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Bundesgesetzblatt
Teil II
1953 Ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 1953 Nr. 1
Tag Inhalt: Seite
29. 12. 52 Bek~nntmachung über das Inkrafttreten von internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete
des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . .
12. 12. 52 Bekanntmachung über das Inkraft~reten des · Abkommens zwischen der B.undesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung vom 29. März 1951·
nebst Schlußprotokoll und der Zweiten und Dritten Zusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . • 2
14. 1. 53 Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien 2
Bekanntmadlung ilber das Inkrafttreten
von internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens.
Vom 29. Dezember 1952.
Auf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes über
internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des
Zollwesens vom 17. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl.
1952 II S. 1} wird hiermit bekanntgemacht, daß die
Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutsch-
land zu dem Abkommen über den Zollwert der
Waren und zu dem Abkommen ü15er die Gründung
eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete
des Zollwesens am 4. November 1952 beim Bel-
gischei:i Ministerium für Auswärtige Angelegen-
heiten hinterlegt wurden.
Bis dahin hatten ,folgende sechs Signatarstaaten
ihre Ratifikationsurkunden zu dem Abkommen über
die Gründung eines Rates für die Zus.ammenarbeit
auf dem Gebiete des Zollwesens hinterlegt:
Norwegen am 6. August J951,
Dänemark am 19. Oktober 1951,
Griechenland am 10. Dezember 1951,
Großbritannien
und Nordirland am 11. September 1'952,
Frank.reich am ·6. Oktober 1952 und
Schweden ani.17. Oktober 1952.
Mit der Hinterlegung der Ratifikations1:1rkunde am
4. November 1952 durch die Bundesrepublik Deutsch-
land als siebel)ten Signatarstaat i,st das Abkommen
gemäß seinem Artikel XVII Absatz (a} an diesem
Tage in Kraft getreten und damit au& für die Bundes-
republik Deutschland •wirksam geworden.
Das Inkrafttreten des Abkommens über· den Zoll.-
wert der Waren gemäß seinem Artikel XIV Absatz (a)
wird bekanntgegeben werden, nachdem zu diesem
Abkommen ebenfalls sieben Staaten Ratifikatfons-
urkunden hinterlegt haben.
Bonn, den 29. Dezember 1952.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande
über Sozialversicherung vom 29. März 1951 nebst Schlußprotokoll
und der Zweiten und Dritten Zusatzvereinbarung.
Vom 12. Dezember 1952.
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes über das Zweite Zusatzvereinbarung nach ihrem Artikel 10
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- Abs. 1 und die Drttte Zusatzvereinbarup.g nach ihrem
land und dem Königreich der Niederlande über Artikel 4 Abs. 1 auf Grund des am 23. September 1952
Sozialversicherung vom 20. Dezember 1951 (Bundes- in ·s-Gravenhage erfolgten Austausches der beider-
gesetzbl. II S. 221) wird hiermit bekanntgemacht, daß seitigen Ratifikationsurkunden mit Wirkung vom
das Abkommen nach seinem Artikel 37 Abs. 2, das 1. November 1952
Schlußprotokoll nach seiner Schlußbestimmung, die in Kraft getreten sind.
Bonn, den 12. Dezember 1952.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Der Bundesminister für Arbeit
In Vertretung
Sauerborn
Bekanntmadlung
über den Zeitpunkt des Inkrafttretens
neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien.
Vom 14. Januar 1953.
Die mit Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Ver-
tragszollsätze gegenüber Spanien vom 23. Dezember
1952 (Bundesgesetzbl. II S. 979) veröffentlichte neue
Zollregelung tritt am 16. Januar 1953 in Kraft.
Bonn, den 14. Januar 1953..
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
DruckfeblerberldlUgu,ng
zum Gesetz über die Inkraftsetzung
neuer Vertragszölle gegenüber Spanien...,
Auf Seite 984 des Bundesgesetzblattes 1952 Teil II
sind in der Spalte „Warenbezeichnung" des deut-
schen Wortlautes der Warenliste die Zeilen 2 und 3
umzustellen, so daß die Fassung dann mit dem auf
Seite 985 abgedruckten spanischen · Text überein-
stimmt.
.Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. Druck : Bundesdrudterei, Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und TeÜ II.
Laufend er Bezug nur durch die Post Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II ... DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).
Ein. z e 1 stücke je angi::fangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren DM 0, 10). - Zusendung einzelner Stüdte per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postschedtkonto .Bundesanzelger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt• Köln 3 99.
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil II
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande
über Sozialversicherung vom 29. März 1951 nebst Schlußprotokoll
und der Zweiten und Dritten Zusatzvereinbarung.
Vom 12. Dezember 1952.
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes über das Zweite Zusatzvereinbarung nach ihrem Artikel 10
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- Abs. 1 und die Drttte Zusatzvereinbarup.g nach ihrem
land und dem Königreich der Niederlande über Artikel 4 Abs. 1 auf Grund des am 23. September 1952
Sozialversicherung vom 20. Dezember 1951 (Bundes- in ·s-Gravenhage erfolgten Austausches der beider-
gesetzbl. II S. 221) wird hiermit bekanntgemacht, daß seitigen Ratifikationsurkunden mit Wirkung vom
das Abkommen nach seinem Artikel 37 Abs. 2, das 1. November 1952
Schlußprotokoll nach seiner Schlußbestimmung, die in Kraft getreten sind.
Bonn, den 12. Dezember 1952.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
Der Bundesminister für Arbeit
In Vertretung
Sauerborn
Bekanntmadlung
über den Zeitpunkt des Inkrafttretens
neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien.
Vom 14. Januar 1953.
Die mit Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Ver-
tragszollsätze gegenüber Spanien vom 23. Dezember
1952 (Bundesgesetzbl. II S. 979) veröffentlichte neue
Zollregelung tritt am 16. Januar 1953 in Kraft.
Bonn, den 14. Januar 1953..
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
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neuer Vertragszölle gegenüber Spanien...,
Auf Seite 984 des Bundesgesetzblattes 1952 Teil II
sind in der Spalte „Warenbezeichnung" des deut-
schen Wortlautes der Warenliste die Zeilen 2 und 3
umzustellen, so daß die Fassung dann mit dem auf
Seite 985 abgedruckten spanischen · Text überein-
stimmt.
.Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. Druck : Bundesdrudterei, Bonn.
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