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Bundesgesetzblatt
Teil II
1958 Ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 1958 Nr. 27
Tag Inhalt: Seite
8. 12. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft über Form-
erfordernisse bei Patentanmeldungen (Inkrafttreten für Italien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575
18. 12. 58 Gesetz zu dem Haager Ubereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß . . . . . . . . . . . . 576
18. t 2. 58 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rech-
nungsjahr 1958 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958) ....................................... _.. 586
8. 12. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Konvention der Vereinten Nationen über die Todeserklärung Verschollener . . . . . . . . . . 631
Bekanntmadmng über den Geltungsbereich
der Europäischen Ube~einkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen
(Inkrafttreten für Italien).
Vom 8. Dezember 1958.
Die in Paris am 11. Dezember 1953 unterzeichnete
Europäische Ubereinkunft über Formerfordernisse
bei Patentanmeldungen (Bundesgesetzbl. 1954 II
S. 1099) ist gemäß ihrem Artikel 8 Abs. 3 für
Italien am 1. November 1958
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung yom 3. Februar 1958 (Bundes-
gesetzbl. II S. 92).
Bonn, den 8. Dezember 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
576 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Gesetz
zu dem Haagei Obereinkommen vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß.•)
Vom 18. Dezember 1958.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-
rates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 -
Dem von der Bundesrepublik Deutschland am
9. AprH 1957 unterzeichneten Haager Ubereinkom-
men über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 wird
zugestimmt. Das Obereinkommen wird nachstehend
veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das
Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-
stellt.
Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-
kündung in Kraft:
(2) Der Tag, an dem das Obereinkommen gemäß
seinem Artikel 28 Abs. 2 für die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt
bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 18. Dezember 1958.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister des Auswärtigen
von Brentano
•) Das Gesetz zur Ausfuhrung des Ubereinkommens wird auf Seite 939 der Nummer 45 des Bundesgesetzblattes Teil I verkundet werden.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 577
Obereinkommen über den Zivilprozeß
Convention relative a la procedure civile
(Ubersetzung)
LES l:TATS SIGNATAIRES DE LA PRJ:SENTE CON- DIE UNTERZEICHNERSTAATEN DIESES UBEREIN-
VENTION; KOMMENS -
Dl:SIRANT apporter a la Convention du 17 juillet 1905, IN DEM WUNSCHE, das Ubereinkommen über den
relative a la procedure civile. les ameliorations sugge- Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 auf Grund der Erfahrungen
rees par 1' experience; zu verbessern -
ONT Rl:SOLU de conclure une nouvelle Convention HABEN BESCHLOSSEN, zu diesem Zweck ein neues
a cet effet et sont convenus des dispositions suivantes: Uberein.k.ommen zu schließen, und haben deshalb die fol-
genden Bestimmungen vereinbart:
I. Communication d'actes judiciaires I. Zustellung gerichtlicher und
et extrajudiciaires außergerichtlidler Sdlriftstücke
Article ter Artikel 1
En matiere civile ou commerciale, les significations In Zivil- oder Handelssachen wird die Zustellung von
d'actes ä destination de personnes, se trouvant a retran- Sdlriftstüdcen, die für eine im Ausland befindliche Per-
ger, se feront dans les l:tats contractants, sur une de- son bestimmt sind, innerhalb der Vertragstaaten auf
mande du consul de l'l:tat requerant, adressee ä rauto- einen Antrag bewirkt, der von dem Konsul des ersu-
rite qui sera designee par l'l:tat requis. La demande, con- dlenden Staates an die von dem ersuchten Staat zu be-
tenant l'indication de l'autorite de qui emane l'acte trans- zeidlnende Behörde gerichtet wird Der Antrag, in dem
mis, le nom et la qualite des parties, l"adresse du desti- die Behörde, von der das übermittelte Sdlriftstück aus-
nataire, la nature de l'acte dont il s·agit, doit etre redi- geht, die Namen und die Stellung der Parteien, die An-
gee dans la langue de l'autorite requise. Cette autorite schrift des Empfängers sowie die Art des zuzustellenden
enverra au consul la piece prouvant la signification ou Schriftstücks anzugeben sind, muß in der Sprache der er-
indiquant le fait qui l'a empedlee. sudl ten Behörde abgefaßt sein. Diese Behörde hat dem
Konsul die Urkunde zu übersenden, welche- die Zustel-
lung nachweist oder den Grund angibt, aus dem die Zu-
stellung nicht hat bewirkt werden können.
Toutes les difficu-ltes, qui s'eleveraient a l'occasion de Schwierigkeiten, die aus Anlaß des Antrags des Kon-
la demande du consul, seront reglees par la voie diplo- suls entstehen, werden auf diplomatischem Wege ge-
matique. regelt.
Chaque Etat contractant peut declarer, par une 'com- Jeder Vertragstaat kann in einer an die anderen Ver-
munication adressee aux autres Etats contractants, qu'il tragstaaten gerichteten Mitteilung verlangen, daß der
entend que la demande de signification a faire sur son Antrag, eine Zustellung in seinem Hoheitsgebiet zu be-
territoire, contenant les mentions indiquees · a l'alinea wirken, mit den in Absatz 1 -bezeichneten Angaben auf
ter, lui soit adressee par la voie diplomatique. diplomatisdlem Wege an ihn gerichtet werde.
Les dispositions qui precedent ne s·opposent pas a ce Die vorstehenden Bestimmungen hindern nicht, daß
que deux l:tats contractants s·entendent pour admettre zwei Vertragstaaten vereinbaren, den unmittelbaren Ver-
la communication directe entre leurs autorites respec- kehr zwischen ihren Behörden zuzulassen.
tives.
Article 2 Artikel 2
La signification se fera par les soins de rautorite com- Die Zustellung wird durm· dif Behörde bewirkt, die
petente selon les lois de 1'1:tat requis. Cette autorite, sauf nach den Rechtsvorschriften des ,ersuchten Staates zu•
les cas prevus dans l'article 3, pourra se borner a effec- ständig ist. Diese Behörde kann sich, abgesehen von den
tuer la signification par la remise de l'acte au destina- in Artikel 3 vorgesehenen Fällen, darauf besc:hränken,
taire qui l'accepte volontairement. die Zustellung durch einfache Ubergabe des Schriftstücks
an den Empfänger zu bewirken, wenn er zur Annahme
bereit ist.
Article 3 Artikel 3
La demande sera accompagnee de l'acte a signifier en Dem Antrag ist das zuzustellende Schriftstück in zwei
double exemplaire. Stücken beizufügen.
Si l"acte a signifier est redige, soit dans la langue de Ist das zuzustellende Schriftstück in der Sprache der
l'autorite requise, soit <;lans la langue convenue. entre ersuchten Behörde oder in der zwischen den beiden be-
les deux 1:tats interesses, ou s'il est accompagne. d'une teiligten Staaten vereinbarten Sprache abgefaßt oder ist
traduction dans l'une de ces langues, l'autorite requise, es von einer Obersetzung in eine dieser Spracnen be-
au cas ou le desir lui en serait exprime dans la demande, gleitet, so läßt die ersuchte Behörde-, falls in dem Antrag
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fera signifier l'acte dans la forme px:escrite par sa legis- ein dahingehender Wunsch ausgesprochen ist, das Schrift-
lation interieure pour l'execution de significations ana- . stück in der durch ihre innerstaatlichen Rechtsvorsd:l.rif-
logues, ou dans une forme speciale, pourvu qu· elle ne ten für die Bewirkung gleichartiger Zustellungen vorge-
soit pas contraire a cette legislation. Si un pareil desir schriebenen Form oder in einer besonderen Form, sofern
n·est pas· exprime, l'autorite requise d:l.erchera d'abord a diese ihren Rechtsvorschriften nicht zuwiderläuft, zu-
eff~ctuer la remise dans les termes de l'article 2. stellen. Ist ein solcher Wunsch nicht ausgesprochen, so
wird die ersuchte Behörde zunächst versuchen, das Schrift-
stüdc nach Artikel 2 durch einfache Ubergabe zuzustellen.
Sauf entente contraire, la traduction, prevue dans l'ali- Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ist die in
nea precedent, sera certifiee tonfonne par l'agent diplo- Absatz 2 vorge~ehene Ubersetzung von dem diplomati-
matique ou consulaire de l'f:tat requerant ou par un tra- sd:l.en oder konsularischen Vertreter des ersuchenden
ducteur assermente de !'Etat requis. Staates oder von einem beeidigten Ubersetzer des er-
. suchten Staates zu beglaubigen.
Article 4 Artikel 4
L'execution de la signification, prevue par les arti- Eine in den Artikeln 1, 2 und 3 vorgesehene Zustellung
cles 1, 2 et 3, ne pourra etre refusee que si l'Etat, sur le kann nur abgelehnt werden, wenn der Staat, in dessen
territoire duquel elle devrait etre faite, la juge de na- Hoheitsgebiet sie bewirkt werden soll, sie für geeignet
ture a porter atteinte a sa souverainete ou ä sa securite. hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu ge-
fährden.
Article 5 Artikel 5
La preuve de la signification se fera au moyen, soit Zum Nachweis der Zustellung dient entweder ein mit
d'un recepisse date et legalise du destinataire, soit d'une Datum versehenes und beglaubigtes Empfangsbekenntnis
attestation de l'autorite de l'Etat requis, constatant le des Empfängers oder ein Zeugnis der Behörde des er-
fait, la forme et la date-,4e la signification. suchten Staates, aus dem sich die Tatsache, die Form und
die Zeit der Zustellung ergibt.
Le recepisse ou l'attestation doit se trouver sur l'un Das Empfangsbekenntnis oder das Zeugnis ist auf eines
des doubles de r acte A signifier ou y etre annexe. der beiden Stücke des zuzustellenden Schriftstücks zu
setzen oder damit zu verbinden.
Article 6 Artikel 6
Les dispositions des articles qui precedent ne s'oppo- Die vorstehenden Artikel schließen es nicht aus:
sent pas:
1° a la faculte d' adresser directement, par la voie 1. daß Schriftstücke den im Ausland befindlichen Be-
de la poste, des actes aux interesses se trouvant teiligten unmittelbar. durch die Post übersandt wer-
a l'etranger; den dürfen;
2° a la faculte, pour les interesses, de faire faire des 2. daß die Beteiligten Zustellungen unmittelbar durch
significations directement, par les soins des offi- die zuständigen Gerichtsbeamten oder andere zustän-
ciers ministeriels ou des fonctionnaires competents dige Beamte des Bestimmungslandes bewirken lassen
du pays de destination; dürfen;
3° a la faculte, pour chaque Etat, de faire faire direc- 3. daß jeder Staat Zustellungen an die im Ausland be-
tement, par les soins de ses agents diplomatiques findlichen Personen unmittelbar durch seine diplo-
ou consulaires, les significations destinees aux per- matischen oder konsularischen Vertreter bewirken
sonnes se trouvant ä l'etranger. lassen darf.
Dans chacun de ces cas, la faculte prevue n'existe que Eine solche Befugnis besteht jedoch in jedem Falle nur
si des Conventions intervenues entre les Etats interes- dann, wenn sie durch Abkommen zwischen den beteilig-
ses l'admettent ou si, a defaut de Conventions, rEtat, ten Staaten eingeräumt wird oder wenn beim fehlen sol-
sur le territoire duquel la signification doit ·etre faite, cher Abkommen der Staat, in dessen Hoheitsgebiet die
ne s·y oppose pas. Cet Etat ne pourra s·y opposer lors- Zustellung zu bewirken ist, ihr nicht widerspricht. Dieser
que, dans les cas de l'alinea ter, numero 3, l'acte doit Staat kann jedoch einer Zustellung gemäß Absatz 1 Nr. 3
etre signifie sans contrainte a un ressortissant de r:Etat nicht widersprechen, wenn das Schriftstü6k einem Ange-
requerant. hörigen des ersuchenden Staates ohne Anwendung von
Zwang zugestellt werden soll.
Article 7 Artikel 7
Les significations ne pourront donner lieu au rembour- Für Zustellungen dürfen Gebühren oder Auslagen
sement de taxes ou de frais de quelque na.ture que ce irgendwelcher Art nicht erhoben werden.
soit.
Toutefois, sauf entente contraire, l'Etat requis aura le Der ersuchte Staat ist jedoch vorbehaltlich anderwei-
droit d'exiger de l'Etat requerant le remboursement des tiger Vereinbarung berechtigt, von dem ersuchenden
frais occasionnes par- l'intervention d'un officier ministe- Staat die Erstattung der Auslagen zu verlangen, die in
riel ou par l'emploi d'une forme speciale dans les cas den Fällen des Artikels 3 dadurch entstanden sind, daß
de r article 3. bei der Zustellung ein Gerichtsbeamter mitgewirkt hat
oder ddß bei ihr eine besondere Form angewendet wor-
den ist.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20 .• Dezember 1958 579
II. Commissions rogatoires II. Rechtshilfeersuchen
Article 8 Artikel 8
En matiere civile ou commerciale, l'autorite juäiciaire In Zivil- oder Handelssachen kann das Gericht eines
d'un Etat contractant pourra, conformement aüx disposi- Vertragstaates gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvor-
tions de sa legislation, s"adresser, par commission roga- schriften die zuständige Behörde eines anderen Vertrag•
toire, a l'autorite competente d"un autre Etat contractant staates ersuchen, eine Beweisaufnahme oder eine andere
pour lui demander de faire, dans son ressort, soit un gerichtliche Handlung innerhalb ihrer Zuständigkeit vor-
acte d'instruction, soit d'autres ·actes judiciaires. zunehmen.
\
Article 9 Artikel 9
Les comm1ss1ons rogatoires seront transmises par le Die Rechtshilfeersuchen werden durch den Konsul des
consul de l'Etat requerant a l'autorite qui sera designee ersuchenden Staates der Behörde übermittelt, die von
par !'Etat requis. Cette autorite enverra au consul la dem ersuchten Staat bezeichnet wird. Diese Behörde hat
piece constatant l'execution de la commission rogatoire dem Konsul die Urkunde zu übersenden, aus der sich die
ou indiquant le fait qui en a empeche l'execution. Erledigung des Ersuchens oder der Grund ergibt. aus dem
das Ersuchen nicht hat erledigt werden können.
Toutes les difficultes, qui s'eleveraient a l'occasion de Schwierigkeiten, die aus Anlaß der Obermittlung des
cette transmission, seront reglees par la voie diplomati- Ersuchens entstehen, werden auf diplomatisdlem Wege
que. geregelt.
Chaque Etat contractant peut declarer, par une com- Jeder Vertragstaat kann in einer an die anderen Ver-
munication adressee aux autres Etats contractants, qu'il tragstaaten gerichteten Mitteilung verlangen, daß die in
entend que les commissions rogatoires, a executer sur seinem Hoheitsgebiet zu erledigenden Rechtshilfeersuchen
son territoire, lui soient transmises par Ia voie diploma- ihm auf diplomatischem Wege übermittelt werden.
tique.
Les dispositions qui precedent ne ·s'opposent pas a ce Die vorstehenden Bestimmungen hindern nicht, daß
que deux Etats contractants s'entendent pour admettre zwei Vertragstaaten vereinbaren, für die Obermittlung
la transmission directe des commissions rogatoires entre von Rechtshilfeersuchen den unmittelbaren Verkehr zwi-
leurs autorites respectives. schen ihren Behörden zuzulassen.
Article 10 Artikel 10
Sauf entente contraire, la commission rogatoire doit Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung muß das
etre redigee, soit dans la langue de l'autorite requise, Rechtshilfeersuchen in der Sprache der ersuchten Behörde
soit dans la langue convenue entre les deux l!tats in- oder in der zwischen deh beiden beteiligten Staaten ver-
teresses, ou bien elle doit etre accompagnee d'une tra- einbarten Sprache abgefaßt oder aber von einer Uber-
duction, faite dans une de ces langues et certifiee con- _setzung in eine dieser Sprachen begleitet sein, die durch
forme par un agent diplomatique ou consulaire de l'Etat einen diplomatischen oder konsularischen Vertreter des
requerant ou par un traducteur assermente de l"l!tat re- ersuchenden Staates oder einen beeidigten Obersetzer
quis. des ersuchten Staa~es beglaubigt ist.
Article 11 Artikel 11
L' autorite judiciaire, ä laquelle la commission roga- Das Gericht, an welches das Ersuchen gerichtet wird, ist
toire est adressee, sera obligee d'y satisfaire en usant verpflichtet, ihm zu entsprechen und dabei dieselben
des memes moyens de contrainte que pour l'execution Zwangsmittel anzuwenden wie bei der Erledigung eines
d'une commission des autorites de l'Etat requis ou d'une Ersuchens der Behörden des ersuchten Staates oder eines
demande formee a cet effet par une partie interessee; zum gleichen Zweck gestellten Antrags einer .beteiligten
Ces moyeBs de contrainte ne sont pas necessairement Partei. Diese Zwangsmittel brauchen nicht angewendet zu
employes, s'il s·agit de la comparution des parties en werden, wenn es sich um das persönliche Erscheinen der
cause. Parteien des Rechtsstreits handelt.
L'autorite requerante sera, si elle le demande, infor- Die ersudlende Behörde ist auf ihr Verlangen von der
mee de la date et du lieu ou il sera procede a la me• Zeit und dem Ort der auf das Ersuchen vorzunehmenden
sure sollicitee, afin que la partie interessee soit en etat Handlung zu benachrichtigen, damit die beteiligte Partei
d'y assister. ihr beizuwohnen in der Lage ist.
L'execution de la commission rogatoire ne pourra etre Die Erledigung des Rechtshilfeersuchens kann nur ab-
refusee que: gelehnt werden: '
1c si l'authenticite du document n·est pas ·etablie; 1. wenn die Echtheit des Ersuchens nicht feststeht;
2:> si, dans l'Etat requis, l'execution de la commission 2. wenn die Erledigung des Ersuchens in dem ersuch-
rogatoire ne rentre pas dans les attributions du ten Staat nicht in den Bereich der Gerichtsgewalt
pouvoir judiciaire; fällt;
3° si l'Etat, ·sur le territoire duquel l'execution devrait 3. wenn der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das Ersu-
avoir lieu, la juge de nature a porter atteinte a sa chen durchgeführt werden soll, die Erledigung für
souverainete ou a sa securite. geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicher-
heit zu gefährden.
Article 12 Artikel 12
En cas d'incompetence de rautorite requise, la com- Ist die ersuchte Behörde nicht zuständig, so ist das Er-
mission rogatoire sera transmise d'office a l'autorite ju- suchen von Amts wegen an das zuständige Gericht des·
diciaire competente du meme !::tat, suivant les regles eta- selben Staates nach dessen RechtsvorsC:hriften abzugeben.
blies par la legislation de celui-ci.
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Article 13 Artikel 13
Dans tous les cas oü la cornmission rogatoir~ n'est pas In allen Fällen, in denen das Ersuchen von der ersuch-
executee par l'autorite requis•e. celle-ci en informera im- ten Behörde nicht erledigt wird, hat diese die ersuchende
mediatement l'autorite requerante, en indiquant, dans le Behörde hiervon unverzüglich zu benachrichtigen, und
cas de l'article 11, les raisons pour lesquelles l'execution zwar im Falle des Artikels 11 unter Angabe der Gründe,
de la commission rogatoire a ete refusee et, dans le cas aus denen die Erledigung des Ersuchens abgelehnt wor-
de l'article 12, l'autorite a laquelle la commission est den ist, und im Falle des Artikels 12 unter Bezeichnung
transmise. der Behörde, an die das Ersuchen abgegeben wird.
Article 14 Artikel 14
L'autorite judiciaire, qui procede ä l'execution d'une Das Gericht hat bei der Erledigung eines Ersuchens in
comm1ss1on rogatoire, appliquera les lois de son pays, den Formen zu verfahren, die nach seinen Rechtsvor-
en ce qui concerne les formes ä suivre. schriften anzuwenden sind.
Toutefois, il sera defere a la demande de l'autorite Jedoch ist dem Antrag der ersuchenden Behörde, nach
requerante, tendant a ce qu'il soit procede suivant une einer besonderen Form zu verfahren, zu entsprechen, so-
forme speciale, pourvu que cette forme ne soit pas con- fern diese Form den Rechtsvorschriften des ersuchten
traire ä la legislation de l~tat requis. Staates nicht zuwiderläuft.
Article 15 Artikel 15
Les dispositions des articles qui precedent n'excluent Die vorstehenden Artikel schließen es nicht aus, daß
pas la faculte, pour chaque Etat, de faire executer direc- jeder Staat Ersuchen unmittelbar durch seine diploma-
tement, par ses agents diplomatiques ou consulaires, les tischen oder konsularischen Vertreter erledigen lassen
commissions rogatoires, si des Conventions intervenues darf, wenn Abkommen zwischen den beteiligten Staaten
entre les :E:ta:ts interesses l' admettent ou si l':E:tat. sur le dies zulassen oder wenn der Staat, in dessen Hoheits-
territoire duquel la commission rogatoire doit etre exe- gebiet das Ersuchen erledigt werden soll, dem nicht
cutee, ne s'y oppose pas. widerspricht.
Article 16 Artikel 16
L'execution des commissions rogatoires ne pourra don- Für die Erledigung von Ersuchen dürfen Gebühren oder
ner lieu au remboursement de taxes ou de frais, de Auslagen irgendwelcher Art nicht erhoben werden.
quelque nature que ce soit.
Toutefois, sauf entente contraire, r:E:tat requis aura le Der ersuchte Staat ist jedoch vorbehaltlich anderwei-
droit d'exiger de r:E:tat- requerant le remboursement des tiger Vereinbarung berechtigt, von dem ersuchenden
indemnites payees aux temoins ou aux experts, ainsi que · Staat die Erstattung der an Zeugen oder Sachverstän-
des frais occasionnes par l'intervention d'un officier mi- dige gezahlten Entschädigungen sowie der Auslagen zu
nisteriel, rendue n~cessaire parce que les temoins n' ont verlangen, die dadurch entstanden sind, daß wegen Nicht-
pas comparu volontairement, ou des frais resultant de ersdleinens von Zeugen die Mitwirkung eines Gerichts-
l'application eventuelle de rarticle 14, alinea 2. oeamten erforderlich war oder daß nach Artikel 14 Ab-
satz 2 verfahren worden ist.
III. Caution judicatum solvi III. Sidlerheitsleistung für die Prozeßkosten
Article 17 Artikel 17
Auc:une caution ni depöt, sous quelque denomination Den Angehörigen eines der Vertragstaaten, die in
que ce soit. ne peut etre impose, a raison, soit de leur einem dieser Staaten ihren Wohnsitz haben und vor den
qualite d'etrangers, soit du defaut de domicile ou de Gerichten eines anderen dieser Staaten als Kläger oder
residence dans le pays, aux nationaux d'un des 1:tats Intervenienten auftreten, darf wegen ihrer Eigenschaft
contractants, ayant leur domicile dans l'un de ces 1:tats. als Ausländer oder wegen Fehlens eines inländischen
qui seront demandeurs ou intervenants devant les tribu- Wohnsitzes oder Aufenthalts eine Sicherheitsleistung oder
naux d'un autre de ces 1:tats. Hinterlegung, unter welcher Bezeichnung es auch sei,
nidlt auferlegt werden.
La meme regle s'applique au versement, qui serait Das gleiche gilt für Vorschüsse, die rur Deckung der
exige des demandeurs ou intervenants. pour garantir les Gerichtskosten von den Klägern oder Inte'rvenienten ein-
frais judiciaires. zufordern wären.
Les Conventions, par lesquelles des Etats contractants Die Abkommen, durch die Vertragstaaten für ihre An-
auraient stipule pour leurs ressortissants la dispense de gehörigen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz Befreiung
la caution judicatum solvi ou du versement des frais von der Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten oder. von
judiciaires sans condition de domicile, continueront a der Zahlung von Vorschüssen zur Deckung der Gerichts-
s'appliquer. kosten vereinbart haben, sind weiter anzuwenden.
Article 18 Artikel 18
Les condamnations aux frais et depens du proces, pro- War der Kläger oder Intervenient vori der Sicherheits-
noncees dans un des 1:tats contractants contre le deman- leistung, der Hinterlegung oder der Vorschußpfiicht auf
deur ou l'intervenant dispense de la caution, du depöt Grund des Artikels 17 Absatz 1 und 2 oder der im Staate
ou du versement en vertu, soit de l'article 17, alineas 1 der Klageerhebung geltenden Rechtsvorschriften befreit,
et 2, soit de la loi de l'l:tat oü l'action est intentee, se- so wird eine Entscheidung über die Kosten des Prozes_ses,
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 581
ront, sur une demande, faite par la voie diplomatique, die in einem Vertragstaat gegen ihn ergangen ist, gemäß
rendues gratuitement executoires par l'autorite compe- einem auf diplomatischem Wege zu stellenden Antrag in
tente, dans chacun des autres l!tats contractants. jedem anderen Vertragstaat durch die zuständige Be-
hörde kostenfrei für vollstreckbar erklärt.
La meme regle s·applique aux decisions judiciaires Das gleiche gilt für gerichtliche Entscheidungen, durch
par lesquelles le montant des frais du proces est fixe die der Betrag der Kosten des Prozesses später festge-
ulterieurement. setzt wird. ·
Les dispositions qui precedent ne s'opposent pas a ce Die vorstehenden Bestimmungen hindern nicht, daß
que deux l!tats coooactants s·entendent pour permettre zwei Vertragstaaten vereinbaren, die beteiligte Partei
que la demande d'ex'equatur. soit aussi faite directement selbst dürfe den Antrag auf Vollstreckbarerklärung un-
par la partie interessee. mittelbar stellen.
Article 19 Artikel 19
Les decisions relatives aux frais et depens seront de- Die Kostenentsdteidungen werden ohne Anhörung der
clarees executoires sans entendre les parties, mais sauf Parteien gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem
recours ulterieur de la partie condamnee, conformement die Vollstreckung betrieben werden soll, unbeschadet
A la legislation du pays oü l'execution est poursuivie. eines späteren Rekurses der verurteilten Partei für voll-
streckbar erklärt. -
L'autorite, competente pour statuer sur la demande Die für die Entscheidung über den Antrag auf Voll-
d'exequatur, se bornera a examiner: streckbarerklärung zuständige Behörde hat ihre Prüfung
darauf zu beschränken:
1° si, d'apres la loi du pays oü la condamnation a ete 1. ob die Ausfertigung der Kostenentscheidung nach
prononcee, l'expedition de la decision reunit les den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie er-
conditions necessaires a son authenticite; gangen ist, die für ihre Beweiskraft erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt;
2° si, d'apres la meme loi, la decision est passee en 2. ob die Entscheidung nach diesen Rechtsvorschriften
force de chose jugee; die Rechtskraft erlangt hat;
3° si le dispositif de la decision est redige, soit dans 3. ob der entscheidende Teil der Entscheidung in der
la langue de l'autorite requise, soit dans la langue Sprache der ersuchten Behörde oder in der zwischen
convenue entre les deux l!tats interesses, ou bien den beiden beteiligten Staaten vereinoarten Sprache
s'il est accompagne d'une · traduction, faite dans abgefaßt oder aber von einer Obersetzung in eine
une de ces langues et, sauf entente contraire, cer- dieser Sprachen begleitet ist, die vorbehaltlich an-
tifiee conforme par un agent diplomatique ou con- derweitiger Vereinbarung durch einen diplomati-
sulaiie de l':Etat requerant ou par un traducteur schen oder konsularischen Vertreter des ersuchen-
assermente de r:Etat requis. den Staates oder einen beeidigten Obersetzer des
ersuchten Staates beglaubigt _ist.
Pour satisfaire aux conditions, prescrites par l'alinea 2, Den Erfordernissen des Absatzes 2 Nr.1 und 2 wird
numeros 1 et 2, il suffira, soit d'une declaration de l'au- genügt entweder durch eine Erklärung der zuständigen
torite competente de l':Etat requerant constatant que la Behörde des ersuchenden Staates, daß die Entscheidung
decision est passee en force de chose jugee, soit de la die Rechtskraft erlangt hat oder durch die Vorlegung
presentation des pieces düment legalisees de nature a ordnungsmäßig beglaubigter Urkunden, aus denen sich
etablir que la decision est passee en force de chose ju- ergibt, daß die Entscheidung die Rechtskraft erlangt hat.
gee. La competence de l'autorite ci-dessus mentionnee Die Zuständigkeit dieser Behörde ist vorbehaltlich ander-•
sera, sauf entente contraire, certifiee par le plus haut weitiger Vereinbarung durch den höchsten Justizverwal-
fonctionnaire prepose a l'administration de la Justice tungsbeamten des ersuchenden Staates zu bescheinigen.
dans l':Etat requerant. La declaration et le certif~cat. dont Die Erklärung und die Bescheinigung, die vorstehend er-
il · vient d' etre parle doivent etre rediges ou traduits con- wähnt sind, müssen gemäß Absatz 2 Nr. 3 abgefaßt oder
formement a la regle contenue dans Talinea 2, numero 3. übersetzt sein.
L'autorite, competente pour statuer sur la demande Die für die ~ntscheidung über den Antrag auf Voll-
d'exequatur, evaluera, pourvu que la partie le demande streckbarerklärung zuständige Behörde hat, sofern die
en meme temps, le montant des frais d'attestation, de Partei dies gleichzeitig beantragt, den Betrag der in Ab-
traduction et de legalisation vises a l'alinea 2, numero 3. satz 2 Nr. 3 erwähnten Kosten der Bescheinigung, der
Ces frais seront consideres comme des frais et depens Obersetzung und der Beglaubigung bei der Vollstreck-
du proces. barerklärung zu berücksichtigen. Diese Kosten gelten als
Kosten des Prozesses. '
IV. Assistance judiciaire gratuite IV. Armenrecht
Article 20 Artikel 20
En matiere civile et commerciale, les ressortissants de In Zivil- und Handelssachen werden die Angehörigen
chacun des l!tats contractants seront admis dans tous les eines jeden Vertragstaates in allen anderen Vertrag-
autres l:tats contractants au benefice de l'assistance ju- staaten ebenso wie die eigenen "Staatsangehörigen zum
diciaire gratuite, comme les nationaux eux-memes, en se Armenredtt nach den Rechtsvorschriften des Staates zu-
conformant a la legislation de l':Etat ou l'assistance ju- gelassen, in dem das Armenrecht nachgesucht wird.
diciaire gratuite est reclamee. .
Dans les l!tats oü existe l'assistance judiciaire en ma- In den Staaten, in denen das Armenrecht auch in ver-
tiere administrative, les dispositions, edictees dans l'ali- waltungsgerichtlichen Verfahren besteht, ist Absatz 1
n~a ci-dessus, s· appliqueront egalement aux affaires, por- auch auf die Angelegenheiten anzuwenden, die vor die
tees devant les tribunaux competents en cette matiere. hierfür zuständigen Gerichte gebracht werden.
582 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Article 21 Artikel 21
Dans tous les cas, le certificat ou la declaration d'in- In allen Fällen muß die Bescheinigung oder die Erklä-
digence doit etre delivre ou retue par les autorites de la rung über das Unvermögen von den Behörden des ge-
residence habituelle de l'etranger, ou, a defaut de celle- wöhnlichen Aufenthaltsortes des Ausländers oder beim
ci, par les autorites de sa residence actuelle. Dans le cas fehlen eines solchen von den Behörden seines derzeiti-
·oü ces demieres autorites n·appartiendraient pas A un gen Aufenthaltsortes ausgestellt oder entgegengenom-
1:tat contractant et ne recevraient pas ou ne delivreraient men sein. Gehören diese Behörden keinem Vertragstaat
pas des certificats ou des declarations de cette nature, an und werden von ihnen solche Bescheinigungen oder
i1 suffira d'un certificat ou, d'une declaration delivre ou Erklärungen nicht ausgestellt oder entgegengenommen,
retue par un agent diplomatique ou consulaire du pays · so genügt es, daß die Bescheinigung oder Erklärung
auquel l'etranger appartient. durch einen diplomatischen oder konsularischen Vertre-
ter des Landes, dem der Ausländer angehört, ausgestellt
oder entgegengenommen wird.
Si le requerant ne reside pas dans le pays oü la de- Hält der Antragsteller sich nicht in dem Land auf, in
mande est formulee, le certificat ou la declaration d'in- dem das Armenrecht nachgesucht wird, so ist die Beschei-
"digence -sera legalise gratuitement par un agent diplo- nigung oder die Erklärung über das Unvermögen von
matique ou consulaire du pays oü le document doit etre einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter des
produit. Landes, in dem sie vorgelegt werden soll, kostenfrei zu
beglaubigen.
Article 22 Artikel 22
L'autorite, competente pour delivrer le certificat ou Die Behörde, die zuständig ist, die Bescheinigung oder
recevoir la declaration d'indigence, pourra prendre des die Erklärung über das Unvermögen auszustellen oder
renseignements sur la situation de fortune du requerant entgegen~unehmen, kann bei den Behörden der anderen
aupres des autorites des autres Etats contractants. Vertrags~aaten Auskünfte über die Vermögenslage des
Antragstellers einholen.
L'autorite, chargee de statuer sur la demande d'assis- Die Behörde, die über den Antrag auf Bewilligung des
tance judiciaire · gratuite, conserve, dans les limites de Armenrechts zu entscheiden hat, ist in den Grenzen ihrer
ses attributions, le droit de contröler les certificats, de- Amtsbefugnisse berechtigt, die ihr vorgelegten Beschei-
clarations et renseignements qui lui sont fournis et de nigungen, Erklärungen und Auskünfte nachzuprüfen und
se faire donner, pour s'eclairer suffisamment, des infor- sich zu ihrer ausreichenden Unterrichtung ergänzend·e
. mations complementaires. Aufschlüsse geben zu lassen.
Article 23 Artikel 23
Lorsque rindigent se trouve dans un pays autre que Befindet sich der Bedürftige in einem anderen Land als
celui, dans lequel l'assistance judiciaire gratuite doit demjenigen, in dem das Armenrecht nachgesucht werden
etre demandee, sa demande tendant a obtenir r assistance soll, so kann sein Antrag auf Bewilligung des Armen-
judiciaire, accompagnee des certificats, declarations d'in- rechts zusammen mit den Bescheinigungen oder Erklä-
digence et, le cas echeant, d'autres pieces justificatives, rungen über das Unvermögen und gegebenenfalls mit
utiles a· l'instruction de la demande, pourra etre trans- weiteren für die Behandlung des Antrags sachdienlichen
mise, par le consul de son pays, a rautorite competente Unterlagen durch den Konsul seines Landes der Behörde,
pour statuer sur lad.ite demande, ou a l'autorite designee die über den Antrag zu · entscheiden hat, oder der Be-
par !'Etat oü la demande doit etre instruite. hörde, die von dem Staat bezeichnet ist, in dem der An-
trag behandelt werden soll, übermittelt werden.
Les dispositiÖns, contenues dans l' article 9, alineas 2. Die Bestimmungen, die in Artikel 9 Absatz 2, 3 und 4
· 3 et 4 et dans les articles 10 et 12 ci-dessus concernant und in den Artikeln 10 und 12 für Rechtshilfeersuchen vor-
les commissions rogatoires, sont applicables a la trans- gesehen sind, gelten für die Ubermittlung von Anträgen
mission des requetes en obtention de l'assistance judi- auf Bewilligung des Armenrechts und ihrer Anlagen ent-
ciaire gratuite et de leurs annexes. sprechend.
Ar ti cle 24 Artikel 24
Si le benefice de l'assistance judiciaire a ete accorde Ist einem Angehörigen eines Vertragstaates für ein
a un ressortissant d'un des Etats contractants, les signi- Verfahren das Armenrecht bewilligt worden, so hat der
fications, quelle qu·en soit la forme, relatives a son pro- ersuchende Staat ·für Zustellungen jeglicher Art, die sich
ces, et qui seraient a faire dans un autre de ces ~tats, auf dieses Verfahren beziehen und die in einem anderen
ne donneront lieu a aucun remboursement de frais par Vertragstaat zu bewirken sind, dem ersuchten Staat
1'1:tat requerant a l'l:tat requis. Kosten nicht zu erstatten.
11 en sera de meme des commissions rogatoires, excep- Das gleiche gilt für Rechtshilfeersuchen mit Ausnahme
tion faite des indemnites payees a des experts. der Entschädigungen, die an Sachverständige gezahlt
sind.
V. Delivrance gratuite d'extraits des actes V. Kostenfreie Ausstellung
de l' etat civil von Personenstandsurkunden
Article 25 Artikel 25
Les indigents ressortissants d'un des l:tats contrac- Die bedürftigen Angehörigen eines Vertragstaates
tants pourront, dans les memes conditions que les na- können sich unter den gleichen Voraussetzungen wie
tionaux, se faire delivrer gratuitement des extraits des die eigenen Staatsangehörigen Personenstandsurkunden
actes de l'etat civil. Le·s pieces necessaires a leur ma- kostenfrei erteilen lassen. Die zu ihrer Eheschließung er-
Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 583
riage seront legalisees sans frais par les agents diplomati- forderlichen Urkunden sind von den diplomatischen oder
ques ou consulaires des J;:tats contractants. konsularischen Vertretern der Vertragstaaten gebühren-
frei zu legalisieren.
VI. Contrainte par corps VI. Personalhaft
Article 26 Artikel 26
La contrainte par corps, soit comme moyen d'execu- In Zivil- oder Handelssachen darf die Personalhaft als
tion, soit comme mesure simplement conservatoire, ne Mittel der Zwangsvollstreckung-oder auch nur als Siche-
pourra pas, en mattere civile ou. commerciale, etre ap- rungsmaßnahme gegen die einem Vertragstaat angehö-
pliquee aux etranger~, appartenant a un des l:tats con- renden Ausländer nur in den Fällen angewendet werden,
tractants, dans les cas ou elle ne serait pas applicable in denen sie auch gegen eigene Staatsangehörige an-
aux ressortissants du pays. Un fait, qui peut etre invo- wendbar sein würde. Ein Grund, aus dem ein im Inland
que par un ressortissant domicilie dans le pays, pour wohnhafter eigener Staatsangehöriger die Aufhebung
obtenir la levee de la contrainte par corps, doit produire der Personalhaft beantragen kann, berechtigt auch den
le meme effet au profit du ressortissant d'un Stat con- Angehörigen eines Vertragstaates zu einem solchen An-
tractant, meme si ce fait s·est produit a l'etranger. trag, selbst wenn der Grund im Ausland eingetreten ist.
VII. Dispositions finales VII. Schlußbestimmungen
Article 27 Artl kel 27
La presente Convention est ouverte a la signature des Dieses Obereinkommen liegt für die bei der Siebenten
J;:tats representes a la Septieme Session de la Conference Tagung der Konferenz für Internationales Privatrecht
de Droit International Prive. vertretenen Staaten zur Unterzeichnung auf. ·
Elle sera ratifiee et les instruments de ratification se- Es bedarf der Ratifizierung: die Ratifikationsurkunden
ront deposes aupres du Ministere des Affaires J;:trange- werden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenhei-
res des Pays-Bas. ten der Niederlande hinterlegt.
11 sera dresse de tout depöt d'instruments de ratifica- Ober jede Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde
tion un proces-verbal, dont une copie, certifiee confor- wird eine Niederschrift aufgenommeni von dieser wird
me, sera remise, par la v9ie diplomatique, a chacun des · jedem Unterzeichnerstaat auf diplomatischem Wege eine
i;:tats signataires. beglaubigte Abschrift übermittelt.
Article 28 Artikel 28
La presente Convention entrera en vigueur le ·soixan- Dieses Obereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach
tieme jour ä partir du depöt du quatrieme instrument de der gemäß Artikel 27 Absatz 2 vorgenommenen Hinter-
ratification prevu par l'article 27, alinea 2. legung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Pour chaque !:tat signataire, ratifiant posterieurement, Für jeden Unterzeidinerstaat, der später ratifiziert, tritt
la Convention entrera en vigueur le soixantieme jour a das Obereinkommen am sechzigsten Tage nach Hinter-
partir de la date du depöt de son instrument de ratifica- legung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
tion.
Article 29 Artikel 29
La presente Convention remplacera, dans les rapports Dieses Obereinkommen tritt im Verhältnis zwischen
entre les :Etats qui l'auront ratifiee, la Convention rela- den Staaten, die es ratifiziert haben, an die Stelle des am
tive a la procedure civile, signee a La Haye, le 17 juil- 17. Juli 1905 in Den Haag unterzeichneten Obereinkom-
let 1905. mens üb.er den Zivilprozeß.
Article 30 Artike 1 30
La presente Convention s·applique de plein droit aux Dieses Obereinkommen gilt ohne weiteres für das Mut-
territoires metropolitains des etats contractants. terland jedes Vertragstaates.
Si un !:tat contractant en desire la mise en vigueur Wünscht ein Vertragstaat die Inkraftsetzung in allen
dans tous les autres territoires ou dans tels des autres oder einzelnen sonstigen Hoheitsgebieten, deren inter-
territoires dont les relations internationales sont assu- nationale Beziehungen er wahrnimmt, so notifiziert er
rees par lui, il notifiera son intention a cet effet par un seine hierauf gerichtete Absicht purch eine Urkunde, die
acte qui sera depose ·aupres du Ministere des Affaires beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der
Etrangeres des Pays-Bas. Celui-ci eli enverra, par la voie Niederlande hinterlegt wird. Dieses übermittelt jedem
diplomatique, une copie, certifiee conforme, a chacun des Vertragstaat auf diplomatischem \Vege eine beglaubigte
Etats contractants. Abschrift.·
La Convention entrera en vigueur dans les rapports Erhebt ein Staat binnen sechs Monaten nach dieser
entre les l:tats, qui n"eleveront pas d'obj~ction dans les Mitteilung keinen Einspruch, so tritt dieses Ubereinkom-
six mois de cette communication, et le territoire ou les men zwischen ihm und jedem Hoheitsgebiet in Kraft, für
territoires dont les relations internationales sont assu- das der Staat, der dessen internationale Beziehungen
rees par l':Etat en questiori, et pour lequel ou lesquels wahrnimmt, die Notifizierung vorgenommen hat.
la notification aura ete faite.
Article 31 Artikel 31
Tout !:tat, non-represente a la Septieme Session de Ja Jeder bei der Siebenten Tagung der Konferenz nicht
Conference, ·est admis a adherer a la presente Conven- vertretene Staat ist zum Beitritt zu diesem Ubereinkom-
tion, a moins qu·un 1:tat ou plusieurs 1:tats ayant ratifie men zugelassen, es sei denn, daß ein oder mehrere Staa-
584 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
la Convention ne s'y opposent, dans un delai de six ten, die das Ubereinkommen ratifiziert haben, binnen
rnois A dater de la communication faite par le Gouver- sechs Monaten, nachdem die Niederländische Regierung
nement neerlandais, de cette adhesion. L'adhesion se den Beitritt mitgeteilt hat, dagegen Einspruch erheben.
fera de la maniere prevue par l'article 27, alinea 2. Der Beitritt wird in der in Artikel 27 Absatz 2 vorgesehe-
nen Weise vollzogen.
11 est entendu que les adhesions ne pourront avoir Es besteht Einverständnis darüber, daß ein Beitritt erst
lieu qu'apres l'entree en vigueur de la presente Conven- erfolgen kann, nachdem das Ubereinkommen gemäß Arti-
tion, en vertu de l'article 28, alinea 1. kel 28 Absatz 1 in Kraft getreten ist.
Artic'ie 32 Arti ke 1 32
Chaque l!tat contractant, en signant ou ratifiant la pre- Jeder Vertragstaat kann sich bei der Unterzeichnung
sente Convention ou en y adherant, peut se reserver de oder Ratifizierung dieses Obereinkommens oder bei sei-
. limiter l'application de l'article 17 aux nationaux des nem Beitritt zu diesem Ubereinkommen das Recht vorbe-
Etats contractants ayant leur residence habituelle sur halten. die Anwendung des Artikels 17 auf die Angehö-
son territoire. rigen der Vertragstaaten zu beschrä~en, die in seinem
Hoheitsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
L''ttat, qui aura fait usage de la faculte, prevue a l'ali- Ein Staat, der von der in Absatz 1 vorgesehenen Mög-
nea precedent, ne pourra pretendre a l'application de lichkeit Gebrauch gemacht hat, kann die Anwendung des
l'article 17 par les autres 1:tats contractants qu·au bene• Artikels 17_ durch die anderen Vertragstaaten nur zu Gun-
fice de ses nationaux ayant leur residence habituelle sur sten derjenigen seiner Staatsangehörigen beanspruchen,
le territoire de 1'1:tat contractant, devant les tribunaux die ihren gewöhnlichen Aufenthalt _im Gebiet des Ver-
duquel ils sont demandeurs ou intervenants. tragstaates haben. vor dessen Gerichten sie als Kläger
oder Intervenienten auftreten.
Article 33 Artikel 33
La presente Convention aura une duree de cinq ans a · Die Geltungsdauer dieses Obereinkommens beträgt fünf
partir de la date indiquee dans l'article 28. alinea ter_ Jahre, von dem in Artikel 28 Absatz 1 bezeichneten Zeit-
de la presente Convention. punkt a1:1 gerechneL
Ce terme commencera ä courir _de cette date, meme Dies gilt auch für die Staaten, die das Obereinkommen ·
pour les 1:tats qui l'auront ratifiee ou y auront adhere später ratifizieren oder ihm später beitreten.
posterieurement.
La Convention sera renouvelee tacitement de cinq ans Das Ubereinkommen wird - außer im Falle der Kün-
en cinq ans, sauf denonciation. La denonciation devra, digung - um jeweils fünf Jahre stillschweigend verlängert.
au moins six mois avant l'expiration du terme, etre noti- Die Kündigung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf
fiee au Ministere des Affaires l::trangeres des Pays-Bas, der Frist dem Ministerium für Auswärtige Angelegen-
qui en donnera connaissance a tous les autres 1:tats con- heiten der Niederlande zu notifizieren; dieses gibt allen
tractants. anderen Vertragstaaten davon Kenntnis.
La denonciation peut se limiter aux territoires ou a Die Kündigung kann sich auf alle oder einzelne Ho-
certains des territoires indiques dans une notification, heitsgebiete beschränken, die in einer gemäß Artikel 30
faite confonnement a l'article 30. alinea 2. Absatz 2 erfolg.t.en Notifizierung aufgeführt sind.
1
La denonciation ne produira son effet qu·a l'egard de Die Kündigung wirkt nur für den Staat, der sie noti-
l'l:tat qui l'aura notifiee. La Convention restera en vi- fiziert hat. Für die anderen Vertragstaaten bleibt das
gueur pour les autres l:tats contractants. Ubereinkommen in KrafL
EN FOI DE QUOI, les soussignes, dument autorises ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierun-
par leurs Gouvernements respectifs, ont signe la pre- gen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Uber-
sente Convention. einkommen unterschrieben.
FAIT ä La Haye, le 1er mars 1954, GESCHEHEN in Den Haag am 1. März 1954
en un seul exemplaire, qui sera depose dans les archives in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Nie-
du Gouvernement des Pays-Bas et dont une copie, cer- derlande hinterlegt und von der jedem bei der Siebenten
tifiee conforme, sera remise, par 1a voie diplomatique, a Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privat-
chacun des l::tats representes ä la Septieme Session de recht vertretenen Staat eine beglaubigte Abschrift auf
la Conference de La Haye de Droit International Prive. diplomatischem Wege übermittelt wird. ',
Pour Ia JIBPUBLIQUE Fl:Dl:RALE D'ALLEMAGNE: Für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
Dr. Hans Mühlenf eld
(9.4.1957)
Pour l'AUTRICHE: Für OSTERREICH:
Eric-.F i 1z
(1.3.1954)
Pour la BELGIQUE: Für BELGIEN:
E. Graeffe
(1. 3. 1954)
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1-958 585
Pour le DANEMARK: Für DANEMARK:
Wilhelm Ei c k h o ff
(2. 9. 1955)
Pour l'ESPAGNE: Für SPANIEN:
Jose Ruiz 'de Ara n a y Bauer.
Duque de Baena
. (12. 4. 1957)
Pour la FINLANDE: Für FINNLAND:
Aarne Wuorimaa
(17.9.1956)
Pour la FRANCE: Für FRANKREICH:
E. de Beauverger
(24. 1. 1956)
Pour la Für
GRANDE-BRETAGNE ET L'IRLANDE DU NORD: GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND:
Pour l'IT ALIE: Für ITALIEN:
C. Caruso
(1. 3. 1954)
Pour le JAPON: Für JAPAN:
Pour le LUXEMBOURG: Für LUXEMBURG:
Collart
(28. 6. 1954)
Pour la NORvEGE: Für NORWEGEN:
Edvin Alten
(23. 3. 1954)
Pour les PA YS-BAS: Für die NIEDERLANDE:
J. W. Beyen
(1. 3. 1954)
J. Luns
(1.3.1954)
Pour le PORTUGAL: Für PORTUGAL:
J. B. Ferre ira Da Fons eca
(20. 2. 1957)
Pour la SUl:DE: Für SCHWEDEN:
Sven Dahlman
(28. 6. 1954)
Pour Ia SUISSE: Für die SCHWEIZ:
D. Secretan
(2.7.1954)
586 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Gesetz über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1958
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1958).
Vom 18. Dezember 1958.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be-
schlossen:
§ 1
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte ·Wirt-
schaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rech-
nungsjahr 1958 wird in Einnahme und Ausgabe auf
1 212 552 900 Deutsche Mark
festgestellt.
§ 2
§ 47 Abs. 1, 3 und 4 der Reichshaushaltsordnung
wird im Rechnungsjahr 1958 auf das Eigenkapital-
finanzierungsprogramm in Berlin nicht angewendet.
§ 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Ahs. 1
des Dritten Oberleitungsgesetzes vom 4. Januar
1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom t. April 1958
in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 18. Dezember 1958.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bunde·skanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister
für wirtschaftlichen Besitz des Bundes
Dr. Lindrath
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 587
Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens
für das Rechnungsjahr 1958
Vorwort
ERSTER TEIL
A. Wirtschaftspolitische Zielsetzung des Finanzierungsprogramms
f1:ir das Redmungsjahr 1958
1. Allgemeiner Uberblick über die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1957
Die i:m Jahre 1956 allgemein angestrebte Beruhigung der Expansion war kennzeichnend für die
'wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1957. Während das wirtschaftliche Wachstum im Jahre 1956
noch Ubersteigerungstendenzen aufwies, denen im Interesse einer Erhaltung der Preisstabilität
entgegengewirkt werden mußte, zeigte sich im überwiegenden Teil des Jahres 1957 in der kon-
junkturellen Entwicklung in der Bundesrepublik wie auch in den meisten übrigen Ländern der
westlichen Welt eine Verlangsamung der Expansion. Dieser Prozeß, der sich sowohl auf die
industrielle Produktion als auch auf das gesamte Sozialprodukt erstreckte, ist im wesentlichen
auf eine· Verringerung des Wachstums der Investitionstätigkeit zurückzuführen. Während im
Verlauf dieser Entwicklung die inländischen ·Investitionen im dritten .Vierteljahr 1957 auf dem
erreichten Niveau verharrten, wurde die Investitionstätigkeit und die Nachfrage nach Erzeug-
nissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie gegen Ende des Jahres 1957 wieder leb-
hafter. Desgleichen erfuhr die Ausweitung der Erzeugung in diesen Bereichen eine leichte Be-
schleunigung.
Im Gegensatz zu der Nachfrageentwicklung in den genannten Industriebereichen stieg der
private Verbrauch in der Bunde~republik im vergangenen Jahr bemerkenswert an. Die Ver-
brauchszunahme, die vor allem durch die autonomen Einkommenssdlöpfungen seitens der öffent-
lichen Hand und durch Lohnerhebungen ermöglicht wurde, hielt sich jedoch in wesentlich engeren
Grenzen, als ursprünglich angenommen worden war. Der Konsum blieb in seiner Zunahme im
Vergleich zum Einkommenszuwachs stark zurück. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in
der erheblichen Ausweitung der Spartätigkeit der privaten Haushalte.
Die Außenwirtsd1aft hatte auch im Jahre 1957 bedeutenden Einfluß auf die wirtschaftliche Ent-
wicklung. Obgleich die Zuwachsrate des Exports abnahm, erhöhten sich die Uberschüsse der
Leistungsbilanz - bei einem unverändert aktiven Dienstleistungsverkehr - im Vergleich zum
Vorjahr erheblich. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Zuwachsrate der Einfuhr stärker als
die der Ausfuhr zurückging. Demzufolge ließen die günstigen Einwirkungen des Außenhandels
-auf die inländische Einkommensbildung nicht nach. Wie bisher gehörte der Außenhandel zu den
expansiven und konjunkturtragenden Faktoren.
Im allgemeinen läßt sich feststellen, daß die in den vergangenen Jahren gegen die vorhandenen
Ubersteigerungstendenzen getroffenen wirtschafts- und kreditpolitischen Maßnahmen zu einer
Beruhigung der konjunkturellen Entwidclung geführt haben. Nicht zuletzt hat auch die starke
Abnahme der Arbeitskraftreserven die Unternehmen von einer weiteren Erhöhung ihrer Nachfrage
nach Gütern und Leistungen abgehalten. Dieser Prozeß war zugleich Anlaß für eine verstärkte
Umstellung der Investitionstätigkeit von Erweiterungs- auf Rationalisierungsinvestitionen.
Infolge der Entspannung auf den inländischen Investitionsgütermärkten und der mit Anfang des
Jahres 1957 zu verzeichnenden Preissenkungen an den Weltrohstoffmärkten ließen auch die Auf-
triebstendenzen bei den Erzeugerpreisen nach. In einzelnen, besonders materialorientierten, Zwei-
gen war sogar eine sinkende Tendenz festzustellen. Preissteigerungen erfolgten allerdings noch
teilweise im Verbrauchsgütersektor und im Dienstleistungsgewerbe. Da diese Preiserhöhungen
nicht durch entsprechende Preissenkungen auf anderen Sektoren kompensiert wurden, stiegen die
Lebenshaltungskosten im La~fe des Jahres 1957 leicht an.
Das stetige, wenngleich auch ruhige Wachstum der Wirtschaft setzte sich audl nadl cler Jahres-
. wende fort, so daß nach wie vor ein hoher konjunktureller Beschäftigungsstand zu verzeichnen
ist. Nicht nur die Entwicklung der industriellen Produktion, sondern auch die Lage am Arbeits-
markt zeigen, daß sich die Wirtschaft der Bundesrepublik weiterhin im Zustand einer weitge-
henden Auslastung der Produktivkräfte befindet. Da das nominale Wachstum das reale Wachstum
trotz der seit geraumer Zeit zu beobachtenden Entspannungstendenzen noch übersteigt, erweist
es sich als notwendig, die konjunkturelle Entwicklung auch in der kommenden Zeit aufmerksam
zu beobachten.
588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
II. Z i e 1e de s F i n an z i e r u n g s p r o g r am m e s 1 9 5 8
1. Durchführung von Rationalisierungsinvestitionen
Angesichts der auch weiterhin begrenzten Möglichkeiten zur Steigerung des Arbeitskräftepoten-
tials hängt die Erhaltung des realen wirtschaftlichen Wachstums und ,,der Stabilität der Preise
nach wie vor in besonderem Maße vom Produktivitätsfortschritt ab. Die Erhöhung der Produktivität
setzt wiederum eine verstärkte Umstellung der Investitionstätigkeit von Erweiterungs- auf Ratio-
nalisierungsinvestitionen voraus. Demzufolge werden alle investitionspolitischen Maßnahmen der
öffentlichen Hand im Wl;!sentlichen auf eine Förderung von Rationalisierungsinvestitionen hinzu-
wirken haben. Das gilt auch für die Verwendung der Mittel des ERP-Sondervermögens im Rech-
nungsjahr 1958. Im Interesse der Stabilität des Preisniveaus soll dabei auf die Durchführung
von Rationalisierungsinvestitionen in der Verbrauchsgüterindustrie, im Dienstleistungsgewerbe
und im Verteilungsbereidl besonderes Augenmerk gerichtet werden.
2. Förderung der mittelständischen Wirtschaft
In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung ergibt sich für alle Wirtschafts-
bereiche die Notwendigkeit zur Rationalisierung. Da die Mittel des ·ERP-Sondervermögens jedoch
nur in begrenztem Umfange zur Verfügung stehen, müssen bei der Programmierung in erster
Linie diejenigen Wirtschaftsbereiche und Unternehmungen Berücksichtigung finden, die entweder
überhaupt nicht emissionsfähig sind oder sfch aus anderen Gründen die benötigten Finanzierungs-
mittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße auf dem Kapitalmarkt beschaffen können. Zu
diesen Wirtschaftsbereichen gehört vor allem die mittelständische Wirtschaft in weiterem Sinne.
Zahlreiche Förderungsmaßnahmen im Rahmen des Programmes 1958 dienen daher der Verbes-
serung der Kapitalversorgung dieses Bereiches.
3. Strukturelle Förderungsmaßnahmen
Neben. der Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen sind im Rechnungsjahr 1958 wie-
derum bedeutende strukturelle Aufgaben zu erfüllen. Hierher gehört, soweit es sich um eine
Anpassung der Wirtschaft an regionale strukturelle Veränderungen handelt, zunächst die Förde-
rung der Berliner Wirtschaft und der Saarwirtschaft. Dazu treten Maßnahmen zum Ausgleich
von Entwicklungsunterschieden zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen. Als soldle Maßnahmen
sind u. a. die Förderung der Wasserwirtschaft und der Fischwirtschaft anzusehen. Auch die wirt-
schaftliche Eingliederung der Unternehmen der Vertriebenen, Flü~tlinge und Kriegssachgescbä-
digten gehört zu den strukturellen Äufgaben.
III. Zusammen s t e 11 u n g der Förderungs maß n <:1 h m e n des ER P- Sonder vermögen s
im Rahmen des Wirtschaftsplans 1958
Im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans 1958 sind, nach Wirtschaftsbereichen bzw. Verwendungs-
zwecken gegliedert, die nachstehenden Förderungsmaßnahmen vorgesehen:
Einzel- Gesamt-
Zweckbestimmung beträge betrag Kap. Tit.
DM DM
Bundesrepublik
1. Förderung der Land- und Ernährungs-
wirtschaft
\
Baumaßnahmen ............................. . 57 000 000 2 l
Wasserwirtschaft ........................... . 40 000 000 2 3
Stromversorgung ........................... . 10 000 000 2 3
Fischwirtschaft .............................. . 6 000 000 2 l
Ernährungsindustrie .......................•.• 4 000 000 2 5
Umstellung stillgelegter Mühlenbetriebe auf die
Stromerzeugung ............................ . 3 000 000 2 3
Kreditgarantiegemeinschaften des Gartenbaues 250 000 120 250 000 2
2. F ö r d e r u n g d e r G r u n d s t o ff w i r t s c h a f t
Bergbau ......•.............................. 75 000 000 2 2
Kommunale und industrielle Wasserwirtsmaft 60 000 000 2 -·3
Energiewirtschaft ........................... . 10 000 000 145 000 000 2 3
· Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 589
Einzel- Gesamt-
Zweckbestimmung beträge betrag Kap. Tit.
DM DM
3. F ö r d e r u n g d e r m i t t e 1 s t ä n d i s c h e n g e -
werblichen Wirtschaft und der ·ver-
arbeitenden Industrie
Handwerk, tiandel, Kleingewerbe u. dgl. (da-
von evtl. 10 000 000 DM für Liquiditätsgarantie-
fonds) .....................................• 120 000 000 2 8
Produktivitätskredite .................•......• 12 500 000 2 11
mittlere verarbeitende Industrie ..•..•.......• 75 000 000 2 5
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschä-
digte ............................••......•..• 42 000 000 2 8
Produktivitätszuschüsse ..................... . 2500000 2 11
Handwerk aui dem Lande .......••........•.• 500 000 252 500 000 2 8
4. F ö r d e r u n g d e r V e r k e h r s w i r t s c h a f t
Bundesbahn ................................• 55 000 000 2 6
Bundespost ................................. . 20 000 000 2 6
Seeschiffahrt ..•..•.•......•....•.•.••..••..• 10 000 000 2 6
Binnenschiffahrt ..•........•....•••.•.•.••••• 5 000000 2 6
Umschlagsverkehr und Ausbau von Seehäfen .• 4 000 000 { 2
4
6
2
Nahverkehr .............•......•.•.•....•..• 5 000 000 99 000 000 2 6
5. Förderung de r Au ß e n w i r t s c h a H
Förderungsmaßnahmen zugunsten entwicklungs-
fähiger Länder .....•........•..•....•........ 20 000 000 2 13
Erfahrungsaustausch ..............•..•....... 3 000000 2 10
Gesellschaft zur Förderung des deutsch-ameri-
kanischen Handels mbH. . ................. ~ .• 500 000 23 500 000 2 8
6. F ö r d e r u n g d e r S a a r w i r t s c h a f t
Investitions- und Auftragsfinanzierung ..•....• 90 000 000 2 30
Absatzförderung ............................• 1000000 91000000 2 8
7. Förderung der Forschung, .der fach-
lichen Beratung und Ausbildung
Forsdiung .................................•• 14 700 000 2 9
Ingenieurschulen ............................ . 5 000 000 19 700 000 4 2
8. So n s t i g e M a ß n ahmen
Wohnungsbau .........................•....• 37 538 000 2 7
Wohlfahrtseinrichtungen ..•.....•.••..•..•••• 2 000000 4 2
Bürgsdiaftsverpflichtungen •.•••••.•••••..•.•• 3000 000 2 22
Anftragsfinanzierung Berlin ..•.....••.••.••.• 20 000 000 2 30
Dankesspende ......................•.••..••• 275 000 4
Transportkosten für karitative Sendungen .•..• 3 500 000 66 313 000 3
Gesamtbetrag ...• 817 263 000
Berlin
Investitions- und Betriebsmittelkredite .......... . 165 623 600 3 1
Auftragsfinanzierung ..........................• 55 000 000 3 2
Forschung ..........•......•......•.•.•..•.•..• 2 550 000 3 4
Wiederaufbauprograinm 55 800000 { 3
3
2
3
Eigenkapitalfinanzierung .............•..•......• 1500000 3 20a
Bürgschaftsverpflichtungen ........•.•..•...•...• 3000000 3 22
Gesamtbetrag ...• 283473 600
590 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
IV. Er l ä u t e r u n g b e s o n de r e r Ein z e 1p r o g ramme
1. Mittelständisdle gewerbliche Wirtschaft
In der Regierungserklärung vom 29. Oktober 1957 wird darauf hingewiesen, daß die Erhaltung
eines gesunden Mittelstandes atidl in den kommenden Jahren eine widltige Aufgabe der Wirt-
schafts- und Sozialpolitik bleiben muß.
Der Aufbau der deutsdlen gewerblidlen Wirtsdlaft hat sidl von jeher durdl ein ausgeglidlenes
und organisdl gewadlsenes Verhältnis zwisdlen Groß-, Mittel- u:r;id Kleinbetrieben ausgezeidlnet.
Nicht zuletzt sind die hohe Leistungsfähigkeit und Leistungskraft unserer Volkswirtsdlaft dem
harmonischen Zusammenwirken dieser drei Unternehmens-Kategorien zu verdanken.
Die tedlnisdle und ökonomisdle Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, daß die_
mittelständisdlen Unternehmen nach wie vor wichtige wirtschaftliche Funktionen zu erfüllen
haben und darum ihre hervorragende Stellung innerhalb der Gesamtwirtschaft behalten werden.
Im Rahmen der Programme des ERP-Sondervermögens sind in den vergangenen Jahren Maß-
nahmen verschiedener Art ·eingeleitet worden. die im Rechnungsjahr 1958 fortgeführt werden.
Es handelt sich im einzelnen um folgende Finanzierungsmaßnahmen:
a) Kreditversorgung
Im Hinblick auf die begrenzten Möglichkeiten des Kapitalmarktes sollen im Rahmen des Mittel-
standsprogrammes unter Heranziehung von Mitteln der durchleitenden Kreditinstitute für die
;ewerbliche Wirtsdlaft Kredite in Höhe von insgesamt 352 Millionen DM bereitgestellt werden.
Dieser Betrag verteilt sich wie· folgt:
ERP-Mittel Mittel der insgesamt
Banken
(in Mill. DM)
Handwerk, Handel und Kleingewerbe .......... . 115,0 65,0 180,0
Produktivitätskredite .......................... . 12,5 12,5 25,0
mittlere verarbeitende Industrie ............... . 75,0 25,0 . 100,0
Vertriebene und Flüchtlinge ................... . 22,0 22,0
Kriegssachgeschädigte ........... : ............. . 20,0 20,0
kleine und mittlere Zeitungsdrud,:ereien ........ . 2,5 2,5
Beherbergungsgewerbe ........................ . 2,5 2,5
249,5 102,5 352,0
Wie aus dieser Aufstellung hervorgeht, werden die Banken 102,5 Millionen DM aus Emissions-
erlösen festverzinslicher Wertpapiere zur Ergänzung der ERP-Kredite zur Verfügung stellen.
b) Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft
Um die Schwierigkeiten zu beheben, denen kleine und mittlere Unternehmen bei der Aufnahme
langfristiger Kredite wegen des Fehlens der von den Banken geforderten Sidlerheiten häufig
begegnen, hat das ERP-Sondervermögen bereits in den vergangenen Jahren die Kreditgarantie-
gemeinschaften des Mittelstandes durch Gewährung von Darlehen zur Verstärkung ihrer Haftungs-
fonds und durch Zuschüsse zur Deckung der Anlaufkosten gefördert. ·-
Diese Maßnahmen sollen im Rechnungsjahr 1958 durdl Bereitstellung eines weiteren Betrages
in Höhe von 250 000 DM zugunsten der Kreditgarantiegemeinschaft des Gartenbaues und eines
Betrages von 200 000 DM (Rest aus 1957) für die in Gründung befindliche Kreditgarantiegemein-
schaft des Hotel- und Gaststättengewerbes fortgeführt werden.
c) Umschuldung kurzfristiger Kredite
Zur Durchführung der Umsdluldung kurzfristiger Bankkredite hat das ERP-Sondervermögen
globale Rückbürgschaften in Höhe von zunächst je 40 Millionen DM gegenüber den Kreditgarantie-
gemeinschaften des Handwerks und des Handels übernommen.
Zur Erleichterung dieser Maßnahme ist beabsichtigt, den Kreditinstituten Liquiditätshilfen in
Höhe bis zu 10 · Millionen DM zu gewähren. Es ist anzunehmen, daß hierdurdl ein kurzfristiges
Kreditvolumen von 30 Millionen DM umgesdluldet werden kann.
Nr. 27 - Tag der Ausgaoe: Bonn, den 20. Dezember 1958 591
d) Zuschüsse für überbetriebliche Maßnahmen
Der Wettbewerb stellt die mittelständische Wirtschaft in besonderem Maße vor die Notwendig-
keit, die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe zu erhöhen. Um bei den Unternehmen der-mittelständi-
schen Wirtschaft Verständnis für die Anwendung von Verfahren und Methoden zu wecken, die zu
einer Steigerung der ·Wirtschaftlichkeit der Betriebe und zu einer allgemeinen· Verbesserung der
volkswirtschaftlichen Produktivität führen, wird das im Jahre 1955 begonnene Zuschußprogramm
zur Förderung der Produktivität auch im Rechnungsjahr 1958 fortgeführt. Die für diesen Zweck
vorgesehenen 'Mittel von 2,5 Millionen DM (weitere 3,9 Millionen DM sind als Ausgabereste noch-
mals veranschlagt) sollen u. a. für folgende Maßnahmen verwendet werd~n:
Förderung des Betr~ebsberatungswesens,
Ausbildung und Fortbild_µng von Betriebsberatern und betrieblichen Führungskräften,.
Förderung der Ausbildung und Verbreitung des Produktivitätsgedankens und schwerpunkt-
mäßige Durchführung von Produktivitätsmaßnahmen.
Für eine Sondermaßnahme zugunsten des Handwerks auf dem lande werden Zuschüsse in Höhe
von 500 000 DM bereitgestellt. Der Betrag soll u. a. zur
Deckung der Personal- und Sachkosten landhandwerklicher Beratungsstellen,
zum ·Ausbau und iur Erweiterung von Fadisdiulen mit überregionalem Charakter, zur
Durchführung von Lehrgängen und Kursen an Fadisdiulen
und zur Herausgabe von· Publikationen
verwendet werden.
e) Mittelbare Förderung des Mittelstandes
Bei der Beurteilupg der Mittelstandsförderung durch das ERP-Sondervermögen ist zu berück-
sichtigen, daß sidi eine Reihe von Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der übrigen Wirtsdiafts-
bereiche in der Bundesrepublik über die Vergabe von Aufträgen mittelbar ebenfalls auf die
kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmungen auswirken werden. Das gilt insbesondere
für bau- und wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf dem Lande, die eine erhebliche Breitenstreuung
aufweisen und vor ,allem das handwerklidie Gewerbe fördern und die Besdiäftigungslage dieser
kleinen Unternehmen verbessern werden~ Gleidies trifft auch für alle übrigen Investitions-
vorhaben zu, in denen die kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft als
Zulieferungsbetriebe in besonderem Maße tätig werden.
2. Land- und Ernährungswirtschaft
Entsprechend der Notwendigkeit, die Landwirtschaft ausreichend mit Kapital zu relativ günsfigen
Bedingungen zu versorgen, ist die Förderung folgender Maßnahmen vorgesehen:
a) Eine grundlegende Verbesserung der Kosten- und Ertragsverhältnisse in der Landwirtschaft
ist von der Rationalisierung der Hofwirtschaften durch Errichtung und Instandsetzung von Be-
triebsgebäuden einschließlich der Installation moderner tedinisdier Anlagen abhängig. Das ERP-
Sondervermögen hat für derartige Maßnahmen bereits in der Vergangenheit Mittel bereitgestellt.
Die Durchführung von Bauinvestitionen wird gleichzeitig eine Förderung des Handwerks auf
dem Lande mit sich bringen:
b) Die Rationalisierung und Mechanisierung der Hofwirtschaft hängt weiterhin von der Ver-
wendung von Elektromotoren und elektrischen Geräten anderer Art ab. Da die Stromversorgungs-
netze auf dem lande hierfür in vielen Fällen noch unzureichend sind, ist es nohyendig, die in den
Vorjahren eingeleiteten Finanzierungsmaßnahmen zur Verbesse~ng der ländlichen Stromversor-
gung durch Bereitstellung weiterer Mittel aus dem ERP-Sondervermögen fortzusetzen.
c) Im Hinblick auf die immer noch unzureichenden wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in länd-
lichen Gemeinden solJen im Rechnungsjahr 1958 in Ergänzung der im Rahmen des Grünen Plans
vorgesehenen Maßnahmen wiederum wasserwirtschaftliche Investitionen aus ERP-Mitteln finan- •
.ziert werden. Diese Investitionen werden sich vornehmlich auf den Bau von Anlagen zur Wasser-
versorgung und zur Abwasserbeseitigung erstrecken. ·
d) Zur Modernisierung und Rationalisierung der deutschen Fischdampferflotte und Küsten-
fischerei ist ein mehrjähriges Investitionsprogramm vorgesehen. Als erste Rate sollen zur Teil-
finanzierung im Rechnungsjahr 1958 6 Millionen DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur
Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Bindungsermächtigung wurde bereits in den ERP-
Wirtschaftsplan 1957 aufgenommen. Die veranschlagten Mittel sollen u. a. zum Bau von kombi-
nierten Fang- und Fabrikschiffen verwendet werden.
592 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
3. Grundstoffwirtschaft
a) Energiewirtschaft
Infolge des fortschreitenden Wachstums der Wirtschaft hat der Verbrauch an Primär- und
Sekundärenergie trotz sichtbarer Erfolge in der Rationalisierung der Energieverwendung in allen
Wirtschaftsbereichen, insbesondere aber im Bereich der Industrie, in den letzten Jahren beträcht-
lich zugenommen. Diese Tendenz wird sich auch in Zukunft in gewissem Umfang fortsetzen. Nach
dem Erreichen der Vellbeschäftigung lassen sich weitere Produktionssteigerungen nur durch eine·
Erhöhung der Produk~ionsleistung am Arbeitsplatz, d. h. durch eine Vergrößerung des verfüg-
baren Anlagevermögens erzielen. Dieser Prozeß hat jedoch eine Zunahme des Energieverbrauchs
zur Folge. Der Entwicklung auf dem Energiesektor der Wirtschaft wird daher auch weiterhin
besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.
Der Bedarf an Primärenergie (Steinkohle, Rohbraunkohle, Erdöl, Wasserkraft, Brennholz, Pech-
kohle, Torf und Erdgas) betrug in der Bundesrepublik einschließlich des Saarlandes im Kohle-
wirtschaftsjahr 1954/55 rd. 206 Millionen t Steinkohleeinheiten (SKE). An der Deckung dieses
Bedarfs \•.-aren die heimischen Energiequellen mit 184 Millionen t SKE beteiligt, während
22 Millionen t SKE eingeführt wurden. Nach den Untersuchungen des Bundesministeriums für
Wirtschaft, deren Ergebnis in der Drucksache 3665 dem 2. Deutschen Bundestag vorgelegt wurde,
dürfte der Primärenergiebedarf im Jahre 1965/66 unter der Annalime einer durchschnittlichen
jährlichen Wachstumsrate des Sozialprodukts von 4,5 v. H. bei etwa 270 Millionen t SKE liegen.
Das käme einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung des Energiebedarfs um 2,8 v. H. gegen-
über dem jeweiligen Vorjahre gleich. Nadl bisher vorläufigen Berechnungen wird sich die inlan-
-disdle Energieerzeugung bis zum Jahre 1965 voraussichtlich auf rd. 223 Millionen t SKE aus-
weiten lassen, so daß zur Deckung· des Gesamtbedarfs im Kohlewirtschaftsjahr 1965/66 noch
etwa 47 Millionen t SKE eingeführt werden müßten.
Voraussetzung für die Steigerung der inländisdlen Energieerzeugung bildet die Durchführung
sehr umfangreicher Investitionen. Da die Entwicklung in den letzten Jahren gezeigt hat, daß sich
der Energiebedarf mehr und mehr von Primärenergie auf Sekundärenergie (z. B. Briketts, Kpks,
Elektrizität, Treibstoffe) verlagert, werden die erforderlichen Investitionen nidlt nur auf eine Er-
weiterung der bestehenden Kapazitäten, sondern im besonderen Maße auch auf eine Änderung
der Produktionsstruktur auf dem Sektor der Energieerzeugung gerichtet sein müssen. Darüber
hinaus wird die Nutzbarmadlung der Atomenergie in relativ kurzer Zeit weitere neue Investitions-
probleme aufwerfen.
Die Energiewirtschaft steht also in der Zukunft vor außerordentlichen Anpassungs- und Um-
stellungsaufgaben, deren Erfüllung einen beträchtlichen Bedarf an Investitionskapital hervor-
rufen wird.
Die Ausweitung der Energiequellen erfordert besonders intensive Investitionsanstrengungen
im Steinkohlebergbau. Infolge unzureichender Neuaufschlüsse in der Kriegszeit und in den
Nachkriegsjahren bis etwa zum Jahre 1951 sowie der Unwirtschaftlichkeit und Betriebsunsicher-
heit der vielfach stark überalterten und überlasteten maschinellen Einrichtungen unter und über
Tage besteht nach wie vor ein großer Nachholbedarf an Investitionen.
Das ERP-Sondervermögen beteiligt sidl an der Finanzierung dieser Investitionen durch Bereit-
stellung von insgesamt 225 Millionen DM bis zum Jahre 1959. 75 Millionen DM sind davon bereits
im Rechnungsjahr 1957 veransdllagt worden. Weitere 75 Millionen _DM werden auf Grund einer
Bindungsermächtigung im Rechnungsjahr 1958 zur Verfügung gestellt.
b} Wasserwirtschaft
Zur Finanzierung wasserwirtsdlaftlidler Investitionen sind in den vergangenen Jalrren vom
ERP-Sondervermögen insgesamt 435 Millionen DM bereitgestellt worden. Entsprechend der Be-
darfslage dienten diese Mittel vornehmlich der Errichtung von zentralen Wasserversorgungs-
anlagen. Daneben wurde auch der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen gefördert, um der Ver-
schmutzung der Gewässer durdl häusliches und gewerblidles Abwasser entgegenzuwirken. Bei
der Durchführung dieser Programme wurden grundsätzlidl soldle Investitionsvorhaben berück-
sichtigt, die im Rahmen der Wasserwirtschaft oder der Gesamtwirtschaft eines größeren Gebietes
überregionale Bedeutung besitzen und von den jeweiligen Trägem wasserwirtschaftlicher Ein-
ridltungen nidlt ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel finanziert werden konnten.
Mit Rücksicht auf den umfangreidlen Investitionsbedarf des gesamten wasserwirtsdlaftlichen
Bereichs sollen die Finanzierungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens zu~unsten der städti-
schen und länc:Hichen Wasserwirtschaft auch im Rechnungsjahr 1958 fortgeführt werden. Dabei
sollen diejenigen Träger wasserwirtschaftlicher Einrichtungen keine Förderung erfahren, denen
die Möglichkeit gegeben ist, in hinreichendem Umfange auf andere Mittel zurückzugreifen.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 593
Die Erstellung von Abwasseranlagen im Bereich der Industrie erweist sich in den Fällen als
dringend, ·in denen große Mengen von Schmutzstoffen in die Gewässer eingeleitet werden. In
Fortführung früherer Förderungsmaßnahmen sollen im Rechnungsjahr 1958 für diesen Zweck
nochmals Mittel zur Verfügung gestellt werden.
4. Verkehrswirtschaft
a) Bundesbahn ,
Trotz der starken Ausweitung der Motorisierung ist die Eisenbahn nach wie vor die Haupt-
trägerin des gesamten volkswirtschaftlichen Verkehrs. Dies ist ersichtlich aus einer Gegenüber-
stellung der Verkehrsleistungen der Bundesbahn und der übrigen öffentlichen und privaten Ver-
kehrsträger.
Im Jahre 1956 betrug. der Anteil der Bundesbahn an den von der westdeutschen Wirtschaft
benötigten Güterverkehrsleistungen in Höhe von ca. 125 Milliarden to-km (einschließlich Werk-
verkehr) etwa 50 v. H. In ungefähr gleichem Umfang war die Bundesbahn auch am öffentlichen
und privaten gewerblichen Personenverkehr, der für das Jahr 1956 unter Ausschluß des Luft- und
Seeverkehrs auf ca. 77 Millia:rden Personen-km zu beziffern ist, beteiligt Auch unter Berück-
sichtigung des privaten Verkehrs mit Personenkraftfahrzeugen ergibt sich für die Bundesbahn
noch ein Anteil an der Personenbeförderung von rd. 25 v. H.
Ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung entsprechend hat sich die Eisenbahn zum weitaus größten
Unternehmen innerhalb des deutschen Wirtschaftsraumes entwickelt Die Bundesbahn beschäftigt
gegenwärtig ungefähr eine halbe Million Menschen und weist einen jährlichen Umsatz von mehr
als 6 Milliarden DM aus. ·
Um den an sie herantretenden Verkehrsanforderungen gerecht zu werden, hat die Bundesbahn
von der Währungsreform bis zum Ende des Jahres 1956 über 10 Milliarden DM investiert. Diese
Mittel wurden im einzelnen für die Kriegsschädenbeseitigu~g. die Nachholung von Unterhal-
tungs- und Erneuerungsrückständen, für Ersatzinvestitionen und schließlich für Neuinvestitionen
ve~wendet. Dabei war der Anteil der Rationalisierungs- und Modernisierungsinvestionen erheb-
lich. Im Jahre 1956 wurden für_ diesen Zweck allein 600 Millionen DM aufgewendet.
Im Interesse einer Verbesserung ihrer Verkehrsleistungen und einer Erhöhung ihrer Rentabili-
tät sind von der Bundesbahn für die nächsten 10 Jahre weitere Investitionen im Wert von rd.
26 Milliarden DM vorgesehen. Davon sollen allein ca. 6,8 Milliarden DM (= ca. 27 v. H.) für die·
Rationalisierung stehender und rollender Anlagen ausgegeben werden.
Angesichts der nach wie vor begrenzten Möglichkeiten zur Aufnahme langfristiger Kapital-
marktmittel werden der Bundesbahn auch im Rechnungsjahr 1958 zur Durchführung ihrer Investi-
tionsprogramme öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Da im Rahmen des Bundeshaushalts nur Mittel zur Beseitigung der Kriegsschäden und des
Nachholbedarfs bereitstehen, macht sich auch in den Rechnungsjahren 1958 bis 1960 die Ver-
anschlagung weiterer ERP-Kredite zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahinen notwendig.
Wegen des besonders hohen Wirtschaftlichkeitseffektes der vorgesehenen Investitionen ent-
spricht auch das zweite Rationalisierungsprogramm der Deutschen Bundesbahn in besonderem
Maße den Zielen des ERP-Förderungsprogramms 1958.
Im Rahmen dieser Maßnahmen ist vom ERP-Sondervermögen ein Dreijahresprogramm in Höhe
von 80 Millionen DM aufgestellt worden. Von diesem Betrage sollen_ im Rechnungsjahr 1958
Kredite im Gesamtwert von 30 Millionen DM gewährt werden. Darüber hinaus sieht der Wirt-
schaftsplan 1958 eine Bindungsermächtigung zugunsten der Deutschen Bundesbahn auf das Zins-
und Tilgungsaufkommen der Rechnungsjqhre 1959 und 1960 in Höhe von je 25 Millionen DM vor.
Da die Deutsche Bundesbahn eine der wichtigsten Auftraggeber für die Berlin~r Industrie ist,
sind für das Rechnungsjahr 1958 weitere 55 Millionen DM zur Finanzierung von Aufträgen ver-
anschlagt worden.
b) Bundespost
Die Deutsche Bundespost ist einer der wichtigsten. Auftraggeber für solche Berliner Fertigungs-
bereiche, die nach Bruttoumsätzen und Beschäftigtenzahl zu den bedeutendsten Industriezweigen
Berlins gehören. Die Vergabe von Aufträgen durch die Bundespost hat in den vergangenen
Jahren wesentlich zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Berliner Unternehmen bei-
getragen. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, auch im Rechnungsjahr 1958 wiederum erheb-
liche Aufträge an die Berliner Wirtschaft zu erteilen. Der Gesamtwert dieser Aufträge soll sich.
auf mindestens 125 Millionen DM belaufen. Dieses Programm kann jedoch nur finanziert werden,
wenn die Bundespost, wie auch schon im Rechnungsjahr 1957, in angemessenem Umfange ERP-Mittel
594 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
erhält. Der Wirtscnaftsplan 1958 sieht die Bereitstellung von insgesamt 40 Millionen DM vor,
die je zur Hälfte aus dem ERP-Aufkomm~n im Bundesgebiet und in Berlin aufgebracnt werden.
Daneben werden aus dem Berliner ERP-Aufkommen Investitionen der. Bundespost in Berlin
finanziert werden. ·
c} Seeschiffahrt
· Die deutscne Handelsflotte verfügte am Ende des Krieges nur ·noch über einen Frachtraum von
-100 000 BRT. Mit Hilfe öffentlidler Förderungsmaßnahmen konnte der Wiederaufbau nach Auf-
hebung der Baubeschränkungen so bescnleunigt werden, daß die Bundesrepublik gegen Ende des
Jahres 1956 bereits wieder einen Seefrachtraum von rd. 3 453 000 BRT besaß. Das sind etwa
82 v. H. des Vorkriegsbestandes und 3 v. H. der Welthandelsflotte gegenüber einem Anteil von
6,5 v. H. vor dem Kriege. Im Jahre 1957 hat sicn die Handelstonnage der Bundesrepublik weiter
vergrößert, so daß die deutscne Handelsflotte gegenwärtig aus mehr als 2577 Schiffen mit ins-
gesamt rd. 3 900 000 BRT besteht. An diesem Aufbaqwerk ist das ERP-Sondervermögen mit rd.
390 Millionen DM bis einschließlicn 1957 beteiligt.
Im Rahmen eines neuen Teilprogrammes zum Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte in
Höhe von insgesamt 90 Millionen DM wurden der Seeschiffahrt in den Rechnungsjahren 1955 bis
1957 60 Millionen DM zur Verfügung gestellt. In Fortführung dieses Programmes sind für das
Rechnungsjahr 1958 weitere 10 Millionen DM veranschlagt worden. Der Restbetrag in Höhe von
20 Millionen DM soll der Seescniffahrt in künftigen Jahren zur Verfügung gestellt werden. Der
ERP-Wirtschaftsplan 1958 sieht eine entsprechende Bindungsermädltigung vor.
5. Außenwirtschaft
Im Rahmen der außenwirtsc:haftlichen Beziehungen kommt der Förderung von entwicklungs-
fähigen Ländern insbesondere aus politis~en Grünqen wachsende Bedeutung zu.
Zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte zugunsten der Förderung von Entwick.lungs-
ländern sind in den Wirtschaftsplänen des ERP-Sond_ervermögens Bindungsermächtigungen auf-
genommen ·worden. Im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen wurden Finanzierungszusagen
für langfristige Exportgeschäfte in Höhe von rd. 90 Millionen DM erteilt. Zur Fortführung dieser
Maßnahmen ist in den Wirtschaftsplan 1958 eine Bindungsermächtigung über 150 Millionen DM
aufgenommen worden. Außerdem wurde ein Ausgabebetrag von 20 Millionen DM veranschlagt.
Aus der bisherigen Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Exportgeschäften hat sich
ergeben, daß das hier angewandte Verfahren nicht den Besonderhe'ij.en dieser Geschäfte gerecht
zu werden vermag. Entwicklungsprojekte bedürfen eine! längeren Vorbereitungszeit. Die zuge-
sagten Mittel werden daher gebunden. ohne daß Gewißheit über ihre Inansprucnnahme besteht.
Die in Aussicht genommene Neuregelung soll die Festlegung der ERP-Mittel für Einzelprojekte
vermeiden. Es ist beabsichtigt, die für die Finanzierung von Exportgeschäften insgesamt vor-
gesehenen Beträge in Höhe von 260 Milliooen DM unter gleichzeitiger Heranziehung von Geld-
und Kapitalmarktmitteln revolvierend zu verwenden.
6. Saarwittscha{t
Zur wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik wurde vorgesehen,
der saarländischen Wirtschaft aus Mitteln des ERP-Sondervermögens im Laufe der Jahre 1957
bis 1961 Investitionskredite bis zu einer Höhe von 300 Millionen DM zur Verfügung zu stellen.
Zu diesem Zweck wurden im Rechnungsjahr 1957 40 Millionen DM veranschl~gt und in den
Wirtschaftsplan eine Bindungsermächtigung auf das künftige ERP-Aufkommen in Höhe von
100 Millionen DM aufgenommen. In Fortführung dieses Programmes sollen im Rechnungsjahr 1958
ein weiterer Betrag von 90 Millionen DM bereitgestellt und eine Bindungsermächtigung von
70 Millionen DM vorgesehen werden.
Der Interministerielle Investitionsausschuß Saar, dem die Entscheidung über die Investitions-
vorhaben in volkswirtschaftlicher Hinsicht obliegt, hat bisher Investitionskredite in Höhe von
152,7 Millionen DM bewilligt. Die genehmigten Investitionsvorhaben betreffen vornehmlich die
Industriezweige Eisen und Stahl, Elektroindustrie, Maschinenbau, Energie, Metallverarbeitung,
weiterverarbeitende Industrie, Steine und Erden sowie Ernährung.
7. Berliner Wirtschaft
Die Berliner Wirtschaft hat s1cn auch im Jahre 1957 weiterhin günstig entwickelt. Das Brutto-
. sozialprodukt, das als Maßstab für den gesamtwirtschaftlichen Erfolg anzusehen ist, stieg · in
Berlin von 1956 auf 1957 um nominal 850 Millionen DM oder 10,6 v. H. auf 9,1 Milliarden DM.
Der reale Zuwachs betrug 7,8 v. H. Ein Vergleich mit den Expansionsraten des Jahres 1956 zeigt
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 595
jedoch, daß sich das Wachstum der Berliner Wirtschaft im Jahre 1957 ebenso verringert hat wie
das Wachstum der Wirtschaft in der Bundesrepublik. Bemerkenswerterweise liegen die nomi-
nalen und realen Zuwachsraten des Bruttosozialprodukts für Berlin jedoch immer noch höher als
die entsprechenden Zuwachsraten für die Bundesrepublik, und zwar jeweils um etwa -3 Punkte.
Dieser Erfolg ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die realen wirtschaftlichen Expansions-
. möglichkeiten in Berlin gegenwärtig noch größer sind als in der Bundesrepublik und die Förde-
rungsmaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft konsequent fortgeführt wurden.
Die Entwicklung der Berliner Wirtschaft hängt in entscheidendem Maße von der Beschäftigung
der Industrie ab, da dieser Bereich den weitaus größten Anteil an der gesamten· Wertschöpfung
hat. Die Veränderun~n der Produktion, der Auftragseingänge und des Umsatzes der Industrie
lassen daher wichtige Rückschlüsse auf die gegenwärtige und künftig zu erwartende Entwicklung
der Gesamtwirtschaft Berlins zu. ·
-Die Steigerung der industriellen Erzeugung·) hat sich in Berlin auch 1957 fortgesetzt. Der Pro-
duktionsindex erhöhte sich von 107 im Jahre 1956 (1936 = 100) um 7 Punkte auf 114, was einem
Wachstum von 7 v. H. entspricht. Auch die Umsätze der Industrie nahmen weiter zu. Sie erhöhten
sich von 6,02 Milliarden DM im Jahre 1956 um 10 v. H. auf 6,65 Milliarden DM. Eine Auswertung
der wirtschaftlichen Daten der industriellen Entwicklung bestätigt also, daß sich die Berliner
Wirtschaft im abgelaufenen Jahr im allg·emeinen gut entwickelt hat.
Infolge der fortschreitenden Ausweitung der Produktion nahm die Beschäftigung .. ) in der In-
dustrie•) 1957 um schätzungsweise 14 000 Personen im Jahresdurchschnitt zu. Die Zahl der in
Berlin in Wirtschaft und Verwaltung insgesamt Beschäftigten (ohne Notstandsarbeiter) erhöhte
sich um 27 000 auf 878 500. Im Jahresdurchschnitt waren 1957 einschließlich der arbeitslosen Heim-
arbeiter noch 92 000 Personen phne Beschäftigung. Im Oktober 1957 wurde der bisher niedrigste
Stand der Arbeitslosigkeit mit 67 760 erreicht.
Obwohl die Berliner Wirtschaft im Jahre 1957 befriedigende Fortschritte gemacht hat, müssen
die Förderungsmaßnahmen des ·Bundes zugunsten Berlins mit Rücksicht auf die besonders ge-
arteten strukturellen Gegebenheiten auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Das ERP-
Sondervermögen wird für diesen Zweck aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in Berlin
283 473 600 DM bereitstellen. Dazu tritt ein weiterer Betrag von rd. 110 Millionen DM aus dem
ERP-Aufkommen des Bundesgebiets, der für die Finanzierung von Aufträgen westdeutscher
.Unternehmen an Berliner Firmen vorgesehen ist.
•1 einschließlich Kleinstbetriebe, aber ohne Bau- und Versorgu.ngsbetriebe, Filmproduktion und Wäscherei
.. ) ohne Heimarbeiter und Beschäftigte der Zwischenmeisterbetriebe
V. Ubersicht CJ't
<C
über die im ERP-Wirtschaftsplan 1958 und im Bundeshaushaltsplan 1958 für den gleichen Verwendungszwedc veranschlagten Mittel C,
Vorgesehene 'lerwendung
Lfd. ERP-Wlrtschaftsplan 1958 Betrag Bundeshaushaltsplan 1958 Betrag Im
Verwendungszwedc
Nr. a) ERP-Wirtschaftsplan
Kap. Tlt. DM Kap. Tlt. · DM b) Bundeshaushaltsplan
1. Transportkosten für karitative Sendungen 3 3 500 000 0602 955 6 000 000 a) Inlandstransportkosten
b) Seefrachten ·
2. Landwirtschaftliche Baumaßnahmen ............... . 2 1 57 000 000 10 02 956a 9 000 000 a) Kredite
Buchst. a b) Zinsverbilligungs-
.zuschüsse
3. Ländliche Stromversorgung ....................... . 2 3 10 000 000 10 02 577 5 000 000 n) Kredite
Bud1st. a b) b) Zusd1üsse ~
~
4. Ländlid1c Wasserversorgung (einschl. Abwasserbesei- :::,
tigung) ......................................... . 2 3 40 000 000 10 02 576 c:l.
30 000 000 a) Kredite (t)
Bud1st. b bl b) Zuschüsse (Q
Cl!
(t)
5. Fischwirtschaft ................................... . 2 1 6 000 000 10 02 585a 1 150 000 a) Kredite
(/1
Buchst. b 585 b 2. 550 000 b) Kredite und Zuschüsse ~
N
956a 600 000 er
Ziff. 7 ~
,...
s+
6. Deutsche Bundesbahn ; ............................ . 2 6 55 000 000 A 12 02 536 250 000 000 a) und b) Kredite '-4
Buchst. a lll
::r
'"1
(Q
7. Handel und Fremdenverkehr 2 8 70 000 000 09 02 610 2 000 000 a) Kredite lll
Buchst. a (f. mittelst. b) Zuschüsse l:J
gewerbl Wl_rtsch.) (Q
8. Handwerk auf dem Lande ........................ . 2 8 500 000 09 02 601 6 000 000 a) Zuschüsse
....
CO
Buchst. c 0,
b) Zuschüsse für andere _oo
Handwerkszweige
...:i
9. Gesellschaft zur Förderung des Deutsch-Amerikani- ~
sd1en Handels mbI-1. . ............................. . 2 8
Budtst. cJ
500 000 09 02 606
Ziff. 1
350 000 a) und b) Zuschüsse
--
10. Forsd1ung ....................................... . 2 9 14 700 000 } Vgl Funktionenplan - Abschnitt Wissenschaft a) Zuschilsse
3 4 2 550 000 und Forschung - zum Bundeshaushalt 1958 b) Zuschüsse u. Darlehen
11. Förderung der Produktivität ...................... . 2 11 18 900 000 09 02 604 1000000 a) Kredite und Zuschüsse
b) Zuschüsse
12. Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ................................. . 2 22 3 000 000 } 32 08 525 200 000 000 a) und b) Zuschüsse
3 22 3 000 000
13. Förderung von Wohlfahrtselnric:htungen .......... . 4 2 2 000 000 06 02 530 10 000 000 a) und b) Kredite
Buchst. a
14. Förderung des Ingenieurnachwuchses .............. . 4 2 5 000000 31 01 951 5 000 000 a) Kredite
Buchst. b l>) Zusc;:hüsse
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 597
8. Rechtsgrundlagen, Wirtschaftsplan,- Kassenwesen und Vermögensnachweisung
des ERP-Sonderverm.ögens
I. Rechtsgrundlagen des ERP-Sondervermögens
Die Rechtsgrundlagen für das Aufkommen und die Verwaltung des ERP-Sondervermögens sind
1. das Gesetz vom 31. Januar 1950 betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammen-
. arbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
vom 15. Dezember 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 9) und
2. das Gesetz über die Verwaltung des· ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1312).
II. G 1i e d e r u n g d e s W i r t s c h a f t s p 1ans
Der Wirtschaftsplan gliedert sich in:
Kapitel 1: ERP-Sondervermögen - Allgemeiner Teil
Kapitel 2: ERP-Sondervermögen - · Teil Bundesrepublik
Kapitel 3: ERP-Sondervermögen - Teil Berlin -
Kapitel 4: Treuhandverwaltung
Im Kapitel .l sind in der Einnahme die im Rechnungsjahr 1958 voraussic:htlidi anfallenden DM-
Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe 1958/59 und die Entnahmen aus dem Bestand
des- ERP-Sondervermögens veranschlagt. Die als „Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sonder-
vermögens• veranschlagten Beträge bestehen aus
a) Mehreinnahmen des Vorjahres und/oder
b) Mitteln, die in den vorhergehenden Rechnungsjahren als Ausgabe veranschlagt waren,
aber für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht mehr benötigt werden.
Hierunter fallen _nicht Ausgabereste, für die Zusagen erteilt sind.
In der Ausgabe sind die Beträge veranschlagt, die für al_lgemeine Aufwendungen gezahlt werden
sollen.
Kapitel 2 enthält das Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik sowie die Aus-
gabeansätze für die in der Bundesrepublik zu vergebenden Kredite und Zuschüsse.
Zinsen und Tilgungen, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, sind in der Einnahme
gesondert veranschlagt worden.
In Kapitel 3 sind das Zins- und Tilgungsaufkommen in Berlin sowie die für Berlin vorgesehe-
nen Kredite, Zuschüsse und Beteiligungen veranschlagt.
Zinsen und Tilgungen, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, sind' in der Einnahme
gesondert veranschlagt worden.
Kapitel 4 umfaßt das Zins- und Tilgungsaufkommen der aus der MSA-Wirtschaftsanleihe
1951/52 gewährten Kredite. Im Rahmen der MSA-Wirtsc:haftshilfe 1951/52 ist der Bundesrepublik
Deutschland über die Export-Import-Bank Washington eine Anleihe in Höhe von 16 900 000 S ge-
währt worden; die DM-Gegenwerte in Höhe von 10 980 000 DM wurden als Kredite vergeben.
-Gemäß einer Verwaltungsvereinbarung mit dein Bundesminister der Finanzen werden diese
Kredite sowie die Zins- und Tilgungseinnahmen aus diesen Krediten, die nicht Bestandteile des
ERP-Sondervermögens sind, aus Zweckmäßigkeitsgründen beim ERP-Sondervermögen treu-
händerisch verwaltet.
Aus den Zinsen und Tilgungen werden die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber
den USA erfüllt.
598 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
III. Kassenwesen - Buchführung .des ERP-Sondervermögens -
Die Einnahmen und Ausgaben des E~P-Sondervermögens werden beim Bundesminister für
wirtschaftlichen Besitz des Bundes in einer kaufmännischen Buchführung erfaßt. Die in den Er-
läuterungen zum Wirtschaftsplan enthaltenen Hinweise „Siehe Kontengruppe ... • beziehen sich
auf die entsprechenden BuchungsstelJen in der Buchführung.
Das ERP-Sammelkonto sowie die von der Deutschen Bundesbank geführte ERP/GARIOA-
Treuhandbuchhaltung, werden als „Verwahrkonten" sinngemäß geführt.
IV. Vermögen snach weis ung
Eine Vermögensnachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. März 1957
ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 -599
ZWEITER TEIL
A. Aufkommen der Mittel nach dem Stand vom 31. März 1957
Das Aufkommen des ERP-Sondervermögens setzt sich zusammen aus:
DM-Gegenwerten, die auf Grund amerikanischer Wirtschaftshilfen angefallen sind (GARIOA-
und ECA/MSA/FOA/ICA-Hilfen),
Zinsen, Tilgung_en und sonstigen Erträgen.
1. Umfang der Hilfeleistungen
1. Im Rahmen der Abkommen vom 9. Juli 1948, 14. Juli 1948 und 15. Dezember 1949 sind von
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nachstehende Wirtschaftshilfen nach
dem Stand vom 30. Juni 1957 zugeteilt worden:
GARIOA ECA/MSA/FOA/ICA
s s
1. Marshallplanjahr 1948/49
(3. April 1948 bis 30. Juni 1949) 613 500 000
2. Marshallplanjahr 1949/50
(1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950) 172 407 000 284 726 000
3. Marshallplanjahr 1950/51
(1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951) 384 758 000
4. Marshallplanjahr 1951/52
(1. Juli 1951 bis 30. Juni 1952) ·) 106 000 000
Wirtschaftshilfe 1952/53
(1. Juli ,1952 bis 30. Juni 1~53) 144 000 83 643 000
Wirtschaftshilfe 1953/54
(1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954) 14 900 000
Wirtschaftshilfe 1954/55
(1. Juli 1954 bis 30. Juni 1955) 23 500 000
Wirtschaftshilfe 1955/56
(1.-Juli 1955 bis 30. Juni 1956) 16 500 000
Wirtschaftshilfe 1956/57
(1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957) 9 000 000
Technical Assistance 550 648,88
172 551 000 l 537 077 648,88
Außerhalb der Marshallplanhilfe sind GARIOA-Hilfen bis zu 1,9 Milliarden Dollar gewährt
worden.
2. Das Gegenwertaufkommen beträgt unter Berücksichtigung der bis zum 31. März 1957 in
Anspruch genommenen Dollar-Hilfen
1. aus den ECA/MSA/FOA/ICA-Einfuhren 5 939 417 134!36 DM
2. aus den GARIOA-Einfuhren 778 638 308,08 DM
6 718 055 442,44 DM '
Die bis zur Währungsreform geführten RM-Gegenwertkonten sind auf Grund des Umstel-
lungsgesetzes (WiGBl. 1948 Beilage 5 S. 13} erloschen.
II. Aufkomm~n von Zinsen und Tilgungen
Nach § 5 Abs. 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes .nießen Zinsen und Tilgungen aus Darlehen dem
ERP-Sondervermögen wieder zu. Auch diese Einnahmen werden im Rahmen der Zweckbestim-
mung des ERP-Sondervermögens (§ 2 ERP-Verwaltungsgesetz), das einen revolvierenden Fonds
•) 16 900 000 S hiervon sind der Bundesrepublik Deutschland als Anleihe der Export-Import-Bank Washington
gewährt worden. Der Gegenwert der Anleihe ist nicht Bestandteil des ERP-Sondervermögens.
600 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
darstellt, wieder verausgabt. Aus der nadlstehenden Aufstellung ergibt sidl die Höhe des Zins-
und Tilgungsaufkommens bis zum 31. März 1957. In Spalte 7 der Aufstellung sind die Zinsen
und Tilgungen aufgeführt, über deren Verwendung der Verwalter des ERP-Sondervermögens -
im Gegensatz zu dem allgemeinen Zins- und Tilgungsaufkommen - nur mit Zustimmung der
!CA-Mission verfügen konnte. Diese Einsdlränkung besteht auf Grund des sogenannten
Zablocki-Amendments nur für Zins- und Tilgungsbeträge aus Krediten, die aus DM-Gegenwerten
gewährt wurden, die auf Grund der nadl dem 20. Juni 1952 erteilten Beschaffungsermächti-
gungen·) ·angefallen sind.
Obersicht über die Zins- und Tilgungseinnahmen in den Rechnungsjahren 1949 bis 1956
- Aus Dar-
lehen und
Beteiligun-
Aus der gen, deren Bürgschafts-
Rechnungs- Aus Aus zwischen- Insgesamt Erträge und sicherungs-
jahr Darlehen Wertpapieren Sonstige Spalten 2 bis 5 fonds
zeitl. Anl. Rückflüsse
d. Konten gebupden
sind
DM DM DM DM DM DM DM
l 3 s 6 7 8
2
'
A. Zinsen und Gewinnerträge
Bund
1949 323 948,45 12 907 573,50 13 231 521,95
1950 69 174 613,72 30 005 501,74 1014701,27 100 194 816,73
1951 78 630 631,19 12056250,- 2 396 949,98 166 991,28 93 250 822,45
1952 166 049 419,18 8 787 500,- 5 204 824,98 79.849,87 180 121 594,03
1953 164 005 567,16 2 920 571,66 4006 866,67 16 860,71 170 949 866,20 1317213,47
1954 161 520 332,51 13 281 458,33 8 773 541;67 3 647,98 183 578 980,49 5 441993,82
1955 138 214 873,82 12 078 927,12 196 258,14 150 490 059,08 4 277 894,85
1956 211 259 510.26 12 176 375,05 22 218,14 223 458 103,45 4 606648,32
989 178 896,29 79 958 855,23 45 652 186,74 485 826,12 1115 275 764,38 15 649 750,46
Berlin
1950 4 644 185,53 4 644 185,53
1951 7 531 210,54 244 041,67 1175 252,21 164 633,3'3
1952 17 322 876,77 1096 640,08 18 419 516,85 577 926,73.,.
.... 1210495,25 . 1 045 510,98
1953 24 666 829,01 2 767177,43 27 434 006,4-i
1954 27 207 831 ,22 2 847 945,19 30 055 776,41 · 6 705 361,48 908 711,80
1955 18 682 575,10 3 366 574,86 1 196,65 22 045 555,77 11 313 995,28 698 482,64
1956 28 697 646,34 4 469 268,01 5 322,43 33 172 236,78 13 231 227,72 1 152 000,88
128 753 154,51 14 791 647,24 6 519,08 143 546 529,99 32 461 079,73 4 547 26ti,36
B. Tilgungen
Bund
1951 44 435 300,71 44 435 300,71
1952 59 414 510,39 59 414 510,39
1953 134 545 779,61 134 545 779,61
1954 224 445 283,18 224 445 283,18 10163 Q00,-
1955 275 869 702,66 27 5 869 702,66 5 584 2J6,18
1956 327 809 559,50 327 809 559,50 7 468 894,73
1 066 520 136,05 1 066 520 136,05 23 216 170,91
Berlin
1951 5 670 933,51 5 610 933,51
1952 22 240 100 ,54 22 240 100,54
1953 58 062 874,87 58 062 874,87 228 392,10
1954 97 143 229 ,59 97 143 229,59 6 546 872,67
1955 85·484 744,79 85 484 744,79 15 290 502,08
1956 108 090 011,37 108 090 011,37 '38 401 913,58
376 691 894,67 376 691 894,67 60 467 680.43
•) Im Rahmen der amerikanischen Wirtschaftshilfen werden durch die Regierung der Vereinigten Staaten
Beschaffungsermächtigungen für die Einfuhr von Gütern erteilt.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 601
Zusammenstellung
Bund Berlin
DM DM
1. Einnahmen, über die die Bundesrepublik Deutschland allein
verfügungsberechtigt war (Spalte 6)
a) Zinsen 1 115 275 764,38 143 546 529.99
b) Tilgungen 1 066 520 136,05 376 691 894,67
2 _181 795 900,43 520 238 424.66
2. Einnahmen, die der Mitwirkung der ICA bei der Program-
mierung gemäß Artikel IV Ziff. 6 bzw. Artikel V Ziff. 4
des bilateralen Abkommens unterlagen (Spalte 7)
a) Zinsen 15 649 750,46 32 461 079,73
b) Tilgungen . 23 216 170,91 60 467 680,43
38 865 921,37 92 928160,16
602 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
B. Verwendung der Mittel nadt dem Stand vom 3L März 1957
Nach § 5 ERP-Verwaltungsgesetz können die Mittel des ERP-Sondervermögens verwendet
werden
zur Gewährung von Darlehen
zur Gewährung von Zuschüssen
zur Obernahme von Bürgschaften
zum Erwerb von Beteiligungen und Grundstücken.
I. Kredite und ßeteiligungen
1. Nachstehende Aufstellung gibt einen Oberblick über die insgesamt bis zum 31. März 1957 im
Rahmen der Wirtschaftszweige ausgezahlten Kreditbeträge und der übernommenen Beteiligungen.
Zinsen und
Lfd. Wirtschaftszweig Gegenwerte Tilgungen insgesamt
Nr.
DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Bundesrepublik
K,:edite:
1. Landwirtschaft 282,8 118,2 401,0
2. Forstwirtschaft 11,4- 11,4
3. Fischwirtschaft .............•............. . 5,0 5,1 10,1
4. Bergbau ................................ . 557,3 113,6 670,9
5. Elektrizitätswirtschaft .................... . 836,3 14_5,8 982,1
6. Gaswirtschaft .............. ·.....•....... ·.. 52,0 53,2 105,2
7. Wasserwirtschaft ........................ . 35,0 226,3 261,3
8. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ....... . 237,7 174,3 412,0
9. Gruridchemie ............................ . 81,9 57,0 138,9
10. Erdöl. ~rdgas ............................ . 43.4 43,4
11. Verarbeitende Industrie ................. . 459,8 149,0 608,8
12. Bundesbahn ............................. . 445,0 154,5 599,5
13. Bundespost .......................... • • • • • 20,0 47,2 67,2
14. Seeschiffahrt ......................•...... 137,2 204,0 341,2
15. Binnenschiffahrt ......................... . 9,4 14,5 23,9
16. See- und Binnenhäfen ................... . 16,6 5,1 21,7
17. Privatbahnen ............................ . 6,8 7,0 13,8
18. Straßenbahnen .......................... . 17,3 2,2 19,5
19. Luftverkehr ............................. . 7,5 7,5
20. Sonstiges Verkehrsgewerbe .............. . 0,7 2,7 3,4
21. Wasserstraßen .......................... . 0,7 0,7
22. Wohnungsbau ........................... . 496,4 23,6 520,0
23. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und
sonstige gewerbliche Wirtschaft· .......... . 38,4 70,3 108,7
24. Forschung ............ , .................. . 0,5 0,2 0,7
25. Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegssachgeschädigte •)
a) Flü.chtlingssiedlung und Wohnungsbau
auf dem Lande ....................... . 37,7 28,0 65,7
b) Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge ..... . 41,5 41.5
c) Gewerbliche Wirtschaft ............... . 90,0 80,4 170,4
d) Sonstige Finanzierungshilfen .......... . 6,4 6,4
3 960,1 1 696,8 5 656,9
•) Weitere Kredite sind an diesen Personenkreis im Rahmen der unter 1. bis 23. aufgeführten Wirtschaftszweige ausgezahlt
worden.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 603
Lfd. Zinsen und insgesamt
Wirtschaftszweig Ge9enwerte
Tilgungen
Nr.
DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Beteiligungen:
1. Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene
und Geschädigte) ........................ . 3,0 3,0
2. Internation"le Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (Weltbank) (im Innenverhältnis
Anteilseigner an der Beteiligung der
Bundesrepublik) ........................ . 70,0- 70,0
3. Internationale Finanz-Corporation ........ . 15,3 15,3
3,0 85,3 88,3
Berlin
Kredite:
1. Landwirtschaft 3,3 3,3
2. Elektrizitätswirtschaft .................... . 115,0 115,0
3. Gaswirtsd:iaft ........•....•...•..........• 24,5 24,5
4. Wasserwirtsd:iaft .....•.....•..•........•. 10,0 10,0
5. Elektroindustrie .........................• 279,1 81,0 360,1
6. Masd:iinenindustrie ...................... . 102,8 1,2 104,0
7. Sonstige Industrie .........•..........•..• 200,1 . 7,4 207,5
8. Verkehr und öffentliche Betriebe •..••••••• 16,4 2,0 18,4
9. Nachrichtenverkehr .....••.•••....••..•.•• 27,5 6,5 34,0
10. Schiffahrt ..............•..••••••..••..•.• 7,1 1,6 8,7
11. Wohnungsbau ........... : ...••...•••.••..• 64,9 4,7 69,6
12. Kleinindustrie und Handwerk ••...••••...• 56,2 5,2 61,4
13. Handel ...............••....•.•....••..... 11,1 11,1
14. Fremdenverkehr .•...•......••..........• 5,4 5,4
15. Vertriebene, Flüchtlinge und
Kriegssachgeschädigte
a) ·Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge 19,5 -0,2 19,7
b) Gewerblidle Wirtschaft ........·......•• 4,5 4,7 9,2
16. Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 12,7 0,2 12,9
17. Auftragsfinanzierungskredite . . . . . . . • • . . . . • 49,4 289,4 338,8
18. Betriebsmittelkred~te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -26,7 23,0 49,7
19. Arbeitsbesdlaffungsprogramm . . . . . . . . . . . . . 587,2 •) 22,3 609,5
-----------------------
1 623,4 449,4 2 072,8
Beteiligungen:
1. Berliner Industriebank AG. . ..........•..• 5,0 5,0
2. Eigenkapitalfinanzierungsprogramm 62,4 14,0 76,4
62,4 19,0 81,4
Zusammenstellung
Kredite:
Bundesrepublik ................................ . 3 960,1 1 696,8 5 656,9
Berlin •.......................................... 1 623,4 449,4 2 072,8
5 583,5 2 146,2 7 729,7
·B e t e i 1i g u n g e n :
Bundesrepublik ................................• 3,0 85,3 88,3
Berlin •.•..••................................... 62,4 19,0 81,4
65,4 104,3- 169,7
•) Die Aufteilung eines Betrages von 475 000 000 DM nach Krediten und Zuschüssen steht noch aus.
0)
2. Die in der nachstehenden Aufstellung enthaltenen Beträge stellen die Kredite dar, die von den I-Iauptleih- Q
i,:..
instituten bis zum 31. März 1957 aus Gegenwertmitteln, Zinsen und Tilgungen sowie aus der MSA-Anleihe
1951/52 den Endkreditnehmern in den einzelnen Ländern zugesagt worden sind.
Gesamt- davon entfallen auf die Länder
summe
Lfd. der Baden- Nieder• Nordrhein- Rheinland- Schleswlg-
Wirtschaftszweig Württembg. Bayern Bremen Hamburg Hessen Berlin
Nr. Kredit- sachsen Westfalen Pfalz Holstein
zusagen DM in Millionen
1. Landwirtschaft•) ..........••.......••..•.• }
436 6 3 0,8 1,4 34,8 95,5 69,7' 45,1 39,9
2. Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . • . • • • . , 5 ,6 • 95,8
3. Fischwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • Betrag ist in lfd. Nr. 9 enthalten
4. Bergbau (einschl. Nichtkohlebergbau) . . • • . • 717,0 0,4 10,9 0,1 28,6 9,9. 36,l 631,0
5. Elektrizitätswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 002,3 116,8 251,5 6,1 63,4 4,8 99,1 422,2 19,8 16,6 2,0 t,j
i::
6. Gas- und Wasserwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 396,1 71,3 57,2 3,0 18,3 35,4 61,7 98,3 25,3 25,6 ::i
p..
7. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle . . . . . . . . . 443,8 3,9 6,6 0,6 9,3 76,9 330,5 8,8 7,2 (t)
tl)
8. Grundchemie ..................... :. . . . . . . 168,3 8,0 13,9 4,9 36,2 17,0 67,4 19,5 t,4 (Q
(t)
9. Verarbeitende Industrie U'l
(t)
(einsd1l. Ernährungsmdustrie) . . . . . . . . . . . . . 576,0 93,2 125,1 8,6 25,6 62,2 50,5 132,4 39,0 39,4
10. Bundesbahn ................ ; . . . . . . . . . . . . . (611.0) ~
~
11. Bundespost .............•................ (65,0) ,-+
r
12. Seesd1iffahr_t ') ..............•............ 365,0 149,9 130,5 0,2 6,1 78,3 c......
~
13. Binnenschiffahrt•) ....................... . 27,9 7,2 6,3 12,6 1,8 ::,-
~
14. See- und Binnenhäfen ................... . 23,9 2,3 0,5 3,4 5,0 1,2 1.1 7,3 2,7 0,4 (Q
~
15. Privatbahnen ........................... . 13,8 2,4 0,3 0,2 0,3 1,4 3,0 4,B 0,7 0,7 ::i
-
(Q
1G. Straßenbahnen .......................... . 19,5 2,4 2,0 0,9 1,4 1,5 1,8 6,9 1.5 1, l
2,6 0,3 0,6 0,4 0,1 0,1, 0,1 0,8 0,2 CO
17. Sonstiges Verkehrsgewerbe .............. . <..n
18. Wohnungsbau ........................... . 563,5 42,8 78,4 6,0 9,6 23,8 73,7 251,2 20,5 57,5 So
19. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und t-!
ß
20.
sonstige gewerbliche Wirtschaft') ........ .
Vertriebene, Flüchtlinge
und Krlegssac.ngeschädigte 11
)
Flüchtlingssiedlung ...................... .
einsd1l.
171,1
(253,7)
11,6 20,2 4,8 15,9 33,6 0,3 69,5 2,5 4,7
-
davon:
205,6 29,6 ~4.2 5,0 8,2 19,8 33,7 22.8 16,2 26,t
zugesagt
21. Forschung ·0,1 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1
5 133,7 438,9 707,2 196,5 320,2 274,0 558,7 2 133,6 201,6 301,0 2,0
Dazu: Lfd. Nr. 10, 11, 20 (Untersdlicdsbetrag) . . . . . (724,1)
5 857,8
Vorstehende Beträge welchen von den Aufstellungen über die aus g e z a h 1t e n Beträge ab, weil
a) es sich um Kreditzusagen handelt,
b) die Aufteilung der Wirtsdrnftszweige in den Monatsberichten der Hauptleihinstitute bis einschl. 1953 nach anderen Rid1tlinien, als jetzt festgelegt, erfolgte.
•) Aufteilung errolgte zum Tell nach dem Sitz der durchleltenden Danken, da diese Mittel als Globalkredite vergeben wurden.
") Weitere Kredite sind an diesen Personenkreis Im Rahmen der unter t. bis 19, aufgeführten Wlrtschartszwelge zugesagt worden.
3. Im Rechnungsjahr 1956 sind folgende in der vorstehenden Aufstellung enthaltenen Betrüge zugesagt worden:
Gesamt- davon entfallen auf die Länder
Lfd. summe
Wirtschaftszweig der Baden- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Schleswig-
Nr. Bayern Bremen- Hamburg Hessen
Kredit- Württembg, sachsen Westfalen Pfalz Holsteln
zusagen DM in Millionen
1. Landwirtschaft 0
) ••••••••••••••••••••••••• }
68,8 8,3 19,0 0,1 0,1 10,8 11,2 9,1 6,0 4,2
2. Forstwirtschaft ..••...•..•........•.......
3. Fischwirtschaft ............•.............. Betrag ist in lfd. Nr. 9 enthalten
4. Bergbau (einsd1l. Nichtkohlcbergbau) ..... . 20,0 20,0
z:-1
I'-'
5. Elektrizitätswirtschaft .•........••.•..•.... 15,0 1,1 7,1 _0,5 3,6 0,5 0,2 2,0 -...J
G. Gas- und Wasserwirtschaft .....•.•.•...... 124,0 21,6 17,6 8,7 12,7 20,3 26,7 8,6 7,8
7. Eisen und Stahl sowie NE-Metalle ...:i
CU
(einschl. eisenverarbeitende Industrie) , ...• 7,5 0,1 7,4 (Q
p..
8. Grundchemie ............................. . 0,2 0,2 ..,
ro
9. Verarbeitende Industrie )>
(einschl. Ernährungsin~ustrie) ••••••.•.•••• 6,6 0,4 1,3 0,1 0,3 0,8 0,9 1,8 0,5 0,5 i::
U)
(Q
10. Bundesbahn ....•.•.•.•....••••.•••.••.••• (50,0) CU
O'
11. Bundespost ................•...•••••....• (20,0) ro
12. Seeschiff ahrt 0
40,1 15,4 13,2 tt,5 to
) •••••••••••••••••••••••••••
0
13. Binnensdiiffahrt ") ....•••....•.........•.• 5,0 1,0 1,7 t,9 0,4 ~
14. See- und Binnenhäfen ....•.....•........• 2,3 0,6 1,2 0,2 0,1 0,2 p..
ro
l:::l
15. Privatbahnen ••...•..•••....•..••....•••• I'-'
16. Straßenbahnen •.••••.•.•.••••••....•.•.•• !='
0
17. Sonstiges Verkehrsgewerbe ••••.....•..••• 0,5 0,1 0,1 0,2 0,1 ro
N
0,9 n>
18. Wohnungsbau •...•...••••••••••.••..•..•• 14,7 1,6 7,3 0,1 0,3 0,8. 1,4 2,1 0,2
sCl'
19. Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und ..,
ro
20.
sonstige gewerbliche Wirtschaft") •.....•.•
Vertk'iebene, Flüchtlinge
und Kriegsgeschädigte .. ) einschl.
36,3 2,3 1,2 0,2 8,1 6,2 1, 1 16,5 0,1 0,6
-
<O
V1
(X)
Flüchtlingssiedlung ••.•• ;, .•••..•••..•.••• (39,9)
davon
9,0 1,2 3,3 2,0 2,5
zugesagt
21. Forschung
350,0 35,6 54,8 17,7 33,7 35,2 40,7 86,1 15,8 30,4
Dazu: Lfd. Nr. 10, 11, 20 (Unterschiedsbetrag) (100,9)
450,9,
•) Aufteilung erfolgte zum Tell .nod1 dem Sitz der durd1leitenden ßankcn, cla diese Mittel als Globalkredite vergeben wurden. a,
0
.. ) Weitere Kredite sind on diesen Personenkreis Im Rahmen der unter J. bis 21. aufgeführten Wlrtsdlaflsiwetge zugesagt wor4en.
"'
606 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
II. Zus c h ü s s e
Nach dem ERP-Verwaltungsgesetz sollen Zuschüsse nur gewährt werden, wenn sie der Förde'."'
rung und dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft (§ 2 ERP-Verwaltungsgesetz) dienen und·
der Bestand des ERP-Sondervermögens in seiner Substanz nicht geschmälert wird (§ 5 Abs. 1 ERP-
Ver~altungsgesetz).
1. Die nachstehende Aufstellung gibt einen Oberblick über die insgesamt bis zum 31. März 1957
verausgabten Beträge.',
Verwendungs~weck Aus Gegenwerten I Aus Zinsen I Zusammen
1 DM in Millionen DM in Millionen DM in Millionen
Bundesrepublik
Landwirtschaft ................................ .
· 111,8 51,1 .) 162,9
Forschung ............•.......•...•••.......•.•. 30,4 9,3 39,7
Handel und Handwerk .........................• 4,3 3,6 7,9
Zonenrand- und Sanierungsgebiete ..•..........• 6,9 6,9
Produktivitätssteigerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 8,4 3,9 12,3
Fremdenverkehr ............................... . 0,3 0,3
Techn. Erfahrungsaustausch • . • • . . . . • • . . . . . . . . . . . 6,1 1,1 7,2
Wohnungsbau . . . . . . . . . . . .. . . . • . . •.• . •. .. . .. . . • • 0,5 0,5
Transportkosten für Liebesgaben . . . . . . . . . . . . . . • . 34,3 8,8 ..) 43,1
Dankesspende •.••..........••...............•.. 0,4 0,4
195,8 85,4 281,2
Berlin
Landwirtschaft 1,6 1,6
Forsdiung . . . . . . • • . • . • • . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . • 13,6 1,8 15,4
Ab~atzsteigerung . . . • . . . . . . • . • . . . . . . • . . . . . . . . . . . 2,4 0,3 2,7
Wiederaufbauprogramm . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . 76,8 23,6 100,4
Abdeckung des Haushaltsdefizits . . . . . . . . . . . . . . . . 125,0 125,0
Transportkosten für Liebesgaben ..............•• 1,5 1,5
Bürgschaftssicherungsfonds ..................... . 1,0 1,0
Kongreßhalle .................................. . 6,0 6,0
Sons"tige Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,6 0,5 3,1
----------------
223, 0 33,7 256,7
Zusammenstellung:
Bundesrepublik 281,2
Berlin 256,7
537,9
•) Davon 32,5 Millionen DM aus sonstigen Mitteln .
. ••) Davon 0,9 Millionen DM aus sonstigen Mitteln.
2. Aufstellung
über die im Rechnungsjahr 1956 gezahlten Zuschüsse, aufgeteilt nad1 Ländern
davon entfallen auf die Länder
Gesamt- Nicht
Lfd. Baden- Rhein- Schles- aufteilbare
Verwendungszweck summe Würt- Bayern Bremen Hamburg Hessen Nieder- Nordrhein-
Nr. sachsen Westfalen lan<l- wiq- Berlin Zuschüsse
temberg Pfalz Holstein
DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM
1. Transportkosten für caritative
Sendungen ................... 3 676192,65 3 676192,ß5
2. Dankesspende ..•...•......•.. 400 000,00 400 000,00
z
~
3. Landwirtschaftl. Beratungsdienst 4 316 181,01 368 520,98 1 036 216,67 25 000,00 45 270,66 237 432,82 564 344,70 541515,46 296 405,46 255 071,30 33 300,00 907102,96 ~
4. Landwirtschaft}. Schulen ...... 681 200,00 150 000,00 108 700,00 - - 100 000,00 112 500,00 100 000,00 50 000,00 60 000,00 - ~
5. Landwirtschaftl. Sonderprojekte
1
490 166,38 - 25 000,00 - - - - - - - - 465 166,38
~
(Q
t:la
6. Flüchtlingswohnungsbau ••...• 5 000,00 - - - - - - - - - - 5 000,00 ro
"'1
7. Gesellschaft zur Förderung des >
deutsch-amerikanischen Handels ~
mbH ..••.......•............. 340 750,00 - - - - -- - - - - - 340 750,00
(Q
~
g'
8. Kreditgarantiegemeinschaften
des Handwerks ..•........... 56 000,00 8 000,00 8 ~00,00 -· 8 000,00 - 8 000,00 8 000,00 8 000,00 8 000,00 - - t:,j
0
9.· Handwerk auf dem lande .... 708 961,70 43 000,00 45 '000,00 - - 29 000,00 14? 250,00 51 250,00 15 000,00 12 500,00 - 359 961,70
::,
F'
10. Forstjlung •••..••.•••...•..•. 1 865 837 ,94 134 029 ,98 163 522,17 74 675,70 78 261,98 277 056,84 413 884,10 465 224,45 14 000,00 25 000,00 25 700,00 194 482,72 t:la
ro
::,
11. Wirtschaftliche Beziehungen mit ' t,.)
dem Auslande .....•......... 1236258,61 - - - - - - - - - - 1 236 258,61 !=>
12. Steigerung der Produktivität .. 3 866 945,30 -- - - - - - - - - - 3 866 945,30
C,
ro
N
ro
. 17 643 493,59 703 550,96 1 386 438,84 ~9 675,70 131 532,64 643 489,66 1245978,80 1 177 989,91 383405,46 360 571,30 59 000,00 11 451 860,32
!3
O"
ro
(Die aus dem Berliner Aufkommen zur Verfügung gestellten Zuschüsse sind in der vorstehenden Aufstellung nicht enthalten.) -
"'1
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0,
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0,
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~
608 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
III. B ü r g s c h a f t e n
Der Verwalter des ERP-Sondervermögens ist durch
1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Obernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom· 6. Dezember 1954 (Bundesgesetzbl. I
S. 365) und
2. das Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes - über die Ubernahme von·· Sicherheits-
leistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG)
· vom 17. Mai 1957 tBundesgesetzbl. I S. 517)
er)Jlächtigt worden, Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum Gesamt-
betrage von 400 000 000 DM nach Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu übernehmen.
Im Rahmen dieser Ermächtigungen werden die Bürgschaften entweder unmittelbar oder durch
Rückb~rgschaften gegenüber den Hauptleihinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lasten-
ausgleichsbank [Bank für Vertriebene u·nd Geschädigte]) übernommen.
Bis zum 31. Dezember 1957 sind folgende Bürgschaftsverpflichtungen eingegangen worden:
Höhe der übernommenen
Lfd. Einzelbürg- Globalbürg-
Nr. Wirtschaftszweig schaften schaften
DM DM
-
1. Seeschiffahrt 21939000
2. Landwirtschaft 164 800 10 000 000
3. Fischabsatz 1000000
4. Grundstoffindustrie 4 185 000
5. Kreditgarantiegem~inschaften
des Handwerks 40 000 000
6. Kreditgarantiegemeinschaften des Handels 40 000 000
7. Gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten 40 000 000
8. Fremdenverkehr 1000000
9. Auftragsfinanzierung Berlin 5 150 000
32 438 800 131 000 000
163 438 800
Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaftsverpflichtungen. ist bis zum Stichtage nicht erfolgt.
Für vom Land Berlin verbürgte Betriebsmittelkredite Berliner Geschäftsbanken sind vom ERP-
Sondervermögen 20 000 000 DM zur Deckung der Ausfälle zur Verfügung gestellt worden. Nach
dem Stand vom 31. Dezember 1957 waren Kredite von insgesamt 71039550,- DM verbürgt. Die ·
Inanspruchnahme des Bürgschaftssicherungsfonds betrug 385 399,76 DM, die durch Zinserträge
aus der Anlage des Bürgschaftssicherungsfonds gedeckt sind. •
Nr. 27 - Tag der Au~gabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 609
DRITTER TEIL
Die Anleiheerlöse aus der der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der MSA-Wirtschafts-
hilfe 1951/52 gewährten Anleihe von 16 900 000 S werden vom ERP-Sondervermögen treu-
händerisch verwaltet. Nachstehende Aufstellung gibt einen Uberblick über die Anleiheerlöse,
über die aus den gewährten Krediten aufgekommenen Zinsen und Tilgungen sowie deren
Verwendung.
. .
A. Aufkommen im Rahmen der MSA-Anleihe 1951/1952 nach dem Stand vom 31. März 1957
1. MSA-Anleihe
Gegenwerte aus der Anleihe von 16 900 000 S 70 980 000 DM
II. Aufkommen von Zinsen und Tilgungen
1. Zinsen .................................. . 9 872 000 DM
2. Tilgungen .............................. . 8 528 ÖOO DM
89380009 DM
B. Verwendung der Mittel nach dem Stand vom 31. März 1957
I. Verzinsung der Anleihe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 000 DM
II. Kredite
1. Eisen und Stahl SDWie NE-Metalle .....•... 10300000 DM
2. Erdöl .................................... . 3000000 DM
3. Chemie ........................ : ........ . 5 000 000 DM
4. Verarbeitende Industrie ................. . 8200000 DM
5. Bundesbahn ....•......................... 40000000 DM
6. Bundespost ...•.......................... 5000000 DM
7. Binnenschiffahrt ......................... . 5000000 DM
8. Seeschiffahrt ............................ . 520000 DM
9. Sonstiges Verkehrsgewerbe .............. . 980000 DM
10. Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssach-
geschädigte ............................. . 7600000 DM
11. Soziale Einrichtun~en .................... . 2440000 DM
-----------
88040000 DM
Abkürzungen
GARIOA Government and Relief in occupied Areas
ECA Economic Operations Act
Economic Cooperation Administration
ERP European Recovery Program
MSA Mutual Security Act
Mutual Secu~ity Agency
FOA Foreign Operation Administration
ICA International Cooper-ation Administration
bilaterales Abkommen = Abkommen über wirtschaftliche
.
Zusammenarbeit
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember
· 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 10)
ERP-Verwaltungsgesetz = -Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vom 31. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
s. 1312)
RHO Reichshaushaltsordnung voin 31. Dezember 1922 (jetzige Fassung:
· Bekanntmachung vom 14. April 1930 - Reichs-
gesetzbl. II S. 693)
Zabiocki-Amendment Artikel 9 (a) des amerikanischen Gesetzes über gegen-
seitige Sicherheit von 1952 (vgl. Vorwort, zweiter
Teil Abschnitt A Nr. II).
610 Bundesgesetzblatt, .Iahrgang 1958, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
s
3
'
'
ERP-Sondervermögen
-
- Allgemeiner Teil -
1 1 I. Einnahme
1 DM-Gegenwerteinzahlungen für Lieferungen und
Dienstleistungen. auf Grund des bilateralen Abkom-
mens vom 15. Dezember 1949 ...........•.....•.•• 23100 000 27 200 000
2 2 · Erlöse aus der Abredmung v:on Einfuhren vor Inkraft-
treten des bilateralen Abkommens ............... . 650 000 500 000
3 3 Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens 116903 000 36 500 000
(Mehra~fkommen und nicht verwendete Mittel aus Vor-
jahren)
20 20 Vermischte Einnahmen 5000 5000
Summe Einnahmen 140 658 000 · 64 205 000
1 1 Il. Ausgabe
1 1 Für Aufwendungen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika ........................... . 200 000 2 000 000
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 v. H. etwaiger
Mehreinnahmen bei K_ap. 1 Tit. 1 überschritten werden.
2 2 Kosten aus Anlaß der Einziehung von Forderungen,
der Durchführung von Prüfungen sowie Gerichts-
und ähnliche Kosten ........................... . 500 000 200 000
3 3 Transportkosten für caritative Sendungen .......... . 3 500 000 3 500 000
4 4 Dankesspende ................................... . 275 000 275 000
10 10 Zinsen für Kredite ............................... . 150 000 300 000
11 Verpflichtungen aus der Abrechnung 'von Einfuhren
(ne~) vor Inkrafttreten des bilateralen Abkommens .... . 25 000 000
20 20 Vermischte Ausgaben ............................ . 5 000 5 000
Summe Ausgaben ................................ . 29 630 000 6 280 000
Abschluß
Einnahmen 140 658 000 64 205 000
Ausgaben 29 630 000 6 280 000
Uberschuß 111028000 57 925 000 ·
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 611
Erl ä u t e-r u n gen
6
1. Einnahme
Zu Tit.1 Zu Tit.3
Veranschlagt sind Mittel, die durch Vereinnahmung in den
Veranschlagt sind die Gegenwerte für eine weitere für vorhergehenden Rechnungsjahren _ Bestandteile des ERP-
Berlin bestimmte amerikanische Wirtschaftshilfe in Höhe Sondervermögens geworden sind, aber
von 5 500 000 S.
a) aus Mehreinnahmen stammen, für die ein Verwendungs-
Die Mittel werden der Bundesrepublik Deutschland von den zweck noch nicht vorgesehen war· oder
Vereinigten Staaten von Amerika- ohne eine ·Verpflichtung b) durch Umprogrammierungen für andere Verwendungs-
zur Rückzahlung für. bestimmte Zwecke mit Auflagen ge-
schenkweise zur Verfügung gestellt. Ihre Verwendung ist zwecke frei geworden sind.
daher zweckgebunden. Es sollen entnommen werden für:
c) Kap. 1 - Allgemeiner Teil - ....... . 25 000 000 DM
Siehe Kontengruppe 8.
d) Kap. 2 - Bundesrepublik - .........• 54233000DM
e) Kap. 3 - Berlin - .................• 37670000DM
Zu Tit. 2 116 903 000 DM
Siehe Kontengruppe 0.
Aus den Einfuhren bis Ende 1949 stehen dem ERP-Sonder-
vermögen noch Forderungen gegenüber öffentlichen und Zu Tit.20
privaten Einführern zu. Der Betrag ist geschätzt.
Siehe Kontengruppe 8. Siehe Kontengruppe 8.
II. Ausgabe
Zu Tit.1 3. Deutscher Caritasverband
Gemäß Artikel IV Ziff. 4 des bilateralen Abkommens und 4. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
dem zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von 5. Deutsches Rotes Kreuz
Amerika und der Bundesrepublik Deutschland geführten 6. Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland
Notenwechsel vom 14. November 1952/30. Dezember 1952 7. SKAG Arbeitsgemeinschaft skandinavischer Hilfsorgani-
sind 10 v. H. der aufkommenden DM-Gegenwerte, die im sationen in Deutschland.
Rahmen des Marshall-Plans jetzt noch anfallen, an die Re-
gierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu zahlen. Siehe Kontengruppe 8.
Siehe Kontengruppe 8. Zu Tit. 4
Zu Tit.2 Im Rahmen einer Dankesspende des deutschen Volkes für
die von den Vereinigten Staaten von _Amerika in der Nach-
Die Einziehung der aus der Zeit vor Inkrafttreten des bila- kriegszeit gewährten Hilfeleistungen werden Reise- und
teralen Abkommens dem ERP-Sondervermögen zustehenden Studienkosten amerikanischer Studierender in Deutschland
Forderungen konnte auch im Rechnungsjahr 1957 noch sowie dabei entstehende sonstige Kosten (z.B. für Tagungen)
nicht zum Abschluß gelangen. Mit der Einziehung der For- übernommen. Hierfür sind bisher 675 000 DM bereitgestellt
derungen ist die Garantie-Abwidclungs-Gesellschaft mbH., worden.
Frankfurt a. M. beauftragt. Siehe Kontengruppe 8.
Die Mittel können auch zur Abdeckung von Kosten für die
Einziehung von sonstigen in Absatz 1 nicht genannten For- Zu Tit.10
derungen, insbesondere zur Rechtsverfolgung und Rechts- Veranschlagt sind die Zinsen für gegebenenfalls gemäß § 10
verteidigung, verwendet werden. ERP-Verwal tungsgesetz aufzunehmende Kassenkredite. u. dgl.
Ferner kann im Zusammenhang mit der Gewährung von Siehe Kontengruppe 8.
Krediten und der Obernahme von Bürgschaften die Durch-
führung von Prüfungen und Untersuchungen ·erforderlich Zu Tit.11
werden. \
Beim Inkrafttreten des bilateralen Abkommens waren die
Siehe Kontengruppe -8„ bis Ende 1949 im Rahmen der GARIOA/ERP-Hilfen erfolgten
Zu Tit. 3 Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch nicht ab-
gerechnet. Erst nadl Einholung von Rechtsgutachten konnten
Die• Inlandstransportkosten für amerikanische Liebesgaben- Abrechnungsrichtlinien erstellt werden.
sendungen werden den deutschen freien Wohlfahrtsver- Die Deutsche Bundesbank hat es treuhänderisdl für das
bänden im Rahmen des bilateralen Abkommens erstattet. ERP-Sondervermögen übernommen, diese Abrechnung mit
Die Seefrachten für diese Sendungen sind im Bundeshaus- den für diese Einfuhren zusfändigen Dienststellen durchzu-
haltsplan - Kap. 06 02 Tit. 955 - veranschlagt. Vgl. Vor- führen. Es ist zu erwarten, daß das ERP-Sondervermögen
wort, erster Teil Abschnitt A Nr. V. nach Aufrechnung aller Forderungen und Gegenforderungen
Daneben werden den Wohlfahrtsverbänden Inlandstrans- eine Verpflichtung noch zu erfüllen hat, die mit 25 000000 DM
portkosten für Liebesgabensendungen aus dem sonstigen veranschlagt wird.
Auslande ersetzt. Siehe Kontengruppe 8.
Inlandstransportkoste!l werden u. a. folgenden Wohlfahrts-
verbänden erstattet: Zu Tit. 20
1. Arbeiterwohlfahrt Der Betrag ist geschätzt.
2. CARE-Mission für Deutschland Siehe Kontengruppe 8.
612 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
Tit. Tit. für für
· Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
3 4 5
ERP-Sondervermögen
- Teil Bundesrepublik -
2 2 I. Einnahme
Erträge aus Beteiligungen ......................... . - -
2 2 Zinsen aus Darlehen, Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw ......................... . 194 830 900 190 799 000
.3 3 Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung mit der
ICA vertragliche Bindungen bestehen ............ . 7 572 000 7 432 000
4 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückfl~_sse ... . 585 674 400 378 504 000
5 5 Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung mit
der ICA vertragliche Bindu~gen bestehen ........ . 13 300 000 11299200
6 6 Vergütungen für die Ubemahme von Bürgschaften .. . 100 000 150 000
7 7 Erlöse, Rückflüsse und Erträge aus Zuwendungen ... . 200 000 200 000
8 8 Vermischte Einnahmen 5000 5000
Summe Einnahmen 801682300 588 389 200
Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 613
Erläuterungen
6
Zu Tit.1 Zu Tit.4
a) Das ERP-Sondervermögen ist beteiligt an Veranschlagt sind:
der Lastenausgleichsbank (Bank für Ver- . a) Tilgungen durch die Kreditanstalt für
triebene und Geschädigte) Wiederaufbau ........••.............. 554 000 000 DM
mit . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . 3 000 000 DM b) Tilgungen durch die Lastenausgleichs-
(Vgl. § 2 des Gesetzes über die Lasten- bank (Bank für Vertriebene und Ge-
ausgleichsbank [Bank für Vertriebene schädigte) ....................•........ 7982800 DM
und Geschädigte) vom 28. Oktober 1954 c) Tilgungen durch die Finanzierungs-AG.,
[Bundesgesetzbl. I S. 293)) Speyer .............................. . 7 041 600 DM
b) Mittelbar ist das ERP-Sondervermögen d) Tilgungen durch die Berliner Industrie-
beteiligt bank AG..............-...... ·········· 16500000M
aa) an der Weltbank e) Mehreinnahmen ..•....•............... 150000000M
mit ..........................•..•• 100 000 000 DM
585 674 400 DM
bb) an der Internationalen Finanz-Cor- Zu e,
porat_ion Erfahrungsgemäß fallen durch vorzeitige Tilgungen und
mit . . . . • . . • . • . • . . • . . . . . . • • . . . . . . . • 15 318 105 DM
sonstige Rückflüsse Mehreinnahmen an, die mit 15000000 DM
Einnahmen werden im Rechnungsjahr 1958 nicht erwartet. geschätzt sind.
Siehe Kontengruppe 8. Siehe_Kontengruppe 7. ·
Zu TiL2 Zu TiLS
Veranschlagt sind:
Veranschlagt sind:·
a) Tilgungen durch die Kreditanstalt für
a) Zinsen von der Kreditanstalt für Wieder- Wiederaufl;>au . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . 11 500 000 DM '
aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . 177 000 000 DM b) Tilgungen durch die Lastenausgleichs-
b) Zinsen von der Lastenausgleichsbank bank (Bank für Vertriebene und Ge-
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 1302 300 DM schädigte) ••••••••••• ; • • • • • • . . • • . . . • . • . 1 800 000 DM
c) Zinsen von der . Finanzierungs-AG., 133000000M
Speyer ... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . 878 600 DM Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. 11.
d) Zinsen von der Berliner Industrie- Siehe Kontengruppe 7.
bank AG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650 000 DM
e) Zinsen aus Bankguthaben, Wertpapieren, Zu Ttt.6
· sonstigen Anlagen usw............... : 10 000 000 DM
Für die Obernahme von Bürgschaften durch das ERP-Sonder-
f) Mehreinnahmen . . • . • . . • • . . . . . . . . . • . . • . 5 000 000 DM vermögen wird grundsätzlich eine Vergütung erhoben.
194 830 900 DM Siehe Kontengruppe 8.
Zu f)
Erfahrungsgemäß fallen im Laufe des Rechnungsjahres Zu Tit. 7
Mehreinnahmen an, die mit 5 000_000 DM geschätzt sind. Ober die gewährten Zuwendungen haben die Empfänger
Siehe Kontengruppe 8. einen Verwendungsnachweis gemäß den Richtlinien vom
29. April 1953 für Zuwendungen des Bundes an außerhalb
Zu Tit.3 der Bundesverwaltung stehende Stellen und für den Nach-
weis der Verwendung der Mittel nach § 64a Abs. 1 RHO
Veranschlagt sind: (Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 369)
zu führen. Erlöse aus, dem Verkauf unbraucnbar oder ent-
a) Zinsen von der Kreditanstalt für Wieder- behrlich gewordener Geräte, Ausstattungsgegenstände u. agl.
aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 000 000 DM sowie Reingewinne aus der Verwertung von Forscnungs-
b) Zinsen von der Lastenausgleichsbank ergebnissen (Lizenzgebühren usw.) sind an das ERP-Sonder-
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 320 000 DM vermögen abzuführen.
c) Zinsen von der Berliner Industrie- Siehe Kontengruppe 8.
bank AG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 000 DM
7 572000 DM Zu Tit.8
Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II. Der Betrag ist geschätzt.
Sieh_e Kontengruppe 8. S_iehe Kontengruppe 8.
614 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 3 5
(2) (2) II. Ausgabe
In Abweichung von den allgemeinen ERP-Kondi-
tionen dürfen Finanzierungshilfen zu erleichterten Be-
dingungen gewährt werden, sofern nur durch derartige
Bedingungen der Förderungszweck erreicht werden
kann..
Aus Zuschußmitteln des ERP-Sondervermögens an-
geschaffte bewegliche Sachen, an dener. das ERP-Son-
dervermögen Eigentum erworben hat bzw. erwirbt,
köI1t1en im Einvernehmen mit dem Bundesminister
der Finanzen unentgeltlich der Deutschen Forschungs-
·gemeinschaft, Bad Godesberg, oder Forschungsinstitu-
ten übereignet werden.
1. 1 Förderungsmaßnahmen für die Land-, Forst- und Fisch-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... . 63 250 000. 38 750 000
Bindungsermäcbti~ng: Bis zur Höhe von 20 000 000 DM
2 2 Förd~rungsmaßnabmen für den Bergbau ........... . 75 000 000 75000 000
3 3 Förderungsmaßnahmen für die Energie- und Wasser-
wirtschaft .................................. ·.... . 123 000 000 140 000 000
4 4 Förderungsmaßnahmen für die Eisen- und Stahl- so-
wie sonstige Grundstoffindustrie ............... .
5 5 Förderungsmaßnahmen für die verarbeitende Industrie 79 000 000 76 610 000
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 615
E r 1ä u t e_r u n gen
6
Zu Kap.2 \
Zu Tit. 3
Durch Inanspruchnahme der in den Vorjahren erteilten Bin- Veranschlagt sind:
dungsermächtigungen sind gebunden bei
Tit. 1 6 000 000 DM Kredite für
Tit. 2 75 000 000 DM a) die Elektrizitätswirtschaft •............. 23000000DM
Tit. 5 25000000 DM b) die Wasserwirtschaft •.............•..• 100 000 000 DM
Tit. 8 . 75 000 000 DM 123 000 000 DM
Tit. 13 20000000 DM Zu a)
201 000 000 DM Vorgesehen sind:
Zu Tit.1 Für die Verstärkung des ländlichen Strom-
versorgungsnetzes und zur Durchführung
Veranschlagt sind: der Elektrifizierung bish~r noch nicht ange-
Kredite für schlossener landwirtschaftlicher Betriebe in
a) landwirtschaftliche Baumaßnahmen . . . . . -S7 000 000 DM den Zonenrand- und Sanierungsgebieten so-
wie im Emsland ........................ . 10 000 000 DM
b) die Fischwi!tschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 000 000 DM.
c) die Kreditgarantiegel_l1einschaften des für die Umstellung stillgelegter Mühlen auf
Gartenbaues . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 000 DM Stromerzeugungsanlagen .............••.. 3 OOOOOODM
für die teilweise Finanzierung von Strom-
63 250000DM erzeugungsanlagen, die im Zusammenhang
Zu a)
mit der Moselkanalisierung stehen ....... . 10 000 000 DM
Die Mittel dienen zum Um- und Neubau sowie zur Moderni-
sierung betriebsnotwendiger Gebäude von landwirtschaft- 23000000DM
lichen Betrieben einschließlich ·der Bes~affung und des Eih- Zu b)
ba ues von .stationä1en landwirtschaftlichen technischen An- Vorgesehen sind:
lagen der Hofwirtschaft (Förderanlagen, Belüftungs- und
E~tlüftungsanl~gen; Trodcnungseinrichtungen u. dgl.). Land- Zur Fortführung der Maßnahmen auf dem
wutschaftsbetnebe von Vertriebenen, Flüchtlingen und Gebiete der Wasserversorgung und Ab-
Kriegssachgeschädigten sollen angemessen berücksichtigt wasserbeseitigung in den Städten ..... 45 OOOOOODM
werden. für die Fortsetzung der im Rechnungsjahr
Zu b) 1956 begonnenen Förderung der Errichtung
und des Ausbaues von Abwasserreinigu~gs-
Z~u Modernisierung und Rationalisierung der deutschen anlagen der Industrie ................... . 15 OOOOOODM
Fischdampferflotte und Küstenfischerei ist ein mehrjähriges
Investitionsprogramm vorgesehen. Auf Grund der im ERP- für vordringliche wasserwirtschaftliche Maß-
Wirtschaftsplan 1957 enthaltenen Bindungsermächtigung ist nahmen, insb~sondere für Trinkwasser-
der veranschlagte Betrag als 1. Rate bereits zugesagt worden. versorgung, Abwasserbeseitigung und -ver-
wertung in ländlichen Bezirken .......... . 40 000 000 DM .
Zu c)
Für d_ie Bildung von Deckungsfonds bei den Kreditgarantie- 100 000 000 DM
gememschaften des Gartenbaues sollen 500 000 DM bereit- Siehe Kontengruppe 3.
gestellt werden. Im Rechnungsjahr 1957 sind hierauf
250 000 DM als 1. Rate gezahlt worden.
Zu Tit.5
Die Bind u n g s er mächtig u n g von 20 000 000 DM ist vor-
gesehen für Kredite . Veranschlagt sind:
aa) in Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 000 000 DM Kredite für
zur Fortführung des dreijährigen In- a) die Ernährungsindustrie .............. . 4 000 OOODM
vestitionsprogramms zur Modernisierung b) die mittlere verarbeitende Industrie 15 000 000 DM
und Rationalisierung der deutschen
Fischdampferflotte und Küstenfischerei 79 000000 DM
bb) in Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 000 000 DM . Zu a)
für die Flurbereinigung. Der veranschlagte Betrag ist für Kredite für Rationalisie-
Um die Kreditzusagen bereits im Rechnungsjahre 1958 er- rungsmaßnahmen in der Ernährungsindustrie vorgesehen.
teilen zu können, ist eine Bindungsermächtigung auf das Zu b)
Zins- und Ti1gungsaufkommen des Rechnungsjahres 1959 Aus den veranschlagten Mitteln sollen Betrieben der mitt-
erforderlich. leren Industrie, die nicht emissionsfähig sind, Kredite zur
Siehe Kontengruppe 3. Finanzierung von Modernisierungs- und Rationalisierungs-
maßnahmen gewährt werden.
Zu Tit. 2 Die Mittel werden zentralen Kreditinstituten als Global-
Zu dem im Jahre 1957 vom Kohlenbergbau begonnenen mehr- darlehen zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen, daß die
jährigen Investitionsprogramm in Höhe von 3 000 000 000 DM Mittel des ERP-Sondervermögens von den Kreditinstituten
wer~en aus Mitteln de~ ERP-Sondervermögens 225 000 000 DM durch Erlöse aus Emissionen ergänzt werden.
"?ereJtgestellt. 75 000 000 DM sind als 1. Rate im Rechnungs-
Jahre 1957 bewilligt worden. Die für die Rechnungsjahre Zu a) und b)
1~58 bis 1959 vorqesehenen Teilbeträqe von je 75 000 000 DM In den Gebieten, in denen der Wirtschaftsaufbau noch nicht
sind auf Grund der im ERP-Wirtschaftsplan 1957 enthaltenen abgeschlossen ist, können die Mittel auch hierfür verwendet
Bindungsermächtigung bereits zugesagt worden. werden:
Siehe Kontengruppe 3. Siehe Kontengruppe 3.
616 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
Tit. Tit. für f~r
Gegenstan~
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 3 4 5
(2) (2)
6 6 Förderungsmaßnahmen für die Bundesbahn, Bundes-
post und die Verkehrswirtschaft ................ . 97'000 000 90 600 000
Ausgaben bis zu 25 000 000 DM dürfen zur Finanzierung
von Aufträgen an die saarländische Wirtschaft aus den
Mitteln bei Kap. 2 Tit. 30 geleistet werden.
Rückzahlunge~ sind von den Ausgaben abzusetzen.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 70 000 000 DM
7 7 Förderungsmaßnahmen für den Wohnungsbau ..... . 37 538 000 14 645 000
Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 617
Er 1ä u t e r u n· g e n
6
Zu Tit. 6 die Förderung der Passagierschiffahrt. Aus dem veranschlag-
ten Betrage von 10 000 000 DM sollen Neu- und Umbauten
Veranschlagt sind: auf deutschen Werften sowie der Ankauf von Schiffen,
Kredite für auch im Auslande, finanziert werden.
a) die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM Zu d)
(davon für die Vergabe von Aufträgen Der veranschlagte Betrag ist für weitere Ausbau- und Ratio-
nach Berlin 25"000 000 DM) nalisierungsmaßnahmen der Seehafenbetriebe erforderlich,
um den wachsenden Leistungen des Außenhandels und den
b) die Deutsche Bundespost . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM steigenden Importen zu entsprechen. ·
(Der Betrag ist fär die Vergabe von Auf- Zu e)
trägen nach Berlin bestimmt.)
3 300 000 DM sind zur Motorisierung und Modernisierung
c) die Seeschiff ahrt . • • • • . . • • • • • • • • • . . • • • • 10 000 000 DM von Binnenschiffen mittelständischer Unternehmen vorge-
sehen. Insbesondere sollen solche Unternehmen berück-
d) die Seehafenbetriebe • . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM sichtigt werden, die durch Kriegsereignisse oder die poli-
(davon füt die Vergabe von Aufträgen tisdle Entwicklung geschädigt worden sind. 1 700 000 DM
nach Berlin 800 000 DM) sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen nac:h
Berlin vorgesehen.
e) die Binnensdliffahrt . • • • • • • • . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM
Zu f)
(davon für die Vergabe von Aufträgen
nadl Berlin 1 700 000 DM) Der veranschlagte Betrag ist die letzte Rate auf das im
Redlnungsjahr 1956 aufgestellte Programm zur Durchfüh-
f) die Verkehrsbetri~be . . • • . • . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM rung von Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnah-
(davon für die Vergabe von Aufträgen men in Verkehrsbetrieben des öffentlichen Personenverkehrs
nadl Berlin 2 500 000 DM) in Höhe von 15 000 000 DM.
97000000DM Bindungsermädltigung:
Für das im Redlnungsjahr 1958 von der Deutsdlen Bundes-
Zu a) bahn begonnene 2. Rationalisierungsprogramm sollen aus
Zur Finanzierung von Rationalisierungsinvestitionen sind Mitteln des ERP-Sondervermögens in den Rechnungsjahren
der Deutsdlen Bundesbahn in den Rechnungsjahren 1955 bis 1959 und 1960 je 25 000 000 DM bereitgestellt werden. Um
1957 150 ~ 000 DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens durdl Serienfertigung wesentlidle Kosten einzusparen, ist
zur Verfugung gestellt · worden (1. Rationalisierungspro- die Erteilung von Kreditzusagen auf die für die Rechnungs-
gramm). Im Rahmen eines 2. Rationalisierungsprogramms jahre 1959 und 1960 insgesamt vorgesehenen 50 000.000 DM
sollen die Maßnahmen zur erforderlich.
1. Rationalisierung der Zugförderung (Besdlaffung von Auf das Investitionsprogramm zum Wiederaufbau der deut-
Diesellok und Ellok) schen Handelsflotte in Höhe von 90 000 000 DM sind mit
den für dieses Rechnungsjahr veranschlagten Mitteln von
2. Rationalisierung des Sidlerungswesens (Beschaffung von 10 000 000 DM insgesamt 70 000 000 DM zur Verfügung ge-
Sicherungseinrichtungen für Bahnübergänge und weiteren stellt worden. Der für das Rechnungsjahr 1958 vorgesehene
Gleisbildstellwerken) Betrag ist in Höhe der voraussidltlichen Auszahlungen ver-
3. Medlanisierung des Stückgut-Ladegeschäfts anschlagt. Zur kontinuierlichen Fortführung dieses Investi-
fortgesetzt werden. Von dem veranschlagten Betrage sind tionsprogramms ist es im Hinblick auf die langen Liefer-
30 000 000 DM die 1. Rate für dieses· Programm. fristen der Werften erforderlich, Kreditzusagen in Höhe des
Restbetrages von 20 000 000 DM im Rechnungsjahr 1958 auf
~er Restbetrag von 25 000 000 DM ist zur anteiligen Finan- das Zins- und Tilgungsaufk.ommen d_er Re~nungsjahre
zierung von Aufträgen nach Berlin bestimmt. 1959 und 1960 erteilen zu können.
Die Deutsche Bundesbahn beabsidltigt, außerhalb ihrer Siehe Kontengruppe 3.
l~ufende~ B~schaffungsprogramme zusätzliche Aufträge an
die saarland1sche Wirtschaft zu vergeben. Um die sofortige Zu TiL 7
A~ftragserteilung zu ermöglichen; ist eine Finanzierung in
Hohe von 25 000 000 DM aus Mitteln des ERP-Sonderver- Die Vorfinanzierungshilfe der Deutschen Bundesbank auf
mögens notwendig. Die saarländische Wirtschaft ist auf das Wohnungsbauprogramm 1950 soll im Rechnungsjahr
~iese ~uftragserteilung angewiesen, da hierdurch zusätz- 1958 mit einem Restbetrage von 5 038 000 DM abgedeckt
liche Einfuhren aus dem übrigen Bundesgebiet ermöglicht werden. '
werden. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist im Rechnungsjahr
1950 zugesagt worden, daß zur Deckung der Tilgungsraten
Zu b) ihrer 31}! 0 /oigen Wohnungsbauanleihe von 1949 bis zu
~ie in den Vorjahren beabsichtigt die Deutsche Bundespost 7 000 000 DM aus dem ERP-Sondervermögen_ in Jahresraten
1m Jahre 1958 Aufträge in Höhe von mindestens 125 000 000 zur Verfügung gestellt werden, um damit eine Verlänge-
DM nach. ~erlin zu vergeben. Der veranschlagte Betrag soll rung der Laufzeit der aus· den Anleihemitteln gewährten
zur anteiligen Finanzierung dieser Aufträge verwendet Wohnungsbaukredite auf 38 Jahre zu ermöglichen. Für das
werden. Rechnungsjahr 1958 sind hierfür 700 000 DM veranschlagt.
1800000 DM sind zur weiteren Errichtung von Wohnheimen
Zu c) für alleinstehende SBZ-Flüchtlinge vorgesehen.
In den Rechnungsjahren 1955 bis 1957 sind 60 000 000 DM 30 000 000 DM sind zur Gewährung von Krediten an natür-
für ein Investitionsprogramm zum Wiederaufbau der deut- liche Personen zur Finanzierung baulicher Verbesserungen,
schen Handelsflotte in Höhe von 90 000 000 DM bereitgestellt Einrichtungen, Ausbau der Verkehrsflächen, Anlage der
worden. Das gesamte· Programm umfaßt u. a. den Aufbau Kanalisation und von Hausanschlüssen gem. § 12 der Alt-
einer modernen Küstenflotte sowie den Neubau von Tan- baumietenverordnung vom 23. Juli 1958 vorgesehen.
kern und Trockenfrachtern und zu einem geringen Teil Siehe Kontengruppe 3.
618 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM_ DM
2 3 5
(2) (2)
8 8 Förderungsmaßnahmen für die sonstig·e gewerblidle
. Wirtschaft ........................ . 164 000 000 33 521 500
Die hier für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft
veranschlagten Mittel in Höbe von 120 000 000 DM sind
mit denen des Tit. 5 dedtt~ngsfähig.
Die für die gewerbliche Wirtschaft der Vertriebenen,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten veranschlagten
Mittel dürfen bts zur Verausgabung für den vorgesehe-
nen Verwendungszweck als Liquiditätshilfen für die
Gewährung von Betriebs_mittelkrediten an Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte eingesetzt werden.
9 9 Förderungsmaßnahmen für die Forschung .......... . 14 700 000 10 700 000
10 10 Maßnahmen zur Förderung des Erf ahrungsaustausc:hes 3 000 000 2 250 000
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 619
Erläuterungen
6
Zu Til8 insbesondere mit Unternehmen im übrigen Bundesgebiet,
Veranschlagt sind: widmet. Darüber hinaus dürfen die Mittel für Untersuchun-
gen der Absatzmöglichkeiten für saarländische Unternehmen
Kredite für und deren Wettbewerbsfähigkeit verwendet ·werden.
a) die mittelständische gewerbliche Wirt- Siehe Kontengrupp~n 3 und 8.
schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM
b) die gewerbliche Wirtschaft der Vertrie- Zu TiL 9
benen, Aüchtlinge und Kriegssachgeschä-
digten .................... - .. - - - . • - - • • 42000000 DM Die Mittel sollen wie im Vorjahr schwerpunktmäßig für
die Unterstützung grundlegender Forschun~svorhaben ":er-
Zuschüsse für wendet werden, deren Ergebnisse wesenthche Fortschritte
c) das Handwerk auf dem lande ........ . 500000DM für die Entwicklung der Wirtschaft erwarten lassen.
d) die Gesellschaft zur Förderung des Die Forschungsträger sollen in die Lage ver~etzt ~erden,
deutsch-amerikanischen Handels mbH ... 500000DM nicht nur . auf unmittelbare wirtschaftliche Effekte zielende
e) die Absatzförderung saarländischer Er- wissenschaftliche Arbeiten vorzunehmen, sondern auch
zeugnisse ............................ • 1 0000OODM grundlegende wissenschaftliche Probl~m~ aufzugreifen, die
sich aus ihrer Arbeit ergeben oder die ihnen als neue Er-
164 000 000 DM kenntnisse derGrundlagenforschung bekannt werden. Damit
Zu a) soll die zwischen den Ergebnissen reiner Grundlagenfor-
In Durchführung des im Rechnungsjahr 1956 für das Hand- schung und denen industrieller Eigenforschungen und Ent-
werk, den Handel, das Kleingewerbe und den Fremden- widtlungen bestehende .. Lücke geschlossen werden, so d~ß
verkehr begonnenen Programmes sollen weite~e Kredite zur die Wirtschaft ein breiteres und viefältigeFes Fundament fur
Finanzierung von Rationalisierungs- und damit zusammen- ihre eigenen Arbeiten erhält. So wirft die Automation eine ·
hängenden Modernisierungsmaßnahmen in den genannten Vielzahl solcher Probleme auf den Gebieten der Elektronik,
Wirtschaftsbereichen bereitgestellt werden. Regeltechnik und Fertigungstechnik auf. Die Meßtechnik
· steht vor der Aufgabe, extreme Drucke und Temperaturen
Die Mittel werden zentralen Kreditinstituten als Global- zu bestimmen und die Fertigungstechnik mUß sich mit dem ·
darlehen zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen, daß die Verhalten von Bauelementen unter solchen Bedingungen
Mittel des ERP-Sondervermögens von den Kreditinstituten befassen. Die Erforschung .und Entwicklung neuer geophysi-
durch Erlöse aus Emissionen ergänzt werden. kalischer Meß- und Ortungsverfahren bildet die Grundlage
In den Gebieten, in denen der Wirtschaftsaufbau noch nicht für die Erfassung bisher nicht bekannter Lagerstätten. In
abgeschlossen ist. können die Mittel auch hierfür verwendet gleicher Weise ergeben sich Forschungsvorhaben auf den
werden. Gebieten der Gesunderhaltung der Arbeitskräfte, der Be-
Weitere 12 500 000 DM sind für den gleichen Verwendungs- triebshygiene und des Blindendienstes. Schließlich dienen
zwedt bei Kap. 2 Tit. 11 veranschlagt. Forschungsvorhaben der Verkehrssicherheit, d_er Weiterent-
Zu b) widclung ·auf den Gebieten des Leichtbaues und des Fahr-
zeugbaues sowie der unmittelbaren Förderung aller Ver-
Die Mittel sind für die Gewährung von Krediten an Ver- kehrsträger. In dem Bereich der Ernährung, Landwirtschaft
·triebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Kriegssachgeschädigte und und Forsten sollen Forschungen durch schwerpunktmäßigen
Evakuierte zur Finanzierung von Rationalisierungs- und Mo- Einsatz, insbesondere auf den Gebieten der Virusforschung,
dernisierungsmaßnahmen sowie zum Aufbau kleinerer und Bodenfruchtbarkeit. Biozönese und Viehernährung, gefördert
mittlerer Unternehmen bestimmt, die infolge der erlittenen werden.
Kriegs- und Kriegsfolgeschäden noch der Zuführung von
Krediten aus öffentlichen Mitteln zu erleichterten Zins- und Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im
Tilgungsbedingungen bedürfen. · laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden. Die Weiter-
finanzierung in den späteren Rechnungsjahren ist in Aus-
Zu c) sicht genommen.
In den Rechnungsjahren 1955 bis 1957 sind zur Förderung 108 Projekte, die im Rechnungsjahr 1957 anfinanziert wur-
der Rationalisierungsmaßnahmen in den Landhandwerken, den, werden im Rechnungsjahr 1958 ·mit rd. 3 500 000 DM
die unmittelbar für die Landwirtschaft tätig sind, 3 000 000 DM weiterfinanziert.
zur Vez:fügung gestellt worden. Der Betrag von 500 000 DM
soll wie" in den Vorjahren u. a. für folgende Zwecke ver- Weitere Mittel sind im Bundeshaushaltsplan in verschiede-
wendet werden: nen Einzelplänen veranschlagt. Vgl. Vorwort, erster Teil
aa) Obernahme der Personal- und Sachkosten landhand- Absch~itt A Nr. V.
werklicher Beratungsstellen auf fachlicher und über- Siehe Kontengruppe 8.
fachlicher Basis,
bb) Ausbau und Erweiterung von Fachschulen mit über- Zu Tit.10
regionalem Charakter, Durchführung von Lehrgängen Di·e in den vergangenen Rechnungsjahren bereitgestellten
und Kursen an Fachschulen, von Lehr- und Sonder- Zuschüsse in Höhe von 5 200 000 DM haben wesentlich dazu
schauen sowie von Testverfahren in einzelnen Be- beigetragen, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland
trieben, und den Entwicklungsländern vereinl?_arten Maßnahmen zur
cc) Herausgabe von Publikationen, Merkblättern und Bro-
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder
schüren. zu unterstützen. Auf Grund dieser Maßnahmen ist mit einer
Zu d) Intensivierung des Handelsverkehrs zu rechnen.
Der Zuschuß ist· zur teilweisen Bestreitung der Personal- Auch die für das Rechnungsjahr 1958 veranschlagten Zu-
und Sachkosten der Gesellschaft bestimmt. Weitere Mittel schüsse sollen in erster Linie dienen für die Obernahme von
sind im Bundeshaushaltsplan - Kap; 09 02 Tit. 606 - ver- a) Kosten, die im Zusammenhange mit der Tätigkeit von
anschlagt. Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt A Nr. V . . Beratern und Gutachtern im Auslande entstehen,
Zu e) b) Reisekosten ausländischer Sachverständiger nach und
Die Mittel sollen überwiegend der Gesellschaft für Wirt- deren Aufenthaltskosten in der Bundesrepublik ein-
schaftsförderung Saar m.b.H. zur Verfügung gestellt wer- schließlich der entstehenden sächlichen Kosten.
den. die sich der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, Siehe Kontengruppe 8. ·
620 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Betrag Betrag
.... Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 3 5
(2) (2)
11 11 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ....... . 18 900 000 10 567 000
Minderausgaben bei Tit. 11 können zur Verstärkung
der bei Kap. 3 Tit. 27 veranschlagten Mittel verwendet
werden.
12 12 Maßnahmen zur Förderung des Ingenieurnachwuchses 5 000 000
13 Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Be-
(neu) ziehungen mit dem Auslande ..... ~ ............. . 20 000 000
Eingehende Tilgungen auf Kredite, die im Rahmen der
vorstehenden Zweckbestimmung gewährt wurden, sind
dem gleichen Verwendungszwedc wieder zuzuführen.
Bis zur Höhe solcher bei Kap. 2 Tit. 4 vereinnahmter
Tilgungen dürfen die Ausgaben überschritten werden.
Auf künftig fällig werdende Tilgungen dürfen vertrag-
liche Zusagen. erteilt werden.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 150 000 000 QM
20 20 Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der
Verpflichtungen des Bundes als Mitglied der Inter-
nationalen Bank für Wiederaufbau und Entwrdtlung
(Weltbank) ................... ~ ..........•...... 30 000000
21 Bildung eines Liquiditätsgarantiefonds zur Durchfüh-
(neu) rung der Umschuldungsaktionen von Betrieben des
Handwerks und des Handels .................... . 10 000 000
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ............................... . 3 000 000 3 000 000
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 621
Erläuterungen
6
Zu Tit. 11 Zu Tit.13
Veranschlagt sind: Veranschlagt sind Mittel für die Gewährung langfristiger
a) Kredite für den gewerblichen Mittelstand 12 500000 DM Kredite an deutsche Unternehmen zur Durchführung von
b) Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung Investitionsprojekten in Entwicklungsländern. Die Liefer-
der Produktivität ..................... . 6400000DM firmen sind nicht in der Lage, die von den Entwicklungs-
ländern geforderten langfristigen Zahlungsziele ohne ent-
18900000DM sprechende ~edithilfe zu gewähren. Da die am Geld- und
Kapitalmarkt bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten für
Zu a) diese Z)Vecke nicht ausreichen, sollen in Verbindung mit
Die Mittel dienen zur Fortsetzung der seit 1953 laufenden diesen Mitteln Kredite durch das ERP-Sondervermögen
Kreditaktionen zur Steigerung der Produkti_yität in Mittel- bereitgestellt werden. ·
und Kleinbetrieben. Die Mittel werden nach den Richtlinien Da sich die Förderungsmaßnahmen für die Entwicklungs-
zur Durchführung der Kreditaktionen für die Steigerung der länder über einen längeren Zeitraum erstrecken und das
Produktivität in Mittel- und Kleinbetrieben vom 13. August , ERP-Sondervermogen nur einen Beitrag bis zur Höhe von
1953 (Bundesanzeiger 1953 Nr. 154) zur Verfügung gestellt. 260 000 000 DM zu diesem Programm leisten kann, ist es
Zu b) erforderlich, daß eingehende oder künftig fällig werdende
Tilgungen wieder für den gleichen Verwendungszweck ein-
Der Betrag dient zur Fortführung des mit der Regierung der gesetzt werden können.
Vereinigten Staaten von Amerika aufgestellten Zuschuß-
programms zur Förderung der Produktivität. Bindungsermächtigung:
Um der deutschen Außenwirtschaft die Möglichkeit zu
Die vorgesehenen Maßnahmen dienen zur Förderung der geben, sich schon bei der Abgabe von Angeboten auf ver-
Produktivitätssteigerung, im wesentlichen zur Förderung tragliche Kreditzusagen des ERP-Sondervermögens stützen
der Produktivität der mittelständischen Wirtschaft. zu können, ist es erforderlich, im Rechnungsjahr 1958 eine
Die veranschlagten Mittel sollen unter anderem für folgende Bindungsermächtigung auf das Zins- und Tilgungsaufkom-
Schwerpunktmaßnahmen eingesetzt werden: men der Rechnungsjahre 1959 bis 1961 vorzusehen.
aa) Schulung und Fortbildung auf dem Gebiet der Betriebs- Siehe Kontengruppe 3..
führung, insbesondere der mittleren und unteren be-
trieblichen Führungskräfte,
bb) Förderung des Betriebsberatungswesens und der Be- Zu TiL 21
triebsberaterausbildung, Zur Erleichterung der Umschuldung von kurzfristigen Kre-
cc) produktivitätsfördemde beispielhafte Untersuchungen diten, die vom Hand.werk und Handel zur Durchführ:ung
in verschiedenen konsumnahen Branchen und Fach- von Investitionen verwendet worden sind, wurden auf
zweigen, Grund des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes
dd) Maßnahmen zur Verbreitung des Produktivitätsgedan- über die Ubemahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
kens durch Kurse, Publizistik usw., leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-
BürgschG) vom 17. Mai 1957 (Buodesgesetzbl. I S. 517) Bürg-
ee) sonstige 'fachliche Produktivitätsmaßnahmen im Handel, schaften bis zur Höhe von 100 000 000 DM in Aussicht ge-
Handwerk und Industrie. · stellt. Die Durchführung dieser UJ?lschuldungsaktionen ist
Die vorgesehenen Maßnahmen werden vom Rationalisie- dadurch behindert, daß umschuldungsbereiten Geschäfts-
rungskuratorium für die deutsche Wirtschaft in enger Zu- banken vielfach langfristige Mittel nicht in ausreidiendem
sammenarbeit mit den maßgeblichen Kreisen der Wirtschaft Umfange zur Verfügung stehen. Um derartigen Banken die
sowie den entsprechenden Organisationen und Einrichtungen Umschuldung der kurzfristigen Kredite zu ermöglichen,
auf dem Gebiet der Rationalisierung durchgeführt. sollen ihnen Liquiditätshilfen aus Mitteln des ERP-Sonder-
vermögens gewährt werden.
In dem veranschlagten Betrage sind 3 900 000 DM enthalten,
die bereits früher bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wor- Die Bildung eines Fonds ist erforderlich, um die Mittel nach
den sind. Aus haushaltsrechtlichen Gründen erfolgt eine den Erfordernissen einsetzen zu können. Mit Abschluß der·
erneute Veranschlagung. Umschuldungsaktion wird der Fonds aufgelöst.
Siehe Kontengruppe 4.
Vorgesehen sind:
Für die Finanzierung der fachlichen Beratung
des Rationalisierungskuratoriums. für die Zu Tit. 22
deutsche Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM Nach
für die Finanzierung von Sachverständigen- 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Obernahme von Sicher-
gutachten, von Einzelprojekten und des Be- heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der ·
triebsbegehungsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 400 000 DM deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundes-
6400000 DM gesetzbl. I S. 365) und
2. dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die
Weitere Mittel sind im Bundeshaushaltsplan - Kap. 09 02 Obernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistun-
Tit. 604 - veranschlagt. Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt A gen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-
Nr. V.
BürgschG) vom 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 517) ·
Zu a) und b) dürfen Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürg-
schaften bis zum Gesamtbetrage von 400 000 000 DM nach
Die Mittel unterliegen der Mit~erfügung durch die !CA. Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu Lasten
Siehe Kontengruppen 3 und 8. des ERP-Sondervermögens übernommen werden. Die veran-
schlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger Inanspruchnah-
Zu Til. 12 men des ERP-Sond~rvermögens aus solchen Verträgen vor-
gesehen (vgl. auch Kap. 3 Tit. 22 der Ausgabe).
Siehe Kap. 4 Tit. 2. Siehe Kontengruppe 8.
622 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap.
Betrag Betrag
Kap.
für für
Til Tit. Gegenstand
. 1958 1957
1958 1957 DM DM
l 2 3 4 5
\
(2) (2) ~
26 26 Kosten für die Bearbeitung von Bürgschaften 50000 50000
30 30 Wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen aller Art .... 142 997 300 85 165 700
Die Mittel des Titels sind mit denen der Titel 1 bis 13
deckungsfähig.
Bis zur Verwendung der Mittel für die vorgesehene
Zweckbestimmung dürfen bis zu 25 000 000 DM zur
Finanzierung von Aufträgen an die- saarländische Wirt-
schaft gegeben werden. (Vgl. Kap. 2 Tit. 6 der Ausgabe).
Aus den für die Saarwirtschaft veranschlagten bzw. vor-
gesehenen Mitteln dürfen Kredite in ffrs. gewährt oder
zugesagt werden. Das Währungsrisiko trägt die Bundes-
republik. Die Entscheidung über die Deckung der Wäh-
rungsverluste bleibt einer gesetzlichen Regelung vor-
behalten.
Bindungsermächtigung: bis zur Höhe von 100 000 000 DM
40 40 Vermischte Ausgaben 5000 5000
Summe Ausgaben ...............•................• 851440300 615 864 200'
Abschluß
Einnahmen 801682300 588 389 200
Ausgaben ..............· ......................... . 851440300 615 864 200
Zuschuß 49 758 000 27 475 000
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 623
Erläuterungen
6
Zu Tit. 26 Eine Aufteilung des veranschlagten Betrages auf die ein-
Für Bürgschaften, welche die durchleitenden Kreditinsti~ute zelnen Wirtschaftsbereiche ist erst nach Festlegung der ein-
im Auftrage und für Rechnung des ERP-Sondervermögens zelnen Verwendungszwecke möglich.
oder auf Grund einer Rückbürgschaft des ERP-Sonderver- Aus diesen Mitteln können auch in Ausnahmefällen im
mögens gemäß der in den Erläuterungen zu Kap'. 2 Tit. 22 Rahmen des § 5 Abs. 2 ERP-VerwGes verlorene Zuschüsse
der Ausgabe aufgeführten Gesetze übernehmen, erhalten gewährt werden.
sie eine Bearbeitungsgebühr.
Bindungsermächtigung:
Siehe Kontengruppe 8.
Die Bindungsermächtigung in Höhe von 100 000 000 D~ auf
das Zins- und Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre 1959
Zu Tit. 30 bis 1961 ist für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:
Für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes sollen a) Restbetrag aus dem Förderungsprogramm
aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 300 000 000 DM be- zugunsten der saarländischen Wirtschaft
reitgestellt werden. in Höhe von 300 000 000 DM
Dieser Betrag soll fÜI die Finanzierung notwendiger Inve- · (Bind~gsermächtigung auf das Zins- und
stitionen in saarländischen Unternehmen sowie zur antei- Tilgungsaufkommen der Rechnungsjahre
teiligen Finanzierung von Aufträgen an saarländische Unter- 1959/1960/1961) ••.•••••••••••••.••••••• , 70 000 000 DM
nehmen Verwendung finden. ·
b) Finanzierung von Aufträgen an Berliner
Im Rechnungsjahr 1957 sind 40000000 DM zur Verfügung Unternehmen
gestellt und 100 000 000 DM auf Grund der im ERP-Wirt-
schaftsplan 1957 enthaltenen Bindungsermächtigung zuge- (Bindungsermächtigung. auf das Zins- und
sagt worden. Unter Einschließung der für dieses Rechnungs- Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres
jahr veranschlagten 90 000 000 DM sind 230 000 000 DM von 1959) ••.•..........••.••••••.•••••••••• 30 000 000 DM
dem gesamten Programm von 300 000 000 DM festgelegt Siehe Kontengruppen. 2, 3 und 8.
bzw. ausgezahlt worden.
20 000 000 DM sind zur Finanzierung von Aufträgen an Ber-
liner Unternehmen vorgesehen.
Weiter sind Mittel veranschlagt, die der Mitverfügung der Zu Til 40
ICA-Mission unterliegen oder infolge Umprogrammierungen Der Betrag ist geschätzt.
bei anderen als ursprünglich vorgesehenen Mitteln veraus-
·gabt werden müssen. Siehe Kontengruppe 8.
624 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Betrag Betrag
Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 D>-1 DM
2 3 5
ERP-Sondervermögen
- Teil Berlin -
3 3 I.Einnahme
1 1 Erträge aus Beteiligungen· ......................... .
2 2 Zinsen aus Darlehen, .Bankguthaben, Wertpapieren,
sonstigen Anlagen usw. . ........................ . 44 625 000 31045 000
3 3 Zinsen aus Darlehen, über deren Verwendung mit der
ICA vertragliche Bindungen _bestehen .....•...... 16 032 000 12 932 000
4 4 Tilgungen von Darlehen und sonstige Rückflüsse .... 139 420 000 145 520 000
5 5 Tilgungen von Darlehen, über deren Verwendung mit
der ICA ·vertragliche Bindungen bestehen ........ . 56 736 600 45830000
·6 6 Ablösungen, Erträge und sonstige Einnahmen aus ~er
Eigenkapitalfinanzierung ......••................ 1500000 1500 000
7 1 Vergütungen für die Obernahme von Bürgschaften .. ·so ooo 5000Q
8 8 Zinsen aus der Anlage des Bürgschaftssicherungsfonds 1000000 1000000
9 9 Erlöse, Rückflüsse und Erträge aus Zuwendungen .... 50 000 200 000
10 10 Vermischte Einnahmen 5 000 5 000
Summe Einnahmen 259 418 600 244 082 000
Nr. 27 _:._ Tag der Ausgabe:· Bonn, den 20. Dezember 1958 625
Erl ä u te rung-en
6
Zu TiL 1 Zu Tit. 5
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industrie- Veranschlagt sind:
bank AG. mit 5 000 000 DM beteiligt. Im laufenden Redl- a) Tilgungen durch die Berliner Industrie-
nungsjahr werden voraussichtlich dem ERP-Sondervennö- bank AG..•.......................... 55 200000 DM
gen keine Gewinne zufließen. b) Tilgungen durch die Lastenausgleichs-
Wegen der Erträge aus Beteiligungen im Rahmen des Eigen- bank (Bank für Vertriebene und Ge-
kapitalfinanzierungsprogramms vgl. Tit. 6 der Einnahme. schädigte) •..••.•..........•.•.•..•••. 100000DM
Siehe Kontengruppe 8. c) TIigungen durch die Deutsche Bundes-
bahn· ............................... . 116600DM
Zu Tit.2 d) Tilgungen durch das Land Berlin ..••.• 1320000DM
Veranschlagt sind:
a) Zinsen von der Berliner Industrie- 56 736600 DM
Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II.
bank AG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . • 25 300 000 DM
b) Zinsen von der Lastenausgleidlsbank Siehe Kontengruppe 7.
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) 50 000 DM
c) Zinsen vom Land Berlin . . • • . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM Zu TiL6
d) Zinsen von der Deutschen Bundesbahn 4 580 000 DM
Nach einer Vereinbarung mit der MSA-Sondermission vom
e) Zinsen von der Deutschen Bundespost . . . 2 695 000 DM 15119. Juni 1953 sind die aus dem Programm .Eigenkapital-
f) Zinsen aus Bankguthaben, Wertpapieren, finanzierung• anfallenden Einnahmen dem gleichen Ver-
sonstigen Anlagen usw. . . . . . . . . . . . • . • . . • 5 000 000 DM wendungszweck wieder zuzuführen (vgl. Kap. 3 Tit. 20 a der
g) Mehreinnahmen ..........•.......•••••• · 5 000 000 DM Ausgabe). Aus diesem Grunde sind die Einnahmen dieses
Titels gesondert veranschlagt.
44625000DM
Zug) Siehe Kontengruppen 7 und 8.
Erfahrungsgemäß fallen im Laufe des Rechnungsjahres
Mehreinnahmen an,_ die mit 5 000 000 DM geschätzt sind. Zu Tit 7
Siehe Kontengruppe 8.
Für die Ubernahme von Bürgschaften durch das ERP-Son-
Zu Tit.3 dervermögen wird grundsätzlich eine Vergütung erhoben.
Veranschlagt sind: Siehe Kontengruppe 8.
a) Zinsen von der Berliner Industrie-
bank AG ............................ . 15000000DM Zu TiL 8
b) Zinsen vom Land Berlin ..•..........• ·S92000DM Zur Deckung der vom Land Berlin für mittelfristige Betriebs-
c) Zinsen von der Deutschen Bundesbahn 140000DM mittelkredite bis zu einer Höhe von 100 000 000 DM über-
nommenen oder noch zu übernehmenden Bürgschaften ist
16 032 000 DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens ein Bürgschafts-
Vgl. Vorwort, zweiter Teil Abschnitt A Nr. II. sicherungsfonds in Höhe von 20 000 000 DM gebildet wor:.
Siehe Kontengruppe 8. den.
Siehe Kontengruppe 8.
Zu TiL4
Veranschlagt sind: Zu Tit.9
a) Tilgungen durch die Berliner Industrie-
bank AG ............................ . 131 000 000 DM Uber die gewährten Zuwendungen haben die Empfänger
einen Verwendungsnachweis gemäß den Richtlinien vom
b) Tilgungen durch die Lastenausgleichs- 29. April 1953 für Zuwendungen des Bundes an außerhalb
bank (Bank für Vertriebene und Ge- der Bundesverwaltung stehende Stellen und für den Nach-
schädigte) .......................... . 180000OM weis der Verwendung der Mittel nach § 64 a Abs. 1 RHO
c) Tilgungen durch das Land Berlin ..... . 2000000DM (Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 369)
d) Tilgungen durch die Deutsche Bundes- zu führen. Erlöse aus dem Verkauf unbraudlbar oder ent-
bahn ............. ···'.············ .. . 440 000 DM behrlich gewordener Geräte, )\usstattungsgegenstände u.
e) Tilgungen durch die Deutsche Bundes- dgl. sowie Reingewinne aus der Verwertung von . For-
post ................................ .- 800000DM sdlungsergebnissen (Lizenzgebühren usw.) sind an das ERP-
_Sondervermögen abzuführen.
f) Mehreinnahmen 5000000DM
Siehe Kontengruppe 8.
139 420 000 DM
Zu f)
Zu Tit.10
· Erfahrungsgemäß fallen im Laufe des Rechnungsjahres
Mehreinnahmen an, die mit 5 000 000 DM gesdlätzt sind. Der Betrag ist gesdlätzt.
Siehe Kontengruppe 7. Siehe Kontengruppe 8.
- 626 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. T~t. Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 3 4 5
(3) II. Ausgabe
In Anbetradlt der besonderen politischen Lage Ber-
lins können im Rahmen der veranschlagten Mittel
Finanzierungshilfen gewährt oder Beteiligungen über-
nomm~n werden, bei denen die üblichen bankmäßigen
und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht
oder nicht in vollem Umfange vorliegen, die jedoch im
Hinblick auf die politisdle Zielsetzung der Berlinhilfe
gerechtfertigt erscheinen.
In Abweichung von den allgemeinen ERP-Kondi-
tionen können Kredite sowie Beteiligungen und son-
stige Finanzierungsmaßnahmen zu erleichterten Be-
dingungen gewährt werden, sofern nur durdl derar-
tige Bedingungen der Förderungszweck erreicht werden .
kann.
Neben den Maßnahmen zur Sdlaffung neuer Ar-
beitsplätze sind audl Finanzierungshilfen an finanziell
gefährdete Unternehmen zum Zwecke der Erhaltung
von Arbeitsplätzen zulässig.
Die mit der Berlinhilfe ·verbtmdenen Auflagen der
amerikanischen Regierung· sind hierbei zu berücksich-
tigen.
Aus Zuschußmitteln des ERP-Sondervermögens an-
geschaffte bewegliche Sachen, an denen das ERP-
Sondervermögen Eigentum erworben hat bzw. er-
wirbt, können im Einvernehmen mit dem Bundesmi-
nister der Finanzen unentgeltlich der Deutschen For-
sdlungsgemeinsdlaft, Bad Godesberg, oder Forschungs-
instituten übereignet werden.
1 1 Zur Förderung der Berliner Wirtsd)aft durd1 Gewäh-
rung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten
sow~e durch-sonstige Kreditmaßnahmen ......... . 165 123 600 105 062 000
Die Mittel sind mit denen der Titel 2 und 3 deckungs•
fähig. Ersparnisse bei Titel 1 können zur Verstärkung
der bei Kap. 3 Tit. · 4 veranschlagten Mittel verwendet
werden.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 50 000 000 DM
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 627
Erläuterungen
Zu Kap. 3
Durch Inanspruchnahme der im Rechnungsjahr 1957 erteil-
ten Bindungsermächtigungen sind gebunden bei
Tit. 1 20 600 000 DM
Tit. 2 56 700 000 DM
Die bei den eiq.zelnen Titeln ausgebrachte Deckungsfähig-
keit ist erforderlich, um zweckentsprechende Verwendungen
der Mittel sowie etwa notwendig werdende Umprogram-
mierungen nach den jeweiligen Bedürfnissen zu ermöglichen
und den mit einer geschenkweisen Wirtschaftshilfe verbun-
denen Auflagen der amerikanischen Regierung zu entspre-
chen.
Zu Tit.1
Die Berliner Wirtschaft hat weiterhin einen erheblichen Be-
darf an Investitions- und Betriebsmittelkrediten, der noch
nicht aus Kapitalmarktmitteln gedeckt werden kann. Die an
Klein-, Mittel- und Großbetriebe zu gewährenden Kredite
sollen zur Erweiterung und Rationalisierung der Produk-
tion, der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie
der Absatzförderung dienen.
Die besondere Lage der Berliner Wirtschaft erlordert, daß
Kredite zu erleichterten Bedingungen gewährt werden, bei
denen Verzinsung und Tilgungen von dem Gewinn der ein-
zelnen Unternehmen abhängig sind und auf eine bank-
mäßige Sicherheit ganz oder teilweise verzichtet werden
kann. Zum Zwecke der Schaffung und Erhaltung von Ar-
beitsplätzen können auch Vereinbarungen über Rangrück-
tritte der Forderungen des ERP-Sondervermögens hinter For-
derungen sonstiger Gläubiger getroffen werden.
In Sonderfällen können auch im Rahmen des § 5 Abs. 2
ERP-VerwGes. Zuschüsse gewährt werden.
Bindungsermächtigung:
Die Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft sol-
len auch im Rechnungsjahr 1959 fortgeführt werden. Um
bereits ·im Rechnungsjahr 1958 die Inangriffnahme von
Projekten zu ermöglichen, für die erst im Rechnungsjahre
1959 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, ist eine
Ermächtigung zum Eingehen vertraglicher Bindungen bis
zur Höhe von 50 000 000 DM erforderlich.
Siehe Kontengruppen 2 und 3.
628 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Betrag Betrag
Kap. Kap.
für für
Tit. Tit. Gegenstand - 1958 1957
1958 1957 .DM .DM
1 2 3
' 5
'
(3) (3)
-
2 2 Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ................ 90 600 000 123 000 000
Die Mittel sind mit denen der Titel 1 und 3 deckungs-
fähig.
Bindungsermächtigung: Bis zur Höhe von 60 000 000 DM
3 3 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ...... 20 200 000 5 000
. Die Mittel sind mit denen der Titel 1 und 2 · deckungs-
fähig.
-
..
\
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1958 629
Erläuterungen
6
Zu Tit 2 Besdiäftigungsmöglichkeiten für Angestellte in Berlin noch
Veranschlagt sind: gering sind. Mit den vorgesehenen Mitteln sollen ca. 6900
arbeitslose Angestellte vorübergehend beschäftigt werden.
a) für Auftragsfinanzierungen . . . . . . . . . . . • . . 55 000 000 DM Aus den veranschlagten Mitteln sollen ferner Einarbeitungs-
zuschüsse an Berliner Unternehmen für jeden neu einge-
b) für das Wiederaufbauprqgramm ....•.•.. ~ 600 000 DM stellten, bisher arbeitslosen älteren Angestellten gezahlt
werden.
90600000DM
· Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens sollen für das An-
Zu a) gestelltenprogramm 18 100 000 DM verwendet werden.
Das Auftragsfinanzierungsprogramm bildet einen wesent- Zu cc) Die bisher zur anteiligen Finanzierung des Wieder-
lichen Bestandteil der Förderungsmaßnahmen des ERP-Son- aufbaues und des Neubaues von Geschäftshäusern zur Ver-
dervermögens zugunsten Berlins. Es dient der Förderung fügung gestellten Mittel haben zur Schaffung von Dauer-·
des Absatzes Berliner Erzeugnisse. arbeitsplätzen für Angestellte der gewerblichen Wirt-
Die Mittel sollen verwendet werden zur anteiligen Finan- schaft geführt. Zur Fortführung dieses Programmes sind
10 000 000 DM vorgesehen.
zierung von Aufträgen an die Berliner Unternehmen.
Zu dd) DerWiederaufbau derTechnischen Universität Berlin
Die aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zu gewährenden erfordert umfangreiche Mittel, die auf ca. 80 000 000 DM ver-
Kredite werden durch Mittel des Geld- und Kapitalmarktes anschlagt werden. Da die haushaltsmäßige Lage Berlins nur
ergänzt. Die durch diese Maßnahmen erteilten zusätzlichen einen auf viele Jahre sich erstreckenden Wiederaufbau zu-
Aufträge an die Berliner Wirtschaft führen zü einer wesent- läßt, soll durch Gewährung von Darlehen der v.orzeitige
lichen Entlastung des Arbeitsmarktes sowie zur Erhaltung Aufbau von solchen Instituten ermöglich'! werden, die für
von Dauerarbeitsplätzen.
die Entwicklung der Berliner Wirtschaft von Bedeutung sind.
Weitere Aufträge an die Berliner Wirtschaft sollen aus den In den Red:mungsjahren 1958 bis 1960 sollen aus Mitteln
in Kap. 2 veranschlagten Mitteln anteilig finanziert werden.. des ERP-Sondervermögens bis zu 15 000 000 DM zur Ver-
Hierfür sind bis zu 100.000 000 DM vorgesehen. Zinsen und fügung gestellt werden. Für das Redlnungsjahr 1958 sind
Tilgungen aus solchen Krediten fließen dem Aufkommen in 5 000 000 DM veransdllagt.
der Bundesrepublik (Kap. 2) wieder zu. Aus diesen Mitteln können auch im Rahmen des § 5 Abs. 2
ERP-VerwGes. Zuschüsse gewährt werden.
Zu b)
Bindungsermächtigung:
Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms 1958, das vom
Land Berlin, der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung Um der Berliner Wirtschaft die Hereinnahme weiterer Auf-
und Arbeitslosenversicherung und vom ERP-Sondervermö- träge zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits im Rech-
gen finanziert wird, sollen u. a. folgende Maßnahmen durch- nungsjahr 1958 vertragliche Bindungen. auf das Zins- und
geführt werden: Tilgungsaufkommen des Rechnungsjahres 1959 bis zur Höhe
von 50 000 000 DM einzugehen.
aa) Schaffung von Grünflächen Der Wiederaufbau und die Einrichtung der Institute der
bb) Beschäftigung und Schulung von Angestellten und Ju- Technischen Universität Berlin machen es erforderlich, daß
gendlichen im Reduiungsjahr 1958 über den gesamten Betrag von
15 000 000 DM verfügt werden kann. Neben den bei Kap. 3
cc) Wiederaufbau und Neubau gewerblicher und kultureller Tit. 2 veranschlagten 5 000 000 DM soll die Möglichkeit vor-
Bauten
handen sein, vertragliche Zusagen bis zur Höhe von
dd) Wiederaufbau und Einrichtung von Instituten der Tech- 10 000 000 DM auf das Zins- und Tilgungsaufkommen der
nischen Universität Berlin Rechnungsjahre 1959 bis 1960 erteilen zu können.
Z~ aa) Die Notwendigkejt der Schaffung weiterer Grün- Siehe Kontengruppen 2, 3 und 8.
flachen und Erholungsflächen für die Bevölkerung, insbeson-
dere für Kinder und Jugendliche, ergibt sich aus der Insel-
lage Berlins. - Zu Tit. 3
Bei der Durchführung dieses Programmes sollen 1200 Per- Der Betrag von 20 200 000 DM soll zur Finanzierung des
sonen, davon ca. 1000 arbeitslose Frauen beschäftigt werden, Baues von Wohnungen und Wohnheimen wie folgt verwen-
die bisher in der Wirtschaft keine Arbeitsmöglichkeit ge- det werden:
funden haben. a) Für Studenten und Lehrlinge', ........... 12 500 000 DM
Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist mit 6 120 000 DM b) für alleinstehende SBZ-Flüchtlinge . . . . . . . 2 100 000 DM
veranschlagt. Der Beitrag des ERP-Sondervermögens soll c) für Facharbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 600 000 DM
2 500 000 DM betragen.
20200000DM
Zu bb) Trotz der Abnahme der Gesamtarbeitslosigkeit ist
der Anteil der arbeitslosen Angestellten verhältnismäßig Aus diesen Mitteln können auch im Rahmen des § 5 Abs. 2
hoch, weil diese infolge ihres Alters keine oder nur noch ERP-Verwaltungsgesetz Zuschüsse gewährt werden.
geringe Arbeitsmöglichkeiten in der Wirtschaft finden, da Siehe Kontengruppen 3 und 8.
630 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
Tit. Tit. Gegenstand für für
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 . 3 s
'
(3) (3)
4 4 Maßnahmen zur Förderung der Forschung und wirt-
schaftlich bedeutender· kultureller Einrichtungen ... 3 050 000 2 200 000
20 20 . Eigenkapitalfinanzi~rungsprogramm
a) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen
Rechten und sonstigen Vermögenswerten ....... . 1500000 1500000
. Ausgaben dürfen bis zur Höhe etwaiger Mehrein-
nahmen bei Kap. 3 Tit 6 überschritten werden.
Ersparnisse bei Tit. 20 a können zur Verstärkung
der bei Tit 1 veranschlagten Mittel verwendet
werden.
b) Erwerb von Beteiligungen, beteiligungsähnlidlen
Redlten und sonstigen Vermögenswerten durch
Umwandlung ·bereits gewährter Kredite ......... . 36 000000 37 000 000
21 21 Kosten für die Ubemahme von Beteiligungen und Be-
arbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-
gen .......................................... _.. 700 000 500 000
22 22 Inanspruchnahme aus Gewährleistungs- und Bürg-
schaftsverträgen ............................... . 3 000 000 3 000 000
. 23 23 Auffüllung des Bürgschaftssicherungsfonds für· Be~.
triebsmittelkredite ............................. . 1000000
25 25 Kosten aus Anlaß der Durchführung von Prüfungen,
Beratungen, Untersuchungen, der Einziehung von
Forderungen sowie Geridlts- und ähnlidle Kosten . 500 000 500 000
27 27 Maßnahmen zur Förderung der Produktivität ....... . 750 000
29 29 Kosten für die Bearbeitung von Bürgsdlaften ....... . 10 000 10 000
30 30 Vermisdlte Ausgaben ........................... . 5000 5 000
Summe Ausgaben 320 688 600'
' 274 532 000
Abschluß
Einnahmen 259 418 600 244 082 000
Ausgaben ....................................... . 320 688 600 274 532 000
Zusdruß ......................................... . 61 270 000 30 450 000
Nr. 27 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 2.0. Dezember 1958 631
Er.I ä u terungen
6,
Zu Tit. 4 Zu Tit.21
Aus· Mitteln des ERP-Sondervermögens wurden bisher für Für die Obernahme von Beteiligungen im Rahmen des
1034 Forschungsvorhaben rd. 22 500 000 DM Zuschüsse ge- Eigenkapitalfinanzierungsprogramms und die Bearbeitung
währt. Damit wurde den in Berlin ansässigen Instituten und von Krediten zu erleichterten Bedingungen erhält die Ber-
Forschem die Möglichkeit gegeben, den Anschluß an den liner Industriebank AG. eine Bearbeitungsgebühr. Ferner
internationalen Leistungsstand auf dem Gebiet der For- sind die hierbei entstehenden baren Auslagen zu erstatten.
schung herzustellen. Daneben wurde zur Verbesserung der Siehe . Kontengruppe 8.
Ausstattung der Institute beigetragen.
Auch die für das Rechnungsjahr 1958 veranschlagten Zu-
schüsse sind für Vorhaben der wirtschaftsnahen und Grund- Zu Til 22
lagenforschung sowie zur weiteren Ausstattung· der Ber- Nach
liner Forschungsinstitute vorgesehen. a) § 2 des Dritten Gesetzes über die Obernahme von Sicher-
Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sollen im heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
laufenden Rechnungsjahr anfinanziert werden. Die Weiter- deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (Bundesge-
finanzierung ist in den späteren Rechnungsjahren in Aus- setzbl. I S. 365) und
sicht genommen. b) dem Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
Die bisher vom ERP-Sondervermögen durchgeführten Maß- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
nahmen zur Förderung der Beziehungen mit dem Auslande, leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
insbesondere mit den Entwicklungsländern sollen erweitert (2. ERP-BürgschG) vom 17. Mai 1957 (Bundesgesetzbl. I
werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen Begegnungen s. 517)
und Tagungen von Wissenschaftlern und Fachleuten in Ber-
lin durchgeführt werden. Die mit diesen Aufgaben befaßte dürfen Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürg-
Einrichtung soll aus Mitteln des ER.P-Sondervermögens an- schaften bis zum Gesamtbetrage von 400 000 000 DM nach
finanziert werden. Der veranschlagte Zuschuß von 500 000 DM Maßgabe des § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes zu Lasten
dient zur Finanzierung der Erstausstattung (Personal- und des ERP-Sondervermögens übernommen werden.
Sachkosten). Die Auszahlung des hierfür vorgesehenen Be- Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung etwaiger Inan-
trages kann erst erfolgen, nachdem die organisatorischen spruchnahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Ver-
Voraussetzungen geschaffen sind. Sofern die Mittel für den trägen vorgesehen. .(Vgl. auch Kap. 2 Tit. 22 der Ausgabe.)
vorgesehenen Verwendungszweck nicht verausgabt werden,
sind sie zur Verstärkung dem Kap. 3 Tit.1 der ·Ausgabe Siehe Kontengruppe 8.
zuzuführen.
Siehe Kontengruppe 8. Zu Til 25
Zur Beurteilung der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
Zu Til 20 bereits in Berlin finanzierten oder noch zu finanzierenden
Zu Untertitel a) Investitionsprojekte und zur laufenden Uberwachung der
gewährten Kredite sind fadiliche Gutachten erforderlich.
Nadi dem Stand vom 31. Dezember 1957 sind innerhalb des Darüber hinaus sollen Berliner Unternehmen durch Bera-
Eigenkapitalfinanzierungsprogramms in einer Gesamthöhe tungen gefördert werden. Die Zweckmäßigkeit des Einsatzes·
von 90 000 000 DM 80 Beteiligungen von insgesamt rd. der Mittel des ERP-Sondervermögens erfordert auch die
46 820 000 DM von der Berliner Industriebank AG. im eige- Durchführung von Untersudiungen über die Lage der Ber-
nen Namen für Rechnung des ERP-Sondervermögens erwor- liner Wirtschaft und ihrer Bereiche. Weitere Kosten und
ben worden. Daneben wurden Finanzierungshilfen in Höhe Gebühren können durch die Rechtsverfolgung und Rechts-
von rd. 17 138 000 DM auf später zu erwerbende Beteiligun- verteidigung entstehen.
gen gewährt. Die Veranschlagung des Betrages erfolgte im
ERP-Wirtschaftsplan 1954 bei Kap. 3 Til 20 der Ausgabe. Siehe Kontengruppe 8.
Der am Schluß des Rechnungsjahres 1957 vorhandene Rest
wird als Ausgaberest in das Rechnungsjahr 1958 übertragen.
Der veranschlagte Betrag von 1 500 000 DM ist zur Uber- Zu Tit. 29
na hme v:on neuen Beteiligungen oder zur Gewährung von Für Bürgschaften, welme die durchleitenden Kreditinstitute
anderweitigen Finanzierungshilfen des auf Grund amerika- im Auftrag und für Rechnung, des ERP-Sondervermögens
nischer Auflagen revolvierenden Eigenkapitalfinanzierungs- oder auf Grund einer Rückbürgsch-aft des ERP-Sonderver-
fonds· vorgesehen. (Vgl. Kap. 3 Tit. 6 der Einnahme.) mögens gemäß der in den Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 22
Zu Untertitel b) der Ausgabe aufgeführten Gesetze übernehmen, erhalten
Die in den Rechnungsjahren 1954 bis 1957 veranschlagte sie. eine Bearbeitungsgebühr.
Umwandlung bereits gewährter Kredite bis zu 50 000 000 DM Siehe Kontengruppe 8.
in Beteiligungen usw. ist nur bis zu einer Höhe von
14 000 000 DM ausgenutzt worden. Zur Durdiführung dieses·
mit der MSA-Mission vereinbarten Programmes wurde der Zu Tit. 30
Restbetrag von 36 000 000 DM im Rechnungsjahr 1958 er-
neut veranschlagt. Der Betrag ist geschätzt.
Siehe Kontengruppe 2. Siehe Kontengruppe 8.
632 Bundesges~tzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Kap. Kap. Betrag Betrag
Til Tit. für für
Gegenstand
1958 1957
1958 1957 DM DM
2 3
" 5
Treuhandverwaltung
I. Einnahme
4 4 Anleihe der Export-Import-Bank
Washington
1 1. Entnahme aus dem Bestand ..........•.............. 1208000
2 2 Zinsen aus Darlehen ....•••...••.................. 3 502 800 3 506 100
3 3 Tilgungen von Darlehen .......................... . 6 083 200 3 768 400
Summe Einnahmen ............................... . 10 794 eoo 7 274 500
II. Ausgabe
4 4 Anleihe der Export-Import-Bank
Washington
l 1 Abführung an den Bundeshaushalt 1794000 1174 500
2 2 Kredite .......................................... . 9 000000 5 500000
Ausgaben dürfen nur in Höhe der Einnahmen bei Kap. 4
unter Abzug der Ausgaben bei Tit 1 geleistet und bis
zur Höhe etwaiger Mehreinnahmen überschritten werden.
Die Mittel sind übertragbar.
Summe Ausgaben ............................... . 10 794 000 7 274 500
Abschluß
Einnahmen 10 794 000 7 274 500
Ausgaben 10 794 000 7 274 500
..
Nr. 27 - Tag 'd.er Äusgabe: Bonn; den 20. Dezember 1958 633
Erläuterungen
6
Zu Kap.4
Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt B Nr. II.
I. Einnahme
Zu Tit.1 Zu TiL 3
Veransdtlagt sind Mehreinnahmen, die im Redmungsjahr Veranschlagt sind:
1951 nicht verausgabt wurden. Tilgungen durch die Kreditanstalt für Wieder-
Siehe Kontengruppe 9. aufbau . • . . • . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 5 690 000 DM
Tilgungen durch die Lastenausgleichsbank.
Zu Tit 2 (Bank für Vertriebene und Geschädigte) 393 200 DM
Veranschlagt sind:
6 083 200 DM
Zinsen von der Kreditanstalt für Wieder- Siehe Kontengr~ppe 9.
aufbau . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . 3 440 000 DM
Zinsen · von der Lastenausgleichsbank
{Bank für Vertriebene und Geschädigte) . 62 800 DM
3502800DM
Siehe Kontengruppe 9.
II. Ausgabe
Z-u Tlt 1 Zu a)
Die Anleihe in- Höhe von 16 900 000 S ist auf Grund des Der Betrag ist .zur Aufstockung der den deutschen freien
Gesetzes über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund Wohlfahrtsverbänden ~um Auf- und Ausbau ihrer Anstalten
im Rahmen der von den Vereinigten Staaten von Amerika gewährten Kredite von 3 000 000 DM und für soziale Ein-
gewährten Wirtschaftshilfe vom 23. Mai 1952 (Bundes- richtungen, die nicht von .den deutschen freien Wohlfahrts-
gesetzbl. I S. 301) aufgenommen worden. Nach den vertrag- verbänden betreut werden, vorgesehen.
lichen Vereinbarungen ist die Anleihe ab 1. Juli 1956 mit
2¼ v. H. zu verzinsen. Die erste Tilgungsrate ist am 30. Juni Zu b)
1960 fällig. Für den Ausbau, den. Neubau und die Ausstattung von
Da die DM-Gegenwerte der Anleihe vom ERP-Sonderver- Ingenieurschulen sind 10 500 000 DM vorgesehen, von denen
mögen nur treuhänderisch für den Bund verwaltet werden, 5 500 000 DM im Rechnungsjahr 1957 zur Verfügung ge-
sind die an die Export-Import-Bank Washington zu zahlen- stellt wordE:n sind. (Vgl. ERP-Wirtschaftsplan 1957 Kap. 2
den Zinsen dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Tit. 12.)
Siehe Kontengruppe 9. · Weitere Mittel sind im Bundeshaushaltsplan - Kap. 31 01
Zu Tit. 2
TJt. 951 - veranschlagt. Vgl. Vorwort, erster Teil Abschnitt A
Nr.V.
Veranschlagt sind:
Zu c)
Kredite
Zur teilweis~n Finanzierung des Ausbaues des Hafens
a) zur Förderung von Wohlfahrtseinrichtun- Wilhelmshaven als Ofäinfuhrhafen sind 6 000 000 DM vor-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 000 DM gesehen. 2 000 000 DM wurden im Rechnungsjahr 1957 zur
b) zur Förderung des Ingenieurnachwuchses 5 000 000 DM Verfügung gestellt (vgl. ERP-Wirtschaftsplan 1957 Kap. 2
c) für den Ausbau des Hafens Wilhelmshaven 2 000 000 DM Tit. 6 Buchstabe d). Die Bereits\ellung des Restbetrages von
2 000 000 DM soll im RechnungsJahr 1959 erfolgen.
9 000 000 DM Siehe Kontengruppe 9.
634 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Abschluß
Kap. Gegenstand Einnahmen Ausqaben Ubersc:huß Zuschuß
DM DM DM DM
1 ERP-Sondervermögen - Allgemeiner Teil - 140 658 000 29 630 000 111028000 -
2 ERP-Sondervermögen -Teil Bundesrepublik- 801682300 851440300 - 49758000.
3 ERP-Sondervermögen - Teil Berlin - 259 418 600 320 688 600 - 61270000
1 201758900 1 201758900 111028 000 111028000
4 Treuhandverwaltung 10 794 000 10 794 000 - -
1212552 900 1 212 552 900 · 111028000 111028000
Anlage
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. März 1957
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
nach dem Stand vom 31. März 1957
Aufgliederung der Bankguthaben
Erläuterungen
Zusammenstellung der Vermögenswerte. ·und Verpflichtungen nach dem Stand vom 31. März 1957
Aktiva Passiva
A. Bankguthaben 587 761 911,91 DM A. Vermögensbestand•) 6 926 172 554,16 DM
B. Forderungen aus gewährten Krediten
1. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ......... . 3 704 409 170,68 DM
2. gegen die Berliner Industriebank AG. . ........... . 925 166 450,97 DM
3. gegen die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene
und Geschädigte) ••..•.........••...•........••..•• 179 088 381,71 DM
4. gegen die Deutsche Bundesbahn ................... . 203 112 500,- DM
5. gegen die Deutsche Bundespost .................... . 92 700 000,- DM
6. gegen die Finanzierungs-AG., Speyer .............. . 27 793 918,-DM
7. gegen das Land Berlin .•........................... 817 475 076,15 DM
8. gegen den Bundesminister für yerkehr ............• .700 000,- DM z:-1
C. Sonstige Forderungen t-.).
-.J
1. Zinsforderungen ....................•.............. 21 979 593,67 DM
2. Tilgungsforderungen ............................... . 34 804 011,47 DM
3. gegen die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und ~
lll
Futtermittel ..................................•.... 33 000 000,- DM (Q
4. gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau 0.
- Sondereinlage - .............................. . 134 940 598,- DM <n
'"1
5. gegen Versd1iedene .............................. . 3 420 812,77 DM
D. Betelllgungen •C
u,
lQ
1. an der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene lll
und Geschädigte) ...........................•.....• 3 000 000,- DM a'
<n
2. an der Berliner Industriebank AG ................. . 5 000 000,- DM
3. Beitrag des ERP-Sondervermögens ZlJr Erfüllung der tt:l
0
Verpflichtungen des ·Bundes als Mitglied der Inter-
nationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ~
(Weltbank) ............•........•................. 70 000 000,- DM 0.
4. Beitrag des ERP-Sondervermögens zur Erfüllung der <n
::,
Verpflichtungen des Bundes als Mitglied der Inter- t-J
nationalen Finanz-Corporation ............•...•...• · 15 318 105,- DM ~
5. Beteiligungen der Berliner Industrie• 0
bank AG. an Berliner Unternehmen <n
N
im Rahmen der Eigenkapitalfinanzie• <n
rungsprogramme in Berlin für Rech- sa'
nung des ERP-Sondervermögens .... 58 847 358,35 DM <n
;( Wertberichtigungen • . . . . . . • . . . . . 4 325 184,52 DM
E. Wertpapiere
54 522 173,83 DM
- '"1
<O
0,
C0
t. unverzinsliche Schatzanweisungen der Deutschen Bun-
desbahn ....................... ., ..................• 10 000 000,-DM
2. 3 °/oige Ausgleichsforderungen gegen das Land Berlin 1 979 850,- DM
6926172554,l6DM 6 926 172 554,16 DM
•) Vermögensbestand am 31. Min 1956 6 660 498 513,10 DM
In der vorstehenden Zusammenstellung sind nachstehende in der kaufmännischen Buchführung des ERP-Sondervermögens erfaßte Konten nicht enthalten, da sie ver-
mögensrechtlich als Verwahrkonten anzusehen sind: ·
1. ERP-Sammelkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 257 347,91 DM Verpßichtungen aus Einfuhren vor Inkrafttreten des
c,)
2. GARIOA-Sammelkonto .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . 60 432,73 DM bilateralen Abkommens . . . • • .. .. .. .. • • • • . .. .. • .. • . . . • • 51 464 573,38 DM '1,)
3. Konto GARIOA-Alt . .. . .. .. .. .. .. . . . .. .. . .. .. .. .. . 26 683 129,06 DM Cl1
4. Forderungen aus Einfuhren vor Inkrafttreten des
bilateralen Abkommens . . . . . . . . . . . • • . . • . • . . . • • . . . . • 50 014 018,96 DM
636 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Aufgliederung der Bankguthaben
1. ERP-Sonderkonto einschließlich Unterkonten ......................... : ... ·. 76 043 357,88 DM
2. GARIOA-Sonderkonto einschließlich Unterkonten ........................ . 39 217 466,04 DM
3. Verteilungskonten ..................................................... . 376 722 039,81 DM
4. Konten .Bürgschaf~sicherungsfonds• und „Liquiditätsgarantiefonds für Auf-
_tragsfinanzierungskredite" ............................................. . 21 552 943,54 DM.
5. Zins- und Tilgungskonten .............................................. . 74 226104,64 DM
587 761 911,91 DM
Erläuterungen
Zu 1 und 2
Die Verwendung der auf den Sonderkonten einschließlich Unterkonten_ befindlichen Guthaben unter-
liegt vertraglichen Bestimmungen (zweckgebundene Mittel).
Zu3
I?ie den Hauptleihinstituten, dem Senat von Berlin und den einzelnen Bundesressorts zugesagten Kre-
dit- und Zuschußbeträge werden auf Verteilungskonten zur Verfügung gestellt. Die Abrufe erfolgen
nach dem jeweiligen Bedarf.
Die auf den Konten bei der Landeszentralbank in Berlin gehaltenen Mittel bilden gleichzeitig einen
Liquiditätsfonds zur Refinanzierung mittelfristiger Auftragsfinanzierungs- und Betriebsmittelkredite
1zweckgebundene Mittel).
Z1i4
Zur Deckung der vom Land Berlin übernommenen und noch zu übernehmenden Bürgschaften ist aus
Mitteln des ERP-Sondervermögens ein Bürgschaftssicherungsfonds in Höhe von 20 000 000 DM gebildet
·worden. Ein Teil dieser Mittel ist angelegt. ·
Zur Refinanzierung von Krediten, die Berliner Geschäftsbanken im Rahmen des Auftragsfinanzierungs-
program!IlS aus eigenen Mitteln gewähren, ist ein Liquiditätsgarantiefonds gebildet worden (zweck-
gebundene Mittel).
Zu5
Die auf den Zins- und Tilgungskonten befindlichen Guthaben werden für neue Investitionsprogramme
und Zuschüsse verausgabt.
Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. DezembeF 1958 637
Bekanntmachung über das Inkrafttreten ·
des Protokolls zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Konvention der Vereinten Nationen
über die Todeserklärung Verschollener.
Vom 8. Dezember 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Juni Ferner beehrt sich der Ständige Beobachter, im
1958 über den ·Beitritt der Bundesrepublik Deutsch- Auftrag seiner Regierung dem Generalsekretär
land zu dem Protokoll vom 16. Januar 1957 zur mitzuteilen, daß gemäß Artikel 2 Abs. 3 der Kon-
Verlängerung der Geltungsdauer der Konvention vention das Amtsgericht Sc:höneberg in Berlin-
der Vereinten Nationen vom 6. April 1950 ·über die Schöneberg als das Gericht bestimmt worden ist,
Todeserklärung Verschollener (Bundesgesetzbl. das für die Entgegennahme von Anträgen und die
1958 II S. 165) wird hiermit bekanntgemacht, daß Ausgabe von Todeserklärungen, die sonst in den
das Protokoll und die Konvention nach Abschnitt III Zuständigkeitsbereich der in Artikel 2 Abs. 2 ge-
Buchstabe b und Abschnitt II Buchstabe c des Pro- nannten Gerichte gefallen wären, ausschließlich zu-
ständig sein soll. Diese Ubertragung der Zustän-
tokoll~ für
digkeit auf das Amtsgericht Sc:höneberg gilt auch
die Bundesrepublik im Land BeTlin.
Deutschland am 23. Oktober 1958
Ferner beehrt,__ sich der Ständige Beobachter, im
in Kraft getreten sind; die deutsche Beitrittsurkunde
Auftrag seiner Regierung dem Generalsekretär
ist an diesem rage bei dem Generalsekretär der
anzuzeigen, daß die Bundesregierung gemäß Ar-
Vereinten Nationen hinterlegt worden. tikel 1 Abs. 2 die Anwendung der Konvention auf
Die Konvention war nach ihrem Artikel 17 am Personen ausgedehnt hat, die nach 1945 unter ähn-
23. Januar 1957 außer Kraft getreten. lichen wfe den in Artikel 1 Abs. 1 der Konvention
Der Ständige Beobachter der Bundesrepublik aufgeführten Umständen verschollen sind. Diese
Deutschland bei den Vereinten Nationen hat an- Ausdehnung der Anwendung gilt ebenfalls für das
läßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde fol- Land Berlin.•
gende Erklärung abgegeben:
Das Protokoll ist bereits in Kraft getreten für
.Der Ständige Beobachter der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen beehrt Pakistan am 22. Januar 1957
sich, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen
a!)läßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde Israel am 22.Januar 1957
d~r Bundesrepublik zu dem Protokoll zur Verlän- Kambodscha am 30. Juli 1957
gerung der Geltungsdauer der Konvention über
die Todeserklärung Verschollener, aufgelegt zu
die Chinesische
New York am 16. Januar 1957, folgende Erklärung_ Republik am 9. September 1957
im Namen der Bundesrepublik Deutschland abzu- Italien am 25. März 1958.
geben:
Das Protokoll zur Verlängerung der Geltungs- Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
dauer der Konvention über die Todeserklärung die Bekanntmachung vom 29. Februar 1956 (Bundes-
Verschollener gilt auch im Land Berlin. gesetzbl. II S. 329).
Bonn, den 8. Dezember 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
638 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II.
HOHE BEHORDE
Soeben erschienen:
Die Stabilität des Arbeifsverhältnisses "
taa~ dem Recht der Mi~gliedsfaaten
der Europäischen Gemeinschaff für Kohle und Stahl
Dieser Band gehört zu einer Reihe von Veröffentlichungen iiber das Arbeitsrecht ln den Mit•
glieclstaaten der Gemeinschaft, die auf Anregung der Hohen Behörde von einer Gruppe von
Fachleuten ausgearbeitet wird.
Diese Arbeitsgruppe, die unter dem Vorsitz von Professor Paul DURAND von der Rechts-
und Wirtscbaftswissenscbaftlicben Fakultät Paris steht, setzt sieb aus folgenden Persönlich•
keiten zusammen:
G. BOLDT, Richter am Bundesarbeitsgericht in Kassel,
P. HORION, Professor an der UDiversitlt Lüttich,
A. KA YSER, Prlsldent des .Office des Assurances Sodales" iD Luxemburg,
L. MENGONI, Professor für· Arbeitsrecht an der Katholischen Universitlt Mailand,
A. N. MOLENAAR. Professor an der UDiversitlt Leiden.
Nach einer ersten einführenden Studie über die .Quellen des Arbeitsrechts iD den Lindern
der Europiiscben Gemeinschaft für Kohle und Stahl• haben die sedls Juristen mit dieser
Studie über die Stabilität des ArbeitsverhiltDisses die Untersu~ung eines der wesentlichen
und aktuellsten Probleme des Arbeitsrechts in Angriff genommen.
Das Arbeitsrecht scheint sieb iD der Tat mehr und mehr auf den Schutz der Lohnempf&nger
gegen willkürliche Entlassungen auszurichten und strebt danach, dieses Recht auf ArbeJt fest
zu verankern. wie es iD einigen neueren Verfassungen bereits geschehen ist. durch die es
seinen festen Platz im Zeitbewußtsein gefunden hat.
1D den Beridlten der sechs Linder werden sowohl die in Gesetzen und VerordnuQen ent•
haltenen als auch die vertraglich festgelegten Bestimmungen analysiert, in denen diese Ent•
wtdtlung ihren Niederschlag gefunden hat. Es wird ferner eine DarstellunQ des Schutzes
gegeben, zu dem diese Entwicklung bis beute geführt hat.
In dem zusammenfassenden Bericht legt Professor DURAND dar, wie trotz der Unterschiede
zwischen den angewandten Verfahren die Tendenz zur Stabilitlt des Arbeitsverhältnisses
allen sechs Ländern gemeinsam ist. Er hebt die Hauptprobleme hervor, die mit der Ver-
wirklichung der Stabilität des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Dabei weist er vor allem
auf die Gefahr der Starrheit, der Inelastizitit des Arbeitsverhältnisses hin, die seiner An-
sicht nach ein Hindernis für die Beweglichkeit der Arbeitnehmer darstellt. Di05e Beweglichkeit
aber sei eine der Forderungen der auf dem technischen Fortschritt beruhenden modernen
Wirtschaft.
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