250 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021
Verordnung
über die Meisterprüfung
in den Teilen I und II im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
(Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung – BetTerHMstrV)
Vom 16. Februar 2021
Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksord- 3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-
nung in der Fassung der Bekanntmachung vom gen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden
24. September 1998 (BGBI. I S. 3074; 2006 I S. 2095), beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen ent-
der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom wickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen
verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und sowie Verträge schließen,
Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zum Erbringen der
für Bildung und Forschung:
Leistungen planen, organisieren und überwachen,
§1 5. Leistungen erbringen, insbesondere
Gegenstand a) Projekte zur Herstellung von Produkten aus
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungs- Betonwerksteinen, Terrazzo, Werksteinen aus
berufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II künstlichen Materialien und Naturwerksteinen,
der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie auch für Innen- und Außentreppen, Boden-
die spezifischen Verfahrensregelungen im Betonstein- beläge für Innenräume und den Außenbereich,
und Terrazzohersteller-Handwerk. jeweils auch aus Fliesen und Platten, Fassaden
und Möblierung nach Kundenwünschen, im
Betrieb und auf der Baustelle, unter Be-
§2
rücksichtigung des Herstellungsverfahrens, der
Meisterprüfungsberufsbild werksteinmäßigen Oberflächenbearbeitung und
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Beton- -behandlung, der Be- und Verarbeitung, des
stein- und Terrazzohersteller-Handwerk hat der Prüf- Transports, der Montage sowie des Verlegens,
ling die berufliche Handlungskompetenzen nachzu- Verankerns, Verbindens und Versetzens, planen,
weisen, die sich auf wesentliche Tätigkeiten seines umsetzen und die Ausführung der Arbeiten
Gewerbes und die erforderlichen fachtheoretischen bewerten,
Kenntnisse beziehen. Grundlage dafür sind folgende b) Projekte zur Gestaltung von Bodenbelägen, ins-
Fertigkeiten und Kenntnisse: besondere von Terrazzoböden und sonstigen
1. einen Betonstein- und Terrazzohersteller-Betrieb zementgebundenen geschliffenen Böden und
führen und organisieren und dabei technische, Böden mit Werksteinen aus künstlichen Mate-
kaufmännische und personalwirtschaftliche Ent- rialien, nach Kundenwünschen im Betrieb und
scheidungen treffen und begründen, insbesondere auf der Baustelle unter Berücksichtigung des
unter Berücksichtigung Herstellungsverfahrens, der Bearbeitung und
Verarbeitung, des Verlegens sowie der werk-
a) der Kostenstrukturen, steinmäßigen Oberflächenbearbeitung und -be-
b) der Wettbewerbssituation, handlung, planen, umsetzen und die Ausführung
der Arbeiten bewerten,
c) der für den Betrieb wesentlichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung des Personals, c) Projekte zur Herstellung und Gestaltung von
Beton- und Stahlbetonfertigteilen nach Kunden-
d) der Betriebsorganisation,
wünschen im Betrieb und auf der Baustelle
e) des Qualitätsmanagements, unter Berücksichtigung des Herstellungsverfah-
f) des Arbeitsschutzrechtes, rens, der Oberflächenbehandlung, des Trans-
ports, der Montage, des Verankerns und des
g) des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Versetzens planen, umsetzen und die Ausfüh-
Datenverarbeitung, rung der Arbeiten bewerten,
h) der ökologischen, ökonomischen und sozialen d) Maßnahmen zur Instandhaltung planen und
Nachhaltigkeit sowie durchführen,
i) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-
e) Konzepte für die Restauration und Rekonstruk-
wicklungen, insbesondere digitaler Technolo-
tion der Produkte nach den Buchstaben a bis c
gien,
unter Berücksichtigung von Instandhaltungs-
2. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung so- alternativen, Stilkunde, Materialien und bau-
wie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse historischen Gesichtspunkten entwickeln und
entwickeln und umsetzen, umsetzen,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021 251
f) Restaurations- und Rekonstruktionsarbeiten an 9. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und
Produkten nach den Buchstaben a bis c durch- zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,
führen, 10. Unteraufträge kriteriengeleitet, auch unter Berück-
g) Schalungen, auch spezielle Formen nach Kun- sichtigung von Qualität der Leistungen und recht-
denanforderungen, sowie Modelle zur Gestal- lichen Bestimmungen, vergeben und deren Aus-
tung der Oberflächen und Formen unter Be- führung kontrollieren,
rücksichtigung von Materialeigenschaften und
11. fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Stö-
Herstellungsverfahren planen, herstellen und
rungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse da-
einsetzen,
raus bewerten und dokumentieren sowie
h) Bewehrungen, Verstärkungen und Befestigun-
12. erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel be-
gen unter Berücksichtigung von Wirkungs-
seitigen, Leistungen dokumentieren und über-
weisen und Statik anforderungsbezogen planen,
geben sowie Nachkalkulationen durchführen,
herstellen und einbauen,
Auftragsabwicklung auswerten und Abnahme-
i) Betone, Vorsatzbetone und Mörtel unter Be- protokolle erstellen.
rücksichtigung des Verwendungszwecks projek-
tieren, herstellen und prüfen sowie im Hinblick §3
auf Qualität und Geeignetheit für das Anwen-
dungsgebiet bewerten, Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
j) Abdichtungen und Dämmungen sowie Schall- (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-
schutz bei Leistungen nach den Buchstaben a liche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu
bis h unter Berücksichtigung von Materialeigen- lösen und dabei nachzuweisen, dass er dabei Tätigkei-
schaften, Verwendungszweck und bauphysika- ten des Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerks
lischen Zusammenhängen planen, herstellen meisterhaft verrichtet.
und prüfen, (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meister-
6. technische, organisatorische, rechtliche und ge- prüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes
stalterische Gesichtspunkte beim Erbringen der Fachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt
Leistungen berücksichtigen, insbesondere und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.
a) die Herstellungsverfahren, Oberflächenbearbei-
tungen und -behandlungen sowie Konstruk- §4
tions-, Fertigungs-, Verlege-, Versetz- und Meisterprüfungsprojekt
Montagetechniken, (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt
b) die Statik, durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.
c) die physikalischen Zusammenhänge des Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,
Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.
sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung, (2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der Arbeiten
d) die Beton- und Stahlbetonbautechnologien nach Satz 2 durchzuführen. Entwerfen, Planen, Her-
sowie Abbinde- und Erhärtungsvorgänge, stellen und Dokumentieren
e) die Voraussetzungen für das Ausschalen, 1. von Teilen einer geraden Treppe oder einer ge-
Nachbehandeln und Lagern von hergestellten wendelten Treppe,
Werksteinen oder Beton- oder Stahlbetonfertig- 2. einer profilierten Tür- oder Fensterrahmung,
teilen,
3. eines Terrazzobodens,
f) die Betonkosmetik und Betonsanierung,
4. eines konstruktiven Fertigteils oder eines profilierten
g) die Stillehre und Kunsthistorik, Fertigteils oder
h) Aufmaße und Mengenberechnungen,
5. eines Bauteils, Elements, Grabsteins oder Monu-
i) die automatisierten Technologien, ments, das jeweils künstlerisch gestaltet wird, so-
j) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und weit nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 er-
technischen Normen, fasst.
k) die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Die Planungsarbeiten bestehen aus einem Entwurf,
statischen Berechnungen und einer Kalkulation. Auf
l) das einzusetzende Personal sowie die Materia-
dieser Grundlage sind die entsprechenden Herstel-
lien, Arbeits- und Betriebsmittel sowie tech-
lungs-, Oberflächenbearbeitungs- und -behandlungs-,
nische Einrichtungen und
Be- und Verarbeitungsverfahren sowie Montage-, Ver-
m) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubil- lege-, Verankerungs- und Versetzarbeiten auszuführen.
denden, Dabei hat der Prüfling die Eignung der Bauteile sicher-
7. Arbeits- und Schutzgerüste verwenden, zustellen. Die durchgeführten Arbeiten sind zu doku-
8. Pläne, auch Verlege- und Versetzpläne, Be- mentieren.
wehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, technische (3) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprü-
Zeichnungen, Modelle, Rezepturen, Schnittmuster, fungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften
auch unter Einsatz von Informations- und Kommu- der Meisterprüfungsverfahrensverordnung vom 17. De-
nikationstechnologien, anfertigen, bewerten und zember 2001 (BGBl. I S. 4154) in der jeweils geltenden
korrigieren, Fassung festgelegt.
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(4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf- besonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Beton-
ling ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag stein- und Terrazzohersteller-Handwerk anwenden kann.
einschließlich einer Schätzung hinsichtlich des Zeit- Grundlage für den Nachweis bilden die Qualifikationen
und eines Materialbedarfs. Das Umsetzungskonzept in den folgenden Handlungsfeldern:
hat er vor der Durchführung des Meisterprüfungspro- 1. nach Maßgabe des § 8 „Anforderungen von Kunden
jekts dem Meisterprüfungsausschuss zur Freigabe vor- eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs
zulegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,
Umsetzungskonzept den Anforderungen entspricht.
2. nach Maßgabe des § 9 „Leistungen eines Beton-
(5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts stein- und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen,
stehen dem Prüfling zehn Arbeitstage zur Verfügung. kontrollieren und übergeben“ und
(6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts 3. nach Maßgabe des § 10 „Einen Betonstein- und
werden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet: Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“.
1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter- (2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungs-
lagen, bestehend aus Entwurf, statischen Berech- felder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu
nungen und Kalkulation, mit 40 Prozent, bearbeiten, die den Anforderungen des Absatzes 1
2. die Durchführungsarbeiten mit 40 Prozent und entspricht. Bei jeder Aufgabenstellung können die
3. die Kontroll- und Dokumentationsarbeiten anhand Qualifikationen der drei Handlungsfelder handlungs-
der Dokumentationsunterlagen mit 20 Prozent. feldübergreifend verknüpft werden.
(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.
§5 (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem
Fachgespräch Prüfling in jedem Handlungsfeld 3 Stunden zur Verfü-
(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, gung. Eine Prüfungsdauer von 6 Stunden an einem Tag
dass er in der Lage ist, darf nicht überschritten werden.
1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die §8
dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
Handlungsfeld
2. Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kun- „Anforderungen von Kunden eines
denwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche und Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs
technische Gesichtspunkte in das Beratungsge- analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
spräch einzubeziehen,
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden
3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs
des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat
4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be- der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in
rufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen einem Betonstein- und Terrazzohersteller-Betrieb An-
darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im forderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,
Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk zu auch unter Anwendung von Informations- und Kommu-
berücksichtigen. nikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu
(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten planen und anzubieten. Dabei hat er ökologische,
dauern. ökonomische Nachhaltigkeitsgesichtspunkte sowie die
allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berück-
§6 sichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll die in
Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Qualifikationen
Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I verknüpfen.
(1) Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachge- (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden
spräch werden gesondert bewertet. Für das Gesamt- eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs
ergebnis der Prüfung in Teil I der Meisterprüfung ist analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ be-
die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts und die steht aus folgenden Qualifikationen:
Bewertung des Fachgesprächs im Verhältnis 3:1 zu
gewichten. 1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu
deren Erfüllung analysieren, dokumentieren und be-
(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be- werten sowie daraus Anforderungen ableiten, hierzu
standen, wenn zählen insbesondere:
1. das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der
jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmen-
ist und bedingungen erläutern und bewerten, auch unter
2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens Berücksichtigung von Rahmenbedingungen für
„ausreichend“ ist. eine ergebnisorientierte Gesprächsführung,
b) Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffent-
§7 licher oder privater Auftraggeber analysieren und
Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II bewerten,
(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um- c) Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingun-
fängliche und zusammenhängende berufliche Auf- gen an Bauwerken, insbesondere der Statik, der
gaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die vorhandenen Böden oder Fassaden, erläutern
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021 253
und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Infor-
erkennen und mations- und Kommunikationstechnologien, zu erbrin-
d) Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte gen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er
dokumentieren und bewerten, daraus Anforde- wirtschaftliche, ökologische und ressourceneffiziente
rungen für die Umsetzung ableiten, Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Re-
geln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Auf-
2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und gabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten
begründen, hierzu zählen insbesondere: Qualifikationen verknüpfen.
a) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein- (2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Beton-
satzes von Materialien, Rohstoffen, Bauteilen, stein- und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kon-
Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal, trollieren und übergeben“ besteht aus folgenden
auch unter Berücksichtigung einzusetzender Qualifikationen:
Verfahren darstellen, erläutern und begründen,
1. das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu
b) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken zählen insbesondere:
bewerten und Konsequenzen ableiten,
a) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation
c) Pläne, insbesondere Verlege- und Versetzpläne, erläutern, auswählen und Auswahl begründen
Bewehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, Ent- sowie unter Berücksichtigung einzusetzender
würfe, technische Zeichnungen, Modelle, Rezep- Fertigungs-, Herstellungs-, Bearbeitungs-, Be-
turen, Schnittmuster und Konstruktionen unter handlungs- und Instandhaltungsverfahren, Ver-
Berücksichtigung der Anforderungen, auch unter lege-, Versetz-, Verankerungs- und Montage-
Einsatz von Informations- und Kommunikations- arbeiten, den Einsatz von Personal, Material,
technologien, erstellen, bewerten und korrigieren, Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Rohstoffen
d) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest- und Bauteilen planen,
legen, auch unter Berücksichtigung von Qualität b) mögliche Störungen bei der Leistungserbrin-
und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Aus- gung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen
schreibungen oder Angebotsanfragen erstellen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorher-
sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösun-
und gen zu deren Vermeidung oder Behebung ent-
e) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungs- wickeln,
möglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, c) Handhabungshinweise und Produktinformatio-
Kostenaspekte sowie gestalterische, rechtliche nen für Geräte, Maschinen, Werkzeuge sowie
und sicherheitstechnische Aspekte erläutern Materialien, Rohstoffe und Bauteile leistungs-
und abwägen, eine Lösung auswählen sowie die bezogen auswerten und erläutern sowie
Auswahl begründen, d) Pläne, insbesondere Verlege- und Versetzpläne,
3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern so- Bewehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, Ent-
wie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen ins- würfe, technische Zeichnungen, Modelle, Rezep-
besondere: turen, Schnittmuster, Konstruktionszeichnungen
a) Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der unter Berücksichtigung der Anforderungen auch
Grundlage der Planungen kalkulieren, unter Einsatz von Informations- und Kommu-
nikationstechnologien erarbeiten, bewerten und
b) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich- korrigieren,
keiten Angebotspositionen bestimmen und zu
Angebotspaketen zusammenfassen sowie Preise 2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbe-
kalkulieren, sondere:
c) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-
von Haftungsbestimmungen formulieren und sche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln
beurteilen, der Technik anwenden,
b) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-
d) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-
seitigung erläutern und Folgen daraus ableiten,
stellen und
c) Fehler und Mängel beim Erbringen der Leistun-
e) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen
gen erkennen, erläutern sowie Maßnahmen zu
gegenüber Kunden erläutern und begründen
deren Beseitigung ableiten und
sowie Leistungen vereinbaren.
d) Vorgehensweise zum Erbringen von Leistungen
§9 unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ferti-
gungs-, Herstellungs-, Bearbeitungs-, Behand-
Handlungsfeld lungs- und Instandhaltungsverfahren, Verlege-,
„Leistungen eines Betonstein-
Versetz-, Verankerungs- und Montagearbeiten
und Terrazzohersteller-Betriebs
erläutern und begründen,
erbringen, kontrollieren und übergeben“
3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-
(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betonstein- geben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kontrollie-
ren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-
dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betonstein- brachten Leistungen erläutern,
und Terrazzohersteller-Betriebs erfolgs-, kunden- und b) Leistungen dokumentieren,
254 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021
c) Prüfungen im Hinblick auf die Anforderungen 3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln,
durchführen und Ergebnisse daraus dokumen- hierzu zählen insbesondere:
tieren und bewerten, a) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-
d) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen ments darstellen und beurteilen,
erläutern und Kunden über Handhabung, Pflege b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und
und Wartung informieren, beurteilen,
e) Leistungen abrechnen, c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation
f) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh- der Leistungen erläutern, begründen und bewer-
ren und Konsequenzen ableiten, ten, auch unter Berücksichtigung von Qualitäts-
standards, Rechtsvorschriften und technischen
g) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie- Normen, und
denheit und der Kundenbindung erläutern und
beurteilen sowie d) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung
von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen
h) Serviceleistungen anlässlich der Übergabe er- und bewerten,
läutern und bewerten.
4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-
§ 10 scher Bedingungen planen und anleiten, Personal-
entwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
Handlungsfeld
a) Einsatz von Personal disponieren,
„Einen Betonstein- und
Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des
betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
(1) Im Handlungsfeld „Einen Betonstein- und
Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und
Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorga- e) Maßnahmen zur Qualifizierung, auch unter Be-
nisation in einem Betonstein- und Terrazzohersteller- rücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im
Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk,
Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- planen und umsetzen,
und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen.
Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Koope- 5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe
rationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergrei- planen, hierzu zählen insbesondere:
fender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-
Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in läutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen. b) Ausstattung, auch unter Berücksichtigung der Vor-
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betonstein- und schriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschut-
Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ zes, der Gefahrstofflagerung, der Ressourcen-
besteht aus folgenden Qualifikationen: effizienz sowie des Umweltschutzes planen und
1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis- begründen,
gestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,
zählen insbesondere: zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, zur
Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz
a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-
planen und begründen,
schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
d) Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Ma-
b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
schinen und Fahrzeugen planen,
c) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei- e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter
chen, Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-
d) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und lichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,
e) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebe- Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen
ner Kostenstrukturen berechnen, und Fahrzeugen sowie
f) Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstatt-
2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und
ausstattung unter Berücksichtigung logistischer
-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
Aspekte planen.
a) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,
rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen § 11
sowie veränderter Kundenanforderungen auf das
Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
Leistungsangebot darstellen und begründen,
(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der
b) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-
Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Be-
len und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-
wertungen der Handlungsfelder nach den §§ 8 bis 10
nung und -pflege entwickeln,
zu bilden.
c) Informationen über Produkte und über das Leis- (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-
tungsspektrum des Betriebs erbringen und der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte
d) informations- und kommunikationsgestützte Ver- erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine
triebswege ermitteln und bewerten, mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021 255
wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der § 13
Meisterprüfung ausschlaggebend ist. Übergangsvorschrift
(3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung (1) Die bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 begon-
bestanden, wenn nenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen
1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung
30 Punkten bewertet worden ist, zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. August 2021, so
sind auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf
2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab- des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften weiter
satz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger anzuwenden.
als 50 Punkten bewertet worden ist und
(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-
3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens lauf des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften nicht
„ausreichend“ ist. bestanden haben und sich bis zum Ablauf des 28. Fe-
bruar 2023 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden,
§ 12 können auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach
den bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 geltenden
Allgemeine Vorschriften ablegen.
Prüfungs- und Verfahrensregelungen,
weitere Regelungen zur Meisterprüfung § 14
(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
verordnung in der jeweils geltenden Fassung bleiben
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.
unberührt.
Gleichzeitig tritt die Betonstein- und Terrazzohersteller-
(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister- meisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I
prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister- S. 87), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Fe-
prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I bruar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer
S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung. Kraft.
Berlin, den 16. Februar 2021
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Energie
In Vertretung
Nussbaum
256 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021
Bekanntmachung
über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro
(Goldmünze „Einigkeit“)
Vom 8. Februar 2021
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom Die Bildseite zeigt die Frankfurter Paulskirche. Wie
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes- kein anderer Ort symbolisiert die Kirche bis heute das
regierung beschlossen, eine 100-Euro-Goldmünze Streben der deutschen Nation nach nationaler Einheit
„Einigkeit“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den Auf- in demokratischer Freiheit. Das Gebäude wird dabei
takt einer dreiteiligen Serie „Säulen der Demokratie“. von den Barrikadenkämpfen des März 1848 und den
Beratungen der Nationalversammlung flankiert.
Die Auflage der Münze beträgt maximal
180 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug
den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf
(Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karls- Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung
ruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münz- sowie die Jahreszahl „2020“ und – je nach Münzstätte –
zeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt. das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2020 in den Ver- Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
kehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feinge- Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler
halt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Bastian Prillwitz aus Berlin. Die Wertseite, die für alle
Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem
15,55 Gramm. Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.
Berlin, den 8. Februar 2021
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021 257
Bekanntmachung
über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro
(Gedenkmünze „50 Jahre Kniefall von Warschau“)
Vom 8. Februar 2021
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom Die nationale Seite zeigt den Moment des Kniefalls
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes- des damaligen deutschen Bundeskanzlers als Demuts-
regierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze geste vor dem Ehrenmal für die Helden des Ghettos in
„50 Jahre Kniefall von Warschau“ prägen zu lassen. Warschau. Die Komposition stellt den Bezug zum
Die Münze erinnert an den Kniefall von Willy Brandt Ghetto-Aufstand 1943 auf eindrucksvolle Weise dar.
vor dem Ehrenmal für die Helden des Ghettos in War- Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der
schau, der sich am 7. Dezember 2020 zum 50. Mal Schriftzug „50 Jahre Kniefall von Warschau“, das Aus-
jährt. gabejahr 2020, die Länderkennung „D“ der Bundes-
republik Deutschland sowie das Prägezeichen („A“,
Die Münze wird ab dem 8. Oktober 2020 in den Ver- „D“, „F“, „G“ oder „J“) der jeweiligen Münzstätte. Der
kehr gebracht. äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf
Europasterne.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug
„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze
stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die tech- beträgt 30 Millionen Stück.
nischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlauf- Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze
münze. stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.
Berlin, den 8. Februar 2021
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021
Bekanntmachung
über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro
(Gedenkmünze „Sachsen-Anhalt“)
Vom 8. Februar 2021
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland.
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes- Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das
regierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze Ausgabejahr 2021, die Kennzeichnung „D“ für das
„Sachsen-Anhalt“ im Rahmen einer Serie „Bundes- Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münz-
länder“ prägen zu lassen. zeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“
Die Münze wird ab dem 26. Januar 2021 in den Ver- oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der
kehr gebracht. äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf
Europasterne.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug
„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze
stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die tech- beträgt 30 Millionen Stück.
nischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlauf-
münze. Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze
Die nationale Seite zeigt den Magdeburger Dom. Die stammt von dem Künstler Michael Otto aus
Länderbezeichnung „SACHSEN-ANHALT“ verknüpft Rodenbach.
Berlin, den 8. Februar 2021
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021 259
Bekanntmachung
über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro
(Gedenkmünze „Frau Holle“)
Vom 8. Februar 2021
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom Die Bildseite zeigt Frau Holle bei ihrer typischen
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes- Tätigkeit. Trotz der Fülle der Bildelemente wird eine
regierung beschlossen, zum Thema „Frau Holle“ eine große Klarheit und Wiedererkennbarkeit des Märchens
deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro erreicht.
prägen zu lassen. Die Münze ist die zehnte Ausgabe im
Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug
Grimms Märchen“. „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Wertbezeichnung, das Prägezeichen „F“ der Staat-
Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanz- lichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stutt-
qualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen gart, die Jahreszahl 2021 sowie die zwölf Europa-
Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart sterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufge-
(Prägezeichen F). prägt.
Die Münze wird ab dem 21. Januar 2021 in den Ver- Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die
kehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Inschrift:
Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat
einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine „DAS IST ZUR BELOHNUNG DEINER DIENSTE *“.
Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten
ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Der Entwurf stammt von dem Künstler Jordi Truxa
Randstab umgeben. aus Neuenhagen.
Berlin, den 8. Februar 2021
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
260 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021
Bekanntmachung
über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro
(Gedenkmünze „50 Jahre Sendung mit der Maus“)
Vom 8. Februar 2021
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom stellt den unmittelbaren Zusammenhang zum Anlass
16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes- dar. Die Maus blickt verschmitzt in die Richtung des
regierung beschlossen, zum Thema „50 Jahre Geschenks und strahlt Ihre Neugierde – eine zentrale
Sendung mit der Maus“ eine deutsche Euro-Gedenk- Eigenschaft der Figur – aus. Die Kolorierung der Maus
münze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die in den charakteristischen Farben erhöht den Wiederer-
Münze würdigt das 50-jährige Jubiläum der bekannten kennungswert.
Kindersendung, deren Erstausstrahlung am 7. März
1971 im Westdeutschen Rundfunk stattfand. Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug
„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen
Wertbezeichnung, das Prägezeichen „A“ der Staat-
Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanz-
lichen Münze Berlin, die Jahreszahl 2021 sowie die
qualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche
zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe
Münze Berlin (Prägezeichen A).
„SILBER 925“ aufgeprägt.
Die Münze wird ab dem 25. Februar 2021 in den
Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die
von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Inschrift:
Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern
„LACH- UND SACHGESCHICHTEN ●“.
und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf bei-
den Seiten ist erhaben und wird von einem schützen- Die Bildseite wurde von der WDR mediagroup
den, glatten Randstab umgeben. GmbH und der Staatlichen Münze Berlin gestaltet, die
Die Bildseite zeigt „die Maus“ in der Mitte des Münz- Wertseite beruht auf einem Entwurf des Künstlers
runds. Das in ihrem linken Arm befindliche Geschenk Andre Witting aus Berlin.
Berlin, den 8. Februar 2021
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz