351
Bundesgesetzblatt
Teil II
1958 Ausgegeben zu Bonn am 25. September 1958 Nr. 24
Tag Inhalt: Seite
24.9.58 Dritte Verordnung zu_r Änderung der Ordnung für den Zollverschluß der Rheinschiffe 351
25.8.58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivil-
luftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr . . 352
8.9.58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle ([nkrafttreten für die Dominikanische Republik) . . . . . . . . . . . . . . . . 352
11. 9. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags vom 24. September 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-
belgischen Grenze i.md andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen 353
11. 9. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Inkraft-
treten für Ghana) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
17.9.58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Meterkonvention vom
20. Mai 1875 ................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Dritte Verordnung zur Änderung
der Ordnung für den Zollverschluß der Rheinschiffe.
Vom 24. September 1958.
Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 109 Abs. 1 In Artikel 1 wird dem Absatz 1 folgender Satz 2
Nr. 1 und 3 des Zollgesetzes vom 20. März 1939 angefügt:
(Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Ge-
setzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Ver- „Außerdem können auch solche Fahrzeuge mit
brauchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes- einem Verschlußanerkenntnis ausgestattet wer-
gesetzbl. I S. 317) und des Vierten Zolländerungs- den, die ein nicht in der Anlage 2 vorgesehenes
gesetzes vom 10. September 1957 (Bundesgesetz- Verschlußsystem aufweisen, sofern die beteilig-
blatt I S. 1331) in Verbindung mit Artikel 129 Abs.1 ten Staaten das Verschlußsystem gemeinsam an-
des Grundgesetzes wird verordnet: erkannt haben."
§ 1 § 2
Die Ordnung für den Zollverschluß der Rhein- Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
schiffe in der Fassung der Anlage zur Verordnung
über die Einführung einer Ordnung für den Zoll-
verschluß der Rheinschiffe vom 16. August 1950 § 3
(Bundesgesetzbl. S. 415j wird entsprechend einem
Beschluß der Zentralkommission für die Rhein- Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1958 in
schiffahrt wie folgt geändert: Kraft.
Bonn, den 24. September 1958.
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
und der Vereinbarung über den Durchßug im Internationalen Fluglinienverkehr.
Vom 25. August 1958.
Das in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Abkommen über die Internationale Zivilluft-
fahrt (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 411) ist gemäß sei-
nem Artikel 92 für
Costa Rica am 31. Mai 1958,
den Malaiischen Bund am 7. Mai 1958
in Kraft getreten.
Die in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Vereinbarung über den Durchflug im Inter-
nationalen Fluglinienverkehr (Bundesgesetzbl. 1956
II S. 411, 442) ist gemäß ihrem Artikel VI für Costa
Rica am 1. Mai 1958 in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im ,Anschluß an
die Bekanntmachung vom 3. April 1958 (Bundesge-
setzbl. II S. 110).
Bonn, den 25. August 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dittmann
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
(Inkrafttreten für die Dominikanische Republik).
Vom 8. September 1958.
Die Dominikanische Republik ist dem auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlosse-
nen Abkommen zur friedlichen Erledigung inter-
nationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 (Reichs-
gesetzbl. 1910 S. 5) beigetreten. Die Königlich Nie-
derländische Regierung hat die schriftliche Anzeige
des Beitritts nebst der Ratifikationsurkunde am
9. Juli 1958 erhalten.
Das Abkommen ist demnach für die Dominikani-
sche Republik am 7. September 1958 in Kraft ge-
treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 5. August 1958 (Bundes-
gesetzbl. II S. 330).
Bonn, den 8. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
und der Vereinbarung über den Durchßug im Internationalen Fluglinienverkehr.
Vom 25. August 1958.
Das in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Abkommen über die Internationale Zivilluft-
fahrt (Bundesgesetzbl. 1956 II S. 411) ist gemäß sei-
nem Artikel 92 für
Costa Rica am 31. Mai 1958,
den Malaiischen Bund am 7. Mai 1958
in Kraft getreten.
Die in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeich-
nete Vereinbarung über den Durchflug im Inter-
nationalen Fluglinienverkehr (Bundesgesetzbl. 1956
II S. 411, 442) ist gemäß ihrem Artikel VI für Costa
Rica am 1. Mai 1958 in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im ,Anschluß an
die Bekanntmachung vom 3. April 1958 (Bundesge-
setzbl. II S. 110).
Bonn, den 25. August 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Dittmann
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
(Inkrafttreten für die Dominikanische Republik).
Vom 8. September 1958.
Die Dominikanische Republik ist dem auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlosse-
nen Abkommen zur friedlichen Erledigung inter-
nationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 (Reichs-
gesetzbl. 1910 S. 5) beigetreten. Die Königlich Nie-
derländische Regierung hat die schriftliche Anzeige
des Beitritts nebst der Ratifikationsurkunde am
9. Juli 1958 erhalten.
Das Abkommen ist demnach für die Dominikani-
sche Republik am 7. September 1958 in Kraft ge-
treten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 5. August 1958 (Bundes-
gesetzbl. II S. 330).
Bonn, den 8. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Nr. 24 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. September 1958 353
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrags vom 24. September 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
über eine Berichtigung der deutsch-belgisdlen Grenze
und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen.
Vom 11. September 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
6. August 1958 zu dem Vertrag vom 24. September
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der
deutsch-belgischen Grenze und andere die Be-
ziehungen zwischen beiden Ländern betreffende
Fragen (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 262) wird hier-
mit bekanntgemacht, daß der Vertrag gemäß seinem
Artikel 26 Abs. 2 am 28. August 1958 in Kraft ge-
treten ist.
Die. Ratifikationsurkunden sind am 13. August
1958 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 11. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Inkrafttreten für Ghana).
Vom 11. September 1958.
Das 1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und
Kranken der Streitkräfte im Felde,
das II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur
See,
das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Behandlung der Kriegsgefangenen und
das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zum Schutze von Zivilpersonen in· Kriegszeiten
(Bundesgesetzbl. 1954 II S. 781)
treten für Ghana am 2. Februar 1959 in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 2. Juni 1958 (Bundesge-
setzbl. II S. 156).
Bonn, den .11. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
Nr. 24 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. September 1958 353
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Vertrags vom 24. September 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
über eine Berichtigung der deutsch-belgisdlen Grenze
und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen.
Vom 11. September 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
6. August 1958 zu dem Vertrag vom 24. September
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der
deutsch-belgischen Grenze und andere die Be-
ziehungen zwischen beiden Ländern betreffende
Fragen (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 262) wird hier-
mit bekanntgemacht, daß der Vertrag gemäß seinem
Artikel 26 Abs. 2 am 28. August 1958 in Kraft ge-
treten ist.
Die. Ratifikationsurkunden sind am 13. August
1958 in Bonn ausgetauscht worden.
Bonn, den 11. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Inkrafttreten für Ghana).
Vom 11. September 1958.
Das 1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und
Kranken der Streitkräfte im Felde,
das II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur
See,
das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Behandlung der Kriegsgefangenen und
das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zum Schutze von Zivilpersonen in· Kriegszeiten
(Bundesgesetzbl. 1954 II S. 781)
treten für Ghana am 2. Februar 1959 in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 2. Juni 1958 (Bundesge-
setzbl. II S. 156).
Bonn, den .11. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
der Internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875.
Vom 17. September 1958.
Die in Paris am 20. Mai 1875 unterzeid).nete In-
ternationale Meterkonvention nebst Reglement
und Ubergangsbestimmungen (Reichsgesetzbl. 1876
S. 191) und die in Sevres am 6. Oktober 1921 unter-
zeichnete Internationale Ubereinkunft wegen Ab-
änderung der Internationalen Meterkonvention vom
20. Mai 1875 und des dieser Konvention beigefüg-
ten Reglements (Reichsgesetzbl. 1927 II S. 409) ist
für -
die Dominikanische Republik am 24. Februar 1954,
Brasilien am 14. April 1954,
Indien am 11. Januar 1957
in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 26. Januar 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 320).
Bonn, den 17. September 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappste in
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verla'gs-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdrudcerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II =- DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
Ein z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•
Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.