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Bundesgesetzblatt
Teil II
1955 Ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 1955 Nr. 12
Tag Inhalt: Seite
26. 4.55 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung aus-
ländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
9.5.55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags
für die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den
Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 630
9.5.55 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des AbkommEns zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar 631
Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(Ratifikation durch Japan).
Vom 26. April 1955.
Japan hat das Abkommen zur Vollstreckung aus-
ländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927
(Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1067) am 4. Februar 1952
unterzeichnet und die Ratifikationsurkunde am
11. Juli 1952 beim Generalsekretär der Vereinten
Nationen hinterlegt.
Das Abkommen ist damit gemäß seinem Artikel 8
für Japan am 11. Oktober 1952 in Kraft getreten.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 21. März 1955 (Bundes-
gesetzbl. II S. 596).
Bonn, den 26. April 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
630 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Bekanntmadtung
über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags
und des Nordatlantikvertrags für die Bundesrepublik Deutsdtland
sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
in der Bundesrepublik Deutsdtland.
Vom 9. Mai 1955.
Dänemark,
( 1) Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom Griechenland,
24. März 1955 betreffend den Beitritt der Bundes- Island,
republikDeutschland zum BrüsselerVertrag und zum Italien,
Nordatlantikvertrag (Bundesgesetzbl. II S. 256) wird Kanada,
hiermit bekanntgemacht, daß
Luxemburg,
der Vertrag über wirtschaftliche, soziale und kul-
turelle Zusammenarbeit und über kollektive die Niederlande,
Selbstverteidigung vom 17. März 1948 in der Norwegen,
Fassung des am 23. Oktober 1954 in Paris unter- Portugal,
zeichneten Protokolls und die weiteren hierzu die Türkei,
am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten
das Vereinigte Königreich von Großbritannien
Protokolle und Anlagen
und Nordirland und
und
die Vereinigten Staaten von Amerika.
der Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 in der
Fassung vom 17. Oktober 1951
für die Bundesrepublik Deutschland am 6. Mai 1955 II.
in Kraft getreten sind. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. März
1955 betreff end den Vertrag vom 23. Oktober 1954
(2) Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik
über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der
Deutschland zum Protokoll vom 23. Oktober 1954 zur
Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzbl. II
Änderung und Ergänzung des Brüsseler Vertrags ist
S. 253) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Ver-
am 5. Mai 1955 bei der Regierung des Königreichs
trag am 6. Mai 1955 in Kraft getreten ist.
Belgien hinterlegt worden.
Die Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutsch- Die Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden sind
land zum Nordatlantikvertrag ist am 6. Mai 1955 bei bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden von
hinterlegt worden. der Bundesrepublik Deutschland am 20. April 1955,
(3) Der Vertrag über wirt?chaftliche, soziale und
Frankreich am 5. Mai 1955,
kulturelle Zusammenarbeit und über kollektive dem Vereinigten Königreich von Großbritannien
Selbstverteidigung vom 17. März 1948 in der Fas- und Nordirland am 5. Mai 1955 und
sung des am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichne- den Vereinigten Staaten von Amerika am 20. April
ten Protokolls und die weiteren hierzu am 23. Okto- 1955.
ber 1954 in Paris unterzeichneten Protokolle und Der Vertrag ist am 6. Mai 1955 ferner in Kraft getre-
Anlagen sind am 6. Mai 1955 ferner in Kraft getreten ten für
für
Belgien,
Belgien,
Dänemark,
Frankreich,
Kanada,
Italien,
Luxemburg und
Luxemburg,
die Niederlande.
die Niederlande und
das Vereinigte Königreich von Großbritannien Die Beitrittsurkunden sind bei der Regierung der
und Nordirland. Bundesrepublik Deutschland hinterlegt worden von
Dem Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949. in der Belgien am 22. April 1955,
Fassung vom 17. Oktober 1951 gehören bereits fol- Dänemark am 4. Mai 1955,
gende Staaten an: Kanada am 3. Mai 1955,
Belgien, Luxemburg am 4. Mai 1955 und
Frankreich, den Niederlanden am 30. April 1955.
Bonn, den 9. Mai 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1955 631
Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französisdlen Republik
über das Statut der Saar.
Vom 9. Mai t 955.
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 1955
betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unter-
zeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Bun-
desgesetzbl. II S. 295) wird hiermit bekanntgemacht,
daß das Abkommen nebst den Schriftwechseln vom
gleichen Tage am 5. Mai 1955 in Kraft getreten ist.
Bonn, den 9. Mai 1955.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung des Staatssekretärs
Berger
632 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II
Referentenentwürfe zur
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