355
Bundesgesetzblatt
Teil II
1958 Ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 1958 Nr. 25
Tag Inhalt: Seite
29. 9. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens übeT ein einheitliches
System der Schiffsvermessung (Inkrafttreten für Israel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
30. 9. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Sechsten Protokolls über zusätzliche Zuge-
ständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Inkrafttreten für Osterreich,
Malaya und Ghana) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
30. 9. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung der
Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum (Beitritt der Polnischen
Volksrepublik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
7. 10. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die den Seeleuten der
Handelsmarine für die Behandlung von Geschlechtskrankheiten zu gewährenden Erleichte-
rungen (Inkrafttreten für den Malaiischen Bund und die Föderative Volksrepublik Jugo-
slawien) . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
11. 10. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur Ver-
hütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954 (Inkrafttreten für die Niederlande) . . . . . 356
16. 10. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen
auf See (Seestraßenordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
13. 10. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages
London 1948 (Inkrafttreten für Ghana) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
1. 10. 58 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . 358
1. 10. 58 Berichtigung zum deutsch-belgischen Abkommen über die Errichtung nebeneinanderliegender
nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt
und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr
über die deutsch-belgische Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Obereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung
(Inkrafttreten für Israel).
Vom 29. September 1958.
Das in Oslo am 10. Juni 1947 unterzeichnete
übereinkommen über ein einheitliches System der
Schiffsvermessung (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 1469,
1958 II S. 67) tritt gemäß seinem Artikel 15 Abs. 2 für
Israel am 29. Oktober 1958
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 12. Mai 1958 (Bundes-
gesetzbl. II S. 128).
Bonn, den 29. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmadlung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Sechsten Proto- über den Geltungsbereidl des Ubereinkommens
kolls über zusätzlidte Zugeständnisse zum All- zur Errichtung der Pflanzensdlutz-Organisation
gemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Inkraft- für Europa und den Mittelmeerraum
treten für Usterreich, Malaya und Ghana). (Beitritt der Polnisdlen Volksrepublik).
Vom 30. September 1958.
Vom 30. September 1958.
Das in Genf am 23. Mai 1956 unterzeichnete
Sechste Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse Das in Paris am 18. April 1951 unterzeichnete
zum Allgemeinen Zoll- ufid Handelsabkommen Ubereinkommen zur Errichtung der Europäisdlen
(Bundesgesetzbl. II S. 1091) ist nach seinem Absatz 2 Pflanzenschutz-Organisation in der Fassung vom
für 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 581) ist
Osterreich am 1. September 1958 gemäß seinem Artikel XX Abs. a Ziff. 3 für
in Kraft getreten.
die Polnische Volksrepublik
Malaya hat am 1. November 1957 und Ghana am
am 5. September 1958
14. November 1957 die Erklärung abgegeben, daß
sie die Rechte und Pflichten anerkennen, die sich in Kraft getreten.
aus der Unterzeichnung des Sechsten Protokolls
durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
und Nordirland für Malaya und Ghana ergeben, die Bekanntmachuhg vom 19. Oktober 1957 (Bundes-
soweit das Protokoll für sie anwendbar ist. gesetzbl. II S. 1681).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1958 (Bundes- Bonn, den 30. September 1958.
gesetzbl. II S. 99).
Der Bundesminister des Auswärtigen
Bonn, den 30. September 1958.
In Vertretung
Der Bundesminister des Auswärtigen Knappstein
-In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung Bekanntmadlung
über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Geltungsbereich des Internationalen
über die den Seeleuten der Handelsmarine für Obereinkommens zur Verhütung der Ver-
die Behandlung von Gesdtledltskrankheiten zu sdlmutzung der See durch Ul, 1954
gewährenden Erleidlterungen (Inkrafttreten für die Niederlande).
(Inkrafttreten für den Malaiischen Bund und
die Föderative Volksrepublik Jugoslawien). Vom 11. Oktober 19S8.
Vom 7. Oktober 1958.
Das in London am 12. Mai 1954 unterzeichnete
Die in Brüssel am 1. Dezember 1924 unterzeichnete Internationale Ubereinkommen zur Verhütung der
Vereinbarung über die den Seeleuten der Handels- Verschmutzung der See durch 01, 1954 (Bundes-
marine für die Behandlung von Geschlechtskrank- gesetzbl. 1956 II S. 379) tritt gemäß seinem Arti-
heiten zu gewährenden Erleichterungen -(Reichs- kel XV Abs. 2 Buchstabe a Satz 2 für
gesetzbl. 1937 II S. 109) ist für
die Niederlande am 24. Oktober 1958
den Malaiischen Bund am 11. März 1957
in Kraft.
und
die Föderative Volksrepublik
Jugoslawien am 23. Mai 1957 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. November 1957 (Bun-
in Kraft getreten. desgesetzbl. II S. 1696) und die dazu ergangene Be-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an richtigung (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 91).
die Bekanntmachung vom 28. Juli 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 898). Bonn, den 11. Oktober 1958.
Bonn, den 7. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen·
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung
In Vertretung van Scherpenberg
Knappste in
356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmadlung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Sechsten Proto- über den Geltungsbereidl des Ubereinkommens
kolls über zusätzlidte Zugeständnisse zum All- zur Errichtung der Pflanzensdlutz-Organisation
gemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Inkraft- für Europa und den Mittelmeerraum
treten für Usterreich, Malaya und Ghana). (Beitritt der Polnisdlen Volksrepublik).
Vom 30. September 1958.
Vom 30. September 1958.
Das in Genf am 23. Mai 1956 unterzeichnete
Sechste Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse Das in Paris am 18. April 1951 unterzeichnete
zum Allgemeinen Zoll- ufid Handelsabkommen Ubereinkommen zur Errichtung der Europäisdlen
(Bundesgesetzbl. II S. 1091) ist nach seinem Absatz 2 Pflanzenschutz-Organisation in der Fassung vom
für 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 581) ist
Osterreich am 1. September 1958 gemäß seinem Artikel XX Abs. a Ziff. 3 für
in Kraft getreten.
die Polnische Volksrepublik
Malaya hat am 1. November 1957 und Ghana am
am 5. September 1958
14. November 1957 die Erklärung abgegeben, daß
sie die Rechte und Pflichten anerkennen, die sich in Kraft getreten.
aus der Unterzeichnung des Sechsten Protokolls
durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
und Nordirland für Malaya und Ghana ergeben, die Bekanntmachuhg vom 19. Oktober 1957 (Bundes-
soweit das Protokoll für sie anwendbar ist. gesetzbl. II S. 1681).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1958 (Bundes- Bonn, den 30. September 1958.
gesetzbl. II S. 99).
Der Bundesminister des Auswärtigen
Bonn, den 30. September 1958.
In Vertretung
Der Bundesminister des Auswärtigen Knappstein
-In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung Bekanntmadlung
über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Geltungsbereich des Internationalen
über die den Seeleuten der Handelsmarine für Obereinkommens zur Verhütung der Ver-
die Behandlung von Gesdtledltskrankheiten zu sdlmutzung der See durch Ul, 1954
gewährenden Erleidlterungen (Inkrafttreten für die Niederlande).
(Inkrafttreten für den Malaiischen Bund und
die Föderative Volksrepublik Jugoslawien). Vom 11. Oktober 19S8.
Vom 7. Oktober 1958.
Das in London am 12. Mai 1954 unterzeichnete
Die in Brüssel am 1. Dezember 1924 unterzeichnete Internationale Ubereinkommen zur Verhütung der
Vereinbarung über die den Seeleuten der Handels- Verschmutzung der See durch 01, 1954 (Bundes-
marine für die Behandlung von Geschlechtskrank- gesetzbl. 1956 II S. 379) tritt gemäß seinem Arti-
heiten zu gewährenden Erleichterungen -(Reichs- kel XV Abs. 2 Buchstabe a Satz 2 für
gesetzbl. 1937 II S. 109) ist für
die Niederlande am 24. Oktober 1958
den Malaiischen Bund am 11. März 1957
in Kraft.
und
die Föderative Volksrepublik
Jugoslawien am 23. Mai 1957 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. November 1957 (Bun-
in Kraft getreten. desgesetzbl. II S. 1696) und die dazu ergangene Be-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an richtigung (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 91).
die Bekanntmachung vom 28. Juli 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 898). Bonn, den 11. Oktober 1958.
Bonn, den 7. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen·
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung
In Vertretung van Scherpenberg
Knappste in
356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmadlung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Sechsten Proto- über den Geltungsbereidl des Ubereinkommens
kolls über zusätzlidte Zugeständnisse zum All- zur Errichtung der Pflanzensdlutz-Organisation
gemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Inkraft- für Europa und den Mittelmeerraum
treten für Usterreich, Malaya und Ghana). (Beitritt der Polnisdlen Volksrepublik).
Vom 30. September 1958.
Vom 30. September 1958.
Das in Genf am 23. Mai 1956 unterzeichnete
Sechste Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse Das in Paris am 18. April 1951 unterzeichnete
zum Allgemeinen Zoll- ufid Handelsabkommen Ubereinkommen zur Errichtung der Europäisdlen
(Bundesgesetzbl. II S. 1091) ist nach seinem Absatz 2 Pflanzenschutz-Organisation in der Fassung vom
für 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 581) ist
Osterreich am 1. September 1958 gemäß seinem Artikel XX Abs. a Ziff. 3 für
in Kraft getreten.
die Polnische Volksrepublik
Malaya hat am 1. November 1957 und Ghana am
am 5. September 1958
14. November 1957 die Erklärung abgegeben, daß
sie die Rechte und Pflichten anerkennen, die sich in Kraft getreten.
aus der Unterzeichnung des Sechsten Protokolls
durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
und Nordirland für Malaya und Ghana ergeben, die Bekanntmachuhg vom 19. Oktober 1957 (Bundes-
soweit das Protokoll für sie anwendbar ist. gesetzbl. II S. 1681).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1958 (Bundes- Bonn, den 30. September 1958.
gesetzbl. II S. 99).
Der Bundesminister des Auswärtigen
Bonn, den 30. September 1958.
In Vertretung
Der Bundesminister des Auswärtigen Knappstein
-In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung Bekanntmadlung
über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Geltungsbereich des Internationalen
über die den Seeleuten der Handelsmarine für Obereinkommens zur Verhütung der Ver-
die Behandlung von Gesdtledltskrankheiten zu sdlmutzung der See durch Ul, 1954
gewährenden Erleidlterungen (Inkrafttreten für die Niederlande).
(Inkrafttreten für den Malaiischen Bund und
die Föderative Volksrepublik Jugoslawien). Vom 11. Oktober 19S8.
Vom 7. Oktober 1958.
Das in London am 12. Mai 1954 unterzeichnete
Die in Brüssel am 1. Dezember 1924 unterzeichnete Internationale Ubereinkommen zur Verhütung der
Vereinbarung über die den Seeleuten der Handels- Verschmutzung der See durch 01, 1954 (Bundes-
marine für die Behandlung von Geschlechtskrank- gesetzbl. 1956 II S. 379) tritt gemäß seinem Arti-
heiten zu gewährenden Erleichterungen -(Reichs- kel XV Abs. 2 Buchstabe a Satz 2 für
gesetzbl. 1937 II S. 109) ist für
die Niederlande am 24. Oktober 1958
den Malaiischen Bund am 11. März 1957
in Kraft.
und
die Föderative Volksrepublik
Jugoslawien am 23. Mai 1957 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. November 1957 (Bun-
in Kraft getreten. desgesetzbl. II S. 1696) und die dazu ergangene Be-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an richtigung (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 91).
die Bekanntmachung vom 28. Juli 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 898). Bonn, den 11. Oktober 1958.
Bonn, den 7. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen·
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung
In Vertretung van Scherpenberg
Knappste in
356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmadlung Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Sechsten Proto- über den Geltungsbereidl des Ubereinkommens
kolls über zusätzlidte Zugeständnisse zum All- zur Errichtung der Pflanzensdlutz-Organisation
gemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Inkraft- für Europa und den Mittelmeerraum
treten für Usterreich, Malaya und Ghana). (Beitritt der Polnisdlen Volksrepublik).
Vom 30. September 1958.
Vom 30. September 1958.
Das in Genf am 23. Mai 1956 unterzeichnete
Sechste Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse Das in Paris am 18. April 1951 unterzeichnete
zum Allgemeinen Zoll- ufid Handelsabkommen Ubereinkommen zur Errichtung der Europäisdlen
(Bundesgesetzbl. II S. 1091) ist nach seinem Absatz 2 Pflanzenschutz-Organisation in der Fassung vom
für 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 581) ist
Osterreich am 1. September 1958 gemäß seinem Artikel XX Abs. a Ziff. 3 für
in Kraft getreten.
die Polnische Volksrepublik
Malaya hat am 1. November 1957 und Ghana am
am 5. September 1958
14. November 1957 die Erklärung abgegeben, daß
sie die Rechte und Pflichten anerkennen, die sich in Kraft getreten.
aus der Unterzeichnung des Sechsten Protokolls
durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
und Nordirland für Malaya und Ghana ergeben, die Bekanntmachuhg vom 19. Oktober 1957 (Bundes-
soweit das Protokoll für sie anwendbar ist. gesetzbl. II S. 1681).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. Februar 1958 (Bundes- Bonn, den 30. September 1958.
gesetzbl. II S. 99).
Der Bundesminister des Auswärtigen
Bonn, den 30. September 1958.
In Vertretung
Der Bundesminister des Auswärtigen Knappstein
-In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung Bekanntmadlung
über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Geltungsbereich des Internationalen
über die den Seeleuten der Handelsmarine für Obereinkommens zur Verhütung der Ver-
die Behandlung von Gesdtledltskrankheiten zu sdlmutzung der See durch Ul, 1954
gewährenden Erleidlterungen (Inkrafttreten für die Niederlande).
(Inkrafttreten für den Malaiischen Bund und
die Föderative Volksrepublik Jugoslawien). Vom 11. Oktober 19S8.
Vom 7. Oktober 1958.
Das in London am 12. Mai 1954 unterzeichnete
Die in Brüssel am 1. Dezember 1924 unterzeichnete Internationale Ubereinkommen zur Verhütung der
Vereinbarung über die den Seeleuten der Handels- Verschmutzung der See durch 01, 1954 (Bundes-
marine für die Behandlung von Geschlechtskrank- gesetzbl. 1956 II S. 379) tritt gemäß seinem Arti-
heiten zu gewährenden Erleichterungen -(Reichs- kel XV Abs. 2 Buchstabe a Satz 2 für
gesetzbl. 1937 II S. 109) ist für
die Niederlande am 24. Oktober 1958
den Malaiischen Bund am 11. März 1957
in Kraft.
und
die Föderative Volksrepublik
Jugoslawien am 23. Mai 1957 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 18. November 1957 (Bun-
in Kraft getreten. desgesetzbl. II S. 1696) und die dazu ergangene Be-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an richtigung (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 91).
die Bekanntmachung vom 28. Juli 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 898). Bonn, den 11. Oktober 1958.
Bonn, den 7. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen·
Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung
In Vertretung van Scherpenberg
Knappste in
Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Oktober 1958 357
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
(Seestraßenordnung).
Vom 16. Oktober 1958.
Die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen Japan am 1. Januar 1954
auf See (Anhang B zum Internationalen Schiffs- Jugoslawien am t.Januar1954
sicherheitsvertrag London 1948, Bundesgesetzbl. Kanada am 1.Januar1954
1953 II S. 603) sind gemäß dem Schlußprotokoll der
Internationalen Konferenz zum Schutz des mensch- Kolumbien am 1. Januar 1954
lichen Lebens auf See von 1948 für Kuba am 22. Februar 1957
die Bundesrepublik Deutschland Liberia am 1. Januar 1954
am 22. Januar 1954 Mexiko am 1.Januar1954
in Kraft getreten. Neuseeland am 1.Januar1954
Die Regeln sind ferner in Kraft getreten für Nicaragua am 1.Januar1954
die Niederlande am 1. Januar 1954
Argentinien am 31. Juli 1956
Norwegen am 1. Januar 1954
Australien am 1. Januar 1954
Pakistan am 1.Januar1954
Belgien am 1. Januar 1954
Panama am 4. Februar 1954
Brasilien am 1. Januar 1954
Peru am 1.Januar 1954
Bulgarien am 1. Januar 1954
die Philippinen am 1.Januar1954
Burma am 1. Januar 1954
Polen am 1.Januar 1954
Chile am 1. Januar 1954
Portugal am 1. Januar 1954
Dänemark am 1. Januar 1954
Rumänien am 1. Januar 1954
die Dominikanische
Republik am 1. Januar 1954 Schweden am 1. Januar 1954
Ecuador am 1. Januar 1954 die Schweiz am 11. Januar 1957
Finnland am 1. Januar 1954 Spanien am 1. Januar 1954
Frankreich am 1. Januar 1954 die Sowjetunion am 1. Januar 1954
Ghana am 11. Juli 1958 die Südafrikanische Union am 1. Januar 1954
Griechenland am 1. Januar 1954 Thailand am 8. Dezember 1955
Großbritannien die Türkei am 1.Januar1954
und Nordirland am 1. Januar 1954 die Tschechoslowakei am 9. November 1955
Haiti am 26.Mai 1954 Ungarn am 1.Januar1954
Indien am 1. Januar 1954 Uruguay am 18. August 1955
Irak am 1. Januar 1954 Venezuela am 1.Januar1954
Irland am 1. Januar 1954 die Vereinigte Arabische
Island am 1. Januar 1954 Republik für Ägypten am 1.Januar 1954
Israel am 1. Januar 1954 die Vereinigten Staaten am 1.Januar1954
Italien am 1. Januar 1954 die Republik Vietnam am 17. März 1956.
Bonn, den 16. Oktober 1958.
D e r B u n·d e s m in i s t e r de s Au s w ä r t i g e n
In Vertretung
Knappste in.
358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung Bekanntmachung über Enteignungen
über den Geltungsbereich des Internationalen für Zwet'ke der Deutschen Bundesbahn.
Schiffssicherheitsvertrages London 1948
Vom 1. Oktober 1958.
(Inkrafttreten für Ghana).
Vom 13. Oktober 1958. Die Bundesregierung hat am 20. September 1958
folgenden Beschluß gefaßt:
Das Internationale Ubereinkommen zum Schutz „Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
des menschlichen Lebens auf See von 1948 (Bundes- 13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
gesetzbl. 1953 II S. 603) ist für für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
Ghana am 22. Februar 1958 Bau einer eingleisigen Eisenbahnstrecke im Zuge
in Kraft getreten. der »Vogelfluglinie« von Großenbrode bis Putt-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die garden sowie Bau des Fährhafens mit Fährbahn-
Bekanntmachung vom 25. Oktober 1957 (Bundes- hof Puttgarden
gesetzbl. II S. 1681). die Enteignung für zulässig erklärt."
Bonn, den 13. Oktober 1958. Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung In Vertretung des Staatssekretärs
Knappstein Dr. Schiller
Beridltigung
zum deutsch-belgischen Abkommen
über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen,
über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von
Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgisdte Grenze
(Bundesgesetzbl. 1958 II S. 191).
1. In der Uberschrift muß es statt ,,la Royaume"
richtig „le Royaume" lauten.
2. In Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe c muß es richtig
,, d' echange" heißen.
3. In Artikel 9 Abs. 3 Zeile 6 und in Artikel 18
Abs. 3 Zeile 3 ist bei den Worten „ matieres"
und „ applications" der Buchstabe s zu strei-
chen.
Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Hurst
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH„ Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postschec.kkonto „Bundesgesetzblatt•
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 10.
358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung Bekanntmachung über Enteignungen
über den Geltungsbereich des Internationalen für Zwet'ke der Deutschen Bundesbahn.
Schiffssicherheitsvertrages London 1948
Vom 1. Oktober 1958.
(Inkrafttreten für Ghana).
Vom 13. Oktober 1958. Die Bundesregierung hat am 20. September 1958
folgenden Beschluß gefaßt:
Das Internationale Ubereinkommen zum Schutz „Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
des menschlichen Lebens auf See von 1948 (Bundes- 13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
gesetzbl. 1953 II S. 603) ist für für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
Ghana am 22. Februar 1958 Bau einer eingleisigen Eisenbahnstrecke im Zuge
in Kraft getreten. der »Vogelfluglinie« von Großenbrode bis Putt-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die garden sowie Bau des Fährhafens mit Fährbahn-
Bekanntmachung vom 25. Oktober 1957 (Bundes- hof Puttgarden
gesetzbl. II S. 1681). die Enteignung für zulässig erklärt."
Bonn, den 13. Oktober 1958. Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung In Vertretung des Staatssekretärs
Knappstein Dr. Schiller
Beridltigung
zum deutsch-belgischen Abkommen
über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen,
über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von
Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgisdte Grenze
(Bundesgesetzbl. 1958 II S. 191).
1. In der Uberschrift muß es statt ,,la Royaume"
richtig „le Royaume" lauten.
2. In Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe c muß es richtig
,, d' echange" heißen.
3. In Artikel 9 Abs. 3 Zeile 6 und in Artikel 18
Abs. 3 Zeile 3 ist bei den Worten „ matieres"
und „ applications" der Buchstabe s zu strei-
chen.
Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Hurst
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH„ Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postschec.kkonto „Bundesgesetzblatt•
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 10.
358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung Bekanntmachung über Enteignungen
über den Geltungsbereich des Internationalen für Zwet'ke der Deutschen Bundesbahn.
Schiffssicherheitsvertrages London 1948
Vom 1. Oktober 1958.
(Inkrafttreten für Ghana).
Vom 13. Oktober 1958. Die Bundesregierung hat am 20. September 1958
folgenden Beschluß gefaßt:
Das Internationale Ubereinkommen zum Schutz „Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
des menschlichen Lebens auf See von 1948 (Bundes- 13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
gesetzbl. 1953 II S. 603) ist für für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
Ghana am 22. Februar 1958 Bau einer eingleisigen Eisenbahnstrecke im Zuge
in Kraft getreten. der »Vogelfluglinie« von Großenbrode bis Putt-
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die garden sowie Bau des Fährhafens mit Fährbahn-
Bekanntmachung vom 25. Oktober 1957 (Bundes- hof Puttgarden
gesetzbl. II S. 1681). die Enteignung für zulässig erklärt."
Bonn, den 13. Oktober 1958. Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung In Vertretung des Staatssekretärs
Knappstein Dr. Schiller
Beridltigung
zum deutsch-belgischen Abkommen
über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen,
über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von
Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgisdte Grenze
(Bundesgesetzbl. 1958 II S. 191).
1. In der Uberschrift muß es statt ,,la Royaume"
richtig „le Royaume" lauten.
2. In Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe c muß es richtig
,, d' echange" heißen.
3. In Artikel 9 Abs. 3 Zeile 6 und in Artikel 18
Abs. 3 Zeile 3 ist bei den Worten „ matieres"
und „ applications" der Buchstabe s zu strei-
chen.
Bonn, den 1. Oktober 1958.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Hurst
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH„ Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postschec.kkonto „Bundesgesetzblatt•
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 10.