113
Bundesgesetzblatt
Teil II
1958 Ausgegeben zu Bonn am 31.Mai 1958 Nr. 10
Tag Inhalt: Seite
2. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 87 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes 113
12. 5. 58. Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren
(Inkrafttreten für Haiti) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
16. 5. 58 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der dem Protokoll über die Bedingungen für den
Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten
Liste VII (Inkrafttreten für Chile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
7. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
7. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
7. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
7. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
16. 5. 58 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung
des französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . 116
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Obereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation
über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsredltes.
Vom 2. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. De- Mexiko am 1. April 1951
zember 1956 zum Ubereinkommen Nr. 87 der Inter- Island am 19. August 1951
nationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 Osterreich am 18. Oktober 1951
über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes (Bundesgesetzbl. II S. 2072) Pakistan am 14. Februar 1952
wird hiermit bekanntgemacht, daß das Ubereinkom- Dänemark am 13. Juni 1952
men nach seinem Artikel 15 Abs. 3 für die Das Obereinkommen findet seit dem 31. Mai 1954
Bundesrepublik auch auf Grönland Anwendung.
Deutschland am 20. März 1958
Frankreich am 28.Juni 1952
in Kraft getreten ist. Die Ratifikation des Uberein-
Das Obereinkommen findet seit
kommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist
am 20. März 1957 von dem Generaldirektor des dem 19. März 1954 auf Kamerun, Französisch-Aqua-
torialafrika, die Französischen Niederlassungen in
Internationalen Arbeitsamts in Genf eingetragen
Indien und Ozeanien, Französisch-Somaliland, Fran-
worden. zösisch-Westafrika, Madagaskar, Neu-Kaledonien,
Das Ubereinkommen ist außerdem in Kraft ge- St. Pierre, Miquelon, Togoland und seit
treten für dem 27. April 1955 auf Guadeloupe, Französisch-
Guayana, Martinique und Reunion Anwendung.
Großbritannien
und Nordirland am 4. Juli 1950 Belgien am 23. Oktober 1952
Norwegen am 4. Juli 1950 Guatemala am 13. Febrnar 1953
Schweden am 25. November 1950 Kuba am 25.Juni 1953
Finnland am 20.Januar1951 die Philippinen am 29. Dezember 1954
die Niederlande am 7. März 1951 Uruguay am 18. März 1955
Das Obereinkommen findet seit dem 25. Juni 1951
Birma am 4. März 1956
auch in den Niederländischen Antillen, in Neu-
Guinea und in Surinam Anwendung. Irland am 4.Juni 1956
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Honduras am 27.Juni 1957 Israel am 28. Januar 1958
die Sowje'tunion am 10. August 1957 Polen am 25. Februar 1958.
die Ukrainische Das Ubereinkommen wird ferner in Kraft treten
Sozialistische für
Sowjetrepublik am 14. September 1957
Rumänien am 28.Mai 1958
die Weißrussische
Sozialistische Albanien am 3.Juni 1958
Sowjetrepublik am 6. November 1957 Ungarn am 6.Juni 1958
die Dominikanische Tunesien am 18.Juni1958
Republik am 5. Dezember 1957 Agypten am 27. November 1958.
Bonn, den 2. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Geller
Bekanntmachung Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Abkommens über dep Geltungsbereidl der dem Protokoll
über den Zollwert der Waren über die Bedingungen für den Beitritt Japans
(Inkrafttreten für Haiti). zum Allgemeinen ZoU- und Handelsabkommen
als Anlage A beigefügten Liste VII
Vom 12. Mai 1958.
(Inkrafttreten für Chile).
Vom 16. Mai 1958.
Das in Brüssel am 15. Dezember 1950 unterzeich-
nete Abkommen über den Zollwert der Waren Die dem in Genf am 7. Juni 1955 unterzeichneten
(Bundesgesetzbl. 1952 II S. 1) ist für Protokoll über die Bedingungen für den Beitritt
Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom-
Haiti am 1. Mai 1958 men (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 75) als Anlage A bei-
in Kraft getreten. gefügte Liste VII ist für
Chile am 13. Juni 1955
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
in Kraft getreten.
Bekanntmachung vom 26. November 1957 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1696). Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 24. Juli 1957 (Bundes-
gesetzbl. II S. 751).
Bonn, den 12. Mai 1958.
Bonn, den 16. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann van Scherpenberg
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Honduras am 27.Juni 1957 Israel am 28. Januar 1958
die Sowje'tunion am 10. August 1957 Polen am 25. Februar 1958.
die Ukrainische Das Ubereinkommen wird ferner in Kraft treten
Sozialistische für
Sowjetrepublik am 14. September 1957
Rumänien am 28.Mai 1958
die Weißrussische
Sozialistische Albanien am 3.Juni 1958
Sowjetrepublik am 6. November 1957 Ungarn am 6.Juni 1958
die Dominikanische Tunesien am 18.Juni1958
Republik am 5. Dezember 1957 Agypten am 27. November 1958.
Bonn, den 2. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Knappstein
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung des Staatssekretärs
Geller
Bekanntmachung Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich des Abkommens über dep Geltungsbereidl der dem Protokoll
über den Zollwert der Waren über die Bedingungen für den Beitritt Japans
(Inkrafttreten für Haiti). zum Allgemeinen ZoU- und Handelsabkommen
als Anlage A beigefügten Liste VII
Vom 12. Mai 1958.
(Inkrafttreten für Chile).
Vom 16. Mai 1958.
Das in Brüssel am 15. Dezember 1950 unterzeich-
nete Abkommen über den Zollwert der Waren Die dem in Genf am 7. Juni 1955 unterzeichneten
(Bundesgesetzbl. 1952 II S. 1) ist für Protokoll über die Bedingungen für den Beitritt
Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom-
Haiti am 1. Mai 1958 men (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 75) als Anlage A bei-
in Kraft getreten. gefügte Liste VII ist für
Chile am 13. Juni 1955
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
in Kraft getreten.
Bekanntmachung vom 26. November 1957 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1696). Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 24. Juli 1957 (Bundes-
gesetzbl. II S. 751).
Bonn, den 12. Mai 1958.
Bonn, den 16. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann van Scherpenberg
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1958 115
Bekanntmachung Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik. Deutschland
und dem Königreich der Niederlande und dem Königrekh Dänemark
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 28. September tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
dem Königreich der Niederlande über den Luftver- Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Bun-
kehr (Bundesgesetzbl. II S. 1413) wird hiermit be- desgesetzbl. II S. 1420) wird hiermit bekanntgemacht,
kanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Ar- daß das Abkommen nam seinem Artikel 20 am
tikel 17 am 28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann Dittmann
Bekanntmachung Bekanntmadtung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland
und dem Königreidt Norwegen und dem Königreich Sdtweden
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Bun- Königreich Schweden über den Luftverkehr (Bundes-
desgesetzbl. II S. 1427) wird hiermit bekanntgemacht, gesetzbl. II S. 1435) wird hiermit bekanntgemadit,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am
28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretl:ing In Vertretung
Dittmann Dittmann
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1958 115
Bekanntmachung Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik. Deutschland
und dem Königreich der Niederlande und dem Königrekh Dänemark
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 28. September tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
dem Königreich der Niederlande über den Luftver- Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Bun-
kehr (Bundesgesetzbl. II S. 1413) wird hiermit be- desgesetzbl. II S. 1420) wird hiermit bekanntgemacht,
kanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Ar- daß das Abkommen nam seinem Artikel 20 am
tikel 17 am 28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann Dittmann
Bekanntmachung Bekanntmadtung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland
und dem Königreidt Norwegen und dem Königreich Sdtweden
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Bun- Königreich Schweden über den Luftverkehr (Bundes-
desgesetzbl. II S. 1427) wird hiermit bekanntgemacht, gesetzbl. II S. 1435) wird hiermit bekanntgemadit,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am
28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretl:ing In Vertretung
Dittmann Dittmann
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1958 115
Bekanntmachung Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik. Deutschland
und dem Königreich der Niederlande und dem Königrekh Dänemark
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 28. September tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
dem Königreich der Niederlande über den Luftver- Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Bun-
kehr (Bundesgesetzbl. II S. 1413) wird hiermit be- desgesetzbl. II S. 1420) wird hiermit bekanntgemacht,
kanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Ar- daß das Abkommen nam seinem Artikel 20 am
tikel 17 am 28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann Dittmann
Bekanntmachung Bekanntmadtung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland
und dem Königreidt Norwegen und dem Königreich Sdtweden
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Bun- Königreich Schweden über den Luftverkehr (Bundes-
desgesetzbl. II S. 1427) wird hiermit bekanntgemacht, gesetzbl. II S. 1435) wird hiermit bekanntgemadit,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am
28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretl:ing In Vertretung
Dittmann Dittmann
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Mai 1958 115
Bekanntmachung Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik. Deutschland
und dem Königreich der Niederlande und dem Königrekh Dänemark
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 28. September tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
dem Königreich der Niederlande über den Luftver- Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Bun-
kehr (Bundesgesetzbl. II S. 1413) wird hiermit be- desgesetzbl. II S. 1420) wird hiermit bekanntgemacht,
kanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Ar- daß das Abkommen nam seinem Artikel 20 am
tikel 17 am 28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung In Vertretung
Dittmann Dittmann
Bekanntmachung Bekanntmadtung
über das Inkrafttreten des Abkommens über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland
und dem Königreidt Norwegen und dem Königreich Sdtweden
über den Luftverkehr. über den Luftverkehr.
Vom 7. Mai 1958. Vom 7. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Sep-
tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 tember 1957 zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957
zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Bun- Königreich Schweden über den Luftverkehr (Bundes-
desgesetzbl. II S. 1427) wird hiermit bekanntgemacht, gesetzbl. II S. 1435) wird hiermit bekanntgemadit,
daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am daß das Abkommen nach seinem Artikel 20 am
28. April 1958 in Kraft getreten ist. 28. April 1958 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 7. Mai 1958. Bonn, den 7. Mai 1958.
Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretl:ing In Vertretung
Dittmann Dittmann
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Protokolls vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung des französischen Wortlauts
des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens.
Vom 16. Mai 1958.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 de~ Gesetzes vom 2. Sep- Haiti am 24. Oktober 1956
tember 1957 über das Protokoll vom 15. Juni 1955 Indien am 24. Oktober 1956
zur Berichtigung des französischen Wortlauts des Indonesien am 24. Oktober 1956
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Bundes-
Italien am 24. Oktober 1956
gesetzbl. II S. 1285) wird hiermit bekanntgemacht,
daß das Protokoll für Japan am 24. Oktober 1956
die Bundesrepublik Deutschland Kanada am 24. Oktober 1956
am 25. Oktober 1957 Kuba am 24. Oktober 1956
in Kraft getreten ist. Der Malaiische Bund
hat am 1. November
Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am 25. Ok-
1957 die Erklärung
tober 1957 bei dem Geschäftsführenden Sekretär des
abgegeben, daß er die
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens in Genf
Rechte und Pflichten,
hinterlegt worden.
die sich aus der Unter-
Die Berichtigung des französischen Wortlauts der zeichnung des Proto-
Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handels- kolls durch das Verei-
abkommens ist gemäß Absatz 5 des vorgenannten nigte Königreich von
Protokolls für Großbritannien und
Nordirland für den
die Bundesrepublik Deutschland Malaiischen Bund er-
am 25. Oktober 1957 geben, anerkennt, so-
in Kraft getreten. weit das Protokoll für
Die Berichtigung ist ferner in Kraft getreten für ihn anwendbar ist.
Australien am 24. Oktober 1956 Neuseeland am 24. Oktober 1956
Birma am 24. Oktober 1956 Nicaragua am 26. Oktober 1956
Ceylon am 13. November 1956 die Niederlande am 24. Oktober 1956
Dänemark am 24. Oktober 1956 Norwegen am 24. Oktobe•r 1956
die Dominikanische Osterreich am 24. Oktober 1956
Republik am 24. Oktober 1956 Pakistan am 24. Oktober 1956
Finnland am 24. Oktober 1956 die Föderation von Rho-
Frankreich am 24. Oktober 1956 desien und Nyassa-
Ghana land am 24. Oktober 1956
hat am 14. November Schweden am 24. Oktober 1956
1957 die Erklärung die Südafrikanische
abgegeben, daß es die Union am 24. Oktober 1956
Rechte und Pflichten, die Tschechoslowakei am 24. Oktober 1956
die sich aus der Unter- die Türkei am 17. April 1957
zeichnung des Proto-
kolls durch das Verei- die Vereinigten Staaten
von Amerika am 24. Oktober 1956.
nigte Königreich von
Großbritannien und Uber das Inkrafttreten der Berichtigung des fran-
Nordirland für Ghana zösischen Wortlauts des Teiles I des Allgemeinen
ergeben, anerkennt, Zoll- und Handelsabk9mmens ergeht eine geson-
soweit das Protokoll derte Bekanntmachung.
für Ghana anwendbar
ist. Bonn, den 16. Mai 1958.
Griechenland am 24. Oktober 1956 Der Bundesminister des Auswärtigen
Großbritannien und In Vertretung
Nordirland am 24. Oktober 1956 van Scherpenberg
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
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Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
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