61
Bundesgesetzblatt
Teil II
1958 Ausgegeben zu Bonn am 5. Februar 1958 Nr. 3
Tag Inhalt: Seite
10. 1.58 Bekanntmadlung über das Inkrafttreten des Allgemeinen Abkommens über die Vorredlte
und Befreiungen des Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . 61
13. t. 58 Bekanntmadlung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 56 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Krankenversidlerung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
16. 1. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . . 63
27. 1. 58 Bekanntmadrnng über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954 üb~r die
nadl Ablauf des deutsdlen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen
Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Druckfehlerberichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Dieser Nummer liegen die zeitliche Ubersicht für den Teil II des Jahrgangs 1957 und 2 Titelblätter für 2 Bände
des Jahrgangs bei.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen
des Europarates und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen.
Vom 10. Januar 1958.
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. April 1954 über den
Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen
vom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des Europa-
rates und zu dem Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 zu diesem
Abkommen (Bundesgesetzbl. II S. 493) wird hiermit bekanntgemacht,
daß das Abkommen, mit Ausnahme des Artikels 6 b, und das Zusatz-
protokoll gemäß Artikel ,7 d (i) des Zusatzprotokolls
für die Bundesrepublik Deutschland am 11. Juli 1956
in Kraft getreten sind. Artikel 6 b des Abkommens gilt für die Bundes-
republik Deutschland seit dem 8. November 1957. _
Das Allgemeine Abkommen und das Zusatzprotokoll sind für folgende
Staaten in Kraft getreten:
Vertragstaat Allgemeines Abkommen Zusatzprotokoll
Belgien am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956
Dänemark am 2. 9. 1953 am 11. 7. 1956
Griechenland am 17. 11. 1953 am 11. 7. 1956
Großbritannien am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956
Island am 11. 7. 1956 am 11. 7. 1956
Italien am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956
Luxemburg am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956
Niederlande am 10. 9. 1952 am 11.7.1956
Norwegen am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956
Osterreich am 9. 5. 1957 am 9.5.1957
Schweden am 10. 9. 1952 am 11. 7. 1956.
Bonn, den 10. Januar 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
62 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Obereinkommens Nr. 56 der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Krankenversicherung der Schiffsleute.
Vom 13. Januar 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
17. August 1956 zum Ubereinkommen Nr. 56 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Okto-
ber 1936 über die Krankenversicherung der Schiffs-
leute (Bundesgesetzbl. II S. 891) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß das Ubereinkommen nach seinem
Artikel 14 Abs. 3
für die Bundesrepublik
Deutschland am 12. Dezember 1957
in Kraft getreten ist. Die Ratifikation des Uber-
einkommens durch die Bundesrepublik Deutschland
ist am 12. Dezember 1956 durch den Generaldirektor
des Internationalen Arbeitsamts in Genf eingetra-
gen worden.
Das Ubereinkommen ist außerdem in Kraft ge-
treten für
Großbritannien
und Nordirland am 9. Dezember 1949
Frankreich am 9. Dezember 1949
Das Obereinkommen findet seit dem 27. April
1955 auch auf Französisch-Guayana, Guadeloupe,
Martinique und Reunion Anwendung.
Belgien am 3. August 1950
Bulgarien am 29. Dezember 1950.
Bonn, den 13. Januar 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Claussen
Nr. 3 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Februar 1958 63
Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des W elturheberrechtsabkommens.
Vom 16. Januar 1958.
1. Dem Zusatzprotokoll 1 ist gemäß seiner Num-
Das in Genf am 6. September 1952 unterzeichnete mer 2 a und b beigetreten
Welturheberrechtsabkommen (Bundesgesetzbl. 1955 Ecuador mit Wirkung vom 5. Juni 1957.
II S. 101) ist gemäß seinem Artikel IX Abs. 2 für
Die Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu
folgende UnterzeichnersJaaten in Kraft getreten:
dem Zusatzprotokoll 1 am 19. August 1955 hinter-
Frankreich legt und am 14. November 1955 zurückgezogen.
(einschließlich Algerien,
Guadeloupe, Martinique, III.
Französisch-Guayana Das Zusatzprotokoll 2 ist gemäß seiner Num-
und Insel Reunion) .am 14. Januar 1956 mer 2 b für folgende Unterzeichnerstaaten in Kraft
die Schweiz am 30. März 1956 getreten:
Japan am 28. April 1956 Frankreich
Liberia am 27. Juli 1956 (einschließlidi Algerien,
Guadeloupe, Martinique,
Portugal am 25. Dezember 1956 Französisch-Guayana
Italien am 24. Januar 1957 und Insel Reunion) am 14. Januar 1956
Mexiko am 12. Mai 1957 die Schweiz am 30. März 1956
Japan am 28. April 1956
Kuba am 18. Juni 1957
Liberia am 27. Juli 1956
Osterreich am 2. Juli 1957
Portugal am 25. Dezember 1956
Großbritannien Italien am 24.Januar1957
und Nordirland am 27. September 1957.
Mexiko am 12.Mai 1957
Dem Abkommen sind gemäß Artikel VIII Abs. 2 Kuba am 18.Juni 1957
und Artikel IX Abs. 2 beigetreten Osterreich am 2. Juli 1957
Island mit Wirkung vom 18. Dezember 1956 Großbritannien
und Nordirland am 27. September 1957.
Ecuador mit Wirkung vom 5. Juni 1957.
Dem Zusatzprotokoll 2 ist gemäß seiner Num-
Die Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu
mer 2 a und b beigetreten:
dem Abkommen am 19. August 1955 hinterlegt und
am 14. November 1955 zurückgezogen. Ecuador mit Wirkung vom 5. Juni 1957.
Die Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu
II. dem Zusatzprotokoll 2 am 19. August 1955 hinter-
Das Zusatzprotokoll 1 ist gemäß seiner Num- legt und am 14. November 1955 zurückgezogen.
mer 2 b für folgende Unterzeichnerstaaten in Kraft
getreten: IV.
Frankreich Das Zusatzprotokoll 3 ist gemäß seiner Num-
(einschließlich Algerien, mer 6 b für folgende Unterzeichnerstaaten in Kraft
Guadeloupe, Martinique, getreten:
Französisch-Guayana
und Insel Reunion) am 14. Januar 1956 Frankreich
(einschließlich Algerien,
die Schweiz am 30. März 1956 Guadeloupe, Martinique,
Japan am 28. April 1956 Französisch-Guayana
Liberia am 27. Juli 1956 und Insel Reunion) am. 14. Oktober 1955
Japan am 28.Januar1956
Portugal am 25. Dezember 1956
Portugal am 25. September 1956
Kuba am 18.Juni 1957 Italien am 24. Oktober 1956
Osterreich am 2. Juli 1597 Osterreim am 2. April 1957
Großbritannien Großbritannien
und Nordirland am 27. September 1957. und Nordirland am 27. Juni 1957.
64 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Die Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu Wissenschaft und Kultur am 17. Mai 1957 eingegan-
dem Zusatzprotokoll 3 am 19. August 1955 hinter- genen Mitteilung gemäß Artikel XIII des Weltur-
legt und am 14. November 1955 zurückgezogen. heberrechtsabkommens erklärt, daß das Abkommen
auf
V. Guam anwendbar sein soll.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
Amerika hat ·in einer bei dem Generaldirektor der die Bekanntmachung vom 26. September 1955 (Bun-
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, desgesetzbl. II S. 892).
Bonn, den 16. Januar 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954
über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952
verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden.
Vom 27. Januar 1958.
Unter Bezugnahme auf Artikel 21 des Abkommens das Dritte Verlängerungsprotokoll um weitere
vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschul- zwölf Monate verlängert worden.
den (Bundesgesetzbl. II S. 331) wird hiermit bekannt- Das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll
gemacht: von 1954 ist nebst einer deutschen Ubersetzung in
Das am 2. Dezember 1954 für die Dauer von zwölf der Mitteilung Nr. 6032/57 der Deutschen Bundes-
Monaten in Kraft getreten~ und durch das Erste und bank vom 31. Dezember 1957 im Bundesanzeiger
Zweite Verlängerungsprotokoll um jeweils zwölf Nr. 4 vom 8. Januar 1958 veröffentlicht worden.
Monate verlängerte Protokoll von 1954 über die Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von Bekann\machung vom 12. Februar 1957 (Bundes-
1952 verbleibenden kurzfristigen Schulden ist durch gesetzbl. II S. 30).
Bonn, den 27. Januar 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Grewe
Druckfehlerberichtigung.
In dem Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinsc:haft (Bundesgesetzblatt 1957 II
S. 753, 1678) ist auf Seite 844 im französischen Wort-
laut des Artikels 111 Nr. 5 vor die letzte Zeile fol-
gende Zeile einzufügen:
,.ment la Commission et d'appliquer le meme traite-•.
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdrudterel Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für feil I ... DM 4,-, für Tell II - DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 g·egen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postsdiedtkonto .Bundesgesetzblatt•
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausredinung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglidi Versandgebühr DM 0,10.
64 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Die Philippinen haben die Beitrittsurkunde zu Wissenschaft und Kultur am 17. Mai 1957 eingegan-
dem Zusatzprotokoll 3 am 19. August 1955 hinter- genen Mitteilung gemäß Artikel XIII des Weltur-
legt und am 14. November 1955 zurückgezogen. heberrechtsabkommens erklärt, daß das Abkommen
auf
V. Guam anwendbar sein soll.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
Amerika hat ·in einer bei dem Generaldirektor der die Bekanntmachung vom 26. September 1955 (Bun-
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, desgesetzbl. II S. 892).
Bonn, den 16. Januar 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll von 1954
über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952
verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden.
Vom 27. Januar 1958.
Unter Bezugnahme auf Artikel 21 des Abkommens das Dritte Verlängerungsprotokoll um weitere
vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschul- zwölf Monate verlängert worden.
den (Bundesgesetzbl. II S. 331) wird hiermit bekannt- Das Dritte Verlängerungsprotokoll zum Protokoll
gemacht: von 1954 ist nebst einer deutschen Ubersetzung in
Das am 2. Dezember 1954 für die Dauer von zwölf der Mitteilung Nr. 6032/57 der Deutschen Bundes-
Monaten in Kraft getreten~ und durch das Erste und bank vom 31. Dezember 1957 im Bundesanzeiger
Zweite Verlängerungsprotokoll um jeweils zwölf Nr. 4 vom 8. Januar 1958 veröffentlicht worden.
Monate verlängerte Protokoll von 1954 über die Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von Bekann\machung vom 12. Februar 1957 (Bundes-
1952 verbleibenden kurzfristigen Schulden ist durch gesetzbl. II S. 30).
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Grewe
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In dem Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinsc:haft (Bundesgesetzblatt 1957 II
S. 753, 1678) ist auf Seite 844 im französischen Wort-
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gende Zeile einzufügen:
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