745
Bundesgesetzblatt
Teil II
1957 Ausgegeben zu Bonn am 10. August 1957 Nr. 22
Tag Inhalt: Seite
27. 7. 57 Sechstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 745
11. 7. 57 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vier Genfer Rotkreuz-Abkommen {Inkraft-
treten für Haiti, Tunesien und Albdnien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 750
24. 7. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von dem Protokoll über die Bedingungen für den
Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten
Listen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 751
24. 7. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Erklärung vom 10. März 1955 über die Ver-
längerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und
Handelsabkommen {GATT) . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752
26. 7. 57 Berichtigung zur Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom
21. Dezember 1956 {Bundesgesetzbl. II S. 2102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 752
Gesetz
über die Feststellung eines Sechsten Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956
(Sechstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956).
Vom 27. Juli 1957.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) vom 24. Juli 1956
(Bundesgesetzbl. II S. 830) beigefügte und durch die Nachtragshaushalts-
gesetze 1956 vom 24. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 2095), vom
24. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 2098), vom 30. März 1957
(Bundesgesetzbl. II S. 33), vom 15. April 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 166)
und vom 11. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 484) geänderte Bundes-
haushaltsplan wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage
beigefügten Sedlsten Nachtrags geändert.
Hiernach erhöht sich der mit Gesetz vom 24. Juli 1956 in Einnahme
und Ausgabe auf
35 022 460 700 Deutsche Mark
festgestellte Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956
um
3 583 400 Deutsche Mark
auf
35 026 044 100 Deutsche Mark,
und zwar
im ordentlichen Haushalt auf
31489491 600 Deutsche Mark an Einnahmen
und auf
31 489 491 600 Deutsche Mark an Ausgaben,
im außerordentlichen Haushalt auf
3 536 552 500 Deutsche Mark an Einnahmen
und auf
3 536 552 500 Deutsche Mark an Ausgaben.
746 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
§ 2
§ 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 vom 24. Juli 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 830) gilt nicht für die Verteidigungsausgaben.
§ 3
Dieses Ge~etz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 1) auch im Land Berlin.
§ 4
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 5
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1956 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 27. Juli 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für Atomfragen
Balke
Nr. 22 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10~ August 1957 747
Gesamtplan
zum
Sechsten Nachtragshaushaltsgesetz 1956
•
748 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Ordentlicher Haushalt
Ordentliche Einnahmen Personalausgaben
gegenüber
Kap. Bezeichnung 1955 1955
1956 1956
mehr (+)
weniger H
DM DM DM DM
---
2 3 4 5 fl
14
Bundesminister für Verteidigung
Bundesministerium für Verteidigung ................ . 91500 ., .,
1401
Allgemeine Bewilligungen .......................... . ., 2 886 000
.,
14 02
1403 Kommandobehörden, Truppen usw .................. .
177 700
16 200 ., 17 002 600 .,
1404 Nachgeordnete Behörden und Dienststellen der Ver-
teidigungsverwaltung mit Ausnahme der Wehrersatz-
behörden und des Rüstungsamts, jedoch einschließ-
lich der bei Kommandobehörden, Truppen . usw.
tätigen Beamten, Angestellten und Arbeiter ....... . 29 400 ., - 84 962 000 .,
Bildungswesen .................................... . - ., - .,
1405
Seelsorge ......................................... . - ., - .,
1406
Rechtspflege ....................................... . ., -
992 900
.,
1407
1408 Sanitätswesen ..................................... .
1200
53100 ., -
342 700
*I
1410 Verpflegung ....................................... . - -
1411 Bekleidung ....................................... . 2000 .,
*)
- .,
*I
Unterbringung .................................... . 2 221 300 -
1412
1413 Pionierwesen ...................................... . - .,
*)
-
•1
1414 Fernmeldewesen .................................. . - - .,
•1
1415 Feldzeug)Yesen .................................... . 748 700 .,
*)
-
- - .,
*)
1416
1417
ABC-Schutz ....................................... .
Quartiermeisterwesen ............................. . 15 600 .,
*I
- .,
1418 Indienst- und Instandhaltung von Schiften ........... . 5700 ., -
1419 Indienst- und Instandhaltung von Flugzeugen ....... . 105 700 ., -
*I
*)
1421 Bundesministerium für Verteidigung -
Abt. XI (Rüstungsamt) in Koblenz ................. . 115 300 ., 1 977 500 .,
1422 Wehrersatzwesen ................................. . - ., - 3 415 500 .,
14 23 Fürsorge - ., 65100 .,
Zusammen .... 3 583 400 ., - 73 553 900
••
60
Allgemeine Finanzverwaltung
6002 Allgemeine Bewilligungen
Zusammen 6. Nachtrag .... 3 583 400 73 553 900
Nachrichtlich:
Bisherige Summe des ordentlichen Haushalts ein-
schließlich 1. bis 5. Nach trag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1--3_1_4_8_5_9_0_8_2_O_0--!-_+.;..._•_96_4_6_t8_8_o_o-+-_2_9_6_1_2_56_8_O0--+_2_2_28_0_2_1_100_
Insgesamt . . . . 31489491 600 + 4 968 202.200 2 887 702 900 2 228 021100
*) Im Gegensatz zum Rechnungsjahr 1955 wird im lau-
fenden Rechnungsjahr der Aufwand für deutsche
Verteidigungsstreitkräfte und Verteidigungseinrich-
tungen nicht in 2 sondern in 23 Kapiteln des Einzel-
plans 14 veranschlagt. Die Vergleichszahlen 1955
werden deshalb nur im Abschluß zum E. PI. 14, und
zwar lediglich in der abschließenden Gesamtsumme
des Einzelplans auf geführt.
Nr. 22 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1957 749
Ordentlicher Haushalt
Sachausgaben Allgemeine Ausgaben Einmalige Ausgaben Ordentlldle Ausgaben
gegenüber
1955 Kap.
1956 1955 1956 1955 1956 1955 1956
mehr (+)
weniger (-)
DM DM - DM DM --
DM DM -
DM -- ----
DM
--- - . . - --- -------. - - . -- ---- ---- .
13 1-i l 5
7 8 ll 10 11 12
- 2059700 ., -1133 150 500 ., 320 200 *) - 1 137 776 000 •1 14 01
90 463 000 *) - 84129 000 *) -111303 600 *) - 104 969 600 *l 14 02
9 915 000 *l - 3 624 900 *) 5 644 800 *) 28 937 500 *l 14 03
375 600 ., - 3 000 1119100 ., - 83 469 700 ., 14 04
- ., 582 100
*I
*l 3 180 000 *l 3 762 100 •1 1405
- 101400 *) 12 900 *) - *I - 1 081400 *I 1406
- 18 800 - 10000 - •1 - 371500 1407
-
*)
•1 8 935 500 .,
*)
8 413 000 *) 11348 500
*I
•1 14 08
- ., 3 846 600 8 628 500 12 475 100 1410
-
*)
187 495 700 .,
*l
205 321 200 .,
*I
1411
- .,
*)
-
11825 500
64 300 500
*)
-677 599 900 ., - 744 432 700 14 12
2 532 300
- ., *l
68 632 000 .,
*l
1413
- ., 330 200 *) 68 301800
150 580 000
•1
151 419 500 ., 1414
- •1
839 500
9 748 200
•1
., 1543 407 300
*l
•1 1553155500 ., 14 15
- 29300 20 735 800 20 765 100 •1 1416
-
•1
•1 11 898100
*)
*I 17 009 400 .,
*)
28 908 100 *) 1417
- *l 5 794 400 *I 97 366100 •1 103 161100 *I 1418
- •1 231 000 *I -118 857 200 •1 - 118 626 200 *) 1419
- 483 700 *I - 125 800 *) 177 900 •1 1545900 *) 14 21
- - 518100 - - 4 763 600 14 22
769 400
-
•1
-
*)
•1 -
•1
65100 .,
*I
14 23
94182 300
*)
*) -1 225 848 500 *) 1 204 620 100
*l
*) J. .,
- 3 583 400 - 3 583 400
94182 300 -1222 265 100 1204620 100 3 583 400
223103 400 234 177 700 22 924 756 600 22 043 702 000 5376191400 2 015 382 600 31 485 908 200 + 4 964 618 800
318 485 700 234 177 700 21 702 491 500 22 043 702 000 6 580811500 2 015 382 600 31 489 491 600 + 4 968 202 200
'150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmadmng
über den Geltungsbereich der Vier Genfer Rotkreuz-Abkommen
(Inkrafttreten für Haiti, Tunesien und Albanien).
Vom 11. Juli 1957.
Das I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und
Kranken der Streitkräfte im Felde,
das II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur
See,
das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Behandlung der Kriegsgefangenen und
das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
(Bundesgesetzbl. 1954 II S. 781)
treten für Haiti am 11. Oktober 1957,
für Tunesien am 4. November 1957
und für die
Volksrepublik Albanien am 27. November 1957
in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 9. April 1957 {Bundesgesetz-
blatt II S. 228).
Bonn, den 11. Juli 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Nr. 22-Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1957 751
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
von dem Protokoll über die Bedingungen für den Beitritt Japans
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten Listen.
Vom 24. Juli 1957.
Gemäß Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. März 1957 zum Proto-
koll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum
Allgemeinen Zoll- und . Handelsabkommen (Bundesgesetzbl. II S. 75)
wird hiermit bekannlgemacht, daß die dem Protokoll als Anlage A bei-
gefügte Liste XXXIII nach Nummer 3 des Protokolls für die Bundes-
republik Deutschland am 1?· Juli 1957 in Kraft getreten ist.
D,ie deutsche Ratifikationsurkunde ist am 17. Juni 1957 bei dem Ge-
schäftsführenden Sekretär des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom-
mens in Genf hinterlegt worden.
Ferner sind die folgenden dem Protokoll als Anlage A beigefügten
Listen nach Nummer 3 des Protokolls in Kraft getreten:
Liste IV für Birma am 1. Dezember 1955
Liste XXII für Dänemark am 10. September 1955
Liste XXIII für die Dominikanisdle Republik am 9. Oktober 1955
Liste XXIV für Finnland am 10. Mai 1956
Liste XXV für Griechenland am 9. Dezember 1955
Liste XXI für Indonesien am 10. Juni 1956
Liste XXVII für Italien am 5. Oktober 1955
Liste V für Kanada am 10. September 1955
Liste XIV für Norwegen am 16. Januar 1956
Liste XV für Pakistan am 7. Dezember 1955
Liste XXXV für Peru am 10. September 1955
Liste XXX für Schweden am 1.Januar1956
Liste XX für die Vereinigten Staaten am 10. September 1955.
Bonn, den 24. Juli 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Grewe
752 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung
der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT).
Vom 24. Juli 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
19. März 1956 zu der Erklärung über die Verlänge-
rung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
(GATT) - Bundesgesetzbl. II .s. 373 - wird hiermit
bekanntgemacht, daß die Erklärung für die Bundes-
republik Deutschland am 1. Juli 1955 in Kraft ge-
treten ist.
Bonn, den 24. Juli 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Grewe
Berichtigung
zur Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 21. Dezember 1956
(Bundesgesetzbl. II S. 2102).
Es muß heißen: „60 Stück", sowie bei Nr. 147 in
1. Auf Seite 2104 in § 16 Zeile 4 anstelle von s·palte 4 anstelle von ,,40 Stück":
,,§ 10 Abs. 1 ": n§ 10~ ,,120 Stück" und in Spalte 5 an-
stelle von „60 Stück": n240 Stück"
2. Auf Seite 2108 bei Nr. 27 in Spalte 2 anstelle
von „Kalziumzyklohexenylbarbi- 6. Auf Seite 2141 auf der Rückseite des Titelblatts
turat": nKalziumzyklohexenyl- des Betäubungsmittelbuchs
äthylbarbiturat"
a) bei Dicodid in Spalte 4 anstelle
3. Auf Seite 2115 bei Nr. 148 in Spalte 2 anstelle von „0,1 ": ,,0,01 .. ,
von „Medizinflasche": "Medizin-
flaschen, runde und eddge" und b) bei Morphium/Atropin in
bei Nr. 148 bis 153 in den Spalten Spalte 4 anstelle von
6 bis 8 vor der Mengenangabe: ,,0,02/0005": ,,0,02/0,0005 .. ,
nJe" c) bei Pervitin-Ampullen in
4. Auf Seite 2117 bei Nr. 7 in Spalte 2 anstelle von Spalte 5 anstelle von „0,006":
,,Dihydrokodeinbitartrat Dihydro- n0,015 .. ,
codeinum bitartaricum": nDihy- in Spalte 6 ist die Zahl „0,012"
drokodeinonbitartrat Dihydroco- zu streichen,
deinonum bitartaricum"
d) bei Tinct. Opii in Spalte 5 an-
5. Auf Seite 2125 bei Nr. 146 in Spalte 4 anstelle von stelle von „1,5": nl,5 ccm„ und
„120 Stück": ,,40 Stück" und in in Spalte 6 anstelle von „5,-":
Spalte 5 anstelle von „240 Stück": n5,0 ccm".
Bonn, den 26. Juli 1957.
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Tennstedt
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt ersdieint in zwei qesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug durch die Post Bez u q s preis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-. für Teil II = DM 3,- (zuzüglidi Zustellgebühr).
Ein z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zt!züglidi Versandgebühren). - Zusendunq einzelner Stilcke per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlidien Betraqes auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt• Köln 399.
Preis dieser AuSLdbe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.
752 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung
der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT).
Vom 24. Juli 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
19. März 1956 zu der Erklärung über die Verlänge-
rung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
(GATT) - Bundesgesetzbl. II .s. 373 - wird hiermit
bekanntgemacht, daß die Erklärung für die Bundes-
republik Deutschland am 1. Juli 1955 in Kraft ge-
treten ist.
Bonn, den 24. Juli 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Grewe
Berichtigung
zur Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 21. Dezember 1956
(Bundesgesetzbl. II S. 2102).
Es muß heißen: „60 Stück", sowie bei Nr. 147 in
1. Auf Seite 2104 in § 16 Zeile 4 anstelle von s·palte 4 anstelle von ,,40 Stück":
,,§ 10 Abs. 1 ": n§ 10~ ,,120 Stück" und in Spalte 5 an-
stelle von „60 Stück": n240 Stück"
2. Auf Seite 2108 bei Nr. 27 in Spalte 2 anstelle
von „Kalziumzyklohexenylbarbi- 6. Auf Seite 2141 auf der Rückseite des Titelblatts
turat": nKalziumzyklohexenyl- des Betäubungsmittelbuchs
äthylbarbiturat"
a) bei Dicodid in Spalte 4 anstelle
3. Auf Seite 2115 bei Nr. 148 in Spalte 2 anstelle von „0,1 ": ,,0,01 .. ,
von „Medizinflasche": "Medizin-
flaschen, runde und eddge" und b) bei Morphium/Atropin in
bei Nr. 148 bis 153 in den Spalten Spalte 4 anstelle von
6 bis 8 vor der Mengenangabe: ,,0,02/0005": ,,0,02/0,0005 .. ,
nJe" c) bei Pervitin-Ampullen in
4. Auf Seite 2117 bei Nr. 7 in Spalte 2 anstelle von Spalte 5 anstelle von „0,006":
,,Dihydrokodeinbitartrat Dihydro- n0,015 .. ,
codeinum bitartaricum": nDihy- in Spalte 6 ist die Zahl „0,012"
drokodeinonbitartrat Dihydroco- zu streichen,
deinonum bitartaricum"
d) bei Tinct. Opii in Spalte 5 an-
5. Auf Seite 2125 bei Nr. 146 in Spalte 4 anstelle von stelle von „1,5": nl,5 ccm„ und
„120 Stück": ,,40 Stück" und in in Spalte 6 anstelle von „5,-":
Spalte 5 anstelle von „240 Stück": n5,0 ccm".
Bonn, den 26. Juli 1957.
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Tennstedt
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt ersdieint in zwei qesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug durch die Post Bez u q s preis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-. für Teil II = DM 3,- (zuzüglidi Zustellgebühr).
Ein z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zt!züglidi Versandgebühren). - Zusendunq einzelner Stilcke per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlidien Betraqes auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt• Köln 399.
Preis dieser AuSLdbe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.