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Bundesgesetzblatt
Teil II
1951 Ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 1951 Nr. 1
Tag Inhalt: Seite
10. 1. 51 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundes-
verwaltung im Rechnungsjahr 1950 . • • • • • • • • • • • • • , • • • •
Trennung des Bundesgesetzblattes tn Teil I und Teil II.
Das .Bundesgesetzblc1tt• erscheint a b l J II n u II r l 9 5 1 In 1wei gesonderten Teilen .
.Tell II enthält: t. Zwischenstaatliche Obereinkommen und derqleidien sowie vertragliche Abkommen. zwischen dem Bund 11nd den Ufidera.
2. Veröllenllicilungen, di~ betreffen: 11) den Bundeshaushalt und die Ortskl,1ssenverze1chn1sse, bl das Eisenbahnwesen, die Schiffahrt (See-
und Binnenschiffahrt) und das Buodeswas~erstraßenwesen. 3. Innere Angelegenheiten des Bundestages und des Bundesrates.
Teil I enthält 111le übrigen Gesetze und Verordnungen sowie alle sonstiqeo nach dem Gesetz über die Ve1kündunq von Rechtsverordnungeo
vom 30. J11nuu 1950 (BGBl. S. 23) zur Bekanntgabe Im Bundesgesetzblatt vorgesehenen Veröffentlichungen. Im Tel11 wird jeweils auf die
tm Teil II erschienenen Verölfeotlichungen hingewiesen.
Die vierteljährlichen Bezugspreise betragen für Teil I DM 3.00 zuzüglich Zustellgebühr, für Teil II DM 2,00 zuzüglich Zustellgebühr.
Zweites Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige
Haushaltsführung der Bundesverwaltung
im Rechnungsjahr 1950.
Vom 10. Januar 1951.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be-
schlossen:
Artikel
Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung
der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom
23. Juni 1950 (BGB!. Seite 219) in der Fassung des
Gesetzes vom 2. Dezember 1950 (BGB!. Seite 778)
wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird die Zeitbestimmung „ bis zum 31. De-
zember 1950" durch „bis zum 28. Februar 1951 •
ersetzt.
2. In § 3 Absatz 2 Satz 2 wird die Zeitbestimmung
„bis zum 31. Dezember 1950" durch „bis zum
28. Februar 1951" ersetzt.
3. In § 6 wird die Zeitangabe "Dezember 1950•
durch „Februar 1951" ersetzt.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1951 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 10. Januar 1951.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskc,-nzler
Adenauer
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Tel1 II
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