
der öffentlichen Hand bzw. durch verstärkte Förderung von Selbsthilfeeinridltungen der Wirt-
schaft begegnet werden kann. Hierdurch gewinnt die Ubernahme von Bürgsdlaften zu Lasten des
ERP-Sondervermögens zunehmende Bedeutung.
Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 trägt diesen Grundsätzen Rechnung, indem er in verstärktem
Umfange eine Verwendung der Mittel in solchen förderungswürdigen Bereichen und Gebieten
vorsieht, in denen die Finanz- und Ertragslage der Unternehmen die Aufnahme von Finanzierungs-
mitteln zu Marktbedingungen nicht gestattet oder die Durchführung von Investitionen angeregt
werden muß. Die Verfalgung dieses Zieles findet insoweit ihre Grenze, als bereits begonnene,
nunmehr aber auslaufende Programme zu Ende geführt werden müssen. Hierdurdl erhält der
ERP-Wirtschaftsplan 1959 den Charakter eines Ubergangsbudgets.
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III. Z i e l s e t z u n g d e s F i n a n z i e r u n g s p r o g r a m m e s 1 9 5 9
1. Rationalisierungsinvestitionen unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirt-
schaft
Infolge der· im Vergleich zu der zurücklie~enden Aufschwungsperiode ruhigeren Entwicklung
der Wirtschaftstätigkeit machte sich in allen Wirtschaftsbereichen, wenn auch mit unterschied-
licher Intensität, eine Verschärfung des Wettbewerbs bemerkbar, so daß die Unternehmen im
Interesse der Erhaltung ihrer Marktanteile in zunehmendem Maße zur Rationalisierung der Pro-
duktions- und Arbeitsprozesse gezwungen waren. Auch gegenwärtig überwiegen die Ratio-
nalisierungsinvestitionen unter den gesamten Ausrüstungsinvestitionen.
Es liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse, diese unternehmerischen Bestrebungen im Rahmen
der öffentlichen Kreditprogramme nachhaltig zu fördern, sofern der Beschaffung langfristiger
Kreditmittel zu angemessenen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt Grenzen gezogen sind und ein
beträchtlicher Rationalisierungsbedarf besteht. Das trifft vor allem für die mittelständische ge-
werbliche Wirtschaft zu. Daher richten sich die Förderungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens,
soweit sie die Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen zum Ziel haben, insbesondere auf
die Bereitstellung von Krediten an die mittelständische gewerbliche Wirtschaft.
2. Regionale Strukturmaßnahmen
a) Berliner Wirtschaft
Die jüngsten politischen Ereignisse um Berlin haben Veranlassung gegeben, zugunsten der
Berliner Wirtschaft in Ergänzung der laufenden ERP-Förderungsprogramme Sondermaßnahmen
durchzuführen. Hierfür sollen mit Hilfe des ERP-Sondervermögens 250 Millionen DM beschafft
und bereitgestellt werden. Ziel dieses Programms ist es, möglichen Auswirkungen der politischen
Ereignisse auf die wirtschaftliche Entwicklung Berlins; zu begegnen und durch die Gewährung
zusätzlicher Kredithilfen zum weiteren Wachstum von Produktion, Beschäftigung und Einkommen
beizutragen. Im einzelnen werden sich die Förderungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens
auf die Verstärkung der Investitionstätigkeit in Berlin, insbesondere aber auf die Finanzierung
zusätzlicher Aufträge westdeutscher Unternehmen an die Berliner Wirtschaft richten. Neben der
Durchführung von Investitionen ist gerade die Sicherung und Erweiterung des Absatzes Berliner
Erzeugnisse eine entscheidende Voraussetzung für die gesunde Fortentwicklung der Berliner
Wirtschaft.
b} Saarländische Wirtschaft
Die bevorstehende wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die :eundesrepublik wird
Veränderungen der im Saarland gegenwärtig herrschenden Marktverhältnisse zur Folge haben.
Diejenigen saarländischen Unternehmen, die bisher vornehmlich_ ihre Produkte am saar-
ländischen Markt und im französischen Wirtschaftsgebiet absetzten, werden nunmehr vor der
Aufgabe stehen, das übrige Bundesgebiet für den Absatz ihrer Erzeugnisse zu erschließen. Diese
Ausweitung ihrer Lieferungen wird insbesondere deswegen notwendig sein, weil der Abbau
der Zollschranken und der sonstigen Beschränkungen im zwischenstaatlichen Güteraustausch
einen verstärkten Zustrom von Erzeugnissen aus dem übrigen Bundesgebiet in das Saarland
erwarten läßt. Das erfordert jedoch in einer Reihe von Unternehmen größere Sortiments- und
Produktionsumstellungen und vor allen Dingen den Ausbau von Vertriebsorganisationen und
die Errichtung von Niederlassungen im Bundesgebiet. Es wird die Aufgabe des ERP-Sonderver-
mögens sein, die Finanzierung dieser Anpassungsmaßnahmen durch elastische Verwendung der
im ERP-Investitionsprogramm vorgesehenen Mittel, die nunmehr auf 360 Millionen DM erhöht
worden sind, zu erleichtern.
Darüber hinaus wird die saarländische Wirtschaft nach der wirtschaftlichen Eingliederung durch
die Teilnahme an den Finanzierungsprogrammen des ERP-Sondervermögens im Bundesgebiet
ein'e weitere nachhaltige Förderung erfahren. Die Bereitstellung von Kreditmitteln kommt vor
allem im Rahmen der Teilprogramme zugunsten der Wasserwirtschaft, der Verkehrswirtschaft
und der Landwirtschaft in Betracht.
c) Industrieförderung in ländlichen Gebieten
Die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur von ländlichen Gebieten, in denen vorhandene
Arbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht voll beschäftigt werden können, erfordert die Schaffung
neuer Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten. Durch die Errichtung neuE;r und die Erweiterung
bestehender Betriebe soll eine Abwanderung von Bevölkerungsteilen in die industriellen Bal-
lungsräume verhindert werden. Es ist daher vorgesehen, in Gebieten die günstige Voraussetzun-
gen für eine industrielle Entwicklung bieten, verstärkt ERP-Kredite bereitzustellen.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 855
3. Strukturmaßnahmen zugunsten von Wirtschaftsbereichen bzw. -gruppen
a) Ausgleich struktureller Veränderungen, die sich aus dem internationalen Wettbewerb ergeben
Durch den internationalen Wettbewerb befinden sich einige Produktionszweige in wesentlichen
Strukturveränderungen. Unternehmen, die solchen Zweigen angehören, stehen vor der Aufgabe
der betrieblichen Umstellung, die u. a. die vorzeitige Ersetzung wesentlicher Teile der Pro-
duktionsanlagen erfordert. Soweit solche, durch den internationalen Wettbewerb bedingte,
Strukturveränderungen nicht durch natürliche Standortvorteile der ausländischen Konkurrenz
verursacht sind, sollen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Kredithilfen gewährt werden. Diese
Maßnahmen beziehen sich sowohl auf einzelne Zweige der verarbeitenden Industrie als auch der
Landwirtschaft.
Die Veränderungen der Produktions- und Absatzverhältnisse, die sich aus der Schaffung des
Gemeinsamen Marktes ergeben, werden eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben vor be-
sondere Anpassungsprobleme stellen. Um diesen Betrieben die Umstellung der Erzeugung und
Betriebsorganisation auf die neuen Wettbewerbsverhältnisse zu erleichtern, sind im ERP-Wirt-
sdlaftsplan 1959 entsprechende Mittel veranschlagt worden. Mit diesem Teilprogramm sollen
gleichzeitig die im Rahmen des Grünen Plans bisher durchgeführten allgemeinen strukturverbes-
sernden Maßnahmen ergänzt werden.
b) Förderung der Atomwirtschaft
Die Anstrengungen, die in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Atomenergie gemacht worden
sind, haben zu bedeutsamen Ergebnissen geführt. Tedlnik und Wirtschaft bemühen sich um eine
Auswertung der Erkenntnisse der Forsdlung. Die bisher beim Betrieb von Kernreaktoren gesam-
melten Erfahrungen lassen erwarten, daß die Atomenergie in Zukunft einen gewichtigen Beitrag
zur Energieversorgung leisten wird. Im Rahmen eines Atomprogramms soll der Bau von einigen
Versuchskraftwerken gefördert werden, um hierdurch den Anschluß an die Entwicklung im
Ausland zu gewinnen und die Voraussetzungen für eine wirtsdlaftliche Nutzung der neuen
Energiequelle zu schaffen. Die im Rahmen dieses Programms vorgesehenen Anlagen sollen von
Privatunternehmen errichtet werden. Zur Erleichterung der Kapitalbereitstellung wird sich das
ERP-Sondervermögen an der Finanzierung der vorgesehenen Kraftwerksanlagen im Rahmen
seiner Möglichkeiten beteiligen.
c) Allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
Neben den bisher erwähnten Teilprogrammen sieht der ERP-Wirtschaftsplan 1959 die Bereit-
stellung weiterer Mittel zur Fortführung der in früheren Jahren eingeleiteten strukturverbes-
sernden Maßnahmen vor. Im einzelnen handelt es sich hierbei u. a. um die Finanzierung wasser-
wirtschaftlicher Investitionen, die Förderung der Fischwirtschaft und die Förderung der Ver-
triebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten.
4. Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Auslande unter besonderer Berücksichti-
gung der Entwicklungsländer
Die fortgeschrittenen Industriestaaten sind bemüht, ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu
Entwicklungsländern nicht nur aus politischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen zu
vertiefen. Sichtbarer -A·usdruc:k dieser Bestrebungen sind die zahlreichen Hilfsprogramme der
westlichen Welt für entwicklungsfähige Länder.
Auch die Bundesrepublik hat sich an diesem Entwicklungsprogramm außer im Rahmen mehr-
seitiger internationaler Abmachungen durch Abschluß bilateraler Abkommen mit den weniger
entwickelten Ländern Asiens, des mittleren und nahen Ostens und Südeuropas beteiligt. Im
einzelnen erstreckt sich die Hilfe der Bundesrepublik auf die Lieferung von Investitionsgütern,
den Erfahrungsaustausch und die Entsendung technischer Berater.
Zur Finanzierung dieses umfassenden Programms sind auch namhafte Mittel des ERP-Sonder-
vermögens herangezogen worden. Im v~rgangenen Rechnungsjahr wurde auf der Grundlage der
bisher erteilten Kreditzusagen ein revolvierender Fonds in Höhe von 260 Millionen DM gebildet,
mit dessen Hilfe Ausfuhrgeschäfte deutscher Unternehmen, die der Durchführung bedeutender
Investitionsprojekte in Entwicklungsgebieten dienen, finanziert werden.
Im Rahmen der Bestrebungen um einen weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen Griechenland und der Bundesrepublik ist die Gewährung eines langfristigen Kredits an
Griechenland in Höhe von 200 Millionen DM vorgesehen. Griechenland wird diese Kreditmittel
zur Finanzierung von Infra-Struktur-Vorhaben verwenden. Der Betrag von 200 MillionP.n DM soll
vom ERP-Sondervermögen durch Begebung einer Anleihe aufgebracht werden.
856 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
IV. Z u s a m m e n s t e 11 u n g de r F ö r d e r u n g s m a ß n a h m e n de s E R P - S o n d e r v e r m ö g e n s
im Rahmen des Wirtschaftsplans 1959
Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 sieht nach Wirtschaftsbereichen bzw. nach Verwendungszwecken
gegliedert folgende Finanzierungsprogramme vor:
Einzel- Gesamt-
Zweckbestimmung beträge betrag Kap. Tit.
DM DM
Bundesrepublik
1. Land- und Ernährungswirtschaft
Flurbereinigung ............................• 14 000 000 2
Fischwirtschaft .............................. . 6 000 000 2
ländliche Wasserwirtschaft (Trinkwasserversor-
gung und Abwasserbeseitigung) und ländlicher
Wirtschaftswegebau ......................... . 45 000 000 { 2
2 3
1
Errichtung und Ausbau landwirtschaftlidter Be-
triebsgebäude und Schaffung von Wohnraum
für landwirtschaftlidte Arbeitskräfte ......... . 22 000 000 2
Kredite zur Umstellung der Betriebs9rganisation
und der Erzeugung landwirtschaftlicher Betriebe 10 000 000 2
Ausbau der Stromversorgungsnetze auf dem
Lande (Bindungsermächtigung in Höhe von
5 000 000 DM) ............................... . 2 3
Zuschüsse zur Förderung beispielhafter länd-
licher Bauten .....................•..•....... 100 000 97 100 000 2
2. G ru n d s t o ff w i r t s c h a f t
Kohlenbergbau ............................. . 75 000 000 2 2
Wasserwirtschaft in den Städten ............. . 40 000 000 2 3
Atomwirtschaft (Bindungsermächtigung in Höhe
von 50 000 000 DM) ......................... . 115 000 000 2 3
3. M i t t e l s t ä n d i s c h e g e w e r b l i c h e W i r t -
schaft, verarbeitende Industrie, freie
Berufe
Handel, Handwerk, Kleingewerbe (einsdtl. Pro-
duktivitätskredite) und Fremdenverkehr ..... . 65 000 000 { 2
2 11
8
Produktivitätszuschüsse ..................... . 4 300 000 2 11
mittlere verarbeitende Industrie (einschl. Ernäh-
rungsindustrie) ............................. . 35 000 000 2 5
Industrieförderung in ländlichen Gebieten (Bin-
dungsermächtigung in Höhe von 10 000 000 DM) 10 000 000 2 8
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgesdtä-
digte (Bindungsermächtigung in Höhe von
10 000 000 DM) ............................. . 30 000 000 2 8
freie Berufe ................................ . 5 000 000 4 2
Auslandsniederlassungen ................... . 10 000 000 2 13
Kreditgarantiegemeinschaften 1 000 000 16-0 300 000 { 2
2
1
8
4. V e r k e h r s w i r t s c h a f t
Bundesbahn (Bindungsermädttigung in Höhe von
150 000 000 DM) ............................ . 135 000 000 2 6
Bundespost ................................. . 45 000 000 2 6
Seeschiff ahrt ............................... . 20 000 000 2 6
Binnenschiffahrt ............................ . 1 000 000 2 6
Umschlagsverkehr in Seehäfen ............... . :J 000 000 2 6
Ausbau des Hafens Wilhelmshaven ..........• 2 000 000 2 6
Personennahverkehr ........................ . 5 000 000 211 000 000 2 6
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 857
-
Einzel- Gesamt-
Zweckbestimmung beträqe betrag Kap. Tit.
DM DM
5. Au ß e n w i r t s c h a f t
Exportfinanzierung 25 000 000 2 13
Erfahrungsaustausch ........................ . J 200 000 2 10
Förderung des Exports landwirtschaftlicher Er-
zeugnisse .................................. . 100 000 28 300 000 2 13
6. S a a r w i r t s c h a f t
Investitionsfinanzierung (Bindungsermächtigung
in Höhe von 60 000 000 DM) ................. . 70 000 000 2 30
Absatzförderung .......................•....• 500 000 70 500 000 2 8
7. Förderung der Forschung und Aus-
bildung
Forschung ............................•.....• 14 200 000 2 9
Ingenieurschulen ............•..............• 3 000 000 17 200 000 4 2
8. V e r s chi e de n e M aß n a h m e n
Wohnungsbau ..............................• 1500000 2 7
Dankesspende .............................. . 275 000 5
Transportkosten für karitative Sendungen ... . 3 000 000 1 4
Bürgschaftsverpflichtungen ..................• 3 000 uOO 2 22
Wohlfahrtseinrichtungen ....................• i 000 000 8 775 000 4 2
9. Auftragsfinanzierung Be r 1 in (Bindungs-
ermächtigung in Höhe von 30 000 000 DM) .... 68 000 000 68 000 000 2 30
Gesamtbetrag: 776 175 000
Berlin
1. Investitions- und Betriebsmittelkredite (Bin-
dungsermächtigung in Höhe von 50 000 000 DM) 268 330 800 3
2. Auftragsfinanzierung (Bindungsermächtigung in
Höhe von 60 000 000 DM) ................... . 15 000 000 3 5
3. Forschung ..................................• 4 050 000 3 4
4. Wiederaufbauprogramm 40 300 000 { 3
3
2
3
5. Eigenkapitalfinanzierung .................... . 2 000 000 3 20
6. Bürgschaftsverpflichtungen ...•.......•......• 1000000 3 22
7. Produktivität 2 000 000 3 27
Gesamtbetrag: 332 680 800
V. Erläuterung einzelner Teilprogramme
1. Land- und Ernährungswirtschaft
a) Im Rechnungsjahr 1958 sind für die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Investitionen in
ländlichen Bereichen 40 Millionen DM bereitgestellt worden. Die Mittel dienten insbesondere
dem Bau von Anlagen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und zur Abwasserbeseiti-
gung und -verwertung. Im Hinblick auf die vielfach noch unzureichenden wasserwirtschaftlichen
Einrichtungen in ländlichen Gemeinden soll dieses Programm auch im Rechnungsjahr 1959 fort-
geführt werden.
b) Bereits im Rechnungsjahr 1956 wurden zur Finanzierung des ländlichen Wirtschaftswege-
baues aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 10 Millionen DM bereitgestellt. Die Kredite dienten
der Anlage von Zufahrtswegen zwischen landwirtschaftlichen Betriebsstätten und den dazu-
gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen. Darüber hinaus konnten die veranschlagten
858 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Mittel auch zur Befestigung und zum Ausbau von Wegen zwischen einzelnen Gehöften und dem
Hauptstraßennetz verwendet werden. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dem Wirtschafts-
wegebau für die Rationalisierung der Landwirtschaft zukommt, sind im Rechnungsjahr 1959
weitere Mittel für diesen Zweck veranschlagt worden.
c) Seit einigen Jahren zeichnen sich auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Landwirtschaft
grundlegende strukturelle Veränderungen ab, die ihren Ausdruck in einer allgemeinen Ver-
ringerung des Angebots an ledigen Arbeitskräften finden. Diese Entwicklung, die eng mit den
auf dem Lande herrschenden besonderen Lebensverhältnissen zusammenhängt, zwingt die land-
wirtschaftlichen Betriebe in zunehmendem Maße, auf verheiratete Arbeitskräfte zurückzugreifen.
Die Beschäftigung solcher Arbeitskräfte setzt jedoch die Schaffung ausreichenden Wohnraums
für Landarbeiterfamilien voraus. Um diese Bestrebungen zu unterstützen, sollen daher die für
den Um- und Neubau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude im Rechnungsjahr 1959 vorgesehenen
Mittel auch zur Förderung des Landarbeiterwohnungsbaues verwendet werden.
d) Zur Modernisierung und Rationalisierung der deutschen Fischdampferflotte und Küsten-
fischerei ist ein mehrjähriges Investitionsprogramm vorgesehen. Die erste Rate in Höhe von
6 Millionen DM wurde bereits im Rechnungsjahr 1958 zur Verfügung gestellt. Mit der Veran-
schlagung eines weiteren Betrages von 6 Millionen DM soll die Fortführung dieses Programmes
im Rechnungsjahr 1959 ermöglicht werden.
2. Grundstoffwirtschaft
a) Kohlenbergbau
Das ERP-Sondervermögen wird das im Jahre 1957 begonnene Programm zur Teilfinanzierung
von Rationalisierungsinvestitionen im Kohlenbergbau durch Bereitstellung der dritten Rate in
Höhe von 75 Millionen DM fortsetzen. Die Durchführung von· Rationalisierungs- und Moderni-
sierungsinvestitionen läßt eine beachtliche Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Kohle
gegenüber den konkurrierenden Energieträgern erwarten.
Unter den Maßnahmen, die zur Beseitigung der gegenwärtigen Absatzschwierigkeiten im
Steinkohlenbergbau eingeleitet worden sind, verdient die Erhöhung der Aufträge der Bundes-
bahn an die Eisen- und Stahlindustrie besondere Beachtung. Insgesamt wird die Bundesbahn
im Jahre 1959 zusätzliche Aufträge im Wert von 500 Millionen DM bei einem Stahlinhalt von
ca. 360 000 t vergeben. Damit ist ein nennenswerter zusätzlicher Kohleverbrauch verbunden.
Diese Maßnahme wird gleichzeitig auch zu einer Beseitigung der im Bereich der Eisen- und Stahl-
industrie aufgetretenen Absatzstockung beitragen. An der Finanzierung dieser Aufträge der
Bundesbahn wird sich das ERP-Sondervermögen durch Bereitstellung von 300 Millionen DM
beteiligen.
b) Atomwirtschaft
Im Rahmen des von der Deutschen Atomkommission entwickelten Atomprogramms ist vorge-
sehen, bis zum Jahre 1965 mehrere Versuchskemkraftwerke mit einer gesamten elektrischen
Leistung von 500 bis 750 Megawatt zu errichten.
Die· Verwirklichung dieser Vorhaben soll der deutschen Industrie und der Energieversorgungs-
wirtschaft die Möglichkeit geben, durch praktische Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kern-
kraftwerken und der erforderlichen Zulieferbetriebe den Anschluß an die atomtechnische Ent-
wicklung im Ausland zu gewinnen. Zugleich sollen damit die Voraussetzungen für den Aufbau
einer leistungsfähigen deutschen Atomindustrie geschaffen werden. Der Beitrag der g~planten
Versuchskernkraftwerke zur Elektrizitätsversorgung des Bundesgebietes ist demgegenüber nur
von untergeordneter Bedeutung.
Zur Finanzierung dieses Programmes, das einen Kostenaufwand von schätzungsweise
1 Milliarde DM erfordern wird, soll das ERP-Sondervermögen einen Beitrag leisten. Die ersten
Kreditbeträge werden voraussichtlich Anfang des Rechnungsjahres 1960 benötigt. Die Einleitung
des Investitionsprogrammes macht es jedoch notwendig, bereits im Rechnungsjahr 1959 Kredit-
zusagen zu erteilen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 sieht daher zu diesem Zweck eine Bindungs-
ermächtigung auf das Zins- und Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre 1960 und 1961 in Höhe
von 50 Millionen DM vor.
3. Mittelständische gewerbliche Wirtschaft
In der Erkenntnis, daß die gesunde Fortentwicklung der Wirtschaft sowie die Sicherung der
freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in hohem Maße von der Erhaltung der
Lebens- und Leistungsfähigkeit der mittleren Schichten der Bevölkerung abhängt, ist der Förde-
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 859
rung und Stärkung des Mittelstandes zunehmende Bedeutung beigemessen worden. Auch im
Rahmen der Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens wurden die Förderungsmaßnahmen
zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen der Wirtschaft verstärkt.
a) Abwicklung des Programms 1958
Im Jahre 1956 standen den kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
60 Millionen DM und im Jahre 1957 rd. 108 Millionen DM zur Verfügung. Diese Förderungsmaß-
nahmen erfuhren im Rechnungsjahr 1958 eine erhebliche Erweiterung. Insgesamt konnten für die
mittelständische gewerbliche Wirtschaft 252,5 Millionen DM bereitgestellt werden. Die Veransc:hla-
gung eines derart hohen Betrages wurde nur dadurch möglich, daß sich verschiedene Großkredit-
nehmer des ERP-Sondervermögens zu einer vorzeitigen Tilgung eines Teiles der ihnen in früheren
Jahren gewährten Da-rlehen bereit erklärten. Damit erhöhte sich der aus dem laufenden Zins- und
Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres 1958 aufgebrachte Kreditbetrag von 152,5 Millionen DM
um 100 Millionen DM.
Von den zusätzlichen Rückflüssen in Höhe von insgesamt 150 Millionen DM erhielten die
Unternehmen des Handels, des Handwerks sowie des Kleingewerbes und die Unternehmen der
mittleren, verarbeitenden Industrie je 50 Millionen DM. Von dem noch verbleibenden Restbetrag
entfielen 20 Millionen DM auf Kredite an die mittelständische saarländische Wirtschaft und
30 Millionen DM auf Kredite zur Modernisierung von Altbauwohnungen.
Die der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in der Bundesrepublik im Rechnungsjahr
1958 zur Verfügung gestellten Gesamtmittel in Höhe von 252,5 Millionen DM wurden wie folgt
aufgeteilt:
Handel, Handwerk, Kleingewerbe .......................................... . 109,0 Mill. DM
Produktivitätskredite 12,5 Mill. DM
mittlere verarbeitende Industrie ........................................... . 75,0 Mill. DM
Vertriebene und -Flüchtlinge ............................................... . 25,0 Mill. DM
l{riegssachgeschädigte ................................................ -. ... . 20,0 Mill. DM
kleine und mittlere Zeitungsdruckereien ................................... . 2,5 Mill. DM
Beherbergungsgewerbe .................................................... . 5,5 Mill. DM
Produktivitätszuschüsse ................................................... . 2,5 Mill. DM
Zusc:hüsse für das Handwerk auf dem Lande 0,5 Mill. DM
Insgesamt: 252,5 Mill. DM
b) Förderungsmaßnahmen im Rechnungsjahr 1959
In Fortsetzung der bisherigen Förderungsmaßnahmen sind im ERP-Wirtschaftsplan 1959 zu-
gunsten der mittelständischen _gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Finanzierungsmaßnah-
men zur Errichtung von Auslandsniederlassungen mittlerer Unternehmen, über die im Abschnitt
Außenwirtsdlaft berichtet wird, 160,3 Millionen DM veranschlagt worden. Die mittelständisc:he
gewerbliche Wirtschaft wird mithin im Rechnungsjahr 1959 aus dem normalen Zins- und Tilgungs-
aufkommen einen größeren Betrag erhalten als im abgelaufenen Rechnungsjahr.
Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 160,3 Millionen DM sind im Rahmen eines neuen Finan-
zierungsprogrammes 5 Millionen DM für die Förderung der Angehörigen der freien Berufe vor-
gesehen. Die Maßnahmen sollen sich vornehmlich auf Arzte, Apotheker, Red1tsanwälte, Wirt-
sdlaftsprüfer und Steuerberater, Ingenieure und Architekten erstrecken und im wesentlichen dem
Aufbau neuer Existenzen dienen.
Im Bereich der kleinen und mittleren verarbeitenden Industrie ergibt sich die Notwendigkeit
zur Umstellung und Anpassung der Unternehmen an den internationalen Wettbewerb. An der
Finanzierung der hiermit zusammenhängenden Investitionen wird sich das ERP-Sondervermögen
innerhalb des Mittelstandsprogrammes durch Bereitstellung namhafter Kredite beteiligen.
Im Rahmen der Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unternehmen haben die Kredit-
garantiegemeinschaften zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 sieht
daher in Fortführung bisheriger Maßnahmen die Bereitstellung weiterer Mittel zur Aufstockung
der Haftungsfonds der bereits bestehenden Kreditgarantiegemeinschaften und einer neu zu grün-
denden gleichartigen Einrichtung im Saarland vor.
Die mittelständische Wirtschaft wird ihre Stellung innerhalb der Gesamtwirtschaft auf die Dauer
nur behaupten können, wenn alle Anstrengungen unternommen werden, die Wirtsc.haftlic.hkeit
der Betriebe zu erhöhen. Dazu gehört neben der Durchführung von Rationalisierungsinvestitionen
vor allem die Verbesserung des Rechnungswesens und der Betriebsorganisation. Um den
kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich mit den modernen Verfahren
und Methoden der innerbetrieblichen Abrechnung sowie der Organisation des Arbeitsablaufes
vertraut zu machen, soll das im Rechnungsjahr 1955 begonnene Zuschußprogramm zur Förderung
der Produktivität auch im Rechnungsjahr 1959 fortgeführt werden.
860 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
4. Verkehrswirtschaft
a) Bundesbahn
Im Interesse einer weiteren Verbesserung ihrer Verkehrsleistungen und einer Erhöhung ihrer
Rentabilität hat die Deutsche Bundesbahn im Jahre 1956 einen 10-Jahres-lnvestitionsplan ent-
wickelt, der Investitionen im Werte von rd. 26 Milliarden DM vorsieht. Von diesen Gesamt-
mitteln sollen ca. 6,8 Milliarden DM, das sind rd. 27 v. H., für die Rationalisierung stehender und
rollender Anlagen ausgegeben werden.
Das ERP-Sondervermögen hat der Bundesbahn bereits in den Jahren 1955 und 1957 zur Finan-
zierung dieser Rationalisierungs-Investitionen 150 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Diese
Förderungsmaßnahmen sollen im Rahmen eines 2. Rationalisierungsprogrammes in Höhe von
80 Millionen DM fortgeführt werden. Der erste Teilbetrag von 30 Millionen DM ist bereits im
Rechnungsjahr 1958 veranschlagt worden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 sieht die Bereitstellung
weiterer Mittel in Höhe von 25 Millionen DM vor. Die dritte Rate wird im Rechnungsjahr 1960
zur Verfügung gestellt.
Uber die vorgesehenen Rationalisierungskredite hinaus wird die Bundesbahn auch im Rech-
nungsjahr 1959, wie schon im vergangenen Jahre, weitere 50 Millionen DM zur Finanzierung von
Aufträgen an die Berliner Unternehmen erhalten. Diese Aufträge sind geeignet, insbesondere der
Berliner Waggonindustrie Beschäftigung zu geben.
Im Interesse einer Belebung des Absatzes in den Bereichen des Steinkohlenbergbaues und der
Eisen- und Stahlindustrie wird die Deutsche Bundesbahn im Rechnungsjahr 1959 zusätzliche Auf-
träge im Gesamtwert von 500 Millionen DM erteilen. An der Finanzierung dieser Aufträge soll
sich auch das ERP-Sondervermögen durch Bereitstellung eines Betrages von 300 Millionen DM
beteiligen.
b) Offentlidie Verkehrsbetriebe
Die öffentlichen Unternehmen des Personennahverkehrs, insbesondere die Straßenbahnbetriebe,
haben unter den Folgen des Krieges außerordentlich gelitten. Das starke Wachsen der Städte hat
überdies die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin erheblich gesteigert. Die
Unternehmen sind daher im besonderen Maße vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Betriebsweise
den zunehmenden Verkehrsanforderungen anzupassen. Außerdem müssen überalterte Fahrzeuge,
die den heutigen Sicherheitsvorschriften nicht meµr entsprechen, aus dem Verkehr gezogen wer-
den. Der Nachholbedarf an Investitionen ist daher bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben auch
gegenwärtig hoch.
Da die allgemein ungünstige Ertragslage diesen Unternehmen ·die Beschaffung de::, erforder-
lichen Investitionskapitals erschwert, hat das ERP-Sondervermögen bereits in den Jahren 1956 bis
1958 15 Millionen DM für die Finanzierung von Investitionen der öffentlichen Verkehrsbetriebe
zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln wurden zur Erteilung von Aufträgen an die Berliner
Wirtschaft 7,5 Millionen DM verwendet. Die Veranschlagung eines weiteren Betrages in Höhe
von 5 Millionen DM soll die Fortführung dieses Programmes im Redmungsjahr 1959 ermöglichen.
5. Außenwirtschaft
a) Förderung von Ausfuhrgesdiäften
Im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans 1958 ist zur Förderung von entwicklungsfähigen Gebieten
die Ermächtigung zur revolvierenden Verwendung eines Betrages von 260 Millionen DM gegeben
worden. Die Mittel sind für die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Unternehmen, die
der Durchführung bedeutsamer Investitionsprojekte in Entwicklungsländern dienen, bestimmt.
Die Mittel des ERP-Sondervermögens werden den Unternehmen jedoch nicht unmittelbar zur
Verfügung gestellt. Sie bilden vielmehr einen Liquiditätsrückhalt zugunsten der Kreditanstalt für
Wiederaufbau, den diese in Anspruch nehmen kann, sofern es ihr nicht möglich ist, die vorge-
sehenen Investitionen in Entwicklungsländern aus eigenen Mitteln bzw. aus Kapitalmarktmitteln
zu finanzieren. Mit Hilfe dieser Finanzierungsmethode läßt sich ein Kreditvolumen erreichen,
das die verfügbaren ERP-Mittel in Höhe von 260 Millionen DM weit übersteigt.
Zur Bildung dieses Entwicklungsfonds von 260 Millionen DM sind bisher Bindungsermächtigun-
gen in Höhe von 240 Millionen DM erteilt und Ausgabenbeträge in Höhe von 20 Millionen DM
veranschlagt worden. Um die der Kreditanstalt für Wiederaufbau Jrteilten Refinanzierungs-
zusagen für bereits eingeräumte Kredite erfüllen zu können, ist die Veranschlagung weiterer
Ausgabenbeträge nötig. Der ERP-Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1959 sieht einen Mittel-
ansatz von 25 Millionen DM vor.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 861
b) Finanzierung von Investitionen im Auslande
Im Rahmen der Bestrebungen zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Ausland
sehen sich auch die deutschen Unternehmen veranlaßt, ihre Investitionsanstrengungen in den
wichtigsten ausländischen Absatzräumen, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu intensivie-
ren. In der Regel sind nur kapitalkräftige Großunternehmen zur Durchführung derartiger
Investitionen in der Lage. Es liegt jedoch im gesamtwirtschaftlichen Interesse, auch kleinen und
mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Marktstellung im Ausland zu festigen
und auszubauen. Der im Rechnungsjahr 1959 vorgesehene Betrag in Höhe von 10 Millionen DM
soll für die Gewährung von Krediten u. a. zum Aufbau von Reparatur- und Montagebetrieben
verwendet werden.
6. Saarwirtschaft
Zur Vorbereitung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik
werden der saarländischen Wirtschaft für die Finanzierung von Investitionen bis zum Rech-
nungsjahr 1961 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Nach dem Stande vom 1. Februar 1959
sind im Rahmen dieses Programmes Kredite in Höhe von insgesamt 256,8 Millionen DM zuge-
sagt worden. Diese Mittel verteilen sich auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche wie folgt:
Eisen- und Stahlindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132,5 Millionen DM
Energiewirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51,9 Millionen DM
verarbeitende Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48,9 Millionen DM
mittelständische gewerbliche Wirtschaft (kleine und mittlere Industrie, Han-
del, Handwerk, Fremdenverkehr) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,7 Millionen DM
Verkehrswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,4 Millionen DM
sonstige Industrie (einschließlich Auftragsfinanzierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,4 Millionen DM
256,8 Millionen DM
Von den zugesagten Krediten wurden bisher 70,3 Millionen DM ausgezahlt.
Bei der Abwicklung des 300-Millionen-DM-Programmes hat sich herausgestellt, daß die saar-
ländische Wirtschaft nach der wirtschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik weitere
Mittel für die Durchführung von Investitionen benötigen wird. Um diesen Anforderungen gerecht
werden zu können, ist in den ERP-Wirtschaftsplan 1959 eine Bindungsermächtigung in Höhe von
60 Millionen DM aufgenommen worden. Mit diesen Mitteln soll u. a. auch die Errichtung von
Geschäftshausbauten anteilig finanziert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die im Saarland
geplanten Kreditgarantiegemeinschaften zu fördern.
7. Berliner Wirtschaft
a) überblick über die bisherigen Förderungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens
Seit Beginn der Förderungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens wurden der Berliner Wirt-
schaft Finanzierungshilfen im Gesamtwert von 4 082 200 000,- DM gewährt. Das sind rd. 35 v. H.
der insgesamt für die Förderung der Wirtschaft in der Bundesrepublik und für Berlin bereit-
gestellten Mittel. ·
Die Bedeutung der ERP-Hilfe für Berlin wird durch eine Gegenüberstellung der langfristigen
Gegenwertmittel und des gesamten langfristigen Kreditvolumens Berlins unterstrichen. Der
Anteil der ERP-Mittel betrug in den Jahren 1950 bis 1953 im Durchschnitt 92 v. H. und im Jahre
1958 etwa 55 v. H. Die Verringerung dieses v. H.-Satzes bei steigenden absoluten Zuwendungen
des ERP-Sondervermögens weist darauf hin, daß die Gesundung des Kapitalmarkts auch in
Berlin bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat.
Die Hilfen des ERP-Sondervermögens wurden schwerpunktmäßig für die Finanzierung von
Investitionen und Aufträgen sowie zur Durchführung des Wiederaufbauprogrammes verwendet.
Für die Finanzierung von Investitionen sind bis zum 31. Dezember 1958 1580000 000,- DM
bereitgestellt worden. Die Mittel dienten in den ersten Jahren dem Wiederaufbau und der
Erweiterung der bestehenden industriellen Kapazitäten. In den letzten Jahren wurden jedoch in
verstärkte·m Umfange Rationalisierungsinvestitionen durchgeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit
der Berliner Wirtschaft gegenüber der Wirtschaft der Bundesrepublik und des Auslandes zu
erhöhen. Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 1 580 000 000,- DM entfielen auf die Elektro-
industrie, die an Produktionsumfang, Umsätzen und Beschäftigtenzahl der bedeutendste Industrie-
zweig Berlins ist, allein 470 Millionen DM, auf die Elektrizitätswirtschaft 128 Millionen DM, die
Maschinenindustrie 143 Millionen DM und die sonstige verarbeitende Industrie 397 Millionen DM.
Die mittelständische gewerbliche Wirtschaft wurde im Rahmen dieses Programmes durch Bereit-
stellung von 134 Millionen DM berücksichtigt.
862 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Zur Finanzierung von Aufträgen an die Berliner Wirtschaft stellte das ERP-Sondervermögen
bis zum Dezember 1958 Kredite in Höhe von 777 Millionen DM zur Verfügung. Darüber hinaus
erhielten die Berliner Geschäftsbanken zur Refinanzierung von eigenen Auftragsfinanzierungs-
krediten au.s Mitteln des ERP-Sondervermögens Liquiditätshilfen in Höhe von 263 757 000,- DM
Mit Hilfe dieser Maßnahmen konnten zusätzliche Aufträge im Gesamtwert von 1,75 Milliarden DM
erteilt werden.
Für die Finanzierung des Wiederaufbauprogramms standen neben den ERP-Mitteln in Höhe
von 851 Millionen DM Mittel des Landes Berlin und der Bundesanstalt für Arbeitslosenvermitt-
lung und Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Während die ERP-Hilfen in den ersten Jahren
im wesentlichen zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verwendet werden
mußten, konnten in den folgenden die produktiven Ausgaben zunehmend gesteigert werden. Von
den insgesamt zur Verfügung stehenden ERP-Mitteln wurden u. a. 245 Millionen DM für den
Bau und die Instandsetzung von Wohnungen, 78 Millionen DM für die Errichtung gewerblicher
Bauten und 100 Millionen DM für die Beschäftigung arbeitsloser Angestellter verwendet.
b) Auswirkungen der Förderungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens
An den statistischen Daten über die wirtschaftliche Entwicklung Berlins in den vergangenen
Jahren läßt sich ablesen, daß sich die öffentlichen Hilfsmaßnahmen für Berlin,, insbesondere aber
die Förderungsprogramme des ERP-Sondervermögens erfolgreich ausgewirkt haben.
Das Bruttosozialprodukt Berlins, das im Jahre 1950 nur 3,9 Milliarden DM betrug, erhöhte sich
bis zum Jahre 1957 auf 9,1 Milliarden DM. Das jährliche Wachstum der Berliner Wirtschaft
betrug im Durchschnitt 12 v. H. und war damit höher als in der Bundesrepublik. Die Erzeugung
der Industrie, der für die wirtschaftliche Existenz Berlins heute entscheidende Bedeutung zu-
kommt, war 1957 3½ mal so groß wie im Jahre 1950. Gleichzeitig verdoppelte sich die Arbeits-
produktivität oder die Effizienz, verstanden als Nettoproduktionswert je Beschäftigten im Bereich
der Industrie. Im Zuge dieser Entwicklung ging die Arbeitslosigkeit in Berlin von mehr als
300 000 Erwerbslosen im Jahre 1950 auf 91 000 im Jahre 1957 zurück.
Die wirtschaftliche Entwicklung Berlins war auch im Jahre 1958 durch einen aufsteigenden
Trend gekennzeichnet. Die industrielle Produktion, die Umsätze der Berliner Wirtschaft, das
Sozialprodukt und die Beschäftigung stiegen weiter an. Allerdings kamen die Zuwachsraten nicht
ganz an die entsprechenden Vorjahreswerte heran. Im Hinblick auf die nicht nur in der Bundes-
republik zu beobachtende Abschwächung des konjunkturellen Wachstums sind die Fortschritte
der Berliner Wirtschaft jedoch durchaus befriedigend. Das zeigt auch der weitere Rückgang der
Arbeitslosigkeit. Im abgelaufenen Jahr waren durchschnittlich 81 000 Personen ohne Beschäftigung.
Der bisher niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit wurde mit 59 900 im September 1958 erreicht.
c) Förderungsmaßnahmen im Rechnungsjahr 1959
Wie in den vergangenen Jahren _werden im Rechnungsjahr 1959 mit Hilfe des ERP-Sonder-
vermögens in erster Linie das Investitionsprogramm und das Auftragsfinanzierungsprogramm
durchgeführt werden.
Im Rahmen der Investitionsförderung sollen im Interesse einer Verbesserung der Leistungs-
bilanz diejenigen Unternehmen verstärkt berücksichtigt werden, deren Erzeugnisse am Bedarf
gemessen in größerem Umfange eingeführt werden müssen. U. a. kommt hierbei vor allem der
Ausbau der Zulieferindustrie in Betracht.
Außer der Erweiterung der bestehenden Kapazitäten und der Errichtung neuer Produktions-
stätten werden die vorgesehenen Mittel auch der Durchführung von Rationalisierungsinvesti-
tionen dienen. Obwohl sich die Arbeitsproduktivität in der Berliner Industrie in den vergangenen
Jahren dank der bisherigen Förderungsmaßnahmen verdoppelt hat, besteht noch ein erheblicher
Rationalisierungsspielraum, durch dessen Ausnutzung die vVettbewerbsfähigkeit der Berliner
Wirtschaft beträchtlich gesteigert werden könnte.
Neben der Finanzierung von Investitionen ist die Sicherung und Erweiterung des Absatzes
der Berliner Erzeugnisse eine weitere wesentliche Voraussetzung für die gesunde Fortentwicklung
der Berliner Wirtschaft. Der ERP-Wirtschaftsplan 1959 sieht daher wiederum namhafte Mittel für
die Finanzierung zusätzlicher Aufträge westdeutscher Unternehmen vor.
Zur Fortführung des Wiederaufbauprogramms sind im ERP-Wirtschaftsplan 1959 40,3 Millionen
DM veranschlagt worden. Von diesem Betrag sollen 10 Millionen DM für die Finanzierung des
Wiederaufbaues und des Neubaues von Geschäftshäusern und 16 Millionen DM für die Beschäfti-
gung erwerbsloser Angestellter verwendet werden.
Zur Verstärkung der oben dargestellten Förderungsmaßnahmen im Rahmen des laufenden
Programms soll die Berliner Wirtschaft zusätzlich 250 Millionen DM erhalten. Dieser Betrag
wird in Höhe von 150 Millionen DM aus dem Aufkommen des ERP-Sondervermögens im Bundes-
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 863
gebiet und in Höhe von 100 Millionen DM durch Inanspruchnahme des Kapitalmarktes aufge-
bracht werden. Es ist in Aussicht genommen, diese Mittel im einzelnen für die Finanzierung
folgender Maßnahmen zu verwenden:
1. Verstärkung der Investitionstätigkeit in Berlin,
2. Vorziehung von Investitionsprojekten, die aus finanziellen oder sachlichen Gründen erst
für die Zukunft vorgesehen sind,
3. Schaffung von neuen Produktionen oder Verlagerung von Fertigungsprogrammen west-
deutscher Betriebe nach Berlin,
4. Vergabe zusätzlicher Aufträge an die Berliner Wirtschaft oder Vorziehung von Aufträgen,
deren Erteilung erst in der Zukunft vorgesehen ist.
Neben den hier genannten Vorhaben sollen jedoch auch Maßnahmen anderer Art gefördert
werden, sofern sich im Laufe der Entwicklung die Notwendigkeit hierzu ergibt. Zunächst ist
vorgesehen, den Gesamtbetrag in Höhe von 250 Millionen DM zu 1 /a für die Durchführung von
2
Investitionen und zu /a für die Finanzierung von Aufträgen zu verwenden. Da Aufträge west-
deutscher Unternehmen an die Berliner Wirtschaft nur anteilig aus dem ERP-Sondervermögen
finanziert und den Geschäftsbanken darüber hinaus Liquiditätshilfen zur Refinanzierung von
eigenen Krediten gewährt werden, ist mit einer erheblichen Steigerung des Gesamtauftrags-
volumens zu rechnen.
VI. Ubersiclll umstehend
VI. Ubersi eh t
über die im ERP-Wirtschaftsplan 1959 und im Bundeshaushaltsplan 1959 für den gleichen Verwendungszweck veranschlagten Mittel
=
=
~
Voraesehene Verwenduna
Lfd. ERP-Wirtschaftsplan 1959 Betrag Bundeshaushaltsplan t 959 Betrag im
Verwendungszweck
Nr. a) ERP-Wirtschaftsplan
Kap. Tit. DM Kap fit. DM b) Bundeshaushaltsplan
1. Transportkosten für karitative Sendungen ......... . 3 3 000 000 0602 570a 6 000 000 a) Inlandstransportkosten
b) Seefrachten
578
b) 1. 15 000 000
580
b) 2. 9 000 000
607 3 000 000
629 13 000 000
2. Landwirtschaftliche Baumaßnahmen ............... . 2 1 22 000 000 10 02 956a a) Kredite
Buchst. a Ziff.6 6 800 000 b) Zuschüsse
965 25 000 000 td
C
::::i
3. Flurbereinigung .............................. • • • • 2 1 14 000 000 10 02 572 140 000 000 a) Kredite 0..
(P
Buchst. b 956 b) Zuschüsse Vl
tQ
d) 2 300 000 (D
Vl
4. Ländlicher Wirtschaftswegebau ...................• 2 l 5 000 000 10 02 574 50 000 000 a) Kredite ~
Buchst. d 956 b) Zuschüsse N
O"
b) 1700000
5. Ländliche Wasserversorgung (einschl. Abwasserbesei-
3
~
tigung) ..................•........................ 2 40 000 000 10 02 576 30 000000 a) Kredite c.....
pi
Buchst. b b) b) Zuschüsse ::r'
o-;
tQ
pi
6. Fischwirtschaft 2 1 6 000 000 10 02 585a 950 000 a) Kredite ::::i
b) Kredite und Zuschüsse
-
956a tQ
Buchst. e
Ziff. 7 a 400 000 cu,.o
_c.o
7. Deutsche Bundesbahn ............................ . 2 6 135 000 000 A 12 02 536 260 000 000 a) und b) Kredite ...:i
Bu.c:hst. a
~
.....
.....
8. Handel und Fremdenverkehr ..................... . 2 8 58 250 000 09 02 610 2 000 000 a) Kredite
Buchst. a (f. mittelst. b) Zuschüsse
gewerbl Wirtsch.)
U. C
9. Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge 2 7 800 000 } a) und b) Kredite
A 25 03 532 632 000 000
3 3 1000000
Buchst. a
m a) zus ch"
10. Forschung ....................................... . 2 14 200 000 Vgl.. Allgemeine Vorbemerkungen Ab-
9 usse
3 4 3 050 000 > sdrn1tt Wissenschaft und Forschung zu b) Zuschüsse u. Darlehen
j Bundeshaushalt 1959
11. Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ................................. . 2 22 3 000 000 } 32 08 525 220 000 000 a) und b) Zuschüsse
3 22 1000000
12. Förderung von Wohlfahrtseinrichtungen ........... . 4 2 1000000 0602 570b 10 000 000 a) und b) Kredite
Buchst. a
13. Förderung des Ingenieurnachwuchses 4 2 3 000 000 31 01 951 8 500 000 a) Kredite
Buchst. b b) Zuschüsse
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 865
B. Rechtsgrundlagen, Wirtschaftsplan, Kassenwesen und Vermögensnachweisung
des ERP-Sondervermögens
I. Rechtsgrundlagen des ERP-Sondervermögens
Die Rechtsgrundlagen für das Aufkommen und die Verwaltung des ERP-Sondervermögens sind
1. das Gesetz vom 31. Januar 1950 betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammen-
arbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
vom 15. Dezember 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 9) und
2. das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1312).
II. G 1i e de r u n g d e s W i r t s c h a f t s p 1an s
Der Wirtschaftsplan gliedert sich in:
Ordentlicher Plan
Kapitel 1: ERP-Sondervermögen - Allgemeiner Teil
Kapitel 2: ERP-Sondervermögen - Teil Bundesrepublik
Kapitel 3: ERP-Sondervermögen - Teil Berlin -
Kapitel 4: Treuhandverwaltung
Außerordentlkher Plan
Kapitel A 1: Anleihe
Im Kapitel 1 sind in der Einnahme die im Rechnungsjahr 1959 voraussichtlichen Entnahmen aus
dem Bestand des ERP-Sondervermögens veranschlagt. Die als „Entnahme aus dem Bestand des
ERP-Sondervermögens" veranschlagten Beträge bestehen aus
a) Mehreinnahmen des Vorjahres und/oder
b) Mitteln, die in den vorhergehenden Rechnungsjahren als Ausgabe veranschlagt waren,
aber für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht mehr benötigt werden.
Hierunter fallen nicht Ausgabereste, für die Zusagen erteilt sind.
In der Ausgabe sind die Beträge veranschlagt, die für allgemeine Aufwendungen gezahlt werden
sollen.
Kapitel 2 enthält das Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik sowie die Aus-
gabeansätze für die in der Bundesrepublik zu vergebenden Kredite und Zuschüsse.
Zinsen und Tilgungen, die der ame~ikanischen Mitverfügung unterliegen, sind in der Einnahme
gesondert veranschlagt worden.
In Kapitel 3 sind das Zins- und Tilgungsaufkommen in Berlin sowie die für Berlin vorgesehe-
nen Kredite, Zuschüsse und Beteil_igungen veranschlagt.
Zinsen und Tilgungen, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, sind in der Einnahme
gesondert veranschlagt worden.
Kapitel 4 umfaßt das Zins- und Tilgungsaufkommen der aus der MSA-Wirtschaftsanleihe
1951/52 gewährten Kredite. Im Rahmen der MSA-Wirtschaftshilfe 1951/52 ist der Bundesrepublik
Deutschland über die Export-Import-Bank Washington eine Anleihe in Höhe von 16 900 000 $ ge-
währt worden; die DM-Gegenwerte in Höhe von 70 980 000 DM wurden als Kredite vergeben.
Gemäß einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesminister der Finanzen werden diese
Kredite sowie die Zins- und Tilgungseinnahmen aus diesen Krediten, die nicht Bestandteile des
ERP-Sondervermögens sind. aus Zweckmäßigkeitsgründen beim ·ERP-Sondervermögen treu-
händerisch verwaltet.
Aus den Zinsen und Tilgungen werden die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber
den USA erfüllt.
Im Kapitel A 1 sind die Einnahmen aus einer aufzunehmenden Anleihe sowie deren Verwen-
dung veranschlagt.
866 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
III. K a s s e n w e s e n - Bu c h f ü h r u n g d e s E R P - S o n d e r v e r m ö g e n s -
Die Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens werden beim Bundesminister für
wirtschaftlichen Besitz des Bundes in einer kaufmännischen Buchführung erfaßt. Die in den Er-
läuterungen zum Wirtschaftsplan enthaltenen Hinweise „Siehe Kontengruppe ... " beziehen sich
auf die entsprechenden Buchungsstellen in der Budlführung.
Das ERP-Sammelkonto sowie die von der Deutschen Bundesbank geführte ERP/GARIOA-
Treuhandbuchhaltung werden als „Verwahrkonten" sinngemäß geführt.
IV. Vermögensnachweisung
Eine Vermögensnachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. März 1958
ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 861
ZWEITER TEIL
A. Aufkommen der Mittel nach dem Stand vom 31. März 1958
Das Aufkommen des ERP-Sondervermögens setzt sich zusammen aus:
DM-Gegenwerten, die auf Grund amerikanischer Wirtschaftshilfen angefallen sind (GARIOA-
und ECA/MSA/FOA/ICA-Hilfen),
Zinsen, Tilgungen und sonstigen Erträgen.
I. Umfang der Hilfeleistungen
1. Im Rahmen der Abkommen vom 9. Juli 1948, 14. Juli 1948 und 15. Dezember 1949 sind von
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nachstehende Wirtschaftshilfen nach
dem Stand vom 30. Juni 1958 zugeteilt worden:
GARIOA ECA/MSA/FOA/ICA
$ $
1. Marshallplanjahr 1948/49
(3. April 1948 bis 30. Juni 1949) 613 500 000
2. Marshallplanjahr 1949/50
(1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950) 172 407 000 284 726 000
3. Marshallplanjahr 1950/51
(1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951) 384 758 000
4. Marshallplanjahr 1951/52
(1. Juli 1951 bis 30. Juni 1952) .) 106 000 000
Wirtschaftshilfe 1952/53
(1. Juli 1952 bis 30. Juni 1953) 144 000 83 643 000
Wirtschaftshilfe 1953/54
(1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954) 14 900 000
Wirtschaftshilfe 1954/55
(1. Juli 1954 bis 30. Juni 1955) 23 571 600
Wirtschaftshilfe 1955/56
(1. Juli 1955 bis 30. Juni 1956) 16 880 275,54
Wirtschaftshilfe 1956/57
(1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957) 9 000 000
Wirtschaftshilfe 1957/58
(1. Juli 1957 bis 30. Juni 1958) 10 860 000
Technical Assistance 550 648,88
172 551 000 1548389 524,42
Außerhalb der Marshallplanhilfe sind GARIOA-Hilfen bis zu 1,9 Milliarden Dollar gewährt
worden.
2. Das Gegenwertaufkommen beträgt unter Berücksichtigung der bis zum 31. März 1958 in
Anspruch genommenen Dollar-Hilfen
1. aus den ECA/MSA/FOA/ICA-Einfuhren 5 983 734 237,86 DM
2. aus den GARIOA-Einfuhren 778 638 308,08 DM
6 762 372 545,94 DM
Die bis zur Währungsreform geführten RM-Gegenwertkonten sind auf Grund des Umstel-
lungsgesetzes (WiGBl. 1948 Beilage 5 S. 13) erloschen.
II. Au f k o mm e n von Z in s e n u n d Ti l g u n gen
Nach § 5 Abs. 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes fließen Zinsen und Tilgungen aus Darlehen dem
ERP-Sondervermögen wieder zu. Auch diese Einnahmen werden im Rahmen der Zweckbestim-
mung des ERP-Sondervermögens (§ 2 ERP-Verwaltungsgesetz), das einen revolvierenden Fonds
") 16 900 000 $ hiervon sind der Bundesrepublik Deutschland als Anleihe der Export-Import-Bank Washington
gewährt worden. Der Gegenwert der Anleihe ist nicht Bestandteil des ERP-Sondervermögens.
868 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
darstellt, wieder verausgabt. Aus der nachstehenden Aufstellung ergibt sich die Höhe des Zins-
und Tilgungsaufkommens bis zum 31. März 1958. In Spalte 7 der Aufstellung sind die Zinsen
und Tilgungen aufgeführt, über deren Verwendung der Verwalter des ERP-Sondervermögens -
im Gegensatz zu dem allgemeinen Zins- und Tilgungsaufkommen - nur mit Zustimmung der
!CA-Mission verfügen konnte. Diese Einschränkung besteht auf Grund des sogenannten
Zablocki-Amendments nur für Zins- und Tilgungsbeträge aus Krediten, die aus DM-Gegenwerten
gewährt wurden, die auf Grund der nach dem 20. Juni 1952 erteilten Beschaffungsermächti-
gungen*) angefallen sind.
Ubersidlt über die Zins- und Tilgungseinnahmen in den Redlnungsjahren 1949 bis 1957
Aus Dar-
leben und
Beteiligun-
Aus der gen, deren Bürgschafts-
Rechnungs- Aus Aus zwischen- Insgesamt sicherungs-
Sonstige Spalten 2 bis 5 Erträge und
jahr Darlehen Wertpapieren zeitl. Anl. Rückflüsse fonds
d. Konten gebunden
sind
DM DM DM DM DM DM DM
1 3 6 7 8
2
' 5
A. Zinsen und Gewinnerträge
Bund
1949 323 948,45 12 907 573,50 13 231 521,95
1950 69 174 613,72 30 005 501,74 1 014 701,27 100 194 816,73
1951 78 630 631,19 12 056 250,- 2 396 949,98 166 991,28 93 250 822,45
1952 166 049 419,18 8 787 500,- 5 204 824,98 79 849,87 180 121 594,03
1953 164 005 567,16 2 920 571,66 4 006 866,67 16 860,71 170 949 866,20 1 317 213,47
1954 161 520 332,51 13 281 458,33 8 773 541,67 3 647,98 183 578 980,49 5 447 993,82
1955 138 214 873,82 12 078 927,12 196 258,14 150 490 059,08 4 277 894,85
1956 211 259 510,26 12 176 375,05 22 218,14 223 458 103 ,45 4 606 648,32
1957 189 081 599,58 10 816 368,06 94 725,50 199 992 693,14 6 786 598,20
1 178 260 495,87 79 958 855,23 56 468 554,80 580 551,62 1315268 457,52 22 436 348,66
Berlin
1950 4 644 185,53 4 644 185,53
1951 7 531 210,54 244 041,67 7 775 252,21 164 633,33
1952 17 322 876,77 1096640,08 18 419 516,85 577 926,7:3
1953 24 666 829,01 2 767 177,43 27 434 006.4-1 1 210 495,25 1045510,98
1954 27 207 831,22 2 847 945,19 30 055 776,41 6 705 361,48 908 711,80
1955 18 682 575,10 3 366 574,86 1196,65 22 050 346,61 11 313 995,28 698 482,64
1956 28 697 646,34 4 469 268,01 5 322,43 33 172 236,78 13 231 227,72 1 152 000,88
1957 33 402 349,88 5 713 795,78 2 601,99 39 118 747,65 15 281 266,07 887 590,28
162 155 504,39 20 505 443,02 9 121,07 182 670 068,48 47 742 345,80 5 434 856,64
B. Tilgungen
Bund
1951 44 435 300,71 44 435 3001 71
1952 59 414 510,39 59 414 510,39
1953 134 545 779,61 134 545179,61
1954 224 445 283, 18 224 445 283,18 10 163 000,-
1955 275 869 702,66 275 869 702,66 5 584 276,18
1956 327 809 559,50 327 809 559,50 7 468 894,73
1957 415 547 247,94 - 415 547 247,94 13 843 697,62
1 482 067 383,99 1 482 067 383,99 37 059 868,53
Berlin
1951 5 670 933,51 5 670 933,51
1952 22 240 100,54 22 240 100,54
1953 58 062 874,87 58 062 874,87 228 392,10
1954 97 143 229,59 97 143 229,59 6 546 872.67
1955 85 484 744,79 85 484 744,79 15 290 502,08
1956 108 090 011.37 108 090 011,37 38 401 913,58
1957 132 204 402,43 132 204 402,43 59 853 326,66
508 896 297, 10 508 896 297,10 120 321 007,09
*) Im Rahmen der amerikanischen Wirtschaftshilfen werden durch die Regierung der Vereinigten Staaten
Beschaffungsermächtigungen für die Einfuhr von Gütern erteilt.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 869
Zusammenstellung
Bund Berlin
DM DM
1. Einnahmen, über die die Bundesrepublik Deutschland allein
verfügungsberechtigt war (Spalte 6)
a) Zinsen 1 315 268 457,52 182 670 068,48
b) Tilgungen 1 482 067 383,99 508 896 297, 10
2 797 335 891,51 691 566 365,58
2. Einnahmen, die der Mitwirkung der ICA bei der Program-
mierung gemäß Artikel IV Ziff. 6 bzw. Artikel V Ziff. 4
des bilateralen Abkommens unterlagen (Spalte 7)
a) Zinsen 22 436 348,66 47 742 345,80
b) Tilgungen 37 059 868,53 120 321 007,09
59 496 217,19 168 063 352,89
B. Verwendung der Mittel nach dem Stand vom 31. Män: 1958 umstehend
870 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
B. Verwendung der Mittel nach dem Stand vom 31. März 1958
Nach § 5 ERP-Verwaltungsgesetz können die Mittel des ERP-Sondervermögens verwendet ·
werden
zur Gewährung von Darlehen
zur Gewährung von Zuschüssen
zur Obernahme von Bürgschaften
zum Erwerb von Beteiligungen und Grundstücken.
I. Kredite und Beteiligungen
1. Nachstehende Aufstellung gibt einen Uberblick über die insgesamt bis zum 31. März 1958 im
Rahmen der Wirtschaftszweige ausgezahlten Kreditbeträge und der übernommenen Beteiligungen.
Lfd. Zinsen und
Wirtschaftszweig Gegenwerte T_ilgungen insgesamt
Nr.
DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Bundesrepublik
Kredite:
1. Landwirtschaft 282,8 156,8 439,6
2. Forstwirtschaft 11,4 11,4
3. Fischwirtschaft 5,0 5,5 10,5
4. Bergbau ................................ . 557,3 185,3 742,6
5. Elektrizitätswirtschaft .................... . 836,3 168,3 1 004,5
6. Gaswirtschaft ............................ . 52,0 55,6 107,6
7. Wasserwirtschaft : ....................... . 35,0 328,5 363,5
8. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ....... . 237,7 193,2 430,9
9. Grundchemie ............................ . 81,9 57,0 138,9
10. Erdöl, Erdgas ............................ . 43,4 43,4
11. Verarbeitende Industrie ................. . 466,0 188,2 654,2
12. Bundesbahn ............................. . 445,0 194,5 639,5
13. Bundespost .............................. . 20,0 67,2 87,2
14. · Seeschiffahrt ............................ . 137,2 233,7 370,9
15. Binnenschiffahrt ......................... . 9,4 14,5 23,9
16. See- und Binnenhäfen ................... . 16,6 6,2 22,8
17. Privatbahnen ............................ . 6,8 7,0 13,8
18. Straßenbahnen .......................... . 17,3 9,8 27,1
19. Luftverkehr . ; ........................... . 7,5 7,5
20. Sonstiges Verkehrsgewerbe .............. . 0,7 3,7 4,4
21. Wasserstraßen .......................... . 1,3 1,3
22. Wohnungsbau ........................... . 496,4 38,4 534,8
23. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und
sonstige gewerbliche Wirtschaft .......... . 39,1 120,0 159,1
24. Forschung ............................... . 0,5 0,2 0,7
2_5. Ingenieurschulen ........................• 2,5 2,5
26. Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegssachgeschädigte *)
a} Flüchtlingssiedlung und Wohnungsbau
auf dem Lande ....................... . 37,7 28,0 65,7
b} Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge ..... . 42,5 42,5
c} Gewerbliche Wirtschaft ............... . 90,0 114,5 204,5
d) Sonstige Finanzierungshilfen .......... . 6,4 6,4
----------------
3 967,9 2 193,8 6 161,7
•) Weitere Kredite sind an diesen Personenkreis im Rahmen der unter 1. bis 23. aufgeführten Wirtschaftszweige ausgezahlt
worden.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 871
Lfd. Gegenwerte Zinsen und insgesamt
Nr. Wirtschaftszweig Tilgungen
DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Beteiligungen:
1. Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene
und Geschädigte) . . . . . . .............. . 3,0 3,0
2. Internationale Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (Weltbank) (im Innenverhältnis
Anteilseigner an der Beteiligung der
Bundesrepublik) . . . . . . . . . ............. 100,0 100,0
3. Internationale Finanz-Corporation . . . . . . . • . 15,3 15,3
------------------------
3,0 115. 3 118.3
Berlin
Kredite:
1. Landwirtschaft 3,0 0,7 3,7
2. Elektrizitätswirtschaft .................... . 105,0 20,0 125,0
3. Gaswirtschaft ............................ . 24,5 24,5
4. Wasserwirtschaft ........................ . 10,0 10,0
5. Elektroindustrie ...................•...... 285,1 122,6 407,7
6. Maschinenindustrie ...................... . 103,0 11,2 114,2
7. Sonstige Industrie ....................... . 207,4 39,0 246,4
8. Verkehr und öffentliche Betriebe ......... . 16,4 2,0 18,4
9. Nachrichtenverkehr ...................... . 27,5 6,5 34,0
10. Schiffahrt ...............................• 7,4 2,5 9,9
11. Wohnungsbau ........................... . 64,9 5,3 70,2
12. Kleinindustrie und Handwerk ............ . 58,8 10,1 68,9
13. Handel .................................. . 11,2 1,4 12,6
14. Fremdenverkehr ........................ . 16,3 7,4 23,7
15. Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegssachgeschädigte
a) Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge 20 0 0,2 20,2
b) Gewerbliche Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0 5,2 9,2
16. Forsc.bung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . 12,7 0,2 12,9
17. Auftragsfinanzierungskredite . . . . . . . . . . . . . • 49,9 351,4 401,3
18. Betriebsmittelkredite .... .. . .. ..... . .. 28,3 23,0 51,3
19. Arbeitsbeschaffungsprogramm . . • • • • • • • • • • . 599,2 •) 32,3 631,5
------------------------
1 654,6 641,0 2 295,6
Beteiligungen:
1. Berliner Industriebank AG. . . . . . . . . . . • . . . . 5,0 5,0
2. Eigenkapitalfinarizierungsprogramm . . . . . . . . 62,4 14,0 76,4
------------------------
62, 4 19,0 81,4
Zusammenstellung
Kredite:
Bundesrepublik ................................ . 3 967,9 2 193,8 6 161,7
Berlin ......................................... . 1 654,6 641,0 2 295,6
5 622,5 2 834,8 8 457,3
•
Beteiligungen:
Bundesrepublik .•................•.............. 3,0 115,3 118,3
Berlin ...........................•....•......... 62,4 19,0 81,4
65,4 134,3 199,7
•) Die Aufteilung eines Betrages von 475 000 000 DM nach Krediten und Zuschüssen steht noch aus.
2. Die in der nachstehenden Aufstellung enthaltenen Beträge stellen die Kredite dar, die von den Hauptleih-
instituten bis zum 31. März 1958 aus Gegenwertmitteln, Zinsen und Tilgungen sowie aus der MSA-Anleihe
CO
1951/52 den Endkreditnehmern in den einzelnen Ländern zugesagt worden sind. ~
N
Gesamt- davon entfallen auf die Länder
summe
Lfd. Baden- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Schleswig-
Wirtschaftszweig der Bremen Hamburg Hessen Berlin Saarland
Nr. Kredit- Württembg. Bayern sachsen Westfalen Pfalz Holstein
zusagen DM in Millionen
1. Landwirtschaft•) .......................... }
2. Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441,1 56,8 95,9 1,2 1,4 34,8 96,0 69,9 45,1 40,0
3. Fischwirtschaft (weitere Kredite sind in lfd.
Nr. 9 enthalten) .......• .................. . 3,3 3,2 0,1
4. Bergbau (einschl. Nichtkohlebergbau) •..... 826,6 0,4 13,9 0,1 28,6 11,9 36,1 735,6
5. Elektrizitätswirtschaft ..................•.. 1 041,1 119,7 256,2 6,1 63,4 8,8 105,5 428,3 20,3 21,8 2,0 9,0
6. Gas- und Wasserwirtschaft ............... . 517,7 88,2 84,2 3,0 22,2 47,2 82,2 123,4 32,8 34,5 57,5 td
7. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ........ . 509,9 3,9 6,6 0,6 9,3 80,9 335,1 8,8 7,2 C
~
168,3 8,0 13,9 4,9 36,2 17,0 67,4 19,5 p.
8. Grundchemie ............................ . 1,4 (0
CJl
9. Verarbeitende Industrie tO
(einschl. Ernährungsindustrie) ............ . 710,2 105,4 133,3 9,8 26,8 88,8 60,0 180,7 39,8 42,6 23,0 (0
CJl
(0
10. Bundesbahn ....••...•...........•........ (661,0) 3,3 ,-+
N
3,3 o"
11. Bundespost ....................•......•..
12. Seeschiffahrt •1 ••••••.••••••.•••.•••••••• •
(85,0)
384,3 163,6 134,5 0,2 6,1 79,9
~c...,
13. Binnenschiffahrt •1 .......•••••.••••••••••• 33,3 7,9 7,7 0,3 14,0 0,6 2,8 pi
::r'
14. See- und Binnenhäfen .......•........••.. 27,3 2,3 0,5 3,7 5,5 1,2 3,3 7,5 2,7 0,6 tO
'""1
pi
15. Privatbahnen ........................... . 13,8 2,4 0,3 0,2 0,3 1,4 3,0 4,8 0,7 0,1 ~
16. Straßenbahnen .......................... .
17. Sonstiges Verkehrsqewerbe .............. .
28,6
2,9
2,9
0,3
46,1
2,5
0,7
3,5
0,4
6,1
1,4
0,1
2,0
0,2
1,8
0,1
75,6
11,5
0,9
1,6 1,4
0,2 -
tO
cc.;,.o
_c.o
18. Wohnungsbau ........................... .
19. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und
603,1 80,1 10,1 50,2 254,9 20,6 59,4
..,
sonstige gewerbliche Wirtschaft 181,3 12,6 22,7 5,7 16,9 34,3 9,2 71,2 3,6 0,1 ~
0
5,0
-
) •••••••••
20. Vertriebene, Flüchtlinge
und Kriegssachgeschädigte ..) einschl.
Flüchtlingssiedlung ...................... . (332,3)
davon:
238,8 35,6 52,8 5,7 8,6 24,3 37,2 28,0 18,5 28,5
zugesagt
21. Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . 0,7 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1
22. Nachwuchsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,8 0,5 0,8 - - - 2,0 0,3 1,2 1,0
23. Soziale Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,5 0,6 0,2 - 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2
5 742,9 485,6 764,6 220,3 333,2 350,7 610,5 2 339,9 216,0 327,2 2,0 92,9
Dazu: Lfd. Nr. 10, 11, 20 (Unterschiedsbetrag) ..... (839,5)
6 582,4
Vorstehende Beträge weichen von den Aufstellungen über die ausgezahlten Beträge ab, weil
a) es sich um Kreditzusagen handelt,
b) die Aufteilung der Wirtschaftszweige in den Monatsberichten der Hauptleihinstitute bis einschl. 1953 nach anderen Richtlinien, als jetzt festgelegt, erfolgte.
•) Aufteilung erfolgte zum Teil nach dem Sitz der durchleitenden Banken, da diese Mittel als Globalkredite vergeben wurden.
.. l Weitere Kredite sind an diesen Personenkreis im Rahmen der unter 1. bis 19. aufgeführten Wirtschaftszweige zugesagt worden.
3. Im Rechnungsjahr 1957 sind folgende in der vorstehenden Aufstellung enthaltenen Beträge zugesagt worden:
Gesamt- davon entfallen auf die Länder
summe
Lfd. Baden- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Schleswig- Saarland
Wirtschaftszweig der Bremen Hamburg Hessen
Nr. Württembg. Bayern sachsen Westfalen Pfalz Holstein
Kredit-
zusagen DM in Millionen
1. Landwirtschaft•) ......................•. • l
4,5 3,2 0,1 0,4 0,5 0,2 0,1
2. Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . ......... (
3. Fischwirtschaft (weitere Kredite sind in lfd.
Nr. 9 enthalten) ........................ . 3,3 3,2 0,1
104,6
4. Bergbau (einschl. Nichtkohlebergbau) ..•... 109,6 3,0 2,0
z
;1
5. Elektrizitätswirtschaft .................... . 38,8 2,9 4,7 4,0 6,4 6,1 0,5 5,2 9,0
w
6. Wasserwirtschaft ........•................ 121,6 16,9 27,0 3,9 11,8 20,5 25,1 7,5 8,9 c..n
7. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ....,
(einschl. eisenverarbeitende Industrie) ...•. 66,1 4,0 4,6 57,5 lll
<.O
8. Grunddiemie ..............•........•.••.• 0.
(P
9. Verarbeitende Industrie "1
(einschl. Ernährungsindustrie) ..•.......... 134,2
3,3
12,2 8,2 1,2 1,2 26,6 9,5 48,3 0,8 3,2 23,0
3,3
•
C
CJl
10. Bundesbahn { (50,0) <.O
lll
O"'
(P
11. Bundespost ..••.......................•.. (20,0)
12. Seeschiffahrt •1 •......................•••• 19,3 13,7 4,0 1,6 t:c
0
0,6 t::l
13. Binnensdiiffahrt •) ....................... . 5,4 0,7 1,4 0,3 1,4 1,0 .P
14. See- und Binnenhäfen ................•..• 3,4 0,3 0,5 2,2 0,2 0,2 0.
(P
15.
16.
Privatbahnen
Straßenbahnen ........................••• 9,1 0,5 0,5 2,6 0,5 4,6 0,1 0,3 -
t::l
~
17. Sonstiges Verkehrsgewerbe ............••• 0,3 0,1 0,1 0,1 •
C
<.O
18. Wohnungsbau ............•...........•••• 39,6 3,3 1,7 0,1 0,5 26,4 1,9 3,7 0,1 1,9 C
-
;!!.
19. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und
sonstige gewerblidie Wirtschaft•) .....•••• 10,2 1,0 2,5 0,9 1,0 0,7 0,9 1,7 1, 1 0,3 0,1 c.c
c..n
20. Vertriebene, Flüchtlinqe c.c
und Kriegsgeschädigte ••1 einschl.
Flüchtlingssiedlung ...................... . (78,6)
davon
33,2 5,6 8,6 0,7 0,4 4,5 3,5 5,2 2,3 2,4
zugesagt
21. Forschung ...•...•..•..•.•••...........•.•
22. Nachwudisförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • 5,8 0,5 0,8 - - - 2,0 0,3 1,2 1,0
23. Soziale Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . • • . • • 1,5 0,6 0,2 - 0, 1 0, 1 0, 1 . 0,2 0,2
609,2 46,7 57,4 23,8 13,0 76,7 51,8 206,3 14.4 26,2 92,9
Dazu: Lfd. Nr. 10, 11, 20 (Unterschiedsbetrag) ••••• (115,4) =~
724,6 ~
•1 Aufteilung erfolgte zum Teil nach dem Sitz der d11rchleitenden Banken, da diese Mittel als Globalkredite vergeben wurden.
••1 Weitere Kredite sind an diesen Personenkreis 1m Rahmen der unter 1. bis 19. aufgelührten Wirtschaftszweige zugesagt worden.
874 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
II. Zu s c h ü s s e
Nach dem ERP-Verwaltungsgesetz sollen Zuschüsse nur gewährt werden, wenn sie der Förde-
rung und dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft (§ 2 ERP-Verwaltungsgesetz) dienen und
der Bestand des ERP-Sondervermögens in seiner Substanz nicht geschmälert wird (§ 5 Abs. 1 ERP-
Verwaltungsgesetz)
1. Die nachstehende Aufstellung gibt einen überblick über die insgesamt bis zum 31. März 1958
verausgabten Beträge.
Verwendunqszweck Aus Gegenwerten I Aus Zinsen I Zusammen
1 DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Bundesrepublik
Lal)dwirtschaft 111,9 55,8") 167,7
Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,4 14,1 44,5
Handel und Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,3 5,2 9,5
Zonenrand- und Sanierungsgebiete ............•. 6,9 6,9
Produktivitätssteigerung .... ... . .. .. .. .. ... 9,4 8,4 17,8
Fremdenverkehr . . . ........................... . 0,3 0,3
Tedm. Erfahrungsaustausch . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . 6,9 2,0 8,9
Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 0,5
Transportkosten für Liebesgaben . . . . . . . . . . . . . . . . 33,6 11,9 ··1 45,5
Dankesspende ........•......................... 0,7 0,7
197,0 105,3 302,3
Berlin
Landwirtschaft 1,6 1,6
Forschung . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,2 3,7 17,9
Absatzsteigerung . . . . . . . . • . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . 2,4 0,4 2,8
Wiederaufbauprogramm . . . . . . . . . • . . . • •. . . . . . . . . 89,8 32,6 122,4
Abdeckung des Haushaltsdefizits . . . . . . . . . . . . . . . . 125,0 125,0
Transportkosten für Liebesgaben ............... . 1,5 1,5
Bürgschaftssicherungsfonds .........•............ 1,2 1,2
Kongreßhalle .....................•............ 9,0 9,0
Sonstige Maßnahmen • . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,3 0,9 4,2
----------------
237, 5 48,1 285,6
Zusammenstellung:
Bundesrepublik 302,3
Berlin 285,6
581,9
•) Davon 32,5 Millionen DM aus sonstigen Mitteln.
••) Davon 0,9 Millionen DM aus sonstigen Mitteln.
2. Aufstellung
über die im Rechnungsjahr 1957 gezahlten Zuschüsse, aufgeteilt nach Ländern
davon entfallen auf die Länder
Gesamt- Nicht
Lfd. Baden- Rhein- Schles- aufteilbare
Verwendungszweck summe Würt- Bayern Nieder- Nordrhein- land- wiq- Saarland Berlin
Nr. Bremen Hamburg · Hessen sachsen Westfalen Zuschüsse
temberg Pfalz Holstein
DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM
1. Transportkosten für cari-
tative Sendungen ...... 3 094 170,26 - - - - - - - -- - - - 3 094170,26
2. Dankesspende .......... 275 000,00 - - - - - - - - - -- - 275 000,00
3. Landwirtschaft!. Bera-
z;I
tungsdienst ............ 3 796 027 ,33 437 785,59 640 030,01 20 000,00 40 615,00 274 468,81 743 168,37 298 630,20 193 309,13 191131,00 - 25 000,00 931 889,22 w
c..,,
4. Landwirtschaft!. Schulen . 327 500,00 - 160 000,00 - - - 127 500,00 - 40 000,00
i-j
5. Landwirtschaft!. Sonder- s:ll
projekte ............... 649 599,78. - - - - - - - - - - - 649 599,78 tQ
0..
6. Absatzförderung ....... 23 200,00 - - - - - - - - - 23 200,00 - - ...,('!)
7. Gesellschaft zur Förderung
des deutsch-amerikani-
•
C
C/l
sehen Handels mbH .... 656 700,00 - - - - - - - - - - - 656 700,00
tQ
s:ll
O"
8. Kredi tgaran tiegemein- ('!)
schatten des Handwerks . 41 000,00 5 000,00 2 800,00 5 000,00 4 000,00 9 000,00 4 600,00 7 400,00 - 3 200,00 - - - Oj
0
::J
9. Handwerk auf dem Lande 931 967,56 27 000,00 67 100,00 - - 20 500,00 37 116,98 158 250,00 20 500,00 16 750,00 - - 584 750,58
.?
10. Forschung ............. 4 903 352,90 544 893,00 519 442,01 6 701,56 192 604,34 529 241,08 973 574,28 1 447 866,64 80 730,00 25 000,00 - 31 300,00 551 999,99 0..
('!)
::J
11. Wirtschaftliche Beziehun- .....
gen mit dem Auslande .. 1 271 769,01 - - - - - - - - - - 1 271 769,01 y.
12. Steigerung der Produkti-
vität .................. 5 438 707,08
•
C
- - - - - - - - - - 5 438 707,08 tQ
C
;!;.
21408993,92 1014678,59 1389372,02 31701,56237 219,34 833 209,89 1885959,63 1912146,84 334 539,13 236 081,00 23 200,00 56 300,00 13 454 585,92 .....
c.o
c..,,
r..c
(Die aus dem Berliner Aufkommen zur Verfügung gestellten Zuschüsse sind in der vorstehenden Aufstellung nicht enthalten.)
=
....i
c.n
876 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
III. B ü r g s c h a f t e n
Der Verwalter des ERP-Sondervermögens ist durch
1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I
S. 365) und
2. das Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicherheits-
leistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG)
vom 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517)
ermächtigt worden, Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum Gesamt-
betrage von 400 000 000 DM nach Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu übernehmen.
Im Rahmen dieser Ermächtigungen werden die Bürgschaften entweder unmittelbar oder durch
Rückbürgschaften gegenüber den Hauptleihinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lasten-
ausgleichsbank [Bank für Vertriebene und Geschädigte]) übernommen.
Bis zum 31. Dezember 1958 sind folgende Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen worden:
Höhe der übernommenen
Lfd. Einzelbürg- Globalbürg-
Nr. Wirtschaftszweig schaften schaften
DM DM
1. Seeschiffahrt 21939000
2. Landwirtschaft 230 720 10 000 000
3. Fischabsatz 2 000 000
4. Umschlagbetriebe 2 895 000
5. Kreditgarantiegemeinschaften
des Handwerks 40 000 000
6. Kreditgarantiegemeinschaften des Handels 40 000 000
7. Gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten 40 000 000
8. Fremdenverkehr 9 240 000
9. Auftragsfinanzierung Berlin 5 150 000
39 454 720 132 000 000
171454720
Eine Inanspruchnahme aus den .Bürgschaftsverpflichtungen ist bis zum Stichtage nicht erfolgt.
Für vom Land Berlin verbürgte Betriebsmittelkredite Berliner Geschäftsbanken sind vom ERP-
Sondervermögen 20 000 000 DM zur Deckung der Ausfälle zur Verfügung gestellt worden. Nach
dem Stand vom 31. Dezember 1958 waren Kredite von insgesamt 71 186 550,- DM verbürgt. Die
Inanspruchnahme des Bürgschaftssicherungsfonds betrug 400 956,01 DM, die durch Zinserträge
aus der Anlage des Bürgschaftssicherungsfonds gedeckt sind.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 877
DRITTER TEIL
Die Anleiheerlöse aus der der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der MSA-Wirtschafts-
hilfe 1951/52 gewährten Anleihe von 16 900 000 $ werden vom ERP-Sondervermögen treu-
händerisch verwaltet. Nachstehende Aufstellung gibt einen Uberblick über die Anleiheerlöse,
über die aus den gewährten Krediten aufgekommenen Zinsen und Tilgungen sowie deren
Verwendung.
A. Aufkommen im Rahmen der MSA-Anleihe 1951/1952 nach dem Stand vom 31. März 1958
I. MSA-Anleihe
Gegenwerte aus der Anleihe von 16 900 000 $ 70 980 000 DM
II. Aufkommen von Zinsen und Tilgungen
1. Zinsen .................................. . 14 052 000 DM
2. Tilgungen .............................. . 12 821 000 DM
97 853 000 DM
8. Verwendung der Mittel nach dem Stand vom 31. März 1958
1. Verzinsung der Anleihe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 669 000 DM
II. Kredite
1. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ........ . 10 300 000 DM
2. Erdöl ................................... . 3 000 000 DM
3. Chemie ................................. . 5 000 000 DM
4. Verarbeitende Industrie ................. . 8 200 000 DM
5. Bundesbahn ............................. . 40 000 000 DM
6. Bundespost ............................. . 5 000 000 DM
7. Binnenschiffahrt ......................... . 9 000 000 DM
8. Seeschiffahrt ............................ . 624 000 DM
9. Sonstiges Verkehrsgewerbe .............. . 980 000 DM
10. Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssach-
geschädigte ............................. . 7 600 000 DM
11. Soziale Einrichtungen .................... . 3 943 000 DM
93 647 000 DM
Abkürzungen
GARIOA Government and Relief in occupied Areas
ECA Economic Operations Act
Economic Cooperation Administration
ERP European Recovery Program
MSA Mutual Security Act
Mutual Security Agency
FOA Foreign Operation Administration
JCA International Cooperation Administration
bilaterales Abkommen = Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember
1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 10)
ERPVerwGes Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vorn 31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
S.1312)
RHO Reichshaushaltsordnung vorn 31. Dezember 1922 (jetzige Fassung:
Bekanntmachung vom 14. April 1930 - Reichs-
gesetzbl. II S. 693)
Zablocki-Amendment Artikel 9 (a) des amerikanischen Gesetzes über gegen-
seitige Sicherheit von 1952 (vgl. Vorwort zweiter
Teil Abschnitt A Nr. II).
878 Bundesg-esetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
4 5
Ordentlicher Plan
ERP-Sondervermögen
- Allgemeiner Teil -
1 1 I. Einnahme
1 1 DM-Gegenwerteinzahlungen für Lieferungen und
Dienstleistungen auf Grund des bilateralen Abkom-
mens vom 15. Dezember 1949 .................... . 23 100 000
2 2 Erlöse aus der Abrechnung von Einfuhren vor Inkraft-
treten des bilateralen Abkommens ............... . 100 000 650 000
3 3 Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervennögens 115 966 000 116 903 000
(Mehraufkommen und nicht verwendete Mittel aus Vor-
jahren)
10 Zinsen aus Darlehen .............................. . 750 000
(neu)
20 20 Vermischte Einnahµien ........................... . 5 000 5 000
Summe Einnahmen ............................... . 116 821 000 140 658 000
1 II. Ausgabe
1 Für Aufwendungen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika ........................... . 10 000 200 000
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 v. H. etwaiger
Mehreinnahmen bei Kap. 1 Tit. 1 überschritten werden
2 2 Kosten aus Anlaß der Einziehung ron Forderungen,
der Durchführung von Prüfungen sowie Gerichts-
und ähnliche Kosten ........................... . 300 000 500 000
3 Kosten zur Durchführung von Untersuchungen, Erhe-
(neu) bungen und Veröffentlichungen ................. . 200 000
4 3 Transportkosten für caritative Sendungen .......... . 3 000 000 3 500 000
5 4 Dankesspende ................................... . 275 000 275 000
9 Aufwendungen aus Anlaß der Kreditaufnahme ...... . 6 000 000
(neu)
10 10 Zinsen für Kredite ............................... . 6 000 000 150 000
11 Ankauf von Schuldurkunden des ERP-Sonde:vermögens
(neu) Einnahmen fließen den Mitteln zu.
12 11 Verpflichtungen aus der Abrechnung von Einfuhren
vor Inkrafttreten des bilateralen Abkommens .... . 15 000 000 25 000 000
20 20 Vermischte Ausgaben ............................ . 5 000 5 000
Summe Ausgaben ................................ . 30 790 000 29 630 000
Abschluß
Einnahmen ... 116 821 000 140 658 000
Ausgaben 30 790 000 29 630 000
Uberschuß 86 031 000 111 028 000
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 879
Erläuterungen
6
I. Einnahme
Zu Tit. 2 Es sollen entnommen werden für:
Aus den Einfuhren bis Ende 1949 stehen dem ERP-Sonder- c) Kap. 2 - Bundesrepublik - . . . . . . . . . . 26 000 000 DM
vermögen noch Forderungen gegenüber privaten Einfüh- d) Kap. 3 - Berlin - . . . . . . .. . . . .. . . . . . . 89 866 000 DM
rern zu.
Siehe Kontengruppe 8.
Zu Tit. 3
Siehe Kontengruppe 0.
Zu Tit.10
. 115 966 000 DM
Veranschlagt sind Mittel, die in den vorhergehenden Rech- Veranschlagt sind Zinsen auf Kredite an Entwicklungs-
nungsjahren Bestandteile des ERP-Sondervermögens ge- länder
worden sind, aber Siehe Kontengruppe 8.
a) aus Mehreinnahmen stammen, für die ein Verwendungs-
zweck noch nicht vorgesehen war, Zu Tit. 20
b) durch Umprogrammierungen oder Entnahmen aus Fonds Der Betrag ist geschätzt.
für andere Verwendungszwecke zur Verfügung stehen. Siehe Kontengruppe 8.
II. Ausgabe
Zu Tit.1 6. Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland
Gemäß Artikel IV Ziff. 4 des bilateralen Abkommens und 7. SKAG Arbeitsgemeinschaft skandinavisd1er Hilfsorgani-
dem zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von sationen in Deutschland.
Amerika und der Bundesrepublik Deutschland geführten Siehe Kontengruppe 8.
Notenwechsel vom 14 November 1952 / 30. Dezember 1!-J52
sind 10 v. H. der aufkommenden DM-Gegenwerte, die im Zu Tit.5
Rahmen des Marshall-Plans jetzt noch anfallen, an die Re-
Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für
gierung der Vereinigten Staaten vpn Amerika zu zahlen.
die von den Veremigten Staaten von Amerika in der Nach-
Siehe Kontengruppe 8. kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und
Zu Tit. 2 Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland
sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z.B. für Tagungen)
Die Einziehung der aus der Zeit vor Inkrafttreten des bila- übernommen. Hierfür sind bisher 950 000 DM bereitgestellt
teralen Abkommens dem ERP-Sondervermögen zustehenden worden.
Ford€rungen konnte auch im Rechnungsjahr 1958 noch
nicht zum Abschluß gelangen. Mit der Einziehung der For- Siehe Kontengruppe 8.
derungen ist die Deutsche Wirtschaftsförderung und Treu-
hand GmbH., Frankfurt a. M. beauftragt. Zu Tit. 9
Die Mittel können auch zur Abdeckung von Kosten für die Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Kosten
Einziehung von sonstigen in Absatz 1 nicht genannten For- für den gemäß § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1959 auf-
derungen, insbesondere zur Rechtsverfolgung und Rechts- zunehmenden Kredit. Hieraus ist auch ein eventuelles Ab-
verteidigung, verwendet werden. geld abzudecken.
Ferner kann im Zusammenhang mit der Gewährung von Siehe Kontengruppe O und 8.
Krediten und der Obernahme von Bürgschaften die Durch- Zu Tit.10
führung von Prüfungen erforderlich werden.
Veranschlagt sind die Zinsen für
Siehe Kontengruppe 8.
a) den aufzunehmenden Kredit von 200 000 000 DM
Zu Tit. 3 b) gegebenenfalls gemäß § 10 ERPVerwGes aufzunehmende
Für die zweckmäßige und wirksame Verwendung der Mit- Kassenkredite.
tel des ERP-Sondervermögens sind Untersuchungen, Erhe- Siehe Kontengruppe 8.
bungen und Veröffentlichungen erforderlich.
Siehe Kontengruppe 8. Zu Tit. 11
Der Titel ist bestimmt für Ankäufe von Schuldtiteln des ERP-
Zu Tit.4 Sondervermögens, bei denen eine Wiederveräußerung in
Die Inlandstransportkosten für amerikanische Liebesgaben- Betracht kommt (z.B. Kurspflegekäufe). Da im Rechnungs-
sendungen werden den deutschen freien Wohlfahrtsver- jahre 1959 mit solchen Ankäufen nicht gerechnet wird, ent-
bänden im Rahmen des bilateralen Abkommens erstattet. fällt ein Ansatz.
Die Seefrachten für die'ie Sendungen sind im Bundeshaus- Siehe Kontengruppe 8.
haltsplan - Kap. 06 02 Tit. 570 a - veranschlagt. Vgl. Vor-
wort, erster Teil Abschnitt A Nr. VI. Zu Tit.12
Daneben werden den Wohlfahrtsverbänden Inlandstrans- Der Bundesrechnungshof hat zu den Finalabrechnungen der
portkosten für Liebesgabensendungen aus dem sonstiqen bis Ende 1949 erfolgten GARIOA/ERP-Globaleinfuhren gut-
Auslande ersetzt. achtlich Stellung genommen. Unter Berücksichtigung der bis
Inlandstransportkosten werden u. a. folgenden Wohlfahrts- zum Rechnungsjahre 1958 geleisteten Zahlungen wird noch
verbänden erstattet: mit einer restlichen Verpflichtung bis zur Höhe von
15 000 000 DM gerechnet.
1. Arbeiterwohlfahrt
2. CARE-M1ssion für Deutschland
Siehe Kontengruppe 8.
3. Deutscher Caritasverband Zu Tit. 20
4. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Der Betrag ist gesrnätzt.
5. Deutsches Rotes Kreuz Siehe Kontengruppe 8.
880 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959
---·-------
1958 DM DM
l 2 3
' 5
ERP-Sondervermögen
- Teil Bundesrepublik -
2 2 I. Einnahme
1 1 Erträge aus Beteiligungen .................•........ - -
2 2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw. ......................... 182 899 300 194 830 900
3 3 Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung mit der
ICA vertragliche Bindungen bestehen ..........•.. 8 642 000 7 572 000
4 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... 588 880 000 585 674 400
5 5 Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung mit
der ICA vertragliche Bindungen bestehen ......... 29 870 000 13 300 000
6 6 Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften ... 70 000 100 000
7 1 Erlöse, Rückflüsse und Erträge aus Zuwendungen .•.. 200 000 200 000
8 8 Vermischte Einnahmen ............................ 5 000 5 000
Summe Einnahmen ................................ 810 566 300 801682300
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 881
Erläuterungen
6
Zu Tit.1 Zu Tit.4
a) Das ERP-Sondervermögen ist beteiligt an Veranschlagt sind Tilgungen:
der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver-
a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 557 000 000 DM
triebene und Geschädigte)
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
für Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . 9 705 000 DM
(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten-
c) durch die Finanzierungs-AG., Speyer . . . 4 375 000 DM
ausgleichsbank [Bank für Vertriebene
und Geschädigte] vom 28. Oktober 1954 d) durch die Berliner Industriebank AG. . . 2 800 000 DM
[Bundesgesetzbl. I S. 293)) e) Mehreinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
b) Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen 588 880 000 DM
beteiligt Zu e)
aa) an der Weltbank Erfahrungsgemäß fallen durch vorzeitige Tilgungen und
mit . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM sonstige Rückflüsse Mehreinnahmen an, die mit 15 000 000 DM
geschätzt sind:
bb) an der Internationalen Finanz-Cor-
poration Siehe Kontengruppe 7.
mit . . . . . . . . . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . 15 318 105 DM
Zu Tit. 5
Einnahmen werden im Rechnungsjahr 1959 nicht erwartet. Veranschlagt sind Tilgungen:
Siehe Kontengruppe 8. a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 25 000 000 DM
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Zu Tit. 2 Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 3 270 000 DM
Veranschlagt sind Zinsen: c) durch die Berliner Industriebank AG. . . 1600000 DM
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 170 000 000 DM 29 870 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II
Vertriebene und Geschädigte 1 687 000 DM Siehe Kontengruppe 7
c) von der Finanzierungs-AG., Speyer 712 300 DM
Zu Tit. 6
d) von der Berliner Industriebank AG. . . . . 500 000 DM
e) aus Bankguthaben, Wertpapieren, son- Für die Ubernahme von Bürgschaften durch das ERP-Sonder-
stigen Anlagen usw .................. . 5 000 000 DM vermögen wird grundsätzlich eine Vergütung erhoben.
f) Mehreinnahmen ...................... . 5 000 000 DM Siehe Kontengruppe 8.
182 899 300 DM Zu Tit. 7
Zu f) Uher die gewährten Zuwendungen haben die Empfänger
Erfahrungsgemäß fallen im Laute des Rechnungsjahres einen Verwendungsnachweis gemäß den Richtlinien vom
Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind. 29. April 1953 für Zuwendungen des Bundes an außerhalb
Siehe Kontengruppe 8. der Bundesverwaltung stehende Stellen und für den Nach-
weis der Verwendung der Mittel nach § 64 a Abs. 1 RHO
(Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 369)
Zu Tit. 3
zu führen. Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar oder ent-
Veranschlagt sind Zinsen: behrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände u. dgl.
sowie Reingewinne aus der Verwertung von Forschungs-
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 7 682 000 DM ergebnissen (Lizenzgebühren usw.) sind an das ERP-Sonder-
b) von der Lastenausgleichsbank {Bank für vermögen abzuführen.
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . 515 000 DM
Siehe Kontengruppe 8.
c) von der Berliner Industriebank AG. . . . . 445 000 DM
-------
8 642 000 DM Zu Tit. 8
Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II Der Betrag ist geschätzt.
Siehe Kontengruppe 8 Siehe Kontengruppe 8.
882 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
1 2 3 4 5
(2) (2) II. Ausgabe
In Abweichung von den allgemeinen ERP-Kondi-
tionen dürfen Finanzierungshilfen zu erleichterten Be-
dingungen gewährt werden, sofern nur durch derartige
Bedingungen der Förderungszweck erreicht werden
kann.
Aus Zuschußmitteln des ERP-Sondervermögens an-
geschaffte bewegliche Sachen, an denen der Bund (ERP-
Sondervermögen) Eigentum erworben hat bzw. erwirbt,
können im Einvernehmen mit dem Bundesminister
der Finanzen unentgeltlich der Deutschen Forschungs-
gemeinschaft, Bad Godesberg, oder Forschungsinstitu-
ten übereignet werden.
Förderungsmaßnahmen für die Land-, Forst- und Fisch-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... . 57 350 000 63 250 000
2 2 Förderungsmaßnahmen für den Bergbau 75 000 000 75 000 000
3 3 Förderungsmaßnahmen für die Energie- und Wasser-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... . •.. 80 000 000 123 000 000
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 55 000 000 DM
4 4 Förderungsmaßnahmen für die Eisen- und Stahl- so-
wie sonstige Grundstoffindustrie ............... .
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 883
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2 Zu e)
Durch Inanspruchnahme der in den Vorjahren erteilten Der veranschlagte Betrag ist der 2. Teilbetrag auf das im
Bindungsermächtigungen sind gebunden bei Rechnungsjahre 1958 aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
Tit. 1 20 000 000 DM begonnene dreijährige Investitionsprogramm zur Moderni-
Tit. 2 75 000 000 DM sierung und Rationalisierung der deutschen Fischdampfer-
Tit. 6 95 000 000 DM flotte (Neubau von kombinierten Fang- und Fabrikschiffen,
Tit. 13 25 000 000 DM Neu- und Umbau von Loggern und Kuttern, Umbau von
Tit. 30 100 000 000 DM Fischdampfern). Auf Grund der im ERP-Wirtschaftsplan
1958 enthaltenen Bindungsermächtigung ist der Betrag be-
315 000 000 DM reits zugesagt worden.
Zu Tit.1 Zu f)
Veranschlagt sind·:
Die Deckungsfonds bei den Kreditgarantiegemeinschaften
Kredite für des Gartenbaues, für die in den Rechnungsjahren 1957 und
a) landwirtschaftliche Baumaßnahmen ... . 22 000 000 DM 1958 insgesamt 500 000 DM bereitgestellt wurden, sollen um
b) die Flurbereinigung .................. . 14 000 000 DM 250 000 DM erhöht werden.
c) Maßnahmen zur Umstellung der Betriebs- Zug)
organisation und Erzeugung .......... . 10 000 000 DM
Im Zusammenhang mit der Finanzierung ländlicher Bau-
d) den ländlichen Wirtschaftswegebau ... . 5 000 000 DM
vorhaben durch das ERP-Sondervermögen soll die Errich-
e) die Fischwirtschaft ................... . 6 000 000 DM tung vorbildlicher Bauten angeregt werden. Es ist vor-
f) die Kreditgarantiegemeinschaften des gesehen, im Wege eines Wettbewerbs beispielhafte Bauten
Gartenbaues ......................... . 250 000 DM zu fördern.
Zuschüsse für Siehe Kontengruppen 3 und 8.
g) Maßnahmen zur Förderung beispielhafter
ländlicher Bauten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 DM
------- Zu Tit. 2
57 350 000 DM
Zu a) Zu dem im Jahre 1957 vom Kohlenbergbau begonne-
nen mehrjährigen Investitionsprogramm in Höhe von
Die Mittel sind vorgesehen zum Um- und Neubau sowie 3 000 000 000 DM werden aus Mitteln des ERP-Sonder-
zur Modernisierung betriebsnotwendiger Gebäude von vermögens 225 000 000 DM bereitgestellt. 150 000 000 DM
landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der Beschaf- sind in den Rechnungsjahren 1957 und 1958 bewilligt wor-
fung und des Einbaues von stationären landwirtschaftlichen den. Der veranschlagte Betrag ist auf Grund der im ERP-
technischen Anlagen der Hofwirtschaft (Förderanlagen, Be-
Wirtschaftsplan 1957 enthaltenen Bindungsermächtigung
lüftungs- und Entlüftungsanlagen, Trocknungseinrichtungen bereits zugesagt worden.
u. dgl.). Schwerpunktmäßig sollen Mittel zur Schaffung von
Wohnraum für landwirtschaftliche Arbeitskräfte zur Ver- Siehe Kontengruppe 3.
fügung gestellt werden. Die Mittel können auch zur Er-
richtung, Erweiterung und Modernisierung betriebsnotwen-
diger und zentraler baulicher Anlagen, die der Erfas,sung, Zu Tit.3
Lagerung und Behandlung von Agrarerzeugnissen dienen,
verwendet werden. Veranschlagt sind Kredite
Landwirtschaftsbetriebe von Vertriebenen, Flüchtlingen und a) zur Fortführung der Maßnahmen auf dem
Kriegssachgeschädigten sollen angemessen berücksichtigt Gebiete der Abwasserbeseitigung in den
werden. Städten sowie zum Schutze der Gewässer
gegen Verunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 000 000 DM
Zu b)
Die Mittel dienen zur Verbesserung der Agrarstruktur b) für vordringliche wasserwirtschaftliche
(Flurbereinigung einschließlich Meliorationen}. Maßnahmen, insbesondere für Trink-
wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
Auf Grund der im ERP-Wirtschaftsplan 1958 enthaltenen
und -verwertung in ländlichen Ge-
Bindungsermächtigung ist der Betrag bereits zugesagt wor-
den. meinden .................•............ 40000000DM
Zu c) 80 000 000 DM
Die Mittel sollen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Die Bindungsermächtigung von 55 000 000 DM auf
Erhöhung der Produktivität bäuerlicher Familienbetriebe das Zins- und Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre 1960
vorzugsweise solcher verwendet werden, deren Betriebs- und 1961 ist vorgesehen für Kredite
weise und Kapitalausstattung einer durchgreifenden Ände-
rung oder Ergänzung im Anschluß an bereits durchgeführte aa) in Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 5 000 000 DM
allgemein strukturverbessernde Maßnahmen bedarf (z.B. zum weiteren Ausbau des Stromversor-
zur Beschaffung von lebendem und totem Inventdr). Vor- gungsnetzes auf dem Lande
aussetzung ist hierbei, daß sich diese Betriebe der land- (Bindungsermächtigung für das Rech-
wirtschaftlichen Wirtschaftsberatung unterstellen. nungsjahr 1960)
Zu d) bb) in Höhe von . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM
Im Rechnungsjahre 1956 sind bereits aus Mitteln des ERP- zur Teilfinanzierung von Versuchskern-
Sondervermögens für den ländlichen Wirtschaftswegebau kraftwerken im Rahmen· eines Atom-
10 000 000 DM bereitgestellt worden. Aus den veranschlag- programms.
ten Mitteln sollen Kredite zur Erschließung landwirtschaft-
licher Nutzflächen gewährt werden; Wege innerhalb vor- (Bindungsermächtigung für die Rech-
handener oder geplanter Baugebiete sind hierbei ausge- nungsjahre 1960 und 1961).
nommen. Siehe Kontengruppe 3.
884 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959
---
1958 DM DM
1 2 3 4 5
(2) (2)
5 5 Förderungsmaßnahmen für die verarbeitende Industrie 35 000 000 79 000 000
6 6 Förderungsmaßnahmen für die Bundesbahn, Bundes-
post und die Verkehrswirtschaft ................ . 211000000 97 000 000
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 150 000 000 DM
geleistet werden, sofern ihnen Mehreinnahmen bei
Kap. 2 Tit. 2 und 4 gegenüberstehen.
Bindungsermädltigung: Bis zur Höhe von 150 000 000 DM
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 885
Erläuterungen
6
Zu Tit.5 schaft in Höhe von 130 000 000 DM durch. Darüber hinaus
Veranschlagt sind Kredite für die mittlere verarbeitende sollen weitere Aufträge in Höhe von mindestens
Industrie. Aus den Mitteln sollen Betrieben der mittleren 60 000 000 DM nach Berlin vergeben werden.
Industrie, die nicht emissionsfähig sind, Kredite zur Finan- Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens sollen für dieses
zierung von Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Um- Programm 45 000 000 DM bereitgestellt werden. 25 000 000
stellungsmaßnahmen gewährt werden. DM sind bereits auf Grund der im ERP-Wirtschaftsplan 1958
In den Gebieten, in denen der Wirtschaftsaufbau noch nicht bei Kap. 3 Tit. 2 enthaltenen Bindungsermächtigung zuge-
abgeschlossen ist, können die Mittel auch hierfür ver- sagt worden.
wendet werden.
Siehe Kontengruppe 3. Zu c)
In den Rechnungsjahren 1955 bis 1958 sind 70 000 000 DM
Zu Tit.6 für ein Investitionsprogramm zum Wiederaufbau der deut-
Veranschlagt sind: schen Handelsflotte in Höhe von 90 000 000 DM bereit-
gestellt worden. Das gesamte Programm umfaßt u. a. den
Kredite für Aufbau einer modernen Küstenflotte sowie den Neubau
a) die Deutsche Bundesbahn ...•.......... 135 000 000 DM von Tankern und Trockenfrachtern und zu einem geringen
(davon für die Vergabe von Aufträgen Teil die Förderung der Passagierschiffahrt. Aus dem ver-
nach Berlin 50 000 000 DM) anschlagten Betrage von 20 000 000 DM, der auf Grund der
im ERP-Wirtschaftsplan 1958 enthaltenen Bindungsermächti-
b) die Deutsche Bundespost ............. . 45 000 000 DM gung bereits zugesagt worden ist, sollen Neu- und Um-
{für die Vergabe von Aufträgen nach bauten auf deutschen Werften sowie der Ankauf von
Berlin) Schiffen aus dem Auslande finanziert werden.
c) die Seeschiffahrt ..................... . 20 000 000 DM Zud)
d) die Seehafenbetriebe ................. . 3 000 000 DM Der veranschlagte Betrag dient zur Finanzierung der sich
e) die Binnenschiffahrt .................. . 1000000 DM über mehrere Jahre erstreckenden Ausbau- und Rationali-
sierungsmaßnahmen der Seehafenbetriebe. Hierdurch soll
f) die Verkehrsbetriebe ................. . 5 000 000 DM den wachsenden Leistungen des Außenhandels und den
{für die Vergabe von Aufträgen nach steigenden Importen entsprochen werden.
Berlin)
Zu e)
g) den Ausbau des Hafens Wilhelmshaven 2 000 000 DM
Der Betrag ist für die Modernisierung von Schiffen mittel-
211 000 000 DM ständischer Unternehmen der Binnenschiffahrt vorgesehen.
Zu a)
Vorgesehen sind: Zu f)
aa) zur Finanzierung des im Rechnungs- In den Rechnungsjahren 1956 bis 1958 sind für Rationali-
jahre 1958 begonnenen 2. Rationalisie- sierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Betrieben des
rungsprogramms (Rationalisierung der öffentlichen Personennahverkehrs 15 000 000 DM bereit-
Zugförderung und des Sicherungswe- gestellt worden. Der veranschlagte Betrag, der ausschließ-
sens, Mechanisierung des Stückgut-Lade- lich für die Vergabe von Aufträgen nach Berlin bestimmt
dienstes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM ist, soll ebenfalls für die gleichen Maßnahmen zur Ver-
fügung gestellt werden, um den Berufsverkehr in den
Der Betrag ist auf Grund der im ERP- Städten zu fördern.
Wirtschaftsplan 1958 enthaltenen Bin-
dungsermächtigung bereits zugesagt Zug)
worden.
Der veranschlagte Betrag ist die letzte Rate auf den Kredit
bb) für die anteilige Finanzierung von Auf- von 6 000 000 DM zur teilweisen Finanzierung des Aus-
trägen nach Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM baues des Hafens Wilhelmshaven zum Oleinfuhrhafen.
Ein Betrag von 25 000 000 DM ist auf
Grund der im ERP-Wirtschaftsplan 1958 Bindungsermächtigung:
bei Kap. 3 Tit. 2 enthaltenen Bindungs- Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Lage des
ermächtigung bereits zugesagt worden. Kohlebergbaues hat die Deutsche Bundesbahn zusätzliche
cc) zur weiteren anteiligen Finanzierung Aufträge in Höhe von 500 000 000 DM an die deutsche
des 500 000 000 DM-Programms zur För- Wirtschaft vergeben. Hierdurch soll der Kohleabsatz ge-
derung des Kohleabsatzes - vgl. die steigert werden. Zur Durchführung dieses Programms soll
Erläuterungen zu der Bindungsermächti- der Deutschen Bundesbahn aus Mitteln des ERP Sonder-
gung beim gleichen Titel - . . . . . . . . . . 60 000 000 DM vermögens ein Kredit bis zu 300 000 000 DM gewährt wer-
den. Hiervon sind 90 000 OOO_DM bei Kap. 2 Tit. 6 des ERP-
135 000 000 DM Wirtschaftsplans 1958 überplanmäßig verausgabt worden.
Der Restbetrag von 210 000 000 DM ist der Deutschen Bun-
Zu b) desbahn gemäß § 5 Abs. 5 des ERPVerwGes verbindlich zu-
Die Deutsche Bundespost ist einer der größten Auftrag- gesagt worden. Hierauf sollen 60 000 000 DM im Rechnungs-
geber der Berliner Elektro- und Fernmeldeindustrie, des jahre 1959 - vgl. Erläuterungen zu a) - und 150000000 DM
nach Beschäftigtenzahl und Bruttoumsätzen wichtigsten in den künftigen Rechnungsjahren kassenmäßig zur Ver
Berliner Industriezweiges. Nicht minder wichtig sind für fügung gestellt werden.
Berlin die Aufträge, die auf dem Gebiet des Postwesens Die Bindungsermächtigung in Höhe von 150 000 000 DM er-
erteilt werden. mäßigt sich um die bei diesem Titel geleisteten überplan-
Im Rechnungsjahr 1959 führt die Deutsche Bundespost ein mäßigen Ausgaben.
Auftragsgrundprogramm zur Förderung der Berliner Wirt- Siehe Kontengruppe 3.
886 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Kap. Kap.
Betrag Betraq
Tit. Gegenstand für für
Tit.
1959 1958
- 1959 -
1958
---~----- . ---~------ DM DM
- - -- - --- --- -------
1 2 3 4 5
(2) (2)
7 7 Förderungsmaßnahmen für den Wohnungsbau ..... . 1500000 37 538 000
Mehr.ausgdben dürfen bis zur Höhe von 30 000 000 DM
8 8 geleistet werden, sofern ihnen Mehreinnahmen bei
Kap. 2 Tit. 2 und 4 gegenüberstehen.
Förderungsmaßnahmen für die sonstige gewerblic:he
Wirts.chaft ..................................... . 88 750 000 164 000 000
Die hier für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft
veranschlagten Mittel in Höhe von 57 500 000 DM sind
mit denen des Tit. 5 deckungsfähig.
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten
Mittel dürfen bis zur Verausgabung für den vorgesehe-
nen Verwendungszweck als Liquiditätshilfen für die
Gewährung von Betriebsmittelkrediten an Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte eingesetzt werden.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 20 000 000 DM.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 887
Erläuterungen
6
Zu Tit. 7 Kriegssachgeschädigte und Evakuierte
zur Finanzierung von Rationalisierungs-,
Der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist im Rechnungsjahr Modernisierungs- und Umstellungs-
1950 zugesagt worden, daß zur Deckung der Tilgungsraten maßnahmen sowie zum Aufbau kleine-
ihrer 3½ 0/oigen Wohnungsbauanleihe von ·1949 bis zu rer und mittlerer Unternehmen, die in-
7 000 000 DM aus dem ERP-Sondervermögen in Jahresraten folge der erlittenen Kriegs- und Kriegs-
zur Verfügung gestellt werden, um damit eine Verlänge- folgeschäden noch der Zuführung von
rung der Laufzeit der aus den Anleihemitteln gewährten Krediten aus öffentlichen Mitteln zu er-
Wohnungsbaukredite auf 38 Jahre zu ermöglichen. Für das leichterten Zins-, Tilgungs- und Siche-
Rechnungsjahr 1959 sind hierfür 700 000 DM veranschlagt. rungsbedingungen bedürfen . . . . . . . . . . . 28 000 000 DM
800 000 DM sind zur weiteren Errichtung von Wohnheimen
für alleinstehend~ SBZ-Flüchtlinge vorgesehen. bb) für die Gewährung von Liquiditäts-
Das im Rechnungsjahre 1958 begonnene Programm zur Mo- hilfen an Kreditinstitute, die in gleicher
derniserung von Altbauwohngebäuden soll im Rechnungs- Höhe Betriebsmittelkredite an solche
Vertriebene, Flüchtlinge und Sach-
jahre 1959 fortgesetzt werden, sofern überplanmäßige Ein-
nahmen bis zur Höhe von 30 000 000 DM im Rechnungsjahre geschädigte gewähren, die nicht Ge-
schädigte im Sinne der §§ 229, 230, 301,
1959 zur Verfügung stehen.
301 a LAG sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM
Siehe Kontengruppe 3.
30 000 000 DM
Zu c)
Zu Tit. 8
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens sind zur Bildung
Veranschlagt sind: von Deckungsfonds nachstehender Kreditgarantiegemein-
Kredite für schaften zur Verfügung gestellt worden:
a) die mittelständische gewerbliche Wirt- des Handwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 400 000 DM
schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 500 000 DM des Handels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 900 000 DM
b) die gewerbliche Wirtschaft der Vertrie- des Fremdenverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 000 DM
benen, Flüchtlinge und Kriegssach- -------
geschädigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM 5 500 000 DM
c) die Kreditgarantiegemeinschaften der ge- Die veranschlagten Mittel dienen zur Erhöhung der Dek-
werblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 750 000 DM kungsfonds sowie zur Bildung von Deckungsfonds neu zu
Zuschüsse für errichtender Kreditgarantiegemeinschaften.
d) die Absatzförderung saarländischer Er-
zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 000 DM Zu d)
88 750 000 DM Die Mittel sollen überwiegend der Gesellschaft für Wirt-
bei Kap. 2 Tit. 11 sind für den gleichen schaftsförderung Saar m.b.H. zur Verfügung gestellt wer-
Verwendungszweck veranschlagt . . . . . . . . . . 21 800 000 DM den, die sich der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen,
insbesondere mit Unternehmen im übrigen Bundesgebiet,
110 550 000 DM widmet. Darüber hinaus dürfen die Mittel für Untersuchun-
Zu a) gen der Absatzmöglichkeiten für saarländische Unterneh-
men und deren Wettbewerbsfähigkeit verwendet werden.
In Fortführung des im Rechnungsjahre 1956 für das Hand- In den Rechnungsjahren 1957 und 1958 wurden für den
werk, den Handel, das Kleingewerbe und den Fremden- vorstehenden Verwendungszweck 2 000 000 DM zur Ver-
verkehr begonnenen Programms sollen weitere Kredite fügung gestellt.
zur Finanzierung von Rationalisierungs-, Modernisierungs-
und Umstellungsmaßnahmen in den genannten Wirtschafts-
bereichen bereitgestellt werden. Bindungsermächtigung:
In den Gebieten, in denen der Wirtschaftsaufbau noch nicht Die Bindungsermächtigung in Höhe von 20 000 000 DM auf
abgeschlossen ist, können die Mittel auch hierfür ver- das Zins- und Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres
wendet werden. 1960 ist für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:
Von dem veranschlagten Betrag sind 10 000 000 DM zur a) zur Fortführung der Förderungsmaßnah-
Gewährung von Krediten für die Schaffung von Dauer- men zugunsten der Vertriebenen, So-
arbeitsplätzen in übervölkerten klein bäuerlichen Gebieten wjetzonenflüchtlinge, Kriegssachgeschä-
vorgesehen. digten und Evakuierten . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
b) zur Fortführung des Kreditprogramms
Zu b) für die Schaffung von Dauerarbeits-
Vorgesehen sind: plätzen in übervölkerten kleinbäuer-
aa) Für die Gewährung von Krediten an lichen Gebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Siehe Kontengruppen 3 und 8.
888 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
l 2 3 4 5
(2) (2)
9 9 Förderungsmaßnahmen für die Forsc:hung ........... 14 200 000 14 700 000
10 10 Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustausches 3 200 000 3 000 000
-
/
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 889
Erläuterungen
Zu Tit. 9 Forschungsträger sind natürliche und juristische Personen.
Zu letzteren gehören u. a. gemeinnützige Einrichtungen für
Die Mittel sind vorgesehen für die Förderung von For- die Gemeinschaftsforschung, namentlich der mittelständi-
schungsvorhaben, deren Ergebnisse Erkenntnisse erwarten schen Industrie, die ihrerseits laufend angemessene eigene
lassen, die als Ausgangspunkt für die technische oder wirt- Mittel für die Gemeinschaftsforschung aufbringen.
schaftliche Entwicklung geeignet sind.
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im
Die Forschungsträger sollen in die Lage versetzt werden, laufenden Rechnupgsjahr anfinanziert werden. Die Weiter-
nicht nur auf unmittelbar wirtschaftliche Effekte zielende finanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus-
wissenschaftliche Arbeiten vorzunehmen, sondern auch wis- sicht genommen.
senschaftliche Probleme aufzugreifen, die sich aus ihrer 95 Projekte; die in den Rechnungsjahren 1957/58 anfinan-
Arbeit ergeben oder die ihnen als neue Erkenntnisse der ziert wurden, werden im Rechnungsjahr 1959 mit rund
Grundlagenforschung bekannt werden. Damit soll die zwi- 3 200 000 DM weiterfinanziert.
schen den Ergebnissen reiner Grundlagenforschung und
denen industrieller Eigenforschungen und Entwicklungen Weitere Mittel sind im Bundeshaushaltsplan in verschiede-
bestehende L.ücke geschlossen werden, so daß die Wirt- nen Einzelplänen veranschlagt.
schaft ein breiteres und vielfältigeres Fundament für ihre Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt A Nr. VI.
eigenen Arbeiten erhält. So wirft die Automation eine Viel- Siehe Kontengruppe 8.
zahl solcher Probleme auf den Gebieten der Elektronik,
Regeltechnik und Fertigungstechnik auf. Die Meßtechnik Zu Tit.10
steht vor der Aufgabe, extreme Drucke und Temperaturen
zu bestimmen, und die Fertigungstechnik muß sich mit dem Die in den vergangenen Rechnungsjahren bereitgestellten
Verhalten von Bauelementen unter solchen Bedingungen Zuschüsse in Höhe von 8 200 000 DM haben wesentlich dazu
befassen. Die Erforschung und Entwicklung neuer geophysi- beigetragen, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland
kalischer Meß- und Ortungsverfahren bildet die Grundlage und den Entwicklungsländern vereinbarten Maßnahmen zur
für die Erfassung bisher nicht bekannter Lagerstätten. In Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder
gleicher Weise ergeben sich Forschungsvorhaben auf den zu unterstützen. Auf Grund dieser Maßnahmen ist mit einer
Gebieten der Gesunderhaltung der Arbeitskräfte, der Be- Intensivierung des Handelsverkehrs zu rechnen.
triebshygiene und des Blindendienstes. Schließlich dienen Auch die für das Rechnungsjahr 1959 veranschlagten Zu-
Forschungsvorhaben auf dem Gebiete der Verkehrssicher- schüsse von 3 000 000 DM sollen in erster Linie dienen für
heit in Verbindung mit verschiedenen Disziplinen (ver- die Obernahme von
kehrsmedizinische, psychologische, optische, akustische
u. a. m.) der Weiterentwicklung auf den Gebieten des a) Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von
Leichtbaues, der Geräuschbekämpfung, des Fahrzeugbaues, Beratern und Gutachtern im Auslande entstehen,
der Bekämpfung der Verunreinigung der Luft sowie der b) Reisekosten ausländischer Sachverständiger nach und
unmittelbaren Förderung aller Verkehrsträger. In dem Be- deren Aufenthaltskosten in der Bundesrepublik ein-
reich der Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollen schließlich der entstehenden sächlichen Kosten.
Forschungen durch schwerpunktmäßigen Einsatz, insbeson- 200 000 DM sind als Zuschüsse für den technischen Erfah-
dere auf den Gebieten der Virusforschung, Bodenfruchtbar- rungsaustausch innerhalb des bilateralen Abkommens vor-
keit, Biozönese und Viehernährung, gefördert werden. gesehen. Hierfür wurden bisher aus Gegenwertmitteln
Die Mittel sollen auch verwendet werden zur anteiligen 7 700 000 DM zur Verfügung gestellt.
Finanzierung von Ersatz- oder Erweiterungsbauten von
Forschungsinstituten namentlich der Gemeinschafts- Aus diesen Mitteln werden u. a. gezahlt:
forschung, soweit die Bereitstellung der Mittel zur Erfüllung 1. die Reisekosten nach den USA und zurück,
einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe not- 2. die Kosten für innereuropäische Reisen,
wendig ist und andere zur Verfügung stehende Mittel die 3. die Beridltskosten.
Durchführung des Vorhabens nicht ermöglichen. Siehe Kontengruppe 8.
890 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
--------- - -
l 2 3 4 5
(2) (2)
11 11 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ....... . 21800000 18 900 000
Minderausgaben bei Tit. 11 können zur Verstärkung
der bei Kap. 3 Tit. 27 veransrnlagten Mittel verwendet
werden.
12 12 Maßnahmen zur Förderung des Ingenieurnachwuchses
13 13 Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Be-
ziehungen mit dem Auslande
a) Förderung von Ausfuhrgeschäften 25 100 000 20 000 000
Eingehende Tilgungen auf Kredite, die im Rahmen der
vorstehenden Zweckbestimmung gewährt wurden, sind
dem gleirnen Verwendungszweck wieder zuzuführen.
Bis zur Höhe solcher bei Kap. 2 Tit. 4 vereinnahmter
Tilgungen dürfen die Ausgaben überschritten werden.
Auf künftig fällig werdende Tilgungen dürfen vertrag-
liche Zusagen erteilt werden
b) Förderung von Investitionen im Ausland ...... . 10 000 000
14 Maßnahmen zur Förderung der Umschuldungsaktionen
(neu) von Betrieben des Handwerks und des Handels .... 5 000 000
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen
bei Kap. 2 Tit. 30 überschritten werden.
Einnahmen fließen den Mitteln zu.
21 21 Bildung eines Liquiditätsgarantiefonds zur Durchfüh-
rung der Umschuldungsaktionen von Betrieben des
Handwerks und des Handels .................... . 10 000 000
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 891
Erläuterungen
6
Zu Tit.11 Zu Tit.13
Veranschlagt sind: Zu Untertitel a
a) Kredite für den gewerblichen Mittelstand 17 500 000 DM Veranschlagt sind:
b) Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung aa) Kredite für die Förderung von Ausfuhr-
der Produktivität • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 300 000 DM geschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
bb) Zuschüsse zur Förderung des Exports von
21800000 DM Ernährungsgütern in den Dollarraum .. 100 000 DM
Zu a) 25 100 000 DM
Die Mittel dienen zur Fortsetzung der seit 1953 laufenden Zu aa)
Kreditaktionen zur Steigerung der Produktivität in Mittel- Veranschlagt sind Mittel für die Gewährung langfristiger
und Kleinbetrieben. Die Mittel werden nach den Richtlinien Kredite an deutsche Unternehmen zur Durchführung von
zur Durchführung der Kreditaktionen für die Steigerung der Investitionsprojekten in Entwicklungsländern. Die Liefer-
Produktivität in Mittel- und Kleinbetrieben vom 13. August firmen sind nicht in der Lage, die von den Entwicklungs-
1953 (Bundesanzeiger 1953 Nr. 154) zur Verfügung gestellt. ländern geforderten langfristigen Zahlungsziele ohne ent-
sprechende Kredithilfe zu gewähren. Da die am Geld- und
Kapitalmarkt bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten für
Zu b) diese Zwecke nicht ausreichen, sollen in Verbindung mit
Der Betrag dient zur Fortführung des mit der Regierung der diesen Mitteln Kredite durch das ERP-Sondervermögen be-
Vereinigten Staaten von Amerika aufgestellten Zuschuß- reitgestellt werden.
programms zur Förderung der Produktivität. Auf den Beitrag des ERP-Sondervermögens in Höhe von
260 000 000 DM sind im Rechnungsjahre 1958 20 000 000 DM
Die vorgesehenen Maßnahmen dienen zur Förderung der kassenmäßig zur Verfügung gestellt worden. Der Rest-
Produktivitätssteigerung, im wesentlichen zur Förderung betrag von 240 000 000 DM wurde auf Grund der in den
der Produktivität der mittelständischen Wirtschaft. früheren ERP-Wirtschaftsplänen enthaltenen Bindungs-
Die veranschlagten Mittel sollen unter anderem für folgende ermächtigungen fest zugesagt. Da sich die Förderungsmaß-
Schwerpunktmaßnahmen eingesetzt werden: nahmen für die Entwicklungsländer über einen längeren
Zeitraum erstrecken, ist es erforderlich, daß eingehende
aa) Schulung und Fortbildung auf dem Gebiet der Betriebs- oder künftig fällig werdende Tilgungen wieder für den
führung, insbesondere der mittleren und unteren be- gleichen Verwendungszweck eingesetzt werden können.
trieblichen Führungskräfte, Die Erfüllung der im Rahmen früherer Bindungsermächti-
gungen eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung von
bb) Förderung des Betriebsberatungswesens und der Be- Ausfuhrgeschäften war für die Rechnungsjahre 1959 bis
triebsberaterausbildung, 1961 vorgesehen. Auf Grund der bisherigen Abwicklung der
cc) produktivitätsfördernde beispielhafte Untersuchungen Maßnahmen ist erkennbar, daß die Bereitstellung von Mit-
in verschiedenen konsumnahen Branchen und Fach- teln sich über einen längeren Zeitraum als vorgesehen
zweigen, erstrecken wird. Demzufolge werden die Bindungsermächti-
gungen auf das Zins- und Tilgungsaufkommen bis zum
dd) Maßnahmen zur Verbreitung des Produktivitätsgedan- Rechnungsjahre 1964 einschließlich verlängert.
kens durch Kurse, Publizistik usw.,
Zu bb)
ee) sonstige fachliche Produktivitätsmaßnahmen im Handel, Der Absatz von Ernährungsgütern auf dem amerikanischen
Handwerk und Industrie. und kanadischen Markt soll durch Untersuchungen der
Marktlage gefördert werden. Im Rechnungsjahre 1958 sind
Die vorgesehenen Maßnahmen werden vom Rationalisie- hierfür 55 000 DM bereitgestellt worden. An den Kosten
rungskuratorium für die deutsche Wirtschaft in enger Zu- im Rechnungsjahre 1959 soll sich die Ernährungsindustrie
sammenarbeit mit den maßgeblichen Kreisen der Wirtschaft beteiligen. Ein letztmaliger Zuschuß ist für das Rechnungs-
sowie den entsprechenden Organisationen und Einrichtungen jahr 1960 vorgesehen.
auf dem Gebiet der Rationalisierung durchgeführt.
Zu Untertitel b
Veranschlagt sind Kredite an deutsche mittlere Unterneh-
Vorgesehen sind: men zum Auf- und Ausbau von Fertigungs-, Montage- und
Für die Finanzierung des Rationalisierungs- Reparaturbetrieben im Auslande.
kuratoriums für die deutsche Wirtschaft ... 3 800 000 DM Siehe Kontengruppen 3 und 8.
für die Finanzierung von Einzelprojekten .• 500 000 DM Zu Tit. 14
Für die Durchführung von Umschuldungsmaßnahmen zu-
4 300 000 DM gunsten des Handwerks und des Handels ist im Rechnungs-
Zu a) und b) jahre 1958 ein Liquiditätsgarantiefonds in Höhe von
Die Mittel unterliegen der Mitverfügung durch die ICA. 10 000 000 DM gebildet worden. (Vgl. Kap. 2 Tit. 21.) Infolge
der günstigen Lage des Kapitalmarktes ist der Fonds nicht
Siehe Kontengruppen 3 und 8. in Anspruch genommen worden. Es erscheint zweckmäßig,
an Stelle des Fonds Mittel nur in Höhe einer voraussicht-
lichen Inanspruchnahme zu veranschlagen. Für den Fall,
daß Beträge über den Ansatz hinaus benötigt werden, sol-
Zu Tit.12 len sie überplanmäßig verausgabt werden.
Siehe Kap. 4 Tit. 2 Siehe Kontengruppe 4.
892 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 ---- -
DM DM
-~------ - -- - ---- - -
1 2 3 4 5
(2) (2)
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährteistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ............................... . 3 000 000 3 000 000
26 26 Kosten für die Bearbeitung von Bürgschaften ....... . 50 000 50 000
30 30 Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen aller Art ... . 174 676 300 142 997 300
Die Mittel des Titels sind mit denen der Titel 1 bis 13
dedrnngsfähig.
Aus den für die Saarwirtschaft veranschlagten bzw. vor-
gesehenen Mitteln dürfen Kredite in ffrs. gewährt oder
zugesagt werden. Das Währungsrisiko trägt die Bundes-
republik. Die Entscheidung über die Deckung der Wäh-
rungsverluste bleibt einer gesetzlichen Regelung vor-
behalten.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 90 000 000 DM
40 40 Vermisdlte Ausgaben ............................ . 5 000 5 000
Summe Ausgaben ................................ . 805 631 300 851 440 300
Abschluß
Einnahmen 810 566 300 801 682 300
Ausgaben ......................•................. 805 631 300 851 440 300
Ubersdluß/Zusdluß ............................... . 4 935 000 49 758 000
Nr. 35 - Tag der A~sgabe: Bonn, den 15. August 1959 893
Erläuterungen
6
Zu Tit. 22 68 000 000 DM sind zur Finanzierung von Aufträgen an
Nach Berliner Unternehmen vorgesehen. Sie sollen durch Kapital-
marktmittel ergänzt werden. In diesem Falle werden den
1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
Kreditinstituten Globa.ldarlehen gewährt.
heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes- Weiter sind Mittel veranschlagt, die der Mitverfügung der
gesetzbl. I S. 365) und !CA-Mission unterliegen oder infolge Umprogrammierun-
2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die gen bei anderen als ursprünglich vorgesehenen Mitteln ver-
Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistun- ausgabt werden müssen.
gen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-
BürgschG) vom 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) Eine Aufteilung des veranschlagten Betrages auf die ein-
zelnen Wirtschaftsbereidie ist erst nach Festlegung der ein-
dürfen Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürg- zelnen Verwendungszwecke möglich.
schaften bis zum Gesamtbetrage von 400 000 000 DM nach
Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu Lasten Aus diesen Mitteln können in Ausnahmefällen im Rahmen
des ERP-Sondervermögens übernommen werden. Die veran- des § 5 Abs. 2 ERPVerwGes auch verlorene Zuschüsse ge-
schlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger Inanspruchnah- währt werden.
men des ERP-Sondervermögens aus solchen Verträgen vor-
gesehen (vgl. auch Kap. 3 Tit. 22 der Ausgabe). Bindungsermächtigung:
Siehe Kontengruppe 8.
Die Bindungsermächtigung in Höhe von 90 000 000 DM auf
Zu Tit. 26 das Zins- und Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre 1960
Für Bürgschaften, welche die durchleitenden Kreditinstitute und 1961 ist für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:
im Auftrage und für Rechnung des ERP-Sondervermögens a) Erhöhung des Förderungsprogramms zu-
oder auf Grund einer Rückbürgschaft des ERP-Sonderver- gunsten der saarländischen Wirtschaft
mögens gemäß der in den Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 22 von 300 000 000 DM auf 360 000 000 DM . . 60 000 000 DM
der Ausgabe aufgeführten Gesetze übernehmen, erhalten
(Bindungsermächtigung auf das Zins- und
sie eine Bearbeitungsgebühr. Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre
Siehe Kontengruppe 8. 1960/61)
Zu Tit. 30 b) Finanzierung von Aufträgen an Berliner
Für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes sind Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
bisher aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 300 000 000 DM (Bindungsermächtigung auf das Zins- und
zugesagt worden. Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres
Dieser Betrag soll für die Finanzierung notwendiger Inve- 1960)
stitionen in saarländischen Unternehmen sowie zur anteili- Siehe Kontengruppen 2, 3 und 8.
gen Finanzierung von Aufträgen an saarländische Unter-
nehmen Verwendung finden
In den Rechnungsjahren 1957 und 1958 sind 140 000 000 DM Zu Tit. 40
zur Verfügung gestellt worden. Die auf Grund von Bin- Der Betrag ist geschätzt
dungsermächtigungen erteilten Zusagen von 160 000 000 DM
werden im Rechnungsjahr 1959 mit 70 000 000 DM erfüllt. Siehe Kontengruppe 8.
894 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959
---
1958
--·~~ - ---- - - ~ - - - - -
DM DM
1 2 3 4 5
ERP-Sondervermögen
- Teil Berlin -
3 3 I. Einnahme
Erträge aus Beteiligungen ......................... .
2 2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw .......................... . 44 162 800 44 625 000
3 3 Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung mit der
ICA vertragliche Bindungen bestehen ........... . 15 073 000 16 032 000
4 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse ... . 150 848 000 139 420 000
5 5 Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung mit
der ICA vertragliche Bindu:igen bestehen ........ . 62 781 000 56 736 600
6 6 Ablösungen, Erträge und sonstige Einnatimen aus der
Eigenkapitalfinanzierung ....................... . 2 000 000 1500000
7 7 Vergütungen für die Ubernahme von Bürgschaften .. 10 000 50 000
8 8 Zinsen aus der Anlage des Bürgschaftssicherungsfonds 800 000 1000000
9 9 Erlöse, Rückflüsse und Erträge aus Zuwendungen .... 50 000 50 000
10 10 Vermischte Einnahmen ........................... . 5 000 5 000
Summe Einnahmen 275 729 800 259 418 600
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 895
Erläuterungen
6
Zu Tit. l Zu Tit. 5
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industrie- Veranschlagt sind Tilgungen:
bank AG. mit 5 000 000 DM beteiligt. Im laufenden Rech- a) durch die Berliner Industriebank AG. 61 000 000 D~v1
nungsjahr werden voraussichtlich dem ERP-Sondervermö- b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
gen keine Gewinne zufließen. für Vertriebene und Geschädigte) ..... . 114 000 D~1
Wegen der Erträge aus Beteiligungen im Rahmen des Eigen- c) durch die Deutsche Bundesbahn ....... . 333.000 DM
kapitalfinanzierungsprogramms vgl. Tit. 6 der Einnahme. d) durch das Land Berlin ................ . 1 334 000 DM
Siehe Kontengruppe 8.
62 781 000 DM
Zu Tit. 2 Vgl. Vorwort, zweiter Teil, Abschnitt A Nr. II
Veranschlagt sind Zinsen: Siehe Kontengruppe 7.
a) von der Berliner Industriebank AG. 21 400 000 DM
Zu Tit.6
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . 50 000 DM Nach einer Vereinbarung mit der MSA-Sondermission vom
c) vom Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM 15./19. Juni 1953 sind die aus dem Programm "Eigenkapital-
finanzierungu anfallenden Einnahmen dem gleichen Ver-
d) von der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . 6 426 300 DM wendungszweck wieder zuzuführen (vgl. Kap. 3 Tit. 20 a der
e) von der Deutschen Bundespost . . . . . . . . 4 286 500 DM Ausgabe). Aus diesem Grunde sind die Einnahmen dieses
f) aus Bankguthaben, Wertpapieren, sonsti- Titels gesondert veranschlagt.
gen Anlagen usw. . .. .. .. .. .. .. .. .. .. . 5 000 000 DM
Siehe Kontengruppen 7 und 8.
g) Mehreinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM
44 162 800 DM Zu Tit.'1
Zug)
Für die Obernahme von Bürgschaften durch das ERP-Son-
Erfahrungsgemäß fallen im Laufe des Rechnungsjahres dervermögen wird grundsätzlich eine Vergütung erhoben.
Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind.
Siehe Kontengruppe 8. Siehe Kontengruppe 8.
Zu Tit. 8
Zu Tit. 3
Zur Deckung der vom Land Berlin für mittelfristige Betriebs-
Veranschlagt sind Zinsen: mittelkredite bis zu einer Höhe von 100 000 000 DM über-
a) von der Berliner Industriebank AG. 14 000 000 DM nommenen oder noch zu übernehmenden Bürgschaften ist
b) vom Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933 C'.JO DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens ein Bürgschafts-
c) von der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . 140 000 DM sicherungsfonds in Höhe von 20 000 000 DM gebildet wor-
den.
15 073 000 DM Siehe Kontengruppe 8.
Vgl Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II
Siehe Kontengruppe 8. Zu Tit. 9
Ober die gewährten Zuwendungen haben die Empfänger
Zu Tit. 4 einen Verwendungsnachweis gemäß den Richtlinien vom
Veranschlagt sind Tilgungen: 29. April 1953 für Zuwendungen des Bundes an außerhalb
a) durch die Berliner Industriebank AG. 137 700 000 DM der Bundesverwaltung stehende Stellen und für den Nach-
weis der Verwendung der Mittel nach § 64 a Abs. 1 RHO
b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank (Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 369)
für Vertriebene und Geschädigte) ..... . 100 000 DM zu führen. Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbar oder ent-
c) durch das Land Berlin ................• 2 000 000 DM behrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände u.
d) durch die Deutsche Bundesbahn .......• 2 073 000 DM dgl. sowie Reingewinne aus der Verwertung von For-
e) durch die Deutsche Bundespost ....... . 3 975 000 DM schungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.) sind an das ERP-
Sondervermögen abzuführen.
f) Mehreinnahmen .................... . 5 000 000 DM
Siehe Kontengruppe 8.
150 848 000 DM
Zu f)
Zu Tit.10
Erfahrungsgemäß fallen im Laufe des Rechnungsjahres
Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM geschätzt sind. Der Betrag ist geschätzt.
Siehe Kontengruppe 7. Siehe Kontengruppe 8.
896 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap. für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
l 2 3 4 5
(3) (3) II. Ausgabe
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Ber-
lins können im Rahmen der veranschlagten Mittel
Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen über-
nommen werden. bei deren die üblichen bankmäßigen
und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht
oder nicht in vollem Umfange vorliegen, die jedoch im
Hinblick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe
gerechtfertigt erscheinen.
In Abweichung von den allgemeinen ERP-Kondi-
tionen können Kredite sowie Beteiligungen und son-
stige Finanzierungshilfen zu erleichterten Bedingun-
gen gewährt werden, sofern nur durch derartige Be-
dingungen der Förderungszweck erreicht werden kann.
Neben den Maßnahmen zur Schaffung neuer Ar-
beitsplätze sind auch Finanzierungshilfen an finanziell
gefährdete Unternehmen zum Zwecke der Erhaltung
von Arbeitsplätzen zulässig.
Die mit der Berlinhilfe verbundenen Auflagen der
amerikanischen Regierung sind hierbei zu berücksich-
tigen.
Aus Zuschußmitteln des ERP-Sondervermögens an-
geschaffte bewegliche Sachen, an denen der Bund (ERP-
Sondervermögen) Eigentum erworben hat bzw. er-
wirbt, können im Einvernehmen mit dem Bundesmi-
nister der Finanzen unentgeltlich der Deutschen For-
schungsgemeinschaft, Bad Godesberg, oder Zuschuß-
empfängern übereignet werden.
1 1 Zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch Gewäh-
rung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten
sowie durch sonstige Kreditmaßnahmen ......... . 268 330 800 165 123 600
Die Mittel sind mit denen der Titel 2 und 3 deckungs-
fähig. Ersparnisse bei Titel 1 können zur Verstärkung
der bei Kap. 3 Tit. 4 und 5 veranschlagten Mittel ver-
wendet werden.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 50 000 000 DM
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 897
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Durch Inanspruchnahme der im Rechnungsjahr 1958 erteil-
ten Bindungsermächtigungen sind gebunden bei
Tit. 1 50 000 000 DM
Tit. 2 5 000 000 DM
Die bei den einzelnen Titeln ausgebrachte Deckungsfähig-
keit ist erforderlich, um zweckentsprechende Verwendungen
der Mittel sowie etwa notwendig werdende Umprogram-
mierungen nach den jeweiligen Bedürfnissen zu ermöglichen
und den mit einer geschenkweisen Wirtschaftshilfe verbun-
denen Auflagen der amerikanischen Regierung zu entspre-
chen.
Zu Tit.1
Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen Be-
darf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten, der noch
nicht aus Kapitalmarktmitteln gedeckt werden kann. Die an
Klein-, Mittel- und Großbetriebe zu gewährenden Kredite
sollen zur Erweiterung und Rationalisierung der Produk-
tion, der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie
der Absatzförderung dienen.
Die besondere Lage der Berliner Wirtschaft erfordert, daß
Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt werden, bei
denen Verzinsung und Tilgungen von dem Gewinn der ein-
zelnen Unternehmen abhängig sind und auf eine bank-
mäßige Sicherheit ganz oder teilweise verzichtet werden
kann. Zum Zwecke der Schaffung und Erhaltung von Ar-
beitsplätzen können auch Vereinbarungen über Rangrück-
tritte der Forderungen des ERP-Sondervermögens hinter For-
derungen sonstiger Gläubiger getroffen werden.
In Sonderfällen können auch im Rahme·n des § 5 Abs. 2
ERP-VerwGes. Zuschüsse qewährt werden.
Bindungsermächtigung:
Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-
len auch im Rechnungsjahr 1960 fortgeführt werden. Um
bereits im Rechnungsjahr 1959 die Inangriffnahme von
Projekten zu ermöglichen, für die erst im Rechnungsjcthre
1960 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine
Ermächtigung zum Eingehen vertraglicher Bindungen bis
zur Höhe von 50 000 000 DM erforderlich.
Siehe Kontengruppen 2 und 3.
898 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
2
(3) (3)
2 2 Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ............... . 34 100 000 35 600 000
Die Mittel sind mit denen der Titel 1 und 3. deckungs-
fähig.
3 3 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen 6 200 000 20 200 000
Die Mittel sind mit denen der Titel 1 und 2 dedrnngs-
fähig.
4 4 Maßnahmen zur Förderung der Forschung und wirt-
schaftlich bedeutender kultureller Einrichtungen ... 4 050 000 3 050 000
5 Maßnahmen zur Förderung des Absatzes Berliner Er-
(neu) zeugnisse
a) für Auftragsfinanzierungen ................... . 55 000 000
Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 60 000 000 DM
b) für Liquiditätshilfen ......................... . 15 000 000
Einnahmen fließen den Mitteln zu.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den ·15. August 1959 899
Erläuterungen
6
Zu Tit. 2 Zu a)
Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms sind veranschlagt: Für ein besonderes Wohnungsbauprogramm im Südosten
Kredite für . Berlins sind aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
25 000 000 DM vorgesehen. 10 000 000 DM wurden bereits
a) die Technische Universität Berlin . . . . . . . 5 000 000 DM zur Verfügung gestellt. 5 000 000 DM sind für das Rech-
b) den Wiederaufbau und Neubau gewerb- nungsjahr 1959 vorgesehen. Die Bereitstellung des Rest-
licher und kulturellei' Bauten . . . . . . . . . . 10 000 000 DM betrages von 10 000 000 DM erfolgt je nach dem Fortgang
· Zuschüsse für des Bauvorhabens in den späteren Rechnungsjahren.
c) die Schaffung von Grünanlagen und For- 1000000 DM soll zur Aufstockung der im Rechnungsjahre
sten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 2 500 000 DM
1958 veranschlagten Mittel für den Wohnungsbau zu-
d) die Beschäftigung und Schulung von An- gunsten alleinstehender SBZ-Flüchtlinge verwendet wer-
gestellten und Jugendlichen . . . . . . . . . . . 16 600 000 DM den.
34100 000 DM Zu b)
Zu a) Zur Hebung des Berliner Fremdenverkehrs sollen Zuschüsse
für kulturelle oder wirtschaftlich bedeutsame Veranstaltun-
Für den Wiederaufbau und die Einrichtung der Institute gen in Berlin anteilig vom Land Berlin und vom ERP-Son-
der Technischen Universität Berlin sollen aus Mitteln des dervermögen gewährt werden.
ERP-Sondervermögens 15 000 000 DM zur Verfügung ge- Siehe Kontengruppen 3 und 8.
stellt werden. Hierauf wurden 5 000 000 DM im Rechnungs-
jahre 1958 gezahlt. Weitere 5 000 000 DM sind für das
Rechnungsjahr 1959 veranschlagt. Der Restbetrag von Zu Tit.4
5 000 000 DM ist für das Rechnungsjahr 1960 vorgesehen. Die veranschlagten· Zuschüsse sind für Vorhaben der wirt-
Die für die Rechnungsjahre 1959 und 1960 vorgesehenen schaftsnahen und Grundlagenforschung sowie zur weiteren
Beträge von je 5 000 000 DM wurden auf Grund der im Ausstattung der Berliner Forschungsinstitute vorgesehen.
ERP-Wirtschaftsplan 1958 enthaltenen Bindungsermächtigung Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen
zugesagt. im laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden. Die Wei-
terfinanzierung ist in den späteren Rechnungsjahren in
Zu b) Aussicht genommen.
Die bisher zur anteiligen Finanzierung des Wiederaufbaues Im Rechnungsjahre 1958 sind zur Finanzierung einer zu
und des Neubaues von Geschäftshäusern zur Verfügung ge- errichtenden Einrichtung 500 000 DM als Zuschuß ver-
stellten Mittel haben zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen anschlagt worden. Vorgesehen sind die Durchführung von
für Angestellte der gewerblichen Wirtschaft geführt. Begegnungen und Tagungen von Wissenschaftlern und
Fachleuten sowie die Unterrichtung von Führungskräften
Zu c) der Entwicklungsländer über Fragen des Aufbaues von
Wirtschaft und Verwaltung. Die Reise- und Aufenthalts-
Die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Grün- und Forst- kosten der ausländischen Teilnehmer werden aus Mitteln
flächen zur Erholung für die Bevölkerung, insbesondere für des Bundeshaushaltsplans - Epl. 05 - getragen. Für die
Kinder und Jugendliche, ergibt sich aus der Insellage darüber hinaus entstandenen Kosten ist ein weiterer Zu-
Berlins. schuß von 1 000 000 DM veranschlagt.
Bei der Durchführung dieses Programms sollen überwiegend Die Auszahlung des hierfür vorgesehenen Betrages kann
arbeitslose Frauen beschäftigt werden, die bisher in der erst erfolgen, nachdem die organis,atorischen Voraus-
Wirtschaft keine Arbeitsmöglichkeit gefunden haben. setzungen geschaffen sind.
Siehe Kontengruppe 8.
Zu d)
Trotz der Abnahme der Gesamtarbeitslosigkeit ist der Zu Tit. 5
Anteil der arbeitslosen Angestellten verhältnismäßig hoch, Zu Untertitel a
weil diese infolge ihres Alters keine oder nur noch geringe
Arbeitsmöglichkeiten in der Wirtschaft finden. Aus dem Aufkommen des Kapitels 3 sind bisher Mittel zur
Finanzierung von Aufträgen an Berliner Unternehmen zur
Aus den veranschlagten Mitteln sollen ferner Verfügung gestellt worden. Im Rechnungsjahre 1959 ist das
aa) Einarbeitungszuschüsse an Berliner Unternehmen für gesamte Auftragsfinanzierungsprogramm auf das Kap. 2
jeden neu eingestellten, bisher arbeitslosen älteren übernommen worden, um die dadurch eingesparten Mittel
Angestellten und für Investitionsvorhaben in Berlin zur Verfügung stellen zu
bb) Zuschüsse für die Ausbildung von Jugendlichen als können.
Anlernlinge und Lehrlinge in Lehrwerkstätten gezahlt
werden. Bindungsermächtigung:
Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
Siehe Kontengruppen 2, 3 und 8 träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Rech-
nungsjahre 1959 vertragliche Bindungen auf das Zins- und
Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres 1960 bis zur Höhe
Zu Tit.3 von 60 000 000 DM einzugehen.
Veransdüagt sind
Kredite für Zu Untertitel b
a) den Wohnungsbau 6 000 000 DM Zur Refinanzierung von Krediten, die Berliner Geschäfts-
Zuschüsse für banken im Rahmen des Auftragsfinanzierungsprogramms
b) Veranstaltungen in Berlin ............ . 200 000 DM aus eigenen Mitteln gewähren, sollen Liquiditätshilfen ge-
geben werden.
6 200 000 DM Siehe Kontengruppe 4.
900 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. ~ap. für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959
--·~·- 1958 DM DM
l 2 3 4 5
(3) (3)
20 20 Eigenkapitalfi.nanzierunrc;programm
a) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen
Rechten und sorstigen Vermögenswerten ....... . 2 000 000 1500000
Ausgaben dürfen bis zur Höhe etwaiger Mehrein-
nahmen bei Kap. 3 Tit. 6 überschritten werden.
Ersparnisse bei Tit. 20 a können zur Verstärkung
der bei Tit. 1 veranschlagten Mittel verwendet
werden.
b) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen
Rechten und sonstigen Vermögenswerten durch
Umwandlung bereits gewährter Kredite ......... . 33 000 000 36 000 000
21 21 Kosten für di_e Ubernahme von Beteiligungen und Be-
arbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-
gen ........................................... . 600 000 700 000
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ............................... . 1000000 3 000 000
23 23 Auffüllung des Bürgschaftssicherungsfonds für Be-
triebsmittelkredite ............................. .
25 25 Kosten aus Anlaß der Durchführung von Prüfungen,
Beratungen, Untersuchungen, der Einziehung von
Forderungen sowie Gerichts- und ähnliche Kosten 300 000 500 000
27 27 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ....... . 2 000 000
28 Kosten für die Verwaltung von Grundstücken ...... . 100 000
(neu)
29 29 Kosten für die Bearbeitung von Bürgschaften 10 000 10 000
30 30 Vermischte Ausgaben ............................ . 5 000 5 000
Summe Ausgaben ................................ . 366 695 800 320 688 600
Abschluß
Einnahmen 275 729 800 259 418 600
Ausgaben ....................................... . 366 695 800 320 688 600
Zuschuß ......................................... . 90 966 000 61270000
Nr. 35 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 901
Erläuterungen
6
Zu Tit. 20 Zu Tit. 25
Zu Untertitel a) Zur Beurteilung der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
Nach dem Stand vom 31. Dezember 1958 sind innerhalb des bereits in Berlin finanzierten oder noch zu finanzierenden
Eigenkapitalfinanzierungsprogramms in einer Gesamthöhe Investitionsprojekte und zur laufenden Uberwadrnng der
von 90 000 000 DM Beteiligungen von insgesamt rund gewährten Kredite sind fachliche Gutachten erforderlich.
65 000 000 DM von der Berliner Industriebank AG. im eige- Darüber hinaus sollen Berliner Unternehmen durch Bera-
nen Namen für Rechnung des ERP-Sondervermögens erwor- tungen gefördert werden. Die Zweckmäßigkeit des Einsatzes
ben worden. Daneben wurden Finanzierungshilfen in Höhe der Mittel des ERP-Sondervermögens erfordert auch die
von rd. 2 600 000 DM auf später zu erwerbende Beteiligun- Durchführung von Untersuchungen über die Lage der Ber-
gen gewährt. Die Veranschlagung des Betrages erfolgte im liner Wirtschaft und ihrer Bereiche. Weitere Kosten und
ERP-Wirtschaftsplan 1954 bei Kap. 3 Tit. 20 der Ausgabe. Gebühren können durch die Rechtsverfolgung und Red1ts-
verteidigung entstehen.
Der am Schluß des Rechnungsjahres 1958 vorhandene Rest
wird als Ausgaberest in das Rechnungsjahr 1959 übertragen. Siehe Kontengruppe 8~
Der veranschlagte Betrag von 2 000 000 DM ist zur Uber-
nahme von neuen Beteiligungen oder zur Gewährung von Zu Tit. 27
anderweitigen Finanzierungshilfen des auf Grund amerika-
nischer Auflagen revolvierenden Eigenkapitalfinanzierungs- Veranschlagt sind:
fonds vorgesehen. (Vgl. Kap. 3 Tit. 6 der Einnahme.)
a) Kredite für den gewerblichen Mittelstand 1600000 DM
Zu Untertitel b) b) Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung
der Produktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400 000 DM
Die in den Rechnungsjahren 1954 bis 1958 veranschlagte
Umwandlung bereits gewährter Kredite bis zu 50 000 000 DM 2 000 000 DM
in Beteiligungen usw. ist nur bis zu einer Höhe von
17 00-0 000 DM ausgenutzt worden. Zur Durchführung dieses Zu a) und b)
mit der MSA-Mission vereinbarten Pro~rammes wurde der Wie in der Bundesrepublik wird auch in Berlin ein Pro-
Restbetrag von 33 000 000 DM im Rechnungsjahr 1959 er- gramm zur Förderung der Produktivität durchgeführt. Hier-
neut veranschlagt. für wurden bereits an Krediten 10 000 000 DM und an Zu-
Siehe Kontengruppe 2. schüssen 2 250 000 DM zur Verfügung gestellt.
Im übrigen wird auf die Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 11 der
Ausgabe Bezug genommen.
Zu Tit. 21 Siehe Kontengruppen 3 und 8.
Für die Ubernahme von Beteiligungen im Rahmen des
Eigenkapitalfinanzierungsprogramms und die Bearbeitung
von Krediten zu erleichterten Bedingungen erhält die Ber- Zu Tit. 28
liner Industriebank AG. eine Bearbeitungsgebühr. Ferner Im Rahmen der von der Berliner Industriebank AG. für
sind die hierbei entstehenden baren Auslagen zu erstatten. Rechnung des ERP-Sondervermögens treuhänderisch ver-
Siehe Kontengruppe 8. walteten Beteiligungen und Kredite sind im Zuge der Sicher-
heitenverwertung Grundstücke erworben worden, die eben-
falls von der Berliner Industriebank AG. verwaltet werden.
Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung von Steuern,
Zu Til. 22 Abgaben, Versicherungsprämie11 und sonstigen Verwal-
Nach tungskosten.
a) § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher- Siehe Kontengruppe 8.
heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesge-
setzbl. I S. 365) und Zu Tit. 29
b) dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
die Obernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr- Für Bürgschaften, welche die durchleitenden Kreditinstitute
leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft im Auftrag und für Rechnung des ERP-Sondervermögens
(2. ERP-BürgschG) vom 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I oder auf Grund einer Rückbürgschaft des ERP-Sonderver-
s. 517) mögens gemäß der m den Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 22
der Ausgabe aufgeführten Gesetze übernehmen, erhalten
dürfen Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürg- sie eine Bearbeitungsgebühr.
schaften bis zum Gesamtbetrage von 400 000 000 DM nach
Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu Lasten Siehe Kontengruppe 8.
des !;:RP-Sondervermögens übernommen werden.
Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger lnan- Zu Tit. 30
spruchnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Ver-
trägen vorg,esehen. (Vgl. auch Kap. 2 Tit. 22 der Ausgabe.) Der Betrag ist geschätzt.
Siehe Kontengruppe 8. Siehe Kontengruppe 8.
902 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1959 1958
1959 1958 DM DM
1
Treuhandverwaltung
1. Einnahme
4 4 Anleihe der Export-Import-Bank
Washington
Entnahme aus dem Bestand ....................... . 474 500 . 1208000
(Mehraufkommen und nicht verwendete Mittel aus
Vorjahren)
2 2 Zinsen aus Darlehen ............................. . 3 440 000 3 502 800
3 3 Tilgungen von Darlehen .......................... . 6 860 000 6 083 200
Summe Einnahmen ............................... . 10 774 500 10 794 000
II. Ausgabe
4 4 Anleihe der Export-Import-Bank
Washington
1 1 Abführung an den Bundeshaushalt 1774500 1794000
2 2 Kredite ............................... . 9 000 000 9 000 000
Ausgaben dürfen nur· in Höhe der Einnahmen bei Kap. 4
unter Abzug der Ausgaben bei Tit. 1 geleistet und bis
zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen überschritten werden.
Die Mittel sind übertragbar
Summe Ausgaben ............................... . 10 774 500 10 794 000
Abschluß
Einnahmen 10 774 500 10 794 000
Ausgaben •..........•..........•••••••.....•••.•• 10 774 500 10 794 000
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 903
Erläuterungen
6
Zu Kap. 4
Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt B Nr. II
I. Einnahme
Zu Tit .. 1 Zu Tit. 3
Veranschlagt sind Mehreinnahmen, die im Rechnungsjahr Veranschlagt sind Tilgungen:
1958 nicht verausgabt wurdeJl. a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 6 380 000 DM
Siehe Kontengruppe 9. b) durch die Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte} . . . . . . . . . . 480 000 DM
Zu Tit. 2 6 860 000 DM
Siehe Kontengruppe 9.
Veranschlagt sind Zinsen:
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 3 370 000 DM
b) von der Lastenausgleichsbank (Bank für
Vertriebene und Geschädigte).......... 70 000 DM
3 440 000 DM
Siehe Kontengruppe 9.
II.Ausgabe
Zu Tlt.1 Zu a)
Die Anleihe in Höhe von 16 900 000 $ ist auf Grund des Der Betrag ist zum Auf- und Ausbau von sozialen Einrich-
Gesetzes über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund tlmgen vorgesehen.
im Rahmen der von den Vereinigten Staaten von Amerika
gewährten Wirtschaftshilfe vom 23. Mai 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 301) aufgenommen worden. Nach den vertrag- Zu b)
lichen Vereinbarungen ist die Anleihe ab 1. Juli 1956 mit
2 1/2 v. H. zu verzinsen. Die erste Tilgungsrate ist am 30. Juni
Für den Ausbau, den Neubau und die Ausstattung von
1960 fällig. Ingenieurschulen sind bisher 10 000 000 DM zur Verfügung
gestellt worden.
Da die DM-Gegenwerte der Anleihe vom ERP-Sonderver-
mögen nur treuhänderisch für den Bund verwaltet werden, Weitere Mittel sind im Bundeshaushaltsplan - Kap. 31 01
sind die an die Export-Jmport-Bank Washington zu zahlen- Tit. 951 - veranschlagt. Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt A
den Zinsen dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Nr. VI.
Siehe Kontengruppe 9.
Zu Tit. 2 Zu c)
Veranschlagt sind: Das vom ERP-Sondervermögen durchgeführte Mittelstands-
programm soll auf die freien Berufe, insbesondere auf
Kredite Arzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuer-
a) zur Förderung von Wohlfahrtseinrichtun- berater, Architekten und Ingenieure ausgedehnt werden.
gen . . .. ... . .. .... ...... ... ... .. ... .... 1 000 000 DM Aus den veranschlagten Mitteln sollen Investitions- bzw.
b) zur Förderung des Ingenieurnachwuchses 3 000 000 DM Betriebsmittelkredite oder Darlehen an Hauptleihinstitute
zur Bildung von Haftungsstocks für die Ubernahme von
c) für freie Berufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . 5 000 000 DM Bürgschaften gewährt werden.
9 000 000 DM Siehe Kontengruppe 9.
904 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap. '
für für
Tit. Tit. Gegenstand 1959 1958
1959 1958 DM DM
l 2 3 4 5
Außerordentlicher Plan
Al -Anleihe-
I. Einnahme
1 Einnahmen aus der Anleihe ....................... . 200 000 000
(neu)
Summe Einnahmen ............................... . 200 000 000
II. Ausgabe
1 Darlehen an das Königreich Griechenland 200 000 000
(neu)
Die Ausgabe darf aus Kassenmitteln des ERP-Sonder-
vermögens solange vorfinanziert werden, wie es die
Kassenlage des ERP-Sondervermögens zuläßt.
Summe Ausgaben .................•............... 200 000 000
Abschluß
Einnahmen 200 000 000
Ausgaben ....................................... . 200 000 000
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 905
Erläuterungen ·
6
I. Einnahme
Zu Tit.1
Nach § 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1959 ist der Bun-
desminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ermäch-
tigt worden, zur Deckung außerordentlicher Ausgaben Geld-
mittel im Wege des Kredits bis zur Höhe von 200 000 000 DM
zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu beschaffen. Ein
etwaiges Abgeld wird aus Mitteln des Kap. 1 gedeckt.
Siehe Kontengruppe 5.
II. Ausgabe
Zu Tit.1
Dem Königreich Griechenland soll ein Darlehen in Höhe
von 200 000 000 DM für Infrastrukturvorhaben im Rahmen
des wirtschaftlichen Entwicklungsprogramms, insbesondere
für die Erschließung von Energiequellen und für Maß-
nahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Verkehrs-
wirtschaft und des Fremdenverkehrs, zur Verfügung gestellt
werden.
Siehe Kontengruppe 4.
906 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Absdlluß
Kap. Gegenstand Einnahmen Ausgaben Uberschuß Zuschuß
DM DM DM DM
Ordentlicher Plan
1 ERP-Sondervermögen - Allgemeiner Teil - 116 821 000 30 790 000 86 031 000
-
2 ERP-Sondervermögen - Teil Bundesrepublik - 810 566 300 805 631 300 4 935 000 -
3 ERP-Sondervermögen - Teil Berlin - 275 729 800 366 695 800 - 90 9GG 000
1203117 100 1203117 100 90 966 000 90 966 000
4 Treuhandverwaltung 10 774 500 10 774 500 - -
1 2q 89t 500 1 213 891 600 90 966 000 90 966 000
Außerordentlicher Plan
Al Anleihe 200 000 000 200 000 000 - -
1 413 891 600 1 413 891 600 90 966 000 90 966 000
Anlage
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. März 1958
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
nach dem Stand vom 31. März 1958
Aufgliederung der Bankguthapen
Erläuterungen
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen nach dem Stand vom 31. März 1958
Aktiva Passiva
A. Bankguthaben 667 010 505,68 DM A. Vermögensbestand 0
) 7 165 203 845,95 DM
B. Forderungen aus gewährten Krediten
1. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ......••.. 3 732 483 555,13 DM
2. gegen die Berliner Industriebank AG. . ........... . 906 935 114,98 DM
3. gegen die Lastenau~gleichsbank (Bank für Vertriebene
und Geschädigte) ................................. . 201 847 518,06 DM
4. gegen die Finanzierungs-AG., Speyer ............. . 20 752 252,- DM
5. gegen die Deutsche Bundesbahn .................. . 266 187 500,- DM
6. gegen die Deutsche Bundespost ................... . 124 700 000,- DM
7. gegen den Bundesminister für Verkehr ............ . 1 300 000,- DM
8. gegen das Land Berlin ........................... . 830 490 555,65 DM
C. Sonstige Forderungen
0
z;1
1. Zins-, P rovisions- und Gewinnertragsforderungen .. . 14 527 022,88 DM w
c.,,
2. Tilgungstorderungen ............................. . 2 324 824,23 DM
3. gegen die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und
Futtermittel ...................................... . 33 000 000,- DM
...,
Q)
4. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau tQ
- Sondereinlage - .............................. . 140 618 768,-DM Q.,
5. gegen Verschiedene .............................. . 36 472 215,23 DM ...,ro
D. Beteiligungen >
r::
1. an der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene Vl
tQ
und Geschädigte) ................................. . 3 000 000,- DM Q)
2. an der Berliner Industriebank AG. . ............... . O'
5 000 000,- DM ro
3. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der
Verpflichtungen des Bundes als Mitglied der Inter- t:c
0
nationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ::,
(Weltbank) ...................................... . 100 000 000,- DM .?
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der Q.,
Verpflichtungen des Bundes als Mitglied der Inter- ro
-
::,
nationalen Finanz-Corporation .................... . 15 318 105,- DM
5. Beteiligungen der Berliner Industrie- y.
bank AG. an Berliner Unternehmen
im Rahmen der Eigenkapitalfinanzie-
>
r::
tQ
rungsprogramme in Berlin für Rech- r::
nung des ERP-Sondervermögens .... 57 576 413,96 DM ~
;/. Wertberichtigungen . . . . . . . . . . . . . 4 340 504,85 DM 53 235 909,11 DM ......
c.o
.c.,,
E. Wertpapiere c.o
Unverzinsliche Schatzanweisungen der Deutschen Bun-
desbahn ................................•.........• 10 000 000,-DM
7 165 203 845,95 DM 7 165 203 845,95 DM
•) Vermögensbestand am 31. M!rz 1957 6 926 172 554,16 DM
In der vorstehenden Zusammenstellung sind nachstehende in der kaufmännischen Buchführung des ERP-Sondervermögens erfaßte Konten nicht enthalten, da sie ver-
mögensrechtlich als Verwahrkonten anzusehen sind:
1. ERP-Sammelkonto ................................• 14 395 761,58 DM Verpflichtungen aus Einfuhren vor Inkrafttreten des
2. Konto GARIOA-Alt .............................. . 3 023 129,06 DM bilateralen Abkommens .......•.......•....•....... 27 781 472,18 DM C0
3. Forderungen aus Einfuhren vor Inkrafttreten des Q
~
bilateralen Abkommens ........................... . 50 014 018,96 DM
908 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Aufgliederung der Bankguthaben
1. ERP-Sonderkonto einschließlich Unterkonten ............................. . 42 678 138,65 DM
2. GARIOA-Sonderkonto einschließlich Unterkonten ...........•............. 44 158 805,47 DM
3. Verteilungskonten ..................................................... . 412 891 770,11 DM
4. Konten „Bürgschaftssicherungsfonds" und „Liquiditätsgarantiefonds für Auf-
tragsfinanzierungskredite" ............................................. . 21112 241,65 DM
5. Zins- und Tilgungskonten ............................................... . 146 169 549,80 DM
667 010 505,68 DM
Erläuterungen
Zu 1 und 2
Die Verwendung der auf den Sonderkonten einschließlich Unterkonten befindlichen GuthaLen unter-
liegt vertraglichen Bestimmungen (zweckgebundene Mittel).
Zu 3
Die den Hauptleihinstituten, dem Senat von Berlin und den einzelnen Bundesressorts zugesagten Kre-
dit- und Zuschußbeträge werden auf Verteilungskonten zur Verfügung gestellt. Die Abrufe erfolgen
nach dem jeweiligen Bedarf.
Die auf den Konten bei der Landeszentralbank in Berlin gehaltenen Mittel bilden gleichzeitig einen
Liquiditätsfonds zur Refinanzierung mittelfristiger Auftragsfinanzierungs- und Betriebsmittelkredite
(zweckgebundene Mittel).
Zu 4
Zur Deckung der vom Land Berlin übernommenen und noch zu übernehmenden Bürgschaften ist aus
Mitteln des ERP-Sondervermögens ein Bürgschaftssicherungsfonds in Höhe von 20 000 000 DM gebildet
worden. Ein Teil dieser Mittel ist angelegt.
Zur Refinanzierung von Krediten, die Berliner Geschäftsbanken im Rahmen des Auftragsfinanzierungs-
programms aus eigenen Mitteln gewähren, ist ein Liquiditätsgarantiefonds gebildet worden (zweck-
gebundene Mittel).
Zu 5
Die auf den Zins- und Tilgungskonten befindlichen Guthaben werden für neue Investitionsprogramme
und Zuschüsse verausgabt.
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 909
Zweite Verordnung zur Änderung
der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959.
Vom 6. August 1959.
Auf Grund des § 49 Abs. 3 des Zollgesetzes vom 20. März 1939
(Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Fünf-
ten Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesg,esetzbl. I S. 1671)
verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Die Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 vom 3. Februar 1959
(Bundesgesetzbl. II S. 68) in der zur Zeit geltenden Fa,ssung werden wie
folgt geändert:
1. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 12.03 wird im Abschnitt I Abs. 6 in
der zweiten Zeile das Wort ,,, Fenchel" gestrichen.
2. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 28.47 werden im Abschnitt I Abs. 3 wie
folgt geändert:
a) In der Randbezeichnung und hinter dem Wort „Zu" wird jeweils
der Buchstabe „C" durch „D" ersetzt.
b) In der Nummer 12 wird das Wort „Bariumtitanat Ba2 Ti 04," ge-
strichen.
3. In den Erläuterung,en zu Tarifnr. 29.07 werden im Abschnitt I Abs. 3
in der sechsten Zeile die Worte „Cleve-Säure (1-Naphthol-5-sulfon-
säure)," gestrichen.
4. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.19 werden im Abschnitt I wie folgt
geändert:
a) Nach dem Absatz 29 wird als neuer Absatz 30 eingefügt:
,,B-22 (30) Zu B-22 gehören nur Mischungen von Halo-
gensalzen, die zum Herstellen und Vergießen zir-
konhaltiger Magnesium-Legierungen geeignet sind
und ·z. B. aus den Halogeniden der seltenen Erden,
des Thoriums, des Zirkons, des Magnes,iums, der
Alkali- und Erdalkalimetalle bestehen. Legierungs-
und Schmelzsalze können auch Silber und als Indi-
katoren organische Farbstoffe enthalten."
b) Der bisherige Absatz 30 wird Absatz 31.
c) Im neuen Absatz 31 treten folgende Änderungen ein:
1. Die Randbezeichnung „B-22" wird geändert in „B-23";
2. die Worte „Zu B-22 gehören:" werden geändert in „Zu B-23
gehören:".
5. Die Erläuterungen zu Kapitel 39 des Zolltarifs werden wie folgt ge-
ändert:
a) Im Abschnitt I treten folgende Änderungen ein:
1. Der Absatz 4 erhält folgende Fassung:
,, (4) Diese Vorschrift grenzt die Erzeugnisse der Tarifnrn.
39.01 bis 39.06 von den Erzeugnissen der Tarifnr. 39.07 ab.
Kunststoffe können auch Weichmacher, Füll- und Gerüststoffe
(z.B. Holzmehl, Zellulose, Spinnstoffe, Glasfasern, Asbest und
andere mineralische Stoffe, eingebettete Gewebe aus Spinn-
stoffen oder Metalldrähten) und Farbstoffe enthalten."
910 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
2. Im Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:
.,Im übrigen gelten die Erläuterungen in (10) sinngemäß."
3. Im Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
,,Ohne Einfluß auf die Tarifierung bleibt auch, ob die Erzeug-
nisse· dieser Absätze gewellt sind (z.B. wellblemartig geformte
Platten)."
4. Im Absatz 8 wird in der ersten Zeile hinter dem Wort „sind"
eingefügt „z. B.".
5. Der Absatz 10 erhält folgende Fassung:
,, (10) Zu den im Absatz d genannten Erzeugnissen gehören
auch Tafeln, Platten, Folien usw. aus Zellkunststoff von qua-
dratischer oder rechted<.iger Form, deren Zellen durch chemi-
sme oder physikalisme Vorgänge (z. B. durch Gasentwicklung
oder durch Einblasen von Luft) entstanden sind, Erzeugnisse,
die an den Außenseiten zwei Kunststofflagen und dazwismen
Zellen mit Scheidewänden aus imprägnierter Pappe, Kunststoff
und dergleichen haben, und Kunststofferzeugnisse, bei denen
Kunststofflagen mit Lagen aus anderen Stoffen (z.B. Geweben,
Papier, Metallfolien, Holzfurnieren) verbunden sind, wenn der
Kunststoff der charakterbestimmende Bestandteil ist. Hierbei
ist es ohne Bedeutung, ob diese Tafeln, Platten, Folien usw. in
einem oder in mehreren Arbeitsgängen hergestellt sind."
b) Im Abschnitt II treten folgende Anderungen ein:
1. Als neuer Buchstabe e wird eingefügt:
,,e) Holzfurniere mit Kunststoffunterlage (Kapitel 44)."
2. Die bisherigen Buchstaben e und f werden Buchstaben f und g.
3. Der neue Buchstabe g erhält folgende Fassung:
„g) Metallgewebe, -gitter und -geflechte, die nur in Kunststoff
getaucht sind, auch wenn ihre Masmen mit Kunststoff aus-
gefüllt sind (Abschnitt XV);''
4. Als neuer Buchstabe h wird angefügt:
„h) Metallfolien, auf Kunststoffunterlagen befestigt, aum mit
Lack überzogen (Abschnitt XV)."
6. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 44.25 erhält im Absmnitt I der Ab-
satz 2 folgende Fassung:
„B (2) Zu B gehören alle Holzformen, die üblicher-
weise beim Herstellen, zum Weiten, Erhalten der
Form oder Spannen von Schuhen verwendet wer-
den."
7. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 84.22 werden im Abschnitt I wie folgt
geändert:
a) Im Absatz 4 Nr. 3 werden am Schluß die Worte „gehören zu Ab-
satz B-2-b dieser Tarifnummer" geändert in „gehören zu Absatz E
dies,er Tarifnummer";
b) der Absatz 5 wird wie folgt geändert:
1. Am Anfang werden die Worte „Zu B-2-b gehören:" und die
Randbezeichnung „B-2-b" geändert in „Zu E gehören:" und „E";
2. in der Nummer 15 wird hinter dem Wort „Lademasdlinen" ein-
gefügt ,, (ausgenommen Waren des Absatzes C dieser Tarif-
nummer)";
c) vor Absatz 6 werden die Angabe „Zu A und B:" und die Rand-
bezeimnung „A und B" geändert in „Zu A-E:" und „A-E".
8. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 84.23 werden wie folgt geändert:
a) Im Abschnitt I treten folgende Anderungen ein:
1. Der Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In der Nummer 3 erhält im ersten Unterabsatz der letzte
Satz folgende Fassung:
,,Sie gehö,ren zu Absatz E-1 oder E-4 dieser Tarifnummer.";
im zweiten Unterabsatz wird die Angabe „Absatz E" ge-
ändert in „Absatz E-4";
Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. August 1959 911
bb) in der Nummer 4 wird im zweiten Unterabsatz die An-
gabe „Absatz E" geändert in „Absatz E-4";
2. im Absatz 5 werden die Worte „Zu C gehören" und die Rand-
bezeichnung „C" geändert in „Zu C-2 gehören" und „C-2";
3. im Absatz 7 wird in der vorletzten Zeile die Angabe „Ab-
satz E" geändert in „Absatz E-4";
4. im Absatz 9 erhält die Nummer 9 folgende Fassung:
,,9. Schürflader, d. h. als Frontlader, Uberkopflader usw. aus-
gebildete Schaufellader mit einem Schürfkübel {Schaufel)
mit Zähnen oder Schneidkanten zum Lösen und Laden ge-
wachsenen Bodens. Schaufellader, die nicht zum Lösen und
Laden gewachsenen Bodens, sondern nur zum Aufnehmen
von losem Schüttgut oder Haufwerk geeignet sind, gehören
als Lademaschinen zu Tarifnr. 84.22."
b) Im Abschnitt II erhält der Buchstabe b folgende Fassung:
,, b) Futterrohre und Bohrstrangrohre (sogenannte Mitnehmerstan-
gen, Gestängerohre und Schwerstangen), aus Stahl, für Tief-
bohranlagen (Tarifnr. 73.18)."
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes
vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2
des Fünften Zolländerungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Die Änderungen in § 1 Nr. 1, Nr. 8 Buchstabe a Abs. 4 und Nr. 8 Buch-
stabe b treten mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft. Die Änderun-
gen in § 1 Nr. 2, 4, 7 und 8 Buchstabe a Abs. 1 bis 3 treten mit
Wirkung vom 13. Mai 1959 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung
am fünften Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bonn, den 6. August 1959.
F ü r d e n B u· n d e s k a n z l e r
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister der Finanzen
Etz el
912 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Bekanntmachung iiber den Geltungsbereich
des Obereinkommens Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation
über Unfallverhütungsvorschriften bei Hodlbauarbeiten
(Inkrafttreten für Tunesien).
Vom 13. Juli 1959.
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 23. Juni
1937 angenommene Ubereinkommen Nr. 62 über
Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten
(Bundesgesetzbl. 1955 II S. 178) wird nach seinem
Artikel 20 Abs. 3 in Kraft treten für
Tunesien am 12. Januar 1960.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 27. Januar 1959 (Bundes-
gesetzbl. II S. 188).
Bonn, den 13. Juli 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Claussen
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
über den Luftverkehr.
Vom 14. Juli 1959.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Fe-
bruar 1959 zu dem Abkommen vom 10. April 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den
Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 109) wird
hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach
seinem Artikel 22 Abs. 2
am 13. Juli 1959
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind in Belgrad am
13. Juni 1959 ausgetauscht worden.
Bonn, den 14. Juli 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesdnze1qer-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Das Bundesqesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen. Teil I und Tell 11
Laufender Bezug nur durch die Post. - Bezuqsprets: v1erteljährhch für Teil I und Teil II je DM 5,- zuzüqllch Zustellgebühr
Ein z e Ist ü c k e je angefanqene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voremsendunq des ertorderhchen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt"
Köln 399 oder nach Bezahlunq auf Grund einer Vorausrechnunq
Preis dieser Ausgabe DM 1,20 zuzüglich Versandgebühr DM 0,20
912 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Bekanntmachung iiber den Geltungsbereich
des Obereinkommens Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation
über Unfallverhütungsvorschriften bei Hodlbauarbeiten
(Inkrafttreten für Tunesien).
Vom 13. Juli 1959.
Das von der Allgemeinen Konferenz der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation in Genf am 23. Juni
1937 angenommene Ubereinkommen Nr. 62 über
Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten
(Bundesgesetzbl. 1955 II S. 178) wird nach seinem
Artikel 20 Abs. 3 in Kraft treten für
Tunesien am 12. Januar 1960.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 27. Januar 1959 (Bundes-
gesetzbl. II S. 188).
Bonn, den 13. Juli 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
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Knappstein
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des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
über den Luftverkehr.
Vom 14. Juli 1959.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Fe-
bruar 1959 zu dem Abkommen vom 10. April 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den
Luftverkehr (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 109) wird
hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach
seinem Artikel 22 Abs. 2
am 13. Juli 1959
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