917
Bundesgesetzblatt
Teil II
1955 Ausgegeben zu Bonn am 15. November 1955 Nr. 26
Tag Inhalt: Seite
3. 11. 55 Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Sieherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917
24. 10. 55 Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsdl-britischen Abkommens über den
Rechtsverkehr im Verhältnis zu Australien . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . 918
25. 10. 55 Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Ubereinkommens über die Sklaverei im
Verhältnis zu Indien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 919
30. 10. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorläufigen Handelsvertrages vom 12. Februar
1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des
Königreichs Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 919
2. 11. 55 Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr im Verhältnis zu Finnland . . 919
6. 11. 55 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . 920
10. 11. 55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli
1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne . . . . . . . . . . 920
3. 11. 55 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages
London 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 920
Bekanntmachung
über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlidlung von Regeln
über die Sidlerungsbesdllagnahme von Luftfahrzeugen.
Vom 3. November 1955.
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und den Regierungen der nachfolgend
genannten Staaten ist Einverständnis darüber fest-
gestellt worden, daß
das in Rom am 29. Mai 1933 unterzeichnete Ab-
kommen zur Vereinheitlichung von Regeln über
die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen
(Reichsgesetzbl. '1935 II S. 301)
im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Belgien, Brasilien, Dänemark, Italien und
Norwegen mit Wirkung vom 1. Mai 1952 gegen-
seitig wieder angewendet wird.
Diese Bekanntmadlung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmaduing vom 24. Dezember 1954 (Bundes-
gesetzbl. 1955 II S. 3).
Bonn, den 3. November 1955.
Der Bund~sminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallst ein
918 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Bekanntmachung über die Wiederanwendung
des deutsch-britisdlen Abkommens. über den Rechtsverkehr
im Verhältnis zµ Australien.
Vom 24. Oktober 1955.
.ßei der Wiederanwendung des deutsch-britisdien
Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März
1928 (Reichsgesetzbl. II S. 623) im Verhältnis zu
Australien sind für die Ubermittlung von Zustel-
lungsanträgen und Rechtshilfeersudlen die aus der
An}age ersiditlichen Beh_örden zuständig. Zustel-
lungsanträge und Redltshilfeersudlen an diese Be-
hörden sollen in englischer Sprache abgefaßt sein.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 6. Juni 1955 (Bundes-
gesetzbl. II S. 699).
Bonn, den 24. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
Anlage
Ansch.{ift der zur Empf angnahme von
Gliederung
Zustellungsanträgen und Rechtshilfeersuchen
des Australischen Bundes
zuständigen Behörden
Neu-Süd-Wales The Prothonotary, Supreme Court, Sydney
Viktoria The Prothonotary, Law Courts, Melbourne
Queensland The Registrar, Supreme Court, Brisbane
Süd-Australien The Master of Supreme Court, Adelaide
West-Australien The Master ,nd Registrar of the Supreme Court,
Perth
Tasmanien The Principal Registrar, Supreme Court, Hobart
Nord-Territorium The Judge of the Supreme Court of the Northern
Territory, Darwin
Bundes-Distrikt The Registrar of the Supreme Court of the
Australian Capital Territory, Canberra
Papua The ~~gistrar of the SUl:)r_eme Coqrt. of Papua
and New -Guine~,,, Pört Moiesby ·
- ·~orfolk-Insel The . Registrar, Norfolk Island
Mandat~gebiet Nauru . The 'Registr~r, Nauru
Mand~tsgebiet Neu-Guinea The Registrttr of the Supr~me Col!rt of Papua
and New Guinea, P~rt Moresby.
Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1955 919
Bekanntmachung über die Wiederanwendung
des Ubereinkommens über die Sklaverei im Verhältnis zu lndie·n.
Vom 25. Oktober 1955.
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Indischen Regierung ist Ein-
verständnis darüber erzielt worden, daß
das in Genf am 25. September 1926 unterzeichnete
Ubereinkommen über .die Sklaverei (Reichs-
gesetzbl. 1929 II S. 63)
im Verhältnis '.?Wischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Indien mit Wirkung vom 1. Januar 1955
gege11seitig wieder angewendet wird.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1955 (Bundes-
gesetzbl. II S. 908).
Bonn, den 25. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des vorläufigen Handelsvertrages vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland.
Vom 30. Oktober 1955.
Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom
21. April 1952 über den vorläufigen Handelsvertrag·
vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des
Königreichs Griechenland (Bundesgesetzbl. II S. 517)
wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag sowie
die dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage
am 12. November 1953 in Kraft getreten sind.
Bonr), den 30. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung
. über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln
über die Beförder~ng itn internationalen Luftverkehr im Verhältnis zu Finnland.
·Vom 2. November 1955.
Das in Warschau am 12. Oktober 1929 unt~rzeieh-
p~te Abk~mmen zur Vereinheitlichung von ,Regeln
über die Beförderung im internationalen Lüftve'r~ .
kehr nebst Zusatzprotokoll (Reichsgesetzbl. 193J II
S. 1039) wjrd im _Verhältnis zwischen' der Bundes_- ·
republik Deutschland und def Republik Finnland
mit Wirkung vom 1. Oktober 1955 gegenseitig wie-
der angewendet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. August 1955 (Bundes-
gesetzbl. II $; 856).
Bonn, den 2. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des St~atssekretärs
, Berger
Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1955 919
Bekanntmachung über die Wiederanwendung
des Ubereinkommens über die Sklaverei im Verhältnis zu lndie·n.
Vom 25. Oktober 1955.
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Indischen Regierung ist Ein-
verständnis darüber erzielt worden, daß
das in Genf am 25. September 1926 unterzeichnete
Ubereinkommen über .die Sklaverei (Reichs-
gesetzbl. 1929 II S. 63)
im Verhältnis '.?Wischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Indien mit Wirkung vom 1. Januar 1955
gege11seitig wieder angewendet wird.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1955 (Bundes-
gesetzbl. II S. 908).
Bonn, den 25. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des vorläufigen Handelsvertrages vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland.
Vom 30. Oktober 1955.
Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom
21. April 1952 über den vorläufigen Handelsvertrag·
vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des
Königreichs Griechenland (Bundesgesetzbl. II S. 517)
wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag sowie
die dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage
am 12. November 1953 in Kraft getreten sind.
Bonr), den 30. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung
. über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln
über die Beförder~ng itn internationalen Luftverkehr im Verhältnis zu Finnland.
·Vom 2. November 1955.
Das in Warschau am 12. Oktober 1929 unt~rzeieh-
p~te Abk~mmen zur Vereinheitlichung von ,Regeln
über die Beförderung im internationalen Lüftve'r~ .
kehr nebst Zusatzprotokoll (Reichsgesetzbl. 193J II
S. 1039) wjrd im _Verhältnis zwischen' der Bundes_- ·
republik Deutschland und def Republik Finnland
mit Wirkung vom 1. Oktober 1955 gegenseitig wie-
der angewendet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. August 1955 (Bundes-
gesetzbl. II $; 856).
Bonn, den 2. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des St~atssekretärs
, Berger
Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1955 919
Bekanntmachung über die Wiederanwendung
des Ubereinkommens über die Sklaverei im Verhältnis zu lndie·n.
Vom 25. Oktober 1955.
Zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Indischen Regierung ist Ein-
verständnis darüber erzielt worden, daß
das in Genf am 25. September 1926 unterzeichnete
Ubereinkommen über .die Sklaverei (Reichs-
gesetzbl. 1929 II S. 63)
im Verhältnis '.?Wischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und Indien mit Wirkung vom 1. Januar 1955
gege11seitig wieder angewendet wird.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1955 (Bundes-
gesetzbl. II S. 908).
Bonn, den 25. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des vorläufigen Handelsvertrages vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland.
Vom 30. Oktober 1955.
Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom
21. April 1952 über den vorläufigen Handelsvertrag·
vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des
Königreichs Griechenland (Bundesgesetzbl. II S. 517)
wird hiermit bekanntgemacht, daß der Vertrag sowie
die dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage
am 12. November 1953 in Kraft getreten sind.
Bonr), den 30. Oktober 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung
. über die Wiederanwendung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln
über die Beförder~ng itn internationalen Luftverkehr im Verhältnis zu Finnland.
·Vom 2. November 1955.
Das in Warschau am 12. Oktober 1929 unt~rzeieh-
p~te Abk~mmen zur Vereinheitlichung von ,Regeln
über die Beförderung im internationalen Lüftve'r~ .
kehr nebst Zusatzprotokoll (Reichsgesetzbl. 193J II
S. 1039) wjrd im _Verhältnis zwischen' der Bundes_- ·
republik Deutschland und def Republik Finnland
mit Wirkung vom 1. Oktober 1955 gegenseitig wie-
der angewendet.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 15. August 1955 (Bundes-
gesetzbl. II $; 856).
Bonn, den 2. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des St~atssekretärs
, Berger
920 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Bekanntmadlung über Enteignungen
für Zwet'ke der 'Deutsdlen Bundesbahn.
Vom 6. November 1955.
Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1955 fol-
genden Beschluß gefaßt, den ich hiermit bekannt-
mache:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,.Nördliche Verbindungskurve Bamberg"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 6. November 1955.
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten
der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954
über die Gewährung eines Zollkontingentes ägyptische Baumwollgarne.
Vom 10. November 1955.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Ver-
einbarung vom 31._Juli 1954 über die Gewährung
eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwoll-
garne (Bundesgesetzbl. II S. 857) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß die Vereinbarung nach der in
Kairo am 19. Oktober 1955 erfolgten Ubergabe der
deutschen Ratifikationsurkunde am 16. November
1955 jn Kraft tritt.
Bonn, den 10. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages London 1948.
Vom 3. November 1955.
Die Niederlande haben das Internationale Uber-
einkommen zum Schutz des menschlichen Lebens
auf See von 1948 (Bundesgesetzbl. 1953 II S. 603)
mit Wirkung vom 11. Januar 1955 auf die Nieder-
ländischen Antillen ausgedehnt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 6. September 1955 (Bun-
desgesetzbl. II S. 884).
Bqnn, den 3. November 1955.
- Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Herausgeber:' Der Bundesmlnlste1 der Justiz .. - Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln ".'""" Druck: Bundesdruckerei, Bonn.
DJs Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Tell I und Teil II
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Tell t ... DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).
Ein z e 1stücke je angefangene 24 Seilen DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stüdte per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt• Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.
920 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Bekanntmadlung über Enteignungen
für Zwet'ke der 'Deutsdlen Bundesbahn.
Vom 6. November 1955.
Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1955 fol-
genden Beschluß gefaßt, den ich hiermit bekannt-
mache:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,.Nördliche Verbindungskurve Bamberg"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 6. November 1955.
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten
der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954
über die Gewährung eines Zollkontingentes ägyptische Baumwollgarne.
Vom 10. November 1955.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Ver-
einbarung vom 31._Juli 1954 über die Gewährung
eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwoll-
garne (Bundesgesetzbl. II S. 857) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß die Vereinbarung nach der in
Kairo am 19. Oktober 1955 erfolgten Ubergabe der
deutschen Ratifikationsurkunde am 16. November
1955 jn Kraft tritt.
Bonn, den 10. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages London 1948.
Vom 3. November 1955.
Die Niederlande haben das Internationale Uber-
einkommen zum Schutz des menschlichen Lebens
auf See von 1948 (Bundesgesetzbl. 1953 II S. 603)
mit Wirkung vom 11. Januar 1955 auf die Nieder-
ländischen Antillen ausgedehnt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 6. September 1955 (Bun-
desgesetzbl. II S. 884).
Bqnn, den 3. November 1955.
- Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Herausgeber:' Der Bundesmlnlste1 der Justiz .. - Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln ".'""" Druck: Bundesdruckerei, Bonn.
DJs Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Tell I und Teil II
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Tell t ... DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).
Ein z e 1stücke je angefangene 24 Seilen DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stüdte per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt• Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.
920 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Bekanntmadlung über Enteignungen
für Zwet'ke der 'Deutsdlen Bundesbahn.
Vom 6. November 1955.
Die Bundesregierung hat am 24. Oktober 1955 fol-
genden Beschluß gefaßt, den ich hiermit bekannt-
mache:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,.Nördliche Verbindungskurve Bamberg"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 6. November 1955.
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Bekanntmadmng über das Inkrafttreten
der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954
über die Gewährung eines Zollkontingentes ägyptische Baumwollgarne.
Vom 10. November 1955.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom
13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Ver-
einbarung vom 31._Juli 1954 über die Gewährung
eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwoll-
garne (Bundesgesetzbl. II S. 857) wird hiermit be-
kanntgemacht, daß die Vereinbarung nach der in
Kairo am 19. Oktober 1955 erfolgten Ubergabe der
deutschen Ratifikationsurkunde am 16. November
1955 jn Kraft tritt.
Bonn, den 10. November 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages London 1948.
Vom 3. November 1955.
Die Niederlande haben das Internationale Uber-
einkommen zum Schutz des menschlichen Lebens
auf See von 1948 (Bundesgesetzbl. 1953 II S. 603)
mit Wirkung vom 11. Januar 1955 auf die Nieder-
ländischen Antillen ausgedehnt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an
die Bekanntmachung vom 6. September 1955 (Bun-
desgesetzbl. II S. 884).
Bqnn, den 3. November 1955.
- Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Herausgeber:' Der Bundesmlnlste1 der Justiz .. - Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln ".'""" Druck: Bundesdruckerei, Bonn.
DJs Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Tell I und Teil II
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Tell t ... DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).
Ein z e 1stücke je angefangene 24 Seilen DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stüdte per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt• Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.