469
Bundesgesetzblatt
Teil II
1959 Ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 1959 Nr. 20
Tag Inhalt: Seite
30.4.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Allgemeine Fragen des Han-
dels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469
30.4.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469
30.4.59 Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Bergbaumaschinen, Gleis-
baumaschinen usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten des Abkommens -
über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
Vom 30. April t 959.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem
17. März 1959 zu dem Abkommen vom 25. April Artikel 9 Abs. 1
1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der am 24. April 1959
Seeschiff ahrt zwischen der Bundesrepublik Deutsch- in Kraft getreten ist.
land und der Union der Sozialistischen Sowjetrepu- Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau am
bliken (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 221) wird hiermit 24. April 1959 ausgetauscht worden.
Bonn, den 30. April 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
Vom 30. April 1959.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom
17. März 1959 zu dem Konsularvertrag vom 25. April
1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
(Bundesgesetzbl. 1959 II S. 232) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Arti-
kel 37 Abs. 1
am 24. Mai 1959
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau am
24. April 1959 ausgetauscht worden.
Bonn, den 30. April 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
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Bundesgesetzblatt
Teil II
1959 Ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 1959 Nr. 20
Tag Inhalt: Seite
30.4.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Allgemeine Fragen des Han-
dels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469
30.4.59 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469
30.4.59 Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Bergbaumaschinen, Gleis-
baumaschinen usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten des Abkommens -
über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
Vom 30. April t 959.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem
17. März 1959 zu dem Abkommen vom 25. April Artikel 9 Abs. 1
1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der am 24. April 1959
Seeschiff ahrt zwischen der Bundesrepublik Deutsch- in Kraft getreten ist.
land und der Union der Sozialistischen Sowjetrepu- Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau am
bliken (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 221) wird hiermit 24. April 1959 ausgetauscht worden.
Bonn, den 30. April 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Konsularvertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
Vom 30. April 1959.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom
17. März 1959 zu dem Konsularvertrag vom 25. April
1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
(Bundesgesetzbl. 1959 II S. 232) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Arti-
kel 37 Abs. 1
am 24. Mai 1959
in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau am
24. April 1959 ausgetauscht worden.
Bonn, den 30. April 1959.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
470 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil II
Fünfte Verordnung
zur ·Änderung des Deutsdlen Zolltarifs 1959
(Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.).
Vom 30. April 1959.
Auf Grund des § 49 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Zollgesetzes vom 20. März
1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des
Fünften Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I
S. 1671) verordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge-
legenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des
Bundestages:
§ 1
Der Deutsche Zolltarif 1959 (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 751) wird wie
folgt geändert:
1. In der Tarifnr. 16.05 (Krebstiere usw.) erhält der Absatz A folgende Fassung:
1 A - Langusten, Hummern und Kaisergranate ...................... 1 18 20
2. Die Tarifnr. 18.01 (Kakaobohnen usw.) erhält folgende Fassung:
18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ..................... . 9 9
höchstens höchstens
für 100 kg für 100 kg
45DM 45DM
3. Im Kapitel 19 erhält in der Vorschrift 1 der Buchstabe b folgende Fassung:
b) zubereitetes Futter (z. B. Hundekuchen) auf der Grundlage von
Mehl oder Stärke (Tarifnr. 23.07);
• 4. In der Tarifnr. 20.07 (Fruchtsäfte usw.) erhält der Absatz A - 3 - e folgende Fassung:
e - aus schwarzen Johannisbeeren, Sanddombeeren, Guaven 1
und sog. Westindischen Kirschen (Acerola) ............ . 18 20
5. In der Tarifnr. 28.47 (Salze der Säuren der Metalloxyde usw.) wird folgender neuer Absatz C
eingefügt:
C - Bariumtitanat, Strontiumtitanat:
1 - bis 31. Dezember 1959 ....................................... . frei frei
2 - vom 1. Januar 1960 an ................................... . 9 9
Der bisherige Absatz C (andere} wird Absatz D.
6. In der Tarifnr. 29.13 (Ketone usw.) wird im Absatz E hinter dem Wort „9-alpha-Fluor-16-alpha-
oxyprednisolon" angefügt ,, : 9-alpha-Fluor-16-alpha-methylprednisolon; Methylprednisolon".
7. In der Tarifnr. 38.19 (Chemische Erzeugnisse usw.) erhält der Absatz B - 22 folgende Fassung:
22 - L~gierung~- und Sd1m~lzsalze, _zum Herstell~n und Vergießen 1
zirkonhaltiger Magnesmm-Leg1erungen geeignet .......... . frei frei
Der bisherige Absatz B - 22 (andere} wird Absatz B - 23.
8. In der Tarifnr. 47.01 (Halbstoffe usw.) erhält der Absatz B - 2 - b - 2 - a folgende Fassung:
a- :!~~/~'.~•..i~ . ~~'.'.at:. ~-d·e.'. -~~'.'.~~~~~'.~~'.~~. ~~~:1~: 1 frei frei
Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Mai 1959 471
9. In der Tarifnr. 73.18 (Rohre usw.) erhält der Absatz A - 2 - b - 2 folgende Fassung:
2 - andere:
a - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 Gewkhtshun-
dertteilen oder weniger ......................... . 7 7
b - andere:
1 - mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-
wichtshundertteilen Schwefel und' Phosphor, je-
doch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen
Schwefel und Phosphor insgesamt ............. . 9 9
2 - mit glatten Enden, mit einem Außendurchmesser
von 8 bis 318mm und einem Probedruck bis 60Atü · 7 7
3 - andere ..................................... . 10 10
10. In der Tarifnr. 83.15 (Draht, Stäbe, Rohre usw.) erhält der Absatz B - 1 in der Spalte „Warenbezeich-
nung" folgende Fassung:
1-::'d~rE~t:~i°~~~. ~'.~~'. -~~~-~''.~ -~~~~ .~'.~ -~i~_e_r. ~~~'.~. ~~~. ~'.~~~ 1
11. In der Tarifnr. 84.22 (Maschinen usw. zum Heben, Beladen usw.) wird der Absatz B durch die
folgenden neuen Absätze ersetzt:
B - Förderbänder aus Stahl, endlos, auch unfertige mit Nietlöchern
an den Schmalseiten, in Rollen, alle diese nicht in Verbindung
mit anderen Stoffen ........................................ . frei 4
C - Bahnschwellenentlademaschinen, Bahnschwellenverlademaschinen frei frei
D - ferngesteuerte mechanische Greifer, ortsfest oder beweglich, je-
doch nicht mit der Hand führbar, ihrer Beschaffenheit nach zum
Handhaben hochradioaktiver Stoffe bestimmt @ .............. . frei 8
E - andere .................................................... . 4 4
12. In der Tarifnr. 84.23 (Ortsfeste oder bewegliche Maschinen usw., für Erd- oder Steinbrucharbeiten
usw.) erhalten die Absätze C und E folgende Fassung:
C- Bagger:
1 - Grabenziehgeräte mit einem auf heb- und senkbarem, aber
nicht schwenkbarem Ausleger angebrachten Frässchaufel-Rad
von 3,70 m oder mehr Gesamtdurchmesser, auf Raupen laufend frei frei
2 - andere .................................................. . 6 6
E - andere:
1 - Schürflader, auf Rädern laufend, mit einer Motorleistung von
124 PS oder mehr und mit seitlich nicht schwenkbarem Schürf-
kübel mit einem Fassungsvermögen von 1,3 cbm oder mehr
gestrichenem Inhalt ...................................... . frei frei
2 - Gleisbettungsaushubmaschinen, kombinierte Gleisbettungsaus-
hub- und -reinigungsmaschinen, kombinierte, auf Schienen
fahrbare Gleisbettungsaushub- und-streumaschinen (sogenannte
Schotterverteiler), Gleisstopfmaschinen .................... . frei frei
3 - Streckenvortriebsmaschinen mit rotierenden Werkzeugen zum
Brechen des Gesteins, Schrämmaschinen und Schrämlader, für
den Untertagebergbau ................................... . frei frei
4 - andere .................................................. . 9 9
472 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil' II
13. In der Tarifnr. 84.59 (Maschinen usw., in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen) erhält
der Absatz B folgende Fassung:
B - Maschinen zum Herstellen von Drahtwicklungen und Drahtspulen
(z. B. Wickelbänke, Spu]enwickelmaschinen, Drahtumbändelungs-
maschinen, Ankerbandagierbänke); Gleisrichtmaschinen, Bahn-
schwellenausziehmaschinen, Bahnschwelleneinziehmaschinen, kom-
binierte Bahnschwellenauszieh- und -einziehmaschinen (soge-
nannte Schwellenwechsler), kombinierte Schwellennageleinschlag-
und -ausziehmaschinen ...................................... . frei frei
14. In der Tarifnr. 87.01 (Zugmaschinen usw.) erhält der Absatz A - 1 folgende Fassung:
1 - Einachsschlepper:
a - Einachsradsc:hlepper mit Lenkgetriebe und einer Motorlei-
stung von 290 PS oder mehr ........................... . frei frei
b - andere ............................................... . 4 4
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes
vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2
des Fünften Zolländerungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 4
Die Änderung in § 1 Nr. 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in
Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am fünften Tage nach ihrer
Verkündung in Kraft.
Bonn, den 30. April 1959".
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
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