4786 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Verordnung
zur Änderung der Niederdruckanschlussverordnung1
Vom 1. November 2021
Auf Grund des § 18 Absatz 3 des Energiewirt- teurausweis als Nachweis der ausreichenden fach-
schaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, lichen Qualifikation rechtzeitig vorlegt. Eine weitere
3621) verordnet die Bundesregierung: Überprüfung des Vorliegens der ausreichenden
fachlichen Qualifikation darf der betroffene Netzbe-
Artikel 1 treiber nur vornehmen, falls aufgrund besonderer
Änderung der Umstände begründete Zweifel am Bestehen der
Niederdruckanschlussverordnung ausreichenden fachlichen Qualifikation vorliegen.
Die Niederdruckanschlussverordnung vom 1. No- (3) Der Netzbetreiber kann im Rahmen der Ein-
vember 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch tragung in das Installateurverzeichnis einen Nach-
Artikel 36 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I weis darüber verlangen, dass die ausreichende
S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: fachliche Qualifikation bei dem Inhaber des Installa-
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu tionsunternehmens oder einer fest angestellten, ver-
§ 13 folgende Angabe eingefügt: antwortlichen und weisungsberechtigten Fachkraft
vorliegt. Im Rahmen der Prüfung der fachlichen
„§ 13a Installateurverzeichnis“. Qualifikation kann der Netzbetreiber nur die Glaub-
2. § 13 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: haftmachung der Fertigkeiten, praktischen und
„Arbeiten an der Anlage dürfen, außer durch den theoretischen Fachkenntnisse sowie Erfahrungen
Netzbetreiber, nur durch Installationsunternehmen verlangen, die für eine fachgerechte, den aner-
durchgeführt werden, die in einem Installateurver- kannten Regeln der Technik und den Sicherheits-
zeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind, der erfordernissen entsprechende Ausführung der je-
im Geltungsbereich dieser Verordnung tätig ist. weiligen Arbeiten notwendig sind.
§ 13a Absatz 8 bleibt unberührt.“ (4) Darüber hinaus kann der Netzbetreiber jeder-
3. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: zeit von dem Installationsunternehmen verlangen,
„§ 13a eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Der Netzbetreiber kann im Einzelfall
Installateurverzeichnis bei begründeten Zweifeln am Vorhandensein der
(1) Der Netzbetreiber darf eine Eintragung in sein technischen Ausstattung zur einwandfreien Ausfüh-
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer rung oder Prüfung aller Installationsarbeiten nach
ausreichenden fachlichen Qualifikation des Installa- den Regeln fachhandwerklichen Könnens jederzeit
tionsunternehmens für die Durchführung der jewei- von Installationsunternehmen verlangen, glaubhaft
ligen Arbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 abhängig zu machen, über eine ordnungsgemäß eingerichtete
machen. Der Netzbetreiber, in dessen Installateur- Werkstatt oder einen Werkstattwagen, ausrei-
verzeichnis die Eintragung erfolgen soll, ist berech- chende Werk- und Hilfswerkzeuge sowie Mess-
tigt, vor der Eintragung das Vorliegen der ausrei- und Prüfgeräte zu verfügen, mit denen alle Installa-
chenden fachlichen Qualifikation zu prüfen. Begrün- tionsarbeiten einwandfrei und nach den Regeln
den besondere Umstände Zweifel am Bestehen fachhandwerklichen Könnens ausgeführt und ge-
einer ausreichenden fachlichen Qualifikation ist der prüft werden können. Der Netzbetreiber kann im
Netzbetreiber jederzeit berechtigt, das Vorliegen Einzelfall jederzeit von Installationsunternehmen
einer ausreichenden fachlichen Qualifikation erneut verlangen eine gültige Bescheinigung über die
zu prüfen. Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung
(2) Nachdem der Netzbetreiber ein Installations- vorzulegen, soweit die Gewerbeanzeige gewerbe-
unternehmen in sein Installateurverzeichnis einge- rechtlich erforderlich ist.
tragen hat, hat der Netzbetreiber dem betreffenden (5) Ein in ein Installateurverzeichnis eingetrage-
Installationsunternehmen zur Dokumentation der nes Installationsunternehmen ist von dem Netz-
Eintragung einen Installateurausweis auszustellen. betreiber, der dieses Installateurverzeichnis führt,
Führt ein Installationsunternehmen Arbeiten in ei- zu verpflichten, sich insbesondere über alle Fragen
nem Netzgebiet durch, bei dessen Netzbetreiber der Ausführung von Installationsarbeiten über Neue-
es nicht in das Installationsverzeichnis eingetragen rungen auf dem Gebiet der Installationstechnik
ist, so genügt es, dass das Installationsunterneh- sowie über weitere Neuerungen, die für eine fach-
mens dem betroffenen Netzbetreiber einen durch gerechte Ausführung der jeweiligen Arbeiten erfor-
einen anderen Netzbetreiber ausgestellten Installa- derlich sind laufend zu informieren, zum Beispiel
durch eine Teilnahme an Fortbildungskursen des
1
Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie Gasfaches zur Einführung neuer Bestimmungen
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. oder zur Unterrichtung über geltende Bestimmun-
L 376 vom 27.12.2006, S. 36). gen. Erhält der Netzbetreiber Kenntnis von erheb-
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lichen oder anhaltenden Verstößen gegen die Ver- Ereignisses bei Tätigkeiten in der Bundesrepublik
pflichtungen nach Satz 1 ist der Netzbetreiber Deutschland bietet.
berechtigt, die Eintragung des betreffenden Installa- (8) Einem Installationsunternehmen aus einem
tionsunternehmens in seinem Installateurverzeichnis Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem
zu löschen. Vertragsstaat des Abkommens über den Europä-
(6) Bei einem Installationsunternehmen aus einem ischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz, das in
Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem der Bundesrepublik Deutschland keine gewerbliche
Vertragsstaat des Abkommens über den Euro- Niederlassung unterhält, ist die vorübergehende
päischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz und gelegentliche Erbringung von Installationsar-
wird im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen beiten nach § 13 Absatz 1 in der Bundesrepublik
für die Aufnahme in ein Installateurverzeichnis Deutschland ohne Eintragung in ein Installateur-
widerleglich vermutet, dass die Voraussetzungen verzeichnis eines Netzbetreibers gestattet, wenn es
nach Absatz 3 Satz 2 vorliegen, wenn der Inhaber in seinem Herkunftsstaat zur Ausübung vergleich-
des Installationsunternehmens oder eine fest ange- barer Tätigkeiten rechtmäßig niedergelassen ist.
stellte, verantwortliche und weisungsberechtigte Der Netzbetreiber ist berechtigt, von einem solchen
Fachkraft in ihrem Herkunftsstaat eine berufliche Installationsunternehmen, das erstmals Installa-
Qualifikation erworben hat, die sich nicht wesentlich tionsarbeiten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in der
von den als ausreichend angesehenen fachlichen Bundesrepublik Deutschland erbringt und nicht
Qualifikationen im Sinne von Absatz 1 Satz 2 unter- in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
scheidet. § 3 Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 4 bis 7 eingetragen ist, vor der Leistungserbringung einen
der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März Nachweis darüber zu verlangen, dass die ausrei-
2016 (BGBl. I S. 509), die durch Artikel 2 der chende fachliche Qualifikation nach den Absätzen 1
Verordnung vom 26. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4740) und 3 sowie eine ausreichende Betriebshaftpflicht-
geändert worden ist, sind entsprechend anzuwen- versicherung nach Absatz 4 Satz 1 und Absatz 7
den. vorliegen. Die §§ 5, 9 und 10 der EU/EWR-Hand-
werk-Verordnung sind entsprechend anzuwenden.“
(7) Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die in ei- 4. In § 16 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 13 Abs. 1
nem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem und 2,“ die Angabe „§ 13a,“ eingefügt.
Vertragsstaat des Abkommens über den Euro-
päischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz ab- Artikel 2
geschlossen wurde, ist als ausreichend im Sinne
von Absatz 4 Satz 1 anzuerkennen, wenn sie Ver- Inkrafttreten
sicherungsschutz für den Fall eines schädigenden Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 1. November 2021
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
4788 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Zweite Verordnung
zur Änderung der Ladesäulenverordnung*
Vom 2. November 2021
Auf Grund des § 49 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4 c) Die Nummern 2 bis 5 werden aufgehoben.
des Energiewirtschaftsgesetzes, der zuletzt durch Ar-
d) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 2 und wie
tikel 1 Nummer 15 des Gesetzes vom 26. Juli 2016
folgt gefasst:
(BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, verordnet das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „2. ein Ladepunkt eine Einrichtung, an der gleich-
zeitig nur ein elektrisch betriebenes Fahrzeug
Artikel 1 aufgeladen oder entladen werden kann und
Änderung der die geeignet und bestimmt ist zum
Ladesäulenverordnung a) Aufladen von elektrisch betriebenen Fahr-
Die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I zeugen oder
S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni b) Auf- und Entladen von elektrisch betriebe-
2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist, wird wie nen Fahrzeugen;“.
folgt geändert:
e) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 3 und das
1. In der Bezeichnung wird das Wort „Elektromobile“
Wort „ist“ wird gestrichen und das Wort „Elektro-
durch die Wörter „elektrisch betriebene Fahrzeuge“
mobil“ wird durch die Wörter „elektrisch betrie-
ersetzt.
benes Fahrzeug“ ersetzt.
2. In § 1 wird das Wort „Elektromobile“ durch die Wör-
ter „elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen N f) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 4 und das
und M im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Wort „ist“ wird gestrichen und das Wort „Elektro-
und b der Verordnung (EU) 2018/858 des Euro- mobil“ wird durch die Wörter „elektrisch betrie-
päischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai benes Fahrzeug“ ersetzt.
2018 über die Genehmigung und die Marktüber- g) Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 5 und wie
wachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- folgt gefasst:
anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und
selbstständigen technischen Einheiten für diese „5. ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn
Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von
Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Auf- einem unbestimmten oder nur nach allgemei-
hebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom nen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis
14.6.2018, S. 1)“ ersetzt. tatsächlich befahren werden kann, es sei
denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder
3. § 2 wird wie folgt geändert:
in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Lade-
a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird nach den Wörtern punkt durch eine deutlich sichtbare Kenn-
„Im Sinne dieser Verordnung“ das Wort „ist“ ein- zeichnung oder Beschilderung die Nutzung
gefügt. auf einen individuell bestimmten Personen-
b) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: kreis beschränkt; der Personenkreis wird
nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nut-
„1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug ein rein
zung des Ladepunktes von einer Anmeldung
batteriebetriebenes Elektrofahrzeug oder ein
oder Registrierung abhängig gemacht wird;“.
von außen aufladbares Hybridelektrofahr-
zeug im Sinne von § 2 des Elektromobilitäts- h) Die bisherigen Nummern 10 bis 12 werden die
gesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898), Nummern 6 bis 8 und es wird jeweils das Wort
das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes „ist“ gestrichen.
vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert
i) Die bisherige Nummer 13 wird Nummer 9 und
worden ist;“.
wie folgt gefasst:
* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen „9. punktuelles Aufladen das Laden eines elek-
Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informa- trisch betriebenen Fahrzeugs, das nicht als
tionsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der
Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 Leistung im Rahmen eines Dauerschuldver-
vom 17.9.2015, S. 1). hältnisses mit dem Nutzer erbracht wird.“
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4789
4. § 3 wird wie folgt geändert: b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter
„§ 3 „an dem jeweiligen Ladepunkt“ gestrichen.
Technische Sicherheit und Interoperabilität“. bb) In Nummer 1 in dem Satzteil vor Buchstabe a
werden den Wörtern „keine Authentifizie-
b) In Absatz 1 werden die Wörter „mindestens mit rung“ die Wörter „an dem jeweiligen Lade-
Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeug- punkt“ vorangestellt.
kupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm“
cc) In Nummer 2 werden den Wörtern „die für
durch die Wörter „mindestens mit einer Steck-
den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforder-
dose oder Kupplung des Typs 2 nach der Norm“
liche Authentifizierung“ die Wörter „an dem
ersetzt.
jeweiligen Ladepunkt“ vorangestellt.
c) In Absatz 2 werden die Wörter „Kupplungen des
6. § 5 wird wie folgt geändert:
Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Aus-
gabe Dezember 2014“ durch die Wörter „einer a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Kupplung des Typs 2 nach der Norm DIN aa) In Satz 1 werden die Wörter „Normal- und
EN 62196-2, Ausgabe November 2017“ ersetzt. Schnellladepunkten“ durch das Wort „Lade-
d) In Absatz 3 werden die Wörter „Normal- und punkten“ und die Wörter „den Aufbau“ durch
Schnellladepunkten“ durch das Wort „Ladepunk- die Wörter „die Inbetriebnahme“ ersetzt und
ten“ und die Wörter „Kupplungen des Typs werden die Wörter „schriftlich oder“ gestri-
Combo 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-3, Aus- chen.
gabe Juli 2012“ durch die Wörter „einer Kupp- bb) Nach Satz 1 werden folgende Sätze einge-
lung des Typs Combo 2 nach der Norm DIN fügt:
EN 62196-3, Ausgabe Mai 2015“ ersetzt.
„Die Regulierungsbehörde kann Vorgaben zu
e) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: Art und Weise sowie zum Umfang der An-
„(4) Beim Aufbau von Ladepunkten muss zeige machen. Stellt die Regulierungsbe-
sichergestellt werden, dass eine standardisierte hörde Formularvorlagen bereit, sind diese zu
Schnittstelle vorhanden ist, mithilfe derer Auto- benutzen und die ausgefüllten Formularvorla-
risierungs- und Abrechnungsdaten sowie dyna- gen elektronisch zu übermitteln.“
mische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum cc) In dem neuen Satz 4 Nummer 1 werden die
Belegungsstatus übermittelt werden können.“ Wörter „mindestens vier Wochen vor dem
f) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und in geplanten Beginn des Aufbaus“ durch die
Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 49 Absatz 1 Wörter „spätestens zwei Wochen nach Inbe-
des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 triebnahme“ ersetzt.
(BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
des Gesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die
S. 130) geändert worden ist“ durch die Wörter
Wörter „gemäß § 3 Absatz 2 bis 4“ durch
„nach § 49 Absatz 1 des Energiewirtschaftsge-
die Wörter „nach § 3 Absatz 2 bis 5“ ersetzt.
setzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621),
das zuletzt durch Artikel 84 des Gesetzes vom bb) In Nummer 1 werden die Wörter „beim Auf-
10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert wor- bau“ durch die Wörter „bei der Inbetriebnah-
den ist“ ersetzt. me“ ersetzt.
g) Nach dem neuen Absatz 5 wird folgender Ab- c) In Absatz 3 werden die Wörter „gemäß § 3 Ab-
satz 6 eingefügt: satz 4“ durch die Wörter „nach § 3 Absatz 5“ er-
setzt.
„(6) Ab der Feststellung der technischen Mög-
lichkeit durch das Bundesamt für Sicherheit in 7. § 6 wird wie folgt geändert:
der Informationstechnik nach § 30 des Mess- a) In Absatz 1 werden die Wörter „gemäß § 3 Ab-
stellenbetriebsgesetzes vom 29. August 2016 satz 2 bis 4 an Schnellladepunkten“ durch die
(BGBl. I S. 2034), das zuletzt durch Artikel 10 Wörter „nach § 3 Absatz 1 bis 5 und der Anfor-
des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I derungen nach § 4“ ersetzt.
S. 3026) geändert worden ist, muss bei dem Auf-
b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2
bau von Ladepunkten sichergestellt werden, dass
und 3 ersetzt:
energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steue-
rungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway „(2) Die Regulierungsbehörde kann verlangen,
entsprechend den Anforderungen des Energie- dass ein Ladepunkt nachgerüstet wird, wenn
wirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebs- eine technische Anforderung nach § 3 Absatz 1
gesetzes abgewickelt werden können.“ bis 5 oder eine Anforderung nach § 4 nicht ein-
gehalten wird.
h) Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Ab-
sätze 7 und 8. (3) Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb
eines Ladepunkts untersagen, wenn eine tech-
5. § 4 wird wie folgt geändert: nische Anforderung nach § 3 Absatz 1 bis 5 oder
a) In Satz 1 wird das Wort „Elektromobilen“ durch eine Anforderung nach § 4 nicht eingehalten wird
die Wörter „elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ oder die Einhaltung der Anzeige- und Nachweis-
ersetzt. pflichten nach § 5 nicht nachgewiesen wird.“
4790 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
8. § 8 wird wie folgt gefasst: b) einen kontaktlosen Zahlungsvorgang min-
„§ 8 destens mittels eines gängigen Debit- und
Kreditkartensystems durch Vorhalten einer
Übergangsregelungen Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkom-
(1) Ladepunkte, die vor dem 17. Juni 2016 in Be- munikation anbietet.“
trieb genommen worden sind, sind von den Anfor- b) Die folgenden Sätze werden angefügt:
derungen nach § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 ausge-
nommen. „Im Fall von Satz 2 Nummer 2 kann die Bezah-
lung zusätzlich mittels eines gängigen webba-
(2) Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 sierten Systems ermöglicht werden, wenn die
in Betrieb genommen worden sind, sind von den Menüführung auf Deutsch und Englisch verfüg-
Anforderungen nach § 3 Absatz 4 und § 4 ausge- bar ist und mindestens eine Variante des Zu-
nommen. gangs zu einem webbasierten Bezahlsystem
(3) Ladepunkte, die vor dem 1. März 2022 in Be- kostenlos ermöglicht wird. § 270a des Bürger-
trieb genommen worden sind, sind von den Anfor- lichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.“
derungen nach § 3 Absatz 4 ausgenommen. 2. § 8 wird wie folgt geändert:
(4) Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Lade- a) In Absatz 3 werden nach den Wörtern „§ 3 Ab-
punkte müssen hinsichtlich der dort genannten An- satz 4“ die Wörter „und § 4 Satz 2 Nummer 2“
forderungen nicht nachgerüstet werden.“ eingefügt.
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
Artikel 2
„(4) Ladepunkte, die vor dem 1. Juli 2023 in
Weitere Änderung
Betrieb genommen worden sind, sind von den
der Ladesäulenverordnung
Anforderungen nach § 4 Satz 2 Nummer 2 aus-
Die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 genommen.“
(BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Ver-
c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die An-
ordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
gabe „3“ wird durch die Angabe „4“ ersetzt.
1. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: Artikel 3
„2. an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen Inkrafttreten
unmittelbarer Nähe (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absat-
a) die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang zes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden
erforderliche Authentifizierung ermöglicht Quartals in Kraft.
und (2) Artikel 2 tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 2. November 2021
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4791
Zweiundzwanzigste Verordnung
zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes*
Vom 8. November 2021
Auf Grund des § 1 Absatz 4 des Betäubungsmittelgesetzes, der zuletzt
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert
worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
Artikel 1
In Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 5
des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBI. I S. 4530) geändert worden ist,
werden die folgenden Positionen jeweils alphabetisch in die bestehende Rei-
henfolge eingefügt:
andere nicht geschützte chemische Namen
INN
oder Trivialnamen (IUPAC)
„— Clonazolam 6-(2-Chlorphenyl)-1-methyl-8-nitro-
(Clonitrazolam) 4H-[1,2,4]triazolo[4,3-
a][1,4]benzodiazepin
— Diphenidin (1,2-DEP, 1-(1,2-Diphenylethyl)piperidin
DPD, DND, 1,2-
Diphenylethylpiperidin)
— Flubromazolam 8-Brom-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-
4H-[1,2,4]triazolo[4,3-
a][1,4]benzodiazepin
— 4F-MDMB-BICA Methyl{2-[1-(4-fluorbutyl)-1H-indol-3-
(4F-MDMB-BUTICA, carboxamido]-3,3-
4FBC, 4FBCA, dimethylbutanoat}“.
MDMB-073-F,
4F-MDMB-2201)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 8. November 2021
Der Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn
* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und
der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
4792 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Erste Verordnung
zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Vom 8. November 2021
Auf Grund des § 137i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung b) ein pflegesensitiver Bereich der allge-
mit Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der meinen Pädiatrie nach Nummer 5 er-
durch Artikel 12 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuch- mittelt wurde und in den nach § 21
stabe aa des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I des Krankenhausentgeltgesetzes über-
S. 1202) eingefügt worden ist, verordnet das Bundes- mittelten Daten des Vorjahres die An-
ministerium für Gesundheit: zahl an Belegungstagen in den jeweili-
gen Indikatoren-DRGs der Neuro- und
Artikel 1 Sozialpädiatrie mindestens 5 000 oder
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom der Diabetologie, Rheumatologie oder
9. November 2020 (BGBl. I S. 2357) wird wie folgt ge- Dermatologie mindestens 1 500 be-
ändert: trägt.“
1. § 1 wird wie folgt geändert: c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „allgemei- aa) In Satz 1 werden nach der Angabe „Num-
nen Chirurgie,“ die Wörter „Orthopädie, Gynäko- mer 2“ die Wörter „oder Absatz 3 Nummer 6
logie und Geburtshilfe,“ eingefügt, wird vor dem Buchstabe a“ eingefügt.
Wort „Pädiatrie“ das Wort „allgemeinen“ einge- bb) In Satz 7 werden nach der Angabe „Num-
fügt und wird nach den Wörtern „pädiatrischen mer 5“ die Wörter „oder Nummer 6 Buch-
Intensivmedizin“ ein Komma und werden die stabe b“ eingefügt.
Wörter „speziellen Pädiatrie, neonatologischen
3. § 5 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Pädiatrie“ eingefügt.
b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „in den a) In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein
pflegesensitiven Bereichen Pädiatrie und pädia- Komma ersetzt.
trische Intensivmedizin“ und die Wörter „für die b) Die folgenden Nummern 7 und 8 werden ange-
Bereiche Frauenheilkunde und Geburtshilfe eines fügt:
Krankenhauses sowie“ gestrichen. „7. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 6 Buch-
2. § 3 wird wie folgt geändert: stabe a ermittelten pflegesensitiven Bereiche:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: die vom Krankenhaus verwendeten Namen
der Fachabteilungen und sämtliche zu diesen
aa) In Nummer 1 wird nach den Wörtern „allge- Fachabteilungen gehörenden Stationen und
meinen Chirurgie“ ein Komma und werden
die Wörter „der Orthopädie, der Gynäkologie 8. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 6 Buch-
und der Geburtshilfe, der neonatologischen stabe b ermittelten pflegesensitiven Bereiche:
Pädiatrie“ eingefügt. sämtliche Stationen, auf denen die Leistun-
gen in den jeweiligen lndikatoren-DRGs der
bb) In Nummer 2 wird nach den Wörtern „allge- speziellen Pädiatrie erbracht worden sind.“
meinen Chirurgie“ ein Komma und werden
die Wörter „der Orthopädie, der Gynäkologie 4. § 6 wird wie folgt geändert:
und der Geburtshilfe, der neonatologischen a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Pädiatrie“ eingefügt.
aa) Im Satzteil vor der Aufzählung werden nach
cc) In Nummer 3 wird nach den Wörtern „allge- dem Wort „Pflegehilfskräften“ die Wörter
meinen Chirurgie“ ein Komma und werden „und der in Absatz 2a genannten Höchstan-
die Wörter „der Orthopädie, der Gynäkologie teile von Hebammen“ eingefügt.
und der Geburtshilfe, der neonatologischen
Pädiatrie“ eingefügt und wird die Angabe bb) In Nummer 4 werden nach den Wörtern „ab
„5 000“ durch die Angabe „4 500“ ersetzt. dem 1. Februar 2021“ die Wörter „bis zum
31. Dezember 2021“ eingefügt.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
cc) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5
aa) In Nummer 4 wird das Wort „und“ am Ende eingefügt:
gestrichen.
„5. allgemeine Chirurgie, Unfallchirurgie und
bb) In Nummer 5 wird vor dem Wort „Pädiatrie“
Orthopädie ab dem 1. Januar 2022:
jeweils das Wort „allgemeinen“ eingefügt und
wird der Punkt am Ende durch ein Komma a) in der Tagschicht: 10 zu 1,
und das Wort „und“ ersetzt. b) in der Nachtschicht: 20 zu 1,“.
cc) Folgende Nummer 6 wird angefügt: dd) Die bisherigen Nummern 5 bis 10 werden die
„6. einen pflegesensitiven Bereich der spezi- Nummern 6 bis 11.
ellen Pädiatrie, wenn ee) In der neuen Nummer 11 werden nach den
a) eine Fachabteilung der speziellen Pä- Wörtern „ab dem 1. Februar 2021“ die Wörter
diatrie ausgewiesen ist oder „bis zum 31. Dezember 2021“ eingefügt und
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4793
wird der Punkt am Ende durch ein Komma ee) Die folgenden Nummern 12 bis 15 werden
ersetzt. angefügt:
ff) Die folgenden Nummern 12 bis 15 werden „12. allgemeine Pädiatrie ab dem 1. Januar
angefügt: 2022:
„12. allgemeine Pädiatrie ab dem 1. Januar a) in der Tagschicht: 5 Prozent,
2022: b) in der Nachtschicht: 5 Prozent,
a) in der Tagschicht: 6 zu 1, 13. spezielle Pädiatrie ab dem 1. Januar
2022:
b) in der Nachtschicht: 10 zu 1,
a) in der Tagschicht: 5 Prozent,
13. spezielle Pädiatrie ab dem 1. Januar
2022: b) in der Nachtschicht: 5 Prozent,
a) in der Tagschicht: 6 zu 1, 14. neonatologische Pädiatrie ab dem 1. Ja-
nuar 2022:
b) in der Nachtschicht: 14 zu 1,
a) in der Tagschicht: 5 Prozent,
14. neonatologische Pädiatrie ab dem 1. Ja- b) in der Nachtschicht: 5 Prozent,
nuar 2022:
15. Gynäkologie und Geburtshilfe ab dem
a) in der Tagschicht: 3,5 zu 1, 1. Januar 2022:
b) in der Nachtschicht: 5 zu 1, a) in der Tagschicht: 5 Prozent,
15. Gynäkologie und Geburtshilfe ab dem b) in der Nachtschicht: 0 Prozent.“
1. Januar 2022: c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a einge-
a) in der Tagschicht: 8 zu 1, fügt:
b) in der Nachtschicht: 18 zu 1.“ „(2a) Zur Einhaltung der Pflegepersonalunter-
grenzen nach Absatz 1 Nummer 15 dürfen auch
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: Hebammen mit einer Erlaubnis zum Führen der
aa) In Nummer 4 werden nach den Wörtern „ab Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Heb-
dem 1. Februar 2021“ die Wörter „bis zum ammengesetzes, auch in Verbindung mit den
31. Dezember 2021“ eingefügt. §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes,
berücksichtigt werden. Der Anteil von Hebam-
bb) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5
men an der Gesamtzahl der Pflegefachkräfte
eingefügt:
und Hebammen darf dabei die folgenden Grenz-
„5. allgemeine Chirurgie, Unfallchirurgie und werte nicht überschreiten:
Orthopädie ab dem 1. Januar 2022:
1. in der Tageschicht: 10 Prozent,
a) in der Tagschicht: 10 Prozent, 2. in der Nachtschicht: 5 Prozent.“
b) in der Nachtschicht: 10 Prozent,“. d) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „bis 10“
cc) Die bisherigen Nummern 5 bis 10 werden die durch die Angabe „bis 15“ ersetzt.
Nummern 6 bis 11. 5. Die Anlage zu § 3 Absatz 1 erhält die aus dem An-
dd) In der neuen Nummer 11 werden nach den hang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Wörtern „ab dem 1. Februar 2021“ die Wörter
„bis zum 31. Dezember 2021“ eingefügt und Artikel 2
wird der Punkt am Ende durch ein Komma Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
ersetzt. in Kraft.
Bonn, den 8. November 2021
Der Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn
4794 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Anhang zu Artikel 1 Nummer 5
Anlage
(zu § 3 Absatz 1)
Indikatoren-DRGs
Folgende DRGs des German Diagnosis Related Groups Fallpauschalen-Katalogs 2021, der auf der Internetseite
des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus veröffentlicht ist, gelten als Indikatoren für das Vorhandensein
eines pflegesensitiven Bereiches in Krankenhäusern:
Allgemeine Chirurgie
DRG DRG-Bezeichnung
A01B Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180 Stun-
den oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter
Pankreastransplantation oder Alter < 6 J. oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 980 /
828 / - P.
A01C Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation, ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne
Transplantatabstoßung, ohne kombinierter Nierentransplantation, ohne kombinierte Pankreastrans-
plantation, Alter > 5 Jahre, ohne intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 980 / 828 / - P.
A02Z Transplantation von Niere und Pankreas
A16A Transplantation von Darm oder Pankreas
A16B Injektion von Pankreasgewebe
B05Z Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom oder kleine Eingriffe an den Nerven
F08F Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung,
ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, mit bestimm-
tem Eingriff
F08G Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung,
ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, ohne be-
stimmten Eingriff
F13A Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen mit äußerst schweren CC und
mehrzeitigen Revisions- oder Rekonstruktionseingriffen
F13B Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen mit äußerst schweren CC, ohne
mehrzeitige Revisions- oder Rekonstruktionseingriffe
F13C Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen ohne äußerst schwere CC
F14A Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe mit äußerst schwe-
ren CC
F14B Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne äußerst
schwere CC
F20Z Beidseitige Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmter Diagnose oder äußerst schweren
oder schweren CC
F27A Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit äußerst schweren CC oder Gefäß-
eingriff oder bestimmter Amputation oder komplexer Arthrodese des Fußes oder komplexem Haut-
eingriff
F27B Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne äußerst schwere CC, ohne
Gefäßeingriff, ohne bestimmte Amputation, ohne komplexe Arthrodese des Fußes, ohne komplexen
Hauteingriff, mit mäßig komplexem Eingriff
F28A Amputation mit zusätzlichem Gefäßeingriff oder mit Hauttransplantation, mit äußerst schweren oder
schweren CC
F28B Amputation bei Kreislauferkrankungen außer an oberer Extremität und Zehen, ohne Gefäßeingriff, ohne
Hauttransplantation, mit äußerst schweren oder schweren CC
F28C Amputation bei Kreislauferkrankungen außer an oberer Extremität und Zehen, ohne Gefäßeingriff, ohne
äußerst schwere oder schwere CC
F39A Unterbindung und Stripping von Venen mit beidseitigem Eingriff oder bestimmter Diagnose oder
äußerst schweren oder schweren CC
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4795
DRG DRG-Bezeichnung
F39B Unterbindung und Stripping von Venen ohne beidseitigen Eingriff, ohne bestimmte Diagnose, ohne
äußerst schwere oder schwere CC
F59A Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC
F59C Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, mit
aufwendigem Eingriff oder Mehrfacheingriff oder bestimmter Diagnose oder Alter < 16 Jahre, mehr
als ein Belegungstag
F59D Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, mit
bestimmtem Eingriff oder anderem Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag oder mit
pAVK mit Gangrän, mehr als ein Belegungstag
F59E Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwend. Gefäßinterv., mit best. an-
deren Eingriff oder best. Mehrfacheingriff oder PTA, mehr als ein Belegungstag, ohne aufwendigen
oder bestimmten Eingr., Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag
F59F Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, ohne
aufwendigen, bestimmten oder bestimmten anderen Eingriff, ohne Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre
oder ein Belegungstag
G01Z Eviszeration des kleinen Beckens
G02A Bestimmte Eingriffe an den Verdauungsorganen bei angeborener Fehlbildung, Alter < 2 Jahre oder
sehr komplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm, Alter < 10 Jahre oder best. Eingriffe an Dünn- und
Dickdarm mit komplizierender Diagnose, mit bestimmten komplizierenden Faktoren
G02B Bestimmte komplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm oder andere Eingriffe an den Verdauungs-
organen bei angeb. Fehlbildung, Alter < 2 Jahre oder bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm
mit komplizierender Diagnose, ohne bestimmte komplizierende Faktoren
G02C Andere komplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm oder andere Eingriffe an Dünn- und Dickdarm mit
komplizierender Diagnose, ohne Eingriffe an den Verdauungsorganen bei angeborener Fehlbildung,
Alter < 2 Jahre
G03A Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dick-
darm oder an Magen, Ösophagus und Duodenum mit komplexer Prozedur mit hochkomplexem Eingriff
oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > - / 368 / - Aufwandsp.
G03B Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Magen, Ösophagus
und Duodenum mit komplexer Prozedur ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische
Komplexbehandlung > - / 368 / - Aufwandspkt., mit komplexem Eingriff
G03C Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Magen, Ösophagus
und Duodenum mit komplexer Prozedur ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische
Komplexbehandlung > - / 368 / - Aufwandspkt., ohne komplexen Eingriff
G04Z Adhäsiolyse am Peritoneum, Alter < 4 Jahre oder mit äußerst schw. od. schw. CC oder kleine Eingriffe
an Dünn- und Dickdarm oder best. Eingriffe an abd. Gefäßen mit äuß. schw. CC oder Implantation
eines Antireflux-Stimulationssystems oder best. Gastrektomie
G07B Appendekt. oder laparoskop. Adhäsiolyse bei Peritonitis mit äuß. schw. od. schw. CC od. kl. Eingriffe
an Dünn- / Dickdarm, oh. äußerst schwere CC od. best. Anorektoplastik, Alt. > 2 Jahre u. Alter
< 14 Jahre od. mit laparoskop. Adhäsiolyse od. Rektopexie
G07C Appendektomie bei Peritonitis mit äußerst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn-
und Dickdarm ohne äußerst schwere CC oder bestimmte Anorektoplastik, Alter > 13 Jahre, ohne
laparoskopische Adhäsiolyse, ohne Rektopexie
G08A Komplexe Rekonstruktion der Bauchwand, Alter > 0 Jahre, mit äußerst schweren CC
G08B Komplexe Rekonstruktion der Bauchwand, Alter > 0 Jahre, ohne äußerst schwere CC
G09Z Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre oder komplexe Herniotomien
oder Operation einer Hydrocele testis oder andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm
G10Z Bestimmte Eingriffe an hepatobiliärem System, Pankreas, Niere und Milz
G11B Pyloromyotomie oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter außer bei Anal-
fissuren und Hämorrhoiden, Alter > 5 Jahre
G12A Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit komplexer OR-Prozedur oder mit mäßig kom-
plexer OR-Prozedur, mehr als ein Belegungstag, Alter < 16 Jahre
G12B Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit mäßig komplexer OR-Prozedur, mehr als ein
Belegungstag, Alter > 15 Jahre
4796 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG DRG-Bezeichnung
G12C Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit wenig komplexer OR-Prozedur, mehr als ein
Belegungstag
G12D Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen ohne komplexe OR-Prozedur, ein Belegungstag
oder ohne mäßig komplexe OR-Prozedur, mit bestimmtem Eingriff oder Alter < 14 Jahre oder bei bös-
artiger Neubildung der Verdauungsorgane
G12E Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen ohne komplexe OR-Prozedur, ein Belegungstag
oder ohne mäßig komplexe OR-Prozedur, ohne bestimmten Eingriff, Alter > 13 Jahre, außer bei bös-
artiger Neubildung der Verdauungsorgane
G13A Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten
und Störungen der Verdauungsorgane ohne Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektroden-
systems
G13B Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten
und Störungen der Verdauungsorgane mit Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektroden-
systems
G15Z Strahlentherapie mit großem abdominellen Eingriff
G16A Komplexe Rektumresektion od. and. Rektumres. m. best. Eingr. od. kompl. Diagnose od. mehrz.
Enterostomaanlage und -rückverlagerung, m. kompliz. Konstell. od. plast. Rekonstruktion m. myokut.
Lappen od. IntK > 196/ 368/ - P. od. endorektale Vakuumtherapie
G16B Komplexe Rektumresektion od. andere Rektumres. mit best. Eingr. od. kompl. Diag. od. mehrz.
Enterostomaanlage u. -rückverlagerung, ohne kompliz. Konstell. od. plast. Rekonstruktion m. myokut.
Lappen od. IntK > 196/ 368/ - P. ohne endorekt. Vakuumtherapie
G17A Andere Rektumresektion ohne bestimmten Eingriff oder Implantation eines künstlichen Analsphinkters,
bei bösartiger Neubildung oder Alter < 16 Jahre
G17B Andere Rektumresektion ohne bestimmten Eingriff oder Implantation eines künstlichen Analsphinkters,
außer bei bösartiger Neubildung, Alter > 15 Jahre
G18A Best. Eingr. am Dünn-/Dickdarm od. Anlegen Stoma od. andere Eingr. am Darm m. äuß. schw. CC od.
Leberkeilexz. m. hochkompl. Eingr. od. kompliz. Diag. od. m. sehr kompl. Eingr. od. aufw. Eingr. m.
äuß. schw. CC, m. Komplexbeh. MRE od. m. endorekt. Vak.th.
G18B Bestimmte Eingriffe an Dünn-/ Dickdarm od. Anlegen Enterostoma od. andere Eingr. am Darm m.
äußerst schweren CC od. Leberkeilexzision m. sehr komplexem Eingr. od. aufwendigem Eingr. m.
äußerst schweren CC, oh. Komplexbeh. MRE, oh. endorektale Vakuumth.
G18C Bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne hochkomplexen oder sehr komplexen Eingriff, ohne
aufwendigen Eingriff oder ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Diagnose, mit komplexem
Eingriff, ohne endorektale Vakuumtherapie
G18D Bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Diagnose
G19A Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter
> 1 Jahr, mit komplizierender Konstellation oder bei bösartiger Neubildung oder Alter < 16 Jahre ohne
bestimmte partielle Magenresektion
G19B Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter
> 1 Jahr, ohne komplizierende Konstellation, außer bei bösartiger Neubildung, Alter > 15 Jahre, mit
komplexem Eingriff
G19C Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter
> 1 Jahr, ohne komplizierende Konstellation, außer bei bösartiger Neubildung, Alter > 15 Jahre, ohne
komplexen Eingriff
G21A Komplexe Adhäsiolyse am Peritoneum, Alter > 3 J., ohne äußerst schw. oder schw. CC od. andere
Eingriffe an Darm u. Enterostoma od. best. Eingriffe am Pharynx od. Verschluss Darmfistel m. äußerst
schw. CC od. aufw. Eingriff am Darm, Alter < 16 J.
G21B Komplexe Adhäsiolyse am Peritoneum, Alter > 3 J., ohne äußerst schw. oder schw. CC od. andere
Eingriffe an Darm u. Enterostoma od. best. Eingriffe am Pharynx od. Verschluss Darmfistel ohne
äußerst schw. CC od. aufw. Eingr. am Darm, Alter > 15 J.
G22A Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder
schweren CC, Alter < 10 Jahre oder bei bösartiger Neubildung
G22B Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder
schweren CC, Alter > 9 Jahre, mit laparoskopischer Adhäsiolyse oder Alter < 16 Jahre, außer bei
bösartiger Neubildung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4797
DRG DRG-Bezeichnung
G22C Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder
schweren CC, Alter > 15 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung
G23A Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis oder Exzision erkranktes
Gewebe Dickdarm ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter < 10 Jahre oder bei bösartiger
Neubildung
G23B Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis oder Exzision erkranktes
Gewebe Dickdarm ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 9 Jahre, außer bei bösartiger
Neubildung
G24A Eingriffe bei Hernien mit plastischer Rekonstruktion der Bauchwand
G24B Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder kom-
plexem Eingriff oder Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC
G24C Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne
komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
G26A Andere Eingriffe am Anus oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter bei
Analfissuren und Hämorrhoiden, Alter < 16 Jahre oder bei bestimmter bösartiger Neubildung oder
mit kleinem Eingriff am Rektum
G26B Andere Eingriffe am Anus oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter bei
Analfissuren und Hämorrhoiden, Alter > 15 Jahre, außer bei bestimmter bösartiger Neubildung, ohne
kleinen Eingriff am Rektum
G33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren oder hochaufwendiges Implantat bei Krankheiten und Störungen
der Verdauungsorgane
G35Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
G36A Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1470 / 1380 / - Aufwandspunkte bei Krankheiten und
Störungen der Verdauungsorgane
G36B Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1176 / 1104 / 1104 Aufwandspunkte und < 1471 / 1381 / -
Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
G36C Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 552 / - Aufwandspunkte und < 1177 / 1105 / - Auf-
wandspunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
G37Z Multiviszeraleingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
G38Z Komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der
Verdauungsorgane oder mehrzeitiger komplexer Eingriff am Gastrointestinaltrakt und anderem Organ-
system
H01A Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen mit großem Eingriff oder
Strahlentherapie oder komplexer Eingriff an Gallenblase und Gallenwegen, Alter < 14 J., mit kompl.
Eingriff oder intensivmed. Komplexbeh. > 392 / 368 / - P.
H01B Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen mit großem Eingriff oder
Strahlentherapie oder komplexer Eingriff an Gallenblase und Gallenwegen, Alter < 14 J., ohne kompl.
Eingriff, ohne intensivmed. Komplexbeh. > 392 / 368 / - P.
H02A Komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen, Alter > 13 Jahre, bei bösartiger Neubildung oder
mit bestimmter biliodigestiver Anastomose
H02B Komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen, Alter > 13 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung,
ohne bestimmte biliodigestive Anastomose
H05Z Laparotomie und mäßig komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen
H06A Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas mit aufwendigem Eingriff und be-
stimmten komplizierenden Faktoren
H07A Cholezystektomie und wenig komplexe Eingriffe an Gallenblase, Gallenwegen, Leber mit sehr kom-
plexer Diagnose oder komplizierender Konstellation
H07B Cholezystektomie und wenig komplexe Eingriffe an Gallenblase, Gallenwegen, Leber ohne sehr kom-
plexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation
H08A Laparoskopische Cholezystektomie mit komplexer Diagnose oder komplizierender Konstellation
H08B Laparoskopische Cholezystektomie ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation,
Alter < 12 Jahre oder mit laparoskopischer Steinentfernung
4798 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG DRG-Bezeichnung
H08C Laparoskopische Cholezystektomie ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation,
Alter > 11 Jahre, ohne laparoskopische Steinentfernung
H09A Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne
Strahlentherapie, mit bestimmtem Eingriff mit äußerst schweren CC oder aufwendiger Eingriff am
Dünndarm mit bestimmten komplizierenden Faktoren
H09B Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne
Strahlentherapie, ohne bestimmten Eingriff oder ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendigen Eingriff
am Dünndarm mit bestimmten komplizierenden Faktoren
H12B Verschiedene Eingriffe am hepatobiliären System oder Eingriffe an abdominalen oder pelvinen Gefäßen
ohne äußerst schwere CC, mit komplexem Eingriff
H12C Verschiedene Eingriffe am hepatobiliären System oder Eingriffe an abdominalen oder pelvinen Gefäßen
ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff
H33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und
Pankreas
H38A Bestimmte komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und
Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas
H38B Andere komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störun-
gen an hepatobiliärem System und Pankreas
I02D Kleinflächige oder großflächige Gewebe- / Hauttransplantation außer an der Hand, mit äußerst schwe-
ren CC
I03B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder
beidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, ohne äuß. schw. CC,
ohne mehrzeit. Wechsel, ohne Eingr. an mehr. Lok.
I07A Amputation bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
I07B Bestimmte Amputation am Fuß
I14Z Revision eines Amputationsstumpfes
I20C Eingriffe am Fuß ohne mehrere komplexe Eingriffe, ohne hochkomplexen Eingriff, mit bestimmten
komplizierenden Faktoren
I20D Eingriffe am Fuß ohne bestimmte komplizierende Faktoren, mit Knochentransplantation oder schwerem
Weichteilschaden oder bestimmtem Eingriff am Fuß oder Implantation einer Vorfuß- oder Zehenendo-
prothese oder Kalkaneusfraktur
I24B Arthroskopie oder andere Eingriffe an den Extremitäten oder Eingriffe am Weichteilgewebe ohne kom-
plexen Eingriff, Alter > 15 Jahre
I27A Eingriffe am Weichteilgew. od. kleinfl. Gewebe-Tx m. best. Diagn. u. best. Eingr. od. m. äuß. schw. CC
od. b. BNB m. schw. CC, m. best. Diagn. u. kompl. Eingr. od. Nephrekt. od. best. BNB m. best. Eingr.
Abdomen od. Thorax od. Tx e. Zehe als Fingerersatz
I30C Komplexe Eingriffe am Kniegelenk ohne bestimmte komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Alter > 17 Jahre
oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
I75B Schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk ohne CC oder
Entzündungen von Sehnen, Muskeln und Schleimbeuteln ohne äußerst schwere oder schwere CC
J02A Hauttransplantation oder bestimmte Lappenplastik an der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion
oder ausgedehnte Lymphadenektomie oder Gewebetransplantation mit mikrovaskulärer Anastomose,
mit äußerst schweren CC, mit komplexem Eingriff
J02B Hauttransplantation oder bestimmte Lappenplastik an der unteren Extr. bei Ulkus od. Infektion od.
ausgedehnte Lymphadenekt. oder Gewebetransplant. mit mikrovask. Anastomose, mit äuß. schw. CC,
oh. kompl. Eingr. od. oh. äuß. schw. CC, m. kompl. Eingr.
J02C Hauttransplantation oder bestimmte Lappenplastik an der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion
oder ausgedehnte Lymphadenektomie, ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff
J03Z Eingriffe an der Haut der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion / Entzündung
J09A Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter < 16 Jahre
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4799
DRG DRG-Bezeichnung
J09B Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre
J11D Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma ohne kompliz. Diag., ohne mäßig kompl. Proz. od.
Diag., Alter > 17 J. od. ohne äuß. schw. oder schw. CC, ohne best. Eingr., ohne Hidradenitis suppura-
tiva, auß. b. BNB od. Pemphigoid, oh. kl. Eingr. an d. Haut
J35Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
J64C Andere Infektion / Entzündung der Haut und Unterhaut, Alter > 5 Jahre
K04Z Große Eingriffe bei Adipositas
K06A Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus mit IntK > 392 / 368 / - Punkte
oder bei BNB, mit äußerst schweren CC oder Parathyreoidektomie oder äußerst schwere oder
schwere CC, mit Thyreoidektomie durch Sternotomie
K06B Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392 / 368 / - Punkte,
bei BNB oder mit äuß. schw. oder schw. CC oder Eingr. an der Schilddrüse außer kl. Eingr., mit
Thyreoidektomie durch Sternotomie oder Alter < 16 Jahre
K06C Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse u. Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392 / 368 / - Punkte,
außer bei BNB, oh. äuß. schw. oder schw. CC, mit Eingr. an der Schilddrüse außer kl. Eingriffe, ohne
Thyreoidektomie durch Sternotomie, Alter > 15 Jahre
K06D Kleine Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392 / 368 / -
Punkte, außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC
K07A Andere Eingriffe bei Adipositas mit bestimmten größeren Eingriffen am Magen oder Darm
K07B Andere Eingriffe bei Adipositas ohne bestimmte größere Eingriffe am Magen oder Darm
K14Z Andere Eingriffe an der Nebenniere oder ausgedehnte Lymphadenektomie
K33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
L02C Operatives Einbringen eines Peritonealdialysekatheters, Alter > 9 Jahre, ohne akute Niereninsuffizienz,
ohne chronische Niereninsuffizienz mit Dialyse
Q01Z Eingriffe an der Milz
X01A Rekonstruktive Operation bei Verletzungen mit komplizierender Konstellation oder freier Lappenplastik
mit mikrovaskulärer Anastomosierung oder mit schweren Weichteilschäden oder komplexer OR-
Prozedur oder best. komplexem Eingriff, mit äuß. schweren CC
X01B Rekonstruktive Operation bei Verletzungen ohne kompliz. Konstellation, ohne freie Lappenplastik mit
mikrovask. Anastomosierung, mit schweren Weichteilschäden oder komplex. OR-Prozedur oder best.
mäßig kompl. Eingriff oder äußerst schw. CC, mehr als 1 BT
Z02Z Leberspende (Lebendspende)
Z03Z Nierenspende (Lebendspende)
Geriatrie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B44A Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems
mit neurologischer Komplexbehandlung oder anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten
Schlaganfalls bei schwerer motorischer Funktionseinschränkung
B44B Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems
mit anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder schwerer motorischer
Funktionseinschränkung
B44C Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems
ohne Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne schwere motorische Funktionseinschrän-
kung
E42Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
F48Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislauf-
systems
G14Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und
Störungen der Verdauungsorgane
G52Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungs-
organe
4800 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
H44Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem
System und Pankreas
I34Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und
Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
I41Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-
System und Bindegewebe
J44Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut
und Mamma
K01Z Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit Frührehabilitation oder geriatri-
scher frührehabilitativer Komplexbehandlung
K44Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechsel-
krankheiten
L44Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Harnorgane
T44Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei infektiösen und parasitären Krankheiten
U40Z Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei psychischen Krankheiten und Störungen
Gynäkologie und Geburtshilfe
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
J06Z Mastektomie mit Prothesenimplantation und plastischer Operation bei bösartiger Neubildung oder
komplexe Prothesenimplantation
J07A Kleine Eingr. an der Mamma m. best. Lymphkn.-Exz. od. äuß. schw. od. schw. CC b. BNB od. große
Eingr. an der Mamma b. BNB oh. kompl. od. best. Eingr. an weibl. Geschl.-Org. b. BNB mit beids.
Eingr. od. best. Eingr. Ovar/Plexus brachialis od. an Lymphgef.
J07B Kleine Eingriffe an der Mamma mit bestimmter Lymphknotenexzision oder äußerst schweren oder
schweren CC bei BNB, ohne beidseitigen Eingriff, ohne Eingriff an Ovar od. Plexus brachialis, ohne
Eingriff an Lymphgefäßen
J14Z Plastische Rekonstruktion der Mamma bei BNB mit aufwend. Rekonstr. oder beidseit. Mastektomie bei
BNB oder Strahlenther. mit operat. Proz. bei Krankh. und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma,
mit beidseit. Prothesenimpl. oder Impl. eines Hautexpanders
J16A Beidseitige Mastektomie bei bösartiger Neubildung
J16B Strahlentherapie mit operativer Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und
Mamma
J23Z Große Eingriffe an der Mamma bei bösartiger Neubildung ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten
Eingriff an den weiblichen Geschlechtsorganen bei bösartiger Neubildung
J24A Eingriffe an der Mamma außer bei bösartiger Neubildung mit ausgedehntem Eingriff, mit Prothesen-
implantation oder bestimmter Mammareduktionsplastik
J24C Eingriffe an der Mamma außer bei bösartiger Neubildung ohne ausgedehnten Eingriff, mit komplexem
Eingriff
J24D Eingriffe an der Mamma außer bei bösartiger Neubildung ohne ausgedehnten Eingriff, ohne komplexen
Eingriff
J25Z Kleine Eingriffe an der Mamma bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere oder schwere CC
J62B Bösartige Neubildungen der Mamma, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC
L06C Andere kleine Eingriffe an den Harnorganen, Alter > 15 Jahre
N01A Beckeneviszeration bei der Frau und komplexe Vulvektomie oder bestimmte Lymphadenektomie mit
äußerst schweren CC, ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation, mit Multiviszeral-
eingriff
N01B Beckeneviszeration bei der Frau und komplexe Vulvektomie oder bestimmte Lymphadenektomie mit
äußerst schweren CC, ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation, ohne Multiviszeral-
eingriff
N01C Beckeneviszeration bei der Frau und komplexe Vulvektomie oder bestimmte Lymphadenektomie mit
schweren CC
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4801
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
N01D Beckeneviszeration bei der Frau und komplexe Vulvektomie oder bestimmte Lymphadenektomie ohne
äußerst schwere oder schwere CC
N02A Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien und große operative Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva bei bösartiger Neubildung oder bestimmte Eingriffe am Darm oder Rekonstruktion
von Vagina und Vulva, mit äußerst schweren CC
N02B Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien und große operative Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva bei BNB oder bestimmte Eingriffe am Darm oder Rekonstruktion von Vagina und
Vulva, ohne äußerst schwere CC, mit komplexem Eingriff
N02C Eingriffe an Uterus und Adnexen od. best. Hernien und große operative Eingriffe an Vagina, Zervix und
Vulva bei BNB od. best. Eingriffe am Darm od. Rekonstruktion von Vagina und Vulva, ohne äuß.
schw. CC, ohne kompl. Eingriff, mit mäßig kompl. Eingriff
N02D Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien und große operative Eingriffe an Vagina,
Zervix und Vulva bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff, ohne
mäßig komplexen Eingriff
N04Z Hysterektomie außer bei bösartiger Neubildung, mit äußerst schweren oder schweren CC oder mit
komplexem Eingriff
N05A Ovariektomien und komplexe Eingriffe an den Tubae uterinae außer bei bösartiger Neubildung, mit
äußerst schweren oder schweren CC
N05B Ovariektomien und komplexe Eingriffe an den Tubae uterinae außer bei bösartiger Neubildung, ohne
äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 15 Jahre
N06Z Komplexe rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen oder bestimmte Emboli-
sation an viszeralen und anderen abdominalen Gefäßen außer bei bösartiger Neubildung
N07A Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung,
mit komplexer Diagnose oder bestimmte Eingriffe am Uterus oder kleine rekonstruktive Eingriffe an den
weiblichen Geschlechtsorganen, mit bestimmtem Eingriff
N07B Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung,
mit komplexer Diagnose oder bestimmte Eingriffe am Uterus oder kleine rekonstruktive Eingriffe an den
weiblichen Geschlechtsorganen, ohne bestimmten Eingriff
N08Z Endoskopische Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen
N09B Andere Eingriffe an Vagina, Zervix und Vulva, kleine Eingriffe an Blase, Uterus, Bauchwand und
Peritoneum
N10Z Diagnostische Kürettage, Hysteroskopie, Sterilisation, Pertubation und kleine Eingriffe an Vagina und
Vulva
N11A Andere OR-Prozeduren an den weiblichen Geschlechtsorganen mit bestimmtem Eingriff oder kom-
plexer Diagnose mit äußerst schweren CC
N11B Andere OR-Prozeduren an den weiblichen Geschlechtsorganen, ohne bestimmten Eingriff, ohne kom-
plexe Diagnose oder äußerst schwere CC
N13A Große Eingriffe an Vagina, Zervix und Vulva auß. bei BNB oder kl. Eingriffe an Vagina/Douglasraum
oder best. Eingriff an der Harnblase, Alter > 80 Jahre od. äuß. schw. od. schw. CC od. best. Emboli-
sation an viszeralen und and. abdominalen Gefäßen bei BNB
N13B Große Eingr. an Vagina, Zervix u. Vulva auß. bei BNB od. kl. Eingriffe an Vagina/Douglasraum od. best.
Eingr. an der Harnblase, Alter < 81 Jahre, ohne äuß. schw. od. schw. CC, mit aufwend. Eingr., ohne
best. Embol. an visz. u. and. abdom. Gefäßen bei BNB
N13C Große Eingriffe an Vagina, Zervix und Vulva außer bei bösartiger Neubildung oder kleine Eingriffe an
Vagina und Douglasraum oder bestimmter Eingriff an der Harnblase, Alter < 81 Jahre, ohne äußerst
schwere oder schwere CC, ohne aufwendigen Eingriff
N14Z Hysterektomie auß. bei BNB m. Beckenbodenpl. od. Brachytherapie b. Krankh./Stör. weibl. Ge-
schlechtsorg., > 1 BT, m. äuß. schw. CC od. Ovariektomie u. kompl. Eingriffe an den Tubae uterinae
auß. bei BNB, ohne äuß. schwere od. schwere CC, Alter < 16 Jahre
N21A Hysterektomie außer bei bösartiger Neubildung, ohne äuß. schw. oder schw. CC, ohne komplexen
Eingriff, ohne Beckenbodenplastik oder subtotale und andere Hysterektomie bei bösartiger Neubil-
dung oder komplexe Myomenukleation, mit aufwendigem Eingriff
4802 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
N21B Hysterektomie außer bei bösartiger Neubildung, ohne äuß. schw. oder schw. CC, ohne komplexen
Eingriff, ohne Beckenbodenplastik oder subtotale und andere Hysterektomie bei bösartiger Neubil-
dung oder komplexe Myomenukleation, ohne aufwendigen Eingriff
N23Z Andere rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen oder andere Myomenukleation
N25Z Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung,
ohne komplexe Diagnose oder andere kleine Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen
N33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechts-
organe
N34Z Große Eingriffe an Darm oder Harnblase bei Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechts-
organe
N38Z Komplizierende Konstellation mit best. op. Eingriff bei Krankheiten u. Störungen der weibl. Ge-
schlechtsorg. od. Beckenevisz. bei der Frau u. radikale Vulvektomie od. best. Lymphadenekt. mit
äuß. schw. CC, mit kompl. Eingriff od. kompliz. Konstellation
N60B Bösartige Neubildung der weiblichen Geschlechtsorgane, ein Belegungstag oder Alter > 18 Jahre,
ohne äußerst schwere CC
N61Z Infektion und Entzündung der weiblichen Geschlechtsorgane
N62A Menstruationsstörungen und andere Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane mit komplexer
Diagnose oder Alter < 16 Jahre
N62B Menstruationsstörungen und andere Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane ohne komplexe
Diagnose, Alter > 15 Jahre
O01A Sekundäre Sectio caesarea mit mehreren komplizierenden Diagnosen, mit intrauteriner Therapie
oder komplizierender Konstellation oder Mehrlingsschwangerschaft oder Sectio caesarea mit IntK
> 196 / 184 / 184 Punkte
O01B Sectio caesarea, Schwangerschaftsd. bis 25 vollend. W. (SSW), m. mehr. kompliz. Diag., m. intraut.
Ther. od. kompliz. Konstell. od. Mehrlingsschw. od. bis 33 SSW od. m. kompl. Diag., m. od. oh. kom-
pliz. Diag. m. best. Eingriff b. Sectio od. äuß. schw. CC
O01C Sectio caesarea mit mehreren kompliz. Diag., Schwangerschaftsdauer 26 bis 33 SSW, oh. best.
kompliz. Faktoren od. mit kompliz. Diag., bis 25 SSW od. mit Tamponade einer Blutung od. Thrombo-
embolie in Gestationsperiode m. OR-Proz., oh. äuß. schw. CC
O01D Sekundäre Sectio caesarea m. mehrer. kompliz. Diagn., Schwangerschaftsdauer > 33 vollendete
Wochen (SSW), oh. intraut. Ther., oh. kompliz. Konst., ohne Mehrlingsschw. od. bis 33 SSW od. m.
kompl. Diag., mit od. ohne kompliz. Diag., oh. äuß. schw. CC
O01E Primäre Sectio caesarea ohne äuß. schwere CC, mit komplizierender oder komplexer Diagnose oder
Schwangerschaftsdauer bis 33 vollendete Wochen (SSW) oder sekundäre Sectio caesarea, ohne kom-
plexe Diagnose, Schwangerschaftsdauer > 33 vollendete Wochen
O01F Primäre Sectio caesarea ohne komplexe Diagnose, Schwangerschaftsdauer mehr als 33 vollendete
Wochen (SSW)
O02A Vaginale Entbindung mit komplizierender OR-Prozedur, Schwangerschaftsdauer bis 33 vollendete
Wochen oder mit intrauteriner Therapie oder komplizierende Konstellation oder bestimmtem Eingriff
oder komplizierender Diagnose oder mit äußerst schweren CC
O02B Vaginale Entbindung mit komplizierender OR-Prozedur, Schwangerschaftsdauer mehr als 33 vollendete
Wochen, ohne intrauterine Therapie, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmten Eingriff,
ohne komplizierende Diagnose, ohne äußerst schwere CC
O03Z Eingriffe bei Extrauteringravidität
O04A Stationäre Aufnahme nach Entbindung oder Abort mit OR-Prozedur oder bestimmtem Eingriff an der
Mamma mit komplexem Eingriff
O04B Stationäre Aufnahme nach Entbindung oder Abort mit OR-Prozedur oder bestimmtem Eingriff an der
Mamma, ohne komplexen Eingriff
O04C Stationäre Aufnahme nach Entbindung mit kleinem Eingriff an Uterus, Vagina, Perianalregion und
Bauchwand oder Abort mit Dilatation und Kürettage, Aspirationskürettage oder Hysterotomie oder
bestimmte Amnionpunktion
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4803
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
O05A Bestimmte OR-Prozeduren in der Schwangerschaft mit intrauterinem operativen Verschluss des
offenen Rückens
O05B Cerclage und Muttermundverschluss oder komplexe OR-Prozedur oder bestimmte intrauterine Opera-
tion am Feten, mehr als ein Belegungstag
O05C Bestimmte OR-Prozeduren in der Schwangerschaft, ein Belegungstag oder ohne Cerclage, ohne
Muttermundverschluss, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne bestimmte intrauterine Operation am
Feten, mit fetoskopischer Hochfrequenzablation von Gefäßen
O05D Bestimmte OR-Prozeduren in der Schwangerschaft, ein Belegungstag oder ohne Cerclage, Mutter-
mundverschluss, komplexe OR-Prozedur und bestimmte intrauterine Operation am Feten, mit wenig
aufwendigem Eingriff oder intrauterine Therapie des Feten
O60A Vaginale Entbindung mit mehreren komplizierenden Diagnosen, mindestens eine schwer, Schwanger-
schaftsdauer bis 33 vollendete Wochen oder mit komplizierender Konstellation
O60B Vaginale Entbindung mit mehr. kompliz. Diag., mind. eine schwer, > 33 vollend. SSW, ohne kompliz.
Konstell. od. Tamp. einer Blutung od. Thromboemb. während der Gestationsp. oh. OR-Proz. od.
schwere od. mäßig schwere kompliz. Diag. bis 33 vollend. SSW
O60C Vaginale Entbindung mit schwerer oder mäßig schwerer komplizierender Diagnose oder Schwanger-
schaftsdauer bis 33 vollendete Wochen
O60D Vaginale Entbindung ohne komplizierende Diagnose, Schwangerschaftsdauer mehr als 33 vollendete
Wochen
O61Z Stationäre Aufnahme nach Entbindung oder Abort ohne OR-Prozedur, ohne bestimmten Eingriff an der
Mamma
O63Z Abort ohne Dilatation und Kürettage, Aspirationskürettage oder Hysterotomie
O65A Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme mit äußerst schweren oder schweren CC oder komplexer
Diagnose oder komplizierendem Eingriff oder ein Belegungstag
O65B Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne komplexe
Diagnose, ohne komplizierenden Eingriff, mehr als ein Belegungstag
Herzchirurgie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
A03A Lungentransplantation mit Beatmung > 179 Stunden
A03B Lungentransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden
A05Z Herztransplantation
A62Z Evaluierungsaufenthalt vor Herztransplantation
F03A Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit bestimmter komplizierender Konstellation oder
bestimmtem Zweifacheingriff
F03B Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit Mehrfacheingriff oder Alter < 1 Jahr oder Eingriff in
tiefer Hypothermie oder IntK > 392 / 368 / - Aufwandspunkte oder bestimmter anderer komplizierender
Konstellation oder pulmonale Endarteriektomie
F03C Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, Alter > 0 J., IntK > 196 / 184 / - P. und IntK < 393 /
369 / - P., mit Zweifacheingriff od. bei angeborenem Herzfehler, mit kompl. Eingr. od. best. Herz-
klappeneingriff oder andere komplizierende Konstellation
F03D Herzklappeneingriff mit HLM, Alter > 0 J., IntK < 197 / 185 / - P., mit Zweifacheingr. od. bei angeb.
Herzfehler, oh. kompl. Eingr. oder Alter < 16 J. od. oh. Zweifacheingr., auß. bei angeb. Herzfehler,
Alter > 15 J. mit Impl. klappentr. Gefäßprothese
F03E Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, ohne kompliz. Konst., Alter > 15 J., ohne Eingr. in
tiefer Hypoth., IntK < 197 / 185 / - P., ohne Zweifacheingr., auß. bei Endokarditis, auß. b. angeb.
Herzfehler, ohne Impl. klappentr. Gefäßpr.
F05Z Koronare Bypass-Operation mit invasiver kardiologischer Diagnostik oder intraoperativer Ablation, mit
komplizierender Konstellation oder Karotiseingriff oder bestimmte Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine
in tiefer Hypothermie
F06A Koronare Bypass-Operation mit bestimmten mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren, mit komplizie-
render Konstellation oder Karotiseingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392 / 368 / -
Aufwandspunkte
4804 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F06B Koronare Bypass-Operation mit anderen mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren, ohne komplizie-
rende Konstellation, ohne Karotiseingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 368 / -
Aufwandspunkte
F06C Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, mit kompl. Konstellation
oder IntK > 392 / 368 / - Aufwandspunkte oder Karotiseingriff
F06D Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, ohne komplizierende Kon-
stellation, mit invasiver kardiologischer Diagnostik oder mit intraoperativer Ablation oder schwers-
ten CC oder Implantation eines herzunterstützenden Systems
F06E Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, ohne komplizierende Kon-
stellation, ohne invasive kardiologische Diagnostik, ohne intraoperative Ablation, ohne schwerste CC,
ohne Implantation eines herzunterstützenden Systems
F07A Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit best. kompliz. Konstellation oder
komp. Operation oder IntK > - / 368 /- P. oder Alter < 18 Jahre mit Reop. Herz od. Perikard oder and.
kompliz. Konstellation, mit best. kompl. Eingriffen
F07B And. Eingr. mit HLM, Alter < 1 J. od. mit best. kompl. Konst. od. IntK > -/368 /- P., oh. best. kompl.
Eingr. od. Alter > 0 J., IntK < -/369/- P., m. and. kompl. Eingr. mit Reop. Herz od. Perik. od. mit best.
and. kompliz. Konst. od. mit best. Aortklers.
F07C Andere Eingr. mit HLM, Alter > 0 J., IntK < - / 369/- P. oder Alter > 17 J. od. ohne Reop. od. ohne and.
kompliz. Konst., ohne and. kompl. Eingriffe od. ohne Reop. an Herz od. Perikard od. ohne best. and.
kompliz. Konst. od. ohne best. Aortklers.
F09A Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter < 16 Jahre, mit komplizierender
Konstellation oder Exzision am Vorhof
F36A Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit
komplizierenden Faktoren, > 1176 / 1380 / - Aufwandspunkte oder > 588 / 828 / 1104 Aufwandspunkte
mit aufwendigem Eingriff
F36B Intensivmed. Komplexbeh. bei Krankh. und Störungen d. Kreislaufsyst. m. kompliz. Fakt., > 588 / 828 / -
P. od. > - / - / 1104 P. m. best. OR-Proz., ohne aufwend. Eingr. od. > - / 552 / 552 P. m. best.
Aortenstent od. minimalinv. Eingr. an mehrer. Herzkl.
F36C Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit
komplizierenden Faktoren, > - / 552 / 552 Aufwandspunkte ohne bestimmte OR-Prozedur, ohne be-
stimmten Aortenstent oder bestimmter mehrzeitiger komplexer Eingriff
F98A Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren
Herzklappen, mit hochkomplexem Eingriff oder komplexer Diagnose oder Alter < 30 Jahre oder Im-
plantation eines Wachstumsstents
Innere Medizin
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
A11H Beatmung > 249 Stunden, ohne komplexe oder bestimmte OR-Prozedur, ohne IntK > 588 / 828 /
1104 Punkte, ohne komplizierende Konstellation, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose oder
Prozedur, ohne äußerst schwere CC
A13F Beatmung > 95 Stunden, ohne bestimmte OR-Prozedur, ohne komplizierende Konstellation, ohne
intensivmed. Komplexbeh. > 588 / 552 / 552 Aufwandspunkte, Alter > 15 Jahre, mit komplexer Diag-
nose oder Prozedur od. intensivmed. Komplexbeh. > - / 368 / - Punkte
A13H Beatmung > 95 Stunden mit bestimmter OR-Prozedur oder kompliz. Konstellation, ohne äußerst
schwere CC, verstorben oder verlegt < 9 Tage oder ohne best. OR-Proz., ohne kompliz. Konst.,
Alter > 15 J., ohne kompliz. Diagnose oder Proz., ohne äuß. schw. CC
A15A Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, autogen, mit zweiter Knochenmarktransplanta-
tion / Stammzelltransfusion im selben Aufenthalt
B12Z Implantation eines Herzschrittmachers bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems oder
perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen
B82Z Andere Erkrankungen an peripheren Nerven
D63A Otitis media oder Infektionen der oberen Atemwege oder Blutung aus Nase und Rachen mit äußerst
schweren CC
E37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und
Störungen der Atmungsorgane
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4805
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
E40B Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mehr als 2 Belegungs-
tage, mit komplexer Prozedur, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre oder bei Para- / Tetraplegie
E40C Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mehr als 2 Belegungs-
tage, mit komplexer Prozedur, ohne äußerst schwere CC, außer bei Para- / Tetraplegie
E41Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
E63B Schlafapnoesyndrom oder Polysomnographie oder kardiorespiratorische Polygraphie bis 2 Belegungs-
tage, Alter > 17 Jahre, ohne bestimmte invasive kardiologische Diagnostik
E64A Respiratorische Insuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder Lungenembolie
E64C Respiratorische Insuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre
E64D Respiratorische Insuffizienz, ein Belegungstag
E65A Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung od. best. Atemwegsinfektion mit äuß. schw. CC oder
best. hochaufw. Beh. od. Bronchitis und Asthma bronchiale, mehr als ein BT, mit äuß. schw. oder
schw. CC, Alter < 1 J., mit RS-Virus-Infektion
E65B Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung oder best. Atemwegsinfektion ohne äußerst schwere CC,
mit komplizierender Diagnose oder mit FEV1 < 35 % und mehr als ein Belegungstag oder Alter < 1 J.
oder mit bestimmter mäßig aufwendiger / aufwendiger Behandlung
E65C Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Diag-
nose, ohne FEV1 < 35 % oder ein Belegungstag oder Alter > 1 Jahr, ohne bestimmte mäßig aufwen-
dige / aufwendige Behandlung
E69A Bronchitis und Asthma bronchiale, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren oder schweren CC
oder bestimmte aufwendige / hochaufwendige Behandlung, Alter < 1 Jahr ohne RS-Virus-Infektion
oder bei Para- / Tetraplegie
E69B Bronchitis und Asthma bronchiale, mehr als 1 BT u. Alter > 55 J. od. mit äuß. schw. od. schw. CC,
Alt. > 0 J. od. 1 BT od. oh. äuß. schw. od. schw. CC, Alt. < 1 J. od. flex. Bronchoskopie, Alt. < 16 J. od.
best. mäßig aufw. Beh., m. RS-Virus-Infekt.
E69C Bronchitis und Asthma bronchiale, ein Belegungstag oder ohne äuß. schw. oder schw. CC oder Alter
< 56 Jahre oder Beschwerden und Symptome der Atmung oder Störungen der Atmung mit Ursache in
der Neonatalperiode, ohne bestimmte aufw./hochaufw. Behandlung
E71A Neubildungen der Atmungsorgane, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC
E71B Neubildungen der Atmungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, mit Ösophagus-
prothese oder endoskopischer Stufenbiopsie oder endoskopischer Biopsie am Respirationstrakt mit
Chemotherapie
E71C Neubildungen der Atmungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, ohne Ösopha-
gusproth., ohne Stufenbiop., ohne Chemotherapie od. ohne endoskop. Biop. am Respir.-Trakt, mit
Bronchoskop. mit starrem Instr. oder perkut. Biop. am Respir.-Trakt
E71D Neubildungen der Atmungsorgane, ein Belegungstag od. ohne äußerst schwere CC, ohne Ösophagus-
proth., ohne Stufenbiopsie, ohne Chemoth. od. ohne endoskop. Biop. am Respir.-Trakt, ohne
Bronchoskopie mit starrem Instr., ohne perkut. Biopsie am Respir.-Trakt
E73A Pleuraerguss mit äußerst schweren CC
E73B Pleuraerguss ohne äußerst schwere CC
E74Z Interstitielle Lungenerkrankung
E75B Andere Krankheiten der Atmungsorgane mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre
E75C Andere Krankheiten der Atmungsorgane ohne äußerst schwere CC oder Beschwerden und Symptome
der Atmung mit komplexer Diagnose
E76B Tuberkulose bis 14 Belegungstage oder Alter < 18 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC
E77A Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit intensivmedizinischer Kom-
plexbehandlung > 392 / 368 / - Aufwandspunkte
E77B Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit bestimmter komplizierender
Konstellation oder hochkomplexer Diagnose oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / - / -
Aufwandspunkte
4806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
E77C Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane m. and. kompliz. Konst. od.
schwersten CC od. kompl. Diagn. m. äuß. schw. CC od. bei Z.n. Tx od. m. Komplexbeh. MRE od.
best. hochaufwend. Beh. od. angeb. Fehlbildungssynd. od. Alter < 10 J.
E77D Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane, Alter > 9 Jahre
E78Z Kontrolle oder Optimierung einer bestehenden häuslichen Beatmung, bis 2 Belegungstage
E79A Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit komplexer Diagnose oder äußerst schwe-
ren CC, mehr als ein Belegungstag oder mit äußerst schweren CC mit bestimmten Infektionen oder
Entzündungen
E79B Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst
schwere CC oder ein Belegungstag, bei Para- / Tetraplegie oder mit bestimmter mäßig aufwendiger
Behandlung oder mit bestimmter Pneumonie, mehr als ein Belegungstag
E79C Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komp. Diagnose, ohne äußerst schwere CC
od. ein Belegungstag, außer bei Para- / Tetraplegie, ohne best. mäßig aufwend. Behandlung
F01B Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation mit komplizierenden Faktoren
oder neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mehr als 24 Stunden mit komplizie-
renden Faktoren
F01E Impl. Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation od. aufwendige Sondenentfernung
od. Aggregatwechsel S-ICD ohne Änderung der Sonde, ohne Impl. Drucksens. in Pulmonalarterie,
ohne Impl. eines intrakardialen Pulsgenerators, Alter > 17 J.
F01F Impl. Kardioverter / Defibrillator (AICD), Einkammer-Stimulation, ohne zusätzl. Herz- od. Gefäßeingriff,
ohne IntK > 392 / 368 / - P., ohne äuß. schw. CC, ohne aufw. Sondenentf., ohne Impl. Drucksens. in
Pulmonalart., ohne Impl. Pulsgen., Alter > 17 J.
F12D Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre,
mit äußerst schweren CC oder isolierter offen chirurgischer Sondenimplantation oder aufwendiger
Sondenentfernung oder mäßig komplexer PTCA
F12E Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem oder Impl. Ereignisrekorder, Alter > 15 Jahre,
mit invasiver kardiologischer Diagnostik bei bestimmten Eingriffen
F12F Impl. HSM, Zweikammersys., oh. äuß. schwere CC, oh. isol. offen chir. Sondenimpl., oh. aufw. Sonden-
entf., oh. mäßig kompl. PTCA od. Impl. HSM, Einkammersys. od. Impl. Ereignisrekorder, oh. invasive
kardiol. Diagnostik bei best. Eingriffen, Alter > 15 J.
F17B Wechsel eines Herzschrittmachers, Einkammer- oder Zweikammersystem, Alter > 15 Jahre
F18D Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters / Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,
Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, ohne komplexen
Eingriff
F24A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit
bestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, mit äußerst schweren CC
F24B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit
bestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC
F37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und
Störungen des Kreislaufsystems
F41A Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt mit äußerst schweren CC
F41B Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt ohne äußerst schwere CC
F43C Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter > 15 J., ohne
intensivmed. Komplexbehandlung > 392 / 368 / 552 Aufwandspunkte, ohne komplizierende Konstel-
lation, ohne best. OR-Prozedur, ohne best. Impl. herzunterst. System
F45Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
F49B Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkten, ohne komplexen Eingriff, Alter > 9 Jahre
F49D Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, mit schweren CC, mehr als ein Belegungstag
F49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC
bei BT > 1, ohne best. kompl. Diagnose, mit best. Eingr.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4807
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F49G Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC
bei BT > 1, ohne komplexe Diagnose, ohne best. Eingriff
F52A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC
F52B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder mit intra-
koronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention
F56A Perkutane Koronarangioplastie mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC
F56B Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Inter-
vention oder ohne äußerst schwere CC oder Kryoplastie
F58A Perkutane Koronarangioplastie mit äußerst schweren CC
F58B Perkutane Koronarangioplastie ohne äußerst schwere CC
F60A Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik mit äußerst schweren CC
F60B Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere CC
F61A Infektiöse Endokarditis mit komplizierender Diagnose oder mit komplizierender Konstellation
F61B Infektiöse Endokarditis ohne komplizierende Diagnose, ohne komplizierende Konstellation
F62A Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose
oder mit bestimmter hochaufwendiger Behandlung mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung
> 196 / 184 / 368 Punkte oder komplizierender Konstellation
F62B Herzinsuff. und Schock mit äuß. schw. CC, mit Dialyse oder kompliz. Diag. od. mit best. hochaufw.
Beh. od. ohne kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 BT bei best. akuten Nierenvers.
mit äuß. schw. CC od. Komplexbeh. des akut. Schlaganf.
F62C Herzinsuffizienz und Schock ohne äuß. schw. CC od. ohne Dialyse, ohne kompliz. Diagnose, ohne
kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 Belegungstag, ohne best. akut. Nierenvers.
od. ohne äuß. schw. CC. ohne Komplexbeh. des akut. Schlaganf.
F62D Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere CC oder ohne Dialyse, ohne komplizierende
Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung, ein
Belegungstag
F63A Venenthrombose mit äußerst schweren CC
F63B Venenthrombose ohne äußerst schwere CC
F66A Koronararteriosklerose mit äußerst schweren CC
F66B Koronararteriosklerose ohne äußerst schwere CC
F67A Hypertonie mit komplizierender Diagnose oder äußerst schweren oder schweren CC oder bestimmter
hochaufwendiger / mäßig aufwendiger / aufwendiger Behandlung
F67C Hypertonie ohne komplizierende Diagnose, ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne bestimmte
hochaufwendige / mäßig aufwendige / aufwendige Behandlung, Alter > 17 Jahre
F69A Herzklappenerkrankungen mit äußerst schweren oder schweren CC
F70B Schwere Arrhythmie und Herzstillstand ohne äußerst schwere CC
F71A Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen mit äußerst schweren CC, mehr
als ein Belegungstag oder mit kathetergestützter elektrophysiologischer Untersuchung des Herzens
oder bestimmter hochaufwendiger Behandlung
F71B Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC oder
ein Belegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, ohne
bestimmte hochaufwendige Behandlung
F72A Angina pectoris mit äußerst schweren CC
F72B Angina pectoris ohne äußerst schwere CC
F73B Synkope und Kollaps, Alter > 13 Jahre oder mehr als ein Belegungstag
F74Z Thoraxschmerz und sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
F75A Andere Krankheiten des Kreislaufsystems mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag
4808 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F77Z Komplexbehandlung bei multiresistenten und nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern bei
Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
G40A Bestimmte komplizierende Konstellation mit bestimmtem endoskopischen Eingriff bei Krankheiten und
Störungen der Verdauungsorgane
G40B Andere komplizierende Konstellation mit bestimmtem endoskopischen Eingriff bei Krankheiten und
Störungen der Verdauungsorgane
G46A Komplexe therapeutische Gastroskopie bei schweren Krankheiten der Verdauungsorgane, mit äußerst
schweren CC oder mit schweren CC oder andere Gastroskopie bei schw. Krankh. der Verd.organe, mit
äußerst schweren CC, Alter < 15 Jahre, mehr als ein BT
G46B Komplexe therapeutische Gastroskopie mit schw. CC od. and. Gastroskopie bei äuß. schw. CC, bei
schw. Krankh. der Verd.organe, Alter > 14 J., mehr als 1 BT od. best. Gastroskopie, Alter < 15 J. od.
mit kompliz. Faktoren od. ERCP mit and. endoskop. Eingr.
G46C Verschiedenartige komplexe und andere Gastroskopie, ohne komplexe therapeutische Gastroskopie
bei schw. Krankheiten der Verdauungsorgane und äuß. schw. oder schw. CC, ohne bestimmte
Gastroskopie mit kompliz. Faktoren, ohne ERCP mit and. endoskop. Eingr.
G47A Andere Gastroskopie oder bestimmte koloskopische Eingriffe, Alter < 16 Jahre oder mit endoskopi-
scher submukosaler Dissektion am Dickdarm, ein Belegungstag
G47B Andere Gastroskopie oder bestimmte koloskopische Eingriffe, Alter > 15 Jahre, ohne endoskopische
submukosale Dissektion am Dickdarm oder mehr als ein Belegungstag
G48A Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre
oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, mit schwerer Darminfektion oder bei bösartiger Neu-
bildung mit äußerst schweren CC
G48B Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre
oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei bösartiger Neu-
bildung oder ohne äußerst schwere CC
G50Z Komplexe therapeutische Gastroskopie und bestimmte andere Gastroskopie bei nicht schweren
Krankheiten der Verdauungsorgane, mit äußerst schweren oder schweren CC, mehr als ein Belegungs-
tag, Alter > 14 Jahre
G60A Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC
oder bestimmte hochaufwendige Behandlung
G60B Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, ohne
bestimmte hochaufwendige Behandlung
G64A Entzündliche Darmerkrankung oder andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane, mit äußerst
schweren CC oder Alter < 16 Jahre mit schweren CC
G64B Entzündliche Darmerkrankung oder andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane, ohne
äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre oder ohne schwere CC
G66Z Abdominalschmerz oder mesenteriale Lymphadenitis, Alter > 55 Jahre und mit CC
G67A Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-
gen der Verdauungsorgane oder Obstruktion des Verdauungstraktes mit bestimmten komplizierenden
Faktoren
G67B Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-
gen der Verdauungsorgane oder Obstruktion des Verdauungstraktes mit anderen komplizierenden
Faktoren oder mit äußerst schweren CC
G67C Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-
gen der Verdauungsorgane ohne bestimmte oder andere komplizierende Faktoren, ohne äußerst
schwere CC
G70B Andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne äußerst schwere CC, Alter > 17 Jahre
G71Z Andere mäßig schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane
G73Z Gastrointestinale Blutung oder Ulkuserkrankung mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag
G74Z Hämorrhoiden oder andere wenig schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane
G77A Bestimmte Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und Störungen der
Verdauungsorgane
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4809
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
G77B Andere Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und Störungen der
Verdauungsorgane
H06B Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas mit bestimmtem Eingriff und kom-
plexer Diagnose, Dialyse, komplexer OR-Prozedur oder komplizierender Konstellation
H06C Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas ohne bestimmten Eingriff und kom-
plexe Diagnose, Dialyse, komplexe OR-Prozedur oder komplizierende Konstellation
H40A Endoskopische Eingriffe bei Ösophagusvarizenblutung mit äußerst schweren CC
H40B Endoskopische Eingriffe bei Ösophagusvarizenblutung ohne äußerst schwere CC
H41A Bestimmte ERCP mit äußerst schweren CC oder mit schweren CC oder komplexer Eingriff oder Alter
< 16 Jahre, mit komplexer Prozedur, mit Zugang durch retrograde Endoskopie
H41B Bestimmte ERCP mit schweren CC oder komplexer Eingriff oder Alter < 16 Jahre, mit komplexer
Prozedur, ohne Zugang durch retrograde Endoskopie
H41C Best. ERCP mit schw. CC od. kompl. Eingriff oder Alter < 16 J., oh. kompl. Proz. od. and. ERCP, oh.
äuß. schw. od. schw. CC, oh. kompl. Eingriff, mit Radiofrequenzabl. und endoskop. Stentimpl. od.
and. aufwend. ERCP / best. endoskop. Eingrif. m. best. BNB
H41D Andere aufwendige ERCP oh. best. ERCP, oh. äuß. schwere oder schwere CC, Alter > 15 Jahre, ohne
kompl. Eingr., oh. Radiofrequenzabl. mit endoskop. Stentimpl., ohne and. aufwend. ERCP / best. en-
doskop. Eingrif. m. best. BNB oder best. endoskop. Eingriffe
H41E Andere ERCP ohne bestimmte ERCP, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 15 Jahre, ohne
komplexen Eingriff, ohne Radiofrequenzablation mit endoskopischer Stentimplantation
H60Z Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse Hepatitiden mit äußerst schweren CC
H61A Bösartige Neubildung an hepatobiliärem System und Pankreas, mehr als ein Belegungstag, mit kom-
plexer Diagnose, mit äußerst schweren CC oder Pfortaderthrombose
H61C Bösartige Neubildung an hepatobiliärem System und Pankreas, ein Belegungstag oder ohne komplexe
Diagnose oder ohne äußerst schwere CC, ohne Pfortaderthrombose, Alter > 16 Jahre
H62B Erkrankungen des Pankreas außer bösartige Neubildung, mit akuter Pankreatitis oder Leberzirrhose
oder bestimmter nichtinfektiöser Hepatitis, Alter > 15 Jahre
H62C Erkrankungen des Pankreas außer bösartige Neubildung, ohne akute Pankreatitis, ohne Leberzirrhose,
ohne bestimmte nichtinfektiöse Hepatitis, Alter > 15 Jahre
H63A Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und best. nichtinfekt. Hepatitiden,
mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose und äußerst schw. oder schw. CC oder mit kompl.
Diagnose oder äußerst schw. oder schw. CC, Alter < 1 J.
H63B Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse
Hepatitiden, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose oder äußerst schweren oder schwe-
ren CC, Alter > 0 Jahre
H63C Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse
Hepatitiden, ein Belegungstag oder ohne komplexe Diagnose und ohne äußerst schwere oder
schwere CC
H64Z Erkrankungen von Gallenblase und Gallenwegen
H77Z Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und Störungen an hepatobi-
liärem System und Pankreas
H78Z Komplizierende Konstellation bei bestimmten Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System
und Pankreas
I66B Andere Erkrankungen des Bindegewebes, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder
intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte oder anderen komplizie-
renden Konstellationen
I79Z Fibromyalgie
J64A Infektion / Entzündung der Haut und Unterhaut oder Hautulkus mit äußerst schweren CC
J68B Erkrankungen der Haut, ein Belegungstag, ohne komplexe Diagnose, Alter > 15 Jahre
K60C Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 17 Jahre oder ohne multimodale Kom-
plexbehandlung bei Diabetes mellitus oder schwerste Ernährungsstörungen oder äußerst schwere CC,
mehr als ein Belegungstag
4810 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
K60E Diabetes mellitus mit schweren CC oder mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein Be-
legungstag
K60F Diabetes mellitus, Alter > 10 Jahre, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
oder ohne komplexe Diagnose
K62A Verschiedene Stoffwechselerkrankungen bei Para- / Tetrapleg. oder mit kompliz. Diagnose oder endo-
skopischer Einlage eines Magenballons oder Alter < 16 Jahre, mit äußerst schweren CC oder best.
aufwendiger / hochaufw. Behandlung, mehr als ein Belegungstag
K62B Verschiedene Stoffwechselerkrankungen bei Para- / Tetrapleg. oder mit kompliz. Diagnose oder endo-
skop. Einlage eines Magenballons oder Alter < 16 Jahre, ein Belegungstag od. ohne äußerst
schwere CC od. ohne best. aufwendige / hochaufwendige Behandlung
K62C Verschiedene Stoffwechselerkrankungen außer bei Para- / Tetraplegie, ohne kompliz. Diagnose, ohne
endoskopische Einlage eines Magenballons, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, ohne
best. aufwendige / hochaufwendige Behandlung, Alter > 15 Jahre
K64A Endokrinopathien mit komplexer Diagnose und äußerst schweren CC oder intensivmedizinischer Kom-
plexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
K64C Endokrinopathien mit komplexer Diagnose oder äußerst schweren CC, Alter > 5 Jahre oder mit be-
stimmter komplexer Diagnose oder mit invasiver endokrinologischer Diagnostik oder Alter < 18 Jahre
bei bösartiger Neubildung
K64D Endokrinopathien ohne komplexe Diagnose, ohne bestimmte Diagnose, ohne äußerst schwere CC,
ohne invasive endokrinologische Diagnostik, Alter > 17 Jahre oder außer bei bösartiger Neubildung
K77Z Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechsel-
krankheiten
L36B Intensivmedizinische Komplexbehandlung > - / - / 552 Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störun-
gen der Harnorgane
L60A Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392 /
368 / - Aufwandspunkte oder mit Dialyse und akutem Nierenversagen und äußerst schweren CC oder
mit Dialyse und komplizierenden Faktoren, Alter < 16 Jahre
L60B Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit Dialyse und komplizierenden Faktoren oder äußerst
schweren CC, Alter > 15 Jahre
L60C Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit Dialyse oder äußerst schweren CC oder Alter
< 18 Jahre mit schweren CC oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Auf-
wandspunkte
L60D Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne Dialyse, ohne äußerst schwere CC, Alter > 17 Jahre
oder ohne schwere CC, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwands-
punkte
L63A Infektionen der Harnorgane mit bestimmter hochaufwendiger Behandlung oder mit äußerst schwe-
ren CC, mit Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern
L63B Infektionen der Harnorgane ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung, mit best. aufwendiger
Behandlung od. mit äußerst schweren CC, ohne Komplexbeh. bei isolationspfl. Erregern oder mit
Komplexbeh. bei isolationspfl. Erregern, ohne äußerst schwere CC
L63D Infektionen der Harnorgane oh. äuß. schwere CC, oh. best. mäßig aufwendige / aufwendige / hoch-
aufw. Behandl., oh. Komplexbeh. isolationspfl. Erreger, oh. best. schw. Infektionen, Alter > 2 J. und
< 6 J. oder Alter < 18 J. mit schw. CC oder Alter > 89 J.
L63E Infektionen der Harnorgane ohne äußerst schwere CC, ohne best. mäßig aufw. / aufw. / hochaufw.
Behandlung, ohne Komplexbeh. isolationspfl. Erreger, ohne best. schw. Infektionen, Alter > 5 und
< 18 Jahre, ohne schwere CC od. Alter > 17 und < 90 Jahre
L69B Andere schwere Erkrankungen der Harnorgane, mehr als ein Belegungstag, Alter > 15 Jahre
L70B Krankheiten und Störungen der Harnorgane, ein Belegungstag, Alter > 5 Jahre
Q61A Andere Erkrankungen der Erythrozyten mit äußerst schweren CC
Q61B Andere Erkrankungen der Erythrozyten, ohne äußerst schwere CC
Q62Z Andere Anämie
Q63B Aplastische Anämie, Alter > 15 Jahre
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4811
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
R60E Akute myeloische Leukämie mit mäßig komplexer Chemotherapie, ohne komplizierende Diagnose,
ohne Dialyse, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC oder mit lokaler Chemotherapie oder
mit Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern
R60F Akute myeloische Leukämie ohne Chemotherapie, ohne Dialyse, ohne äußerst schwere CC, ohne
Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern
R61D Lymphom u. nicht akute Leukämie m. Agranuloz., Portimpl., Komplbeh. isolat.pfl. Erreger od. kompl.
Diag. b. Leuk., > 15 J., m. intens. Chemo od. < 18 J. od. m. äuß. schw. CC od. Tumorlyse-Syndr. od.
Blastenkr., ohne kompl. Diag. b. Leuk., ohne schw. CC
R61E Lymphom und nicht akute Leukämie ohne Sepsis, ohne komplizierende Konstellation, mit Agranulozy-
tose od. Portimpl. od. Komplbeh. isolat.pflichtige Erreger od. komplexe Diagnostik b. Leukämie, ohne
äußerst schw. CC, Alter > 17 J., ohne intensive Chemoth.
R61G Lymphom und nicht akute Leukämie oh. best. kompliz. Faktoren, oh. äuß. schw. CC, Alter < 16 J. od.
mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter > 15 J., oh. best. Lymphom m. best. Chemoth., oh.
kompl. Diagnose, oh. and. Komplbeh. isolat.pfl. Erreger
R61H Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte komplizierende Faktoren, ohne äußerst
schwere CC, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Prozedur, Alter > 15 Jahre
R62B Andere hämatologische und solide Neubildungen ohne kompliz. Diagnose, ohne Dialyse, ohne Port-
implantation, mit Knochenaffektionen oder bestimmten Metastasen oder äußerst schweren CC oder
Alter < 1 Jahr, ohne komplexe Diagnose, ohne kompliz. Konstellation
R62C Andere hämatologische und solide Neubildungen ohne komplizierende Diagnose, ohne Dialyse, ohne
Portimplantation, ohne Knochenaffektionen, ohne bestimmte Metastasen, ohne äußerst schwere CC,
Alter > 0 Jahre
R65Z Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag
R77Z Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei bestimmten hämatologischen und soliden
Neubildungen
S60Z HIV-Krankheit, ein Belegungstag
S62Z Bösartige Neubildung bei HIV-Krankheit
S63A Infektion bei HIV-Krankheit mit komplexer Diagnose und äußerst schweren CC oder mit komplizieren-
der Konstellation
S63B Infektion bei HIV-Krankheit ohne komplexe Diagnose oder ohne äußerst schwere CC, ohne komplizie-
rende Konstellation
S65A Andere Erkrankungen bei HIV-Krankheit oder andere HIV-Krankheit mit Herzinfarkt oder bei chronisch
ischämischer Herzkrankheit oder äußerst schweren CC
S65B Andere Erkrankungen bei HIV-Krankheit oder andere HIV-Krankheit ohne Herzinfarkt, außer bei chro-
nisch ischämischer Herzkrankheit, ohne äußerst schwere CC
T60A Sepsis mit komplizierender Konstellation oder bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst
schweren CC oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Aufwandspunkte
T60C Sepsis m. kompliz. Konst. od. b. Z.n. Organ-Tx, oh. äuß. schw. CC, oh. IntK > 392 / 368 / - Punkte od.
oh. kompliz. Konst., auß. b. Z.n. Organ-Tx, m. kompl. Diag. od. äuß. schw. CC, Alt. > 17 J., oh. Para- /
Tetrapl., oh. kompliz. ERCP, oh. schwerste CC
T60D Sepsis mit anderer komplizierender Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne
komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter < 10 Jahre oder mit intensivmedizinischer Kom-
plexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
T60E Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne kom-
plexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplex-
behandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte, mehr als ein Belegungstag
T60F Sepsis, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196/
184 / - Aufwandspunkte
T60G Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne kom-
plexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplex-
behandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte, ein Belegungstag
4812 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
T62A Fieber unbekannter Ursache mit äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 5 Jahre
T62B Fieber unbekannter Ursache ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Alter < 6 Jahre
T63B Schwere virale Erkrankung, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne intensivmedizinische
Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
T64C Andere infektiöse und parasitäre Krankheiten mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, ein Belegungs-
tag oder ohne komplexe Diagnose, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / -
Aufwandspunkte
T77Z Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei infektiösen und parasitären Krankheiten
U60B Psychiatrische Behandlung, ein Belegungstag, Alter > 15 Jahre
U63Z Schwere affektive Störungen
V40Z Qualifizierter Entzug
V60A Alkoholintoxikation und Alkoholentzug oder Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängig-
keit mit psychotischem Syndrom oder HIV-Krankheit
V60B Alkoholintoxikation und Alkoholentzug oder Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängig-
keit ohne psychotisches Syndrom, ohne HIV-Krankheit
V61Z Drogenintoxikation und -entzug
V63Z Störungen durch Opioidgebrauch und Opioidabhängigkeit
V64Z Störungen durch anderen Drogengebrauch und Medikamentenmissbrauch und andere Drogen- und
Medikamentenabhängigkeit
X64Z Andere Krankheit verursacht durch Verletzung, Vergiftung oder toxische Wirkung
Z01C OR-Prozeduren bei anderen Zuständen, die zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmten Eingriff
Z65Z Beschwerden, Symptome, andere Anomalien und Nachbehandlung
Kardiologie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B12Z Implantation eines Herzschrittmachers bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems oder
perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen
F01A Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Dreikammer-Stim. od. Defibrillator mit subk. Elektrode
od. intrak. Pulsgen. mit kompliz. Fakt. od. myokardstim. Sys. od. aufwendige Sondenentf. mit kompliz.
Fakt. od. Zweikammer-Stim. mit kompliz. Fakt.
F01B Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation mit komplizierenden Faktoren
oder neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mehr als 24 Stunden mit komplizie-
renden Faktoren
F01C Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Dreikammer-Stimulation oder Defibrillator mit subkuta-
ner Elektrode oder intrakardialer Pulsgenerator, ohne komplizierende Faktoren oder Impl. eines Druck-
sensors in die Pulmonalarterie
F01D Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zwei- oder Einkammer-Stim. mit äußerst schweren CC
oder Einkammer-Stim. mit zusätzlichem Herz- oder Gefäßeingriff oder mit IntK > 392 / 368 / - AP oder
best. Sondenentfernung oder Alter < 18 Jahre
F01E Impl. Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation od. aufwendige Sondenentfernung
od. Aggregatwechsel S-ICD ohne Änderung der Sonde, ohne Impl. Drucksens. in Pulmonalarterie,
ohne Impl. eines intrakardialen Pulsgenerators, Alter > 17 J.
F01F Impl. Kardioverter / Defibrillator (AICD), Einkammer-Stimulation, ohne zusätzl. Herz- od. Gefäßeingriff,
ohne IntK > 392 / 368 / - P., ohne äuß. schw. CC, ohne aufw. Sondenentf., ohne Impl. Drucksens. in
Pulmonalart., ohne Impl. Pulsgen., Alter > 17 J.
F02A Aggregatwechsel eines Kardioverters / Defibrillators (AICD), Zwei- oder Dreikammer-Stimulation
F02B Aggregatwechsel eines Kardioverters / Defibrillators (AICD), Einkammer-Stimulation
F09B Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter > 15 J., ohne komplizierende Kon-
stellation, ohne Exzision am Vorhof, mit mäßig komplexen kardiothorakalen Eingriffen mit äußerst
schweren CC oder mit chirurg. epikard. Ablationsverfahren
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4813
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F09C Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter > 15 J., ohne komplizierende Kon-
stellation, ohne Exzision am Vorhof, ohne äuß. schwere CC oder ohne mäßig komplexe kardiothorakale
Eingriffe, ohne chirurgische epikard. Ablationsverfahren
F12A Implantation eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem mit äuß. schw. CC oder ablativ. Maßnah-
men oder PTCA oder mit aufwendiger Sondenentfernung mit kompliz. Faktoren oder mit Revision eines
Herzschrittm. oder AICD ohne Aggregatw. mit kompliz. Faktoren
F12B Implantation eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem ohne äußerst schwere CC, ohne ablative
Maßnahme, ohne PTCA oder Implantation eines Herzschrittmachers ohne aufwendige Sondenentfer-
nung mit komplizierenden Faktoren
F12C Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit komplexem Eingriff oder Alter
< 16 Jahre
F12D Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre,
mit äußerst schweren CC oder isolierter offen chirurgischer Sondenimplantation oder aufwendiger
Sondenentfernung oder mäßig komplexer PTCA
F12E Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem oder Impl. Ereignisrekorder, Alter > 15 Jahre,
mit invasiver kardiologischer Diagnostik bei bestimmten Eingriffen
F12F Impl. HSM, Zweikammersys., oh. äuß. schwere CC, oh. isol. offen chir. Sondenimpl., oh. aufw. Sonden-
entf., oh. mäßig kompl. PTCA od. Impl. HSM, Einkammersys. od. Impl. Ereignisrekorder, oh. invasive
kardiol. Diagnostik bei best. Eingriffen, Alter > 15 J.
F15Z Perkutane Koronarangioplastie mit komplizierender Konstellation mit komplexer Diagn. u. hochkompl.
Intervention od. m. best. Rekanalisationsverf., Alt. < 16 J. od. inv. kardiolog. Diagnostik, mit kompliz.
Konst. od. Endokarditis, mehr als 2 Belegungstage
F17A Wechsel eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem oder Alter < 16 Jahre
F17B Wechsel eines Herzschrittmachers, Einkammer- oder Zweikammersystem, Alter > 15 Jahre
F18A Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters / Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,
Alter < 16 Jahre oder mit äußerst schweren CC, mit komplexem Eingriff oder mit aufwendiger Sonden-
entfernung
F18B Revision Herzschrittmacher od. Kardioverter / Defibrillator (AICD) oh. Aggregatw., Alt. < 16 J. od. mit
äuß. schw. CC, oh. kompl. Eingr., oh. aufwend. Sondenentf. od. Alt. > 15 J., oh. äuß. schw. CC mit
kompl. Eingr., mit intralum. exp. Extraktionshilfe
F18C Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters / Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,
Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, mit komplexem
Eingriff, ohne intraluminale expandierende Extraktionshilfe
F18D Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters / Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,
Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, ohne komplexen
Eingriff
F19A Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen mit äußerst schweren CC
F19B Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen ohne äußerst schwere CC
F24A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit
bestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, mit äußerst schweren CC
F24B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit
bestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC
F37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und
Störungen des Kreislaufsystems
F41A Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt mit äußerst schweren CC
F41B Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt ohne äußerst schwere CC
F43A Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter < 6 Jahre oder
intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 552 / 552 Aufwandspunkte oder best. Impl. herz-
unterst. System
F43B Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems oh. IntK > 392 / 552 /
552 Pkte, Alter > 5 J. und Alter < 16 J. od. mit kompl. Konstell. od. best. OR-Prozedur od. IntK > - / 368 / -
Punkte, ohne best. Impl. herzunterst. System
4814 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F43C Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter > 15, ohne
intensivmed. Komplexbehandlung > 392 / 368 / 552 Aufwandspunkte, ohne komplizierende Kon-
stellation, ohne best. OR-Prozedur, ohne best. Impl. herzunterst. System
F49A Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkten, mit komplexem Eingriff oder Alter < 10 Jahre
F49B Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkten, ohne komplexen Eingriff, Alter > 9 Jahre
F49D Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, mit schweren CC, mehr als ein Belegungstag
F49E Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne IntK > 196 / 184 / 368 Auf-
wandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne schwere CC bei BT > 1, mit kardialem Mapping oder bestimmter
komplexer Diagnose
F49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC
bei BT > 1, ohne best. kompl. Diagnose, mit best. Eingr.
F49G Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne
IntK > 196 / 184 / 368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC
bei BT > 1, ohne komplexe Diagnose, ohne best. Eingriff
F50A Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen mit hochkomplexer Ablation im linken Vorhof,
Ventrikel oder Pulmonalvenen oder Implantation eines Ereignisrekorders oder Alter < 16 Jahre
F50B Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen ohne hochkomplexe Ablation im linken Vorhof,
Ventrikel oder Pulmonalvenen, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, mit komplexer Ablation,
Alter > 15 Jahre
F50C Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen ohne hochkomplexe Ablation im linken Vorhof,
Ventrikel oder Pulmonalvenen, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, ohne komplexe Ablation,
Alter > 15 Jahre
F52A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC
F52B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder mit intra-
koronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention
F56A Perkutane Koronarangioplastie mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC
F56B Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Inter-
vention oder ohne äußerst schwere CC oder Kryoplastie
F58A Perkutane Koronarangioplastie mit äußerst schweren CC
F58B Perkutane Koronarangioplastie ohne äußerst schwere CC
F60A Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik mit äußerst schweren CC
F60B Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere CC
F61A Infektiöse Endokarditis mit komplizierender Diagnose oder mit komplizierender Konstellation
F61B Infektiöse Endokarditis ohne komplizierende Diagnose, ohne komplizierende Konstellation
F62A Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose
oder mit bestimmter hochaufwendiger Behandlung mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung
> 196 / 184 / 368 Punkte oder komplizierender Konstellation
F62B Herzinsuff. und Schock mit äuß. schw. CC, mit Dialyse oder kompliz. Diag. od. mit best. hochaufw.
Beh. od. ohne kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 BT bei best. akuten Nierenvers.
mit äuß. schw. CC od. Komplexbeh. des akut. Schlaganf.
F62C Herzinsuffizienz und Schock ohne äuß. schw. CC od. ohne Dialyse, ohne kompliz. Diagnose, ohne
kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 Belegungstag, ohne best. akut. Nierenvers.
od. ohne äuß. schw. CC. ohne Komplexbeh. des akut. Schlaganf.
F62D Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere CC oder ohne Dialyse, ohne komplizierende
Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung, ein
Belegungstag
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4815
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
F66A Koronararteriosklerose mit äußerst schweren CC
F66B Koronararteriosklerose ohne äußerst schwere CC
F68B Angeborene Herzkrankheit ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / - / - Aufwands-
punkte, Alter > 5 Jahre und Alter < 16 Jahre, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Alter
> 15 Jahre
F69A Herzklappenerkrankungen mit äußerst schweren oder schweren CC
F69B Herzklappenerkrankungen ohne äußerst schwere oder schwere CC
F70A Schwere Arrhythmie und Herzstillstand mit äußerst schweren CC
F70B Schwere Arrhythmie und Herzstillstand ohne äußerst schwere CC
F71A Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen mit äußerst schweren CC, mehr
als ein Belegungstag oder mit kathetergestützter elektrophysiologischer Untersuchung des Herzens
oder bestimmter hochaufwendiger Behandlung
F71B Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC oder
ein Belegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, ohne
bestimmte hochaufwendige Behandlung
F72A Angina pectoris mit äußerst schweren CC
F72B Angina pectoris ohne äußerst schwere CC
F74Z Thoraxschmerz und sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
F75C Andere Krankheiten des Kreislaufsystems ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, Alter
> 9 Jahre und Alter < 16 Jahre, ohne schwere CC oder Alter > 15
F95A Interventioneller Septumverschluss, Alter < 18 Jahre oder Vorhofohrverschluss
F95B Interventioneller Septumverschluss, Alter > 17 Jahre, ohne Vorhofohrverschluss
F98B Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren
Herzklappen, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, Alter > 29 Jahre, ohne Implan-
tation eines Wachstumsstents, mit sehr komplexem Eingriff
F98C Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren
Herzklappen, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, Alter > 29 Jahre, ohne Implan-
tation eines Wachstumsstents, ohne sehr komplexen Eingriff
Neonatologische Pädiatrie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
P01Z Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme mit signifikanter OR-Prozedur
P02A Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe mit Beatmung > 480 Stunden oder bestimmte Eingriffe bei ange-
borener Fehlbildungen mit Beatmung > 899 Stunden
P02B Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe bei Neugeborenen, Beatmung > 180 und < 481 Stunden oder
bestimmte Eingriffe bei angeborenen Fehlbildungen, Beatmung > 180 und < 900 Stunden oder Eingriff
bei univentrikulärem Herzen, Beatmung < 481 Stunden
P02C Kardiothorakale oder Gefäßeingriffe bei Neugeborenen ohne Eingriff bei univentrikulärem Herzen oder
bestimmte Eingriffe bei angeborenen Fehlbildungen, ohne Beatmung > 180 Stunden
P03A Aufnahmegewicht 1000 - 1499 g, mehrere schwere Probleme mit signifikanter OR-Prozedur oder
mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, mit Beatmung > 479 Stunden oder mehrere schwere Probleme
ohne signifikante OR-Prozedur mit Beatmung > 599 Stunden
P03B Aufnahmegewicht 1000 - 1499 g mit sig. OR-Prozedur oder Beat. > 120 Std., oh. Beat. > 599 Std. oder
oh. mehrere schwere Probleme, oh. Beat. > 479 Std. oder oh. mehrere schwere Probleme oder oh. sig.
OR-Prozedur oder oh. mehrzeitige komplexe OR-Prozedur
P04A Aufnahmegewicht 1500 - 1999 g, mehrere schwere Probleme mit sig. OR-Prozedur oder mehrz. kompl.
OR-Prozeduren, mit Beatmung > 240 Std. oder mehrere schwere Probleme mit Beatmung > 320 Std.
oder temporärer Verschluss eines Bauchwanddefektes
P04B Aufnahmegew. 1500 - 1999 g, sig. OR-Proz. od. Beat. > 120 Std., oh. meh. schw. Probl. od. oh. Beat.
> 320 Std., oh. mehrz. kompl. OR-Proz. od. oh. Beat. > 240 Std., oh. sig. OR-Proz. od. oh. Beat.
> 240 Std., oh. temp. Verschluss BW-Defekt
4816 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
P05A Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g mit sig. OR-Prozedur oder Beatmung > 95 Stunden, mit mehreren
schweren Problemen oder temporärem Verschluss eines Bauchwanddefektes, mit Beatmung
> 275 Stunden oder mit mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren
P05B Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g mit signifikanter OR-Prozedur oder Beatmung > 95 Stunden, mit
mehreren schweren Problemen oder temporärem Verschluss eines Bauchwanddefektes, ohne Be-
atmung > 275 Stunden, ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren
P05C Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g mit signifikanter OR-Prozedur oder Beatmung > 95 Stunden, ohne
mehrere schwere Probleme, ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, ohne temporären Verschluss
eines Bauchwanddefektes
P06A Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 2499 g, sig. OR-Proz. oder Beatmung > 95 Std., mehrere schwere
Probleme mit sig. OR-Proz. oder mit Beatmung > 120 Std. oder best. aufwendige OR-Proz., mit Be-
atmung > 240 Std. oder mehrz. kompl. OR-Proz. oder Dialyse
P06B Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 2499 g, sig. OR-Proz. od. Beatmung > 95 Std., mehrere schwere
Probleme mit sig. OR-Proz. od. mit Beatmung > 120 Std. od. best. aufwendige OR-Proz., ohne Be-
atmung > 240 Std., ohne mehrz. kompl. OR-Proz., ohne Dialyse
P06C Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 2499 g mit signifikanter OR-Prozedur oder Beatmung > 95 Stun-
den, ohne mehrere schwere Probleme oder ohne sig. OR-Prozedur oder ohne Beatmung > 120 Std.,
ohne bestimmte aufwendige OR-Prozeduren
P60A Neugeborenes, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante OR-Prozedur
P60B Neugeborenes, verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante OR-Prozedur, zuverlegt oder Be-
atmung > 24 Stunden
P60C Neugeborenes, verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante OR-Prozedur, nicht zuverlegt, ohne
Beatmung > 24 Stunden (Mindestverweildauer 24 Stunden für das Krankenhaus, in dem die Geburt
stattfindet)
P61A Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g mit signifikanter OR-Prozedur
P61B Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 600 g ohne signifikante OR-Prozedur
P61C Neugeborenes, Aufnahmegewicht 600 - 749 g mit signifikanter OR-Prozedur
P61D Neugeborenes, Aufnahmegewicht 600 - 749 g ohne signifikante OR-Prozedur
P61E Neugeborenes, Aufnahmegewicht < 750 g, verstorben < 29 Tage nach Aufnahme
P62A Aufnahmegewicht 750 - 999 g mit signifikanter OR-Prozedur
P62B Aufnahmegewicht 750 - 874 g ohne signifikante OR-Prozedur
P62C Aufnahmegewicht 875 - 999 g ohne signifikante OR-Prozedur
P62D Aufnahmegewicht 750 - 999 g, verstorben < 29 Tage nach Aufnahme
P63Z Aufnahmegewicht 1000 - 1249 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden
P64Z Aufnahmegewicht 1250 - 1499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden
P65A Aufnahmegewicht 1500 - 1999 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden, mit
mehreren schweren Problemen oder Beatmung > 95 Stunden
P65B Aufnahmegewicht 1500 - 1999 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit
schwerem Problem
P65C Aufnahmegewicht 1500 - 1999 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden, mit
anderem Problem
P65D Aufnahmegewicht 1500 - 1999 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden, ohne
Problem
P66A Neugeborenes ohne sign. OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Std., Aufnahmegew. 2000 - 2499 g mit
mehr. schw. Probl. oder Krampfanfall mit best. diag. Maßnahmen oder Beatmung > 48 Std. od. Auf-
nahmegew. > 2499 g, m. mehr. schw. Probl., m. Hypothermiebehandlung
P66B Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit
schwerem Problem, ohne Krampfanfall mit bestimmten diagnostischen Maßnahmen, ohne Beatmung
> 48 Stunden
P66C Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, mit
anderem Problem
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4817
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
P66D Aufnahmegewicht 2000 - 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, ohne
Problem
P67A Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 2499 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stun-
den, mit mehreren schweren Problemen oder mit Hypothermiebehandlung oder Krampfanfall mit be-
stimmten diagnostischen Maßnahmen oder Beatmung > 24 Stunden
P67B Neugeborenes, Aufnahmegew. > 2499 g mit schw. Prob., oh. Hypothermiebeh., oh. Krampfanfall mit
best. diag. Maßnah., oh. Beatmung > 24 Std. od. mit anderem Prob., mehr als ein Belegungstag,
neugeb. Mehrling od. mit bestimmter aufwendiger Prozedur
P67C Neugeborenes, Aufnahmegew. > 2499 g oh. sig. OR-Proz., oh. Beatmung > 95 Std., ohne schw. Prob.,
anderes Problem und mehr als ein Belegungstag oder nicht signifikante OR-Prozedur, ohne Mehrling,
ohne bestimmte aufwendige Prozeduren
P67D Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 1999 g ohne OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, ohne
schweres Problem, ohne anderes Problem oder ein Belegungstag, mit bestimmter Prozedur oder best.
Diagnose beim Neugeborenen oder neugeborener Mehrling
Neurologie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
A07F Beatmung > 999 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne
komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne intensivmedizinische Komplexbehand-
lung > 392 / 184 / 368 Aufwandspunkte, ohne Beatmung > 1799 Stunden
A43Z Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom
B02E Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation, ohne bestimmten komplexen Eingriff, Alter
> 5 Jahre, ohne bestimmte komplizierende Faktoren
B04A Interventionelle oder beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen mit äußerst schweren CC
B04B Beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen ohne äußerst schwere CC oder mehrzeitige
Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen oder äußerst schwere CC
B11Z Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur
B13Z Epilepsiechirurgie mit invasivem präoperativen Video-EEG
B17A Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems oder Eingriff bei
zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, mit komplexer Diagnose oder Implantation
eines Ereignis-Rekorders
B17B Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und and. Teilen des Nervensystems oder Eingr. bei zerebr.
Lähmung, Muskeldystr. od. Neurop., mit best. kompl. Eingr., Alter < 16 J. oder mit mäßig kompl. Eingr.,
Alter < 19 J. oder mit äuß. schw. oder schw. CC
B21A Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplan-
tation
B39A Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter OR-Prozedur, mehr als
72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mit komplizierender Konstellation oder intensivmedizinischer
Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Aufwandspunkte
B39B Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter OR-Prozedur, bis
72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mehr als 72 Stunden, ohne kompl. Eingriff, ohne kompliz.
Konst., ohne intensivmed. Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Punkte
B39C Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit best. OR-Prozedur, bis 72 Std., ohne
kompl. Eing., ohne kompliz. Konst., ohne intensivmed. Komplexbeh. > 392 / 368 / - P. oder and.
neurolog. Komplexbeh. des akuten Schlaganf., mehr als 72 Std.
B42A Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage mit neurologischer
Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder fachübergreifende u. andere Frührehabilitation mit
neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
B42B Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage ohne neurologische
Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
B43Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage
4818 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B45Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 368 / 828 Aufwandspunkte bei Krankheiten und
Störungen des Nervensystems
B48Z Frührehabilitation bei Multipler Sklerose und zerebellarer Ataxie, nicht akuter Para- / Tetraplegie oder
anderen neurologischen Erkrankungen
B49Z Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson
B60A Nicht akute Paraplegie / Tetraplegie, mehr als ein Belegungstag
B60B Nicht akute Paraplegie / Tetraplegie, ein Belegungstag
B63Z Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion
B66B Neubildungen des Nervensystems mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag, Alter > 9 Jah-
re, ohne komplizierende Konstellation
B66D Neubildungen des Nervensystems, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre
B67A Morbus Parkinson mit äußerst schweren CC oder schwerster Beeinträchtigung
B67B Morbus Parkinson ohne äußerst schwere CC, ohne schwerste Beeinträchtigung
B68A Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag
B68C Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter
> 15 Jahre, mit komplexer Diagnose
B68D Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter
> 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose
B69A Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Kom-
plexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden
B69B Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Kom-
plexbehandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Stunden, mit äußerst schweren CC
B69C Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurol. Komplex-
behandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Std., ohne äußerst schw. CC oder mit anderer neurol.
Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls oder mit äuß. schw. CC
B69D Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse ohne neurologische
Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurologische Komplexbehandlung des
akuten Schlaganfalls, ohne äußerst schwere CC
B70A Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden, mit
komplizierender Diagnose
B70B Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden,
ohne komplizierende Diagnose oder mit komplexem zerebrovaskulären Vasospasmus oder intensiv-
medizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
B70C Apoplexie ohne komplexen zerebrovask. Vasospasmus, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlag-
anfalls bis 72 Std., mit komplizierender Diagnose oder systemischer Thrombolyse oder mit anderer
neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Std.
B70D Apoplexie ohne komplexen zerebrovaskulären Vasospasmus, ohne komplizierende Diagnose oder
systemische Thrombolyse, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Stunden oder
mit anderer neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Std.
B70E Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurol.
Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden, ohne komplexen zerebrovask. Vasospas-
mus, mit komplizierender Diagnose oder systemischer Thrombolyse
B70F Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurologi-
sche Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne komplexen zerebrovaskulären Vasospas-
mus, ohne komplizierende Diagnose, ohne systemische Thrombolyse
B70G Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder mit anderer neuro-
logischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme
B70H Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neuro-
logische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4819
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B70I Apoplexie, ein Belegungstag
B71A Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven mit komplexer Diagnose oder Komplexbehand-
lung der Hand, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder bei Para- / Tetraplegie mit
äußerst schweren oder schweren CC
B71B Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven mit komplexer Diagnose, mit schweren CC oder
bei Para- / Tetraplegie oder mit Komplexbehandlung der Hand oder ohne komplexe Diagnose, mit
äußerst schweren oder schweren CC, bei Para- / Tetraplegie
B71C Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven ohne Komplexbehandlung der Hand oder mit
kompl. Diagnose, ohne schw. CC oder außer bei Para- / Tetraplegie oder ohne komplexe Diagnose,
mit äußerst schweren oder schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie
B71D Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven ohne komplexe Diagnose, ohne Komplexbehand-
lung der Hand, ohne äußerst schwere oder schwere CC
B72B Infektion des Nervensystems außer Virusmeningitis, mehr als ein Belegungstag
B73Z Virusmeningitis oder Infektion des Nervensystems, Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag
B74Z Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems
B76A Anfälle, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnostik und Therapie
B76B Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC
oder Alter < 3 Jahre oder komplexer Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag
oder mit bestimmter Diagnose, mit komplexer Diagnose
B76C Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag, mit schweren CC, Alter
> 2 Jahre, ohne komplexe Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag oder mit
bestimmter Diagnose, ohne komplexe Diagnose
B76D Anfälle, Alter < 6 Jahre oder komplizierende Diagnose oder EEG, mehr als ein Belegungstag
B76E Anfälle, ein Belegungstag oder ohne komplexe Diagnostik und Therapie, ohne äußerst schwere oder
schwere CC, ohne EEG, ohne bestimmte Diagnose, Alter > 5 Jahre, ohne komplexe Diagnose
B77Z Kopfschmerzen
B81A Andere Erkrankungen des Nervensystems mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwendiger /
hochaufwendiger Behandlung
B81B Andere Erkrankungen des Nervensystems ohne komplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige /
hochaufwendige Behandlung
B84Z Vaskuläre Myelopathien
B85A Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit hochkomplexer Diagnose oder mit äußerst schwe-
ren oder schweren CC, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwen-
diger / hochaufwendiger Behandlung
B85B Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit äußerst schweren oder schweren CC, mehr als ein
Belegungstag, ohne komplexe Diagnose, ohne hochkomplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige /
hochaufwendige Behandlung
B85C Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere
oder schwere CC oder ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose, zerebrale Lähmungen oder Delirium
B85D Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere
oder schwere CC oder ein Belegungstag, ohne komplexe Diagnose
B86Z Rückenmarkkompression, nicht näher bezeichnet und Krankheit des Rückenmarkes, nicht näher be-
zeichnet
C61Z Neuro-ophthalmologische und vaskuläre Erkrankungen des Auges
D61Z Gleichgewichtsstörung, Hörverlust und Tinnitus
K43Z Frührehabilitation bei Endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
T64B Andere infektiöse und parasitäre Krankheiten mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein
Belegungstag, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
U61Z Schizophrene, wahnhafte und akut psychotische Störungen
4820 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
U64Z Angststörungen oder andere affektive und somatoforme Störungen
W01A Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder intensivmedizinische Kom-
plexbehandlung > 392 / 368 / 552 Aufwandspunkte, mit Frührehabilitation
W40Z Frührehabilitation bei Polytrauma
Neurologische Frührehabilitation
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
A43Z Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom
B11Z Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur
B42A Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage mit neurologischer
Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder fachübergreifende u. andere Frührehabilitation mit
neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
B42B Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage ohne neurologische
Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
B43Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage
W01A Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder intensivmedizinische Kom-
plexbehandlung > 392 / 368 / 552 Aufwandspunkte, mit Frührehabilitation
W40Z Frührehabilitation bei Polytrauma
Orthopädie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I01Z Beidseitige Eingriffe oder mehrere große Eingriffe an Gelenken der unteren Extremität mit komplexer
Diagnose
I03A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder
beidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, mit äuß. schw. CC
oder mehrzeitigem Wechsel oder Eingr. an mehr. Lok.
I03B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder
beidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, ohne äuß. schw. CC,
ohne mehrzeit. Wechsel, ohne Eingr. an mehr. Lok.
I04Z Implantation, Wechsel oder Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk mit komplizierender
Diagnose oder Arthrodese oder Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation oder
periprothetische Fraktur an der Schulter oder am Knie
I05B Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schultergelenk oder Implantation einer
Sprunggelenkendoprothese
I05C Anderer großer Gelenkersatz ohne Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schul-
tergelenk, ohne Implantation einer Sprunggelenkendoprothese
I06A Komplexe Eingriffe an der Wirbelsäule mit hochkomplexem Korrektureingriff oder bestimmtem mehr-
zeitigen Eingriff oder mit Eingriff an mehreren Lokalisationen oder mit komplizierender Konstellation
oder bei Para- / Tetraplegie mit äußerst schweren CC
I06B Komplexe Eingriffe an Wirbelsäule, Kopf und Hals mit sehr komplexem Eingriff bei schwerer entzünd-
licher Erkrankung oder best. BNB Knochen oder Alter < 19 Jahre
I06C Komplexe Eingriffe an Wirbelsäule, Kopf und Hals, Alter > 18 Jahre, ohne Para- / Tetraplegie oder ohne
äußerst schwere CC, ohne BNB Knochen. mit bestimmtem Eingriff ohne schwere entzündliche Erkran-
kung oder ohne bestimmten Eingriff
I08A Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit hochkomplexem Eingriff bei Beckenfraktur, mit bös-
artiger Neubildung, mit äußerst schweren CC oder mit weiteren komplizierenden Faktoren
I08B Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit sehr komplexem Eingriff bei komplexer Diagnose oder
äußerst schweren CC oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer Extremität oder Wirbelsäule
mit bestimmten komplizierenden Faktoren
I08C Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit Einbringen von Abstandshaltern oder and. komplexen
Eingriffen bei kompl. Diagnose od. äuß. schw. CC oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer
Extremität oder Wirbelsäule ohne best. kompliz. Faktoren
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4821
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I08D Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexer Diagnose oder Prozedur oder äußerst schwe-
ren CC
I08E Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne komplexe Diagnose oder Prozedur, ohne äußerst
schwere CC, mit bestimmten Eingriffen an Becken und Femur oder mit bestimmten komplizierenden
Diagnosen
I08G Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne komplexe Diagnose oder Prozedur, ohne äußerst
schwere CC, mehr als ein Belegungstag, mit mäßig komplexem Eingriff
I08H Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur, ein Belegungstag oder ohne mäßig komplexen Eingriff, mit
bestimmtem anderen Eingriff oder Alter < 12 Jahre
I08I Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur, ein Belegungstag oder ohne mäßig komplexen Eingriff,
ohne bestimmten anderen Eingriff, Alter > 11 Jahre
I09A Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule mit sehr komplexer Osteosynthese und äußerst schweren CC
oder aufwendiger intensivmedizinischer Komplexbehandlung ab 369 Punkten
I09B Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule mit bestimmten expandierbaren Implantaten oder mehrzeitigen
komplexen Eingriffen
I09C Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule mit best. kompl. Faktoren, mit Wirbelkörperersatz oder kom-
plexer Spondylodese oder andere mehrzeitige komplexe Eingriffe an der Wirbelsäule mit aufwendiger
intensmed. Komplexbehandlung ab 185 Aufwandspunkten
I09D Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule mit best. kompl. Faktoren, bei Frakturen der Halswirbelsäule
oder sek. bösartiger Neub. des Knochens oder mit anderen mehrz. kompl. Eingriffen ohne aufwendige
intensmed. Komplexbehandlung ab 185 Aufwandspunkten
I09E Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule und best. komplizierende Faktoren oder best. Eingriffe an der
WS mit best. anderen kompl. Faktoren und Eingriffe ZNS oder transpleuraler Zugang BWS oder best.
langstreckige Spondylodese/Osteosynthese oder Diszitis
I09F Best. Eingriffe WS, best. kompl. Faktoren od. Alter < 16 J., oh. bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule,
oh. Diszitis oder Knöcherne Dekompression Spinalkanal > 3 Segm. oder Implantation eines wachs-
tumslenkenden Schrauben-Band-Systems
I09G Best. Eingriffe an der Wirbelsäule m. best. anderen kompl. Faktoren od. m. anderen kompl. Faktoren u.
Frakturen Halswirbelsäule oder BNB der Wirbelsäule mit Kyphoplastie, mit Radiofrequenzabl. od. lang-
streckige ventrale Osteosynthese der WS
I09H Best. Eingriffe an der Wirbelsäule m. best. anderen kompl. Faktoren od. mit anderen kompl. Faktoren,
oh. Frakturen HWS, oh. BNB der Wirbelsäule od. oh. Kyphoplastie od. oh. Radiofrequenzabl., oh. lang-
streckige vent. Osteosynthese an der Wirbelsäule
I09I Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule ohne komplizierende Faktoren
I10C Andere Eingriffe an der Wirbelsäule bei Bandscheibeninfektion oder mit bestimmtem Eingriff an der
Wirbelsäule
I10E Andere Eingriffe an der Wirbelsäule mit mäßig komplexem Eingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne
Diszitis, ohne Bandscheibeninfektion, mit bestimmtem kleinen Eingriff oder wenig komplexer Eingriff,
mehr als 1 Belegungstag, Alter < 18 Jahre
I10F Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne mäßig komplexen Eingriff an der Wirbelsäule mit bestimmtem
kleinen Eingriff oder wenig komplexer Eingriff, mehr als ein Belegungstag, Alter > 17 Jahre
I10G Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne mäßig komplexen Eingriff an der Wirbelsäule, ohne bestimm-
ten kleinen Eingriff, ohne wenig komplexen Eingriff oder ein Belegungstag, mit anderem kleinen Eingriff
I10H Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne mäßig komplexen Eingriff, ohne bestimmten kleinen Eingriff,
ohne anderen kleinen Eingriff
I11Z Eingriffe zur Verlängerung einer Extremität
I12A Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit äußerst schweren CC
I12B Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit schweren CC, mit Revision des Kniegelenkes oder Osteomyelitis, Alter
< 16 Jahre
4822 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I12C Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit schweren CC, ohne Revision des Kniegelenkes, ohne Osteomyelitis, Alter
> 15 Jahre
I16A Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität mit bestimmtem
Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen
I16B Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität ohne bestimmten
Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen, mit bestimmtem anderem Eingriff an Klavikula, Schulter
und Ellenbogen
I16C Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität ohne bestimmten
Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen, ohne bestimmten anderen Eingriff an Klavikula, Schulter
und Oberarm
I18A Wenig komplexe Eingriffe an Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm, Alter < 16 Jahre oder mit
mäßig komplexem Eingriff oder mit beidseitigem Eingriff am Kniegelenk
I18B Wenig komplexe Eingriffe an Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm, Alter > 15 Jahre, ohne
mäßig komplexen Eingriff, ohne beidseitigen Eingriff am Kniegelenk
I20A Eingriffe am Fuß mit mehreren hochkomplexen Eingriffen oder Teilwechsel Endoprothese des unteren
Sprunggelenks, mit hochkomplexem Eingriff und komplexer Diagnose oder bestimmter Arthrodese
I20B Eingriffe am Fuß mit mehreren komplexen Eingriffen oder hochkomplexem Eingriff oder Teilwechsel
Endoprothese d. unteren Sprunggelenks oder bei Zerebralparese oder mit komplexem Eingriff und
komplexer Diagnose oder mit Eingriff an Sehnen des Rückfußes
I20C Eingriffe am Fuß ohne mehrere komplexe Eingriffe, ohne hochkomplexen Eingriff, mit bestimmten
komplizierenden Faktoren
I20D Eingriffe am Fuß ohne bestimmte komplizierende Faktoren, mit Knochentransplantation oder schwe-
rem Weichteilschaden oder bestimmtem Eingriff am Fuß oder Implantation einer Vorfuß- oder Zehen-
endoprothese oder Kalkaneusfraktur
I20E Andere Eingriffe am Fuß oder chronische Polyarthritis oder Diabetes Mellitus mit Komplikationen oder
Alter < 16 Jahre
I20F Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre
I23B Andere kleine Eingriffe an Knochen und Weichteilen mit bestimmten kleinen Eigriffen an Knochen und
Weichteilen, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
I24A Arthroskopie oder andere Eingriffe an den Extremitäten oder Eingriffe am Weichteilgewebe mit kom-
plexem Eingriff oder Alter < 16 Jahre
I24B Arthroskopie oder andere Eingriffe an den Extremitäten oder Eingriffe am Weichteilgewebe ohne kom-
plexen Eingriff, Alter > 15 Jahre
I27B Eingriffe am Weichteilgewebe oder kleinflächige Gewebe-Tx mit äußerst schweren CC oder bei BNB
mit schweren CC oder mit kompliz. Faktoren, mit schweren CC oder bei BNB oder mit best. Eingr. am
Weichteilgewebe, > 1 Belegungstag oder best. Eingriff
I27C Eingriffe am Weichteilgewebe oder kleinflächige Gewebetransplantationen mit schweren CC oder bei
BNB oder mit bestimmtem Eingriff am Weichteilgewebe, mehr als ein Belegungstag oder bestimmter
Eingriff ohne komplizierende Faktoren
I27D Bestimmte andere Eingriffe am Weichteilgewebe oder ein Belegungstag
I27E Bestimmte kleine Eingriffe am Weichteilgewebe oder ein Belegungstag
I29A Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula, bei kompli-
zierender Diagnose oder Eingriff an mehreren Lokalisationen
I29B Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder best. Osteosynthesen an der Klavikula ohne kompliz.
Diagnose, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen oder sonst. arthroskopische Rekonstruktion der
Rotatorenmanschette mit bestimmten Eingriffen an der Schulter
I29C Sonstige arthroskopische Rekonstruktion der Rotatorenmanschette ohne bestimmte Eingriffe an der
Schulter
I30A Arthroskopischer Eingriff am Hüftgelenk, Alter < 16 Jahre oder komplexe Eingriffe am Kniegelenk mit
sehr komplexem Eingriff oder bestimmte komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Alter < 18 Jahre, mit
äußerst schweren oder schweren CC
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4823
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I30B Arthroskopischer Eingriff am Hüftgelenk, Alter > 15 Jahre oder bestimmte komplexe Eingriffe am Knie-
gelenk, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
I30C Komplexe Eingriffe am Kniegelenk ohne bestimmte komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Alter > 17 Jahre
oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
I32C Eingr. an Handgel. und Hand oh. mehrz. Eingr., oh. Komplexb. Hand, mit kompl. Eingr. od. bei angeb.
Anomalie d. Hand od. Pseudarthr., Alter > 5 J. od. mit hochkompl. Eingr. bei angeb. Fehlb. d. Hand,
Alter < 16 J. oder mit best. Eingr. od. kompl. Diagn.
I33Z Rekonstruktion von Extremitätenfehlbildungen
I36Z Beidseitige oder kombinierte Implantation oder Wechsel einer Endoprothese an Hüft-, Kniegelenk und/
oder an der oberen Extremität
I37Z Resezierender Eingriff am Becken bei bösartiger Neubildung des Beckens oder Mehretageneingriffe an
der unteren Extremität
I42A Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Binde-
gewebe, mind. 14 Tage
I42B Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Binde-
gewebe, weniger als 14 Tage
I43A Implantation oder Wechsel bestimmter Endoprothesen am Knie- oder am Ellenbogengelenk oder
Prothesenwechsel am Schulter- oder am Sprunggelenk oder Entfernung bestimmter Endoprothesen
am Kniegelenk, mit äußerst schweren CC
I43B Implantation oder Wechsel bestimmter Endoprothesen am Knie- oder am Ellenbogengelenk oder
Prothesenwechsel am Schulter- oder am Sprunggelenk oder Entfernung bestimmter Endoprothesen
am Kniegelenk, ohne äußerst schwere CC
I44A Bestimmte Endoprotheseneingriffe am Kniegelenk mit äußerst schweren CC oder Korrektur einer
Brustkorbdeformität
I44B Bestimmte Endoprotheseneingriffe am Kniegelenk ohne äußerst schwere CC, mit bestimmtem Wech-
sel von Endoprothesen oder Implantation einer patientenindividuell angefertigten Endoprothese am
Kniegelenk ohne Defekt oder Deformität der Knochen
I44C Bestimmte Endoprotheseneingriffe am Kniegelenk ohne äußerst schwere CC, ohne bestimmten Wech-
sel von Endoprothesen oder Prothesenkomponenten, ohne Implantation einer patientenindividuell
angefertigten Endoprothese am Kniegelenk
I44D Bestimmte Endoprotheseneingriffe am Kniegelenk oder Einbringen einer Entlastungsfeder am Knie-
gelenk
I44E Andere Endoprotheseneingriffe am Kniegelenk
I45A Implantation und Ersatz einer Bandscheibenendoprothese, mehr als ein Segment
I45B Implantation und Ersatz einer Bandscheibenendoprothese, weniger als 2 Segmente
I46A Prothesenwechsel am Hüftgelenk mit äußerst schweren CC oder Eingriff an mehreren Lokalisationen
I46B Prothesenwechsel am Hüftgelenk ohne äußerst schwere CC, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen,
mit periprothetischer Fraktur
I46C Prothesenwechsel am Hüftgelenk ohne äußerst schwere CC, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen,
ohne periprothetische Fraktur
I47A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst
schwere CC, Alter > 15 Jahre, mit komplizierendem Eingriff
I47B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne best. kompliz. Faktoren, mit kompl. Diagnose an Becken/
Oberschenkel, mit best. endoproth. oder gelenkplast. Eingr. od. m. Impl. od. Wechsel Radiuskopf-
proth. od. m. kompl. Erstimpl. od. m. Entf. Osteosynthesemat.
I47C Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne best. kompliz. Faktoren, ohne komplexe Diagnose an
Becken/OS, ohne best. endoproth. Eingriff, ohne gelenkpl. Eingriff am Hüftgelenk, ohne Impl. oder
Wechsel einer Radiuskopfprothese, ohne Entf. Osteosynthesemat.
I68D Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen WS, mehr als ein Belegungstag oder andere
Femurfraktur, außer bei Diszitis oder infektiöser Spondylopathie, ohne Kreuzbeinfraktur, ohne best.
mäßig aufw., aufw. od. hochaufw. Beh.
4824 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I68E Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich, ein Belegungstag
oder Prellung am Oberschenkel
I71A Muskel- und Sehnenerkrankungen außer bei Para- / Tetraplegie oder Verstauchung, Zerrung, Luxation
an Hüftgelenk, Becken und Oberschenkel, mit Zerebralparese oder Kontraktur
I73Z Nachbehandlung bei Erkrankungen des Bindegewebes
I95A Implantation einer Tumorendoprothese mit Implantation oder Wechsel einer bestimmten Endoprothese
oder Knochentotalersatz am Femur oder Alter < 18 Jahre
I95B Implantation einer Tumorendoprothese ohne Implantation oder Wechsel einer bestimmten Endo-
prothese, ohne Knochentotalersatz am Femur, Alter > 17 Jahre
I96Z Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-
System und Bindegewebe, mehr als 20 Tage
X04Z Andere Eingriffe bei Verletzungen der unteren Extremität
Spezielle Pädiatrie: Dermatologie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
J61A Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein BT, Alter > 17 Jahre oder mit kompl. Diagn., mit äuß.
schw. CC od. Hautulkus bei Para-/Tetraplegie od. hochkompl. Diagn. od. Epid. bullosa, Alter < 10 Jahre
oder mit schwerer Erkr. der Haut, mit aufw. Behandl.
J61B Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein Belegungstag, Alter > 17 Jahre, ohne äußerst
schwere CC, ohne hochkomplexe Diagnose, mit schwerer Erkrankung der Haut, ohne aufwendige
Behandlung
J61C Schwere Erkrankungen der Haut, mehr als ein Belegungstag, Alter < 18 Jahre, ohne hochkomplexe
Diagnose oder mäßig schwere Hauterkrankungen, mehr als ein Belegungstag
Spezielle Pädiatrie: Diabetologie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
K60A Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter < 6 Jahre, mit multimodaler Komplex-
behandlung bei Diabetes mellitus oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Auf-
wandspunkte
K60B Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 5 Jahre und Alter < 18 Jahre und multi-
modale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung
> 196 / 184 / - Aufwandspunkte
K60C Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 17 Jahre oder ohne multimodale Kom-
plexbehandlung bei Diabetes mellitus oder schwerste Ernährungsstörungen oder äußerst schwere CC,
mehr als ein Belegungstag
K60D Diabetes mellitus ohne äußerst schwere CC, Alter < 11 Jahre oder Alter < 16 Jahre mit schweren CC
oder multiplen Komplikationen oder Ketoazidose oder Koma, ohne multimodale Komplexbehandlung
bei Diabetes mellitus
K60E Diabetes mellitus mit schweren CC oder mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein Be-
legungstag
K60F Diabetes mellitus, Alter > 10 Jahre, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
oder ohne komplexe Diagnose
Spezielle Pädiatrie: Neuro- und Sozialpädiatrie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B46Z Sozial- und neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie bei Krankheiten und
Störungen des Nervensystems
B60A Nicht akute Paraplegie / Tetraplegie, mehr als ein Belegungstag
B60B Nicht akute Paraplegie / Tetraplegie, ein Belegungstag
B68A Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag
B68B Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter
< 16 Jahre
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4825
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B68C Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter
> 15 Jahre, mit komplexer Diagnose
B68D Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter
> 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose
B76A Anfälle, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnostik und Therapie
B76B Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC
oder Alter < 3 Jahre oder komplexer Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag
oder mit bestimmter Diagnose, mit komplexer Diagnose
B76C Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag, mit schweren CC, Alter
> 2 Jahre, ohne komplexe Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag oder mit
bestimmter Diagnose, ohne komplexe Diagnose
B76D Anfälle, Alter < 6 Jahre oder komplizierende Diagnose oder EEG, mehr als ein Belegungstag
B76E Anfälle, ein Belegungstag oder ohne komplexe Diagnostik und Therapie, ohne äußerst schwere oder
schwere CC, ohne EEG, ohne bestimmte Diagnose, Alter > 5 Jahre, ohne komplexe Diagnose
B81A Andere Erkrankungen des Nervensystems mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwendiger /
hochaufwendiger Behandlung
B81B Andere Erkrankungen des Nervensystems ohne komplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige /
hochaufwendige Behandlung
B85A Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit hochkomplexer Diagnose oder mit äußerst schwe-
ren oder schweren CC, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwen-
diger / hochaufwendiger Behandlung
B85B Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit äußerst schweren oder schweren CC, mehr als ein
Belegungstag, ohne komplexe Diagnose, ohne hochkomplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige /
hochaufwendige Behandlung
B85C Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere
oder schwere CC oder ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose, zerebrale Lähmungen oder Delirium
B85D Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere
oder schwere CC oder ein Belegungstag, ohne komplexe Diagnose
U41Z Sozial- und neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie bei psychischen Krank-
heiten und Störungen
U42A Multimodale Schmerztherapie bei psychischen Krankheiten und Störungen, Alter < 19 Jahre
U60A Psychiatrische Behandlung, ein Belegungstag, Alter < 16 Jahre
U64Z Angststörungen oder andere affektive und somatoforme Störungen
U66Z Ess-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen und akute psychische Reaktionen oder psychische
Störungen in der Kindheit
Spezielle Pädiatrie: Rheumatologie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I66A Andere Erkrankungen des Bindegewebes oder Frakturen an Becken und Schenkelhals, mehr als ein
Belegungstag, mit komplizierender Konstellation oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung
> 392 / 368 / 368 Aufwandspunkte
I66B Andere Erkrankungen des Bindegewebes, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder
intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte oder anderen komplizie-
renden Konstellationen
I66C Frakturen Becken und Schenkelhals, > 1 Bel.-Tag, mit äußerst schweren CC oder int.-med. Komplex-
beh. > 196 / 184 / - AP oder Alter < 1 J. mit kinder- und jugendrheumatol. Kompl.-beh. 7 bis 13 Beh.-
Tage oder mit best. syst. rheumatologischen Erkrankungen
I66D Andere Erkrankungen des Bindegewebes, > 1 Bel.-Tag, Alter > 0 Jahre, mit kinder- und jugendrheu-
matologischer Komplexbehandlung 7 bis 13 Behandlungstage oder Alter < 16 Jahre mit bestimmten
Vaskulitiden oder systemischen rheumatologischen Erkrankungen
I66E Andere Erkrankungen des Bindegewebes oder Amyloidose oder Arthropathie, Alter > 15 Jahre, mehr
als ein Belegungstag
4826 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I66F Frakturen an Becken und Schenkelhals, mehr als ein Belegungstag, ohne äußerst schwere CC, ohne
intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
I66G Andere Erk. des Bindegewebes, mehr als ein Belegungstag, oh. Amyloidose, oh. best. Vaskulitiden, oh.
best. syst. rheumat. Erk., oh. äußerst schwere CC, ohne intensivmed. Komplexbeh. > 196 / 184 / -
Aufwandsp., oh. kinder- und jugendrheumat. Komplexbeh.
I66H Andere Erkrankungen des Bindegewebes oder Frakturen an Becken und Schenkelhals, ein Belegungs-
tag, ohne bestimmte Biopsie am Herzen
I97Z Rheumatologische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe
Unfallchirurgie
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
B80Z Andere Kopfverletzungen
E66A Schweres Thoraxtrauma mit komplizierender Diagnose
E66B Schweres Thoraxtrauma ohne komplizierende Diagnose
I01Z Beidseitige Eingriffe oder mehrere große Eingriffe an Gelenken der unteren Extremität mit komplexer
Diagnose
I02A Großfl. Gewebe- / Hauttransplantation außer an der Hand, mit komplizierender Konstellation, Eingriff
an mehreren Lokalisationen oder mit schwerem Weichteilschaden, mit äußerst schweren CC und kom-
plexer OR-Prozedur
I02B Großfl. Gewebe- / Hauttransplantation m. kompliz. Konst., Eingr. an mehr. Lokal. od. schw. Weich-
teilsch., m. äuß. schw. CC od. kompl. OR-Proz. od. mit hochkompl. Gewebe-Tx od. Vakuumbeh. od.
BNB u. kompl. OR-Proz. od. kompl. Gewebe-Tx m. äuß. schw. CC
I02C Großfl. Gewebe- / Hauttransplantation außer an der Hand, mit kompliz. Konst., Eingriff an mehreren
Lokalisationen oder schw. Weichteilschaden, bei BNB und kompl. OR-Proz. m. äußerst schweren oder
schweren CC od. komplexer Gewebe-Tx m. äußerst schweren CC
I03A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder
beidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, mit äuß. schw. CC
oder mehrzeitigem Wechsel oder Eingr. an mehr. Lok.
I05A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne kom-
plexen Eingriff, mit äußerst schweren CC
I05B Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schultergelenk oder Implantation einer
Sprunggelenkendoprothese
I05C Anderer großer Gelenkersatz ohne Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schul-
tergelenk, ohne Implantation einer Sprunggelenkendoprothese
I08A Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit hochkomplexem Eingriff bei Beckenfraktur, mit bös-
artiger Neubildung, mit äußerst schweren CC oder mit weiteren komplizierenden Faktoren
I08B Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit sehr komplexem Eingriff bei komplexer Diagnose oder
äußerst schweren CC oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer Extremität oder Wirbelsäule
mit bestimmten komplizierenden Faktoren
I08C Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit Einbringen von Abstandshaltern oder and. komplexen
Eingriffen bei kompl. Diagnose od. äuß. schw. CC oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer
Extremität oder Wirbelsäule ohne best. kompliz. Faktoren
I08D Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexer Diagnose oder Prozedur oder äußerst schwe-
ren CC
I08E Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne komplexe Diagnose oder Prozedur, ohne äußerst
schwere CC, mit bestimmten Eingriffen an Becken und Femur oder mit bestimmten komplizierenden
Diagnosen
I08F Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne komplexe Diagnose oder Prozedur, ohne äußerst
schwere CC, mehr als ein Belegungstag, mit bestimmten anderen Eingriffen an Hüftgelenk und Femur
I08G Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne komplexe Diagnose oder Prozedur, ohne äußerst
schwere CC, mehr als ein Belegungstag, mit mäßig komplexem Eingriff
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4827
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I09I Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule ohne komplizierende Faktoren
I11Z Eingriffe zur Verlängerung einer Extremität
I12A Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit äußerst schweren CC
I12B Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit schweren CC, mit Revision des Kniegelenkes oder Osteomyelitis, Alter
< 16 Jahre
I12C Knochen- und Gelenkinfektion / -entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System
und Bindegewebe mit schweren CC, ohne Revision des Kniegelenkes, ohne Osteomyelitis, Alter
> 15 Jahre
I13A Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit komplexem Mehrfacheingriff, mit komplizierendem Ein-
griff an Humerus und Tibia oder aufwendiger Osteosynthese
I13B Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit best. Mehrfacheingriff oder kompliz. Diagnose oder bei
Endoprothese der oberen Extremität oder mit Fixateur ext., mit best. BNB od. mit Einbringen von
Abstandshalt od. Alter < 18 J. mit äuß. schw. od. schw. CC
I13C Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit best. Mehrfacheingr. od. kompliz Diag. od. bei Endopr.
der oberen Extrem. od. m. Fix. ext., m. kompl. Eingr. od. schw. Weichteilsch., m. best. kompl. Osteot.
od. BNB od. Alter < 18 J. m. äuß. schw. od. schw. CC
I13D Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit bestimmtem anderen Mehrfacheingriff oder komplizieren-
der Diagnose oder bei endoprothetischem Eingriff an der oberen Extremität oder mit Fixateur externe
I13E Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten od. bei Endoproth. am Knie m. kompl. Eingr. od. schw.
Weichteilsch. od. Pseudarthrose od. best. Osteotom. od. best. Eingr. Knieproth. od. Epiphyseodese
od. bei BNB od. Alter > 17 J. od. ohne äuß. schw. od. schw. CC
I13F Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit best. Eingriff an Unterschenkel und Humerus oder bei
BNB oder kleiner Eingriff bei Knochen- und Gelenkinfektion oder Alter < 18 Jahre mit äußerst schweren
oder schweren CC
I13G Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten ohne best. Eingriff an Unterschenkel und Humerus, außer bei
BNB, ohne kleinen Eingriff bei Knochen- und Gelenkinfektion oder Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst
schwere oder schwere CC
I16A Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität mit bestimmtem
Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen
I18A Wenig komplexe Eingriffe an Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm, Alter < 16 Jahre oder mit
mäßig komplexem Eingriff oder mit beidseitigem Eingriff am Kniegelenk
I20A Eingriffe am Fuß mit mehreren hochkomplexen Eingriffen oder Teilwechsel Endoprothese des unteren
Sprunggelenks, mit hochkomplexem Eingriff und komplexer Diagnose oder bestimmter Arthrodese
I20B Eingriffe am Fuß mit mehreren komplexen Eingriffen oder hochkomplexem Eingriff oder Teilwechsel
Endoprothese d. unteren Sprunggelenks oder bei Zerebralparese oder mit komplexem Eingriff und
komplexer Diagnose oder mit Eingriff an Sehnen des Rückfußes
I20E Andere Eingriffe am Fuß oder chronische Polyarthritis oder Diabetes Mellitus mit Komplikationen oder
Alter < 16 Jahre
I20F Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre
I21Z Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule
oder komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula
I22A Gewebe- / Hauttransplantation, außer an der Hand, mit großfläch. Gewebetransplantation, mit kom-
plizierender Konstellation, Eingriff an mehreren Lokalisationen, schwerem Weichteilschaden oder kom-
plexer Gewebetransplantation mit schweren CC
I22B Gewebe- / Hauttransplantation, außer an der Hand, mit kleinflächiger Gewebetransplantation od. mit
großflächiger Gewebetransplantation ohne kompliz. Konst., oh. Eingr. an mehreren Lokal., oh. schw.
Weichteilschaden, oh. kompl. Gewebetranspl. m. schw. CC
I23A Andere kleine Eingriffe an Knochen und Weichteilen mit bestimmten kleinen Eingriffen am Knochen
oder Alter < 18 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC
I23B Andere kleine Eingriffe an Knochen und Weichteilen mit bestimmten kleinen Eingriffen an Knochen und
Weichteilen, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
4828 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I23C Andere kleine Eingriffe an Knochen und Weichteilen ohne bestimmte kleine Eingriffe an Knochen und
Weichteilen, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC
I26Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 588 / 552 / 552 Aufwandspunkte bei Krankheiten und
Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe oder hochaufwendiges Implantat bei hoch-
komplexer Gewebe- / Hauttransplantation
I27D Bestimmte andere Eingriffe am Weichteilgewebe oder ein Belegungstag
I27E Bestimmte kleine Eingriffe am Weichteilgewebe oder ein Belegungstag
I29A Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula, bei kompli-
zierender Diagnose oder Eingriff an mehreren Lokalisationen
I29B Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder best. Osteosynthesen an der Klavikula ohne kompliz.
Diagnose, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen oder sonst. arthroskopische Rekonstruktion der
Rotatorenmanschette mit bestimmten Eingriffen an der Schulter
I31A Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder gelenkübergreifende Weichteil-
distraktion bei angeborenen Anomalien der Hand, mit aufwendigen Eingriffen am Unterarm
I31B Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder gelenkübergreifende Weichteil-
distraktion bei angeborenen Anomalien der Hand oder bestimmte Eingriffe bei Mehrfragmentfraktur der
Patella, mit bestimmten komplexen Eingriffen am Unterarm
I31C Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm ohne gelenkübergreifende Weichteil-
distraktion bei angeborenen Anomalien der Hand, ohne bestimmte Eingriffe bei Mehrfragmentfraktur
der Patella, ohne bestimmte komplexe Eingriffe am Unterarm
I32A Eingr. an Handgelenk u. Hand mit mehrzeitigem kompl. od. mäßig kompl. Eingr. od. mit Komplex-
behandl. Hand od. mit aufwendigem rekonstruktivem Eingr. bei angeborener Fehlbildung der Hand
oder mit best. gefäßgestielten Knochentx. bei Pseudarthrose der Hand
I32E Bestimmte mäßig komplexe Eingriffe an Handgelenk und Hand, mehr als ein Belegungstag oder Mehr-
facheingriff an 3 Strahlen oder Alter < 6 Jahre
I32F Eingriffe an Handgelenk und Hand ohne komplexe oder mäßig komplexe Eingriffe oder ohne bestimm-
tem mäßig komplexen Eingriff, Alter > 5 Jahre, ein Belegungstag
I46A Prothesenwechsel am Hüftgelenk mit äußerst schweren CC oder Eingriff an mehreren Lokalisationen
I46B Prothesenwechsel am Hüftgelenk ohne äußerst schwere CC, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen,
mit periprothetischer Fraktur
I47A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst
schwere CC, Alter > 15 Jahre, mit komplizierendem Eingriff
I47B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne best. kompliz. Faktoren, mit kompl. Diagnose an Becken/
Oberschenkel, mit best. endoproth. oder gelenkplast. Eingr. od. m. Impl. od. Wechsel Radiuskopf-
proth. od. m. kompl. Erstimpl. od. m. Entf. Osteosynthesemat.
I50A Gewebe- / Haut-Transplantation außer an der Hand, ohne bestimmte komplizierende Faktoren, mit
bestimmtem Eingriff oder bestimmter Vakuumbehandlung mit kontinuierlicher Sogbehandlung ab
8 Tagen
I50B Gewebe- / Haut-Transplantation außer an der Hand, ohne bestimmte komplizierende Faktoren, ohne
bestimmten Eingriff, mit bestimmter Vakuumbehandlung oder Alter < 16 Jahre
I59Z Andere Eingriffe an den Extremitäten oder am Gesichtsschädel
I66C Frakturen Becken und Schenkelhals, > 1 Bel.-Tag, mit äußerst schweren CC oder int.-med. Komplex-
beh. > 196 / 184 / - AP oder Alter < 1 J. mit kinder- und jugendrheumatol. Kompl.-beh. 7 bis 13 Beh.-
Tage oder mit best. syst. rheumatologischen Erkrankungen
I66F Frakturen an Becken und Schenkelhals, mehr als ein Belegungstag, ohne äußerst schwere CC, ohne
intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte
I68B Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich, mehr als 1 BT, mit
äuß. schw. oder schw. CC od. bei Para- / Tetraplegie, mit kompl. Diagn. oder ohne äuß. schw. oder
schw. CC, ohne Para- / Tetraplegie bei Diszitis
I68C Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen WS, > 1 BT od. and. Femurfraktur, bei
Para- / Tetraplegie od. mit äuß. schw. CC od. schw. CC od, Alter > 65 J., oh. kompl. Diagn. od.
Kreuzbeinfraktur od. best. mäßig aufw., aufw. od. hochaufw. Beh.
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DRG 2021 DRG-Bezeichnung
I74C Verletzungen an Unterarm, Handgelenk, Hand oder Fuß oder leichte bis moderate Verletzungen von
Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk ohne äußerst schwere oder schwere CC,
Alter > 9 Jahre
I75A Schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk mit CC
I77Z Mäßig schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk
I98Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Binde-
gewebe
J65A Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, mehr als 1 Belegungstag
J65B Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, ein Belegungstag
W01B Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder IntK > 392 / 368 / 552 Auf-
wandspunkte, ohne Frührehabilitation, mit Beatmung > 263 Stunden oder mit komplexer Vakuum-
behandlung oder mit IntK > 588 / 552 / - Aufwandspunkte
W01C Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder IntK > 392 / 368 / 552 Auf-
wandspunkte, ohne Frührehabilitation, ohne Beatmung > 263 Stunden, ohne komplexe Vakuum-
behandlung, ohne IntK > 588 / 552 / - Aufwandspunkte
W02A Polytrauma mit anderen komplexen Eingriffen mit komplizierender Konstellation oder Eingriffen an
mehreren Lokalisationen oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Auf-
wandspunkte
W02B Polytrauma mit anderen komplexen Eingriffen ohne komplizierende Konstellation, ohne Eingriffe an
mehreren Lokalisationen, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 368 / - Aufwands-
punkte
W04A Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, mit komplizierender Konstellation
oder Eingriffen an mehreren Lokalisationen
W04B Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, ohne komplizierende Konstellation,
ohne Eingriffe an mehreren Lokalisationen, mit bestimmten anderen Eingriffen oder Beatmung mehr als
24 Stunden
W04C Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, ohne komplizierende Konstellation,
ohne Eingriffe an mehreren Lokalisationen, ohne bestimmte andere Eingriffe, ohne Beatmung > 24 Stun-
den
W36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 784 / 828 / 828 Aufwandspunkte bei Polytrauma oder
Polytrauma mit Beatmung oder Kraniotomie mit endovaskulärer Implantation von Stent-Prothesen an
der Aorta
W60Z Polytrauma, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme, ohne komplizierende Konstellationen, ohne Be-
atmung > 24 Stunden, ohne komplexe oder bestimmte andere Eingriffe
W61A Polytrauma ohne signifikante Eingriffe mit komplizierender Diagnose oder mit intensivmedizinischer
Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte oder Alter < 12 Jahre
W61B Polytrauma ohne signifikante Eingriffe, ohne komplizierende Diagnose, ohne intensivmedizinische
Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte, Alter > 11 Jahre
X04Z Andere Eingriffe bei Verletzungen der unteren Extremität
X05A Andere Eingriffe bei Verletzungen der Hand, mit komplexem Eingriff
X05B Andere Eingriffe bei Verletzungen der Hand, ohne komplexen Eingriff
X07A Replantation bei traumatischer Amputation, mit Replantation mehr als einer Zehe oder mehr als eines
Fingers
4830 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Bekanntmachung
zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Vom 26. Oktober 2021
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der
Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut
Bekanntmachung vom 24. Juni 2021 (BGBl. I S. 2868), wird wie folgt geändert:
1. Anlage 1 wird aufgehoben.
2. § 18 wird aufgehoben.
3. § 126a wird wie folgt gefasst:
„§ 126a
Besondere Anwendung der Geschäftsordnung
aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19
(1) Anwesend im Sinne des § 67 Satz 1 sind auch diejenigen Mitglieder,
die über elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen.
(2) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sit-
zungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung
ermächtigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Ab-
weichung von § 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikations-
mittel genutzt werden.
(3) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzun-
gen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang
ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.
(4) § 126a findet bis zum 31. Dezember 2021 Anwendung.“
Berlin, den 26. Oktober 2021
Die Präsidentin
des Deutschen Bundestages
Bärbel Bas
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4831
Berichtigung
der Verordnung zur Neufassung
der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
Vom 12. Oktober 2021
Die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsge-
setzes vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie
Abbauland, Geringstland und Unland) ist unter Zuschläge für fließende Gewäs-
ser für beide Bewertungsklassen jeweils die Angabe „Binnenfischerei, Teich-
wirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft“ durch die
Angabe „Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirt-
schaft“ zu ersetzen.
Berlin, den 12. Oktober 2021
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
Gerda Hofmann
Berichtigung
der Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte
in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001
Vom 27. Oktober 2021
Die Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte
in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom
28. September 2021 (BGBl. I S. 4591) ist wie folgt zu berichtigen:
1. Artikel 1 § 4 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Ab dem 1. Januar 2022 sind die Abrechnungsinformationen einschließlich
Verbrauchsinformationen nach Satz 1 monatlich zur Verfügung zu stellen.“
2. Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 wird gestrichen.
Berlin, den 27. Oktober 2021
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Bruhn
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021 4831
Berichtigung
der Verordnung zur Neufassung
der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
Vom 12. Oktober 2021
Die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsge-
setzes vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie
Abbauland, Geringstland und Unland) ist unter Zuschläge für fließende Gewäs-
ser für beide Bewertungsklassen jeweils die Angabe „Binnenfischerei, Teich-
wirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft“ durch die
Angabe „Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirt-
schaft“ zu ersetzen.
Berlin, den 12. Oktober 2021
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
Gerda Hofmann
Berichtigung
der Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte
in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001
Vom 27. Oktober 2021
Die Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte
in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom
28. September 2021 (BGBl. I S. 4591) ist wie folgt zu berichtigen:
1. Artikel 1 § 4 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Ab dem 1. Januar 2022 sind die Abrechnungsinformationen einschließlich
Verbrauchsinformationen nach Satz 1 monatlich zur Verfügung zu stellen.“
2. Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 wird gestrichen.
Berlin, den 27. Oktober 2021
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Bruhn
4832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2021
Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln
G 5702 · PVSt +4 · Deutsche Post AG · Entgelt bezahlt
Berichtigung
der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen
und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Vom 28. Oktober 2021
Die Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschafts-
verbänden vom 7. Juni 2021 (BGBl. I S. 1832) ist wie folgt zu berichtigen:
§ 18 ist wie folgt zu berichtigen:
1. Die Überschrift ist wie folgt zu fassen:
„§ 18
Inhalt der Berichtspflichten“.
2. In Absatz 2, Absatz 3 in dem Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 4 ist jeweils
nach der Angabe „Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“ einzufügen.
Berlin, den 28. Oktober 2021
Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Auftrag
Bartodziej