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Bundesgesetzblatt
Teil II
1957 Ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 1957 Nr. 1
Tag Inhalt: Seite
3. 1. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage ....................... .
8. 1. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxem-
burg über die Schiffbarmachung der Mosel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
7. 1. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutsdiland und der Französischen Republik über den Ausbau des Ober-
rheins zwischen Basel und Straßburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
21. 12. 56 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen (Inkraft-
treten für Afghanistan und Laos} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
· 2. 1. 57 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden 3
15. 1. 57 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 10. März 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wirt-
schaftliche Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
zur Regelung der Saarfrage~
Vom 3. Januar 19.57.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1956 über den Vertrag zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Französischen Repu-
blik zur Regelung der Saarfrage (Bundesgesetzbl. II
S. 1587) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Ver-
trag nebst seinen Anlagen und den beigefügten
Briefen nach seinem Artikel 97 am 1. Januar 1957 in
Kraft getreten ist.
Die ·Ratifikationsurkunden sind am 31. Dezember
1956 in Luxemburg ausgetauscht worden.
Bonn, den 3. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland, der Französisdten Republik
und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel.
Vom 8. Januar 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1956 über den Vertrag vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Fran-
zösischen Republik und dem Großherzogtum Luxem-
burg über die Schiffbarmadmng der Mosel (Bundes-
gesetzbl. II S. 1837} wird hiermit bekanntgemacht,
daß der Vertrag nebst Anlagen nach seinem Arti-
kel 62 am 31. Dezember 1956 in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 31. Dezember
1956 in Luxemburg ausgetauscht worden.
Bonn, den 8. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg.
Vom 7. Januar 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1956 zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik über den Ausbau des Ober-
rheins zwischen Basel und Straßburg (Bundesgesetz-
blatt II S. 1863) wird hiermit bekanntgemacht, daß
der Vertrag nebst Zusatzprotokoll nach seinem Arti-
kel 29 am 31. Dezember 1956 in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 31. Dezember
1956 in Luxemburg ausgetauscht worden.
Bonn, den 7. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutsdtland, der Französisdten Republik
und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel.
Vom 8. Januar 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1956 über den Vertrag vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Fran-
zösischen Republik und dem Großherzogtum Luxem-
burg über die Schiffbarmadmng der Mosel (Bundes-
gesetzbl. II S. 1837} wird hiermit bekanntgemacht,
daß der Vertrag nebst Anlagen nach seinem Arti-
kel 62 am 31. Dezember 1956 in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 31. Dezember
1956 in Luxemburg ausgetauscht worden.
Bonn, den 8. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg.
Vom 7. Januar 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. De-
zember 1956 zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik über den Ausbau des Ober-
rheins zwischen Basel und Straßburg (Bundesgesetz-
blatt II S. 1863) wird hiermit bekanntgemacht, daß
der Vertrag nebst Zusatzprotokoll nach seinem Arti-
kel 29 am 31. Dezember 1956 in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden sind am 31. Dezember
1956 in Luxemburg ausgetauscht worden.
Bonn, den 7. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Nr. 1 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1957 3
Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen
· (Inkrafttreten für Afghanistan und Laos).
Vom 21. Dezember 1956.
Das I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und
Kranken der Streitkräfte im Felde,
das II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur
See,
das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Behandlung der Kriegsgefangenen und
das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
(Bundesgesetzbl. 1954 II S. 781)
treten für Afghanistan am 26. März 1957 und für
Laos am 29. April 1957 in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. November 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1088).
Bonn, den 21. Dezember 1956.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens
über deutsche Auslandsschulden.
Vom 2. Januar 1957.
Das Abkommen über deutsche Auslandsschulden
vom 27. Februar 1953 (Bundesgesetzbl. II S. 331) ist
gemäß seinem Artikel 36 Abs. 2 am 23. Oktober 1956
für den Staat Israel in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 6. Dezember 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1586).
Bonn, den 2. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Nr. 1 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Januar 1957 3
Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen
· (Inkrafttreten für Afghanistan und Laos).
Vom 21. Dezember 1956.
Das I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und
Kranken der Streitkräfte im Felde,
das II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur
See,
das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Behandlung der Kriegsgefangenen und
das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949
zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
(Bundesgesetzbl. 1954 II S. 781)
treten für Afghanistan am 26. März 1957 und für
Laos am 29. April 1957 in Kraft.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 22. November 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1088).
Bonn, den 21. Dezember 1956.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens
über deutsche Auslandsschulden.
Vom 2. Januar 1957.
Das Abkommen über deutsche Auslandsschulden
vom 27. Februar 1953 (Bundesgesetzbl. II S. 331) ist
gemäß seinem Artikel 36 Abs. 2 am 23. Oktober 1956
für den Staat Israel in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 6. Dezember 1956 (Bundes-
gesetzbl. II S. 1586).
Bonn, den 2. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil II
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten des Vertrages vom 10. März 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien
über wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Vom 15. Januar 1957.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vorn 15. No-
vember 1956 über den Vertrag vorn 10. März 1956
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und-der
Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wirt-
schaftliche Zusammenarbeit (Bundesgesetzbl. II S. 967)
wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag nach
seinem Artikel 9 am 22. Januar 1957 in Kraft tritt.
Die Ratifikationsurkunden sind in Belgrad am
22. Dezember 1956 ausgetauscht worden.
Bonn, den 15. Januar 1957.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdrudterel, Bonn.
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