OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil II: Nr. 22 (1958)

Veröffentlicht am 29.08.1958,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Bekanntmachung der Verfahrensordnung der Schiedsstelle nach dem Abkommen vom 16. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Seite 1)

2.
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Seelotsreviere, ihre Grenzen und die Lotsensignale (Seite 3)

3.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Berichtigung des französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Inkrafttreten für Belgien und Luxemburg) (Seite 3)

4.
Bekanntmachung über die Ausübung der Befugnisse der Europäischen Kommission für Menschenrechte gemäß Artikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Anerkennung der Zuständigkeit der Kommission durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland für weitere drei Jahre) (Seite 4)

5.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über Internationale Ausstellungen und des Protokolls zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen (Inkrafttreten für Monaco) (Seite 4)

Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.